Der Spitexverein Surbtal-Studenland und seine Dienstleistungen
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- Imke Hartmann
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1 Spitexverein Surbtal-Studenland Brunnenhof Ehrendingen Telefonische Erreichbarkeit: Montag Freitag von Uhr Cornelia Sandmeier Leitung Pflege c.sandmeier@spitex-surbtal-studenland.ch Gabriel Bürgisser Leitung Hauspflege und Haushilfe g.buergisser@spitex-surbtal-studenland.ch info@spitex-surbtal-studenland.ch Der Spitexverein Surbtal-Studenland und seine Dienstleistungen
2 Das Fachpersonal leistet umfassende Hilfe und Unterstützung für kranke, behinderte und hilfsbedürftige Menschen jeden Alters in ihrem Zuhause. Ebenso für Mütter/Familien, die bei Krankheit oder nach der Geburt Entlastung benötigen. Dies im Bereich der ambulanten Pflege und hauswirtschaftlichen Arbeiten. Zudem bieten wir pflegenden Angehörigen Unterstützung und Beistand an. Vor jedem Ersteinsatz wird der Pflegebedarf mittels einer Bedarfsabklärung ermittelt. Die Abklärungen werden von spezifisch geschultem Personal durchgeführt und finden mit dem Klienten und allenfalls mit dessen Angehörigen statt. Pflegerische Leistungen werden so von den Krankenkassen übernommen. Rufen sie uns an! Wir sind auch Ihre Anlaufs und Beratungsstelle für Alters- und Gesundheitsfragen.
3 Die Spitex Surbtal-Studenland arbeitet eng mit verschiedenen Organisationen zusammen. Gerne übernehmen wir die Organisation und Koordination der entsprechenden Dienstleistungen wie zum Beispiel der ambulanten Onkologiepflege, Kinderspitex, Mahlzeitendienst etc. Die Leistungen der Pflege zu Hause werden tagsüber an allen Wochentagen erbracht. Am Abend und in der Nacht bei bestehenden Betreuungsverhältnissen und nach Absprache. Die hauswirtschaftlichen und zusätzlichen Dienstleistungen, sowie die Benützung unseres Ambulatoriums, bieten wir von Montag Freitag, von Uhr an. Wir beteiligen uns als Betrieb aktiv an Ausbildungen im Gesundheitswesen.
4 chwaderloch ttauertal singen önthal Bözberg inznach Wir unterstützen die Bewohner von Ehrendingen, Freienwil, Lengnau, Endingen, Tegerfelden, Schneisingen, Siglistorf, Wislikofen, Fisibach, Rümikon und Kaiserstuhl mit Hilfe und Pflege nach einem Spital aufenthalt oder bei Krankheit. Mit unserer Unterstützung ermöglichen wir den älteren Menschen das Leben in gewohnter Umgebung und somit einen späteren Altersheimeintritt. Leibstadt Remigen Villnachern Veltheim Obersiggenthal Schinznach- Bad Leuggern Mandach Riniken Villigen Brugg Baden UNSER EINZUGSGEBIET Rietheim Full- Reuenthal Scherz Rüfenach Lupfig Birr Böttstein g Koblenz Klingnau Döttingen Würenlingen Turgi WindischGebenstorf Hausen Mülligen Birrhard Birmenstorf W Untersiggenthal Bad Zurzach Endingen Ennetbaden Rütihof Mell Neuenhof Oberro do Fislisbach Nide Rekingen Lengnau Böbikon Wettingen Rümikon Schneisingen Wislikofen Siglistorf bach Freienwil Ehrendingen Würenlos llwangen n- Mellikon Baldingen Habsburg lderank Tegerfelden Fisi-
5 Anleitung bei der Handhabung von Geräten und anderen Hilfsmitteln Anleitung von Verrichtungen z.b. Insulinspritzen, Umgang mit Blasenkathetern etc. Beratung und Unterstützung in der letzten Lebensphase sowie Sterben zu Hause (Palliativ Care) Gesundheitsberatung ANLEITUNG ZUR SELBSTHILFE
6 Hilfe beim An- und Auskleiden Hilfe beim Essen und Trinken Hilfe bei der Mund- und Körperpflege Betten, Lagern Bewegungsübungen, Mobilisation Dekubitusprophylaxe, Hautpflege Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen Hilfe beim Baden oder Duschen GRUNDPFLEGE
7 Messung der Vitalzeichen (Puls, Blutdruck etc.) Bestimmung des Zuckers in Blut und Urin Verabreichen und Richten von Medikamenten Wundversorgung, Verbandswechsel Alle Arten von Injektionen Grund- und Behandlungspflege werden täglich von Uhr angeboten BEHANDLUNGSPFLEGE
8 Psychosoziale Betreuung und Begleitung Einübung von Bewältigungsstrategien und Anleitung im Umgang mit Aggression, Angst und Wahnvorstellungen Gemeinsame Erarbeitung einer Tages- und Wochenstruktur Ressourcenorientierte Förderung der Selbständigkeit Anleitung in der Wohnungspflege Unterstützung und Training zur Gestaltung und Förderung sozialer Kontakte Prävention und Unterstützung von Krisensituationen und Überforderung PSYCHIATRIEPFLEGE
9 Behandlung im Ambulatorium: Verbandswechsel bei akuten und chronischen Wunden Infusionstherapien und Injektionen Kontrolle des Blutdrucks Bestimmung des Blutzuckers Anlegen von Kompressionsverbänden AMBULATORIUM
10 Reinigungsarbeiten (Kehr) Kochen bei Familien mit Kindern Begleitung beim Einkaufen Übernahme des Wocheneinkaufs Waschen, Bügeln HAUSWIRTSCHAFTLICHE TÄTIGKEITEN
11 Bei bestehenden Betreuungsverhältnissen bieten wir zusätzliche Dienstleistungen an: Frühlingsputzarbeiten Fenster putzen Heizen mit Holz Zusätzliches Einkaufen (z. B. Kleider etc.) Koordination von Terminen wie Coiffeur etc. Betreuung / Gesellschaft leisten / Spaziergang ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN
12 Der Spitexverein Surbtal-Studenland ist ein gemeinnütziger Verein. Mit Ihrer Spende oder Ihrem Mitgliederbeitrag können auch Sie unsere Bemühungen für einen optimalen Gesundheitsdienst in den Gemeinden des Surbtals und des Studenlandes unterstützen. Spendenkonto: PC Spitexverein Surbtal-Studenland, 5420 Ehrendingen Jahresbeiträge: Ehepaare und Familien CHF Einzelpersonen CHF Mitgliedschaftskonto: PC Spitexverein Surbtal-Studenland, 5420 Ehrendingen Ehrendingen, Januar 2015 SPENDEN / MITGLIEDSCHAFT
13 Leitbild des Spitexverein Surbtal-Studenland Aufgaben und Rahmenbedingungen Wir erfüllen sämtliche Aufgaben, die uns durch die Gesetzgebung übertragen sind. Unsere Aufgabenbereiche sind Beratung, Prävention, Betreuung, Pflege und hauswirtschaftliche Hilfe für alle pflege- oder hilfsbedürftigen Einwohnerinnen und Einwohnern aller Altersgruppen. In enger Zusammenarbeit mit den Angehö rigen, Hausärztinnen/Hausärzten, ambulante Onkologie- und Kinder spitex, sowie anderen Leistungsanbietern ermöglichen wir unseren Klienten zu Hause zu leben, wenn sie dies wünschen und es wirtschaftlich vertretbar ist. In Zusammenarbeit mit den stationären Einrichtungen, der Ärzteschaft, Akutspitälern und Sozialdiensten erleichtern wir die verschiedenen Über-, Ein- und Austritte. Örtliche Zuständigkeit Wir erbringen unsere Leistungen bei den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Ehrendingen, Freienwil, Lengnau, Endingen, Tegerfelden, Schneisingen, Siglistorf, Wislikofen, Fisibach, Rümikon und Kaiserstuhl. Wirkung nach Aussen Wir setzen uns auf allen Ebenen als professioneller Dienstleister im Interesse der Kundinnen und Kunden ein. Wir sind für die medizi nischen und pflegerischen Verrichtungen in der Region ein kompetenter Partner. Unser Auftrag: Den Einwohnern Der Mitgliedergemeinden vom RAS Ambulante unterstützung zu bieten
14 Dienstleistungsbereitschaft Wir nehmen die Anliegen unserer Kundinnen und Kunden ernst und erbringen unsere Leistungen diskret, auf den individuellen Bedarf ausgerichtet und mit hoher Qualität. Wir unterstützen die Kunden bei der Fortsetzung respektive bei der Wiedererlangung einer möglichst selbständigen Lebensweise. Uns interessieren die Kundenreaktionen, denn wir sehen darin die beste Möglichkeit zur steten Verbesserung unserer Leistungen. Ethische Grundhaltung Soziales Bewusstsein und eine Ethische Grundhaltung bestimmen unser Handeln. Dazu gehört die Verhinderung jeglicher Diskriminierung. Wir achten die Würde und die Rechte unserer Klienten. Diskretion und Verschwiegenheit in allen Belangen ist gewährleistet und bildet die Vertrauensbasis zwischen den Kundinnen/Kunden und den Mitarbeitenden der Spitexdienste. Unser Kundenverständnis: Wir begegnen unseren Kunden mit einer Haltung der Wertschätzung
15 Arbeitsumfeld Wir bieten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zeitgemässe Arbeitsbedingungen. Unterstützende und gesundheitsfördernde Arbeitsinstrumente sind wichtige Faktoren für ein kundenorientiertes Arbeiten und zur Erhaltung der Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen. Förderung Durch regelmässige berufliche Aus- und Weiterbildung auf allen Stufen fördern und erhalten wir unsere Leistungs- und Fach kompetenz. Wir positionieren uns als Lehrbetrieb und bieten attraktive Lehrplätze an. Wir verstehen unseren Bildungsauftrag als Beitrag zu Nachwuchsförderung, Qualitätssicherung, Personal förderung und Erhaltung zur Sicherung der hohen Leistungs fähigkeit des Unternehmens. Team Wir sind als Team verantwortlich für unsere Gesamtleistung. Klar definierte Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind uns wichtig. Wir integrieren neue Mitarbeitende rasch und freundlich in unser Team. Personal: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind motiviert zur Erfüllung des AuftrageS
16 Spitexverein Surbtal-Studenland Brunnenhof 4, 5420 Ehrendingen, Das Leitbild enthält Grundsätze und Richtlinien, auf denen die Unternehmungskultur und Identität der Spitex Surbtal- Studenland beruhen, ohne dass dadurch im Einzelnen einklagbare Rechte oder Pflichten begründet werden. Juli 2012 Professionalität Eine hohe Fach- und Sozialkompetenz im Dienste unserer Kundinnen und Kunden ist uns selbstverständlich und wichtig. Unsere Dienstleistungen sind auf die Erhaltung, Wiedererlangung und Stärkung der Autonomie der hilfe- und/oder pflegebedürftigen Menschen ausgerichtet. Sie ergänzen die eigenen Leistungen des Kunden sowie die Leistungen dessen Angehörigen, Nachbarn, Freunden und Dritten (Subsidiaritätsprinzip). Qualität und Qualitätssicherung Im Rahmen von Qualität und Qualitätssicherung können unsere Kundinnen und Kunden auf Klarheit und Verbindlichkeit zählen. Wir achten die Kundenanliegen und streben eine bedarfs gerechte und effiziente Erfüllung der Aufgaben an. Durch regelmässige Überprüfung unserer Arbeitsergebnisse sichern wir ein hohes Qualitätsniveau. Finanzen Erfolg wird zuletzt sichtbar bei Erreichung der finanziellen Zielsetzungen. Wir prüfen vorab die finanziellen Konsequenzen aller unternehmerischen Entscheidungen. Wir sind eine Non-Profit-Organisation, welche die ihr zur Verfügung gestellten Mittel sorgfältig einsetzt. Unsere Leistung: Erhaltung der Autonomie der Kunden
17 STATUTEN DES SPITEXVEREIN SURBTAL-STUDENLAND I. Name, Sitz, Zweck und Aufgaben Art. 1 Name, Sitz Art. 2 Zweck und Aufgaben II. III. Mitgliedschaft Art. 3 Mitgliedschaft Art. 4 Austritt Art. 5 Ausschluss Organe, Aufgaben, Kompetenzen Art. 6 Organe Art. 7 Generalversammlung Art. 8 Vorstand Art. 9 Amtsdauer der Vorstandsmitglieder Art. 10 Einberufung Vorstand und Beschlussfassung Art. 11 Zeichnungsberechtigung Art. 12 Aufgaben des Vorstandes Art. 13 Rechnungsrevisoren IV. Finanzen Art. 14 Art. 15 Einnahmen Haftung V. Schlussbestimmungen Art. 16 Vereinsauflösung Art. 17 Genehmigung der Statuten INHALTSVERZEICHNIS
18 Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Spitexverein Surbtal-Studenland besteht auf unbeschränkte Dauer im Sinne von Artikel 60ff ZGB ein konfessionell und politisch neutraler Verein mit Sitz in Ehrendingen. Art. 2 Zweck und Aufgaben Der Verein bezweckt, spitalexterne Dienste für die Einwohner der Gemeinden, mit denen eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen wurde, anzubieten mit dem Ziel, hilfs- und pflegebedürftige Personen in häuslicher Umgebung zu pflegen und zu betreuen. Der Spitexverein bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an: Gemeindekrankenpflege Hauspflege Haushilfe Er vermittelt je nach Bedarf weitere Dienstleistungen (z.b. Mahlzeitendienst, Reinigungsdienst usw.). Der Verein fördert die Zusammenarbeit mit anderen im Spitex-Bereich tätigen Organisationen und mit stationären Institutionen. Der Verein kann weitere Dienstleistungen im Bereich der Hilfe und Pflege zu Hause unterstützen oder selber anbieten, soweit diese dem Vereinszweck dienen und einem Bedürfnis entsprechen. Der Verein kann Mitglied von Verbänden und anderweitigen Organisationen sein. Über den Beitritt resp. den Austritt entscheidet der Vorstand. I. NAME, SITZ, ZWECK UND AUFGABEN
19 Art. 3 Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede Person oder Körperschaft werden, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz in einer der angeschlossenen Gemeinden hat wie: a) Einzelpersonen b) Körperschaften (Einwohnergemeinden, Kirchgemeinden) c) Gemeinnützige Institutionen und private Unternehmen Die Mitgliedschaft wird durch Beitrittserklärung, Aufnahme durch den Vorstand und Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrages erworben. Die Mitgliedschaft erlischt bei Wegzug aus den Mitgliedgemeinden. Über Aus - nah men befindet der Vorstand. Bereits einbezahlte Mitgliederbeiträge verfallen zugunsten des Vereins. Nichtmitglieder haben auf den hauswirtschaftlichen Leistungen einen Zuschlag zu entrichten. Die Art und Höhe des Zuschlags wird vom Vorstand festgesetzt. Im Weiteren besteht für Neueintretende eine Karenzfrist in Bezug auf die hauswirtschaftlichen Leistungen. Diese Karenzfrist wird ebenfalls durch den Vorstand definiert. Art. 4 Austritt Ein Mitglied kann jederzeit dem Vorstand auf Ende des Kalenderjahres schriftlich den Austritt bekanntgeben. Art. 5 Ausschluss Mitglieder, die mit der Bezahlung des Beitrages oder der Pflegerechnungen in Verzug geraten und trotz Mahnung ihren Pflichten nicht nachkommen oder die dem Verein schwer schaden, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. II. MITGLIEDSCHAFT
20 Art. 6 Organe Die Organe des Vereins sind: a) die Generalversammlung b) der Vorstand c) die Rechnungsrevisoren Betreffend Unvereinbarkeit gilt das kantonale Unvereinbarkeitsgesetz vom Art. 7 Generalversammlung Die Generalversammlung wird ordentlicherweise einmal jährlich im ersten Halbjahr einberufen. Der Vorstand kann bei Vorliegen wichtiger Geschäfte jederzeit eine ausserordentliche Generalversammlung ansetzen. Ebenfalls kann ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung verlangen. Die Einladung erfolgt durch schriftliche Mitteilung an alle Mitglieder oder durch Publikation in der Tagespresse mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstag unter Angabe der Traktanden. Anträge der Mitglieder sind dem Vorstand bis spätestens 30 Tage vor der Generalversammlung schriftlich zuzustellen und vom Vorstand auf die Traktandenliste zu setzen. Anträge der Mitglieder zu den traktandierten Geschäften sind bis 7 Tage vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen. Mindestens 10 Tage vor der ordentlichen Generalversammlung sind Protokoll, Jahresrechnung, Bilanz und Revisionsbericht zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle aufzulegen. Aufgaben der Generalversammlung: a) Wahl der Vorstandsmitglieder, des Präsidenten und der drei Rechnungsrevisoren für eine Amtsdauer von 4 Jahren b) Genehmigung von Protokoll und Jahresbericht c) Genehmigung der Rechnung sowie des Revisorenberichtes d) Decharge-Erteilung an den Vorstand gemäss Antrag der Revisoren e) Kenntnisnahme des Budgets f ) Festsetzung des Mitgliederbeitrages g) Entscheid über alle vom Vorstand unterbreiteten Geschäfte h) Beschluss über Statutenänderungen i) Beschluss über die Auflösung des Vereins III. ORGANE, AUFGABEN, KOMPETENZEN
21 Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder. Die Generalversammlung entscheidet mit dem einfachen Mehr der Anwesenden. Für eine Statutenänderung und die Auflösung des Vereins ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. In Abstimmungen stimmt der Präsident nicht mit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. Art. 8 Vorstand Der Vorstand setzt sich aus 5 8 Mitgliedern zusammen und ist regional ausgewogen zu besetzen. Der Präsident wird von der Generalversammlung gewählt. 1 Mitglied des Vorstandes wird vom Gemeindeverband Regionales Altersnetzwerk Surbtal-Studenland (RAS) delegiert. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Art. 9 Amtsdauer der Vorstandsmitglieder Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand hat das Recht, sich zu ergänzen, wenn ein Vorstandsmitglied oder ein Rechnungsrevisor während der Amtsdauer ausscheidet. Er ist verpflichtet, die Wahl durch die nächste Generalversammlung, bis zum Ende der laufenden Amtsdauer, bestätigen zu lassen. Art. 10 Einberufung Vorstand und Beschlussfassung Der Vorstand wird durch den Präsidenten oder durch drei seiner Mitglieder einberufen. Der Vorstand ist bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlussfähig. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. In Abstimmungen stimmt der Präsident nicht mit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. Der Vorstand kann auch auf dem Korrespondenzweg Beschlüsse fassen. III. ORGANE, AUFGABEN, KOMPETENZEN
22 Art. 11 Zeichnungsberechtigung Für die Verbindlichkeiten des Vereins zeichnet der Präsident, resp. in seiner Vertretung der Vizepräsident, gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorstand kann die Zeichnungsberechtigung entsprechend den Bedürfnissen der Organisation und des Betriebes ausdehnen. Art. 12 Aufgaben des Vorstandes Der Vorstand entscheidet über alle Geschäfte, die nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten sind. Der Vorstand kann Aufgaben und Kompetenzen an eine Geschäftsleitung delegieren, deren Mitglieder nicht zwingend Mitglied der Vorstandes sein müssen. Er legt in diesem Falle Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsleitung in einem Reglement fest. Ausschliesslich dem Vorstand vorbehalten bleiben folgende Aufgaben und Entscheide: 1. Genehmigung des Budgets 2. Abnahme der Rechnung zuhanden der Revisoren und der Generalversammlung 3. Verhandlung und Genehmigung von Leistungsvereinbarungen mit Gemeinden 4. Wahl der Mitglieder der Geschäftsleitung 5. Wahl der Zentrumsleitung und der Leitung Administration 6. Ausschluss von Mitgliedern 7. Erlass der nötigen Reglemente und Tarife 8. Laufende Kontrolle der Einhaltung der Budgetziele und der Qualität der Leistungserbringung 9. Entscheid über die Einführung oder Aufgabe von Dienstleistungen Art. 13 Rechnungsrevisor Die Rechnungsrevisoren prüfen die Rechnung des Vereins und erstatten der Generalversammlung schriftlichen Bericht. III. ORGANE, AUFGABEN, KOMPETENZEN
23 Art. 14 Einnahmen Der Verein deckt seinen Geldbedarf durch: a) Tarife/Einnahmen aus erbrachten Dienstleistungen b) Mitgliederbeiträge c) Beiträge des RAS-Gemeindeverbandes d) Beiträge der Kirchgemeinden e) freiwillige Zuwendungen, Spenden Art. 15 Haftung Für die Verpflichtungen des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. IV. FINANZEN
24 Spitexverein Surbtal-Studenland Brunnenhof 4, 5420 Ehrendingen, Art. 16 Vereinsauflösung Im Falle einer Auflösung des Vereins wird das vorhandene Vermögen den Vertragsgemeinden im Verhältnis der Einwohnerzahlen zur Verwaltung übergeben, bis sich ein neuer Verein mit gleichem oder ähnlichem Zweck gebildet hat. Art. 17 Genehmigung der Statuten Die Statuten des Spitexvereins Surbtal-Studenland, in Kraft seit dem sind hiermit aufgehoben. Die neuen Statuten treten mit der Zustimmung der Mitglieder anlässlich der 15. Generalversammlung vom in Kraft. Ehrendingen, den Spitexverein Surbtal-Studenland Die Präsidentin: Die Aktuarin: Priska Flückiger Tanja Bögli V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
25 Name: Vorname: Vorname Ehepartner: Strasse: Wohnort: Tel. Anmeldung als Ehepaar / Familie * CHF Einzelmitglied * CHF * inkl. minderjährige Kinder, welche im gleichen Haushalt leben Datum: Unterschrift: Senden an: Spitexverein Surbtal-Studenland Brunnenhof 4, 5420 Ehrendingen Beitrittserklärung
26 Krankenpflege Abklärung / Beratung Psychiatrische Abklärung / Beratung Untersuchung / Behandlung Psychiatrische Untersuchung/Behandlung Grundpflege Psychiatrische Grundpflege CHF / h CHF / h CHF / h CHF / h CHF / h CHF / h Tarife Haushilfe Mitglieder des Spitexvereins Surbtal-Studenland* Nichtmitglieder Zusätzliche Dienstleistungen *Karenzzeit: 3 Monate CHF / h CHF / h CHF / h Wichtig Bitte benachrichtigen Sie uns am Vortag bis Uhr, wenn Sie einen Einsatztermin nicht einhalten können. Ansonsten müssen wir Ihnen leider die Kosten des geplanten Einsatzes verrechnen. Tarife 2017
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