Die entsendende und die aufnehmende Hochschule müssen im Besitz einer gültigen ECHE (Erasmus University Charter) sein.

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1 Hinweise für accadis Studierende (SMS) Student Mobility for Studies - Outgoing 1. Allgemeines Stand unter Vorbehalt Das Erasmus+-Programm ist ein standardisiertes Austausch- und Stipendienprogramm für das europäische Ausland. Auf der accadis Website finden Sie unter dazu Partner & Netzwerke Erasmus+ viele Grundlageninformationen, die nicht nochmals im Intranet erörtert werden. 2. Leistungen einer Erasmus Förderung Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule. Unter der Erasmus Förderung werden die üblichen Studiengebühren an der Heimateinrichtung weiter bezahlt (siehe dazu Vergleich Partnerhochschule). Die Gasthochschule darf keine Studiengebühren entrichten. Es können jedoch an der Gasthochschule geringe Gebühren für Versicherung, Beiträge zu Studentenvereinigungen, Materialkosten etc. erhoben werden. Förderung auslandsbedingter Mehrkosten (mind. 3 Monate bis max. 12 Monate) akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch) Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung 3. Voraussetzungen für Studierende Sie sind an der accadis Hochschule in einem Studiengang immatrikuliert, der zu einem Abschluss führt. Hinweis für ausländische Studierende: Es ist für Studierende aus Nicht-EU- Staaten möglich am Erasmus-Programm teilzunehmen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihr gesamtes Studium in Deutschland absolvieren und eine Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Studienzeit in Deutschland haben. Sie besitzen ausreichend Kenntnisse in der Sprache, in der die Lehrveranstaltungen an der Partnerhochschule gehalten werden. Sie haben zu Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes das dritte Trimester abgeschlossen, d. h. Ihr Auslandssemester ist mindestens das vierte Trimester. 4. Voraussetzungen für die Hochschulen Für die Förderung einer Erasmus-Studierendenmobilität muss dafür ein unterzeichnetes Inter- Institutional Agreement mit dem entsprechenden Fachbereich an der Erasmus Partnerhochschule vorliegen. Diese Information erhalten Sie beim Erasmus Koordinator der jeweiligen Universität. Die entsendende und die aufnehmende Hochschule müssen im Besitz einer gültigen ECHE (Erasmus University Charter) sein. SMS Out accadis Hochschule Seite 1

2 5. Zero Grant Studierende Manche Partnerhochschulen bieten accadis Studienplätze nur auf Erasmus Austauschbasis an. Dies muss nicht zwingend mit einer finanziellen Förderung verbunden sein (entweder, weil der Studierende dies nicht will oder weil accadis nicht für alle Bewerber eine genügend hohe Fördersumme zur Verfügung steht). Die Förderung von Personen ohne finanziellen Erasmus Zuschuss (Zero Grant Studierende) ist möglich, sofern die gültigen Erasmus Bedingungen erfüllt sind. Auch 'Zero Grant Studierende' haben regulären Erasmus-Status und müssen daher alle erforderlichen Dokumente einreichen, auch wenn keine finanziellen Mittel fließen. 6. Finanzielle Förderung Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ( Programmländer ). Ab dem Hochschuljahr 2014/2015 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS): Gruppe 1 (monatlich 250 Euro): Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden. Gruppe 2 (monatlich 200 Euro): Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern. Gruppe 3 (monatlich 150 Euro): Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn. Der Mobilitätszuschuss wird für den im Grant Agreement (siehe Punkt 9) festgelegten Zeitraum berechnet. Der Förderzeitraum muss jedoch nicht dem offiziell bestätigten Aufenthaltszeitraum entsprechen, sondern kann kürzer sein. Vor Beginn des Auslandsaufenthaltes und nach Einreichen der im Art. 4.1 des Grant Agreements genannten Unterlagen (und sofern accadis die Förderungsgelder auf dem Konto erhalten hat) erhalten Sie 70 % der vorgesehenen Summe auf das im Grant Agreement genannte deutsche Konto. Erst nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes und Abgabe der im Artikel 4.2 des Grant Agreements genannten Unterlagen, erhalten Sie die restlichen 30 % bzw. die neu berechnete Reststumme. Eine Förderung ist nur für den Zeitraum möglich, der von der Gastuniversität offiziell bestätigt wird. Der endgültige Aufenthaltszeitraum wird also erst nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland (Letter of Confirmation of Participation) bestimmt! Zu viel erhaltene Zuschüsse werden mit der Zahlung der restlichen 30 % verbucht bzw. zurückgefordert. Wenn Sie Ihren ERASMUS-Studienaufenthalt unbegründet nach weniger als 3 Monaten (90 Tagen) im Gastland abbrechen, ist das komplette bis dann ausgezahlte ERASMUS-Stipendium zurückzuzahlen. Ein Abbruch des Aufenthaltes wegen Krankheit kann gefördert werden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Ein Fördermonat hat nach EU-Vorgaben genau 30 Tage. Die mögliche Förderdauer wird tag-genau berechnet. Für Zeiträume vor und nach dem Studienaufenthalt (z. B. für Wohnungssuche oder Sprachkurse vor Semesterbeginn) kann keine Förderung gezahlt werden. Wenn Sie die im Grant Agreement aufgeführten Dokumente nicht oder nicht fristgerecht einreichen, erlischt der Anspruch auf die Erasmus-Förderung und Sie müssen die ggf. bereits erhaltene Förderung zurückzahlen. SMS Out accadis Hochschule Seite 2

3 Hier ein Beispiel wie sich eine Förderung errechnet: Mobilität in Griechenland vom bis , ergibt 5 Monate und 3 Tage bzw. gesamt 153 Tage. 153 x 7 (Gruppe 2) = 1,071 gesamt. Davon: 749,70 = 70 % (erste Rate) und 321,30 = 30 % (zweite Rate). Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes ergibt sich laut Confirmation of Participation jedoch folgende neue Dauer: bis , macht 110 Tage gesamt. Gesamtförderung neu ist 110 x 7 = 770. Da bereits 749,70 ausgezahlt wurden, beträgt die zweite Rate nur noch ,70 = 20,30 und nicht mehr wie geplant 321,30. Studierende, die Förderleistungen anderer Organisationen erhalten (z. B. DFH, Begabtenförderung, Studienstiftung, Auslands-BAföG etc.) müssen sich bei ihrem Stipendien- bzw. Förderungsgeber vergewissern, ob sie die Erasmus-Auslandsstudienbeihilfe zusätzlich in Anspruch nehmen dürfen. 7. Auswahlkriterien für die Nominierung und Bewerbung Im 4. Trimester erhalten Sie von Intl. Programs detaillierte Informationen zu Möglichkeiten des Auslandsstudiums sowie potentielle Partnerhochschulen an denen eine ERASMUS Förderung möglich ist (siehe dazu aktuellen Stand der Übersicht Vergleich Partnerunis im Extranet). Sie bewerben sich bis zum für die Teilnahme an dem ERASMUS-Programm bei accadis Intl. Programs (siehe Bewerbungsbogen ERASMUS Förderung). Die Bewerbungsunterlagen werden Ihnen nach Abfrage der Wahl für das Auslandsstudium per von Intl. Programs zugesandt und der genaue Abgabetermin nochmals bestätigt. Diesem legen Sie ein Letter of Motivation (Ausdruck mit Datum und Unterschrift) bei, der auf Deutsch oder Englisch geschrieben werden kann. Int. Programs sichtet nach der Frist die Bewerbungen und bereitet auf der Basis eines Rankings eine Vorschlagsliste vor, die einem Gremium aus Studienleiter, Geschäftsführung und Prüfungsorganisation zur Entscheidung vorgelegt wird. Bei der Erstellung des Rankings und der Auswahl der Bewerber werden folgende Kriterien verwendet: 1. Studienleistungen (Notendurchschnitt/Differenz zur Durchschnittsnote der Studierenden) 2. Letter of Motivation 3. Außerdem gibt es Pluspunkte für studentisches Engagement (z. B. accsa, Study Buddy, Tutorentätigkeit etc.). Dieses bitte im Letter of Motivation aufführen. Nachdem die Entscheidung gefällt wurde, werden Sie informiert, ob Ihre Bewerbung erfolgreich war und Sie nominiert wurden (siehe ebenfalls Punkt 5 Zero Grant Studierende). Im Anschluss erhalten Sie per Informationen über Bewerbungsformalitäten an der Partnerhochschule und Bewerben sich dort fristgerecht als Erasmus-Austauschstudent (Erasmus exchange student). Sobald Sie eine endgültig Zusage der Partnerhochschule erhalten haben, informieren Sie Intl. Programs, bzw. senden eine Kopie der Aufnahmebescheinigung zu. Für die erste Auszahlung des Stipendiums müssen Sie noch weitere Unterlagen bei accadis Intl. Programs abgeben (siehe unten). 8. Ablauf und Formalitäten Für die Teilnahme am Erasmus-Programm und um die finanzielle Förderung zu erhalten, müssen Sie bestimmte vorgegebene Unterlagen fristgerecht und vollständig bei accadis Intl. Programmes abgeben. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst für die vollständige und fristgerechte Abgabe der Unterlagen verantwortlich sind. SMS Out accadis Hochschule Seite 3

4 9. Erforderliche Unterlagen Vor Beginn des Auslandsaufenthaltes erhalten Sie folgende Unterlagen (siehe Muster im Intranet). Diese müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei accadis Intl. Programs abgegeben bzw. zugesandt werden: o Grant Agreement o Learning Agreement SMS (Sie erhalten ausführliche Hinweise zur Erstellung bzgl. möglicher Änderung der Fächerwahl siehe Punkt 9) o Erasmus+ Studentencharta (Anlage im LA) Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann die erste Teilzahlung des Stipendiums ausgezahlt werden. Der Auslandsaufenthalt an der Partnerhochschule findet statt. Vor Abreise vom Auslandsstudium lassen Sie das Formblatt Letter of Confirmation of Participation SMS von der Gasthochschule ausfüllen, unterzeichnen und abstempeln. Nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes innerhalb von 4 Wochen reichen Sie das Formblatt Letter of Confirmation of Participation SMS im Original oder Scan bei accadis Intl. Programs ein. Sie füllen den Online-Fragebogen zu Ihrer Erasmus-Mobilitätsphase aus (siehe Punkt 9 - Sie erhalten dazu eine mit der Aufforderung/Link). Arrangieren Sie, dass accadis Intl. Programs ein Original Ihres Transcript of Records von der Gasthochschule erhält. Nach Vorlage aller Dokumente wird die Restsumme der Förderung ausgezahlt bzw. neu berechnet. 10. Online-Abschlussbericht / Online Survey der Europäischen Union Mit dem Start des neuen ERASMUS+ Programms wurde das sogenannte Mobility Tool der EU eingeführt, in welches einige Ihrer persönlichen Daten an die EU übertragen werden müssen. Das Mobility Tool dient zur Erstellung von europaweiten Statistiken und Evaluation von ERASMUS Aktivitäten. Sie erhalten nach Beendigung Ihres Aufenthaltes von der EU per eine Aufforderung zum Ausfüllen des Online-Abschlussberichts. Zeitaufwand: ca. 15 Minuten. Abgabefrist: voraussichtlich 30 Tage ab Erhalt der . Unbedingt eventuell davon abweichende Hinweise in der von der EU beachten und am besten direkt nach Erhalt der Mail ausfüllen. Eine separate Abgabe dieses Online-Berichts an die accadis ist nicht notwendig. 11. Learning Agreement Zweck Mit dem Learning Agreements erklären Sie, in welchem Umfang Sie die erforderlichen Studienleistungen an der Partnerhochschule erbringen werden. Durch Unterschrift der Studienleitung wird Ihnen bestätigt, dass die ausgewählten Studienleistungen über mindestens 30 ECTS für die Erasmus Förderung anerkannt werden. Für die ECTS, die für die Anrechnung des Auslandssemesters an der accadis Hochschule angerechnet werden, gelten die entsprechenden Richtlinien (siehe SoPo). Die Gasthochschule erklärt mit Ihrer Unterschrift, dass der Studienplan realisierbar ist. Nur die im Learning Agreement vereinbarten Lehrveranstaltungen können später nach dem Auslandsaufenthalt für Ihr Studienprogramm an der accadis Hochschule für die Erasmus Förderung anerkannt werden. Das Learning Agreement muss frühzeitig von Ihnen ausgefüllt und zur Gegenzeichnung durch die accadis Studienleitung und durch den Verantwortlichen an der Gasthochschule unterschrieben werden. Eine Kopie des Learning Agreement ist in das Grant Agreement integriert. SMS Out accadis Hochschule Seite 4

5 Wie gehe ich beim LA vor? Recherchieren Sie rechtzeitig die an der Gasthochschule angebotenen Lehrveranstaltungen anhand der Vorlesungsverzeichnisse der Gasthochschule. Erstellen Sie ein für Ihr weiteres Studium förderliches Studienprogramm. Tragen Sie die Kurse ein, welche Sie an der ausländischen Gastuniversität besuchen möchten. Beachten Sie, dass Sie die nötigen Voraussetzungen für die gewählten Kurse haben. Bitte beachten Sie die Vorgabe der EU-Kommission, dass pro Auslandssemester 30 ECTS angestrebt werden sollen. Besprechen Sie Ihre Wahl mit der Studienleitung oder Intl. Programs. Nachdem Ihre Wahl für gut befunden wurde, unterschreiben Sie das ausgefüllte Learning Agreement und lassen Sie es anschließend von der unterschriftsberechtigten Person (Studienleitung) an der accadis unterschreiben. Senden Sie es per an die Gasthochschule zur Gegenzeichnung. Sobald Sie das unterschriebenen Learning Agreement von der Gasthochschule zurückbekommen haben, senden Sie einen Scan an accadis Intl. Programs. Das Original sofern vorhanden verbleibt bei Ihnen. Änderungen des Learning Agreements Sollten Sie nach Ankunft an der Gasthochschule feststellen, dass Sie das Studienprogramm nicht in der vereinbarten Form absolvieren können oder möchten, ist eine nachträgliche Änderung des Learning Agreements grundsätzlich möglich. Innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihres Studiums an der Partnerhochschule müssen eventuelle Änderungen der Lehrveranstaltungen schriftlich durch das Learning Agreement Seite 4 Changes to the Original Learning Agreement - dokumentiert werden. Dieses Formblatt muss ebenfalls von allen Vertragspartnern unterschrieben werden und es muss ein Scan des fertigen Dokuments an accadis Intl. Programs per werden. 12. ECTS bzw. Pflichtpensum Für eine Erasmus Förderung sind nicht die Anzahl der belegten Vorlesungen und Seminare ausschlaggebend, sondern die Anzahl der erreichten ECTS-Punkte. Das ECTS (European Credit Transfer System) soll Studienleistungen messbar und vergleichbar machen, um die akademische Anerkennung zwischen europäischen Hochschulen zu ermöglichen. Die Credits sind keine Leistungsbewertung, sondern drücken lediglich die durchschnittliche Arbeitsbelastung (Workload) für den Studierenden pro Semester bzw. Jahr aus. Die ECTS-Punkte werden nur vergeben, wenn die belegten Kurse erfolgreich abgeschlossen wurden, d. h. alle geforderten Prüfungen auch erfolgreich abgelegt wurden. Die Mindestarbeitsbelastung pro Semester beträgt 30 ECTS-Punkte bzw. pro akademischen Jahr 60 ECTS-Punkte. Bei der Erstellung Ihres Studienprogramms sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie die erforderliche Anzahl der ECTS-Punkte erreichen. Die anrechenbaren ECTS (siehe SoPo) werden im Transcript sowie in dem Diploma Supplement ausgewiesen, welches Ihnen von der accadis Hochschule ausgestellt wird. 13. Sprache In der neuen Programmgeneration Erasmus+ sieht die EU Kommission die Verbesserung der Sprachkenntnisse als wichtige Komponente zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit (employability) in der Europäischen Union. Um Ihre Sprachkenntnisse als Erasmus-Teilnehmer zu fördern, führt die Europäische Kommission ab Herbst 2014 schrittweise einen europäischen Onlinedienst zur sprachlichen Unterstützung ein, der Ihren die Möglichkeit bietet, Ihre Sprachkenntnisse zu überprüfen und an einem Online-Sprachkurs teilzunehmen. SMS Out accadis Hochschule Seite 5

6 Online-Sprachtest Ab Herbst 2014 wird ein Online-Sprachtest für die fünf großen Sprachen (DE, EN, FR, ES und IT) zur Verfügung gestellt, der von Ihnen als Erasmus-Teilnehmer sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend absolviert werden muss. Die Ergebnisse dieses Tests dürfen nicht als Auswahlkriterium für die Erasmusteilnahme verwendet werden. Sie dienen ausschließlich der systematischen und europaweit flächendeckenden Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenzen in Erasmus+. Wichtig: Das vorgegebene Sprachlevel der Erasmus-Partnerhochschule kann somit nicht durch diesen Test nachgewiesen werden, dies muss durch einen anderen Nachweis belegt werden. Sprachförderung Für die Sprachförderung gibt es zukünftig zwei Möglichkeiten: 1. Die EU Kommission stellt voraussichtlich ab Herbst 2014 Online-Sprachkurse zunächst für die fünf großen Sprachen (DE, EN, FR, ES und IT) zur Verfügung. Es ist geplant das Angebot sukzessive auf weitere Sprachen auszudehnen. Wie das genaue Verfahren für die Teilnahme an diesen Kursen aussehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Wir werden Ihnen die entsprechenden Informationen dazu hier bereitstellen, sobald sie uns vorliegen. 2. Besuchen Sie im Vorfeld Ihres Auslandssemesters einen vorbreitenden Sprachkurs an einer Institution im Gastland, kann dieser Zeitraum durch das Erasmus-Programm gefördert werden. Sie erhalten den gleichen Tagessatz, wie für Ihren akademischen Aufenthalt. Als Nachweis für diesen Aufenthaltszeitraum müssen Sie eine entsprechende Bestätigung des Ausrichters über die Teilnahme mit Anfangs- und Enddatum einreichen. 3. Versicherung Mit einem Erasmus Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU noch accadis haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen in Zusammenhang mit Ihrem Auslandsaufenthalt entstehen. Sie müssen selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen! Folgende Versicherungen sollten gegeben sein: ggf. Reiseversicherung; Haftpflichtversicherung; Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen; Risikolebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland). Darüber hinaus müssen Sie im Besitz einer im Gastland gültigen Krankenversicherung sein. Gesetzlich Versicherte: In allen EU-Staaten sowie Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz gilt die European Health Insurance Card (EHIC)". Eine EHIC erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Ob Sie bereits im Besitz einer EHIC sind erkennen Sie an den EU-Sternchen auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte. Weitere Informationen finden Sie unter: Privat Versicherte sollten sich vor der Abreise mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen, um den Umfang des Versicherungsschutzes zu erfragen. Gegebenenfalls ist eine Zusatzversicherung sinnvoll! Zum Beispiel besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden: 4. EU Community Es handelt sich hierbei um das Internet-Portal zu Praktikum und Studium mit Erasmus in Europa und bietet Ihnen weitere Informationen zu: Online-Training zur interkulturellen Vorbereitung praktische Informationen zu Praktikum und Studium in Europa Erfahrungsberichte Länderinformationen Tipps und Tricks von Studierenden SMS Out accadis Hochschule Seite 6

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