Günzacher Gemeindeblättle

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1 Ausgabe: August 2016 Impressum Herausgeber: Gemeinde Günzach, Hauptstr. 9, Günzach Tel.: 08372/345, Fax: 08372/8354 Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Wilma Hofer Auflage: 500 Stück Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder. Internet: Foto: Christian Alberti Öffnungszeiten: Mo., Die., Fr. 10:00-12:00 Uhr, Do. 8:00-12:00 Uhr Mittwoch geschlossen

2 Dankeschön von der Gemeinde. Für die gelungene Renovierung vom FFW-Turm (Titelblatt Blättle Juli 2016) möchten wir uns noch einmal namentlich bedanken bei: Andi Weber, Rudolf Rauscher, Johannes Wölfle, Jürgen Wölfle, Anton Jörg, Peter Schmid, Karl Rothärmel, Karl Wassermann, Andreas Förg, Christian Streicher, Sebastian Heckelsmüller, Rudi Maurus, Michael Spieler, Michael Rauscher, Andreas Samenfink, Alexander Mair, Florian Lankes, Felix Pries Ein herzlicher Dank auch an Otto und Thomas Höbel, dass sie die Zufahrt zum Mulchen vom Wiesenbach ermöglicht haben. Auszüge, Wünsche und Anfragen aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Top Wasserrechtsverfahren: Tekturplanung Schoeller Technocell GmbH & Co. KG - Auflassung Wasserkraftanlage Rohr und Wiederherstellung der Durchgängigkeit Tekturplanung vom von TC Günzach an LRA Ostallgäu/Untere Wasserrechtsbehörde: BgmIn Hofer: Der Rückbau erfolgt in der Bauform einer Pendelrampe. Die Pendelrampe stellt eine spezielle Form der Riegelrampe dar. Die Riegel bestehen aus Wasserbausteinen, die bogenförmig mit einer wechselseitigen Querneigung angeordnet werden. Durch das Vorhaben wird die von Lebewesen nicht passierbare Kraftwerksanlage beseitigt und die Durchgängigkeit für Fische hergestellt. Das LRA bittet die Gemeinde um Stellungnahme bis zum Seitens der Gemeinde bestehen für das geplante Vorhaben keine Einwände. Abstimmungsergebnis: 11:0 TOP Bau- und Grundstücksangelegenheiten Bauantrag: Zengerle Stefan, Iffeldorf, Faltergatter 10, Umbau und Erweiterung des best. Wohnhauses mit Einbau von 2 zusätzlichen Wohneinheiten, sowie Einbau von 4 Gaupen in das Dachgeschoss, Mittelberg 2, Fl. Nr. 926 Der Bauplan wurde mit dem Landratsamt vorbesprochen (Herr Hohenadel/Herr Zengerle). Beschluss: Der Gemeinderat erteilt für das Bauvorhaben Umbau und Erweiterung des best. Wohnhauses mit Einbau von 2 zusätzlichen Wohneinheiten, sowie Einbau von 4 Gaupen in das Dachgeschoss, Mittelberg 2, Fl. Nr. 926, von Stefan Zengerle, Iffeldorf, das gemeindliche Einvernehmen. Abstimmungsergebnis: 11:0 Information Bauantrag Anita Maurus Der Balkon wird wie im Beschluss vom auf 4,50 m beschränkt. Herr Rück (LRA) setzt sich mit der Bauherrin in Verbindung. Das Abstimmungsergebnis in der letzten Sitzung war 8:5. Seite 2 von 24

3 Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern; Kommunalinvestitionsprogramm KIP; Energetische Sanierung und Barrierefreiheit des Kindergartens Günzach kann gefördert werden Förderung in Höhe von Euro bei förderfähigen Kosten von Euro Vorschlag: Für die Umsetzung der Maßnahme soll eine kleine Projektgruppe gebildet werden. GR Vetter hat zu dieser bereits seine Zustimmung gegeben. GR Stefan Fischer und GRin Christiane Liebherr sind auch dabei. Nach Aussage von Frau Wildgruber (Regierung von Schwaben) muss der Antrag auf Fördermittel bis November 2016 gestellt werden; die Maßnahme muss bis durchgeführt und abgeschlossen sein. Die Zuwendungen werden bis vollständig ausbezahlt. Allerdings ist eine Verlängerung dieser Frist um 2 Jahre geplant. (siehe Mail Frau Wildgruber ) TOP Einführung einer Straßenausbaubeitragssatzung Begrüßung Herr Thoma -weitere Informationen -Information von Herr Rieser an das Landratsamt Ostallgäu/Kommunalrecht und Staatliche Rechnungsprüfung, dem GR als Vorlage zugegangen RA Thoma: Das Landratsamt (=LRA) hat zu dem Entwurf Stellung genommen und ist mit den Änderungen einverstanden, die Wirksamkeit ab (oder später) ist möglich, damit keine Altfälle mit einbezogen sind. Die vorgesehene Änderung, die Eigenbeteiligungssätze der Gemeinde um 15 % zu erhöhen, sieht das LRA angesichts der angespannten Finanzlage der Gemeinde eher als nicht empfehlenswert. Dazu wird man sich aber noch fundierte Gedanken machen müssen, d.h. im Rahmen der bei Beschlussfassung zum Erlass der Ausbaubeitragssatzung erforderlichen Abwägung wird sich die Gemeinde Gründe für und gegen diese Heraufsetzung überlegen, gewichten und dann entscheiden. Wichtig ist, dass eine solche nachvollziehbare und im Protokoll verschriftlichte Abwägung stattfindet. RA Thoma bietet an, einen Entwurf eines solchen Textes vorzubereiten. Zum Punkt Tiefenbegrenzung/Festsetzung auf 50 m sollte man sich nach Meinung des LRA auch noch Gedanken machen, da sich die Tiefenbegrenzungsregelung nach der aktuellen Rechtsprechung an der ortsüblichen Tiefe der baulichen Nutzung im Gemeindegebiet orientieren muss. Das LRA findet eine Pauschalierung nicht so gut und schlägt statt einer einheitlichen Tiefenbegrenzung Einzelfalllösungen vor, wonach in jedem Einzelfall bestimmt wird, wie weit der Erschließungsvorteil geht. Herr Thoma hält nichts von solch einer Individualisierung, dies bereite nur Probleme, weil sich dann in jedem Fall Diskussionen entwickeln werden. Er empfiehlt eher eine Tiefenbegrenzungsregelung, bei der sich die Gemeinde im Vorfeld die Grundstücke anschaut. Wenn die Regelung auf den Großteil der Grundstücke passt, dann kann man den Wert (50 m) durchaus festlegen. Auch hierzu gilt es, sich mit entsprechenden Zahlen zu den im Gemeindegebiet tatsächlich vorhandenen Bebauungstiefen auszustatten und auf dieser Grundlage eine im Protokoll zu verschriftlichende Abwägung, d.h. eine bewusste und begründete Entscheidung zu treffen. Auch hierzu wird RA Thoma die passenden Zeilen liefern zur Beschlussfassung. RA Thoma: Das LRA weist darauf hin, dass in absehbarer Zeit ein neues Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages herausgegeben wird. Dieses Muster wird sicherlich auch auf die von uns angedachten Änderungen anwendbar sein, um auf dieser neuen Grundlage einen Seite 3 von 24

4 Satzungsbeschluss zu fassen. Bis dahin weiß man wahrscheinlich auch, wann die Ausbaumaßnahme in Sellthüren abgeschlossen werden kann und zu welchem Datum folglich die Satzung greifen soll. BgmIn Hofer: In welche Richtung gehen die Änderungen der neuen Satzung? RA Thoma: Es werden keine gravierenden Änderungen sein, das System wird nicht geändert, nur einzelne verbale Änderungen werden eingearbeitet. Der Verwaltungsgerichtshof ist an allumfassender Gerechtigkeit interessiert und der Bayerische Gemeindetag wird die Mustersatzung an die aktuelle Rechtsprechung anpassen. Die Empfehlung lautet also, die neue Mustersatzung abzuwarten, angedachte Änderungen einzuarbeiten, sich zu beraten und einen Beschluss zu fassen. RA Thoma: Gibt es noch Fragen zu den Ausführungen in der letzten Sitzung? - keine RA Thoma: Die Diskussion über die verkehrliche Bedeutung einer Straße ist oft sehr intensiv im Straßenausbaubeitragsrecht. BgmIn Hofer: Z.B. der Bierweg, dieser wird von manchen als Umgehung der Hauptstraße angesehen, wie ist dieser zu betrachten? RA Thoma: Das muss allein die Gemeinde festlegen, wofür die Straße in Zukunft gedacht ist. Es kommt nicht auf die straßenrechtliche Widmung einer Straße an, sondern wirklich nur auf die verkehrliche Bedeutung dieser Straße in der Zukunft, d.h. nach dem Ausbau. Manchmal verändert sich die Bedeutung einer Straße, aber das kann die Gemeinde mit ihrer Baumaßnahme beeinflussen, z.b. den Verkehr erschweren mit Querungsnasen, Ebereschen Die Gemeinde muss das selbst in den Griff nehmen und sich die Frage stellen, was sie als Gemeinde mit dieser Straße bezweckt, z.b. eine andere Straße entlasten. Wichtig ist, den Verkehr zu bewerten und die Gegebenheiten vor Ort genau zu betrachten. Die Gemeinde ist sehr frei in der Entscheidung, wie eine Straße ausgebaut wird, die Kosten dürfen nur nicht außerhalb jeglicher Vorstellungen liegen. Bei einer anstehenden Ausbaumaßnahme und insbesondere bei einer damit geplanten Änderung der verkehrlichen Bedeutung einer Straße sollte die Gemeinde in einer Anliegerversammlung informieren (vlt. ein Jahr vorher), damit nicht das Gefühl entsteht, es werde über den Kopf der Bürger weg entschieden. Die Leute wissen dann, dass ein Bescheid ins Haus steht. Stundung und Ratenzahlung sind nicht als Standardfall vorgesehen, der Bürger muss grundsätzlich offenlegen, in welchen finanziellen Verhältnissen er lebt. Die Gemeinde kann bei tatsächlicher finanzieller Notlage eine Stundung unter Verzinsung von 2% über dem Basiszinssatz (derzeit also ca 1,3-1,4 % p.a.) gewähren oder eine Ratenzahlung mit gleicher Verzinsung vereinbaren. Eine zinslose Stundung ist nur für Landwirte unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. GR: Man könnte doch nur den Grundausbau mit in die Berechnung aufnehmen und festsetzen, dass die Verschönerungen zu Lasten der Gemeinde gehen? RA Thoma: Der sog. Städtebauliche Mehraufwand ist grundsätzlich nicht förderfähig, d.h. er wird normalerweise abgezogen. Die Regierung von Schwaben als Fördermittelgeber kann hier Probleme machen, das ist nur mit guter Argumentation von einem Städteplaner zu realisieren. Von Städtebaul. Mehraufwandsmaßnahmen ist eher abzuraten, dies sollte nur mit einem professionellen Planungsbüro in Angriff genommen werden, welches sich auch mit der Fördermittelbeschaffung auskennt. GR: Wer sich dann an der Dorferneuerung beteiligt, kann sich ins eigene Fleisch schneiden. Seite 4 von 24

5 RA Thoma: Dazu kann er nichts Genaues sagen, die Fördermittel werden immer nur vom Gemeindeanteil abgezogen. BgmIn Hofer: Die Förderung (Regierung von Schwaben und Dorferneuerung) wird abgezogen und was dann übrigbleibt, wird auf den Bürger umverteilt. Also ist es dann insgesamt doch weniger im Rahmen der Dorferneuerung. RA Thoma: Hier werden nach meinem Verständnis 3 Töpfe gebildet: Dorferneuerung, Gemeinde und Anlieger. RA Thoma: Die wichtigen Themen sind, wann die Satzung wirksam werden soll und wie groß der Gemeinde- und Anliegeranteil sein soll. Herr Rieser: Bei der Festlegung, was für eine Straße es ist, braucht es hierzu einen Beschluss vom GR und eine Verkehrszählung? RA Thoma: Die Bedeutung, die einer Straße in Zukunft zukommen soll, sollte schriftlich festgehalten werden. Dies muss nicht unbedingt über einen Beschluss laufen, aber auf jeden Fall in schriftlicher Form festgehalten und begründet werden. Eine Verkehrszählung ist nicht zwingend notwendig. In gewachsenen Ortsstrukturen gibt es viele Straßen, bei denen sich nicht feststellen lässt, ob in den letzten Jahrzehnten schon erschlossen wurde i.s.d. 127 ff BauGB und Erschließungsbeiträge abgerechnet wurden. Dann kann es zu Streitfällen kommen, ob evtl. noch gar keine Erschließung stattgefunden hat (z.b. fehlende Entwässerung) oder es sich um eine historische Straße (vor den 1960-ger Jahren nach den damaligen Anforderungen erstmalig endgültig hergestellt ) handelt. Dies ist wiederum relevant, ob eine nunmehr durchgeführte Maßnahme eine für die Anlieger teuere Erschließung oder einen kostengünstigeren Ausbau darstellt. Thema Bauprogramm (Beispiel Gehweg): Beim Ausbau der Straße das Bauprogramm der Gemeinde beachten (z.b. im Ort überwiegend Granit-Bordsteine verbaut, dann beinhaltet das Bauprogramm der Gemeinde diese Ausführung in Granit, was sieht das Bauprogramm mit den Festsetzungen oder Vermaßungen im BBPlan z.b. hinsichtlich der Straßenbreite vor?). Zum Entstehen von Beiträgen: Voraussetzung ist die technische Fertigstellung der Ausbaumaßnahme, die Rechnungen liegen geprüft vor und eine rechtsgültige Satzung steht, dann beginnt mit Ablauf des Jahres die 4-jährige Festsetzungspflicht. Nach Ablauf dieser Frist tritt Festsetzungsverjährung ein, die Beiträge sind nicht mehr abrechenbar. Die 4 Jahre sind manchmal schnell vorbei: Im 1. Jahr gehen die Bescheide raus, es kommt zu Widerspruchs-/Klageverfahren, und wenn der Gegner einen geschickten Anwalt hat, dann sind die 4 Jahre mit den möglichen Rechtszügen verstrichen, wenn sich dann erst nach Ablauf der 4 Jahre beispielsweise herausstellt, dass der beklagte Bescheid zu hoch berechnet wurde. Dann besteht für die Gemeinde keine Möglichkeit mehr, die weiteren Beitragspflichtigen mit Ergänzungsbescheiden hinsichtlich der dann von diesen zu wenig bezahlten Beiträgen heranzuziehen, die Gemeinde bleibt dann auf diesen Kosten sitzen. Also unbedingt die Festsetzungsverjährung im Auge behalten. Ein Beitragsbescheid ist grundsätzlich sofort vollziehbar d.h. auch zur Zahlung fällig, wenn der Bürger Rechtsmittel einlegt. Nach 4 Wochen geht der Bürger also in die Säumnis, 1% Säumniszuschlag pro Monat, das sind 12 % im Jahr, das ist sehr viel! Darauf muss man die Bürger aufmerksam machen und als Gemeinde muss man diesen Zuschlag geltend machen! Wenn der Bürger den Rechtstreit gewinnt und schon bezahlt hat, bekommt er die gezahlten Beiträge mit sog. Erstattungszinsen (2% über Basiszinssatz/a) zurück. Seite 5 von 24

6 GR: Die Erhöhung des Eigenanteils um 15 %, geht das mit der neuen Satzung durch? RA Thoma: Ja, diese Freiheit wird der Gemeinde m.e. bleiben. RA Thoma schlägt vor, alle Abwägungen zu dokumentieren, Herr Thoma fertigt Beschlussvorschläge und dann kann die Satzung auf dieser Grundlage beschlossen werden und in Kraft treten. Sollte an der Satzung irgendwann mit Erfolg gerüttelt werden und sie sich als unwirksam darstellen, dann stellt dies keine Katastrophe dar, da die Gemeinde sich in diesem Fall eine neue rechtswirksame -Satzung gibt und den verlorenen Beitragsfall auf dieser Grundlage neuerlich abrechnen wird. GR: Wenn eine Straße ausgebaut wird und der Bereich Wasser/Abwasser ist auch davon betroffen, zählen diese Kosten dafür dann auch zum Ausbau? RA Thoma: Die Wasserleitung zählt nicht dazu, Wasserversorgung ist ja eine über die Herstellungsbeiträge Wasser finanzierte Anlage der Gemeinde, deren partielle Erneuerung aus diesem Beitrags- oder/und gebührentopf finanziert werden muss. Bei Erneuerung des Mischwasserkanals vor einem Straßenausbau darf die Gemeinde 25% der Kanalosten auf die Straßenherstellung anrechnen, wenn die Straße auch über diesen Kanal entwässert wird. Beim Trennsystem kann der Regenwasserkanal in dem Verhältnis (meist 50%) auf die Ausbaumaßnahme abgerechnet werden, wie er einerseits der Oberflächenentwässerung der Anliegergrundstücke und andererseits der Straßenentwässerung dient; in diesem Fall wäre die Erneuerung des Schmutzwasserkanals nicht anteilig auf die Ausbaumaßnahme zu rechnen. BgmIn Hofer beschließt dieses Thema und bittet Herrn Rieser, die Änderungen in die geplante Satzung einzuarbeiten. TOP Stand Planung RW-Beseitigung Sellthüren Ausbau der Bäckergasse Vorlage Tekturplan mittels Beamer Donnerstag, Anliegerversammlung Terminplanung: Ausschreibung war jetzt im Staatsanzeiger, am 04. August ist Submission, Vergabe in August-Sitzung beschließen, Baubeginn ist für 29. August vorgesehen, Fertigstellung heuer TOP Verschiedenes LEW: Austausch der Leuchten hat begonnen. Rettungskette Forst: Verbesserung für die Auffindbarkeit von Rettungskräften und Verunglückten o Maßnahme des Bay. Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten o Aufbau eines einheitlichen Rettungssystems für den Staats- und Privatwald o Festlegung und Bekanntgabe der Rettungstreffpunkte o Im Gemeindegebiet Günzach werden 3 Schilder aufgestellt: Autenried, Rohr und Haus der Gemeinschaft Immenthal o Die Schilder sind nummeriert, geben klare Handlungsanweisungen für den Notfall und stehen an öffentlich zugänglichen Straßen. o Für das Smartphone gibt es eine kostenlose App Hilfe im Wald. Bürgerversammlung Mittwoch, als Termin angedacht Kindergarten Mitte Oktober Einweihung Seite 6 von 24

7 TOP Wünsche und Anfragen GR Rauscher: Zur Info an alle, Ende August beginnt die Baumaßnahme Rohr-Schöllhorn. GR Rauscher: Ein großes Dankeschön an alle Freiwilligen, die sich an der Turmsanierung beteiligt haben, es wurden 135 Stunden an ehrenamtlicher Leistung erbracht. LEW Verteilnetz GmbH (LVN) informiert: Störungs-Hotline Fragen zum Stromanschluss Veranstaltungen und Termine August/September Mariä Himmelfahrt, Patrozinium mit Pfarrer Susak, Sektempfang mit musikalischer Umrahmung, 9:30 Uhr Abholung Blaue Tonne Günzach und Immenthal, ab 6:00 Uhr AKKU-Treff: Rathaus Lichtspiele Obergünzburg im Alten Rathaus, Marktplatz 3, Filmtitel: Kindsköpfe 1, FSK ab 0, Laufzeit 102 Min., 19:30 Uhr, Bistro ab 19:00 Uhr Vet. Und Soldatenverein Günzach und DG Günzach, Ausflug Lechmuseum Langweid und Schloßpark Hohenthann, Anmeldung unter Tel SV Immenthal, Jugendausflug Senioren-Mittagstisch im Gasthof Hirsch Günzach, ab 11:30 Uhr Letzter Termin Abgabe Sperrmüllkarte für Abholung AKKU-Treff: Rathaus Lichtspiele Obergünzburg im Alten Rathaus, Marktplatz 3, Filmtitel: Ich und Kaminski, FSK ab 6, Laufzeit 119 Min., 19:30 Uhr, Bistro ab 19:00 Uhr Senioren-Mittagstisch im Gasthof Hirsch Günzach, ab 11:30 Uhr FFW Günzach, AG Sellthüren, Gruppenübung, 19:30 Uhr FFW Günzach, Gruppenübung, 19:45 Uhr SV Immenthal, Übungsschießen, Jugend 19:00 Uhr, Erw. 20:00 Uhr Schultag Gemeinde Günzach, Gemeinderatssitzung, Hauptstraße 9, 20:00 Uhr Abholung Blaue Tonne Günzach und Immenthal, ab 6:00 Uhr AKKU-Treff: Rathaus Lichtspiele Obergünzburg im Alten Rathaus, Marktplatz 3, Filmtitel: Suffragette Taten statt Worte, FSK ab 12, Laufzeit 107 Min., 19:30 Uhr, Bistro ab 19:00 Uhr RC Allgäu, 23. Betten Lima Kriterium, Endlauf Lightweight-Heiss-Cup 2016, Günzach, 13:00 Uhr, Näheres siehe vorletzte Seite Problemmüllsammlung, am Bauhof Obergünzburg neben Wertstoffhof, 12:30-14:30 Uhr SV Immenthal, Radtour Senioren-Mittagstisch im Gasthof Hirsch Günzach, ab 11:30 Uhr SV Immenthal, Übungsschießen, Jugend 19:00 Uhr, Erw. 20:00 Uhr SV Immenthal, Übungsschießen, Jugend 19:00 Uhr, Erw. 20:00 Uhr Seite 7 von 24

8 AKKU-Treff: Rathaus Lichtspiele Obergünzburg im Alten Rathaus, Marktplatz 3, Filmtitel: Die Gärtnerin von Versailles, FSK ab 6, Laufzeit 118 Min., 19:30 Uhr, Bistro ab 19:00 Uhr Gemeinde Günzach Bilder aus der Gemeindekamera Hochzeit im Juli Frau Claudia Mayr und Herr Sebastian Häring (auf dem Bild mit Tochter Annika) gaben sich in Günzach das Jawort Anschließend wurde ordentich aufgspielt Seite 8 von 24

9 Wegen Urlaub wird die Turnhalle im August nur eingeschränkt gereinigt. Wir bitten um Rücksicht und Verständnis! Vielen Dank! Wegen dem Radrennen am Samstag in Günzach sind folgende Straßen von 12:30-20 Uhr gesperrt: Bierweg-Nicolausstr.-Schönwiesstr.-Bahnhofsstr. Auf der gesamten Rennstrecke gilt generelles Parkverbot. Wer zwischen 12:30 und 20:00 Uhr seinen PKW benötigt, wird gebeten, diesen am Kirchplatz zu parken. Eltern weisen wir auf ihre Aufsichtspflicht hin. Bitte unbedingt auch Katzen und Hunde von der Rennstrecke fernhalten! Danke für euer Verständnis sagt euch Klaus Görigvom RC Allgäu. Ferienpass wieder bei uns erhältlich Auch in diesem Jahr bietet die kommunale Jugendarbeit Ostallgäu und der Kreisjugendring Oberallgäu zusammen mit der Familienbeauftragten der Stadt Kaufbeuren wieder den Ferienpass für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre an. Von gewohnt hoher Qualität sind die zahlreichen, kostenlosen Gutscheine für verschiedene Freizeiteinrichtungen in Kaufbeuren und den Landkreisen Ostallgäu und Oberallgäu. So können die Kinder und Jugendlichen vom kostenlos Minigolf spielen, die Bäder in den Landkreisen und Städten besuchen oder eine Piratenjagd am Forggensee erleben und, und, und Busse kostenlos Zudem berechtigt der Ferienpass dieses Jahr wieder zur kostenlosen Nutzung aller Busse im gesamten Verbreitungsgebiet (Ostallgäu, Oberallgäu, Kempten, Kaufbeuren und Kleinwalsertal) während der Sommerferien (30. Juli bis 12. September). Für Vollzeitschüler von 18 bis 21 Jahre gibt es für sieben Euro das Ferienpass-Busticket, das ebenfalls die Nutzung aller Busse erlaubt. Der Ferienpass ist bei den Kreisjugendringen, Familienstützpunkten, Landratsämtern, Stadtverwaltungen, Gemeinden und Verkehrsämtern sowie den Verkaufsstellen der ÖPNV Busunternehmen erhältlich. Nähere Infos zum Ferienpass sind auch unter der eigens eingerichteten Webseite zu finden. eza!-energietipps Richtig lüften und an Verschattung denken Eine Klimaanlage hilft zwar gegen Hitze, verbraucht aber immens viel Strom und ist daher sehr teuer und nicht eben umweltfreundlich. Dabei kann allein schon durch das richtige Lüften ein spürbarer Effekt erzielt werden. Als Faustregel gilt: Fenster möglichst geschlossen halten, wenn es draußen wärmer als drinnen ist. Ab dem späten Abend, nachts und früh am Morgen ist der Zeitpunkt gekommen, Fenster und Türen weit zu öffnen. Vor allem in der Früh ist das Querlüften sehr wichtig. Tagsüber sollten die Fenster nicht einmal gekippt sein, weil sonst Hitze in die Wohnung kommt und die Wärme in den Wänden gespeichert wird. Wichtig: beim Neubau, aber auch bei einer Sanierung sollte unbedingt an das Thema Fenster-Verschattung gedacht werden. Außen montierte Rollläden oder Jalousien sind dabei dreimal effektiver als innen angebrachte Seite 9 von 24

10 Systeme, die nur rund 25 Prozent der Sonnenstrahlen abhalten können. Weitere Energietipps gibt es bei den Energieberatern des Energie- und Umweltzentrums Allgäu (eza!) unter oder im Internet unter Tauschring Günztal Monatstreffen Das monatliche Treffen des Tauschrings Günztal entfällt im August. Mail Adresse: Sicotropical - Musica Latina Südamerikanische Musik lädt zum Tanzen und Genießen ein Unter diesem Titel verbergen sich sechs Vollblutmusiker der Extraklasse. Musica Latina steht auf dem Programm. Salsa, Bolero, Cumbia, Reggea. Die Lebensfreude, die diesem Rhythmus entspringt, bildet eine Brücke zwischen Jung und Alt, sie verzaubert und fesselt das Publikum bringt Urlaubsfeeling in den Alltag. Die Musiker aus Argentinien, Kolumbien und Deutschland nehmen Sie mit auf eine Reise durch Südamerika, lassen Sie die typischen Rhythmen dieses Kulturkreises spüren und überzeugen mit ursprünglichen Klängen ihr Publikum. Lassen Sie sich ein auf diese Musik die einen ganz besonderer Zauber in sich birgt. Besetzung: Gitarre, Tres, Bass, Piano, Percussion, Gesang am Sa. 17. September 2016 Hirschsaal Obergünzburg, 20 Uhr. Veranstalter: OIKOS e. V. Kartenvorbestellungen unter: Telefon / 1037 Fam. Räder oder / 8582 Fam. Hörmann / Riedel info@oikos-oberguenzburg.de Leserfoto Autenrieder Kreispflege wie "Anno Dazumal" mit Michael Reiter (re.) und Lukas Höbel (li.) Seite 10 von 24

11 Viele Familien haben bereits auf diese Bekanntgabe gewartet nun ist es so weit! Wir freuen uns, dass wir ab Herbst die Familien in diesen Räumen begrüßen dürfen. Der Eröffnungstermin hierfür wird noch bekannt gegeben! Martina Fischer - Leitung Familienstützpunkt / familienstuetzpunkt@kvostallgaeu.brk.de Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 9:00-11:00 Uhr Second-Hand-Markt des Kindergarten Sonnenschein in Obergünzburg Gebrauchte Herbst- und Winterkleidung sowie zahlreiche Spielsachen und Bücher für Ihre Kinder finden Sie preisgünstig beim Second-Hand-Markt des Kindergartens Sonnenschein in Obergünzburg am Freitag, den von Uhr bis Uhr im Hirschsaal in Obergünzburg. Werdende Mütter dürfen bereits ab Uhr einkaufen. Alle, die ihre Kinderkleidung für den Markt anbieten möchten, können sich über unter Basar anmelden. Die Abgabe der etikettierten Kleidung und Spielsachen findet am Donnerstag, den von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Hirschsaal statt. Die nicht verkauften Artikel können am Samstag, den von 10:00 bis 11:30 Uhr abgeholt werden. Seite 11 von 24

12 Blickpunkt Günzach Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, vor der Sommerpause trafen wir uns auf vielfachen Wunsch in der Schober-mühle. Danke für euren Besuch. Zuerst fand der Garten wieder seine Bewunderer. Dann folgte der Kaffeeklatsch und es wurde viel g hoigatet, gesungen und vorgelesen. Zweiter Bürgermeister Michael Feistl begrüßte uns im Namen der Gemeinde und trug zum Gelingen des Nachmittags eine Geschichte aus einem Lesebuch von 1910 vor. Vielen Dank für sein Dabeisein. Herzlichen Dank auch an Resi Rothärmel für die musikalische Begleitung. Wir bedanken uns auch recht herzlich bei Gertrud Jörg und ihrem Team für die gute Bewirtung und ihre leckeren Torten. Die nächsten Termine zum Mittagstisch im Gasthof Hirsch sind: Mittwoch, 24. August 2016 Mittwoch, 07. September 2016, Mittwoch, 21. September Eine Anmeldung zum Mittagstisch ist nicht notwendig. Bis wir uns im Oktober wieder treffen wünschen wir Ihnen viele sonnige und angenehme Tage. Ihr Team von Blickpunkt Günzach der Gemeinde Günzach Seite 12 von 24

13 Öffentliche Bekanntmachung Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde im März 2017 folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg, -Einwohnermeldeamt-, Marktplatz 1, Obergünzburg schriftlich eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung nicht bis spätestens 30. September 2016 widersprochen wurde, werden die genannten Daten weitergeben. Obergünzburg, Leveringhaus, Gemeinschaftsvorsitzender Seite 13 von 24

14 ERSTE HILFE KURSE AM KIND Der Familienstützpunkt bietet im Herbst 1.Hilfe Kurse speziell für NOTFÄLLE AM KIND an. Die Kurse richten sich an Eltern, Großeltern und an alle, die mit Kindern zu tun haben. Notfälle mit Kindern gehen an Niemandem spurlos vorbei. Die Erste Hilfe bei Kindern weicht oft etwas von der Ersten Hilfe beim Erwachsenen ab. In beiden angebotenen Kursen besteht die Möglichkeit, auf gezielte Fragen der Teilnehmer einzugehen. Anmeldung für beide Kurse unter Tel. 0152/ (Montag & Dienstag 9:00-11:00) Die Kursgebühr wird vor Ort gezahlt. "Fit in Erster Hilfe Säuglinge und Kleinkinder" Dieser Lehrgang beinhaltet 4 Unterrichtsstunden á 45 Minuten. Für Teilnehmer, die evtl. schon einen 1.Hilfe-Kurs am Kind absolviert haben und Ihre Kenntnisse auffrischen wollen. Freitag, 07.Oktober :00 21:00 Kursort BRK Rettungswache/ Lehrsaal Oberer Markt Kosten pro Person 15 Erste Hilfe "Am Kind" Dieser Lehrgang beinhaltet 9 Unterrichtsstunden á 45 Minuten Für Teilnehmer, die einen ausführlichen 1.Hilfe-Kurs am Kind absolvieren möchten. (ErzieherInnen und Tagesmütter/väter bitte unbedingt bei der Anmeldung angeben) Mittwoch, 26.Oktober und Donnerstag, 27.Oktober 2016 jeweils 18:30 22:00 Uhr Kursort BRK Rettungswache/ Lehrsaal Oberer Markt 35 Kosten pro Person 40 pro Paar 60 (hier gelten auch Großeltern als Paare) Familienstützpunkt Obergünzburg Oberer Markt 35 Telefon: 0152/ familienstuetzpunkt@kvostallgaeu.brk.de Internet: Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 9:00 bis 11:00 Uhr und nach Vereinbarung Leitung: Martina Fischer Obergünzburg Seite 14 von 24

15 Information der Servicestelle EhrenAmt Vereinscoaching ein kostenloses Angebot der Servicestelle EhrenAmt Die Servicestelle EhrenAmt bietet als individuelle Unterstützung für die Bewältigung von neuen Herausforderungen, die sich aus dem Wandel der Gesellschaft ergeben, ein Coaching für Vereine an. Ein Blick von außen bringt oft Klarheit. Das Vereinscoaching findet in mehreren Sitzungen statt, in denen die Situation im Verein beleuchtet und Lösungen gefunden werden. So kann sich der Verein für die Zukunft neu aufstellen. Interessierte können sich um ein kostenloses Vereinscoaching bis zum bewerben. Das Bewerbungsformular ist auf dem EhrenamtPortal unter zu finden. Teil der Bewerbung ist die möglichst genau Beschreibung, warum gerade Ihr Verein den Zuschlag erhalten soll. Aus den eingegangenen Bewerbungen werden drei Vereine auswählen. Das Coaching wird von dem Ehrenamtsbeauftragten des Landratsamtes Ostallgäu, Karl Bosch, durchgeführt. Die Termine werden mit den ausgewählten Vereinen im Vorfeld abgestimmt. Ausbildung ehrenamtlicher Senioren- und Demenzbegleiter Für Menschen, die sich ehrenamtlich, in Familie oder Nachbarschaft um demenzkranke Menschen kümmern, gibt es auch dieses Jahr wieder eine Demenzhelferschulung, organisiert durch das Netzwerk Altenhilfe & Gerontopsychiatrie Kaufbeuren-Ostallgäu e.v. An insgesamt vier Wochenenden können Laien eine Grundbasis für die Demenz- und Alltagsbegleitung erlernen. Die Lehrinhalte beschäftigen sich unter anderem mit der Erlebniswelt Demenzkranker, Beschäftigungsmöglichkeiten, Krankheitsbilder, Betreuungsrecht, Notfallsituationen und Angehörigen-Arbeit. Der Kurs findet am 14./15., 21./22. Oktober sowie am 11./12.,18./19.November statt. Freitags jeweils von 15:00 19:30 Uhr im Alten- und Pflegeheim der Hospitalstiftung, Gartenweg 9 in Kaufbeuren und samstags von 09:00 bis 17:30 Uhr in der Blauen Blume, Prinzregentenstr. 9 ebenfalls in Kaufbeuren. Interessierte können sich in der Geschäftsstelle des Netzwerks, Gartenweg 11, Kaufbeuren, Tel , netzwerk-altenhilfe@web.de anmelden. Seite 15 von 24

16 Schulanfang Der Unterricht an der Grund- und Mittelschule Obergünzburg beginnt für die Schüler der 2. bis 10. Klassen am Dienstag, 13. September 2016 um 8.00 Uhr. Schulschluss am ersten Schultag ist für die 2. bis 6. Klassen um Uhr und für die 7. bis 10. Klassen um Uhr. Für die Fahrschüler werden jeweils nach Ende des Unterrichts Busse eingesetzt. Die Busfahrpläne des letzten Schuljahres gelten ab dem zweiten Schultag nahezu unverändert (Veröffentlichung Schulhomepage). Die Schulanfänger mit ihren Eltern treffen sich um 8.30 Uhr zu einer ökumenischen Feier in der Turnhalle der Verbandsschule. Für die ersten Klassen endet der Unterricht am Dienstag um Uhr. Die Eltern werden gebeten, die Heimfahrt ihrer Kinder zu gewährleisten. Mit Sicherheit ans Ziel Unter dem Motto Mit Sicherheit ans Ziel führte der MSC Obergünzburg das Jugend- Fahrradturnier des ADAC mit rund 170 Schülerinnen und Schülern der Grund- und Mittelschule durch. Auf einem Parcours mit acht Stationen zeigten die Kinder der 3. bis 5. Klassen, wie gut sie ihr Fahrrad schon beherrschen. So musste eine Rinne, eine enge Gasse in Form einer Acht, einhändiges Fahren und ein Schrägbrett möglichst ohne Bodenkontakt gemeistert werden. Beim Linksabbiegen galt es, über die Schulter zu schauen, und sich eine Zahl zu merken. Schnelligkeit war bei einem engen Slalom mit Bremstest gefordert. Dank großzügiger Sachspenden der Raiffeisenbank sowie finanzieller Unterstützung der Sparkasse und der Gemeinde Obergünzburg, konnten die besten Leistungen mit Sachpreisen, Medaillen und Pokalen gewürdigt werden. Die Ehrung erfolgte durch Fr. Maresch, Hr. Lehnert (beide MSC Obergünzburg), Bürgermeisterin Fr. Hofer und Bürgermeister Lars Leveringhaus. Die jeweils Jahrgangsbesten Mädchen und Buben bekamen außerdem eine Einladung zum Regionalturnier. Andreas Roth, Rektor, Grundschule und Mittelschule Obergünzburg Seite 16 von 24

17 Ausflug Skywalk wieder ein gelungener Tag für die Vorschulkinder! Am Anfang des Ausfluges wurden wir erstmal von einem Luxusbus von der Firma Deniffel in Empfang genommen Das Wetter hat leider erstmal nach Regen ausgesehen, was auch für die Kinder kein Problem gewesen wäre, denn die Kinder waren alle super mit Regenklamotten ausgerüstet. Nachdem wir alle Kinder aus den Kindergärten Ruderatshofen, Ebenhofen und Marktoberdorf eingesammelt haben, konnte die Reise zum Skywalk nach Scheidegg beginnen. Während der Fahrt wurden wir vom Regen nicht verschont. Kaum ausgestiegen - lachte uns die Sonne entgegen. Ein gutes Sprichwort sagt Wenn Engel reisen, gibt es schönes Wetter. Zuerst wurde von den Kindern eine kräftige Brotzeit eingenommen, damit sie für das zu Erwartende gestärkt sind. Auf der Aussichtsplattform hatten wir eine schöne Sicht bis zum Bodensee. Die Kinder hatten große Freude über den Skywalk zu laufen um die am Schluss anstehenden Prüfungen zu überstehen. Ein paar Kinder sind leider nicht mit bis zum Schluss gegangen ( an machen Stellen war es auch sehr hoch und vor allem wackelig) am Ende dieser strapaziösen Wackelpartie wurden sie mit einer Rutschpartie belohnt. Der große Spielplatz hat es den Kinder natürlich auch sehr angetan. Aber die größte Freude konnten wir machen, als sie ihr versprochenes Eis bekommen haben ( So viele " Dankeschön" habe ich noch nie gehört Alle waren sehr traurig, dass wir dann schon wieder Richtung Heimat fahren mussten alle Vorschulkinder hätten lieber noch länger auf dem Spielplatz weitergetollt. Während der Heimfahrt stellte ein Kind noch eine besorgte Frage an unsere Busfahrerin: " Reicht den der Sprit bis nach Hause? " - Keine Sorge, wir sind gut und glücklich daheim wieder angekommen. Alle Beteiligten hatten sich über diesen schönen und unvergesslichen Ausflugstag sehr gefreut und würden auch gern wieder mitfahren. Euer Daniel Feneberg, H-F-T Helferherz Günzach Seite 17 von 24

18 Die gesamte Vorstandschaft bedankt sich bei Willy Götze für die handsignierten Fußballschuhe und das handsignierte Nationalmannschaftstrikot seines Enkels Mario Götze. Wir wünschen unserem "MARIO" alles Gute und viel Erfolg bei Borussia Dortmund TOMBOLAERLÖS 2500Euro je 625 Euro gingen an folgende Einrichtungen Tafel Marktoberdorf, Kinderhospiz Grönenbach, Ambulanter Hospizdienst KF OAL, Förderkreis krebskranker Kinder Allgäu Einen besonderen Dank und ein recht herzliches "Vergelt`s - Gott" richtet sich an die Menschen, die unser Tun und Denken mit ihren großzügigen Spenden im Monat Juli bedacht haben. Seite 18 von 24

19 RC Allgäu Sportler wieder sehr gut unterwegs. Günzach: 8 Sportler des RC Allgäu aus Günzach waren letztes Wochenende bei 3 Großveranstaltungen unterwegs und haben sehr viele Kilometer geradelt. Beim Dolomiti Superbike ging es über 119 km MTB Strecke mit 3822 Höhenmeter bei über 2000 Starter darunter einige Profis. Birgitt Hühnlein wurde bei den Frauen wo einige Profi Frauen am Start waren Gesamt 8.Platz und in der AK 1.Platz in 6:25:31 und Günter Wittmann wurde Gesamt 451 Platz und in der AK 17.Platz in 6:58:53. Beim der Salzkammergut Trophy wurde Weiher Franz bei 998 Teilnehmer Gesamt 168.Platz und AK 49 in der Zeit von 6:54:07 für 120 km und 3848 Höhenmeter. 5 Teilnehmer waren in Tannheim beim Radmarathon. Über 1200 Starter waren dort am Start. Auf der 224 km Runde mit 3500 Höhenmeter von Tannheim-Oberallgäu -Riedbergpass-Bregenzerwald-Hochtannbergpass-Lechtal-Gaichtpass-Tannheim war bester RCA Starter: Killian Lernbecher aus Unterthingau in 7:41:21 Gesamt 202 /AK 68 Christian Kujan wurde Gesamt 294 AK 84 in 8:00:26,Schnauder Manfred wurde Gesamt 294 AK 148 in 8:00:27, Tripp Herrmann Wurde Gesamt 370 /AK 182 in 8:19:20 und Endraß Stefan fuhr die verkürzte Runde 130 km in 3:54:18 und wurde Gesamt 45.Platz. Vorstand und Teamleiter Klaus Görig freut es sehr das diese 8 Sportler letztes Wochenende 1384 Rennkilometer gefahren sind und das RC Allgäu Trikot bei großen Wettkämpfen zeigen.beim Triathlon in Schongau waren wieder 4 Sportler des RC Allgäu am Start. Es waren über 300 Sportler aus ganz Bayern am Start da es auch die Bayerischen Meisterschaften waren.beim Olympischen Triathlon ( 1500 m Schwimmen.40 km Rad und 10 km Lauf.) wurde Endraß Stefan aus Obergünzburg Gesamt 26.Platz und 3.Platz AK in 2:22:29 und Lerf Markus aus Günzach Gesamt 36.Platz und AK 6 Platz in 2:26:56. Beim Sprint Triathlon / 600 m Schwimmen,20 km Rad und 5 Km Lauf wurden Schwarz Florian aus Ronsberg Gesamt 23.Platz und AK I/6.Platz in 1:16:50.Kurz dahinter wurde Philipp Weinert aus Obergünzburg Gesamt 24.Platz und AK III / 7.Platz in 1: MTB Sportler des RC Allgäu waren bei den MTB Europameisterschaften 12 Std.Rennen in Dießen am Ammersee. Über 500 MTB Sportler waren dort am Start. Im 2 er Team Wettbewerb waren es 40 Teams aus Deutschland /Österreich und der Schweiz. Start war um 8 Uhr in der Früh.Es wurde auf einer 8 km Runde gefahren mit pro Runde 150 m Höhenmeter.Franz Weiher und Hans-Joachim Rottach gingen für den RC Allgäu an den Start. Sie wechselten jede Runde so das jeder immer ca. 20 min fuhr und dann wieder ca.20 min Pause hatte.nach 11:42 Std kamen Weiher und Rottach mit 33 Runden und 264 km und 4950 Höhenmeter in Ziel. Mit Platz 9 waren die 2 Sportler des RC Allgäu sehr zufrieden.2015 wurden sie ja 10 und somit Platz besser. Klaus Görig /Teamleiter des RCA war auch dabei und war mit seiner Mannschaft sehr zufrieden,da zahlreiche Profis am Start waren.am Ende war eine tolle Seite 19 von 24

20 Siegerehrung mit tollen Preisen für alle Teilnehmer. 3 weitere Sportler waren dieses Wochenende unterwegs. Reichl Thomas wurde beim Waldlauf über 10 km in Bad Grönenbach 4.Platz in 36:37-,Peter Schögel wurde 6.Platz in 39:29 und Kerstin Petsch wurde in 47:29 in ihrer Klasse 1.Platz Peter Schlögel ging am Sonntag noch beim 2.Walser Trail Challenger an den Start. Über Sportler waren dort am Start. Er brauchte für die 29 km Trailstrecke mit 1900 Höhnenmeter 2:56:35 und wurde Gesamt 29.Platz. RC Allgäu Mitglied Thomas Wiedemann aus Obergünzburg fährt in 5 Tagen / 1250 km von Obergünzburg nach Prag hin und zurück. Der RC Allgäu hatte im July 4 Neuzugänge die schon sehr aktive sind. Thomas Wiedemann,Philipp Weinert,Florian Schwarz und Alina Schindele die zu den besten Schwimmerin im Allgäu gehört. Am Samstag den 17.9 ist ja das 23.Betten Lima Kriterium. Neu ist um 18:45 ein 2 er Team Lauf Wettbewerb wo die besten Läufer aus dem Allgäu an den Start gehen werden. Der RC Allgäu sperrt dazu von 12:30-20:00 Uhr folgende Straßen: Bierweg -Nicolausstr.-Schönwiestr-Bahnhofstr. Es gilt generelles Parkverbot. Wer zwischen 12:30 und 20 Uhr sein PKW benötigt,wird gebeten das Auto am Kirchplatz zu parken. Der RC Allgäu würde sich freuen wenn sehr viel Günzacher beim Radrennen zuschauen.bewirtung im Feuerwehrhaus Günzach. Zeitplan: 12 :30 Uhr Absprerrung 13:00-14:30 Schüler Nachwuchsrennen 14:30-15:30 Jugend und Junioren 15:30-17:oo C Klasse + Senioren 17:00-18:30 Hauptrennen Elite mit zahlreichen Profis 18:45-19:25 2 er Teamlauf Wettbewerb mit Allgäuer Spitzenläufern Der RC Allgäu würde sich für ihren Besuch freuen. Klaus Görig /RC Allgäu,. Der Kirchenchor organisiert eine Busfahrt nach Davos zu Dekan Susak. Termin: Sonntag, 25. September 2016 Abfahrt Günzach: Rückkunft Günzach: Kosten pro Person: 6:30 Uhr 19:30 Uhr 20,- Euro Anmeldung bei Resi Rothärmel, Tel.: /75 40 (Bitte auch Telefonnummer angeben) Seite 20 von 24

21 Gaudi-Streitwagenrennen mit Sommerfest bei den Schützen in Immenthal Mit einem Gaudi-Streitwagenrennen am Samstag, 23. Juli eröffneten wir unser diesjähriges Sommerfest. Ab 14 Uhr zogen 14 Gladiatoren mit ihren Teams auf dem Festplatz am Haus der Gemeinschaft ein. Gebührend begrüßt wurden Sie durch unseren Starentertainer Rainer Forderer, der besonders die tollen Outfits lobte. Nach Auslosung der Gegner starteten dann ab 15 Uhr die Spiele bei strahlendem Sonnenschein. Zahlreiche Zuschauer kamen um dem Spektakel beizuwohnen und ihre Mannschaft anzufeuern, Rainer Forderer moderierte mit viel Witz das Turnier. Ein Parcours mit 5 Disziplinen musste gemeistert werden. Viel Geschick, gerade beim Ball fangen, war angesagt, das kostete mancher Mannschaft viel Zeit und den Sieg. Im zweiten Durchgang mussten die Siegermannschaften und die Verlierermannschaften jeweils in ihrer Gruppe gegeneinander laufen. Es entschied das K.O.-System. In den Turnierpausen konnten sich die Zuschauer mit Getränken, Gegrilltem, Kaffee und Kuchen stärken und dann ihre Truppe erneut kräftig anfeuern. Das Turnier war gerade zu Ende, da verdunkelte sich der Himmel und es regnete aus Kübeln. Puh, Glück gehabt!! Die Preisverteilung fand gegen 20 Uhr statt. Zünftig unterhalten wurden wir den Abend über von den WildGauern. Unsere Sieger des Turniers: Platz 1: Team Bockboinige Käsnudla (30 Liter Bier) Platz 2: Team Pierofix (20 Liter Bier) Platz 3: Team Jagdbomber (10 Liter Bier) Das einzige Damenteam die Wikinger on Tour schafften es auf den 4. Platz. Ein dickes Dankeschön geht wieder einmal an alle Helfer und Helferinnen, die bei der Vorbereitung und Durchführung dieses tollen Spektakels mitgeholfen haben, bei den Kuchenbäckerinnen für die leckeren Torten und Kuchen aber auch an die zahlreichen Zuschauer, die nach Immenthal gefunden haben um dem Spektakel beizuwohnen. Tolle Spiele, super Stimmung, ein voller Erfolg, ich freu mich auf 2018!! Eure Cornelia Moser, - Schriftführerin Homepage: Seite 21 von 24

22 Bildergalerie: Günzacher Gemeindeblättle So sehn Sieger aus, schalalalala Seite 22 von 24

23 Seite 23 von 24

24 Kirchennotizen der Kirche Mariä Himmelfahrt Eine herzliche Einladung ergeht an die ganze Pfarrgemeinde Günzach. Wir feiern am Montag, um Uhr Gottesdienst zum Patrozinium unserer Pfarrkirche Maria Himmelfahrt. Wir freuen uns, dass auch dieses Jahr Pfarrer Susak aus Davos den Festgottesdienst mit uns feiert. Musikalisch umrahmt wird der Gottesdienst von unseren Kirchenchor Günzach. Im Anschluss an die Messe lädt Sie die Kirchenverwaltung zu einem Sektempfang ein. Der Musikverein Günzach wird nach dem Gottesdienst vor der Kirche aufspielen. Über zahlreiches Erscheine von Groß und Klein freut sich die Kirchenverwaltung Günzach. Seite 24 von 24

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