Erläuterungen zum elektronischen Patientendossier gemäss EPDG & Verordnungsentwürfen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erläuterungen zum elektronischen Patientendossier gemäss EPDG & Verordnungsentwürfen"

Transkript

1 Datum: 10. Mai 2016 Ersteller: Martin Bruderer (mbr) Version: 2.0 ICT Strategische Projektleitung ehealth / EPD Erläuterungen zum elektronischen Patientendossier gemäss EPDG & Verordnungsentwürfen Wichtige Abkürzungen: EPD / EDPG / Elektronisches Patientendossier (-Gesetz / -Verordnung / -Finanzhilfen-Verordnung) EPDV / EPDFV GFP Anerkannte Gesundheitsfachpersonen wie Ärzte, Pflegefachpersonal, Therapeuten und deren zugeordnetes Hilfspersonal. HPD Health Provider Directory: vom BAG als zentraler Abfragedienst geführtes Verzeichnis aller (HOI / HPI) Gesundheitsinstitutionen & Gruppen von Gesundheitsfachpersonen (HOI = Health Organisation Index) und aller Gesundheitsfachpersonen (HPI = Health Professional Index) TOZ Technische und organisatorische Zertifizierungsvoraussetzungen für (Stamm-)Gemeinschaften (zwingend, um EPD zu eröffnen). ZAS Zentrale Ausgleichstelle: vergibt auf nationaler Ebene im Falle einer EPD-Eröffnung die neue Patienten-Identifikations-Nummer. Zeitgleich kann es pro Patient schweizweit nur 1 Patienten- Identifikations-Nummer geben. 1. Das Schweizer EPD-Gesamtsystem Das Schweizer EPD-Gesamtsystem setzt sich im Groben wie folgt zusammen (vgl. Sie auch die Grafiken am Schluss des Dokumentes): - Es besteht aus voraussichtlich 20 oder mehr dezentralen Stammgemeinschaften (= Affinity Domains), in denen sich idealerweise pro Versorgungsregion die Gesundheitsfachpersonen (und deren Einrichtungen) zusammenschliessen. Diese Stammgemeinschaften eröffnen auf Wunsch des Patienten dessen elektronisches Patientendossier (EPD), in dem sie nach dem Konzept einer integrierten Versorgung nachsorge-relevante (= wesentliche ) Behandlungsinformationen speichern. Der Patient steuert im Sinne der informationellen Selbstbestimmung, welche Gesundheitsfachpersonen auf diese Informationen zugreifen. In besonderen Fällen werden unter Umständen auch schweizweite Stammgemeinschaften entstehen (z.b. für Privatspitalgruppen) und solche, welche als reine Gemeinschaften keinem Patienten eine Stamm -Heimat bieten wollen (z.b. eine Gemeinschaft von Laboren) und deshalb über kein Zugangsportal für Patienten verfügen. - Die zertifizierten (Stamm-)Gemeinschaften bilden zusammen den EPD-Vertrauensraum, der für Patienten und Gesundheitsfachpersonen den Stammgemeinschaft-übergreifenden Datenzugriff aufs EPD mittels Gateways und verschlüsselten Punkt-zu-Punkt-Verbindungen organisieren wird. Alle Austauschformate sind im Sinne einer Interoperabilität standardisiert und folgen nach Möglichkeit internationalen Normen. - Zentrale, vom BAG organisierte Abfragedienste führen die gemeinschaftsübergreifenden Daten im Sinne von Nomenklaturen und stellen diese den (Stamm-)Gemeinschaften zur Verfügung. Dies sind die Verzeichnisse der zertifizierten (Stamm-)Gemeinschaften, der gemeldeten Gesundheitsfachpersonen, der definierten Metadaten und der Objektidentifikatoren zur Einordnung der Datenobjekte sowie der Austauschformate. - Weitere wichtige Akteure sind z.b. die ZAS (zentrale Ausgleichsstelle, welche bereits die Sozialversicherungsnummer und zukünftig die nationale Patienten-Identifikations-Nummer herausgibt), das BAG als überwachende Behörde und die Zertifizierungsstellen, welche die (Stamm-) Gemeinschaften und die Herausgeber der Identifikations-Mittel für Patienten und Gesundheitsfachpersonen zertifizieren werden. Martin Bruderer, strat. PL ehealth / EPD

2 2. Die EPD-Bausteine einer Stammgemeinschaft Eine Stammgemeinschaft hat die folgenden, wichtigen Bausteine bzw. Funktionalitäten zu erstellen und zu betreiben: - Die Verbindung der Patientenidentifikatoren seiner Gesundheitseinrichtungen (Patienten-ID- Daten) mit der nationalen Patienten-Identifikations-Nummer, sodass schweizweit jeder Patient eindeutig identifiziert und jedes Datenobjekt eindeutig und korrekt zugeordnet werden kann. Dies erfolgt im Rahmen der Führung eines Master Patient Index (MPI). - Die Führung und fortlaufende Aktualisierung der Verzeichnisse seiner Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsfachpersonen und deren Gruppierungen zuhanden des nationalen Health Provider Directory (HPD), welches das BAG führt/führen lässt. Oft ist hier vom HPI (Health Professional Index) die Rede, welcher jedoch nur eine Teilsumme der Akteure abdeckt. - Die Etablierung eines Sekundärsystems, welches im Sinne eines oder mehrerer dezentraler Repositorys die EPD-Datenobjekte der Gesundheitsfachpersonen und des Patienten aufnimmt. Übergeordnet dazu ist eine Registry der Metadaten dieser Datenobjekte zu führen, zwecks Auffindbarkeit der Datenobjekte über alle Stammgemeinschaften hinweg. - Die Verwaltung der vom Patienten eingerichteten Zugriffsrechte, sodass jegliches Abgreifen/Bearbeiten der Daten den EPD-Regeln und den Einstellungen des Patienten entspricht. - Je ein Portal mit je einer Kontaktstelle für Gesundheitsfachpersonen und für Patienten. Die Stammgemeinschaften können und werden aus Gründen der Attraktivität und Wirtschaftlichkeit auch Zusatz-Services anbieten, welche den Datenaustausch unter allen Akteuren befördern und auch automatisieren (z.b. erezept; eappointment; Leistungserbringer-übergreifende Behandlungspläne etc.). Diese sind vom EPD-Vertrauensraum logisch abzugrenzen, auch wenn dessen technische Komponenten oder dessen Zugangsportale im Sinne einer gemeinsamen Infrastruktur genutzt werden. 3. Philosophie & Nutzen des EPD Der Bund verfolgt mit dem elektronischen Patientendossier auch im Rahmen der EPD- Anschubfinanzierung (vgl. die EPDFV) den Ansatz der integrierten Versorgung. Die Leistungserbringer der gesamten Behandlungskette sollen unter entsprechender Patienteneinbindung und -einwilligung auf behandlungsrelevante und medizinisch notwendige Informationen aller Akteure zugreifen können. Wie im bereits realisierten Genfer mon dossier médical soll das EPD die informationelle Grundlage zur planerischen Gesamtkoordination aller Beteiligten legen. Die Ausübung der digitalen Souveränitätsrechte ist oberste Maxime: der Patient bestimmt alleine, wer Zugriff auf die EPD-Daten hat und verfügt dazu über ein differenziertes Instrumentarium. 4. Verwaltungs-Aufgaben aller Gemeinschaften Alle Gemeinschaften müssen die Gesundheitseinrichtungen, deren Gesundheitsfachpersonen und Gruppen von Gesundheitsfachpersonen (z.b. Pflegefachpersonal Gynäkologie in einem Spital) und die zugeordneten Hilfspersonen identifizieren und die einzelnen Personen mit dem Identifikationsmittel des zertifizierten Herausgebers versehen (das Authentifizierungsverfahren muss mindestens 2 Authentifizierungsfaktoren aufweisen). Ausserdem müssen alle Gesundheitsfachpersonen nach erfolgter Kenntnisnahme der Richtlinien der (Stamm-)Gemeinschaft eine entsprechende Einwilligung unterzeichnen. Neben den Ein- sind auch die Austritte entsprechend zu managen. Alle Mutationen meldet die (Stamm-)Gemeinschaft dem entsprechenden zentralen Abfragedienst. Ausserdem müssen die Einträge in einem definierten Prozess regelmässig überprüft werden einer der vielen Zertifizierungsvoraussetzungen für eine (Stamm-)Gemeinschaft. Die Gruppenzusammensetzungen müssen für den Patienten, welcher über Eintritte von Gesundheitsfachpersonen zu informieren ist, nachvollziehbar geführt werden. Seite 2 von 7

3 5. Datenhaltungs- und weitere Aufgaben der Gemeinschaften Die (Stamm-)Gemeinschaften müssen sicherstellen, dass EPD-Daten zweckbestimmt in einem - auch von Testsystemen - isolierten Sekundärsystem in den vorgegebenen Dateiformaten geführt werden. Dieses Sekundärsystem muss eine eigenständige Verwaltung der EDP-Daten zulassen und ein Isolationsversagen bzw. eine unkontrollierte Datendiffusion zum Primärsystem (z.b. dem KIS der Gesundheitseinrichtung) verhindern. Nach 10 Jahren und in den Aufhebungsfällen des EPD (Nicht-Nutzung während 10 Jahren, Tod oder Widerruf) sind diese Daten (inkl. der Einträge im Repository und in den Indices) zu löschen, es sei denn, der Patient nutze die Möglichkeit der mehrfach anwendbaren 10-jährigen Speicherungs-Verlängerung. Die Aufbewahrungsfristen, welche für die Primärsysteme gelten, haben keinen Einfluss auf das EPD-Sekundärsystem. (Stamm-)Gemeinschaften stellen des Weiteren sicher, dass Patienten die EPD-Daten den Vertraulichkeitsstufen frei zuordnen sowie EPD-Daten von der Erfassung selektiv ausschliessen bzw. ebenso selektiv vernichten lassen können. Den Gesundheitsfachpersonen muss es ausserdem möglich sein, neue Daten direkt als sensibel zu taxieren und damit so ins EPD einzustellen, dass nur vom Patienten in erweiterter Form Berechtigte (z.b. der Hausarzt) darauf zugreifen können. Gesundheitsfachpersonen müssen Notfallzugriffe manuell bestätigen und vorgängig explizit begründen. In der Folge wird der Patient immer über den Zugriff aktiv und unverzüglich informiert. In Sachen Metadaten, Austauschformate, IHE- und nationalen Integrationsprofilen sowie der Protokollierungsdaten sind die einschlägigen Bundes-Standards (gemäss Verordnungen zum EPDG) einzuhalten. Die Gemeinschaften verfügen für die Authentisierung der Gateway untereinander sowie gegenüber den zentralen Abfragediensten und der ZAS ein gültiges elektronisches Zertifikat. Die (Stamm-)Gemeinschaft muss ein barrierefreies Zugangsportal für die Gesundheitsfachpersonen (der eigenen Gemeinschaft) führen, welches die Quelle (Patient bzw. GFP) und die Version der EPD-Daten ausweist und die EPD-Datenformate darstellen kann. Es ist eine Kontaktstelle ( Service-Desk ) für die Gesundheitsfachpersonen zu führen. (Stamm-)Gemeinschaften müssen ein professionelles Datenschutz- und sicherheits- Management-System nach ISO/IEC betreiben, einen fachlich unabhängigen und zu Massnahmen befugten Datenschutz-Verantwortlichen benennen und ein SIEM (Security Information and Event Management System) führen. Sicherheitsvorfälle sind gegenüber dem BAG und den Zertifizierungsstellen meldepflichtig. Es ist sicherzustellen, dass die nationale Patienten-Identifikations- Nummer in persistenter Weise - nur im Sekundärsystem des EPD verwendet wird. 6. Rolle und zusätzliche Aufgaben der Stammgemeinschaften Den Stammgemeinschaften obliegt es, den Patienten in ausführlicher Weise über den Zweck des EPD (und auch Nicht -Zweck wie den Zugriff durch andere Akteure, namentlich der Versicherer) und die Datenbearbeitungs-Optionen durch alle Akteure aufzuklären. Dabei ist auf die Freiwilligkeit ( opt-in ) und Widerrufs-Möglichkeit sowie die Steuerung des (Notfall-)Datenzugriffs hinzuweisen. Diese Instrumente entsprechen der informationellen Selbstbestimmung, welche das EPD für den Patienten vorsieht. Entscheidet sich der Patient zur Eröffnung eines EPD, so ist eine Einwilligung mit (digitaler) Unterschrift einzuholen und zu dokumentieren. Die Patienteneinwilligung wiederum erfordert anschliessend eine weiterreichende Schulung des Patienten in Sachen Beantragung sowie Handhabung des Identifikationsmittels und der Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit (auch: Umgang mit Endgeräten im Zusammenhang mit dem EPD). Stammgemeinschaften haben des Weiteren im Rahmen der EPD-Eröffnungen und Aufhebungen die Patienten anforderungsgemäss (z.b. im Rahmen der ID-Mittel-Erstellung) zu identifizieren. Es ist auch ihre Aufgabe, die ID-Mittel (eines zertifizierten Herstellers; mit mind. 2 Authentifizierungsfakto- Seite 3 von 7

4 ren) mit dem EPD zu verknüpfen. Diese Aktivitäten setzen auch die Abfrage, die Beantragung oder ebenso die Annullierung der nationalen Patienten-Identifikations-Nummer bei der ZAS voraus. Die Stammgemeinschaften gewährleisten zusätzlich die folgenden Prozesse: - Den Wechsel der Stammgemeinschaft durch den Patienten, inkl. Übergabe der Rechte- Konfiguration an die neue Stammgemeinschaft und die Aufhebung der Stellvertretungs- und Ermächtigungsrechte, welche der Patient wiederum in der neuen Stammgemeinschaft etablieren muss. - Den Betrieb eines Patienten-Portals mit Patientenkontaktstelle ( Service Desk ). Das Portal muss den Patienten das Einrichten der Zugriffsberechtigungen erlauben und sicherstellen, dass keine Fremd -Daten ohne Einwilligung des Patienten ins EPD gelangen. Vom Patienten heruntergeladene EPD-Dokumente müssen unverändert wiederum ins EPD hochgeladen werden können. Die Kern-Funktionalität des EPD ist gegenüber Zusatzfunktionen im Portal klar abzugrenzen. Dem Patienten ist ebenso die Einsicht in die Protokolldaten zu gewährleisten, dies auch gemeinschaftsübergreifend, sollte er in mehreren Gemeinschaften behandelt werden. 7. Die Rechtesteuerung durch den Patienten EPD-Daten sind via Metadaten-Attribut einer von 4 Vertraulichkeitsstufen (nützliche, medizinische, sensible oder geheime Daten) zuzuordnen. Als Voreinstellung gilt die Vertraulichkeitsstufe medizinische Daten. Es steht dem Patienten frei, jedes Dokument einer beliebigen Vertraulichkeitsstufe zuzuordnen. Die Gesundheitsfachpersonen können neue Daten direkt der Vertraulichkeitsstufe sensible Daten zuweisen. Der Patient kann den Zugriff einzelnen, im nationalen Health Provider Directory (HPD) aufgenommenen Gesundheitsfachpersonen oder Gruppen von Gesundheitsfachpersonen zuweisen. Dies mit den Profilen eingeschränkt (= Daten der Vertraulichkeitsstufe nützliche Daten ) oder normal (= nützliche + medizinische Daten) oder erweitert (nützliche + medizinische + sensible Daten). Voreinstellung ist hier normal, auch für den Notfallzugriff. Daten der Vertraulichkeitsstufe geheim kann nur der Patient einsehen. Es stehen dem Patienten die folgenden, weiteren Möglichkeiten zur Verfügung: - Die automatische Erlöschung der Zugriffsmöglichkeit nach 6 Monaten (spezifisch je Gesundheitsfachperson oder Gruppe von Gesundheitsfachpersonen); - Die Deaktivierung des Automatismus, dass sich Zugriffsrechte für Gruppen auf neue Mitglieder vererben (Auch die Benachrichtigung über neue Gruppenmitglieder kann deaktiviert werden); - Einschränkung, Erweiterung, Ausschluss des Notfallzugriffs für Gesundheitsfachpersonen; - Die Einstellung der Vertraulichkeitsstufe für neue Dokumente; - Der Ausschluss einzelner Gesundheitsfachpersonen vom (Notfall-)Zugriff ( Blacklist ); - Die Ernennung eines oder mehrerer, zivilrechtlich zugelassener Stellvertreter, welche ein ID- Mittel erhalten, auch wenn sie über kein eigenes EPD verfügen; - Die Ermächtigung von Gesundheitsfachpersonen, die erhaltenen Rechte an andere Gesundheitsfachpersonen auch gemeinschaftsübergreifend - weiterzuvererben. 8. Implizite Rolle und implizite Aufgaben der Gesundheitsfachpersonen (GFP) Den Gesundheitsfachpersonen kommt im EPD-System eine bedeutende Rolle zu. Sie werden die Patienten nur bedingt an die Kontaktstelle/n der Affinity Domain verweisen können. Gemäss dem ehealth-barometer Schweiz 2016 wollen die Patienten das EPD vornehmlich bei der Gesundheitsfachperson (primär, aber nicht nur beim Hausarzt) eröffnen. Viele Patienten werden diese also mit Fragen zum EPD konfrontieren. Direkte Aufgaben der Gesundheitsfachpersonen sind: - Support des Patienten bei der Berechtigung der Gesundheitsfachpersonen (Nachsorge); Seite 4 von 7

5 - Bei Ermächtigung durch den Patienten: Weitervererbung von Zugriffsrechten an andere Gesundheitsfachpersonen (z.b. an andere Ärzte im Behandlungsteam); - Wenn vom Patienten gewünscht: der Ausschluss oder die Vernichtung spezifischer Dokumente / Daten aus dem EPD; - Die Vergabe der Vertraulichkeitsstufe sensibel für einzelne Dokumente oder spezifische Daten, falls dies datenschützerisch angezeigt ist; - Die Nachführung der Gruppenzugehörigkeiten als Gesundheitsfachperson (bei Funktionswechseln). 9. Pflichten / Aufgaben der weiteren Akteure Den nachgenannten Stellen kommen die folgenden wichtigen Funktionen zu: - Die zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) erzeugt und annulliert auf Antrag der Stammgemeinschaft die nationale, elf-stellige Patienten-Identifikations-Nummer, sobald die Einwilligung bzw. der Widerruf des Patienten zum EPD vorliegt. Sie betreibt dazu ein Online-Abrufverfahren, damit die Stammgemeinschaften prüfen können, ob nicht bereits ein EPD vorliegt. Sie kann Gebühren für diese Dienste erheben. - Akkreditierte Zertifizierungsstellen werden nach ISO-/IEC-Normen alle Gemeinschaften mittels Vor- und Hauptaudit zertifizieren. Dies tun sie nach separaten Vorschriften auch für die Herausgeber der ID-Mittel. Sie melden die Ergebnisse an den zentralen Abfragedienst des BAG, welches ein Verzeichnis aller Zertifikate veröffentlicht. - Das BAG führt die zentralen Abfragedienste, welche es den (Stamm-)Gemeinschaften erlauben, jene Daten zu beziehen, welche die Interoperabilität im Gesamtsystem sicherstellen. o Der Abfragedienst (Stamm-)Gemeinschaften sichert die Identifizierung zertifizierter Domains im Vertrauensraum EPD. Inhalte: Bezeichnung (Stamm-)Gemeinschaft, Global Location Number (GLN), Objekt-ID-Nummer (OID), Authentifizierungszertifikate und Infos zum Zugangspunkt (Gateways). o Der Abfragedienst für Gesundheitseinrichtungen, Gesundheitsfachpersonen und Gruppen von Gesundheitsfachpersonen (Health Provider Directory) dient als Basis für die Rechtevergabe. Er liefert Bezeichnung, Adresse bzw. Personalien, OID (bei Institutionen), GLN und die Zuordnung von Gesundheitsfachpersonen zu Institutionen/Gruppen. o Der Abfragedienst für Metadaten liefert definierte Value-Sets (z.t. mit OID-Codes) für die Registry der EPD-Daten: Rolle/Fachrichtung Autor, Dokumentattribute (Verfügbarkeit, Klasse, Vertraulichkeitsstufe, Format, Sprache, MIME, med. Fachrichtung und Typ), Typ GFP-Einrichtung und das Geschlecht des Patienten. o Der Abfragedienst für Austauschformate liefert technische (z.b. Protokolldaten oder Transfer der Zugriffsrechte bei Wechsel der Stammgemeinschaft) und organisatorische Formate (z.b. eimpfdossier, eaustrittsbericht oder emedikation). Diese liegen noch nicht vor und folgen via Revisionen des Ausführungsrechts, via Stakeholder -Prozesse. o Der Abfragedienst OID liefert alle Objekt-ID-Nummern (OID), welche die Stiftung RefData unter dem ehealth CH -Knoten verwaltet. Die Leistungserbringer führen eigene Sub- OID unter der ihrigen und publizieren diese. OID können Objekte aller Art sein (Institutionen, Systeme, Dokumente etc.). 10. Zertifizierungen und die technischen und organisatorischen Zertifizierungsvoraussetzungen (TOZ) Die technischen und organisatorischen Zertifizierungsvoraussetzungen für Gemeinschaften und Stammgemeinschaften (Anhang 2 der EPDV-EDI) legen auf über 30 Seiten minutiös fest, was (Stamm-)Gemeinschaften ausweisen müssen, um dem EPD-Vertrauensraum beitreten zu können. Ein Drittel der TOZ befasst sich alleine mit dem Datenschutz und der Datensicherheit. Die TOZ äussern sich zu allen Aspekten des EPD, welche auch in diesem Dokument angesprochen werden. Seite 5 von 7

6 11. Kritische Punkte im Entwurf des Ausführungsrechtes aus Sicht USB Die folgenden Aspekte des Ausführungsrechts sind im Rahmen der Vernehmlassung zu diskutieren: Aspekt Art. VO Problematik Änderungsantrag Erlöschung Art. 3a EPDV Die optionale Festlegung der Erlöschung von Freie Befristung der Löschung. Zugriffsrechte Zugriffsrechten ist fixiert auf 6 Monate Ausschluss- Liste Art 3d EPDV Explizit ausgeschlossenen Gesundheitsfachpersonen kann kein Notfallzugriff erteilt werden. Möglichkeit des Notfallzugriffs für ausgeschlossene GFP. Verlängerung Datenhaltung Art. 9 (2b) EPDV Datenschutz- Verantwortlicher A.D.* Kontaktstellen für GFP & Pat. Daten- Download aus EPD in Primärsysteme Der Patient kann verlangen, dass EPD- Dokumente der Leist erbringer jeweils weitere 10 Jahre verfügbar sind. Art. 11a EPDV Der Datenschutz- und sicherheitsverantwortliche der A.D.* muss fachlich und organisatorisch (!) unabhängig sein, jedoch Umsetzungskompetenzen und ressourcen haben. Art. 12 / 19 Die Kontaktstellen für GFP & Patienten sind auf EPDV Art. 17 EPDV (TOZ ) Ebene A.D.* zu führen. Kein Download von EPD-Dokumenten in die Primärsysteme ohne Einwilligung des Patienten. (Auch: Keine Übernahme von «EPD-fremden» Patientendaten ins EPD ohne Einwilligung des Patienten.) Eintritt GFP TOZ Eintrittsprozess für ALLE GFP einer Ges einrichtung. Sicherheitsprüf. TOZ Personenschutzprüfung nach Militärgesetz für Personen und alle Schlüsselpersonen EPD-Test- TOZ Testumgebungen dürfen keine Patientendaten Umgebungen enthalten. *A.D. = Affinity Domain = (Stamm-)Gemeinschaft 12. Die kantonale Verordnung Keine Löschfrist für EPD-Daten, jedoch Möglichkeit des Patienten die Verfügbarkeit auf 10/20 Jahre einzuschränken. Präzisierung der fachlichen Unabhängigkeit des DSDS-Verantwortlichen. Nur fachliche Unabhängigkeit. Möglichkeit mehrerer Kontaktstellen für Patienten bzw. GFP, auch dezentrale. Hohe Prio. / Nicht praktikabel, da zu aufwändig. Lösung: Patient kann Datendownload-Option pro GFP und mit zeitlicher Beschränkung (Entstehungsdatum der Daten) einschränken? Selektive Auswahl der GFP mit Zugriff auf EPD. PSP nur analog Militärgesetz und unter Ausschluss der GFP. Patientendaten in Testumgebungen sind erlaubt (unter Einhaltung DS/DS). Die kantonale Verordnung tritt in Basel Stadt per Mitte 2016 in Kraft und ermöglicht die Weiterführung des Modellversuchs Basel als Vorbereitung auf das nationale EPD. Sie entspricht in weiten Teilen dem EPDG und ist für die Leistungserbringer freiwillig. Teilnehmende verpflichten sich jedoch beim Modellversuch bis zur Beendigung mitzumachen. Der Kanton BS zeichnet für die technische Umsetzung, die Festlegung notwendiger Prozesse (auch digitale Identität und ID-Mittel) und den Erlass von Reglementen zur Sicherheit und zum Risk-Management verantwortlich. 13. Die Finanzhilfen des Bundes Der Bund gewährt den (Stamm-)Gemeinschaften Anschubfinanzierungen für die Schaffung der organisatorischen bzw. rechtlichen Voraussetzungen, die Informatikinfrastruktur und die Erstzertifizierung (d.h. nicht für den EPD-Betrieb und nicht für KIS-Anpassungen). Es werden nur tatsächliche Kosten wirtschaftlicher EPD-Elemente vergütet. Gesuche sind vor dem Aufbau der (Stamm-) Gemeinschaft einzureichen. Existiert das Projekt bereits, dann binnen 6 Monaten nach EPDG-Inkrafttreten (ca. per Frühjahr 2017). Ist die Stammgemeinschaft einer Versorgungsregion allen Gesundheitsfachpersonen und Patienten zugänglich, so können maximal TCHF 500 und 2 Franken pro Bürger der ständigen Wohnbevölkerung geholt werden, wenn die betroffenen Kantone und das BAG das Gesuch unterstützen (können). 14. Der Einführungsplan des EPD gemäss ehealth Suisse Die Version 0.7 (März 2016) der rollenden Planung sieht u.a. vor: - Q2 2017: Zertifizierungsmöglichkeit für ID-Mittel-Herausgeber - Q3 2017: Nationale Patienten-Identifikations-Nummer durch ZAS eingeführt - Q3 2017: Nationale, zentrale Abfragedienste durch das BAG eingeführt - Q1 2018: Zertifizierungen der ersten Affinity Domains - Q2 2018: operationelles EPD Seite 6 von 7

7 Anhang: Abbildungen zum EPD-Gesamtsystem (vgl. Kapitel 1 weiter oben) Die (Stamm-)Gemeinschaften beziehen gemeinschaftsübergreifende Daten aus den zentralen Abfragediensten. Ebenfalls erhalten sie bei Eröffnung des EPD von der ZAS die nationale Patienten- Identifikations-Nummer: Die folgenden, wichtigen Akteure nehmen im EDP-Gesamtsystem definierte Rollen ein: Seite 7 von 7

Datenschutz und Datensicherheit im EPDG

Datenschutz und Datensicherheit im EPDG Datenschutz und Datensicherheit im EPDG Nicolai Lütschg, Projektleiter EPDG Information Security in Health Conference Der Auftrag des BAG «Das BAG setzt sich kompetent für die Gesundheit ein, fördert eine

Mehr

Elektronisches Patientendossier

Elektronisches Patientendossier Elektronisches Patientendossier Grundlagen und Stand der Arbeiten Dr. Salome von Greyerz, Stv. Leiterin, Bundesamt für Gesundheit Symposium «Die Chancen einer integrierten Versorungsorganisation» 21. September

Mehr

Dr. Salome von Greyerz, BAG Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier: Eckpunkte des Ausführungsrechts

Dr. Salome von Greyerz, BAG Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier: Eckpunkte des Ausführungsrechts Dr. Salome von Greyerz, BAG Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier: Eckpunkte des Ausführungsrechts Stand der Arbeiten 19. Juni 2015: Verabschiedung des Bundesgesetzes über das elektronische

Mehr

Datenschutz und Datensicherheit im EPDG

Datenschutz und Datensicherheit im EPDG Datenschutz und Datensicherheit im EPDG Nicolai Lütschg, Projektleiter EPDG MediData EDI Podium Der Auftrag des BAG «Das BAG setzt sich kompetent für die Gesundheit ein, fördert eine gesunde Lebensweise

Mehr

Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG)

Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) Welche Auswirkungen hat das EPDG auf das E-Health in den nächsten Jahren? Welche Rolle spielt ein Identitfikationsmittel wie die SuisseID? 29.9.2016

Mehr

EPD-Readiness am Universitätsspital Basel: organisatorische Vorkehrungen

EPD-Readiness am Universitätsspital Basel: organisatorische Vorkehrungen Informations- und Kommunikationstechnologie EPD-Readiness am Universitätsspital Basel: organisatorische Vorkehrungen swiss ehealth summit, 21.09.2016, Kursaal Bern Martin Bruderer, strategischer Projektleiter

Mehr

Einsatz für das EPDG Pragmatische Erfüllung der hohen Sicherheitsanforderungen

Einsatz für das EPDG Pragmatische Erfüllung der hohen Sicherheitsanforderungen Einsatz für das EPDG Pragmatische Erfüllung der hohen Sicherheitsanforderungen Oktober 2016 Christian Greuter, Geschäftsführer Health Info Net AG Agenda Anforderungen gemäss EPDG/EPDV HIN eid als Identifikationsmittel

Mehr

Die wichtigsten Elemente des EPDG zum Wohle der Bürgerin und der Patientin

Die wichtigsten Elemente des EPDG zum Wohle der Bürgerin und der Patientin Die wichtigsten Elemente des EPDG zum Wohle der Bürgerin und der Patientin Nicolai Lütschg, Projektleiter EPDG Symposium elektronisches Patientendossier Ausgangslage Quelle: Stiftung für Patientensicherheit

Mehr

Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier

Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier 4. Juli 2014 Die elektronische Gesundheitsversorgung Das ehealth-anwendungen und insbesondere das elektronische Patientendossier sind ein wichtiger

Mehr

Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG)

Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) (EPDG) vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 95 Absatz 1 und 122 Absatz 1 der Bundesverfassung 1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrats vom...

Mehr

Strategie ehealth Schweiz

Strategie ehealth Schweiz Strategie ehealth Schweiz Projekte / Aktivitäten / Services A. Schmid Leiter Geschäftsstelle ehealth Suisse Koordinationsorgan ehealth Bund-Kantone 1 INHALT E-Government ehealth Wer ist ehealth Suisse

Mehr

Volle Kontrolle des elektronischen Patientendossiers (EPD) durch den Patienten

Volle Kontrolle des elektronischen Patientendossiers (EPD) durch den Patienten Volle Kontrolle des elektronischen Patientendossiers (EPD) durch den Patienten Dr. Sang-Il Kim, 14. April 2015, stv. Leiter Koordinationsorgan ehealth Suisse 1 Die Strategie ehealth Schweiz von 2007 Die

Mehr

Bundesgesetz über das. Patientendossier

Bundesgesetz über das. Patientendossier Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier 4. Juni 03 Meilensteine auf dem Weg zum Entwurf des EPDG September 00 Bericht der Expertengruppe ehealth zur rechtlichen Umsetzung Strategie ehealth

Mehr

Elektronisches Patientendossier

Elektronisches Patientendossier Elektronisches Patientendossier Herausforderungen für die nationale Gesundheitspolitik Dr. Salome von Greyerz, Stv. Leiterin, Bundesamt für Gesundheit forumofac.16, Lugano Herausforderungen für das Gesundheitssystem

Mehr

Das epatientendossier. in der Schweiz

Das epatientendossier. in der Schweiz Das epatientendossier in der Schweiz Adrian Schmid Leiter ehealth Suisse Koordinationsorgan ehealth Bund-Kantone ehealth Suisse nationale Koordination seit 2008 Entscheide Entscheide sind Empfehlungen

Mehr

Authentisierung und HIN Login in der praktischen Anwendung

Authentisierung und HIN Login in der praktischen Anwendung Bilder einfügen: Post-Menü > Bild > Fotografie einfügen. Weitere Bilder unter www.brandingnet.ch Technische Angaben Bildgrösse vollflächig B 36,1 cm x H 20,3 cm entsprechen B 2132 Pixel x H 1199 Pixel

Mehr

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (Übermittlungsverordnung Verwaltungsverfahren, ÜbVV) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 11b

Mehr

Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier

Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 95 Absatz 1 und 122 Absatz 1 der Bundesverfassung

Mehr

Vernehmlassungsergebnis

Vernehmlassungsergebnis Vernehmlassungsergebnis IHE Suisse: Nationale Profile und Extensions Oliver Egger, CEO, ahdis gbmh, Zürich 2015 - founder ahdis gmbh 2012-2014 visionary AG, docbox, Managing Partner, CIO 2003-2011 visionary

Mehr

Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO)

Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO) Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO) Entwurf vom 12. März 2015 Gestützt auf Art. 12ter der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen

Mehr

GEMEINSAM IN EINE DIGITALE ZUKUNFT! Leistungserbringer und Patienten schliessen sich zur Stammgemeinschaft Zurich Affinity Domaine(ZAD) zusammen

GEMEINSAM IN EINE DIGITALE ZUKUNFT! Leistungserbringer und Patienten schliessen sich zur Stammgemeinschaft Zurich Affinity Domaine(ZAD) zusammen GEMEINSAM IN EINE DIGITALE ZUKUNFT! Leistungserbringer und Patienten schliessen sich zur Stammgemeinschaft Zurich Affinity Domaine(ZAD) zusammen Lugano, 16. September 2016 Urs Stoffel, Mitglied des Vorstands

Mehr

ehealth aus Sicht der Apotheker

ehealth aus Sicht der Apotheker ehealth aus Sicht der Apotheker Swiss ehealth Summit 2013 PD Dr. Pharm. Marcel Mesnil Generalsekretär pharmasuisse 2 Regionale Umsetzung Technische Machbarkeit im Vordergrund Standards? Kompatibilität?

Mehr

ehealth in der Schweiz

ehealth in der Schweiz ehealth in der Schweiz Dr. Judith C. Wagner Leiterin ehealth, FMH, Bern FMH Übersicht Einführung Nationale Strategie ehealth Projekt Versichertenkarte Projekt HPC der FMH Lokale ehealth-projekte Herausforderungen

Mehr

(Dr. med. Markus Büchi)

(Dr. med. Markus Büchi) (Dr. med. Markus Büchi) MIVAG - Vernetzungsanlass 24. September 2015 1 Begriff ehealth Bundesgesetz elektronisches Patientendossier Integrierte Versorgung und ehealth Gemeinsamkeiten, Irrtümer Potentiale,

Mehr

Formular für Stellungnahme zur Anhörung Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier EPDG

Formular für Stellungnahme zur Anhörung Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier EPDG Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Gesundheitspolitik Formular für Stellungnahme zur Anhörung Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische

Mehr

ehealth in der Schweiz Erfahrungen aus einem Forschungsprojekt

ehealth in der Schweiz Erfahrungen aus einem Forschungsprojekt ehealth in der Schweiz Erfahrungen aus einem Forschungsprojekt Agenda Gründe für ehealth ehealth Architektur und Vertrauensraum Herausforderungen Projekt epd-demoumgebung Fazit 2 Bekannte Probleme Nach

Mehr

Formular für Stellungnahme zur Anhörung Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier EPDG

Formular für Stellungnahme zur Anhörung Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier EPDG Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Gesundheitspolitik Formular für Stellungnahme zur Anhörung Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische

Mehr

13.050 s Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier

13.050 s Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier Nationalrat Frühjahrssession 05 e-parl 9.0.05 - - 6:6.050 s Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier Entwurf des Bundesrates Beschluss des Ständerates Beschluss des Nationalrates vom 9. Mai

Mehr

Checkliste: Konfiguration eines Datenraums nach einem Upgrade von Brainloop Secure Dataroom von Version 8.10 auf 8.20

Checkliste: Konfiguration eines Datenraums nach einem Upgrade von Brainloop Secure Dataroom von Version 8.10 auf 8.20 Checkliste: Konfiguration eines Datenraums nach einem Upgrade von Brainloop Secure Dataroom von Version 8.10 auf 8.20 Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Überprüfung Ihrer individuellen Datenraum-Konfiguration

Mehr

Datensicherheit im Ausführungsrecht des EPDG

Datensicherheit im Ausführungsrecht des EPDG Swiss ehealth Summit 2016 Risiken und Nebenwirkungen Datensicherheit im Ausführungsrecht des EPDG Walid Ahmed Leiter a.i. Sektion Innovationsprojekte 20.9.2016 3-Faktor Authentisierung 2 but a process!

Mehr

Verordnung, über das elektronische Informationsaustauschsystem im Gesundheitswesen, («Infomed» - Verordnung) vom 18.

Verordnung, über das elektronische Informationsaustauschsystem im Gesundheitswesen, («Infomed» - Verordnung) vom 18. - 1 - Verordnung, über das elektronische Informationsaustauschsystem im Gesundheitswesen, («Infomed» - Verordnung) vom 18. September 2013 Der Staatsrat des Kantons Wallis 800.001 eingesehen die Artikel

Mehr

Wenn das ehealth-postulat beim CIO aufschlägt

Wenn das ehealth-postulat beim CIO aufschlägt Wenn das ehealth-postulat beim CIO aufschlägt Swiss ehealth Summit 2015 vgi Track 14. September 2015 Elke Albrecht, CIO Solothurner Spitäler soh Blick nach vorn Elke Albrecht CIO soh Agenda Wer sind wir

Mehr

Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier

Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier Ablauf der Referendumsfrist: 8. Oktober 2015 Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) vom 19. Juni 2015 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die

Mehr

Inkrafttreten am 1. April 2008. Erläuterungen zur Verordnung

Inkrafttreten am 1. April 2008. Erläuterungen zur Verordnung Verordnung des EDI vom 20. März 2008 über die technischen und grafischen Anforderungen an die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung Inkrafttreten am 1. April 2008 Erläuterungen

Mehr

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts DATENSCHUTZ NEU DENKEN! (Neue) Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung für die IT-Sicherheit Heiko Behrendt

Mehr

IHE Cookbook Grundlage für einrichtungsübergreifende Patienten- und Fallakten auf Basis internationaler Standards

IHE Cookbook Grundlage für einrichtungsübergreifende Patienten- und Fallakten auf Basis internationaler Standards IHE Cookbook Grundlage für einrichtungsübergreifende Patienten- und Fallakten auf Basis internationaler Standards Dr. Ralf Brandner, ICW AG Agenda 1. Einleitung 2. Rechtliche und Technische Rahmenbedingungen

Mehr

EHEALTH DAS DIGITALE GESUNDHEITSNETZ SCHWEIZ NUTZEN. 342, Pilatus, Thomas Marko, BINT

EHEALTH DAS DIGITALE GESUNDHEITSNETZ SCHWEIZ NUTZEN. 342, Pilatus, Thomas Marko, BINT EHEALTH DAS DIGITALE GESUNDHEITSNETZ SCHWEIZ NUTZEN 342, Pilatus, 1.9.2016 Thomas Marko, BINT Agenda 1. Steil im Kommen: Das Gesundheitsnetz und die föderativen ehealth-prozesse 2. Wie nimmt man teil?

Mehr

Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung

Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (VVK) vom 14. Februar 2007 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 42a des Bundesgesetzes vom 18. März

Mehr

Beratendende Gruppe Standardisierung. Aufgaben und Leitlinien (ENTWURF)

Beratendende Gruppe Standardisierung. Aufgaben und Leitlinien (ENTWURF) Beratendende Gruppe Standardisierung Aufgaben und Leitlinien (ENTWURF) Januar 2012 06.06.2012 Schwarzenburgstrasse 165, CH-3097 Liebefeld www.e-health-suisse.ch Inhaltsverzeichnis 1 Einführung / Kontext

Mehr

Vernetzung im Gesundheitswesen heisst Optimierung von Versorgungsprozessen durch Verbesserung der Kommunikation

Vernetzung im Gesundheitswesen heisst Optimierung von Versorgungsprozessen durch Verbesserung der Kommunikation Vernetzung im Gesundheitswesen heisst Optimierung von Versorgungsprozessen durch Verbesserung der Kommunikation Wenn Sie diesen Text lesen können, müssen Sie die Folie im Post-Menü mit der Funktion «Folie

Mehr

PROZESSE DIE WAHRE HERAUSFORDERUNG VON EHEALTH

PROZESSE DIE WAHRE HERAUSFORDERUNG VON EHEALTH swiss ehealth summit, 14.09.2015 Klaus Frommer, Projektleiter ecom KSA PROZESSE DIE WAHRE HERAUSFORDERUNG VON EHEALTH ehealth Auch Verbesserung von Abläufen ehealth Suisse: Unter dem Begriff ehealth werden

Mehr

e-bag Kurzanleitung e-bag Grundfunktionen

e-bag Kurzanleitung e-bag Grundfunktionen BAG-Melk Kurzanleitung Grundfunktionen Autor J. Brandstetter Vertraulich, nur für internen Gebrauch Version 1.1 File: Datum: C:\e-BAG\manual\gundfunktionen\ebag_quick_start.doc 2003-09-17 Grundfunktionen

Mehr

EINE EINZIGE ADRESSE ZUR ONLINE-ERLEDIGUNG VON VERWALTUNGSVORGÄNGEN. im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit. Unternehmensportal

EINE EINZIGE ADRESSE ZUR ONLINE-ERLEDIGUNG VON VERWALTUNGSVORGÄNGEN. im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit. Unternehmensportal EINE EINZIGE ADRESSE ZUR ONLINE-ERLEDIGUNG VON VERWALTUNGSVORGÄNGEN im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Unternehmensportal WARUM MYGUICHET? MyGuichet ist eine gesicherte interaktive Plattform, auf der

Mehr

Verordnung über epidemiologische Studien zur Erfassung von Daten über das Human Immunodeficiency Virus

Verordnung über epidemiologische Studien zur Erfassung von Daten über das Human Immunodeficiency Virus Verordnung 818.116 über epidemiologische Studien zur Erfassung von Daten über das Human Immunodeficiency Virus (HIV-Studienverordnung) vom 30. Juni 1993 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel

Mehr

axsana AG Das EPD als Chance

axsana AG Das EPD als Chance Das EPD als Chance Zuger Gespräche 14. September 2016 Dr. Samuel Eglin Von ZAD zu Kerngruppe ehealth, Vorarbeiten, 2011-2014 Verein Trägerschaft ZAD (alle Leistungserbringerverbände, GD), 2014- ehealth-strategie

Mehr

REGLEMENT VIDEOÜBERWACHUNG DER GEMEINDE HORW VOM 13. MÄRZ 2008

REGLEMENT VIDEOÜBERWACHUNG DER GEMEINDE HORW VOM 13. MÄRZ 2008 REGLEMENT VIDEOÜBERWACHUNG DER GEMEINDE HORW VOM 13. MÄRZ 2008 A U S G A B E 1 3. M Ä R Z 2 0 0 8 N R. 3 0 5 INHALT Art. 1 Verantwortlichkeit und Zweck 3 Art. 2 Verhältnismässigkeit 3 Art. 3 Bekanntgabe

Mehr

TeleTrusT Bundesverband IT-Sicherheit e.v. Der IT-Sicherheitsverband. Selbsterklärung. zur Teilnahme an der TeleTrusT European Bridge CA

TeleTrusT Bundesverband IT-Sicherheit e.v. Der IT-Sicherheitsverband. Selbsterklärung. zur Teilnahme an der TeleTrusT European Bridge CA TeleTrusT Bundesverband IT-Sicherheit e.v. Der IT-Sicherheitsverband. Selbsterklärung zur Teilnahme an der TeleTrusT European Bridge CA Informationen zum Dokument Version 2.5 17.07.2014 TeleTrusT Bundesverband

Mehr

Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 2015

Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 2015 Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 05 Reglement zur Videoüberwachung / LK 07.09.05 Seite Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Vorbemerkung... Seite 3 Art. Gesetzliche Grundlagen...

Mehr

ecom Kommunikationsplattform der Kantonsspitäler Aarau und Baden

ecom Kommunikationsplattform der Kantonsspitäler Aarau und Baden ecom Kommunikationsplattform der Kantonsspitäler Aarau und Baden Was ist die neue Kommunikationsplattform? Im KSA und KSB finden jährlich Tausende Zuweisungen statt. Heute sind dafür die klassischen Kommunikationswege

Mehr

Gesundheitswesen Schweiz Vertrauensraum

Gesundheitswesen Schweiz Vertrauensraum Prolog I Gesundheitswesen Schweiz Vertrauensraum WIG Herbstanlass 2016 Chancen der digitalen Transformation im Gesundheitswesen Juergen.holm@bfh.ch, 15. November 2016, Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie

Mehr

Dr. Maik Plischke Gesundheitsdatenbank für Niedersachsen UG(h) Theodor-Heuss-Straße Braunschweig

Dr. Maik Plischke Gesundheitsdatenbank für Niedersachsen UG(h) Theodor-Heuss-Straße Braunschweig Dr. Maik Plischke Gesundheitsdatenbank für Niedersachsen UG(h) Theodor-Heuss-Straße 2 38122 Braunschweig Zielsetzung Regionales Gesundheitsnetzwerk (Gesundheits-)Ökonomische Betrachtung Modellregion Patientenzentrierter

Mehr

Anleitung zum Eintragen von psychotherapeutischen Terminen in den digitalen Kalender der TSS (für BAGs)

Anleitung zum Eintragen von psychotherapeutischen Terminen in den digitalen Kalender der TSS (für BAGs) Anleitung zum Eintragen von psychotherapeutischen Terminen in den digitalen Kalender der TSS (für BAGs) Loggen Sie sich mit den Zugangsdaten Ihrer Praxis auf www.ekvhh.de ein. Unter dem Menüpunkt Anwendungen

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 04 APR 2017 gültig ab: sofort 2-332-17 2-281-16 wird hiermit aufgehoben. Bekanntmachung des Luftfahrt-Bundesamtes über die Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt DFS Deutsche

Mehr

Intranet. How To. Einrichten von zugangsbeschränkten Bereichen im mytum-portal. Version 1.0. preliminary

Intranet. How To. Einrichten von zugangsbeschränkten Bereichen im mytum-portal. Version 1.0. preliminary Intranet How To Einrichten von zugangsbeschränkten Bereichen im mytum-portal Version 1.0 preliminary TUM WWW & Online Services Richard-Wagner-Strasse 18 D-80333 München E-Mail: info@ze.tum.de Intranet

Mehr

Projekt ZAD ready for take off Informationsveranstaltung VZK 11. April 2016

Projekt ZAD ready for take off Informationsveranstaltung VZK 11. April 2016 Projekt ZAD ready for take off Informationsveranstaltung VZK 11. April 2016 Inhalt Allgemeiner Überblick Entwicklungsgruppe Spital / Einführungsgemeinschaft Das Lösungskonzept epatientendossier Einführungsplan

Mehr

Nutzer/innen in Moodle verwalten

Nutzer/innen in Moodle verwalten Rektorat Ressort Lehre Fachgruppe Blended Learning Nutzer/innen in Moodle verwalten Letzte Aktualisierung: 08.02.2017/zehn In Ihrem Moodle Kurs links im Block Einstellungen/Kurs-Administration/Nutzer/innen

Mehr

Vorwort E-Mail ist heute für Unternehmen ein häufig eingesetztes Kommunikationsmittel, das zum Austausch von Informationen verwendet wird.

Vorwort E-Mail ist heute für Unternehmen ein häufig eingesetztes Kommunikationsmittel, das zum Austausch von Informationen verwendet wird. Vorwort E-Mail ist heute für Unternehmen ein häufig eingesetztes Kommunikationsmittel, das zum Austausch von Informationen verwendet wird. Auch die Unternehmensgruppe ALDI Nord steht mit einer Vielzahl

Mehr

Der e-geschäftsverkehr im Notariat

Der e-geschäftsverkehr im Notariat Der e-geschäftsverkehr im Notariat Grundlagen Anforderungen Heutige Lösungen - Register der Urkundspersonen - elektronisches Archiv Der Notar in der elektronischen Welt Gesetzliche Grundlagen Verordnung

Mehr

Der Bundesmedikationsplan in IHE basierter Umgebung. Mark Neumann, ID GmbH & Co. KGaA

Der Bundesmedikationsplan in IHE basierter Umgebung. Mark Neumann, ID GmbH & Co. KGaA Der Bundesmedikationsplan in IHE basierter Umgebung Mark Neumann, ID GmbH & Co. KGaA Agenda 1 Status 2 Aufgabenstellung 3 Lösungsszenarien 4 Zusammenfassung und Ausblick conhit 21.04.2016 Folie 1 IHE Datenaustausch

Mehr

Begleitbericht zur Vernehmlassung der Statuten des Trägerverein e-health Regio Basel/Nordwestschweiz

Begleitbericht zur Vernehmlassung der Statuten des Trägerverein e-health Regio Basel/Nordwestschweiz Begleitbericht zur Vernehmlassung der Statuten des Trägerverein e-health Regio Basel/Nordwestschweiz 1. Management Summary Gründung ehealth-trägerverein NWCH Im Verlaufe des Novembers 2016 soll der ehealth-trägerverein

Mehr

Verordnung über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur

Verordnung über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur Verordnung über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (Verordnung über die elektronische Signatur, VZertES) 943.032 vom 3. Dezember 2004 (Stand am 1. August 2011) Der Schweizerische

Mehr

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November 2013 1 Die Konferenzen der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und der Kantonalen

Mehr

Gemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG. vom 5. Februar 2013

Gemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG. vom 5. Februar 2013 Gemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG vom 5. Februar 2013 Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Gesetzliche Grundlage... 3 Art. 2 Verantwortlichkeit und Zweck... 3 Art. 3

Mehr

So wird s gemacht - Nr. 38

So wird s gemacht - Nr. 38 ! So wird s gemacht - Nr. 38 Hochladen Spielerfoto - Spielberechtigungsliste Es ist möglich, zu einem Spieler ein entsprechendes Spielerfoto hochzuladen. Dieses geschieht in der Spielberechtigungsliste

Mehr

Ordnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Ordnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Ordnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt 1 Grundlagen (1) Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt müssen Mitglied oder Pro- Forma-Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Mehr

Regeln für die Gestaltung und den Aufbau der Akkreditierungsurkunde der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH

Regeln für die Gestaltung und den Aufbau der Akkreditierungsurkunde der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH Seite: 1/7 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 2 2 Anwendung... 2 3 Form und Druck... 2 4 Gestaltung der Vorderseite... 3 4.1 Allgemeine Angaben und Zeichen... 3 4.2 Hinweise auf die Beleihung und das Führen

Mehr

Pflegeinstitutionen vor digitalen Herausforderungen. Thomas Bähler Head of Solutions Swisscom Health AG 14. Januar 2016

Pflegeinstitutionen vor digitalen Herausforderungen. Thomas Bähler Head of Solutions Swisscom Health AG 14. Januar 2016 Pflegeinstitutionen vor digitalen Herausforderungen Thomas Bähler Head of Solutions Swisscom Health AG 14. Januar 2016 Referent 2 Thomas Bähler Head of Solutions, Swisscom Health AG - Dipl. Ing. Inf. ETH

Mehr

Zugriffs-, Sperr- und Löschkonzeption für Krankenhaus-EDV-Systeme

Zugriffs-, Sperr- und Löschkonzeption für Krankenhaus-EDV-Systeme Hinweise des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg zur Erstellung einer Zugriffs-, Sperr- und Löschkonzeption für Krankenhaus-EDV-Systeme - Stand: 09. Juli 2008 - In Baden-Württemberg

Mehr

HIN Kurzanleitung für Hausärzte:

HIN Kurzanleitung für Hausärzte: HIN Kurzanleitung für Hausärzte: Registration für HAKOM-Versand Berichte mit der E-Mail-Benachrichtigung einsehen I-Engine Native öffnen und nach Patient suchen E-Mail-Versandeinstellungen Zusätzliche

Mehr

Der Notar im 21. Jahrhundert

Der Notar im 21. Jahrhundert Der Notar im 21. Jahrhundert 2 Das Register der Urkundspersonen Eintrag durch rechtsverleihende kantonale Behörde Kantonsbehörde Verfügung 1. Eintrag/Änderung einer Urkundsperson 2. Rechtsverleihende Administrativverfügung

Mehr

I S M 3 G. Anmeldung an der Stellvertretungsbörse: Anleitung zuhanden der Stellvertreterinnen und Stellvertreter.

I S M 3 G. Anmeldung an der Stellvertretungsbörse: Anleitung zuhanden der Stellvertreterinnen und Stellvertreter. I S M 3 G Anmeldung an der Stellvertretungsbörse: Anleitung zuhanden der Stellvertreterinnen und Stellvertreter Staat Wallis, DBS Dienststelle für Unterrichtswesen Planta 1 1951 Sitten Version: 1 Erstellt

Mehr

Installation & Konfiguration AddOn Excel Export Restriction

Installation & Konfiguration AddOn Excel Export Restriction Installation & Konfiguration AddOn Excel Export Restriction Spezifische Vergabe von Excel-Export Rechten Version 7.1.0 für Microsoft Dynamics CRM 2013 & 2015 Datum 25. März 2015 Inhalt 1. Ausgangslage...

Mehr

«Der informierte Patient»: Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten im Spital Netz Bern

«Der informierte Patient»: Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten im Spital Netz Bern «Der informierte Patient»: Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten im Spital Netz Bern Ein Gemeinschaftsangebot von Spital Netz Bern und Swisscom 1 2 Inhaltsverzeichnis Was ist das Online-Gesundheitsdossier

Mehr

Installation & Konfiguration AddOn Excel Export Restriction

Installation & Konfiguration AddOn Excel Export Restriction Installation & Konfiguration AddOn Excel Export Restriction Spezifische Vergabe von Excel-Export Rechten Version 5.1.0 für Microsoft Dynamics CRM 2011 Datum 11. November 2014 Inhalt 1. Ausgangslage...

Mehr

EPD Bedrohungs- und Risikoanalyse ehealth Forum Schweiz 10./11. März 2016

EPD Bedrohungs- und Risikoanalyse ehealth Forum Schweiz 10./11. März 2016 EPD Bedrohungs- und Risikoanalyse ehealth Forum Schweiz 10./11. März 2016 Thomas Kessler Dipl. Physiker ETH Gründer und Geschäftsführer TEMET AG Einleitung Mandat Temet - Ausgangslage Gemäss Botschaft

Mehr

Aussonderung nach DOMEA: Ergebnisbericht zur Testphase im DMS VISkompakt

Aussonderung nach DOMEA: Ergebnisbericht zur Testphase im DMS VISkompakt Aussonderung nach : Ergebnisbericht zur Testphase im DMS VISkompakt Konrad Meckel, Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar Hauptstaatsarchiv Weimar, Marstall-Gebäude, Quelle: ThHStAW, 2007 Hintergründe

Mehr

GmbH-Geschäftsführer (TÜV )

GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT)

Mehr

Richtlinie. Vergabe des Identifikators für die Messpunktbezeichnung

Richtlinie. Vergabe des Identifikators für die Messpunktbezeichnung Richtlinie Vergabe des Identifikators für die bezeichnung 1 Einleitung 3 2 bezeichnung 4 3 Welche e benötigen eine bezeichnung? 7 4 Abgrenzung 7 5 Wer benötigt einen Identifikator? 7 6 Vergabe der Identifikatoren

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Walldürn GmbH

Mehr

Formular für Stellungnahme zur Anhörung Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier EPDG

Formular für Stellungnahme zur Anhörung Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier EPDG Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Gesundheitspolitik Formular für Stellungnahme zur Anhörung Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische

Mehr

DATEN- SCHUTZ DATENSCHUTZRICHTLINIEN

DATEN- SCHUTZ DATENSCHUTZRICHTLINIEN DATEN- SCHUTZ DATENSCHUTZRICHTLINIEN KOMAX AG Gültig ab 1. November 2015 GESCHÄFTS- BEDINGUNGEN INHALTSVERZEICHNIS 1 Geltungsbereich und Zweck 3 2 Datenerhebung 3 3 Zweck der Datenerhebung und 3 Verwendung

Mehr

Qualitätsmanagement in der GDI-DE

Qualitätsmanagement in der GDI-DE 222 Qualitätsmanagement in der GDI-DE Daniela HOGREBE Zusammenfassung Der vorliegende Beitrag stellt die Ziele und methodischen Ansätze des Qualitätsmanagements der GDI-DE vor, beschreibt beispielhaft

Mehr

Videoüberwachungsreglement

Videoüberwachungsreglement Gemeinde Schafisheim Videoüberwachungsreglement Bewilligt durch den Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz des Kantons Aargau am 03. Februar 2011 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck... 3 2 Zuständigkeiten...

Mehr

MS Outlook Add-In: raum level Dokumentenarchiv

MS Outlook Add-In: raum level Dokumentenarchiv MS Outlook Add-In: raum level Dokumentenarchiv Mit unserem Add-In raum level Dokumentenarchiv für MS Outlook können Sie direkt in MS Outlook E-Mails in unserem Programm für aktive Aufträge, Altrechnungen,

Mehr

Vertragsmanagement bei IWB Digitalisierung der Weg. Frank Kilchenmann, Andrea Hemprich 30. März2017

Vertragsmanagement bei IWB Digitalisierung der Weg. Frank Kilchenmann, Andrea Hemprich 30. März2017 Vertragsmanagement bei IWB Digitalisierung der Weg Frank Kilchenmann, Andrea Hemprich 30. März2017 Agenda Die IWB stellt sich vor Im Treibsand einer heterogenen Unternehmung Ausgangslage Die rechtlichen

Mehr

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Art. 1 Nutzungspflicht. Art. 2 Gegenstand. Art. 3 Zugriffsberechtigung. Art. 4 Legitimationsmerkmale. Vom Regl.

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Art. 1 Nutzungspflicht. Art. 2 Gegenstand. Art. 3 Zugriffsberechtigung. Art. 4 Legitimationsmerkmale. Vom Regl. Richtlinie Meldeplattform RLRMP Richtlinie betr. die Nutzung der elektronischen Meldeplattform für Meldepflichten gemäss Art. 9 Regelmeldepflichtenrichtlinie (Richtlinie Meldeplattform RLRMP, RLMR) Vom

Mehr

Reglement Videoüberwachung vom 1. März 2013

Reglement Videoüberwachung vom 1. März 2013 Reglement Videoüberwachung vom 1. März 2013 vom Gemeinderat genehmigt am 13. Februar 2013 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Verantwortlichkeit und Zweck Verhältnismässigkeit

Mehr

IHE und kontrollierte Vokabulare Erfahrungen aus der Praxis Robert Lorenz Pansoma GmbH

IHE und kontrollierte Vokabulare Erfahrungen aus der Praxis Robert Lorenz Pansoma GmbH IHE und kontrollierte Vokabulare Erfahrungen aus der Praxis Robert Lorenz Pansoma GmbH Dezember 2015 WER Pansoma GmbH Sitz in Korneuburg, NÖ Tochterunternehmen in Horn, NÖ Beratung und Software in der

Mehr

Richtlinien für die Mitgliedschaft in der Untergruppe Video Security

Richtlinien für die Mitgliedschaft in der Untergruppe Video Security Richtlinien für die Mitgliedschaft in der Untergruppe Video Security Der Inhalt Aufnahmekriterien für die UG-Video Security wurde durch die Technische Arbeitskommission Video Security (TAK-Video Security)

Mehr

Verordnung über besondere Fachprüfungen für Auslandschweizer und eingebürgerte Schweizer

Verordnung über besondere Fachprüfungen für Auslandschweizer und eingebürgerte Schweizer Verordnung 811.112.13 über besondere Fachprüfungen für Auslandschweizer und eingebürgerte Schweizer vom 18. November 1975 Das Eidgenössische Departement des Innern, gestützt auf die Artikel 115 Absatz

Mehr

Allgem eine Nutzungsordnung MOM (Medienforum Online - Medien) gültig für ausgew ählte Berliner Bildungseinrichtungen (Stand: 06.

Allgem eine Nutzungsordnung MOM (Medienforum Online - Medien) gültig für ausgew ählte Berliner Bildungseinrichtungen (Stand: 06. Allgem eine Nutzungsordnung MOM (Medienforum Online - Medien) gültig für ausgew ählte Berliner Bildungseinrichtungen (Stand: 06. Juli 2016) 1. Grundlage und Geltungsbereich Diese Nutzungsordnung gilt für

Mehr

Die elektronische Zustellung

Die elektronische Zustellung Die elektronische Zustellung Unter besonderer Berücksichtigung des Zulassungsverfahrens elektronischer Zustelldienste Eva SOUHRADA-KIRCHMAYER Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst Juni 2005 Zustellung Einer

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Öffentliche Beurkundung)

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Öffentliche Beurkundung) Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Öffentliche Beurkundung) Vorentwurf Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom, beschliesst:

Mehr

Die Zentralisierung medizinischer Daten in einem Archiv. Christoph Kreutner, Merian Iselin Klinik Basel conhit 2015

Die Zentralisierung medizinischer Daten in einem Archiv. Christoph Kreutner, Merian Iselin Klinik Basel conhit 2015 Die Zentralisierung medizinischer Daten in einem Archiv Christoph Kreutner, Merian Iselin Klinik Basel conhit 2015 Agenda Ausgangslage Lösung Ziele conhit Kongress 2015 4. Mai 2015 2 Prolog Kennen Sie

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2015/146 SEITEN 1-7 DATUM 01.10.2015 REDAKTION Sylvia Glaser Ordnung zum Schutz personenbezogener Daten bei multimedialer Nutzung von E-Learning-Verfahren an der Rheinisch-Westfälischen

Mehr

Krankenversicherer. Krankenversicherer

Krankenversicherer. Krankenversicherer Willkommen Willkommen beim beim führenden führenden Datenspezialisten Datenspezialisten der Schweizer der Schweizer Krankenversicherer Krankenversicherer Datenschutz-Forum Schweiz vom 20.11.2014 in Bern:

Mehr

Nutzungsvereinbarung für die Internet-Bauauskunft der EWE NETZ GmbH

Nutzungsvereinbarung für die Internet-Bauauskunft der EWE NETZ GmbH Nutzungsvereinbarung für die Internet-Bauauskunft der EWE NETZ GmbH Allgemeines 1. EWE NETZ bietet eine Internet-Bauauskunft an, mittels derer Informationen über die von EWE NETZ dokumentierten Betriebsmittel

Mehr

Einsatz von Adobe LiveCycle Rights Management im Brainloop Secure Dataroom Anleitung für Datenraum-Center-Manager und Datenraum-Manager

Einsatz von Adobe LiveCycle Rights Management im Brainloop Secure Dataroom Anleitung für Datenraum-Center-Manager und Datenraum-Manager Einsatz von Adobe LiveCycle Rights Management im Brainloop Secure Dataroom Anleitung für Datenraum-Center-Manager und Datenraum-Manager Brainloop Secure Dataroom Version 8.10 Copyright Brainloop AG, 2004-2012.

Mehr

Klassifikations- und Dokumentationsmodell des IKS

Klassifikations- und Dokumentationsmodell des IKS Klassifikations- und Dokumentationsmodell des IKS Definition IKS: Das Interne Kontrollsystem (IKS) ist das zentrale Management-Werkzeug der unternehmensinternen betriebswirtschaftlichen Überwachung. Dieses

Mehr