Darüber hinaus differenziert auch das spanische Recht zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften:
|
|
- Simon Kaiser
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gesellschaftsrecht Germany Trade & Invest (Stand: ) Gesellschaftsformen Das spanische Handelsgesetzbuch (Código de Comercio ) definiert in seinem Artikel 122, welche Gesellschaftsformen normalerweise zu den allgemeinen Handelsgesellschaften (sociedad mercantil) gehören: offene Handelsgesellschaft / OHG (Sociedad colectiva) Gesellschaft mit beschränkter Haftung / GmbH (Sociedad de responsabilidad limitada, kurz: SRL) Aktiengesellschaft / AG (Sociedad anónima, kurz: SA) Kommanditgesellschaft / KG (Sociedad comanditaria simple, kurz: SCS) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien / KGaA (Sociedad comanditaria por acciones, kurz: SCA). Darüber hinaus differenziert auch das spanische Recht zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften: Seit dem ist das Recht der Kapitalgesellschaften im spanischen Kapitalgesellschaftsgesetz, der Königlichen Legislativverordnung N R. 1/2010 vom (Real Decreto Legislativo por el que se aprueba el texto refundido de la Ley de Sociedades de Capital ) zusammengefasst. Nach dessen Artikel 1 Absatz 1 sind von den O. G. Gesellschaftsformen die GmbH, die AG und die KGaA Kapitalgesellschaften. Von den o.g. Handelsgesellschaften zählen die OHG und die KG zu den Personengesellschaften. Sie sind in den Artikeln 125 FF. und 145 ff. Handelsgesetzbuch geregelt. Neben den Handelsgesellschaften gibt es noch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (sociedad civil). Sie ist in den Artikeln 1665 ff. des spanischen Zivilgesetzbuchs (Código Civil ) geregelt. Da die GbR spanischen Rechts jedoch ab 2016 auch Körperschaftsteuer zahlen muss (Disposición transitoria trigésima segunda Körperschaftsteuergesetz Nr. 27/2014 vom (Ley del Impuesto sobre Sociedades )), wird deren Bedeutung voraussichtlich weiter abnehmen. 1
2 Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad Anónima, kurz: SA) ist in Spanien zahlenmäßig am stärksten vertreten. Sie ist - wie oben bereits erwähnt - im spanischen Kapitalgesellschaftsgesetz (Real Decreto Legislativo por el que se aprueba el texto refundido de la Ley de Sociedades de Capital ) geregelt. Die Gesellschafter (socio) einer SA können natürliche Personen oder juristische Personen sein. Deren Wohnsitz muss nicht in Spanien sein. Allerdings müssen auch Gesellschafter mit Wohnsitz im Ausland eine spanische Steuernummer beantragen. In der Regel wird eine SA durch mindestens zwei Gesellschafter gegründet, aber auch die Gründung einer "Ein-Mann-Gesellschaft" (sociedad unipersonal) ist möglich (Artikel 12 FF. Kapitalgesellschaftsgesetz). Eine Höchstzahl an Gesellschaftern gibt es grundsätzlich nicht. Die Gründung einer SA erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag (contrato de compañia), sofern die Gesellschaft von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet wird. Soll eine Ein-Mann-GmbH gegründet werden, so erfolgt dies mittels einseitigen Rechtsgeschäfts (acto unilateral) (Artikel 19 Absatz 1 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die SA kann auch schrittweise gegründet werden (constitución sucesiva) (Artikel 19 Absatz 2 und Artikel 41 ff. Kapitalgesellschaftsgesetz). Die Gründungsurkunde (escritura de constitución) muss von allen Gründungsgesellschaftern errichtet werden (Artikel 21 Kapitalgesellschaftsgesetz). Was sie mindestens beinhalten muss, ist in Artikel 22 Absatz 1 und 3 Kapitalgesellschaftsgesetz geregelt. Darüber hinaus muss die SA eine Satzung (estatutos sociales) aufsetzen, in der sich Regelungen zur Funktionsweise der SA finden (Artikel 23 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die Gründung der SA muss notariell beurkundet werden (Artikel 20 Kapitalgesellschaftsgesetz und Artikel 1216 ff. Zivilgesetzbuch). Im Anschluss muss sie im Handelsregister eingetragen werden (Artikel 20 und 31 ff. Kapitalgesellschaftsgesetz) (VGL. Abschnitt "Registrierung " weiter unten). Die Gründungsgesellschafter haften gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern und Dritten gesamtschuldnerisch für die Feststellungen in der Gründungsurkunde (Artikel 30 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die SA wird auf unbestimmte Zeit gegründet, sofern in der Satzung nichts Gegenteiliges festgelegt ist (Artikel 25 Kapitalgesellschaftsgesetz und Artikel 118 Gesetz Nr. 1784/1996). Das Mindeststammkapital beträgt Euro (Artikel 4 Absatz 3 Kapitalgesellschaftsgesetz). Gründungsurkunden dürfen nicht genehmigt, wenn sie nicht mindestens das Mindeststammkapital ausweisen (Artikel 5 Absatz 1 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die Gesellschafter haften nicht persönlich für die Gesellschaftsschulden; ihre Haftung ist in Höhe der von ihnen eingebrachten Einlagen (aportaciones sociales) beschränkt (Artikel 1 Absatz 3 Kapitalgesellschaftsgesetz). Sie können Bareinlagen (aportaciones no dinerarias) (Artikel 61 F. Kapitalgesellschaftsgesetz) und Sacheinlagen (aportaciones dinerarias) (Artikel 63 ff. Kapitalgesellschaftsgesetz) einbringen; nicht aber Arbeitskraft und Dienstleistungen (Artikel 58 Absatz 2 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die Sacheinlagen müssen vorab entsprechend der Vorgaben der Artikel 67 ff. Kapitalgesellschaftsgesetz bewertet werden. Die Satzung kann vorsehen, dass Nebenleistungen (prestaciones accesorias), die keine Einlagen darstellen, zugesagt werden (Artikel 86 Absatz 1 Kapitalgesellschaftsgesetz). Diese sind nicht Teil des Stammkapitals (Artikel 86 Absatz 2 Kapitalgesellschaftsgesetz). Zum Zeitpunkt der Errichtung der Gründungsurkunde müssen die Aktien vollständig gezeichnet und jeweils mindestens ein Viertel davon eingezahlt sein (Artikel 79 f. Kapitalgesellschaftsgesetz). Sofern die Gründungsurkunde nichts Gegenteiliges festlegt, nimmt die SA ihre Geschäftstätigkeit mit Errichtung der Gründungsurkunde auf (Artikel 24 Kapitalgesellschaftsgesetz). 2
3 Teil der Firma ist die spanische Bezeichnung für Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( Sociedad Anónima"); gestattet sind auch die Abkürzungen "S.A." (Artikel 6 Absatz 2 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die Anforderungen an die Firma sind im Gesetz Nr. 1784/1996 vom (Real Decreto por el que se aprueba el Reglamento del Registro Mercantil ) in dessen Artikeln 398 ff. geregelt. Noch vor der Gründung muss die gewählte Bezeichnung vom Zentralen Handelsregister Spaniens (Registro Mercantil Central) genehmigt werden (VGL. Abschnitt "Register " dieses Länderberichts). Die gesetzlich vorgeschriebenen Organe der SA sind die Generalversammlung der Gesellschafter sowie das Geschäftsführungsorgan: Die Gesellschafterversammlung (Junta General) umfasst alle Gesellschafter (Artikel 159 Kapitalgesellschaftsgesetz) und ist oberstes Organ der SA. Sie hat weitgehende Befugnisse. Hierzu gehört beispielsweise die Bestätigung des Jahresabschlusses, Ernennung und Abberufung der Verwalter der SA, Liquidatoren und ggf. Wirtschaftsprüfer, Änderung der Satzung, Erhöhung oder Reduzierung des Stammkapitals, Auflösung der SA (Artikel 160 Kapitalgesellschaftsgesetz). Sie kann - soweit die Satzung nichts Gegenteiliges vorsieht - dem Verwaltungsorgan der SA Anweisungen im Hinblick auf Entscheidungen oder Vereinbarungen zu bestimmten Fragen der Geschäftsführung erteilen oder diese von ihrer Genehmigung abhängig machen (Artikel 161 Kapitalgesellschaftsgesetz). Ein Gesellschafterbeschluss muss in der Regel durch die einfache Mehrheit der abstimmenden Gesellschafter gefasst werden (Artikel 201 Absatz 1 Kapitalgesellschaftsgesetz). Für bestimmte Beschlüsse sind die Anforderungen an die Beschlussfassung noch strenger (Artikel 201 Absatz 2 und 3 Kapitalgesellschaftsgesetz). Einmal im Jahr (in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres) muss eine ordentliche Gesellschafterversammlung (Junta ordinaria) abgehalten werden (Artikel 164 Kapitalgesellschaftsgesetz). Darüber hinaus kann sie auch außerordentlich einberufen werden (Junta extraordinaria) (Artikel 165 Kapitalgesellschaftsgesetz). Alle Gesellschafter haben grundsätzlich ein Recht darauf, an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen (Artikel 93 lit.c Kapitalgesellschaftsgesetz, vgl. aber auch Artikel 179 Absatz 2 und 3 Kapitalgesellschaftsgesetz). Das Geschäftsführungsorgan der spanischen SA kann unterschiedlich organisiert werden (Artikel 210 Absatz 1 Kapitalgesellschaftsgesetz): Es gibt einen Verwalter (administrador único). Er vertritt die Gesellschaft allein nach außen (Artikel 233 Absatz 2 lit. a Kapitalgesellschaftsgesetz). Es gibt mehrere Verwalter (varios administradores solidarios). Jeder Verwalter ist einzelvertretungsbefugt (Artikel 233 Absatz 2 lit. b Kapitalgesellschaftsgesetz). Es gibt mehrere Verwalter (varios administradores conjuntos). Bei zwei Verwaltern sind diese gesamtvertretungsbefugt (Artikel 233 Absatz 2 lit. c Kapitalgesellschaftsgesetz). Bei mehreren Verwaltern wird ein Verwaltungsrat gebildet (Artikel 210 Absatz 2 Kapitalgesellschaftsgesetz). Es gibt einen Verwaltungsrat (consejo de administración). Der Verwaltungsrat ist gesamtvertretungsbefugt. Allerdings kann die Satzung vorsehen, dass die Vertretungsbefugnis einem oder mehreren Verwalter/n übertragen wird. Wird sie mehreren Verwaltern übertragen, kann auch festgelegt werden, ob sie zur Einzelvertretung oder Gesamtvertretung befugt sind (Artikel 233 Absatz 2 lit. d Kapitalgesellschaftsgesetz). Der Verwaltungsrat einer SA muss mindestens aus drei Mitgliedern 3
4 bestehen (Artikel 242 Absatz 1 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die Satzung legt die Organisation und Funktionsweise des Verwaltungsrates fest (Artikel 245 Absatz 1 Kapitalgesellschaftsgesetz). Sieht sie nichts vor, kann der Verwaltungsrat sich U. A. eine eigene Geschäftsordnung geben (Artikel 245 Absatz 2 Kapitalgesellschaftsgesetz). Er muss mindestens einmal im Quartal zusammenkommen (Artikel 245 Absatz 3 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, auch Verwalter (administrador) genannt, können natürliche oder juristische Personen sein (Artikel 212 Absatz 1 Kapitalgesellschaftsgesetz). Sofern die Satzung nichts Gegenteiliges vorsieht, müssen sie nicht Gesellschafter der SA sein (Artikel 212 Absatz 2 Kapitalgesellschaftsgesetz). Ausländische Verwalter müssen eine spanische Steuernummer beantragen. Die Ernennung zum Verwalter muss im Handelsregister eingetragen werden (Artikel 215 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die Verwalter werden entsprechend der Satzung für bestimmte Zeit - maximal sechs Jahre mit Möglichkeit der Wiederwahl - ernannt (Artikel 221 Absatz 2 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die Vertretungsbefugnis umfasst alle Geschäfte, die zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks erforderlich sind. Etwaige Beschränkungen gelten nicht gegenüber Dritten (Artikel 234 Kapitalgesellschaftsgesetz). Handelt der Verwalter außerhalb dessen, was für die Erfüllung des Gesellschaftszwecks erforderlich ist, so ist die Gesellschaft dennoch daran gebunden, wenn der Dritte guten Glaubens war (Artikel 234 Absatz 2 Kapitalgesellschaftsgesetz). DieVerwalter der SA haften gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern und Dritten für den Schaden, den sie verursachen, weil sie schuldhaft gegen Vorgaben aus Gesetzen oder der Satzung verstoßen oder ihre Pflichten als Verwalter nicht eingehalten haben. Das Verschulden wird bei einem Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben oder die Satzung vermutet (Artikel 236 Absatz 1 Kapitalgesellschaftsgesetz). Weitere Einzelheiten zur Haftung der Verwalter finden sich in den Artikeln 236 ff. Kapitalgesellschaftsgesetz. Die Auflösung (disolución) der SA ist insbesondere aus folgenden Gründen erforderlich: wenn die SA nicht mehr ihrer Geschäftstätigkeit nachgeht, mittels derer sie den Gesellschaftszweck erfüllen möchte (Artikel 362 Absatz 1 lit. a Kapitalgesellschaftsgesetz); sofern es unmöglich geworden ist, den Gesellschaftszweck zu erfüllen (Artikel 362 Absatz 1 lit. c Kapitalgesellschaftsgesetz); bei Lähmung der Gesellschaftsorgane, so dass ihr Funktionieren nicht mehr sichergestellt ist (Artikel 362 Absatz 1 lit. d Kapitalgesellschaftsgesetz); sofern ein Beendigungsgrund laut der Gesellschaftssatzung vorliegt (Artikel 362 Absatz 1 lit. h Kapitalgesellschaftsgesetz). Allein die Tatsache, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, stellt noch keinen Auflösungsgrund dar; stattdessen müsste dies vom Insolvenzgericht im Eröffnungsbeschluss festgestellt werden (Artikel 361 Kapitalgesellschaftsgesetz). Weitere Ausführungen zum Insolvenzrecht enthält der Abschnitt "Insolvenzrecht " dieses Länderberichts. Darüber hinaus kann die SA aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung aufgelöst werden (Artikel 368 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die Liquidation (liquidación) richtet sich nach den Artikeln 371 ff. Kapitalgesellschaftsgesetz. 4
5 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH; Sociedad de Responsabilidad Limitada) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de responsabilidad limitada, kurz: SRL) ist in Spanien zahlenmäßig am stärksten vertreten. Sie ist - wie oben bereits erwähnt - ebenfalls im spanischen Kapitalgesellschaftsgesetz (Real Decreto Legislativo por el que se aprueba el texto refundido de la Ley de Sociedades de Capital ) geregelt. Die Gesellschafter (socio) einer SRL können natürliche Personen oder juristische Personen sein. Deren Wohnsitz muss nicht in Spanien sein. Allerdings müssen auch Gesellschafter mit Wohnsitz im Ausland eine spanische Steuernummer beantragen. In der Regel wird eine SRL durch mindestens zwei Gesellschafter gegründet, aber auch die Gründung einer "Ein-Mann-Gesellschaft" (sociedad unipersonal) ist möglich (Artikel 12 FF. Kapitalgesellschaftsgesetz). Eine Höchstzahl an Gesellschaftern gibt es grundsätzlich nicht. Die Gründung einer SRL erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag (contrato de compañia), sofern die Gesellschaft von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet wird. Soll eine Ein-Mann-GmbH gegründet werden, so erfolgt dies mittels einseitigen Rechtsgeschäfts (acto unilateral) (Artikel 19 Absatz 1 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die Gründungsurkunde (escritura de constitución) muss von allen Gründungsgesellschaftern errichtet werden (Artikel 21 Kapitalgesellschaftsgesetz). Was sie mindestens beinhalten muss, ist in Artikel 22 Absatz 1 und 2 Kapitalgesellschaftsgesetz geregelt. Darüber hinaus muss die SRL eine Satzung (estatutos sociales) aufsetzen, in der sich Regelungen zur Funktionsweise der SRL finden (Artikel 23 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die Gründung der SRL muss notariell beurkundet werden (Artikel 20 Kapitalgesellschaftsgesetz und Artikel 1216 ff. Zivilgesetzbuch). Im Anschluss muss sie im Handelsregister eingetragen werden (Artikel 20 und 31 ff. Kapitalgesellschaftsgesetz) (vgl. Abschnitt "Registrierung " weiter unten). Die Gründungsgesellschafter haften gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern und Dritten gesamtschuldnerisch für die Feststellungen in der Gründungsurkunde (Artikel 30 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die SRL wird auf unbestimmte Zeit gegründet, sofern in der Satzung nichts Gegenteiliges festgelegt ist (Artikel 25 Kapitalgesellschaftsgesetz und Artikel 179 Gesetz Nr. 1784/1996). Das Mindeststammkapital beträgt Euro (Artikel 4 Absatz 1 Kapitalgesellschaftsgesetz). Gründungsurkunden dürfen nicht genehmigt, wenn sie nicht mindestens das Mindeststammkapital ausweisen (Artikel 5 Absatz 1 Kapitalgesellschaftsgesetz). Ausnahmen gelten für die sogenannte "GmbH in schrittweiser Gründung" (Sociedad limitada de formación sucesiva ) (Artikel 5 Absatz 2 I.V.M. Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 4bis Kapitalgesellschaftsgesetz). Die Gesellschafter haften nicht persönlich für die Gesellschaftsschulden; ihre Haftung ist in Höhe der von ihnen eingebrachten Einlagen (aportaciones sociales) beschränkt (Artikel 1 Absatz 2 Kapitalgesellschaftsgesetz). Sie können Bareinlagen (aportaciones no dinerarias) (Artikel 61 F. Kapitalgesellschaftsgesetz) und Sacheinlagen (aportaciones dinerarias) (Artikel 63 ff. Kapitalgesellschaftsgesetz) einbringen; nicht aber Arbeitskraft und Dienstleistungen (Artikel 58 Absatz 2 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die Satzung kann aber vorsehen, dass Nebenleistungen (prestaciones accesorias), die keine Einlagen darstellen, zugesagt werden (Artikel 86 Absatz 1 Kapitalgesellschaftsgesetz). Diese sind nicht Teil des Stammkapitals (Artikel 86 Absatz 2 Kapitalgesellschaftsgesetz). Zum Zeitpunkt der Errichtung der Gründungsurkunde müssen die Einlagen vollständig erbracht sein (Artikel 78 Kapitalgesellschaftsgesetz). Sofern die Gründungsurkunde nichts Gegenteiliges festlegt, nimmt die SRL ihre Geschäftstätigkeit mit Errichtung der Gründungsurkunde auf (Artikel 24 Kapitalgesellschaftsgesetz). 5
6 Teil der Firma ist die spanische Bezeichnung für Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( Sociedad de Responsabilidad Limitada" oder Sociedad Limitada"); gestattet sind auch die Abkürzungen "S.L." oder "S.R.L." (Artikel 6 Absatz 1 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die Anforderungen an die Firma sind im Gesetz Nr. 1784/1996 vom (Real Decreto por el que se aprueba el Reglamento del Registro Mercantil ) in dessen Artikeln 398 ff. geregelt. Noch vor der Gründung muss die gewählte Bezeichnung vom Zentralen Handelsregister Spaniens (Registro Mercantil Central) genehmigt werden (VGL. Abschnitt "Register " dieses Länderberichts). Die gesetzlich vorgeschriebenen Organe der SRL sind die Generalversammlung der Gesellschafter sowie das Geschäftsführungsorgan: Die Gesellschafterversammlung (Junta General) umfasst alle Gesellschafter (Artikel 159 Kapitalgesellschaftsgesetz) und ist oberstes Organ der SRL. Sie hat weitgehende Befugnisse. Hierzu gehört beispielsweise die Bestätigung des Jahresabschlusses, Ernennung und Abberufung der Verwalter der SRL, Liquidatoren und ggf. Wirtschaftsprüfer, Änderung der Satzung, Erhöhung oder Reduzierung des Stammkapitals, Auflösung der SRL (Artikel 160 Kapitalgesellschaftsgesetz). Sie kann - soweit die Satzung nichts Gegenteiliges vorsieht - dem Verwaltungsorgan der SRL Anweisungen im Hinblick auf Entscheidungen oder Vereinbarungen zu bestimmten Fragen der Geschäftsführung erteilen oder diese von ihrer Genehmigung abhängig machen (Artikel 161 Kapitalgesellschaftsgesetz). Ein Gesellschafterbeschluss muss in der Regel durch die Mehrheit der abstimmenden Gesellschafter, die mindestens ein Drittel des Stammkapitals vertreten, gefasst werden (Artikel 198 Kapitalgesellschaftsgesetz). Für bestimmte Beschlüsse sind die Anforderungen an die Beschlussfassung noch strenger (Artikel 199 und 200 Kapitalgesellschaftsgesetz). Einmal im Jahr (in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres) muss eine ordentliche Gesellschafterversammlung (Junta ordinaria) abgehalten werden (Artikel 164 Kapitalgesellschaftsgesetz). Darüber hinaus kann sie auch außerordentlich einberufen werden (Junta extraordinaria) (Artikel 165 Kapitalgesellschaftsgesetz). Alle Gesellschafter haben ein Recht darauf, an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen (Artikel 93 lit.c und Artikel 179 Absatz 1 Kapitalgesellschaftsgesetz). Das Geschäftsführungsorgan der spanischen SRL kann unterschiedlich organisiert werden (Artikel 210 Absatz 1 Kapitalgesellschaftsgesetz): Es gibt einen Verwalter (administrador único). Er vertritt die Gesellschaft allein nach außen (Artikel 233 Absatz 2 lit. a Kapitalgesellschaftsgesetz). Es gibt mehrere Verwalter (varios administradores solidarios). Jeder Verwalter ist einzelvertretungsbefugt (Artikel 233 Absatz 2 lit. b Kapitalgesellschaftsgesetz). Es gibt mehrere Verwalter (varios administradores conjuntos). Die Verwalter sind gesamtvertretungsbefugt (Artikel 233 Absatz 2 lit. c Kapitalgesellschaftsgesetz). Es gibt einen Verwaltungsrat (consejo de administración). Der Verwaltungsrat ist gesamtvertretungsbefugt. Allerdings kann die Satzung vorsehen, dass die Vertretungsbefugnis einem oder mehreren Verwalter/n übertragen wird. Wird sie mehreren Verwaltern übertragen, kann auch festgelegt werden, ob sie zur Einzelvertretung oder Gesamtvertretung befugt sind (Artikel 233 Absatz 2 lit. d Kapitalgesellschaftsgesetz). Der Verwaltungsrat einer SRL muss mindestens aus drei und darf 6
7 maximal aus zwölf Mitgliedern bestehen (Artikel 242 Absatz 1 und 2 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die Satzung legt die Organisation und Funktionsweise des Verwaltungsrates fest (Artikel 245 Absatz 1 Kapitalgesellschaftsgesetz). Er muss mindestens einmal im Quartal zusammenkommen (Artikel 245 Absatz 3 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, auch Verwalter (administrador) genannt, können natürliche oder juristische Personen sein (Artikel 212 Absatz 1 Kapitalgesellschaftsgesetz). Sofern die Satzung nichts Gegenteiliges vorsieht, müssen sie nicht Gesellschafter der SRL sein (Artikel 212 Absatz 2 Kapitalgesellschaftsgesetz). Ausländische Verwalter müssen eine spanische Steuernummer beantragen. Die Ernennung zum Verwalter muss im Handelsregister eingetragen werden (Artikel 215 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die Verwalter werden für unbestimmte Zeit ernannt, sofern die Satzung nichts Gegenteiliges vorsieht (Artikel 221 Absatz 1 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die Vertretungsbefugnis umfasst alle Geschäfte, die zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks erforderlich sind. Etwaige Beschränkungen gelten nicht gegenüber Dritten (Artikel 234 Kapitalgesellschaftsgesetz). Handelt der Verwalter außerhalb dessen, was für die Erfüllung des Gesellschaftszwecks erforderlich ist, so ist die Gesellschaft dennoch daran gebunden, wenn der Dritte guten Glaubens war (Artikel 234 Absatz 2 Kapitalgesellschaftsgesetz). DieVerwalter der SRL haften gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern und Dritten für den Schaden, den sie verursachen, weil sie schuldhaft gegen Vorgaben aus Gesetzen oder der Satzung verstoßen oder ihre Pflichten als Verwalter nicht eingehalten haben. Das Verschulden wird bei einem Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben oder die Satzung vermutet (Artikel 236 Absatz 1 Kapitalgesellschaftsgesetz). Weitere Einzelheiten zur Haftung der Verwalter finden sich in den Artikeln 236 ff. Kapitalgesellschaftsgesetz. Die Auflösung (disolución) der SRL ist insbesondere aus folgenden Gründen erforderlich: wenn die SRL nicht mehr ihrer Geschäftstätigkeit nachgeht, mittels derer sie den Gesellschaftszweck erfüllen möchte (Artikel 362 Absatz 1 lit. a Kapitalgesellschaftsgesetz); sofern es unmöglich geworden ist, den Gesellschaftszweck zu erfüllen (Artikel 362 Absatz 1 lit. c Kapitalgesellschaftsgesetz); bei Lähmung der Gesellschaftsorgane, so dass ihr Funktionieren nicht mehr sichergestellt ist (Artikel 362 Absatz 1 lit. d Kapitalgesellschaftsgesetz); sofern ein Beendigungsgrund laut der Gesellschaftssatzung vorliegt (Artikel 362 Absatz 1 lit. h Kapitalgesellschaftsgesetz). Allein die Tatsache, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, stellt noch keinen Auflösungsgrund dar; stattdessen müsste dies vom Insolvenzgericht im Eröffnungsbeschluss festgestellt werden (Artikel 361 Kapitalgesellschaftsgesetz). Weitere Ausführungen zum Insolvenzrecht enthält der Abschnitt "Insolvenzrecht " dieses Länderberichts. Darüber hinaus kann die SRL aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung aufgelöst werden (Artikel 368 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die Liquidation (liquidación) richtet sich nach den Artikeln 371 ff. Kapitalgesellschaftsgesetz. Eine Sonderform der SRL ist die sogenannte "GmbH - neues Unternehmen" (Sociedad limitada nueva empresa, kurz: SLNE) (Artikel 434 Kapitalgesellschaftsgesetz). Sie muss eine der in Artikel 436 Absatz 1 Kapital 7
8 gesellschaftsgesetz genannten Gesellschaftszwecke verfolgen. Gesellschafter können nur natürliche Personen sein - maximal fünf zum Zeitpunkt der Gründung (Artikel 437 Kapitalgesellschaftsgesetz). Beschränkungen gibt es im Hinblick auf die Ein-Mann-Gesellschaft (Artikel 438 Kapitalgesellschaftsgesetz). Das Stammkapital muss in Bareinlagen geleistet werden. Es muss zwischen und Euro betragen (Artikel 443 Kapitalgesellschaftsgesetz). Die auf die SLNE anwendbaren Vorschriften finden sich in den Artikeln 434 bis 454 Kapitalgesellschaftsgesetz. Freiberuflergesellschaft (Sociedad Limitada Profesional) Um eine für Freiberufler geeignete Rechtsform zu schaffen, wurde die sogenannte Freiberuflergesellschaft (Sociedad Limitada Profesional) durch Gesetz N R. 2/2007 vom (Ley de sociedades profesionales ) geschaffen. Für sie kann jedwede Gesellschaftsform gewählt werden (Artikel 1 Absatz 2 Gesetz Nr. 2/2007). Auf diese sind die Vorschriften des Gesetzes Nr. 2/2007 und ergänzend die der gewählten Gesellschaftsform anwendbar (Artikel 1 Absatz 3 Gesetz Nr. 2/2007). Häufig wird die Freiberuflergesellschaft in Form einer GmbH betrieben. Der Gesellschaftsvertrag muss per notarieller Urkunde aufgesetzt werden (Artikel 7 Absatz 1 Gesetz Nr. 2/2007). Die besonderen Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag enthält Artikel 7 Absatz 2 Gesetz Nr. 2/2007. Die Freiberuflergesellschaft muss sich im Handelsregister (Artikel 8 Absatz 1 Gesetz Nr. 2/2007) (VGL. Abschnitt "Register " dieses Länderberichts) und im Register für Freiberuflergesellschaften der jeweiligen berufsständigen Kammer (Artikel 8 Absatz 4 Gesetz Nr. 2/2007) (vgl. Abschnitt "Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters " dieses Länderberichts) einschreiben. Die Firma muss einen Hinweis auf den Freiberuflerstatus ("profesional" oder kurz: "p") enthalten (Artikel 6 Absatz 5 Gesetz Nr. 2/2007). Der Freiberuflergesellschaft können Berufsgesellschafter und Nicht-Berufsgesellschafter angehören. Zu den Berufsgesellschaftern zählen natürliche Personen, die die Anforderungen erfüllen, um die Tätigkeit, deren Ausübung der Gesellschaftszweck ist, auszuüben. Ebenfalls gehören hierzu Freiberuflergesellschaften, die in der entsprechenden berufsständigen Kammer eingetragen sind (Artikel 4 Absatz 1 Gesetz Nr. 2/2007). Allerdings müssen eine Mindestanzahl von Berufsgesellschaftern in der Freiberuflergesellschaft vertreten sein: In Freiberuflergesellschaften, die als Kapitalgesellschaft organisiert sind, muss die Mehrheit des Gesellschaftskapitals und der Stimmrechte bei Berufsgesellschaftern liegen; bei Freiberuflergesellschaften, die nicht als Kapitalgesellschaft organisiert sind, müssen die Mehrheit des Gesellschaftsvermögens und die Mehrheit der Gesellschafter Berufsgesellschafter sein (Artikel 4 Absatz 2 Gesetz Nr. 2/2007). Die Freiberuflergesellschaft darf ihre Geschäftstätigkeit entsprechend ihres Gesellschaftszwecks allein durch die Freiberufler, die der entsprechenden berufsständigen Kammer angehören, ausüben (Artikel 5 Absatz 1 Gesetz Nr. 2/2007). Für die Gesellschaftsverbindlichkeiten haftet die Freiberuflergesellschaft mit ihrem gesamten Gesellschaftskapital. Die Haftung der Gesellschafter hängt von der gewählten Gesellschaftsform ab (Artikel 11 Absatz 1 Gesetz Nr. 2/2007). Weitere Informationen bietet auch der Abschnitt "Pflichtversicherung derberichts. " dieses Län 8
9 Registrierung Anlässlich der Gründung einer Gesellschaft müssen einige Registrierungserfordernisse beachtet werden. Im Folgenden sind einige dieser Registrierungserfordernisse - ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben - zusammengestellt: Handelsregister Spanische Handelsgesellschaften müssen sich vor Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit im örtlich zuständigen Handelsregister (Registro Mercantil) registrieren lassen (Artikel 119 Absatz 1 Handelsgesetzbuch). Auch Freiberuflergesellschaften sind grundsätzlich dort registrierungspflichtig. Einzelkaufleute können sich ebenfalls in das Handelsregister eintragen lassen (Artikel 19 Handelsgesetzbuch). Einzelheiten zum Handelsregister enthält der Abschnitt "Register " dieses Länderberichts. Finanzbehörden Darüber hinaus müssen Gesellschaften entsprechend Artikel 18 der Königlichen Verordnung N R. 1065/2007 vom (Real Decreto por el que se aprueba el Reglamento General de las actuaciones y los procedimientos de gestión e inspección tributaria y de desarrollo de las normas comunes de los procedimientos de aplicación de los tributos ) die spanische Steuernummer (Número de Identificación fiscal, kurz: NIF) beantragen. Dies muss vor Aufnahme jeglicher Geschäftstätigkeit und binnen eines Monats seit Errichtung der Gründungsurkunde geschehen (Artikel 22 Absatz 3 Königliche Verordnung Nr. 1065/2007). Erst nach Erhalt der Steuernummer kann die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden. Die Steuernummer wird binnen zehn Tagen erteilt (Artikel 24 Absatz 1 Königliche Verordnung Nr. 1065/2007). Gleichzeitig muss die Gesellschaft statistische Angaben für das Register der Unternehmer und Freiberufler (Censo de empresarios, profesionales y retenedores) machen. Dieses ist Teil des Registers der Steuerpflichtigen (censo de obligados tributarios). Dies betrifft grundsätzlich Personen und Körperschaften, die in Spanien eine geschäftliche Tätigkeit ausüben wollen (Artikel 3 Absatz 2 I.V.M. Artikel 9 Königliche Verordnung Nr. 1065/2007). 9
10 Darüber hinaus muss die Gesellschaft die Aufnahme der Geschäftstätigkeit anzeigen. Denn mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit muss sie grundsätzlich auch Gewerbesteuer (Impuesto sobre Actividades Económicas, kurz: IAE) zahlen. Einzelheiten regeln die Artikel Königliches Legislativdekret Nr. 2/2004 vom (Real Decreto Legislativo por el que se aprueba el texto refundido de la Ley Reguladora de las Haciendas Locales ) und der Anhang II der Königlichen Verordnung Nr. 1175/1990 vom (Real Decreto Legislativo por el que se aprueban las tarifas y la instrucción del Impuesto sobre Actividades Económicas ). Steuerformular 840. Sowohl für die Beantragung der Steuernummer als auch für die statischen Angaben und die Anzeige der Geschäftstätigkeit muss das Steuerformular Nr. 036 (modelo 036 de Declaración censal de alta, modificación y baja en el Censo de empresarios, profesionales y retenedores) ausgefüllt werden. Es ist auf der Internetseite der spanischen Finanzverwaltung (Agencia Tributaria) abrufbar abrufbar ist. Weitere Informationen bietet die spanische Finanzverwaltung auf ihrem Internetauftritt. Bei der Gründung einer Gesellschaft fällt ebenfalls die Steuer für Vermögensübertragungen und Beurkundungen (impuesto sobre transmisiones patrimoniales y actos jurídicos) entsprechend Artikel 1 Nr. 2 i.v.m. mit Artikel 19 Absatz 1 Nr. 1 der Königlichen Legislativverordnung Nr. 1/1993 vom (Real Decreto Legislativo por el que se aprueba el Texto refundido de la Ley del Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados ) an. Weitere Informationen bietet die spanische Finanzverwaltung auf ihrem Internetauftritt. Sozialversicherung Beabsichtigt die Gesellschaft, Arbeitnehmer zu beschäftigen, muss sie sich entsprechend Artikel 5 FF. der Königlichen Verordnung Nr. 84/1996 vom (Real Decreto por el que se aprueba el Reglamento General sobre inscripción de empresas y afiliación, altas, bajas y variaciones de datos de trabajadores en la Seguridad Social ) vor Beginn der Tätigkeit des Arbeitnehmers bei der Finanzkasse der Sozialversicherung (Tesorería General de la Seguridad Social) als Arbeitgeber registrieren. Mit der Registrierung erhält die Gesellschaft eine Arbeitgebernummer (Código de Cuenta de Cotización, kurz: CCC) (Artikel 13 Königliche Verordnung Nr. 84/1996). Weitere Informationen bietet der Internetauftritt der spanischen Sozialversicherung. Germany Trade & Invest (Stand: ) Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck auch teilweise nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt Germany Trade & Invest Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. 10
Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Körperschaftsteuer. Rechtsstand
Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Körperschaftsteuer Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Steuerbelastungsvergleich - Körperschaftsteuer
Die spanische GmbH. Inhalt
Inhalt Vorwort 11 Kapitell. Einführung 13 I. Gesellschaftsformen in Spanien 13 II. Überblick über das Gesellschaftsrecht 16 III. Weitere Gesellschaftsarten 17 Kapitel II. Gründung der Gesellschaft 28 I.
OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist.
OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Gründung: Es muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Eine notarielle
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH nicht persönlich haften. Unabhängig von ihrem Geschäftszweck
Kommanditgesellschaft
Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher
GESELLSCHAFTSVERTRAG
GESELLSCHAFTSVERTRAG PRÄAMBEL: Auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. September 2016 und nach erfolgter Eintragung in das österreichische Firmenbuch wurde die ehemalige Nexxchange AG durch
13 des Handelsgesetzbuch (HGB)
13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland (1) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht
von Laura, Marie und Doreen
von Laura, Marie und Doreen OHG Allgemeines Kapitaleinlage Pflichten Geschäftsführung Verlustbeteiligung Wettbewerbsverbot GmbH Allgemeines Gründung Firmen Kapitalaufbringung Organe AG Allgemeines Gründung
Gesellschaftsformen in Polen
Gesellschaftsformen in Polen 1. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Bezeichnung der Gesellschaft in polnischer Sprache: Spółka Cywilna (s.c.) Rechtsgrundlage: Zivilgesetzbuch vom 23.04.1964, Dz.U. 1964
Gesellschaftsvertrag der
Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft für ambulante Betreuung und Begleitung GamBe gemeinnützige GmbH 1 Firma und Sitz Die Firma der Gesellschaft lautet: Gesellschaft für ambulante Betreuung und Begleitung
DIE QUAL DER WAHL: WELCHE RECHTSFORM PASST ZU MIR
I. STEUERLICHE ÜBERLEGUNGEN 1. Die Gewinne von Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern werden jeweils gesondert besteuert. Die Besteuerung bei den Gesellschaftern erfolgt erst nach Gewinnausschüttung.
VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann
VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN Referentin: Madlen Schumann 23.10.2013 M. Schumann 2 Bedeutung der Rechtsform 1. Rechtsgestaltung (Haftung) 2. Leistungsbefugnisse (Vertretung nach außen, Geschäftsführung)
Die wichtigsten Gesellschaftsformen
Konstitution 1 Tabelle Die wichtigsten Gesellschaftsformen Grundlagen In der Schweiz gibt es grundsätzlich zwei Gruppen von Gesellschaften bzw. Rechtsformen, die Personengesellschaften (einfache Gesellschaft,
Risikomanagement für den Architekten
Risikomanagement für den Architekten RM 2.2 Vertragspartner - Vertragssubjekte - 1 Parteien des Architektenvertrages Auftraggeber Auftragnehmer 2 Bezeichnung der Parteien Natürliche / juristische Person
Gesellschaftsvertrag. Gemeinnützige ZuBaKa GmbH
Gesellschaftsvertrag Gemeinnützige ZuBaKa GmbH 1 Firma, Sitz 1. Der Name der Gesellschaft lautet: ZuBaKa gemeinnützige GmbH. 2. Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. 2 Zweck der Gesellschaft, Gegenstand
Gesellschaftsvertrag
Gesellschaftsvertrag der Stadtentwicklungsgesellschaft Abensberg mit beschränkter Haftung in Abensberg 1 Firma und Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Stadtentwicklungsgesellschaft Abensberg GmbH
Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen
Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen von Rechtsanwalt Andreas Karsten Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Karsten + Schubert Rechtsanwälte Fachanwälte Stand:
Die richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
Vorlage www.colourbox.com GbR-Vertrag Dieses Dokument finden Sie auf www.optimal-absichern.de. Es ist als Empfehlung zu verstehen, ersetzt bei Zweifelsfragen aber keine rechtliche Beratung durch Anwälte,
Überblick über handelsregisterrelevante Rechtseinheiten
Überblick über handelsregisterrelevante en Anzahl Gründer Einzelunternehmen (Art. 36 ff. HRegV; Art. 945 f. OR) Einer (nat. Person) Handelsregister des Kantons Schwyz Kollektivgesellschaft 1 (Art.40 ff.
Besteuerung einer Sociedad de responsabilidad Limitada
Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Memorandum Besteuerung einer Sociedad de responsabilidad Limitada Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Das Ganze ist mehr als
Beispiel 21. Folie 108. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby
Beispiel 21 A, B und C sind Gesellschafter einer GbR, die einen Imbiss-Stand betreibt. A möchte gerne einen neuen Imbisswagen anschaffen, B und C sind dagegen. Dessen ungeachtet bestellt A schriftlich
Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004 Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Leistungsspektrum Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Consulting Corporate Finance
Gründung einer AG in Polen
KOZLOWSKI Rechts- und Steuerberatung Ul. Wawelska 1/2 70-505 Szczecin POLEN http://ra-kozlowski.com/ mail@ra-kozlowski.com Gründung einer AG in Polen Die polnische Aktiengesellschaft (spółka akcyjna, kurz
DIE ORGANE SPANISCHER KAPITALGESELLSCHAFTEN: STRUKTUR UND BESCHLUSSFASSUNG (Ein Leitfaden für die Praxis)
DIE ORGANE SPANISCHER KAPITALGESELLSCHAFTEN: STRUKTUR UND BESCHLUSSFASSUNG (Ein Leitfaden für die Praxis) Spanische Kapitalgesellschaften sind nach dem monistischen System strukturiert, das heißt, ihre
Direktinvestitionen in Mexiko. Gesellschaftsgründung Niederlassung Repräsentanz
1 Goodrich, Riquelme y Asociados ist seit über 75 Jahren eine der führenden Anwaltssozietäten Mexikos. Wir beraten unsere Mandanten nach höchsten Qualitätsstandards auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Wiederholungsfragen und Antworten I
Wiederholungsfragen und Antworten I Gehört das zum Privatrecht oder zum Öffentlichen Recht, warum? - Privatrecht, da die Beziehungen unter Privaten geregelt werden, Regelungen nicht spezifisch die öffentliche
M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und
Wiederholungsfragen und Antworten II
Wiederholungsfragen und Antworten II Nennen Sie fünf Gesellschaftsformen! - AG, GmbH, KG, OHG, GbR Wodurch erlangen AG und GmbH Rechtsfähigkeit? - Eintragung in das Handelsregister Welche Möglichkeiten
Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN
Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen
Betriebswirtschaftslehre
Betriebswirtschaftslehre Norddeutsche Akademie für Marketing + Kommunikation e.v. Dipl.-Ök. Oliver Wruck Dievision - Agentur für Kommunikation GmbH Sommersemester 2004 Rechtsformen Was wird durch die Wahl
Gesellschaft Personengesellschaften
Gesellschaft Rechtsgeschäftlicher Zusammenschluss zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts OHG KG Stille Gesellschaft Reederei Partnerschaftsgesellschaft
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre / Script 8 ) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre S c r i p t ( Teil 8 ) [ Dr. Lenk ] 2 11. Rechtsformen... 3 11.1 Privatrechtliche Formen...5 11.1.1 Einzelunternehmen...
CHSH. GILESCU & PARTENERII Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati
GILESCU & PARTENERII Partnerschaft von Rechtsanwälten Splaiul Independentei 42-44, Sekt. 5, RO-050084 Bukarest Tel. 0040 21 311 12 13, 0040 21 319 99 90 Fax 0040 21 314 24 70 www.gp-chsh.ro Präsentation
Wahl der Rechtsform. Allgemeines GESELLSCHAFTSRECHT - GR01
GESELLSCHAFTSRECHT - GR01 Stand: Oktober 2016 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Wahl der Rechtsform Allgemeines Die Entscheidung
Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Polen
Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Polen Zusammengestellt von: Dr. Thorsten Leipert, Rechtsanwalt, JARA & PARTNERS Sp. k. Warschau, September 2009 1/ 10 Inhalt 1. Allgemeines...3
Fragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften
Rechtsformenvergleich: Merkblatt Fragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften Inhalt 1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1.1 Fragen und Antworten zu den gesetzlichen 1.2 Fragen
M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der
Sp.zo.o. - die polnische GmbH die GmbH-Gründung in Polen. von Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Stettin (seit 2005)
Sp.zo.o. - die polnische GmbH die GmbH-Gründung in Polen von Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Stettin (seit 2005) Kanzlei Stettin (Zentrum)- Wojska Polskiego 31/3-70-473 Stettin Tel: DE 039754 52884
Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung GESELLSCHAFTSVERTRAG
8.5 1 - Ortsrechtsammlung - 8.5 GESELLSCHAFTSVERTRAG der Interkommunalen Grundstücks- und Projektgesellschaft perfekter Standort mit beschränkter Haftung 29.06.2009 8.5 2 Stand 18.11.99 Gesellschaftsvertrag
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Seite 1 von 6 MERKBLATT Recht und Steuern Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Auch als BGB-Gesellschaft bekannt, gilt die GbR als kleiner Alleskönner unter den Gesellschaftsformen. Dies liegt an der
redcellsnet eg Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen
redcellsnet Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen Genossenschaft () und Gesellschaft mit beschränkter Haftung () 2 Mitglieder natürliche und juristische Personen natürliche und juristische
Rechtsformvergleich 2
Rechtsformvergleich 2 (UG ) Zweck Förderung des Bedarf ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche und/oder deren sozialen Tätigkeiten Kapitalgesellschaft zur Erreichung jedes gesetzlich zulässigen
Rechtsformen für Unternehmen
Rechtsformen für Unternehmen Die Wahl der betrieblichen Rechtsform wird beeinflußt von - gesellschaftsrechtlichen Bestimmungsfaktoren - haftungsrechtlichen Bestimmungsfaktoren - steuerrechtlichen Bestimmungsfaktoren
GRÜNDUNG EINER PERSONENGESELLSCHAFT
GRÜNDUNG EINER PERSONENGESELLSCHAFT Offene Gesellschaft (OG) Grundlagen Eine OG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die alle für die Schulden der Gesellschaft unmittelbar und persönlich (also
Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht
Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht Die Gesellschaftsformen im Überblick Personengesellschaften Mischform Kapitalgesellschaften GbR OHG KG GmbH & Co. KG GmbH Limited UG haftungdbeschränkt I. Die Gesellschaft
Gesellschaftsvertrag der. Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH
Gesellschaftsvertrag der Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Firma der Gesellschaft
Gesellschaftsrecht im Iran. Präsentation am in München
im Iran Präsentation am 11.01.2017 in München im Iran Überblick Gesellschaftsformen des iranischen HGB Niederlassung im Iran Handelsvertretervertrag STEINPICHLER Rechtsanwälte PGmbB Seite 2 Gesellschaftsformen
Pizza Max Christof Ramseier & Co. mit Sitz in Belp Quelle:
Fach: Thema: Wirtschaft und Recht Kollektivgesellschaft Die Kollektivgesellschaft RECHTSGRUNDLAGE: OR 552 593 VOLKSWIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG: Eine Kollektivgesellschaft ist eine Rechtsform für die Führung
Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV)
Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) Vom 30. September 2004 (BGBl. I S. 2562) Aufgrund des 79a der Kostenordnung,
Einführung in die Betriebswirtschaftslehre für Nicht- Wirtschaftswissenschaftler: Kapitel 10. Prof. Dr. Leonhard Knoll
Einführung in die Betriebswirtschaftslehre für Nicht- Wirtschaftswissenschaftler: Kapitel 10 Prof. Dr. Leonhard Knoll Kapitel 10 10. Rechtsformen 10.1. Personengesellschaften 10.1.1. Einzelkaufmann 10.1.2.
Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.
Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft
C. Personengesellschaften
C. Personengesellschaften Anwendbare Vorschriften bei Personengesellschaften GbR OHG KG 161 ff. 161 Abs. 2 Teilw. analog 105 ff. HGB 105 Abs. 3 HGB 705 ff. BGB Folie 57 Begriff der OHG Gesellschaft, deren
des Kreistages des Landkreises Leipzig
Landkreis Leipzig _BESCHLUSS 2012/056 des Kreistages des Landkreises Leipzig Beschlussdatum: Grundlage (Vorlage): Beschluss Nr.: Öffentlicher Beschluss: 16.05.2012 BV-2012/056 Ja Änderung(en) am: Grundlage
Rechtsformen. Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015. Rolf Koch
Rechtsformen Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015 Rolf Koch Diplom-Kaufmann Einzelunternehmung Gründung Unternehmensform Rechtsgrundlage Eigene Rechtspersönlichkeit
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
216.0 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 19 ausgegeben am 17. Januar 1997 Gesetz vom 30. Oktober 1996 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts Dem nachstehenden vom
Handelsregister. Handelsregister
Handelsregister 13 Handelsregister Wer ein Handelsgewerbe betreibt, dies sind Kaufleute und Handelsgesellschaften wie die offene Handelsgesellschaft oder die Kommanditgesellschaft, muss sich in das Handelsregister
GESELLSCHAFTSVERTRAG. der Firma. VGW Facility Management GmbH. Sitz Schwäbisch Gmünd. Stand 2017
GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma VGW Facility Management GmbH Sitz Schwäbisch Gmünd Stand 2017 Seite 1 von 6 I. Firma und Sitz der Gesellschaft 1 (1) Die Gesellschaft führt die Firma VGW Facility Management
ALLEMAND Mai 2015 DIE FRANZÖSISCHE GMBH (SARL SOCIETE A RESPONSABILITE LIMITEE)
JURISINFO FRANCO- ALLEMAND Mai 2015 Hinweis : Dieses Merkblatt gibt nur globale erste Hinweise. DIE FRANZÖSISCHE GMBH (SARL SOCIETE A RESPONSABILITE LIMITEE) 1. Gründung der GmbH 1.1.Voraussetzungen Die
1. Schritt: Ist die GmbH die richtige Rechtsform für mich?
1. Schritt: Ist die GmbH die richtige Rechtsform für mich? Wollen Sie sich selbsständig machen, stellen Sie sich spätestens bei der Erstellung Ihres Businessplans die Frage, welche Rechtsform Sie wählen
Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
GESELLSCHAFTSRECHT - GR39 Stand: Oktober 2016 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
Verein Barmelweid. Statuten
Verein Barmelweid Statuten 14. Juni 2017 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist im Handelsregister eingetragen.
Merkblatt. Gründung einer GmbH. Mai 2014
Merkblatt Gründung einer GmbH Mai 2014 Allgemeines Durch die Gründung einer GmbH wird eine juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten und einer eigenen Rechtspersönlichkeit erschaffen. Die Rechte
Gründung einer GmbH in Polen
KOZLOWSKI Rechts- und Steuerberatung Ul. Wawelska 1/2 70-505 Szczecin POLEN http://ra-kozlowski.com/ mail@ra-kozlowski.com Gründung einer GmbH in Polen Die polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Unternehmensgründung - Wie plane ich mein Unternehmen? Recht für Gründungsunternehmen
Unternehmensgründung - Wie plane ich mein Unternehmen? Recht für Gründungsunternehmen 1 1. Unternehmensformen Einzelunternehmen Gesellschaft Personengesellschaft Kapitalgesellschaft GbR GmbH Partnerschaftsgesellschaft
Satzung der Firma. 1 Name, Sitz
Satzung der Firma Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen in Mainz und Umgebung, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Mainz 1 Name, Sitz 1) Die Gesellschaft führt den
Informationsblatt Nr. 10 Notariat Maulbronn Notar Walter Strobel Klosterhof 22 75433 Maulbronn Tel. 07043 2356 Fax 07043 40042
Informationsblatt Nr. 10 Notariat Maulbronn Notar Walter Strobel Klosterhof 22 75433 Maulbronn Tel. 07043 2356 Fax 07043 40042 Gesellschaften und Unternehmensrecht Die BGB-Gesellschaft (GdbR) Die BGB-Gesellschaft,
Satzung der Gemeinnützigen Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein
Satzung der Gemeinnützigen Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Gemeinnützige Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein. (2) Die Gesellschaft
Gesellschaftsvertrag. der. START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH
Gesellschaftsvertrag der START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH 1 Firma, Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: START-Stiftung - ein Projekt der gemeinnützigen
GESELLSCHAFTSVERTRAG
GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbh 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbh. 2.
Gründung einer Sociedad Limitada (S.L.)
Gründung einer Sociedad Limitada (S.L.) Euro Fiscal Levante S.L. - Steuerberater an der Costa Blanca Gründung einer Sociedad Limitada (S.L.) GmbH nach spanischem Recht Grundlagen und Vergleich Deutschland
Rechtsformvergleich 1
Rechtsformvergleich 1 Eingetragene Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs jeder, aber grundsätzlich
Gewinnabführungsvertrag
Gewinnabführungsvertrag zwischen der zooplus AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter HRB 125080 nachfolgend Organträgerin und der BITIBA GmbH, mit dem Sitz
Gesellschaftsvertrag der. Memoriafilm gemeinnützigen UG
Gesellschaftsvertrag der Memoriafilm gemeinnützigen UG 1 Name, Sitz,... 2 2 Gesellschaftszweck und Unternehmensgegenstand...2 3 Gemeinnützigkeit 2 4 Stammkapital...3 5 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr.4
D R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht
STEUERLEHRGÄNGE D R BANNAS Skript Wirtschaftsrecht Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2017 Steuerlehrgänge Dr. Bannas Raiffeisenstr.
Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften. Übungsaufgaben Kapitel 2. Rechtsformen und Unternehmensgründung
Fachhochschule Schmalkalden, M.Sc. Annette Liebermann Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften Übungsaufgaben Kapitel 2 Rechtsformen und Unternehmensgründung Aufgabe 5 Charakterisierung der
Gesellschaftsvertrag. 1 Firma, Sitz, Dauer, Geschäftsjahr. Die Kurve GmbH Gemeinnützige Gesellschaft für Rehabilitierung psychisch Kranker
Gesellschaftsvertrag Die Kurve GmbH 1 Gesellschaftsvertrag 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz, Dauer, Geschäftsjahr Die Kurve GmbH Gemeinnützige Gesellschaft für Rehabilitierung psychisch
VIII. Gesellschafterwechsel
VIII. Gesellschafterwechsel 1. Eintritt a) Grundsatz OHG ist Personengesellschaft, also grds. vom unveränderten personellen Fortbestand abhängig. b) Aufnahmevertrag Aufnahmevertrag wird zwischen eintretendem
Satzung. der Bertelsmann Management SE in Gütersloh. in der Fassung vom 03. November Firma und Sitz. Bertelsmann Management SE.
Satzung der Bertelsmann Management SE in Gütersloh in der Fassung vom 03. November 2016 1 Firma und Sitz Die Europäische Gesellschaft führt die Firma Sitz der Gesellschaft ist Gütersloh. Bertelsmann Management
Unternehmenspartnerschaften in Brasilien
Unternehmenspartnerschaften in Brasilien Vortrag im Rahmen der Veranstaltung Schiffbau- und Offshore-Zulieferer in Brasilien" am 06.11.2012 in Hamburg Marcia Zeitoune Janzen, LL.M. Advogada WZR Hamburg
5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar
5.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen 3.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.4 Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Da das Gesetz ansonsten nichts regelt, ist dies ein wichtiger Punkt, der in der Satzung geregelt werden sollte.
JURISINFO FRANCO- ALLEMAND Dezember 2016 Hinweis : Dieses Merkblatt gibt nur globale erste Hinweise. DIE FRANZÖSISCHE SAS (SAS SOCIETE PAR ACTIONS SIMPLIFIEE) Die Société par Actions Simplifiée, kurz SAS,
Offene Handelsgesellschaft (ohg)
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (ohg) Inhalt: 1. Was ist eine ohg?...2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die wichtigsten Voraussetzungen
Unternehmensform Genossenschaft: Die eingetragene Genossenschaft und die europäische Genossenschaft
Ein Merkblatt Ihrer IHK Unternehmensform Genossenschaft: Die eingetragene Genossenschaft und die europäische Genossenschaft 1. Die eingetragene Genossenschaft Überblick Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft
Der nachfolgende Beitrag vermittelt einen knappen Überblick über das neue Transparenzregime.
Das Transparenzregister kommt September 2017 Transparenzregister was ist das? Mit der aktuellen Neufassung des Geldwäschegesetzes (GWG) am 26.06.2017 wurde ein völlig neuartiges Register geschaffen, das
Rechtsformen von Gesellschaften. Systematisierung der Grundstrukturen von Mitgliedsschafts- und Haftungsformen
Wirtschaft Thomas Kramer Rechtsformen von Gesellschaften. Systematisierung der Grundstrukturen von Mitgliedsschafts- und Haftungsformen Skript Rechtsformen Einzelkaufmann Einzelkaufmann mit Partnern:
XIII. Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis XIII Erster Abschnitt Einleitung 1. Gemeinschaft und Gesellschaft 1 2. Gesellschaften im weiteren und im engeren Sinne; Vereine 2 3. Gesetzliche Grundtypen 3 4. Gesellschaft und Verein
Gesellschaftsvertrag der Hersfelder Eisenbahn GmbH, Schenklengsfeld
III/33 Gesellschaftsvertrag der Hersfelder Eisenbahn GmbH, Schenklengsfeld 1 Firma, Sitz, Dauer (1) Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma HERSFELDER EISENBAHN
Welche Rechtsform ist für Sie die zweckmäßigste?
Welche Rechtsform ist für Sie die zweckmäßigste? Sie müssen sich auch Gedanken über die Gesellschaftsform Ihres Unternehmens machen. Bei der Wahl der für Ihren Betrieb rechtlich und wirtschaftlich zweckmäßigsten
Offene Handelsgesellschaft (ohg)
Offene Handelsgesellschaft (ohg) I. Allgemeine Informationen Die ohg ist eine Gesellschaftsform, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der
935.121.41 Statuten der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH)
Statuten der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) (SGH-Statuten) vom 18. Juni 2015 (Stand am 1. August 2015) Vom Bundesrat genehmigt am 18. Februar 2015 Die Generalversammlung der SGH, gestützt
vom 21. Oktober 1992
951.10 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1992 Nr. 109 ausgegeben am 15. Dezember 1992 Gesetz vom 21. Oktober 1992 über die Liechtensteinische Landesbank (LLBG) 1 Dem nachstehenden vom Landtag
GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform?
GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform? Dr. Stephan Dornbusch Fachanwalt für Steuerrecht und für gewerblichen Rechtsschutz MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater www.meyer-koering.de Überblick
ANLAGE S A T Z U N G. I. Firma und Sitz. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens
ANLAGE S A T Z U N G I. Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft führt die Firma Dachmarke-Rhön GmbH 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens 1. Gegenstand des Unternehmens
ARTIKEL WER DIE WAHL HAT. Das Einzelunternehmen. Existenzgründung und Unternehmensförderung
ARTIKEL Existenzgründung und Unternehmensförderung WER DIE WAHL HAT Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Unternehmer benötigen eine ihren Unternehmensverhältnissen am besten passende, das heißt,
Name des Notars Notar in Köln
Urkundenrolle Nr /2011 Verhandelt in Köln am Vor Name des Notars Notar in Köln erschienen: 1. Herr Muster Mann, geb. am 99.96.1955, wohnhaft Musteralle 5, 9999 Musterstadt, von Person bekannt, hier handelnd
Direktinvestitionen in Mexiko. Gesellschaftsgründung Niederlassung Repräsentanz
1 Goodrich, Riquelme y Asociados ist seit über 75 Jahren eine der führenden Anwaltssozietäten Mexikos. Wir beraten unsere Mandanten nach höchsten Qualitätsstandards auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Firma: WIB Integ GmbH. (Stand: )
GESELLSCHAFTSVERTRAG Firma: WIB Integ GmbH (Stand: 23.10.2009) 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Dauer (1) Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma: WIB Integ GmbH. (2)