Ein Verstoß gegen die hier aufgeführten Regeln kann zum unmittelbaren Ausschluss vom AFS-Programm und sofortiger Heimreise führen.
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- Florian Geisler
- vor 6 Jahren
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1 Hier finden Sie die AFS-, die für Ihren Gastschüler während seines Aufenthalts in Deutschland gelten. Die Gastschüler werden über diese bereits in der Broschüre Herzlich Willkommen, die sie im Heimatland bekommen haben, informiert. Bitte machen Sie sich mit den vertraut, so dass Sie Ihrem Gastkind im Zweifelsfall weiterhelfen können. Die Gastschüler erhalten und besprechen diese auch noch einmal im Late-Orientation-Camp und werden dort gebeten diese zu unterschreiben. Ein Verstoß gegen die hier aufgeführten kann zum unmittelbaren Ausschluss vom AFS-Programm und sofortiger Heimreise führen. Die drei strengsten Verbote 1. Drogenverbot DROGEN KEINERLEI KONTAKT MIT DROGEN! Annahme, Gebrauch, Besitz und Weiterreichen sind streng verboten! Hierzu zählen alle in Deutschland nicht erlaubten Drogen, sowie Alkoholmissbrauch. Auch Kontakt zu Dritten, die Drogen nehmen, z.b. die Anwesenheit auf einer Party, wo Marihuana geraucht wird, ist nicht erlaubt. Auch wiederholter übermäßiger Alkoholkonsum kann zum frühzeitigen Programmende führen. 2. Lenken motorisierter Fahrzeuge Es ist dem Gastkind nicht erlaubt, motorisierte Fahrzeuge selbst zu fahren. AUTO FAHREN KEIN AUTO ODER ANDERES MOTORISIERTES FAHRZEUG LENKEN, FÜR DAS EIN FÜHRER- SCHEIN ERFORDERLICH IST! 3. Einhalten der Gesetze des Landes und der Schule Ihr Gastschüler unterliegt während seines Aufenthaltes in Deutschland selbstverständlich dem hierzulande geltenden Recht. Wenn der Gastschüler Gesetze bricht, so genießt er keinen besonderen Schutz. Weder die heimische Familie, noch AFS oder die Botschaft des Heimatlandes können den Delinquenten vor rechtlichen Konsequenzen bewahren.
2 AFS behält sich außerdem vor, einen Teilnehmer, der mit dem Gesetz in Konflikt gerät, aus dem Programm auszuschließen und vorzeitig in sein Heimatland zurückzuschicken. Dies kann auch für so genannte Bagatelldelikte gelten (z.b. Ladendiebstahl oder Zündeln). Ein Verstoß gegen eines dieser drei bisher aufgeführten Verbote die so genannten No-No's führt unverzüglich zum Programmausschluss und zur Rücksendung des Gastschülers in sein Heimatland. Weitere 4. Einhalten der der Gastfamilie Wie jedes Kind muss sich auch Ihr Gastkind an die der Gastfamilie halten. Beispiele: Ausgehzeiten, Haushaltspflichten, Rauchen, Alkoholkonsum, Besuche von Freunden. 5. Regelmäßiger Schulbesuch Bestandteil des AFS Programms und Voraussetzung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ist der regelmäßige Schulbesuch. Ihr Gastkind ist daher zum regelmäßigen Schulbesuch verpflichtet und muss sich am Unterricht beteiligen. Außerdem muss er/sie an allen offiziellen Veranstaltungen der Schule teilnehmen. 6. Schwangerschaft Es ist den Gastschülerinnen nicht erlaubt, schwanger zu werden und den Gastschülern, ein Mädchen zu schwängern. 7. Reiseregeln Für alle Gastschüler gelten die AFS-Reiseregeln siehe die folgenden Seiten. Bei Verstoß gegen diese müssen unbedingt die Ehrenamtlichen vor Ort eingeschalten werden. In Zusammenarbeit mit AFS werden nächste Schritte und Vorgehensweisen besprochen und durchgeführt. Bei mehrmaligen Verstößen kann ebenfalls der Programmausschluss und die Rücksendung des Gastschülers in sein Heimatland folgen.
3 für Reisen während des AFS-Programms Grundsätzliches Das Ziel der AFS-Programme ist, Jugendlichen das Leben als Mitglied in einer deutschen Gastfamilie und den Schulbesuch gemeinsam mit deutschen Jugendlichen zu ermöglichen. Daher haben Familienleben und Schule immer Vorrang vor Reisewünschen. Alle Reisen ab einer Übernachtung (bei Reisen mit Gastfamilie ab drei Übernachtungen) außerhalb des alltäglichen Umfeldes (Gastfamilie, Schulfreunde) müssen dem AFS-Büro gemeldet werden. Informieren Sie uns dazu bitte mindestens 5 Werktage vor Reiseantritt, indem Sie uns ein ausgefülltes Reisemeldungsformular oder eine formlose zukommen lassen. Reisen sind nur erlaubt, wenn durch die Reise kein Unterricht und keine Schulveranstaltungen verpasst werden (außer Klassenfahrten). Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Reise erlaubt ist oder nicht, sollten Sie sich rechtzeitig vorher mit dem AFS-Büro in Verbindung setzen und klären, ob die Reise in Ordnung ist. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Gastkind keine Tickets kauft oder Buchungen durchführt, bevor geklärt ist, ob die Reise erlaubt ist. Warum gibt es diese überhaupt? AFS hat Verantwortung für seine Teilnehmer und muss für ihre Sicherheit sorgen AFS-Gastschüler sind, wegen ihres Visums (Aufenthaltsrecht) zum Bildungszweck und auch durch Unterschreiben der Teilnahmevereinbarung, schulpflichtig. Daher: keine Reisen in der Schulzeit (außer Klassenfahrten) Manche Reisen widersprechen den AFS-Zielen (z.b. Integration in Familie und Schule). AFS möchte verhindern, dass das Programm sowie die Gastfamilie als Ausgangspunkt für übermäßige Reiseaktivitäten zweckentfremdet wird. Die für Reisen im Austauschjahr gelten für alle Teilnehmer, d.h. auch für alle über 18 Jahre alten Teilnehmer und/oder Teilnehmer, die im Heimatland die Schule schon abgeschlossen haben. Die AFS-Reiseregeln sind für alle Gastschüler verbindlich und können nicht durch die Erlaubnis der leiblichen Eltern, der Gasteltern oder der Schule außer Kraft gesetzt werden. Wenn Sie sich unsicher sind, sprechen Sie uns bitte immer rechtzeitig vor Reisebeginn an. Reisen mit Gastfamilie (ab drei Übernachtungen melden) oder Schule Reisen gemeinsam mit der Gastfamilie oder der Schule sind grundsätzlich erlaubt. Bitte melden Sie uns aber rechtzeitig vor Abreise Ihre Reise- und Kontaktdaten. Reisen mit der Gastfamilie dürfen nicht während der Schulzeit stattfinden. Mit Gastfamilie sind auch einzelne volljährige Mitglieder der Gastfamilie gemeint (Gasteltern, volljährige Gastgeschwister, Tanten, Cousins, etc.). Mit Schule sind ausschließlich offizielle Reisen der Schule gemeint, unter der Leitung mindestens einer erwachsenen Aufsichtsperson
4 Bei Reisen ins Ausland ist zusätzlich eine schriftliche Erlaubnis der leiblichen Eltern notwendig. Dazu unterschreiben die Eltern im Heimatland einen sogenannten Travel Waiver, den wir über das Partnerbüro anfordern bzw. erhalten. Reisen ohne Gastfamilie oder Schule (ab einer Übernachtung melden) Reisen ohne Gastfamilie oder Schule sind grundsätzlich erst nach Weihnachten (Septemberanreise) oder ab dem 15. Mai (Februaranreise) und nicht während der Schulzeit erlaubt. Bitte beachten Sie folgende Punkte: Einladung: Wenn der Gastschüler bei einer bekannten oder verwandten Familie übernachtet, benötigt das AFS-Büro eine Einladung (gerne per oder Fax) von dieser Familie, mit Angabe der Adresse und Telefonnummer. Erwachsene Begleitung: Wenn der Gastschüler in einem Hotel oder einer Jugendherberge übernachten möchte, muss er von einer erwachsenen, bekannten Person begleitet werden, die die Verantwortung für den Gastschüler übernimmt (keine anderen Austauschschüler!). Diese Person muss die Begleitung ähnlich einer Einladung auch dem AFS-Büro bestätigen. Betreuung: Jugendreisen (kirchliche Jugendgruppe, Sportverein o.ä.) müssen durch Erwachsene betreut sein und die Kontaktdaten der Betreuer müssen vorliegen. Travel Waiver: Bei Reisen ins Ausland ist zusätzlich eine schriftliche Erlaubnis der leiblichen Eltern notwendig. Dazu unterschreiben sie im Heimatland einen sogenannten Travel Waiver, den wir über das Partnerbüro anfordern bzw. erhalten. Begegnungen und Reisen mit leiblichen Verwandten oder engen Freunden aus der Heimat Begegnungen und Reisen mit leiblichen Verwandten oder engen Freunden aus der Heimat des Schülers werden von AFS während des Austauschjahres nicht gern gesehen. Sowohl für den Austauschschüler als auch für seine leibliche und seine Gastfamilie bedeutet ein solcher Besuch eine emotionale Belastung und unterbricht den Eingewöhnungsprozess. Auf keinen Fall darf der Schulbesuch deswegen unterbrochen oder die Pläne der Gastfamilie gestört werden. Sofern Gastfamilie oder AFS-Betreuer Bedenken äußern, kann eine solche Begegnung oder Reise auch von AFS abgelehnt werden. Reisen ins Heimatland Reisen ins Heimatland sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind möglich im Falle gravierender Ereignisse im heimischen Umfeld (z.b. schwerer Unfall, lebensbedrohliche Erkrankung, Tod). Auch im Falle einer Klassenfahrt der deutschen Gastschule ins Heimatland des Schülers kann eine Ausnahme gemacht werden. Im Heimatland ist der Teilnehmer durch AFS jedoch nicht versichert.
5 Auslandsreisen Bitte bedenken Sie, dass bei Auslandsreisen eventuell zusätzliche Visa erforderlich sind. Vergleichen Sie dazu bitte das Register Behördenangelegenheiten. Wenn gegen die verstoßen wird Das Ziel der AFS-Programme ist es, Teil einer Familie in Deutschland zu werden und nicht, ein möglichst großes touristisches Programm zu absolvieren. Wenn ein Gastschüler sich nicht an die Reiseregeln hält, hat das Konsequenzen - in besonders schweren Fällen oder bei wiederholten Verstößen wird er vom Programm ausgeschlossen und vorzeitig nach Hause zurückkehren. Auf der nächsten Seite finden Sie eine vereinfachte tabellarische Übersicht der Reiseregeln sowie ein Exemplar des Reisemeldungsformulars. Wenn Sie neue Formulare benötigen, finden Sie diese unter oder fragen Sie bei einem AFS-Mitarbeiter nach.
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7 Reisecheckliste Wie darf ich als AFS-Austauschschüler reisen? Mit wem? Was muss ich beachten? Reisen mit Minderjährigen bzw. anderen Austauschschülern Reisen allein mit kommerzieller Reisegruppe Reisen in den ersten 4 Monaten Reisen mit volljährigen Gastfamilienmitglie dern Klassenfahrten Reisen mit fester Jugendgruppe/Sport verein etc. Reisen allein zum Freund von Gastfamilie oder leiblichen Eltern Geht nicht Informationen an das Büro OK der Gastfamilie Travel Waiver der leiblichen Eltern (Ausland) (Ausland) (Ausland) (Ausland) Schriftliche Einladung Ein Travel Waiver der leiblichen Eltern muss bei allen Auslandsreisen vorliegen. Bitte nehmen Sie vorher keine Buchungen vor! Reisen mit den leiblichen Eltern sind grundsätzlich eine Ausnahme und müssen frühzeitig mit dem Büro geklärt werden!
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9 Reisemeldung Wenn Ihr Gastkind zusammen mit Ihnen, der Schulklasse oder allein eine Reise unternimmt, schicken Sie bitte diesen Bogen ausgefüllt an unser AFS-Büro. Mit Reise meinen wir Aufenthalte ab drei Übernachtungen, wenn Sie gemeinsam reisen, und ab einer Übernachtung, falls Ihr Gastkind allein außerhalb des alltäglichen Umfelds reist. Wir müssen den Gastschüler, vor allem in Notfällen, schnell erreichen können. Auslandsreisen müssen grundsätzlich gemeldet werden. Sie können die Reisemeldung auch online unter ausfüllen. Name des Gastschülers Name der Gastfamilie AFS-Komitee Reisedaten von bis Zieladresse Name Straße Ort, Land Telefonnummer vor Ort Reisen müssen mindestens fünf Werktage vor Reiseantritt gemeldet werden. Bitte kaufen oder buchen Sie Tickets oder Reisen erst, wenn die Reise genehmigt ist! Reise mit Gastfamilie oder -schule Reisen mit der Gastfamilie oder -schule sind grundsätzlich erlaubt, müssen jedoch vorab gemeldet werden und sollten in der schulfreien Zeit stattfinden. Der Gastschüler reist mit der Gastfamilie bzw. einem volljährigen Familienmitglied. Es handelt sich um eine Klassen- oder Studienfahrt der Gastschule. Name der mitreisenden Lehrkraft: Bei Reisen ins Ausland: Die leiblichen Eltern sind mit der Reise einverstanden und wissen, dass sie im heimatlichen AFS-Büro noch einen so genannten Travel Waiver unterschreiben müssen. Reise ohne Gastfamilie oder -schule Der Gastschüler reist mit folgender volljährigen Begleitperson (kein anderer Austauschschüler!), die bekannt/verwandt ist mit der Gastfamilie den leiblichen Eltern AFS Name: Eine Einladung dieser Person ist angehängt. Der Gastschüler reist allein zur oben angegebenen Adresse und wird am Zielort von der oben genannten volljährigen Person empfangen und beherbergt. Der Gastgeber ist bekannt/verwandt mit der Gastfamilie den leiblichen Eltern AFS Eine formlose schriftliche Einladung ist angehängt (obligatorisch!). Bei Reisen ins Ausland: Die leiblichen Eltern sind mit der Reise einverstanden und wissen, dass sie im heimatlichen AFS-Büro noch einen so genannten Travel Waiver unterschreiben müssen. Unterschrift der Gastfamilie: AFS Interkulturelle Begegnungen e.v. HAUSANSCHRIFT Friedensallee Hamburg POSTANSCHRIFT Postfach Hamburg TEL 040 / FA 040 / gastfamilie@afs.de
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