SWB GLEICH- BEHANDLUNGS- BERICHT 2017

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1 Gleichbehandlung im swb-konzern SWB GLEICH- BEHANDLUNGS- BERICHT 2017 Jährlicher Bericht zur Anwendung des Gleichbehandlungsprogramms an die Bundesnetzagentur

2 Gleichbehandlungsbericht der swb AG 2 Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht gemäß 7a Abs. 5 EnWG 1 wurde für die Sparten Elektrizität und Gas durch den Gleichbehandlungsbeauftragten in der swb-gruppe, Herrn Frank Krüger Theodor-Heuss-Allee Bremen frank.krueger@wesernetz.de erstellt. Der Bericht beschreibt u. a. die in der swb-gruppe getroffenen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts der wesernetz Bremen GmbH und der wesernetz Bremerhaven GmbH. Beide Unternehmen bilden einen Gemeinschaftsbetrieb nach 1 Abs. 2 BetrVG. Die Verwendung des Begriffs Netzbetreiber oder Netzgesellschaft meint im Folgenden immer beide Netzgesellschaften in der swb-gruppe (siehe Abschnitt 2). Fragen zum Bericht richten Sie bitte schriftlich oder per an den Gleichbehandlungsbeauftragten der swb-gruppe (Kontaktdaten siehe oben). Der vorliegend Gleichbehandlungsbericht ist unter in nicht personenbezogener Form veröffentlicht. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich alle Daten auf den Stand Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz EnWG)

3 Gleichbehandlungsbericht der swb AG 3 Inhalt 1 Die swb-gruppe und ihre verbundenen Unternehmen 4 2 Aufgabenwahrnehmung und Zuständigkeiten in der swb AG 5 3 Die Gesellschaften in der swb-gruppe ab Programm zur diskriminierungsfreien Ausübung der Netzbetreiberaufgaben (Gleichbehandlungsprogramm) 7 5 Meldung von Verstößen gegen das Gleichbehandlungs- Programm 8 6 Nach 7a Abs. 5 Satz 1 EnWG getroffene Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts 9 7 Der Gleichbehandlungsbeauftragte Kommunikation mit Konzern-/Unternehmensleitung und Mitarbeitern Schulungen zum Gleichbehandlungsmanagement/ -programm 14 8 Rahmendaten zum Netzbetrieb 15

4 Gleichbehandlungsbericht der swb AG 4 1 Die swb-gruppe und ihre verbundenen Unternehmen Die swb AG bildet mit ihren Tochtergesellschaften und Beteiligungen die Unternehmensgruppe swb. Sie steht insbesondere für Energie und Trinkwasser in Bremen und Bremerhaven sowie Energieversorgung in Stuhr, Weyhe und Thedinghausen. Mit der Strategie Energie aus Abfall zu erzeugen, schlägt sie den Bogen zwischen Erzeugung und Entsorgung. Technische Dienstleistungen rund um Haus und Unternehmen vervollständigen das umfangreiche Leistungsspektrum. Die swb AG ist mit rd Mitarbeitern eine 100 % Tochter (1 Aktie BVG 1 ) der EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg ( Im Juni 2017 hat der swb-vorstand beschlossen, zum die bisherigen Aufgaben von swb Abrechnungsservice GmbH (Shared Service) in andere Organisationseinheiten des Konzerns zu überführen und die Gesellschaft aufzulösen. Die Abrechnung der Netznutzungsentgelte und der Einspeisevergütungen werden ab dem direkt durch die Netzbetreiber wesernetz Bremen GmbH/wesernetz Bremerhaven GmbH wahrgenommen. Die Verbrauchsabrechnungen für die Medien Gas, Wasser, Strom und Wärme erfolgen ab dem durch swb Vertrieb Bremen GmbH und die swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co.KG. Eine aktuelle Übersicht über die Beteiligungsverhältnisse an den Unternehmen der swb-gruppe finden Sie hier 2 : 1 Bremer Verkehrsgesellschaft mbh 2 In der Auflistung fehlt die swb Bremerhaven GmbH. Die swb Bremerhaven GmbH und ihr Geschäftsführer repräsentieren swb am Standort Bremerhaven und verstehen sich als Ansprechpartner für übergeordnete politische und wirtschaftliche Themen in der Seestadt. Hauptaufgabe der swb Bremerhaven GmbH ist es, sich um die Belange des Standortes Bremerhaven zu kümmern. Dazu gehört neben einem regelmäßigen Austausch mit Politik, Wirtschaft und für Bremerhaven wichtigen Institutionen auch die Betreuung und Vermarktung der Liegenschaften vor Ort. swb Bremerhaven ist eine 100 % Tochter der swb AG

5 Gleichbehandlungsbericht der swb AG 5 2 Aufgabenwahrnehmung und Zuständigkeiten in der swb AG Vorstand Erzeugung, Recht und Kommunikation H-V10 Vorstand Infrastruktur und Finanzen H-V20 Vorstand Vertrieb, Personal und IT H-V30 Dr. Torsten Köhne (Vorsitzender) Timo Poppe Frank Priewe Recht & Liegenschaften H-RE ppa. Christoph Kolpatzik Materialwirtschaft H-MW Ralph Kraemer Personal H-PE Susanne Jung Unternehmensentwicklung H-UE Simone Lordieck Finanzen & Controlling ppa. Oliver Reuter IT & Organisation Uwe Lachermund Unternehmenskommunikation H-UK Dr. Angela Hünig Investor Relations/ Konzernprojekte H-V12 Thomas Eickholt Vorstandsbüro H-V13 ppa. Olaf Stühmeier Konzernrevision H-V14 ppa. Olaf Stühmeier

6 Gleichbehandlungsbericht der swb AG 6 3 Die Gesellschaften in der swb-gruppe ab swb AG Mitarbeiter: 419 Aufgaben: C, F, H, O, S Vorstand: Dr. Torsten Köhne (Vorstandsvorsitzender), Timo Poppe, Frank Priewe Verantwortungsbereich Dr. Torsten Köhne swb Erzeugung AG & Co. KG GL: Jens-U. Freitag, Stefan Weber Mitarbeiter: 511 Aufgaben: D swb Entsorgung GmbH & Co. KG GF: Jens-U. Freitag, Stefan Weber Mitarbeiter: 107 Aufgaben: P Verantwortungsbereich Timo Poppe wesernetz Bremen GmbH GF: Andreas Fröstl Mitarbeiter: 645 Aufgaben: A, G, J, K, L, M, N, T, V swb CREA GmbH GF: Stefan Weber, Jens-U. Freitag Mitarbeiter: 19 Aufgaben: R swb Services AG & Co. KG GL: Kai Sommer, Dieter Helmers Mitarbeiter: 122 Aufgaben: U wesernetz Bremerhaven GmbH GF: Andreas Fröstl Mitarbeiter: 150 Aufgaben: A, G, J, K, L, M, N, T, V swb Beleuchtung GmbH GF: Andreas Fröstl Mitarbeiter: 32 Aufgaben: Q Verantwortungsbereich Frank Priewe swb Vertrieb Bremen GmbH GF: Alexander Kmita Mitarbeiter: 303 Aufgaben: E, I, B swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG GF: Alexander Kmita Mitarbeiter: 31 Aufgaben: E, I, B GF: Geschäftsführung, GL: Geschäftsleitung, Aufgaben: siehe folgende Tabelle Aufgabenverteilung in der swb-gruppe (A) Regulierungsmanagement (B) Abrechnung Energie (C) Recht & Liegenschaften (D) Erzeugung (E) Großhandel (F) Überwachung Gleichbehandlungsprogramm (G) Abrechnung Netznutzung (H) IT-Service (I) Vertrieb Energie und TK an Letztverbraucher (J) Netzbetrieb (K) Messstellenbetrieb, Messdienstleistungen (L) Entstörung (nicht TK) (M) Instandhaltung (Netze und Anlagen) (N) Netznutzung, EEG/KWK (O) Unternehmenskommunikation (P) Abfallentsorgung (Q) Dienstleistungen kommunale Straßenbeleuchtung (R) Planung, Bau, Betrieb von Windenergieanlagen (S) Unternehmensentwicklung (T) Durchführen von Sperrungen (U) Technische Dienstleistungen (V) Marktraumumstellung (Gas)

7 Gleichbehandlungsbericht der swb AG 7 4 Programm zur diskriminierungsfreien Ausübung der Netzbetreiberaufgaben (Gleichbehandlungsprogramm) Das Gleichbehandlungsprogramm wurde allen Mitarbeitern der swb-gruppe erstmalig am durch Veröffentlichung im Intranet in Form einer Konzernrichtlinie (KRL) bekannt gemacht und im Betrachtungszeitraum letztmalig am geändert. Ein Verstoß der Mitarbeiter gegen ihre im Gleichbehandlungsprogramm festgelegten Pflichten stellen eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dar. Eine Überwachung des Gleichbehandlungsprogramms in der swb-gruppe erfolgt in Form von Audits, durch Mitarbeit des Gleichbehandlungsbeauftragten in Projekten mit Unbundling-Relevanz, durch Verifizierung der Prozessabläufe in Gesprächen mit den Mitarbeitern, durch Anfragen der Mitarbeiter und ggf. durch Prüfaufträge an die interne Konzernrevision. Diese Maßnahmen bedürfen dabei keines konkreten Anlasses. Im Rahmen seiner Compliance-Tätigkeiten führt der Gleichbehandlungsbeauftragte quartalsweise Stichproben hinsichtlich der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms durch. Zu jeder Überprüfung existiert eine entsprechende Dokumentation, z. B. in Form von Auditberichten oder Gesprächsnotizen.

8 Gleichbehandlungsbericht der swb AG 8 5 Meldung von Verstößen gegen das Gleichbehandlungsprogramm Im Berichtzeitraum wurden durch den Gleichbehandlungsbeauftragten keine Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm festgestellt. Im betrieblichen Beschwerde- management und beim Lieferantenwechsel wurden ebenfalls keine diesbezüglichen Beschwerden registriert. Es gab einen Klärungsfall mit dem Energiemanagementbeauftragten von wesernetz, bei dem sich die Innung Bremen der Schornsteinfeger durch einen angeblichen Exklusiv-Vertrag des Netzbetreibers mit einer Konzernschwester benachteiligt fühlte. Gegenstand der beanstandeten Regelung sollte eine angeblich exklusive Lieferung von Verbrauchsdaten zum Zwecke der Erstellung von Energieausweisen an eine Konzernschwester sein. Eine Überprüfung ergab, dass eine entsprechende Regelung nicht getroffen wurde. Bis 2016 wurden entsprechende Verbrauchsdaten durch die swb Vertrieb Bremen GmbH bzw. swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellt. Diese Leistung wurde in der Zwischenzeit eingestellt. Seit März 2017 liefern wesernetz Bremen GmbH und wesernetz Bremerhaven GmbH allen berechtigten Ausstellern von Energieausweisen die entsprechenden Daten. Dieses erfolgt diskriminierungsfrei über eine Registrierung auf der Internetseite des Netzbetreibers ( Die Regelungen wurden unter Einbeziehung des Gleichbehandlungsbeauftragten der swb und der Datenschutzbeauftragten der swb erstellt.

9 Gleichbehandlungsbericht der swb AG 9 6 Nach 7a Abs. 5 Satz 1 EnWG getroffene Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts Prozesse wesernetz Bremen GmbH und wesernetz Bremerhaven GmbH verfügen über zertifizierte Managementsysteme (s. Abschnitt 8). Die für die Gewerke Gas und Strom relevanten Prozessbeschreibungen wurden stichprobenartig durch die Sachverständigen der Zertifizierungsgesellschaften DVGW 3 und ENVIZERT 4 im Zuge der Auditierung der Managementsysteme stichprobenartig geprüft. Konkret wurde im Rahmen der Re-Zertifizierung am der Prozess der Netzentgeltkalkulation Strom durch die Sachverständigen des DVGW überprüft. Der Ablauf orientiert sich nachvollziehbar an rein internen bzw. technischen Notwendigkeiten. Es gab im Auditbericht vom seitens der Sachverständigen keine Beanstandung. Konzessionen Die wesernetz Stuhr GmbH & Co. KG und die wesernetz Weyhe GmbH & Co. KG haben sich im März 2014 um die in Stuhr bzw. Weyhe nach 46 EnWG ausgeschriebenen Wegenutzungsverträge Strom und Gas beworben. Die wesernetz Bremen GmbH ist jeweils als potentielle Subunternehmerin und Betreiberin der Versorgungsnetze benannt worden, da die wesernetz Stuhr GmbH & Co. KG und die wesernetz Weyhe GmbH & Co. KG keinen eigenständigen Geschäftsbetrieb haben. Die swb AG ist zu 100 % Gesellschafterin der wesernetz Stuhr GmbH & Co. KG und der wesernetz Weyhe GmbH & Co. KG. Zudem hat sich wesernetz Bremen GmbH in 2017 auf ein nach 46 EnWG ausgeschriebenes Wegenutzungsrecht für ein Gasnetz im Bremer Umland beworben. Zur Bearbeitung der Wegenutzungsprojekte wurde ein Projektteam ausschließlich mit Mitarbeitern des Netzbetreibers und einer juristischen Unterstützung des Zentralbereichs Recht und Liegenschaften gegründet. Eine diskriminierungsfreie Vorgehensweise wurde damit sichergestellt. 3 Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. technisch-wissenschaftlicher Verein (DVGW) 4 ENVIZERT GmbH Umweltgutachter- und Sachverständigenorganisation für Umwelt-, Sicherheits- und Qualitätsbelange in Coesfeld in Westfalen.

10 Gleichbehandlungsbericht der swb AG 10 Marktraumumstellung auf H-Gas Alle an der Umstellung beteiligten Dienstleister wurden durch wesernetz unter Beachtung der Vergabe-Regelungen der Sektorenverordnung 5 ausgewählt. Eine Bewerberteilnahme erfolgte über ein transparentes Verfahren mit veröffentlichten Kriterien auf der EU-Vergabeseite (Präqualifikation). Der Schutz von vertraulichen Daten ist über ein detailliertes Vertragswerk sicher gestellt. Neben konkreten Verpflichtungen zu Vertraulichkeit und Beachtung des BDSG sind umfangreich Vorgaben zum Kundenkontakt und zur Datenbehandlung Bestandteil der vertraglichen Regelung mit allen Dienstleistern. Eine diskriminierungsfreie Verwendung der Informationen gemäß 6a EnWG (insbesondere Informationen über die Daten der Gasverbrauchsgeräte) ist somit vollumfänglich gewährleistet. 17 Abs. 1 des Vertrages sieht Folgendes vor: Die Vertragspartner sind verpflichtet, jeweils übermittelte Daten nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu benutzen. Insbesondere darf der AN 6 sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Daten nur zur Erfüllung der in diesem Vertrag niedergelegten Aufgaben verwenden. Vorbehaltlich der eigenen rechtlichen Verpflichtungen des AN ist jede anderweitige Verwendung der Daten unzulässig. Der AN stellt sicher, dass die im Rahmen dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten Daten nicht Dritten kenntlich werden. Die Übermittlung und Verwendung wird technisch und organisatorisch so gestaltet, dass unberechtigte Dritte hiervon keine Kenntnis erlangen können. Alle Beteiligten sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Der AN hat alle mit Daten der AG 7 oder von Kunden der AG befasste Mitarbeiter ausdrücklich zur Vertraulichkeit zu verpflichten und der AG die Verpflichtung darzulegen. 19 enthält zusätzlich noch die Vorgabe, nicht den Kontakt zu Kunden von wesernetz für eigene Dienstleistungen zu nutzen, indem bestimmt wird: Dem AN ist es untersagt, den Kunden eigenständige Angebote, einen Bereitschaftsdienst für Reparaturen oder einen Gerätetausch anzubieten oder zu vermitteln. 5 Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung SektVO 6 Anmerkung: AN = Auftragnehmer 7 Anmerkung: AG = Auftraggeber

11 Gleichbehandlungsbericht der swb AG 11 Entflechtung im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Anfang 2017 wurde seitens wesernetz ein Projekt zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) initiiert. Seit Beginn des Projektes werden in Kooperation mit dem künftigen Gatewayadministrator (GWA) die notwendigen Rahmenbedingungen zur Anbindung an das GWA-System geschaffen. Die buchhalterische Entflechtung wurde bereits umgesetzt neue Kostenstrukturen und Buchungskreise wurden angelegt. Zudem wurde mit der Entscheidung, ein komplett eigenes System für den grundzuständigen Messstellenbetreiber (gmsb) aufzubauen, der Ansatz der buchhalterischen Entflechtung soweit wie möglich unterstützt. Der Aufbau des eigenen IT-Systems zur Abwicklung des gmsb wurde bereits beauftragt und befindet sich zurzeit in der Umsetzung. Weiterhin finden neben dem Aufbau des Systems zur MSB-Abwicklung weitere, zahlreiche IT-Anpassungen statt (Änderung in Datenstrukturen, Anpassungen im bestehenden SAP-System des Netzbetreibers, Anpassung aller Um-Systeme). In Kooperation mit anderen Unternehmen wurde zudem eine EU-Ausschreibung für moderne Messeinrichtungen (mme) erfolgreich durchgeführt die Bestellung der neuen Zählertechnik ist bereits erfolgt. Eine Ausschreibung für intelligente Messsysteme (imsys) wird ebenfalls erfolgen, sobald entsprechende zertifizierte Geräte durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) freigegeben und am Markt verfügbar sind. In Vorbereitung auf den operativen Rollout wurde eine Rolloutplanung zur Bedarfsermittlung sowie die Spezifikation des Geräteportfolios für mme/imsys durchgeführt. Des Weiteren wurden verschiedene Pilotprojekte zur Anbindung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gestartet. Erste Tests finden bereits statt, z. B. ein sogenannter Friendly User Pilot mit ausgewählten Endkunden im Netzgebiet. Der Beginn des operativen Rollouts der Messsysteme ist für das Jahr 2018 geplant. Kalkulation der Netznutzungsentgelte Die Netznutzungspreise sind jeweils für die einzelnen Netz- und Umspannebenen kalkuliert. Im ersten Schritt wurde der Arbeits- und Leistungsfluss durch die Ebenen abgebildet und die Entnahmehöchstleistungen je Ebene ermittelt. Hierzu wurden die 1/4-h- Ganglinien der Einspeisungen aus dem vorgelagerten Netz, der dezentralen Einspeisungen und der Entnahmen ausgewertet. Für nicht-leistungsgemessene Kunden sind die Leistungsdaten anhand der typischen Benutzungsstruktur der Kundengruppen ermittelt worden. Die Höchstlastzeitpunkte der Ebenen unterscheiden sich, die Zeitungleichheiten

12 Gleichbehandlungsbericht der swb AG 12 zwischen den Netzebenen wurden berücksichtigt. Je Ebene ist gemäß der Entnahmestruktur die Gleichzeitigkeitsfunktion nach Anlage 4 der StromNEV ermittelt. Die Parameter der Gleichzeitigkeitsfunktionen je Ebene sind so gewählt, dass je Ebene die Bedingung erfüllt wurde: P(tHöchstlast) = Pi * gi Hierbei ist P(tHöchstlast) die Entnahmehöchstlast der Ebene, Pi die Jahreshöchstlasten der Einzelentnahmen der Ebene und gi der Funktionswert der Gleichzeitigkeitsfunktion in Abhängigkeit der Benutzungsdauer der Einzelentnahmen. Die Parameter der Gleichzeitigkeitskurven wurden auch unter Beachtung der aktuell gültigen Gleichzeitigkeitsfunktionen festgelegt. Im zweiten Schritt wurden ausgehend von der höchsten betriebenen Ebene für jede Ebene die spezifischen Jahreskosten (Jahresleistungspreis in /kw) als Division der zugeordneten Kosten der jeweiligen Netzebene durch die Entnahmehöchstlast gebildet. Die Einspeisung in die nachgelagerte Ebene ist dabei den Entnahmen der endverbrauchenden Kunden der Ebene gleichgestellt. Die dieser Entnahme zugeordneten Netzentgelte wurden als Kosten auf die unterlagerte Ebene gewälzt. Der Jahresleistungspreis wurde mittels der Gleichzeitigkeitsfunktion in Leistungs- und Arbeitspreis umgerechnet. Die Preisstellung für die nicht-leistungsgemessenen Kunden aus Grund- und Arbeitspreis ist so eingestellt, dass sich mit der typischen Entnahmehöchstleistung des Einzelkunden Preisgleichheit mit dem Preissystem für Kunden mit Leistungsmessung ergibt. Die Entgelte für Elektrospeicherheizung und Elektro-Wärmepumpen enthalten keine Leistungspreiskomponente. Die Verbrauchsdaten für die Kalkulation basieren auf den Ist Daten 2016 die entsprechend der operativen Planung für 2018 und aktueller Erkenntnisse für das Jahr 2018 angepasst wurden. Dabei wurden Arbeitsmengen und Leistung sowie die Anzahl der Zähler plausibilisiert. Für RLM-Kunden ist dieses zählpunktscharf erfolgt. Die Aufteilung der SLP-Kunden auf Lastprofiltypen wurde gemäß dem EDM-System vorgenommen. Bereits bekannte Veränderungen in der Kundenstruktur (Zu- und Abgänge größerer Kunden) sind berücksichtigt. Umsetzung Netzentgeltmodernisierungsgesetz Nach 120 Abs. 4 Satz 1 EnWG sind zur Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen ab dem 1. Januar 2018 als Obergrenze diejenigen Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene zugrunde zu legen, die am 31. Dezember 2016 anzuwenden waren. Bei der Ermittlung der Obergrenze sind ab dem 1. Januar 2018 von der Erlösobergrenze des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers die Kostenbestandteile nach 17d Abs. 7 EnWG und 2 Abs. 5 EnLAG vollständig aus den Erlösobergrenzen des

13 Gleichbehandlungsbericht der swb AG 13 Jahres 2016 herauszurechnen, soweit diese in den damaligen Erlösobergrenzen enthalten waren und damit in die Preiskalkulation des Jahres 2016 eingeflossen sind ( 120 Abs. 5 EnWG). > Umsetzung bei wesernetz Bremen GmbH Auf der Basis des am veröffentlichten Referenzpreisblattes 2016 vom Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH wurden die Netzentgelte für das Netzgebiet Bremen für das Kalenderjahr 2016 neu berechnet. Diese fiktiven Netzentgelte dienen als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisung. Für die Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte der Hochspannungsebene werden die Netzentgelte der Umspannung Höchst- zu Hochspannung (Netzebene 2) der TenneT TSO GmbH aus deren Referenzpreisblatt 2016 verwendet. Für nachgelagerten Netzebenen findet das Referenzpreisblatt 2016 der wesernetz Bremen GmbH Anwendung. Für Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor dem ) mit volatiler Erzeugung werden die ausgewiesenen Preise gemäß 120 Abs. 3 EnWG i. V. m. 18 Abs. 5 StromNEV ab dem um ein Drittel reduziert. > Umsetzung bei wesernetz Bremerhaven GmbH Auf der Basis des Anfang Oktober 2017 veröffentlichten Referenzpreisblattes 2016 vom vorgelagerten Netzbetreiber EWE NETZ GmbH wurden die Netzentgelte für das Netzgebiet Bremerhaven für das Kalenderjahr 2016 neu berechnet. Diese fiktiven Netzentgelte dienen als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisung. Für die Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte der Umspannung Hoch- zu Mittelspannung werden die Netzentgelte der Hochspannung (Netzebene 3) der Avacon Netz GmbH aus deren Referenzpreisblatt 2016 verwendet. Für nachgelagerten Netzebenen findet das Referenzpreisblatt 2016 der wesernetz Bremerhaven GmbH Anwendung. Für Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor dem ) mit volatiler Erzeugung werden die ausgewiesenen Preise gemäß 120 Abs. 3 EnWG i. V. m. 18 Abs. 5 StromNEV ab dem um ein Drittel reduziert.

14 Gleichbehandlungsbericht der swb AG 14 7 Der Gleichbehandlungsbeauftragte Der Gleichbehandlungsbeauftragte agiert in seiner Tätigkeit eigenverantwortlich und vollkommen unabhängig. Er ist befugt Mitarbeiter zu befragen, sowie in Akten, Unterlagen und elektronische Datenverarbeitungssysteme und diskriminierungsrelevante Prozesse Einsicht zu nehmen. 7.1 Kommunikation mit Konzern-/Unternehmensleitung und Mitarbeitern Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist Ansprechpartner und beratend tätig zu den Themen des Gleichbehandlungsmanagements. Er besitzt ein direktes Vortragsrecht bei den Vorständen und Geschäftsführern der beteiligten Gesellschaften. Dieses nimmt er anlassbezogen wahr. Darüber hinaus hat er feste Termine mit der Geschäftsführung der Netzgesellschaften u. a. zu den Themen des Gleichbehandlungsmanagements. Die Mitarbeiter in der swb-gruppe haben innerhalb der Geschäftszeiten über Telefon, Fax oder Mail die uneingeschränkte Möglichkeit, den Gleichbehandlungsbeauftragten zu konsultieren. Die Anfragen werden durch den Gleichbehandlungsbeauftragten dokumentiert (Gesprächsprotokolle). 7.2 Schulungen zum Gleichbehandlungsmanagement/ -programm Im Berichtsjahr wurden durch den Gleichbehandlungsbeauftragten 3 Schulungen für insgesamt 17 Mitarbeiter der swb durchgeführt (Präsenzschulungen). Der Schulungsbedarf im Konzern wird jährlich durch den Gleichbehandlungsbeauftragten abgefragt. Der Gleichbehandlungsbeauftragte nimmt regelmäßig an Veranstaltungen des BDEW zum Thema Gleichbehandlungsmanagement teil.

15 Gleichbehandlungsbericht der swb AG 15 8 Rahmendaten zum Netzbetrieb wesernetz Bremen GmbH und wesernetz Bremerhaven GmbH sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement), DIN EN ISO (Umweltmanagement), DIN EN ISO (Energiemanagement) und ISO (IT-Sicherheitsmanagement). Beide Gesellschaften erfüllen auch die Anforderungen zum Technischen Sicherheitsmanagement aus den Arbeitsblättern G1000 (Gas), W1000 (Wasser), FW1000 (Fernwärme), VDE-AR-N 4001 (S1000/Strom). wesernetz wesernetz Stand: Bremen GmbH Bremerhaven GmbH Leitungsnetz Strom Hochspannung ca. 308 km Leitungsnetz Strom Mittelspannung ca km ca. 318 km Leitungsnetz Strom Niedersp. mit HAL* ca km ca km Leitungsnetz Strom Niedersp. ohne HAL* ca km ca. 708 km Leitungsnetz Gas (HD1; HD2, MD, ND) mit HAL* ca km ca. 641 km (nur HD,MD,ND) Anzahl Zählpunkte Strom ca ca Anzahl Zählpunkte Gas ca ca Anzahl Lieferantenwechsel Strom Anzahl Lieferantenwechsel Gas *HAL= Hausanschlusslängen Bremen, gez. Timo Poppe (Vorstand Infrastruktur und Finanzen) gez. Frank Krüger (GB-Beauftragter swb)

16 swb AG Theodor-Heuss-Allee Bremen

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