Allgemeine Informationen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
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- Carl Lang
- vor 8 Jahren
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1 Allgemeine Infrmatinen zum Berufskraftfahrerqualifikatinsgesetz (BKrFQG)* Rechtsgrundlagen: 1. Richtlinie 2003/59/EG vm 15.Juli 2003 über die Grundqualifikatin und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge 2. Gesetz vm 14. August 2006 (BKrFQG) zur Einführung einer Grundqualifikatin und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- der Persnenverkehr (BGBl Teil I v ) 3. Verrdnung vm 22. August 2006 (BKrFQV) zur Durchführung des BKrFQG (BGBl Teil I v ) 4. Zuständigkeitsverrdnung Bayern vm 10. April 2008 für die Anerkennung der Ausbildungsstätten (Regierungen)und die Qualifikatinsbescheinigung im Führerschein (Kreisverwaltungsbehörden, GVBl Nr. 8/2008) 5. Satzung vm betreffend der Prüfung und die Erteilung vn Prüfungsnachweisen auf Grund einer Grundqualifikatin für Fahrer im Güterkraft- und Persnenverkehr Durch die Einführung der.a. gesetzlichen Regelungen wurden nachflgend aufgeführte Szialvrschriften aufgehben: Richtlinie 76/914/EWG (einschl. der Rechts- und Verwaltungsvrschriften) Mindestniveau der Ausbildung für bestimmte Fahrer vn Transprtfahrzeugen im Straßenverkehr Art. 5 Abs. 2 und 4 der VO (EWG) Nr. 3820/85 zum Mindestalter der im Persnenverkehr eingesetzten Fahrer Art. 5 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 3820/85 zum Mindestalter der im Güterverkehr eingesetzten Fahrer * Bei den nachflgenden Ausführungen handelt es sich um eine praxisrientierte Zusammenstellung die einen Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen vermitteln sll hne Anspruch auf Vllständigkeit. Sie spiegeln die Rechtsauffassung des Landratsamtes Regen wieder. Es ist nicht ausgeschlssen, dass sich im Laufe der praktischen Anwendung des BKrFQG Ergänzungen der Neuregelungen ergeben, die ggf. eine Nachbesserung erfrderlich machen. Es wird an dieser Stelle, wie auch am Schluss dieses Infrmatinsschreibens darauf hingewiesen, dass die Entscheidung, b Sie unter die Regelungen des Berufskraftfahrerqualifikatinsgesetz (BKrFQG) fallen, nicht vn der Fahrerlaubnisbehörde sndern vn Ihnen persönlich zu Entscheiden ist.
2 2 Die Qualifizierung nach dem BKrFQG unterteilt sich in die Bereiche Grundqualifikatin und Weiterbildung Die Grundqualifikatin: Seit dem (Bus) bzw (LKW) muss jeder Fahrerlaubnisinhaber der Klassen D1, D1E, D, DE bzw. C1, C1E, C, CE einen Nachweis über die sg. Grundqualifikatin gemäß 2 Abs. 1 und 2 BKrFQG mit sich führen, sweit Fahrten im Güterkraft- der Persnenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden (sllen). Der Nachweis des rdnungsgemäßen Besitzes der Grundqualifikatin (Vrlage der Bescheinigung) erflgt durch die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein. Vm Erwerb der Grundqualifikatin sind flgende Persnen ausgenmmen (Besitzstand 3 BKrFQG): 2 Abs. 1 und 2 findet vrbehaltlich des 5 keine Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen, die 1. eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE der eine gleichwertige Klasse * besitzen, die vr dem 10. September 2008 erteilt wrden ist; 2. eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE der eine gleichwertige Klasse * besitzen, die vr dem 10. September 2009 erteilt wrden ist. * als gleichwertige Klassen gelten die alten Fahrerlaubnisse der Klasse 3 (beinhaltet die Klassen C1, C1E und CE 79) und der Klasse 2 (beinhaltet die Klassen C, CE), swie Dienstfahrerlaubnisse die vr den Stichtagen für die entsprechende Klasse erteilt wrden sind. Der Besitzstandschutz gilt als für alle, die - bis einen Führerschein der D-Klassen und/der - bis der C-Klassen erwrben haben. Der Besitzstandschutz gilt unbefristet. Das bedeutet, dass zum Stichtag abgelaufene Fahrerlaubnisse der entzgene Fahrerlaubnisse den Besitzstand hinsichtlich des BKrFQG behalten. Besitzständler brauchen keine Grundqualifikatin i. S. d. BKrFQG erwerben, sie müssen aber alle 5 Jahre eine Weiterbildung abslvieren.
3 Die Grundqualifikatin kann flgendermaßen erwrben werden ( 4 BKrFQG): 3 Im Rahmen einer Ausbildung zum Im Rahmen einer Prüfung zur Grundqualifikatin hne Lehrgang Im Rahmen einer Schulung als beschleunigte Grundqualifikatin - Berufskraftfahrer/in -Fachkraft im Fahrbetrieb - weitere staatlich anerkannte Ausbildungsberufe* * Optin, derzeit keine weiteren Berufe bekannt. Prüfung vr der IHK nach Erwerb der Fahrerlaubnis - ther. Prüfung 240 Min. - prakt. Prüfung max. 210 Min. unterteilt in 3 Themenbereiche Prüfung vr der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden (60 Min), inklusive 10 Fahrstunden. - ther. Prüfung 90 Min. (Fahrerlaubnis nicht erfrderlich) Entsprechend bestehender Vrqualifikatinen und der Einstufung als Umsteiger der Quereinsteiger (wird vn der IHK festgelegt) verringert sich der Lehr- und Prüfungsaufwand. Die Grundqualifikatin ist an flgende Mindestalterregelung gebunden ( 2 BKrFQG): Mindestalter im Persnenverkehr (Bus) Klasse Ausbildung Berufskraftfahrer/in der Fachkraft im Fahrbetrieb der Ausbildungsberuf mit vergleichbaren fähigkeiten Grundqualifikatin beschleunigte Grundqualifikatin D 18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) 20 Jahre 21 Jahre 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) 23 Jahre DE 18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) 20 Jahre 21 Jahre 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) 23 Jahre D1 18 Jahre 21 Jahre D1E 18 Jahre 21 Jahre Mindestalter im Güterkraftverkehr (LKW) Klasse Ausbildung Berufskraftfahrer/in der Fachkraft im Fahrbetrieb der Ausbildungsberuf mit vergleichbaren fähigkeiten Grundqualifikatin beschleunigte Grundqualifikatin C 18 Jahre 18 Jahre 21 Jahre CE 18 Jahre 18 Jahre 21 Jahre C1 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre C1E 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre
4 4 Die Weiterbildung ( 5 BKrFQG): Die Weiterbildung ist 5 Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikatin / beschleunigten Grundqualifikatin abzuschließen und die Nachweise der Fahrerlaubnisbehörde vrzulegen. - Die Weiterbildung kann ausschließlich durch Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte erflgen - Die Weiterbildung hat die Vertiefung der Kenntnisbereiche nach Anlage 1 zum BKrFQV zu Inhalt - Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden (60 Min) und kann in einem Lehrgang kmplett abslviert werden der auf max. 5 Unterrichtseinheiten (7 x 60 Min) aufgeteilt werden. - Die Teilnahme an der Weiterbildung kann auch auf verschiedene Ausbildungsstätten aufgeteilt werden - Im Rahmen der Weiterbildung ist keine Prüfung zu abslvieren - Die Weiterbildung ist alle 5 Jahre zu wiederhlen - Der Nachweis der rdnungsgemäßen Weiterbildung (Vrlage der Bescheinigung/en) erflgt im Zuge der Fahrerlaubnisverlängerung durch die erneute Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein. Wird der Weiterbildungsnachweis bis zum Ablauf der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse nicht vrgelegt, kann die Fahrerlaubnis nur hne Schlüsselzahl 95 verlängert werden. Für Besitzständler gelten erweiterte Fristen, je nach Ablaufdatum der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse. Nachflgende Tabelle sll die Festlegung, wann ein Weiterbildungsnachweis vrgelegt werden sll veranschaulichen. Beispiele Persnenverkehr (BUS) Nächste Fahrerlaubnisverlängerung Mai September 2008 Oktber 2008 Juni 2009 Mai September 2010 Oktber 2010 Mai 2011 Beispiele Güterverkehr (LKW) Nächste Fahrerlaubnisverlängerung Mai September 2009 Oktber 2009 Juni 2010 Mai September 2011 Oktber 2011 Mai 2012 Übernächste Fahrerlaubnisverlängerung Mai September 2013 Oktber 2013 Juni 2014 Mai September 2015 Oktber 2015 Mai 2016 Übernächste Fahrerlaubnisverlängerung Mai September 2014 Oktber 2014 Juni 2015 Mai September 2016 Oktber 2016 Mai 2017 Weiterbildung erfrderlich ab 09.September September 2013 Oktber 2013 Juni 2014 Mai September September September 2013 Weiterbildung erfrderlich ab 09.September September 2014 Oktber 2014 Juni 2015 Mai September September September 2014
5 5 Erläuterung letztes Beispiel: Läuft der LKW-Führerschein beispielsweise bereits 2012 aus kann dieser wie bisher lediglich mit der Gesundheitsuntersuchung bis 2017 verlängert werden. Hierbei ist aber zu beachten, dass hne Eintragung der gesetzlichen vrgeschriebenen Frtbildungsschulungen der Führerschein ab dem für gewerbliche Transprte nicht mehr eingesetzt werden darf. Dies wird im Kartenführerschein kenntlich gemacht in dem die Schlüsselzahl 95 mit dem Ablaufdatum versehen wird. Empfehlung: Wird die vrgeschriebene Weiterbildung bis zum Ablaufdatum des Führerscheines z.b. im Jahr 2012 abslviert kann dieser mit Nachweis der Frtbildungsschulungen und der Gesundheitsuntersuchung bereits 2012 verlängert werden und gilt dann hne Einschränkung bis Smit entfällt eine zusätzliche Verlängerung Um die betrffenen Fahrer zu entlasten empfehlen wir Ihnen bereits im nächsten Jahr mit jährlich einer bzw. zwei Frtbildungsschulungen (werden auch am Samstag angebten) anzufangen um s die ntwendigen Nachweise erbringen zu können. Anmerkung: Eine Synchrnisatin der C- Klassen mit den D-Klassen swie der Schlüsselzahl 95 der umgekehrt, kann nach Rücksprache mit der Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durchgeführt werden. Hierbei wird vrab darauf hingewiesen, dass bereits erteilte Gültigkeitszeiträume nicht gekürzt werden. Es ist smit auch nicht möglich, bestehende Fahrerlaubnisklassen zeitlich einzukürzen um etwa in den Genuss der erweiterten Zeiträume ( Bus; LKW) zu gelangen. Eine Synchrnisatin kann erst mit dem kmmenden Verlängerungsintervall durchgeführt werden in dem der Antragsteller auf die vlle Laufzeit (5 Jahre) verzichtet und zur Synchrnisatin eine kürzere Laufzeit akzeptiert. Hinweis für alle, die nch keinen Verlängerungsintervall durchlaufen haben weil sie das 50. Lebensjahr nch nicht erreicht haben: Fahrerlaubnisinhaber deren 50. Geburtstag nach den. g. Übergangsfristen fällt, dürfen die entsprechende Fahrerlaubnisklasse hne erfrderliche Weiterbildung nur bis zum Stichtag gewerblich nutzen. Der alte Führerschein muss smit zum Stichtag umgetauscht und kann unter Vrlage der Weiterbildungsbescheinigung mit dem Eintrag der Schlüsselzahl 95 verlängert werden. Beispiel: 50. Geburtstag Verlängerung Fahrerlaubnis Weiterbildung erfrderlich ab Juli 2018 Juli September 2014
6 6 Anwendungsbereich des BKrFQG Anwendung auf alle Fahrer/innen (deutsche Staatsangehörige; Staatsangehörige aus EU-/EWR- Staaten; Staatsangehörige aus Drittstaaten, die bei einem Unternehmen im Sitz in der EU/EWR beschäftigt der eingesetzt werden....sweit sie Fahrten im Güterverkehr/Persnenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen mit Kfz, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE: Fahrzeuge > 3,5 t zgg im Güterverkehr der D1, D1E, D, DE: Fahrzeuge > 8 Fahrgastplätze im Persnenverkehr erfrderlich ist. maßgeblich: welche Fahrerlaubnisklasse braucht der Fahrer für das Fahrzeug? (Kurierfahrer im Fiat Ducat z.b. im Regelfall nicht., da für das Fahrzeug meist die Klasse B ausreichend ist) die Nutzung der Fahrzeuge muss zu gewerblichen (nicht privaten) Zwecken erflgen grundsätzlich ist der Werkverkehr auch betrffen, ebens wie die Körperschaften des öffentlichen Rechts / kmmunale Betriebe, etc. ausgenmmen sind Kraftfahrzeuge, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreiten die vn der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Geflges der anderen Vertragsstaaten des Nrdatlantikpaktes, den Plizeien des Bundes und der Länder, dem Zlldienst swie dem Zivil- und Katastrphenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden der ihren Weisungen unterliegen die zur Ntfallrettung vn den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden die zum Zwecke der technischen Entwicklung und zur Reparatur der Wartungszwecken der zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzgen werden die zur Wahrnehmung vn Aufgaben, die den Sachverständigen der Prüfern in Sinne des 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes der der Anlage VIIIb der Straßenverkehrs- Zulassungsrdnung übertragen sind, eingesetzt werden die neu der umgebaut und nch nicht in Betrieb genmmen wrden sind die zur Beförderung vn Material und Ausrüstung, das der Fahrer der die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sfern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um Hauptbeschäftigung handelt (sg. Handwerkerregelung) während sie als Fahrschulfahrzeuge zur Ausbildung vn Fahrschülern in Gebrauch sind
7 Abgrenzung des Anwendungsbereichs des BKrFQG 7 Einzelfälle, nicht ausgenmmen vm BKrFQG: z.b. Fahrer die im Werkverkehr fahren Fahrer die freigestellte Schülerverkehre i.s.d. PBefG fahren Fahrer vn Bergungs-/Abschleppwagen/Kranfahrzeugen, sfern es sich um die Haupttätigkeit des Fahrers handelt Fahrer vn kmmunalen Eigenbetrieben (Gewinnerzielungsabsicht ist hier nicht erfrderlich) und Bauhöfen Mitarbeiter vn Szialstatinen, die mit Mietfahrzeugen zu betreuende Persnen befördern Fahrlehrer, die gewerbliche Beförderungen durchführen Einzelfälle, ausgenmmen vm BKrFQG: z.b. Fahrer vn Fahrzeugen mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit Fahrer vn Fahrzeugen der Bundeswehr, Plizei, Zll, Ntfallrettung, etc. Fahrer vn selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (nicht zur Beförderung vn Gütern/Persnen geeignet) Fahrer die der Handwerkerregelung unterliegen (allerdings ist hier eine Abgrenzung zur Haupttätigkeit erfrderlich, es zählt die Gesamtschau aller Umstände und ist immer eine Einzelfallentscheidung) ein krampfhaftes Bemühen durch Herleiten besnderer Fallknstellatinen, um unter die Handwerkerregelung zu fallen ist in der Regel ein Anzeichen dafür, dass man gerade nicht unter diese Regelung fällt.. Werkstatt- und Bauhfmitarbeiter für Anlieferungsfahrten Werkstattmitarbeiter vn Verkehrsbetrieben (Prbefahrten, etc.)
8 8 Einbeziehung vn Fahrerinnen und Fahrern vn kmmunalen Eigenbetrieben Anstalten, Körperschaften der Stiftungen des öffentlichen Rechts in das BKrFQG Bei diesen Fahrerinnen und Fahrern handelt es sich um Beschäftigte vn z. B. städtischen Bühnen, Stadtreinigung und Abfallentsrgung, als Fahrten im Güterkraft- und Persnenverkehr, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Hierzu wurde die Festlegung getrffen, dass auch diese Fahrten grundsätzlich unter die Bestimmungen des BKrFQG fallen. Sfern demnach die Hauptbeschäftigung (als die arbeitsvertragliche Hauptleistung) vn Beschäftigten slcher Branchen das Fahren mit Kraftfahrzeugen vn Gütern der Persnen ist, sind die Tatbestände des BKrFQG erfüllt und entsprechende Aus- und Weiterbildungen nachzuweisen. Einschränkung: Tätigkeiten, die als Hauptbeschäftigung das Fahren vn sg. selbstfahrenden Arbeitsmaschinen aufweisen (z. B. Betnpumpen, Saug- und Spülfahrzeuge, Kanalfernauge, Hubsteige, Unimg), fallen nicht unter das BKrFQG. Auslegung der Begriffe Haupttätigkeit und Material/Ausrüstung Für die Definitin der Haupttätigkeit ist insbesndere die arbeitsvertragliche Hauptleistung maßgeblich, als wie viel Zeit der Transprt vn Gütern bzw. die Beförderung vn Persnen neben den übrigen Aufgaben regelmäßig in Anspruch nimmt. Achtung: Die Beförderung vn Persnen im Linien- der Gelegenheitsverkehr durch Beschäftigte, die in ihrer arbeitsvertraglichen Hauptleistung z. B. in Funktin der Verwaltung der der Werkstatt tätig sind, unterliegt dem BKrFQG. Hier gilt grundsätzlich: die gewerbliche Persnenbeförderung, auch wenn sie lediglich ein der zwei Stunden am Tag durchgeführt wird, erfrdert den Nachweis der entsprechenden Aus- und Weiterbildung nach dem BKrFQG. Die Begriffe Material und Ausrüstung sind weit auszulegen. D. h. auch, dass der Transprt defekter PKWs und Busse bzw. deren Auswechslung auf der Strecke durch die Werkstatt nicht den Bestimmungen des BKrFQG unterliegen. Werkstattmitarbeiter, die eigene Busse aus dem Verkehrsnetz bergen, Prbefahrten nach Instandsetzungsarbeiten durchführen swie Arbeitsgeräte (Turmwagen, Schienenreinigungsfahrzeuge) zu Instandhaltungszwecken führen, unterliegen ebenfalls nicht den Regelungen des BKrFQG. Auch der zur Erbringung vn Dienst- und Werksleistungen ntwendige Transprt vn Werkzeugen, Ersatzteile, Baumaterialien, Geräten u. ä. fällt nicht unter das BKrFQG. Dabei kmmt es stets darauf an, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt. Snderfahrten mit Bussen Grundsätzlich unterliegen sämtliche Snderfahrten, die mit einem Omnibus mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz durchgeführt werden, dem BKrFQG. Hierfür eingesetzte Fahrerinnen und Fahrer müssen als die entsprechenden Befähigungsnachweise des BKrFQG besitzen. Dies gilt swhl für die Anmietung vn Fahrzeugen und Fahrern durch externe Gesellschaften, Vereine, Schulen etc. beim Verkehrsunternehmen als auch für Fahrten z. B. des Aufsichtsrates vn Stadtwerken. Auch die Beförderung mbilitätseingeschränkter Persnen ( Behindertenbeförderung ) fällt darunter.
9 Begriff eingesetzte Fahrer ( 1 Abs. 1 Nr. 3 BKrFQG) Auslegung. 9 Für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland kann es sich hierbei nur um Leiharbeiter handeln. In Deutschland gibt es keine selbständigen Kraftfahrer, als Fahrerinnen der Fahrer die ihre Fahrertätigkeit als Selbständige anbieten. Selbständige, benötigen für die Beförderung vn Persnen der fremden Gütern immer eine Genehmigung und sind smit ein Unternehmen. Findet das BKrFQG auf das Führen vn Gefangenentransprten durch die Plizei / andere Behörden Anwendung? Laut BMVBS handelt es sich um eine Persnenbeförderung im hheitlichen Bereich. Diese Tätigkeit fällt smit nicht unter das BKrFQG. Muss der Fahrer vn im Plizeidienst Tätigen, die im Rahmen ihrer Ausbildung durch den Träger der Bildungseinrichtung befördert werden, auch im Besitz einer Grundqualifikatin sein? Beispiel: Eine als Fahrer bei der Plizeihchschule angestellte Persn befördert die drt studierenden Plizeibeamten swie die Gäste (ebenfalls Plizei) der Hchschule. Ein Freistellungstatbestand wird nicht gesehen, d. h. der Fahrer muss im Besitz der Grundqualifikatin sein. Nach Auffassung des Ministeriums liegt keine Persnenbeförderung im Rahmen einer hheitlichen Tätigkeit vr. Diese Art vn Persnenbeförderung könnte genaus gut auch an ein privatwirtschaftliches Omnibusunternehmen vergeben werden. Abschleppfahrten in die Werkstatt / Weiterfahren in andere Werkstätten. Unmittelbare Kundenfahrten im Bring- und Hldienst vn Werkstätten sind vn den Vrschriften des BKrFQG befreit. Weiterfahrten sind nicht befreit, hier handelt es sich wieder um einen klassischen Transprt vn Gütern der unter das BKrFQG fällt. Sind Fahrer, die in der Land- und Frstwirtschaft der Fischzucht eingesetzt werden, vm BKrFQG befreit? Fahrer, die in der Land- und Frstwirtschaft der Fischzucht eingesetzt werden, sind vm BKrFQG befreit, wenn sie Beförderungen gemäß 2 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 GüKG durchführen. 2 Abs. 1 Nr. 6 GüKG befreit die Beförderung vn Milch und Milcherzeugnissen durch landwirtschaftliche Unternehmen. 2 Abs. 1 Nr. 7 GüKG befreit die in land- und frstwirtschaftlichen Betrieben übliche Beförderung vn land- und frstwirtschaftlichen Bedarfsgütern der Erzeugnissen. Außerdem muss die Beförderung für eigene Zwecke der für andere Betriebe dieser Art im Rahmen der Nachbarschaftshilfe der eines Maschinenrings erflgen. Die Befreiung für in der Land- und Frstwirtschaft der Fischzucht tätige Fahrer ergibt sich aus 1 Abs. 2 Nr. 5 BKrFQG (siehe auch Gesetzesbegründung in der Bundesratsdrucksache 259/06 vm Seite 18). Die Ausnahme ist daher nur anwendbar, sweit es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt.
10 Unterliegen Fahrer, die bei Autvermietern beschäftigt sind, dem BKrFQG? 10 Ja, das BKrFQG sieht für Leerfahrten, die der Überführung vn Fahrzeugen dienen, keine Ausnahmeregelung vr. Gilt die Ausnahmeregelung vn den Bestimmungen über Lenk- und Ruhezeiten für Fahrzeuge, die zum Fahrschulunterricht und zur Fahrprüfung zwecks Erlangung der Fahrerlaubnis der eines beruflichen Befähigungsnachweises dienen ( 18 Abs. 1 Nr. 8 FPersVO bei Fahrten im Rahmen der Weiterbildung (z. B. ECO-Training)? Ja, Fahrten im Rahmen vn Weiterbildungsveranstaltungen (eigentliche Schulungsfahrt) fallen nach Auffassung des Bundesamtes unter die Ausnahmeregelung des 18 Abs. 1 Nr. 7 FPersV. Vraussetzung ist, dass die Schulungsfahrt im Rahmen der gesetzlich vrgeschriebenen Weiterbildungsverpflichtung erflgt. Wann sind Fahrten mit einem Fahrzeug der Fahrerlaubnisklasse CE als Privatfahrten zu qualifizieren? Der Geltungsbereich des BKrFQG ist gemäß. 1 Abs. 1 S. 1 BKrFQG auf Fahrten im Güterkraft- der Persnenverkehr zu gewerblichen Zwecken beschränkt. Fahrten zu privaten Zwecken (beispielsweise private Umzüge der Fahrten im Rahmen der ehrenamtlichen Mitarbeit in Vereinen) fallen grundsätzlich nicht unter den Geltungsbereich des BKrFQG. Vn einer gewerblichen Tätigkeit ist dann auszugehen, wenn die Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist. Gewinnerzielungsabsicht ist die Absicht, einen nennenswerten Überschuss über die Selbstksten zu erwirtschaften. Unerheblich ist dabei, b dieses Ziel erreicht wird. In diesem Fall ist darauf hinzuweisen, dass Fahrer, die bei Körperschaften, Stiftungen der Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. kmmunalen Eigenbetrieben) beschäftigt sind dem BKrFQG unterliegen, auch wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vrliegt. Findet das BKrFQG Anwendung auf Fahrerinnen und Fahrer, die bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber beschäftigt sind? Das BKrFQG gilt für Fahrerinnen und Fahrer, die für juristische Persnen des öffentlichenrechts (z. B. kmmunale Baubetriebshöfe) tätig sind, da unter den Begriff zu gewerblichen Zwecken im Sinne des BKrFQG auch Fahrten im Güterkraftverkehr fallen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
11 11 Allgemeines: Die vrgenannten Einrdnungen wurden an Hand bislang vrliegender Veröffentlichung getrffen (Einzelfallbeurteilungen); auf Grund durchaus unterschiedlichster Einrdnungen weitestgehend gleicher Sachverhalte kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Gewähr hierfür übernmmen werden; eine sich erst nch entwickelnde Rechtsprechung muss daher nch abgewartet werden. Insgesamt kann die vrgenannte Einrdnung lediglich eine Hilfe bei der Beurteilung weiterer Sachverhalte sein. Gewichtigster Maßstab wird sein, b das Führen eines Fahrzeuges der einschlägigen Klassen die hauptsächliche Tätigkeit einnimmt, denn die Kntrllbehörden bedienen sich bzgl. einer Beurteilung des Auslesens der Fahrerkarte (Digigerät), das für Fahrzeuge der einschlägigen Klassen hnehin weitestgehend bligatrisch ist. Die Entscheidung b die ausgeführte Tätigkeit unter die Bestimmungen des BKrFQG fällt, hat jeder Einzelne für sich zu entscheiden. Hilfestellung können hier die einschlägigen Berufsverbände geben. Verbindliche Auskünfte bezüglich der Tätigkeit können aufgrund der unterschiedlichen Fallknstellatinen weder vn der Fahrerlaubnisbehörde nch vn der IHK erteilt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde ist zuständig für die Kntrlle der Qualifizierungs- und Weiterbildungsbescheinigungen und der Eintragung der Schlüsselzahl 95. Die IHK ist zuständig für die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikatin der Fahrer und Fahrerinnen im Güterkraft- und Persnenverkehr. Die einschlägigen Bestimmungen swie ein Fragen- Antwrten-Katalg sind unter den nachstehenden links nachzulesen. -> Branchen-> Verkehr/Lgistik-> Berufskraftfahrer -> Thema: Neue Qualifikatins- und Weiterbildungsvrschriften für Berufskraftfahrer im Güterverkehr ab
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