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1 1/2018 1

2 Der Gemeinderat genehmigte die Ressortziele für das Jahr 2018 den Sitzungsplan 2018 das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 einen Kredit von Fr für die Sanierung der Fensterläden und Fenster beim Schulhaus nahm Kenntnis vom gelungenen Altjahrsevent vom 28. Dezember 2017 von den Wiederwahlen von Ueli Heim und Walter Siegenthaler in die Sekundarschulkommission Erlenbach gratulierte Gerber Rosalie, geb , zum 96. Geburtstag Haueter Hans, geb , zum 90. Geburtstag Anderegg Anna, geb , zum 90. Geburtstag beschloss den Freunden aus Cejetice (Tschechien) folgende Terminvorschläge für den Besuch in Oberwil zu unterbreiten: / das Arbeitspensum von Fritz Feuz von 70 auf 80 Prozent zu erhöhen den Auftrag für den Neubau der Hängebrücke zur Schulwegsicherung an die Firma Lauber Seilbahnen zu vergeben bewilligte folgende Bauvorhaben: Boss Stefan, Umgebungserneuerung, neue Zufahrt u. Bruchsteinmauer, Wende-, Park- u. Holzplatz, Sanierung Wohnhaus, Schwendi Ast Hans, Einbau Küche im DG, Waldried Klopfenstein Sheila, Sanierung Wohnhaus, Ausbau Ökonomieteil Heimberg Peter, Anbau Maschinenschopf, Büel Impressum Herausgeber und Redaktion Gemeinderat Oberwil i.s. Infoverantwortlicher Ramon Kunz, Gemeindeverwalter Kontakt Telefon Fax info@oberwil-im-simmental.ch Gestaltung/Layout Gemeinde Oberwil i.s. Druck Druckerei Kopp, Zweisimmen Die Gemeindeinformationen erscheinen drei-viermal jährlich Redaktionsschluss nächste Ausgabe Kosten für Inserate pro Ausgabe 1/1 Seite Fr /2 Seite Fr /4 Seite Fr

3 Aus dem Gemeinderat Sitzungsdaten Gemeinderat 2018 Montag, 26. Februar Dienstag, 6. März (Klausursitzung) Montag, 19. März Montag, 9. April Montag, 30. April Dienstag, 22. Mai Montag, 18. Juni Montag, 16. Juli Montag, 13. August Montag, 10. September Montag, 1. Oktober Montag, 22. Oktober Montag, 12. November Montag, 10. Dezember Ordentliche Gemeindeversammlungen Montag, 14. Mai Montag, 3. Dezember Swisscom Breitbandausbau Am 6. Dezember 2017 fand eine Besprechung mit der Swisscom in Oberwil statt. Daran nahmen auch je ein Vertreter der Bergregion Obersimmental-Saanenland und des Oberwiler Gewerbes teil. Die Breitband Ausbaupläne (Glasfaserkabel) der Swisscom wurden detailliert vorgestellt. Die Swisscom hat vor, die Gemeinde Oberwil in den Kernzonen mit Glasfaser auszustatten. Es ist vorgesehen, den Budgetantrag in der nächsten Antragsrunde zu stellen (ca. Juni 2018). Ein Ausbau wird definitiv 2019, spätestens aber 2020 realisiert. Aufgrund der noch fehlenden Machbarkeitsabklärungen ist derzeit noch offen, wie viele Anschlüsse vom Ausbau profitieren. Sicher werden die beiden Kernzonen und damit rund 60% der Wohnungen und Geschäfte erschlossen. Sobald die Budgetfreigabe erteilt wurde, wird sich die Swisscom wieder bei der Gemeinde melden. Später wird aufgezeigt, welche Tiefbauarbeiten wann und wo notwendig sein werden, um die Glasfaserkabel und elektronischen Ausrüstungen einbauen zu können. Für die Gemeinde Oberwil entstehen gemäss Aussagen der Swisscom keine Kosten. 3

4 Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; EinfriedungenBei Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten: 1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen sind folgende Vorschriften zu beachten: Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. Einfriedungen und Zäune bis zu einer Höhe von 1.2 Metern müssen einen Strassenabstand von mindestens 0.5 Metern ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 0.6 Meter überragen. Für nicht hochstämmige Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und dergleichen gelten dieselben Vorschriften. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende Pflanzen. 4

5 2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen alljährlich bis zum 31. Mai und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.b. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Wider-stand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Innerhalb des Waldes obliegt entlang von Kantonsstrassen die vorsorgliche Waldpflege und das Freihalten des Lichtraumprofiles dem Tiefbauamt des Kantons Bern. 3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante einhalten. 4. Das zuständige Strasseninspektorat des Tiefbauamts des Kantons Bern oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit. 5. Die Landwirte werden höflich gebeten, Strassen, Strommasten und Wanderwegweiser nach der Austragung von Mist und Gülle zu reinigen. Vielen Dank für die Kenntnisnahme und das Einhalten der geltenden Weisungen. 5

6 Zukunft Truppenunterkunft Moos Der Gemeinderat Oberwil hat sich an der Klausursitzung im vergangenen Jahr über die Zukunft der Truppenunterkunft Moos unterhalten. Es wurde ein Ausschuss, bestehend aus Gemeinderatsmitgliedern und Werkmeister Fritz Feuz, gebildet. Aufgrund der rückläufigen Übernachtungszahlen, verbunden mit Mindereinnahmen, den hohen Heiz- und Nebenkosten und des allgemein schlechten Zustandes der Truppenunterkunft, hat der Gemeinderat beschlossen, die Baracke per 31. Oktober 2018 stillzulegen und nach diesem Datum keine Reservationen mehr anzunehmen. Jahr Erträge Heiz-, Wasser und Stromkosten Personal- und übriger Aufwand Der Gemeinderat will den Puls der Bevölkerung fühlen und deren Meinung miteinbeziehen. Eine Stilllegung hat zur Folge, dass geeignete Räumlichkeiten für Geburtstagspartys und Feste gänzlich fehlen. Zudem steht ein Teil der Baracke weiterhin dem Werkmeisterteam zur Verfügung. Ein Werkhofneubau auf der Hirschenmatte kann nach diversen Abklärungen und Verhandlungen nicht realisiert werden und es muss abermals nach einem neuen Standort gesucht werden. Um Transparenz zu schaffen, Fragen und Anliegen aus der Bevölkerung zu beantworten, wird wie folgt zu einem Diskussionsabend eingeladen: 6

7 Mittwoch, 28. Februar 2018, Uhr, Truppenunterkunft Moos Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung um Kenntnisnahme, hofft auf zahlreiches Erscheinen und einen interessanten und aufschlussreichen Austausch. 7

8 Aus der Verwaltung Bewilligungspflicht Wärme- und Luftwärmepumpen Wasserwärmepumpen mit Grundwassernutzung sind grundsätzlich baubewilligungsfrei, wenn alle Anlageteile (Wärmepumpe, Entnahmeund Rückgabebauwerke sowie Verbindungsleitungen) auf dem gleichen Grundstück erstellt werden. Wasserwärmepumpen benötigen eine Baubewilligung, wenn deren Bauwerke oder Leitungen des Gewässerraums, den Wald oder ein Naturschutzgebiet betreffen. Ist der Hauptzweck des Bauvorhabens die Wassernutzung, wird die Baubewilligung mit dem Konzessionsentscheid erteilt. Unabhängig davon ab Wassernutzungsanlagen baubewilligungsfrei oder baubewilligungspflichtig sind, benötigen sie eine Gebrauchswasserkonzession bei Nutzung von öffentlichem Wasser oder eine Gewässerschutzbewilligung bei Nutzung von privatem Wasser wie z.b. kleineren Quellen. Zudem benötigen die Eingriffe ins Grundwasser eine Bohrbewilligung. Zuständig für Gebrauchswasserkonzessionen, Gewässerschutzbewilligungen und Bohrbewilligungen ist das Amt für Wasser und Abfall (AWA). Die Konzession oder Gewässerschutzbewilligung erteilt das AWA unter Einbezug der Gemeinden und anderer besonders betroffener Parteien, wie beispielsweise die benachbarten Grundstückeigentümerinnen oder Grundstückeigentümer. Zudem bedürfen Anlagen, die innerhalb des Strassenabstands oder in der Nähe einer Bahnlinie erstellt werden eine Ausnahmebewilligung nach Artikel 81 SG 12 und der Zustimmung des Eisenbahnunternehmens. Luftwärmepumpen im Gebäude sind bewilligungsfrei. Luftwärmepumpen ausserhalb des Gebäudes sind bewilligungspflichtig. Die Baubewilligungspflicht gilt auch für Split-Wärmepumpen mit Aussenund Innengeräten. Luftwärmepumpen (Luft/Luft- oder Luft/Wasser- Wärmepumpen) erzeugen erhebliche Lärmimmissionen, wenn sie ausserhalb des Gebäudes aufgestellt werden. Die Vorsorgewerte zur Schallpegelbegrenzung für Einzelanlagen, die Wärmepumpen am Immissionsort einhalten müssen, sind in einem Merkblatt des beco Berner Wirtschaft Das Formular für den lärmschutznachweis für Luft- Wasser- Wämepumpen kann auf der Internetseite des Cercle Bruit Schweiz heruntergeladen werden ( 8

9 Schliessung Poststelle Boltigen, Änderung für Spezialsendungen 9

10 Teilrevision Alkoholgesetz Der Bund hat das Bundesgesetz über die gebrannten Wasser teilrevidiert und Art. 39a, 40 und 40a des Gesetzes ersatzlos gestrichen. Die Teilrevision tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Nachfolgend werden die Konsequenzen für den Handel und die Eigenproduzenten von gebranntem Wasser zusammengefasst: Bisherige Bewilligungserfordernis: 1) Grosshandelsbewilligung Betriebe, welche an Wiederverkäufer und an Unternehmen mehr als 400 l gebrannte Wasser umsetzen, müssen über eine Grosshandelsbewilligung verfügen. Diese wird von der Eidgenössischen Alkoholverwaltung erteilt. Diese Bewilligung ist zusätzlich zur Betriebsbewilligung S notwendig, welche vom Regierungsstatthalteramt ausgestellt wird. 2) Bewilligungsfreiheit Bewilligungsfrei ist der Verkauf von Eigenproduktionen aus Eigengewächs in folgenden zwei Fällen: - Verkauf an Inhaber einer Handelsbewilligung. - Verkauf von weniger als 400 l gebranntem Wasser. In diesen Fällen benötigen die Eigenproduzenten weder eine Bewilligung von der Eidgenössischen Alkoholverwaltung noch eine Betriebsbewilligung S von den Regierungsstatthalterämtern. Änderung ab 1. Januar ) Die Grosshandelsbewilligung entfällt. 2.) Zeitgleich entfällt jedoch auch die Bewilligungsfreiheit in den bisher in Art. 39a Abs. 2 des Alkoholgesetzes aufgeführten Fällen (vgl. Ziffer 2 hiervor). Das hat zur Folgen, dass neu sämtliche Eigenproduzenten zum Verkauf der gebrannten Wasser neu auch eine Betriebsbewilligung S benötigen. Eine solche Bewilligung darf nur an eingeschränkte Geschäftsarten, insbesondere an Getränkeproduktionsbetriebe, ausgestellt werden. Da bei privaten Produzenten, die in kleinem Rahmen gebrannte Wasser herstellen, nicht einfach zu bestimmen ist, ob es sich um einen Getränkeproduktionsbetriebe handelt, empfehlen wir Produzenten, wenn sie das gebrannte Wasser verkaufen wollen, zusammen mit dem Gesuch um Betriebsbewilligung S eine diesbezügliche Bestätigung des kantonalen Laboratoriums Bern einzureichen. 10

11 Aus dem Dorf Rosa Gerber, Altersheim Lindenmatte, 96-jährig Am Donnerstag, 30. November 2017 konnte Rosa Gerber Teuscher vom Wyssebächli ihren 96. Geburtstag feiern. Sie ist die älteste Bürgerin von Oberwil! Zu diesem Ereignis gratulieren wir der Jubilarin ganz herzlich. In der Lindenmatte in Erlenbach hat sie sich gut eingelebt, es gibt dort lange Tage und kurze Tage, so wie es auch gesundheitlich gute Tage und schlechte Tage gibt. Höhepunkte sind jeweils die Zeiten, wo Besuch eintrifft und wo man entweder etwas Neues erfährt oder Geschichten aus der Vergangenheit Revue passieren lässt! Die Kinder, Grosskinder und Urgrosskinder werden da besonders gerne empfangen. Wir wünschen der Jubilarin viel Glück, gute Gesundheit und Gottes Segen auf dem weiteren Lebensweg. Hans Haueter, Boden, 90-jährig Am Montag, 4. Dezember 2017 konnte Hans Haueter, Boden, seinen 90. Geburtstag feiern. Der Besuch zu diesem Bericht hat kurz nach einem Spitalaufenthalt stattgefunden. Einmal mehr bin ich dankbar für die Fortschritte in der Medizin. Selbst die Ärzte haben gestaunt, dass ich diese schwere Infektion überlebt habe, das war jedoch nur mit Hilfe eines Antibiotika möglich, erklärt der Jubilar. Damit hat er bereits ein Thema zum Erzählen gefunden: Als ich zehn Jahre alt war hatte man dieses Wundermittel noch nicht, da hatten wir drei Geschwister Mittelohrenentzündung und Lungenentzündung und mein Bruder ist daran gestorben. Hans ist dankbar und froh, dass das Spital in Zweisimmen noch im Betrieb ist! Die Zentralisierungsbestrebungen in all den verschiedenen Sparten sind ihm eh ein Dorn im Auge. Erst, wenn man als 90-jähriger zurück denkt an die jungen Jahre, wird einem bewusst, was sich in der Landwirtschaft alles verändert hat. Sowohl in den grossen als auch in den kleinen Betrieben ist schwere körperliche Arbeit geleistet worden. Heu, Mist und weiss nicht was alles, wurde am Rücken getragen, man denke an die Heimkuhmelker, wo die leere Holzbrente schon 25 kg gewogen hat! Mit ernster Miene weiss Hans zu berichten: Die sechs Tonnen Käse von diesem Sommer möchte ich auch nicht mehr von Morgeten herunter tragen! Ich erinnere 11

12 mich, dass man Kühe von Hohfluh ins Abländschen gezügelt hat, da käme heute der Tierschutz!. Die strenge Jugendzeit hat ihn aber auch stark gemacht, denn man sieht ihn immer wieder mit seinem grossen Rucksack den Zug besteigen. Er bringt Käse- und Fleischpakete in manche grosse Stadt der Schweiz, und dies mit viel Vergnügen. Reisen ist eine grosse Leidenschaft von Hans. Das Pferd war das Lieblingstier des Jubilaren: Man hat mir gesagt, dass ich als Bub als Erstes mein (Holz-)Pferd vom Lehn in den Boden gezügelt hätte. Mit Pferden bin ich immer gerne umgegangen, auch mit Kühen, ganz früher mit Schafen ja, Tiere haben mich zeitlebens begleitet. Trotz seinem grossen Betrieb hat sich Hans Haueter immer auch in Ämter wählen lassen in der Gemeinde, der Kirchgemeinde und in der Region. Gewissenhaft hat er Verantwortung übernommen: Ich konnte jedoch, wie alle andern auch, nicht allen alles recht machen! Als Gebäudeund Liegenschaftsschätzer war ich viel unterwegs, dafür erhielt ich Fr. 20 pro Tag. Die Kantonalen in der Gruppe kassierten Fr. 100 plus Spesen. Seine Meinung zu politischen Vorkommnissen tat der Jubilar seiner Mitwelt gerne in Form von Leserbriefen kund. Hans fühlt sich aufgehoben in der Familie, er versteht sich gut mit Kindern, Gross- und Urgrosskindern und ihren Familien: Wenn auch alle harte Köpfe haben Hauptsache man kann immer wieder miteinander reden! Hans, wir wünschen Dir alles Gute und Gottes Segen für die kommende Zeit, frohe und gemütliche Stunden im Kreise von Familie, Freunden und Bekannten. 12

13 Elisabeth Anderegg, Hinterbühl, 90-jährig Im Hinterbühl, Oberwil, konnte Elisabeth Anderegg-Wäfler am Mittwoch, den 27. Dezember ihren 90. Geburtstag feiern. Sie ist sehr glücklich, dass sie von ihren Familien hüben und drüben so gut betreut wird. Zwei Tage in der Woche verbringt sie im Latterbachhof, das bringt jeweils eine kleine Abwechslung. Da ihre Sehkraft schon seit Jahren so sehr abgenommen hat, kann sie weder Bücher noch Zeitungen lesen. Trotzdem ist sie am Geschehen von nah und fern interessiert, da geniesst sie es, den jüngeren Leuten in den verschiedenen Familien zuzuhören. Gegenwärtig ärgert sie sich gerade darüber, dass sie nicht hie und da ein wenig lisme kann, da bei einem Sturz das Handgelenk verletzt worden ist. Über Besuche freut sie sich immer, ganz besonders, wenn Grosskinder mit den Urgrosskindern vorbeikommen. Mit Verwandten und Bekannten zusammen weiss sie viel von früher zu berichten. Wir wünschen der Jubilarin ganz herzlich Gottes Segen und alles Gute für die Zukunft, sowie möglichst viele schmerzfreie Tage. Fotos und Texte: Maja Lörtscher 13

14 Bibliothek Oberwil Liebe Leseratten, Wer viel liest, hats schon gemerkt: Wir arbeiten seit geraumer Zeit effizienter, straffer, indem wir die Ausleihzeiten reduziert haben. Wir haben ca. alle 2 Wochen, jeweils Donnerstagvormittag (von Uhr) und Freitagabend, (von Uhr) geöffnet. Die Daten finden Sie hier im Anhang. Erfreulicherweise bleibt das ANGEBOT bestehen. Um für Sie attraktiv zu bleiben, sind BÜCHERWÜNSCHE sehr erwünscht! Teilen sie uns diese mit, wir werden dafür besorgt sein, sie zu erfüllen. Die Frage nach Bastel-, Koch- und Vorlesebüchern sind in den letzten Jahren sehr zurückgegangen. Wir überlegen, ob wir die Regale zu Gunsten von Krimis, Romanen und Lebensbildern räumen sollen? Es ist erfreulich, dass Kunden uns seit 20 Jahren die Treue halten. Gerne erwarten wir auch neue Mitglieder in unserer kleinen aber feinen Bibliothek. Als Jahresbeitrag bezahlen Sie Fr AHV-Bezüger Fr , ab 90-jährig gibt s ein Gratis-Abo! Wir bedanken uns bei der Gemeinde für die Möglichkeit, Lesestoff vermitteln zu dürfen. Das Biblioteam Öffnungszeiten Bibliothek Do = Donnerstag / Fr = Freitag FEBRUAR SEPTEMBER DO 13. FR 14. DO 22. FR 23. DO 27. FR 28. MÄRZ OKTOBER DO 08. FR 09. DO 11. FR 12. DO 22. FR 23. DO 25. FR 26. APRIL NOVEMBER DO 05. FR 06. DO 08. FR 09. DO 19. FR 20. DO 22. FR 23. MAI DEZEMBER DO 03. FR 04. DO 06. FR 07. DO 17. FR 18. DO 20. FR 21. MAI / JUNI Kontakt/ Service DO 31. FR 01. Maja Lörtscher DO 14. FR AUGUST DO 16. FR 17. DO 30. FR

15 Talmuseum Agensteinhaus Erlenbach Schneller als man denkt ist der Sommer da! Von Mai bis Oktober (Mi und Sa 14 17Uhr) wird im Talmuseum Agensteinhaus eine Ausstellung zu sehen sein über 50 Jahre Stockhornbahn Haben Sie einen Beitrag (Bericht, Fotos), welcher diese Ausstellung bereichern könnte? Dringend gesucht werden Personen für den Vorstand im Verein der Freunde des Agensteinhauses. Dem Verein geht es insbesondere darum, Kulturgüter, Dokumente und Wissenswertes aus unserem Tal zu erhalten, der heutigen und zukünftigen Bevölkerung zu zeigen und näher zu bringen. Haben Sie Interesse an einer museologischen Tätigkeit? Können Sie eines unserer Anliegen unterstützen? Melden Sie sich bitte umgehend beim Präsidenten des Vereins, Bernhard Wüthrich, Erlenbach, Telefon Besten Dank! Transporte, Kalkmühle, Mosterei Haltli 35, 3632 Oberstocken ; Kalksteinmehl CaCO3 98.5% Schweizer Rindenbrikett MakroTherm Neutralisiert und verhindert die Bodenübersäuerung. Das Naturprodukt zum Kompostieren. Steinmehl; für Küche, Stall, Feld, Garten und Rasen. Brikett aus reiner Schweizer Rinde - hält die Glut über Nacht! Wenn Sie mit Holz heizen, dann haben Sie mit den Rindenbriketts die perfekte Ergänzung dazu. Sachgemäss angewendet, bringen Ihnen die Briketts einen sehr hohen Heizwert und eine Brenn- und Glutdauer bis 7 Stunden. 15

16 DIE BLUMEN DES FRÜHLINGS SIND DIE TRÄUME DES WINTERS FRÜHLINGS- UND OSTERAUSSTELLUNG an der Zelg Samstag, Uhr Sonntag, Uhr NEU präsentiere ich die gestalteten Arbeiten und Dekoideen im umgebauten Bauwagen. Dieser ist für Selbstbedienung eingerichtet und wird ab der Ausstellung täglich offen sein! I freue mi, mit euch mis Lädeli i Betrieb dsnäh! 16

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