Antrag auf Erteilung einer Verpflichtungserklärung DÉCLARATION DE PRISE EN CHARGE / FORMAL OBLIGATION
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- Chantal Biermann
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1 Antrag auf Erteilung einer Verpflichtungserklärung DÉCLARATION DE PRISE EN CHARGE / FORMAL OBLIGATION Bitte maschinell oder in Blockschrift ausfüllen! Ich, der/die Unterzeichnende Je, soussigné(e) I, the undersigned Name / nom / surname Vorname(n) / prénom(s) / first name Geburtstag und -ort / né(e) le/à / date and place of birth Staatsangehörigkeit / nationalité / nationality Personalausweis / Reisepass Aufenthaltstitel / titre de séjour / residence title (nur bei Ausländern, Art des Titels / seulement pur les étrangers, type de titre / applicable to foreigner only, type of title) wohnhaft in / adresse / address Personalausweis Nr. Reisepass Nr. Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis Telefon-Nr. /numéro de téléphone / phone number Ehegatte / epoux / spouse (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift / nom, prénom, né(e) le, adresse / surname, first name, date of birth, address) Kinder / enfants / children (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift / nom, prénom, né(e) le, adresse / surname, first name, date of birth, address) Anzahl und Alter der sonstigen Personen, für die ich zum Unterhalt verpflichtet bin (Bsp.: gesch. Ehegatte, nichteheliche Kinder, Verpflichtungserklärung(en) für den gleichen Zeitraum) Beruf / profession / profession verpflichte mich gegenüber der Ausländerbehörde für / m engange auprés du service des étrangers de la représentation diplomatique à héberger / take full responsibilitiy towards the aliens authority diplomatic representation accomodating Name / nom / surname Vorname(n) / prénom(s) / first name Geburtstag und ort / né(e) le/a / date and place of birth Staatsangehörigkeit / nationalité / nationality Reisepass Nr. / passeport n / passport no. wohnhaft in / adresse / address Verwandtschaftsbeziehung mit dem Antragssteller / lien de parenté avec le demandeur / family relationship to aplicant und folgende sie/ihn begleitende Personen, nur Ehegatten, Geburtstag / accompagné de son conjoint, date de naissance / accompanied by her or his spouse, date of birth und Kinder accompanét(e) de ses enfants / accompagnied by children (Name / nom / surname, Vorname(n) / prénom(s) / first name, Geburtstag / date de naissance / date of birth, Geschlecht / sexe / sex) Anschrift der Wohnung, in der sich ihr Besuch aufhalten soll: Zeitraum vom... / du... / from... (bis zur endgültigen Ausreise) Die Verpflichtungserklärung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (z.b. Arztbesuch, Medikamente, Krankenhausaufenthalt). Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen, im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen. Die vorliegende Verpflichtung umfasst auch die Ausreisekosten (z.b. Flugticket) des/der o.g. Ausländers/in nach 66 und 67 Aufenthaltsgesetz. Ich wurde von der Ausländerbehörde hingewiesen auf - den Umfang und die Dauer der Haftung, - die Möglichkeiten von Versicherungsschutz, - die zwangsweise Beitreibung der aufgewendeten Kosten im Wege der Vollstreckung, soweit ich meiner Verpflichtung nicht nachkomme, sowie - die Strafbarkeit, z.b. bei vorsätzlichen, unrichtigen oder unvollständigen Angaben ( 95 des Aufenthaltsgesetzes Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe). Ich/wir bestätige(n), zu der Verpflichtung aufgrund meiner/unserer wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage zu sein. Ort, Datum Unterschrift aller Antragssteller
2 Behörde: Landratsamt Enzkreis Amt für Migration u. Flüchtlinge -Ausländerbehörde- Eingangsstempel Zähringerallee Pforzheim Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung für: Verpflichtungsgeber: Name: Vorname: Ich bestätige, vor Abgabe der Verpflichtungserklärung auf folgende Punkte ausdrücklich hingewiesen worden zu sein: 1. Umfang der eingegangenen Verpflichtungen ( 68 AufenthG) Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, z.b. Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum (privat oder im Hotel) sowie Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinisch notwendige Behandlungen. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen, im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen. Aus den genannten Gründen empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenversicherung. Der Verpflichtungsgeber hat im Krankheitsfall auch für die Kosten aufzukommen, die nicht von einer Krankenkasse übernommen werden bzw. die über der Versicherungssumme der Krankenversicherung liegen. Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung nach 66, 67 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Derartige Abschiebungskosten sind z.b. Reisekosten (Flugticket und/oder sonstige Transportkosten), evtl. Kosten einer Sicherheitsbegleitung sowie Kosten der Abschiebungshaft.
3 2. Dauer der eingegangenen Verpflichtungen Die aus der Verpflichtungserklärung resultierende Verpflichtung erstreckt sich unabhängig von der Dauer des zugrunde liegenden Aufenthaltstitels auf den gesamten sich der Einreise anschließenden Aufenthalt, auch auf Zeiträume eines möglichen illegalen Aufenthalts, maximal jedoch für 5 Jahre. Im Regelfall endet die Verpflichtung mit der Ausreise des Ausländers oder dann, wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde, jedoch nicht durch Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Abschnitt 5 des Kapitels 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder durch Anerkennung nach 3 oder 4 des Asylgesetzes. 3. Vollstreckbarkeit Die aufgewendeten öffentlichen Mittel können im Wege der Vollstreckung zwangsweise beigetrieben werden. 4. Freiwilligkeit der Angaben Alle von mir gemachten Angaben und Nachweise beruhen auf Freiwilligkeit. Mir ist dabei bewusst, dass eine Verpflichtungserklärung unbeachtlich ist, wenn aufgrund fehlender Angaben die Bonität nicht geprüft werden kann. Ich wurde von der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung auf den Umfang und die Dauer der Haftung hingewiesen, die Möglichkeit von Versicherungsschutz sowie die zwangsweise Beitreibung der aufgewendeten Kosten im Wege der Vollstreckung, soweit ich meiner Verpflichtung nicht nachkomme. Ich wurde belehrt, dass unrichtige und unvollständige Angaben strafbar sein können (z.b. bei vorsätzlichen, unrichtigen oder unvollständigen Angaben, vgl. 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) -Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe). Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten gemäß 69 Absatz 2 Nummer 2 e) und g) aa) Aufenthaltsverordnung (AufenthV)gespeichert werden. Ich wurde darauf hingewiesen, dass eine Ablichtung der Verpflichtungserklärung bei der Auslandsvertretung abzugeben ist uns somit vor Antragstellung eine Kopie gefertigt werden sollte. Weiterhin bestätige ich, zu der Verpflichtung auf Grund meiner wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage zu sein und erkläre, dass ich keine weiteren Verpflichtungen eingegangen bin, die die Garantiewirkung der aktuellen Verpflichtungserklärung gefährden. Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich den Inhalt dieser Belehrung verstanden und einen Abdruck davon erhalten habe. Ort Datum Unterschrift
4 Merkblatt zur Verpflichtungserklärung (VE) Bitte sorgfältig durchlesen! Für die Prüfung einer Verpflichtungserklärung werden folgende Unterlagen benötigt: - Nachweise über Einkommen in den letzten drei Monaten (Originale), z.b. Lohnabrechnungen, bei Selbständigen Einkommenssteuerbescheid oder Bescheinigung des Steuerberaters über anrechenbares Einkommen abzüglich der Steuer, Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, Bescheid über Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, Nachweise über Mieteinnahmen, bei Rentnern Rentenbescheid, Nachweis über Kindergeld (Kontoauszug), Gewerbeanmeldung usw. - Nachweise über monatliche Ausgaben, z.b. Miete, Darlehnsrate (mit Kontoauszug nachweisen) - aktuelle Arbeitsbescheinigung - Meldebescheinigung des Rathauses der gesamten Familie - Wohnungsbescheinigung (kein Mietvertrag), durch den Vermieter bzw. durch den Eigentümer ausgefüllt - Krankenversicherungsnachweis für den/die Besucher. (Sollte der/die Besucher die Krankenversicherung im Heimatland abschließen, benötigen wir hiervon eine Kopie) - Reisepass/Personalausweis des/der Antragssteller(s) - Nachweis über Aufenthaltsrecht des/der Antragssteller(s) (nur sofern der Antragssteller nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat) - Erklärung des Verpflichtungsgebers (Einladers) zur Abgabe der Verpflichtungserklärung (von jedem Einlader bei der Abholung der Verpflichtungserklärung abzugeben) - Gebühr 29 Euro je Einlader Weitere Informationen: 1. Bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung sollen sämtliche o.g. Nachweise des/der Antragssteller(s) vorgelegt werden. 2. Die angeforderten Unterlagen müssen bei Abgabe der VE vollständig sein, da der Antrag ansonsten nicht angenommen und bearbeitet werden kann. Nachgereichte Unterlagen, wie z.b. weitere Einkommensnachweise, können nicht berücksichtigt werden. 3. Die Unterlagen dürfen nicht älter als 3 Monate sein. 4. Der Antrag muss gut leserlich sein (Antrag kann mit PC, maschinell oder in Blockschrift ausgefüllt werden). 5. Der Antrag ist entweder persönlich oder durch eine dritte Person bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes abzugeben. Von einer Übersendung des Antrages per bzw. Post bitten wir abzusehen, um noch evtl. anfallende Fragen direkt bei der Vorsprache klären zu können. 6. Der Antrag sollte mindestens 6 Wochen vor der geplanten Einreise des Gastes beim Landratsamt abgegeben werden. 7. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages beträgt ca. 1-2 Wochen. 8. Sobald die VE fertig ist und abgeholt werden kann, erhalten Sie eine Benachrichtigung des Landratsamtes. 9. Der/die Gastgeber (Verpflichtende/r) muss/müssen persönlich beim Landratsamt mit dessen/deren Reisepass/-pässen oder Personalausweis(en) vorsprechen und die VE abholen. Dies ist erforderlich, da die eigenhändige Unterschrift des Gastgebers vom Landratsamt zu beglaubigen ist. 10. Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass für die Erteilung des Besuchsvisums für Ihren Gast ausschließlich die deutsche Auslandsvertretung zuständig ist. 11. Sollten Sie noch Fragen zur Abgabe einer VE haben, wenden Sie sich bitte vor Abgabe der Unterlagen an unsere Mitarbeiter.
5 Wohnungsbescheinigung Vermieter: (Name, Vorname oder Firmenstempel) (Postleitzahl, Wohnort, Straße, Hausnummer) Mieter/Eigentümer: (Name, Vorname) (Postleitzahl, Wohnort, Straße, Hausnummer) Staatsangehörigkeit allein mit Ehegatten mit Kindern ( unter 6 Jahren, über 6 Jahren) Beginn der Vermietung: Dauer der Vermietung: Monatliche Miete: Monatliche Belastung bei Eigentum: (Nachweis Kontoauszug erforderlich) Größe der Wohnung: insgesamt qm/anzahl der Räume (Nebenräume, z.b. Garagen, Keller, Dachboden, Waschküche, Abstell-, Wirtschafts-, Vorratsräume außerhalb der Wohnung, gewerblich genutzte Räume, zählen nicht zur Wohnfläche) Hinweis für den Mieter: Nach 95 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz sind falsche Angaben strafbar. Sie können nach 27 ff Aufenthaltsgesetz zur Verweigerung des Aufenthaltstitels, in schweren Fällen nach 55 Aufenthaltsgesetz sogar zur Ausweisung führen! Der Vermieter erklärt ausdrücklich, dass er mit dem späteren Zuzug von Familienangehörigen des Mieters in die Wohnung einverstanden ist. Zutreffendes ankreuzen (x), nichtzutreffendes streichen. (Ort, Datum) (Unterschrift des Vermieters) (Unterschrift des Mieters/Eigentümer)
6 Die Bestätigung durch die Gemeindeverwaltung ist bei Besuchsaufenthalten nicht notwendig Mindestgröße der Wohnung Ein abgeschlossener Wohnraum muss mindestens folgende Größe haben: Für 2 Personen eine 1-Raumwohnung mit mindestens 25 m² Wohnfläche Für 3 Personen eine 2-Raumwohnung mit mindestens 36 m² Wohnfläche Für 4 Personen eine 3-Raumwohnung mit mindestens 48 m² Wohnfläche Für 5 Personen eine 4-Raumwohnung mit mindestens 60 m² Wohnfläche Für 6 Personen eine 5-Raumwohnung mit mindestens 72 m² Wohnfläche Für einen Haushalt mit mehr als 6 Personen muss mindestens eine 5-Raumwohnung zur Verfügung stehen; hierbei erhöht sich die Wohnfläche um 12 m² für jeden weiteren Haushaltsangehörigen. Zum Haushalt zählen auch die im Ausland lebenden nachzugsberechtigten Familienangehörigen (Ehefrau + Kinder). Als Räume rechnen nur Wohn- und Schlafräume mit mindestens 12 m² Wohnfläche. In der angegebenen Wohnfläche für die einzelnen Gruppen von Haushalten sind auch Nebenräume (Küche, Flur, Bad, WC, Abstellräume) enthalten. Sollte die Wohnung von mehreren Haushalten gemeinsam bewohnt werden, gelten allerdings andere Voraussetzungen. Die Wohnung entspricht - nicht - den normalen Anforderungen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer an seine angemessene Wohnung. Die umseitig gemachten Angaben sind unseres Wissens richtig unrichtig, und zwar aus folgenden Gründen: Aus folgenden Unterlagen (z.b. Bauplänen, Grundrisszeichnungen, usw.) geht hervor, dass die Angaben unrichtig sind: Eine Besichtigung der Wohnung durch die Baurechtsbehörde wird empfohlen. Urschriftlich zurück an LANDRATSAMT ENZKREIS - Ausländerbehörde - Postfach , den Pforzheim Bürgermeisteramt
(Erlasse des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom , und )
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