Neues Verrechnungsmodell für die steirische Pflegeheimlandschaft

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1 1 Bündnis für gute Pflege Neues Verrechnungsmodell für die steirische Pflegeheimlandschaft 27.September 2017 Stand aus 26. Verhandlungsrunde mit Land Steiermark

2 2 Vorab In insgesamt seit großen Verhandlungsrunden und an die 50 kleinen Arbeitsgruppen wurden alle Bereiche, die mit den Grundlagen der Finanzierung unter Berücksichtigung der fachlichen sowie gesetzlichen Anforderungen der rund 223 steirischen Pflegeheime und ihren rund BewohnerInnen p.a. und rund Beschäftigten zu tun haben, bewertet und die jeweiligen Standpunkte umfassend dokumentiert. Der Landesrat reagierte mit der zuständigen Fachabteilung und den ausführenden Partnern (Heimbetreibern) auf die Kritik des Landesrechnungshofes aus 2012 und leitete eine umfassende Herleitung der einzelnen Aus- und Aufgabenpositionen eines Pflegeheimes in die Wege. Das Land und das Bündnis haben jeweils auf eigene Kosten Wirtschaftsprüfungskanzleien und div. Gutachter mit den einzelnen Kernthemen beschäftigt.

3 Die steirische Pflegeheimlandschaft 3 rd Bewohnerinnen/ Bewohner p.a. Frauen 81 % Männer 19 % Ø : 4,3 60 % haben diagnostizierte Demenzerkrankungen bzw. 80 % multimorbide Krankheitsbilder Pflegeheime: 223 privat/gewerblich: 53 % privat/gemeinnützig: 29 % öffentlich: 18 % Bewilligte Betten: rd Bedienstete 55 % Pflege- und Betreuungspersonal Frauen 88 % Männer 12 % Stand 2016

4 Der differenzierte Tagsatz in den Grundleistungen Grundsätzliches 4 Das folgende differenzierte Normkostenmodell ist ein Kompromiss, transparent und in seinen Positionen umfassend hergeleitet, einfach rechenbar und adaptierbar, einheitlich auf alle Rechtsträgerformen (öffentlich, gewerblich, gemeinnützig) anwendbar und es folgt in den Grundleistungen (früher Hotelkomponente) dem Ansatz, dass in Summe dem Land trotz der enormen Vielfalt in der vom Land bewilligten Heimträgerlandschaft keine wesentlichen Mehrkosten gegenüber dem aktuell gültigen Ansatz entstehen. Last but not least setzt das neue Modell zusätzlich einen großen arbeitsmarktpolitischen Impuls - durch einen schrittweisen Ausbau des Pflegepersonal-Schlüssels (mehr Personal in den Heimen) auf den österreichischen Mittelwert hin.

5 Neue Struktur im Tagsatz 5 Zur Schaffung von Transparenz und Klarheit in der Struktur des neuen Tagsatz erfolgt eine Verschiebung aus der bisherigen so genannten Hotelkomponente in Richtung Pflegeleistungen: Diese beinhalten neben der Abgeltung der Pflege im engeren Sinne entlang der 7 n die Kosten für das Pflegpersonal und den unmittelbar mit der Pflege verbundenen Sachaufwand. Die zweite Kategorie umfasst die Grundleistungen die gesamte Infrastruktur einer Gesundheits- und Pflegeeinrichtung - die Gebäude- und Betriebskosten, Verpflegung, Sachkosten und die Kosten für das nicht mit der Pflege befasste Personal (Reinigung, Wäsche, Hauswirtschaft, Verpflegung, Verwaltung etc.). Bei den Grundleistungen erfolgen künftig Differenzierungen auf Basis von Nettogrundflächen der einzelnen Heime. Pflegeleistungen (Stufen 1-7) Personalkosten Pflege Pflegedienstleitung Wundmanagement Pflegematerial Vertretungskosten / Rufbereitschaft Pflege + Grundleistungen Personal für Infrastruktur Gebäude Einrichtung Instandhaltung Sonst. Sach- und Betriebskosten = Tagsatz

6 Die neue Struktur im Vergleich zu Tagsatz IST Basis 70 Plätze Pflegeleistung Die Fakten Grundleistung 14,39 20,25 33,87 55,30 61,92 82,17 82,17 45m² 46m² 47m² 48m² 49m² = Tagsatz am Beispiel 4 114,54 114,79 115,03 115,28 115,52 Hotelkomponente: Tagsatz: 1 9, , , , , , ,63 64,31 115,07 6

7 Der differenzierte Tagsatz in den Grundleistungen 7 GRUNDLEISTUNGEN Bestehen aus: Personalkosten Infrastruktur (Verwaltung, Küche, Reinigung, Wäsche, Hauswartschaft ) Sach- und Betriebskosten Gebäude: Einrichtung, Instandhaltung

8 Das gehört zu den GRUNDLEISTUNGEN Basis 70 Plätze 8 1 Gebäude 27% Grund und Gebäude, Instandhaltung, Einrichtung 2 Sach- und Betriebskosten 32% Betriebskosten, Reinigungsmaterial, Dienstleistung Schneeräumung, Baumschnitt, Wartungsaufwand, Versicherungen, Steuerberatung, Lohnverrechnung, Buchhaltung, Rechtsberatung, Hygiene- und Verbrauchsmaterial, Flachwäsche, Dienstkleidung, Arbeitsmedizin, Sicherheit, Porto, Büromaterial, IT-EDV, Telefonie GIS, KFZ Unterhalt, Fortbildung, Supervision, Hygienefachkraft, Öffentlichkeitsarbeit, GWG, Spesen Geldverkehr, Mitgleisbeiträge Umlagen, Veranstaltungen, Lesematerial, Dekoration, Qualitätsmanagement, Lebensmitteleinkauf, Managementkosten. von 100% Tagsatz Grundleistungen 3 4 Personal Infrastruktur Hausleitung, Verwaltung, Köchinnen, Küchenhilfen, Küche SO FE Zuschläge, Reinigung incl. Glasanteil, Wäsche, Hauswartschaft Direkte Pflegekosten Pflegedienstleitung, Wundmanagement, Pflegematerial, Vertretungskosten Pflege, Rufbereitschaft Pflege. 34% 7% Wird auf jede bei den Pflegeleistungen aufgeschlagen.

9 Der differenzierte Tagsatz in den Grundleistungen Die Bandbreite 45 bis 49 m² 9 Reale m² Nettogrundfläche (NGF) innen je Haus ; Alles unter 45m² bleibt bei Wert 45m², alles über 49m² bleibt bei Wert 49m², dazwischen Abstufung jeweils nach vollen NGF m² (kaufmännisch gerundet). 45m² 46m² 47m² 48m² 49m² jeweils 4,54.- Pflegekosten zu jeder Stufe Pflegeleistungen dazu Modell NEU jeweils 4,54.- Pflegekosten zu 64,27 jeder Stufe 64,52 Pflegeleistungen 64,76 dazu Vergleich zu Modell IST 64,31 Aktueller Tagsatz des Landes 2017 für alle steirischen Heime.

10 Folgende Kostenpositionen werden in Bezug auf die Nettoflächen differenziert gerechnet: 10 45m² 46m² 47m² 48m² 49m² Alle unter 45m² Alle über 49m² Betriebskosten, Reinigung, Pauschale Reinigung SO FE Zuschläge, Reinigungsmaterial, Dienstleistung Schneeräumung/Baumschnitt, Lohnverrechnung, Dienstkleidung, Arbeitsmedizin & Sicherheit,

11 11 Ermittlung der Nettogrundflächen Definition Nettogrundfläche (NGF) Basis Ö-Norm B 1800 aus Gutachten PWC für Land Steiermark Die einfachste und transparenteste Ermittlung der NGF kann über die bei jedem Haus bereits in Plänen aufliegende Darstellung der Bruttofläche erfolgen, sofern der Heimbetreiber keine Bestätigung eines Architekten über die NGF beibringen kann. Eine Reduktion von 14% (Brutto- auf Nettofläche) ergibt ein schlüssiges Nettomaß. Anzumerken ist, dass sich auch der Kontrollaufwand zur Überprüfung durch das Land bei der Brutto-Methode wesentlich vereinfacht und reduziert. Die Heimbetreiber sind angehalten, alle nicht unmittelbar und zweckmäßig dem Pflegeheim nach PHG zugeordneten Flächen (z.b. Betreutes Wohnen) herauszurechnen.

12 Der differenzierte Tagsatz in den Pflegeleistungen 12 PFLEGELEISTUNGEN Bestehen aus: Personalkosten Basis Personalausstattungsverordnung Pflegematerialien

13 Die Pflegeleistungen Ausbauschritte Personal 2017 bis Der Ausbau von Pflegepersonal steht auch im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von diesem. Deswegen kann der Zeitplan für einen schrittweisen Ausbau mit Ziel 2019 österr. Mittelwert festgelegt werden. In Summe sollen 2020 gegenüber 2015 rund 800 Dienstposten mehr zur Verfügung stehen Pflegeschlüssel Ab Dezember 17 für ganz 2018 Ab Februar 2019 Ab Februar 2020 PFST PFST 1 13,2 13,2 13 PFST 2 8,2 8 7 PFST 3 4,3 4 4 PFST 4 2,6 2,6 2,5 PFST 5 2,2 2,1 2 PFST 6 1,7 1,7 1,7 PFST 7 1,6 1,6 1,6 Der Schritt 2 erfolgt mit Dezember 2017 und gilt bis , danach folgen die letzten beiden Ausbauschritte wie oben angeführt.

14 Die Pflegeleistungen Tagsatzanpassung 1. Dezember Schritt Personalausbau 14 Damit erhöht sich auch mit 1. Dezember 2017 der Tagsatz, bzw. die derzeitigen Pflegezuschläge noch im alten Modell wie folgt: Pflegeschlüssel Ab Dezember 17 für ganz 2018 PFST 0 0 PFST 1 13,2 PFST 2 8,2 PFST 3 4,3 PFST 4 2,6 PFST 5 2,2 PFST 6 1,7 PFST 7 1,6 IST 2017 in Dez 2017 in 1 9,85 9, ,71 16, ,33 30, ,76 50, ,38 59, ,63 77, ,63 82,43

15 Die Pflegeleistungen ab NEU zusammengesetzt Vergleich auf Basis Tagsatz Pflegezuschläge IST 1. Oktober 2017 noch ohne 2. Ausbauschritt und noch ohne Valorisierungen SWÖ und VPI Pflegekomponente ALT 1 9, ,71 Direkt zuordenbare Pflegekosten 4,54 4,54 Pflegeleistung NEU 1 2 Die Fakten 14,39 20, ,33 4, , ,76 + = 4, , ,38 4, , ,63 4, , ,63 4, ,17 100% Personal laut PAVO 4 Direkte Pflegekosten Kostenpositionen: Pflegedienstleitung, Wundmanagement, Pflegematerial, Vertretungskosten Pflege, Rufbereitschaft Pflege.

16 Die Pflegeleistungen - Rahmenbedingungen PAVO 16 Auch die Eckpunkte zum Entwurf der Novelle der Personalausstattungsverordnung (PAVO) vom Mai 2017 wurden verhandelt. Auszugsweise Schwerpunkte: 1 Personalschlüssel Personelle Mindestausstattung: max. 15% des gesamten Pflegepersonals können durch Leasingpersonal (Bezug auf 35, 90 GUKG) ersetzt werden. Unterschreitungsmöglichkeit des Personalschlüssels aus berücksichtigungswürdigen Gründen bis zu max. 10% für die Dauer von 30 Werktagen, sofern die Pflegequalität dadurch nicht beeinträchtigt wird. Wenn diese Unterschreitungsmöglichkeit gegeben ist, akzeptiert das Bündnis 1 Abs. 3 ab Beginn 9 Wochen Krankenstand keine Einrechnung mehr in Personalschlüssel. 2 Zusammensetzung des Pflege- und Betreuungspersonals Sonstiges Personal: Verwendungsgruppe 3, insbesondere als demonstrativen Begriff, Verzicht auf prozentuelle Verteilung innerhalb dieser Qualifikationsstufe, inklusive angestellte Seelsorger 4 Pflegedienstleitung Absatz 2: bis 40 Betten HL + PDL in Personalunion möglich, ab 80 Betten 1 VZÄ, bis 21 Betten 0,3 VZÄ 5 Aufgaben und Anstellung der Heimleitung Absatz 2: bis 40 Betten HL + PDL in Personalunion möglich, ab 80 Betten 1 VZÄ, bis 21 Betten 0,3 VZÄ Qualifizierungsvorgabe wird vertagt, Lösung bis 2023 mit Bündnis zu suchen.

17 Mindest - Anwesenheiten Nachtdienste: 17 Die Nachtdienstregeln gelten für den Zeitraum von 22:00 bis 6:00 Uhr und sind Mindestvorgaben. In den übrigen Zeiten von 06:00 bis 22:00 Uhr müssen dem Bedarf entsprechend mehr Pflegepersonen vor Ort anwesend sein. Die Einschätzung des tatsächlichen Bedarfs obliegt der PDL. (Anmerkung: Trotz der Tatsache, dass die Einschätzung des tatsächlichen Pflege- und Betreuungsbedarfs der PDL obliegt, darf der Mindestpersonalschlüssel nicht unterschritten werden.) Die Mindestpersonalerfordernisse richten sich nach der Größe der Einrichtung (CU). Die Rufbereitschaft findet an einem Ort statt, von dem aus die Einrichtung in einer angemessenen Zeit (bis zu 30 Minuten) erreichbar ist. 5 bis 30 CU CU ab 101 CU 1 PP 2 PP 1DGKP + 1 DP davon 1 PP in Rufbereitschaft 1PP in Rufbereitschaft davon 1 PP DGKP 1 DGKP in Rufbereitschaft wenn keine von den PP DGKP ist 1 PP in Rufbereitschaft PP = PflegePersonen DGKP = Dipl. Pflegefachkraft

18 18 RAHMENBEDINGUNGEN

19 19 Kennzahlen für etwaige Valorisierungen und Anpassungen/Neubewertungen Valorisierungen auf Basis von: Personal Sach- und Betriebskosten Gebäude Anteil Einrichtung/Instandhaltung Anteil Gebäude SWÖ KV VPI VPI VPI Zyklen Überprüfung Kennzahlen Modell NEU 2021 ( nach drei Jahren) Personal KV Berufsjahre mind. alle 3 Jahre Gebäude, Einrichtung, Instandhaltung mind. alle 5 Jahre (vor allem wegen eventueller neuer gesetzlicher Vorgaben) Verteilung n mind. alle 3 Jahre

20 Jahresabschlüsse übermitteln Jahresabschlüsse 20 Vorschlag Bündnis: Rechtsträger von Einrichtungen, die gemäß 13a SHG anerkannte Betten betreiben und verpflichtet sind, Jahresabschlüsse beim Firmenbuch einzureichen, haben die Jahresabschlüsse in derselben Form und in derselben Frist, in der sie sie gemäß 277 ff UGB beim Firmenbuchgericht einzureichen haben, auch der Landesregierung vorzulegen. Noch Diskussion: Nach Diskussion über die Art und den Umfang der dem Land Steiermark vorzulegenden Rechenwerke meint das Land Steiermark, dass diese Regelung nicht alle Rechtsträger erfasst. Landesrat Drexler schlägt vor, dass die Rechtsexperten eine Neuformulierung vornehmen sollen und sagt ausdrücklich zu, dass von den Rechtsträgern lediglich aufgrund sonstiger rechtlicher Vorschriften ohnehin herzustellende Rechenwerke vorzulegen sind und bei den Rechtsträgern kein zusätzlicher Aufwand verursacht werden soll.

21 Empfehlung des Bündnisses an Heimbetreiber für Übergang von bestehenden Verträgen auf Bescheid 21 Vom Vertrag Zum Bescheid Status: Die bestehenden Verträge zwischen dem Land und den einzelnen Pflegeheimen können durch das Land unter Einhaltung einer 10-jährigen Kündigungsfrist (G-XIV. der Vereinbarung) ordentlich aufgelöst werden. Darüber hinaus kann das Vertragsverhältnis durch das Land natürlich auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des Punktes F-XII. mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Das Bündnis empfiehlt den Mitgliedsbetrieben aus der Vertrags-Situation in die Bescheid- Situation zu wechseln. Die bestehenden Heime werden dadurch abgesichert, dass in das SHG (oder in ein diesem folgenden neues Pflege- und Betreuungsgesetz) folgende zwei Bestimmungen eingefügt werden:

22 Empfehlung des Bündnisses an Heimbetreiber für Übergang von bestehenden Verträgen auf Bescheid 22 a) 13a SHG wird um den Absatz 6 ergänzt: Für Einrichtungen, die zum über ein aufrechtes Vertragsverhältnis mit dem Land Steiermark auf Basis der Bestimmung des 13 a Abs 1 des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes, LGBL Nr. 29/98 idf LGBL Nr. 103/2005 verfügen, besteht jedenfalls ein Bedarf und eine Eignung im Sinne dieser Gesetzesbestimmung. Ihnen ist die Anerkennung zeitlich unbefristet zu erteilen, wenn sie bis zum einen entsprechenden Antrag isd Abs 1 stellen. b) 13a Abs. 5 Zif 2 soll lauten: 2. Das von der Sozialhilfe zu erbringende Entgelt für die Leistungen gemäß Z 1 in Form von Tagsätzen. Wichtig: Die bestehenden Verträge bleiben zwar 10 Jahre wirksam, das diesem zugrunde liegende alte Normkostenmodell wird aber nicht mehr valorisiert. Valorisiert wird nur mehr im neuen Verrechnungsmodell auf Basis Bescheid.

23 23 UMSETZUNG

24 Erster Zeitplan 2017 bis Dezember 2017 Personalausbau 2. Schritt Bis 31.Jänner 2018 altes Verrechnungsmodell 1. Februar 2018 Neues Verrechnungsmodell 1. Februar 2018 Wechsel von Vertrag in Bescheid Neues Verrechnungsmodell nur für jene die in Bescheid gewechselt sind! 1. Februar 2019 Personalausbau 3. Schritt 1. Februar 2020 Personalausbau 4. Schritt

25 25 AUSBLICK

26 26 Begleitung der Umsetzungsphase des neuen Normkostenmodells Arbeiten an einer Arbeitsstiftung (AMS, Land, Betreiber) zur Personalqualifizierung Klärung Umgang mit PHG Betten nach Abschaffung BewohnerInnen Regress Arbeiten an einheitlichen PHG Überprüfungskriterien für Behörden

27 27 DANKE An das gesamte Verhandlungsteam: Martin Hoff Walter Dolzer Jakob Kabas Norbert Schunko Franz Ferner + beigezogene ExpertInnen Karl Wascher Andrea Voith Johannes Wallner Martin Piaty Rudolf Neubinger Plus Support der WK Michael Wiesler und Team

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