Neues Scheidungsrecht
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- Käte Hoch
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1 Neues Scheidungsrecht Vorschläge zur Umsetzung in Buchhaltung und Jahresrechnung 2017 KPMG Kompetenzzentrum Pensionskassen, Februar 2018
2 Grundzüge aus Sicht Rechnungswesen (1/2) Neue Geschäftsfälle - Sicht zahlende Vorsorgeeinrichtung (VE): Ausrichtung einer lebenslangen Rente an berechtigten Gatten, der bis anhin nicht «Destinatär» war, Überweisung (monatlich) direkt an berechtigten oder (jährlich) an dessen Vorsorgeeinrichtung - Sicht zahlende VE: Deckungskapital für diese lebenslange Rente - Sicht empfangende VE: Lebenslange Rente wird durch Vorsorgeeinrichtung der berechtigten Person vereinnahmt und verbucht diese als Einlagen Buchungszeitpunkt / erstmalige Erfassung - Bei Vorliegen Gerichtsurteil, zuvor sind keine gesicherten Angaben vorhanden Technische Buchhaltung - Neue Transaktionsart(en) wie z.b.: Scheidungsrente direkt ausbezahlt Scheidungsrente an andere Vorsorgeeinrichtung Auszahlung kapitalisierte Scheidungsrente usw. Ausgestaltung abhängig von verwendetem System 2
3 Grundzüge aus Sicht Rechnungswesen (2/2) Rahmenbedingungen Buchhaltung und Jahresrechnung - Keine Änderungen an Swiss GAAP FER 26 geplant - Zurückhaltung bei Einfügung neuer Positionen in die Bilanz und Betriebsrechnung, da keine wesentlichen Zahlen zu erwarten sind. Zusätzliche Details (z.b. Deckungskapital für lebenslange Renten) können im Anhang gezeigt werden (FER 26/6 i.v.m. 26/15) - Hingegen sollte der Kontoplan in der Finanzbuchhaltung so detailliert ausgestaltet werden, dass alle notwendigen Informationen in der notwendigen Tiefe vorhanden sind - Einhaltung der Brutto-Darstellung - Verbuchungsmethodik hat unter anderem Einfluss auf: Statistiken (z.b. Altersrente pro Person) Sifo-Abrechnung (Rentenbetrag als Basis für Prämie) Fortschreibungstabellen (Differenzen zwischen Zahlen in Betriebsrechnung und Zahlen in Fortschreibungstabellen) - Fortfolgend sind Umsetzungsvorschläge von KPMG dargestellt. Es gibt keine ideale Lösung und alle Varianten sind denkbar, die nicht ein falsches oder irreführendes Bild ergeben 3
4 Umsetzungsvorschläge (1/2) Vorsorgeeinrichtung des verpflichteten Gatten: Geschäftsfall Vorsorgeausgleich Bilanz Position FER 26 (mögliche Umsetzung) Deckungskapital für lebenslange Rente H Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen Vorsorgekapital Rentner Betriebsrechnung Scheidung Rentner: Bezahlung einmalige Kapitalleistung Scheidung Aktive: Bezahlung einmalige Kapitalleistung Bezahlung lebenslange Scheidungsrente an andere Vorsorgeeinrichtung oder direkt an berechtigten Gatten M O O M Reglementarische Leistungen Neue Position: Leistungen aus Scheidung *) -oder- Austrittsleistungen ( stört Fortschreibungstabelle DK) Vorbezüge WEF/Scheidung Austrittsleistungen Vorbezüge WEF/Scheidung ( wie bisher) Reglementarische Leistungen Übrige reglementarische Leistungen -oder- Neue Position: Leistungen aus Scheidung *) Verzinsung gem. Art. 19j Abs. 5 FZV T Netto-Ergebnis aus Vermögensanlage Sonstiger Zinsaufwand (FER 26/17) +) -oder- W Sonstiger Aufwand Empfehlung KPMG *) Empfehlung: Unterteilung auf Kontostufe in Kapital- und Rentenleistung ( Sifo-Abrechnung) +) Nachteil: Performanceberechnung basiert auf anderer Grundlage als Netto-Ergebnis, was aber unwesentlich ist 4
5 Umsetzungsvorschläge (2/2) Vorsorgeeinrichtung des berechtigten Gatten: Geschäftsfall Vorsorgeausgleich Bilanz Position FER 26 (mögliche Umsetzung) Keine Anpassung notwendig Betriebsrechnung Vereinnahmung einmalige Kapitalleistung ( wie bisher) Vereinnahmung lebenslange Rente als Kapitalgutschrift Vereinnahmung Zinsen gem. Art. 19j Abs. 5 FZV L L Eintrittsleistungen Einzahlung WEF-Vorbezüge/Scheidung Eintrittsleistungen Einzahlung WEF-Vorbezüge/Scheidung Keine separate Verbuchung des Zinses. Dieser ist direkt dem überwiesenen Guthaben zugeschlagen und wird ohne Unterscheidung dem Konto des berechtigten Gatten gutgeschrieben Generelle Überlegungen Stetigkeit muss gegeben sein Möglichkeiten/Vorgaben technische Buchhaltung beachten Auswirkungen auf Statistiken und Sifo-Abrechnung Persönlichkeitsschutz (FER 26/15): Rückschlüsse auf Einzelpersonen durch zu detaillierte Gliederung vermeiden 5
6 Erich Meier Partner Leiter KPMG Kompetenzzentrum Pensionskassen T M E erichmeier@kpmg.com The information contained herein is of a general nature and is not intended to address the circumstances of any particular individual or entity. Although we endeavor to provide accurate and timely information, there can be no guarantee that such information is accurate as of the date it is received, or that it will continue to be accurate in the future. No one should act on such information without appropriate professional advice after a thorough examination of the particular situation KPMG AG is a subsidiary of KPMG Holding AG, which is a member of the KPMG network of independent firms affiliated with KPMG International Cooperative ( KPMG International ), a Swiss legal entity. All rights reserved.
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