Statusblatt zum Sammelentsorgungsnachweis zur Verwertung SNI

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1 Statusblatt zum Sammelentsorgungsnachweis zur Verwertung SNI Kennung SN.296 Nachweis-Nr. SNI Kennung, Nummern und Aktenzeichen zug. Anzeige betriebsinternes Kennzeichen Sachbearbeiter Herr Kalcher VE vom AE vom BB vom sangaben Eingang Eing. Behörde Fristab. 5.5 genehmigt bis an Entsorger von Entsorger an Behörde Körperschaft des Abfallbeförderers EDV-Kennung: Ernst Rudolf GmbH & Co. KG Städtereinigung Aha 200 Hr. Kalcher : 09831/ : 09831/ Abfallerzeuger Beförderer Ernst Rudolf GmbH & Co. KG Aha 200 Herr Weiß Tel.: 09831/ FA: 09831/ Abfall interne Bezeichnung: Konzentrate, Waschwasser (BY, BW) AVV: wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen EWC: gen. Gesamtmenge: to gen. Jahresmenge: to/jahr Körperschaft Entsorgungsanlage Ernst Rudolf GmbH & Co. KG Städtereinigung Aha 200 Abfallentsorger / -verwerter Entsorgungsanlage BAZ - Ernst Rudolf GmbH & Co. KG BAZ (Beh.-Anlage/Zwischenlager) Aha Hr. Kalcher Tel.: 09831/ FA: 09831/ weitere Angaben, Bemerkungen

2 Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Auszufüllen durch den Abfallerzeuger / Bevollmächtigten Deckblatt Entsorgungsnachweise DEN Entsorgungsnachweis/Sammelentsorgungsnachweis/EN/SN EN SN Entsorgungsnachweis für nachweispflichtige Abfälle Sammelentsorgungsnachweis für nachweispflichtige Abfälle mit Behördenbestätigung zur Verwertung freiwillige, gesetzliche oder verordnete Rücknahme ohne Behördenbestätigung ( 7 NachwV) 1 Angaben zum Abfallerzeuger zur Beseitigung EN/SN außerhalb einer der vorstehend genannten Rücknahmen Firma / Körperschaft Städtereinigung Rudolf Ernst GmbH & Co. KG Straße Aha Ansprechpartner Wolfgang Kalcher Adresse kalcher@ernst-gun.de DE 2 Angaben zum Bevollmächtigten 2.1 Firma / Körperschaft Straße Ansprechpartner Adresse Für Vermerke des Abfallerzeugers (für Entsorgungsnachweis / Sammelentsorgungsnachweis ausfüllen) Durch die Behörde Ablauf der Frist nach 5 Abs. 5 bestätigtes Eingangsdatum Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr Unterlagen vollständig Verantwortliche Erklärung und Annahmeerklärung und Bestätigung der Behörde (soweit aufgrund NachwV erforderlich) gingen in Kopie an die zuständige Behörde am Tag Monat Jahr *) Prüfziffer

3 Für jede Anfallstelle und für jeden Abfallschlüssel gesondert ausfüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Verantwortliche Erklärung Formblatt: Verantwortliche Erklärung VE1 1 Abfallherkunft (nicht ausfüllen bei Sammelentsorgung) Erzeugernummer / PZ *) 1.1 Betriebsstätte, sonstige ortsfeste Einrichtung, bauliche Anlage, Grundstück oder davon betrieblich unabhängige ortsveränderliche technische Einrichtung Straße oder Koordinaten 1.4 Ansprechpartner Adresse 1.7 Bezeichnung der Anfallstelle Anlage ist nach BImSchG, Nummer Spalte des Anhangs zur 4. BImSchV, genehmigt. 2 Abfallherkunft (nur ausfüllen bei Sammelentsorgung) 2.1 Bundesland / Bundesländer in dem / denen der Abfall eingesammelt wird Bundesland Baden-Württemberg Bayern Kreis Bezeichnung Baden-Württemberg Bayern Kennzeichen H I Beförderernummer / PZ *) I577T Name Städtereinigung Rudolf Ernst GmbH & Co. KG Straße oder Koordinaten Aha Ansprechpartner Wolfgang Kalcher Adresse kalcher@ernst-gun.de *) Prüfziffer DE

4 Formblatt: Verantwortliche Erklärung VE2 3 Abfallbeschreibung 3.1 Betriebsinterne Bezeichnung Konzentrate, Waschwasser (BY, BW) Abfallschlüssel Abfallbezeichnung wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen der Abfall wurde vorbehandelt ( 3 Abs. 2 NachwV): Ja Nein Art der Vorbehandlung Konsistenz: fest stichfest pastös/ schlammig/ staubförmig flüssig 3.4 Deklarationsanalyse beigefügt: Ja Nein Keine Angabe 4 Anfall des Abfalls Menge des Abfalls bezogen auf die Laufzeit des Entsorgungsnachweises 4.1 t Beantragte Laufzeit 5.1 von Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr bis Verantwortliche Erklärung 6.1 Wir versichern, dass die in dieser Verantwortlichen Erklärung gemachten Angaben zutreffen. Wir werden nur Abfälle zur Entsorgung bereitstellen, die den Angaben in der Verantwortlichen Erklärung entsprechen. Rechtsverbindliche Unterschrift des Abfallerzeugers Unterschrift 2 Wolfgang Kalcher Klarschriftname des Abfallerzeugers Klarschriftname des Bevollmächtigten Wolfgang Kalcher Gunzenhausen *) Prüfziffer

5 Auszufüllen durch den Abfallentsorger Annahmeerklärung Formblatt: Annahmeerklärung AE Abfallschlüssel Abfallbezeichnung 1 Angaben zum Abfallentsorger Firma / Körperschaft Städtereinigung Rudolf Ernst GmbH & Co. KG Straße Aha 200 DE 2 Entsorgungsanlage 2.1 Chemisch-/ physikalische Behandlung Thermische Behandlung oberirdische Deponie 2.2 Entsorgungsverfahren (Verfahrensangabe nach Anhang IIA oder IIB des KrW-/AbfG) Untertagedeponie R13 sonstige Entsorgungsverfahren Bezeichnung der Entsorgungsanlage Entsorgernummer / PZ *) BAZ (Beh.-Anlage/Zwischenlager) I577S Name Betriebsstätte Rudolf Ernst GmbH & Co. KG BAZ - Behandlungsanlage Straße Aha Ansprechpartner Wolfgang Kalcher 09831/ / DE Adresse kalcher@ernst-gun.de 2.9 Die Anlage ist gemäß 7 NachwV freigestellt: Ja Freistellungsnummer / PZ*)

6 Auszufüllen durch den Abfallentsorger Annahmeerklärung Formblatt: Annahmeerklärung AE 3 Laufzeit der Annahmeerklärung 3.1 von Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr bis Wir versichern, dass die Angaben zutreffen. Die Anlage ist für die Entsorgung der deklarierten Abfälle zugelassen. Wir versichern, dass die Abfälle in unserer Anlage ordnungsgemäß gelagert, schadlos verwertet oder gemeinwohlverträglich beseitigt werden. Wir sind bereit, den deklarierten Abfall anzunehmen. Tag Monat Jahr Rechtsverbindliche Unterschrift des Abfallentsorgers Gunzenhausen Wolfgang Kalcher 4.1 Zusatz Ausgangsnachweis: ENH13V Ausgangsnachweis: ENH04V701353

7 Eingangsbestätigung Nr./PZ Eingangsdatum Nachforderung bis Eingang der Nachforderung Unterlagen nicht vollständig Mängel sind fristhemmend Aktenzeichen Ansprechpartner Name Barbara Reß +49 (9221) / Rechtsbehelf Name Kulmbach Anschrift der Behörde Namen Bayerisches Landesamt für Umwelt Strasse Schloss Steinenhausen Hausnr.. PLZ Kulmbach DE Postfach PLZ Absender Name Frau Gross +49 (9221) / Fehlerprotokoll Index Fehlerklass Rolle ldf.nr.bef. Fehlercode Fehlertext Fehlerabhilfe 1 ERROR BEF Sie beabsichtigen Tonnen Konzentrate, Bitte teilen Sie uns mit, bei welchem Prozess der Abfall Waschwässer einzusammeln entsteht, bei welchen Firmen und zu entsorgen. Der im Formblatt DA angegebene MKW-Gehalten von 3-5% ist wenig plausibel. eingesammelt werden soll und welche weiteren Verunreinigungen im Abfall enthalten sind. 2 ERROR BEF. Da aus unserer Sicht eher Lösemittel zu erwarten wären, bitten wir um eine Aussage zur Herkunft der MKW's.

8 Auszufüllen durch die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Behördliche Bestätigung Formlatt: Behördenbestätigung BB 1 Bestätigung der Zulässigkeit der Entsorgung / Freistellung nach 7 NachwV 1.1 Die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung des in der Verantwortlichen Erklärung beschriebenen Abfalls in der in der Annahmeerklärung beschriebenen Entsorgungsanlage wird bestätigt: Ja Nein 1.2 Die Bestätigung / Freistellung ergeht mit folgender/n Nebenbestimmung(en): 1 Deklaration Die Bestätigung gilt ausschließlich für Abfälle, die der Deklaration der Verantwortlichen Erklärung des Nachweises und der beigelegten Abfallbeschreibung ( vom ) entsprechen. Neben den deklarierten Stoffen dürfen keine weiteren gefährlichen Stoffe vorhanden sein. 2 POP-Verordnung Diese Bestätigung gilt nicht für Abfälle, die gefährliche Stoffe beinhalten, deren Inverkehrbringen chemikalienrechtlich oder nach sonstigen Vorschriften (z.b. POP- Verordnung (EG) Nr. 850/2004) verboten ist. 3 Output/ZWL Die behördliche Bestätigung gilt unter der auflösenden Bedingung des Vorliegens mindestens eines gültigen Ausgangsentsorgungsnachweises gem. 9 Abs. 3 i.v.m. 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 NachwV. Hierzu sind die Entsorgungsnachweis ENH13V und ENH04V angezeigt. Änderungen sind gem. 6 Abs. 1 NachwV bzw. 7 Abs. 4 NachwV dem LfU anzuzeigen. 4 Sammelmenge Hinweis: Gemäß 9 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 NachwV - ausgenommen Abfälle nach Anlage 2a) NachwV - beschränkt sich die Sammelmenge auf 20 t pro Abfallerzeuger, Standort und Jahr.

9 Auszufüllen durch die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Behördliche Bestätigung 5 Formlatt: Behördenbestätigung BB keine Übertragbarkeit Hinweis: Gemäß 9 Abs. 6 NachwV ist der Sammelentsorgungsnachweis nicht übertragbar. 6 Übernahmeschein Hinweis: Zum Nachweis der Übernahme sind Übernahmescheine gemäß NachwV unter Verwendung des Abfallschlüssels nach AVV zu verwenden. 7 Begleitschein Hinweis: Die jeweils zu einem Transport gehörenden Übernahmescheinnummern sind in die Begleitscheine einzutragen. 8 Begleitschein bundesweit Für jedes Bundesland sind gesonderte Begleitscheine zu erstellen. Folgende Erzeugernummer ist im Begleitschein anzugeben: Für die Sammlung in Schleswig- Holstein: AS ; Hamburg: BS ; Niedersachsen: CS ; Bremen: DS ; Nordrhein-Westfalen: ES ; Hessen: FS ; Rheinland-Pfalz: GS ; Baden-Württemberg: HS ; Bayern: IS ; Saarland: KS ; Berlin: LS ; Mecklenburg-Vorpommern: MS ; Sachsen- Anhalt: NS ; Brandenburg: PS ; Thüringen: RS ; Sachsen: SS Widerrufs- /Auflagenvorbehalt Die Bestätigung wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs und der Anordnung weiterer Auflagen und Bedingungen erteilt. 10 Verwertung/Beseitigung Hinweis: Diese Bestätigung beinhaltet gem. 5 Abs. 3 NachwV keine Einstufung der Entsorgungsmaßnahme als Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren.

10 Auszufüllen durch die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Behördliche Bestätigung 11 Formlatt: Behördenbestätigung BB andere Vorschriften Hinweis: Die Bestätigung schließt nach anderen Vorschriften erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen (z.b. aus dem Immissionsschutzrecht, Arbeitsschutzrecht, Chemikalienrecht, Gefahrstoffrecht, Abfallrecht etc.) nicht ein. Bestehende sonstige Pflichten des Erzeugers und Transporteurs, wie z.b. Überlassungspflichten, Regelungen hinsichtlich Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV oder gemäß EfbV, bleiben von dieser Bestätigung unberührt. 12 Gebührenbescheid Hinweis: Der Gebührenbescheid mit Kostenrechnung wird Ihnen per elektronischer Mitteilung in das für das elektronische Abfallnachweisverfahren (eanv) registrierte Postfach übermittelt. Der Postversand entfällt. 1.3 Der Entsorgungsnachweis / Die Freistellung ist gültig von bis Begründung, wenn nicht bestätigt, unter 5 Jahre befristet, unter Vorbehalt des Widerrufs erteilt oder mit Nebenbestimmungen ergangen: 1.5 Diese Bestätigung ist an den in der Verantwortlichen Erklärung (VE) genannten Abfallerzeuger gerichtet Diese Bestätigung ist an den in der Annahmeerklärung (AE) genannten Abfallentsorger gerichtet 1.6 gebührenpflichtig Dieser Bescheid ist gebührenpflichtig. Es ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid. 1.7 Rechtsbelehrung 1.8 Aktenzeichen 1.9 Die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung ist Bestandteil dieses Bescheids Kulmbach Name Unterschrift(en) Renate-Piroska Gross

11 Auszufüllen durch die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Behördliche Bestätigung Formlatt: Behördenbestätigung BB Angaben zur absendenden Behörde Name der Behörde Bayerisches Landesamt für Umwelt Dienststelle Kulmbach Straße Schloss Steinenhausen Kulmbach DE 2.2 Ansprechpartner Frau Gross +49 (9221) / Adresse LFU-DienststelleKulmbachAB@lfu.bayern.de *) Prüfziffer

12 Nr. /PZ Deklarationsanalyse Deklarationsanalyse (DB-Ident) 1579 interne Bezeichnung Anhang _Konzentrate_Waschwasser_SN_2016.pdf Ergänzendes Formblatt Abfallschlüssel Abfallbezeichnung betriebsint. Abfallbezeichnung Aktennummer

13 Wolfgang Kalcher Deklarationsanalyse AVV Konzentrate, Waschwasser Zusammensetzung und gefährliche Bestandteile Mineralöle und Tenside Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) / Mineralölgehalt 3-5 % Herkunft Chemische Industrie, Chemische Reinigung, Entlackung, Gewerbliche Wirtschaft, Kunststoffverarbeitung, Laboratorien, Oberflächenbehandlung, Textilindustrie Konsistenz flüssig Parameter Wert Einheit PCB-Gehalt (nach DIN ) < 4,00 mg/kg Arsen < 1,00 % Blei < 1,00 mg/l Cadmium < 1,00 mg/l Chrom-VI < 1,00 mg/l Kupfer < 10,00 mg/l Nickel < 5,00 mg/l Quecksilber (Hg) < 0,05 mg/l Zink < 10,00 mg/l Fluorid < 30,00 mg/l Cyanide (leicht freisetzbar) < 0,50 mg/l Nitrit < 30,00 mg/l Phenole < 100,00 mg/l Chlor < 0,50 Gew.% AO < 3,00 mg/l ph-wert 6-11 Flammpunkt > 100 C Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) 3-5 % Rudolf Ernst GmbH & Co. KG Aha 200 Tel Netz: news@ernst-gun.de

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