Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Sachstandsbericht
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- Insa Gärtner
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1 Amt für Schulen und öffentlichen Personennahverkehr Az.: Sitzungsvorlage VA/60/2016 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Sachstandsbericht TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 4 Verwaltungsausschuss öffentlich 2 Anlagen 1. Schreiben der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh zur Einstellung der Nightlinerverkehre 2. Schreiben der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbh zur Schienenverbindung zwischen Bretten, Bruchsal und Heidelberg Beschlussvorschlag Der Verwaltungsausschuss nimmt 1. den aktuellen Sachstand zur bedarfsgerechten Anpassung der Busverkehre zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 zur Kenntnis. 2. den aktuellen Sachstand bezüglich der S-Bahn Rhein-Neckar zur Kenntnis. I. Sachverhalt 1. Anpassung der Busverkehre im Landkreis Karlsruhe zum Fahrplanwechsel im Dezember Anpassungen in Ettlingen und Rheinstetten Die Inbetriebnahme des Elektronischen Stellwerks in Ettlingen führte dazu, dass sich die Schrankenschließzeiten der einzelnen Bahnübergänge deutlich verlängert haben. Hierdurch kommt es im Bereich des Busverkehrs auf den durchgebundenen Linien 101 (Völkersbach - Ettlingen) und 109 (Ettlingen Stadt - Ettlingen Am Hardtwald) zu Verspätungen. Um diese zu vermeiden, werden ab Dezember 2016 alle Fahrten der Linie 109 ab Ettlingen Am Hardtwald um acht Minuten vorverlegt. Die Anschlüsse an bzw. von der Stadtbahn Richtung Karlsruhe bleiben hierbei gleich. Bei den Anschlüssen von bzw. ins Albtal kommt es allerdings zu Verschiebungen. Die Fahrplananpassung führt zu Mehrkosten in Höhe von rd pro Jahr.
2 Zur Kompensation dieser zusätzlichen Kosten wird aufgrund der sehr geringen Nachfrage ebenfalls ab dem Fahrplanwechsel auf der Linie 106 (Ettlingen Erbprinz - Neuburgweier) am Wochenende nur noch eine stündliche Anbindung zwischen Rösselsbrünnle und Akazienweg erfolgen. Außerdem wird die Linie 106 wieder bis Ettlingen Stadt geführt, da hierdurch kein Bahnübergang mehr gekreuzt werden muss. Positiver Nebeneffekt dieser Umsetzungen ist, dass die Linie 102 (Schöllbronn - Ettlingen) zukünftig an Sonn- und Feiertagen im Stundentakt und auf der Linie 106 zwischen Ettlingen und Rheinstetten Rösselsbrünnle zwei zusätzliche Fahrten an Sonn- und Feiertagen kostenneutral verkehren können. Auf der Linie 103 (Malsch - Völkersbach/Schöllbron) kommt es zur Reduzierung verschiedener Fahrten am Nachmittag, da diese nicht mehr von den Schülern benötigt werden. Die Linie 105 (Ettlingen Stadt - Ettlingen West) verkehrt ab dem Fahrplanwechsel ebenfalls aus Zeitgründen nur noch bis bzw. ab der Haltestelle Ettlingen Erbprinz. Darüber hinaus kommt es zu weiteren kleinen Anpassungen im Fahrplan, die betrieblich und verkehrlich erforderlich sind. 1.2 Probebetrieb in Kraichtal Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember erfolgt in Kraichtal ein Probebetrieb für die Erweiterung des Wochenendzubringers auf der Buslinie 139 für ein Jahr. Es handelt sich hierbei um fünf zusätzliche Fahrten in den Nächten von Freitag auf Samstag. Die Kosten für diese Mehrfahrten in Höhe von rd. 7 T für das erste Jahr werden im Rahmen des Probebetriebs von der Stadt Kraichtal übernommen. Im Frühjahr des nächsten Jahres werden erstmals Fahrgastzählungen erfolgen, die die Inanspruchnahme aufzeigen. Sofern das Angebot von den Fahrgästen gut angenommen wird, können die zusätzlichen Fahrten ggf. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 in die Finanzverantwortung des Landkreises übergehen. 1.3 Änderungen von Läuteordnungen In den letzten Monaten wurden in mehreren Schulen im Landkreis Karlsruhe die Läuteordnungen geändert. Dies erfolgte meistens ohne eine vorherige Abstimmung mit der Landkreisverwaltung als Aufgabenträger für den ÖPNV oder mit dem Karlsruher Verkehrsverbund. Eine solche Änderung kann zum einen dazu führen, dass die Schüler keine oder nur umständliche ÖPNV-Anbindungen vorfinden und zum anderen, dass nicht mehr erforderliche Fahrten weiterhin erbracht werden. Die Landkreisverwaltung und der KVV bitten deshalb darum, in die Überlegungen bzgl. der Änderung von Läuteordnungen rechtzeitig (mindestens drei Monate vor Umsetzung) mit einbezogen zu werden, damit die Belange des ÖPNVs berücksichtigt werden können bzw. eine für alle tragbare Lösung gefunden werden kann. Seite 2
3 1.4 Inbetriebnahme des Linienbündels Ettlingen II Die Busverkehrsleistungen der Linien 103, 104, 105, 110 und 112 sowie die Leistungen der ALT-Linie 111 (Linienbündel Ettlingen II) wurden Anfang des Jahres europaweit ausgeschrieben. Nach der Wertung der eingegangenen Angebote erhielt die Firma Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH (NVW) den Zuschlag. Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember werden die Verkehre von der Firma NVW in Betrieb genommen. Der KVV und die Landkreisverwaltung sind mit dem Verkehrsunternehmen im engen Austausch, damit der Übergang am Fahrplanwechsel möglichst reibungslos verläuft. 2. Neuausschreibung der Linienbündel Lußhardt, Bruchsal Nord und Kraichtal Die Landkreisverwaltung beabsichtigt voraussichtlich ab September 2017 die Verkehrsleistungen in den Linienbündeln Lußhardt (Linien 125/123, 128, 130 und 193), Bruchsal Nord (Linien 131, 132, 133 und 140; neue Linienbezeichnung für bereits außerhalb der Linienbündelstruktur bestehende Verkehre) und Kraichtal (Linien 134, 135, 136, 137, 138 und 139) auszuschreiben. Aufgrund des hohen zeitlichen Aufwands seitens der Unternehmen, aber auch seitens der Landkreisverwaltung, sollen die Ausschreibungen zeitlich gestaffelt erfolgen. Um die gesetzlich vorgegebenen Fristen der EU-VO 1370/2007 einzuhalten, erfolgte die erste Bekanntgabe der Vorinformationen im Supplement zum Amtsblatt der EU im September Die von der Vergabe erfassten Verkehrsleistungen sind voraussichtlich für einen Zeitraum von acht Jahren mit einer möglichen Verlängerungsoption von zwei Jahren ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 zu erbringen. Wesentliche Standards bzgl. der Ausschreibungsanforderungen sind wie auch schon in den Jahren zuvor bspw.: * der Einsatz von Bussen mit möglichst geringem Schadstoffausstoß, * die Zusicherung des Verkehrsunternehmens zur Einhaltung des Mindestlohns für das Fahrpersonal sowie * der Einsatz von deutschsprechendem Fahrpersonal, das auch über Kenntnisse bzgl. des anzuwendenden Tarifs verfügt. Die abschließenden Beratungen und Beschlussfassungen in den Landkreisgremien sind für das erste Halbjahr 2018 vorgesehen. Sollte sich ein größerer Änderungsbedarf bei den Verkehren ergeben oder Anträge auf eigenwirtschaftliche Verkehre gestellt werden, erfolgt rechtzeitig eine Information der Landkreisgremien. 3. Schienenverkehre im Landkreis Karlsruhe 3.1 Einstellung der Nightliner-Verkehre Zu Beginn des neuen Schuljahres wurden die Nightliner-Verkehre der Stadt Karlsruhe aufgrund von erforderlichen Kosteneinsparungen in den Nächten von Montag bis Freitag eingestellt. Seite 3
4 Lediglich die Fahrt um 04:30 Uhr ab Karlsruhe Marktplatz, welche auch von Berufspendlern genutzt wird, bleibt bestehen. Die Linien S1/S11 und S2 haben bislang am Nightliner-Konzept mitgewirkt und gemeinsam mit den Linien der Stadt sogenannte Knotenpunkte gebildet. Da diese Verknüpfung nun entfällt und die Ergebnisse des laufenden Controllings gezeigt haben, dass die Fahrten nur sehr gering ausgelastet waren, erfolgen seit dem die Nightliner-Fahrten der Linien S1/S11 und S2 analog der Fahrten für die Stadt Karlsruhe. Ein Schreiben der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh hierzu ist der Vorlage als Anlage 1 hinzugefügt. Die förmliche Anhörung zur Fahrplanänderung wird derzeit vom Regierungspräsidium Karlsruhe unter Beteiligung der betroffenen Städte und Gemeinden durchgeführt. 3.2 S-Bahn Rhein-Neckar Strecke Karlsruhe - Mannheim Der S-Bahn-gerechte Ausbau der Strecke Karlsruhe - Mannheim ist Bestandteil der 2. Stufe S-Bahn Rhein-Neckar. Im Landkreis Karlsruhe konnten die Haltepunkte in Stutensee bereits ausgebaut werden. Für die S-Bahn-Maßnahme Blankenloch wurde seitens der Deutschen Bahn mittlerweile auch signalisiert, dass voraussichtlich im Oktober der noch ausstehende Zuwendungsbescheid des Eisenbahn-Bundesamtes vorliegt. Anschließend kann die kommunale Vorfinanzierung endlich rückabgewickelt werden. Der ebenfalls an der Strecke liegende Bahnhof in Graben-Neudorf wurde im Rahmen des Ausbaues der Strecke Bruchsal Germersheim ertüchtigt. Noch umzubauen sind die Haltepunkte in Waghäusel. Der Rahmenterminplan musste bereits mehrfach angepasst werden. Im August wurde bekannt, dass eine für den Bau notwendige Streckensperrung in 2017 nicht genehmigt wurde. Der Ausbau des Haltepunktes Wiesental musste nun für 2018 terminiert werden. Für den Haltepunkt Waghäusel ist weiterhin 2017 als Ausbaudatum vorgesehen. Die im Vertrag mit der Deutschen Bahn hinterlegten Zahlungspläne müssen entsprechend angepasst werden. 3.3 S-Bahn Rhein-Neckar Strecke Heidelberg - Bruchsal Auf dem Streckenabschnitt Heidelberg - Bruchsal sollen die Bahnsteige an drei S- Bahn-Haltepunkten (Bad Schönborn-Kronau, Bad Schönborn-Süd und Ubstadt-Weiher) verlängert sowie ein S-Bahn-Haltepunkt (Stettfeld-Weiher) neu gebaut werden. Die Baumaßnahmen sind für 2019 vorgesehen. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am dem Realisierungs- und Finanzierungsvertrag zugestimmt. Die Vertragsunterzeichnung ist für das vierte Quartal 2016 vorgesehen. Anfang des Jahres gab es in der Region Bretten bzgl. der Schienenverbindung zwischen Bretten / Bruchsal und Heidelberg verschiedene Gespräche und Beratungen in den kommunalen Gremien, teilweise auch unter Beteiligung des Verkehrsministeriums. Hierbei wurde der Vorschlag aufgeworfen, in Mehrfachtraktion verkehrende Bahnen der S-Bahn Rhein-Neckar von Heidelberg kommend im Bahnhof Bruchsal zu flügeln und dann einmal in Richtung Karlsruhe und einmal in Richtung Bretten weiterfahren zu lassen. Die Landkreisverwaltung wandte sich daraufhin an die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbh mit der Bitte um eine Stellungnahme. Seite 4
5 Im Antwortschreiben (Anlage 2) wird mitgeteilt, dass aufgrund der bereits erfolgten Ausschreibung mit der Inbetriebnahme im Dezember 2016 sowie den baulichen Gegebenheiten dieses Konzept derzeit nicht realisierbar ist. 3.4 S-Bahn Rhein-Neckar Strecke Bruchsal - Germersheim Der Antrag auf Mittelumschichtung zwischen der Elektrifizierungsmaßnahme und den Stationsmaßnahmen wurde vom Eisenbahnbundesamt Bonn genehmigt. Voraussichtlich zum vierten Quartal 2016 ist es nun möglich, die Vorfinanzierung rückabzuwickeln. 4. ÖPNV-Finanzierung 4.1 Neuordnung der Ausgleichsleistungen nach 45 a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Die Landesregierung beabsichtigt, die derzeit seitens des Landes gemäß 45a PBefG (Ausgleichleistung für die vergünstigte Beförderung von Schülern und Auszubildenden) an die Verkehrsunternehmen ausgeschütteten Finanzmittel (rd. 200 Mio. pro Jahr) zukünftig den jeweiligen Stadt- und Landkreisen weiterzuleiten. In einem ersten Schritt ist geplant, ab 2018 diese Mittel in Höhe des Status Quo auf die Stadt- und Landkreise zu verteilen. Hierfür ist vorgesehen, dass noch in diesem Jahr der Gesetzesentwurf vom Ministerrat gebilligt wird. Neben den Finanzmitteln geht nun aber auf die Stadt- und Landkreise auch die Pflicht über, die Gelder gemäß des ÖPNVspezifischen EU-Beihilferechts zu verteilen. Die Mittel müssen auch zukünftig komplett für den ÖPNV verwendet werden. Da diese Mittel bereits im aktuellen System für den ÖPNV verwendet werden (die bisher direkt an die Verkehrsunternehmen gezahlten Mittel werden beim Betriebskostenzuschuss in Abzug gebracht), entsteht durch die Mittelzuteilung an den Landkreis keine Entlastung bei den Betriebskosten. Im zweiten Schritt (ab 2021) soll eine komplette Neuverteilung der Mittel anhand anderer Parameter (bspw. Fläche und Bevölkerungszahl der einzelnen Gebietskörperschaften) erfolgen. Hinzu kommt voraussichtlich eine sukzessive Aufstockung der Finanzmittel um rd. 50 Mio. pro Jahr in der Endstufe, jeweils zur Hälfte aus Mitteln des Landes und der kommunalen Seite finanziert. Die finanziellen Auswirkungen auf den Landkreis Karlsruhe, sind derzeit noch nicht prognostizierbar. 4.2 Neue Einnahmeaufteilung im Karlsruher Verkehrsverbund Im Jahr 2015 hat der KVV rd. 140 Mio. an Fahrgeldern eingenommen. Diese Tarifeinnahmen werden anhand eines Schlüssels auf die einzelnen Leistungspakete (Buslinienbündel, Schienennetze etc.) verteilt. Diese Verteilung basiert derzeit auf einer Einnahmeaufteilung, die in den Jahren entwickelt wurde und im gesamten Verbund zu größeren Änderungen bei der Finanzierung der Verkehre führte. Seite 5
6 Daher wurde im Jahr 2015 beschlossen, eine neue Einnahmeaufteilung unter Einbeziehung der Gesellschafter, der Verkehrsunternehmen und des Landes Baden- Württemberg zu entwickeln. Der Karlsruher Verkehrsverbund hat eine Ausschreibung für die Erstellung eines neuen Fahrgeldzuscheidungsmodells durchgeführt. Das Unternehmen Prof. Dr. Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH (WVI) aus Braunschweig ging als wirtschaftlichstes Unternehmen hieraus hervor. Seitens WVI werden derzeit mehrere Aufteilungsmodelle erstellt, um deren Auswirkungen vergleichen zu können. Ende September fand hierzu der erste Workshop statt. Bis 2018 soll ein für alle Beteiligten tragfähiger neuer Verteilschlüssel generiert werden. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen sind unter Ziffer I. im Sachverhalt dargestellt. III. Zuständigkeit Für Angelegenheiten im Bereich ÖPNV ist gemäß 4 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe der Verwaltungsausschuss zuständig. Seite 6
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