POSTAUFTRAG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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- Friederike Meinhardt
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1 POSTAUFTRAG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Gültig ab
2 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN POSTAUFTRAG GÜLTIG AB INHALTSVERZEICHNIS 1. DIENSTLEISTUNGSANGEBOT ALLGEMEINER TEIL POSTAUFTRAG BEZAHLUNG VON ENTGELTEN EINZIEHUNG WEITERLEITUNG DES EINGEZOGENEN GELDBETRAGES VORAUSVERFÜGUNGEN NACHFORSCHUNG ENTGELT HAFTUNG GEWÄHRLEISTUNG SCHADENERSATZ HAFTUNG DES AUFTRAGGEBERS SCHLUSSBESTIMMUNGEN ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT DATENSCHUTZ RECHTSWEG UND GERICHTSSTAND
3 1. Dienstleistungsangebot 1.1 Allgemeiner Teil Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Österreichische Post AG (im Folgenden: Post) und ihren Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) im Bereich Postauftrag innerhalb Österreichs. Die Post erbringt ihre Dienstleistungen auf Grundlage dieser AGB; im Einzelfall abweichende Regelungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung, mündliche Nebenabreden gelten nicht. Der Postauftrag kann ausschließlich von Unternehmern im Sinne des österreichischen Bundesgesetzes über besondere zivilrechtliche Vorschriften für Unternehmen (Unternehmensgesetzbuch - UGB) idgf mit Sitz in Österreich in Auftrag gegeben werden. Der Postauftrag zählt nicht zum Universaldienst isd Postmarktgesetzes. 1.2 Postauftrag Beim Postauftrag übernimmt die Post die Einziehung von Geldbeträgen bei einer vom Auftraggeber genannten Person (im Folgenden: Schuldner), wenn der Auftraggeber dazu einen entsprechenden Auftrag (im Folgenden: Postauftrag) erteilt. Der maximal einzuziehende Betrag je Postauftrag beträgt EUR 3.000,00. Eine nachträgliche Änderung des Postauftrages, insbesondere des einzuziehenden Geldbetrages, ist nicht möglich Der Postauftrag steht auf zur Verfügung. Voraussetzung für die Erteilung eines Postauftrags ist die Registrierung für die Online- Services Business auf und die Anmeldung für den Postauftrag. Nach Freischaltung des Auftraggebers durch die Post, können Postaufträge beauftragt werden. Die Auftragserteilung stellt ein Angebot an die Post zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher schriftlicher Annahme durch die Post durch Übersenden der Auftragsbestätigung bzw. durch tatsächliche Ausführung des Postauftrags zustande. Die Post behält sich das Recht vor, Postaufträge, die nicht den aktuell gültigen Spezifikationen entsprechen, nicht anzunehmen Es wird angeboten: Sammelauftrag: Mit diesem kann ein Auftraggeber mehrere Postaufträge gesammelt erteilen. Die Auftragserteilung erfolgt durch Upload der relevanten Informationen (Pkt ). Es ist hierbei das Format lt. Datei-Spezifikation einzuhalten. Diese Spezifikation kann online im Bereich Sammelauftrag erteilen abgerufen werden. Einzelauftrag: Erfassung des jeweiligen Postauftrags durch Eingabe der relevanten Informationen (Pkt ) in eine von der Post zu Verfügung gestellte Eingabemaske. Postauftrag premium: Mit diesem kann ein Auftraggeber mehrere Postaufträge gesammelt inklusive einem Begleitschreiben je Postauftrag erteilen. Die Post übernimmt bei ordnungsgemäßer Übergabe des Begleitschreibens in Form einer elektronischen Datei den Druck, die Kuvertierung und Zustellung des Begleitschreibens an den Schuldner gemeinsam mit dem Postauftragsformular. Die Auftragserteilung erfolgt durch Upload der relevanten Informationen (Pkt ). Es ist hierbei das Format lt. Datei- Spezifikation einzuhalten. Diese Spezifikation kann online im Bereich Postauftrag premium erteilen abgerufen werden. Aus sicherheits- und produktionstechnischen Gründen wird das vom Auftraggeber übergebene Begleitschreiben um ein zusätzliches Deckblatt ergänzt, das die Adresse des Schuldners und die Sendungsnummer enthält. Der Auftraggeber ist für den Inhalt des Begleitschreibens selbst verantwortlich, insbesondere dass dieses nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote sowie die guten Sitten verstößt und durch dieses nicht in Rechte Dritter, insb. Urheber-, Marken,- und Persönlichkeitsrechte sowie Wettbewerbsrechte, eingegriffen wird. Die Post führt keine inhaltliche Prüfung des übergebenen Begleitschreibens, insbesondere im Hinblick auf dessen Richtigkeit, Vollständigkeit, Fehlerlosigkeit, Zulässigkeit durch, und sie trifft auch keine Warnpflicht Bei Erteilen eines Postauftrags sind jeweils folgende Informationen anzugeben: Name und Anschrift des Auftraggebers Name und Anschrift des Schuldners Höhe des einzuziehenden Geldbetrages in Euro (EUR) Name und Anschrift des Empfängers des eingezogenen Geldbetrages Konto eines in Österreich ansässigen Kreditinstituts mit Angabe von IBAN und BIC, auf das der eingezogene Geldbetrag eingezahlt werden soll Bei Postauftrag premium: zusätzlich Begleitschreiben in Form einer elektronischen Datei lt. Datei-Spezifikation Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen verantwortlich. Die Post ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen oder sich bei der Er- 3
4 bringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen. 1.3 Bezahlung von Entgelten Die Abrechnung von Postaufträgen erfolgt bei Erteilen von Sammelaufträgen und Postaufträgen premium monatlich im Nachhinein. Die Post legt dem Auftraggeber eine Rechnung über die im vorangegangenen Monat ausgeführten Postaufträge mit dem Validierungsstatus OK oder Warning Die Fälligkeit und Begleichung des Rechnungsbetrages richtet sich nach der mit der Post gesondert abgeschlossenen Stundungsvereinbarung; bei Nichtbestehen einer solchen Vereinbarung ist der jeweilige Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen Bei Erteilen eines Einzelauftrags erfolgt die Bezahlung bei der Auftragserteilung mittels der von der Post angebotenen Online-Payment Varianten (z.b. Kreditkarte, EPS-Überweisung). Dem Auftraggeber wird nach der Bezahlung per eine Rechnung zugeschickt. Erfolgt die Zahlung per Kreditkarte ist der Kunde verpflichtet, für eine den Einzug des jeweiligen Rechnungsbetrages ausreichende Deckung der angegebenen Karte zu sorgen. Eventuell anfallende Überweisungs- und/oder Bankspesen sind vom Auftraggeber zu tragen Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles ist die Post berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, insbesondere Bankspesen, Verzugszinsen in der Höhe des in der Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gemäß Unternehmensgesetzbuch (UGB) idgf zu verrechnen; als Bemessungsgrundlage gilt der nach Ablauf des Zahlungsziels offene Rechnungsbetrag. Die Post hat das Recht, sämtliche Mahn- und Inkassospesen, insbesondere diesbezüglich anfallende Anwaltskosten, dem Käufer in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen seitens der Post aufzurechnen Für den Fall, dass die Entgelte im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens (SEPA CORE) oder des SEPA-Firmenlastschriftverfahrens (SEPA B2B) von der Post von dem vom Kunden angegebenen Konto abgebucht werden, erfolgt die Vorabankündigung (Pre-Notifikation) seitens der Post spätestens einen Tag vor Abbuchung. 1.4 Einziehung Die Post versucht, bei der Zustellung des Postauftrags an den Schuldner den vom Auftraggeber angegebenen Geldbetrag einzuziehen; die Abgabe erfolgt gegen Übernahmsbestätigung. Bleibt dieser Einziehungsversuch erfolglos wird der Postauftrag bei der für die Abgabestelle des Schuldners zuständigen Post- Geschäftsstelle für die Dauer der Abholfrist zur Einlösung bereitgehalten; hiervon wird der Schuldner schriftlich benachrichtigt. Die Abholfrist endet jeweils am dritten Montag, der dem Tag der Benachrichtigung des Schuldners folgt. Das Begleitschreiben des Postauftrags premium wird im Falle des erfolglosen Einziehungsversuchs in eine dafür vorgesehene Einrichtung (z. B. Postkasten, Hausbrieffachanlage, Landabgabekasten, Postfach, Post-Empfangsbox) des Schuldners eingelegt. Wird der Schuldner beim Einziehungsversuch an seiner Abgabestelle angetroffen, ist er berechtigt zu verlangen, dass die Einziehung aufgeschoben und der Postauftrag bis zum letzten Tag der Abholfrist zur Einlösung bereitgehalten wird, soweit der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat. Ein Postauftrag, bei dem die Einziehung erfolglos geblieben ist, wird nach Ablauf der Abholfrist mit einem entsprechenden Vermerk an den Auftraggeber zurückgesendet. 1.5 Weiterleitung des eingezogenen Geldbetrages Der eingezogene Geldbetrag wird auf das vom Auftraggeber angegebene Konto eines in Österreich ansässigen Kreditinstituts, lautend auf den vom Auftraggeber angegebenen Empfänger eingezahlt. Als Empfänger des eingezogenen Geldbetrages kann auch eine vom Auftraggeber verschiedene Person angegeben werden. Unanbringliche Geldbeträge: Geldbeträge, die weder an den Auftraggeber - weitergeleitet noch an den Schuldner zurückgezahlt werden können, werden als unanbringlich behandelt. Der Auftraggeber kann innerhalb einer Frist von 3 Jahren (ab dem der Einzahlung folgenden Werktag) die Einzahlung des Geldbetrages auf ein von ihm anzugebendes Konto eines in Österreich ansässigen Kreditinstituts verlangen. 1.6 Vorausverfügungen Der Auftraggeber kann zwischen den folgenden Vorausverfügungen wählen. Diese sind unentgeltlich. Nicht nachsenden Schließt aus, dass bei Vorliegen eines gültigen Nachsendeauftrags seitens des Schuldners der Postauftrag nachgesendet wird. Zurücksenden, wenn nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen eingezahlt 4
5 Falls die Einziehung gem. Punkt 1.4 erfolglos bleibt, liegt der Postauftrag bei der zuständigen Post- Geschäftsstelle nur für 5 Arbeitstage zur Einlösung bereit und wird nach Ablauf dieser Frist an den Auftraggeber zurückgesendet. 2 Nachforschung Der Auftraggeber kann innerhalb von sechs Monaten bei jeder Post-Geschäftsstelle nach der richtigen Einziehung bzw. Weiterleitung des Geldbetrages nachforschen lassen. Es sind dabei die wesentlichen Daten (Auftraggeber, Schuldner, Geldbetrag und Aufgabedatum, Aufgabeort) des Auftrages anzugeben. Der Auftraggeber wird vom Ergebnis der Nachforschung schriftlich verständigt. Ergibt die Nachforschung, dass die Leistung von der Post entsprechend dieser AGB ordnungsgemäß erbracht wurde, hat der Auftraggeber bei der Verständigung vom Ergebnis der Nachforschung das Nachforschungsentgelt zu zahlen. 3 Entgelt Der Auftraggeber ist verpflichtet für jeden auch im Rahmen eines Sammelauftrags oder Postauftrages premium erteilten einzelnen Postauftrag nachstehendes Entgelt zu entrichten. Dieses Entgelt versteht sich als Pauschalentgelt, inkl. USt. 4.1 Gewährleistung Wird der eingezogene Geldbetrag von der Post nicht an den vom Auftraggeber angegebenen Empfänger weitergeleitet, kann der Auftraggeber von der Post die Zahlung des eingezogenen Geldbetrages verlangen. Begleitschreiben: Wird das Begleitschreiben (insbesondere in Bezug auf Auftragsmenge, Qualität) nicht dem Auftrag entsprechend produziert (Schlechterfüllung), so hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts für jene Begleitschreiben, für welche die Leistung mangelhaft erbracht wurde. Ausgenommen hiervon sind geringfügige Mängel, die die Tauglichkeit der Leistung nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von acht Kalendertagen ab dem Werktag, der dem Tag der Leistungserbringung folgt, bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche und der Schadenersatzansprüche wegen des Mangels selbst, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für Fehler im Begleitschreiben, die auf eine vom Auftraggeber bzw. von dessen Beauftragten mangelhaft/fehlerhaft gelieferte Datei zurückzuführen sind, sind Gewährleistungs-und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Postauftragsentgelt Einzelauftrag und Sammelauftrag Postauftragsentgelt Postauftrag premium EUR 5,40 (netto 4,50) EUR 6,84 (netto 5,70) Die Beweislastumkehr gemäß 924 ABGB zu Lasten der Post ist ausgeschlossen Der Gewährleistungsanspruch ist innerhalb von 6 Monaten gerichtlich geltend zu machen; die Frist beginnt mit dem Werktag, der dem Tag der Leistungserbringung folgt Die Post leistet insbesondere nicht Gewähr dafür, dass bei einem entsprechend dieser AGB ausgeführten Postauftrag der einzuziehende Geldbetrag vom Schuldner eingezogen werden kann. Sonstige Entgelte EUR Nachforschung 4,80 (netto 4,00) 4 Haftung Führt die Post einen Postauftrag abweichend von diesen AGB aus, so hat der Auftraggeber das Recht, Gewährleistungsansprüche (gem. Punkt 4.1) oder Schadenersatzansprüche (gem. Punkt 4.2) geltend zu machen. 4.2 Schadenersatz Die Post haftet dem Kunden für von ihr oder ihr aufgrund des Gesetzes zuzurechnende Personen verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen Der Auftraggeber muss das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Post beweisen Eine darüber hinausgehende Haftung der Post, insbesondere für entgangenen Gewinn, Verzugsschäden, Vermögensschäden, Folgeschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist, soweit dem nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. 5
6 4.2.3 Wird der eingezogene Geldbetrag von der Post vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht an den vom Auftraggeber angegebenen Empfänger weitergeleitet, kann der Auftraggeber von der Post die Zahlung des eingezogenen Geldbetrages verlangen Unterbleibt die Einziehung des Geldbetrages nachweislich aufgrund eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der Post, so haftet die Post für die dem Auftraggeber dadurch entstandenen Schäden bis zur Höhe des jeweils einzuziehenden Geldbetrages, maximal jedoch bis EUR 500,00. Eine über den Maximalbetrag hinausgehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, Verzugsschäden, Vermögensschäden, Folgeschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber, ist ausgeschlossen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers gerichtlich geltend zu machen. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das sachlich für 1030 Wien zuständige Gericht vereinbart. 4.3 Haftung des Auftraggebers Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, Kosten und Aufwendungen die der Post infolge Nichtbeachtung dieser AGB, insb. falscher oder unvollständiger Informationen gem. Pkt , entstehen. Die Annahme einer solchen Postauftrags durch die Post befreit den Auftraggeber nicht von seiner Haftung. Der Auftraggeber hält die Post hinsichtlich Ansprüchen von Dritten, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Inhalt des Begleitschreiben, schadund klaglos. 5 Schlussbestimmungen 5.1 Zurückbehaltungsrecht Die Post ist berechtigt, zur Sicherung aller ihrer Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber den eingezogenen Geldbetrag im Ausmaß ihrer Forderungen zurückzubehalten bzw. ihre Forderungen gegenüber diesem Geldbetrag aufzurechnen. 5.2 Datenschutz Alle vom Auftraggeber angegebenen Daten werden von der Post zum Zweck der Abwicklung des Postauftrages verwendet und streng vertraulich behandelt. Sämtliche Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) werden von der Österreichische Post AG eingehalten. 5.3 Rechtsweg und Gerichtsstand Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem auf Basis dieser AGB abgeschlossenen Vertrags gilt, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen. 6
7 Österreichische Post AG Postkundenservice für Businesskunden Hotline Tel.: (max. 10 ct/minute aus ganz Österreich) Haidingergasse 1, 1030 Wien Rechtsform: Aktiengesellschaft Sitz in politischer Gemeinde Wien FN d des Handelsgerichts Wien Druck- und Satzfehler vorbehalten. Stand: August 2015
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