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- Jakob Jaeger
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1 I F E R N U N I V E R S I T Ä T I N H A G E N FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT KLAUSUR zum MODUL Konzernrechnungslegung 2. März 2018, 11:30 13:30 Uhr PRÜFER: Univ.-Prof. Dr. Gerrit Brösel Beachten Sie die Hinweise auf S. III f.! Name: Vorname: Aufgabe Summe Maximale Punktzahl Erreichte Punktzahl PROZENTPUNKTE: NOTE: Datum: Unterschriften der Prüfer Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie die Übersetzung und des Nachdrucks, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Kein Teil dieses Werks darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung der FernUniversität reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet werden.
2 II Diese Seite bleibt aus technischen Gründen frei!
3 III HINWEISE: 1. Überprüfen Sie Ihre Klausurunterlagen sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit! Die Klausurseiten sind fortlaufend paginiert und enden mit dem Passus ENDE DER KLAUSUR! 2. Füllen Sie das Deckblatt der Klausur aus und versehen Sie alle Blätter mit Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer in dem dafür vorgesehenen Feld! Unterschreiben Sie die Klausur auf der letzten von Ihnen bearbeiteten Seite! Schreiben Sie bitte leserlich (nicht lesbare Lösungen können nicht bewertet werden) und verwenden Sie keinen Bleistift! Verwenden Sie jeweils den unter der Aufgabenstellung vorgesehenen Lösungsraum! 3. Zur Bearbeitung: a) Bei einer Klausurdauer von 120 Minuten kann maximal die Gesamtpunktzahl von 120 Punkten erreicht werden! b) Bei der Beantwortung genügen sofern nichts anderes angegeben ist Stichworte. Ihre Lösungen werden aber nur gewertet, wenn sie nachvollziehbar sind. c) Die Angabe einer numerischen Lösung ohne Angabe des Lösungsweges (bzw. ohne Skizzierung des zur Lösung führenden Gedankengangs) ist nicht hinreichend und wird als unvollständige Lösung bewertet, es sei denn, dass die Angabe des Lösungsweges ausdrücklich nicht gefordert wird. d) Halten Sie sich an die Aufgabenstellung! Richtige, aber nicht zur Aufgabenstellung passende Aspekte kosten wertvolle Zeit und werden nicht honoriert. e) Sofern Aufgabenstellungen eine konkret vorgegebene Anzahl von Begriffsnennungen verlangen, werden Antworten nur in der Reihenfolge der Nennung bis zu der in der Aufgabenstellung vorgegebenen Anzahl gewertet. Darüber hinausgehende Nennungen werden nicht gewertet. f) Ihre Antworten können nur bewertet werden, wenn sie erkennbar den richtigen Teilaufgaben zuzuordnen sind. Die Teilaufgaben bauen u. U. aufeinander auf. Lesen Sie daher vor dem Beantworten einzelner Teilaufgaben alle Teilaufgaben! g) Als Konzeptpapier stehen Ihnen die Rückseiten der Klausur zur Verfügung. Die Konzeptseiten werden bei der Korrektur grundsätzlich nicht bewertet. Sollte Ihnen der vorgesehene Lösungsraum nicht reichen, verwenden Sie bitte ebenfalls die Klausurrückseiten! Verweisen Sie dann eindeutig im Lösungsraum der Aufgabenstellung auf die verwendete Rückseite. 4. Die Verwendung eines Taschenrechners ist dann und nur dann erlaubt, wenn dieser einer der drei folgenden Modellreihen angehört: Casio fx86 oder fx87 Texas Instruments TI 30 X II Sharp EL 531 Die Verwendung anderer Taschenrechnermodelle wird als Täuschungsversuch gewertet und mit der Note nicht ausreichend (5,0) sanktioniert. Ob ein Taschenrechner einer der drei Modellreihen angehört, können Sie selbst überprüfen, indem Sie die vom Hersteller auf dem Rechner angebrachte Modellbezeichnung mit den oben angegebenen Bezeichnungen vergleichen: Bei vollständiger Übereinstimmung ist das Modell erlaubt. Ist die auf dem Rechner angebrachte Modellbezeichnung umfangreicher, enthält aber eine der oben angegebenen Bezeichnungen vollständig, ist das Modell ebenfalls erlaubt. In allen anderen Fällen ist das Modell nicht erlaubt. Eventuelle Vorgänger- oder Nachfolgemodelle, die nicht in der oben aufgeführten Liste enthalten sind, sind ebenfalls nicht erlaubt. 5. Weitere zugelassene Hilfsmittel sind rechnungslegungsspezifische Normen (HGB und IFRS), auch als Bestandteil von Gesetzestextsammlungen. IFRS in diesem Sinne sind neben den eigentlichen IFRS/IAS die Interpretation (IFRIC/SIC) sowie das IFRS-Rahmenkonzept (IFRS-Framework).
4 IV Diesbezüglich ist zu beachten: a) Es sind ausschließlich im Buchhandel erhältliche, als Buch gebundene, unkommentierte Textausgaben zu benutzen (also keine Kommentare, keine Loseblattsammlungen, keine gebundenen Ausdrucke bzw. Kopien und keine elektronischen Versionen). b) Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und farbliche Markierungen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen oder Verweise enthalten. Auch aus farblichen Markierungen dürfen sich keine Kommentare, Eintragungen oder Verweise ergeben. c) Jedwede Aufnahme von Zetteln, Texteinklebungen und Erläuterungen sind nicht erlaubt. Die einzige Ausnahme bilden Einkleber zum leichteren Auffinden einzelner Vorschriften oder Abschnitte. Auf diesen darf allerdings nur der entsprechende Hinweis auf die auf dieser Seite zu findende Rechtsnorm (z. B. 238 HGB ) ergänzt werden; zusätzliche Anmerkungen, wie bspw. 238 HGB Buchführungspflicht, sind nicht zugelassen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Bearbeiten der Klausur!
5 V Aufgabe 1 (Grundlagen der Konzernrechnungslegung nach HGB) (27 Punkte) a) Erläutern Sie, was unter der Erwartungslücke zu verstehen ist! (2 Punkte) b) Nennen Sie drei mögliche Gründe, die für eine Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS sprechen können! (3 Punkte)
6 VI c) Wie unterscheidet sich der Konzernabschluss von einem reinen Summenabschluss? Erläutern Sie in diesem Zusammenhang kurz den Begriff Konsolidierung! Nachrichtlich: Auf die Nennung der Konsolidierungsschritte kommt es hier nicht an. (4 Punkte) d) Nennen Sie die vier Konsolidierungsschritte! (4 Punkte) e) Erläutern Sie die Begriffe Interessentheorie sowie Einheitstheorie! (6 Punkte)
7 VII f) Definieren Sie den Begriff des Gemeinschaftsunternehmens ausführlich! Geben Sie zudem an, wie und nach welchen handelsrechtlichen Normen die Konsolidierung eines Gemeinschaftsunternehmens zu erfolgen hat! (8 Punkte)
8 VIII Aufgabe 2 (Abgrenzung des Konsolidierungskreises nach HGB) (17 Punkte) Die Bayern AG hat 20 Mio. Aktien ausgegeben, auf die jeweils eine Stimme entfällt. 1 Mio. Aktien werden von der Schalke AG gehalten, 4 Mio. Aktien von der Hamburg GmbH, 7 Mio. von der Dortmund AG und 3 Mio. Aktien hält die Bayern AG selbst. Die restlichen Anteile befinden sich im Besitz des 100%-igen Tochterunternehmens der Bayern AG, der Gladbach GmbH. a) Stellen Sie die Zusammenhänge grafisch dar! (3 Punkte) b) Besteht außer zwischen der Bayern AG und der Gladbach GmbH ein weiteres Mutter-Tochter- Verhältnis? Begründen Sie Ihre Antwort, und geben Sie die prozentualen Anteile für alle berücksichtigbaren Beteiligungsverhältnisse an! (6 Punkte)
9 IX c) Gemäß 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB besteht ein Einbeziehungswahlrecht in den Konzernabschluss für Tochterunternehmen, wenn deren Anteile nur zur Weiterveräußerung gehalten werden. Nennen Sie die Voraussetzungen, die für die Ausübung dieses Wahlrechts erfüllt sein müssen! Welchem Grundsatz dient das in 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB kodifizierte Wahlrecht, und welchem Grundsatz widerspricht es? (3 Punkte)
10 X d) Im HGB sind größenabhängige Befreiungen kodifiziert, um die Belastung für kleine Konzerne möglichst gering zu halten. Nennen Sie die beiden Methoden, nach denen die Größenmerkmale bestimmt werden können! (2 Punkte) e) Unter welchen Bedingungen finden die im HGB geregelten größenabhängigen Befreiungen keine Anwendung? Nennen Sie die einschlägigen Paragraphen! (3 Punkte)
11 XI Aufgabe 3 (Kapitalkonsolidierung nach HGB) (16 Punkte) Das Unternehmen Holiday GmbH wird zu 80 % von der Weg AG und zu 20 % von der Daheim AG gehalten. Das Eigenkapital der Holiday GmbH beträgt am nach Anpassung an die konzerneinheitliche Bilanzierungsrichtlinie, jedoch vor Neubewertung, 800 TEUR. Zudem bestehen stille Reserven in Höhe von 60 TEUR. Die Weg AG hat ihre Anteile an der Holiday GmbH am für TEUR erworben. Zum Erwerbszeitpunkt betrug das Eigenkapital der Holiday GmbH 900 TEUR. Stille Reserven wurden zum nicht aufgedeckt. Die Holiday GmbH wird am erstmalig in den Konzernabschluss der Weg AG einbezogen. Im Vorjahr war die Holiday GmbH für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Weg AG von untergeordneter Bedeutung. Die sog. Rückausnahme i. S. d. 301 Abs. 2 S. 5 HGB i. V. m. DRS (vorher E-DRS 30.15) wurde bislang für vergleichbare Fälle nicht in Anspruch genommen. a) Zu welchem Wertansatz des Eigenkapitals der Holiday GmbH muss die Erstkonsolidierung abgesehen von den stillen Reserven erfolgen? Begründen Sie Ihre Antwort kurz! (2 Punkte) b) Ermitteln Sie im Rahmen der Erstkonsolidierung zum das Eigenkapital der Holiday GmbH nach Neubewertung! (1 Punkt)
12 XII c) Ermitteln Sie den verbleibenden Unterschiedsbetrag! Wie wird dieser bilanziell behandelt? (3 Punkte) d) Wie werden die von der Daheim AG gehaltenen Anteile an der Holiday GmbH im Konzernabschluss der Weg AG bilanziell behandelt? Geben Sie sowohl an, unter welchem Posten diese Anteile ausgewiesen werden, als auch den Betrag! (2 Punkte)
13 XIII e) Gehen Sie davon aus, dass die aufgedeckten stillen Reserven Gegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens betreffen. Diese werden planmäßig linear über sechs Jahre abgeschrieben. Führen Sie alle mit den vorliegenden Daten möglichen aufwandswirksamen Buchungen aus Sicht der Weg GmbH im Rahmen der Folgekonsolidierung am durch! (3 Punkte)
14 XIV f) Gehen Sie davon aus, dass die Weg AG in diesem Jahr ( ) ein Ergebnis von 10 TEUR und die Holiday GmbH eines von 3 TEUR erwirtschaftet haben. Im Vorjahr hatte die Holiday GmbH ein Ergebnis von 6 TEUR erwirtschaftet, das vollständig ausgeschüttet wurde. Ermitteln Sie unter Berücksichtigung der Abschreibungen aus der Aufgabe 3 e) das Konzernergebnis zum ! (5 Punkte)
15 XV Aufgabe 4 (Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach HGB) (21 Punkte) Das Modeunternehmen Chic AG ist zu 100 % an der Textil AG beteiligt. Die Textil AG ist somit ein Tochterunternehmen der Chic AG und wird vollkonsolidiert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 01 wurden folgende Transaktionen durchgeführt: I. Die Chic AG lieferte an die Textil AG eine selbst erstellte Maschine zum Preis von 400 TEUR. Die Material- und Personalaufwendungen der Chic AG betrugen für die Herstellung der Maschine in 01 jeweils 100 TEUR. Die Maschine wird bei der Textil AG zum Bilanzstichtag im Anlagevermögen aktiviert. Eine Abschreibung war im aktuellen Jahr noch nicht erforderlich. II. Die Chic AG lieferte weiterhin selbst erstellte fertige Erzeugnisse zum Preis von 800 TEUR an die Textil AG, die diese noch vor Ende des Geschäftsjahres als Ware an einen konzernexternen Dritten für 900 TEUR weiterverkauft hat. Hierfür fielen bei der Chic AG in 01 Materialaufwendungen i. H. v. 600 TEUR an. Eine Weiterverarbeitung bei der Textil AG fand nicht statt. III. Zudem lieferte die Chic AG selbst erstellte unfertige Erzeugnisse für 700 TEUR an die Textil AG. Hierbei fielen in 01 Materialaufwendungen i. H. v. 500 TEUR und Personalaufwendungen i. H. v. 50 TEUR an. Die Textil AG hat die Erzeugnisse in 01 weiterverarbeitet. Hierfür fielen wiederum Materialaufwendungen i. H. v. 25 TEUR und Personalaufwendungen i. H. v. 30 TEUR an. Die fertigen Erzeugnisse liegen zum Bilanzstichtag noch bei der Textil AG auf Lager. Alle Angaben ohne Umsatzsteuer.
16 XVI a) Die folgende Tabelle zeigt die (verkürzten) Gewinn- und Verlustrechnungen der beiden Gesellschaften für das Jahr 01. Führen Sie die Aufwands- und Ertragskonsolidierung unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens durch! Vervollständigen Sie dazu die folgende Tabelle! (18 Punkte) Gesamtkostenverfahren (Angaben in TEUR) Umsatzerlöse GuV Chic AG GuV Textil AG Aufwands- und Ertragskonsolidierung GuV Konzern S H S H S H S H Bestands- veränderungen 755 Andere aktivierte Eigenleistungen Materialaufwand Personalaufwand Jahresüberschuss/ Jahresfehbetrag
17 XVII b) Wie wäre Sachverhalt I. aus Aufgabe 4 a) zu beurteilen, wenn das Unternehmen das Umsatzkostenverfahren anwenden würde? Geben Sie hierzu den entsprechenden Buchungssatz an, der bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung vorzunehmen wäre, und erläutern Sie diesen kurz! (3 Punkte)
18 XVIII Aufgabe 5 (Währungsumrechnung nach IFRS) (27 Punkte) Die amerikanische USA AG wurde am zu 100 % von der deutschen Germany GmbH erworben. Die Landeswährung der USA AG ist der US-Dollar (USD), die funktionale Währung ist der Euro (EUR). Die Umrechnung erfolgt nach der Zeitbezugsmethode. Nachfolgend sind die Bilanz per und die Gesamtergebnisrechnung für das Jahr 02 der USA AG dargestellt (Wechselkurse siehe S. XIX): Bilanz TUSD Kurs TEUR Sachanlagen Forderungen 500 Liquide Mittel Gezeichnetes Kapital 600 Kapitalrücklage 300 Gewinnrücklagen 80 Neubewertungsrücklage 20 Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung Jahresüberschuss 150 Verbindlichkeiten Gesamtergebnisrechnung GuV Umsatzerlöse 600 Personalaufwand 400 Währungsdifferenz aus (erfolgswirksamer) Währungsumrechnung Abschreibungen auf Sachanlagen OCI Zuschreibung aus der Neubewertung 20 von Sachanlagen Differenz aus (erfolgsneutraler) Währungsumrechnung 20
19 XIX Folgende Wechselkurse werden angenommen: Stichtagskurs am : Historischer Kurs (zur Bewertung mit AHK sowie der Eigenkapitalbestandteile): Historischer Kurs (zur Bewertung mit beizulegendem Zeitwert): Durchschnittskurs: 1 USD = 0,82 EUR 1 USD = 0,79 EUR 1 USD = 0,87 EUR 1 USD = 0,85 EUR Aus den Vorjahren bestehen keine Umrechnungsdifferenzen. Die Sachanlagen werden nach dem Neubewertungsmodell bewertet. Diese Bewertung hat im Geschäftsjahr zur Bildung einer Neubewertungsrücklage in Höhe von 20 TUSD geführt. a) Führen Sie die Währungsumrechnung nach der Zeitbezugsmethode durch! Finalisieren Sie dazu die Tabelle auf der Seite XVIII! (24 Punkte)
20 XX b) Gehen Sie abweichend von Aufgabe 5 a) davon aus, dass am im Einzelabschluss der USA AG Vorräte mit einem Betrag von 700 USD erfasst waren, die jedoch am vollständig veräußert wurden. Am wurden Vorräte von externen Dritten in Höhe von 100 USD erworben sowie am in Höhe von 500 USD. Diese befinden sich noch vollständig auf Lager. Der Tageswert am beträgt 550 USD. Es werden folgende Wechselkurse angenommen: : 1 USD = 0,86 EUR : 1 USD = 1,00 EUR : 1 USD = 0,91 EUR : 1 USD = 0,80 EUR : 1 USD = 0,82 EUR Durchschnittskurs: 1 USD = 0,85 EUR Mit welchem Betrag ist der Vorratsbestand zum zu bewerten (funktionale Währung ist weiterhin der Euro)? Legen Sie Ihre Berechnungsschritte offen! (3 Punkte)
21 XXI Aufgabe 6 (Konzernanhang nach HGB) (12 Punkte) a) Nennen Sie die Funktionen des Konzernanhangs nach HGB! (3 Punkte) b) Erläutern Sie, inwieweit Möglichkeiten und Grenzen bestehen, bei der Aufstellung eines Konzernanhangs auf den Anhang des Mutterunternehmens zurückzugreifen! (5 Punkte)
22 XXII c) Gemäß 294 Abs. 2 HGB sind bei wesentlichen Änderungen der Zusammensetzung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zusätzliche Angaben erforderlich. Nennen Sie beispielhaft mögliche wesentliche Änderungen, die zu zusätzlichen Angabepflichten führen! (2 Punkte) d) Nach welchen handelsrechtlichen Vorschriften richten sich die Gliederung und die Gestaltung des Konzernanhangs? (2 Punkte)
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