Theater, Tanzen, Singen, Basteln, Trommeln

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1 Jahrgang 50 Freitag, den 23. März 2018 Ausgabe 12/2018 Theater, Tanzen, Singen, Basteln, Trommeln und auf eine Entdeckungsreise in die Manege frei für Pluwig lädt die Jugendpflege ein. Laut und dynamisch, wie seit 10 Jahren findet in der dritten Ferienwoche der Ferienspaß der VG Ruwer statt. Mit dabei sind Micha Steinhauer und die Erlebniswerkstatt. Du hast Lust am Experimentieren und Improvisieren und Natur mal ganz anders zu erleben als in der Schule und im Alltag? Dann bist du in den Ferien Abenteuer Wildnis - Natur erleben und erforschen in Schöndorf genau richtig! Anmeldung und Informationen auf der Homepage: go4ju.de

2 Ruwer Ausgabe 12/2018 Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer Untere Kirchstraße Waldrach Telefon: , Telefax: Adresse: info@ruwer.de Internet-Adresse: Öffnungszeiten: montags bis freitags von Uhr bis Uhr montags und mittwochs von Uhr bis Uhr dienstags nachmittags geschlossen donnerstags von Uhr bis Uhr Touristinformation Ruwer Bahnhofstraße 37 a, Kasel Tel.: , Fax: Öffnungszeiten: montags - freitags von und Juli bis Oktober samstags von Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr bis Uhr Redaktion Amtsblatt Telefon: Adressen: amtsblatt@ruwer.de monika.grossmann@ruwer.de Redaktionsschluss für redaktionelle Texte Montag in der Erscheinungswoche Uhr Ausnahme bei Feiertagen: siehe Mitteilung im Amtsblatt Privatanzeigen nur bei Verlag u. Druck Linus Wittich, Föhren jeweils Montag in der Erscheinungswoche Tel.: Fax: Polizei Allgemeiner Notruf... Tel.: Ortsgemeinden Mertesdorf, Kasel, Waldrach, Riveris, Morscheid, Thomm Polizeiinspektion Schweich...Tel.: / Kriminal- u. Bezirksdienst Herr Bernd Porten...Tel.: / Ortsgemeinden Korlingen, Gutweiler, Sommerau, Gusterath, Pluwig, Ollmuth Polizeiinspektion Trier... Tel.: 0651 / Tel.: 0651 / Kriminalinspektion Trier...Tel.: 0651 / Tel.: 0651 / u Bezirksdienst Herr Edgar Heinz...Tel.: 0651 / Ortsgemeinden Bonerath, Farschweiler, Herl, Hinzenburg, Holzerath, Lorscheid, Osburg, Schöndorf Polizeiinspektion Hermeskeil...Tel.: / Kriminal- und Bezirksdienst Herr Winter... Tel.: / Feuer und technische Hilfe Notruf...Tel.: 112 Rettungsdienst / Krankentransport Rettungsleitstelle Trier...Tel.: 112 Ärztliche Notdienste Ärztlicher Notdienst für alle Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ruwer (seit 1. Dezember 2013 auch für Lorscheid) Zentraler Anlaufpunkt außerhalb der Praxisöffnungszeiten Kontakt BDZ Trier Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Trier c/o Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen Feldstraße 16, Trier Telefon (ohne Vorwahl) Öffnungszeiten Mo., 19:00 Uhr - Di., 07:00 Uhr Di., 19:00 Uhr - Mi., 07:00 Uhr Mi., 14:00 Uhr - Do., 07:00 Uhr Do., 19:00 Uhr - Fr., 07:00 Uhr Fr., 16:00 Uhr - Mo., 07:00 Uhr an gesetzlichen Feiertagen durchgehend geöffnet Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungsdienst unter der Tel.Nr. 112 angefordert werden. Kinderärztlicher Notdienst Samstag, Sonntag, Feiertage: Uhr Uhr Mittwoch: Uhr Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung an die jeweilige Dienstpraxis: Augenärztlicher Notdienst Augenärztlicher Bereitschaftsdienst seit 1. Januar 2014 Kontakt: Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Nordallee 1, Trier, Tel.: Öffnungszeiten seit 1. Januar 2014 Mo., 19:00 Uhr - Di., 07:00 Uhr Di., 19:00 Uhr - Mi., 07:00 Uhr Mi., 14:00 Uhr - Do., 07:00 Uhr Do., 19:00 Uhr - Fr., 07:00 Uhr Fr., 16:00 Uhr - Mo., 07:00 Uhr Feiertag durchgehend geöffnet vom Vortag 18:00 Uhr bis nach dem Feiertag 07:00 Uhr Zahnärztlicher Notdienst Inanspruchnahme nur nach telefonischer Vereinbarung. Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: (12 ct/min) Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können unter nachgelesen werden. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Kurzfristige Änderungen siehe Tagespresse. Notdienst der Apotheken Seit 1. April 2008 ist der Ansagedienst sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz nur noch über die landesweit gültige Rufnummer plus Postleitzahl des Standortes zu erreichen. Notaufnahme der Krankenhäuser Es ist eine ständige (Not-) Aufnahmebereitschaft an den folgenden Trierer Krankenhausabteilungen eingerichtet: - chirurgische und innere Abteilung des Brüderkrankenhauses - Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen, Kinderabteilungen, chirurgische u. innere Abteilung, Psychiatrie, Tel.: Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen Ehrang (ehem. Marienkrankenhaus Ehrang), chirurgische u. innere Abteilung, Tel.: chirurgische und innere Abteilung des St. Josef Krankenhauses, Hermeskeil Sozialstation Deutsches Rotes Kreuz, Sozialstation in der Verbandsgemeinde Ruwer...Tel.: / und / Pflegestützpunkt Beratungsstelle für ältere, kranke, pflegebedürftige und behinderte Menschen und ihre Angehörigen Hermeskeiler Straße 41a, Waldrach Therese Grewenig...Tel.: Therese.Grewenig@pflegestuetzpunkte.rlp.de Birgit Reuter...Tel.: Birgit.Reuter@pflegestuetzpunkte.rlp.de Fax:

3 Ruwer Ausgabe 12/2018 Wasserversorgung durch Zweckverband Wasserwerk Ruwer Neue Telefonnummer: Störungsannahme: Während der Bürozeiten:... Tel.: Außerhalb der Bürozeiten:... Tel.: Für die Ortsgemeinden Gutweiler, Korlingen, Sommerau,...Tel.: 0651 / 7170 (Stadtwerke Trier) Stromversorgung Westnetz GmbH Störung Strom...Tel.: Störungsmeldung bei Ausfall einer Straßenleuchte: Erdgasversorgung Entstörungsnummer Erdgas für die Gemeinden Kasel und Mertesdorf...Tel.: (kostenfrei) Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Ruwer Irmgard von der Lahr Telefon-Nr. Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer irmgard.vonderlahr@ruwer.de Aktuelle Informationen und Angebote finden Sie auf der neuen Homepage der Jugendpflege: Go4ju.de Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Ruwer Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Ruwer ist Frau Claudia Seeling aus Thomm. Tel.: / (evtl. AB) ... gleichstellungsbeauftragte@ruwer.de Sprechstunde: Sie haben Fragen oder Anregungen, suchen individuelle Beratung oder wollen sich mit anderen Frauen vernetzen? Telefonische Sprechstunde freitags zwischen und Uhr, zu jeder anderen Zeit besteht die Möglichkeit, eine Nachricht auf dem AB zu hinterlassen oder mich per zu kontaktieren. Weitere Informationen bei unter Verwaltung bzw. Gleichstellung. Aktuelle Änderungen siehe Hinweise im Innenteil. Sicherheitsberater für Senioren in der Verbandsgemeinde Ruwer Franz Petry, Waldracher Str. 5, Osburg Tel.: sbr.franzpetry@t-online.de Frank Theis, St. Irminenstraße 1, Kasel Tel.: F.Theis@web.de Sicherheitsberater für Senioren geben Tipps, wie man sich vor unangenehmen Überraschungen schützen kann, insbesondere in Zusammenhang mit Trickbetrügern, Kaffeefahrten, Gewinnmitteilungen, Haustürgeschäften, der Wohnungs- und Haussicherung bei einem Überfall, mit Straßenkriminalität oder mit richtigem Verhalten im Straßenverkehr. Die Arbeit der Sicherheitsberater ist ehrenamtlich. Kreis Trier-Saarburg Leitstelle Älter werden Die Sicherheitsberater der VG Ruwer Beauftragter für Naturschutz für den Bereich der Verbandsgemeinde Ruwer Michael Gillert, Hermeskeiler Str. 41, Waldrach,...Tel.: Schiedsamtsbezirke und Schiedsmänner in der Verbandsgemeinde Ruwer Schiedsamtsbezirk Waldrach für die Ortsgemeinden Gutweiler, Kasel, Korlingen, Mertesdorf, Morscheid, Riveris, Sommerau und Waldrach Schiedsmann: Gerhard Hares Tel.: Diese Woche in den Kreis-Nachrichten Amphibien auf den Straßen unterwegs Wanderausstellung 100 Jahre Frauenwahlrecht Die Kreis-Nachrichten finden sich im Anschluss an den redaktionellen Teil des Amtsblattes. Stellvertreter: Klaus Bauer, Ringstraße Osburg Tel.: Schiedsamtsbezirk Osburg für die Ortsgemeinden Farschweiler, Herl, Lorscheid, Osburg und Thomm Schiedsmann: Klaus Bauer, Ringstraße Osburg Tel.: Stellvertreter: Norbert Eiden, Kirchgasse Mertesdorf Tel.: Schiedsamtsbezirk Pluwig für die Ortsgemeinden Bonerath, Gusterath, Hinzenburg, Holzerath, Ollmuth, Pluwig u. Schöndorf Schiedsmann: Norbert Eiden, Kirchgasse Mertesdorf Tel.: Stellvertreter: Klaus Bauer, Ringstraße Osburg Tel.: Forstdienststellen in der Verbandsgemeinde Ruwer Forstamt Hochwald Auf der Burg 1, Dhronecken... Tel.: mit den Forstrevieren: Forstrevier Osburg-Farschweiler Revierleiter Clemens Philipps...Tel.: Gemeinden Osburg, Farschweiler, Lorscheid u. Herl Forstrevier Schöndorf Revierleiter Karl Franzen...Tel.: Gemeinden Schöndorf, Holzerath, Bonerath, Pluwig, Ollmuth, Hinzenburg Forstrevier Waldrach Revierleiter Michael Gillert... Tel.: Gemeinden Waldrach, Morscheid, Riveris, Kasel, Mertesdorf, Gutweiler, Korlingen und Gusterath Forstrevier Reinsfeld-Grimburg Revierleiter Martin Ritter...Tel Staatswald Forstrevier Sternfeld Revierleiter Markus Kritten... Tel.: oder mobil Staatswald für die Gemeinde Thomm: Forstamt Trier... Tel.: Forstrevier Fell Revierleiter Rainer Müller... Tel.: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) Die Durchwahlen der A.R.T. im Einzelnen: Abfall-Telefon...Tel.: Fax: Gebühren + Ummeldung der Abfallgefäße...Tel.: Entsorgungs- u. Verwertungszentrum Mertesdorf... Tel.: Bodenbörse...Tel.:

4 Ruwer Ausgabe 12/2018 Müllabfuhr: im Landkreis Trier-Saarburg... Tel.: Wertstoffhof Metternichstraße...Tel.: Grünschnitt-Sammelstelle Deponie Mertesdorf Öffnungszeiten: montags bis samstags von Uhr Grünschnittannahmestellen Hockweiler und Reinsfeld Öffnungszeiten: von März bis November jeden Samstag von Uhr von Dezember bis Februar jeden ersten Samstag im Monat von Uhr Papier- und Wertstoffabfuhr: keine Termine Terminangaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Termine in der Abfall- u. Wertstoff-Fibel 2018 der A.R.T. Weitere wichtige Telefonnummern CARITAS Werkstätten für psychisch Behinderte, Trier...Tel.: Fax: Zweigstelle Hermeskeil...Tel.: Fax: Seniorenhilfe Unteres Ruwertal e.v....tel.: a.wahl2007@web.de Malteser Hilfsdienst Waldrach... Tel. u. Fax: Malteser Hilfsdienst Schöndorf... Tel.: Lebensberatung Hermeskeil... Tel.: Lebenshilfe Kreisvereinigung Trier-Saarburg e.v. Lebenshilfehaus P. Zettelmeyer, Konz...Tel.: Verein Netzwerk Willkommen im Ruwertalund auf den Höhen e.v. - Integrationsladen PALAVER, Hermeskeiler Str. 26, Waldrach Ambulantes Hospiz Hochwald...Tel.: Gemeindepsychiatrisches Betreuungszentrum d. Barm. Brüder, Hermeskeil...Tel.: Beratungs- u. Fachstelle Frauennotruf Trier des S.I.E. e.v. Trier...Tel.: Frauenhaus Trier Schutz und Hilfe für misshandelte und von Misshandlung bedrohte Frauen und deren Kinder Dt. Kinderschutzbund OV/KV Trier e.v. Tel.: Notrufe und Beratung... Tel.: Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen - Beratung und Hilfe für Frauen und Familien- Sozialdienst katholischer Frauen Trier... Tel.: Frauennotruf SkF... Tel.: Babyfenster in Trier - abgeben statt aussetzen... Tel.: Talisman Männerbüro Trier e.v. Selbsthilfegruppe Geschlagene u. missbrauchte Männer...Tel.: Fachambulanz für Suchtkranke...Tel.: Verband der Blinden u. Sehbehinderten im Regierungsbezirk Trier e.v....tel.: HörBIZ Trier - Beratung und Betreuung für hörbeeinträchtigte Menschen...Tel.: Elternkreis drogengefährdeter und drogenabhängiger Jugendlicher... Tel.: und... Tel.: Narcotics Anonymous (NA) -Anonyme Drogensüchtige- donnerstags - Treffen im Bürgerhaus Trier-Nord, Uhr Al-Anon-Familiengruppe für Angehörige von Alkoholikern... Tel.: Sucht-Infoline für Rheinland-Pfalz... Tel.: Kreuzbund Trier e.v. Selbsthilfe u. Helfergemeinschaft für Suchtkranke und Angehörige...Tel.: Telefonseelsorge Trier... Tel.: oder... Tel.: Kinder- und Jugendtelefon... Tel.: Pro Familia... Tel.: Integrationsfachdienst (IFD): - Vermittlungsberatung für Arbeitssuchende (SKM)... Tel.: Berufsbegleitende Beratung bei Problemen im Arbeitsleben (Caritas)... Tel.: Club Aktiv... Tel.: Kinderfrühförderung und Elternberatung...Tel.: Der Verein LERNEN FÖRDERN e.v. AIDS-Hilfe Trier e.v....tel.: Tel.: Fax.: Hospiz-Verein Trier e.v.... Tel./Fax.: Selbsthilfe Hirntumor Trier... Tel.: u....tel.: Arbeiterwohlfahrt-Beratungsstelle für gesetzliche Betreuungen...Tel.: Selbsthilfegruppe Getrennte Väter...Tel.: DRK KV Trier-Saarburg...Tel.: DRK Ruwertal u. Vorderer Hochwald e.v.....tel.: SGPR Selbsthilfe Gruppe Parkinson Ruwertal...Tel.: Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle e.v. Trier - SEKIS...Tel.: Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen mit Sorgentelefon...Tel.: Haus der Gesundheit Trier Trier-Saarburg...Tel.: Jobcenter Trier-Saarburg Öffnungszeiten im Jobcenter Trier-Saarburg Hauptgeschäftsstelle Trier, Dasbachstr. 9, Trier Telefon: 0651 / (Arbeitsvermittlung) Telefon: 0651 / (Geldleistungen) Öffnungszeiten: Montag 08:00-12:30 Uhr Dienstag 08:00-12:30 Uhr Donnerstag 08:00-12:30 Uhr Ansonsten nach Vereinbarung. Öffnungszeiten: Montag 08:00-12:30 Uhr Dienstag 08:00-12:30 Uhr Donnerstag 08:00-12:30 Uhr Ansonsten nach Vereinbarung. Geänderte Öffnungszeiten an den Osterfeiertagen Vor den Osterfeiertagen schließen die Agentur für Arbeit Trier mit ihren Geschäftsstellen sowie die Familienkasse in Trier früher. Die Dienstgebäude schließen an Gründonnerstag bereits um 16:00 Uhr. Betroffen hiervon sind die Agentur für Arbeit in Trier (Dasbachstraße 9) sowie die Geschäftsstellen in Saarburg, Bernkastel-Kues, Wittlich, Gerolstein und Bitburg. Die Familienkasse am Standort Trier schließt ebenfalls um 16:00 Uhr. Wie gewohnt erreichen Bürger die Arbeitsagentur Trier an diesem Tag von bis Uhr telefonisch unter der kostenfreien Service-Nummer 0800 / Die Familienkasse kann unter der Service-Nummer 0800 / angewählt werden. Neues Verbandsgemeinde Ruwer aus dem Rathaus Schulstandort Grundschule Enterbach in Schöndorf bleibt erhalten Erleichtert und erfreut haben wir die Nachricht des Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Thomas Linnertz über den Erhalt des Grundschulstandortes Schöndorf zur Kenntnis genommen. Das im Sommer letzten Jahres erstellte und vom Verbandsgemeinderat beschlossene Schulkonzept war in den letzten Monaten eine gute Grundlage für eine Vielzahl von Gesprächen und Verhandlungen mit Vertreterinnen und Vertreter der ADD und den Landtagsabgeordneten Arnold Schmitt (CDU)und Ingeborg Sahler-Fesel (SPD). Entscheidend für den Erhalt des Grundschulstandortes dürften die Prognosen über die Schülerzahlenwicklung in den Schulbezirken Pluwig/Gusterath und Schöndorf gewesen sein. Nach Analysen der Verbandsgemeindeverwaltung ist in beiden Schulbezirken mit deutlich steigenden Schülerzahlen zu rechnen. Wie der nachfolgenden Grafik zu entnehmen ist, sind die Anzahl der Erstklässler in den

5 Ruwer Ausgabe 12/2018 Jahren im Vergleich der Stichtage , bzw gestiegen. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend fortsetzt. Anzahl der Erstklässler in den Schuljahren in den Schulbezirken Gusterath/Pluwig und Schöndorf insgesamt Bezogen auf den Schulbezirk Schöndorf liegt die Anzahl der einzuschulenden Kinder bei jährlich 15 Schülerinnen bzw. Schüler, d.h. es ist das Potential für die Einrichtung einer eigenen Klasse für das 1. Schuljahr eines jeden Jahres gegeben. Nach Mitteilung der ADD soll der Schulträger den Schulstandort Schöndorf im Rahmen der Schulentwicklungsplanung unter besondere Beachtung stellen. Diesem Auftrag ist die Verbandsgemeinde bereits gerecht geworden. Durch die Sicherstellung der Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Schöndorf will die Verbandsgemeinde die Attraktivität des Standortes steigern und dem Elternwunsch nach freiwilliger Betreuung entsprechen. Außerdem steht aktuell die Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Deckelung des Elternbeitrages auf max. 35 Euro an. Ab dem Schuljahr 2019/2020 soll der Elternbeitrag für die freiwillige Betreuung für alle Schulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer angepasst werden. Der dauerhafte Erhalt des Schulstandortes Schöndorf wird aber davon abhängen, ob die Eltern sich für den Standort entscheiden und ihre Kinder an der Grundschule in Schöndorf anmelden. Stepfanie Nickels Ihre Bürgermeisterin Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Öffnungszeiten 11:00-15:00 Uhr Leckere Speisen gemeinsam zubereiten und ab 13 Uhr Mittagessen für jedermann 10:00-11:30 Uhr 11:30-13:00 Uhr 15:00-17:00 Uhr Deutschkurs Beratung Caritas Handarbeiten 9:00-13:00 Uhr Repair Cafe 13:00-14:30 Uhr Beratung Migrationsfachdienst Diakonisches Werk 10:00-11:30 Uhr Deutschkurs Cafe PALAVER Der neue Begegnungsort in Waldrach Für Jung und Alt Einheimische und Zugezogene Redaktionsschlussvorverlegungen für Karfreitag und Ostermontag 2018 Der Redaktionsschluss für die 13. KW (Karfreitag) ist vorverlegt auf Freitag, 23. März 2018, Uhr. Der Redaktionsschluss für die 14. KW (Ostermontag) ist vorverlegt auf Donnerstag, 29. März 2018, Uhr. Wir bitten um Beachtung, da später eingehende Beiträge nicht mehr veröffentlicht werden können. Aktuelle Veranstaltungen im Palaver, Hermeskeilerstr. 26 in Waldrach Kommenden Mittwoch, bleibt das Palaver vormittags geschlossen ab dem sind Osterferien das PALAVER öffnet wieder am Montag, den 9.April 2018 Lebendige Farben Vortrag über das Aura-Soma Farbsystem 22. März 2018 von Uhr im Cafe PALAVER, Waldrach, Hermeskeiler Straße 26 Referentin Mechtild Puschmann Anmeldung Kochen, Montags ab 11 Uhr, gemeinsames Essen um 13 Uhr Speiseplan PALAVER Waldrach Gemüsepfanne mit Zitronen-Tahinsoße Indisches Fischcurry mit Kokosmilch und Reis Gemüsepfanne, Rosmarinkartoffeln und Kräuter Milchreis mit Obst Tunesiches Eiergericht Nudelauflauf mit Hackfleisch und Salat Pfingsten - Ferien Risi Bisi mit Quarkdesert und Früchten Marokk. Hackbällchen mit Datteln und Fladenbrot Spargel mit Flädle und Dessert Geschmeltzte Maultaschen mit Feldsalat und Eis Am Samstag, den 14. April findet wieder das Cafe Palaver mit Kuchen, Obst, Kaffee und Tee statt alle sind herzlich dazu eingeladen Waldracher, Neubürger, Jung und Alt PALAVER ist was für alle - natürlich auch wieder mit Second Life Free your Stuff Tausch- und Verschenktischen bringen Sie nützliche Sachen mit

6 Ruwer Ausgabe 12/2018 und entdecken neue Schätze bei uns Wir freuen uns auf Sie Das Team PALAVER aus Waldrach Beratung für Flüchtlinge und Ehrenamtliche bei Gabi Stephan- Hembach montags von bis Uhr an folgenden Terminen: 9. April, 23. April Ehemaliges RadHaus in Kasel Neue Unterkunft für das RadHaus gesucht Wie viele von ihnen bereits gesehen haben, ist unser RadHaus, der Ort an dem über Tausend gespendeter Fahrräder in den letzten 3 Jahren repariert wurden und an Flüchtlinge und bedürftige Deutsche weiter gegeben wurden in ein neues vorrübergehendes Winterquartier umgezogen. Wir suchen dringend eine große Garage oder einen Scheune in zentraler Lage mit guter Busanbindung um den Betrieb des RadHauses im Frühjahr wieder aufzunehmen. Bitte wenden sie sich an den Verein: Willkommen im Ruwertal und auf den Höhen wenn sie uns einen neuen Ort für das RadHaus zur Verfügung stellen oder vermieten können. Bitte melden sie sich bei Jutta Raab, info@netzwerk-willkommen.de oder unter Tel: 0157/ Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer vom Einwohnerstatistik Die Vorsitzende unterrichtete den Ausschuss über die Entwicklung der Einwohnerzahlen der Verbandsgemeinde Ruwer. Die Einwohnerzahlen sind im Vergleich zur letzten Statistik um 35 Personen gestiegen. Flächennutzungsplan Die Vorsitzende konnte dem Ausschuss mitteilen, dass das beantragte Zielabweichungsverfahren für die Ortsgemeinden Waldrach und Lorscheid positiv beschieden wurde. Damit kann nun die 3. Offenlage des Flächennutzungsplanes, Ende Februar, erfolgen. Klärschlammverwertung Das Thema der Klärschlammverwertung wird den Haupt- und Finanzausschuss und auch den Verbandsgemeinderat in den nächsten Monaten beschäftigen. Auf Grund gesetzlicher Änderungen muss der Klärschlamm besonders behandelt werden. Hierzu haben bereits verschiedene Informationsveranstaltungen stattgefunden, weiter Veranstaltung finden statt. Am wird dies ein Thema in einer Informationsveranstaltung für Bürgermeister sein. Danach werden die Ausschüsse und der Rat entsprechend informiert. Nachtragshaushaltsplan 2017/2018 Die Vorsitzende informierte den Ausschuss über die Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg zum Nachtragshaushaltsplan 2017/2018. Sie führte u.a. aus, dass für 2018 Pauschal eine Kreditgenehmigung von ,00 Euro genehmigt wurde. Die Maßnahmen Neubau der Grundschule Osburg und Neubau des Feuerwehrgerätehauses Gusterath/Pluwig wurden vorerst nicht genehmigt. Die Kreditgenehmigung wurde zurückgestellt. Vergabeverfahren Neubau Grundschule Osburg Die Vorsitzende erörterte dem Ausschuss den derzeitigen Stand zu den Vergabeverfahren. Sie führte aus, dass Sie bei der Bildungsministerin eine Anfrage gestellt hat, ob für den Neubau der Grundschule ein Generalunternehmen zugelassen werden kann. Die Antwort steht noch aus. Grundschule Schöndorf Zum Standort der Grundschule Schöndorf informierte die Vorsitzende den Ausschuss darüber, dass zwischenzeitlich mehrere Gespräche mit Eltern, Elternvertretung, Schulleitung, der Ortsgemeinde und ADD Trier stattgefunden haben. U.a. hat die Vorsitzende mit dem ADD Präsidenten Herr Linnertz gesprochen und ihm dabei die Schülerstatistik übergeben. Diese Schülerstatistik wurde den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage übergeben. Anhand der Statistik zu den zu erwartenden Schülerzahlen stellt sich die Frage, ob die Grundschule Gusterath mittelfristig alle Schüler aus dem Schulbezirk Pluwig/Gusterath und Schöndorf aufnehmen kann. Auch dies ist für den Standort Grundschule Schöndorf von Bedeutung. Am Aschermittwoch gibt es eine weitere Besprechung mit der Schulleitung, der Schulelternsprecher, der Vertretern der KiTa Holzerath und der Ortsgemeinden zu diesem Thema. Drehleiter Die Vorsitzende informierte den Ausschuss darüber, dass der Wehrleiter, Herr Rohde, mitgeteilt hat, dass die Drehleiter der Feuerwehr nach einer stattgefunden Prüfung nicht mehr einsatzfähig ist. Herr Rohde wird noch ein zweites Gutachten einholen. Sollte sich dies bestätigen, müssen Überlegungen angestellt werden, wie man die Zeit bis zur Auslieferung des neuen Drehleiterfahrzeuges überbrücken kann. Breitbandausbau Hierzu verwies die Vorsitzende auf das ausgeteilte Informationsschreiben des Landkreises Trier-Saarburg. Verkehrskreisel Osburg Neuhaus Die Vorsitzende informierte den Ausschuss darüber, dass sich die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister des vorderen Hochwaldes (Farschweiler, Herl, Lorscheid, Osburg und Thomm) schriftlich an die Verwaltung gewandt haben, mit der Bitte, sich für die Anlegung eines Kreisverkehrs an der B 50 (Einfahrt Osburg/ Thomm) einzusetzen. Eine entsprechende Begründung wurde vorgetragen. Nach Mitteilung des LBM hat das LBM in ihrer langfristigen Planung nicht vor, in diesem Bereich einen Kreisverkehr zu installieren. Die Vorsitzende hat bereits mit den Mitgliedern des Landtages, Frau Sahler-Fesel und Herrn Schmitt, gesprochen, diese wollen sich für die Aufnahme des Kreisverkehrs in den Straßenverkehrsplan des Landes einsetzen. Die Vorsitzende vertritt die Auffassung, dass hier ein Kreisverkehr notwendig ist und dringend installiert werden muss. Dieser Kreisverkehr wäre auch im Rahmen des ÖPNV-Konzeptes sinnvoll. Diesbezüglich hat sie bereits Kontakt mit der Kreisverwaltung aufgenommen. Des Weiteren wird sie nochmals Frau Bayer, LBM Trier, kontaktieren. Annahmen von Spenden Zu diesem Tagesordnungspunkt war allen Ausschussmitgliedern eine aktuelle Liste der eingezahlten Spenden ausgehändigt worden. Gem. 94 Abs. 3 GemO müssen Spenden oder ähnliche Zuwendungen durch den Ausschuss ( 6 Abs. 6 der Hauptsatzung) oder durch den Verbandsgemeinderat angenommen werden. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Annahme der Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. der Liste der Beschlussvorlage vom Abstimmungsergebnis: Einstimmig Entwicklung des ÖPNV Hierzu führte die Vorsitzende aus, dass in der letzten Ortsbürgermeister-besprechung das ÖPNV-Konzept und die ÖPNV-Situation im vorderen Hochwald thematisiert wurden. a. Informationen zum ÖPNV-Konzept des Landkreises Frau Nickels erörterte dem Ausschuss die derzeitige Situation und informierte den Ausschuss über das angestrebte neue Nahverkehrskonzept des Landkreises Trier-Saarburg. Dieses Nahverkehrskonzept wurde bereits vor ca. 1,5 Jahre im Verbandsgemeinderat vorgestellt. Zum neuen ÖPNV-Konzept führte die Vorsitzende aus, dass es aus ihrer Sicht wichtig sei, dass die Verbandsgemeinde Ruwer bei der Entwicklung des Konzeptes mitwirkt. So sei ihr bei der Vorstellung im Rahmen der Ortsbürgermeisterbesprechung aufgefallen, dass eine ursprünglich geplante Linie von Osburg über Waldrach-Korlingen-Trier (Uni) in Richtung Trier HBF nicht mehr im aktuellen Konzept aufgenommen war. Diesbezüglich wird die Vorsitzende nochmals bei der Kreisverwaltung intervenieren. Für den Bereich der Verbandsgemeinde Ruwer soll das neue Nahverkehrskonzept in 2021 umgesetzt werden. b. ÖPNV-Situation im vorderen Hochwald Hierzu führte die Vorsitzende aus, dass die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister des vorderen Hochwaldes darüber Beschwerde führen, dass mit der Fahrplanumstellung Probleme aufgetreten sind, wie z. Bsp. Schülerinnen und Schüler an den Bushaltestellen nicht abgeholt wurden bzw. die eingesetzten Busse bereits überfüllt waren und die Schülerinnen und Schüler nicht mitfahren konnten. Auch sei der Fahrplan derart umgestellt worden, dass die Ortsgemeinden seltener angefahren werden. Außerdem bestünde keine direkte Verbindung mehr zwischen dem Vorderen Hochwald und dem unteren Ruwertal. Die Vorsitzende führte hierzu aus, dass im Rahmen der Ortsbürgermeisterbesprechung nach Mitteilung der Vertreter des Landkreises Trier-Saarburg und des VRT auf die in Rede stehenden Linien (200 und 202) der Landkreis oder die VRT keinen Einfluss habe, da diese Linien eigenwirtschaftlich betrieben werden und die Konzessionen noch bis Ende 2019 laufen. Dennoch wird sich der Landkreis Trier- Saarburg darum bemühen, Verbesserungen zu erzielen. Im Bereich Schülerverkehr wurden zwischenzeitlich Verbesserungen erzielt.

7 Ruwer Ausgabe 12/2018 Die Verwaltung schlägt vor, eine entsprechende Resolution im Verbandsgemeinderat zu verabschieden. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss fordert die Verwaltung auf, zur ÖPNV-Situation im Vorderen Hochwald eine Resolution zu erarbeiten und diese dem Verbandsgemeinderat Ruwer zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 4. Bündel-ausschreibung für den kommunalen Strombedarf 2019/2020 Wie in der Beschlussvorlage dargelegt, hatte die Verbandsgemeinde Ruwer und die Ortsgemeinden in der Vergangenheit an Bündelausschreibungen teilgenommen. Nunmehr soll im Rahmen der 4. Bündelausschreibung der kommunale Strombedarf für die Jahre 2019 und 2020 europaweit ausgeschrieben werden. Gem. der Beschlussvorlage vom soll hierzu die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbh beauftragt werden, die Interessen der teilnehmenden Kommunen zu vertreten. Der Lieferbeginn wird der 01.Januar 2019 sein. Diese Erstvertragslaufzeit (bis ) kann jeweils um ein Jahr, längstens bis verlängert werden. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Gt-service GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung zu beauftragen. Wie in der Vergangenheit soll Ökostrom, ohne Neuanlagenquote, bezogen werden. Die Kosten der Ausschreibung werden, wie bisher, auch die Kosten der Ortsgemeinden, aus Haushaltsmitteln der Verbandsgemeinde Ruwer finanziert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 4.230,78 Euro (1.374,78 Verbandsgemeinde und 2.856,00 Ortsgemeinden). Abstimmungsergebnis: einstimmig Fördermittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm KI 3.0, Kapitel 2; Schulinfrastruktur Wie bereits durch den 1. Beigeordneten, Herrn Ewald, in der Verbandsgemeinderatssitzung am erörtert, besteht kurzfristig die Möglichkeit zu verschiedenen Sanierungsarbeiten an Grundschulen Zuweisungen zu erhalten. Voraussetzung ist, dass an jeder Schule mind ,00 Euro verbaut werden können. Die Vorlagefrist für die Einreichung der Anträge war der Daher hat die Verwaltung die realisierbaren Sanierungsmaßnahmen für die Schulen Mertesdorf/Kasel und Farschweiler angemeldet. Diese Sanierungen werden mit bis zu 90 v.h. der Sanierungskosten über das kommunale Investitionsprogramm KI 3.0, Kapitel 2, gefördert. Jedoch steht der Verbandsgemeinde Ruwer max. ein Betrag von rd Euro zur Verfügung. Mit den vorgelegten Maßnahmen ist die maximale Förderung ausgeschöpft. Diese Maßnahmen waren auch Gegenstand der Prioritätenliste. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat der Liste der Sanierungsmaßnahmen (die Sanierungsmaßnahmen wurden bereits der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vorgelegt) zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig. Vergaben Gem. der vorgelegten Beschlussvorlage stehen noch Verkleidungsarbeiten im KG der Grundschule Mertesdorf und Kasel an. Eine öffentliche Ausschreibung hat ergeben, dass von 11 angeforderten und 8 abgegeben Angeboten, 6 Angebote berücksichtigt werden konnten. Die Auswertung hat ergeben, dass der günstigste Bieter, Schreinerei Peters, Kasel, ist. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Beschlussvorlage der Verwaltung zu die Verkleidungsarbeiten an die Fa. Peters, Kasel, gem. dem vorliegenden Angebotspreis von ,36 Euro, zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst. Aktueller Hinweis: Biotüten-Startersets in der Verbandsgemeinde Ruwer Die Biotüten-Startersets wurden zum an die einzelnen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Ruwer ausgegeben und können vor Ort bei den jeweiligen Ortsbürgermeistern und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer in Waldrach gegen Abgabe des Coupon abgeholt werden. Wo kann ich die Biotüte abgeben? Die Biotüten können an den Grüngutsammelstellen abgegeben werden. In der Verbandsgemeinde Ruwer ist dies derzeit beim EVZ Mertesdorf, in Waldrach (Kröschwiese gegenüber vom Norma) in Hinzenburg (Kellerstraße beim Sportplatz) und in Morscheid (Wasserhäuschen beim Sportplatz) möglich. Weitere Abgabestellen sollen eingerichtet werden. Informationen hierzu folgen. Nähere Auskünfte erhalten Sie auf der A.R.T. Internetseite unter: oder unter der Telefonnummer: 0651/ Wichtiger hinweis an alle einsender von Fotos Bitte beachten Sie, dass aus Qualitätsgründen nur Fotos mit folgender Mindestgröße druckbar sind: Bei 90 mm Breite (1-spaltig) mind. 850 Pixel in der Breite Bei 185 mm Breite (2-spaltig) mind Pixel in der Breite. Das entspricht einer Bildauflösung von 240 dpi. Fotos mit geringerer Auflösung werden nicht mehr abgedruckt. Hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Redaktion Wenn Sie kein Amtsblatt bekommen haben... Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: 06502/ , -336 und Die neue -Adresse für Reklamationen ist: abo@wittich-foehren.de Herausgeber: Druck: Verlag: Anschrift: LINUS WITTICH Medien KG Druckhaus WITTICH KG LINUS WITTICH Medien KG Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Impressum Verantwortlich: amtlicher und nichtamtlicher Teil: Stephanie Nickels, Bürgermeisterin Waldrach, Untere Kirchstraße 1 Anzeigen: Thomas Blees, Produktionsleiter Reklamationen Vertrieb: Tel , -336, -713, vertrieb@wittich-foehren.de Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 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8 Ruwer Ausgabe 12/2018 Ausstellung März-April ohne Vernissage Q Ausstellung im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer Bilder Zeichnungen Skulpturen von Ija Daubenspeck Die Ausstellung kann vom bis zum zu den Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde Ruwer betrachtet werden. Die Bildende Künstlerin Ija Daubenspeck, seit 2014 wohnhaft in Waldrach, zeigt einen Auszug ihrer Arbeiten in der Verbandsgemeinde Ruwer, Untere Kirchstraße 1, Waldrach. Ein kostenloser Fahrservice für die Bürger der Ortsgemeinden Bonerath, Hinzenburg, Holzerath, Ollmuth und Schöndorf Gefahren wird immer am Dienstag und Donnerstag Anmeldungen für die Fahrten montags und mittwochs in der Zeit von 15:00 bis 17:00 Uhr, unter der Telefon-Nr.: / Wir ermöglichen Ihnen den Weg zum Arzt, Einkauf, Bank, Apotheke sowie zum Besuch von Freunden und Verwandten etc. Sie werden zu Hause abgeholt und auch wieder zurückgebracht. Ehrenamtsvermittlung Ehrenamtsvermittlung der Verbandsgemeinde Ruwer Ehrenamtsvermittlung aktuell: Der Verein Seniorenhilfe Unteres Ruwertal e. V. ist noch auf der Suche nach zwei ehrenamtlichen Fahrerinnen oder Fahrer, die bei folgenden Tätigkeiten mithelfen können: - Fahrdienste zum Mittagstisch nach Riveris (mittwochs) - Beifahrerinnen und Beifahrer zur Mithilfe beim Ein- und Aussteigen bei Fahrten zum Mittagstisch - Fahrdienste zu Therapien und/oder Fachärzten - Fahrdienste zum Einkaufen Interessenten können sich direkt mit dem Verein, Telefon , in Verbindung setzen. Die Ehrenamtsvermittlung ist auch elektronisch zu erreichen unter: ehrenamt@ruwer.de. Aus den Gemeinden Farschweiler Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Ortsgemeinde Farschweiler vom Der Gemeinderat Farschweiler hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 1, 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: 1 Allgemeines Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind: 1. bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben, und der Antragsteller, 2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit 1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. 2. Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 4 Inkrafttreten 1. Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. 2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom außer Kraft. Farschweiler, Marion Jonas, Ortsbürgermeisterin Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Farschweiler I. Reihengrabstätten 1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 125,00 b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 375,00 c) Urnenreihengrab 180,00

9 Ruwer Ausgabe 12/2018 d) Rasengrab als Reihengrab 1500,00 e) Urnenrasengrab 750,00 II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten 1. a) Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für aa) eine Doppelgrabstätte 1.500,00 bb) je weitere Grabstätte 750,00 cc) Urnenwahlgrab 750,00 dd) Urnenwahlgrab als Rasengrab 1.500,00 b) Verlängerung des Nutzungsrechts nach Buchstabe a) bei späteren Bestattungen je Jahr für aa) eine Doppelgrabstätte 75,00 bb) je weitere Grabstätte 38,00 cc) Urnenwahlgrab 38,00 dd) Urnenwahlgrab als Rasengrab 75,00 c) für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit werden die gleichen Gebühren wie nach Buchstabe a) erhoben. III. Ausheben und Schließen der Gräber 1. a) Kindergrab 175,00 b) Reihengrab 350,00 c) Wahlgrab je Grabstelle 350,00 d) Urnengrab 175,00 IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen Die hierbei entstehenden Kosten und Ersatz von evtl. Schäden, die an benachbarten Grabstätten oder Anlagen durch die Umbettung entstehen, sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen. V. Benutzung der Leichenhalle 1. Für die Aufbewahrung einer Leiche 80,00 2. Für Urnen gelten die gleichen Gebühren wie zu 1) Farschweiler, Marion Jonas, Ortsbürgermeisterin Gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe ( 22 Abs. GemO) und die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates ( 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ortsgemeinde geltend gemacht werden. Bekanntmachung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Farschweiler vom Der Gemeinderat Farschweiler hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), sowie der 2 Abs.3, 5 Abs.2 und 6 Abs.1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom (GVBl. S.69, BS2127-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom (GVBl. S. 301), folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Ortsgemeinde Farschweiler gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof. 2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Gemeinde. (2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinden Farschweiler oder Herl waren, b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder c) ohne Einwohner zu sein, nach 2 Abs.2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Ortsbürgermeisters. 3 Schließung und Aufhebung (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofes können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung). (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsoder Beisetzungsfalles auf Antrag eine Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist. (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet. (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekanntgemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt gemacht, Gleichzeitig werden bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen-grabstätten soweit möglich - einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kosten entsprechend der Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts. 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten Der Friedhof ist während der an den Eingängen durch Aushang bekanntgegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet. 5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Kinder unter dem vollendeten 7. Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachse-ner betreten. (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet: a) das Befahren der Wege und Anlagen mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und kleinere Fahrzeuge die der Grabpflege dienen, Kinderwagen und Rollstühle, b) zu spielen, zu lärmen, zu rauchen, c) Tiere ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen, d) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten, Druckschriften zu verteilen, e) Abraum und Unrat außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen. An den hierfür vorgesehenen Stellen des Friedhofes ist eine Trennung nach kompostierbaren, wiederverwertbaren und nicht kompostierbaren Abfällen vorzunehmen. 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner Bestatter und sonstige mit der Gestaltung und Instandhal-tung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende dürfen auf dem Friedhof gewerbliche Tätigkeiten nur ausüben, wenn sie a) in die Handwerksrolle eingetragen sind oder b) die für ihr Berufsbild erforderliche fachliche Qualifikation besitzen, sofern keine Eintragung in die Handwerksrolle vorgeschrieben ist. Die Ortsgemeinde Farschweiler kann Ausnahmen zulassen. (2) Die Ortsgemeinde Farschweiler kann Gewerbetreibenden allgemein oder im Einzelfall die gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof untersagen, wenn diese a) schwerwiegend gegen diese Satzung verstoßen oder b) wiederholt Arbeiten auf dem Friedhof unsachgemäß ausgeführt haben. (3) Das Verbot kann befristet oder unbefristet erteilt werden. Das Verschulden von Mitarbeitern oder Beauftragten des jeweiligen Gewerbetreibenden wird diesem zugerechnet. (4) die vorgenannten Arbeiten sind in jedem Fall bei der Ortsgemeinde Farschweiler anzumelden.

10 Ruwer Ausgabe 12/ Allgemeine Bestattungsvorschriften 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei dem Ortsbürgermeister, unter Vorlage der Bestattungsgenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes, anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt 15. (2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Der Ortsbürgermeister setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest. (4) Aschen müssen spätestens 2 Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden. (5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist gestattet eine Mutter mit ihrem nicht über 1 Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten. 8 Särge (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sarg und Sargausstattung dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und 0,85 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung des Ortsbürgermeisters bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge der Kindergräber dürfen höchstens 1,30 m lang, 0,50 m hoch und 0,50 m breit sein. 9 Grabherstellung (1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. Beauftragten der Ortsgemeinde ausgehoben und wieder verfüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 1,10 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50m (3) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör bei Wahlgräbern vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch das Friedhofspersonal entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Ortsgemeinde zu erstatten. 10 Ruhezeit Die Ruhezeit der Leichen und Aschen beträgt bei allen Grabstellen 25 Jahre ab der 1. Belegung. Bei Wahlgräbern ab der 2. Belegung nur noch 20 Jahre, sofern die 1. Belegung schon mehr als 5 Jahre zurückliegt. 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung des Ortsbürgermeisters. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. (3) Umbettungen aus einem Reihengrab/Urnenreihengrab sind nicht zulässig. Umbettungen aus einem Reihengrab/Urnenreihengrab in ein Wahlgrab/Urnenwahlgrab sind nur bei Aufhebung geschlossener Grabfelder möglich. (4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten die Verantwortlichen nach 9 Abs. 1 BestG., bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Ortsgemeinde ist bei dringendem öffentlichen Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen werden von dem Friedhofspersonal durchgeführt. Hierbei kann sich eines gewerblichen Unternehmens bedient werden. (6) Die Kosten der Umbettung und der Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch die Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung ausgegraben werden. 4. Grabstätten 12 Allgemeines, Art der Grabstätten (1) Die Grabstätten werden reihenweise angelegt und unterschieden in a) Reihengrabstätten b) Wahlgrabstätten c) Urnengrabstätten als Reihengrabstätten d) Urnengrabstätten als Wahlgrabstätten e) Rasengrabstätten als Reihengrabstätten f) Rasengrabstätten als Wahlgrabstätten g) Ehrengrabstätten (2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. 13 Reihengrabstätten (1) Reihengräber sind Grabstätten zur Erdbestattung und für die Beisetzung von Urnen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden. (2) Es werden eingerichtet: a) Einzelgrabfelder für verstorbene Kinder unter Beachtung der Grabgröße nach Abs. 5 Buchst. a), b) Einzelgrabfelder für alle übrigen Verstorbenen (3) In einer Reihengrabstätte darf außer in den Fällen des 7 Abs. 5 - nur eine Leiche oder eine Urne beigesetzt werden. (4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teile von ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird 2 Monate vorher öffentlich und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gemacht. (5) Reihengräber haben folgende Maße: a) Reihengräber für verstorbene Kinder nach 13 Abs. 2 Buchst. a): Länge 1,40 m Breite 0,60 m Abstand 0,50 m Abstand 0,50 m b) Reihengräber für alle übrigen Verstorbenen Länge 2,10 m Breite 0,90 m Abstand 0,50 m Abstand 0,50 m c) für die fertigen Grabbeete zu b) Länge 1,80 m Breite 0,80 m 14 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind die Grabstellen, die auf Antrag verliehen werden. Sie dienen zur Erdbestattung und Beisetzung von Urnen. (2) Das Nutzungsrecht wird durch Zahlung der in der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren festgesetzten Gebühren erworben. Die Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist nicht zulässig. (3) Das Nutzungsrecht kann durch besondere Genehmigung der Ortsgemeinde gegen erneute Zahlung der jeweiligen Gebühr verlängert werden. Es muss von dem Sorgeberechtigten in einem solchen Ausmaß verlängert werden, dass für die letzte beigesetzte Leiche noch eine Ruhefrist von 20 Jahren verbleibt. Wird vor der Belegung des Grabes das Nutzungsrecht nicht bis zu einer Ruhefrist von 20 Jahren durch die Sorgeberechtigten verlängert, darf das Wahlgrab nicht mehr belegt werden. (4) In den Wahlgräbern können der Erwerber und seine Angehörigen bestattet werden. Die Beisetzung anderer Personen bedarf der Genehmigung des Ortsbürgermeisters. Als Angehörige gelten: a) der überlebende Ehegatte b) Verwandte auf- oder absteigender Linie, angenommene Kinder und Geschwister c) Ehegatten der unter b) bezeichneten Personen. (5) Nach dem Erlöschen des Nutzungsrechts und nach Ablauf der Ruhefrist kann die Ortsgemeinde über die Grabstelle anderweitig verfügen. Die beabsichtigte Wiederbelegung wird 6 Monate vorher öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb der letzten 2 Monate sind die Grabmale und Bepflanzungen abzuräumen. (6) Das Nutzungsrecht kann nur einmal für die gesamte Wahlgrabstätte wieder verliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren. (7) Für die Abmessungen der Wahlgräber gelten die gleichen Maße je Grabstätte wie für die Reihengräber. Die Größe der fertigen Grabbeete beträgt: - bei einer 2-stelligen Grabstätte: Länge 1,80 m; Breite 1,40 m - bei einer 3-stelligen Grabstätte: Länge 1,80 m; Breite 2,10 m

11 Ruwer Ausgabe 12/ Urnengrabstätten (1) Urnen dürfen beigesetzt werden in Urnenreihengräbern 1 Urne in Urnenwahlgräber bis zu 2 Urnen (2) Urnenreihengräber erhalten eine Abmessung von 60 cm x 60 cm, Abstand 40 cm. Urnenwahlgräber erhalten eine Abmessung von 60 cm x 80 cm, Abstand 40 cm. (3) Die Beisetzung ist bei dem Ortsbürgermeister rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung ist eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen. 16 Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. 5. Gestaltung der Grabstätten 17 Wahlmöglichkeit (1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften eingerichtet ( 20 und 25) eingerichtet. (2) Alle Grabfelder sind in einem Belegungsplan festgelegt. (3) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragsteller, ob diese in einem Grabfeld mit allgemeinen oder mit besonderen Gestaltungsvorschriften liegen soll. Entscheidet er sich für eine Grabstelle mit besonderen Gestaltungsvorschriften, so besteht die Verpflichtung, die Gestaltungsvorschriften dieser Friedhofssatzung einzuhalten. Eine entsprechende schriftliche Erklärung ist durch den Antragsteller zu unterzeichnen. (4) Wird von dieser Wahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gebrauch gemacht, wird eine Grabstätte im Friedhofsteil mit besonderen Gestaltungsvorschriften zugeteilt. 6. Grabmale 18 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Die Grabmale auf Grabfeldern ohne besondere Gestaltungsvorschriften unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. Die übrigen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt. 19 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften (1) Folgende Maße sind für Grabmale zulässig: a) bei Reihengräbern für verstorbene Kinder nach 13 Abs. 2 a 1. Stehende Grabmale: Höhe max. 0,80 m Breite max. 0,50 m, Mindeststärke 0,14 m 2. Liegende Grabmale: Breite bis 0,40 m, Höchstlänge 0,50 m Mindeststärke 0,14 m b) bei Reihengräbern für Verstorbene nach 13 Abs. 2 b: 1. Stehende Grabmale: Höhe max. 1,00 m Breite max. 0,60 m, Mindeststärke 16 cm 2. Liegende Grabmale: Breite 0,50 m, Höchstlänge 0,70 m Mindeststärke 0,14 m c) bei Rasengräbern 1. Stehende Grabmale: Höhe max. 0,60 m Breite max. 0,60 m, Mindeststärke 0,16 m d) bei Wahlgrabstätten: 1. Stehende Grabmale: Höhe max. 1,00 m Breite max. 1,00 m, Mindeststärke 18 cm 2. Liegende Grabmale: Breite bis 0,75 m, Länge 0,80 m bis 1,20 m Höhe 14 cm bis 30 cm e) bei Urnengräbern 1. Stehende Grabmale: Höhe max. 0,50 m 2. Liegende Grabmale 0,60 m x 0,60 m bei Urnenreihengräbern 0,60 m x 1,20 m bei Urnenwahlgräbern (3) An jedem Grab sind Grabeinfassungen vorzunehmen. Sie sind farblich identisch wie das Grabmal anzufertigen. Bis zur Errichtung bleibender Grabeinfassungen sind Holz- bzw. Plastikeinfassungen zu errichten. (4) Der Friedhofsträger kann Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 1 und 2 und auch sonstige bauliche Anlagen zulassen, soweit er es unter Beachtung des 18 für vertretbar hält. 20 Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von Grabmalen (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Ortsgemeinde. (2) Den Anträgen sind zweifach beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:10 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden. (3) Für die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. (3) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Erteilung der Zustimmung errichtet bzw. geändert worden ist. 21 Standsicherheit der Grabmale Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. 22 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich zweimal - im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst -. Verantwortlich dafür ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte gestellt hat, bei Wahlgrab- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. (2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Ortsgemeinde auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.b. Umlegen von Grabmalen) treffen; wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Ortsgemeinde nicht innerhalb einer fest-zusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Ortsgemeinde dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Ortsgemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. 23 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügt als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. 23 Entfernen von Grabmalen (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Ortsgemeinde entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten/ Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale innerhalb einer Frist von sechs Monaten zu entfernen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nach schriftlicher Aufforderung nicht nach, so ist die Ortsgemeinde berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal nicht binnen drei Monaten abholen, geht es entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über. Sofern Grabstätten von der Ortsgemeinde abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen. 7. Herrichten und Pflege der Grabstätten 24 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften hergerichtet und dauernd instandgehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. (2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gem. 9 BestG), bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich. (3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen. Die Pflege der Fläche zwischen den Grabstellen obliegt je zur Hälfte den jeweiligen Verantwortlichen ( 24 Abs. 2)

12 Ruwer Ausgabe 12/2018 der angrenzenden Grabstellen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung erfolgt die Pflege durch die Ortsgemeinde. Die hierbei entstehenden Kosten sind der Gemeinde zu ersetzen. Bei Rasengrabstätten obliegt die Pflege der Grabstätte der Ortsgemeinde. (4) Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung hergerichtet werden. (5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Ortsgemeinde. (6) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautvernichtungsmitteln ist nicht gestattet. 25 Grababdeckungen (1) Grababdeckungen/Grabplatten sind zulässig. Die Grabstätten sollen in ihrer nicht abgedeckten Fläche bepflanzt werden. Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten so wie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher. 26 Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen. 25 Satz 4 ist zu beachten. 27 Vernachlässigte Grabstätten (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Ortsgemeinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Ortsgemeinde die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen. (2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte. 8. Leichenhalle 28 Benutzung der Leichenhalle (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Ortsgemeinde betreten werden. (2) Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Bestattung zu schließen. (3) Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes. 9. Schlussvorschriften 29 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer oder von mehr als 25 Jahren werden auf die Nutzungszeiten nach 14 Abs. 1 dieser Satzung seit Verleihung begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche. (3) Im Übrigen gilt diese Satzung. 30 Haftung Die Ortsgemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. 31 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Bestimmungen des 4 betritt, 2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt ( 5 Abs.1), 3. gegen die Bestimmungen des 5 Abs.2 verstößt, 4. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt ( 6 Abs. 1), 5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt ( 11), 6. die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale nicht einhält ( 19 Abs. 2) 7. als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert ( 20 Abs.1 u. 3), 8. Grabmale ohne Zustimmung der Ortsgemeinde entfernt ( 23 Abs.1), 9. Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält ( 21, 22 und 24), 10 Grabstätten entgegen 25 und 26 bepflanzt, 11. Grabstätten vernachlässigt ( 27), 12. die Leichenhalle entgegen 28 Abs.1 und Abs.3 Satz 2 betritt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,-- geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom (BGBl. I S. 602) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. 32 Gebühren Für die Benutzung der von der Ortsgemeinde verwalteten Friedhöfe und ihren Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung/Haushaltssatzung zu entrichten. 33 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft. Farschweiler, Marion Jonas, Ortsbürgermeisterin Gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe ( 22 Abs. GemO) und die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates ( 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ortsgemeinde geltend gemacht werden. Erreichbarkeit der Ortsbürgermeisterin Adresse: Bergstraße 3a, Farschweiler Telefon: Fax: ortsbuergermeisterin@farschweiler.de Nach vorhergehender Terminvereinbarung stehe ich gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Marion Jonas, Ortsbürgermeisterin Gusterath Gemeindesprechstunde Alle Bürgerinnen und Bürger können nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich ihre Anliegen im Gemeindebüro, Zum Schulplatz 3, vorbringen. Terminvereinbarung unter der neuen Tel.-Nr.: oder ortsbuergermeister@gusterath.de Internetseite: Alfred Bläser, Ortsbürgermeister Neue Biomülltütensammelstelle Ein Biotütensammelcontainer befindet sich am Ende des Feldwegs Lindenkapelle Richtung Hockweiler. Dieser ist mit dem Auto aus Gusterath kommend Richtung Trier, Abzweigung Richtung Pluwig, bis zur Abzweigung nach rechts Richtung Hockweiler, an dem gegenüberliegenden Parkplatz am Feldweg erreichbar. Alfred Bläser, Ortsbürgermeister

13 Ruwer Ausgabe 12/2018 Jahreshauptübungen der Feuerwehren Am Samstag, 24. März 2018 findet um Uhr auf dem ehemaligen Romikagelände die diesjährige Jahreshauptübung der Freiwilligen Feuerwehren Pluwig/ Gusterath, Gutweiler, Sommerau und Korlingen statt. Die Feuerwehr Pluwig/ Gusterath wird über Sirene alarmiert. Die Bevölkerung wird hierauf hingewiesen und eingeladen, der Übung beizuwohnen. Aus der Sitzung des Gemeinderates Gusterath vom Beratung und Beschlussfassung über die Gestaltung der Straße Am Schulplatz im Rahmen der Straßen- und Kanalsanierung Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab Herr Bläser das Wort an Herrn Bach vom Ingenieurbüro. Herr Bach stellte anhand der Leinwand-Präsentation die ausgearbeiteten Varianten eines möglichen Ausbaus der Schulstraße vor. Vorgesehen ist, die Schulstraße erneut zum verkehrsberuhigten Bereich auszubauen. Hierzu dienen verschiedene bauliche Maßnahmen wie z.b. die optische Abhebung der Straße von einer gewöhnlichen Fahrbahn. In dieser sogenannten Spielstraße herrscht unter anderem ein Tempolimit von 6 km/h, außerdem hat der Fußgängerverkehr absoluten Vorrang in diesem Bereich. Der Rat war sich schnell einig, dass im Bereich der Grundschule nur ein solcher verkehrsberuhigter Bereich in Frage kommt. Frau Göbels erläuterte dann die wesentlichen Unterschiede der drei vorgestellten Varianten. Variante 1 sieht eine Fahrbahnbreite von 4,75 m, eine schulseitige Rinne sowie mehrere Querparkplätze vor dem Schulgebäude vor. Variante 2 hat eine Fahrbahnbreite von 3,50 m, einen nicht geradläufigen Streckenverlauf und mehrere gepflasterte Bereiche. Variante 3 mit einer komplett gepflasterten Fahrbahn schloss der Gemeinderat ebenso wie eine Fahrbahn mit Mittelrinne aus der Entscheidungsfindung aus. Außerdem wurden die Querparkplätze vor dem Schulgebäude kritisiert, da das Rückwärtsausparken unübersichtlich und gefährlich sei. Im Rat wurde über die teils unbelehrbaren Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich diskutiert, der Schwerpunkt beim Ausbau der Straße solle die Gefahrenabwehr bzw. der Schutz der Kinder darstellen. Eine vollkommene Sperrung des Durchgangsverkehrs sei jedoch aufgrund der Feuerwehrzufahrt und der dort ansässigen Anlieger nicht möglich. Nach eingehender Beratung gab der Vorsitzende folgende Beschlussvorschläge zur Abstimmung: Beschlussvorschlag 1: Die Queranordnung der Parkplätze vor dem Schulgebäude soll nicht umgesetzt werden. Ergebnis: Zustimmung Beschlussvorschlag 2: Die Längsanordnung der Parkplätze vor dem Schulgebäude soll umgesetzt werden. Ergebnis: Zustimmung Beschlussvorschlag 3: Die Variante 1 des Straßenausbaus Schulstraße wird wie vorgestellt umgesetzt Ergebnis: Ablehnung Beschlussvorschlag 4: Die Variante 2 des Straßenausbaus Schulstraße wird wie vorgestellt umgesetzt, die Parkplätze vor dem Schulgebäude werden jedoch in Längsanordnung errichtet. Ergebnis: Zustimmung Beschlussvorschlag 5: Das Ingenieurbüro Bach soll alle notwendigen Maßnahmen zum Ausbau des verkehrsberuhigten Bereiches Schulstraße ergreifen und den finalen Planungsentwurf nochmals vorstellen. Ergebnis: einstimmig Der Vorsitzende bedankte sich bei Frau Göbels und Herrn Bach für ihre Ausführungen. Einwohnerfragestunde Es lagen keine Einwohneranfragen vor. Mitteilungen Bioabfälle Der Vorsitzende berichtete darüber, dass zwischenzeitlich ein Biotütensammelcontainer am Ende des Feldweges Lindenkapelle Richtung Hockweiler platziert wurde. Dieser ist mit dem Auto aus Gusterath kommend Richtung Trier Abzweigung Hockweiler, an dem gegenüberliegenden Parkplatz am Feldweg erreichbar. Leider wird der Container derzeit zur Entsorgung von sonstigem Müll, Kleidern und Sperrmüll missbraucht. Die Erstausgabe der Biotüten sowie Ersatztüten sind weiterhin beim Ortsbürgermeister erhältlich. Tag der Architektur Am 23. und findet der Tag der Architektur statt, bei dem das Projekt Bürgerhaus/ Schulerweiterung Gusterath vorgestellt wird. Ehrensache 2018 Dem Vorsitzenden ist ein Schreiben des Südwest Rundfunks (SWR) zugegangen, in dem auf die Preisverleihung Ehrensache 2018 hingewiesen wird. Hierbei können besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen zur Verleihung dieses Preises vorgeschlagen werden. Wohnprojekt Gusterath Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung (LZG) teilte mit Schreiben vom mit, dass das Wohnprojekt Gusterath bei der beantragten Förderung leider keinen Zuschlag erhalten habe. Ratsmitglied Forster zitierte Auszüge aus dem Schreiben und erläuterte die weitere Vorgehensweise in Sachen Wohnprojekt. Kindertagesstätte Der Anteil an den ungedeckten Betriebskosten der Kindertagesstätte belaufen sich für die Ortsgemeinde Gusterath auf ,88 Dank an Stefan Metzdorf Ortsbürgermeister Bläser bedankte sich bei dem Beigeordneten Herrn Stefan Metzdorf für seine Vertretung. Beratung und Beschlussfassung die Teilnahme am Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft 2018 Ohne weitere Aussprache, gab der Vorsitzende Bläser folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung: Die Gemeinde Gusterath nimmt am Wettbewerb 2018 nicht teil. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beförderung der Kindergartenkinder Der Vorsitzende hatte bereits in der letzten Sitzung über die Probleme bei der Beförderung der Kindergartenkinder berichtet. Am fand im Bürgerhaus ein weiteres Gespräch mit allen Beteiligten (Kreis, VG Ruwer, Ortsbürgermeister von Franzenheim, Hockweiler, Schöndorf, Holzerath, dem Kindergartenpersonal und dem Elternausschuss) statt. Ergebnis des Gespräches war, dass der Busfahrer dafür verantwortlich ist, dass nach Erreichen des Zielortes (Ortsgemeinde oder Kindergarten) alle Kinder den Bus verlassen. Das Anschnallen der Kinder im Bus muss in eigener Zuständigkeit geregelt werden. In den Ortsgemeinden übernehmen dies die Eltern und beim Kindergarten werden nun Personen gesucht, die sich bereit erklären dies zu übernehmen, da dies weder das Kindergartenpersonal noch die Busfahrer aus verschiedenen Gründen leisten können. Diese Tätigkeiten würden stundenweise vergütet und über die Betriebskosten mit abgerechnet. Zudem hat sich der Kreis bereiterklärt, 1/3 dieser Kosten zu übernehmen. Der Kreis prüft in diesem Zusammenhang derzeit, wer die Verantwortung trägt, wenn sich ein Kind während der Fahrt losschnallt und zu Schaden kommt. Gestaltung der Brunnenanlage bei der Kapelle und des Platzes an der Straßenkreuzung K57/K61 Das Büro Natter hat jeweils einen Entwurf zur Gestaltung der Flächen ausgearbeitet, welche den Ratsmitgliedern bereits im Vorfeld zugegangen sind. Der Vorsitzende zeigte diese Entwürfe nochmals anhand einer Leinwand-Präsentation. Nach kurzer Beratung beschloss der Rat einstimmig folgenden Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt den vorliegenden Entwürfen zu und beauftragt das Büro Natter und die Verbandsgemeindeverwaltung alle notwendigen Schritte einzuleiten, damit ein entsprechender Förderantrag gestellt werden kann. Im nichtöffentlichen Sitzungsteil erteilte der Rat sein Einvernehmen zu zwei privaten Bauvorhaben. Er beschäftigte sich weiter mit Vertragsangelegenheiten. Gutweiler Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Am 1. Dienstag des Monats findet eine Sprechstunde im Pfarr - und Jugendheim statt. Zwischen und Uhr werde ich, oder der 1. Beigeordnete dort anwesend sein. Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen: privat: PKW: Handy: Günther Jakobs, Ortsbürgermeister

14 Ruwer Ausgabe 12/2018 Jahreshauptübung der Feuerwehren Näheres siehe unter Gusterath und Pluwig. Kasel Herl Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Adresse: Brunnenstr. 4a, Herl Telefon: ortsbuergermeister@herl.eu Nach vorheriger Terminvereinbarung stehe ich gerne für ein persönliches Gerspräch zur Verfügung. Thomas Jost, Ortsbürgermeister Holzerath Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde findet dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr im Gemeindehaus (Telefon 0651/53221) statt. In dieser Zeit bin ich oder einer meiner Stellvertreter dort anwesend. Sie können mich außerhalb der Sprechzeiten nachfolgend erreichen: Postanschrift: Kasel, Brühlweg 9 Internet: Buergermeister@kasel.de Ortsgemeinde@Kasel-ruwertal.de Telefonnummer der Gemeinde Kasel: 0651/ und 0651/57808 Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister Jugendsammlerwoche vom 14. April bis 4. Mai 2017 Jedes Jahr werden junge Menschen aktiv, um Geld für Jugendarbeit zu sammeln - für eigene Aktivitäten und für Projekte anderer Kinder und Jugendlicher. Auch in diesem Jahr führt der Landesjugendring Rheinland-Pfalz wieder die Sammlerwoche durch. Damit soll die von Städten und Kommunen anerkannte und bedeutsame Arbeit der Jugendverbände unterstützt werden. Sollten Sie diese unterstützen wollen, so haben Sie bei der Haussammlung zu dem oben genannten Termin die Gelegenheit dazu. Die Jugendgruppe, die diese Sammlung durchführen will, kann sich bei mir melden. Vom Sammelerlös erhält die Gruppe einen prozentualen Anteil. Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister Korlingen Stellenausschreibung WIR SUCHEN eine/n Erzieher/in zum befristet bis zum als Krankheitsvertretung zur Unterstützung des Teams unserer kommunalen Kindertagesstätte. Die Kita Wirbelwind in Holzerath ist eine teiloffene Einrichtung, in der Kinder von 1-6 Jahren in drei Gruppen betreut werden. Pädagogische Fachkräfte sowie eine Hauswirtschafts- und eine Reinigungskraft bilden ein motiviertes und offenes Team und sorgen für ein angenehmes Arbeitsumfeld. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der Arbeitsumfang beträgt 38 Stunden wöchentlich. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte an: Ortsgemeinde Holzerath Friedbert Theis, Ortsbürgermeister Neustraße 1, Holzerath Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Adresse: Neustraße 1, Holzerath Telefon: ortsbuergermeister@holzerath.de Nach vorhergehender Terminvereinbarung stehe ich gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Friedbert Theis, Ortsbürgermeister Rundweg HO2, freiwillige Helfer gesucht Wir beabsichtigen, den neuen Holzerather Rundweg Ho2 am 1. Mai 2018 offiziell zu eröffnen. Damit dieses Vorhaben gelingt, sind noch einige Aufgaben zu erledigen. Am Samstag, , wollen wir die noch ausstehenden Pflegearbeiten besprechen und die Arbeiten einteilen. Treffpunkt ist um Uhr am Gemeindehaus. Friedbert Theis, Ortsbürgermeister Jahreshauptübung der Feuerwehren Näheres siehe unter Gusterath und Pluwig. Aus der Sitzung des Gemeinderates Korlingen vom 6. Februar 2018 Mitteilung des Vorsitzenden Bierliefervertrag Der Bierliefervertrag der Firma Welter weißt zum ein Saldo i. H. v. 374,71 auf. Sturmereignisse im Dezember 2017 Der Vorsitzende berichtete über die Sturmereignisse im Dezember Auf einem Gemeindegrundstück ist eine Weide auf einen privaten Zaun gefallen, hierbei handelt es sich um einen Versicherungsfall. Die Zufahrt durch den Wald zur Mühlenstraße war zwischenzeitlich, wegen eines umgefallenen Baums, komplett gesperrt. Der Weg bleibt gesperrt und ist dauerhaft nur für Forst- und Landwirtschaftlicher Verkehr freigegeben. Die neue Stehle auf dem Wanderparkplatz ist ebenfalls dem Sturm zum Opfer gefallen. Sie wurde abgebaut und wird im Frühjahr wieder aufgestellt. Bioabfall Der Vorsitzende hat bereits 20 Biomülleimer Starter-Kits an Bürger verteilt. Weitere wurden angefordert und können bei ihm abgeholt werden. Die ART hat die Ortsgemeinde bezüglich eines Standorts für einen Container für die Bio-Tüten angefragt. Hierüber wird der Gemeinderat in der nächsten Sitzung beraten. Wehrführer Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass Markus Klassen zum neuen Wehrführer der FFW Korlingen gewählt wurde. Er gratulierte ihm, dankte aber auch dem alten Wehrführer Michael Bach für die geleistete Arbeit. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Bevölkerung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2018 Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Anregungen der Bevölkerung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2018 vor.

15 Ruwer Ausgabe 12/2018 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018 Ortsbürgermeister Tholl erläuterte zunächst die wesentlichen Eckdaten zum vorgelegten Planentwurf. Im aktuellen Haushaltsjahr hat die Ortsgemeinde mehrere Investitionen geplant. Sachbearbeiter Kay Hemgesberg von der Verwaltung, trug dann die genauen Investitionsmaßnahmen sowie deren Finanzierung vor. Für das angestrebte Neubaugebiet wurden Aufwendungen für die Erstellung eines Bebauungsplanes einkalkuliert, außerdem befinden sich für den Grundstücksankauf und den Beginn der Erschließung im Plan. Es werden mehrere Gemeinde- bzw. Kreisstraßen ausgebaut, hierzu wurden entsprechende Gelder bereitgestellt, zudem wurden die Einnahmen aus Anliegerbeiträgen und den bereits bewilligten Zuwendungen dargestellt. Im Haushalt befinden sich ebenfalls Gelder für laufende Unterhaltungsaufwendungen sowie die jährlichen Zuschüsse an die örtlichen Vereine. Der Ergebnis- als auch der Finanzhaushalt 2018 schließen mit einem Jahresfehlbedarf ab. Grund für den unausgeglichenen Haushalt seien vor allem eingeplante Aufwendungen, welche für die Erstellung des Bebauungsplanes für das Neubaugebiet anfallen. Die Größte Einnahmequelle, der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer bleibt mit rd ungefähr auf dem Vorjahresniveau, bei der Schlüsselzuweisung A gibt es ebenfalls nur minimale Veränderungen. Die Verbandsgemeindeumlage sinkt um 1,4 auf 34,4 v.h., die Kreisumlage wurde um 1,5 Punkte auf 42,5 v. Hd. gesenkt. Der Ortsgemeinde entstehen aufgrund einer veränderten Umlagengrundlage Mehraufwendungen von ca in diesem Bereich. Die gemeindlichen Hebesätze für die Grundsteuer, Gewerbesteuer sowie Hundesteuer bleiben unverändert. Stellt man die geplanten Investitionen und die entsprechenden Einnahmen gegenüber, so besteht am Jahresende 2018 ein Kreditbedarf von rd. 1,2 Mio.. Nach Abschluss der Maßnahmen wird der genaue Kreditbedarf ermittelt und entsprechend aufgenommen. Durch die anschließende Veräußerung der Baugrundstücke kann vermutlich ein Großteil der Investitionen refinanziert werden. Abschließend hielt Herr Hemgesberg fest, dass sich die Finanzlage in Korlingen trotz des unausgeglichenen Ergebnis- und Finanzhaushaltes weiterhin sehr gut darstellt. Sollte die Entwicklung wie erwartet eintreten, kann schon im nächsten Jahr der Haushalt wieder ausgeglichen werden. Nachdem die Fragen seitens der Ratsmitglieder zum Haushalt beantwortet werden konnten, stimmte der Gemeinderat einstimmig der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2018 in vorliegender Form zu. Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe- Ausbau der Neustraße und Valentinstraße Der Vorsitzende erläuterte die Situation nach der Ausschreibung am für den Ausbau der Neustraße und Valentinstraße (Teilstück, K58) inkl. der Anschlüsse an die Kreisstraße K 57 sowie eines Wegteilstückes in der Verlängerung der Mühlenstraße mit Erneuerung / Sanierung von Entwässerungs- / Wasserversorgungsanlagen in der Ortsgemeinde Korlingen. Die Preise sind im Vergleich zur aufgehobenen Ausschreibung aus dem Frühjahr 2017 nicht gesunken. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Preisniveau stark angestiegen ist. Mindestbietender war die Firma Köhler Straßenbau GmbH & Co. KG, Gottbillstraße 16, Trier, mit einer geprüften Angebotssumme von ,98 (inkl. 19 % MwSt.). Auf die Ortsgemeinde entfallen hiervon ,62 (inkl. 19 % MwSt.). Anschließend erläuterte Herr Fuchs vom Ingenieurbüro Fuchs allen Anwesenden noch einmal die Gesamtmaßnahme und die Grundsätze des Vergabewesens. Eine erneute Aufhebung, ohne Schadensersatzansprüche an die Firma zu zahlen, gilt als äußerst unwahrscheinlich. Zudem ist nicht zu erwarten, dass das Preisniveau in den nächsten Monaten absinken wird. Er empfiehlt die Auftragsvergabe an die Mindestbietende Firma durchzuführen. Aufgrund des hohen Preisniveaus hat am Donnerstag, den ein Bietergespräch mit allen Auftraggebern und der ausführenden Firma stattgefunden. Die Baufirma hat der Ortsgemeinde in einem Gespräch noch über Möglichkeiten der Kostenreduzierung während der Bauphase angeboten. Diese werden geprüft und ggf. in Anspruch genommen. Der Gemeinderat sprach sich mit 8 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Auftragsvergabe an die Mindestbietende Firma Köhler Straßenbau GmbH & Co. KG aus. Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung des Kindergartens in Gutweiler Der Ortsbürgermeister erläuterte dem Gemeinderat, dass die Kita Gutweiler um eine 4. Gruppe erweitert werden müsse. Zurzeit ist die Kita mit 64 Tagesplätzen voll ausgelastet, so dass eine Erweiterung um eine 4. Gruppe dringend erforderlich ist. Der Vorsitzende legte dem Gemeinderat die Planungsunterlagen zur Einsichtnahme vor. Der jetzige Mehrzweckraum ist marode und asbestbelastet, dieser wird abgerissen und durch einen neuen Anbau ersetzt. Die Kosten für den Umbau sollen sich auf ca ,00 belaufen. Während der Bauphase wird eine Kindergartengruppe einen Raum im alten Pfarrheim nutzen. Nach kurzer Diskussion entschied sich der Gemeinderat mit einstimmig für die Erweiterung der Kita Gutweiler. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung an der Bündelausschreibung Stromlieferung Der Vorsitzende teilte dem Rat mit, dass die Stromlieferung zwischen den kommunalen Vertragspartnern mit dem Energieversorger Mittelrhein zum endet. Die Ausschreibungsunterlagen lagen dem Gemeinderat zur Einsichtnahme vor. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dafür ihre Objekte/Abnahmestellen an der 4. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf zu beteiligen und beauftragt die Verwaltung, die Gt-service GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung zu betrauen. Wie in den Vorjahren soll Ökostrom ohne Neuanlagenquote bezogen werden. Im nichtöffentlichen Teil erteilte der Rat sein Einvernehmen zu privaten Baumaßnahmen. Kontaktdaten des Ortsbürgermeisters Telefon: 06588/ Mobil: Mail: ortsbuergermeister@korlingen.de Webseite: Lorscheid Aus der Sitzung des Gemeinderates Lorscheid vom Einwohnerfragestunde Es lagen keine Wortmeldungen vor. Mitteilungen Gemischter Chor Die Vorsitzende teilte mit, dass sich der gemischte Chor Lorscheid mit Schreiben vom bei der Ortsgemeinde für die großzügige Spende anlässlich seines 70-jährigen Jubiläums bedankt hat. Einwohnerzahl Zum Stichtag zählte die Gemeinde 593 Einwohner. 110 KV-Leitung Voraussichtlich werden in der 10. KW auf der geplanten Trasse der 110 KV-Leitung Baugrunduntersuchungen (Bohrkerne) genommen. Holzvermarktung Im Bürgerhaus Hetzerath findet am 23. April 2018 eine Informationsveranstaltung zur künftigen Holzvermarktung statt. Die Vorsitzende und Frau Susanne Reidenbach- Rausch werden an der Veranstaltung teilnehmen. Beratung und Beschlussfassung über Ausgleichsmaßnahmen für den Windpark Bescheid Süd Die Ortsbürgermeisterin informierte den Gemeinderat darüber, dass die Firma JUWI beabsichtigt auf der Gemarkung Lorscheid eine Ausgleichsfläche für den Windpark Bescheid Süd auszuweisen. Am vergangenen Sonntag haben Mitglieder des Gemeinderates sich die geplante Ausgleichsfläche mit Forstrevierleiter Clemens Phillips angesehen. Auf Nachfrage beim Ingenieurbüro Fischer wurde der Ortsbürgermeisterin mitgeteilt, dass durch die geplante Ausweisung der Ausgleichsfläche keine Beeinträchtigungen für den Flächennutzungsplan bestehen. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis. Die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt im nichtöffentlichen Teil. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung Stromlieferung Der Gemeinde- und Städtebund bietet der Ortsgemeinde, wie in den Jahren zuvor auch, die Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung für die Stromlieferung für die Jahre an. Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig für die Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung Stromlieferung Bei den zur Auswahl stehenden Stromarten Normalstrom, Ökostrom und Ökostrom mit Neuanlagenquote stimmten 5 Ratsmitglieder für Ökostrom und 7 Ratsmitglieder für Ökostrom mit Neuanlagenquote.

16 Ruwer Ausgabe 12/2018 Teilnahme am Landeswettbewerb Unser Dorf hat Zukunft 2018 Das Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz in Mainz hat den Landeswettbewerb Unser Dorf hat Zukunft 2018 ausgeschrieben. Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig gegen eine Teilnahme am diesjährigen Landeswettbewerb. Zustimmung zu einer Eilentscheidung (Heizung KiTa) Die Vorsitzende berichtete über einen erneuten Ausfall der Heizung in der KiTa im Dezember Ursächlich für den Heizungsausfall war eine Blockade in der Förderschnecke der Hackschnitzel bedingt durch zu viel Hartholzanteil in den Hackschnitzeln. Der Hackschnitzelbunker musste zweimal mit einem Bagger geleert werden und die Hackschnitzel per LKW abgefahren werden. Hierdurch entstanden Kosten in Höhe von 799,00 plus MwSt. Der Gemeinderat stimmte der Eilentscheidung bei einer Enthaltung einstimmig zu. Die stellvertretende Leiterin der KiTa, die sich unter den Zuhörern befand und der das Wort erteilt wurde, sprach auch die Problematik des bereits mehrmaligen Heizungsausfalles in der KiTa in den vergangenen Monaten an. Um auf Dauer einen ordnungsgemäßen KiTa-Betrieb zu gewährleisten war der Gemeinderat der Auffassung, über eine zusätzliche Notheizmöglichkeit zur Hackschnitzelheizung nachzudenken. Hier käme eventuell zusätzlich ein Pufferspeicher mit Strombetrieb, oder auch eine Heizmöglichkeit mit Pellets in Frage. Beratung und Beschlussfassung über den Umbau der Küche in der KiTa Anhand einer Planskizze erläuterte die Vorsitzende den vorgesehenen Umbau der Küche in der KiTa. Bereits am 21. November 2017 hatte der Gemeinderat anlässlich einer KiTa-Begehung die Umbaumaßnahme besprochen. Es ist vorgesehen, die Küchenunterschränke, die vor den beiden Heizkörpern verbaut sind, als Insel an die bestehende Arbeitsplatte zu stellen. Für den Umbau entstehen keine Kosten, da dieser unter Mithilfe von Herrn Jost aus Herl durchgeführt wird. An Material wird ein Stück Arbeitsplatte von ca. 1,80 m Länge und ein Edelstahlbezug für die Arbeitsplatte benötigt. Hierfür entstehen Kosten von rund 500,00. Nach kurzer Beratung sprach sich der Gemeinderat einstimmig für den Umbau der Küche, wie vorgestellt, aus. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Schutzhütte Die LEADER-Aktionsgruppe (LAG) Erbeskopf hat als erstes Gemeinschaftsprojekt ein gemeinsames Hüttenprojekt beschlossen. Geplant ist die Aufstellung von Wanderschutzhütten mit Tisch und Sitzgruppe entlang des Saar-Hunsrück Steiges und der Traumschleifen. Hierdurch soll eine Aufwertung der Aufenthaltsqualität in der Region und durch die einheitliche Gestaltung eine Steigerung des Wiedererkennungswertes erreicht werden. Um den unmittelbaren Bezug zur Traumschleife Römer-Keltenpfad herzustellen schlug die Vorsitzende vor, die Schutzhütte auf dem angepachteten Grundstück des Spielplatzes aufzustellen. Im Rahmen einer noch zu schließenden Vereinbarung zwischen der LAG Erbeskopf und der Ortsgemeinde zur Errichtung und Erhaltung der Schutzhütte erklärt sich die Gemeinde bereit, gemäß den Förderrichtlinien für das LEADER-Programm eine Zweckbindungsfrist von 12 Jahren einzuhalten. Das heißt, dass die Schutzhütte über diesen Zeitraum in einem nutzbaren und sicheren Zustand gehalten wird. Die Vorsitzende erteilte Herrn Günther Schuh das Wort, der ergänzend über das Projekt informierte. Für die Verbandsgemeinde Ruwer kommen maximal 4 Standorte von Schutzhütten in Frage. In einem ersten Förderschritt erhält jede Verbandsgemeinde zunächst die Möglichkeit zwei Standorte für Hütten zu definieren. Einer dieser Standorte ist das von der Vorsitzenden vorgeschlagene Spielplatzgrundstück. Wie Herr Schuh weiter mitteilte wäre es sinnvoll, die Hütte gegen Feuer und Sturm zu versichern. Die Versicherung kostet ca. 35 Euro brutto jährlich. Nach eingehender Beratung stimmte der Gemeinderat der Aufstellung der Schutzhütte auf dem Spielplatzgrundstück zu und beschloss ebenfalls eine Versicherung gegen Feuer und Sturm für die Hütte abzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beratung und Beschussfassung über die Aufstellung einer zusätzlichen Straßenleuchte in der Wasserfelder Straße Die Vorsitzende teilte mit, dass geplant ist eine zusätzliche Straßenleuchte im Bereich Hauptstraße/Wasserfelder Straße und dem Grundstück Irmgard Eiden aufzustellen. Die Kosten belaufen sich lt. Angebot der Firma Innogy auf 1.651,53 zzgl. MwSt. Die Kosten für die Straßenleuchte sollen anteilig von den Anwohnern gezahlt werden. Nach kurzer Beratung sprach sich der Gemeinderat einstimmig für die Aufstellung einer zusätzlichen Straßenlampe in der Wasserfelder Straße aus. Die Ratsmitglieder Susanne Reidenbach-Rausch und Georg Thömmes nahmen wegen Ausschließungsgründen gemäß 22 GemO nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil und entfernten sich vom Sitzungstisch. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bio- Abfallcontainers Der Zweckverband ART plant die Aufstellung von Bio-Abfallcontainern in den Ortsgemeinden. Vorgesehen ist eine wöchentliche Entleerung und Reinigung. Die Vorsitzende hatte das Schreiben des ART und Fotos der geplanten Container als Tischvorlage vor der Sitzung den Ratsmitgliedern ausgehändigt. Nach Ansicht der Ortsbürgermeisterin ist der jetzige Standort der Glas- und Kleidercontainer ungünstig und es sollte über einen alternativen Standort für diese Container und den Bio-Abfallcontainer nachgedacht werden. Sie stellte als einen möglichen neuen Standort die gemeindeeigene Parzelle in der Brunnenstraße Ecke Neugasse zur Diskussion. Nach eingehender Beratung über die Aufstellung und den Standort des Bio-Containers fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss: Ein Bio-Container kann durch die ART in der Ortsgemeinde Lorscheid aufgestellt werden. Die Standortfrage kann nicht abschließend geklärt werden und wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen 1 Enthaltung Annahme von Spenden Die Vorsitzende informierte darüber, dass ein Lorscheider Bürger, der nicht genannt werden möchte, der Ortsgemeinde eine Geldspende in Höhe von 100,00 für den Dorfsaal hat zukommen lassen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spende einstimmig zu. Anfragen und Anregungen Veröffentlichungen von Niederschriften Ratsmitglied Zora Back sprach nochmals die Veröffentlichungen der Niederschriften im Amtsblatt an. Insbesondere mahnte sie an, dass nicht die genauen Abstimmungsergebnisse und auch nicht die Niederschrift in Gänze veröffentlich wird. Bürgermeisterin Stefanie Nickels sagte zu, eine entsprechende Prüfung zu veranlassen. Wirtschaftsweg Ratsmitglied Ludwig Welter bat darum, die Verkehrssicherungspflicht des Wirtschaftsweges zur Spechtmühle zu prüfen. Außerdem stellte er fest, dass auf dem Weg zum Hochbehälter Kiesansammlungen aufgrund von Starkregen aufgetreten sind und entfernt werden sollten. Weitere Anfragen von Herrn Welter konnte die Ortsbürgermeisterin direkt beantworten. Im nichtöffentlichen Teil erteilte der Rat sein Einvernehmen zu zwei privaten Bauvorhaben. Weiter beschäftigte sich der Rat mit Vertrags- und Pachtangelegenheiten. Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin fällt aus Am Montag, 26. März 2018 fällt die Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin aus. Mertesdorf Aus der Sitzung des Gemeinderates Mertesdorf vom 25. Januar 2018 Integrierte Bio-Abfallverwertung nach dem Trierer Modell plus Der Zweckverband A.R.T. bittet mit Schreiben vom um Unterstützung beim Projekt Bringsystem für Bioabfälle von privaten Haushalten. Aufgrund deutlicher Kritik der Presse als auch von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere über die zu geringe Anzahl der bisher eingerichteten Abgabestellen, ist geplant, um eine größere Akzeptanz für das Bringsystem für Speise- und Küchenabfälle zu schaffen, die Zahl der Standplätze für die Biogut-Container zu vergrößern. Insoweit wird angefragt, ob Biogut-Container zum Beispiel neben den Glascontainern an den verschiedenen Sammelplätzen im Ort aufgestellt werden können. Dabei ist zunächst geplant, kurzfristig Sammelcontainer in der Nähe von den Glascontainern zu positionieren, zum Beispiel in Form von fahrbaren Abfallcontainern

17 Ruwer Ausgabe 12/2018 und langfristig Sammelboxen mit optimierten Einwurföffnungen, ähnlich wie bei den Glascontainern an den Containerstandorten zu installieren. Im Rat bestand Einverständnis, dass entsprechende Behälter an allen Glascontainer-Sammelorten in der Ortsgemeinde aufgestellt werden können. Geplantes Wohnangebot für Menschen mit Behinderungen Das Gemeindegrundstück oberhalb der Neuapostolischen Kirche wurde im Rahmen der Grobplanungen der Kreisverwaltung Trier- Saarburg mit einem Anbieter der Jugendhilfe Sankt Maria Weiskirchen für den Bau einer entsprechenden Einrichtung vorgeschlagen. Mit Schreiben vom hat die Ortsgemeinde nun die Mitteilung erhalten, dass ihr Vorschlag nicht in die engere Wahl als Standort für eine solche Einrichtung gekommen ist. Teilnahme am Landeswettbewerb Unser Dorf hat Zukunft 2018 Die Unterlagen für die Teilnahme am Landeswettbewerb Unser Dorf hat Zukunft 2018 sind von der Verwaltung zugesandt worden. Ortsbürgermeisterin Wilhelm bittet die Ratsmitglieder, sich Gedanken darüber zu machen, ob eine Teilnahme am Kreisentscheid beabsichtigt ist. Eine endgültige Entscheidung soll dann in der nächsten Gemeinderatssitzung getroffen werden. Wirtschaftsplan Sachkosten Kita Sankt Martin Mertesdorf Der Ortsgemeinde ist der Wirtschaftsplan für die Sachkosten der Kita Sankt Martin Mertesdorf für das Jahr 2018 zugegangen. Dieser Plan beinhaltet z. B. Gebäudeunterhaltung, Inventar, Versicherung, Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Reisekostenerstattungen, Veranstaltungen, Bildung und Lerndokumentation, Fachliteratur, Büromaterial usw. mit einer Gesamtsumme von ,--. An diesen Kosten beträgt der Anteil der Kommune ,--, die Einnahmen von Seiten der Eltern 1.900,-- und der Trägeranteil des Bistums 6.000,--. Bericht des Spielplatzsachverständigen Am ist der Bericht des Spielplatzsachverständigen Burkhard Theis zugegangen. Bereits am hatte eine Untersuchung sämtlicher Spielplätze mit den jeweiligen Spielgeräten stattgefunden. Die einzelnen Spielgeräte sind im Bericht dokumentiert sowie auch die Mängel an den Anlagen. Diese wurden mit dem Gemeindearbeiter besprochen und sind bereits weitestgehend behoben. Antrag auf einen einmaligen Zuschuss zur internationalen Ministranten-Wallfahrt nach Rom Mit Datum vom ist ein Antrag des Vorbereitungsteams mit der Bitte um einen einmaligen Zuschuss für die Reisekasse der drei Messdiener, die die Gemeinde Mertesdorf in Rom vertreten wollen, eingegangen. Ehrenamtspreis 2017 Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, den Ehrenamtspreis für das Jahr 2017 an Frau Agnes Busemeyer für ihr Engagement zur Bewahrung der dörflichen Geschichte von Mertesdorf, zu verleihen. Die Dokumentation von Veränderungen der Infrastruktur in der Gemeinde, das Auffinden historischer Stätten oder aber die Dokumentation des Dialektes oder der Hausnamen, die es früher in den Orten für bestimmte Familien gab, soll ausgezeichnet werden. Aber auch ihr Engagement im Rahmen der Kommunalpolitik, ihre Teilnahme an sämtlichen Sitzungen des Gemeinderates und darüber hinaus auch ihr immer wieder kritisches Einbringen hebt Ortsbürgermeisterin Wilhelm besonders hervor. Das sei eine Form demokratischen Engagements, welches sehr wichtig sei und besondere Anerkennung verdiene. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung an der Bündelausschreibung Stromlieferung In der Ortsgemeinde Mertesdorf gibt es zwei Abnahmestellen, das Bürgerhaus und den Sportplatz. In den letzten Jahren hatte die Ortsgemeinde Mertesdorf im Rahmen der Bündelausschreibung 100 % Strom aus erneuerbaren Energien, nämlich Ökostrom ohne Neuanlagenquote mit Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell beauftragt. Die Leistung, die der Gemeinde- und Städtebund für die Teilnehmer der Bündelausschreibung Strom erbringt, sind: Die Prüfung bestehender und vorgelegter Verträge hinsichtlich Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit. Die Zusammenstellung und Auswertung der für die Ausschreibung erforderlichen Daten für jeden Teilnehmer. Die Konzeption und Durchführung einer europaweiten Bündelausschreibung der Stromlieferung nach den vergaberechtlichen Vorschriften. Die Konzeptionserstellung, Ausfertigung und den Versand der Stromlieferverträge. Die Begleitung und Beratung bei der Umsetzung des Stromliefervertrages in rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht vor Lieferbeginn. Die Vertragskontrolle während der Laufzeit der ausgeschriebenen Stromlieferverträge. Die Ausschreibung erfolgt dabei auf der Grundlage eines einheitlichen Stromliefervertrages den der Gemeinde- und Städtebund durch eine entsprechend spezialisierte Anwaltskanzlei erstellen lässt. Für die Teilnahme an der Ausschreibung, sowie die Leistungen zur Nachbetreuung während der Vertragslaufzeit betragen die Kosten pro Teilnehmer insgesamt 17,50 pro Abnahmestelle in der Gemeinde Mertesdorf, mindestens wird jedoch zur Deckung der anfallenden Verwaltungskosten 120,-- pro Teilnehmer nebst Umsatzsteuer erhoben. Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat bevollmächtigt die Ortsbürgermeisterin in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung, den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Mertesdorf zum zu beauftragen. 2. Der Gemeinderat überträgt die Zuschlagsentscheidung für die Vergabeleistungen an den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bzw. die GT-Service, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedient. 3. Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem/den Lieferanten, der/die den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der vierten Bündelausschreibung Strom ausschreiben zu lassen: 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell. Der Rat stimmte vorliegendem Beschlussvorschlag einstimmig bei 1 Enthaltung zu. 3) Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Mietvertrages zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle (Funkmast) Ortsbürgermeisterin Wilhelm gab vorab nochmals eine Zusammenfassung: Im Jahr 2015 hatte der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zur Verpachtung eines Grundstücks an die Deutsche Funkturm AG zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle / Mobilfunkmast oberhalb der Johannishütte gefasst. Die Grundstücksgrenze befindet sich knapp 300 m von der nächsten Wohnbebauung der Bergstraße entfernt. Am fand eine Einwohnerinformation durch die Telekom und weitere Beteiligte zum geplanten Funkmast statt. Wenig später gab es eine weitere Informationsveranstaltung des BUND im Bürgerhaus. Auch dort wurde der von der Gemeinde gewählte Standort ausdrücklich als bester Standort im Ort bezeichnet, aufgrund gerade der Entfernung zur Wohnbebauung. Mit Einwohnerantrag vom mit 127 Unterschriften begehrten die Vertreter des Antrags den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zur Errichtung eines Sendemastes bei der Johannishütte auf einem Grundstück der Gemeinde wegen möglicher unnötiger Gesundheits-schäden zu überdenken und nach Aufstellung eines Mobilfunkkonzeptes für die Gemeinde Mertesdorf unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse neu zu bewerten. Der Gemeinderat trug den Bedenken dieser Anwohner durch Beauftragung eines Gutachtens durch das EMF-Institut Rechnung. Der Gutachter stellte das Gutachten in der öffentlichen Sitzung vom vor. Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit, Fragen an den Gutachter zu stellen. Dr. Nießen veranschaulichte anhand einer Übersichtskarte von Mertesdorf verschiedene mögliche Sendeeinstellungen und Neigungsmöglichkeiten der geplanten Sendemasten und erläuterte die Auswirkungen im Hinblick auf Strahlung und zu erwartende Netzabdeckung sowie Vor- und Nachteile für die Anwohner. Im Verlaufe dieser Diskussion wurden auch Fotoaufnahmen eines Versuchs mit einem Wetterballon gezeigt. Diesen hatte man in Höhe eines Sendemastes, d. h. ca. in 45,00 m Höhe am geplanten Aufstellungsort installiert. An den Stellen mit freier Sicht auf den Ballon innerorts, so Dr. Nießen, müsste man von erhöhter Strahlenbelastung ausgehen. Es war festzustellen, dass der Ortskern häufig durch Bewuchs, Wald und Bäume oder Gebäude abgeschirmt ist, was nochmals zu einer deutlichen Reduzierung der Emissionen führt, so Dr. Nießen. Insgesamt stellte der Gutachter fest, dass man deutlich unter den deutschen Grenz-werten, unter den Schweizer Grenzwerten und auch unter den belgischen Grenzwerten, die noch etwas strenger seien. liege.

18 Ruwer Ausgabe 12/2018 Es wurde dann versucht, die konkreten Vorschläge des Gutachters im Mietvertrag umzusetzen. Im Februar 2017 fand in der Verbandsgemeindeverwaltung zur Besprechung der Vorschläge des Gutachters ein gemeinsamer Termin mit Vertretern der Telekom, der Deutschen Funkturm GmbH, dem damaligen Verbandsgemeindebürgermeister Busch, dem Bürgermeister der Nachbargemeinde Kasel, Herrn Ewald, der Ortsbürgermeisterin und dem Beigeordneten Stüttgen statt, mit dem Versuch, auszuloten, inwieweit die Telekom entgegenkommen könne. Es wurde ziemlich deutlich von Seiten der Telekom signalisiert, dass man kaum Verhandlungspotenzial sieht, dennoch wurde so verblieben, dass ein schriftlicher Vertragsentwurf mit den Änderungsvorschlägen der Gemeinde an die Telekom hereingegeben wird. Letztlich war die Telekom nicht bereit, die Vorschläge des Gutachters in den Mietvertrag aufzunehmen. Im Dezember 2017 wurde der Ortsgemeinde definitiv mitgeteilt, dass die Forderungen zu den vom Gutachter vorgeschlagenen Sektorausrichtungen oder auch einer Minimierung der Sendeleistung keinen Eingang in den Vertrag finden werden. In einigen anderen Punkten zeigte sich die Telekom verhandlungsbereit. Der Gemeinderat hat nun darüber zu befinden, ob er einen Mietvertrag mit der Telekom zur Errichtung eines Funkmastes auf der Basis des zuletzt vorliegenden Vertragsentwurfes ohne die Aufnahme der Empfehlungen des Gutachters zur Optimierung des Standortes abschließen will oder nicht. Die Vertreter der Telekom haben bereits von Beginn an ausgeschlossen, den Standort Grüneberg ins Auge zu fassen, weil von dort aus eine flächendeckende Mitversorgung der Gemeinde Kasel, die von Anfang an im Sinne eines Synergieeffektes mit beabsichtigt war, nicht möglich sei. Eine große Mehrheit der Einwohner von Mertesdorf fordert dringend die Verbesserung des Funknetzes. Der geplante Standort ist der einzig sinnvolle Standort mit ausreichendem Abstand zur Wohnbebauung, der sich in Mertesdorf, was die öffentlichen Standorte angeht, finden lässt. Darüber hinaus sei auch zu bedenken, was passiert, wenn sich der Gemeinderat gegen den Abschluss des Mietvertrages entscheidet. Die Gemarkungsgrenze von Kasel schließt sich unmittelbar an die von Mertesdorf, gerade im Bereich des geplanten Standortes an, sie verläuft etwa einen Feldweg weiter. Den Kaselern ist es also unbenommen, den Funkmast auf ihrer eigenen Gemarkung zu errichten, wenn Mertesdorf ablehnt. Festzuhalten bleibt, dass eine Kommune in den Verhandlungen mit einem Weltkonzern kaum Chancen hat, unterhalb der bestehenden Regelungen verpflichtende vertragliche Regelungen zu schaffen. Letztlich ist es der Gesetzgeber, der hier Verbesserungen durch gesetzliche Änderungen von Grenzwerten schaffen muss. Nichtsdestotrotz sei noch einmal festzuhalten, dass die deutschen gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Die Grenzwerte liegen unterhalb der Schweizer und der belgischen Grenzwerte. Es müsse auch jedem Bürger bewusst sein, dass die Strahlenbelastung, der er sich aussetzt, indem er sein Mobilfunktelefon ans Ohr hält, indem er Netzwerke in seinem Haus errichtet oder Geräte wie Mikrowellen und Ähnliches betreibt, um ein Vielfaches höher ist, als die Strahlung, die von dieser Sendeanlage ausgehen wird. Der Gemeinderat habe auch eine Verpflichtung, ausreichend Infrastruktureinrichtungen zur Verfügung zu stellen, damit alle die Einwohner die Möglichkeit haben, die gängigen modernen Kommunikationsmittel in ausreichendem Umfang zu nutzen. Nach kurzer Diskussion wurde der Abschluss eines Mietvertrages mit der Telekom zur Errichtung einer Mobilfunkanlage zur Abstimmung gestellt. Mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen votierte der Rat für den Abschluss des Vertrages. Auftragsvergaben a) Ersatzbereifung Traktor Dem Rat lagen Angebote für die Ersatzbereifung des gemeindlichen Traktors vor. Einstimmig beschloss der Rat den Kauf eines Satzes neue Reifen bei der Fa. Haubrich für 1.430,--. b) Hundetoilette (Beutelspender) In der Gemeinderatssitzung vom 06. November 2017 wurden verschiedene Problematiken bereits mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Ruwer thematisiert. Eine Gruppe von Hundehaltern hat daraufhin der Ortsgemeinde Vorschläge per für Müllbehälter und Mülltütenspender zukommen lassen. Dem Rat lagen zwei Angebote für eine Kombination aus Hundekotbeutel und Papierkorb vor. Mehrheitlich entschied sich der Rat für die Anschaffung 4 dieser Kombi-Aufsteller mit Papierkorb und passender roter Hundekotbeutel zum Preis von je 199,-- bei der Firma Schäfer. Eingangstür Jugendraum Die Fenster im Jugendraum wurden zwischenzeitlich erneuert und auch die beauftragten Elektroarbeiten wurden ausgeführt. Es steht nun noch die Erneuerung der Eingangstür aus. Hierzu liegt ein Angebot der Firma Hoffmann vor, mit den Alternativen einer Tür mit Glasfassung aus normalem Glas oder Sicherheitsglas oder als komplett gefüllte Tür, die eventuell widerstandsfähiger ist. Mehrheitlich entschied sich der Rat für die komplett gefüllte Tür zum Angebotspreis von 3.052,-- brutto. Erneuerung Treppenanlage Maximinerweg Der Zustand des Maximinerweges nebst Treppenanlage wird von den Anwohnern und denen, die diesen Weg benutzen, beklagt. Die Treppe ist komplett abgesunken, auch der Weg ist nicht mehr in Ordnung. Beigordneter Stüttgen hat bei der Verbandsgemeindeverwaltung ein Leistungsverzeichnis erstellen lassen, das den Ratsmitgliedern vorlag. Nach der Kostenermittlung würde sich die Reparatur von Treppenanlage und Gehweg auf insgesamt ,14 belaufen. Vor Einholung von Angeboten solle erst durch die Verwaltung geklärt werden, ob zu dieser Maßnahme Anliegerbeiträge fällig werden. Einstimmig votierte der Rat dazu, die Entscheidung bis zur Klärung dieser Frage zurückzustellen. Friedhofsangelegenheit Das Dach der Friedhofskapelle war undicht und musste repariert werden. Der Dachdecker erklärte, dass die Substanz des Daches insgesamt in einem sehr schlechten Zustand sei, weshalb die Gemeinde über eine Erneuerung nachdenken solle. Dazu wäre es notwendig, eine Leistungsverzeichnis aufzustellen und dann entsprechende Angebote einzuholen. Mit 14 Ja-Stimmen, und 1 Enthaltung entschied sich der Rat ein entsprechendes Leistungsverzeichnis von der Verwaltung erstellen zu lassen. Das Friedhofseingangstor ist ebenfalls defekt und schließt nicht mehr, es müsste komplett neu gesetzt werden, da es in sich verzogen ist. Hierzu lag ein Angebot der Fa. Hoffmann vor. Statt einer Reparatur sollen Angebote für ein neues Tor aus verschiedenen Materialien eingeholt werden. Hierzu herrschte Einvernehmen im Rat, ohne dass eine Abstimmung stattfand. Raumangebot Bücherei In einer der vorigen Sitzungen wurde beschlossen, dass die Bücherei im Bürgerhaus untergebracht werden soll. Vorgesehen war der jetzige VHS-Raum. Hier stellt sich aber jetzt die Frage der Belastbarkeit der dort befindlichen Holzdecke angesichts eines Gewichts der Bücher von mehreren Tonnen. Um hier die Kosten für eine teure Statiküberprüfung oder weiterer Maßnahmen zu sparen, wären die Damen der Bücherei auch damit einverstanden, in den jetzigen Sitzungssaal zu ziehen. Dieser bietet noch mehr Stellfläche für Regale und hat eine Betondecke. Der Gemeinderat könnte seine Sitzungen im VHS-Saal oder im großen Saal abhalten. Gleichzeitig könnte man die Tische und Stühle im VHS-Saal erneuern und die Bestuhlung aus dem jetzigen Sitzungssaal in den großen Saal verbringen. Dann müssten sie bei größeren Veranstaltung nicht jedes Mal durch das Treppenhaus transportiert werden. Da der ehemalige Büchereisaal in der Schule frei wird, könnte der Malkurs der VHS ggf. auch in diesen Saal umziehen. Mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme erklärte der Rat sein Einverständnis damit, dass die Bücherei den ehemaligen Sitzungssaal als neuen Standort erhält. Anfragen und Anregungen a) Die Einweihung des Dorfplatzes soll am Sa. 12. Mai, Uhr stattfinden, wenn auch die französische Partnergemeinde anwesend ist. Hiermit erklärte sich der Rat einverstanden. b) Auf dem Spurplattenweg bei der Firma Bus Becker stehen Autos ohne Nummernschilder. Die Verwaltung wird gebeten, hier tätig zu werden. Im nichtöffentlichen Teil fasste der Rat Beschlüsse zu privaten Bauvorhaben. Sprechstunde und Gemeindebüro Ortsbürgermeisterin Ruth Wilhelm ist während einer Sprechstunde im Gemeindebüro im Bürgerhaus jeweils donnerstags von Uhr zu erreichen. Telefon-Nr. Bürgerhaus während der Sprechstunde Nachrichten können auch im Briefkasten am Bürgerhaus hinterlassen werden. Das Gemeindebüro ist weiter zu erreichen wie folgt: Telefon: Bitte hinterlassen Sie ggfl. Namen und Nachricht auf dem Anrufbeantworter Postanschrift: Homepage: Eichgraben 4, Mertesdorf buergermeisterin@mertesdorf.de

19 Ruwer Ausgabe 12/2018 Nachruf Am 13. März ist Herr Joachim Gorges im Alter von 78 Jahren verstorben. Herr Gorges gehörte dem Gemeinderat Mertesdorf von 1989 bis 1994 an. In dieser Zeit setzte er sich stets tatkräftig und uneigennützig für das Wohl der Gemeinde Mertesdorf ein. Mit Herrn Gorges verlieren wir einen engagierten Mitbürger, dem wir ein ehrendes Andenken bewahren. Unser besonderes Mitgefühl gilt seiner Familie. Für die Ortsgemeinde Mertesdorf Ruth Wilhelm, Ortsbürgermeisterin Morscheid Öffentliche Ausschreibung Landverpachtung Die Ortsgemeinde Morscheid verpachtet das gemeindliche Grundstück, Flur-Nr. Parz.-Nr. Gewann Größe 6 31 Auf der Liohl Grünland ca. 0,88 ha Der neue Pachtvertrag wird rückwirkend ab für eine Dauer von 10 Jahren abgeschlossen. Angebote sind in Euro und schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag, mit der Aufschrift Pachtangebot Morscheid bis spätestens Montag, den 16. April 2018 um 11:00 Uhr nur bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Zimmer 102 (Frau Köppinger) abzugeben oder zuzusenden. Vordrucke für Pachtangebote sind beim Ortsbürgermeister, der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Zimmer 102 oder per unter tanja.koeppinger@ruwer.de erhältlich. Auswärtige Bieter sind nicht zugelassen. Weber, Ortsbürgermeister Friedhofsgebührensatzung Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren n der Ortsgemeinde Pluwig vom Der Gemeinderat Morscheid hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland - Pfalz (GemO) und der 1, 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird : 1 Allgemeines Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzergebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind: 1. bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben und der Antragsteller, 2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. (2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom , die 1. Nachtragssatzung vom , die 2.Nachtragssatzung vom , die 3. Nachtragssatzung vom und die 4. Nachtragssatzung vom außer Kraft. Morscheid, Ortsbürgermeister Josef Weber Friedhofsgebührensatzung vom Der Gemeinderat Morscheid hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 1, 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: 1 Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung erhält folgende Fassung: I. Reihengrabstätten 1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 180,00 b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 450,00 c) Urnenreihengrab 250,00 d) Rasenreihengrab 450,00 e) Urnenrasengrab 250,00 f) Anonymes Urnengrab 250,00 g) Pflegekosten für Rasenreihengrab 1.500,00 h) Pflegekosten für ein Urnenreihengrab 1.000,00 II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten 1 a) Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für aa) eine Einzelgrabstätte 900,00 bb) eine Doppelgrabstätte 1.800,00 cc) je weitere Grabstätte 900,00 dd) ein Urnenwahlgrab 750,00 ee) Urnenrasenwahlgrab 750,00 ff) ein Rasenwahlgrab 1-stellig 900,00 gg) ein Rasenwahlgrab 2-stellig 1.800,00 hh) Pflegekosten für ein Rasenwahlgrab (1-stellig) 1.500,00 ii) Pflegekosten je weitere Grabstätte 750,00 jj) Pflegekosten für eine Urnenrasenwahlgrabstätte 1.000,00 kk) Beilegung einer Urne 180,00 ll) Beilegung einer Urne in ein Rasenwahlgrab 180,00 b) Verlängerung des Nutzungsrechts nach Buchstabe a) bei späteren Bestattungen je Jahr für aa) eine Einzelgrabstätte 45,00 bb) eine Doppelgrabstätte 90,00 cc) je weitere Grabstätte 45,00 dd) ein Urnenwahlgrab 37,50 ee) ein Rasenwahlgrab, 1-stellig 45,00 ff) ein Rasenwahlgrab, 2-stellig 90,00 gg) Verlängerung Pflegekosten Rasenwahlgrab, 75,00 1-stellig hh) Verlängerung Pflegekosten je weitere 75,00 Grabstätte ii) Verlängerung Pflegekosten für eine Urnenrasenwahlgrabstätte 50,00 c) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit werden die gleichen Gebühren wie nach Buchstabe a) erhoben. III. Ausheben und Schließen der Gräber 1. a) Kindergrab 200,00 b) Reihengrab 400,00 c) Wahlgrab je Grabstelle 400,00 d) Urnengrab, Rasenurnengrab 200,00 IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen

20 Ruwer Ausgabe 12/2018 Die hierbei entstehenden Kosten und Ersatz von evtl. Schäden, die an benachbarten Grabstätten oder Anlagen durch die Umbettung entstehen, sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen. V. Benutzung der Leichenhalle 1. Für die Aufbewahrung einer Leiche 85,00 2. Für Urnen gelten die gleichen Gebühren wie zu 1. Morscheid, Ortsbürgermeister Josef Weber Gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe ( 22 Abs. GemO) und die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates ( 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ortsgemeinde geltend gemacht werden. Jagdgenossenschaftsversammlung Am Freitag den 23. März Uhr findet im Bürgerhaus in Morscheid die Versammlung der Jagdgenossen des gemeinsamen Jagdbezirkes Morscheid- Riveris -Sommerau statt. Hierzu sind alle berechtigten Jagdgenossen ( ggfs. mit Vollmacht) eingeladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Geschäftsbericht, Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung des Jagdvorstandes 5. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages für die Gemeinden: a.) Morscheid; b.) Riveris; c.) Sommerau 6. Verschiedenes Hans Jakobs Jagdvorsteher Bekanntmachung der Friedhofssatzung der Gemeinde Morscheid vom Der Gemeinderat Morscheid hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2 Abs. 3, 5 Abs 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom (GVBI. S.69., BS2127-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom (GVBI. S.65), folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Gemeinde Morscheid gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof. 2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof ist eine nichts rechtsfähige Anstalt der Gemeinde (2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde waren, b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte oder c) ohne Einwohner zu sein, nach 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Ortsbürgermeisters. 3 Schließung und Aufhebung (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofes können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden. (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahlgräbern erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte zu Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist. (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in Wahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet. (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekanntgemacht. Der Nutzungsberechtigten einer Wahlgrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihengrabstätten - soweit wie möglich einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kosten entsprechend der Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts. 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten Der Friedhof ist während der an den Eingängen durch Aushang bekanntgegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet. 5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet: a) das Befahren der Wege und Anlagen mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und kleinere Fahrzeuge, die der Gartenpflege dienen, Kinderwagen und Rollstühle, b) das Rauchen und Lärmen, c) das Mitbringen von Tieren, d) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten, Druckschriften zu verteilen, e) Abraum und Unrat außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen. 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätte befasste Gewerbetreibende, dürfen auf dem Friedhof gewerbliche Tätigkeiten nur ausüben, wenn sie a) In die Handwerksrolle eingetragen sind oder b) die für ihr Berufsbild erforderliche fachliche Qualifikation besitzen, sofern keine Eintragung in die Handwerksrolle vorgeschrieben ist. Die Ortsgemeinde Morscheid kann Ausnahmen zulassen. (2) Die Ortsgemeinde Morscheid kann Gewerbetreibenden allgemein oder in Einzelfall die gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof untersagen, wenn diese a) schwerwiegend gegen diese Satzung verstoßen oder b) wiederholt Arbeiten auf den Friedhöfen unsachgemäß ausgeführt haben. (3) Das Verbot kann befristet oder unbefristet erteilt werden. Das Verschulden von Mitarbeitern oder Beauftragen des jeweiligen Gewerbetreibenden wird diesem zugerechnet. (4) Die vorgenannten Arbeiten sind in jedem Fall bei der Ortsgemeinde Morscheid anzumelden. 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei dem Ortsbürgermeister unter Vorlage der Bestattungsgenehmigung der zuständigen Ortspolizeibehörde anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt 15. (2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.

21 Ruwer Ausgabe 12/2018 (3) Der Ortsbürgermeister setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest. (4) Aschen müssen spätestens 2 Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden. (5) Es ist gestattet, eine Mutter mit ihrem nicht über 1 Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten. 8 Särge (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet werden, daß jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und 0,85 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung des Ortsbürgermeisters bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge der Kindergräber dürfen höchstens 1,10 m lang, 0,50 m hoch und 0,50 m breit sein. 9 Grabherstellung (1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal ausgehoben und wieder verfüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche bis zur Oberkante des Sarges mindestens 1,10 m. (3) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör bei Wahlgräbern vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch das Friedhofspersonal entfernt werden müssen, sind die dadurch entstandenen Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Ortsgemeinde zu erstatten. 10 Ruhezeit Die Ruhezeit der Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre. 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung durch den Ortsbürgermeister. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. (3) Umbettungen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab sind nicht zulässig. Umbettungen aus einem Reihengrab in ein Wahlgrab sin nur bei der Aufhebung geschlossener Grabfelder zulässig. (4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten die Verantwortlichen nach 9 Abs. 1 BestG., bei Umbettungen aus Wahlgräbern der jeweiligen Nutzungsberechtigte. Die Ortsgemeinde ist bei dringendem öffentlichem Interesse berechtigt Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen werden von dem Friedhofspersonal durchgeführt. Hierbei kann sich eines gewerblichen Unternehmens bedient werden. (6) Die Kosten der Umbettungen und der Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch die Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden. 4. Grabstätten 12 Allgemeines, Art der Grabstätten (1) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten b) Wahlgrabstätten ( 1- oder 2-stellig ) c) Rasengrabstätten als Reihengräber d) Rasengrabstätten als 1- oder 2-stellige Wahlgrabstätten e) Rasengrabstätten als Urnenreihengräber f) Rasengrabstätten als Urnenwahlgräber g) Urnenreihengräber h) Urnenwahlgräber i) Anonyme Urnengräber j) Ehrengrabstätten (2) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Ortsgemeinde. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. (3) Die Grabstätten werden reihenweise angelegt als: a) Reihengräber b) Wahlgräber. 13 Reihengräber (1) Reihengräber sind für die Beisetzung derjenigen Verstorbenen, die keinen Anspruch auf ein Wahlgrab haben bestimmt. Sie dienen zur Erdbestattung und Beisetzung von Urnen. (2) Es werden eingerichtet: a) Einzelgrabfelder für Verstorbene bis zum vollendetem 5. Lebensjahr b) ) Einzelgrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr. (3) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in dem Falle des 7 Abs. 5 - nur eine Leiche bestattet werden. (4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teile von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird 2 Monate vorher öffentlich und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgemacht. (5) Reihengräber haben folgende Maße: a) Reihengräber für Kinder bis zu 5 Jahren Länge 1,20 m Breite 0,60 m Abstand 0,40 m b) Reihengräber für Personen über 5 Jahren Länge 2,10 m Breite 0,90 m Abstand 0,40 m c) für die fertigen Grabbeete zu b) Länge 2,10 m Breite 0,90 m 13a) Die Regelungen des 13 gelten auch für die Rasengräber. Die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung hergerichtet und für die Dauer der Ruhezeit gepflegt. Rasenreihengrabstätten dienen zur Erdbestattung und Rasenwahlgräber zur Erdbestattung und Beilegung einer Urne je Wahlgrabstätte. 14 Wahlgräber (1) Wahlgräber sind die Grabstellen, die auf Antrag einzeln oder zu mehreren für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen werden. Sie dienen zur Erdbestattung und Beisetzung von Urnen. In jeder Grabstätte, die bereits durch eine Erdbestattung belegt ist, ist die zusätzliche Beilegung je einer Urne von Angehörigen gem. 14 Absatz 4 zulässig. (2) Das Nutzungsrecht wird durch Zahlung der in der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren festgesetzten Gebühren erworben. Die Übertragung des Nutzungsrechtes an Dritte ist nicht zulässig. (3) Das Nutzungsrecht kann durch besondere Genehmigung der Ortsgemeinde gegen erneute Zahlung der jeweiligen Gebühr verlängert werden. Es muss von dem Sorgeberechtigten in einem solchen Ausmaß verlängert werden, dass für die letzte beigesetzte Leiche noch eine Ruhefrist von 20 Jahren verbleibt. Wird vor Belegung des Grabes das Nutzungsrecht nicht bis zu einer Ruhefrist von 20 Jahren durch die Sorgeberechtigten verlängert, darf das Wahlgrab nicht mehr belegt werden. (4) In den Wahlgräbern können der Erwerber und seine Angehörigen bestattet werden. Die Beisetzung anderer Personen bedarf der Genehmigung des Ortsbürgermeisters. Als Angehörige gelten: a) der überlebende Ehegatte b) Verwandte auf- und absteigender Linie, angenommene Kinder und Geschwister, c) Ehegatten der unter b) bezeichneten Personen (5) Nach dem Erlöschen des Nutzungsrechtes und nach Ablauf der Ruhefrist kann die Ortsgemeinde über die GrabsteIle anderweitig verfügen. Die beabsichtigte Wiederbelegung wird 6 Monate vorher öffentlich bekanntgemacht. Innerhalb der letzten 2 Monate sind die Grabmale und Bepflanzungen abzuräumen. (6) Das Nutzungsrecht kann nur einmal für die gesamte Wahlgrabstätte wieder verliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren.

22 Ruwer Ausgabe 12/2018 (7) Für die Abmessungen der Wahlgräber gelten die gleichen Maße je GrabsteIle wie für die Reihengräber. 15 Urnengrabstätten (1) Urnen dürfen beigesetzt werden in Urnenreihengräber 1 Urne, in Urnenrasengräber 1 Urne, in Urnenwahlgräber bis zu 2 Urnen in Urnenrasenwahlgräber bis zu 2 Urnen in anonyme Urnengräber 1 Urne. (2) Urnenreihen- und Urnenwahlgräber werden nicht besonders ausgewiesen. (3) Die Urnengräber erhalten eine Abmessung von 80cm x 80 cm. Urnenrasengräber erhalten die Breite von 100 cm. (4) Die Beisetzung ist bei dem Ortsbürgermeister rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung ist eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen. (5) Urnenbeschaffenheit Für die Bestattung sind verrottbare Urnenbehältnisse zu verwenden. (6) Aufhebung von Urnengrabstätten Nach Ende der Ruhefrist werden die Grabstätten eines Gräberfeldes in der Gesamtheit aufgehoben. Nach der Bekanntmachung der Aufhebung erfolgt die Räumung gemeinsam durch die Ortsgemeinde und die Sorgeberechtigten. Bei Erdarbeiten aufgefundene Urnenbehältnisse werden geöffnet, die Kapsel mit der Asche wird in einer eigens von der Ortsgemeinde angelegten anonymen Grabfläche beigelegt. Das Urnengefäß wird je nach Beschaffenheit entsorgt. 16 Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. 5. Gestaltung der Grabstätten 17 Wahlmöglichkeit (1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften ( 18) und Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften ( 20 u. 26) eingerichtet. (2) Alle Grabfelder sind in einem Belegungsplan festgelegt. (3) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragsteller, ob diese in einem Grabfeld mit allgemeinen oder mit besonderen Gestaltungsvorschriften liegen soll. Entscheidet er sich für eine Grabstelle mit besonderen Gestaltungsvorschriften, so besteht die Verpflichtung, die Gestaltungsvorschriften dieser Friedhofssatzung einzuhalten. Eine entsprechende schriftliche Erklärung ist durch den Antragsteller zu unterzeichnen. (4) Wird von dieser Wahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gebrauch gemacht, wird eine Grabstätte im Friedhofsteil mit besonderen Gestaltungsvorschriften zugeteilt. 18 Allgemeine Gestaltungsvorschriften Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. 6. Grabmale 19 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Die Grabmale auf Grabfeldern ohne besondere Gestaltungsvorschriften unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. Die übrigen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt. 20 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften (1) Die Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften müssen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung nachstehenden Anforderungen entsprechen: a) Für Grabmale dürfen nur Natursteine sowie Holz und geschmiedetes oder gegossenes Metall verwendet werden. b) Findlinge, findlingsähnliche, unbearbeitete, bruchrauhe, grellweiße und tiefschwarze Steine sind nicht zugelassen. c) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten: 1. Alle Steine müssen allseitig und gleichmäßig bearbeitet sein, 2. alle Bearbeitungsarten sind zulässig, außer Politur, 3. Politur ist nur als gestalterisches Element für Ornament und Schrift erlaubt, sofern sie nicht überwiegt, 4. die Grabmale müssen aus einem Stück hergestellt sein, sie dürfen keine Sockel haben, 5. nicht zugelassen sind alle nicht aufgeführten Materialien, Zutaten, Gestaltungs- und Bearbeitungsarten, insbesondere Beton, Glas, le, Kunststoff, Lichtbilder, Gold, Silber, Bronze und Farben. d) bei Rasenreihen- und Rasenwahlgrabstätten, Urnenrasenreihen- und Urnenrasenwahlgrabstätten: Stehende Grabmale: Höhe 0,55 m bis 0,80 m, Breite 0,45 m Mindeststärke 0,14 m Grabplatten: Tiefe 0,30 m, Breite 0,45 m Bei Rasenreihen- und Rasenwahlgrabstätten sind die Grabmale im vorgegebenen Areal auf geschlossen zu verlegenden Trägerplatten in Naturstein mit einer Länge von 1,30 m mittig zu platzieren. Bei Urnenrasenreihengräbern und Urnenrasenwahlgräbern sind die Grabmale im vorgegebenen Areal auf geschlossen zu verlegende Trägerplatten in Naturstein mit einer Länge von 1,00 m mittig zu platzieren. Trauerschmuck und Blumen sind nur im Bereich der Trägerplatte zulässig. Grabeinfassungen sind nicht zulässig. Der Grababstand beträgt 0,30 m. (2) Folgende Maße sind für Grabmale zulässig: a) bei Reihengräbern für Verstorbene bis 5 Jahre 1. Stehende Grabmale: Höhe 0,55 m bis 0,80 m Breite 0,45 m, Mindeststärke 0,14 m 2. Liegende Grabmale: Breite bis 0,40 m, Höchstlänge 0,50 m Mindeststärke 0,14 m b) bei Reihengräbern für Verstorbene über 5 Jahren 1. Stehende Grabmale: Höhe 0,70 m bis 0,95 m Breite bis 0,45 m, Mindeststärke 0,16 m. 2. Liegende Grabmale: Breite 0,50 m Höchstlänge 0,70 m, Mindeststärke 0,14 m. c) Bei Wahlgrabstätten: 1. Stehende Grabmale: a) bei einstelligen Wahlgräbern: Höhe 0,80 m bis 1,20 m, Breite bis 0,60 m Mindeststärke 0,18 m b) bei zwei-und mehrstelligen Wahlgräbern: Höhe 1,00 m bis 1,20 m, Breite 0,60 m Mindeststärke 0,18 m. d) bei Rasenreihen- und Rasenwahlgrabstätten: Stehende Grabmale: Höhe 0,55 m bis 0,80 m, Breite 0,45 m Mindeststärke 0,14 m Grabplatten: Tiefe 0,30 m, Breite 0,45 m Bei Rasenreihen- und Rasenwahlgrabstätten sind die Grabmale im vorgegebenen Areal auf geschlossen zu verlegenden Trägerplatten in Naturstein mit einer Länge von 1,30 m mittig zu platzieren. Trauerschmuck und Blumen sind nur im Bereich der Trägerplatte zulässig. Grabeinfassungen sind nicht zulässig. Der Grababstand beträgt 0,40 m. 2. Liegende Grabmale: a) bei einstelligen Wahlgräbern: Breite bis 0,50 m, Länge 0,70 bis 0,90 m Höhe 0,14 bis 0,30 m b) bei mehrstelligen Wahlgräbern: Breite bis 0,75 m, Länge 0,80 bis 1,20 m Höhe 0,14 bis 0,30 m. (3) Der Friedhofsträger kann Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 1 und 2 und auch sonstige bauliche Anlagen zulassen, soweit er es unter Beachtung des 18 für vertretbar hält. 21 Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von Grabmalen (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Ortsgemeinde. (2) Den Anträgen sind zweifach beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:10 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden. (3) Für die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

23 Ruwer Ausgabe 12/2018 (4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Erteilung der Zustimmung errichtet bzw. geändert worden ist. 22 Standsicherheit der Grabmale Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerkes zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. 23 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich zweimal - im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst -. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte gestellt hat, bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. (2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals. einer sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Ortsgemeinde auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen) treffen; wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Ortsgemeinde nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Ortsgemeinde dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Ortsgemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. 24 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. 24 Entfernen von Grabmalen (1) Vor Ablauf der Ruhefrist oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Ortsgemeinde entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten und nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der. Ruhefrist bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, 50 ist die Ortsgemeinde berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal nicht binnen drei Monaten abholen, geht es entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über. Sofern Grabstätten von der Ortsgemeinde abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen. 7. Herrichten und Pflege der Grabstätten 25 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des 18 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen. (2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gem. 9 BestG), bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich. (3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen. (4) Reihengrabstätten müssen innerhalb sechs Monaten nach der Bestattung, Wahlgrabstätten innerhalb von sechs Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechtes hergerichtet werden. (5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Ortsgemeinde. 26 Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften Grababdeckungen/ Grabplatten sind bis zu 1/3 der Grabfläche zulässig. Die Grabstätten sollen in ihrer gesamten Restfläche bepflanzt werden. Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher. 27 Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen. 26 Satz 4 ist zu beachten. 28 Vernachlässigte Grabstätten (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Ortsgemeinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Ortsgemeinde die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen. (2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte. 8. Leichenhalle 29 Benutzen der Leichenhalle (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Ortsgemeinde betreten werden. Die Ortsgemeinde kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen, wobei in besonderen Fällen (z. B. Urfalltod) Ausnahmen möglich sind. (2) Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen. (3) Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes. 9. Schlussvorschriften 30 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer oder von mehr als 20 Jahren werden auf die Nutzungszeit nach 14 Abs. 1 dieser Satzung seit Verleihung begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche. (3) Im Übrigen gilt diese Satzung. 31 Haftung (1) Die Ortsgemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. 32 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Bestimmungen des 4 betritt, 2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt ( 5 Abs. 1), 3. gegen die Bestimmungen des 5 Abs. 2 verstößt, 4. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt ( 6 Abs. 1), 5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt ( 11), 6. die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale nicht einhält ( 20 Abs. 2), 7. als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert ( 21 Abs. 1 und 3), 8. Grabmale ohne Zustimmung der Ortsgemeinde entfernt ( 24 Abs. 1) 9. Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält ( 22, 23 und 25), 10. Grabstätten entgegen 26 mit Grababdeckungen versieht oder entgegen 26 und 27 bepflanzt,

24 Ruwer Ausgabe 12/ Grabstätten vernachlässigt ( 28), 12. die Leichenhalle entgegen 29 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 betritt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.000,- Euro geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom (BGBl. I S. 80) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. 33 Gebühren Für die Benutzung der von der Ortsgemeinde verwalteten Friedhöfe und ihren Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung / Haushaltssatzung zu entrichten. 34 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft. Morscheid, Ortsbürgermeister Josef Weber Gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe ( 22 Abs. GemO) und die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates ( 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ortsgemeinde geltend gemacht werden. Osburg Brennholzversteigerung Osburg Am Samstag, dem findet für Ortsansässige eine Brennholzversteigerung statt. Die Versteigerung findet vor Ort statt und das Holz liegt am großen Rundweg. Jeder Hausstand darf max. 10 rm erwerben. Wer für andere Holz steigern möchte, hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Der Taxpreis beträgt 48,57 je fm (= 34 pro rm). Auf jedem Holzpolter ist eine Holznummer angebracht und die Menge in Raummeter, sowie der Taxpreis angeschrieben. Weitergehende Regelungen werden vor Ort erläutert. Treffpunkt: Sportplatz Osburg, 09:30 Uhr. Forstrevier Osburg-Farschweiler RL Clemens Philipps Unterm Bautel Osburg Tel: Fax: Handy: Sprechstunde und Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Meine regelmäßigen Bürgersprechstunden finden jeweils dienstags von bis 19:00 Uhr im Gemeindebüro statt. Sie finden das Büro in der Schule, Schulstraße 16, im Erdgeschoss rechter Eingang. Es hat einen barrierefreien Zugang. Darüber hinaus können Sie individuelle Termine für ein persönliches Gespräch mit mir vereinbaren. Bei Bedarf komme ich gerne zu Ihnen nach Hause. Klaus Bauer, Ringstraße 11, Osburg Telefon: / Ortsbuergermeister@Gemeinde-Osburg.de Zeitungsleser wissen mehr! Pluwig Jahreshauptübung der Feuerwehren Am Samstag, 24. März 2018 findet um Uhr auf dem ehemaligen Romikagelände die diesjährige Jahreshauptübung der Freiwilligen Feuerwehren Pluwig/ Gusterath, Gutweiler, Sommerau und Korlingen statt. Die Feuerwehr Pluwig/ Gusterath wird über Sirene alarmiert. Die Bevölkerung wird hierauf hingewiesen und eingeladen, der Übung beizuwohnen. Aus der Sitzung des Gemeinderates Pluwig vom Neuwahl eines Mitgliedes und stellvertretenden Mitgliedes in den Bauausschuss und Verabschiedung eines Mitgliedes des Bauausschusses a)verabschiedung Volker Meyer (FWG) legte sein Mandat als Mitglied des Bau- und Planungsausschusses aus persönlichen Gründen nieder. Ortsbürgermeisterin Scherf dankte Volker Meyer für sein jahrelanges Engagement im Bau- und Planungsausschuss, verbunden mit den besten Wünschen für die Zukunft. b) Neuwahl eines Mitgliedes Bau- und Planungsausschuss Einstimmig wurde auf Anfrage der offenen Abstimmung zu diesen Wahlen entsprochen. Da Herr Meyer der FWG angehörte, wurde Gerd Eisenbarth vom FWG-Vorsitzenden Kruft vorgeschlagen. Einstimmig wurde Gerd Eisenbarth vom Rat als Ausschussmitglied gewählt. Die Einführung und Verpflichtung erfolgt zur nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses. Da Gerd Eisenbarth nunmehr mit der Wahl als Mitglied des Bauund Planungsausschusses nicht mehr als stellv. Mitglied zur Verfügung steht, hat auch hier die FWG das Vorschlagsrecht bei der Ersatzwahl. Der Fraktionsvorsitzende schlug als Ersatzmann Michael Heinenberg vor. Ebenfalls einstimmig wurde Michael Heinenberg als stellv. Bau- u. Planungsausschussmitglied in zuvor beschlossener offener Abstimmung vom Gemeinderat gewählt. Die Einführung und Verpflichtung erfolgt ebenfalls in der nächsten Ausschusssitzung! Mitteilungen Bauern- und Handwerkermarkt Im Veranstaltungskalender 2018 ist der Bauern- und Handwerkermarkt nicht gemeldet worden. Dieser findet in diesem Jahr natürlich wie immer, am letzten Sonntag im September, also am 30. September 2018 statt!!!! Feuerwehrgerätehaus Pluwig-Gusterath In Sachen Bauangelegenheit bezüglich Feuerwehrgerätehaus Pluwig-Gusterath ist die Verbandsbürgermeisterin, Stefanie Nickels bemüht die Sache nun weiter voran zu bringen. Es gab bereits weitere Gespräche zwischen Gemeinde, Grundstückseigentümer und der Verbandsbürgermeisterin. Seniorencafe Das Seniorencafe der Gemeinde, welches von Herrn Hans Kredinger jahrelang betreut wurde, musste nun mangels Nachfrage aufgelöst werden. An dieser Stelle bedankte sich die Ortsbürgermeisterin für das ehrenamtliche Engagement von Herrn Kredinger. Hausordnung Bürgerhaus Gemeinsam mit dem neuen Hausmeister wurde für das Bürgerhaus und das Johannesberghaus eine Hausordnung erstellt. Diese hängt gut sichtbar an den entsprechenden Räumlichkeiten des Bürgerhauses (Bürgerhaus, Küche, Abstellräume und Toiletten) und wurde den entsprechenden Vereinsgruppierungen ebenfalls mitgeteilt. Die Ortsbürgermeisterin appellierte eindringlich, dass diese Hausordnung auch künftig eingehalten wird. Außerdem liegt ein Belegungsplan aus, welcher von den Nutzern (hier Vereine) ausgefüllt werden soll, damit auch die Gemeinde bzw. der Hausmeister über die interne Belegung durch die Vereine informiert ist. Diese Maßnahmen sind aus organisatorischen Gründen unbedingt erforderlich.

25 Ruwer Ausgabe 12/2018 Kita Personalkosten Die Vorsitzende informierte über die Abrechnung des Jahres 2016 gemäß der Mitteilung der Kreisverwaltung, hierbei hat sich eine Nachzahlung von ,00 ergeben. Stühle im Bürgerhaus Die Stühle im Bürgerhaus konnten preisgünstig für rd. 450,00 gereinigt werden. Gegenüber der angedachten Erneuerung der Sitzbezüge von angesetzten 4.000,--. Situation Karlwies/Aetel Die Ratsmitglieder waren über das Anschreiben einiger Einwohner aus der Karlwies und der Aetel informiert. Hierbei wurde die Parksituation, vor allem bei winterlichen Wetterverhältnissen erwähnt. Weiterhin wurde die Öffnung der Poller in der Aetel und die Situation des im Bau befindlichen Mehrfamilienhauses und den damit verbundenen Beeinträchtigungen erörtert. Hierzu wurde durch Gemeinde und Ordnungsamt folgendes in die Wege geleitet: -Die Anwohner wurden zum Teil persönlich, schriftlich und durch das Amtsblatt auf Ihre Pflichten hingewiesen! -Die Poller werden wie gehabt- nur für den Notfall geöffnet bzw. wenn es unumgänglich ist. Dies wird voraussichtlich laut Anordnung einer Verkehrsbeschränkung zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum, In der Karlwies 7-9 (durch das Bauunternehmen), Pluwig ab Anfang/Ende Februar bis Mai 2018 der Fall sein, nur an individuellen Arbeitstagen, die mit der Gemeinde abgestimmt werden unter der Berücksichtigung der Verkehrssituationen. Die entsprechende Umleitung wird innerörtlich gemäß der Verkehrsanordnung über die L143/Bahnhofstrasse und die Gemeindestraßen Bergstraße und In der Aetel gelenkt. Da die Baufirma des Mehrfamilienhauses trotz mehrmaliger versuchter Kontaktaufnahme bisher nicht reagiert hat, musste das Kreisbauamt eingeschaltet werden. Sollten weiterhin keine geeigneten Maßnahmen seitens des Unternehmens zur Herstellung der Verkehrssicherheit geleistet werden, erfolgt die Anordnung einer Ersatzvornahme. Bis dahin wird vom Gemeindearbeiter an den gefährlichen Eisstellen zusätzlich die Streupflicht ausgeführt. In diesem Zusammenhang wurde das Ordnungsamt der Verwaltung zur Prüfung der verkehrsbehördlichen Anordnungen hinsichtlich der Zu- und Abfahrten für diesen Bereich beauftragt. Eine Ersatzbeschaffung bzw. Erneuerung der aufgestellten Poller wurde angesprochen. Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer jährlichen Zuwendung an den Förderverein der Grundschule Pluwig- Gusterath Die örtlichen Vereine erhalten eine jährliche Zuwendung von 150,00 für laufende Aufgaben. Bisher hat der Förderverein der Grundschule Pluwig-Gusterath keine Zuwendung erhalten. Da die Gemeinde Mitglied in dieser Organisation ist, sollte der Förderverein gleichbehandelt werden und künftig ab 2018 diese jährliche Zuwendung aus dem Haushalt der Ortsgemeinde erhalten. Dem Beschlussvorschlag zur Förderung des Schulvereines wurde vom Rat einstimmig entsprochen. Beratung und Beschlussfassung über die 4. Bündelausschreibung Strom für die Jahre Die Ortsgemeinden der VG Ruwer haben Rheinland-Pfalz weit bereits an 3 Bündelausschreibungen für die Stromlieferung teilgenommen. Der Gemeinde- und Städtebund bereitet nunmehr die 4. Bündelausschreibung für die Stromlieferung ab dem bis vor. Die Ortsgemeinde Pluwig hat für Ihre Objekte/Abnahmestellen bisher Ökostrom ohne Neuanlagenquote bezogen (so auch die Verbandsgemeinde und die meisten anderen Gemeinden) Erstmalig wird bei der jetzigen 4. Bündelausschreibung auch der Strom für die Straßenbeleuchtung mit ausgeschrieben. (Verbrauch OG Pluwig ca kwh jährlich). Die Vorsitzende schlug vor, dass sich die Ortsgemeinde Pluwig an dieser Bündelausschreibung beteiligt und die Verwaltung beauftragt, die GT-Service GmbH (Kooperationspartner vom Gemeindeund Städtebund) mit der Ausschreibung der Stromlieferung zu betrauen. Wie in den Vorjahren soll weiterhin Ökostrom ohne Neuanlagenquote bezogen werden. Einstimmig stimmte der Rat zum Beschlussvorschlag zur Teilnahme an der Bündelausschreibung. Beratung und Beschlussfassung über das Aufstellen eines Biocontainers Die Vorsitzende informierte den Gemeinderat über das Anschreiben der A.R.T. Trier zur Einführung der Biotonne. Unter der Voraussetzung, dass die ART den Container wöchentlich säubert und leert und es jederzeit möglich ist -falls die Gemeinde im Nachhinein feststellen sollte, dass das ganze System nicht funktioniert- der Con- tainer wieder seitens der ART entfernt wird, sprach sich der Rat für das Aufstellen eines Containers an der Sporthalle aus. Den Bürgern sollte die Möglichkeit gegeben werden, den Biomüll in der Ortsgemeinde zu entsorgen. Wichtiger Aspekt ist außerdem, dass hier der Gemeinde keine Kosten entstehen! Der mögliche Standort wäre noch in der Fläche herzurichten bzw. vom Untergrund zu prüfen und sollte im Anschluss an die Glascontainer bei der Sporthalle erfolgen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Aufstellung des Biocontainers durch den A.R.T. zu. Beratung und Beschlussfassung Fliesenarbeiten Küche Kita Bei der Kontrolle des Gesundheitsamtes in der Kita wurde in der Küche der Kindertagesstätte bemängelt, dass die Wände der Küche nicht gefliest sind. Da im Laufe der Jahre die Anzahl der Mittagessen ständig gestiegen ist und die Kapazität voll ausgelastet ist (ca Mittagessen plus Nachmittagssnacks!) sollte die Küche den jeweiligen Ansprüchen angepasst und die Wände gemäß den Anforderungen durchgängig gefliest werden. Hier wird es sich um einen Kostenaufwand von ca. 4000,-- handeln. Zuschüsse i. Höhe v. 33 % wurden beantragt und 3 entsprechende Angebote bereits eingeholt. Allerdings muss der Zuwendungsbescheid noch abgewartet werden. Bisher sollte lediglich die Notwendigkeit der Fliesenarbeiten zur späteren Ausführung festgestellt werden. Einstimmig votierte der Gemeinderat für die Ausführung der notwendigen Fliesenarbeiten. Bezüglich weiterer notwendiger Maßnahmen in der Kita unternimmt der Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am eine Ortsbegehung! Beratung und Beschlussfassung Reparaturarbeiten Wirtschaftsweg Der Wirtschaftsweg Richtung Hundeschule wird stellenweise der Verkehrssicherungspflicht nicht mehr gerecht. Hier gibt es riesige Schlaglöcher, welche nicht nur für Fahrzeuge, sondern auch für Fußgänger sehr gefährlich werden können. Die Ortsbürgermeisterin hatte bereits mit dem Bauhof der Verwaltung bezüglich der Reparaturarbeiten die Maßnahme besprochen um eine gefahrlose Nutzung wieder zu gewährleisten. Der Kostenaufwand wird laut Angebot der VG 2000,-- betragen. Hierzu sollen vertragsrechtliche Vereinbarungen mit dem Anlieger geprüft werden. Weiterhin sollten ein Schlagloch im Parkplatzbereich der Sportanlage sowie die Herrichtung des Containerstandplatzes für den neuen Bioabfallcontainer mit entsprechenden Untergrund, unter der Mitwirkung des Gemeindearbeiters, im Rahmen einer Gesamtmaßnahme durch die VG-Kolonne erledigt werden. Vorab wurde die Auftragsvergabe an den Bauausschuss übertragen. Der Rat votierte einstimmig für diese Vorgehensweise. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Anhängers Die Gemeinde verfügt über keine eigenen Fahrzeuge und keine bzw. nur wenige Werkzeuge bzw. Arbeitsmaterial für die zu erledigenden Arbeiten der Gemeindearbeiter. Bisher hat der Gemeindearbeiter Rudi Müller benötigte Fahrzeuge und Arbeitsgeräte aus privaten Beständen zur Verfügung gestellt. Der neue Gemeindearbeiter Thorsten Pohl wird in Zukunft die grünen Arbeiten übernehmen u.a. Baumschnitt, Baumpflegemaßnahmen und Baumkontrolle bzw. das Abarbeiten des sehr umfangreichen Baumkatasters, wofür ein Anhänger unabdingbar ist. Ein Anhänger mit entsprechenden Voraussetzungen wird ca ,-- kosten. In Verbindung mit der Nutzung der privaten PKW und Arbeitsgeräte wurden im Rat die versicherungstechnischen Abwicklungen und Zuständigkeiten diskutiert. Hierzu sollte seitens der Verwaltung eine Mitteilung zur künftigen Verfahrensweise an die Ratsmitglieder erfolgen. Der Rat sprach sich bei einer Enthaltung einstimmig für die Anschaffung eines Anhängers aus. Beratung und Beschlussfassung zur Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gemäß 94 III GemO RLP Folgende Spenden und ähnliche Zuwendungen wurden an die Gemeinde überwiesen: 100,00 Fa. Mario Kring, Herrengarten 6. Pluwig, für Plakatwerbung - Pluwiger Herbst ,00 Kosmetikstudio Kleine Auszeit, Pluwig, für Plakatwerbung - Pluwiger Herbst ,00 Fa. Franzen & Schieben GbR, Trier, Beamerfinanzierung - Kita-Pluwig Einstimmig stimmte der Rat der Annahme der Zuwendungsbeträge für den Haushalt zu. Im nichtöffentlichen Teil beschäftigte sich der Rat mit privaten Bauvorhaben und mit Grundstücks- und Personalangelegenheiten.

26 Ruwer Ausgabe 12/2018 Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin Gerne kümmere ich mich um Ihr Anliegen. Vereinbaren Sie telefonisch einen Besprechungstermin! Sie erreichen mich unter der Tel.-Nr / oder Ggf. hinterlassen Sie eine Nachricht - wir rufen Sie schnellstmöglich zurück. buergermeister@pluwig.de Annelie Scherf, Ortsbürgermeisterin Riveris Aus der Sitzung des Gemeinderates Riveris vom Einwohnerfragestunde Friedhof Aus dem Zuhörerraum sprach Herr Hans Jakobs die Gestaltung des Friedhofs an. Er bat darum bei der Anlage von Urnengräbern eine gewisse Systematik zu verfolgen und auf ein ordentliches Gesamtbild zu achten. Frau Thömmes antwortete dazu, dass man diese Problematik im Blick habe. Weiterhin bot Herr Jakobs an, zusammen mit der Rentnerrunde den bituminierten Fußweg auf dem Friedhof zu erneuern. In der Vergangenheit sei es bereits wegen der Unebenheiten auf diesem Weg zu Stürzen gekommen. Wie schon mehrfach praktiziert, könne vielleicht in Zusammenarbeit mit Innogy eine Aktion vor Ort gestartet werden. Mit dem finanziellen Zuschuss der Fa. Innogy und der Tatkraft der Rentnerrunde könne diese Maßnahme ohne Kosten für die Ortsgemeinde durchgeführt werden. Herr Jakobs warb um die Zustimmung des Gemeinderates für eine solche Maßnahme. Die Vorsitzende kündigte eine Beschlussfassung zu diesem Thema an. Wanderweg zum Burgkopf Als weiteres Thema sprach Herr Jakobs an, dass der Wanderweg zum Burgkopf an einer Stelle bei Starkregen immer stark überspült werde. Mit einer Tiefbaumaßnahme könnte hier Abhilfe geschaffen werden. Da der Ortsgemeinde noch Mittel aus der Jagdgenossenschaft zustünden, könnte dieses Geld für diesen Zweck verwendet werden. Frau Thömmes kündigte auch hier eine Beschlussfassung zu diesem Thema im nichtöffentlichen Teil an. Mitteilungen Bioabfälle Von der Ortsgemeinde wurden Bio - Startersets verteilt. Für interessierte Bürger gibt es weiterhin die Möglichkeit, bei Frau Thömmes oder bei der VG solche Startersets abzuholen. Die Ortsgemeinde wurde von der ART angeschrieben, ob Platz für eine Sammelstelle zur Verfügung stünde. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die gefüllten Bio - Tüten können in Waldrach oder in Morscheid in einen entsprechend bereitgestellten Behälter entsorgt werden. Gemeindearbeiter Der neue Gemeindearbeiter, Herr Thomas Heimann, stellte sich dem Gemeinderat persönlich vor. Dank an Unterstützer Die Vorsitzende bedankte sich bei den Ratsmitgliedern für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Weiterhin bedankte sie sich bei allen Privatpersonen, Vereinen, Gruppierungen und Institutionen, die die Ortsgemeinde im vergangenen Jahr mit Rat und Tat unterstützt haben. Zuwegung zum Bolzplatz Die Vorsitzende berichtete, dass an der betonierten Zuwegung zum Bolzplatz bei starkem Regen dass Wasser auf ein daneben liegendes Privatgrundstück läuft. Hier müsste die Entwässerung verbessert werden. Breitbandausbau: Fa. Innogy: die bauausführende Firma ist dabei die Restarbeiten zu erledigen. Haushaltsplanung Die Vorsitzende regte die Ratsmitglieder zu Ideen und Anregungen für die kommende Haushaltsplanung an. Konkrete Vorschläge erbittet sie bis zum Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Landeswettbewerb Unser Dorf hat Zukunft 2018 Die Vorsitzende schlug vor, im Jahr 2018 nicht am Landeswettbewerb Unser Dorf hat Zukunft teilzunehmen. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig. Mitteilung zu einer Eilentscheidung Die Vorsitzende teilte mit, dass die Ortsgemeinde Riveris an der Bündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland - Pfalz zur Stromlieferung teilnimmt. Dies habe sie im Einvernehmen mit dem Beigeordneten entschieden. Die Ratsmitglieder waren einstimmig mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Antrag zur Durchführung der ADAC Wertungsprüfung Stein & Wein vom Dem Gemeinderat lag ein Antrag des ADAC zur Durchführung einer Wertungsprüfung auf den Straßen und Wegen der Ortsgemeinde Riveris vor. Nach kurzer Aussprache entschied der Gemeinderat einstimmig dem Antrag des ADAC zu entsprechen. Friedhofsangelegenheiten Der Gemeinderat diskutierte über die Anlage eines Feldes für Rasenurnengräber. Wichtig ist allen Ratsmitgliedern, dass die Fläche ordentlich und gepflegt aussieht. Eine Beschlussfassung erfolgte nicht. Anfragen/Anregungen Leerung des Altkleidercontainers Ratsmitglied Michael Reuter bemängelte die schleppende Leerung des Altkleidercontainers. Weil der Behälter immer schnell voll sei, werden oft Altkleider davor und daneben abgelagert. Das sieht dann sehr unschön aus. Die Vorsitzende teilte hierzu mit, dass die Leerung in letzter Zeit jedoch nach telefonischer Anforderung zügig funktioniere. Aufrufe im Amtsblatt Ratsmitglied Annette Hemgesberg regte einen Aufruf im Amtsblatt an um die Kinder im Ort darauf hinzuweisen, nicht mit dem Fahrrad über die frisch angelegten Blumenbeete auf dem Dorfplatz zu fahren. Ratsmitglied Cindy Kirchen schlug ebenfalls einen Aufruf im Amtsblatt vor mit dem Hinweis, dass nicht mit Fußbällen auf das Garagentor der Gemeinde geschossen werden darf. Ratsmitglied Annette Hemgesberg teilte mit, dass Bürger aus dem Ort Papierabfälle angezündet hätten um diese zu entsorgen. Sie regte einen Aufruf im Amtsblatt an, um auf die kostenlose Entsorgung von Abfällen, insbesondere Papier, durch den ART hinzuweisen. Tretbecken Ratsmitglied Thomas Hoffmann sprach die nötigen Arbeiten für das Tretbecken an. Es wurde über die Gestaltung des Tretbecken - Umfeldes und Einzelheiten der Wasserführung gesprochen. Der anwesende Gemeindearbeiter Thomas Heimann gab hierzu einige erläuternde Hinweise. Es besteht die Möglichkeit, dass der Heimatund Kulturverein seine Mithilfe anbietet. Homepage Herr Michael Reuter sprach noch einmal die Homepage der Gemeinde an. Frau Thömmes teilte hierzu mit, dass die Seite eigentlich fertig sei, von den Vereinen und Gruppierungen der OG jedoch noch mit Inhalten gefüllt werden müsse. Sie rief in diesem Zusammenhang dazu auf, entsprechende Texte und Fotos einzureichen, um diese auf der Homepage einzustellen. Im nichtöffentlichen Teil erteilte der Rat sein Einvernehmen zu privaten Bauvorhaben. Weiter beschloss der Rat die Neugestaltung eines Fußweges auf dem Friedhof. Erreichbarkeit der Ortsbürgermeisterin Monika Thömmes, Stauseestraße 33, Riveris Tel.: Handy: monika.thoemmes@gmail.com Jagdgenossenschaftsversammlung Näheres siehe unter Morscheid. Schöndorf Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Schöndorf vom Mitteilungen Grundschule Schöndorf Ortsbürgermeister Kirchartz stellte die umfangreichen Bemühungen zum Erhalt der Schule Schöndorf dar. Anmerkung: Der Schulstandort ist gesichert.

27 Ruwer Ausgabe 12/2018 Künftige Holzvermarktung in Rheinland-Pfalz Über dieses Thema wurde bereits in der letzten Sitzung von Revierleiter Franzen berichtet. Eine Informationsveranstaltung für die Ortsbürgermeister und Verwaltungsmitarbeiter für die künftige Holzvermarktungsregion Mosel-Saar findet am in Hetzerath statt. Brennholzversteigerung Am fand die jährliche Brennholzversteigerung statt. 23 Polter und 10 Lose konnten an den Mann gebracht werden. Ortsbürgermeister Kirchartz dankte allen freiwilligen Helfern. Ehrung der Feuerwehrleute Am , 19:00 Uhr, fand im Familienzentrum Waldrach eine Ehrung verdienter Feuerwehrleute statt. Aus Schöndorf wurden Horst Butterbach für seine 35-jährige Tätigkeit und Hermann Schmitt für seine 45-jährige Tätigkeit mit dem goldenen Feuerwehr- Ehrenzeichen geehrt. Ortsbürgermeister Kirchartz sprach im Namen der Gemeinde herzliche Glückwünsche aus und dankte Herrn Butterbach und Herrn Schmitt für ihr ehrenamtliches Engagement. Ungedeckte Betriebskosten Kita Holzerath und Gusterath Im Jahr 2017 besuchten die Kita Holzerath 20,5 Kinder (20 im Frühjahr, 21 im Herbst). Der Anteil der Betriebskosten für die Ortsgemeinde beträgt , ,- für den Schuldendienst. Dies bedeutet, dass der Anteil pro Kind um ca. 690,- auf 2.262,- gestiegen ist. Dies resultiert aus den höheren Differenzen aus Einnahmen zu Ausgaben, vor allem aus der höheren Tilgungsrate aufgrund des Umbaus / Sanierung der Kita Holzerath. Die Kita Gusterath besuchten ,5 Kinder. Der Anteil pro Kind sank um 1.670,- auf 1.410,-. In Gusterath sind die Betriebskosten gesunken, dementsprechend auch der Anteil pro Kind. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft 2018 Die Ortsgemeinde hat an diesem Wettbewerb seit vielen Jahren nicht mehr teilgenommen. Eine Teilnahme sollte auch in diesem Jahr nicht erfolgen, da die Planung hierzu viel Vorlaufzeit benötigt. Der Rat beschloss einstimmig, nicht am Wettbewerb teilzunehmen. Anfragen / Anregungen Festschrift zum 1.375igsten Jubiläum des Grimotestamtents Für das Jahr 2009 war eine Festschrift zum 1.375igsten Jubiläum des Grimotestaments ( ) von Herrn Dietmar Lauer geplant. Darin sollten auch Bilder des Festaktes zur Anbringung der Gedenktafeln in jeder der vier Gemeinden (Temmels, Tawern, Kell, Schöndorf) enthalten sein. Da die Gemeinde Kell bisher keinen Termin für einen Festakt gefunden hat, konnte die Festschrift nicht zeitnah fertiggestellt werden. Die Tafel wurde inzwischen vom Heimat- und Verkehrsverein Kell angebracht. Her Lauer arbeitet derzeit weiter an anderen Chroniken. Nach Auskunft von Herrn Lauer sind bisher ca. 50 Seiten der Festschrift fertiggestellt. Die Fertigstellung ist jetzt für das zweite Halbjahr 2019 zum 1.385igsten Jubiläum vorgesehen. Herr Lauer geht davon aus, dass der ursprünglich vorgesehene Preis von 10,- /Stück gehalten werden kann. Die Gemeinden sollten - falls noch nicht geschehen - angeben, wie viele Exemplare sie abnehmen wollen. Die Festschrift eignet sich beispielsweise als Präsent. Ortsbürgermeister Kirchartz teilte mit, dass damals eine Abnahme von 50 Exemplaren vorgesehen war. Der Gemeinderat stimmte ohne Beschlussfassung zu, an dieser Anzahl festzuhalten. Ortsbegehung Ratsmitglied Pauline Braun regte an, dieses Jahr noch einmal eine Ortsbegehung durchzuführen um zu sehen, ob die Maßnahmen, welche in der Ortsbegehung 2015 angeregt wurden, mittlerweile ausgeführt worden sind. Der Termin solle vor den Sommerferien stattfinden. Ein genauer Termin soll in der nächsten Gemeinderatssitzung festgelegt werden. Sanierung der Gemeindestraßen Ratsmitglied Pauline Braun fragte nach, ob eine Rissesanierung der Gemeindestraßen und Bürgersteige vorgesehen sei. Herr Kirchartz sagte, dass solche Maßnahmen zwar nicht geplant seien, aber im Haushaltsplan Mittel für die Sanierung von extremen Beschädigungen in den Gehwegen eingeplant sind. Eine Bordsteinsanierung sei für das Jahr 2019 geplant. Ratsmitglied Werhan fügte an, dass der Parkplatz vor seinem Wohnhaus ebenfalls extrem beschädigt sei. Diese Schäden sollen in der geplanten Ortsbegehung genau begutachtet werden. Im nichtöffentlichen Teil befasste sich der Rat mit Grundstücksangelegenheiten. Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde ist dienstags von Uhr bis Uhr im Bürgerhaus Schöndorf, Bergstraße (Untergeschoss). Während dieser Zeit bin ich dort zu erreichen (Tel.: 2373). Außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich telefonisch erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter Tel.: oder Fax: Wenn der Weg ins Bürgerhaus zu beschwerlich ist, komme ich auch gerne nach telefonischer Absprache zu Ihnen nach Hause. Gemeindebüro im Bürgerhaus (Untergeschoss): Tel.: außerhalb der Sprechzeit: Tel.: Fax: og-schoendorf@web.de Uwe Kirchartz, Ortsbürgermeister Sommerau Jagdgenossenschaftsversammlung Näheres siehe unter Morscheid. Jahreshauptübung der Feuerwehren Näheres siehe unter Gusterath und Pluwig. Thomm Foto: Kommune Aus der Sitzung des Gemeinderates Thomm vom 6. März 2018 Einwohnerfragestunde Ausbau Neuenweg Eine Einwohnerin fragte nach, ob beim Ausbau Neuenweg auch

28 Ruwer Ausgabe 12/2018 ein Bürgersteig angelegt wird, denn einige Anwohner seien für einen Bürgersteig. Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels führte dazu aus, dass beim Ausbau der Straße kein Bürgersteig vorgesehen sei. Bei der stattgefunden Einwohnerversammlung wurde der Bürgersteig angesprochen, aber nicht weiter verfolgt. Busverbindungen ins Ruwertal Weiter wurde von ihr nach den Busverbindungen ins Ruwertal nachgefragt. Man kann mit dem Bus nach Waldrach kommen, aber nicht wieder zurück. Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels führte aus, dass das Problem bekannt ist. Es hängt auch mit entsprechenden Konzessionen für die Linienbetreiber zusammen. Die Ortsbürgermeister der Hochwaldgemeinden haben sich zusammengeschlossen und versuchen Lösungen zu finden. Mitteilungen des Vorsitzenden KiTa Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels teilte mit, dass der Anteil der Ortsgemeinde Thomm an den Personal- und Sachkosten des Kindergartens für das Jahr 2018 rd EUR betragen wird. Kreisstraße 82 Die Hecken entlang der Kreisstraße 82 von Thomm in Richtung Fell wurden zurückgeschnitten. Bioabfälle In Bezug auf die Einführung der Bio-Tüten teilte er mit, dass bei ihm bisher 12 der Starter-Sets abgeholt wurden. Für die Zukunft soll am Friedhof im Bereich des Komposts ein Rollcontainer für die Sammlung der Bioabfälle aufgestellt werden. Der Container ist bereits bestellt. Der Leerungsrhythmus ist noch nicht festgelegt. Ein Muster des vorgesehenen Containers wurde mittels Präsentation zur Kenntnis gegeben. Spielplatz Die für den Spielplatz vorgesehenen Spielgeräte werden nach Mitteilung der Fa. Sauerland voraussichtlich ab geliefert. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft 2018 Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels führte aus, dass er der Verwaltung bis zum mitteilen muss, ob die Gemeinde an dem Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft teilnehmen möchte. Das ihm vorliegende Anschreiben an die Gemeinde für den Wettbewerb gab er den Ratsmitgliedern zur Kenntnis. Hans-Peter Michels sieht wegen der vorgesehen Straßenbaumaßnahmen keinen großen Sinn für eine Teilnahme. Auch Ratsmitglied Michael Lauterbach führte aus, dass für die Gemeinde Thomm die Rahmenbedingungen nicht für eine Teilnahme sprechen. Ohne weitere Aussprache sprach sich der Gemeinderat einstimmig dafür aus, nicht am Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft 2018 teilzunehmen. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des ADAC zur Durchführung der Deutschlandrally 2018 Für die diesjährige Deutschlandrally des ADAC sind am Freitag, , wieder Wertungsprüfungen von Fell über Thomm, Waldrach, Riveris nach Osburg geplant. Diese sollen morgens um 10:30 Uhr und nachmittags um 15:34 Uhr beginnen. Für die Benutzung der Gemeindestraßen ist die Zustimmung der Gemeinde beantragt. Die betroffenen Straßen müssen von morgens bis zum Ende der 2. Wertungsprüfung gesperrt werden. Mit der Straßensperrung gehen für die Gemeinde Thomm aber keine allzu großen Beeinträchtigungen einher, weil man über den Ortsausgang Richtung Neuhaus fahren kann. Allerdings ist ein im Ort ansässiger Landwirt von der Sperrung beeinträchtigt, weil die Zufahrt zu seinem Stall nicht möglich ist. Der geplante Streckenverlauf wurde den Ratsmitgliedern mittels Präsentation zur Kenntnis gegeben. Die Rally wird sicherlich wieder einige Zuschauer anziehen, sodass im Ort auch wieder reger Verkehr herrschen wird. Ratsmitglied Christian Moosheimer stellte die Frage nach dem Nutzen für die Gemeinde durch die Rally. Dazu wurde geäußert, dass das Gemeindehaus vermietet wird und die Ortsvereine vom ADAC mit eingebunden werden. Ratsmitglied Alfred Michels führte aus, dass der ADAC in der Regel auf die Ortsvereine zu geht und um deren Unterstützung bittet und im Gegenzug diesen die Möglichkeit des Verkaufs von Getränken pp. gibt. Nach kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat dem Antrag des ADAC unter der Bedingung zu, dass dem Landwirt die Zufahrt zu seinem Stall möglich gemacht werden muss. Die Abstimmung erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung. Beratung und Beschlussfassung über den Straßenausbau Neuenweg, Borngasse und Erneuerung Straßenbeleuchtung Zur schönen Aussicht Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilte Ortsbürgermeister Hans- Peter Michels das Wort an Herrn Dipl.-Ing. Fuchs. Dieser zeigte den bisherigen Ablauf der Planung auf und erläuterte dem Gemeinderat anhand einer Präsentation im Detail die vorgesehene Planung. Im Neuenweg ist es aufgrund hydraulischer Berechnungen notwendig den Kanal zu erneuern. Dabei werden auch die komplette Wasserleitung und schadhafte Hausanschlüsse erneuert. Im Einfahrtsbereich zur Trierer Straße ist eine Verschmälerung der Fahrbahn geplant. Ob die vorgesehene Planung wegen größeren Fahrzeugen umgesetzt werden kann, wird vor Ort beim Bau durch Fahrtests mit Bus und Sattelzug geprüft. Bei der Borngasse ist eine Einengung zum Schutz eines Hausanwesens eingeplant, die von Ratsmitglied Michael Lauterbach als nicht notwendig angesehen wird. Diese Einengung würde zu unnötigen Mehrkosten führen. Dipl.-Ing. Fuchs meint, dass dadurch keine nennenswerten und ins Gewicht fallenden Mehrkosten entstehen. Hans-Peter Michels sagte, dass man noch mit dem Anlieger im Bereich der geplanten Einengung über die Notwendigkeit sprechen würde. Der Kanal in der Borngasse befindet sich noch in einem guten Zustand und wird lediglich punktuell in geschlossener Bauweise saniert. Die Hausanschlüsse werden bei entsprechendem Bedarf erneuert. Nach Anfrage beim RWE wird in der Borngasse die Straßenbeleuchtung auf Erdverkabelung umgestellt. In der Straße Zur schönen Aussicht werden der Gehweg und die Beleuchtung erneuert. Hinsichtlich der bereits in der Einwohnerfragestunde aufgeworfenen Frage bezüglich der Anlegung eines Gehweges sagte Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels, dass man mit den Anliegern im Neuenweg diesbezüglich Kontakt aufnehmen wird und ggf. Verhandlungen bezüglich des Grunderwerbs führen wird. Im Gemeinderat wurde nachgefragt, ob man eine Prognose zu den Baukosten abgeben könne. Im vergangenen Jahr hatte man wegen der hohen Baukosten von einer Ausschreibung Abstand genommen. Dazu führte Dipl-Ing. Fuchs aus, dass in 2017 das Niveau der Baukosten enorm gestiegen ist, die Tendenz zurzeit etwas besser sei, aber das man nicht damit rechnen kann, dass der prozentuale Anstieg von 25-30% auch wieder nach unten gehen würde. Die Firmen sind immer noch gut ausgelastet. Zurzeit bestehen große Probleme Firmen für kleine Baumaßnahmen zu gewinnen. Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels unterbreitete dem Gemeinderat folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung vom : 1. Die Verkehrsanlage wird auf der vorhandenen Trasse gemäß den vorliegenden Ausführungsplanungen des Ing. Büro Fuchs ausgebaut. Das Büro soll die Ausschreibung auf den Weg bringen. 2. Grunderwerb soll, wenn notwendig, getätigt werden. 3. Die vorhandene Beleuchtungsanlage wird erneuert. 4. Die fälligen Ausbaubeiträge werden, je nach Entstehung zu Beginn der Jahre 2019 und 2020 erhoben 5. Baubeginn soll im Sommer 2018 sein Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Straßenbaumaßnahmen in den Straßen Neuenweg und Borngasse und die Erneuerung der Beleuchtung in der Verkehrsanlage Zur schönen Aussicht entsprechend laufende Nrn Forstangelegenheiten Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels erteilte Revierförster Rainer Müller das Wort. Dieser entschuldigte sich zunächst dafür, dass er in der letzten Sitzung, in der der Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Thomm für 2018 beschlossen wurde, nicht anwesend war. Einleitend gab er dem Gemeinderat für das abgelaufene Forstwirtschaftsjahr 2017 zur Kenntnis, dass dieses voraussichtlich mit einem Überschuss von rd EUR, abzüglich noch nicht gebuchter Berufsgenossenschaftsbeiträge, abschließen wird. Anschließend erläuterte er dem Gemeinderat das bereits beschlossene Zahlenwerk und die für das Jahr 2018 vorgesehenen Maßnahmen. Für 2018 ist ein Holzeinschlag von 670 fm geplant. Die Planung für 2018 schließt mit einem Überschuss von 3.702,-- EUR ab. In seinen Ausführungen ging er kurz auf die Entwicklung im Kommunalen Holzverkauf ein, die sich aufgrund kartellrechtlicher Probleme ergeben haben. Ratsmitglied Dieter Theis fragte nach, was mit dem Holz aus der Aufforstung des Windschutzstreifens am Sportplatz und zur Grillhütte geworden ist. Dazu teilte Revierförster Rainer Müller mit, dass er der Ortsgemeinde das Holz auf gemessen und den dafür vorgesehenen Taxpreis mitgeteilt hat. Die Ortsgemeinde hat das Holz verkauft. Da es sich bei dem Holz nicht um Holz aus dem Gemeindewald handelte, wird dieser Verkauf auch nicht im Forsthaushalt sondern im Gemeindehaushalt vereinnahmt. Ratsmitglied Stephan Seeling fragte nach, welche forstwirtschaftlichen Folgen es hätte, wenn ein Jahr lang kein Holzeinschlag durchgeführt würde. Dazu teilte Revierleiter Rainer Müller mit, dass dies aus forstwirtschaftlicher Sicht kein Problem wäre, weil im Forsteinrichtungswerk der Holzeinschlag für mehrere Jahre festgelegt ist. Allerdings aus finanzieller Sicht würde sich dies negativ auswirken,

29 Ruwer Ausgabe 12/2018 weil jährlich Fixkosten von rd EUR zuzüglich Berufsgenossenschaftsbeiträgen zu zahlen sind. Gemeindetraktor Ratsmitglied Peter Junk hat angefragt, wie Stand der Dinge beim Gemeindetraktor ist. Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels teilte dazu mit, dass der Traktor in ca. 14 Tagen geliefert werden soll. Windschutzhecken Ratsmitglied Dominik Krämer fragte nach, ob bezüglich des Schneidens der Windschutzhecken bereits Regelungen in die Wege geleitet oder getroffenen wurden. Dazu sagte Ortsbürgermeister Hans-Peter Michels, dass man sich die Windschutzhecken noch gemeinsam ansehen wird und dann entsprechende Regelungen festlegen will. Im nichtöffentlichen Teil beschäftigte sich der Rat mit zwei privaten Bauanträgen und mit einer Pachtangelegenheit. Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde ist dienstags von Uhr bis Uhr im alten Pfarrhaus, in meinem Büro im Erdgeschoss. Während dieser Zeit bin ich oder einer meiner Beigeordneten dort zu erreichen. Außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich telefonisch erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter der Tel.-Nr oder Fax Die Telefonnummer des Büros im Pfarrhaus lautet: Sie können mir Ihr Anliegen auch gerne per übermitteln. Meine Adresse lautet: hpmichels@t-online.de Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister Seniorennachmittag 2018 Am veranstaltet die Ortsgemeinde in Zusammenarbeit mit den Ortsvereinen den diesjährigen Seniorennachmittag im Bürgerhaus. Das Programm beginnt um 14:30 Uhr. Ich lade alle Mitbürgerinnen und Mitbürger des Geburtsjahrgangs 1953 und älter mit Partner zu dieser Veranstaltung ganz herzlich ein. Die Gemeinde und die Ortsvereine sowie die Kinder des Kindergartens freuen sich auf viele Gäste und bieten ein unterhaltsames Programm, bei dem auch genügend Zeit für Gespräche bleibt. Wer einen Fahrdienst benötigt, kann sich gerne unter der Telefonnummer 1811 melden. Die Fahrt wird dann organisiert. Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister Hinweis zum Friedhof In diesem Jahr wird die Ortsgemeinde wieder einen Container am Friedhof aufstellen lassen, damit abzuräumende Grabsteine und Betonfundamente dort entsorgt werden können. Lampen und sonstiges Grabzubehör darf nicht in dem Container entsorgt werden, es ist selbst zu entsorgen. In der Zeit vom bis zum besteht die Möglichkeit, dieses Angebot zu nutzen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass der Kompostbehälter auch nur für kompostierbare Abfälle vom Friedhof genutzt werden darf, Kerzenreste oder Pflanzbehälter aus Kunststoff gehören in die aufgestellten Mülltonnen bzw. in den gelben Sack. Hans-Peter Michels Waldrach Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde ist im Rathaus, Zimmer 008, donnerstags von bis Uhr (Tel.: ). In dieser Zeit sind einer meiner Stellvertreter oder ich dort erreichbar. Sollte ein längerer Gesprächstermin anberaumt werden müssen, geben Sie mir bitte Bescheid; natürlich komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause. Ferner stehe ich zu (fast) jeder Zeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung; außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter Tel. Nr.: oder heinfriedcarduck@t-online.de Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister Grabstellen mit Belegungsfrist Ende 2017 Ich bitte die Grabstellen, deren Belegungsfrist Ende 2017 abgelaufen ist, möglichst zeitnah zu räumen. Das bedeutet auch die Ent- fernung der Fundamente! In der Hauptsache handelt es sich um Gräber im unteren Friedhofsteil an der nördlichen Mauer. Einige Gräber befinden sich auch auf dem oberen Friedhofsteil. Rückfragen bitte an unseren Gemeindearbeiter, Herrn Michael Krämer oder an mich! Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister Brennholzversteigerung der Gemeinde Waldrach Am Dienstag, , um Uhr, findet im Rathaussaal der Verbandsgemeinde Ruwer eine Brennholzversteigerung statt. An diesem Abend sollen rund 350 fm Brennholz in langer Form (ganze Stämme) an Waldracher Bürger in Form einer Versteigerung abgegeben werden. Pro Haushalt ist eine Höchstmenge von 10 fm vorgesehen Um von der Witterung unabhängig zu sein, findet die Versteigerung im Rathaussaal der Verbandsgemeinde statt. Das Holz kann im Vorfeld besichtigt werden. Es befindet sich an den Wegen beim Jägerhäuschen, an dem Weg in Richtung Tarforst vom Jägerhäuschen aus und an dem Forstwirtschaftsweg der vor dem Jägerhäuschen nach rechts abzweigt. Eine weitere Menge befindet sich am Hauptweg in der Gemarkung Phällen in Richtung Neuhinkelhaus. Auf jedem Polter (Holzhaufen) ist eine Holznummer angebracht und die jeweilige Menge in Festmeter angeschrieben. Bei der Versteigerung werden die jeweiligen Holznummern ausgerufen und können anschließend beboten werden. Der Taxpreis (Mindestpreis) liegt bei 52,00 pro fm. Die weitere Bearbeitung des Holzes im Wald ist nur zulässig, sofern ein entsprechender Sachkundenachweis zur Arbeit mit der Motorsäge vorgelegt und die persönliche Schutzausrüstung getragen wird. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Forstrevier Waldrach, Tel /7293 oder Mobil 01522/ Weitere Informationen (Holzlisten und Kartenskizzen) findet man auch unter - Veranstaltungen. Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister Grabstellen mit Belegungsfrist Ende 2017 Ich bitte die Grabstellen, deren Belegungsfrist Ende 2017 abgelaufen ist, möglichst zeitnah zu räumen. Das bedeutet auch die Entfernung der Fundamente! In der Hauptsache handelt es sich um Gräber im unteren Friedhofsteil an der nördlichen Mauer. Einige Gräber befinden sich auch auf dem oberen Friedhofsteil. Rückfragen bitte an unseren Gemeindearbeiter, Herrn Michael Krämer oder an mich! Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister Brennholzversteigerung der Gemeinde Waldrach Am Dienstag, , um Uhr, findet im Rathaussaal der Verbandsgemeinde Ruwer eine Brennholzversteigerung statt. An diesem Abend sollen rund 350 fm Brennholz in langer Form (ganze Stämme) an Waldracher Bürger in Form einer Versteigerung abgegeben werden. Pro Haushalt ist eine Höchstmenge von 10 fm vorgesehen Um von der Witterung unabhängig zu sein, findet die Versteigerung im Rathaussaal der Verbandsgemeinde statt. Das Holz kann im Vorfeld besichtigt werden. Es befindet sich an den Wegen beim Jägerhäuschen, an dem Weg in Richtung Tarforst vom Jägerhäuschen aus und an dem Forstwirtschaftsweg der vor dem Jägerhäuschen nach rechts abzweigt. Eine weitere Menge befindet sich am Hauptweg in der Gemarkung Phällen in Richtung Neuhinkelhaus. Auf jedem Polter (Holzhaufen) ist eine Holznummer angebracht und die jeweilige Menge in Festmeter angeschrieben. Bei der Versteigerung werden die jeweiligen Holznummern ausgerufen und können anschließend beboten werden. Der Taxpreis (Mindestpreis) liegt bei 52,00 pro fm. Die weitere Bearbeitung des Holzes im Wald ist nur zulässig, sofern ein entsprechender Sachkundenachweis zur Arbeit mit der Motorsäge vorgelegt und die persönliche Schutzausrüstung getragen wird. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Forstrevier Waldrach, Tel /7293 oder Mobil 01522/ Weitere Informationen (Holzlisten und Kartenskizzen) findet man auch unter - Veranstaltungen. Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister

30 Ruwer Ausgabe 12/2018 Friedhofsangelegenheiten In einer Einwohnerversammlung wurde die Grabfeldgestaltung vorgestellt. Der aktuelle Friedhofsplan mit der Einteilung der Grabfelder und die Gebührensatzung sind auf der Homepage von Waldrach unter einzusehen. Der Plan und die Erläuterungen dazu sind auch im Rathaus bei Frau Poth, Zimmer 208 einzusehen und auch in Papierform erhältlich. Gerne können Sie auch mit mir Kontakt aufnehmen. Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister Nachrichten und Mitteilungen aus dem Gemeinde- und Vereinsleben Verbandsgemeinde Ruwer-Riesling e.v. Jahreshauptversammlung Hiermit laden wir alle Mitglieder des Ruwer-Riesling e.v. zur Jahreshauptversammlung ein. Diese findet am Mittwoch, den um 19:30 Uhr im Rathaussaal der Verbandsgemeinde Ruwer statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung u. Eröffnung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schatzmeisterin 4. Aussprache zu den Berichten des Vorstandes 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstandes 7. Verschiedenes Wir freuen uns über Ihr Kommen! Tradionelle Anwanderung in Schillingen Samstag, 24. März 2018, 09:30 Uhr Freizeitanlage am Stausee Der Verein Erholungsgebiet Hochwald e. V. lädt alle Wanderfreunde zur diesjährigen Anwanderung nach Schillingen herzlich ein. Die Anwanderung bildet den Auftakt zum diesjährigen Narzissenfest. Auf einer abwechslungsreichen 9 km langen Wanderstrecke durch den frühlingshaften Hochwald zu den Narzissenwiesen im oberen Ruwertal werden wir unterwegs mit einem rustikalen, zünftigen Frühstück empfangen. Nach Rückkehr zur Freizeitanlage haben Sie die Möglichkeit sich bei einem Mittagessen oder Kaffee und Kuchen zu stärken. Alle Wanderfreunde sind herzlich eingeladen. Anmeldung und weitere Informationen an Hochwald-Ferienland, Bahnhofstraße 25, Kell am See, Tel oder per Mail an info@hochwald-ferienland.de, www. Hochwald-ferienland.de Herzsport-Verein Hermeskeil e.v. Übungsplan vom 26. März bis 30. März 2018 Prävention- und Rehabilitationsport unter ärztlicher Aufsicht Ansprechpartner und Übungsleitung: Melanie Kolling, Tel.: Montag, 26. März :30-19:30 Uhr Übungsgruppe Übungsleitung: Bettina Reichert Ärztl. Leitung: Dr. Schultheiß Dienstag, 27. März :30-19:00 Uhr (Trainingsgruppe) Übungsleitung Monika Becker Ärztl. Leitung: Dr. Schätzer-Klotz 19.00h-20.00h Pilates Bauch, Beine, Po Neuer Kurs, Plätze frei! Anmeldung bei: Melanie Kolling Donnerstag, 29. März 2018 Sporthalle Gymnasium, Geschwister-Scholl-Weg 19:30-bis 20:30 Uhr Faszientraining & Rücken sanft und effektiv Übungleitung: Anna-Lena Kolling Von Freitag, 30. März 2018 bis Mittwoch 4. April finden keine Übungsstunden statt. Einladung zur Vollversammlung am , Uhr im MGH Hermeskeil Tagesordnung in der nächsten Ausgabe und auf Aushang in den Übungsstunden. Wir wünschen allen ein Frohes Osterfest. Volkshochschule VHS Gusterath - Pluwig - Schöndorf - Holzerath - Bonerath - Hinzenburg - Ollmuth Öffnungszeiten des VHS-Büros Das VHS-Büro befindet sich in der Grundschule in Gusterath/ Seiteneingang. Am Schulplatz Gusterath Bitte geänderte Öffnungszeiten beachten! Öffnungszeiten montags von: Uhr mittwochs von: Uhr und nach Absprache Telefon: 06588/1421 (Anrufbeantworter außerhalb der Geschäftszeiten) Telefon (privat) Monika Straßel: 06588/2915 (in dringenden Fällen) monika.strassel@web.de - bitte unbedingt unter Betreff vhskurs... angeben Auszug aus dem Kursangebot der VHS Weitere Kurse und Erläuterungen finden Sie im Internet und in der Amtsblattbeilage der Volkshochschule der VG Ruwer. Das Programmheft können Sie im VHS-Büro abholen. A1 Niederländisch für Anfänger am Vormittag Die Niederländische Sprache ist für viele Menschen interessant und wichtig: diejenigen, die dort Urlaub machen möchten oder solche, die beruflich mit Niederländischen Firmen Kontakte haben - oder: Menschen, die einfach nur aus Spaß eine neue Fremdsprache erlernen möchten. Das Erlernen der Sprache schenkt auch Zugang zu einer Kultur: dies wird Frau Huhn mit viel Freude und Engagement vermitteln! Dieser Kursbeginn ist für den geplant. Leitung: Frau Tessa Huhn, Kursraum Frau Huhn, Gusterath A1 Russisch für Anfänger ohne Vorkenntnisse Es kann ein weiterer Russischkurs für reine Anfänger angeboten werden. Tag und Uhrzeit werden mit der interessierten Gruppe abgestimmt. Leitung: Frau Moor, Gusterath A1 Russisch für Anfänger mit geringen Vorkenntnissen Dieser Kurs findet donnerstags abends unter Leitung von Frau Moor im VHS-Raum statt Uhr Uhr Wer möchte, ist eingeladen, noch zu dieser motivierten Gruppe dazu zu kommen. A1 - Französisch für Anfänger - Kurs hat begonnen Wer sich noch kurzfristig anschließen möchte, kann dies spontan gerne noch tun. Es sind bisher ca. 5 Abende abgelaufen. Die französische Sprache wird von Grund auf vermittelt und in vielen Übungen werden die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer auf die Gesprächssituationen im französischsprachigen Ausland vorbereitet. In langsamen Schritten mit vielen Übungen wird die Sprache erlernt werden. Alle Grundlagen, was Aussprache, Grammatik oder Satzbau angeht, wird die Dozentin den KT nahe bringen. Wer keine oder geringe Vorkenntnisse hat, ist in diesem Kurs gut aufgehoben. Mittwochs, :00 Uhr, 10 Termine Gusterath, Grundschule, VHS-Raum Birgit Hoffmann A2 -B1 Konversationskurs Englisch - Änderung der Uhrzeit: nun Vormittagskurs Kurs hat begonnen Middle Level English: We are a small group of interested, lively, and relatively fluent speakers who want to re-activate and polish dormant English speaking, writing and reading skills. If you also have the intention of reviving your English and don t want to necessarily drive too far or pay high fees to do so, then you might consider joining us. Each class is balanced and structured by a vocabulary

31 Ruwer Ausgabe 12/2018 review and relevant grammar to the text; after reading the text a discussion follows. Gerne können Teilnehmer eine Schnupperstunde nehmen und dazukommen. Sie bezahlen den Kurs dann nur anteilig. Donnerstags vormittags Uhr VHS-Raum, Gusterath Frau Linda Ryan-Pohl Zumba - Einsteigemöglichkeit für Anfänger und Fortgeschrittene Schnupperstunde möglich 2 Gruppen Montags, 17:30-18:40 Uhr, 10 Termine Gusterath, Grundschule, Turnhalle Bitte bequeme Kleidung mitbringen. Lilian Lee Hoffmann Montags, 18:40-19:50 Uhr, 10 Termine Gusterath, Grundschule, Turnhalle Bitte bequeme Kleidung mitbringen. Lilian Lee Hoffmann Rechtschreibtraining - Lerncoaching Bei diesem Angebot werden gezielt individuelle Probleme insbesondere auf dem Gebiet der Rechtschreibung und Handschrift sowie der Lernmotivation und Lernorganisation bearbeitet werden. Die Stärken des Lernenden werden herausgearbeitet und Lösungsmöglichkeiten für bestehende Schwächen aufgezeigt und angewandt. Es werden Techniken vermittelt, die helfen, das eigene Lernen organisiert und effektiv zu gestalten, die Hausaufgabenzeit zu optimieren und die Klassenarbeiten sinnvoll vorzubereiten. Fächerübergreifende Kompetenzen und allgemeine Lernstrategien werden erarbeitet. Bei der Förderung findet die Persönlichkeit und Individualität des Lernenden besondere Berücksichtigung. Neue Gruppen nach den Osterferien möglich. Kathrin Wagner Tai Chi- Kursbeginn verschoben auf April/ Mai Dieser Kurs kann beginnen, sobald eine Gruppe von mindestens 6 Kursteilnehmern vorhanden ist. Es stehen Nachmittagstermine und Abendtermine zur Auswahl: montags abends, donnerstags abends, mittwochs nachmittags, donnerstags nachmittags. Zu diesem Kurs können noch Anmeldungen entgegen genommen werden. Frau Sarina Simon Nähere Infos im VHS-Büro Fit mit Baby Mütter mit Babys ab ca. 3 Monate - neue Kurse nach den Osterferien Gymnastik, Kräftigung, Stretching und Rückenschule bringen den Körper wieder in Schwung. Kräftigungsübungen, um den Rücken zu stärken und die Schultern zu entlasten, Lockerungsübungen und Stretching gegen typische Verspannungen vom Stillen/Tragen sowie Beckenbodenübungen ergänzen das Konzept. Eine Rücken- und Haltungsschule rundet das Programm ab. Die Entwicklung der Kinder fördern wir zudem durch erste Bewegungs-, Finger- und Singspiele. Nähere Infos bei der Kursleiterin, Tel /95089 Pluwig, Bürgerhaus, Turnhalle Astrid Nilles Bewegung für Krabbelmäuse - neue Kurse nach den Osterferien Kinder sollen robben/krabbeln Bewegung macht schon den Kleinsten Spaß. Bälle, Tücher, kleine Bewegungslandschaften und Vieles mehr sorgen dafür, dass es immer was Neues zu entdecken gibt. Spielerisch werden dabei die Bewegung, das Gleichgewicht und die Körperwahrnehmung trainiert. Finger- und Singspiele runden das Programm ab. Infos bei der Kursleiterin: Astrid Nilles, Tel Pluwig, Bürgerhaus, Turnhalle Astrid Nilles Aerobic und Rückenfit mit/ohne Kind - neue Kurse nach den Osterferien Aerobic ist ein dynamisches Fitnesstraining, welches vor allem die Ausdauer und Koordination verbessert. Außerdem wird die gesamte Muskulatur gestärkt. Neben der Kondition werden in einem Kräftigungsteil gezielt die Bereiche Bauch-Beine-Po, Arme und besonders der Rücken gestärkt. Kinder dürfen gerne mitgebracht werden. Anmeldung und Infos bei der Kursleiterin: Astrid Nilles, Tel Pluwig, Bürgerhaus, Turnhalle Astrid Nilles A1- Italienisch für Anfänger- der Kurs hat begonnen Wer sich dieser Gruppen noch anschließen möchte, die seit ca. 5 Nachmittagen Unterricht hat, kann dies gerne noch tun. Die italienische Sprache ist eine leicht zu erlernende romanische Sprache, vor allem, wenn man dazu noch Vorkenntnisse aus ande- ren Sprachen mitbringt. Für alle Liebhaber der italienischen Kultur ist dieser Kurs ein interessantes Angebot. Wer oft nach Italien fährt, wird sich freuen, kleinere Alltagsgespräche führen zu können und das geschriebene Wort (Zeitungsüberschriften etc.) vom Sinn her verstehen zu können. Termin: Freitags 16:30-18:00 Uhr, Gusterath, Grundschule, VHS-Raum Petra Kohlbecher Töpfern für Anfänger und Fortgeschrittene Gegenstände aus Ton werden in verschiedenen Techniken hergestellt und es wird die Technik des Glasierens erlernt. Es können hergestellt werden: Schmuck, z.b. Broschen oder Anhänger aus Ton, Wandschmuck, Lampenfüße, kleine Geschenke, dekorative Pflanzkeramik und vieles andere mehr. Zielsetzung ist es, die verschiedenen Techniken (Aufbautechnik, Plattentechnik etc.) zu erlernen. Bitte alle Anfragen an Frau Freischmitt direkt richten: tel Gusterath, Grundschule, Werkraum Christel Freischmidt Ballett und Tanz für Anfänger und Fortgeschrittene - neue Kursbeginne nach den Osterferien. Wenn Sie interessiert sind, können Sie am Freitag vor den Osterferien noch an einer Schnupperstunde teilnehmen. In diesen Kursen erlernen Kinder ab ca. 4-5 Jahren bei einer erfahrenen Ballettlehrerin grundlegende Choreographien und Bewegungselemente aus den Bereichen Ballett und Tanz. Neben der Freude am Tanzen wird die Motorik der Kinder geschult und ihrem Bewegungsdrang Rechnung getragen. Zielgruppe: Anfänger Freitags, 13:50-15:00 Uhr, 6 Termine Gusterath, Grundschule, Turnhalle Marina Idaczyk Zielgruppe: Fortgeschrittene Freitags, 15:00-16:10 Uhr, 6 Termine Gusterath, Grundschule, Turnhalle Marina Idaczyk Neuer Yogakurs in Planung Geplanter Beginn: 7. oder 8. Mai in Gusterath im Bürgerhaus Anfänger und Fortgeschrittene Der neue Yogakurs unter Leitung von Herrn Andreas Wagner beginnt am 7. oder 8. Mai. Als Termine werden montags und dienstags h vorgeschlagen. Alle Interessenten möchten sich melden und ihren gewünschten Tag angeben. Herr Wagner hat bis Mai seine Yogalehrer Ausbildung abgeschlossen. Herr Wagner verfügt gleichzeitig über die Qualifikation als Entspannungskursleiter. Nähere Infos im VHS-Büro A1 - Englisch für reine Anfänger- noch Plätze frei Dieser Kurs ist für reine Anfänger gedacht. Englisch braucht heute jeder - und jeder kann es lernen. Wir fördern Ihr Sprachgefühl und schnell lernen Sie einfache Sätze, die unkompliziert und für den alltäglichen Gebrauch hilfreich sind. Bald werden Sie sich überall verständigen können: im Hotel, am Flughafen, im Restaurant oder auf Geschäftsreisen. 10 bis 15 Termine Termine nach Absprache mit der Interessentengruppe, eventuell auch am Vormittag, wenn es für alle passt. Geplanter Beginn: April/ Mai oder nach Absprache mit den Interessenten Gusterath, Grundschule, VHS-Raum Linda Ryan-Pohl A 2 Spanisch für Anfänger am Abend - neuer Kurs Spanisch ist eine Weltsprache, die Sie im Beruf und Privatleben brauchen können. Sie erlernen in diesem Kurs eine Vielzahl von Wortfeldern sowie sprachliche und grammatische Strukturen, mit denen Sie sich ausdrücken können. Um Spanien und seine reiche Kultur zu entdecken ist die Sprache eigentlich unentbehrlich, denn der Zugang zu den Menschen gelingt nur über deren Sprache. Spanisch verstehen und sprechen eröffnet den Urlaubern ein tieferes Verständnis des Landes und seiner Mentalität. Geplanter Beginn: Mai oder nach Absprache Der Kurs soll voraussichtlich montags (oder zur Not dienstags) abends statt finden, und zwar um Uhr Gusterath, Grundschule, VHS-Raum Hernandez Doveli Gutierrez

32 Ruwer Ausgabe 12/2018 A1 Luxemburgisch für Anfänger Kursbeginn In unserer Region herrscht eine große Verbundenheit zu Luxemburg. Im Saar-Lor-Lux-Raum herrschen vielfältige Verknüpfungen und Beziehungen. Viele Menschen in unseren Gemeinden arbeiten in Luxemburg oder kaufen dort ein, verbringen freie Zeit im Luxemburger Ländchen. Was liegt da näher, als in einem Einführungskurs die Grundlagen der luxemburgischen Sprache zu erlernen? Wer an dem Kurs Interesse hat, ist eingeladen, sich mit Spaß und Vergnügen mit der luxemburgischen Sprache und Kultur zu beschäftigen! Do., 12. April, 18:30-20:00 Uhr, ca. 10 Termine Gusterath, Grundschule, VHS-Raum Herr Mario Block Computerkurs für Senioren/Anfänger - neue Kurse nach den Osterferien Vormittagskurs In jedem Alter kann man den Umgang mit dem Computer erlernen. Dieser Kurs richtet sich an diejenigen, die noch keine Gelegenheit hatten, die Bedienung und die Möglichkeiten des Computers kennenzulernen und die dies jetzt nachholen wollen. Die Kursleiterin geht auch speziell auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Dienstags, 10:00-11:30 Uhr, 10 Termine Schöndorf, Grundschule, Computerraum Simone Ruez, IT-Managerin Computerkurs für Fortgeschrittene- neue Kurse nach den Osterferien Die Grundlagen von Word und Excel werden erarbeitet. Das Tabellenkalkulationsprogramm Excel dient der Eingabe von Texten, Zahlen und Formeln. Durch die Eingabe von Formeln können Ergebnisse automatisch berechnet werden, wenn sich Werte einer Tabelle ändern. Die Ergebnisse können als Diagramm dargestellt werden. Mit Excel können z. B. Rechnungen geschrieben werden oder Statistiken erstellt werden. Inhalte: Grundlagen der Tabellenkalkulation, Tabellen drucken, Seitenlayout, Seitenumbruchvorschau, Kopieren, Verschieben, Inhalte einfügen, Transponieren, grundlegende Zellformatierung, Arbeiten mit Formeln und Funktionen, Arbeiten mit Tabellenblättern, Diagramme erstellen etc. Dienstags, 18:30-20:00 Uhr, 8 Termine Schöndorf, Grundschule, Computerraum Simone Ruez, IT-Managerin Alltagsaufgaben am Computer - Vormittagskurs Alltagsaufgaben am Computer problemlos meistern - dies wünschen sich viele Computernutzer. Dieser Kurs richtet sich insbesondere an Teilnehmer/innen früherer Computerkurse und an Anwender mit Grundkenntnissen, die vorhandene Kenntnisse erweitern, vertiefen und auffrischen möchten sowie Neues dazulernen möchten. Die Inhalte richten sich speziell nach den Wünschen der Kursteilnehmer/innen, die ihre eigenen Ideen mitbringen können. Behandelt werden z. B. Windows-Funktionen, Ordnung schaffen auf dem PC, Umgang mit USB- Sticks und CDs, Office-Anwendungen intensiv nutzen, Internet und vieles andere mehr. Die Kursleiterin geht auf spezielle Wünsche des Kurses ein. Dienstags, 08:30-10:00 Uhr, 10 Termine Schöndorf, Grundschule, Computerraum Simone Ruez, IT-Managerin Computerkurs für Kinder Dieser Kurs ist speziell auf die Bedürfnisse der Kinder zugeschnitten. Die Kinder erlernen, den Computer sinnvoll zu nutzen und einzusetzen. Vermittelt werden erste Schritte in der Textbearbeitung und die Gestaltung von Dokumenten oder Glückwunschkarten mit Bild- und Textelementen. Auf die Fragen der Kinder wird ebenfalls eingegangen werden. Auch die kindgerechte Internetnutzung steht auf dem Programm. Dienstags, 17:00-18:30 Uhr, 6-10 Termine, nach Absprache Schöndorf, Grundschule, Computerraum Simone Ruez, IT-Managerin Webseitengestaltung Wie erstelle ich mir eine eigene Internetseite? Sie haben ein kleines Unternehmen, vermieten eine Ferienwohnung oder sind in einem Verein tätig und haben Bedarf an einem eigenen Internetauftritt? In diesem Workshop über 2 Samstage werden wir dies gemeinsam umsetzen. Sie sind anschließend auch in der Lage, die Seite selber weiter zu pflegen und zu erweitern. Mit dem freien, kostenlosen CMS-System Joomla lassen sich auf einfache Art moderne Internetseiten für den privaten Internetauftritt, für die Vereinshomepage oder für Ihr Unternehmen gestalten. Als Voraussetzung reichen normale Kenntnisse in der Textverarbeitung und Computerbedienung aus. Vermittelt werden die Installation des CMS-Systems, die Bedienung im Hintergrund (Installation von zusätzlichen Modulen, Eingeben des Textinhalts, Erstellen eines Kontaktformulars u.ä.) sowie die Anpassung des Layouts. Der Kurs versteht sich zudem als Workshop, in welchem die Teilnehmer/- innen an einem eigenen Projekt arbeiten können. Die Voraussetzungen: Eine Internetadresse, unter der die Domain aufgebaut wird sowie Texte und Bilder um den Inhalt aufzubauen. Diese und andere Fragen werden mit der Dozentin besprochen. Bei Bedarf (z.b. bei der Anmeldung einer Internetadresse) erteilt sie entsprechende Hilfestellung. Zwei Samstage nach Absprache, jeweils Uhr bis ca Uhr, 14 US Schöndorf, Grundschule, Computerraum Simone Ruez, IT-Managerin Tastschreiben am Computer Anfänger Kursbeginn nach den Osterferien geplant In diesem Kurs erlernen die Schülerinnen und Schüler (Jugendliche oder Erwachsene) das Blindschreiben mit 10 Fingern. Somit beherrschen sie nach Abschluss diesen Kurses das gesamte Tastenfeld, was eine erhebliche Zeitersparnis im Schreiben von Dokumenten mit sich bringt. Lerninhalte: - spezielle Funktionen des Computers - Erarbeitung des gesamten Tastenfeldes nach der Blindschreibemethode - Sicherheitsschreiben, sowie Abschreibeproben - Erhöhung der Schreibfertigkeit - Schnellschreibübungen Abschluss: Leistungsnachweis Alter: ab ca. 12 Jahre Donnerstags 18:00-19:30 Uhr, 10 bis 15 Termine Schöndorf, Grundschule, Computerraum Jutta Bach Vorschau Hinweis auf eine geplante Einzelveranstaltung: Mediennutzung Frau Kaub Hinweis auf einen Kurs im 2. Halbjahr Gedächtnistraining Frau Ursula Richard Zu beiden Veranstaltungen können Sie sich bei Interesse schon vormerken lassen. VHS Osburg-Thomm-Farschweiler- Lorscheid-Herl Mitarbeiterin: Martina Spang, Kasel, Neuwiese 25, Tel.: (0651) (Anrufbeant-worter tagsüber), vhs-osburg@kvhstrier-saarburg.de. Möchten Sie sich informieren, haben Sie Fragen oder eine Kursidee, rufen Sie mich gerne an. Wenn Sie mich persönlich nicht erreichen und Nachricht hinterlassen, geben Sie bitte Name und Telefonnummer an, ich rufe in jedem Fall zurück. Für alle VHS-Kurse ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Trainer/in für unseren Body-Style Kurs für Frauen und Referenten/ in für Französisch gesucht. Bei Interesse bitte anrufen unter o.g. Telefonnummer. Herzlichen Dank. Kursplan April 2018 Fort- und Weiterbildung: Hola! Cómo estás? - Spanisch für Ihren Urlaub und Alltag (fortgeschrittene Anfänger) Dieser Kurs ist für Personen konzipiert, die etwas Spanisch-Grundkenntnisse haben oder dem Urlaubskurs Spanisch für Anfänger/ für den Urlaub schon beigewohnt haben. Schwerpunkt liegt auf Aussprache, Redewendungen für den erweiterten Alltagsgebrauch und Grammatik für die eigene Satzbildung. Beginn: 12. April 2018 Termin: Donnerstag, Uhr Ort: VHS-Raum, Osburg Kursleitung: Heinrich Grzondziel, Spanischlehrer, Muttersprachler Kursgebühr: bei 8 Teilnehmern/ 6 Termine/ 12 Unterrichtsstunden: 32,40 EUR und geringe Kopierkosten Am PC Tastschreiben lernen in nur 2x2 Stunden - für Kinder ab 9 Jahren, Jugendliche und Erwachsene - Wer professionell an seinem PC Tastschreiben kann, profitiert in vielen Bereichen. In diesem modernen Kurs lernen Sie das Tastschreiben blind mit 10 Fingern - und das in nur 2 Terminen zu je 2 Stunden! Bei dieser Lernmethode werden Erkenntnisse aus der Gehirnforschung und Gedächtnistraining genutzt und miteinander verbunden.

33 Ruwer Ausgabe 12/2018 Lernen Sie ganzheitlich und spielerisch mit interessanten Hörgeschichten, einprägsamen Bildern und beruhigender Musik. Mit dieser Methode macht es richtig Spaß, tippen zu lernen. Begleitend zum Unterricht erhält jeder Teilnehmer ein Kursheft und einen Zugang zu einem sehr guten Online-Tipptrainer zum Trainieren von Tempo und Genauigkeit. Der Kurs ist schon für Kinder ab 9 Jahren geeignet. Termine: Samstag, 14. und 21. April 2018 (6 Plätze frei) Zeit: jeweils Uhr Ort: PC-Raum, Grundschule Osburg Kursleitung: Kursgebühr: Annette Lang, Lerntrainerin pro Kurs: 56,50 EUR (inkl. Arbeitshefte pro Teilnehmer, 31,50 Euro Gebühr VHS+25 Euro in bar für Ref. Hefte) Englischkurse starten ebnefalls in Kürze wieder (Anfragen unter o.g. tel.) Gesundheit und Bewegung für Ihr Kind Achtung: Die beiden Sport und Bewegungsspielkurse für Kinder von 3-5 Jahren und von 5-7 Jahren mit Frau Högner gehen aufgrund krankheitsbedingter Pause nach den Osterferien ab dem 12. April 2018 weiter Gruppe Jahren: Donnerstag, Uhr (noch Plätze frei) Ort: Turnhalle, Bürgerhaus Farschweiler Kursleitung: Anke Högner Kursgebühr: bei 8 Teilnehmern/ 13 Termine: 32,50 EUR (spätere Einsteiger zahlen ab Einstieg) Gesundheit und Bewegung: Erwachsene Ganzheitliche Gymnastik für Frauen ab 50 Durch diesen Kurs soll die Beweglichkeit der einzelnen Teilnehmerin durch gezielte altersgerechte Übungen erhalten, verbessert oder wiederhergestellt und so das körperliche Wohlbefinden erhöht werden. Neue Teilnehmerinnen sind herzlich willkommen. Kommen Sie für eine Schnupperstunde zum ersten Termin vorbei. Beginn: 04. April 2018 Termin: Mittwoch, Uhr Ort: Dorfsaal, Bürgerhaus Lorscheid Kursleitung: Monika Thömmes Kursgebühr: bei 8 Teilnehmern/ 20 Termine: 50,00 EUR Gymnastik und Tanz im Sitzen Der Kurs richtet sich an alle, die mit dem Stehen oder Liegen Probleme haben. Die Kursteilnehmer führen Übungen im Sitzen durch und solche, bei denen man sich an der Stuhllehne fest hält. Dabei werden auch Gummibänder, Bälle, Stäbe oder Tücher eingesetzt. Geselliges Beisammensein und gegenseitiger Austausch kommen im Kurs nicht zu kurz. Beginn: 04. April 2018 Termin: Mittwoch, Uhr Ort: Dorfsaal, Bürgerhaus Lorscheid Kursleitung: Monika Thömmes Kursgebühr: bei 8 Teilnehmern/ 20 Termine: 50,00 EUR Weitere Gymnastik- und Bewegungskurse starten in April Termine kommen. Bonerath Freiwillige Feuerwehr Bonerath Erinnerung: Einladung zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Bonerath e.v. am Freitag dem um 20:00 Uhr. Die Versammlung findet ab 20:00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Farschweiler Frühlingsmarkt im Bürgerhaus Farschweiler Sonntag,22.April 2018 von bis Uhr - Schwangere ab 13 Uhr - Abgabe: Samstag 21. April :00-12:00 Uhr & 14:00 16:00 Uhr Rückgabe: Sonntag 22. April 2018 von 19:00-19:30 Uhr Verkaufslisten: Was: außerdem: ab bei Edeka Markt Messerig Gebühr 1,50 pro Liste (à 24 Artikel) - nur begrenzte Anzahl an Listen vorhanden - Infos auch über Facebook Kindermode ( nach Grösse und Geschlecht sortiert ), Spielwaren, Bücher, Sportartikel, Kindersitze, Kinderwagen, Umstandsmode Kaffee, Kuchen und andere Getränke - Taschen bitte im Auto lassen - 15 % des Erlöses gehen an die Jugendgruppe Farschweiler!! Kl i de Kle Gusterath r b im evang. asa Gemeindehaus Gusterath Samstag, bis 12 Uhr Gut erhaltene Frühjahrs- und Sommerbekleidung bis Größe 164, gepflegte Schuhe, Spielsachen (keine Stofftiere), Buggys, Autositze, Fahrräder usw. Korbweise Annahme: Freitag, , 10 bis 12 Uhr und 15 bis 17 Uhr Rückgabe: Samstag, , 18 bis 19 Uhr Maximal 30 Etiketten vorab erhältlich bei Tanja Feilen, Pluwig, (06588/910846) oder Susanne Basten, Gusterath, (06588/910105). r Zeitungsleser wissen mehr! 20% des Erlöses (Artikel über 50 nur 10%) spenden wir zugunsten sozialer Zwecke.

34 Ruwer Ausgabe 12/2018 Tagesordnungspunkte: - Begrüßung durch das Präsidium - Totengedenken - Bericht des Geschäftsführers - Bericht des Jugendleiters der Jugendspielgemeinschaft Ruwertal/Gutweiler/Morscheid - Bericht des Jugendleiters SG Ruwertal (Kindermannschaften) - Bericht des Spielausschusses für den Bereich Senioren - Bericht des Leiters Liegenschaften/Objekte - Finanzbericht des Schatzmeisters - Bericht der Kassenprüfer - Aussprache zu den einzelnen Sachbereichen - Entlastung des Vorstandes - Wahl eines Versammlungsleiter - Wahl des Vorstandes - Beratung über evtl. vorliegende Anträge - Verschiedenes - Ausblick und Schlusswort des Präsidiums Seniorenhilfe Unteres Ruwertal e.v. Einladung zur Jahreshauptversammlung siehe unter Waldrach! Holzerath Korlingen Männertreff Gutweiler-Korlingen-Sommerau Männertreff siehe unter Gutweiler. Mertesdorf Holzerath Gutweiler Männertreff Gutweiler-Korlingen-Sommerau Wir treffen uns wieder am Montag, den 26. März, um Uhr im Jugendheim in Gutweiler. Anmeldeschluss für die Bustour am 12. April! Für Kontakte: Tel (Magatzi) oder Tel (Wollscheid) Holzerath Kasel Liebe Klapperkinder, liebe Kaseler, Wie in jedem Jahr verstummen an Gründonnerstag unsere Kirchenglocken und werden traditionsgemäß durch unsere Klapperkinder ersetzt. Wir klappern am Karfreitag und Karsamstag um Uhr, Uhr und Uhr. Achtung: Änderung des Treffpunktes gegenüber Ankündigung im Pfarrbrief. Treffpunkt ist jeweils eine Viertelstunde vorher, für alle Klapperkinder am Kreuzchen! Ihren verdienten Lohn sammeln die Kinder und Jugendlichen am Samstag, nach dem letzten Klappergang um Uhr, jeweils in Gruppen für das gesamte Ober- und Unterdorf! Ansprechpartner : Anita Metz. Tel. 0651/ SG Ruwertal 1925 e.v. Jahreshauptversammlung am Freitag, 6.April 2018 Einladung zur Jahreshauptversammlung der Spielgemeinschaft Ruwertal 1925 e.v. am in Kasel. Die ordentliche Mitglieder- Vollversammlung der SG Ruwertal 1925 e.v. findet am Freitag, den um 20:00 Uhr im Restaurant Haus der Ruwer in Kasel, Bahnhofstr. 2 statt. Hierzu sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder des Vereins sehr herzlich eingeladen. Gemäß 9 der Vereinssatzung müssen Beschluss-Anträge spätestens eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand des Vereins vorliegen. Kreuzweg durch die Weinberge von Mertesdorf Es ist schon eine jahrzehntelange Tradition in Mertesdorf, dass wir an Karfreitag den Kreuzweg an verschiedenen Stationen in den Weinbergen von Mertesdorf beten. Wir treffen uns am Karfreitag, dem 30. März 2018 um Uhr auf dem alten Kirchplatz am Ende der Kirchgasse in Mertesdorf. Herzliche Einladung an alle, die in den frühen Morgenstunden des Leidens und Sterbens Jesu gedenken wollen. Forum Gaudi e.v. - Verein zur Pflege mittelalterlichen Brauchtums e. V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Donnerstag, den 5. April 2018 um 19:30 Uhr findet unsere Jahreshauptversammlung im Forum Raum 2.OG im Bürgerhaus Mertesdorf statt. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Schatzmeisters 4. Bericht des Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstands 6. Jahresplanung 7. Verschiedenes Rubeln in Mertesdorf Es ist wieder soweit! Wie in jedem Jahr laden wir alle Messdienerinnen und Messdiener und Kinder aus Mertesdorf zum Rubeln ein. Rubeln, Klappern, Ratschen, Rauschen in den verschiedenen Gebieten Deutschlands gibt es unterschiedliche Bezeichnungen für einen alten Brauch. Wegen der Grabesruhe Jesu zwischen Karfreitag und dem Ostermorgen fliegen die Glocken nach Rom. In dieser Zeit läuten keine Glocken. Aus diesem Grund ziehen in vielen Gemeinden Kinder und Jugendliche durch die Straßen und erinnern mit den Ersatzinstrumenten an die Gebetszeiten am Tag und an die Gottesdienste. Sie übernehmen die Funktion der Glocken. Auch in Mertesdorf wird dieser alte Brauch seit Generationen gepflegt.

35 Ruwer Ausgabe 12/2018 An Karfreitag, dem und Ostersamstag, dem wird gerubbelt. Um Uhr, Uhr und Uhr ziehen die Kinder durch die Straßen. Hierzu laden wir alle Messdienerinnen und Messdiener, aber auch alle anderen Kinder ab dem Grundschulalter ein. An Karsamstag, von Uhr bis Uhr gehen die Kinder von Haus zu Haus und sammeln Süßigkeiten, Ostereier und Geldspenden. Das gesammelte Geld fließt in die Messdienerkasse. Aus dieser Kasse wird das Jahresprogramm der Messdiener mit vielfältigen Freizeitaktivitäten finanziert. Die Süßigkeiten werden unter den Kindern aufgeteilt, auch bekommen die Kinder pro Gang einen kleinen Geldbetrag ausgezahlt. Alle Messdiener erhalten eine Einladung zum Rubeln. In den Einladungen sind auch die Wegstrecken beschrieben. Wenn ihr keine Messdiener oder Messdienerinnen seid, meldet euch bitte bei Sylvie Steines (Tel ) und Olga Kobert- Hoffmann (Tel ) an. Ihr erhaltet dann ein Schreiben mit allen notwendigen Informationen. Jahreshauptversammlung der SG Ruwertal 1925 e.v. am Freitag, 6. April um Uhr in Kasel Einladung siehe unter Kasel Morscheid Holzerath Sportverein Morscheid 1921 e.v. Jahreshauptversammlung Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Sportvereins Morscheid findet am Freitag, 6. April, um Uhr im Bürgerhaus in Morscheid statt. Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sind hierzu recht herzlich eingeladen. Die Tagesordnung gliedert sich wie folgt: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Totengedenken 3. Bericht des Vorsitzenden 4. Berichte der Abteilungsleiter 5. Bericht des Kassenführers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahl eines Versammlungsleiters 9. Neuwahlen des Vorstandes 10. Beschlussfassung über vorliegende Anträge 11. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und außerordentliche Beiträge 12. Verschiedenes 13. Schlusswort des Vorsitzenden Anträge, die auf der Jahreshauptversammlung behandelt werden sollen, sind dem Vorstand schriftlich bis zum 3. April einzureichen. Männergesangvereins Cäcilia 1946 Morscheid e.v. Jahreshauptversammlung Unsere diesjährige JHV findet am 24. März 2018, 20 Uhr im Bürgerhaus Morscheid statt. Hierzu sind alle aktive und inaktive Mitglieder sowie alle Freunde und Gönner des Vereins ganz herzlich eingeladen. Da dieses Jahr wieder Neuwahlen anstehen bitte wir um rege Teilnahme. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden. 2. Jahresbericht des Schriftführers 3. Jahresbericht des Kassenführers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Aussprache zu TOP Wahl eines Versammlungsleiters 8. Neuwahl des Vorstandes 7. Vorschau Verschiedenes Weitere Anträge die auf der JHV behandelt werden sollen, sind dem Vorstand bis 16. März schriftlich einzureichen. Seniorenhilfe Unteres Ruwertal e.v. Einladung zur Jahreshauptversammlung siehe unter Waldrach! Holzerath Osburg Männergesangverein Harmonie Osburg Jahreshauptversammlung Der Männergesangverein Harmonie Osburg lädt hiermit satzungsgemäß alle aktiven und inaktiven Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am Sonntag, , Uhr ins Vereinshaus in Osburg ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1.Vorsitzenden 2. Rechenschaftsberichte des Vorstandes a) des Geschäftsführers b) des Schriftführers c) des Kassierers d) des Chorleiters 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Aussprache zu den Punkten 2 u Entlastung des Vorstandes 6. Wahl eines Versammlungsleiters 7. Neuwahl des Vorstandes 8. Jahresplanung 2018/ Verschiedenes Anträge zur Mitgliederversammlung sind bis zum beim 1. Vorsitzenden Dieter Konz einzureichen. Freiwillige Feuerwehr Osburg Übung Die nächste Übung der FF Osburg findet am Gründonnerstag, den , statt. Wir treffen uns um 19:00 Uhr im Gerätehaus. Die vollzählige Teilnahme aller Aktiven wird erwartet. Der Wehrführer MGV. Liederkranz 1921 Riveris e.v. Näheres siehe unter Riveris. Osburger Kirmes vom 01. bis 04. Juni 2018 Zur diesjährigen Osburger Kirmes vom 1. bis zum 4. Juni 2018 suchen wir noch weitere Helfer! Die gearbeiteten Stunden werden dem jeweiligen Verein gutgeschrieben. Bei Interesse bitte melden bei: Gerd Schuh, Handy oder Whats App: 0170/ oder unter Mail: schuh72@gmx.de. Weitere Infos unter OsburgerKirmes/ Programm Hier schon mal vorab das Programm der Osburger Kirmes 2018 Dorf- und Heimatfest vom Osburg Freitag Blau-Weiße Nacht: Uhr Einlass Uhr Band Aischzeit Samstag Rock/Pop-Abend: Uhr Musikverein Osburg mit Fass-Anstich 20:00 Uhr Band Tintagel Heads Uhr Band LangerMütze Sonntag Familientag: Uhr Frühschoppen mit Mittagstisch Uhr Kinderschminken mit dem Kindergarten-Team Uhr Zauberer Jabutri Uhr Konzert mit der Bergmannskapelle Thomm ab Uhr Live-Musik mit der Band Sunshine bis Schluß Uhr 7 Meter Schießen Montag Finale: Uhr buntes Kirmestreiben Uhr Musik mit Jörg & Ralph Uhr Kirmesausklang mit der Band Viva la Vida

36 Ruwer Ausgabe 12/2018 Holzerath Pluwig DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.v. Mitgliederversammlung 2018 Die anlässlich der diesjährigen Mitgliederversammlung am durchgeführten Neuwahlen des Vorstandes brachten folgende Ergebnisse: Vorsitzende: Elfriede Nauroth Stellvertretender Vorsitzender: Willibrord Meyer N.N. Beisitzer: Dr. Günter Scherer Silke Kruft Geschäftsführer: Manfred Giehl Kassenwart: Günter Welter Rechtswart: Ralf Michaelis Pressewart: Joachim Hilgert Als Kassenprüfer wurden Robert Maxheim und Jörg Lyding gewählt. Die Abteilungsleiter Daniel Clemens (Fußball), Elfriede Nauroth (Turnen) und Rudi Kertels (Volleyball) sowie die Jugendleitung (Jörg Lyding, Berit Theis) wurden von der Versammlung bestätigt. Holzerath Riveris Sportverein Morscheid 1921 e.v. Einladung zur Jahreshauptversammlung siehe unter Morscheid. MGV. Liederkranz 1921 Riveris e.v. Jahreshauptversammlung! Der Vorstand des MGV Liederkranz 1921 Riveris 1921 e.v., erinnert alle Mitglieder, an den neuen Termin der Jahreshauptversammlung am: Samstag, den 24. März 2018 um Uhr im Gemeindehaus Riveris. Die Tagesordnung lautet: 1. Begrüßung durch den 1.Vorsitzenden 2. Jahresbericht des Schriftführers 3. Jahresbericht des Kassenwarts 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Vorhaben Verschiedenes Wir bitten um Beachtung dieses Termins und freuen uns auf eine rege Teilnahme! Seniorenhilfe Unteres Ruwertal e.v. Einladung zur Jahreshauptversammlung siehe unter Waldrach! Sommerau Holzerath Seniorenhilfe Unteres Ruwertal e.v. Einladung zur Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung 2018 der Seniorenhilfe Unteres Ruwertal e.v. findet am Dienstag, dem 12. April 2018 um 18:00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer in Waldrach (Sitzungssaal) statt. Wir laden alle Vereinsmitglieder herzlich hierzu ein. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung des Vorstandes 6. Änderung der Satzung ( 7 Nr. 6 Zulässigkeit von Blockwahlen) 7. Beschlussfassung über vorliegende Anträge 8. Verschiedenes Anträge, die auf der Jahreshauptversammlung behandelt werden sollen, sind beim Vorstand bis zum schriftlich einzureichen. Wir freuen uns auf Euer zahlreiches Erscheinen. Jahreshauptversammlung der SG Ruwertal 1925 e.v. am Freitag, 6. April um Uhr in Kasel Einladung siehe unter Kasel Parteien FWG Waldrach e.v. Einladung zur Jahreshauptversammlung Hiermit laden wir zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch, , um Uhr, in die Weinstube Dawen recht herzlich ein. Der Vorstand freut sich auf Deine/Eure Teilnahme. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Bericht des 2.Vorsitzenden 3. Bericht des Kassenverwalters 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Vorschau 2018/19 7. Verschiedenes Anträge zur Jahreshauptversammlung sind bis 3 Tage vor deren Abhaltung an den 1. Vorsitzenden, Hans-Jürgen Prümm, zu richten, ha-pruemm@t-online.de Kirchliche Nachrichten Pfarreiengemeinschaft Waldrach Männertreff Gutweiler-Korlingen-Sommerau Männertreff siehe unter Gutweiler. Holzerath Waldrach TCR Waldrach Liebe Tennisfreunde, am Samstag, den 24. März findet ab Uhr der erste Arbeitseinsatz auf der Tennisanlage zur Herrichtung der Plätze für die Saison statt. Bitte merkt Euch den Termin vor. Im Anschluss an den Arbeitseinsatz ist ein gemeinsames Grillen geplant. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen. Der zweite Arbeitseinsatz ist dann für den Samstag, den 31. März geplant, ebenfalls Uhr. heute Palmen morgen Kreuz Familien-Gottesdienst Palmsonntag, 25. März :45 Uhr Pfarrkirche St. Clemens Osburg Neuapostolische Kirche Mertesdorf Sonntag, 25. März Uhr: Gottesdienst / Palmsonntag - zeitgleich Vorsonntagsschule Bezirksjugendgottesdienst in Marienthal

37 Ruwer Ausgabe 12/2018 Donnerstag, 29. März 2018 kein Gottesdienst Freitag, 30. März Uhr: Gottesdienst / Karfreitag Evangelische Kirchengemeinde Ehrang Gusterath - evangelisches Gemeindehaus Dienstag, Uhr Fastenandacht Donnerstag, Uhr Agapemahl, Pfarrer Kost Karfreitag, Uhr Pfarrer Kost Mertesdorf-Grünhaus - Johannes-Kapelle Sonntag, Uhr Pfarrer Kost Karfreitag, Uhr Pfarrer Kost Gusterath DJK Pluwig-Gusterath 1925 e.v. Näheres hierzu siehe unter Pluwig. Gutweiler SV Gutweiler Heimspieltag 1. und 2. Mannschaft Die 2. Mannschaft des SV Gutweiler beginnt am Sonntag, den um 12:30 Uhr den Heimspieltag gegen die Mannschaft der SG Gusenburg II. Im Anschluss spielt die 1. Mannschaft um 14:30 Uhr gegen den TUS Mosella Schweich III. Zuschauer sind herzlich willkommen! SV Gutweiler - Spiele der Junioren-Mannschaften Spiele der Junioren-Mannschaften F-Junioren Samstag, , 12:00 Uhr, Rasenplatz Trier-Tarforst FSV Trier-Tarforst II : SG Ruwertal Samstag, , 10:00 Uhr, Hartplatz Mertesdorf SG Ruwertal II : SG Fiedei 2015 E-Junioren Samstag, , 12:00 Uhr, Hartplatz Trier-Kürenz FSV Trier-Kürenz : JSG Ruwertal II D-Junioren Samstag, , 14:00 Uhr, Hartplatz Mertesdorf JSG Ruwertal : SV Filzen-Hamm Den Mannschaften viel Erfolg und schöne Ferien! Mertesdorf Holzerath HSG Mertesdorf/Ruwertal Unser Spielplan für das kommende Wochenende I. Herren: Am Wochenende heißt es für die Ruwertalerjungs anknüpfen an das letzte Spiel! Am Samstag, den um 17:45 Uhr trifft die Mannschaft von Christian Stein auf den Erstplatzierten HSG Irmenach/Kleinich/Horbruch. Eine Auswärtsfahrt in die Hirtenfeldhalle in Kleinich steht an! I. Damen: Nach einem erfolgreichen Sieg gegen die HSG Wittlich II am Wochenende, treten unsere Ruwertaler Mädels am Samstag, den um 18:00 Uhr im Heimspiel gegen die TuS Bannberscheid an. Um die zwei Punkte ins Ruwertal zu entführen, werden wie immer zahlreiche Zuschauer gebraucht! II. Herren: Samstag, den um 16:00 Uhr Heimspiel gegen den HSC Schweich III. II. Damen: Sonntag, den um 17:00 Uhr Heimspiel gegen den TV Bitburg. wa-jugend (Rheinlandliga): Spielfrei! mc-jugend: Spielfrei! md-jugend: Samstag, den um 14:00 Uhr Auswärtsspiel gegen die Fortuna Saarburg in der Sporthalle des Schulzentrums Saarburg- Beurig. me-jugend: Spielfrei! Morscheid Holzerath SV Morscheid 1921 e.v. Fußball SG Osburg/Thomm/Lorscheid/Morscheid Am Samstag, 24. März, spielt die 1. Mannschaft um Uhr in Thomm gegen den TuS Schillingen. Am Sonntag, 25. März, spielt die 2. Mannschaft um Uhr in Thomm gegen den SG Ruwertal 2. Am Sonntag, 25. März, spielt die 3. Mannschaft um Uhr in Thomm gegen den SV Farschweiler. A- bis F-Jugend Alle Spielpaarungen und Informationen zu den einzelnen Jugendmannschaften können in der Rubrik Jugendspielgemeinschaft unter Ruwertal eingesehen werden. Bambinis Samstags von bis Uhr in der Schulturnhalle Waldrach. Bitte Bekanntgabe der Trainer beachten. Teilnehmen können hier die Kinder der Jahrgänge 2011 und Bei Fragen bitte an einen der bekannten Vorstandsmitglieder wenden. Minibambinis Samstags von bis Uhr in der Schulturnhalle Waldrach. Bitte Bekanntgabe der Trainer beachten. Teilnehmen können hier die Kinder der Jahrgänge 2013 und Bei Fragen bitte an einen der bekannten Vorstandsmitglieder wenden. Tischtennis Herren Am Donnerstag, 22. März, spielt die Herrenmannschaft um Uhr in Morscheid gegen den SV Ruwer. Jugend Am Donnerstag, 22. März, spielt die Jugendmannschaft um Uhr in Morscheid gegen den TTF Konz IV. Zuschauer sind wie immer zu allen Spielen recht herzlich willkommen. Allgemein Einladung zur Jahreshauptversammlung siehe im Innenteil unter Morscheid. Änderungen zum Spielbetrieb und aktuelle Hinweise der einzelnen Abteilungen unter

38 Ruwer Ausgabe 12/2018 Holzerath Osburg KSV Osburg Jugendrunde Am Freitag, findet ab 17:00 Uhr die Jugendrunde in der Kegelsporthalle in Daun-Weiersbach statt. Abfahrt ist um Uhr an der Kegelbahn in Osburg. Es nehmen teil: Judith Baasch, Paul Petruch, Dominik Fisch, Louis Mattes, Tom Fritzenkötter, Sam Stirz, Jonas Haupenthal Allen Jugendkeglern wünschen wir Gut Holz! Trainingszeiten Kegelsporthalle Jugendtraining Donnerstag, 15:00-17:00 Uhr Freitag, 14:00-16:00 Uhr Damen-/Herrentraining Dienstag, 17:00-21:00 Uhr Donnerstag, 17:00-21:30 Uhr TTC Osburg Spieltermine I. Mannschaft Fr :00 TuS Wehlen TTC Osburg Sa :00 TTC Talling II TTC Osburg II. Mannschaft Do :30 PST TTC Osburg II Mo :00 TTC Osburg II TuS Mosella Schweich II III. Mannschaft Fr :00 FC Könen III TTC Osburg III Mo :30 SV Föhren III TTC Osburg III Mo :00 TTC Osburg III PST II IV. Mannschaft Mi :30 TTV Dreis V TTC Osburg IV Fr :00 TTC Osburg IV SV Föhren V Trainingszeiten: Herren: montags ab 19:30 und freitags ab 20:00 Jugend: montags 18:00 bis 20:00 Uhr Osburger TC Trainingszeiten OTC Winter 2017/18 Mo Uhr Gemischt U Uhr Jungen U Uhr Mädchen U15 Di Uhr Herren 30 Mi Uhr Herren Uhr Mainzelmännchen Uhr Tennis AG Grundschule Osburg Uhr U Uhr Damen Uhr Damen 30 Do Uhr Mainzelmännchen gemischt (U9) Uhr Mainzelmännchen Jungen (U9) Uhr Herren 40 Fr Uhr U15 Mädchen Uhr Damen 30 Das Training der Mainzelmännchen und der Tennis AG der Grundschule Osburg findet in der Osburger Hochwaldhalle statt, alle anderen Mannschaften trainieren in der Tennishalle Hermeskeil. Probetraining für Kinder und Erwachsene (nach Vereinbarung: Tel oder info@tennisverein-osburg.de) Holzerath Pluwig Probeturnen für Wettkampfgruppe Gerätturnen Mädchen Am Dienstag, 10. April, Uhr bis Uhr findet für alle interessierten Mädchen ab erster Klasse ein Probeturnen für die Wettkampfgruppe Gerätturnen Mädchen in der Turnhalle Pluwig statt. Kinder, die Interesse haben, Gerätturnen als Wettkampfsport regelmäßig 2 x wöchentlich zu betreiben (Trainingszeiten dienstags bis Uhr/freitags bis Uhr) können sich bis Mittwoch, per unter turneninpluwig@gmail.com anmelden mit Angabe vom Namen des Kindes, Geburtsjahr, Wohnort, -adresse und Telefonnummer. DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.v. Fußball-Spieltermine Senioren Am Sonntag, , Uhr, ist unsere erste Mannschaft in Pölich bei der SG Detzem zu Gast. Die zweite Mannschaft trifft um Uhr in Pölich auf die SG Detzem II. Am Donnerstag, , Uhr, erwartet unsere erste Mannschaft in einem Nachholspiel die SG Ehrang. Junioren Am Samstag, , 17 Uhr, spielt die A-Jugend (Bezirksliga) gegen die JSG Ralingen (Spielort: Pellingen). Unsere C-Jugend gastiert um Uhr bei der JSG Wincheringen. Die D-Jugend empfängt um Uhr die JSG Hunsrück-Hochwald Hermeskeil (Spielort: Pellingen). Unsere F-Jugend ist um Uhr bei der JSG Pallien zu Gast. Ruwertal Spielgemeinschaft Ruwertal 1925 e.v. Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 6. April 2018 in Kasel. s. unter Vereinsmitteilung Kasel SG Ruwertal 1 Bezirksliga Unter der Woche in Mertesdorf das Traditions-Derby gegen Leiwen und am Sonntag ein weiteres Heimspiel Am Mittwoch, um Uhr in Mertesdorf wird das Spiel das Spiel gegen den SV Leiwen-Köwerich nachgeholt. Dieses Traditionsderby gegen den alten Rivalen aus Leiwen will die SG Ruwertal unbedingt für sich entscheiden, und sich zudem für die unverdiente Hinspielniederlage revanchieren. Zu diesem Derby unter Flutlicht hofft die SG Ruwertal in Mertesdorf auf eine starke eigene Zuschauerunterstützung. Am Sonntag, steht um Uhr das Heimspiel gegen die SG Stadtkyll an. Als Spielort ist bei Redaktionsschluss Waldrach vorgesehen. Zu diesem Spiel hofft die SG Ruwertal ebenfalls auf eine starke eigene Zuschauerunterstützung. SG Ruwertal II B Klasse Mosel/Hochwal Am Sonntag das Derby in Thomm Am Sonntag, 25.3 trifft die zweite Mannschaft der SG Ruwertal in Thomm auf die SG Osburg. Für beide Mannschaften ist es ein richtungsweisendes Spiel und die SG Ruwertal will im Derby in Thomm unbedingt punkten, um den weiteren Anschluss ans Mittelfeld herzustellen. Jugendspielgemeinschaft Ruwertal/Gutweiler/Morscheid Trainingsorte und -zeiten der einzelnen Junioren-Mannschaften der Jugendspielgemeinschaft nach den Vorgaben der jeweiligen Trainer. Jugendleiter Jugendspielgemeinschaft: Dr. Bernd Husse. Ansprechpartner für die Jugendabteilung der SG Ruwertal ist Christian Neumann Die Jugend und Juniorenmannschaften der JSG Ruwertal/Gutweiler/Morscheid beenden am ersten Märzwochenende die Winterpause und starten in die weiteren Meisterschaftsspiele. A Junioren Leistungsklasse Spiel auf den 19. April verlegt. B Junioren Bezirksliga Spiel auf den 2. April verlegt.

39 Ruwer Ausgabe 12/2018 C Junioren Spiel auf den 10. April verlegt. D Junioren 1 Samstag, um Uhr in Mertesdorf gegen SV Filzen-Hamm D Junioren 2 Donnerstag, um Uhr in Mertesdorf gegen JSG Fell E Junioren 1 Mittwoch, um Uhr in Mertesdorf gegen JSG Kordel E Junioren 2 Samstag, um Uhr in Trier-Kürenz gegen Trier-Kürenz E Junioren 3 F Junioren 1 Samstag, um Uhr in Trier-Tarforst gegen Trier-Tarforst II F Junioren 2 Samstag, um Uhr in Mertesdorf gegen SG Fidei F Junioren 3 Jugend der SG Ruwertal Ansprechpartner der Jugendabteilung der SG Ruwertal ist Christian Neumann. Er steht auch für alle Fragen innerhalb des Jugendspielbetriebes der SG Ruwertal zur Verfügung. Bambini Weitere Senioren-Mannschaften der SG Ruwertal AH SG Ruwertal/Kasel - Ü 50 SG VG Ruwer/Ruwertal Schöndorf Holzerath AbscHIED nehmen FC Schöndorf e.v. Kurzfristige Ansetzungen/ Änderungen zu allen Mannschaften entnehmen Sie bitte der Tagespresse bzw. im Internet unter fc-schoendorf.de, Seniorenmannschaften Kreisliga B, So , 14:30 Uhr: FC Schöndorf 1 - SG Pellingen 1 Mi , 19:30 Uhr: FC Schöndorf 1 - SG Ehrang 2 So , 14:30 Uhr: FC Schöndorf 1 - TuS Reinsfeld 1 Kreisliga D, So , 12:30 Uhr: FC Schöndorf 2 - SG Pellingen 2 Mi , 19:30 Uhr: FC Schöndorf 2 - SG Beuren 2 So , 12:30 Uhr: FC Schöndorf 2 - TuS Reinsfeld 2 Damenmannschaft Kreisliga Frauen, So , 17:00 Uhr: FSG Schöndorf - FSG Thomm So , 18:30 Uhr: SV Ehrang 2 - FSG Schöndorf Jugendmannschaften Unsere Jugendmannschaften starten in fast allen Altersklassen als Spielgemeinschaft mit der DJK Pluwig/Gusterath und der SG Franzenheim/Pellingen. Sie finden diese Spielpaarungen unter Sportinfo, DJK Pluwig/G. Die B-Jugend startet in einer Spielgemeinschaft unter JSG Ruwertal und trägt die meisten Heimspiele in Mertesdorf (Hartplatz) oder Gutweiler aus. Sie finden diese Spielpaarungen auch unter Sportinfo, SG Ruwertal. AH-Abteilung Das Freilufttraining der AH-Mannschaft findet zunächst jeweils samstags statt. Das erste Saisonspiel findet am Samstag, dem um 18:00 Uhr zu Hause gegen die AH Fell statt. Jetzt in neuen Räumen: Waldrach In der Köschwies 8 Tel.: Mobil: Schöndorf Tel.: Sebastian Scholz Facharzt für Innere Medizin Hausärztliche Versorgung Im Flürchen Reinsfeld Tel.: / 7185 Wegen umfangreicher Umbauarbeiten ist die Praxis vom bis geschlossen. Wir wünschen allen Patienten ein frohes Osterfest. Anzeigenannahme:

40 Ruwer Ausgabe 12/2018 Gut informiert durch Ihr Amts- oder Mitteilungsblatt! immobilien Welt LONGUICH Suche Haushaltshilfe, 1-mal wöchentlich, 4 Stunden, auf Minijob-Basis. Tel.: 0171 / Jörg Gans Malermeister Anstrich- u. Tapezierarbeiten Mal- und Spachteltechniken Bodenbeläge Parkett- und Laminatverlegung Tel / Mobil 0171 / Neustraße Kasel Verkauf von Farben, Tapeten und Bodenbelägen KORLINGEN TEL / Baumfällarbeiten Schneidearbeiten Gartenpflege Erdarbeiten Grabpflege

41 Donnerstag, 22. März 2018 KREIS-NACHRICHTEN INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG AUSGABE 12/2018 Amphibien sind auf den Straßen unterwegs Wanderungen bei ansteigenden Temperaturen / Verkehrsteilnehmer werden um Rücksicht gebeten Mit ansteigenden Nachttemperaturen und feuchten Witterungsverhältnissen beginnen die Kröten, Molche und Frösche wieder mit der Wanderung zu den Laichgewässern. Für die Amphibien ist die Zeit der Winterruhe dann beendet. In dieser Zeit ziehen Frösche, Kröten und Molche in der Dämmerung und während der Nacht zum Wasser, um sich dort zu paaren und ihre Eier (Laich) abzulegen. Für viele Amphibien werden dabei die Übergangsbereiche von Straßen das Gewässer zurück, in dem sie geboren wurden. Dabei sind sie bis zu vier Kilometer unterwegs. Zum Schutz der Kröten, Molche und Frösche werden im Kreis Trier-Saarburg verschiedene Maßnahmen ergriffen. Unter anderem sollen zu einer tödlichen Falle. Hinweisschilder mit dem Krötensymbol Milde Nachttemperaturen - in der Regel über 5 Grad Celsius - und feuchte Witterungsverhältnisse sind ideale Voraussetzungen für den Beginn dieser Reise. Die stärksten Wanderaktivitäten dauern von 19 bis 24 Uhr. Beispielsweise benötigt eine Erdkröte mit einem Männchen auf dem Rücken circa zehn Minuten für das Überqueren einer 7,50 Meter breiten Straße. Zur Laichablage kehren Kröten stets in in Verbindung mit Geschwindigkeitsbegrenzungen Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführer während der Wanderzeit zum langsamen Fahren veranlassen. Darüber hinaus werden an einigen Streckenabschnitten Schutzzäune errichtet. Morgens und abends werden die in Eimern gesammelten Tiere von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sicher über die Straße getragen. Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer können helfen, das Sterben der Amphibien auf Straßen im Landkreis Trier-Saarburg so gering wie möglich zu halten, indem sie in den kommenden Wochen nachts die gekennzeichneten Streckenabschnitte, insbesondere bei feuchter Witterung, mit reduzierter Geschwindigkeit vorsichtig passieren oder - wenn möglich - ganz umfahren. Ehrenamtliche der Deutschen Waldjugend, Falkenhorst Trassem, kontrollieren gemeinsam mit den Kindern Betty Harlow, Jonas Schneider, Mike Troian, Jannis Schmitz und Victoria Backes (v. r.) die Fangeimer entlang eines Krötenschutzzaunes in Kirf. Foto: Deutsche Waldjugend, Falkenhorst Trassem Weitere Informationen zum Thema Amphibienschutz und zu den Wanderungen der Tiere gibt es bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg in Trier bei der Abteilung Kreisentwicklung, Bauen und Umwelt. Interessierte können sich entweder unter Tel. 0651/ oder E- Mail: naturschutz@trier-saarburg.de an die Fachleute wenden. Kreis-Nachrichten Redaktion Kreisverwaltung Trier-Saarburg Willy-Brandt-Platz 1, Trier Pressestelle Verantwortlich Thomas Müller, Martina Bosch Tel / -406 Mail: presse@trier-saarburg.de Weiteres: Seite 2 Gesundheitsforen: Mit Ärzten im Gespräch Seite 3 Ausstellung: 100 Jahre Frauenwahlrecht Seite 4 Siegerehrung: Planspiel Börse ab Seite 4 Amtliche Bekanntmachungen

42 seite 2 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe Sieger im Wettbewerb um die Auszeichnung Urlaubshof des Jahres 2018 wurde in diesem Jahr unter anderem das Weinquartier Rauen aus Detzem (Mosel) im Landkreis Trier-Saarburg. Der Verein Naturlaub auf Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz und Saarland zeichnet hiermit Betriebe als besondere Leuchttürme der ländlichen Gastlichkeit aus. In der Auszeichnungsfeier erfolgte die Übergabe der Urkunde durch die 1. Vorsitzende des Vereins Natururlaub auf Bauern- und Winzerhöfen, Esther Dahm, und den Präsidenten der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Norbert Schindler. Außerdem überbrachte der Kreisbeigeordnete Arnold Schmitt die Glückwünsche an Maria Rauen. Der Geschäftsführer des Vereins Römische Weinstraße, Sven Thiesen, übermittelte die Glückwünsche des Vereins und der Verbandsgemeinde Schweich. Finanzwissen kurz und prägnant Informationen zum Thema Erbschaftssteuer Bekommen Hinterbliebene etwas vererbt, weil ein Verwandter oder ein Freund verstorben ist, so sind sie verpflichtet die Erbschaftssteuer zahlen. Die Rechtsgrundlage für die Erbschaftssteuer bildet das Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz. Dabei unterscheidet sich die Schenkungssteuer von der Erbschaftssteuer, da diese nur bei einer Schenkung unter lebenden Personen IGS Hermeskeil: Lernbüro eröffnet Große Freude bei den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe der Integrierten Gesamtschule (IGS) Hermeskeil: In der kreiseigenen Schule wurde das neue MSS-Lernbüro eröffnet. Der Raum ist ausgestattet mit Computer-Arbeitsplätzen, großen Gruppenarbeitstischen sowie einer bequemen Sitzecke. Vervollständigt wird die Einrichtung durch mehrere Regale, die den jungen Erwachsenen die Möglichkeit geben, ihre Materialien zu lagern. Ein wesentliches Ziel der Oberstufe ist es, Kompetenzen im Bereich der selbständigen Wissensaneignung und -wiederholung zu erlangen, so Schulleiter Dr. Christian Schmidt. fällig wird. Die Höhe der zu zahlenden Steuern richtet sich nach den drei Erbschaftssteuerklassen und dem zu versteuernden Vermögen. Generell gilt: Je näher die Erben miteinander verwandt sind, desto niedriger ist der Steuersatz und desto höher sind die Freibeträge. Bis zu bestimmten Summen können Erben außerdem Steuerfreibeträge geltend machen. Den höchsten Steuerfreibetrag erhalten Ehepartner. Die neue Räumlichkeit im Sinne einer Lern- und Studierstube bietet nun den Jugendlichen die Möglichkeit, Freistunden sinnvoll zu nutzen und diese Fähigkeit in einem angenehmen Lern- und Arbeitsumfeld zu erwerben. Zusammen mit dem Bistrobereich im Foyer des MSS-Traktes sowie der gut ausgestatteten Bibliothek ist die Gestaltung der Aufenthaltsbereiche für die Oberstufe nun weitgehend abgeschlossen und die Schule ist bereit für den Start des dritten Oberstufenjahrgangs ab dem kommenden Schuljahr. Verwirklicht werden konnte das Projekt durch die großzügige finanzielle Unterstützung der Sparkassenstiftung Partner für Schulen in Trier und im Landkreis Trier-Saarburg sowie einer Spende des Fördervereins der Schule. Doch auch die Schülerinnen und Schüler blieben nicht untätig; vielmehr halfen sie in ihren Freistunden aktiv beim Aufbau der Möbel sowie der Gestaltung des Raumes. Mit Ärzten im Gespräch Gesundheitsforen der VHS Konz mit dem Kreiskrankenhaus Um Altersmedizin - eine ganzheitliche Betreuung geht es bei einem Vortrag der Volkshochschule (VHS) am 11. April (Mittwoch) im Konzer-Doktor-Bürgersaal, Wiltingerstraße 10 bis 12, in Konz um Uhr. Deutschland wird immer älter. Das stellt auch die Medizin vor Herausforderungen. Ältere Patienten leiden oftmals an mehreren Erkrankungen gleichzeitig. Ein einfacher Sturz kann zum Beispiel langwierige Folgeerkrankungen nach sich ziehen. Die sogenannte Altersmedizin oder auch Geriatrie blickt ganzheitlich auf den Patienten. Im Zentrum für Altersmedizin am Kreiskrankenhaus Saarburg arbeitet ein Team aus speziell ausgebildeten Ärzten und Chirurgen, Pflegekräften, Spezialtherapeuten, Psychologen und Sozialarbeitern intensiv zusammen, um sich bestmöglich um die Bedürfnisse älterer Menschen zu kümmern. In seinem Vortrag berichtet der Leiter der Fachabteilung Geriatrie im Kreiskrankenhaus Saarburg, Dr. Carl-Friedrich Körner, über die Aufgaben der Altersmedizin und die verschiedenen ganzheitlichen Behandlungsmöglichkeiten für den Patienten ab 65 Jahre. Anschließend steht er für Fragen zur Verfügung. Der Eintritt ist frei. Um vorherige Anmeldung bei der VHS Konz unter Tel wird gebeten. Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Die KFZ-Zulassungsstellen in der Stadt und im Landkreis sind am Gründonnerstag (29. März) wie folgt geöffnet: - Zulassungsbehörde, Hauptstelle Trier: 7 bis 13 Uhr - Außenstellen der Zulassungsbehörde in Hermeskeil und Saarburg: 7.30 bis Uhr Am Karfreitag und Ostermontag sind die Zulassungsstellen geschlossen.

43 KREIS-NACHRICHTEN Ausgabe Ausstellung wandert durch den Kreis Präsentation widmet sich dem Thema 100 Jahre Frauenwahlrecht 1918 wurde das Frauenwahlrecht in Deutschland eingeführt - aus diesem Anlass hat der Arbeitskreis Frauen in Bewegung, in dem Frauenverbände und -vereine aus dem Landkreis und der Stadt Trier vertreten sind, eine Wanderausstellung konzipiert. Sie trägt den Titel 100 Jahre Frauenwahlrecht - Meilensteine der Geschichte und ist in den kommenden Wochen in verschiedenen Orten im Kreis zu sehen. Die Präsentation, die von dem Arbeitskreis unter der Federführung der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises, Anne Hennen, entwickelt wurde, zeigt historische Momente und politische Repräsentantinnen, die für die Gleichberechtigung von Frauen stehen. Dabei geht es auch um die Frage, welche Rolle das Frauenwahlrecht auf dem Weg zur Gleichberechtigung spielt. Die Wanderausstellung ist im Rahmen des Internationalen Frauentages in der Kreisverwaltung in einer Vernissage eröffnt worden und ist inzwischen in Konz zu sehen. In dieser Woche wird sie im Gymnasium Konz präsentiert. Danach steht sie vom 26. März bis zum 9. April im Rathaus der Stadt. Vom 10. bis zum 20. April wird die Ausstellung in der Realschule plus in Konz gezeigt. Anschließend wandert die Präsentation in die Verbandsgemeinde Schweich. Vom 23. bis zum 27. April steht sie in der Verbandsgemeindeverwaltung in der Stadt Schweich. Vom 2. bis zum 4. Mai ist sie dann im Stefan-Andres- Schulzentrum in Schweich zu sehen. Am 5. Mai wird sie im Salon Schweich (Adresse: Kinderland 2a) gezeigt. Dort wird an diesem Tag von 9.30 bis Uhr außerdem ein politisches Frühstück mit einem Fachvortrag Menschen gewinnen für unserer Gemeinden geboten. Am 6. Mai ist die Ausstellung in der Sparkasse Schweich aufgebaut sowie vom 7. bis zum 9. Mai im Dietrich Bonhoeffer Gymnasium. Am 10. Mai ist sie in Fell im Rahmen des Familienfestes der Verbandsgemeinde Schweich zu sehen. Weitere Termine und Orte sind der 11. bis 15. Mai in der Seniorenresidenz St. Andreas in Pölich sowie der 16. bis 18. Mai im Industriepark Region Trier. Schließlich ist die Präsentation im Mai und Juni in der Verbandsgemeinde Saarburg zu sehen - vom 25. bis 30. Mai im Mehrgenerationenhaus, vom 4. bis 8. Juni in der Realschule plus, vom 11. bis 15. Juni im Gymnasium sowie vom 16. bis 24. Juni im Kreiskrankenhaus. Zum Abschluss wandert die Ausstellung wieder in die Kreisverwaltung zurück und ist dort am 28. Juni in Zusammenhang mit einem Filmabend Töchter des Aufbruchs zu sehen. Die Präsentation wird gefördert durch das Bundesprogramm Demokratie Leben. Weitere Informationen gibt die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises unter Tel. 0651/ beziehungsweise unter Mail: Anne.Hennen@triersaarburg.de Die Ausstellung wurde von den zahlreichen Akteurinnen in der Kreisverwaltung eröffnet und wandert nun durch den Landkreis. seite 3 Kreis Trier-Saarburg Infos Naturpark Heimatapotheke "Löwenzahn eine unterschätzte Heilpflanze" Am Freitag (23. März) referiert Apotheker Dr. Michael Bur ab 18 Uhr im Naturpark- Informationszentrum in Hermeskeil über die heilkräftige Wildpflanze Löwenzahn, im Moselfränkischen als Bettsäächer bekannt. Der Löwenzahn steht traditionell als Salat auf dem Frühjahrsspeiseplan und ist zudem beliebt als Tee, Pesto und Kraftnahrung Superfood in Smoothies. Er kurbelt den Stoffwechsel an und ist blutreinigend. Löwenzahn ist reich an den Vitaminen A, B, C und D sowie den Mineralstoffen Kalium und Kalzium. Die Blätter enthalten Karotinoide, die Wurzel heilwirkende Pflanzenstoffe. Geschätzt wird Löwenzahn wegen seiner heilkräftigen, entgiftenden und harntreibenden Wirkung, die vor allem für Auge, Haut, Gehirn, Magen-Darm, Blase, Leber und Galle günstig ist. Als vielseitiges Nahrungs- und Genussmittel werden die gelben Blüten für einen honigähnlichen Sirup, als Gelee für Brotaufstrich oder auch die eingelegten Knospen als "heimische Kapern verwendet. Löwenzahntee hilft beim Abnehmen und ist ein beliebter Fastenbegleiter. Für die Landwirtschaft spielt die frühe Blüte eine wichtige Rolle, da die Pflanze eine Weide für die Entwicklung der Bienenvölker im Frühjahr darstellt. Der Referent gibt Tipps zur Ernte, Wirkungsweise und Anwendung der vielseitigen Genuss- und Heilpflanze. Die Teilnahme an der Veranstaltung beträgt 5 Euro pro Teilnehmer inklusive Löwenzahntee. Der Treffpunkt wird bei Anmeldung bekannt gegeben, Tel / Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

44 seite 4 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe Siegerehrung Planspiel Börse in der Arena Trier Das Planspiel Börse der Sparkasse ist gelaufen und ausgewertet worden. Nun fand die Siegerehrung der besten Teilnehmer aus der Stadt Trier und dem Kreis Trier-Saarburg in der Arena in Trier statt. Die erfolgreichen Teams der verschiedenen Schulen im Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier wurden von der Sparkasse Trier traditionell zu einem Basketballspiel der Gladiators Trier eingeladen. In der regionalen Gesamtwertung hat die Privatschule Eberhard aus Trier dominiert. Gleich drei Spielgruppen aus dieser Schule standen auf dem Podest. Moritz Greif, Michelle Kölzer, Hannah Lamberti und Thomas Schauster von der Sparkasse Trier gewannen als Gruppe Azubis2017 den ersten Platz in der Azubis und Schülerinnen und Schüler freuen sich über die Siegerehrung im Wettbewerb Planspiel Börse. Wertung für die rheinland-pfälzischen Sparkassen-Auszubildenden. Neben den Auszubildenden freute sich auch die Ausbildungsleiterin der Sparkasse Trier, Annette Keul-Schmitt, über den tollen Erfolg. Amtliche Bekanntmachungen Änderung der Satzung der Kreisvolkshochschule Trier-Saarburg Der Kreistag Trier-Saarburg hat durch Beschluss vom die Satzung der Kreisvolkshochschule Trier-Saarburg vom betreffend 1 Allgemeines sowie 13 Auflösung und Vermögensverwendung ab geändert und eine Neufassung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Satzung der Kreisvolkshochschule des Kreises Trier-Saarburg vom , zuletzt geändert durch Satzung vom , in der Neufassung vom Allgemeines (1) Die Kreisvolkshochschule (KVHS) ist als kommunale Einrichtung des Landkreises Trier-Saarburg eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 13 Auflösung und Vermögensverwendung (1) Die KVHS wird aufgelöst, wenn dies in einer Kreistagssitzung beschlossen wird. (2) Bei Auflösung (oder Aufhebung) der Kreisvolkshochschule oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der KVHS an den Landkreis Trier-Saarburg, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Die Änderungen der 1 und 13 treten zum in Kraft Trier, den Der Landrat des Kreises Trier-Saarburg Günther Schartz Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit der Landkreisordnung (LKO) oder auf Grund dieser Gesetze zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Mit der Bekanntmachung der Satzung wird hiermit auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen Trier, den Der Landrat des Kreises Trier-Saarburg Günther Schartz

45 KREIS-NACHRICHTEN seite 5 Ausgabe Öffentliche Ausschreibung Auftraggeber Leistungen Landkreis Trier - Saarburg Willy-Brandt-Platz 1, Trier Lieferung von 168 Thinclients Leistungsverzeichnis Die Vergabeunterlagen können auf dem Vergabeportal subreport Verlag Schawe GmbH unter E kostenlos heruntergeladen werden. Kreis Trier-Saarburg Leistungsverzeichnis Die Vergabeunterlagen für das jeweilige Gewerk können nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, auf dem Vergabeportal subreport Verlag Schawe GmbH unter den o. g. Links kostenlos heruntergeladen werden. Angebotseröffnung Mittwoch, , in der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, Trier, Haus A, Ebene 2, Zimmer 222, Beginn 10:30 Uhr Ende der Zuschlagsfrist Angebotseröffnung , in der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, Trier, Haus A, Ebene 2, Zimmer 222, 10:00 Uhr Ende der Bindefrist Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie auf der Vergabeplattform Kreisverwaltung Trier-Saarburg Abt. 2 - Zentralabteilung - Öffentliche Ausschreibung Bauherr Maßnahme Landkreis Trier-Saarburg Willy-Brandt-Platz 1, Trier Generalsanierung Schulzentrum Konz 1. BA Geb. C (Bibliothek), Geb. J (Schüler-WC-Anlage), Geb. L (Cafeteria) und Geb. N (Saar-Mosel-Halle) Leistungen / Gewerke Gerüstbauarbeiten Fassaden- u. Dämmarbeiten Dach- u. Zimmerarbeiten Metallbauarbeiten Innentüren- u. Tischlerarbeiten I WC Trennwände Fliesen- u. Estricharbeiten Sportboden Prallwände Tischlerarbeiten III Sporthallentüren Tischlerarb. II Trennvorhänge Ausführungszeitraum Juni 2018 bis August 2019 Nebenangebote zugelassen Kreisverwaltung Trier-Saarburg Abt. 3 Gebäudemanagement Öffentliche Ausschreibung Bauherr Maßnahme Leistungen Landkreis Trier-Saarburg Willy-Brandt-Platz 1, Trier Sanierung der RLT-Zentrale in der Levana Schule Schweich Gewerk Raumlufttechnik inkl. Brandschutz Ausführungszeitraum Juni 2018 bis September 2018 Nebenangebote zugelassen Leistungsverzeichnis Die Vergabeunterlagen können auf dem Vergabeportal subreport Verlag Schawe GmbH unter E kostenlos heruntergeladen werden. Angebotseröffnung Mittwoch, , in der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, Trier, Haus A, Ebene 2, Zimmer 222, 10:00 Uhr Ende der Zuschlagsfrist Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie auf der Vergabeplattform unter E Kreisverwaltung Trier-Saarburg Abt. 3 Gebäudemanagement Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Hermeskeil Am Montag, dem , findet um 18:00 Uhr im Rathaus Hermeskeil, Großer Sitzungssaal, eine Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Hermeskeil statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung: TOP 1 Feststellung Jahresabschluss 2017 sowie Entlastung Hülpes, Verbandsvorsteher

46 Ruwer Ausgabe 12/2018 stellen Markt Wir suchen Dich! Du liebst es, Friseur/in zu sein, gehst nicht zum Lachen in den Keller, dann könntest Du die ideale Ergänzung für unser Team sein. Melde Dich! Wir freuen uns. Weitere Informationen unter: oder sende Deine Bewerbungsunterlagen an: hans.heinz@haarhochdrei.de Hier finden Sie Ihren neuen Chef! In der Rubrik stellen Markt.

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