Ethik-Kodex der Nationalen Kohorte

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1 Ethik-Kodex der Nationalen Kohorte München/Greifswald/Heidelberg, den , aktualisiert / / / / Prof. Dr. Dr. H.-Erich Wichmann, Dr. Christina Kleiser, Inke Thiele (Betreuer des Ethik- Beirats), Stefan Ostrzinski, Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann Inhaltsverzeichnis Seite Präambel Die Nationale Kohorte Konzept Organisation und Finanzierung Nutzen für die Öffentlichkeit Ethik und Recht 4 2 Teilnehmer Freiwilligkeit, Einwilligung und Widerrufsrecht Freiwilligkeit Aufklärung und Einwilligung Widerruf Rekrutierung Stichprobenziehung und Einschlusskriterien Kontaktaufnahme und Teilnehmerinformation Untersuchungsverfahren und deren Risiken Möglicher Nutzen für die Teilnehmer Versicherung der Teilnehmer, Aufwandsentschädigung Kommunikation mit Teilnehmern, Kontaktierung und Ergebnismitteilung Kommunikation mit den Teilnehmern Wiederholte Kontaktierung der Teilnehmer Mitteilung von (Zufalls-) Ergebnissen Kommunikation mit der Öffentlichkeit/ Veröffentlichung der Studienergebnisse 14 3 Ethische und rechtliche Aspekte der Sammlung, Lagerung und Nutzung von Daten und Biomaterialien Allgemeine Prinzipien Datenschutz und IT-Sicherheit Organisation des Datenmanagements Pseudonymisierung Datenhaltung und Dauer der Datenspeicherung Eigentum an Biomaterialien und Verfügungsbefugnis über Daten Zugang zu Daten und Biomaterialien für Wissenschaftler Allgemeine Aspekte Datennutzung für die wissenschaftliche Auswertung Verträge Gebühren 23 1

2 3.7.5 Veröffentlichung der Ergebnisse 23 4 Leitungs- und Verwaltungsstrukturen Gremien des Vereins Nationale Kohorte e.v Ethik-Beirat und Ethik-Kodex Ethik-Beirat Verabschiedung und Überarbeitung des Ethik-Kodex 26 Fußnote: Mit der Bezeichnung Teilnehmer sind stets sowohl Männer als auch Frauen gemeint; lediglich aufgrund der Textlänge wird auf die Nennung beider Formen verzichtet. Präambel In diesem Ethik-Kodex sind die ethischen Grundsätze der Nationalen Kohorte festgelegt. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau zu Gunsten der Teilnehmer aufzubauen und die Wahrung der Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis sicherzustellen. Der Ethik-Kodex wird von der Mitgliederversammlung des Nationale Kohorte e.v. verabschiedet. Hinsichtlich seiner Inhalte ist der Ethik-Beirat beratend tätig. Die Aufgaben des Ethik-Beirats und seine Zusammensetzung sind in Kapitel 4.2 angegeben. Der Ethik-Kodex wird in regelmäßigen Abständen bezüglich der Notwendigkeit einer Überarbeitung geprüft. Anregungen und Kommentare zum Ethikkodex oder zur Arbeit des Ethik-Beirats schicken Sie bitte an die Geschäftsstelle der Nationalen Kohorte (C094), Im Neuenheimer Feld 581, Heidelberg, geschaeftsstelle@nationale-kohorte.de, Tel

3 1 Die Nationale Kohorte Die Zunahme von Volkskrankheiten stellt die nationale und internationale Gesundheitsforschung sowie die Gesundheitssysteme vor immense Herausforderungen. Insbesondere müssen neue Strategien für die Risikoerfassung, Früherkennung und Prävention häufiger multifaktorieller Erkrankungen entwickelt werden. Daher haben Epidemiologen der Helmholtz-Zentren für Gesundheitsforschung, der Universitäten, der Leibniz-Gemeinschaft, und weiterer Forschungseinrichtungen erste Schritte zum Aufbau einer großen Kohortenstudie für zukünftige Untersuchungen über die Ursachen von häufigen Volkskrankheiten, insbesondere Herz-, Kreislauf- und Gefäßerkrankungen, Diabetes mellitus ( Zuckerkrankheit ), Krebserkrankungen, neurologische Erkrankungen, Atemwegserkrankungen und Infektionskrankheiten, unternommen. Die Finanzierung der Studie erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Helmholtz- Gemeinschaft und die Bundesländer. Nähere Informationen zur Nationalen Kohorte (z. B. eine detaillierte Beschreibung der geplanten Untersuchungen) finden sich auf der Homepage unter Konzept Es wird eine sogenannte Nationale Kohorte mit Teilnehmern - Männern und Frauen im Alter von 20 bis 69 Jahren - aus verschiedenen Regionen Deutschlands aufgebaut. Rekrutierung und Nachbeobachtung der Teilnehmer der Nationalen Kohorte werden von 18 lokalen Studienzentren, verteilt über ganz Deutschland, durchgeführt. Die Rekrutierung der Teilnehmer findet über einen Zeitraum von ca. vier Jahren statt. Jedes Studienzentrum beauftragt die zuständigen Einwohnermeldeämter, eine nach Alter und Geschlecht stratifizierte Zufallsstichprobe zu ziehen. Die potenziellen Teilnehmer werden in das lokale Studienzentrum eingeladen, in welchem sie gebeten werden, Bioproben abzugeben, an einem persönlichen Interview teilzunehmen und einen computergestützten Fragebogen auszufüllen sowie an verschiedenen Untersuchungen teilzunehmen. Bei 80 % der Teilnehmer wird ein 2,5-Stunden-Studienprotokoll für Interview und Untersuchungen angewandt. Für eine 20 % umfassende Subgruppe innerhalb der Kohorte ( Teilnehmer), proportional verteilt über alle teilnehmenden Studienzentren, ist ein intensiviertes 4-stündiges Protokoll (Stufe 2) vorgesehen. Dieses enthält weitere detaillierte Untersuchungen zu Risikofaktoren und frühen Veränderungen bei Diabetes, Herz-Kreislauf-Krankheiten, Krebs, neurodegenerativen Erkrankungen, Lungenerkrankungen und Infektionskrankheiten. Zusätzlich wird bei einer Teilstichprobe eine Magnet- Resonanz-Tomographie (MRT)-Untersuchung durchgeführt (Herz, Gehirn, Ganzkörper). Von jedem Teilnehmer werden Blut (Plasma, Serum, Leukozyten und Erythrozyten), Urin, Speichel, ein Nasenabstrich und Stuhl gewonnen und tiefgefroren. Zwei Drittel der Proben werden in einer zentralen Biobank am Helmholtz Zentrum München (HMGU) gelagert, ein Drittel wird direkt in Verantwortung der Studienzentren gelagert. Darüber hinaus ist vorgesehen, Gewebeproben von Krebskrankheiten der Teilnehmer zu sammeln, die dann in einer zentralisierten Tumorgewebebank im Nationalen Zentrum für Tumorerkrankungen ( NCT ) in Heidelberg gelagert werden. Zur Optimierung der methodischen Qualität wird eine Kalibrierungs-Studie an einer Subgruppe durchgeführt, zu der 15 % der Teilnehmer mit intensiviertem Untersuchungsprotokoll innerhalb von 12 Monaten nach Rekrutierung erneut zur Untersuchung eingeladen werden. Bei der schriftlichen Nachbeobachtung der Kohorte werden alle Teilnehmer in regelmäßigen Intervallen (alle 2-3 Jahre) erneut kontaktiert, um Informationen über Veränderungen in ihrem Lebensstil oder anderen Risikofaktoren zu erfassen und um Informationen über neu diagnostizierte Krankheiten zu erhalten. Diese Eigenangaben zu Neuerkrankungen werden systematisch anhand von medizinischen Daten spezifiziert. An den Rekrutierungszeitraum von ca. vier Jahren schließt sich unmittelbar eine Folgeuntersuchung der Teilnehmer an, die im Wesentlichen das gleiche Programm haben wird wie die Erstuntersuchung. Weitere Folgeuntersuchungen sind mit Zustimmung der Teilnehmer möglich. 3

4 Für die Erfassung von Krebsneuerkrankungen ist ein regelmäßiger Abgleich mit den epidemiologischen Krebsregistern der Länder geplant. Angaben zu Todesfällen werden bei Einwohnermeldeämtern, die Informationen zu den Todesursachen bei den lokalen Gesundheitsämtern oder gegebenenfalls den statistischen Landesämtern eingeholt. Die Verwendung von Krankenkassendaten für die Dokumentation der Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesen (z. B. Krebs-Screening, Medikamenteneinnahme, Arztbesuche) und als Hinweis auf Neuerkrankungen ist ebenfalls geplant. Die Gesamtlaufzeit der Nationalen Kohorte soll mindestens 30 Jahre betragen. Während dieser Zeit werden die Teilnehmer soweit möglich - in regelmäßigen Abständen kontaktiert. 1.2 Organisation und Finanzierung Die Nationale Kohorte wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Länder und der Helmholtz-Gemeinschaft finanziert. Als verantwortliche rechtliche Organisation wurde der Verein Nationale Kohorte e.v. gegründet, der die Mittel verwaltet und an die Studienzentren weitergibt. Der Verein ist der Eigner der Daten und Biomaterialien. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und wird vom Vorsitzenden des Vereinsvorstands geleitet. Der Vereinsvorstand wird die Gesamtverantwortung für die interne Handhabung der Daten und Proben im Rahmen der im Datenschutzkonzept festgelegten Aufgabenteilung haben. Er ist auch für die Überwachung der Umsetzung in den Studienzentren und weiteren beteiligten Stellen verantwortlich. Zusätzlich wird ein externes Qualitätssicherungskomitee die Einhaltung der vorgegebenen Regeln kontrollieren. Die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen werden unter den beteiligten Institutionen vor Beginn der Teilnehmerrekrutierung abgeschlossen. 1.3 Nutzen für die Öffentlichkeit Die Nationale Kohorte wird einzigartige Daten für aktuelle und zukünftige biomedizinische und epidemiologische Forschung bereitstellen. Sie wird eine wichtige Quelle für die Forschung in allen medizinischen Fachrichtungen werden und neue Erkenntnisse zu den Zusammenhängen zwischen Vererbung/Genetik, Umwelt und Lebensstil sowie deren Effekte auf Krankheitsrisiken ermöglichen. Die Ergebnisse der Nationalen Kohorte werden wichtige Informationen zu den Ursachen von Erkrankungen liefern, welche zu neuen Ansätzen in der Prävention führen werden und diagnostische Methoden sowie Therapiemöglichkeiten neu definieren werden. Die Haupterkenntnisse und Auswirkungen der Ergebnisse, die aus der Nationalen Kohorte abgeleitet werden, werden den Teilnehmern sowie der Öffentlichkeit und Fachwelt verfügbar gemacht, so dass Public Health-Strategien maßgeblich beeinflusst werden können. Somit werden die in der Nationalen Kohorte gewonnenen Daten ein öffentliches Gut und in erheblichem Maße der Verminderung von Risiken und der Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung dienen. 1.4 Ethik und Recht Grundlage der Arbeit des Vereins Nationale Kohorte e.v. sind die anerkannten ethischen Grundsätze Autonomie, Schadensvermeidung und Gerechtigkeit. Nach Artikel 1 des Grundgesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar. Artikel 2 gewährleistet die Rechte auf Selbstbestimmung, Leben und körperliche Unversehrtheit sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschließlich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Artikel 5 garantiert die Forschungsfreiheit. Wesentliche Grundsätze enthalten zudem die EU- Grundrechtecharta und weitere internationale Regelwerke wie die Biomedizinkonvention des Europarates nebst Zusatzprotokollen, die Richtlinien von CIOMS und die Deklaration von Helsinki. 4

5 Der Verein Nationale Kohorte e.v. verpflichtet sich, insbesondere die folgenden Grundsätze zu beachten: Vorrang der Rechte und des Wohlergehens der Teilnehmer vor allen anderen Interessen einschließlich der Forschungsziele Freiwillige Teilnahme nach Aufklärung Respektierung kultureller Unterschiede im gesamten Verlauf der Studie, d.h. von der Rekrutierung über die Gewinnung der Daten und Materialien bis zu ihrer wissenschaftlichen Nutzung Beachtung des besonderen Schutzes von vulnerablen Studienteilnehmern Transparenz der Vorgehensweise, Finanzierung, Sponsoren, institutioneller Verbindungen und möglicher Interessenskonflikte Datenschutzgerechtes Erheben, Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten Einhaltung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur gebotenen Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der gespeicherten Informationen (Informationssicherheit) Einhaltung der Prinzipien der Guten Epidemiologischen Praxis im gesamten Forschungsprozess. Die Nationale Kohorte wird in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, dem Bundesdatenschutzgesetz, den einschlägigen Landesdatenschutzgesetzen, den Meldegesetzen der Bundesländer, dem Krebsregistergesetz und den weiteren einschlägigen Vorschriften durchgeführt. Vor dem Beginn der Rekrutierung wird das Studienprotokoll einer Bewertung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten und die zuständigen Ethikkommissionen unterzogen. Ein unabhängiger Ethik-Beirat berät die Gremien des Vereins Nationale Kohorte e.v. und wird in regelmäßigen Abständen einen Bericht zur Einhaltung der ethischen Standards in der Nationalen Kohorte publizieren. 5

6 2 Teilnehmer 2.1 Freiwilligkeit, Einwilligung und Widerrufsrecht Freiwilligkeit Die Teilnahme an der Nationalen Kohorte ist freiwillig. Die freiwillige, informierte Einwilligung in die Teilnahme wird in Form der Einwilligungserklärung dokumentiert. Der Verzicht auf eine Teilnahme führt für die eingeladenen Personen nicht zu Nachteilen Aufklärung und Einwilligung Die potenziellen Teilnehmer werden von mit der Nationalen Kohorte vertrauten Ärzten oder angemessen qualifizierten Mitarbeitern des Studienzentrums aufgeklärt. Die aufklärende Person muss sich davon überzeugen, dass der jeweilige Teilnehmer verstanden hat, wozu er seine Einwilligung gibt, wenn er der Teilnahme zustimmt. Das für die Aufklärung und Einholung der Einwilligungserklärung zuständige Personal ist diesbezüglich geschult und erhält detaillierte Instruktionen gemäß den SOPs. Falls nötig, gibt das Personal weitere Erläuterungen und klärt offene Fragen. Für medizinische Rückfragen des Teilnehmers und gegebenenfalls für das Abschlussgespräch mit dem Teilnehmer steht ärztliches Personal zur Verfügung. Da es unmöglich ist, alle zukünftigen medizinisch-biologischen Forschungsfragen vorherzusehen, wird die Einwilligungserklärung so gestaltet, dass ein möglichst breites Forschungsfeld offen gehalten wird inklusive der Nutzung von biologischen und genetischen Markern in Blutproben und weiteren Biomaterialien. Die Teilnehmer werden darüber informiert und gebeten, ihre schriftliche Einwilligung dafür zu geben, dass sie sich dazu bereiterklären, am Untersuchungs- und Befragungsprogramm der Nationalen Kohorte teilzunehmen; dass die Teilnahme freiwillig ist und sie das Recht haben, ihre Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Falls kein Widerruf erfolgt, wird die Einwilligungserklärung über die gesamte Dauer des Vereins Nationale Kohorte e.v. ihre Gültigkeit behalten; dass personenidentifizierende Daten in den Studienzentren streng getrennt von den Forschungsdaten sowie den Bioproben gehalten und ausschließlich zum Zweck der erneuten Kontaktaufnahme verwendet werden. Sie werden zentral bei einer unabhängigen Treuhandstelle verwaltet, die keinen Zugang zu den Forschungsdaten und Bioproben hat. Forschungsdaten und Bioproben werden ausschließlich pseudonymisiert gespeichert und ausgewertet; dass sie in regelmäßigen Intervallen erneut kontaktiert (per , Telefon oder Internet) und interviewt (und in diesem Kontext wieder identifiziert) werden, um Informationen über Änderungen in ihrem Lebensstil oder bzgl. anderer Risikofaktoren und über aufgetretene Erkrankungen zu geben, und dass sie zu Wiederholungsuntersuchungen eingeladen werden; dass weitere Sozial- und Gesundheitsdaten, welche für die Studie benötigt werden, zu wissenschaftlichen Zwecken angefordert werden können. Hierfür werden die Teilnehmer gebeten, ihre Sozial-/Rentenversicherungs- und Krankenversichertennummer, den Namen ihrer Krankenkasse sowie Namen und Praxisanschrift ihres Hausarztes bzw. behandelnden Arztes anzugeben und ihn insofern von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Diese Daten werden von den Forschungsdaten zum frühestmöglichen Zeitpunkt getrennt gehalten; dass ihre Arbeits- und Wohnadresse (gegebenenfalls auch frühere Wohnadressen) verwendet werden, um wissenschaftliche Daten zu erzeugen, welche die Umweltexpositionen betreffen, bspw. Außenluftqualität, Lärm etc. Derartige Daten werden ebenfalls ausschließlich in pseudonymisierter Form ausgewertet; 6

7 dass die Teilnahme keine individuelle Gesundheitsuntersuchung ersetzt. Es werden aber ausgewählte Ergebnisse der Untersuchungen und Labormessungen den Teilnehmern mitgeteilt mit dem Hinweis, gegebenenfalls einen Arzt zu konsultieren. Die Einwilligungserklärung der Teilnehmer enthält zusätzlich eine Bestimmung über die Handhabung von Ergebnissen, einschließlich einer Möglichkeit, abzulehnen, über erhobene Ergebnisse informiert zu werden. Die Teilnehmer können wählen, welche Art von Informationen sie erhalten möchten. Sie haben das Recht, den Empfang jeglicher Information über ihren Gesundheitszustand zu verweigern (Recht auf Nichtwissen). Die Vorgehensweise wird im Abschnitt genauer beschrieben; dass ihre Daten und Bioproben langfristig gespeichert und gelagert und für zukünftige Forschungsfragen zu häufigen Volkskrankheiten genutzt werden. In Zukunft können Fragen auftreten, welche den Einsatz neuer Methoden oder die Ausweitung der ursprünglichen Forschungsvorschläge bedingen, bspw. aufgrund neuer Techniken oder wachsenden Wissens bzw. neuer Erkenntnisse, die zum Zeitpunkt der Rekrutierung noch nicht definiert oder noch unbekannt waren. Die Einwilligung der Teilnehmer umfasst auch eine Nutzung ihrer Daten und Materialien für diese Zwecke; dass ihre Bilddaten und Bioproben unter anderem dafür verwendet werden sollen, genetische Risikofaktoren für Erkrankungen und deren Vorstufen zu analysieren. Dabei kann es vorkommen, dass Wissenschaftler bei späteren Analysen ihrer Bilddaten und Bioproben Veränderungen entdecken, die Hinweise auf eine mögliche schwere Gefährdung ihrer Gesundheit oder die Gesundheit ihrer Nachkommen liefern können. Zum weiteren Vorgehen in einem solchen Fall siehe unter ; dass die Proben und Daten gegebenenfalls in kommerziellen Zusammenhängen (z. B. für die Entwicklung von Medikamenten und Diagnostika) verwendet werden können; dass sie ihre Rechte an ihren Daten und Proben vorbehaltlich ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts - an den Verein Nationale Kohorte e.v. übertragen; dass die Nutzung der Daten und des Probenmaterials entsprechend der Nutzungsordnung des Nationale Kohorte e.v. erfolgt, welche die Weitergabe von Forschungsdaten und Bioproben an Forschungsprojekte im In- und Ausland regelt. Für die Verwendung im Ausland gelten die dortigen Datenschutzregeln, die von den deutschen Vorschriften abweichen können; Die Einwilligung der Studienteilnehmer umfasst eine Reihe von Untersuchungsmodulen, denen insgesamt oder einzeln zugestimmt werden kann. Insbesondere können einzelne Untersuchungen ausgenommen werden. Die Einwilligung, an der Nationalen Kohorte teilzunehmen, gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Tag der Unterschrift. Die Gültigkeit verlängert sich jeweils automatisch um weitere fünf Jahre, falls der Teilnehmer selbst oder sein (gesetzlich oder rechtsgeschäftlich bestellter) Vertreter dem nicht vor Ablauf der Gültigkeitsfrist widerspricht. Für Maßnahmen, die nicht von der vorliegenden Einwilligung abgedeckt sind, wird eine zusätzliche Einwilligung eingeholt Widerruf Die Teilnehmer haben zu jeder Zeit das Recht, ihre Einwilligung mit oder ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise zu widerrufen, ohne dass ihnen dadurch Nachteile entstehen. Ein Widerruf sollte in schriftlicher Form erfolgen; ein mündlich formulierter Widerruf ist vom Studienpersonal schriftlich zu bestätigen. Unterschiedliche Reichweiten des Widerrufs sind möglich, die unterschiedliche Konsequenzen für die Verwendung von und den Zugang zu Daten und Bioproben haben: Kein weiterer Kontakt : Das Team der Nationalen Kohorte wird den Teilnehmer nicht mehr persönlich kontaktieren, wird aber nach wie vor die Erlaubnis haben, die Daten und Bioproben zu verwenden sowie Informationen aus sekundären Datenquellen (z. B. aus medizinischen Registern, Gesundheitsämtern) einzuholen. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Teilnehmer seine Einwilligung in die erneute Kontaktaufnahme widerruft. 7

8 Kein weiterer Zugang, aber weitere Nutzung : Das Team der Nationalen Kohorte wird den Teilnehmer nicht mehr kontaktieren und keine weiteren Informationen aus sekundären Datenquellen einholen. Die bereits erhobenen Daten und Bioproben dürfen jedoch weiterhin für Auswertungen verwenden werden. Keine weitere Nutzung : Im Falle eines vollständigen Widerrufs wird der Teilnehmer weder weiterhin kontaktiert, noch werden weitere Informationen eingeholt. Alle bisher gesammelten Daten werden gelöscht und noch vorhandene Bioproben werden vernichtet. Daten und Bioproben stehen damit für zukünftige Forschungsprojekte nicht mehr zur Verfügung. Bioproben, die zum Zeitpunkt dieses Widerrufs analysiert werden, werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt blockiert. Allerdings wird es nicht möglich sein, Daten des Teilnehmers aus Analysen, die bereits durchgeführt wurden, wieder zu entfernen. Personenidentifizierende Daten werden gelöscht, soweit dies nicht zur Dokumentation des Widerrufs erforderlich ist. Die Bioproben und Daten von Teilnehmern, die im Verlauf der Studie ihre Selbstbestimmungsfähigkeit verlieren oder sterben, werden nicht aus der Studie ausgeschlossen. Die Teilnehmer können jedoch die vorstehend genannten unterschiedlichen Beschränkungen für den Fall ihrer zukünftigen Selbstbestimmungsunfähigkeit bzw. ihres Todes festlegen. Die Rechte von (gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bestellten) Vertretern der betroffenen Personen bleiben unberührt. Trotz der Anstrengungen des Vereins Nationale Kohorte e.v. kann der Kontakt zu einem Teilnehmer verloren gehen, weil er an einen unbekannten Ort verzogen ist oder nicht auf Anfragen antwortet. In Fällen, in denen ein Teilnehmer nicht aktiv seine Teilnahme widerruft, wird die Verwendung der Daten und Biomaterialien sowie die Verknüpfung mit Registern in Übereinstimmung mit der vorliegenden Einwilligungserklärung fortgesetzt. 2.2 Rekrutierung Stichprobenziehung und Einschlusskriterien In Deutschland sind grundsätzlich alle Einwohner bei den örtlichen Meldebehörden registriert. In Übereinstimmung mit den jeweiligen Meldegesetzen werden diese Meldebehörden auf Anfrage eine nach Alter und Geschlecht stratifizierte Zufallsstichprobe der Einwohner in der jeweiligen Studienregion ziehen und die folgenden Daten für jeden potenziellen Teilnehmer übermitteln: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, vollständige Adresse und Nationalität. Diese persönlichen Daten dieser Bevölkerungsstichprobe werden den lokalen Studienzentren übermittelt und dort unter Berücksichtigung der Datenschutzregeln gespeichert. Die Daten werden verwendet, um den Rekrutierungsprozess einzuleiten. Derartige Zufallsstichproben werden während der etwa 4-jährigen Rekrutierungsphase zwei Mal gezogen, zu Beginn der Studie und etwa 2 Jahre später. Für die Selektion zur Teilnahme an der Studie geeigneter Personen werden folgende allgemeine Einschluss- und Ausschlusskriterien gelten: Personen sind für die Aufnahme in die Zufallsstichprobe des Einwohnermeldeamtes geeignet, wenn: sie zu einem festgelegten Zeitpunkt ( Stichtag ) zwischen 20 und 69 Jahre alt sind und ihr Hauptwohnsitz innerhalb der ausgewählten Studienregion liegt. In der Zufallsstichprobe enthaltene Personen werden von der Basisrekrutierung ausgeschlossen, wenn: sie nicht in der Lage sind, die Einwilligungserklärung abzugeben, was beinhaltet, dass sie die Studieninformationen nicht verstehen können oder sie nicht auf die Fragen im Interview oder im Kontext der Untersuchungen antworten können und/oder sie nicht in der Lage sind, am Großteil der Untersuchungen teilzunehmen. 8

9 Entsprechend der Ein- und Ausschlusskriterien zur Teilnahme an der Studie ist klar, dass auch alle Personen mit Migrationshintergrund zur Grundgesamtheit (definiert nach Alter und Hauptwohnsitz) gehören und in der Zufallsstichprobe aus den Einwohnermeldeämtern enthalten sein werden. Eine Analyse des Pretests der Nationalen Kohorte zur Teilnahmebereitschaft von Migranten hat ergeben, dass durch den Einsatz spezifischer Maßnahmen bei türkisch-stämmigen Personen ein positiver Effekt auf die Teilnahmebereitschaft erzielt werden kann. Für die Hauptstudie der Nationalen Kohorte werden die Studienunterlagen in türkischer Sprache bereitgestellt. Weiterhin wird allen Studienteilnehmern im Falle von möglichen oder erwarteten Sprachschwierigkeiten angeboten, Begleitpersonen mit guten Deutschkenntnissen zur Untersuchung mitzubringen. Darüber hinaus werden keine Personen erneut angesprochen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt oder in einem anderen Studienzentrum für die Teilnahme an der Nationalen Kohorte rekrutiert worden sind. Die Überprüfung auf eine mögliche doppelte Erfassung einer Person erfolgt in einer zentralen unabhängigen Treuhandstelle, an die alle personenidentifizierenden Daten übermittelt werden. Diese ordnet jeder Person die Pseudonyme zu, unter denen die personenidentifizierenden Daten und die Forschungsdaten gespeichert werden. Für die beiden Arten von Daten werden verschiedene Pseudonyme verwendet. Die unabhängige Treuhandstelle hat ausschließlich Zugriff auf die personenidentifizierenden Daten und die zugehörigen Pseudonyme, aber keinen Zugriff auf die im Rahmen der Studie gesammelten Forschungsdaten der Teilnehmer. Eine 20 % umfassende Untergruppe jeder 10-Jahres-Altersgruppe stratifiziert nach Geschlecht wird zu einem intensivierten Untersuchungsprogramm ( Level 2 ) eingeladen. Personen, welche in der von den Einwohnermeldeämtern gezogenen Zufallsstichprobe eingeschlossen sind, werden zufällig entweder der intensivierten Untergruppe oder der Basisprogramm-Gruppe zugeordnet. Diese zufällige Zuteilung wird vor der Kontaktaufnahme durchgeführt. Das Informationsmaterial, welches potenziellen Teilnehmern übergeben wird, unterscheidet sich zwischen Basisprogramm und intensivierter Subgruppe. Es ist nicht vorgesehen, dass Teilnehmer selbst wählen, ob sie am Basisprogramm oder am intensivierten Programm teilnehmen. Es ist keine Überrepräsentierung einer bestimmten Bevölkerungsuntergruppe geplant. Aus dem Kreis der Teilnehmer des intensivierten Programms, die einer Wiederkontaktierung zugestimmt haben, werden innerhalb von 12 Monaten nach der Erstuntersuchung gemäß der vorgegebenen Geschlechts- und Altersverteilung der Kohorte fortlaufend Personen zur Teilnahme an einer zusätzlichen Wiederholungsuntersuchung eingeladen, bis in der Kalibrierungssubgruppe die erforderliche Teilnehmeranzahl bezüglich Geschlecht und Alter erreicht ist. Abbildung 1: Zeit- und Studienplan der Nationalen Kohorte 9

10 2.2.2 Kontaktaufnahme und Teilnehmerinformation Nach der Ziehung und Übermittlung der Adressen potenzieller Teilnehmer durch die zuständige Meldebehörde nach dem Zufallsprinzip werden die lokalen Studienzentren geeignete Personen zur Teilnahme an der Studie einladen. Dazu werden jeweils Subgruppen angeschrieben, welche fortlaufend als Zufallsstichproben aus der Wohnbevölkerung gezogen werden. Die Rekrutierungsstrategie beinhaltet schriftliche Einladungen sowie aktive Kontaktversuche durch das Studienpersonal über Telefon oder Hausbesuche, falls die geeignete Person nicht auf die schriftliche Einladung antwortet. Zur Ermittlung der Telefonnummer werden öffentlich und frei zugängliche Datenquellen (z. B. Telefonbuch-CD) verwendet. Die schriftliche Einladung wird enthalten: ein Einladungsschreiben, ein Faltblatt mit allgemeinen Informationen zur Studie, Unterstützungsbriefe (z. B. vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Bundesärztekammer, vom Robert-Koch-Institut, Landesregierung, Bürgermeister o.ä.) und ein Rückantwortformular zur Terminvereinbarung mit frankiertem Briefumschlag. Das Einladungsschreiben wird von den verantwortlichen Studienzentrumsleitern unterschrieben. Das Informationsfaltblatt wird eine kurze Beschreibung der Studieninhalte und -ziele, der einbezogenen Institutionen und Geldgeber sowie des geplanten Studienprogramms und des zu erwartenden Zeitaufwandes für den Teilnehmer beinhalten. Darüber hinaus wird das Einladungsschreiben erklären, wie der Adressat das Team der Nationalen Kohorte kontaktieren und wie er an der Studie teilnehmen kann. Um weitere Fragen zu klären, stehen den angeschriebenen Personen eine telefonische Auskunft sowie die Studien-Internetseite zur Verfügung. Weitere offene Fragen der Teilnehmer werden im Gespräch zur Terminvergabe oder vor Ort im Studienzentrum geklärt. An die Personen, welche sich zur Teilnahme an der Studie bereit erklärt haben, wird ein Brief geschickt, der das Datum der Untersuchung bestätigt und einen Lageplan des Studienzentrums, die schriftliche Teilnehmerinformation, einen kurzen Fragebogen sowie spezifische Anweisungen, wie sie sich auf die Studie vorbereiten sollen (z. B. nüchtern sein) und was sie ins Studienzentrum mitbringen sollen (z. B. Medikamentenverpackungen, Lesebrille oder einen ausgefüllten Fragebogen), enthält. Im Studienzentrum erhalten die Teilnehmer genauere Informationen zu wichtigen Aspekten der Studie, wie Teilnahmebedingungen, Untersuchungsprogramm (persönliches Interview/ Befragung, Fragebogen, körperliche Untersuchungen, Sammlung von Blut- und anderen Bioproben), potenzielle Risiken (z. B. durch die Sammlung von Blutproben etc.), Freiwilligkeit, Recht auf Rücktritt, Ansprechpartner, aktuell beabsichtigte und mögliche weitere Datenauswertungen/Analysen (einschließlich klinisch-chemische, molekulare und genetische Analysen), Probenaufbewahrung, Mitteilungen von persönlichen Untersuchungsergebnissen, Vertraulichkeit und Datenschutz. Es wird versichert, dass der Datenschutz entsprechend den geltenden Bestimmungen gewährleistet sein wird. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, bei Unklarheiten nachzufragen. 2.3 Untersuchungsverfahren und deren Risiken Insgesamt ist das Risikopotenzial der Studie gering. Möglicherweise werden einzelne Fragen im Interview oder im Fragebogen als unangenehm empfunden. Die Teilnehmer haben jedoch die Möglichkeit, Fragen, die sie nicht beantworten möchten oder können, zu überspringen. Alle medizinischen Untersuchungen werden von geschultem und zertifiziertem Personal durchgeführt. Die Blutabnahme wird von erfahrenem Personal durchgeführt. Dennoch besteht ein geringes Risiko, dass nach der Blutabnahme ein Bluterguss (Hämatom) an der Einstichstelle oder eine 10

11 leichte Entzündung oder eine Infektion entsteht. In sehr seltenen Fällen kann es auch passieren, dass ein Nerv verletzt wird. Da während der Lungenfunktionsmessung tief ein- und ausgeatmet werden muss, kann es in seltenen Fällen zu Schwindelgefühlen kommen. Daher wird jederzeit erfahrenes Personal anwesend sein. Für den oralen Glukosetoleranztest müssen die Teilnehmer nüchtern erscheinen. Nach der Blutabnahme trinken die Teilnehmer eine Zuckerlösung. Nach 2 Stunden erfolgt eine weitere Blutabnahme. In seltenen Fällen können während oder nach dem Test Unterzuckerungserscheinungen auftreten. Ebenfalls sehr selten können vor, während und nach dem Trinken der Zuckerlösung Magen-Darm-Beschwerden auftreten. Teilnehmer, die auf Befragen angeben, dass sie von einem manifesten Diabetes mellitus betroffen sind, nehmen an dieser Untersuchung nicht teil. Vor dem Fahrrad-Ergometer-Test wird sorgfältig geprüft (u.a. mittels PAR-Q-Fragebogen und EKG-Befund), ob für den Teilnehmer ein erhöhtes gesundheitliches Risiko unter körperlicher Belastung besteht. Nur wenn keine medizinischen Gründe dagegen sprechen, kann der Teilnehmer den Test durchführen. Der Fahrrad-Ergometer-Test wird als submaximaler Fitnesstest durchgeführt, wobei der Teilnehmer maximal 85% seiner vorab geschätzten altersabhängigen maximalen Pulsfrequenz erreichen wird. Die Herzfrequenz wird während der Testdurchführung kontinuierlich aufgezeichnet. Falls es während des Tests zu gesundheitlichen Störungen kommen sollte (z. B. Schmerzen im Brustbereich, Herzrhythmusstörungen, Unwohlsein, Schwindel), wird der Test unverzüglich abgebrochen. Bei der Untersuchung des Muskel-Skelett-Systems kann es bei bestimmten Beschwerdebildern zu Schmerzempfindungen kommen. Auf Wunsch des Teilnehmers wird der betreffende Untersuchungsteil dann nicht fortgeführt. Bei den Untersuchungen zur Zahngesundheit kann es zu leichten Zahnfleischblutungen kommen. In seltenen Fällen kann sich eine schmerzhafte Entzündung ausbilden. Während der MRT-Untersuchung sind die Teilnehmer von einer Röhre umschlossen und Klopfgeräuschen ausgesetzt, was als unangenehm empfunden werden kann. Sollte der Teilnehmer Angst bekommen oder sich unwohl fühlen, wird die Untersuchung abgebrochen. Die MRT- Untersuchung wird nicht durchgeführt, wenn der Teilnehmer unter Klaustrophobie leidet, größerflächige Tätowierungen aufweist, einen Herzschrittmacher trägt, eine Schwangerschaft vorliegt oder sich metallische Gegenstände in seinem Körper befinden (z. B. künstliche Gelenke, Schrauben oder Platten nach einer Operation), die nicht eindeutig als MRT-kompatibel deklariert sind. Zu möglichen Belastungen aufgrund der Mitteilung von Ergebnissen s. Abschnitt Das mit der Weitergabe, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten verbundene Risiko wird durch die umfassende Gewährleistung des Datenschutzes und der technischen Sicherheit minimiert. Das Team der Nationalen Kohorte wird beim Datenschutz und der Vertraulichkeit größtmögliche Sorgfalt walten lassen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit hat das Datenschutzkonzept der Nationalen Kohorte geprüft und keine datenschutzrechtlichen Bedenken geäußert. Mit den weiteren Untersuchungen sind keine Risiken verbunden. Alle Untersuchungen und die damit verbundenen Risiken sind in Tabelle 1 zusammengestellt. Tabelle 1: Risiken der Untersuchungen (Level 1, Level 2 und MRT) Untersuchungsmodul Risiken Kardiovaskuläres Blutdruck und Herzfrequenz - System 10-Sekunden-Ruhe-EKG - Kardiovaskuläre Diagnoseverfahren - (Knöchel-Arm-Index, Pulswellen) Langzeit-EKG/Schlafcharakteristika - Diabetes Oraler Glukosetoleranztest Unterzuckerung 11

12 Magen-Darm-Beschwerden Bei Blutentnahme: Bluterguss (Hämatom) Blutgerinnsel (Thrombose) (äußerst selten) Entzündung, Infektion an der Einstichstelle (äußerst selten) Verletzung eines Nervs, Schädigungen von Blutgefäßen und Nerven (äußerst selten) Haut-Autofluoreszenz - Kognitive Funktion Neurokognitive und neuropsychiatrische - Testbatterie Lungenfunktion Spirometrie Schwindel Muskuloskelettales System Mundgesundheit Stickstoffmonoxid (NO) in der Ausatemluft Medizinische Untersuchung Zählen der Zähne Zahnmedizinische Untersuchung der Mundhöhle Schwindel Schmerzen (bei Vorliegen bestimmter Beschwerdebilder) Leichte Zahnfleischblutungen Entzündung Sinnesorgane Augenuntersuchung - Hörtest - Riechtest - Körperliche Aktivität 7-Tage-Akzelerometrie - Körperliche Fitness Fahrrad-Ergometrie Schmerzen im Brustkorb Schwindel (Muskel-)Erschöpfung Körperliches Unwohlsein Herz-Rhythmus-Störungen Handgreifstärke - Anthropometrie Köpergröße und -gewicht - Taillenumfang - Körperfettmessung (Ultraschall) - Bioelektrische Impedanz Analyse - Bioproben Blutentnahme Bluterguss (Hämatom) Blutgerinnsel (Thrombose) (äußerst selten) Entzündung, Infektion an der Einstichstelle (äußerst selten) Verletzung eines Nervs, Schädigungen von Blutgefäßen und Nerven (äußerst selten) Urin-, Speichel-, Stuhlprobe, Nasenabstrich - MRT Kopf, Herz, Ganzkörper-MRT keine Risiken bei Beachtung der Ausschlusskriterien 2.4 Möglicher Nutzen für die Teilnehmer Mit ihrer Teilnahme helfen die Teilnehmer nicht nur, einmalige Daten für die derzeitige und zukünftige biomedizinische Forschung bereitzustellen. Die erhobenen Daten können vielmehr zusätzlich auch dem einzelnen Teilnehmer zugute kommen. Die Teilnehmer werden im Studienzentrum eingehend medizinisch untersucht. Die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchungen und der unmittelbar im Anschluss durchgeführten Labormessungen werden den Teilnehmern, sofern gewünscht, zeitnah nach dem Untersuchungstermin in einem gut verständlichen Ergebnisbrief mitgeteilt. Falls es sinnvoll ist, aufgrund der Ergebnisse einen Arzt aufzusuchen, werden die Teilnehmer gezielt darauf hingewiesen. Die Studienteilnahme ist jedoch nicht mit einem allgemeinen Gesundheits-Check zu vergleichen und es werden keine ärztlichen Diagnosen gestellt. Das exakte Vorgehen bei der Ergebnismitteilung ist in einer SOP (Standard Operating Procedure) festgelegt. 2.5 Versicherung der Teilnehmer, Aufwandsentschädigung Eine generelle (verschuldensunabhängige) Teilnehmerversicherung ist aufgrund des geringen Risikopotenzials der Studie und wegen des möglichen Nutzens für die Teilnehmer nicht vorgesehen. Für schuldhaft verursachte Schäden haften die Verantwortlichen des Studienzentrums. 12

13 Diese Haftung wird gegebenenfalls von ihrer Haftpflichtversicherung (private oder betriebliche) übernommen. Für die Teilnehmer wird eine Wegeversicherung abgeschlossen. Zusätzlich ist eine Versicherung für MRT-Untersuchungen nötig. Über die Art der MRT-Versicherung wurde noch nicht abschließend entschieden. Die Teilnehmer erhalten eine kleine Aufwandsentschädigung für ihre Teilnahme. Eine Vergütung oder ein Honorar werden nicht gezahlt. Dies zielt darauf ab, die Idee des Spendens/Stiftens von wichtigen Informationen und Material für die Forschung zu Prävention und Behandlung von wichtigen Volkskrankheiten zu stärken. Proben und Daten sollen als öffentliches Gut angesehen werden. 2.6 Kommunikation mit Teilnehmern, Kontaktierung und Ergebnismitteilung Kommunikation mit den Teilnehmern Da eine regelmäßige Kommunikation mit den Teilnehmern wichtig für deren Information und Bindung an die Studie sowie ihre weitere Teilnahme ist, ist geplant, dass jeder Teilnehmer in regelmäßigen Abständen Studiennachrichten (Newsletter) mit aktuellen Informationen zur Studie erhält Wiederholte Kontaktierung der Teilnehmer Nach dem ersten Besuch im Studienzentrum wird jeder Teilnehmer alle zwei bis drei Jahre per Post oder kontaktiert und gebeten, einen beiliegenden Fragebogen zu beantworten. Personen, die den Fragebogen nicht innerhalb einer dreiwöchigen Frist zurücksenden, wird ein Erinnerungsbrief gesendet. Wenn ein Kontakt auf diese Weise nicht hergestellt werden kann, werden die Teilnehmer, wenn möglich, angerufen und es wird ein computergestütztes Telefoninterview angeboten (Interview sofort oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt). Wenn die Teilnehmer (aus verschiedenen Gründen) den Fragebogen nicht beantworten wollen, wird eine Kurzfragebogenversion eingesetzt, die den Gesundheitszustand bezogen auf die Hauptkrankheiten erfasst und den Vergleich von einigen Kernmerkmalen zwischen Fragebogenausfüllern und Verweigerern ermöglicht. Jeder Teilnehmer wird etwa vier bis fünf Jahre nach der Rekrutierung erneut ins Studienzentrum zu einer Untersuchung eingeladen. Die Untersuchung wird voraussichtlich ein ähnliches Programm wie die Erstuntersuchung beinhalten. Für alle Teilnehmer, die nicht auf die Nachfolgeeinladungen antworten (unzustellbare Post/ , kein Kontakt oder keine Antwort) wird eine Anfrage zur Klärung des Vitalstatus und ggfs. der aktuellen Wohnadresse an die zuständige Meldebehörde gestellt. Bei Todesfällen werden von den Meldebehörden und Gesundheitsämtern Sterbedatum und Todesursache in Erfahrung gebracht. In der Teilnehmerverwaltung und der Studiendatenbank wird der Nachverfolgungsstatus für jeden Teilnehmer regelmäßig aktualisiert. Der wahrscheinlichste Status ist vollständiger Teilnehmer (hat ausgefüllten Fragebogen zurückgeschickt). Andere endgültige Status-Kategorien sind verstorben, endgültige Verweigerung/Abbruch/Drop out (Teilnehmer hat die Studie verlassen) oder dauerhaft unerreichbar (z. B. kein permanenter Wohnsitz, Umzug in ein anderes Land) Mitteilung von (Zufalls-) Ergebnissen Eine sorgfältig geplante Vorgehensweise zum Umgang mit unerwarteten Ergebnissen ([Zufalls- /Zusatz-] Ergebnissen) ist nötig, insbesondere dahingehend, welche Ergebnisse den Teilnehmern mitgeteilt werden und auf welche Weise. Vor Beginn der Datenerhebungen werden deshalb verbindliche Regeln für den Umgang mit (Zufalls-) Ergebnissen festgelegt. 13

14 Die Teilnehmer werden darüber aufgeklärt, dass eine Studienteilnahme keinem persönlichen Gesundheits-Check entspricht und nur ausgewählte Ergebnisse mitgeteilt werden, gegebenenfalls verbunden mit dem Hinweis, einen Arzt zu konsultieren (s. dazu die nachfolgenden Erläuterungen und die SOPs für die Ergebnismitteilung). Vor der Mitwirkung an der Studie werden die Teilnehmer festlegen, ob sie über Ergebnisse der Untersuchungen informiert werden wollen. Auch das Recht auf Nichtwissen wird gewahrt. Will ein Teilnehmer in keinem Fall informiert werden, wird der Hinweis gegeben, dass dies auch Ergebnisse umfasst, die möglicherweise einer weiteren Abklärung oder Behandlung bedürfen. Eine Ausnahme davon stellt das MRT-Teilprojekt dar. Hier wird das Recht auf Nichtwissen dadurch gewahrt, dass Personen, die nicht über Untersuchungsergebnisse informiert werden möchten, keine Bildgebung erhalten. Dies ist begründet durch Zufallsbefunde, die eine unmittelbare Gefahr für den Teilnehmer oder für Dritte darstellen können (z. B. Hirnbefunde, die mit einem hohen Risiko für Krampfanfälle einhergehen und z. B. beim Führen von Pkw zu Unfällen führen können). Für alle relevanten Ergebnisse wird eine Liste und ein differenziertes Mitteilungssystem entwickelt, das der medizinischen Erkenntnislage Rechnung trägt. Ergebnisse, die nach gegenwärtigem Kenntnisstand kein Risiko einer Erkrankung in absehbarer Zeit bergen, werden dem Teilnehmer nicht ungefragt mitgeteilt. Das Bestehen bzw. Nichtbestehen eines Risikos wird dabei von Spezialisten beurteilt. Das exakte Vorgehen zum Umgang mit auffälligen Ergebnissen wird in einer SOP festgeschrieben. Diese wird Bestandteil des Ethik-Kodex. Mitteilung von Ergebnissen nach der Untersuchung im Studienzentrum Wie bereits unter Punkt 2.4 beschrieben, erhalten die Teilnehmer, sofern gewünscht, zeitnah nach dem Untersuchungstermin einen gut verständlichen Ergebnisbrief. Was den Teilnehmern mitgeteilt wird, wird vorab in einer SOP zur Ergebnismitteilung festgelegt. Mitteilung von später ermittelten Ergebnissen Im weiteren Studienverlauf kann die Auswertung der gewonnenen Daten und Proben vor allem durch die hohe Differenziertheit der Daten bei den bildgebenden Verfahren zur Feststellung von weiteren (Zufalls-) Ergebnissen mit hoher klinischer Relevanz führen. Neben den (Zufalls-) Ergebnissen aus der MRT-Untersuchung ist mit dem Fortschreiten der medizinischen Wissenschaft auch damit zu rechnen, dass Ergebnisse aus den eingelagerten Bioproben und den durchgeführten genetischen und molekularen Analysen Hinweise auf eine mögliche schwere Gefährdung der Gesundheit eines Teilnehmers oder seiner Nachkommen liefern. Über derartige Hinweise werden die Teilnehmer nicht persönlich informiert. Stattdessen wird die Nationale Kohorte in allgemeiner Form auf ihrer Homepage im Internet über alle durchgeführten Analysen berichten. Dabei wird auf wichtige neue Erkenntnisse besonders hingewiesen. Teilnehmer, die sich dafür interessieren, ob über ihre eigenen Bilddaten oder Bioproben neue Ergebnisse vorliegen, können dies jederzeit bei der Nationalen Kohorte erfragen. Wo dieses der Fall ist, werden die gewonnenen Informationen dem Teilnehmer in geeigneter Weise zugänglich gemacht. Hierfür werden Regeln entwickelt, die u. a. festlegen, wann und durch wen eine Mitteilung potentiell klinisch relevanter Ergebnisse erfolgen soll und wie hierbei die Regelungen des Gendiagnostikgesetzes und weiterer einschlägiger Normen und Empfehlungen umgesetzt werden. Gegebenenfalls wird hierzu eine Stellungnahme des Ethik-Beirats eingeholt. 2.7 Kommunikation mit der Öffentlichkeit/ Veröffentlichung der Studienergebnisse Da die Ergebnisse der Nationalen Kohorte sowohl von wissenschaftlichem als auch von öffentlichem Interesse sein werden, werden verschiedene Kommunikationswege für die Veröffentlichung der Ergebnisse gewählt. 14

15 Um die Allgemeinbevölkerung zu erreichen, werden Informationen zur Studie und Studienergebnisse auf der Internetseite der Nationalen Kohorte, in Zeitungsartikeln, Radio- und Fernsehbeiträgen und Pressemitteilungen veröffentlicht. Wissenschaftliche Ergebnisse werden in nationalen und internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht. Außerdem werden der aktuelle Stand der Studie sowie die Studienergebnisse auf nationalen und internationalen Symposien und Kongressen präsentiert. Alle Ergebnisse in Veröffentlichungen beruhen auf pseudonymisierten Daten, die gemeinsam in einem Datensatz zur Beantwortung einer wissenschaftlichen Fragestellung untersucht wurden. Individuelle Daten werden nicht veröffentlicht. Die Ergebnisse können helfen, Public Health Strategien zu verbessern, und beispielsweise die Entwicklung oder Implementierung neuer Präventions-, Screening- oder Früherkennungsstrategien ermöglichen. 15

16 3 Ethische und rechtliche Aspekte der Sammlung, Lagerung und Nutzung von Daten und Biomaterialien 3.1 Allgemeine Prinzipien Die Daten der Nationalen Kohorte mit ihrer großen Anzahl an rekrutierenden Studienzentren und anderen beteiligten Instituten können nur effizient erhoben, verarbeitet und verwaltet werden, indem die Datensammlung und Weiterverarbeitung standardisiert, weitgehend automatisiert und standortübergreifend in einem Zentralen Datenmanagement organisiert werden. Umfang und Charakter der erhobenen Daten ebenso wie ihre zentralisierte und automatisierte Verarbeitung stellen höchste Anforderungen an den Schutz dieser Daten. Der Datenschutz muss während aller Phasen des Projekts konzeptionell sichergestellt sein und permanent überprüft werden. Der Datenschutz muss von organisatorischen und technischen Maßnahmen gemäß dem aktuellen Stand der Technik unterstützt werden und zu jeder Zeit alle Sicherheitsanforderungen erfüllen. Vertraulichkeit, Unversehrtheit, Verfügbarkeit und Echtheit der personenbezogenen Daten müssen gewährleistet werden ebenso wie Transparenz, Dokumentation und Prüffähigkeit aller Schritte bei der Bearbeitung von personenbezogenen Daten. Unautorisierter Zugang zu jedweden Daten muss zuverlässig verhindert werden. Die IT- Sicherheitsbestimmungen müssen den relevanten Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik entsprechen. Bei der Sammlung und Lagerung von Daten und Biomaterialien werden allgemeine Prinzipien der Vertraulichkeit, der Trennung von personenidentifizierenden und anderen Forschungsdaten, der Pseudonymisierung/Anonymisierung und Verhinderung ungewollter Re-Identifizierung, sowie der Datensicherheit in den Vordergrund gestellt. Dies beinhaltet: Frühestmögliche Trennung und getrennte Weiterverarbeitung von personenidentifizierenden und erhobenen Forschungsdaten. Außer im unmittelbaren Untersuchungszusammenhang hat keine Stelle gleichzeitig Zugriff auf identifizierende und Forschungsdaten einer Person. Speicherung und Verarbeitung erhobener personenbezogener Daten ausschließlich in pseudonymisierter oder anonymisierter Form. Eine Verarbeitung nicht pseudonymisierter personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich in der unabhängigen Treuhandstelle und im Teilnehmermanagement der Studienzentren, bspw. im Zusammenhang mit der Rekrutierung / Rekontaktierung sowie im unmittelbaren Untersuchungszusammenhang. Qualitätskontrolle der dezentral erhobenen Daten (Standardisierung, Reliabilität, Validität, Vollständigkeit und Plausibilität) durch automatische Qualitätskontrollprozeduren sowie Unterstützung durch manuelle Qualitätsüberprüfungen. Zusammenführung der Daten, die in den Studienzentren erhoben wurden, in einen gemeinsamen Datensatz, welcher einen hohen Qualitätsstandard und Verfügbarkeit auf Anfrage sicherstellt und welcher effiziente Analysen ermöglicht. Forschungsdaten sind für die Verwendung in internen und externen Forschungsprojekten zugänglich. Eine Weitergabe von Daten erfolgt wenn möglich in anonymisierter Form. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Weitergabe ausschließlich in pseudonymisierter Form unter entsprechender Berücksichtigung des Re-Identifikationsrisikos für den einzelnen Teilnehmer. Die Nutzung dieser Daten in Forschungsprojekten wird dokumentiert und kontrolliert. Wiederaufnahme von Daten, die aus den internen und externen Forschungsprojekten resultieren, in die zentrale Datenbank der Nationalen Kohorte. Die Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes sowie der Datensicherheit sind im Detail in der jeweils aktuellen Fassung des Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzeptes der Nationalen Kohorte beschrieben (siehe Abschnitt 3.2). 16

17 Die Verfahren bei der Beantragung, Prüfung und Abgabe von Daten der Nationalen Kohorte für Auswertungszwecke (Use & Access) sind im Detail in der jeweils aktuellen Fassung der Nutzungsordnung der Nationalen Kohorte geregelt (siehe Abschnitt 3.7). 3.2 Datenschutz und IT-Sicherheit Die notwendigen Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit werden in einem Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept für die Nationale Kohorte festgelegt. Für dieses wird ein Votum des Arbeitskreises Wissenschaft der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundesdatenschutzbeauftragten eingeholt. Alle beteiligten Institutionen sind angehalten, die daraus resultierenden Maßnahmen auch in ihren institutionellen Datenschutzkonzepten zu verankern und ihren verantwortlichen institutionellen Datenschutzbeauftragten zu informieren. Bei der Festlegung der für den Datenschutz und die IT-Sicherheit umzusetzenden organisatorischen, technischen und personellen Maßnahmen werden die Überlegungen des Deutschen Ethikrates, der TMF Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.v., die einschlägigen Normen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sowie die Leitlinien und Empfehlungen zur Sicherung von Guter Epidemiologischer Praxis berücksichtigt. Im Rahmen der Nationalen Kohorte werden die folgenden Arten personenbezogener Daten verarbeitet: Personenidentifizierende Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Kontaktdaten wie Wohnanschrift, Telefonnummern und -Adressen, ): Diese Daten dienen der Identifikation einer Person und zur Kontaktierung. Geburtsdatum und Geschlecht werden darüber hinaus sowohl für die Überprüfung der korrekten Zuordnung pseudonymisierter Daten und im Rahmen der wissenschaftlichen Auswertung verwendet. Dabei wird sichergestellt, dass bei Weitergabe pseudonymisierter Daten zur wissenschaftlichen Auswertung in der Regel nicht das Geburtsdatum selbst, sondern lediglich eine Eingruppierung der Teilnehmer in Alterskategorien weitergegeben wird. Weitere identifizierende Daten: Name und Adresse der Krankenkasse/Krankenversicherung, Krankenversicherungsnummer und die Sozial-/Rentenversicherungsnummer für die Gewinnung von Sekundärdaten von externen Datenquellen. Weitere Adressdaten, Geolokalisierung: Wohn- und Arbeitsadressen werden verwendet, um daraus Informationen hinsichtlich der Umweltexpositionen (z. B. Lärm, Luftqualität, etc.) zu gewinnen. Geolokalisationsdaten werden ausschließlich in pseudonymisierter Form mit einer eine Re-Identifikation verhindernden Unschärfe in Auswertungen verwendet. Daten bildgebender Verfahren: Zusätzlich zur Pseudonymisierung der Datensätze an sich wird durch geeignete Maßnahmen sichergestellt, dass identifizierende Daten auch aus den Bildinformationen so weit entfernt werden, dass eine Re-Identifikation von Personen ausgeschlossen werden kann. Gesundheitsdaten und Bioproben werden nach einem detaillierten, standardisierten Protokoll erhoben und pseudonymisiert. Als Erhebungsinstrumente kommen Fragebögen (Selbstausfüllbögen oder untersucherunterstützt), Interviews, Untersuchungen mit oder ohne Einsatz diagnostischer Geräte zum Einsatz. Die Erfassung erfolgt weitgehend automatisiert (Web- Formulare, Touchscreen, Import von Daten diagnostischer Geräte etc.) Die pseudonymisierten Gesundheitsdaten aller Teilnehmer werden zentral in zwei Integrationszentren gespeichert. Ein Drittel der Aliquots jeder Bioprobe wird unter Verantwortung der Studienzentren gelagert, die restlichen Aliquots werden in ein zentrales Bioprobenlager transportiert und dort langfristig gelagert. Die Sammlung, Verarbeitung und Lagerung der Bioproben erfolgt ebenfalls nach einem standardisierten Protokoll. Sekundärdaten: Die erhobenen Gesundheitsdaten werden um Sekundärdaten von externen Datenquellen angereichert. Sekundäre Daten sind unverzichtbar für die Erreichung des Forschungsziels der Nationalen Kohorte, das Auftreten von Krankheiten, den Verlauf der Krankheit und den Ablauf der Behandlungen zu verfolgen. Der Umfang der unterschiedlichen zugänglichen Sekundärdatenarten wird u. a. durch die Entwicklungen im elektronischen Aufzeichnungssystem der Krankenkassen bestimmt. Der Zugang zu und die Verwendung 17

18 von Sekundärdaten wird entsprechend 287 des Sozialgesetzbuches V, 75 des Sozialgesetzbuches X und der weiteren einschlägigen Verordnungen, Normen und Empfehlungen geregelt. Das Personal in den Studienzentren wird direkten Kontakt zu den Teilnehmern haben und mit personenbezogenen Daten umgehen. Alle Mitarbeiter mit direktem Kontakt zu Teilnehmern oder Zugang zu personenbezogenen Daten werden nach 5 Bundesdatenschutzgesetz zum Datengeheimnis verpflichtet und auf 203 Strafgesetzbuch bei Pflichtverletzung hingewiesen. Personenidentifizierende Daten werden in der unabhängigen Treuhandstelle und in den Studienzentren getrennt von und ohne direkte Verknüpfung zu den Studien-/Gesundheitsdaten gespeichert. Der Zugriff auf diese Daten wird auf namentlich benanntes und autorisiertes Personal beschränkt. Eine Re-Identifizierung von Daten wird nur in bestimmten, klar definierten Fällen notwendig sein, beispielsweise um die Teilnehmer mit ernsten Zufallsergebnissen zu kontaktieren. Dabei wird stets darauf geachtet, Daten nur in dem Umfang freizugeben, in dem sie zur Erreichung des jeweiligen Ziels unbedingt erforderlich sind. Durch organisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass außerhalb des unmittelbaren medizinischen Untersuchungsprozesses im Studienzentrum keine Person Zugriff sowohl auf identifizierende Daten als auch auf Gesundheitsdaten oder Bioproben hat. 3.3 Organisation des Datenmanagements In den über Deutschland verteilten Studienzentren wird eine Vielzahl von Daten erhoben werden; zur Umsetzung des bestmöglichen Datenschutzes, der größtmöglichen Datensicherheit und als Voraussetzung effizienter wissenschaftlicher Analysen wird eine zentrale Zusammenführung aller lokal erhobenen Daten benötigt. Einige Instrumente der Datenerhebung, z. B. MRT, EKG, oder Bewegungsmessungs-Geräte erzeugen Daten, die Spezialwissen, spezielle Hardware und/oder spezielle Software erfordern, um Variablen für wissenschaftliche Analysen zu erzeugen. Solche komplexen Daten müssen fachlich interpretiert und hinsichtlich der studienrelevanten Variablen bewertet werden - hierzu sollen die professionelle Expertise und die verfügbaren Ressourcen der teilnehmenden Institute herangezogen werden. Forschungsdaten, die in den Studienzentren gesammelt wurden, werden komplettiert durch sekundäre Daten aus anderen Quellen (z. B. Mortalitätsregister, Krebsregister, Arbeitsbiographien, öffentliche Register, Krankenkassen/Krankenversicherungen und Umweltexpositionsdaten). Anfragen für solche Informationen und Aufnahme von Daten von zentralen, externen Quellen sollen von einer zentralen Einheit innerhalb der Nationalen Kohorte unter Hinzuziehung der Treuhandstelle behandelt werden. Basierend auf den oben beschriebenen Anforderungen wurde ein organisatorisches Modell für das Datenmanagement entwickelt, welches auch Prozesse und Datenflüsse definiert. Es umfasst: Die 18 Studienzentren für die Teilnehmerrekrutierung und Durchführung der Untersuchungen, einen Verbund aus zwei Integrationszentren (an der Universitätsmedizin Greifswald und am DKFZ Heidelberg) für die synchronisierte, standardisierte und redundante Integration der Daten aller Studienzentren, eine unabhängige Treuhandstelle zur Verwaltung der personenidentifizierenden Daten. mehrere fachspezifische Kompetenzeinheiten für die Bearbeitung hoch spezialisierter Fragestellungen (z. B. Befundung von Bildern, EKG, inhaltliche Qualitätssicherung) sowie eine Transferstelle für die Durchführung von Datentransfers. Der Umgang mit den Daten (Codierung, Transfer, Verknüpfung, Speicherung) wird unter hohen vertragsgebundenen Sicherheitsstandards erfolgen. 18

19 Abbildung 2: Organisation des Datenmanagements RekrZ = Studienzentrum IntZ = Integrationszentrum KompZ = Kompetenzeinheit TransZ = Transferstelle 3.4 Pseudonymisierung Zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist zu gewährleisten, dass aus der Verarbeitung der erhobenen Daten keine Rückschlüsse auf individuelle Verhältnisse einer einzelnen, bestimmten Person gezogen werden können. Dazu ist es notwendig den Umfang der erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten auf das zur Durchführung der Studie erforderliche Minimum zu beschränken, personenidentifizierende und andere Daten getrennt voneinander zu speichern und zu verarbeiten und alle personenbezogenen Daten, deren Verarbeitung erforderlich ist und die nicht anonymisiert werden können, zu pseudonymisieren. Das Vorgehen bei der Pseudonymisierung baut auf den von der Technologie- und Methodenplattform für vernetzte medizinische Forschung (TMF e.v.) entwickelten Konzepten auf. Die Daten aller in den Einwohnermeldeamtsstichproben enthaltenen Personen werden in der unabhängigen Treuhandstelle auf mögliche Doppelmeldungen geprüft. Für jede eindeutig bestimmte Person wird eine nicht sprechende Zeichenkette als Personenidentifikationsnummer (ID- P) zufällig erzeugt, die als Schlüssel zur Speicherung der personenidentifizierenden Daten in der unabhängigen Treuhandstelle und im jeweiligen Studienzentrum verwendet wird. Die ID-P und die personenidentifizierenden Daten sind weder in den Forschungsdaten enthalten noch haben andere Einheiten des Datenmanagements Zugriff auf diese Informationen. Davon unabhängig wird für jeden Teilnehmer eine ebenfalls nicht sprechende Zeichenkette als Studiennummer (ID-S) erzeugt, die als Schlüssel zur von den personenidentifizierenden Daten getrennten Speicherung der Forschungsdaten dient. Die Zuordnung zwischen ID-P und ID-S ist 19

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