Amtsblatt der Stadt Meuselwitz Jahrgang 18 Nr. 01/ Januar 2018

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1 Amtsblatt der Stadt Meuselwitz Jahrgang 18 Nr. 01/ Januar 2018 erscheint monatlich im Bote von der Schnauder AMTLICHER TEIL Öffentliche Bekanntmachungen Beschlussfassungen aus der 39. Sitzung des Stadtrates der Stadt Meuselwitz vom Beschl.-Nr. SR-224/2017 ö. T. Wirtschaftsplan 2018 für den Eigenbetrieb der Stadt Meuselwitz Stadtwerke Schnaudertal Der Stadtrat der Stadt Meuselwitz beschließt auf der Grundlage des 76 der Thüringer Kommunalordnung i. V. m. 13 Thüringer Eigenbetriebsverordnung in der jeweils gültigen Fassung den Wirtschaftsplan 2018 für den Eigenbetrieb der Stadt Meuselwitz Stadtwerke Schnaudertal. Beschl.-Nr. SR-225/2017 ö. T. Fünfjahresplanung 2017 bis 2021 für den Eigenbetrieb der Stadt Meuselwitz Stadtwerke Schnaudertal Der Stadtrat der Stadt Meuselwitz beschließt auf der Grundlage des 76 der Thüringer Kommunalordnung i. V. m. 17 Thüringer Eigenbetriebsverordnung in der jeweils gültigen Fassung die Fünfjahresplanung 2017 bis 2021 für den Eigenbetrieb der Stadt Meuselwitz Stadtwerke Schnaudertal. Beschl.-Nr. SR-226/2017 ö. T. Abwägungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Quartier II Ortslage Zipsendorf Der Stadtrat der Stadt Meuselwitz beschließt gemäß 1 Abs. 7 BauGB die Berücksichtigung der Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Quartier II Ortslage Zipsendorf vorgebracht wurden, entsprechend der in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Beschl.-Nr. SR-227/2017 ö. T. Satzungsbeschluss gemäß 10 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Quartier II Ortslage Zipsendorf Der Stadtrat der Stadt Meuselwitz beschließt gemäß 10 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Quartier II Ortslage Zipsendorf in der Fassung vom Oktober 2017 als Satzung. Die Begründung vom Oktober 2017 wird gebilligt. Beschlussfassungen aus der 39. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Meuselwitz vom Beschl.-Nr. BA 078/2018 ö. T. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Terrassenüberdachung, Anbau eines Carports und Überdachung Carport mit Garage Der Bauausschuss der Stadt Meuselwitz beschließt, für den Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Terrassenüberdachung, eines Carports und einer Überdachung Carport mit bereits vorhandener Garage auf dem Grundstück Gemarkung Meuselwitz, Flur 9, Flurstück 1231/5, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschl.-Nr. BA-079/2017 ö. T. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Quartier II Ortslage Zipsendorf zur Errichtung eines Carports für 2 PKW und Teilüberdachung des Hofes und Überdachung des Hauseingangs Der Bauausschuss der Stadt Meuselwitz beschließt, für den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Quartier II Ortslage Zipsendorf gemäß 31 Abs. 2 BauGB zur Errichtung eines Carports für 2 PKW und Teilüberdachung des Hofes und Überdachung des Hauseinganges auf dem Grundstück Gemarkung Zipsendorf, Flur 1, Flurstück 85, das Einvernehmen zu erteilen. Folgende Befreiung von den Festsetzungen wird beantragt: Errichtung eines Carports für 2 PKW im Vorgarten. Gemäß den textlichen Festsetzungen Punkt sind Vorgärten als gärtnerisch anzulegen und zu erhalten. Eine Umwandlung in Stellflächen für Fahrzeuge ist nicht zulässig. Geplant ist die Errichtung eines Carports für 2 PKW im Vorgarten des Grundstückes Der Carport hat eine Gesamtfläche von 31,11 m². Beschlussfassung aus der 40. Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Meuselwitz vom Beschl.-Nr. HA-037/2017 ö. T. Überplanmäßige Ausgaben Verzinsung Steuererstattung Der Hauptausschuss der Stadt Meuselwitz bewilligt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von ,00 bei der HH-Stelle Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen Verzinsung Steuererstattung. Anlagen können in der Stadtverwaltung Meuselwitz eingesehen werden. Beschlüsse mit Satzungscharakter werden nach Abschluss des kommunalaufsichtlichen Verwaltungsverfahrens im vollen Wortlaut öffentlich bekannt gemacht. Die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse werden gem. 40 ThürKO bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind und/oder der Stadtrat über die Bekanntmachung entschieden hat.

2 Seite I/2 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz 20. Januar 2018 Öffentliche Bekanntmachung 1. Änderung Bebauungsplan Florian-Geyer-Straße/Am Meuchenberg (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a Baugesetzbuch (BauGB)) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Entwurfsoffenlage gem. 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB Der Stadtrat der Stadt Meuselwitz hat in seiner Sitzung am die Aufstellung der 1. Änderung zum Bebauungsplan Florian-Geyer-Straße/Am Meuchenberg beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen und umfasst die Grundstücke der Gemarkung Meuselwitz, Flur 8, Flurstücke 1216/15 (tlw.), 1217/17 (tlw.), 1217/18, 1217/19 (tlw.), 1218/2 (tlw.), 1218/5 und 1219/4. Der vorliegende Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Florian-Geyer-Straße/Am Meuchenberg einschließlich der Begründung in der Fassung vom November 2017 wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am gebilligt und zur Auslegung beschlossen. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes sollen durch eine Änderung der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur erweiterten Ausnutzung des Grundstückes für Wohnbauzwecke im Plangebiet erreicht werden. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes dient somit der Nachverdichtung und wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung erfolgt nicht. Zur Gewährleistung einer hinreichenden Beteiligung der Öffentlichkeit wird diese in Form einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes durchgeführt. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Florian- Geyer-Straß/Am Meuchenberg sowie die Begründung liegen dazu in der Zeit von Montag, den bis einschl. Freitag, den in der Stadtverwaltung Meuselwitz, Bauverwaltung, 2. OG, Zimmer 31, Rathausstraße 1 in Meuselwitz während der Dienststunden Montag 8:30 Uhr 12:00 Uhr Dienstag 8:30 Uhr 12:00 Uhr und 13:30 Uhr 18:00 Uhr Mittwoch 8:30 Uhr 12:00 Uhr und 13:30 Uhr 15:30 Uhr Freitag 8:30 Uhr 12:00 Uhr öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können gemäß 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich sowie mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Meuselwitz vorgebracht werden. Die Planunterlagen können zudem im Internet unter dem Link eingesehen und abgerufen werden. Stellungnahmen können auch unter hd.krauss@seifert-plan.com abgegeben werden. Die Stadt Meuselwitz weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurden einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß 4b BauGB) übertragen. Meuselwitz, den Udo Pick, Bürgermeister Anlage 1 Lageplan räumlicher Geltungsbereich 1. Änderung Bebauungsplan Florian-Geyer-Straße/Am Meuchenberg, kleinräumig (ohne Maßstab) Anlage 2 Lageplan räumlicher Geltungsbereich 1. Änderung Bebauungsplan Florian-Geyer-Straße/Am Meuchenberg, großräumig (ohne Maßstab) Aktuelle Informationen im Internet unter: Redaktion des Bote von der Schnauder, bote@meuselwitz.de

3 20. Januar 2018 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz Seite I/3 Amtliche Bekanntmachung Wahlhelfer zur Wahl des Landrates 2018 Werden Sie Wahlhelfer anlässlich der Landratswahl des Altenburger Landes 2018 Der Termin zur Wahl der Landräte der Landkreise im Freistaat Thüringen wurde festgesetzt. Die Landratswahl findet am Sonntag, den 15. April 2018 und gegebenenfalls bei einer erforderlichen Stichwahl am Sonntag, den 29. April 2018 statt. Die Stadt Meuselwitz sucht für diese Wahltage noch ehrenamtliche Wahlhelfer, die in den 15 Wahllokalen der Stadt helfen sollen. Insgesamt werden an den jeweiligen Wahltagen bis zu 90 Wahlhelfer im Einsatz sein. Die Aufgaben Die Ehrenamtlichen begleiten in einem Wahllokal den Ablauf der Wahlhandlung und zählen das Wahlergebnis des Stimmbezirks aus. Als eigenständiges Organ trifft der Wahlvorstand nötige Entscheidungen selbstständig durch eine Abstimmung. Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen befinden, die schon einmal an einer Wahl teilgenommen haben. Für Wahlvorstände wird vorab eine Schulung durchgeführt, außerdem gibt es schriftliches Informationsmaterial. In jedem Wahllokal und für den Briefwahlbezirk wird ein Wahlvorstand eingerichtet. Dieser besteht aus dem/der Vorsteher/in, seinem/er Stellvertreter/in und drei bis sieben Beisitzern und Beisitzerinnen. Infos Am Wahlsonntag treffen sich alle Wahlvorstände um 7.30 Uhr. Wahlhelfer müssen sich nicht den ganzen Tag im Wahllokal aufhalten. Der Wahlvorsteher teilt zwei Schichten ein - eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht; Sie können also großzügige Pausen einlegen. Erst wenn es spannend wird, um 18 Uhr bei der Stimmenauszählung und beim Feststellen der Wahlergebnisse, muss das gesamte Team im Wahllokal sein. Wer kann Wahlhelfer werden? Wahlhelfer kann jeder werden, der wahlberechtigt, mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die Ehrenamtlichen begleiten in einem Wahllokal den Ablauf der Wahl und zählen anschließend das Wahlergebnis des zugeteilten Stimmbezirks aus. Wer im Wahlvorstand tätig ist, erhält ein Erfrischungsgeld in Höhe von 20 Euro für die Urnenwahl und 15 Euro für die Briefwahl, das am Wahltag ausgezahlt wird. Interessenten können sich unter der Rufnummer / oder per dathe@meuselwitz.de an das Wahlbüro wenden. Anmeldeformular für Wahlhelfer anlässlich der Landratswahl des Altenburger Landes 2018 Ich melde mein grundsätzliches Interesse an, bei der Landratswahl am 15. April 2018 und gegebenenfalls am 29. April 2019 in der Stadt Meuselwitz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem Wahlvorstand mitzuwirken. Vorname* Nachname* Beruf* Staatsangehörigkeit* Straße und Hausnummer* PLZ* Ort* Geburtsdatum* Telefon (tagsüber)* Telefon (abends) * (wenn vorhanden) Wahltermine Landratswahl Wahltag evtl. erforderliche Stichwahl Bei einer vorherigen Wahl war ich noch nicht als Wahlhelferin / Wahlhelfer eingesetzt. als Wahlvorsteherin / Wahlvorsteher eingesetzt. als Schriftführerin / Schriftführer eingesetzt. als Beisitzerin / Beisitzer eingesetzt. in einer anderen Funktion eingesetzt. Haben Sie einen Wunschort? Der Einsatz soll in einem Wahllokal in Wohnungsnähe erfolgen. Bitte setzen Sie mich in einem bestimmten Wahllokal ein: Bitte setzen Sie mich im Briefwahllokal ein. * Diese Fragen bitte unbedingt ausfüllen! Die in diesem Formular enthaltenen Daten werden gemäß 5 Abs. 4 Thüringer Kommunalwahlgesetz ThürKWG ausschließlich für wahlorganisatorische Zwecke erhoben und verarbeitet. Wenn Sie nicht wünschen, dass Ihre Daten auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen Datum Unterschrift Veräußerung von Fahrzeugen Die Stadt Meuselwitz veräußert eine landwirtschaftliche bzw. forstwirtschaftliche Zugmaschine vom Hersteller ISEKI und einen Lastkraftwagen VW LT meistbietend. Die Fahrzeuge sind stillgelegt und reparaturbedürftig. Bei berechtigtem Interesse können die benötigten Unterlagen unter Angabe einer aktuellen -Adresse abgefordert werden. Die Unterlagen werden nur elektronisch versandt, nicht in Papierform. Bewerbungsschluss ist Donnerstag, , 11:00 Uhr. Stadtverwaltung Meuselwitz, Ordnungsamt/Stadtservice

4 Seite I/4 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz 20. Januar 2018 Bekanntmachung d. Amtsgerichtes Altenburg Geschäftsnummer K 34/15 Altenburg, d Beschluss Das im Grundbuch von Meuselwitz, Blatt 162, Grundbuchamt Altenburg Gemarkung Wintersdorf, eingetragene Grundeigentum Flur 2 Flurstück 104, Wiesenstraße 5, zu 398 qm eingeschossige Wohnhaus, teilunterkellert, DG ausgebaut, Baujahr um 1935, nach 1990 tlw. Sanierung und Instandhaltung, leer stehend, Wohnfläche ca. 102 qm soll am Mittwoch, , 10 Uhr, Saal 105 (Hinterhaus) im Gerichtsgebäude, Burgstr. 11 in Altenburg versteigert werden. Gemäß 74 a Abs, 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert: Blatt 162 lfd. Nr EUR Bekanntmachung d. Amtsgerichtes Altenburg Geschäftsnummer K 50/14 Altenburg, d Beschluss Das im Grundbuch von Meuselwitz, Blatt 2089, Grundbuchamt Altenburg Gemarkung Brossen, eingetragene Grundstück: Flur 4 Flurstück 9/2, Nähe Brossener Dorfstraße, 8 qm - unbebaut Flur 4 Flurstück 8/2, Brossener Dorfstraße 27, 26, 853 qm Gebäude Nr. 26 zweigeschossige Mehrfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, unterkellert, Baujahr ca. 1900, teilweise Sanierung 2000; Gebäude Nr. 27 zweigeschossige Mehrfamilienwohnhaus, nicht unterkellert, Baujahr ca. 1900, teilweise Sanierung 2000, Nebengebäude, eigen genutzt bzw. leer soll am Dienstag, , 10 Uhr, NG 105, Sitzungssaal im Gerichtsgebäude Burgstraße 11, Altenburg versteigert werden. Gemäß 74 a Abs, 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert: Blatt 2089 lfd. Nr EUR Amtliche Bekanntmachung Schöffenwahl 2018 Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in unserer Stadt Frauen und Männer, die am Amtsgericht Altenburg und Landgericht Gera als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Meuselwitz wohnen und am mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 23. März 2018 bei der Stadtverwaltung Meuselwitz, Zentralamt Herr Dathe, Rathausstraße 1, Meuselwitz (Tel ). Das Formular erhalten Sie auch auf Anfrage unter der -Adresse info@meuselwitz.de. Weitere Informationen erhalten Sie zudem unter

5 20. Januar 2018 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz Seite I/5 Erklärungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffin/Schöffe Ich interessiere mich für die Tätigkeit als Schöffin/Schöffe und bitte um die Aufnahme in die Vorschlagsliste meiner Gemeinde für die Schöffenwahl Zu meiner Person teile ich Folgendes mit: (Bitte vollständig ausfüllen) Familienname: Vorname: Geburtsname (falls abweichend vom Familiennamen): Geburtstag: 1 9 Geburtsort: (bitte Gemeinde und Landkreis angeben; sofern der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, bitte Gemeinde und Land angeben) Beruf: Anschrift: frühere Schöffentätigkeiten: Wann? (Zeitraum) Wo? Mir ist bekannt, dass nach 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes folgende Personen zum Schöffenamt unfähig sind, nämlich: 1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind; 2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Hierzu gebe ich folgende Erklärung ab: Die vorbenannten Tatbestände, die zur Unfähigkeit für das Schöffenamt führen, liegen in meiner Person nicht vor. Ich bin mit der Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister für Zwecke der Rechtspflege ( 41 Abs. 1 Nr. 1 BZRG) durch das für die Schöffenwahl zuständige Gericht einverstanden. Mir ist bekannt, dass nach 44a des Deutschen Richtergesetzes nicht zu dem Amt eines ehrenamtlichen Richters berufen werden soll, wer 1. gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder 2. wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) in der Fassung vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S. 162) oder als diesen Mitarbeitern nach 6 Abs. 5 StUG gleichgestellte Person für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet ist. Hierzu gebe ich folgende Erklärung ab: Ich habe nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Ich versichere hiermit, dass ich niemals in einem offiziellen Arbeits- oder Dienstverhältnis des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gestanden habe, niemals Offizier im besonderen Einsatz war (Hauptamtlicher Mitarbeiter), mich niemals zur Lieferung von Informationen an den Staatssicherheitsdienst bereit erklärt habe (Inoffizielle Mitarbeiter), niemals zu den Personen gehört habe, die gegenüber Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes hinsichtlich deren Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst rechtlich oder faktisch weisungsbefugt waren und niemals inoffizieller Mitarbeiter des Arbeitsgebietes I der Kriminalpolizei der Volkspolizei war. Ich bin mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden. Ich bin mir bewusst, dass Schöffen als ehrenamtliche Richter einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue unterliegen. Ich erkläre, dass ich mich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekenne und die Grundentscheidungen der Verfassung anerkenne. Die Richtigkeit der vorstehend gemachten Angaben und Erklärungen bestätige ich noch einmal ausdrücklich mit meiner Unterschrift. Ort: Datum: Unterschrift:

6 Seite I/6 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz 20. Januar 2018 Stellenausschreibung Sie sind an einer abwechslungsreichen und zukunftsorientierten Ausbildung interessiert? Sie möchten Ihre Ausbildung gern in einem kleinen Team mit persönlichem Arbeitsumfeld machen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Die Stadt Meuselwitz sucht für den Ausbildungsbeginn am 01. September 2018 eine Auszubildende/einen Auszubildenden für die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten. Zu den Tätigkeiten einer/ eines Verwaltungsfachangestellten gehören: die Vorbereitung und der Erlass von Verwaltungsentscheidungen in verschiedenen Rechts- und Fachgebieten der Stadtverwaltung die Bearbeitung von Vorgängen unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme die Bearbeitung von Personal- und Haushaltsangelegenheiten Sie sollten sich bewerben, wenn Sie: mindestens einen erfolgreichen Realschulabschluss, mit guten Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik vorweisen können ein gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen haben kontaktfreudig sind und gern im Team arbeiten Interesse für verwaltungsrechtliches und verwaltungsorganisatorisches Handeln haben Von Vorteil sind: absolvierte Schülerpraktika in der Verwaltung gute PC-Kenntnisse, insbesondere MS-Office Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Die praktische Ausbildung erfolgt in den Ämtern der Stadtverwaltung. Die schulische Ausbildung wird in der Staatlichen Berufsbildenden Schule für Wirtschaft und Verwaltung in Gera sowie an der Thüringer Verwaltungsschule in Weimar durchgeführt. Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen wird beim Vorliegen gleicher Eignung geachtet. Dem Bewerbungsschreiben sind ein tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild, das letzte Schulzeugnis sowie Zeugnisse von Praktika beizulegen. Wir bitten um Zusendung Ihrer aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum an die Stadtverwaltung Meuselwitz Zentralamt Rathausstraße Meuselwitz Insofern Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens zurück erhalten möchten, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen nach zwei Monaten ordnungsgemäß vernichtet. Stellenausschreibung Die Stadt Meuselwitz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Technische Mitarbeiterin / Technischen Mitarbeiter für den Stadtservice. Anforderungen: abgeschlossene Berufsausbildung im gärtnerischen, landwirtschaftlichen- oder forstwirtschaftlichen Bereich überdurchschnittliches Interesse und Geschick mit Geräten und Maschinen im Garten- und Landschaftsbau körperliche Belastbarkeit sowie Ausdauer Bereitschaft zu Wochenendarbeit, Mehr- und Überstundenarbeit sowie Bereitschaftsdienst Fahrerlaubnisklasse C1E Motorsägenführerschein Sachkundenachweis Pflanzenschutz Aufgaben: Grünflächenpflege Baumpflegemaßnahmen Gewässerpflege Anzucht von Kulturpflanzen und Bepflanzung städtischer Anlagen Transportarbeiten kommunaler Winterdienst Vor- und Nachbereitung örtlicher Veranstaltungen Kleinreparaturen Beschäftigungsumfang: Teilzeitbeschäftigung von 24 Stunden in der Woche Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Vergütung: Eingruppierung nach Tarifvertrag öffentlicher Dienst Ausschreibungsschluss: Stellenausschreibung Die Stadt Meuselwitz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sozialpädagogische Fachkraft (m/w) als Mitarbeiter/in in der offenen Jugendarbeit. Anforderungen: sozialwissenschaftliche Hochschulausbildung, z. B. Sozialpädagoge/in bzw. Sozialarbeiter/in mit staatlicher Anerkennung (Diplom-, Bachelor-, Master- oder Magisterabschluss) praktische Erfahrungen in der Kinder-, Jugend- und Sozialarbeit anwendbare EDV-Kenntnisse Führerschein Klasse B Einsatz- und Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität ausgeprägte Beobachtungsgabe persönliche Belastbarkeit in konfliktträchtigen Situationen, psychische Stabilität Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen, Kreativität, pädagogisches Geschick, Kommunikationskompetenz insbesondere mit Jugendlichen, sozial-ethische Kompetenzen Aufgaben: offene, mobile und aufsuchende Jugendarbeit unter Einbeziehung anwendungsbezogener wissenschaftlicher Kenntnisse, vorrangig offene Jugendarbeit Mitwirkung bei der ständigen Fortschreibung der Konzeption des Sozialraumstandortes Planung, Organisation und Durchführung von Angeboten, Projekten und regelmäßigen Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, den Stadtverwaltungen, den Schulen, Vereinen und Institutionen; Fachaustausch in Arbeitskreisen, fach- und ressortübergreifende Vernetzung, Aufbau und Erhalt verbindlicher Kooperationsbeziehungen

7 20. Januar 2018 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz Seite I/7 Gruppen- und Projektarbeit zum sozialen und interkulturellen Lernen zur Entwicklung positiver Lebensentwürfe; Durchführung außerschulischer kultur- und erlebnispädagogischer Bildungs- und Freizeitveranstaltungen Beratung und Begleitung von Jugendlichen zu Behörden Wahrnehmung von Entwicklungsauffälligkeiten und Einleitung gezielter pädagogischer und psychologischer Maßnahmen, Information der Eltern Unterstützung und Hilfe bei alltagsbezogenen Problemen der Kinder und Jugendlichen Durchsetzung der Hausordnung und des Hausrechts Beschäftigungsumfang: 40 Wochenstunden Die Arbeitszeiten sind weitgehend flexibel, werden aber schwerpunktmäßig in den Nachmittags- und Abendstunden oder an den Wochenenden liegen. Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetz befristet als Schwangerschafts- und Elternzeitvertretung. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Entgeltgruppe: S 11b Tarifvertrag öffentlicher Dienst Ausschreibungsschluss: Stellenausschreibung Im Zentralamt der Stadtverwaltung Meuselwitz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter/-in Haushaltsplanung, IT-Verantwortliche/r zu besetzen. Anforderungen: Verwaltungswirt/-in, Verwaltungsfachangestellte/-r, Angestelltenlehrgang 1 oder gleichwertiger Abschluss Berufserfahrungen und Kenntnisse in der Kommunalverwaltung sehr gute Kenntnisse im Bereich der kommunalen Haushaltsführung sichere Ausdrucksweise in Wort und Schrift Kommunikationsstärke und Durchsetzungsfähigkeit sehr gute EDV-Kenntnisse Vorkenntnisse im Bereich der doppelten Buchführung Kenntnisse im Bereich des Kreditwesens hohes Engagement und sehr gute organisatorische Fähigkeiten selbstständige Arbeitsweise, Teamfähigkeit Aufgaben: Haushaltsplanung (Entwurf Haushaltssatzung, Haushaltsplan, Haushaltsbewirtschaftung) Jahresrechnung EDV-Betreuung, HKR-Software C.I.P. Kommunal Systemadministration Verantwortlichkeit für Internetauftritt der Stadt Finanzstatistiken, Finanzanalysen Überwachung Betriebe gewerblicher Art Kreditbewirtschaftung Beschäftigungsumfang: Vollzeitbeschäftigung 40 Wochenstunden Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähi- gung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt Vergütung: Eingruppierung nach Tarifvertrag öffentlicher Dienst Ausschreibungsschluss: Stellenausschreibung Im Bauamt der Stadtverwaltung Meuselwitz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter/-in Tiefbau, Straßenwesen, Gewässer 2. Ordnung zu besetzen. Anforderungen: Bachelorabschluss bzw. FH-Diplom der Fachrichtung Tiefbau- oder Bauingenieurwesen oder abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Bautechnik oder gleichwertiger Berufsabschluss Führerschein Klasse B Berufserfahrungen im bautechnischen Bereich anwendungsbereite Kenntnisse in den gängigen MS-Office- Produkten Kenntnisse der einschlägigen Gesetze im Bau- und Verwaltungsrecht selbstständige Arbeitsweise, Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und Durchsetzungsfähigkeit Aufgaben: Planung, Ausschreibung und Auftragsvergabe für Maßnahmen des Straßenbaus und der Straßenunterhaltung, Baubetreuung und Bauüberwachung Fortschreibung der Verkehrskonzeption (Verkehrsführung, Beschilderung, Verkehrsschauen) Aufgaben im Zusammenhang mit der Straßenbeleuchtung Planung und Umsetzung der Straßenreinigung Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit Gewässern 2. Ordnung Beschäftigungsumfang: Die Stelle wird als Krankheitsvertretung mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden besetzt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt Vergütung: Eingruppierung nach Tarifvertrag öffentlicher Dienst Ausschreibungsschluss: Ansprechpartner für Stellenausschreibungen Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen für die vorgenannten Stellenausschreibungen an die Stadt Meuselwitz Zentralamt Rathausstraße Meuselwitz oder an gerbig@meuselwitz.de Ihr Ansprechpartner für diese Ausschreibungen ist Herr Gerbig, Telefon: Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Bitte legen Sie bei Bedarf einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen ein halbes Jahr nach dem Ausschreibungsschluss vernichtet.

8 Seite I/8 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz 20. Januar 2018 Bürgermeistersprechstunde Der Bürgermeister, Herr Udo Pick, bietet den Bürgern der Stadt Meuselwitz neben den normalen Sprechzeiten der Stadtverwaltung Bürgermeistersprechstunden an. Hier ist der Bürgermeister direkt für Sie erreichbar. Fragen und Anliegen können im persönlichen Gespräch angesprochen werden. Der nächste Termin für die Bürgermeistersprechstunde ist Samstag, der 10. Februar 2018 von 10 bis 12 Uhr im Rathaus Meuselwitz, Rathausstraße 1, Zimmer 26. Zentralamt Bekanntmachung über die Fälligkeit von Steuern und Abgaben Grundsteuer Stadtnachrichten Sitzung des Stadtrates der Stadt Meuselwitz Die Sitzung des Stadtrates der Stadt Meuselwitz am 24. Januar 2018 entfällt. Der Termin der nächsten Sitzung wird im Schaukasten des Rathausfoyers, in den Schaukästen der Ortsteile sowie unter bekanntgegeben. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte auch den Veröffentlichungen der Tageszeitungen. Udo Pick Bürgermeister , , , Gewerbesteuer-Vorauszahlung , , , Kindertagesstättengebühren am 15. des Monats Mieten und Pachten , Hundesteuer , Wir bitten um bargeldlose Zahlung auf folgende Konten der Stadtverwaltung Meuselwitz: Bank: Sparkasse Altenburger Land IBAN: DE BIC: HELADEF1ALT Bank: HypoVereinsbank IBAN: DE BIC: HYVEDEMM468 Geben Sie bitte bei den Überweisungen immer die PK-Nummer (Konto-Nr. oben links aus dem Bescheid ersichtlich) an. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Stadtkasse unter der Tel.-Nr und oder fiebig@meuselwitz.de; glaenzel@meuselwitz.de Ordnungsamt Gültigkeit von Personalausweis und Pass überprüfen Denken Sie daran, dass Personalausweis und Pass nicht verlängert werden. Deshalb unser Rat, werfen Sie rechtzeitig einen prüfenden Blick auf Ihre Ausweispapiere. Bauamt Rückbau Werkbahnbrücke bei Breitenhain Nach Mitteilung von der Verkehrsbehörde des Landratsamtes Altenburger Land und vom betreuenden Ingenieurbüro ist geplant, die Werkbahnbrücke bei Breitenhain (L 1361, zwischen Meuselwitz und Lucka) zurück zu bauen. Die entsprechenden Beschilderungen für die Umleitungsstrecken wegen der Vollsperrung des betreffenden Straßenbereichs vom bis sind zu beachten. Städtische Wohnungsgesellschaft Meuselwitz mbh Altenburger Str. 22, Meuselwitz, Tel.: , Telefax: Raum-Wohnung in Meuselwitz Ges.-M. 477 EG 65 m² Bad mit Wanne Stadtrand bezugsfertig Cl.-Zetkin-Str. Kaution Verbrauchsausweis 86 kwh/(m*a) FW BJ Raum-Wohnung in Meuselwitz Ges.-M. 655 EG 84 m² Bad mit Wanne u. Dusche Kaution Stadtzentrum grüner Innenhof Verbrauchsausweis 154 kwh/(m*a) FW BJ Raum-Wohnung in Falkenhain Ges.-M. 337 EG 49 m² Bad mit Wanne ruhige Lage Kaution bezugsfertig Verbrauchsausweis 102 kwh/(m*a) FW BJ Raum-Wohnung in Meuselwitz Ges.-M OG 60 m² zentrumsnahe Lage Balkon bezugsfertig Bad mit Wanne / WBS erforderlich Bedarfsausweis 95 kwh/(m*a) FW BJ 1920 Ihre Ansprechpartner: Frau Kühle und Herr Baudach Tel oder m.kuehle@swg-meuselwitz.de Besuchen Sie uns auch unter: Aktuelle Personenstandsmeldungen Sterbefälle: Die Zustimmung zur Veröffentlichung wurde erteilt: Elfriede Rieger, Schulstraße 17, Zwenkau, geb. am , verst. am in Zwenkau; Helga Menzel, geb. Winter, Bebelstraße 28, Meuselwitz, geb. am , verst. am in Altenburg;

9 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz 20. Januar 2018 Hans-Michael Müller, Gröbaer Straße 11, Meuselwitz, OT Wintersdorf, geb. am , verst. am in Wintersdorf; Rudolf Lobert, Bergsiedlung 27, Meuselwitz, geb. am , verst. am in Zeitz; Lieselotte Ebneth, Bebelstraße 31, Meuselwitz, geb. am , verst. am in Meuselwitz; Frank Winzinger, Schnauderhainicher Weg 2, Meuselwitz, geb. am , verst. am in Meuselwitz; Heinz Wolf, Karl-Liebknecht-Straße 18, Meuselwitz, OT Falkenhain, geb. am , verst. am in Bünauroda; Gerlinde Ahnelt, Penkwitzer Weg 16, Meuselwitz, geb. am , verst. am in Meuselwitz; Renate Jahn, geb. Langner, Schillerstraße 3, Meuselwitz, geb. am , verst. am in Altenburg; Rolf Penndorf, A.-Puschkin-Straße 11, Meuselwitz, geb. am , verst. am in Leipzig; Anna Goschala, geb. Tautermann, Bauvereinsstraße 14, Meuselwitz, geb. am , verst. am in Meuselwitz; Ursula Kirsch, Karl-Marx-Straße 30, Meuselwitz, OT Falkenhain, geb. am , verst. am in Plottendorf; Anni Kratzsch, Geraer Straße 35, Altenburg, geb. am , verst. am in Altenburg. Statistik für den Monat November 2017 Eheschließungen: Geburten: Sterbefälle: Eine namentliche Veröffentlichung von Eheschließungen, Geburten und Sterbefällen im Amtsblatt darf nur bei Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung erfolgen. Wenn Sie eine Veröffentlichung wünschen, sprechen Sie dies bitte mit der Standesbeamtin bzw. mit dem Bestattungsunternehmen ab. Die entsprechenden Vordrucke sind dort erhältlich. Seite I/9 Falkenhain Frau Christa Hackenberg zum 75. Geburtstag Herrn Werner Kaiser Frau Ilse Scheibe, Brossen Herrn Erich Rasche, Wintersdorf Herrn Harry Blättner Frau Monika Gärtner Herrn Siegfried Potempa Herrn Peter Mende, Bünauroda Frau Roselinde Pokorny Frau Gerda Lotter Frau Helgard Kügler, Mumsdorf zum 70. Geburtstag Frau Renate Jahn, Mumsdorf Frau Christine Hartung Herrn Erwin Thiem Herrn Peter Donner, Mumsdorf Frau Gudrun Schönewald Herrn Henning Krause, Schnauderhainichen Frau Renate Hoffmann Der Bürgermeister und der Stadtrat der Stadt Meuselwitz gratulieren sehr herzlich zum Fest der diamantenen Hochzeit im Januar 2018 dem Ehepaar Ursula und Wolfgang Weißbrodt in Wintersdorf sowie zum Fest der goldenen Hochzeit im Januar 2018 dem Ehepaar Monika und Gerd Klitsch in Wintersdorf Der Bürgermeister und der Stadtrat der Stadt Meuselwitz gratulieren zum Geburtstag im Januar 2018: zum 95. Geburtstag Frau Gerda Wöhrl Frau Irene Binder zum 90. Geburtstag Frau Edith Jahn zum 85. Geburtstag Frau Annelies Tunkowski Herrn Horst Löser Herrn Manfred Müller Herrn Günter Lehmann, Wintersdorf Frau Erika Geweniger Frau Marianne Lange Frau Helga Schreiner Frau Irene Weise, Mumsdorf zum 80. Geburtstag Frau Edith Heimer, Mumsdorf Frau Helga Töpper Frau Hannelore Thurm, Wintersdorf Herrn Peter Hesselbarth Herrn Reinhard Michel Herrn Klaus Heide Frau Rosmarie Bärbig, Ein herzliches Willkommen dem neuen Meuselwitzer Erdenbürger: Miro Graf, geb. am 8. Dezember 2017 in Altenburg Eigenbetrieb Stadtwerke Schnaudertal Trinkwasserzählerwechsel In den Monaten Januar bis März 2018 erfolgt seitens des Eigenbetriebes der Stadt Meuselwitz Stadtwerke Schnaudertal turnusgemäß eine Auswechslung der Trinkwasserzähler, bei denen die Eichzeit abgelaufen ist.

10 Seite I/10 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz 20. Januar 2018 Wir bitten in diesem Zusammenhang alle Grundstückseigentümer, den Mitarbeitern des Eigenbetriebes der Stadt Meuselwitz Stadtwerke Schnaudertal den ungehinderten Zugang zu den Trinkwasserzähleinrichtungen entsprechend 12, Absatz 1 der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Wasserver-sorgungseinrichtung (Wasserbenutzungssatzung - WBS -) der Stadt Meuselwitz zu gestatten. Die beauftragten Mitarbeiter können sich mit einem Dienstausweis ausweisen. Treffen wir Sie zur Durchführung des Zählerwechsels nicht an, erfolgt eine Kundeninformation in den Briefkasten. Es besteht dann die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen kostenfreien Termin mit uns zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, wenn Sie diesen vereinbarten Termin nicht einhalten, werden Ihnen die dadurch entstanden Kosten nach Aufwand in Rechnung gestellt. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Frau Neuber unter der Telefonnummer zur Verfügung. Der Eigenbetrieb der Stadt Meuselwitz Stadtwerke Schnaudertal bittet um Beachtung. Thomas Reimann, Betriebsleiter Stadtwerke Schnaudertal Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Rathausstraße 1, Meuselwitz Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von bis Uhr; Dienstag zusätzlich von bis Uhr, Mittwoch zusätzlich von bis Uhr. Donnerstag geschlossen. Außerhalb dieser Sprechzeiten nach telefonischer Absprache, Tel (Sekretariat Zi.: 20.) Impressum: Bote von der Schnauder Mitteilungsblatt für die Stadt Meuselwitz mit dem Amtsblatt der Stadt Meuselwitz Herausgeber: Stadt Meuselwitz, Rathausstraße 1, Meuselwitz, Tel , bote@meuselwitz.de Gesamtherstellung: Katzbach Verlag, Schillerstr. 52, Regis-Breitingen, Tel , Fax Mail: info@katzbach-verlag.de Verantwortlich für den Inhalt im amtlichen und nichtamtlichen Teil: Stadt Meuselwitz, Bürgermeister, Rathausstraße 1, Meuselwitz Verteilung: Abonnement: kostenlos an alle Haushalte in Meuselwitz einschl. Ortsteile. Bei Nichtzustellung bitte Mitteilung an die Stadtverwaltung Meuselwitz Öffentlichkeitsarbeit gegen Erstattung der Kosten für Porto und Versand über Katzbach Verlag, Schillerstr. 52, Regis- Breitingen Jahresbetrag bei Postversand: 25,99 Euro Einzelbezug: gegen Erstattung der Kosten für Porto und Versand über Stadtverwaltung Meuselwitz, Rathausstr. 1, Meuselwitz Einzelbezug: 1,00 Euro Nächster Erscheinungstermin: Bote von der Schnauder : 10. Februar 2018 Redaktionsschluss bei der Stadtverwaltung Meuselwitz: 26. Januar 2018 Bitte beachten: Die Veröffentlichungen im nichtamtlichen Teil widerspiegeln nicht immer die Meinung der Stadtverwaltung bzw. des Stadtrates. Später eingehende Manuskripte können für den jeweiligen Schnauderboten nicht mehr berücksichtigt werden! Wir bitten auf die Einhaltung der vorgegebenen Textlänge von ca Zeichen pro Beitrag zu achten. Die Redaktion des Schnauderboten behält sich vor, längere Beiträge zu kürzen. Aktuelle Informationen im Internet unter: Redaktion des Bote von der Schnauder, bote@meuselwitz.de Ende des amtl. Teils Service Stadtbibliothek Meuselwitz Lutherstraße 6 ehemalige Praxis Vahrenhorst Tel ; Fax ; bibliothek@meuselwitz.de Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Dienstag: Uhr Mittwoch: Uhr Freitag: Uhr Vorlesestunde Die Stadtbibliothek Meuselwitz lädt ein zur Vorlesestunde für Kinder am Mittwoch, den , von Uhr Uhr. Thema: Fünf freche Mäuse Lustige Geschichten Schüler-Jugend- Freizeitzentrum Meuselwitz Am Auholz 17; Tel sjfz@meuselwitz.de geöffnet von 13 bis 18 Uhr Monatsplan Januar/Februar: Montag: Spiel Spaß und Bewegung rund um das SJFZ (Sport- oder Räubersachen mitbringen) Dienstag: Kreativ AG, saisonales Kreativangebot (gegebenenfalls Räubersachen mitbringen) Mittwoch: Kochtag: Mittagsangebot zum kleinen Preis, ab Uhr Schach (Info Schachverein: Donnerstag: Brettspielmarathon Freitag: Cocktail- und Chilltag zum Wochenausklang (0,50 je alkoholfreier Cocktail) Weiterhin stehen euch täglich zur Verfügung: Tischtennis, Tischkicker, Wii-Konsole, Billard, Fußballplatz sowie weitere tolle Angebote aus der großen Spielekiste. Dienstag und Freitag ist bei uns TV-freie Zone! Es besteht täglich die Möglichkeit der Hausaufgabenhilfe.

11 20. Januar 2018 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz Seite I/11 2. Offenes Familien-SPIEL-Café am Mittwoch, den von bis Uhr Gemeinsam können Sie bei einer Tasse Kaffee, Tee oder Kakao sowie Selbstgebackenem mit Ihren Kindern, anderen Familien und uns die Welt der Spiele erobern, ins Gespräch kommen oder sich über die Angebote der Jugendarbeit RoMeLu informieren. Wir freuen uns auf Sie. Winterferienprogramm vom 5. bis 9. Februar (geöffnet von 10 bis 18 Uhr): Montag, 5. Febr., 10 bis 12 Uhr Bowling im Little Pin. Treff ist 9.45 Uhr am Little Pin, UK 3,00 Dienstag, 6. Febr., 11 bis 14 Uhr Pizzatag - Belegt eure eigene Pizza, UK 0,80 Mittwoch 7. Febr., Ausflug in die Eislaufhalle Crimmitschau* Donnerstag 8. Febr., Wunschausflug* Ihr habt die Wahl, wohin die Reise geht. Informiert euch im SJFZ Meuselwitz vorab über die Ausflugsmöglichkeiten an diesem Tag. Freitag 9. Febr., 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Kreativangebot Lichterkette basteln; UK 2,00 * Unkostenbeitrag kann entstehen; Elternerklärung ist erforderlich. Diese erhält man persönlich im Schüler-Jugend-Freizeitzentrum Meuselwitz. Bürgertreff Meuselwitz Rathausstraße 11; Tel.: Montag: Uhr Rommé Dienstag: Uhr Treff Begegnungsstätte Mittwoch: Uhr Handarbeitsgruppe Donnerstag: Uhr Chorprobe Stadtchor Meuselwitz e. V. Heimatmuseum Meuselwitz Neugasse 1/3. Bei Bedarf Anmeldung unter Tel od Die Ausstellung DDR-Weihnacht" kann weiterhin besichtigt werden. Begegnungsstätte Meuselwitz Kulturhalle Zipsendorf, Zeitzer Straße 77 Mittwoch u. Donnerstag Uhr Treff Frauengruppe Selbsthilfegruppe Diabetes, 25. Januar, 14 Uhr im Bürgertreff Neujahrsbräuche aus aller Welt und Erfahrungsaustausch. Kleiderkammer Kulturhalle Zeitzer Straße 77 Dienstag von 9 bis 13 Uhr Warenannahme. Mittwoch von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Kleiderspenden können auch in den vor der Kulturhalle stehenden Kleidercontainer gegeben werden. Magdalenenstift Die Schuldnerberatungen finden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel in der Städtischen Wohnungsgesellschaft Meuselwitz, Altenburger Str. 22 in Meuselwitz in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. Nächste Termine: , ALG-II-Beratung Mittwoch von 9 bis 11 Uhr findet im Haus der Diakonie, Baderdamm 3 in Meuselwitz die ALG-II-Beratung statt; Ansprechpartnerin: K. Wachowiak, Termine unter Sprechstunde für psychisch Kranke und deren Angehörige: Sozialpsychiatrischer Dienst des Fachdienst Gesundheit im Landratsamt Altenburger Land, Sprechstunde: Donnerstag von 13 bis 16 Uhr im Erdgeschoss der Städtischen Wohnungsgesellschaft, Altenburger Str. 22, Meuselwitz, Tel Seniorenclub Wintersdorf Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag, von 13 bis 18 Uhr. Veranstaltungs- und Informationsangebot der Stadt Meuselwitz Januar / Februar - Änderungen vorbehalten - Datum Uhrzeit Name der Veranstaltung Veranstalter Veranstaltungsort Januar Hallenturnier "B-Junioren" ZFC Meuselwitz e. V. Meuselwitz, Schnaudertalhalle Hallenturnier "A-Junioren" ZFC Meuselwitz e. V. Meuselwitz, Schnaudertalhalle Hallenturnier "Frauen" ZFC Meuselwitz e. V. Meuselwitz, Schnaudertalhalle Hallenturnier "D-Junioren" ZFC Meuselwitz e. V. Meuselwitz, Schnaudertalhalle Schütze des Jahres PSGM e. V. Meuselwitz, Schießplatz TFV Vorrunde Männer ZFC Meuselwitz e. V. Meuselwitz, Schnaudertalhalle Skattag - Training Skatclub "Glück Auf" Wintersdorf e. V. Wintersdorf, Gaststätte Altenburger Hof Mitgliederversammlung Feuerwehrverein Mumsdorf e. V. Mumsdorf, Vereinshaus Pilateskurs SKD Sakura Meuselwitz e. V. Meuselwitz, Turnhalle Neujahrsbräuche SHG Diabetes Meuselwitz, Bürgertreff Nordic-Walking-Kurs SKD Sakura Meuselwitz e. V. Meuselwitz, Turnhalle Rückenschulkurs SKD Sakura Meuselwitz e. V. Meuselwitz, Turnhalle Vortrag SHG Diabetes Meuselwitz, Bürgertreff Jahreshauptversammlung Gemischter Chor Wintersdorf e. V. Wintersdorf, Kulturhaus Angelschulung für Kids AFV Schnaudertal e. V. Wintersdorf, Kulturhaus Hauptversammlung Angler AFV Schnaudertal e. V. Meuselwitz, bluechip-arena Seniorenfasching ASV Wintersdorf, Abteilung Fasching Wintersdorf, Kulturhaus

12 Seite I/12 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz 20. Januar Hallenturniere Fußball FSV Meuselwitz e. V. Meuselwitz, Schnaudertalhalle Tag der Opfer des Faschismus Stadt Meuselwitz Mumsdorf, Friedhof Hallenturniere Fußball ASV Wintersdorf, Abteilung Fußball Meuselwitz, Schnaudertalhalle Kinderfasching ASV Wintersdorf, Abteilung Fasching Wintersdorf, Kulturhaus Skattag - Training Skatclub "Glück Auf" Wintersdorf e. V. Wintersdorf, Gaststätte Altenburger Hof :00 Pilateskurs SKD Sakura Meuselwitz e. V. Meuselwitz, Turnhalle Februar Treffen der Sammlerfreunde Meuselwitzer Heimatverein e. V Meuselwitz, Heimatmuseum Nordic-Walking-Kurs SKD Sakura Meuselwitz e. V. Meuselwitz, Turnhalle Rückenschulkurs SKD Sakura Meuselwitz e. V. Meuselwitz, Turnhalle Großer Fasching ASV Wintersdorf, Abteilung Fasching Wintersdorf, Kulturhaus Skattag - Training Skatclub "Glück Auf" Wintersdorf e. V. Wintersdorf, Gaststätte Altenburger Hof Faschingsvergnügen Volkssolidarität e. V. OG Mumsdorf Mumsdorf, Gemeindehaus :00 Pilateskurs SKD Sakura Meuselwitz e. V. Meuselwitz, Turnhalle Gesprächskreis Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs, Meuselwitz, Baderdamm, Gruppe Meuselwitz Diakonie Nordic-Walking-Kurs SKD Sakura Meuselwitz e. V. Meuselwitz, Turnhalle Rückenschulkurs SKD Sakura Meuselwitz e. V. Meuselwitz, Turnhalle Angelschulung für Kids AFV Schnaudertal e. V. Wintersdorf, Kulturhaus Thüringer PSGM e. V. Meuselwitz, Schießstand Dreistellungswettkampf Großer Fasching ASV Wintersdorf, Abteilung Fasching Wintersdorf, Kulturhaus Was sonst noch interessiert Sudetendeutsche Landsmannschaft Ortsgruppe Meuselwitz Sudetendeutsche feierten im Advent Unsere Advents- und Nikolausfeier war von unseren Landsleuten und deren Angehörigen gut besucht. Adventsmusik versetzte alle in gute Stimmung. Landsmännin Edith Müller brachte ein sehr schönes Gedicht über den Nikolaus und schon überraschte uns ein Nikolaus. Für jedes Mitglied brachte er eine Schneemann- oder Nikolaus-Tasse mit einer Tüte Tee mit. Auch unser Bürgermeister Herr Udo Pick war zu unserem Adventsnachmittag gekommen, ebenfalls der Ortsteilbürgermeister aus Mumsdorf Herr Gert Pietsch. Im Lichterschein bei Kaffee, Stollen und auch Plätzchen, gebacken von einer Landsmännin, erinnern sich unsere Landsleute an die Festtage in der Heimat im Sudetenland. Viel zu schnell war dieser schöne Brauchtumsnachmittag im Advent zu Ende. Dank unseren Landsleuten, die bei der Vorbereitung geholfen haben. Großes Dankeschön auch dem Team vom Z III für die vorbildliche Bewirtung und die schöne Adventsdekoration besonders auf den Tischen; auch das Lichtbild, welches an der Wand projektiert war, war eine Augenweide. Der Vorstand der OG Meuselwitz Die Verkehrswacht Gera e. V. bedankt sich Viele Jahre wurde ich begleitet bei der Durchführung von Verkehrsveranstaltungen für ältere, aktive Kraftfahrer unter dem Motto mobil und sicher". Mein Dank gilt den vielen Teilnehmern in vollen Räumen und leider nicht mehr offenen Gartengaststätten sowie in anderen öffentlichen Einrichtungen wie z. B. im Gemeindezentrum Mumsdorf. Besondere Teilnahme war erkennbar bei Frau Elke Kegel, Frau Karin Burr, Frau Brigitte Reuter und Frau Iris Stübner sowie vielen anderen Teilnehmern. Ich bin überzeugt, dass durch diese Veranstaltungen manches vorhandene Unwissen über StVO-Probleme beseitigt wurde. Vielen Dank. Rolf Langheinrich, Mitglied der Verkehrswacht Gera e. V. Mühlenreport 8 Ein gesundes neues Jahr und weiterhin viel Interesse an unserem Turbinenprojekt wünschen wir allen interessierten Lesern. Im Dezember gab es Dank fachmännischer Unterstützung einen wichtigen Schritt: Komplette Demontage der Turbine und eine Woche später eine möglichst schadensfreie Zerlegung in Einzelteile. Das wird sich auch noch etwas wegen der 60-jährigen Lagerung in Schlamm und Schutt hinziehen. Inzwischen laufen Absprachen zwecks unterschiedlicher Hilfeleistungen mit ansässigen und regionalen Firmen. Das läuft alles mit dem Ziel, eine funktionsfähige Turbine zu zeigen. Etwa zum Mühlentag oder auch zum Tag der Industriekultur im August im Lokschuppen. Unsere Kontaktdaten: E. Hanisch, , eberhard.hanisch@hotmail.de U. Gluthmann info@meuselwitz-stadt.de Konto der Sparkasse Altenburger Land, Stadtverwaltung Meuselwitz IBAN DE ; BIG HELADEF1ALT Verwendungszweck Mühlrad E. Hanisch, Udo Gluthmann, Mitglieder im Heimatverein Meuselwitz

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