Thüringer Landtag 6. Wahlperiode
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- Innozenz Kurzmann
- vor 8 Jahren
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1 Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/ Kleine Anfrage Abgeordneten Skibbe (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenzberatung in Thüringen - Vollstreckungsverfahren Die Kleine Anfrage 309 vom 6. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut: Durch steigende Anforungen an finanzielle Alltagsdienstleistungen wie Miete, Telefon, en, zunehmende rechtliche und tatsächliche Komplexität von Verträgen mit Anbietern sowie durch Unübersichtlichkeit Angebote im Internet und vor allem durch unsichere und prekäre Lebens- und Arbeitsverhältnisse (Scheidung, befristete Arbeitsverträge) geraten Betroffene in Verschuldung. Mit Blick auf Thüringen ist dabei zu beachten, dass es mehr Menschen in schlecht bezahlten und unsicheren Arbeitsverhältnissen und auch mehr Menschen in (Langzeit-)Arbeitslosigkeit gibt als in Westdeutschland. Umso wichtiger ist eine wirksame und flächendeckende Schuldner- und Insolvenzberatung als Teil des sozialen Unterstützungs- und Auffangnetzes in Thüringen. Dabei ist auch zu bedenken, dass Schuldner- und Insolvenzberatung in Praxis bzw. im jeweiligen konkreten Fall viele Überschneidungspunkte haben. Deshalb ist zum Beispiel auch zu klären, wie diese Tatsachen bei Fragen Zusammenarbeit und bei den Arbeitsstrukturen beiden Themenfel zu berücksichtigen sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Zwangsvollstreckungsverfahren wurden seit dem Jahr 2009 in Thüringen durchgeführt und wie viele wurden ohne Erfolg betrieben (Zahlen bitte nach einzelnen Jahren getrennt und unterschieden nach Privathaushalten bzw. Einpersonenunternehmen ausweisen und gegebenenfalls nach Kreisen und kreisfreien Städten, falls dies möglich ist)? 2. Wie viele Insolvenzen von Privathaushalten und Einpersonenunternehmen hat es in Thüringen seit dem Jahr 2009 gegeben und mit welchem Erfolg wurden diese Verfahren durchgeführt (Zahlen bitte nach Jahren und Privathaushalten bzw. Einpersonenunternehmen aufgeschlüsselt ausweisen)? 3. Wie viele Kontenpfändungen gegen in Thüringen wohnende Schuldner wurden seit dem Jahr 2009 durchgeführt und wie viele blieben erfolglos (Zahlen bitte nach einzelnen Jahren getrennt und unterschieden nach Privathaushalten bzw. Einpersonenunternehmen ausweisen)? 4. Wie viele Vollstreckungsverfahren wurden seit dem Jahr 2009 in Thüringen von Gerichtsvollziehern durchgeführt und welche Vergleichszahlen gibt es nach Kenntnis Landesregierung aus anen Bundeslänn (Zahlen bitte nach einzelnen Jahren getrennt und unterschieden nach Privathaushalten bzw. Einpersonenunternehmen ausweisen)? Druck: Thüringer Landtag, 10. Juli 2015
2 Drucksache 6/811 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 5. Zur Dauer Vollstreckungsverfahren in Thüringen: a) Wie lange dauern im Durchschnitt Vollstreckungsverfahren in Thüringen? b) Wie unterscheiden sich die Verfahrensdauern je nach Art und Weise Vollstreckung (zum Beispiel durch Kontenpfändung/durch Gerichtsvollzieher)? c) Wie hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer seit dem Jahr 2009 veränt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? d) Welche Ursachen sind für die in den Buchstaben a bis c erfassten Tatsachen und Entwicklungen erkennbar? e) Welche Vergleichszahlen aus anen Bundeslänn gibt es nach Kenntnis Landesregierung für die Fragen unter den Buchstaben a bis c? Wie ist nach Ansicht Landesregierung die Situation in Thüringen im Vergleich zur Situation in anen Bundeslänn einzuschätzen? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Verfahren im Sinne Fragestellung unterscheiden sich grundsätzlich danach, ob die Zwangsvollstreckung in das bewegliche o in das unbewegliche Vermögen erfolgt. Die vorhandenen bundeseinheitlichen statistischen Erhebungen sehen keine getrennte Erfassung nach bestimmten Schuldnergruppen o hinsichtlich des erfolgreichen Ausgangs Vollstreckungsverfahren vor. Daten, wie viele Verfahren gegen Privathaushalte bzw. Ein-Personen-Unternehmen ohne Erfolg betrieben wurden, liegen infolgedessen nicht vor. Im Bereich Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen kam es in Thüringen zu dem folgenden Geschäftsanfall: Jahr Thüringen Zwangsversteigerungen Zwangsverwaltungen Quelle: ZP-Statistik - Auswertungstabellen des Thüringer Landesamtes für Statistik Im Bereich Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen können mit dem Gerichtsvollzieher und dem Vollstreckungsgericht zwei unterschiedliche Vollstreckungsorgane tätig werden. Hinsichtlich beim Vollstreckungsgericht anfallenden Verfahren findet nur eine undifferenzierte Erhebung statt. Es wird die Gesamtzahl Verfahren erfasst, die bei den Amtsgerichten unter dem Aktenzeichen M registriert werden. Dazu gehören insbesone Bereich Forungspfändungen gem. 829 ff. ZPO, die Aufhebung, Einstellung o Beschränkung Zwangsvollstreckung, die Erinnerungen gegen die Art und Weise Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher ( 766 ZPO), die Vollstreckungsschutz ( 765a ZPO), die Festsetzung Vollstreckungskosten ( 788 Abs. 2 ZPO), die Genehmigung Durchsuchung Wohnung des Schuldners ( 758 a ZPO, 287 Abs. 4 AO) und die Anträge Finanzbehörde auf Anordnung Ersatzzwangshaft ( 334 Abs. 1 AO). Folgende Zahlen zum Geschäftsanfall an Vollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen bei den Thüringer Vollstreckungsgerichten sind bekannt: Jahr Thüringen Vollstreckungssachen (M) Quelle: ZP-Statistik - Auswertungstabellen des Thüringer Landesamtes für Statistik Durch die Thüringer Gerichtsvollzieher wurden in den Jahren 2009 bis 2014 die aus Anlage 1 ersichtlichen Vollstreckungshandlungen durchgeführt. 2
3 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Drucksache 6/811 Neben den Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten nehmen auch die Vollstreckungsbehörden, beispielsweise die Finanzämter, Zwangsvollstreckungen in das bewegliche Vermögen und in Forungen, z.b. Konten, vor. Daten zur Ermittlung Anzahl von Zwangsvollstreckungsverfahren - bezogen auf Privatpersonen o Ein-Personen-Unternehmen - werden nicht erhoben. Die Statistik Finanzämter weist lediglich die Anzahl Rückstandsanzeigen nach. Eine Aussage über die Anzahl hiervon betroffenen Privatpersonen o Ein-Personen-Unternehmen lässt sich jedoch mit vertretbarem Aufwand daraus nicht ableiten, da für eine Person mehrere Rückstandsanzeigen bestehen können. Zu 2.: Daten über Insolvenzverfahren werden im Rahmen bundeseinheitlichen Insolvenzstatistik erhoben. Die Erhebung sieht eine Unterscheidung nach verschiedenen Schuldnergruppen vor. Allerdings findet keine Differenzierung nach Privathaushalten und Ein-Personen-Unternehmen statt, sonn u.a. nach Verbrauchern, ehemals selbstständig Tätigen und natürlichen Personen als Gesellschafter. Die für diese Gruppen vorhandenen Daten über Insolvenzverfahren sind in Anlage 1 hinsichtlich eröffneten und mangels en Verfahren zusammengestellt. Zu 3.: Die Zahl Kontenpfändungen wird im Rahmen bundeseinheitlichen Justizgeschäftsstatistiken und Statistiken Finanzämter nicht gesont erhoben. Der entsprechende Geschäftsanfall bei den Thüringer Vollstreckungsgerichten ist in den bereits zur Beantwortung Frage 1 mitgeteilten Vollstreckungssachen (M) enthalten. Die in den Finanzämtern statistisch erfasste Anzahl Forungspfändungen beinhaltet auch - jedoch nicht nur - die n Kontenpfändungen. Eine Unterscheidung nach Privathaushalten bzw. Ein- Personen-Unternehmen findet nicht statt. Aussagen über Erfolg o Misserfolg Vollstreckungshandlungen können nicht getroffen werden. Jahr Thüringer Finanzämter Forungspfändungen Zu 4.: Auf die Beantwortung Frage 1 wird verwiesen. Die bekannten Vergleichszahlen aner Bundeslän sind in Anlage 1 zusammengestellt. Zu 5.: Verfahrensdauern für Vollstreckungsverfahren werden in den bundeseinheitlichen Justizgeschäftsstatistiken nicht erhoben. Dementsprechend liegen keine Informationen im Sinne Fragestellung für Thüringen o ane Bundeslän vor. Lauinger Minister Anlage *) *) Hinweis: Auf den Abdruck Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter Adresse: eingesehen werden. 3
4 Anlage 1 zu Frage 1: Vollstreckungshandlungen Thüringer Gerichtsvollzieher Thüringen Thüringen Vermögensauskunft Quelle: Übersicht über die Geschäftstätigkeit und den Personalbestand Gerichtsvollzieher des Landes zu Frage 2: Natürliche Personen als 2009 Insolvenzverfahren Ehemals selbstständig Tätige Regelinsolvenzverfahren Verbraucherinsolvenzverfahren Verbraucher Seite 1 von 7
5 Natürliche Personen als 2010 Insolvenzverfahren Ehemals selbstständig Tätige Regelinsolvenzverfahren Verbraucherinsolvenzverfahren Verbraucher Natürliche Personen als 2011 Insolvenzverfahren Ehemals selbstständig Tätige Regelinsolvenzverfahren Verbraucherinsolvenzverfahren Verbraucher Natürliche Personen als 2012 Insolvenzverfahren Ehemals selbstständig Tätige Regelinsolvenzverfahren Verbraucherinsolvenzverfahren Verbraucher Seite 2 von 7
6 Natürliche Personen als 2013 Insolvenzverfahren Ehemals selbstständig Tätige Regelinsolvenzverfahren Verbraucherinsolvenzverfahren Verbraucher Natürliche Personen als 2014 Insolvenzverfahren Ehemals selbstständig Tätige Regelinsolvenzverfahren Verbraucherinsolvenzverfahren Verbraucher Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik Statistischer Bericht Insolvenzen in Thüringen 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 Seite 3 von 7
7 zu Frage 4: Vollstreckungshandlungen Gerichtsvollzieher Vergleichszahlen aner Bundeslän Jahr 2009 Baden Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niesachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig- Holstein Seite 4 von 7
8 Jahr 2010 Baden Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niesachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig- Holstein Jahr 2011 Baden Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niesachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig- Holstein Seite 5 von 7
9 Jahr 2012 Baden Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niesachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig- Holstein Jahr 2013 Baden Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niesachsen keine Angaben für 2013 Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig- Holstein Quelle: Übersicht über die Geschäftstätigkeit und den Personalbestand Gerichtsvollzieher (DGVZ 2010, Nr. 9; DGVZ 2011, Nr. 9; DGVZ 2013, Nr. 1; DGVZ 2014, Nr. 1; DGVZ 2015, Nr. 3) Seite 6 von 7
10 Vergleichsdaten aner Bundeslän für das Kalenjahr 2014 liegen noch nicht vor. Seite 7 von 7
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