Evolution einer Konvention und Rolle des BfN bei deren Umsetzung

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1 BfN-Abteilung Z. 3 Artenschutzvollzug Evolution einer Konvention und Rolle des BfN bei deren Umsetzung

2 CITES The Washington Convention Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES) oder auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen schützt viele spektakuläre Arten

3 Evolution der Konvention Grundstrukturen und Ziele der Konvention Implementierung von CITES in der EU Die Entscheidungsgremien der Konvention (VSK, Ständiger Ausschuss, techn. Ausschüsse) Aktuelle Probleme Zukünftige Entwicklung und Positionierung von CITES Das BfN und die Konvention

4 Evolution von CITES 1960: Erste Diskussionen der Problematik des illegalen Handels mit wildlebenden Arten auf der 7. General Versammlung (GV) der IUCN; 1963: 8. GV der IUCN verabschiedet eine Resolution zum illegalen Handel mit wildlebenden Arten fordert Internationale Konvention; 1964: 1. Entwurf für eine Konvention; 1969: 10. GV der IUCN diskutiert Liste von Arten deren Handel kontrolliert werden sollte 1972: UN Conference on Human Environment verabschiedet Recommendation : 21 Staaten, darunter Deutschland unterzeichnen CITES ( Plenipot. Conf. in Washington) : CITES tritt nach 10. Ratifikation in Kraft

5 Evolution von CITES (2) Mitglieder der Delegationen beider deutscher Staaten auf der Plenipotentiary Conference in Washington 1973

6 Evolution der Konvention Grundstrukturen und Ziele der Konvention Implementierung von CITES in der EU Die Entscheidungsgremien der Konvention (VSK, Ständiger Ausschuss, techn. Ausschüsse) Aktuelle Probleme Zukünftige Entwicklung und Positionierung von CITES Das BfN und die Konvention

7 Grundstrukturen und Ziele der Konvention Ziel von CITES: über Kontrolle des grenzüberschreitenden Handels mittels entsprechender Dokumente durch internat. Handel gefährdete Arten zu schützen (ca Tier- & Pflanzenarten); Anhang I: vom Aussterben bedrohte Arten; Anhang II: Arten die unter wiss. Kontrolle & aufgrund Erhaltungszustand eine Nutzung noch zulassen; Anhang III: national gesch. Arten, für deren Schutz internat. Kooperation erforderlich ist.

8 Grundstrukturen und Ziele der Konvention (2) Säugetiere Amphibien Vögel Reptilien Fische und wirbellose Tiere Ausgewählte Handelsdaten Deutschlands

9 Evolution der Konvention Grundstrukturen und Ziele der Konvention Implementierung von CITES in der EU Die Entscheidungsgremien der Konvention (VSK, Ständiger Ausschuss, techn. Ausschüsse) Aktuelle Probleme Zukünftige Entwicklung und Positionierung von CITES Das BfN und die Konvention

10 Implementierung von CITES in der EU Umsetzung von CITES in der EU abschließend und unmittelbar durch zwei europäische Artenschutzverordnungen; EG-Recht regelt vor allem Ein- & Ausfuhr gefährdeter Arten, Beförderung & Vermarktung i. d. Gemeinschaft; EG-Recht strenger als CITES: - Einfuhrgenehmigungspflicht für alle CITES App. II - Schutz von Nicht-CITES Arten - strikte Vermarktungsregeln - Handelsmonitoring - Mortalitätserfassung

11 Implementierung von CITES in der EU (2) Taxon & Status Anhang A Anhang B Anhang C Anhang D Säugetiere best. Affenarten (z.b. alle Gibbons, Gorilla, Schimpanse, Orang-Utan), alle Wale (EG strenger als WA), großer und kleiner Panda, Braunbär, Wolf, viele gefleckte Katzen (Luchs, Gepard, Leopard, Jaguar, Tiger), Elefanten alle Affen soweit nicht in A alle Bären soweit nicht in A alle Katzen soweit nicht in A Erdwolf, Nasenbär, Wasserbüffel, kleiner Ameisenbär best. Rotfuchsarten, Hermelin- und Wieselarten Vögel best. Greif- und Eulenvögel, viele Papageienarten alle Greif- und Eulenvögel, alle Papageien außer Wellen- und Nymphensittich, alle Flamingos und Kraniche, soweit nicht in A Marabu, Halsbandsittich, viele afrikanische Sperlingsvögel best. Sperlingsvögel Reptilien und Amphibien Alle Meeresschildkröten, best. Arten von Landschildkröten, Krokodilen, Waranen oder Riesenschlangen und alle Riesensalamander, alle Landschildkröten, alle Krokodile, Taggeckos, Warane u. Riesenschlangen soweit nicht in A; Grüne Leguane, alle Pfeilgiftfrösche Neuseeländische Baumgeckoarten Neukaledonischer Riesengecko, best. Helmskinkarten Fische Europäischer Stör, Riesenwels, alle Quastenflosser Wal- und Riesenhai, alle Arten der Störe und Seepferdchen, Napoleonfisch Wirbellose Apollo-Falter best. Schmetterlinge, best. Vogelspinnen & Skorpione, europäischer Blutegel, alle Riesenmuscheln, Fechterschnecken, alle Steinkorallen Südafrikanische Hirschkäfer Pflanzen best. Kakteen-, Euphorbia-, Aloe- und Orchideen-Arten, Rio-Palisander alle Kakteen, Euphorbia-, Aloe und Orchideen-Arten, soweit nicht in A; alle Alpenveilchen, best. Tropenholzarten wie Mahagoni und Ramin Gelber Himalaya-Mohn Gelber Enzian, Isländisch Moos, bestimmte Heilpflanzen, wie z.b. Arnika, Teufelskralle oder Bärentraube

12 Evolution der Konvention Grundstrukturen und Ziele der Konvention Implementierung von CITES in der EU Die Entscheidungsgremien der Konvention (VSK, Ständiger Ausschuss, techn. Ausschüsse) Aktuelle Probleme Zukünftige Entwicklung und Positionierung von CITES Das BfN und die Konvention

13 Die Entscheidungsgremien der Konvention

14 Die Vertragsstaatenkonferenz 14 Konferenzen Überprüfung von Fortschritten beim Schutz von Arten in den Anhängen Diskussion von Anträgen zu Anhangsänderungen (z.b. Haie, Holz) Diskussion von policy documents ( z. B. Synergien, Armutsbekämpfung) Diskussion von Maßnahmen zur Verbesserung des Vollzugs der Konvention Entscheidungen zur Arbeit des Sekretariates (Finanzen, Personal etc.)

15 Die Vertragsstaatenkonferenz (2) Die deutsche Delegation wahrend der 13. CITES VSK in Bangkok, Thailand (2004)

16 Ständiger Ausschuss Ständiger Ausschuss verantwortlich für Policy Guidance & Finanzhaushalt für das Sekretariat zur Implementation der Konvention Überwacht die Arbeit als höchstes politische Gremium zwischen den VSK S Arbeit der technischen Ausschüsse Nimmt eigene von den VSK s übertragene politische Aufgaben war (z. B. National Legislation Project ; Schiedsgericht bei Verstößen; Strategische Vision) Erarbeitet politisch, technische Resolutionsentwürfe für VSK s (z. B. Bewirtschaftung von Jahresexportquoten, Kaviarkennzeichnung)

17 Die technischen Ausschüsse von CITES Zwei technische Ausschüsse, i. e. Tier- & Pflanzenausschuss Bearbeiten spezielle biologische und technische Fragestellungen Pflanzen & Tiere Vorbereitung Biologisch technischer Entscheidungsprozess für Beschlussfassung der CoP (z. B. Resolutionen: Seepferdchen, Haie Periodische Überprüfung der CITES geschützten Arten vorzunehmen ( periodic review ) Probleme bei nicht nachhaltig gehandelten Arten ( significant trade review )

18 Evolution der Konvention Grundstrukturen und Ziele der Konvention Implementierung von CITES in der EU Die Entscheidungsgremien der Konvention (VSK, Ständiger Ausschuss, techn. Ausschüsse) Aktuelle Probleme Zukünftige Entwicklung und Positionierung von CITES Das BfN und die Konvention

19 Aktuelle Probleme Ursprünliche Problemfelder der Konvention Gefleckte Katzen, Otterfelle, Reptilleder, Elfenbein, Meeresschildkröten, Papageien, Tiger, Nashörner, Wale Heutige Problemfelder Lebende Reptilien, Menschenaffen, Kaviar, Holz, Tiger, Tibetantilope, Meeresfischerei

20 Aktuelle Probleme (2) Grundsätzliche Implementationsdefizite Internethandel z.b. Auktionsplatformen wie z. B. ebay, private Internetseiten oder Chatrooms Internet-Handel ist kein neuer Handel, sondern benutzt nur neues Medium zur Kommunikation CITES Arbeitsgruppe Schmuggel heute professioneller mit hoher krimineller Energie neue Vollzugsstrategien (TÜ, Observierung, Steuerfahndung)

21 Aktuelle Probleme (3) Schmuggelmethoden - Reptilien, Affen, Vögel

22 Evolution der Konvention Grundstrukturen und Ziele der Konvention Implementierung von CITES in der EU Die Entscheidungsgremien der Konvention (VSK, Ständiger Ausschuss, techn. Ausschüsse) Aktuelle Probleme Zukünftige Entwicklung und Positionierung von CITES Das BfN und die Konvention

23 Entwicklung von CITES Tropäenjagd als Artenschutzstrategie (1979) Ranching als Artenschutzstrategie (1981) Handel i. R. von Exportquoten (1985) Persönliche Gegenstände (2002)

24 Entwicklung von CITES (2) Armutsbekämpfung als Artenschutzstrategie CITES und 2010-Ziel des Weltumweltgipfels von Johannesburg 2000 Holz (z.b. Mahagoni, Ramin) Fischerei (z.b. Störe, Aal, Haie) Implementation der Konvention Finanzlage des Übereinkommens

25 Evolution der Konvention Grundstrukturen und Ziele der Konvention Implementierung von CITES in der EU Die Entscheidungsgremien der Konvention (VSK, Ständiger Ausschuss, techn. Ausschüsse) Aktuelle Probleme Zukünftige Entwicklung und Positionierung von CITES Das BfN und die Konvention

26 Kernaufgaben des BfN BfN setzt Völkerrecht (CITES) und EU-Recht um BfN erfüllt als Vollzugs- und wiss. Behörde hoheitliche Aufgaben BfN berät das BMU bei wissenschaftlichen und vollzugsrelevanten Fragen zum Artenschutz BfN arbeitet im Dienstleistungsbereich: etwa Genehmigungen; Genehmigungen werden im Rahmen von Naturverträglichkeitsprüfungen erteilt, dazu Auswertung von unterschiedlichster wiss. Quellen zur Bestandssituation und Gefährdung der betroffenen Populationen

27 Kernaufgaben des BfN (2) BfN erstellt nach völkerrechtlichen Vorgaben CITES Jahresstatistiken & Zweijahresberichte Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora Biennial Report of the Federal Republic of Germany BfN - Skripten

28 Strategische Tätigkeitsfelder des BfN Vorlaufforschung: Identifizierung von Problemfeldern langfristige Gefährdungs- und Handelsanalysen (z. B. Fischerei, Holz, Heilpflanzen) Ziel: CITES weiter zu entwickeln.

29 Strategische Tätigkeitsfelder des BfN (2) Von BfN und seinen Vorgängereinrichtungen betriebene Unterschutzstellungen bei CITES: 1981: Pottwal, Seiwal, Finnwal 1983: 5 Ducker-Arten 1985: asiat. Ochsen- und Sechszehenfrosch 1989: u. a. Frauenschuhorchideen, Quastenflosser, 4 pelz-liefernde Katzenarten (z.b. Ozelot oder Salzkatze) 1992: verschiedene Tillandsien, Corucia 1997: u. a. alle Störe*, Callagur* 2000: asiat. Süßwasserschildkröten (Cuora*) 2002: u.a. weitere asiat. Schildkröten (Heosemys*), Schmetterlinge & Tropenholz* (Guaiacum) 2007: Dorn- & Heringshai* (erfolglos!) * Mehrjährige Initiativen, z. T. verbunden mit schwierigen Implementationsprozessen

30 Strategische Tätigkeitsfelder des BfN (3) Förderung von Synergien zwischen Global Biodiversity Related Conventions (z. B. Saiga - Antilope; CMS/CITES)

31 Kapazitätsaufbauende Maßnahmen des BfN Verpflichtung zum Kapazitätsaufbau ist im EU-Recht verankert (Art. 12 EU Rats-VO) Ziel: Verbesserung und einheitliche Umsetzung von CITES Entwicklung von Implementation-Tools im Rahmen angewandter vollzugsorientierter Forschung (i.e. Erkennungshilfen wie CITESwoodID, Entwicklung nomenklat. Standards, DNA-Nachweisverfahren: z. B. Galanthus, Schildkröten, Störkaviar) German CD CITESWoodID Aims Identification of the most important timber species for the use of enforcement officers based on simple, macroscopic characters

32 Kapazitätsaufbauende Maßnahmen des BfN (2) Schulungen (Schwerpunktregionen: Mittel- & Osteuropa, SO- Asien) Artenschutzbrief (elektron. Publikation für Vollzugs- & Ermittlungsbehörden des Bundes & der Länder) Artenschutz-Info des BfN Nr. 001/2007 vom V.i.S.d.P.: Fachgebiet Z 3.3 Rechtsangelegenheiten der Abteilung Artenschutzvollzug des Bundesamtes für Naturschutz RECHTLICHES Aktualisierte FFH-Richtlinie 5/l_ de pdf Durch den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur EU am sind einige Kaviarquoten für 2007 neue Arten wie z.b. der Rumänische Hamster und der Rumänische Teichmolch zum Am 2. Januar 2007 hat das CITES-Sekretariat Anh. IV der FFH-Richtlinie hinzugekommen. erstmalig wieder Exportquoten für Kaviar aus Eine Schneckenart wurde gestrichen. dem Kaspischen Meer veröffentlicht. Nachdem Der aktuelle Schutzstatus kann unter 2006 wegen ungenügender Informationen der abgefragt werden. Anrainerstaaten Aserbaidschan, Iran, Kasachstan, Russische Föderation und Turkmenistan zur Nachhaltigkeit des Störfangs Neue Tiertransport- im Kaspischen Meer keine Quote Verordnung in Kraft veröffentlicht worden war, ist nun das Exportverbot wieder aufgehoben. Seit ist die Verordnung EG (Nr.) 1/2005 vom in Kraft, die strengere Lediglich für Beluga-Kaviar, den wertvollsten Auflagen beim kommerziellen Transport von Kaviar, liegen noch keine Quoten vor. Das lebenden Tieren vorschreibt. Sekretariat hat einen Monat Zeit zur Informationen gegeben, so dass evtl. im Nachreichung der unvollständigen 3/l_ de pdf Februar eine Quote für Beluga nachgereicht werden wird. Verlängerung des Einfuhrstopps für Vögel ILLEGALER HANDEL Am hat die EU-Kommission die Entscheidung 2005/760/EG zur Einfuhr von Vögeln aus bestimmten Drittländern zum Schutz gegen die Geflügelpest bis zum verlängert. Demnach müssen die Vögel nach der Einfuhr in bestimmte Quarantäneeinrichtungen, die in Anhang V der Entscheidung aufgeführt sind, aufgenommen werden. Am wird voraussichtlich eine neue EU-Verordnung diese Entscheidung ablösen. 1 Schildkrötenschmuggel In einem belgischen Auto hat ein Mann innerhalb der letzten 3 Jahre in seinem persönlichen Gepäck mehr als 200 Maurische Landschildkröten (Testudo graeca graeca ) von Marokko nach Belgien geschmuggelt. Die Tiere wurden zum Preis von Euro in Belgien, Frankreich, Deutschland und der Schweiz verkauft.

33 Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit

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