Abrechnung fiktiver Reparaturkosten: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge und Verbringungskosten
|
|
- Guido Maurer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Checkliste Abrechnung fiktiver Reparaturkosten: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge und Verbringungskosten 1. Die Ausgangslage Ein Sachverständiger, der nach einem Haftpfl ichtschaden von einem reparaturwilligen Geschädigten beauftragt wird, kalkuliert die Reparaturkosten i.d.r. per EDV auf der Basis der Stundensätze der Werkstatt, in der repariert werden soll. Soll nicht repariert werden, so kommen je nach rechtlicher Bewertung und konkreter Situation die Stundensätze einer Markenwerkstatt oder eines gleichwertigen Fachbetriebs zum Ansatz (Leitsatz des Instituts für das Sachverständigenwesen (IfS). So oder so: Freie Werkstätten sind speziell bei den Lohnkosten signifi kant billiger als markengebundene Werkstätten (Vertragshändler, Werksniederlassungen). Auf vielfältige Weise versuchen die KH-Versicherer, diesen Preisunterschied zu nutzen. Mit Hilfe elektronischer Prüfberichte (z.b. Check-it ) und/oder mit mehr oder weniger konkreten Hinweisen auf Billigangebote, nicht nur, aber vor allem von freien Werkstätten, werden die Gutachtensätze gekürzt. 2. Die Rechtslage: Was ist klar, was unklar? Der BGH hat am (Porsche-Urteil) entschieden: Auch bei fi ktiver Abrechnung dürfen die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde gelegt werden. Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten einer Region ist nicht maßgeblich (VA 03, 79, 96, Abruf-Nr = NJW 03, 2086). Wie sich der Geschädigte zu verhalten hat, wenn die Versicherung ihm bzw. seinem Anwalt eine angeblich günstigere Reparaturmöglichkeit aufzeigt, und welche schadensrechtlichen Konsequenzen ein Ignorieren im Fall fi ktiver Abrechnung hat (bei konkreter Abrechnung gilt grds. die Rechnung), dieses Problem ist höchstrichterlich nicht geklärt. Die Instanzgerichte urteilen bekanntlich sehr uneinheitlich. Der Hauptgrund liegt in der unterschiedlichen Deutung des folgenden BGH-Satzes: Zwar kann dem Berufungsgericht vom Ansatz her in der Auffassung beigetreten werden, dass der Geschädigte, der mühelos eine ohne Weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, sich auf diese verweisen lassen muss... Dieser Satz umstritten wie kein zweiter bedeutet zunächst: Der Geschädigte muss eine Reparaturalternative tatsächlich haben, nicht nur haben können. Von sich aus muss er weder Preisangebote einholen noch anderweitig den Reparaturmarkt nach Alternativen erkunden. Grundsätzlich darf er sich auf die Kostenkalkulation des von ihm eingeschalteten Sachverständigen verlassen und sie zur Grundlage seiner Abrechnung machen. Andererseits: Der Versicherer kann den fi ktiv abrechnenden Geschädigten durchaus auf eine andere Werkstatt verweisen. Hätte es im Porsche-Fall in der Region eine andere Porsche-Vertragswerkstatt mit niedrigeren Verrechnungssätzen gegeben, die der Versicherer der Klägerin aufgezeigt hätte, wäre die fi ktive Abrechnung hierauf beschränkt gewesen (so der BGH-Richter Wolfgang Wellner, Homburger Tage 2003, S. 15). Das bloße Vorhandensein mehrerer markengebundener Werkstätten am Ort mit unterschiedlichen Preisen rechtfertigt es allein nicht, dem Geschädigten nur den niedrigsten oder einen mittleren Betrag zu erstatten. Er muss den günstigeren Preis auch kennen und zu ihm auf zumutbare Weise Zugang haben. Das wahre Problem ist: Kommt auch eine nicht markengebundene, freie Werkstatt als gleichwertige Alternative in Betracht? Genau das bleibt im Porsche-Urteil offen.
2 3. Argumentationsmöglichkeiten in der Gleichwertigkeitsfrage Gleichwertigkeit setzt entgegen verbreiteter Deutung keine Markenbindung voraus (so auch indirekt Wellner a.a.o.). M.a.W.: Eine freie Werkstatt ist nicht von vornherein disqualifiziert. Einer solchen Schwarz- Weiß-Lösung vorzuziehen ist eine am Wirtschaftlichkeitsgebot und der Schadenminderungspflicht, weniger an der Dispositionsfreiheit, ausgerichtete Bewertung mit Darlegungs- und Beweislast für die Schädigerseite. Folgende Gesichtspunkte sind schadensrechtlich von Bedeutung: a) Die Werkstatt mit den deutlich günstigeren Stundenlöhnen (nur unwesentliche Preisunterschiede sind irrelevant) muss fachlich gleichwertig sein, also Markenwerkstatt-Niveau erreichen. Messlatte ist die Kompetenz für die Unfallinstandsetzung, nicht für eine Motorreparatur. Zu unterscheiden ist zwischen reinen Blechschäden und sog. Strukturschäden (dazu Nugel, zfs 07, 248). Erster Anhalt: merkantiler Minderwert ja/nein. Angesichts des Rundum-Einsatzes von Elektronikteilen ist häufi g nicht nur der Karosseriebauer/Lackierer gefragt. Art und Umfang der Beschädigungen können daher einer Verweisung auf eine markenfremde Werkstatt entgegenstehen (z.b. beim Austausch von Elektronikkomponenten oder von Sicherheitsteilen wie Airbag). Noch verfügen freie Werkstätten nicht über sämtliche Reparatur-Infos der Hersteller (anders schon heute z.b. DaimlerChrysler). Die Zeit arbeitet aber für die Freien (Euro-Fünf-VO). b) Durch die Instandsetzung in der Alternativwerkstatt dürfen Garantieansprüche des Geschädigten weder rechtlich noch beweismäßig auch nur gefährdet sein (zu diesem Gesichtspunkt BGH NJW 82, 433 unechter TS). Dieser Aspekt spielt besonders bei jüngeren Fahrzeugen im Erstbesitz eine Rolle. Eine feste Alters- bzw. Km-Grenze lässt sich nicht ziehen; die Garantiedichte ist von Fabrikat zu Fabrikat verschieden. Gleichwertigkeit kann im Einzelfall auch mit dem Argument in Frage gestellt werden, eine Reparatur in einer freien Werkstatt begründe beim Weiterverkauf eine Offenbarungspfl icht. Eng damit verbunden ist der Gesichtspunkt merkantiler Minderwert. Schließlich: Wer mit seinem Auto in einer freien Werkstatt war, kann später beim Vertragshändler Probleme in Kulanzfragen haben. All diese Argumente sind bei Pkw über 5 Jahre entweder schwach oder untauglich. c) Die Alternativwerkstatt muss nicht nur objektiv gleichwertig sein und die Instandsetzung ohne nennenswerte Nachteile für den Geschädigten bewerkstelligen können. Ein Stück weit geht es auch um gefühlte Gleichwertigkeit (Stichworte: subjektbezogene Schadensbetrachtung, Zumutbarkeit). Nach heutiger Verkehrsanschauung gelten Unfallinstandsetzungen in freien Werkstätten nicht durchweg als minderwertig. In Zahlen: Für 74 % der Halter von Fahrzeugen unter 4 Jahren ist die Vertragswerkstatt die richtige Adresse, bei mind. 8 Jahre alten sind es nur noch 36 %. 54 % der wenigstens 8 Jahre alten Pkw werden nach einem Unfall in einer markenfremden Werkstatt repariert (DAT Report 2007, 39). Wie aber erfährt der Geschädigte, dass die ihm genannte Werkstatt wirklich gleichwertig ist? Bezeichnungen wie Meisterbetrieb oder Fachwerkstatt mit Garantie in Versicherungsschreiben sind nicht unbedingt vertrauensbildend. Eigene Nachforschungen gelten als nicht zielführend, auch als unzumutbar (LG Köln , 13 S 4/06, Abruf-Nr ). 4. Instanzgerichtliche Entscheidungen zur Gleichwertigkeit Die Oberlandesgerichte melden nahezu Fehlanzeige. Entscheidungen aus der Zeit vor dem Porsche-Urteil sind überholt (insbes. OLG Hamm DAR 96, 400). Die Judikatur der Amts- und Landgerichte ist höchst uneinheitlich. Von vorrangigem Interesse sind Urteile von Berufungskammern (die mehr als 100 AG-Entscheidungen, überwiegend geschädigtenfreundlich, auch nur teilweise aufzulisten, fehlt der Platz; zahlreiche Nachweise bei Nugel, zfs 07, 248, und SCHWACKE, Schadenrecht I/2007, S. 16 ff.). Verweisung abgelehnt (keine Gleichwertigkeit oder andere Gründe): LG Bielefeld ( , 21 S 110/05, Abruf-Nr ); LG Bochum (9.9.05, 5 S 79/05, VA 05, 204, Abruf- Nr ; , 10 S 29/05); LG Essen ( , 13 S 115/05, Abruf-Nr ); LG Köln ( ,
3 13 S 4/06, Abruf-Nr ); LG Mainz ( , 3 S 133/06, Abruf-Nr ); LG Münster ( , 8 S 44/06, Abruf-Nr ); LG Ravensburg ( , 4 S 21/05, Abruf-Nr ). Verweisung anerkannt: LG Berlin ( , 58 S 75/06, VA 06, 151, Abruf-Nr ). Hiernach ist auch eine freie Werkstatt, sofern ein Kfz-Meisterbetrieb, eine gleichwertige Alternative. Pro Versicherung auch LG Heidelberg SP 06, Die Frage der Zugänglichkeit Sofern die Alternativwerkstatt nachprüfbar fachlich gleichwertig ist: Die Alternativwerkstatt muss für den Geschädigten auch mühelos ohne weiteres zugänglich sein. Zu dieser facettenreichen Thematik, bekannt aus der Restwert- und Mietwagendiskussion, gibt es gleichfalls eine Vielzahl kontroverser Entscheidungen, auch zu Fällen mit Benennung billigerer Markenwerkstätten. Zunächst setzt mühelose Zugänglichkeit voraus, dass dem Geschädigten ein konkretes, auch im Preis (!) verbindliches Angebot präsentiert wird. Direkt von der Werkstatt muss es nicht stammen, der Versicherer kann Bote/Vermittler sein. Ungenügend ist die Vorlage eines Prüfberichts, selbst in Verbindung mit einem Hinweis auf eine billigere Reparaturmöglichkeit, wenn die erforderliche Konkretisierung fehlt (LG Bielefeld , 21 S 110/05, Abruf-Nr ; LG Essen , 13 S 115/05, Abruf-Nr ; AG Pforzheim , 8 C 237/06, Abruf-Nr ). Mit Blick auf Raum und Zeit haben die Gerichte, kein Wunder, sehr unterschiedliche Zumutbarkeitsvorstellungen. Dem LG Berlin (SP 07, 71) sind 3 km nahe genug, um mühelose Zugänglichkeit zu bejahen. Das AG Düsseldorf (SP 07, 71) hält 25 km für zumutbar. Anders AG Pforzheim (9.2.07, 8 C 237/06, Abruf-Nr ,3 km). Ein kostenloser Hol- und Bringservice kann der Versicherung helfen (AG Karlsruhe SP 07, 72). 6. Die Frage des Zeitpunkts Anders als bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens oder der Veräußerung des Unfallwracks trifft der Geschädigte in den Fällen fi ktiver Abrechnung von Reparaturkosten häufi g keine Disposition, die seinen Schutz in zeitlicher Hinsicht erfordert. Entweder verzichtet er völlig auf eine Instandsetzung oder er begnügt sich mit einer Eigenreparatur, ggf. mit Zukauf von Ersatzteilen, oder er lässt in einer Fremdwerkstatt billig reparieren. Vor diesem Hintergrund kann er dem Versicherer kaum entgegenhalten, das Alternativangebot sei nicht rechtzeitig mitgeteilt worden. Wenn der Geschädigte, wie im Porsche-Fall, den reparaturwürdigen Wagen unrepariert veräußert, kann er zwar (in Grenzen) auf Reparaturkostenbasis fi ktiv abrechnen. Die Reparaturkostenkalkulation seines Gutachters ist bei Inzahlunggabe eines nicht restbewerteten Kfz auch nicht belanglos. Vertauensschutz in der Lohnkostenfrage ist indes bei einem endgültigen Reparaturverzicht nicht angebracht. 7. Darlegungs- und Beweislast Grundsätzlich hat der Geschädigte darzulegen und ggf. nachzuweisen, dass die geltend gemachten Reparaturkosten den erforderlichen Reparaturaufwand ausmachen. Dazu genügt i.d.r. ein ordnungsgemäßes Gutachten eines Sachverständigen. Allein das Alter des Fahrzeugs begründet keine weitere Darlegungslast des Geschädigten (BGH VA 03, 79, 96, Abruf-Nr = NJW 03, 2086). Er ist auch nicht verpflichtet, zum Vorleben des Pkw in wartungstechnischer Hinsicht vorzutragen (BGH a.a.o.). Da etliche Gerichte das anders sehen, kann sich ergänzender Vortrag (evtl. mit Wartungsnachweisen) empfehlen. Wichtig ist: Die Tatsachen, aus denen sich die Unwirtschaftlichkeit der gutachtenbasierten Abrechnung ergibt, hat der Schädiger darzutun und zu beweisen (BGH a.a.o.; Wellner a.a.o.). M.a.W.: Die Tatsachen, die die Gleichwertigkeit und die mühelose Zugänglichkeit begründen, fallen unter die Darlegungs- und Beweislast des Schädigers (insoweit Unterschied zu den Mietwagenkosten).
4 II. UPE-Aufschläge und Verbringungskosten Auch in diesen beiden Dauerstreitpunkten schweigt das Porsche-Urteil (VA 03, 79, 96, Abruf-Nr = NJW 03, 2086). Auf seiner Linie liegt es jedoch, UPE-Aufschläge (Ersatzteilaufschläge) und Verbringungskosten (Transport zur Lackiererei und zurück) auch bei einer Abrechnung auf Gutachtenbasis grundsätzlich anzuerkennen, wenn und soweit diese Positionen im Schadensgutachten ausgewiesen sind. Gleiches gilt für Richtwinkelsatz- und Entsorgungskosten. Allerdings können die Versicherer in beeindruckend großer Zahl Urteile aufl isten, die ihren Sparkurs stützen, vor allem AG-Entscheidungen. Die ohnehin nicht sehr zahlreich vertretenen OLG-Urteile (z.b. OLG Düsseldorf NZV 02, 87) sind infolge der Porsche-Entscheidung mehr oder weniger überholt, auch wenn diese nicht punktgenau einschlägig ist. Gleichfalls ohne großen Nutzen sind sämtliche LG- und AG-Entscheidungen aus der Zeit vor 4/03. Aktuell zu den Positionen Verbringungskosten/UPE-Aufschläge : Pro Geschädigte: LG Aachen (7.4.05, 6 S 200/04, VA 05, 97, Abruf-Nr ); LG Köln ( , 13 S 4/06, Abruf-Nr ); LG Saarbrücken ( , 2 S 219/02, Abruf-Nr ) Pro Versicherung: LG Bielefeld ( , 21 S 110/05, Abruf-Nr ); AG Düsseldorf SP 07, 71; AG Hanau SP 07, 72; AG Mannheim zfs 07, 86 Schadensrechtlich kommt es bei fi ktiver Abrechnung darauf an, ob in den markengebundenen Werkstätten der Region Verbringungskosten und UPE-Aufschläge berechnet werden. Sachverständige wissen das und können, sofern nicht schon im Gutachten geschehen, entsprechend Auskunft geben. Im Prozess sollte der Anfall bzw. Nichtanfall dieser Kosten unter Sachverständigenbeweis gestellt werden. Autor: VRiOLG Dr. Christoph Eggert, Düsseldorf Stand: 8/2007 Wichtiger Hinweis: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der in ihm behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.
5
6
Verursacht man schuldhaft einen Autounfall, so hat dies in der Regel zur Folge, dass es Punkte in Flensburg gibt.
Auto Unfall und Punkte in Flensburg als Folge: Punkte Flensburg Autounfall - Wählen Sie links Ihr Thema aus! Verursacht man schuldhaft einen Autounfall, so hat dies in der Regel zur Folge, dass es Punkte
MehrUnabhängige Sachverständige Partner der Autofahrer
Damit Sie nach einem Unfall kein Geld verlieren: Unabhängige Sachverständige Partner der Autofahrer Mehr als zwei Millionen Mal kracht es jedes Jahr auf deutschen Straßen. Zum Glück bleibt es bei vielen
Mehr1 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand
1 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand...1 2 Feststellung von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand...2 3 Reparaturaufwand ist geringer als Wiederbeschaffungsaufwand...3
MehrRichtlinie des BVSK zur Ermittlung des Restwertes
E N T W U R F April 2011 fu-schw II 2803 RL-RW-04-2011 Richtlinie des BVSK zur Ermittlung des Restwertes Stand: 04/2011 I. Die Restwertermittlung im Haftpflichtschaden 1. Restwertangabe im Gutachten/ Vergleichskontrollrechnung
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. April 2008 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 237/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 22. April 2008 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrDer Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.
Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines
Mehr10 Fragen und Antworten rund um den Unfall
10 Fragen und Antworten rund um den Unfall 1. Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen? 2. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf? 3. Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Juli 2007. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 21/06 BESCHLUSS vom 3. Juli 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja RVG VV Nr. 3201 Nr. 1; Nr. 3200 Wird der Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrAvenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen
MehrVerpflichtung der Kfz-Werkstatt zur Offenlegung von Fremdrechnungen (Lackierrechnungen, Karosserierechnungen etc.) gegenüber dem Versicherer
Verpflichtung der Kfz-Werkstatt zur Offenlegung von Fremdrechnungen (Lackierrechnungen, Karosserierechnungen etc.) gegenüber dem Versicherer In letzter Zeit kam es von der Mitgliederseite vermehrt zu Anfragen,
MehrErhebung November 2011
Mittlere ortsübliche Stundenverrechnungssätze Bei Kfz-Reparaturbetrieben Erhebung November 2011 Im Großraum Aachen-Heinsberg Mittlere ortsübliche Stundenverrechnungssätze Stand: Dezember 2011 Nachdruck,
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrBVSK-Information für Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte
BVSK-Information für Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte Regulierungsverhalten der Allianz unter Bezugnahme auf die so genannte Porscheentscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29. 04. 2003 Die Allianz
MehrUnzulässige Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkreditverträgen und die Möglichkeiten der Kreditnehmer
Unzulässige Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkreditverträgen und die Möglichkeiten der Kreditnehmer Herr Prof. Dr. Janssen zu der Problematik der Bearbeitungsgebühr in Verbraucherkreditverträgen. Sehr
MehrHAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN
HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger, 22.02.2014, Lübeck Dr. Roland Uphoff, M.mel. Fachanwalt für Medizinrecht 839a BGB Haftung
Mehre-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop
e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. GARANTIEN BEI INSOLVENZ EINES AUTOMOBILHERSTELLERS 3 1.1. Garantie des Herstellers 3 1.2. Garantie
MehrBVSK-Information für Kfz-Reparaturbetriebe / Autofahrer / Rechtsanwälte
BVSK-Information für Kfz-Reparaturbetriebe / Autofahrer / Rechtsanwälte Fälle zur 130 %-Grenze Vorbemerkung Die Abrechnung im Rahmen der so genannten 130 %-Grenze gehört zu den Besonderheiten des deutschen
MehrBitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?
Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache
BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. September 2011. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 9/10 BESCHLUSS vom 13. September 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Macht die bei einem auswärtigen Gericht verklagte
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 398/02 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 29. April 2003 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. Januar 2010. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 36/08 BESCHLUSS vom 19. Januar 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja RVG-VV Nr. 1008 Wird ein Rechtsanwalt für eine im Wege des Direktanspruchs mitverklagte
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrDipl.-Ing. (FH) Michael Wessels. Der merkantile Minderwert nach einem Unfallschaden
Dipl.-Ing. (FH) Michael Wessels Der merkantile Minderwert nach einem Unfallschaden Der merkantile Minderwert nach einem Unfallschaden Dipl.-Ing. (FH) Michael Wessels Der merkantile Minderwert nach einem
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrBGH VI ZR 53/09 BGH 20. 2009 VI ZR
BGH Urteil vom 20. Oktober 2009 VI ZR 53/09 - ( Downloa d als PDF Datei ) Neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem Verkehrsunfall
MehrLandesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS
7 Ca 7150/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren M R Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt P - Kläger und Beschwerdeführer
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrSchritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.
Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e
MehrUnterrichtsreihe: Auf dem Amt
04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die
MehrNicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.
Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Leitsatz: Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach 87 Abs. 1 ZPO
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September 2008. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 235/07 BESCHLUSS vom 25. September 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 61 Satz 1 Die besondere Pflicht des Insolvenzverwalters, sich zu vergewissern,
MehrDas Fahrtenbuch Fluch oder Segen?
Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt
MehrSonderrundschreiben. 1. Hinweisbeschluss des OLG München vom 14.12.2015. 1. Hinweisbeschluss des OLG München vom 14.12.2015, AZ: 10 U 579/15
Sonderrundschreiben Nr. 15 Dezember 2015 1. Hinweisbeschluss des OLG München vom 14.12.2015 1. Hinweisbeschluss des OLG München vom 14.12.2015, AZ: 10 U 579/15 Die relativ unklare Situation zu Fragen des
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrDer Schutz des verdächtigen Patentverletzers im Düsseldorfer Verfahren
Der Schutz des verdächtigen Patentverletzers im Düsseldorfer Verfahren Ausgangspunkt: Für den Patentinhaber kann es schwierig sein, eine Verletzung des Klagepatents auch nur schlüssig darzulegen, wenn
MehrJugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrMERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007
Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich
MehrSchwacke-Automietpreisspiegel zuzüglich pauschaler Aufschläge in der Berufung bestätigt LG Bonn, Beschluss vom 17.03.2016, AZ: 5 S 138/15
NEWSLETTER 2016 / KW 15 Zur Unzumutbarkeit der Verweisung auf eine 22 km vom Wohnort des Geschädigten entfernten günstigeren Reparaturmöglichkeit OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.07.2015, AZ: 1 U 135/14
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrMÄRZ 2011. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2010 I-3 Wx 222/10 Erben dritter Ordnung
März 2011 Seite: 1 NewslETTER ERBRECHT MÄRZ 2011 OLG Köln, Beschluss vom 10.12.2010 2 Wx 198/10 Ein Nachlasspfleger kann auch dann auf Antrag bestellt werden, wenn ein Gläubiger den Anspruch nicht sogleich
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
Mehr1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts
1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1.1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen des Rücktrittsrechts: 321 Abs. 2 Satz 2 BGB Rücktritt bei Unsicherheitseinrede
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 269/09 BESCHLUSS vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290; ZPO 269 Abs. 3 und 4 a) Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrAlle Schlüssel-Karten (blaue Rückseite) werden den Schlüssel-Farben nach sortiert und in vier getrennte Stapel mit der Bildseite nach oben gelegt.
Gentlemen", bitte zur Kasse! Ravensburger Spiele Nr. 01 264 0 Autoren: Wolfgang Kramer und Jürgen P. K. Grunau Grafik: Erhard Dietl Ein Gaunerspiel für 3-6 Gentlemen" ab 10 Jahren Inhalt: 35 Tresor-Karten
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrHinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 140/11 BESCHLUSS vom 17. April 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 543 Abs. 1 Nr. 1 Hat das Berufungsgericht eine im Tenor seines Urteils ohne Einschränkung
MehrIst Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?
UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.
MehrBetrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte
Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser
MehrBETRIEBS- KRANKENKASSE
BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist
MehrDie Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können
Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können In Europa gibt es einen Vertrag. In dem Vertrag steht: Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben. Alle Menschen
Mehr2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.
Scheidungsformular Mit diesem Formular können Sie uns schnell und bequem die erforderlichen Daten für einen Scheidungsantrag zusenden. Aus Ihren Daten werden wir den Scheidungsantrag fertigen. Das geht
MehrHerzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?
Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrIhr Patientendossier. Ihre Rechte
Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe
MehrAndreas Rühl. Investmentfonds. verstehen und richtig nutzen. Strategien für die optimale Vermögensstruktur. FinanzBuch Verlag
Andreas Rühl Investmentfonds verstehen und richtig nutzen Strategien für die optimale Vermögensstruktur FinanzBuch Verlag 1. Kapitel Wollen Sie Millionär werden? Kennen Sie die Formel zur ersten Million?
MehrIhr Weg in die Suchmaschinen
Ihr Weg in die Suchmaschinen Suchmaschinenoptimierung Durch Suchmaschinenoptimierung kann man eine höhere Platzierung von Homepages in den Ergebnislisten von Suchmaschinen erreichen und somit mehr Besucher
MehrRisikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Arzthaftungsrecht
1 Risikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Arzthaftungsrecht 2 3 I Das Problem im Arzthaftungsrecht. Ein Patient glaubt, Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers zu sein. Doch ein Prozess im Arzthaftungsrecht
MehrBeispiel überschießendes Kindergeld:
Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 27. März 2007. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VIII ZB 123/06 BESCHLUSS vom 27. März 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 513, 520, 529, 531 Auch unter der Geltung des reformierten Zivilprozessrechts
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrDie strafrechtliche Verantwortlichkeit der Provider in der Schweiz (im Zusammenhang mit illegalen Internet-Inhalten)
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Provider in der Schweiz (im Zusammenhang mit illegalen Internet-Inhalten) RAin lic. iur. Nicole Beranek Zanon Domain pulse 2006 2005 SWITCH Aktuelle Rechtslage
Mehrdas usa team Ziegenberger Weg 9 61239 Ober-Mörlen Tel. 06002 1559 Fax: 06002 460 mail: lohoff@dasusateam.de web: www.dasusateam.de
Kommunikation mit Kunden das usa team Ziegenberger Weg 9 61239 Ober-Mörlen Tel. 06002 1559 Fax: 06002 460 mail: lohoff@dasusateam.de web: www.dasusateam.de 1 Wie Sie überzeugend argumentieren Viele Verkäufer
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrÜbersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen
Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Von RA Dr. Rainer Schütze, Fachanwalt für Medizinrecht Es ist zu unterscheiden zwischen: 1. Privat versicherten Patienten 2.
MehrStellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster
Es gibt in Excel unter anderem die so genannten Suchfunktionen / Matrixfunktionen Damit können Sie Werte innerhalb eines bestimmten Bereichs suchen. Als Beispiel möchte ich die Funktion Sverweis zeigen.
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrBeschluss. Thüringer Oberlandesgericht. Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen. In Sachen I P. - Beklagter -
Thüringer Oberlandesgericht Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen Beschluss In Sachen I P - Beklagter - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E T - Antragsteller und Beschwerdeführer - gegen K. S. S.,
MehrRentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund
Am 16. November 2000 hat der Deutsche Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Erwerbsunfähigkeitsrente beschlossen Damit wurde die bereits zum 1. Januar 1999 geplante Änderung, insbesondere die
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache
1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin
MehrSo bemisst sich die Gebühr beim zweiten Versäumnisurteil nach dem Vollstreckungsbescheid. von RA Norbert Schneider, Neunkirchen
So bemisst sich die Gebühr beim zweiten Versäumnisurteil nach dem Vollstreckungsbescheid. von RA Norbert Schneider, Neunkirchen Wird der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid im streitigen Verfahren
MehrKollisionsprobleme beim Eigentumsvorbehalt II. Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Globalzession
Kollisionsprobleme beim Eigentumsvorbehalt II Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Globalzession I. Problemstellung Schwierigkeiten ergeben sich, wenn der Vorbehaltskäufer im Voraus eine Weiterveräußerungsforderung
MehrAz. StO 1/03. Leitsatz:
Az. StO 1/03 Leitsatz: Zur Frage der Verpflichtung eines Rechtsanwalts und Steuerberaters, bei Ausübung einer anwaltlichen Tätigkeit die Berufsbezeichnung "Steuerberater" zu führen. 2 0berlandesgericht
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrWinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon
WinWerk Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052-740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Ablauf der Rabattverarbeitung...
MehrO B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N
O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N Az.: 1 W 260/12 9 O 21340/10 LG München I In Sachen - Klägerin und Antragstellerin - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt gegen - Beklagter und Antragsgegner
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. Juli 2004. in der Rechtsbeschwerdesache
BUNDESGERICHTSHOF X ZB 40/03 BESCHLUSS vom 13. Juli 2004 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO 91 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. Die Beauftragung eines am Sitz des Insolvenzverwalters
Mehr# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen
MehrProfessor Dr. Peter Krebs
Professor Dr. Peter Krebs Zusatzfall: Behandelte Gebiete: Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach 179 BGB Der Vater V hat als bewusst vollmachtsloser Vertreter für die Computer S GmbH, deren
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 13. Juli 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 259/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 13. Juli 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:
MehrEinkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten
Sie suchen einen Verwalter für Ihre Immobilie: Egal ob Eigentümergemeinschaft einzelne Eigentumswohnung Miet- oder Gewerbeobjekt oder vielleicht nur eine einzelne Dienstleistung Was Sie dabei wissen und
MehrSteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob
Mehr9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu.
1 Rund um das Auto Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu. 1. Zu diesem Fahrzeug sagt man auch Pkw oder Wagen. 2. kein neues Auto, aber viel billiger
MehrLeitsätze: Hinweis: Der Beklagte lehnte die Gewährung von BAföG ab.
Leitsätze: 1. 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG ist auf andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum als die Schweiz (hier: Liechtenstein) nicht entsprechend anwendbar. 2. Besondere
Mehr