Sprachmittler- und Dolmetscherpool im Kreis Steinfurt
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- Achim Becker
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1 Sprachmittler- und Dolmetscherpool im Kreis Steinfurt
2 Inhalt 2 Ausgangssituation 3 Ziele der Sprachmittler- und Dolmetscherpools 4 Grundvoraussetzung für Sprachmittler-/innen 6 Verpflichtungen des Kom munalen Integrationszentrum 7 Qualifizierung für S prachmittler 8 Bezahlung 9 Buchungsprozess 10 Koordinierende Aufgaben des KI 11
3 Ausgangssituation Die Sprache ist eine der wichtigsten Verständigungsbrücken zwischen Menschen. Das größte Wohlwollen und die beste Absicht stoßen auf sprachliche Barrieren, die zu unüberwindbaren Mauern werden, ab. Typisch für die interkulturelle Arbeit ist die Auseinandersetzung mit Menschen, die viel Leid durchlebt haben und sich aktuell in einer notleidenden Situation befinden. Es ist leicht nachvollziehbar, wie außer ordentlich wichtig die Möglichkeit der Verständigung und des Ausdrucks gerade in der ersten Zeit ist. Besonders bei Behördengängen, in den Beratungsstellen, Schulen und Kindergärten ist oft eine ausreichende Verständigung nicht möglich. Darüber hinaus besteht die Problematik, dass zu wenige Dolmetscher/ Dolmetscherinnen verfügbar sind oder die Kosten nicht übernommen werden. Mit dem Sprachmittler und Dolmetscherpool setzt der Kreis Steinfurt ein wichtiges Zeichen: Niemand soll aufgrund fehlender sprachlichen Kompetenzen von gesell schaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden. Somit können die Sprachmittler und Sprachmittlerinnen mit ihrer Arbeit einen großen Beitrag zur Integration leisten. Der Sprachmittlerpool ist eine freiwillige Serviceleistung des KI, daraus ergibt sich kein Rechtsanspruch. Die Möglichkeiten des Sprachmittlerpools bieten eine Ergänzung zu vorhandenen kommunalen Übersetzungsnetzwerken und sollen diese nicht er setzen. Die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler bauen Brücken im Gesundheits-, Bildungsund Sozialwesen. Ihre Aufgabe ist es, die Kommunikation zwischen den Fachkräften und Klienten mit Migrationshintergrund zu verbessern. 3
4 Ziele der Sprachmittler- und Dolmetscherpools Ziel des Sprachmittler und Dolmetscherpools ist es, die Kommunikation zwischen Ansprechpartnern in Einrichtungen und Personen mit mangelnden Deutschkenntnissen zu ermöglichen. Durch Einsatz der Sprachmittlerinnen und Sprachmittler wird nicht nur die sprachliche Verständigung zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen und ihren Kundinnen und Kunden sowie Ratsuchenden wesentlich verbessert, sondern die Beratungsqualität gesteigert und Konflikte aufgrund vermeidbarer Missverständnisse reduziert. So kann es besser gelingen die Bedürfnisse der Hilfe- oder Ratsuchenden stärker zu berücksichtigen. Sprachmittlerinnen und Sprachmittler nehmen als unabhängige dritte Person an Gesprächen teil und ersetzen nicht die Tätigkeit von vereidigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer. Da die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler nicht als vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher arbeiten, sind rechtsverbindliche Übersetzungen nicht möglich, Rechts ansprüche bei Fehlern o.ä. können nicht geltend gemacht werden. Die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sind nur Vermittlerinnen und Vermittler, aber keine vereidigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Sprachmittlerinnen und Sprachmittler verpflichten sich während der Sprachmittlung Neutralität, Unparteilichkeit und Transparenz zu wahren und unterliegen dem Datenschutz. Das Angebot richtet sich an Bildungseinrichtungen (Schulen, Kindergarten), Kommunal und Kreisbehörden, sowie Beratungsstellen und gibt diesen die Möglichkeit, Über setzungshilfen von Sprachmittlerinnen und Sprachmittler, oder einem Dolmetscherbüro in Anspruch zu nehmen. 4
5 Die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler und Dolmetscherinnen und Dolmetscher arbeiten nur im Kontext von kommunalen Behörden, Beratungsstellen, Schulen und Kindergarten. Für therapeutisch begleitende Gespräche, oder Therapien können Sprachmittlerinnen und Sprachmittler nicht eingesetzt werden. Private Personen können den Sprachmittlereinsatz nicht beantragen. In Ausnahmefällen werden die Kosten der vereidigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher für die Institutionen übernommen. Diese Regelung gilt nur für kommunale Behörden, Beratungsstellen, Schulen und Kindergärten. Die professionellen Dolmetscherinnen und Dolmetscher werden hinzugezogen, wenn eine schriftliche oder mündliche Übersetzung mit Rechtsfolgen notwendig ist. Jeder Einsatz wird vorab anhand der folgenden Kriterien individuell geprüft: Kostenübernahme nach sorgfältiger Prüfung von keinem anderen Leistungsträger möglich Es ist kein Sprachmittler in der Landessprache verfügbar 5
6 Grundvoraussetzung für Sprachmittler-/innen Die Tätigkeit als Sprachmittlerin oder Sprachmittler ist an die folgenden Voraus setzungen geknüpft: Volljährigkeit gute Deutschkenntnisse Mehrsprachigkeit: sichere Beherrschung Herkunftssprachen. Gute Allgemeinbildung Wahrung der Neutralität während der Übersetzung Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sowie der Verschwiegenheit Einreichung des vollständigen Lebenslaufes Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses Vorlage einer gültigen Arbeitserlaubnis Die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler dürfen vorgeschlagene Sprachvermittlungen und Termine im Vorfeld ablehnen, wenn es ihren persönlichen, kulturellen oder religiösen Wertvorstellungen entgegensteht. Die ablehnende Haltung des Sprachmittlerinns und Sprachmittlers könnte für die Übersetzung negative Auswirkungen haben. Der Sprachmittlerin und Sprachmittler entscheidet frei, ob es ihr/ihm möglich die vor geschlagenen Termine wahrzunehmen ist oder nicht. Mögliche Verhinderungsgründe könnten z.b. Verhinderung durch eine Berufstätigkeit oder die familiäre Situation sein. Die Tätigkeit des Sprachmittlerin und Sprachmittlers ist nur als eine nebenberufliche und nicht als eine hauptberufliche Tätigkeit anzusehen. 6
7 Verpflichtungen des Kom munalen Integrationszentrum Das Kommunale Integrationszentrum übernimmt die Koordination und verpflichtet sich zu den folgenden Aspekten: Spracheinschätzung des Sprachmittlerinns und Sprachmittlers: persönliches Gespräch, Einschätzung anhand der Biographie Inhaltliche Abstimmung der Einsatzbereiche Aufklärung zu steuer- und sozialrechtliche Aspekte der Aufwandsentschädigung Organisation und Durchführung von Grundlagenschulungen und Austauschrunden KI Kreis Steinfurt unterstützt und qualifiziert die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler. Dazu werden Grundlagenschulungen und Vernetzungstreffen angeboten. 7
8 Qualifizierung für Sprachmittler Das Kommunale Integrationszentrum legt großen Wert auf die Qualifizierung der Sprachmittlerinnen und Sprachmittler und sieht im seinem Qualifizierungsprogramm folgende Inhalte vor: Triadisches Gespräch Sozialberatung, Begleitung, Familiengespräche, Dialog im Trialog. Kommunikationsmodell (Schulz von Thun) Interkulturellen Kompetenzen Die Rolle des Sprachmittlerins und Sprachmittlers (Auseinandersetzung mit dem Begriff der sozialen Rolle) Vertiefung des Wissens über Institutionen und Strukturen der Bundes- republik Deutschland: Ausländerrecht, Schulrecht, Sozialrecht, Jugendhilferecht, Schulung persönlicher Kompetenzen wie z.b. Sprechen, Stimme, Auftreten Fachterminologie Datenschutz Austauschrunden: max. zwei Mal im Jahr 8
9 Bezahlung Für ihren Einsatz erhalten die Sprachmittlerinnen und Sprach mittler eine Pauschale von 15,00 die Stunde. Die Fahrtkosten werden ebenfalls nach Zeitumfang vergütet. Die Abrechnung erfolgt in halbstündigen Schritten. Für die An- und Abfahrtzeiten zum Einsatzort innerhalb des Kreisgebietes kann eine Gesamtfahrzeit von max. 1 Stunde pro Arbeitstag ab gerechnet werden. Das Kommunale Integrationszentrum und die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler regeln die Zusammenarbeit auf vertraglicher Basis. Es ist kein sozialpflichtiges Arbeitsverhältnis. Die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler bekommen im Rahmen einer Übungs leiterpauschale eine Entschädigung von max. 2400,00 im Jahr. Die Rechnungen von professionellen Dolmetscherinnen und Dolmetscher werden nach Prüfung der Voraussetzungen durch das Kommunale Integrationszentrum aus geglichen. 9
10 Buchungsprozess Über eine zentrale Mailadresse und mit Hilfe eines Anfragebogens können Ein richtungen und Institutionen ihren Übersetzungsbedarf (Sprachmittlerin und Sprachmittler oder Dolmetscherin und Dolmetscher) beim KI melden. Das KI nimmt telefonisch Kontakt mit der auftraggebenden Einrichtung auf um die Rahmbedingungen der Übersetzungstätigkeit abzustimmen. Daran schließt die Kontaktaufnahme zu möglichen Sprachmittlerin oder Sprachmittler an und es wird die Verfügbarkeit geprüft. Willigt der Sprachmittlerin oder Sprachmittler ein, wird in Abstimmung mit der auftraggebenden Einrichtung die Absprache hinsichtlich Ort und Uhrzeit erfolgen. Die auftraggebende Einrichtung erhält vom Kommunalen Integrationszentrum eine Zusage über den Sprachmittlereinsatz sowie einen Bestätigungsbogen. Dieser Bestätigungsbogen wird zu Dokumentations- und Abrechnungszwecke herangezogen. Die Einrichtung verpflichtet sich diesen Bestätigungsbogen über die Einsatzdauer des Sprachmittlerin und Sprachmittlers an das KI zurückzusenden. Anschließend erfolgt die Abrechnung direkt zwischen dem Sprachmittlerin und Sprachmittler und dem KI. Angefragte Dolmetschereinsätze werden individuell geprüft. Nach der Fallprüfung und der Bestätigung der Kostenübernahme durch das Kommunale Integrationszentrum, nimmt die Institution selbst Kontakt zu vereidigten Dolmetscherin und Dolmetscher oder einem Dolmetscherbüro auf. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KI können bei der Suche unterstützen. DieTerminabsprachen erfolgen eigeninitiativ zwischen der Institution und dem Dolmetscher. Die Rechnung des Dolmetschers ist an das KI zu senden und wird vom Kommunalen Integrationszentrum beglichen. 10
11 Koordinierende Aufgaben des KI Das KI übernimmt folgende koordinierenden Aufgaben: Akquise: Infoflyer Infoveranstaltung Vernetzung mit örtlichen Bildungsträgern, Vereinen und freien Trägern Qualifizierung: Schulung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittler Austauschrunden für Sprachmittlerinnen und Sprachmittler Qualitätsstandards: Sprachkenntnisse der Sprachmittlerinnen und Sprachmittler Sprachenvielfalt Führungszeugnis Feedbackbogen Aufbau und Pflege von zentralen Datenbank Kontakt mit Sprachmittlerinnen und Sprachmittler Vermittlung und Einsatzkoordination. Entwicklung von Verwaltungsabläufen. Öffentlichkeitsarbeit. Von dem Sprachmittlerpool erhoffen wir uns viele positive Effekte im gesellschaft lichen Zusammenleben, in Konfliktsituationen sowie im Bildungs- und Sozialwesen, wie etwa kürzere Beratungsdauer, Vermeidung von Missverständnissen, mehr Be teiligung von Eltern in der Bildungsarbeit und größere Zufriedenheit auf beiden Seiten. 11
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