Änderung von technischen Vorschriften per 2013

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Änderung von technischen Vorschriften per 2013"

Transkript

1 NEWSLETTER An die Unternehmungen des Motorfahrzeuggewerbes Dezember 2012 (3/12) Änderung von technischen Vorschriften per 2013 Befestigungsvorrichtungen zur Ladungssicherung (Zurrvorrichtungen) Aufbauten von Fahrzeugen zum Sachentransport mit einem Gesamtgewicht über 3,50 t die zum Transport fester Güter vorgesehen sind, welche ab dem 1. Januar 2013 erstmals zugelassen oder entsprechend umgebaut werden, müssen mit Befestigungsvorrichtungen zur Ladungssicherung ausgerüstet sein die dem Stand der Technik entsprechen wie er insbesondere in der EN beschrieben ist. Ab diesem Zeitpunkt muss der Betrieb welcher den Aufbau montiert nebst der Bestätigung über die Einhaltung der Aufbaurichtlinien des Fahrzeugherstellers eine Bestätigung über die Einhaltung der Befestigungsvorrichtungen zur Ladungssicherung Art. 66 Abs. 1bis VTS, wie dies insbesondere in der EN beschrieben ist, abgeben (siehe Muster in der Beilage). Warnblinklichter an Hebebühnen Hebebühnen von Motorwagen und Anhängern die in Arbeitsstellung mehr als 0,75 m über die Fahrzeugkontur hinausragen, müssen möglichst weit aussen mit mindestens zwei Warnblinklichtern versehen Dies gilt für Fahrzeuge welche ab dem 1. Januar 2013 erstmals zugelassen werden. Deponierte Kontrollschilder Wenn Fahrzeuge neu immatrikuliert werden und noch Kontrollschilder im Depot lagern, müssen zuerst diese verwendet werden. Ausnahmen gibt es nur bei einen Wechsel vom Hochformat zum Langformat oder umgekehrt. Feuerdetektionssystem Fahrzeuge der Klassen M2 mit einem Gesamtgewicht über 3,50 t und M3 müssen für den Motorraum und den Raum für eine allenfalls vorhandene treibstoffbefeuerte Heizung mit einem Feuerdetektionssystem nach dem ECE-Reglement Nr. 107 ausgerüstet Dies gilt für Fahrzeuge welche ab dem 1. Januar 2013 erstmals zugelassen werden. Bordapotheken In Gesellschaftswagen muss eine Bordapotheke mit noch nicht überschrittenem Ablaufdatum nach der DIN-Norm vorhanden Für Bordapotheken die am 1. Januar 2013 bereits im Gebrauch sind, gelten diese Vorschriften ab dem 1. Januar Richtungsblinker an Motorrädern Motorräder welche ab dem 1. Januar 2013 erstmals zugelassen werden, müssen mit Richtungsblinkern ausgerüstet Kennzeichnung von Verbindungseinrichtungen (Anhängevorrichtungen) Fahrzeuge die ab dem 1. Januar 2013 erstmals zugelassen oder entsprechend umgebaut werden und deren Höchstgeschwindigkeit 30 km/h übersteigen darf, muss die Verbindungseinrichtung entsprechend dem Artikel 91 VTS gekennzeichnet

2 Vorschriften bezüglich Windabweisern an Seitenscheiben Scheiben die für die Sicht des Führers oder der Führerin nötig sind, müssen eine klare verzerrungsfreie Durchsicht gestatten, witterungsfest sein und auch nach längerem Gebrauch mindestens 70 Prozent Licht durchlassen. An, vor oder hinter diesen Scheiben dürfen keine Gegenstände angebracht werden welche die Sicht des Führers oder der Führerin beeinträchtigen und die Lichtdurchlässigkeit unter 70 Prozent vermindern. Dies bedeutet unter anderem, dass an vorderen Seitenscheiben Windabweiser nur montiert werden dürfen, wenn die Lichtdurchlässigkeit für das Gesamtsystem (Seitenscheibe inkl. Windabweiser) von mindestens 70 Prozent nachgewiesen wird. Selbstabnahme berechtigte Personen Kurse für Neu-Prüfberechtigte sind an folgenden Tagen geplant: Motorrad: Donnerstag 21. März Donnerstag 26. September Motorwagen: Freitag 22. März Freitag 21. Juni Freitag 27. September Freitag 13. Dezember Bitte melden Sie Ihre Teilnehmer frühzeitig an. Bei genügender Anzahl werden Kurse auch ausserhalb obiger Daten durchgeführt. Wiederholungskurse 2013 für bereits zur Selbstabnahme berechtigte Personen Wiederholungskurse für bereits Prüfberechtigte sind an folgenden Tagen geplant: Freitag 30. August Freitag 20. September Bitte melden Sie Ihre Teilnehmer frühzeitig an. Bei genügender Anzahl werden Kurse auch ausserhalb obiger Daten durchgeführt. Unabhängig des besuchten Kurses (Datum) wird die Bewilligung bis verlängert werden. Wichtig! Ausfüllen Form A - Eintrag Selbstabnahmedatum Im 2011 wurde für alle bereits Prüfberechtigten (Ausnahme; Prüfberechtigte, welche den Grundkurs ab 2008 absolvierten) ein Wiederholungskurs durchgeführt. Dabei wurde u.a. speziell auf den obligatorischen Eintrag des Selbstabnahmedatums durch den Prüfberechtigten als Abschluss der Selbstabnahme hingewiesen. Absolut mehrheitlich hat sich die Ausfüllqualität der Form A seither verbessert. Leider müssen wir aber trotzdem feststellen, dass sich einige Prüfberechtigte immer noch über die in den bundesrechtlichen Weisungen festgehaltene Vorgabe hinwegsetzen. Bei der Selbstabnahme handelt es sich um eine delegierte amtliche Zulassungsprüfung und beruht auf dem Vertrauen der Zulassungsbehörde in die Tätigkeit des Prüfberechtigten. Auf Grund von Artikel 219 Absatz 3 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) sind wir gehalten bei Feststellungen (z.b. im Prüfbericht vorsätzlich unrichtige oder wiederholt unvollständige Angaben eintragen) aktiv zu werden und angemessene Massnahmen zu prüfen. Dies kann unter Umständen zum Entzug der Prüfberechtigung des Mitarbeiters oder sogar zur Wiederunterstellung unter die Vorführpflicht des Betriebs führen! Wir fordern alle Prüfberechtigten daher auf der Forderung nachzukommen und das Datum als Abschluss der Selbstabnahme direkt einzutragen.

3 Öffnungszeiten des Strassenverkehrsamtes über die Festtage Die Schalter des Strassenverkehrsamtes sind über die Festtage 2012 wie folgt geöffnet: Montag 31. Dezember Montag 24. Dezember 2012 geschlossen 2012 Dienstag 25. Dezember 2012 geschlossen Dienstag 1. Januar 2013 Mittwoch 26. Dezember 2012 geschlossen Mittwoch 2. Januar 2013 Donnerstag 27. Dezember :30-16:30 durchgehend offen Donnerstag 3. Januar 2013 Freitag 28. Dezember :30-16:30 durchgehend offen Freitag 4. Januar 2013 Wir wünschen Ihnen frohe besinnliche Festtage!

4 Strassenverkehrsamt Schalterstunden Verkehrsprüfungen Zentrale: und Arsenalstrasse 45, 6010 Kriens Telefax: Postfach 4165, 6000 Luzern 4 Freitag über Mittag offen Bestätigung über die Einhaltung der Aufbaurichtlinien des Fahrzeugherstellers (VTS Art. 66 / Art. 93 / Art. 103 Abs. 2 / Art. 105 Abs / Art. 125 / Art. 189 Abs. 2 / Art. 190) Hiermit bestätigen wir, dass wir die Aufbaurichtlinien des Fahrzeugherstellers, gemäss den Bestimmungen von Artikel 103 Absatz 2 beziehungsweise Artikel 189 Absatz 2 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen (VTS), am unten bezeichneten Fahrzeug vollumfänglich berücksichtigt haben. Bei Fahrzeugen zum Sachentransport, mit einem Gesamtgewicht über 3'500 kg, entsprechen die Befestigungsvorrichtungen zur Ladungssicherung Artikel 66 Absatz 1bis VTS, wie dies insbesondere in der EN beschrieben ist. Alle Vorrichtungen, Befestigungen und Materialien haben wir nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen und Wissensstand der Technik eingesetzt und verarbeitet. Motorwagen Anhänger Marke / Typ: Fahrgestellnummer: Stammnummer: Beschreibung des Aufbaus: Spezielles: nein ja (z.b. ADR/SDR EXⅡ oder EXⅢ, Cyrotherm Kühlanlage, usw.) Ort und Datum: Stempel und Unterschrift des Aufbauers Beilage/n:

5 Strassenverkehrsamt An die Unternehmungen des Motorfahrzeuggewerbes Dezember 2012 (3/12-Beilage) Keine Abgaswartung mehr für Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose-System Neuere Autos und Lastwagen sind mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgerüstet, welches die Abgase überwacht und Fehler anzeigt. Für solche Fahrzeuge wird die obligatorische Abgaswartungspflicht ab 2013 entfallen. Für die betreffenden Fahrzeuge wird auch kein Abgaswartungsdokument mehr vorgeschrieben Details und alles Wissenswerte können dem Faktenblatt des Bundes entnommen werden. Strassenverkehrsamt An die Unternehmungen des Motorfahrzeuggewerbes Dezember 2012 (3/12-Beilage) Keine Abgaswartung mehr für Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose-System Neuere Autos und Lastwagen sind mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgerüstet, welches die Abgase überwacht und Fehler anzeigt. Für solche Fahrzeuge wird die obligatorische Abgaswartungspflicht ab 2013 entfallen. Für die betreffenden Fahrzeuge wird auch kein Abgaswartungsdokument mehr vorgeschrieben Details und alles Wissenswerte können dem Faktenblatt des Bundes entnommen werden.

Ordnungsbussenverordnung

Ordnungsbussenverordnung Ordnungsbussenverordnung (OBV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Anhang 1 der Ordnungsbussenverordnung vom 4. März 1996 1 wird gemäss Beilage geändert. II Diese Verordnung tritt am

Mehr

Ja, ich möchte ab (Datum) Förderspender im Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Dresden e.v. werden. Ich zahle einen Beitrag von: Verwendungszweck:

Ja, ich möchte ab (Datum) Förderspender im Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Dresden e.v. werden. Ich zahle einen Beitrag von: Verwendungszweck: Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum: Unterschrift: Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum: Unterschrift: Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum:

Mehr

Bundesamt für Strassen Office fédéral des routes Ufficio federale delle strade Uffizi federal da vias

Bundesamt für Strassen Office fédéral des routes Ufficio federale delle strade Uffizi federal da vias Bundesamt für Strassen Office fédéral des routes Ufficio federale delle strade Uffizi federal da vias ASTRA OFROU USTRA UVIAS Eidg. Dep. für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Dép. fédéral de l

Mehr

Unterwegs mit Licht und Köpfchen! Tagsüber LED-Tagfahrlicht statt Abblendlicht.

Unterwegs mit Licht und Köpfchen! Tagsüber LED-Tagfahrlicht statt Abblendlicht. Unterwegs mit Licht und Köpfchen! Tagsüber LED-Tagfahrlicht statt Abblendlicht. Seit Anfang 2014 muss auch tagsüber stets mit Licht gefahren werden. Die Massnahme gehört zu «Via sicura», dem Verkehrssicherheitsprogramm

Mehr

Gesetzliche Grundlagen:

Gesetzliche Grundlagen: Sicherheitsdirektion Kanton Zürich www.stva.zh.ch Anleitung für Selbstabnahmebetriebe Eintragen einer Anhängerkupplung (AHK) Gesetzliche Grundlagen: Art. 34 Abs. 6, Verordnung über die technischen Anforderungen

Mehr

Prüfen von typengenehmigten Anhängevorrichtungen an Neufahrzeugen durch Selbstabnahme Betriebe

Prüfen von typengenehmigten Anhängevorrichtungen an Neufahrzeugen durch Selbstabnahme Betriebe Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement Prüfstelle Winkeln, Winkeln, Biderstrasse 6, 9015 St.Gallen A-Post An alle SA-Betriebe Fritz Oehler Leiter Technik Prüfstelle Winkeln Biderstrasse 6/Postfach

Mehr

Hans Scheitter GmbH & Co.KG

Hans Scheitter GmbH & Co.KG 2010 Beschläge in Schmiedeeisen, Messing und Kupfer JANUAR Neujahr 01 Samstag 02 Sonntag 03 Montag 04 Dienstag 05 Mittwoch 06 Donnerstag 07 Freitag 08 Samstag 09 Sonntag 10 Montag 11 Dienstag 12 Mittwoch

Mehr

Standeskommissionsbeschluss über die Höhe der Strassenverkehrsabgaben für das Jahr 2016

Standeskommissionsbeschluss über die Höhe der Strassenverkehrsabgaben für das Jahr 2016 1 741.011 Standeskommissionsbeschluss über die Höhe der Strassenverkehrsabgaben für das Jahr 2016 vom 1. Dezember 2015 Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 16 der Verordnung

Mehr

Dekret über die Steuern und Gebühren im Strassenverkehr

Dekret über die Steuern und Gebühren im Strassenverkehr Dekret über die Steuern und Gebühren im Strassenverkehr Vom 18. Oktober 1977 (Stand 1. Januar 1990) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf Art. 33 Abs. 1 lit. e der Staatsverfassung 1) und 8 des

Mehr

Einlösung ausländischer Fahrzeuge in der Schweiz

Einlösung ausländischer Fahrzeuge in der Schweiz Strassenverkehrsamt Kundendienst Einlösung ausländischer Fahrzeuge in der Schweiz Allgemeines Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge, die auf den Namen des Importierenden in der Schweiz zugelassen werden,

Mehr

Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund

Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Bahnhofstrasse 15 6002 Luzern Telefon 041-228 51 55 Telefax 041-210 65 73 buwd@lu.ch www.lu.ch Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund

Mehr

Reglement für Veranstaltungen

Reglement für Veranstaltungen Flüssiggas sicher verwenden Reglement für Veranstaltungen Version: März 2015 Copyright by FVF 1 Inhalt Seite 1 Zweck 3 2 Anwendungsbereich 3 3 Vorgehen 3 4 Umsetzung 3 4.1 Anforderungen an den Veranstalter

Mehr

Abschrift. Vom 5. Juli 2011 (Nds. GVBl. S. 254)

Abschrift. Vom 5. Juli 2011 (Nds. GVBl. S. 254) Abschrift V e r o r d n u n g über die Erteilung von Fahrberechtigungen an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks sowie

Mehr

Trainer/in C - Leistungssport 2016

Trainer/in C - Leistungssport 2016 Ausbildung zum Trainer/in C - Leistungssport 2016 Der Hessische Ringer-Verband e.v. bietet in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Hessen e.v. eine Ausbildung zum Trainer/In C Leistungssport an. Informationen

Mehr

Verordnung über den Strassenverkehr

Verordnung über den Strassenverkehr Verordnung über den Strassenverkehr Vom 27. November 1985 (Stand 7. Mai 2006) Der Landrat, VII D/11/2 gestützt auf das Einführungsgesetz vom 5. Mai 1985 zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EG SVG)

Mehr

DPA 2223 Transport von lebenden Tieren - Infrastruktur [2223] v3

DPA 2223 Transport von lebenden Tieren - Infrastruktur [2223] v3 Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette Provinziale Kontrolleinheit von : Datum : Verantwortlicher Kontrolleur: Nr. : Betreiber : Einmalige Nr. : Adresse : DPA 222 Transport von lebenden

Mehr

Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1)

Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1) Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1) Änderung vom 30. Juni 2010 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Chauffeurverordnung

Mehr

Liebe Patienten, in den Schneeferien vom 01.Februar bis 05. Februar 2016 ist die Praxis zu folgenden Zeiten geöffnet:

Liebe Patienten, in den Schneeferien vom 01.Februar bis 05. Februar 2016 ist die Praxis zu folgenden Zeiten geöffnet: in den Schneeferien vom 01.Februar bis 05. Februar 2016 Montag, 01.02.16: 14:00-19:00 Uhr Dienstag, 02.02.16: 14:00-18:00 Uhr Mittwoch, 03.02.16: 08:00-12:00 Uhr Donnerstag, 04.02.16 geschlossen Freitag,

Mehr

Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen

Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen Nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses am 8. Juni 2016 erlässt die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf als zuständige Stelle nach 9 Berufsbildungsgesetz

Mehr

Mündliche Prüfung zum Praxismodul III des Studienjahrgangs 2011 von Montag, 22.9. bis Freitag, 26.9.2014 Kurse MA-WIN11A, F

Mündliche Prüfung zum Praxismodul III des Studienjahrgangs 2011 von Montag, 22.9. bis Freitag, 26.9.2014 Kurse MA-WIN11A, F Prüfungsausschuss B1, Montag, 22. September 2014, Raum: 403D 09:30-10:00 4678276 Rechnungswesen / Materialwirtschaft A 10:10-10:40 5659097 Marketing / Rechnungswesen F 10:50-11:20 9077545 Rechnungswesen

Mehr

V. Kollektiv-Fahrzeugausweise

V. Kollektiv-Fahrzeugausweise V. Kollektiv-Fahrzeugausweise Art und Natur der Ausweise Art. 22 62 1 Kollektiv-Fahrzeugausweise in Verbindung mit Händlerschildern werden abgegeben für: a. Motorwagen; b. Motorräder; c. Kleinmotorräder;

Mehr

Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign.

Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign. Monat: Januar Anzahl Bänder: 9 01.01.2015 Donnerstag Do DO 02.01.2015 Freitag Fr FR 03.01.2015 Samstag 04.01.2015 Sonntag 05.01.2015 Montag Mo1 MO 06.01.2015 Dienstag Di DI 07.01.2015 Mittwoch Mi MI 08.01.2015

Mehr

Merkblatt - Eigener Gebrauch von ausländischen Firmenfahrzeugen durch im

Merkblatt - Eigener Gebrauch von ausländischen Firmenfahrzeugen durch im Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion Form. 15.48 / Ausgabe 2013 Merkblatt - Eigener Gebrauch von ausländischen Firmenfahrzeugen durch im Zollgebiet

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1974L0346 DE 07.07.1998 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen "B RICHTLINIE DES RATES vom 25. Juni

Mehr

Wochenarbeitszeit. EU-Betrachtung. ArbZG

Wochenarbeitszeit. EU-Betrachtung. ArbZG Wochenarbeitszeit 48 + 6 x 30 Minuten* : 51 *Dauer der Pause ist in der EU-RiLi nicht festgelegt EU-Betrachtung Kalendarische Woche: 7 x 24 = 168 5 x plus Sonntagsruhe = 35 90 der 27 ArbZG 8,5 Max: 10,75

Mehr

Wichtige Vorschriften, die bei Faschingszügen als Brauchtumsveranstaltungen eigenverantwortlich zu beachten sind

Wichtige Vorschriften, die bei Faschingszügen als Brauchtumsveranstaltungen eigenverantwortlich zu beachten sind Straßenverkehrsamt Wichtige Vorschriften, die bei Faschingszügen als Brauchtumsveranstaltungen eigenverantwortlich zu beachten sind I. Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Anhänger (Abschnitt B II.

Mehr

Anerkennung von Bremsenprüfungen mit Prüfprotokoll von schweren Motorfahrzeugen und ihren Anhängern

Anerkennung von Bremsenprüfungen mit Prüfprotokoll von schweren Motorfahrzeugen und ihren Anhängern 12 Aide-mémoire de la commission Merkblatt der Kommission Promemoria de la commissione KT asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA

Mehr

Gebührentarif zum EG SVG

Gebührentarif zum EG SVG 636 Ausserrhodische Gesetzessammlung 761.32 Gebührentarif zum EG SVG Änderung vom 27. Mai 1997 Der Regierungsrat des Kantons Appenzell A.Rh. beschliesst: I. Der Gebührentarif vom 28. November 1995 zum

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Pflichtversicherung. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Pflichtversicherung. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Pflichtversicherung 1 Pflichtversicherung 1 PflVG o Der Halter eines Kfz oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung

Mehr

Folgende Führerscheinklassen werden in Peters Fahrschule unterrichtet:

Folgende Führerscheinklassen werden in Peters Fahrschule unterrichtet: Folgende Führerscheinklassen werden in Peters Fahrschule unterrichtet: Klassen (Frühere Klassen 3 und 1) B BF17 B96 BE Mofa AM A1 A2 A L Personenkraftwagen, auch mit Anhänger Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Mehr

Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen für soziale Institutionen

Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen für soziale Institutionen Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen für soziale Institutionen Fähigkeitsausweis & Führerausweis (Übersetzung des französischen Originaltextes der AVDEMS) Juni 2013 CURAVIVA Schweiz Zieglerstrasse

Mehr

Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013

Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013 UNIQA Versicherung Aktiengesellschaft Vaduz Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Versicherungsrevisionsstelle

Mehr

INFOBLATT VO (EU) Nr. 165/2014 / VO (EWG) Nr. 3821/85. Einleitung

INFOBLATT VO (EU) Nr. 165/2014 / VO (EWG) Nr. 3821/85. Einleitung / Einleitung Inhaltlich entspricht der Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 weitgehend dem bisherigen Artikel 15 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 idgf. Art. 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 übernimmt

Mehr

Syspra - Arbeitshilfen Kostenvoranschlag Blankoversion syspra.de; http://www.syspra.de Einleitung: Stand: November 2011

Syspra - Arbeitshilfen Kostenvoranschlag Blankoversion syspra.de; http://www.syspra.de Einleitung: Stand: November 2011 Syspra - Arbeitshilfen Kostenvoranschlag Blankoversion syspra.de; http://www.syspra.de Einleitung: Stand: November 2011 Kostenvoranschlag Blankoversion Die Kostenvoranschläge sind für die Vertragsgespräche

Mehr

KFZ-Steuer-Übersicht 2009

KFZ-Steuer-Übersicht 2009 KFZ-Steuer-Übersicht 2009 Die Kfz-Steuer wird nach der Schadstoffklasse eines PKWs berechnet. Die dazugehörige Schlüsselnummer findet man in der neuen Zulassungsbescheinigung im Feld 14.1 bzw. im "alten"

Mehr

Austauschschalldämpfer und Austauschkatalysatoren (Austauschschalldämpfer / Austauschkatalysatoren = Ersatzschalldämpfer / Ersatzkatalysatoren)

Austauschschalldämpfer und Austauschkatalysatoren (Austauschschalldämpfer / Austauschkatalysatoren = Ersatzschalldämpfer / Ersatzkatalysatoren) 11 Aide-mémoire de la commission Merkblatt der Kommission Promemoria de la commissione KT asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA

Mehr

Justus-von-Liebig-Realschule Landeshauptstadt Düsseldorf

Justus-von-Liebig-Realschule Landeshauptstadt Düsseldorf Justus-von-Liebig-Realschule Landeshauptstadt Düsseldorf Ottweilerstr. 20 40476 Düsseldorf Telefon 0211.4 36 00 51 Fax 0211.43 16 54 E-Mail rs.ottweilerstr@schule. duesseldorf.de Hinweise zum Betriebspraktikum

Mehr

Abschleppen und Schleppen

Abschleppen und Schleppen und Schleppen Grundsätze Dem Begriff des Abschleppens liegt der Nothilfegedanke zugrunde. Es sollen im Verkehr betriebsunfähig gewordene Fahrzeuge bis zur nächsten Werkstatt oder aber auch zum Verschrottungsplatz

Mehr

Der Erziehungsrat des Kantons Zürich

Der Erziehungsrat des Kantons Zürich 05-10 / 02 Ausgabe vom 01.09.2003 Der Erziehungsrat des Kantons Zürich Richtlinien für die kantonale Anerkennung der Maturität privater Schulen A. GRUNDLAGEN 1. Zweck dieser Richtlinien In diesen Richtlinien

Mehr

Sachkenntnis Chemikalienrecht mit Zertifikat

Sachkenntnis Chemikalienrecht mit Zertifikat Ich kann meine Kunden professionell über den Umgang mit chemischen Produkten beraten. Robert W. Verkaufsberater Sachkenntnis Chemikalienrecht mit Zertifikat Der obligatorische Kurs für alle, die gefährliche

Mehr

Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten

Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) Änderung vom 29. Juni 2011 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Mehr

I. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben

I. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben Hinweis: Musterformular, welches individuell vom jeweiligen Sachkundigen als Unternehmer nach Art. 52 BayBO angepasst werden kann Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen durch Sachkundige nach der

Mehr

Regierungspräsidium Tübingen Referat 46 (Verkehr) Konr.-Adenauer-Str Tübingen

Regierungspräsidium Tübingen Referat 46 (Verkehr) Konr.-Adenauer-Str Tübingen Stuttgart Postfach 80 07 09 70507 Stuttgart Tübingen Konr.-Adenauer-Str.20 72072 Tübingen Karlsruhe 76247 Karlsruhe Freiburg Sautierstr. 26 79083 Freiburg Umschreibung sowie Verlängerung der Gültigkeit

Mehr

VORSCHLÄGE DER KOMMISSION (Änderungen fett und unterstrichen)

VORSCHLÄGE DER KOMMISSION (Änderungen fett und unterstrichen) VORSCHLÄGE DER KOMMISSION (Änderungen fett und unterstrichen) Gesetzesentwurf über die Besteuerung der Motorfahrzeuge vom Der Grosse Rat des Kantons Wallis Eingesehen den Artikel 105 des Bundesgesetzes

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola A/S Serie Vola FS2

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola A/S Serie Vola FS2 Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola

Mehr

Richtlinie der Handwerkskammer zu Köln für das Führen von Ausbildungsnachweisen:

Richtlinie der Handwerkskammer zu Köln für das Führen von Ausbildungsnachweisen: Beschluss einer Richtlinie für das Führen von Ausbildungsnachweisen (Berichtshefte) aufgrund Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) vom 09.10.2012 Der Hauptausschuss

Mehr

Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald

Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald Satzung für die Märkte der Stadt Radevormwald Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der letzten Änderung vom 20.06.1989 (GM.NW. S. 362) in Verbindung mit den

Mehr

Wenn Väter und Mütter Ihre Kinder in unserer Schule gut betreut und versorgt wissen wollen, dann sind Sie bei uns richtig!

Wenn Väter und Mütter Ihre Kinder in unserer Schule gut betreut und versorgt wissen wollen, dann sind Sie bei uns richtig! Schulleitung Ühlingen Schulstr. 12 79777 Ühlingen Birkendorf Telefon 07743 / 920390 Fax 07743 / 9203920 poststelle@schluechttal.schule.bwl.de H. Zillessen - Rektor www.schluechttal-schule.de G r u n d

Mehr

Digitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich. RAin Ina Witten

Digitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich. RAin Ina Witten Digitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich Allgemeine Informationen Lenk- und Ruhezeiten sind in der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und

Mehr

Informationsveranstaltung Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen

Informationsveranstaltung Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen Baudepartement Verkehrsamt Schlagstrasse 82 Postfach 3214 6431 Schwyz Telefon 041 819 11 24 Telefax 041 819 21 78 www.sz.ch/verkehrsamt Informationsveranstaltung Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen

Mehr

CURAVIVA Zentralschweiz für die kantonalen Verbände Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug

CURAVIVA Zentralschweiz für die kantonalen Verbände Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug LU, NW, OW, SZ, UR, ZG zwischen CURAVIVA Zentralschweiz für die kantonalen Verbände Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug und KPT Krankenkasse AG TeIlstrasse 18 3001 Bern (Postadresse: Postfach

Mehr

Der Antrag ist einzureichen bei der

Der Antrag ist einzureichen bei der Eingang: Antrag auf Erteilung weiterer Ausfertigungen / beglaubigten Kopien für die bestehende Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr ( 3 Abs. 1 GüKG) Gemeinschaftslizenz (Art. 4 VO (EG) Nr.

Mehr

Einwohnergemeinde Zuchwil. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung)

Einwohnergemeinde Zuchwil. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung) Einwohnergemeinde Zuchwil Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung) Beschluss des Gemeinderates vom 7. November 005 Seite von 5 Der Gemeinderat

Mehr

Generated by Foxit PDF Creator Foxit Software

Generated by Foxit PDF Creator Foxit Software 3.Jan 2011-10.Jul 2011 Dienstag, 11. Januar 2011 Donnerstag, 13. Januar 2011 Dienstag, 18. Januar 2011 Montag, 7. Februar 2011 Montag, 14. Februar 2011 Samstag, 26. Februar 2011 Donnerstag, 3. März 2011

Mehr

EMC Solutions - the first choice

EMC Solutions - the first choice InnoTrans 2006 Herzlich willkommen bei dem unabhängigen Dienstleister für EMV im TechnologieZentrumDortmund Solutions - the first choice 1 Kurzvortrag Übersicht EMV Fahrzeugzulassung durch EBA Anforderungen

Mehr

Fakultät für Philologie - Prüfungsamt -

Fakultät für Philologie - Prüfungsamt - Fakultät für Philologie - Prüfungsamt - Merkblatt über die formalen Anforderungen zur Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit und einige wichtige Informationen Anmeldung Die Masterarbeit kann zu den Sprechzeiten

Mehr

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt. Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt. Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden Welches Verhalten ist richtig? Ich darf durchfahren Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen Welches Verhalten ist richtig? Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen Ich muss den blauen Pkw durchfahren

Mehr

Anforderungen an Gasinstallationen zum Antrieb von LPG-Fahrzeugen in der Schweiz

Anforderungen an Gasinstallationen zum Antrieb von LPG-Fahrzeugen in der Schweiz Information Gase Information gaz IG 45 Informazione gas Version 09/01 Anforderungen an Gasinstallationen zum Antrieb von LPG-Fahrzeugen in der Schweiz Inhalt Seite 1. Anwendungsbereich... 2 2. Weitere

Mehr

Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen

Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen 232.21 vom 5. Juni 1931 (Stand am 1. August 2008) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf

Mehr

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi A.S. Serie APELSKÄR, Art.-Nr.

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi A.S. Serie APELSKÄR, Art.-Nr. Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi

Mehr

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Definition Absender: Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages,

Mehr

Standortpolitik. Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Standortpolitik. Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Standortpolitik Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Stand: August 2008 Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr

Mehr

DER VERTRAG: KLARE ABMACHUNGEN SIND DIE BESTE BASIS FÜR EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT.

DER VERTRAG: KLARE ABMACHUNGEN SIND DIE BESTE BASIS FÜR EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT. DER VERTRAG: KLARE ABMACHUNGEN SIND DIE BESTE BASIS FÜR EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT. Zustelldienst der Lübecker Nachrichten und der Ostsee-Zeitung BEFÖRDERUNGSVERTRAG Auftraggeber Firma 1 oder Name Firma

Mehr

Revision des Gefahrengutrechts Vernehmlassungsverfahren

Revision des Gefahrengutrechts Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA 3003 Bern Brugg, 30. Mai 2016 Zuständig: Looser Florence, Jäggi Thomas Sekretariat: Messer Sarah

Mehr

Gemischte Gemeinde Aeschi. Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi

Gemischte Gemeinde Aeschi. Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi Gemischte Gemeinde Aeschi Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi

Mehr

? KG. MVG-TYP: 3894 WA AHK Für Volkswagen Touran. Montageanleitung

? KG. MVG-TYP: 3894 WA AHK Für Volkswagen Touran. Montageanleitung VW52AU v.1c ab Bj. 2003 Zur Verwendung mit Kupplungsvariante der Reihe 3006 Montageanleitung KG? KG Anhängerkupplungen sind Sicherheitsteile und sollten nur von qualifiziertem Fachpersonal montiert werden.

Mehr

Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger

Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger (TAFV 1) Änderung vom 6. September 2000 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 19. Juni 1995 1 über

Mehr

Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1

Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1 Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf die Bestimmungen des Reglements über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierreglement)

Mehr

Liebe Patienten, in den Schneeferien Februar bis 06. Februar ist die Praxis zu folgenden Zeiten geöffnet:

Liebe Patienten, in den Schneeferien Februar bis 06. Februar ist die Praxis zu folgenden Zeiten geöffnet: in den Schneeferien - 02. Februar bis 06. Februar 2015 - Montag, 02.02.15: 15:00-19:00 Uhr Dienstag, 03.02.15: 15:00-18:00 Uhr Mittwoch, 04.02.15: 9:00-12:00 Uhr Donnerstag, 05.02.15 geschlossen Freitag,

Mehr

Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungsund Prüfungsmodells für Zahnmedizin

Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungsund Prüfungsmodells für Zahnmedizin Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungsund Prüfungsmodells für Zahnmedizin vom 30. August 2007 (Stand am 1. September 2007) Das Eidgenössische Departement des Innern, gestützt

Mehr

Teilegutachten Nr. 3695/05 vom T E I L E G U T A C H T E N

Teilegutachten Nr. 3695/05 vom T E I L E G U T A C H T E N T E I L E G U T A C H T E N über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Fahrzeugteilen gemäß 19 (3) Nr. 4 StVZO Art der Umrüstung Anbau eines s /Hersteller

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung)

EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung) EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung). September 0 Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung)

Mehr

asa Über erfolgreiche Führerprüfungen Statistik der Führerprüfungen 2014

asa Über erfolgreiche Führerprüfungen Statistik der Führerprüfungen 2014 Communiqué de presse Über 120 000 erfolgreiche Führerprüfungen Statistik der Führerprüfungen 2014 Die Nachfrage nach Führerausweisen bleibt in allen Kategorien unverändert hoch. Das zeigen die jährlichen

Mehr

Gesetz über die Strassenverkehrssteuern

Gesetz über die Strassenverkehrssteuern 645.00 Gesetz über die Strassenverkehrssteuern vom 7. Juni 968 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen beschliesst als Gesetz: Art. Motorfahrzeuge und Anhänger mit Standort im Kanton Schaffhausen, die

Mehr

Fahrzeuge grenzüberschreitend nutzen. Zollrechtliche Informationen für Unternehmen und Private

Fahrzeuge grenzüberschreitend nutzen. Zollrechtliche Informationen für Unternehmen und Private Fahrzeuge grenzüberschreitend nutzen Zollrechtliche Informationen für Unternehmen und Private Zollrechtliche Informationen für Unternehmer und Private im Zusammenhang mit grenzüberschreitend genutzten

Mehr

FK-Kabelabzweigkästen mit Funktionserhalt. Prüfzeugnis Stand: 03/2014. Typ: FK 6505 PASSION FOR POWER.

FK-Kabelabzweigkästen mit Funktionserhalt. Prüfzeugnis Stand: 03/2014. Typ: FK 6505 PASSION FOR POWER. PASSION FOR POWER. Prüfzeugnis Stand: 03/2014 FK-Kabelabzweigkästen mit Funktionserhalt Typ: FK 6505 Gustav Hensel GmbH & Co. KG Elektroinstallations- und Verteilungssysteme Allgemeines bauaufsichtliches

Mehr

bei den Fahrzeugtypen 9, M12x1,5, Kegelwinkel 60 beim Fahrzeugtyp S, T, R, H und J

bei den Fahrzeugtypen 9, M12x1,5, Kegelwinkel 60 beim Fahrzeugtyp S, T, R, H und J Seite : 1 / 6 Raddaten Radtyp : LS 65535 Radausführung : Lk 108 Radgröße nach Norm : 6 ½ J x 15 H2 Einpreßtiefe in mm : 40 zulässige Radlast in kg : 650 zul. Abrollumfang in mm : 2050 Lochkreisdurchmesser

Mehr

Weisung 1: Zulassung von Teilnehmern

Weisung 1: Zulassung von Teilnehmern SIX Structured Products Exchange AG Weisung : Zulassung von Teilnehmern vom 9..0 Datum des Inkrafttretens: 07.04.04 Weisung : Zulassung von Teilnehmern 07.04.04 Inhalt. Zweck und Grundlage.... Zulassung

Mehr

Mitteilungen der Technischen Universität Clausthal - Amtliches Verkündungsblatt

Mitteilungen der Technischen Universität Clausthal - Amtliches Verkündungsblatt Mitteilungen der Technischen Universität Clausthal - Amtliches Verkündungsblatt Nr. 11 Jahrgang 2012 25. Juni 2012 INHALT Tag Seite 01.03.2012 Aufhebung des Informationstechnischen Zentrums 128 (1.21.50)

Mehr

Grund: Für mein Kind meine Kinder (bitte ankreuzen) Name, Vorname Geb.-Datum sorgeberechtigt

Grund: Für mein Kind meine Kinder (bitte ankreuzen) Name, Vorname Geb.-Datum sorgeberechtigt Antragsteller(in) Name, Vorname: Str./Haus-Nr.: PLZ/Wohnort: Aktenzeichen: 51-405 Landkreis Cuxhaven Jugendamt Wirtschaftliche Jugendhilfe 27470 Cuxhaven Antrag auf Förderung in Kindertagespflege nach

Mehr

10. JULI Königlicher Erlass über den Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B

10. JULI Königlicher Erlass über den Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B 10. JULI 2006 - Königlicher Erlass über den Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B (offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 12. Februar 2007) Diese offizielle deutsche Übersetzung

Mehr

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 cambus.ch Überblick Seit 1. September 2009 ist die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. In dieser Broschüre ist das Wichtigste im

Mehr

Einladung. zur Hauptversammlung der micdata AG

Einladung. zur Hauptversammlung der micdata AG Einladung zur Hauptversammlung der am 11. August 2016 - 2 - mit Sitz in München WKN A1TNNC ISIN DE000A1TNNC8 Einladung zur Hauptversammlung und gleichzeitig Verlustanzeige gemäß 92 AktG Sehr geehrte Damen

Mehr

SVS. Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe (SH) Aufgaben

SVS. Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe (SH) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 203 Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe

Mehr

Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus 84.5 Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Vom 0. Mai 0 (Stand. Juni 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz und 06a Absatz

Mehr

Beispiel für einen Betrieblichen Auftrag

Beispiel für einen Betrieblichen Auftrag Beispiel für einen Betrieblichen Auftrag Instandsetzung einer Straßenbahntür Beruf: Elektroniker für Betriebstechnik Einsatzgebiet: Schalt- und Steueranlagen Inhalt 1. Genehmigungsantrag 2. Beschreibung

Mehr

Muster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht

Muster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht Muster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für

Mehr

Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Kaufvertrag für ein gebrauchtes HINWEIS: Die vorliegenden Vertragstexte sind Mustertexte. Sie wurden mit großer Sorgfalt erstellt, erheben aber keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit. Sie sind als Anregungen

Mehr

Arbeitsvertrag. zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), Leiter(in) der - Apotheke. Herrn/Frau. M u s t e r. wohnhaft in. 1. Der Mitarbeiter wird ab.

Arbeitsvertrag. zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), Leiter(in) der - Apotheke. Herrn/Frau. M u s t e r. wohnhaft in. 1. Der Mitarbeiter wird ab. Arbeitsvertrag zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), und Leiter(in) der - Apotheke in im Folgenden Apothekenleiter Herrn/Frau wohnhaft in im Folgenden Mitarbeiter wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

Mehr

Kanton Zug Verordnung über die Gebühren an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Gebührenverordnung)

Kanton Zug Verordnung über die Gebühren an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Gebührenverordnung) Kanton Zug 44.66 Verordnung über die Gebühren an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Gebührenverordnung) Vom 8. Dezember 008 (Stand. September 0) Der Konkordatsrat der Pädagogischen Hochschule

Mehr

Promotionsordnung für die Kantonsschule Zug

Promotionsordnung für die Kantonsschule Zug . Promotionsordnung für die Kantonsschule Zug vom. Februar 999 Die Schulkommission der Kantonsschule Zug, gestützt auf Abs. des Gesetzes über die kantonalen Schulen vom 7. September 990 ), beschliesst:

Mehr

über die Nutzung von Prüfergebnissen der Typprüfung der RAICO Bautechnik GmbH nach der Bauproduktenverordnung i.v.m. der EN und der EN 13830

über die Nutzung von Prüfergebnissen der Typprüfung der RAICO Bautechnik GmbH nach der Bauproduktenverordnung i.v.m. der EN und der EN 13830 über die Nutzung von Prüfergebnissen der Typprüfung der RAICO Bautechnik GmbH nach der Bauproduktenverordnung i.v.m. der EN 14351-1 und der EN 13830 zwischen der RAICO Bautechnik GmbH vertreten durch Manfred

Mehr

ACHIM THIELE. Auf dem Loches Platz. 9.30 Uhr Start der Oldtimer-Rallye toom-parkplatz. 11.00 Uhr Präsentation historischer Kutschen

ACHIM THIELE. Auf dem Loches Platz. 9.30 Uhr Start der Oldtimer-Rallye toom-parkplatz. 11.00 Uhr Präsentation historischer Kutschen 9.30 Uhr Start der Oldtimer-Rallye toom-parkplatz Auf dem Loches Platz 11.00 Uhr Präsentation historischer Kutschen 12.30-17.00 Uhr Show-Programm auf der Bühne ACHIM THIELE VAN ANDEREN DHÜNNSCHE JECKEN

Mehr

Kanton Zug Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug

Kanton Zug Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug Kanton Zug. Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug Vom. März 0 (Stand. August 0) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt auf Bst.

Mehr

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0017

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0017 Marsbruchstraße 186 44287 Dortmund-Aplerbeck Telefon (0231) 4502-480 Telefax (0231) 4502 586 Internet www.mpanrw.de EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0017 Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen

Mehr

Leistungserklärung Nr. 002BauPVo (EU Nr. 305/2011)

Leistungserklärung Nr. 002BauPVo (EU Nr. 305/2011) Leistungserklärung Nr. 002BauPVo (EU Nr. 305/2011) Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Verschlüsse für Türen in Notausgängen nach DIN EN 179 0432-CPD-0086 Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern. Sicherung. von Kindern. in Kraftfahrzeugen.

Bayerisches Staatsministerium des Innern. Sicherung. von Kindern. in Kraftfahrzeugen. Bayerisches Staatsministerium des Innern Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen www.verkehrssicherheit.bayern.de 1. Grundsatz: Die Kindersicherungspflicht gilt seit 1. April 1993. 2. Verpflichtet ist

Mehr

Ladungssicherung auch im PKW

Ladungssicherung auch im PKW Ladungssicherung auch im PKW LVW / TÜV Thüringen 22 (1) StVO (Ladung) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladungseinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst

Mehr