lt. Verteiler Aufbau der Geodateninfrastruktur im Freistaat Sachsen; Weiteres Vorgehen im Jahr 2011 Sehr geehrte Damen und Herren,

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1 SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN Dresden lt. Verteiler Ihr/-e Ansprechpartner/-in Jörg Taggeselle Durchwahl Telefon Telefax smi.sachsen.de* Ihr Zeichen Aufbau der Geodateninfrastruktur im Freistaat Sachsen; Weiteres Vorgehen im Jahr 2011 Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) /1 Dresden, 1. Februar 2011 die Infrastructure for Spatial Information in the European Community (INSPIRE) ist eine Initiative der Europäischen Kommission zum Aufbau einer europäischen Geodateninfrastruktur (INSPIRE). Die Europäische Kommission hat alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, im Rahmen von INSPIRE Geodaten über Internetdienste bereitzustellen. Im Freistaat Sachsen bestimmen die Vorschriften des Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetzes 1, welche Behörden und Kommunen des Freistaates Sachsen sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts Geodaten für INSPIRE bereitstellen müssen. Dabei müssen nicht alle Geodaten bereitgestellt werden, sondern nur diejenigen die einem der Themen aus der beigefügten Übersicht (Anlage 1) zugeordnet werden können 2. Aufgrund Ihrer Aufgaben bzw. Ihres Unternehmensportfolios könnten Sie verpflichtet sein, die bei Ihnen möglicherweise gespeicherten Geodaten für INSPIRE bereitzustellen. Grundsätzlich müssen die in Frage kommenden Stellen eigenständig feststellen, ob und welchem Umfang Geodaten für INSPIRE bereitgestellt werden müssen. Die Prüfung sollte nach folgendem Verfahren erfolgen: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str Dresden 1 Die Vorschriften des 3 Abs. 1 bis 4 des Gesetzes über die Geodateninfrastruktur im Freistaat Sachsen (Sächsisches Geodateninfrastrukturgesetz SächsGDIG) vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134) legen fest, welche Stellen Geodaten bereitzustellen haben. 2 Die Anlage ist Bestandteil des Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetzes. Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 4 melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.

2 1. Werden zur Erledigung öffentlicher Aufgaben Daten mit direktem oder indirektem Raumbezug (Geodaten) 3 erfasst, verwaltet oder bereitgestellt?? Ist dies der Fall, ist die betreffende Institution eine geodatenhaltende Stelle im Sinne des Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetzes. 2. Werden die Geodaten digital gespeichert und trifft eine oder mehrere der Themenbeschreibungen des Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetzes zu (vgl. beigefügte Übersicht)?? Ist dies der Fall, müssen diese Geodaten grundsätzlich für INSPIRE bereitgestellt werden. Für den Fall, dass Ihre Geodaten für INSPIRE bereitzustellen sind, möchten wir Sie nachfolgend über die daraus resultierenden europarechtlichen Verpflichtungen sowie die bereits vom Freistaat Sachsen erfüllten Vorgaben und das geplante Vorgehen im Jahr 2011 informieren. 1. Identifizierung der INSPIRE-Geodatensätze (laufend) Die oben beschriebene Identifizierung von INSPIRE-Geodatensätzen ist ein laufender Prozess, der jährlich im Rahmen eines INSPIRE-Monitorings europaweit evaluiert wird. Bislang sind 25 Geodatensätze und 16 Geodatendienste des Freistaates Sachsen für INSPIRE gemeldet. Es ist absehbar, dass weitere Geodaten für eine Bereitstellung für INSPIRE in Frage kommen. Neben den in Nummer 1 bis 9 der Anlage zum Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetz beschriebenen Datenthemen rücken jetzt auch die Datenthemen Höhe (10), Bodenbedeckung (11), Orthofotografie (12) und Geologie (13) stärker in den Fokus. Um mögliche Sanktionen für den Freistaat Sachsen im Rahmen eines EU- Vertragsverletzungsverfahrens auszuschließen, müssen alle geodatenhaltenden Stellen an der Identifizierung von INSPIRE-Geodatensätzen mitwirken, deren Geodatensätze den Bestimmungen des Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetzes entsprechen. Die beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung angesiedelte Koordinierungsstelle GDI Sachsen ist beauftragt, einen Überblick über alle Geodaten (die für eine Bereitstellung bei INSPIRE in Betracht kommen) und die jeweils zuständigen geodatenhaltenden Stellen zusammenzustellen. Dafür ist es notwendig, dass der Koordinierungsstelle GDI Sachsen von jeder geodatenhaltenden Stelle ein Ansprechpartner benannt wird. Dieser Ansprechpartner soll folgende Aufgaben erfüllen: Kontaktperson für die Koordinierungsstelle GDI Sachsen in Bezug auf die Identifizierung und Benennung von Geodaten für INSPIRE, insbesondere wenn es um organisatorische bzw. Verfahrensfragen geht und Abstimmung von Maßnahmen (insbesondere bei der Zuordnung von Geodaten zu den einzelnen Datenthemen) innerhalb der geodatenhaltenden Stelle. 3 Im Allgemeinen enthalten Geodaten eine spezifische Sachinformation (z. B. Ausdehnung eines geschützten Biotops), die mit ihrer Geometrie (Form, Ausdehnung, Lage) und ihrer Position auf der Erdoberfläche abgebildet wird. Seite 2 von 5

3 Im Hinblick auf die enge Terminstellung zum INSPIRE-Monitoring 2011 bitten wir Sie, der Koordinierungsstelle GDI Sachsen bis zum den Ansprechpartner zu benennen. Die Koordinierungsstelle GDI Sachsen wird mit den benannten Ansprechpartnern anschließend das weitere Vorgehen abstimmen. 2. Erfassung von Metadaten (laufend) Bis zum waren Metadaten zu den in Nummer 1 bis 13 der Anlage zum Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetz genannten Themenbereichen von den geodatenhaltenden Stellen zu erzeugen und im Landesmetadateninformationssystem bereitzustellen. Derzeit stellen 32 geodatenhaltende Stellen ca Metadatensätze im Landesmetadateninformationssystem bereit. Darunter sind auch die Metadaten zu allen bereits als INSPIRE-relevant identifizierten und im Rahmen des INSPIRE-Monitoring gemeldeten Geodaten. Dies bedeutet, dass über Metadaten nach diesen Geodaten recherchiert werden kann. Insoweit kann die Verpflichtung des Freistaates Sachsen im Rahmen von INSPIRE als erfüllt angesehen werden. Wir gehen jedoch davon aus, dass weitere Metadaten zu den bislang noch nicht identifizierten INSPIRE-Geodatensätzen erfasst werden müssen. Für den Fall dass noch keine Metadaten im Landesmetadateninformationssystem erfasst wurden, ist dies schnellstmöglich nachzuholen. Die entsprechenden Maßnahmen werden im Betriebskonzept zur Bereitstellung von Metadaten und dem Metadatenhandbuch der GDI Sachsen 4 ausführlich beschrieben. 3. Bereitstellung von Metadaten über den Suchdienst von Geodatenkatalog.DE (bis bzw ) Im Jahr 2011 muss ein Suchdienst zur elektronischen Recherche nach den Geodaten, die für INSPIRE bereitgestellt werden, eingerichtet werden. Für diesen Suchdienst ist bis zum die Anfangsbetriebsfähigkeit und bis zum die volle Betriebsfähigkeit zu gewährleisten. Für die geodatenhaltenden Stellen ist es ausreichend, wenn die für die Recherche erforderlichen Metadaten im Landesmetadateninformationssystem (Geo- MIS.Sachsen) verfügbar sind, da dieses mit dem Metadateninformationssystem der Geodateninfrastruktur Deutschland (Geodatenkatalog.DE) verknüpft ist. Bund und Länder haben vereinbart, dass der Geodatenkatalog.DE der alleinige Zugriffspunkt für eine elektronische Recherche im Rahmen von INSPIRE ist. Der Suchdienst des Geodatenkatalog.DE wird deutschlandweit die Anforderungen von INSPIRE erfüllen. Damit sind keine besonderen Maßnahmen der geodatenhaltenden Stellen verbunden. 4. Bereitstellung von Geodaten über Darstellungsdienste (bis bzw ) Im Jahr 2011 müssen die Geodaten, soweit sie für INSPIRE bereitzustellen sind, über einen Darstellungsdienst verfügbar sein. Für diesen Darstellungsdienst ist bis zum die Anfangsbetriebsfähigkeit und bis zum die volle Betriebsfähigkeit zu gewährleisten. Dies schließt ein, dass Verfahren zur Zugangsbe- 4 Beide Dokumente stehen über zur Verfügung. Seite 3 von 5

4 schränkung (Zugriffsschutz) ebenfalls grundsätzlich bis zum betriebsbereit sind. Anders als beim Suchdienst, ist es grundsätzlich Aufgabe der geodatenhaltenden Stellen, Darstellungsdienste gemäß den Anforderungen von INSPIRE einzurichten (vgl. 7 Abs. 1 SächsGDIG). Die Parameter für die Anfangsbetriebsfähigkeit und die volle Betriebsfähigkeit der Darstellungsdienste ergeben sich aus den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft über den Betrieb von INSPIRE-Netzdiensten 5. Da diese Vorschriften nicht in nationales Recht umgewandelt werden brauchen, gelten sie direkt und sind ohne Einschränkung von den geodatenhaltenden Stellen anzuwenden. Im Übrigen weisen wir daraufhin, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung von Geodaten über einen Darstellungsdienst auch dann gilt, wenn die Geodatensätze der geodatenhaltenden Stelle in einer vom INSPIRE-Datenmodell abweichenden Datenstruktur vorliegen Bereitstellung von Geodaten über Downloaddienste (bis bzw ) Im Jahr 2012 müssen die Geodaten, soweit sie für INSPIRE bereitzustellen sind, über einen Downloaddienst verfügbar sein. Für diesen Downloaddienst ist bis zum die Anfangsbetriebsfähigkeit und bis zum die volle Betriebsfähigkeit zu gewährleisten. Dies schließt ein, dass Verfahren zur Zugangsbeschränkung (Zugriffsschutz) ebenfalls grundsätzlich bis zum betriebsbereit sind. Die Parameter für die Anfangsbetriebsfähigkeit und die volle Betriebsfähigkeit der Downloaddienste ergeben sich aus den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft über den Betrieb von INSPIRE-Netzdiensten 7. 5 Verordnung (EG) Nr. 976/2009 der Kommission zur Durchführung der INSPIRE-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Netzdienste vom 19. Oktober 2009, ABl. EU Nr. L 274 vom , S Grundsätzlich sind im Rahmen von INSPIRE ausschließlich die bereits (digital) vorhandenen Geodaten über entsprechende Geodatendienste bereitzustellen. Um sicherzustellen, dass europaweit Geodaten aus verschiedenen Quellen kohärent miteinander verknüpft werden können, müssen neben den Geodatendiensten insbesondere auch die Geodaten interoperabel sein. Dies soll über einheitliche Datenmodelle erreicht werden, die jeweils bezogen auf die einzelnen Datenthemen sowohl semantische als auch syntaktische Parameter für die Gewährleistung einer europaweiten Konformität der Geodaten festlegen. Die Datenmodelle sind Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 1089/2010 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und diensten vom 23.November 2010, ABl. EU Nr. L 323 vom , S Verordnung (EG) Nr. 1088/2010 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 976/2009 hinsichtlich Downloaddiensten und Transformationsdiensten vom , ABl. EU Nr. L 323 vom , S. 3 Seite 4 von 5

5 Weitere Informationen können Sie den Internetseiten von INSPIRE ( der GDI-DE ( und der GDI Sachsen ( entnehmen. Für Rückfragen stehen Ihnen bei der Koordinierungsstelle GDI Sachsen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Grundsätzliches: Herr Dr. Gunnar Katerbaum (Tel ) Geodatendienste: Herr Andreas Hergert (Tel ) Geodaten: Herrn Matthias Kühl (Tel ) Gern können Sie auch die -Adresse der Koordinierungsstelle GDI Sachsen nutzen oder sich an den o. g. Bearbeiter Herrn Jörg Taggeselle wenden. Mit freundlichen Grüßen Gerold Werner Leiter des Referats Geobasisinformation und Vermessung Anlage: 1 Seite 5 von 5

6 Verteiler: Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH Magdeburger Str Dresden Flughafen Leipzig/Halle GmbH P.O. Box Leipzig Flughafen Dresden GmbH Postfach Dresden Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen Stauffenbergallee 2a Dresden Planungsverband Region Chemnitz Paulus-Jenisius-Straße Annaberg-Buchholz Regionaler Planungsverband Westsachsen Bautzner Str Leipzig Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge Meißner Straße 151a Radebeul Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien Käthe-Kollwitz-Straße Bautzen Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Macherstraße Kamenz Stadt Zwickau Katharinenstraße Zwickau Plauener Straßenbahn GmbH Wiesenstraße Plauen Dresdner Verkehrsbetriebe AG Trachenberger Str Dresden Seite 1 von 3

7 Chemnitzer Verkehrs-AG Carl-von-Ossietzky-Straße Chemnitz Verkehrsgesellschaft Görlitz GmbH Zittauer Straße Görlitz Autobahnamt Sachsen Bautzner Straße 19a Dresden Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH Prager Straße Leipzig Zweckverbund Verkehrsverband Oberlausitz-Niederschlesien GmbH Rosenstraße Bautzen Verkehrsverbund Vogtland GmbH Göltzschtalstraße Auerbach Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH Am Rathaus Chemnitz Zweckverband Nahverkehrsraum Leipzig Karl-Liebknecht-Straße Leipzig Verkehrsverbund Oberelbe GmbH Leipziger Straße Dresden Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau Verwaltungsgesellschaft mbh Knappenstraße Senftenberg Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbh Glück-Auf-Straße Zeitz Vattenfall Europe Mining AG Schwarze Pumpe - An der Heide Spremberg Seite 2 von 3

8 nachrichtlich: SAKD Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung Postfach Bischofswerda Sächsischer Städte- und Gemeindetag e.v. Glacisstraße Dresden Sächsischer Landkreistag e.v. Käthe-Kollwitz-Ufer Dresden Sächsische Staatskanzlei Herrn Hans-Achim Roth - im Postaustausch - Sächsisches Staatsministerium für Kultus Herrn Dr. Rolf Bucher - im Postaustausch - Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Herrn Volker Kylau - im Postaustausch - Herrn Dr. Peter Vollbrecht Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft - im Postaustusch - Herrn Dr. Rüdiger Guhr Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - im Postaustausch - Herrn Dr. Reiner Göldner Landesamt für Archäologie Sachsen Zur Wetterwarte Dresden Frau Dr. Ulrike Riedel Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa - im Postaustausch - Herrn Ekkehard Hennebach Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen Zschopauer Straße Chemnitz Seite 3 von 3

9 Anlage zum Schreiben (Az /1) Themenbereiche der Geodaten, die für INSPIRE bereitzustellen sind Nummer Thema Beschreibung 1 Koordinatenreferenzsysteme Systeme zur eindeutigen räumlichen Referenzierung von Geodaten anhand von Koordinaten. 2 Geografische Gittersysteme harmonisiertes Gittersystem mit Mehrfachauflösung, gemeinsamem Ursprungspunkt und standardisierter Lokalisierung und Größe der Gitterzellen. 3 Geografische Bezeichnungen Namen von Gebieten, Regionen, Orten, Großstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen sowie jedes geografische oder topografische Merkmal von öffentlichem oder historischem Interesse. 4 Verwaltungseinheiten Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen Gebietskörperschaften öffentlich-rechtliche Befugnisse ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind. 5 Adressen Lokalisierung von Grundstücken und Gebäuden anhand von Adressdaten, in der Regel Straßenname, Hausnummer und Postleitzahl. 6 Flurstücke Gebiete, die anhand des Liegenschaftskatasters oder vergleichbarer Verzeichnisse bestimmt werden. 7 Verkehrsnetze Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen sowie das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nummer 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes 1 und künftiger Überarbeitungen dieser Entscheidung. 8 Gewässernetz Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik 2 und in Form von Netzen. 9 Schutzgebiete Gebiete, die im Rahmen des internationalen und des gemeinschaftlichen Rechts sowie des Rechts der Mitgliedstaaten ausgewiesen sind oder verwaltet werden, um spezifische Erhaltungsziele zu erreichen. 10 Höhe digitale Höhenmodelle für Landflächen. Dazu gehören Geländemodell, Tiefenmessung und Küstenlinie. 11 Bodenbedeckung physische und biologische Bedeckung der Erdoberfläche, einschließlich künstlicher Flächen, 1 (ABl. L 228 vom 9. September 1996, S. 1) zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nummer 1791/2006 des Rates vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20. Dezember 2006, S. 1) 2 (ABl. L 327 vom 22. Dezember 2000, S. 1) geändert durch Entscheidung Nummer 2455/2001/EG vom 20. November 2001 (ABl. L 331 vom 15. Dezember 2001, S. 1)

10 Nummer Thema Beschreibung landwirtschaftlicher Flächen, Wäldern, natürlicher naturnaher Gebiete, Feuchtgebieten und Wasserkörpern. 12 Orthofotografie georeferenzierte Bilddaten der Erdoberfläche von satelliten- oder luftfahrzeuggestützten Sensoren. 13 Geologie geologische Beschreibung anhand von Zusammensetzung und Struktur. Dies umfasst auch Grundgestein, Grundwasserleiter und Geomorphologie. 14 Statistische Einheiten Einheiten für die Verbreitung oder Verwendung statistischer Daten. 15 Gebäude geografischer Standort von Gebäuden. 16 Boden Beschreibung von Boden und Unterboden anhand von Tiefe, Textur, Struktur und Gehalt an Teilchen sowie organischem Material, Steinigkeit, Erosion, gegebenenfalls durchschnittliches Gefälle und erwartete Wasserspeicherkapazität. 17 Bodennutzung Beschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks, insbesondere Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete. 18 Gesundheit und Sicherheit geografische Verteilung verstärkt auftretender pathologischer Befunde, insbesondere Allergien, Krebserkrankungen, Erkrankungen der Atemwege, Informationen über Auswirkungen auf die Gesundheit, insbesondere Biomarker, Rückgang der Fruchtbarkeit, Epidemien, oder auf das Wohlbefinden, insbesondere Ermüdung, Stress der Menschen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität, insbesondere Luftverschmutzung, Chemikalien, Abbau der Ozonschicht, Lärm, oder in mittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität, insbesondere Nahrung, genetisch veränderte Organismen. 19 Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste Versorgungseinrichtungen wie Abwasser- und Abfallentsorgung, Energieversorgung und Wasserversorgung; staatliche Verwaltungs- und Sozialdienste wie öffentliche Verwaltung, Katastrophenschutz, Schulen und Krankenhäuser. 20 Umweltüberwachung Standort und Betrieb von Umweltüberwachungseinrichtungen einschließlich Beobachtung und Messung von Schadstoffen, des Zustands von Umweltmedien und anderen Parametern des Ökosystems, insbesondere Artenvielfalt, ökologischer Zustand der Vegetation, durch oder im Auftrag von öffentlichen Behörden. 21 Produktions- und Industrieanlagen Standorte für industrielle Produktion, einschließlich durch die Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung 3 erfasste 3 (ABl. L 257 vom 10. Oktober 1996, S. 26) zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nummer 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 (ABl. L 33 vom 4. Februar 2006, S. 1) - 2 -

11 Nummer Thema 22 Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen 23 Verteilung der Bevölkerung (Demografie) 24 Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten 25 Gebiete mit naturbedingten Risiken Beschreibung Anlagen und Einrichtungen zur Wasserentnahme sowie Bergbau- und Lagerstandorte. landwirtschaftliche Anlagen und Produktionsstätten einschließlich Bewässerungssystemen, Gewächshäusern und Ställen. geografische Verteilung der Bevölkerung, einschließlich Bevölkerungsmerkmalen und Tätigkeitsebenen, zusammengefasst nach Gitter, Region, Verwaltungseinheit oder sonstigen analytischen Einheiten. auf internationaler, europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene bewirtschaftete, geregelte oder zu Zwecken der Berichterstattung herangezogene Gebiete. Dazu zählen Deponien, Trinkwasserschutzgebiete, nitratempfindliche Gebiete, geregelte Fahrwasser auf großen Binnengewässern, Gebiete für die Abfallverklappung, Lärmschutzgebiete, für Exploration und Bergbau ausgewiesene Gebiete, Flussgebietseinheiten und entsprechende Berichterstattungseinheiten. gefährdete Gebiete, eingestuft nach naturbedingten Risiken insbesondere Überschwemmungen, Erdrutsche und Bodensenkungen oder Waldbrände. 26 Atmosphärische Bedingungen physikalische Bedingungen in der Atmosphäre. Dazu zählen Geodaten auf der Grundlage von Messungen, Modellen oder einer Kombination aus beiden sowie Angabe der Messstandorte. 27 Meteorologisch-geografische Kennwerte Witterungsbedingungen und deren Messung; Niederschlag, Temperatur, Gesamtverdunstung (Evapotranspiration), Windgeschwindigkeit und Windrichtung. 28 Biogeografische Regionen Gebiete mit relativ homogenen ökologischen Bedingungen und gemeinsamen Merkmalen. 29 Lebensräume und Biotope geografische Gebiete mit spezifischen ökologischen Bedingungen, Prozessen, Strukturen und lebensunterstützenden Funktionen als physische Grundlage für dort lebende Organismen. Dies umfasst auch durch geografische, abiotische und biotische Merkmale gekennzeichnete natürliche oder naturnahe terrestrische und aquatische Gebiete. 30 Verteilung der Arten geografische Verteilung des Auftretens von Tier- und Pflanzenarten, zusammengefasst in Gittern, Region, Verwaltungseinheit oder sonstigen analytischen Einheiten. 31 Energiequellen Energiequellen, insbesondere Kohlenwasserstoffe, Wasserkraft, Bioenergie, Sonnen- und Windenergie, gegebenenfalls mit Tiefen- oder Höhenangaben zur Ausdehnung der Energiequelle. 32 mineralische Bodenschätze mineralische Bodenschätze, insbesondere Metallerze, industrieminerale, gegebenenfalls mit Tiefen- oder Höhenangaben zur Ausdehnung der Bodenschätze

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