Gewerbeamt. Gewerbeerlaubnis. nach 34c der. Gewerbeordnung. Was Makler, Bauträger und. Baubetreuer beachten sollen

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1 Gewerbeamt Gewerbeerlaubnis Was Makler, Bauträger und nach 34c der Baubetreuer beachten sollen Gewerbeordnung

2 Kontakt Ansprechpartner im Lanratsamt Ravensburg in Sachen Erlaubnis nach 34c GewO Dominic Maier Tel. 0751/ Fax: 0751/ landkreis-ravensburg.de Ingrid Klein Tel. 0751/ Fax: 0751/ Anschrift Kreishaus I Friedenstraße Ravensburg Postanschrift Postfach Ravensburg 2

3 Erlaubnis nach 34c Gewerbeordnung (GewO) Was bei der Antragstellung zu beachten ist Wer kann einen Antrag stellen? Einen Antrag nach 34c GewO können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen stellen. Natürliche Personen sind: Einzelpersonen und Personengesellschaften (GbR) ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Bei diesen- Gesellschaften ist zu beachten, dass jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter einen eigene Erlaubnis benötigt. Juristische Personen sind z. B. GmbHs, AGs etc. Welche Antragsunterlagen werden benötigt: natürliche Personen: 1. polizeiliches Führungszeugnis 2. Gewerbezentralregisterauszug 3. Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt Polizeiliches Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug erhaltensie beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnsitzes (bitte beachten Sie den Verwendungszweck, denn beides muss für gewerbliche Zwecke zur Vorlage bei einer Behörde sein.) Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt Ihnen das für Sie zuständige Finanzamt. juristische Personen: 1. polizeiliches Führungszeugnis von jedem Geschäftsführer 2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jeden Geschäftsführer 3. Gesellschaftsvertrag mit der Bestellung der Geschäftsführer (beglaubigte Abschrift) Warum gilt diese Regelungheute noch? Die Gewerbeordnung als zentrale Regelung des Gewerberechts stammt aus dem Jahr 1872 und ist damit das wohl älteste heute noch geltende Gesetz. Grundstücks- und Wohnungsvermittlungen sowie die Vermittlung von Kapitalanlagen sind Dienstleistungen, die ein hohes Maß an Vertrauen zwischen Kunden und Anbietern voraussetzen. Schäden durch Unregelmäßigkeiten und Unzuverlässigkeit gehen hier in der Regel zu Lasten der Kunden. Aus diesem Grund wird die Allgemeinheit am besten geschützt, wenn bereits der Zugang zu diesem Gewerbe entsprechend geregelt wird. Aus diesem Grund dürfen Grundstücksvermittler, Wohnungsmakler, Darlehensvermittler, Vermittler von Kapitalanlagen, Bauträger und Baubetreuer erst dann tätig werden, wenn das Landratsamt als zuständige Behörde eine entsprechende Erlaubnis zur Gewerbeausübung erteilt hat. 3

4 Was sagt das Gesetz dazu? Auszug aus 34c GewO Für Makler. Bauträger und Baubetreuer gilt: (1) Wer gewerbsmäßig 1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen, vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will oder 2. Bauvorhaben a) als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden, b) als Baubetreuer in fremdem Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen zulässig. (2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn 1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Person die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten 5 Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Konkursstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist, oder 2. der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt; dies ist in der Regel der Fall, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren oder das Vergleichsverfahren eröffnet worden oder er in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis ( 26 Abs. 2 Insolvenz-verordnung, 915 Zivilprozessordnung) eingetragen ist.... (5) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Kreditinstitute, für die eine Erlaubnis nach 32 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG)) erteilt wurde, und für Zweigstellen von Unternehmen im Sinne des 53b Abs. 1 Satz 1 KWG. 4

5 Auswirkungen auf die Entscheidung Welche Versagensgründe gibt es? Ausgangspunkt Grundgesetz Wie in vielen Bereichen gibt auch hier das Grundgesetz die Marschroute vor. So regelt Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit 1 der GewO dass grundsätzlich Gewerbefreiheit besteht. Die Ausübung eines Gewerbes darf also nur ausnahmsweise untersagt werden, und diese Entscheidung muss mit objektiv nachvollziehbaren Tatsachen begründet werden. Wann kann die Ausübung eines Gewerbes untersagt werden? Es sind persönliche und sachliche Gründe, die zu einer Untersagung führen oder eine Genehmigung von Anfang an unmöglich machen können: a) Die erforderliche Zuverlässigkeit fehlt. Die Zuverlässigkeit spielt bei fast allen gewerblichen Erlaubnissen eine grundlegende Rolle. Dabei ist entscheidend, ob der Gewerbetreibende die Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausübung der beabsichtigten Tätigkeit bietet. Entscheidend dafür ist vor allem, welche Anforderungen die konkret auszuübende gewerbliche Tätigkeitstellt. Unzuverlässig sind in der Regel zunächst einmal alle Antragsteller, die in den letzten 5 Jahren wegen bestimmter Straftatbestände verurteilt worden sind. Dazu zählen vor allem Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue, Urkunden- fälschung, Hehlerei, Wucher oder eine Konkursstraftat. Dieselben Kriterien gelten auch für Personen, die die Leitung eines Betriebes oder einer Zweigniederlassung übernehmen wollen. Unzuverlässig ist aber auch der Antragsteller, bei dem man aufgrund seines persönlichen Verhaltens davon ausgehen kann, dass er das Gewerbe nicht ordnungsgemäß ausüben wird,s ei es, dass er nicht in der Lage oder nicht willens dazu ist. b) Die Vermögensverhältnisse sind nicht geordnet. Die Erlaubnis ist auch zu untersagen, wenn der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt. Die Gewerbeordnung gibt hierzu näher Auskunft. Angenommen wird dieser Tatbestand unter anderem bei Insolvenzverfahren, Vergleichsverfahren etc.. Zu beachten ist, dass die in 34c Abs. 2 Nr. 2 aufgeführten Versagungsgründe - im Gegensatz zur Unzuverlässigkeit - nicht verjähren. Allerdings werden die Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis nach 915 ZPO und in das Verzeichnis gem. 26 Abs. 2 Insolvenzordnung über abgewiesene Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach drei bzw. fünf Jahren (im ersten Fall auf Antrag, im letzteren von Amts wegen) gelöscht, so dass diese nach Ablauf dieser Zeit nicht mehr zur Beurteilung herangezogen werden dürfen. 5

6 Ablauf des Verfahrens Was geschieht mit dem Antrag und was ist zu beachten? In welchem Zeitraum ist miteiner Entscheidung zu rechnen? Für seine Entscheidung braucht das Landratsamt Stellungnahmen verschiedener Behörden und Organisationen. Erfahrungsgemäß dauert dieses Verfahren rund 3 bis 4 Wochen. Wie hoch sind die Kosten? Lt. 34c GewO werden für die Erteilung dieser Erlaubnis Gebühren erhoben. Das Landesgebührengesetz (LGebG) sieht dafür einen Gebührenrahmen zwischen 120 Euro und 1500 Euro vor. Wie hoch die Gebühr letztendlich ausfälltist abhängig vom Verwaltungsaufwand von der Bedeutung des Gewerbes, vom wirtschaftlichen oder sonstigen Interesse des Gebührenschuldners und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen. WICHTIG Die Höchstgebühr beträgtentsprechend den Vorgaben deslandesgebührengesetz maximal 1500 Euro Für die einzelnen Tätigkeiten werden Grundgebühren in folgender Höhe erhoben: Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume > Arbeitsaufwand Darlehen > 200,00 Euro Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte > Arbeitsaufwand Wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung > Arbeitsaufwand Bearbeitungsgebühr > 100,00 Euro 6

7 Was Sie unbedingt beachten müssen: 3 Bitte beachten Sie, dass die Erlaubnis nach 34c GewO die Gewerbeanmeldung beim Bürgermeisteramt Ihres Betriebssitzes nicht überflüssig macht. Versäumen Sie deswegen nicht, Ihr Gewerbe dort anzumelden, wenn Sie mit dem Betrieb beginnen. 3 Denken Sie daran, dass die Erlaubnis jeder Zeit widerrufen werden kann, wenn Sie den gestellten Anforderungen nicht mehr entsprechen, weil Unregelmäßigkeiten bekannt werden oder sonstige Versagungsgründe eingetreten sind. 3 Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verpflichtet die Gewerbetreibenden nicht nur dazu, die Vorschriften der 2 bis 14 MaBV einzuhalten, sie müssen sich dies jedes Kalenderjahr aufs Neue und auf eigene Kosten von einem geeigneten Prüfer bestätigen lassen. Den Prüfbericht müssen Sie als Gewerbetreibender der zuständigen Behörde (Landratsamt Ravensburg) bis spätestens 31. Dezember des darauffolgenden Jahres vorlegen. Baubetreuer sowie Bauträger sind verpflichtet, einen Prüfbericht vorzulegen. Immobilienmakler und Darlehensvermittler sind von der Prüfberichtspflicht ausgenommen. 3 Wenn Sie im Berichtszeitraum keine nach 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt haben,müssen Sie auch dies bei der zuständigen Behörde bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres mitgeteilt haben (Negativerklärung). 3 Der Prüfbericht muss darauf hinweisen, ob Verstöße des Gewerbetreibenden festgestellt worden sind und wenn ja welche. Der Prüfer hat den Vermerk mit Angabe von Ort und Datum zu unterzeichnen. 3 Geeignete Prüfer sind Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften. 3 Nicht geeignet für eine Prüfung sind Personen, bei denen ein Befangenheitsgrund bestehen könnte. Achtung Wer den jeweiligen Prüfberichtverspätet oder nur unvollständigeinreicht, wird mit einem Bußgeldbestraft. Gleiches gilt auch für dienegativerklärung. 7

8 Landratsamt Ravensburg Impressum Herausgeber: Landratsamt Ravensburg Friedenstraße Ravensburg Gestaltung: Landratsamt Ravensburg Stabsstelle des Landrats Stand: 07/2014

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