Sitzungsvorlage 14/2016. TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 3 Verwaltungsausschuss öffentlich
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- Hartmut Schuler
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1 Amt für Straßen Az.: ; Sitzungsvorlage 14/2016 Bundesverkehrswegeplan Stellungnahme des Landkreises Karlsruhe TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 3 Verwaltungsausschuss öffentlich 1 Anlage Positionierung AG Schienengüterverkehr zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Beschlussvorschlag Der Verwaltungsausschuss 1. stimmt der Positionierung der Arbeitsgruppe Schienengüterverkehr im Raum Karlsruhe/Germersheim zum Bundesverkehrswegeplan 2030 zu. 2. begrüßt die Aufnahme der genannten Straßenbauprojekte. I. Sachverhalt 1. Projekte im Landkreis Karlsruhe Bundesminister Alexander Dobrindt hat am den Entwurf zum neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) vorgestellt. Der BVWP legt fest, in welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßen der Bund bis 2030 investiert. Nach einer weiteren Beteiligung der Öffentlichkeit und gegebenenfalls Änderung des Entwurfs wird der BVWP vom Bundeskabinett beschlossen. a) Schienenbauvorhaben Im Entwurf des BVWP 2030 sind im Interessensgebiet des Landkreises Karlsruhe folgende Schienenbauvorhaben enthalten: Maßnahme Kosten in Mio. Korridor Mittelrhein: Zielnetz I (umfasst u. a. NBS/ABS Mannheim Karlsruhe, NBS Frankfurt Mannheim, ABS Köln/ 4.394,7 Hagen Siegen Hanau) ABS/NBS Karlsruhe Basel 6.394,0
2 Durch die zusätzlichen zwei Gleise werden Kapazitätsengpässe zwischen Molzau und Karlsruhe beseitigt und Verdrängungseffekte zum Nachteil des öffentlichen Personennahverkehr und anderer Nutzer vermieden. Durch dieses Projekt wird die europäische Haupttransitstrecke zwischen den Nordseehäfen und Genua für die Zukunft ertüchtigt. b) Straßenbauvorhaben Des Weiteren sind folgende Straßenbauvorhaben im vordringlichen Bedarf (Maßnahmen können im Rahmen des BVWP 2030 geplant und gebaut werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen, beispielsweise gesicherte Finanzierung, erfüllt sind) enthalten: Maßnahme Länge km Kosten in Mio. B10 OU Berghausen (Hopfenbergtunnel) 2,2 67,0 B35 OU Bruchsal-Ost 4,8 51,0 B36 Querspange zur 2. Rheinbrücke Karlsruhe 3,5 70,7 B292 OU Östringen 4,9 25,5 B293 OU Berghausen und Jöhlingen 4,6 48,1 B Rheinbrücke (Anteil BW und RP) 5,1 114,8 B294 SW OU Bretten 2,6 38,1 Gesamtinvestitionen: 415,2 Mit den einzelnen Maßnahmen werden im Landkreis Karlsruhe folgende Ziele angestrebt: B10 OU Berghausen Hopfenbergtunnel Durch die verringerte Lärm- und Schadstoffbelastung nimmt die Lebensqualität der Bevölkerung zu, während durch die Tunnelmaßnahme der Verkehrsfluss verstetigt wird. Die angenommene Trassenführung des BVWP Referentenentwurf entspricht nur zum Teil der gesicherten Trasse im Regionalplan und muss im weiteren Planungsverlauf im Hinblick auf die planerischen Festlegungen überprüft werden. B35 OU Bruchsal-Ost Durch die Ortsumfahrung werden die Menschen entlang der bisherigen Hauptverkehrsachse wirksam vom Autoverkehr und somit von Emissionen entlastet. Die im Projektdossier dargestellte Trassenführung ist im Regionalplan weitgehend als Freihaltetrasse bereits gesichert. In einem Teilbereich ist aber ein regionaler Grünzug betroffen. Dies muss in der weiteren Detailplanung berücksichtigt und ausgestaltet werden. B36 Querspange zur 2. Rheinbrücke Karlsruhe Durch den Bau einer zweiten Rheinbrücke wird eine schnelle Nachführung der Planung der Anbindung an die B 36 begrüßt, da damit das Straßennetz sinnvoll ergänzt und die Berechenbarkeit des Gesamtsystem gewährleistet wird. Seite 2
3 B292 OU Östringen Durch den Neubau der Ortsumfahrung werden die Menschen von Lärm- und Luftemissionen entlastet und der Verkehrsfluss verstetigt. Zu beachten ist, dass im Regionalplan keine Trassensicherung für die Ortsumfahrung Östringen vorgenommen wurde. Von der Ortsumfahrung werden schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege sowie für die Erholung berührt. Die mit diesen Zielen verbindlich gesicherten Belange sind im weiteren Planungsverfahren zu beachten und abzuwägen. B293 Teilprojekt OU Berghausen Der Neubau wird zu einer spürbaren Entlastung der Bevölkerung von den Auswirkungen der vorhandenen engen und stark belasteten Ortsdurchfahrt führen. Zusätzlich wird der Verkehrsfluss an diesem neuralgischen Netzabschnitt verbessert. Die vorbereitenden Planungen dauern schon seit Jahrzehnten an. Aus diesem Grund fordert der Landkreis Karlsruhe die zügige Aufnahme eines Planfeststellungsverfahrens, um schnellstmöglich, eine verkehrliche Entlastung zu erreichen. Dieser Streckenabschnitt ist einer der verkehrspolitischen Brennpunkte im ganzen Land Baden-Württemberg. Mit Recht hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur das Vorhaben in seiner Meldung als vordringlichstes Bundesstraßenprojekt aufgeführt. B293 Teilprojekt OU Jöhlingen Durch den Neubau der Ortsumgehung werden zukünftig die innerörtlichen Straßen wesentlich vom Fahrzeugverkehr entlastet, die Menschen von Lärm und Abgasen befreit und der Verkehrsfluss deutlich verbessert. Die notwendigen Planungen sollten unverzüglich aufgenommen werden. B Rheinbrücke (Anteil BW und RP) Durch den Bau einer zweiten Rheinquerung im Bereich Wörth werden die Engpässe (insbesondere zu Hauptverkehrszeiten) des bestehenden Straßennetzes am Rhein beseitigt. Hierbei steht vor allem die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit des Gesamtsystems im Vordergrund. B294 SW OU Bretten Durch den Neubau der Ortsumfahrung werden zukünftig die innerstädtischen Verkehrsachsen durch den Fahrzeugverkehr vom Durchgangsverkehr deutlich entlastet. Als weiterer Bedarf mit Planungsrecht ist folgende Maßnahme enthalten: Maßnahme Länge km Kosten in Mio. A5 AK Walldorf AD Karlsruhe (Erweiterung 35,7 536,7 auf 8 Fahrstreifen) Seite 3
4 2. Bewertung Der Kreistag hat in seiner Sitzung am der Karlsruher Erklärung zum Güterverkehr zum Ausbau der Schienenstrecke zwischen Rotterdam und Genua zugestimmt. Beim Regionalverband Mittlerer Oberrhein wurde bereits eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller potentiell betroffenen Gebietskörperschaften eingerichtet, mit dem Ziel, eine gemeinsame Informationsbasis zu schaffen, die offenen Fragestellungen mit allen Beteiligten zu behandeln sowie das weitere Vorgehen abzustimmen. In der Arbeitsgruppensitzung am wurde gemeinsam mit allen Teilnehmern eine Positionierung zum BVWP erarbeitet. Insbesondere die offene Diskussion zwischen einer möglichen Ausbau- bzw. Neubaustrecke ohne eine Vorfestlegung des konkreten Trassenverlaufs im Landkreis Karlsruhe ist den betroffenen Städte und Gemeinden wie auch dem Landkreis wichtig. Die wesentlichen Punkte zum weiteren Umgang mit den beiden Schienenprojekten nördlich und südlich von Karlsruhe sind im Positionspapier (siehe Anlage) festgehalten. Im Bereich der Straßen zum BVWP sind sämtliche wichtigen, angemeldeten Infrastrukturprojekte des Landkreises Karlsruhe enthalten. Die Aufnahme der B292 Umgehungsstraße Östringen in den vordringlichen Bedarf des BVWP ist für den Landkreis Karlsruhe als Erfolg zu werten. Dieses Vorhaben war in der ursprünglichen Meldung des Landes an den Bund nicht enthalten. Eine Aufnahme in den BVWP konnte aufgrund intensiver Gespräche zwischen der Stadt Östringen, dem Landkreis Karlsruhe und dem Bundesverkehrsministerium erreicht werden. Ebenfalls erfreulich ist aus Sicht der Landkreisverwaltung die erstmalige Aufnahme des Anschlusses der B 36 an die zweite Rheinbrücke. Damit werden die Planungen insgesamt zu einer verkehrlich sinnvollen Lösung zusammengeführt. Bereits reagiert hat die Gemeinde Walzbachtal in der Gemeinderatssitzung am auf den Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan in Form einer Resolution an den Bundesverkehrsminister bezüglich der vorgesehenen Aufnahme der Umgehung Jöhlingen im Zuge der B293. Zusammen mit den weiteren Abschnitten der B293 und B10 bei Berghausen wird dies auch von der Landkreisverwaltung als zentrales Element des Ausbaubedarfs der Achse Karlsruhe Bretten Eppingen bewertet. Auch der Gemeinderat und die BI 292 Östringen setzen nach der Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan nun darauf, dass alles Notwendige für eine Realisierung der Umgehungsstraße getan wird, um die Durchfahrtsstraße in Ostringen (Hauptstraße) schnellstmöglich zu entlasten. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen keine Seite 4
5 III. Zuständigkeit Aufgrund der übergeordneten Bedeutung wird dieses Thema nach der Behandlung im Ausschuss für Umwelt und Technik am nun auch im Verwaltungsausschuss behandelt. Seite 5
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