Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH - Feststellung des Jahresabschlusses Entlastung der Geschäftsführung - Entlastung des Aufsichtsrates

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1 Kämmereiamt Az.: 20.V; II.1.V ; Sitzungsvorlage 34/2016 Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH - Feststellung des Jahresabschlusses Entlastung der Geschäftsführung - Entlastung des Aufsichtsrates TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 7 Kreistag öffentlich 2 Anlagen 1. Jahresabschluss 2015 der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH 2. Lagebericht der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH Beschlussvorschlag Der Kreistag 1. ermächtigt den Landrat, in der Gesellschafterversammlung der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) a) den Jahresabschluss 2015 festzustellen, b) die Geschäftsführung der BLK für das Jahr 2015 und c) den Aufsichtsrat für das Jahr 2015 zu entlasten. 2. begrüßt die gemeinsamen Anstrengungen der Städte und Gemeinden, mit dem Landkreis Karlsruhe zusammen, den Glasfaserausbau bis zum Wohnhaus und Gewerbetrieb konsequent umzusetzen. I. Sachverhalt 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2015 Der Landkreis Karlsruhe ist seit 2014 mit 51 % an der BLK beteiligt. Weiterer Beteiligter ist die TelemaxX Telekommunikation GmbH mit 49 %. Die BLK hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen Jahresabschluss, bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Anhang sowie den Lagebericht aufzustellen. Jahresabschluss und Lagebericht sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Hat keine Prüfung stattgefunden, so kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden.

2 Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß 48 LKrO i. V. m. 103 a Nr. 4 GemO und 15 Abs. 2 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Im Zeitraum von Mitte bis Ende März 2016 wurde von den Wirtschaftsprüfern der KPMG der Jahresabschluss geprüft. Der Prüfungsumfang erstreckte sich dabei auf den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts. Darüber hinaus erstreckte sich die Prüfung auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 durch die Wirtschaftsprüfer führte zu keinen Einwendungen. Zum Jahresabschluss und Lagebericht wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Ein Exemplar des Prüfberichtes liegt während der Sitzung zur Einsicht aus. Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie der Lagebericht werden nach Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung gleichzeitig mit der ortsüblichen Bekanntgabe des Jahresabschluss und des Lageberichts durch die BLK an sieben Tagen während der Öffnungszeiten des Landratsamtes Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2, Karlsruhe in Raum H bzw. H öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe durch die BLK wird auf den genauen Auslegungstermin hingewiesen. Jahresabschluss 2015 Die Gesamtaufwendungen der Gesellschaft umfassen für das Geschäftsjahr T. Hiervon sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen (von insgesamt 360 T ) rd. 340 T für Rechts- und Beratungskosten sowie Beratungs- und Gutachterkosten angefallen. Der Personalaufwand stellte mit 38 T den zweitgrößten Aufwandsposten dar. Für die Abwicklung der Access-Netz-Maßnahme in der Gemeinde Marxzell sind Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von rd. 10 T angefallen. Diese wurden jedoch durch die Erstattungsbeträge (Umsatzerlöse) der Gemeinde Marxzell ausgeglichen. Die verbleibenden Aufwendungen in Höhe von 398 T wurden durch die Auflösung der Zuschüsse von Gemeinden als sonstiger betrieblicher Ertrag ausgeglichen. Die Gesellschaft weist ein Jahresergebnis von 0,00 aus. Seite 2

3 Auf der Aktivseite der Bilanz sind im Jahr 2015 erstmalig geleistete Anzahlungen für Anlagen im Bau verbucht worden. Diese beziehen sich auf die Maßnahme in Rheinstetten und Marxzell. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beziehen sich, aufgrund der zeitlichen Abwicklung, auf die noch nicht beglichene Rechnung der Gemeinde Marxzell zum für die Abwicklung der Access-Netz-Maßnahme. Der Betrag in Höhe von 173 T unter der Position sonstige Vermögensgegenstände bezieht sich auf die Umsatzsteuerforderungen gegenüber dem Finanzamt (rd. 22 T ), ausstehende Überweisungen der Zuschüsse von Bruchsal und Ettlingen (127 T ) und Forderungen aus Gutschriften (24 ). Das Girokonto bei der BW Bank weist einen Saldo von 955 T zum aus. Auf der Passivseite der Bilanz bleibt das gezeichnete Kapital mit 100 T unverändert. Für die Erstellung des Jahresabschlusses liegt ein Angebot von der Firma KPMG vor. Die Rückstellung in Höhe von 5 T wurde entsprechend gebildet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 143 T bestehen aufgrund von Rechnungseingängen im Jahr 2016 für Leistungen aus dem Jahr Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 102 T stimmen mit dem Endbestand aus dem Jahr 2014 überein. Der verbleibende Rest aus der Anschubfinanzierung der Landkreises Karlsruhe wird im Jahr 2016 für die Dokumentation der Infrastruktur verwendet. Die Auswahl musste in enger Abstimmung mit dem Betreiber Inexio und dem Planer erfolgen, damit sie sinnvoll fortgeschrieben werden kann. Sie dient auch zur Kontrolle der Betreiberabrechnung. Die Entscheidung wird im 1.Halbjahr 2016 fallen. Anschließend erfolgt der Lizenzerwerb. Damit verbunden ist die Nacherfassung der Infrastruktur zum Von den Gemeinden wurden im Jahr 2015 insgesamt 1,25 Mio. Zuschüsse an die BLK geleistet. Diese wurden unterjährig zunächst als sonstige Verbindlichkeiten verbucht. Mit dem Schluss des Geschäftsjahres und den feststehenden Aufwendungen wurde ein Teil zum Ausgleich des Jahresergebnisses verwendet. Es erfolgte eine Auflösung der Verbindlichkeit in der Bilanz durch die Verbuchung eines sonstigen Ertrags in der Gewinn- und Verlustrechnung. In der Bilanzposition sonstige Verbindlichkeiten verbleiben ca. 852 T für zukünftige Jahre. Insbesondere bei den neuen Pachtstrecken müssen die Einmalkosten abgerechnet werden. Dafür werden diese Gelder eingesetzt. Die Bilanzsumme beträgt 1,2 Mio. zum Der Jahresabschluss 2015 mit Lagebericht über die Gesellschaft ist in den Anlagen 1 und 2 beigefügt. Der Aufsichtsrat der BLK hat in seiner Sitzung am die Angelegenheit vorberaten und der Gesellschafterversammlung einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. Seite 3

4 2. Ausblick Ausbau in den Städten und Gemeinden des Landkreises Für das Jahr 2016 steht die Abwicklung von bereits begonnenen Maßnahmen in Rheinstetten und Marxzell sowie von neuen Maßnahmen vor allem in den folgenden Gemeinden im Vordergrund (keine abschließende Auflistung von Maßnahmen der einzelnen Kommunen): 1. Bad-Schönborn, FTTC-Ausbau in Langenbrücken West; 2. Bruchsal, FTTC-Ausbau in Büchenau; 3. Dettenheim, FTTB-Mitverlegung in Liedolsheim; 4. Ettlingen, Backboneverbindung Ettlingenweier-Oberweier; 5. Forst, FTTB Ausbau der Gewerbegebiete Forst und Schwanenwiese sowie der Schulen; 6. Graben-Neudorf, FTTB-Ausbau des Industriegebietes Nord; 7. Karlsbad, FTTC-Ausbau der Ortsteile Auerbach, Spielberg und Mitschelbach; 8. Kürnbach, FTTB-Ausbau im Zuge der Anbindung der Schulen und FTTC im gesamten Gemeindegebiet; 9. Linkenheim-Hochstetten, Mitverlegung bei der Backbonemaßnahme; 10. Oberderdingen; Ausbau der Gewerbegbeiete und FTTC-Ausbau im Zuge der Backbonemaßnahme mit teilweise FTTB-Anschlüssen; 11. Östringen, Ausbau der Gewerbegebiete; 12. Pfinztal, FTTB-Ausbau des Gewerbegebietes TIPP sowie des Schulzentrums; 13. Stutensee, Ausbau insbesondere der Gewerbegebiete und die Schulanbindung; 14. Sulzfeld, Mitverlegung in der Goethestraße und Hauptstraße im Zuge des Backboneanschlusses; 15. Ubstadt-Weiher, Ausbau der Unteröwisheimer Straße / Seegrabenstraße; 16. Waghäusel, FTTB-Ausbau der Gewerbegebiete unter Speyrer Feld, wie auch den Gewerbegebieten 5 und 6 wie auch FTTC in Kirrlach und Wiesental; 17. Walzbachtal Ausbau des Gewerbegebietes Bitschengässle; 18. Weingarten, u.a. Anschluss des Neubaugebietes Moorblick; 19. Zaisenhausen, Mitverlegung im Zuge der Sanierung der L618/Brunnenstraße 20. Bad Herrenalb, Anschluss an das Backbone des Landkreises Karlsruhe und FTTC-Ausbau. 2.1 Allgemeine Entwicklung a) Koalitionsvertrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU Die neue Landesregierung hat im Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg bezüglich des Glasfaserausbaus in Baden-Württemberg folgendes ausgeführt: Erfolgreiche Digitalisierung und damit die Zukunft des Mittelstands- und Innovationsstandortes Baden-Württemberg steht und fällt mit der richtigen Infrastruktur. Gerade für Unternehmen im Ländlichen Raum ist schnelles Internet der entscheidende Standortfaktor. Seite 4

5 Wir werden deshalb den flächendeckenden Ausbau der Breitbandverkabelung intensiv vorantreiben und dazu finanziell weiter stärken. Für uns hat die Breitbandversorgung die Qualität einer Daseinsvorsorge. Mit einem Breitbandprogramm wollen wir erhebliche Mittel bereitstellen, um die flächendeckende Verfügbarkeit von Bandbreiten ab 50 MBit/s im ganzen Land zügig voranzutreiben. Beim Breitbandausbau haben Glasfaserleitungen für uns Vorrang vor kupferbasierten Lösungen. Wir haben mittelfristig das Ziel, dass jedes Gebäude in Baden-Württemberg einen Glasfaseranschluss erhält. In besonderem Maße wollen wir die Förderung des Anschlusses von Gewerbegebieten und Schulen fortsetzen. Der Schwerpunkt des Netzausbaus soll dabei auf dem Glasfaserausbau über das Betreibermodell liegen. Das Vorgehen im Landkreis Karlsruhe und die Zielsetzung der BLK erreichen damit vollumfänglich die Zielsetzung des Koalitionsvertrages. b) Vectoring-II-Beschluss der Bundesnetzagentur Zudem entspricht die neue Landesregierung auch den jüngsten Entwicklungen auf EU- Ebene. So hat die EU Kommission die Hauptverteiler-Entscheidung (sogenannter Vectoring II- Beschluss) der Bundesnetzagentur nicht bestätigt. In dieser Entscheidung hatte die Bundesnetzagentur vorgesehen, die Hauptverteiler der Deutschen Telekom zu überlassen, sofern sie alle Hauptverteiler ausbauen würde. Damit ist ein weiterer Klärungsbedarf entstanden, der voraussichtlich nicht vor der Sommerpause abgeschlossen werden kann. Mit dieser Entscheidung wird aber deutlich, wie unterschiedlich die einzelnen Maßnahmen zur besseren Versorgung mit leistungsfähigen Bandbreiten angesehen werden. Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Verband kommunaler Unternehmen begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission, im Hinblick auf den aktuellen Vectoring-Antrag der Deutschen Telekom in ein vertieftes Prüfungsverfahren einzutreten. Die Verbände erklärten dazu: Wir glauben, dass die erklärte Absicht der Bundesnetzagentur, der Telekom für einen großen Teil der Nahbereiche rund um die Hauptverteiler ein exklusives Recht zum Einsatz der Vectoring-Technologie einzuräumen, ein falsches Signal setzt. Erforderlich sei jetzt der rasche, flächendeckende Ausbau von Glasfasernetzen: Nur mit dem dringend notwendigen Technologiewandel schaffen wir die Voraussetzungen für die Gigabit-Gesellschaft. Der Telekom in den Nahbereichen ein Monopol für Vectoring einzuräumen, gefährde dagegen die wirtschaftliche Tragfähigkeit entsprechender Ausbauprojekte. Der Vectoring II Beschluss der Bundesnetzagentur darf damit für weitere drei Monate nicht umgesetzt werden. Die Kommission greift in ihrer Entscheidung die auch vom Deutschen Landkreistag vorgebrachten Kritikpunkte auf. Sie macht insbesondere geltend, dass der nur einem Unternehmen vorbehaltene Einsatz von Vectoring im Nahbereich den Ausbau alternativer Infrastrukturen behindere und es Wettbewerbern der Deutschen Telekom unverhältnismäßig erschwere, ihrerseits Vectoring im Nahbereich einzusetzen. Darüber hinaus äußert der Kommission grundsätzliche Zweifel daran, ob ein sog. Layer-2-Zugangsprodukt eine echte Alternative zu dem entbündelten Zugang darstellen könne. Seite 5

6 Der Deutsche Landkreistag weist ferner auf Folgendes hin: "Im Einzelnen führt die Kommission aus, dass sich aus dem Einsatz von Vectoring in den Nahbereichen nur für eine kleine Gruppe von Endkunden konkret geht es um 3,8 Prozent aller Haushalte höhere Breitbandgeschwindigkeiten erreicht werden können. Selbst diesen Wert hält die Kommission für überhöht, weil die BNetzA die Ausbaupläne der Wettbewerber, die ihrerseits zu Leistungsverbesserungen in den Nahbereichen führten, nicht beachtet habe. Des Weiteren habe die BNetzA bei ihrer Abwägung nicht ausreichend berücksichtigt, welche potenziellen negativen Effekte ihr Vorschlag auf die Fähigkeit alternativer Betreiber hat, in Glasfaserinfrastrukturen zu investieren. Den Einwand, dass der Beschlussvorschlag der BNetzA die Wettbewerber der Telekom rechtlich nicht daran hindere, ihrerseits in Glasfaserinfrastrukturen in den Nahbereichen zu investieren, lässt die Kommission nicht gelten. Vectoring könne zwar als Übergangstechnologie durchaus sinnvoll sein, wo ein sofortiger Glasfaserausbau ausscheide. Dann dürfe aber nicht allein der Telekom, sondern müsse auch konkurrierenden Anbietern das Zugriffsrecht auf diese Technologie eingeräumt werden, und zwar zu fairen Bedingungen. Das gewährleiste der Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur nicht. Unser Ziel muss es sein, ganz Deutschland sehr schnell mit hochleistungsfähigen Glasfasernetzen zu versorgen. Dieses Ziel dürfen wir nicht wegen einer nur punktuellen und überdies nicht nachhaltigen Verbesserung der Versorgungssituation in den Nahbereichen aus dem Auge verlieren, so die drei Verbände abschließend. Vorgehen der Telekom im Landkreis Karlsruhe Ungeachtet dessen ist die deutsche Telekom dabei ihren Eigenausbau (VDSL/Vectoring) auch im Landkreis Karlsruhe voranzubringen. In einem gemeinsamen Termin am 4. Mai 2016 zwischen den Städten und Gemeinden, der deutschen Telekom und dem Landkreis Karlsruhe war man sich soweit einig, dass auch die Eigenausbauabsichten gemäß dem Telekommunikationsgesetz (TKG) insbesondere bei den Anträgen gemäß Art 68 Abs.2 TKG mit den übrigen geplanten Tiefbaumaßnahmen allumfassend abgestimmt werden müssen. Die EU geht ebenfalls davon aus, dass durch eine allumfassende Abstimmung die Kosten für das Errichten von Hochgeschwindigkeitsnetzen um bis zu 30 Prozent gesenkt werden können. Einsparpotenziale werden in der besseren Zusammenarbeit aller Beteiligten gesehen. So sollen Bauvorhaben besser koordiniert, bestehende Infrastrukturen wiederverwendet und Leerrohre gemeinsam genutzt werden. Dies ist auch in eine EU-Richtlinie festgeschrieben worden. Diese Abstimmung ist für die Städte und Gemeinden, von denen bereits viele den Masterplan für den Breitbandausbau (FTTB) für ihre Stadt bzw. Gemeinde erarbeitet haben, eine wichtige Voraussetzung um allen Bürgerinnen und Bürgern mittelfristig eine Leistungsfähige Internetversorgung zur Verfügung zu stellen. Seite 6

7 Das Gesamtkonzept (Masterplanung) dient dazu alle Tiefbaumaßnahmen - nicht nur der deutschen Telekom - auf einander abzustimmen und vorhandene Infrastruktur für dieses Vorhaben zu nutzen. Auch bildet es die Grundlage für die Förderung durch das Land Baden-Württemberg. Um eine fundierte Abstimmung durchzuführen, empfiehlt der Landkreis allen Städten und Gemeinden die Masterplanungen soweit noch nicht geschehen - voranzutreiben. Die BLK wird die Standortsicherungsmaßnahmen mit dem geplanten Backbone- Ausbau, den FTTC- und FTTB-Ausbau-Maßnahmen der Städte und Gemeinden, die eventuell vorgesehenen Nahwärmekonzepte (Quartierskonzepte mit Hilfe der Umweltund Energieagentur des Landkreises Karlsruhe) wie auch anderen Tiefbaumaßnahmen abstimmen, damit folgendes erreicht wird: 1) Reduzierung der Tiefbaumaßnahmen und somit auch der Kosten, 2) Nutzung aller Synergieeffekte um den Bedürfnissen des zügigen Glasfaserausbaus und dem Ausbau der regenerativen Energien gerecht zu werden, 3) Erhalt der Förderung des Landes beim Breitbandausbau, durch den Nachweis der Mitnutzung aller Synergieeffekte. 2.3 Förderung 2016 Für Investitionen oder investitionsähnliche Ausgaben stehen Fördergelder von mehreren Millionen vom Land Baden-Württemberg zum Abruf bereit. Bereits im März haben der Landkreis und erste Kommunen aus dem Landkreis zusammen ein Fördervolumen von rd. 4 Mio. erhalten. Im Juli haben weitere Städte und Gemeinden Förderbescheide in Höhe von rd. 600 T erhalten. Die Abwicklung der Maßnahmen und der entsprechenden Förderanträge werden das Kerngeschäft ab dem Jahr 2016 darstellen. Die Antragsstellung ist bei über 100 Einzelanträgen angekommen, da auch die Schulanschlüsse sinnvolle Ergänzungen der vorliegenden Masterplanungen darstellen und unabhängig des Fördergebietes die maximale Förderung vom Ministerium Ländlicher Raum erhalten. Erfreulich ist auch der Förderbescheid des Bundes für das Projekt des Landkreises Karlsruhe in Höhe von Damit besteht nun zumindest die Möglichkeit, dass die Kosten der Städte und Gemeinden, die an die Gesellschaft jährlich - abhängig von den zukünftigen Betreiberentgelten - bezahlt werden müssen (derzeit 1,25 Mio. ), in einem weiteren Förderverfahren aus Bundesmitteln der Breitbandinitiative unterstützt werden könnten. Seite 7

8 Netzbetrieb 2016 Weiterhin ist für 2016 erstmalig mit Betreiberentgelten zu rechnen, welche für die Jahre 2016 und 2017 vollständig in der BLK verbleiben sollen. Hier wird es auch darum gehen nun nach und nach die Kunden ans Netz zu bekommen. Der Betreiber Inexio wird daher gemäß der Ausbauplanung seine Aktivitäten in 2016 deutlich erweitern. Aber auch die Pachtausgaben werden 2016 in größerem Umfang anfallen, da das Backbonenetz sich bereits von Flehingen über Karlsruhe nach Neuburgweier (Rheinstetten) und von Marxzell bis Waghäusel erstreckt. Von den Städten und Gemeinden werden ebenfalls die vereinbarten Zuschüsse in Höhe von 1,25 Mio. gemäß der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Städten und Gemeinden und dem Landkreis Karlsruhe angefordert werden. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am die Angelegenheit vorberaten und einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Keine finanzielle oder personelle Auswirkung III. Zuständigkeit Gemäß 15 Abs. 2 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie über die Ergebnisverwendung. Des Weiteren entscheidet sie gemäß 15 Abs. 2 Nr. 6 über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats. Der Landrat benötigt für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung seinerseits einen Weisungsbeschluss durch den Kreistag. Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus 1 Ziffer 19 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe i. V. m. 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der BLK. Seite 8

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