1. Die Integrationsagentur der GGUA e.v. und das Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW. 2. Kommunale Flüchtlingsaufnahme und der Flüchtlingsgipfel
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- Heidi Koenig
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1 1. Die Integrationsagentur der GGUA e.v. und das Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW. 2. Kommunale Flüchtlingsaufnahme und der Flüchtlingsgipfel NRW. 3. Bedarfe von Asylbewerbern und Flüchtlingen. 4. Beispiele bürgerschaftlichen Engagements für Flüchtlinge. 5. Unterstützung für Ehrenamtliche.
2 Integrationsagentur Altenberge, Greven, Steinfurt 2
3 Förderprogramm des Landes NRW seit 2007 bestehende Integrationsagenturen im Kreis Steinfurt: Caritas Rheine e.v. Begegnungszentrum für Ausländer und Deutsche e.v. Ibbenbüren 3
4 Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW Inkrafttreten: Hat im Allparteienkonsens eine gesetzliche Basis für Teilhabe und Integration geschaffen (analog einer Selbstverpflichtung als Leitbild) 9 Integrationsmaßnahmen freier Träger, u.a. Förderung Integrationsagenturen und MSO 4
5 Ziele des Teilhabe- und Integrationsgesetzes: Jede Form von Rassismus und Diskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen bekämpfen. Eine Kultur der Anerkennung und gleichberechtigten Miteinanders erschaffen. Die soziale und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte fördern. Die MSO in demokratische Strukturen und Prozesse einbinden. 5
6 Aufgaben der Integrationsagenturen: Effektive Unterstützung von MSO. Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure/ ehrenamtliches Engagement. Interkulturelle Öffnung öffentlicher Einrichtungen. Planung im Sozialraum: Chancen und Bedarfe vor Ort. 6
7 7 Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes NRW: Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums auf Kreisebene: Koordinierung, Beratung, Unterstützung von Regeleinrichtungen in den Kommunen, insbesondere der Schulen. Personalausstattung 5,5 landesgeförderte Stellen: 2 Lehrerstellen, 2 Stellen für die außerschulische Arbeit (Sozialpädagogen), 1 Verwaltungsfachkraft, 0,5 Assistenzkraft. 7
8 Die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Steinfurt? Anfrage vom : Die Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt (mit Ausnahme der Stadt Rheine) haben sich gegen die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums beim Kreis Steinfurt ausgesprochen. 8
9 Aussage des Leiters des Kreis-Ordnungsamtes Helmut Heuing auf der Fachkonferenz am : Der Kreis beabsichtigt die Einrichtung einer 0,5 Personalstelle zur Koordinierung von Integrationsaufgaben. Dies ist kein Weg zu einem KI. Das wird es im Kreis Steinfurt nicht geben. 9
10 Situation der Flüchtlingsaufnahme in den NRW Kommunen Einige Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels Unterbringung und Versorgung Beschulung von Flüchtlingskindern 10
11 Zahlen NRW, : In diesem Jahr werden mehr als Asyl erbittende Menschen in NRW erwartet (im Vergleich: 2012 waren es nur Menschen). Für die Unterbringung und Versorgung sind die Kommunen zuständig! (FlüAG) 11
12 Unterbringung von Flüchtlingen: in der Gestaltung abhängig von der finanz. Haushaltslage und von politischen Entscheidungen der Kommunen. ausführlich: Dokumentation des Flüchtl.rat NRW. 12
13 Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels : Erhöhung der Landespauschale im FlüAG für die Kommunen auf 183 Mio. Euro. Das sind 28 Prozent mehr als bisher! Das ist schön, aber: den größten Anteil der Kosten tragen weiterhin die Kommunen! Integrationskonzepte der Kommunen sind entscheidend für den Integrationsprozess und somit Investition zur Selbstständigkeit der Migranten (auch finanzielle). 13
14 Flüchtlingsgipfel NRW: Krankheitskosten, AsylblG/ Kosten der Kommunen: Einrichtung eins Härtefallfonds im FlüAG. Soll Kommunen in den Fällen unterstützen, in denen sie besonders hohe Krankheitskosten oder Pflegeaufwendungen für Flüchtlinge haben. Einsatz auf Bundesebene für die vollständige Integration der Asylbewerber in die sozialen Sicherungssysteme des SBG II und SBG XII und die gesetzliche Krankenversicherungspflicht nach SGB V. 14
15 Flüchtlingsgipfel NRW: Verdopplung der Mittel für die soziale Flüchtlingsberatung von 3,5 Mio. auf 7 Mio. (freie Träger). Soziale Beratung ist der Schlüssel zur humanitären Zuwendung für die Flüchtlinge. Sie ermöglicht den direkten Dialog mit ihnen. Individuelles Betreuen statt kollektives Verwalten. Freie Träger können Teilfinanzierung einer Flüchtlingsberatungsstelle beantragen! 15
16 Flüchtlingsgipfel NRW: Erarbeitung eines neuen Konzepts für die Unterbringung von Flüchtlingen. Unser Ziel darf nicht allein darin bestehen, für ein Dach über dem Kopf und Sicherheit zu sorgen. Wir wollen die Flüchtlinge mit ihren vielschichtigen Erfahrungen und Bedürfnissen stärker in den Blick nehmen. Um diese neuen Standards zu definieren, braucht es einen konstruktiven Dialog mit den Verbänden. 16
17 Flüchtlingsgipfel NRW: Bildung ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass Kindern und jungen Flüchtlingen schulische Bildung zu Teil wird. Dazu müssen wir Sprachkurse auch unbürokratisch organisieren und das Ehrenamt für Sprachliche Förderung nutzen. Erwachsene müssen einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. 17
18 Beschulung von Flüchtlingskindern: Individuelle Beratung zum Seiteneinstieg in das deutsche Schulsystem. Deutschunterricht in Förder-, Auffangoder Vorbereitungsklassen. Anpassung der Elternarbeit. 18
19 Schulministerium NRW: Sobald die Familien in den Kommunen ankommen, werden schulpflichtige Kinder und Jugendliche über das Kommunale Integrationszentrum in Schulen vermittelt. Jugendliche, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, erhalten über die Jugendämter Bildungs- bzw. Ausbildungsangebote. 19
20 Schulministerium NRW: Einrichtung von 3000 Integrationsstellen in NRW, zunächst für 2 Jahre. Antragstellung durch Schulen bei der Schulaufsicht. Beratungs- und Qualifizierungsangebot über die Kommunalen Integrationszentren. 20
21 Bedarfe von Asylsuchenden und Flüchtlinge. Möglichkeiten bürgerschaftlichen Engagements. Unterstützung für begleitende Ehrenamtliche und Migrant*innen 21
22 Unterstützungsbedarf für Asylbewerber*innen und Flüchtlinge: Deutsch lernen. Begleitung der Kinder u. ihrer Eltern in der Schule. Wohnung und Arbeit suchen und finden. Orientierung für den Lebensalltag. Begleitung zu Behörden, Vermittlung zu Regeleinrichtungen. 22
23 Patenschaften: Organisation von Nachbarschaften. Einzel- und Familienpatenschaften zur Orientierung und Begleitung im Alltag. Sprachpatenschaften u. a.. 23
24 Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitsuche: AsylbewerberInnen haben ab dem 3. Monat Wartezeit nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Individuelle Unterstützung oder als Treffpunkt- Café. Anzeigen prüfen, Bewerbungen schreiben, Initiativbewerbungen, Telefonieren. Selbst- und Fremdeinschätzung: Mut machen! 24
25 Begleitung : zu Sozial- und Ausländeramt, andere Behörden und Beratungsstellen. den Vortrag der individuellen Situation unterstützen, Rechte und Pflichten verständlich machen. Formulare, Formulare. 25
26 Lernpatenschaften für Kinder: Zusammenarbeit mit Schulen und Absprachen mit Lehrer*innen. Eltern unterstützen im Kontakt mit Lehrer*innen und Schule/ KiGa. 26
27 Flüchtlinge brauchen einheimische Paten- und Partnerschaften: Orientierung und Kontakte im Lebensumfeld um Behörden zu verstehen, über Rechte und Pflichten zu wissen. bei der Arbeits- und Wohnungssuche. bei der Unterstützung ihrer Kinder in der Schule. um gelernte deutsche Sprache zu praktizieren. um Selbstvertrauen wieder zu gewinnen. um jemandem mal eine Tasse Tee anzubieten. 27
28 Ehrenamtliche brauchen professionelle Unterstützung! kompetente und verbindliche Begleitung des Engagements. Information in Aufenthalts- und sozialrechtliche Lebensbedingungen. Austausch und Reflexion des Engagements. 28
29 Flüchtlingsberatung im Kreis Steinfurt (MBE: Zugang mit gesichertem Aufenthalt): 1. Caritas Rheine, Manfred Kreisel 2. IBZ Ibbenbüren, Selcuk Özdemir 3. Ev. Jugendhilfe Steinfurt, JMD (u25), B. Schonschor u. V. Stelmach 29
30 Bürgerinnen und Bürger des Kreises Steinfurt für Humanität und Bleiberecht Aktionskreis Toleranz und Bleiberecht, Rheine Flüchtlingshilfe Lengerich e.v. Initiativgruppe BLEIBERECHT IN RHEINE Initiative "Toleranz und Menschlichkeit" Emsdetten Miteinander-Ausländerhilfe Ochtrup e.v. Wettringer Arbeitskreis für Toleranz und Fremdenfreundlichkeit und engagierte Einzelpersonen 30
31 Projekte der GGUA e.v. im Münsterland: 31
32 Beratung für haupt- und ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit: - Fortbildungen, Schulungen und Seminare. - Arbeitshilfen zu unterschiedlichen Themengebieten ( - telefonische Unterstützung in Einzelanfragen. 32
33 Volker Maria Hügel, Claudius Voigt, Kirsten Eichler T
34 Münsters Aktionsprogramm für Migrant*innen und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im Münsterland GGUA - Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender GEBA - Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung HBZ - Handwerkskammer Bildungszentrum JAZ - Jugendausbildungszentrum (Jobcenter Münster) 34
35 - Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt. - Vermittlung in Qualifizierung, Arbeit und Ausbildung. - Beratung und Casemanagement. 35
36 Kontakt für den Kreis Steinfurt: GEBA mbh, Sarah Klinkenbusch Sprechstunde donnerstags in Rheine: Tel.: Handy:
37 Beratung zur freiwilligen Rückkehr der GGUA für Münster und Kreis Steinfurt Individuelle Beratung und Unterstützung zur geplanten Rückkehr. Recherche zu Gesundheitsversorgung, Arbeitsuche oder Existenzgründung, Schulbesuch und Unterkunft im Rückkehr Land. Vermittlung des Rückkehrbudgets NRW. 37
38 "Flucht und Asyl" - Workshops für Schulklassen und Jugendgruppen Die Themenblöcke: Fluchtursachen, Fluchtwege, Situation in Deutschland, Rassismus, Nationalismus, soziale Gerechtigkeit... Angebot ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen Kontakt: bildungsarbeit@ggua.de 38
39 Vielen Dank für Ihr Interesse, Ihre Aufmerksamkeit, Ihr Engagement!!! 39
40 Wer anderen Ländern und Kulturen begegnet, bringt immer seine eigene Kultur mit ein, die wie ein Filter der Wahrnehmung wirkt. Sieht man folglich nur das, was man schon weiß? Oder setzt nicht vielmehr der Ausbruch aus dem Vertrauten eine Infragestellung des eigenen Wertesystems voraus? Johannes Wendt,
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