Verleumdungsklage & Anzeige wegen Verleumdung. so können Sie sich nachhaltig wehren

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verleumdungsklage & Anzeige wegen Verleumdung. so können Sie sich nachhaltig wehren"

Transkript

1 Verleumdungsklage & Anzeige wegen Verleumdung so können Sie sich nachhaltig wehren Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten

2 Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor Das Wichtigste in Kürze Wann liegt eine Verleumdung vor? Wo liegt der Unterschied zur Beleidigung? Wo liegt der Unterschied zur üblen Nachrede? Beispiele Wie kann man sich gegen eine Verleumdung wehren? Anzeige wegen Verleumdung erstatten Unterlassung erwirken mittels Unterlassungsklage Schmerzensgeld wegen Verleumdung einklagen Der Privatklageweg Wichtig: Verjährungsfristen für Verleumdungsklage beachten Ablauf Kosten einer Verleumdungsklage Erfolgschancen einer Verleumdungsklage Hilfe vom Rechtsanwalt...12

3 advocado stellt sich vor Ob der eigene Nachlass, Baupfusch oder fristlose Kündigung advocado vermittelt ausgezeichnete Beratung von erfahrenen und spezialisierten Anwälten zu jedem Rechtsproblem. Durch unsere kostenfreie Ersteinschätzung bieten wir Ihnen immer eine schnelle und unverbindliche Orientierungshilfe. Sofern eine weiterführende Betreuung notwendig ist, wird ein auf Sie zugeschnittenes Angebot mit detailliertem Leistungsumfang und zum transparenten Festpreis erstellt. Sie entscheiden selbst, ob Ihnen die kostenfreie Ersteinschätzung genügt oder ob Sie eine anwaltliche Betreuung in Anspruch nehmen wollen. Focus-Money zeichnete advocado mit der höchsten Weiterempfehlungsquote im Bereich der Online-Rechtsberatung aus.

4 1. Das Wichtigste in Kürze Wann liegt Verleumdung vor? Wenn jemand wissentlich eine unwahre, ehrverletzende Tatsache über jemanden verbreitet. Wie kann ich mich wehren? Zunächst Gespräch suchen, dann Unterlassungserklärung einfordern. Kein Erfolg: Strafantrag stellen. Letzter Schritt: Verleumdungsklage, ggf. Schmerzensgeld möglich. Frist zur Gegenwehr: Anzeige: Innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis Strafantrag stellen, Zivilklage/Schmerzensgeld: 3 Jahre. Wie teuer? Anwaltskosten sind abhängig vom Streitwert. Erfolgschancen erhöhen: Beweise und Zeugenaussagen sammeln.

5 2. Wann liegt eine Verleumdung vor? Wer eine Verleumdungsklage erheben will, muss zunächst prüfen, ob tatsächlich eine Verleumdung stattgefunden hat. Verleumdung ist gemäß 187 StGB ein Strafdelikt und ist an folgende Voraussetzungen gebunden: Zunächst muss eine unwahre Tatsache gegenüber Dritten behauptet oder verbreitet worden sein. Unter behaupten versteht man dabei, dass eine Person die jeweilige Tatsache als wahr hinstellt. Ein Verbreiten dagegen setzt nur voraus, dass Tatsachen als fremdes Wissen an Dritte weitergegeben werden (ehrverletzende Gerüchte). Außerdem muss die verbreitete Tatsache ehrverletzend sein, also eine Missachtung einer Person enthalten und generell dazu geeignet sein, sie herabzuwürdigen. Dazu zählen auch Aussagen, die die Kreditfähigkeit einer Person gefährden. Letzteres kann auch eine juristische Person betreffen, sodass z. B. auch eine GmbH eine Verleumdungsklage erheben kann. Zuletzt muss die betreffende Person gewusst haben, dass die Tatsache nicht wahr Vor allem diese Voraussetzung führt im Rahmen einer Verleumdungsklage häufig zu erheblichen Beweisschwierigkeiten, denn oft kann nicht nachgewiesen werden, dass die Person tatsächlich die Unwahrheit der Tatsachen kannte. Das Gesetzbuch definiert Verleumdung wie folgt: Wer wider besseren Wissens in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ( 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft ( 187 StGB).

6 2.1 Wo liegt der Unterschied zur Beleidigung? Während bei einer Beleidigung eine ehrverletzende Meinung über jemanden verbreitet wird, handelt es sich bei einer Verleumdung um eine ehrverletzende Tatsache. Unter einer Tatsache versteht man dabei Ereignisse und Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die sich beweisen lassen also entweder wahr oder falsch sind. Einer ehrverletzenden reinen Meinungsäußerung kann folglich nicht mit einer Verleumdungsklage begegnet werden. Sie fällt unter den Tatbestand der Beleidung. Wenn Sie beleidigt wurden, informieren Sie sich in unserem Beitrag Anzeige wegen Beleidigung. 2.2 Wo liegt der Unterschied zur üblen Nachrede? Bei der üblen Nachrede ( 186 StGB) wird wie bei der Verleumdung eine verächtliche Tatsache geäußert. Der Tatbestand der üblen Nachrede ist erfüllt, wenn eine Person die Richtigkeit ihrer Aussagen nicht geprüft sie also nicht nachweislich wahr sind und dennoch verbreitet hat. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einer Verleumdung um die Verbreitung nachweislich falscher Informationen. Die Verleumdung ist somit ein Spezialfall der üblen Nachrede. Wie im ersten Kapitel erwähnt, gestaltet es sich oftmals schwierig, einer Person das Wissen über die Unwahrheit seiner Aussagen nachzuweisen. In der Praxis wird daher auch oft eine Klage wegen übler Nachrede und keine Verleumdungsklage erhoben.

7 2.3 Beispiele 1. Der Satz Ich finde den Service des X schlecht! ist lediglich eine Meinungsäußerung, da sie auf den persönlichen Ansichten des Äußernden beruht. 2. Die Äußerung X hat die bestellte Ware bis heute nicht bezahlt! ist dagegen eine dem Beweis zugängliche Tatsachenäußerung, die eine Verleumdungsklage prinzipiell möglich macht. 3. Frau F erzählt in der Nachbarschaft, Herr X habe sich sein neues Sportauto durch geschickte Steuerhinterziehung finanziert, weil sie dies von einer Freundin so gehört habe. Herr X kann aber beweisen, dass er niemals Steuern hinterzogen hat und die Aussage somit falsch ist. Eine Verleumdungsklage würde trotzdem nur dann Sinn machen, wenn F nachgewiesen werden kann, dass sie bewusst wahrheitswidrig gehandelt hat. 3. Wie kann man sich gegen eine Verleumdung wehren? Gegen eine Verleumdung kann man sich auf unterschiedliche Arten wehren. Zunächst sollten Sie das Gespräch suchen und die Fakten klären, um so eine friedliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, bleiben vier Möglichkeiten, gegen eine Verleumdung vorzugehen. In allen Fällen ist es jedenfalls ratsam, Beweise zum Beispiel in Form von Screenshots oder Zeugenaussagen zu sammeln. In einigen Bundesländern wie etwa in Bayern muss außerdem zunächst ein Schlichter beauftragt werden, bevor man vor Gericht ziehen darf.

8 3.1 Anzeige wegen Verleumdung erstatten Gemäß 194 StGB werden Delikte wie Beleidigungen oder Verleumdungen nur auf Strafantrag verfolgt. Er bringt zum Ausdruck, dass die Behörden gegen eine bestimmte Person ermitteln sollen. Mit einer (Straf-)Anzeige wird demgegenüber einer Behörde lediglich eine Straftat mitgeteilt. Ein Strafantrag kann gegenüber den Strafverfolgungsbehörden das ist entweder die örtliche Polizeibehörde oder die Staatanwaltschaft gestellt werden. Einzige Voraussetzung: Er muss gerechtfertigt sein. Das bedeutet, dass Sie nicht einfach jemanden wegen Verleumdung anzeigen können. Vielmehr müssen Sie davon ausgehen, dass die angezeigte Straftat tatsächlich begangen wurde und sich auf konkrete Tatsachen stützen. Dazu reicht es aber aus, dass für den Verdacht der Verleumdung Anhaltspunkte gegeben sind und die Anzeige demnach nicht jeder Grundlage entbehrt. Sollte sich die Tat dann als nicht erweislich herausstellen, ist die Anzeige trotzdem gerechtfertigt. Das ist darüber hinaus auch der Fall, wenn sich der Anzeigende seiner Sache nicht sicher ist, aber begründeten Anlass zu einer Aufklärung durch die Polizei hat. Keine Voraussetzung für einen Strafantrag ist hingegen, dass der Antragssteller selbst von der angezeigten Tat betroffen ist. Wenn Sie im Internet anonym verleumdet wurden, sollten Sie ebenfalls Strafanzeige stellen. Denn dann kann die Polizei die Person über ihre IP-Adresse ermitteln. Ein Strafantrag wegen Verleumdung kann zu einem Gerichtsverfahren und schließlich einem Urteil führen. Der genaue Ablauf ist in Kapitel 3 beschrieben. 3.2 Unterlassung erwirken mittels Unterlassungsklage Bei einer Verleumdung besteht ein Unterlassungsanspruch gemäß 1004 BGB. Gibt es Grund zur Annahme, dass die ehrverletzenden Behauptungen auch in Zukunft nicht aufhören, können Sie zuvor ohne Beteiligung eines Gerichts eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einfordern.

9 Dazu senden Sie dem Störer also demjenigen, der Sie verleumdet zunächst eine Abmahnung und die Unterlassungserklärung zur Unterschrift. In ihr steht, dass er die unwahren Aussagen zukünftig nicht mehr tätigen darf. Strafbewehrt bedeutet, dass er im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe meist in Form einer Geldstrafe zahlen muss. Sollte der Störer dennoch weiterhin unwahre Tatsachen über Sie verbreiten, können Sie den Unterlassungsanspruch gerichtlich durchsetzen. Das gelingt auf zwei Weisen: Entweder erheben Sie eine Verleumdungsklage in Form einer Unterlassungsklage oder Sie erwirken vor Gericht eine einstweilige Verfügung. Bei Letzterem erhält der Geschädigte innerhalb weniger Tage eine Art Sofortschutz gegen die Äußerungen, wohingegen eine Unterlassungsklage die Strafe beim Verstoß deutlich heraufsetzt und ein Zwangsgeld fällig wird. Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren ausführlichen Beitrag Unterlassungsanspruch mit einer Unterlassungsklage durchsetzen. Sie wurden verleumdet und möchten sich wehren? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Anliegen mit einem unserer spezialisierten Anwälte zu besprechen. Hier können Sie Ihre Anfrage schildern.

10 3.3 Schmerzensgeld wegen Verleumdung einklagen Eine Verleumdung zieht unter Umständen auch einen Schmerzensgeldanspruch nach 253 II BGB mit sich. Dieser kann durch eine Verleumdungsklage durchgesetzt werden. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt dabei stark vom jeweiligen Einzelfall ab und beginnt im dreistelligen Bereich. Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem umfassenden Beitrag zum Schmerzensgeld. 3.4 Der Privatklageweg Wenn die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage abgelehnt hat oder das Verfahren eingestellt wurde, können Sie eine strafrechtliche Privatklage gemäß 374 Abs. 1 Nr. 2 StGB erheben. Voraussetzung ist nur, dass zuvor ein sogenannter Sühneversuch also eine friedliche Lösungsfindung unternommen wurde ( 380 StPO). Im Privatklageverfahren übernimmt der Kläger die Rolle der Staatsanwaltschaft. Das heißt, er darf Beweise gegen den Angeklagten sammeln und im Verfahren hervorbringen, er hat ein umfangsreiches Fragerecht und kann schlussendlich gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Allein für die Akteneinsicht benötigt der Kläger im Privatklageverfahren einen Anwalt. Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Beitrag Akteneinsicht beantragen. 3.5 Wichtig: Verjährungsfristen für Verleumdungsklage beachten Für eine Verleumdung gelten zwei unterschiedliche Verjährungsfristen. Anzeige: Da es sich um eine anzeigepflichtige Straftat handelt, ist die verleumdete Person nur innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Kenntnis der Tat und des Täters zur Anzeige berechtigt ( 77b StGB). Verleumdungsklage: Für zivilrechtliche Klagen und Schmerzensgeld gilt hingegen eine Verjährungsfrist von drei Jahren ( 195 BGB und 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB)

11 4. Ablauf Nachdem Sie den Strafantrag erstattet haben, prüft die Polizei, ob sich der Anfangsverdacht gegen den Angezeigten bestätigt. Nur wenn ausreichend Beweise gegen die Person gesammelt werden konnten, lässt die Staatsanwaltschaft die öffentliche Verleumdungsklage zu ( 170 StPO). Ob daraufhin auch ein Gerichtsverfahren eröffnet wird, entscheidet wiederum ein Gericht ( 199 StPO). So ist beispielsweise in der Regel keine Verhandlung mehr nötig, wenn der Angeklagte seine Tat umfassend gesteht. In diesem Fall wird lediglich ein Strafbefehl ausgestellt, mit dem die Verurteilung (meist zu einer Geldstrafe) rechtskräftig wird. Wenn ein Verfahren in die Wege geleitet wurde, kommt es oftmals vor, dass es aufgrund mangelnder Schwere des Verbrechens eingestellt wird. Die Einstellung kann dabei an Bedingungen geknüpft werden wie beispielsweise eine Zahlung an eine gemeinnützige Organisation. Eine Verurteilung findet in diesem Szenario nicht statt. Ob alle Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllt sind, kann ein Anwalt nur abschätzen, wenn er Akteneinsicht beantragt hat. In jedem Fall sollte sich der Täter aber mit dem Opfer versöhnt haben. Kommt es aufgrund einer Verleumdungsklage zu einer Verurteilung, bekommt der Täter eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Wurde die Verleumdung in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften öffentlich begangen, drohen ihm sogar bis zu fünf Jahre Gefängnis. 5. Kosten einer Verleumdungsklage Die Anwaltskosten hängen vom jeweiligen Streitwert der Verleumdungsklage ab. Im Zivilrecht ist es so, dass die verlierende Partei sämtliche Kosten tragen muss. Haben Sie also Erfolg gegen den Störer, muss er all Ihre Kosten übernehmen.

12 6. Erfolgschancen einer Verleumdungsklage Der Erfolg einer Verleumdungsklage ist von der Beweislage abhängig. Kann dem Störer Kenntnis über die Unwahrheit seiner Aussagen nachgewiesen werden, wird er für eine Verleumdung bestraft. Gelingt dies nicht, ist in der Regel nur eine Verurteilung wegen übler Nachrede möglich. Aus diesem Grund stellt sich in der Praxis die Verleumdungsklage in Form der Unterlassungsklage am effektivsten heraus (mehr dazu im Beitrag Unterlassungsanspruch mittels Unterlassungsklage durchsetzen ). Positiver Nebeneffekt: Wenn Sie diesen Prozess gewinnen, muss der Störer sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. Er ist also nicht nur aufgefordert, die Verleumdung zu unterlassen, sondern wird zusätzlich durch die Übernahme der Kosten bestraft. 7. Hilfe vom Rechtsanwalt Wenn jemand unwahre, ehrverletzende Behauptungen gegen Sie aufstellt und verbreitet, sollten Sie sich dagegen wehren. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Entweder gehen Sie gerichtlich gegen diese Person vor und erheben Verleumdungsklage oder Sie suchen eine außergerichtliche Lösung zum Beispiel in Form einer Unterlassungserklärung. Ein Anwalt kann Sie bei der Wahl der geeigneten Lösung unterstützen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Anliegen zur Verleumdung mit einem unserer spezialisierten Anwälte zu besprechen. Einfach Ihr Anliegen kurz schildern, absenden und noch am selben Tag eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung von unserem Rechtsanwalt erhalten. Bei weiterem Beratungsbedarf erhalten Sie ein unverbindliches Beratungsangebot.

13 In 3 Schritten zu Ihrem Recht 1. Fall schildern Schildern Sie uns kurz Ihren Fall und geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Wir vereinbaren für Sie einen Termin mit unseren erfahrenen Anwälten. 2. Kostenfreie Ersteinschätzung Unser Anwalt erläutert Ihnen Gesetzeslage, Ihre Rechten & Pflichten sowie die mit einem juristischen Vorgehen verbundenen Chancen & Risiken. Zudem schätzt er ein, ob es sich lohnt, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. 3. Individuelles Angebot Sollten Sie anschließend eine juristische Betreuung wünschen, erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zum Festpreis. Ihren Fall können Sie über folgende Wege einreichen: online auf, telefonisch unter (kostenfrei). Kontakt advocado GmbH Christian Sudoma service@advocado.de

Zusammengestellt von: Büro der Frauenbeauftragten der LMU München

Zusammengestellt von: Büro der Frauenbeauftragten der LMU München Zusammengestellt von: Büro der Frauenbeauftragten der LMU München Relevante Paragraphen aus dem Strafgesetz 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (1) Wer sexuelle Handlungen 1. an einer Person

Mehr

Sicherheitsdepartement. Kantonspolizei. Rechtliches. Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung

Sicherheitsdepartement. Kantonspolizei. Rechtliches. Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung Rechtliches Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung Drohung - Art. 180 StGB Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

Mehr

Rechtliche Aspekte und Grundlagen zu Cyber-Mobbing, Happy Slapping, Sexting und jugendgefährdenden Inhalten

Rechtliche Aspekte und Grundlagen zu Cyber-Mobbing, Happy Slapping, Sexting und jugendgefährdenden Inhalten Rechtliche Aspekte und Grundlagen zu Cyber-Mobbing, Happy Slapping, Sexting und jugendgefährdenden Inhalten Strafrechtliche Regelungen Verschiedene Paragrafen des Strafgesetzbuchs regeln die unterschiedlichen

Mehr

2 in 1. Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de

2 in 1. Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de 2 in 1 Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de Opfer von Straftaten haben bereits im Strafverfahren die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung über Entschädigungsansprüche

Mehr

Vortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht?

Vortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht? Vortrag zum Thema Zugang zum Recht oder Wie bekomme ich meinem Recht? Personalien Silke Brewig-Lange geboren in Karl-Marx-Stadt / Chemnitz Jura-Studium an der Universität Leipzig Einzelanwalt mit eigener

Mehr

22 KUG (Recht am eigenen Bild) Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

22 KUG (Recht am eigenen Bild) Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. 22 KUG (Recht am eigenen Bild) Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete

Mehr

Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend die polizeilichen Einvernahmen (Stand am 09.11.2015)

Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend die polizeilichen Einvernahmen (Stand am 09.11.2015) Ministère public MP Staatsanwaltschaft StA Liebfrauenplatz 4, Postfach 1638, 1701 Freiburg T +41 26 305 39 39, F +41 26 305 39 49 Ref. : FGS Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember

Mehr

DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen

DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen Kostentragungspflicht im Strafverfahren bei Freisprüchen und Einstellungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Ingo E. Fromm caspers mock Anwälte Koblenz

Mehr

Schwarzfahren und Geldstrafen

Schwarzfahren und Geldstrafen Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge, Rechte und Pflichten Baustein: V11 Schwarzfahren und Geldstrafen Ziel: Sensibilisierung gegenüber den Konsequenzen von Schwarzfahren, Vermittlung

Mehr

Beispiel: Darstellung des Ablaufs eines Zivilprozesses

Beispiel: Darstellung des Ablaufs eines Zivilprozesses Weblink zu Beispiel: Darstellung des Ablaufs eines Zivilprozesses Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, viele Mandanten wissen nicht, was in einem zivilen Streitverfahren auf sie zukommt. Im Folgenden

Mehr

Rechts-Check für (Profi-)Fotografen: Was steht mir zu, wenn ein Bild von mir unerlaubt verwendet wird?

Rechts-Check für (Profi-)Fotografen: Was steht mir zu, wenn ein Bild von mir unerlaubt verwendet wird? Rechts-Check für (Profi-)Fotografen: Was steht mir zu, wenn ein Bild von mir unerlaubt verwendet wird? So mancher Fotograf hat schon eine zweifelhafte Ehrung seiner handwerklichen Fähigkeiten erlebt: Beim

Mehr

1. Ordnen Sie bitte die Rechtsbegriffe den entsprechenden Paragraphen zu:

1. Ordnen Sie bitte die Rechtsbegriffe den entsprechenden Paragraphen zu: Arbeitsblatt 1 1. Ordnen Sie bitte die Rechtsbegriffe den entsprechenden Paragraphen zu: a. fahrlässige Tötung b. Mord c. Körperverletzung d. Schwangerschaftsabbruch e. Totschlag f. fahrlässige Körperverletzung

Mehr

Rechts-Check für Fotomodels Deine Bilder ohne Lizenz im Internet?

Rechts-Check für Fotomodels Deine Bilder ohne Lizenz im Internet? Rechts-Check für Fotomodels Deine Bilder ohne Lizenz im Internet? Für erfahrene und auch schon für semiprofessionelle Models keine Seltenheit: Beim Surfen im Internet oder beim Lesen einer Zeitschrift

Mehr

Richtig Handeln beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Richtig Handeln beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Richtig Handeln beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung - strafrechtliche Aspekte aus anwaltlicher Perspektive - Beantwortung rechtlicher Fragen zu möglichen strafrechtlichen Aspekten im Kinderschutz Bündnis

Mehr

Merkblatt. für Opfer einer Straftat

Merkblatt. für Opfer einer Straftat Merkblatt für Opfer einer Straftat Merkblatt für Opfer einer Straftat Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat? Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straf tat zu werden. Egal, ob es um einen

Mehr

Vergleichen Sie die beiden Rechtsordnungen, indem Sie die Gemeinsamkeiten herausfinden.

Vergleichen Sie die beiden Rechtsordnungen, indem Sie die Gemeinsamkeiten herausfinden. Vergleichen Sie die beiden Rechtsordnungen, indem Sie die Gemeinsamkeiten herausfinden. Unterschiede bzw. Deutsches Recht: 12 StGB Verbrechen und Vergehen (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im

Mehr

Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege Seite 1 von 5 Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege Ab 1. August 2013 haben Kinder ab Vollendung des ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres

Mehr

Wenn für immer etwas hängen bleibt Verdachtsberichterstattung und Online-Archive

Wenn für immer etwas hängen bleibt Verdachtsberichterstattung und Online-Archive Wenn für immer etwas hängen bleibt Verdachtsberichterstattung und Online-Archive DialogCamp München 21. Februar 2014 Dr. Volker Schumacher Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Wirtschaftsmediator

Mehr

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen Bleib COOL ohne Gewalt! 2. Rechtliche Grundlagen 2.1 Rechtliche Aspekte Die verschiedenen Formen der Gewalt werden teilweise auch rechtlich in unserem Strafgesetzbuch sanktioniert. Dabei wird zwischen

Mehr

Urteil. Im Namen des Volkes!

Urteil. Im Namen des Volkes! Landgericht Hannover Geschäfts-Nr.: 18 O 190/08 Verkündet am: 18.11.2008 Grahle, Justizangestellte als Urkundsbeamtin/beamter der Geschäftsstelle Urteil Im Namen des Volkes! In dem Rechtsstreit der Firma

Mehr

Strafantrag wegen Übler Nachrede nach 186 StGB

Strafantrag wegen Übler Nachrede nach 186 StGB per Übergabe-Einschreiben An die Staatsanwaltschaft Bochum Westring 8 44787 Bochum Strafantrag wegen Übler Nachrede nach 186 StGB Nachfolgend stellt der Geschädigte Rainer Hoffmann, geb. 12.02.1964 Strafanzeige

Mehr

Jugendschutz Landesstelle NRW e.v.

Jugendschutz Landesstelle NRW e.v. Jugendschutz in der Jugendmedienarbeit Persönlichkeitsrechte in der Jugendarbeit schützen Grundlagen und Empfehlungen für die Praxis 24. September 2013 Bielefeld Allgemeines Persönlichkeitsrecht Abgeleitet

Mehr

Cybermobbing. @fairer Umgang im Netz. Sebastian Geeraedts & Arne Geraedts. Schulprojekte Münster. Übersicht

Cybermobbing. @fairer Umgang im Netz. Sebastian Geeraedts & Arne Geraedts. Schulprojekte Münster. Übersicht Cybermobbing @fairer Umgang im Netz Sebastian Geeraedts & Arne Geraedts Schulprojekte Münster Übersicht Einstieg Was machen ihre Kinder im Netz Zahlen Daten Fakten Thema Cybermobbing Rechtliche Aspekte

Mehr

2 in 1. Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de

2 in 1. Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de 2 in 1 Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de Opfer von Straftaten haben bereits im Strafverfahren die Möglichkeit, vom Täter eine Entschädigung zum Beispiel Schadensersatz und

Mehr

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge, Rechte und Pflichten

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge, Rechte und Pflichten Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge, Rechte und Pflichten Baustein: V9 Bescheide und Ämter Ziel: Sensibilisierung, Erlernen des Umgangs mit Post von Ämtern und mit Bescheiden Kurzbeschreibung:

Mehr

Prof. Dr. Michael Jasch

Prof. Dr. Michael Jasch Prof. Dr. Michael Jasch 1 ARD-Sender: Die Akte Zschäpe 2 Seit Mitte der 1980er Jahre verstärktes Bemühen um Opferinteressen Ziele: Ø Vermeidung Sekundärviktimisierung, Ø Bessere Position im Strafverfahren

Mehr

I Formular für Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

I Formular für Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union I Formular für Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Anleitung 1. Bitte lesen Sie diese Anleitung sorgfältig durch, bevor Sie das Antragsformular ausfüllen.

Mehr

Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit

Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Amtsgericht Osnabrück Geschäfts-Nr.: 66 C 83/10 (1) Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben Verkündet am 19. Oktober 2010: Justizangestellte als Urkundsbeamtin/beamter

Mehr

Landgericht Berlin. Im Namen des Volkes. Urteil. Geschäftsnummer: 27 O 401/09 verkündet am :

Landgericht Berlin. Im Namen des Volkes. Urteil. Geschäftsnummer: 27 O 401/09 verkündet am : Landgericht Berlin Im Namen des Volkes Urteil Geschäftsnummer: 27 O 401/09 verkündet am : 12.05.2009 Justizobersekretärin In dem Rechtsstreit - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt g e g e n Antragstellers,

Mehr

Üble Nachrede ( 186) Objektiver Tatbestand: Tathandlung: ehrenrührige Tatsache behaupten oder verbreiten in Beziehung auf einen anderen Taterfolg:

Üble Nachrede ( 186) Objektiver Tatbestand: Tathandlung: ehrenrührige Tatsache behaupten oder verbreiten in Beziehung auf einen anderen Taterfolg: Üble Nachrede ( 186) Objektiver Tatbestand: Tathandlung: ehrenrührige Tatsache behaupten oder verbreiten in Beziehung auf einen anderen Taterfolg: Kenntnisnahme der Äußerung durch den Dritten Subjektiver

Mehr

Wahre Geschichte Eigentlich kein Witz, aber witzig: Anwaltsgeschichte des Jahres 2003

Wahre Geschichte Eigentlich kein Witz, aber witzig: Anwaltsgeschichte des Jahres 2003 Wahre Geschichte Eigentlich kein Witz, aber witzig: Anwaltsgeschichte des Jahres 2003 Das ist die beste Anwaltsgeschichte des Jahres und wohl auch des Jahrzehnts. Sie ist wahr und hat den 1. Platz im amerikanischen

Mehr

Umgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt

Umgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt Umgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt Ingeborg Friedrich, Kriminalhauptkommissarin Opferschutzbeauftragte Polizei Recklinghausen Dienststelle: KK 34, 02361 55-3341 email: ingeborg.friedrich@polizei.nrw.de

Mehr

Persönlichkeitsrechte im Netz Mobben bis der Anwalt kommt? Fachtagung Cybermobbing Stephan Dreyer, Hans-Bredow-Institut

Persönlichkeitsrechte im Netz Mobben bis der Anwalt kommt? Fachtagung Cybermobbing Stephan Dreyer, Hans-Bredow-Institut Persönlichkeitsrechte im Netz Mobben bis der Anwalt kommt? Fachtagung Cybermobbing 10.04.2012 Stephan Dreyer, Hans-Bredow-Institut Grundlagen des Persönlichkeitsschutzes Cybermobbing und einfaches Recht

Mehr

Smartphone / Whatsapp & Co. Chancen und Gefahren

Smartphone / Whatsapp & Co. Chancen und Gefahren Smartphone / Whatsapp & Co. Chancen und Gefahren - Kosten? - Beliebtheit bei Jugendlichen! - Empfohlenes Alter / Alterskontrolle? - Installation und Einstellungen! - Probleme: Kettenbriefe, Beleidigungen,

Mehr

Was darf auf die Homepage?

Was darf auf die Homepage? Was darf auf die Homepage? Urheber- und Persönlichkeitsrecht in konkreten Beispielsfällen Ein Vortrag von Rechtsanwalt Christian Solmecke, LL.M. Kanzlei Wilde & Beuger/Köln I. Urheberrecht und Markenrecht

Mehr

SchiedsamtsZeitung 55. Jahrgang 1984, Heft 10 Online-Archiv Seite 146a-149 Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 55. Jahrgang 1984, Heft 10 Online-Archiv Seite 146a-149 Organ des BDS Zum Unterschied zwischen übler Nachrede ( 186 StGB) und Verleumdung ( 187 StGB) Dr. L. H. Serwe Die üble Nachrede ist gemäß 186 StGB eine Beleidigung, die durch Behauptung oder Verbreitung einer ehrenrührigen

Mehr

15. Kommunales IuK-Forum Niedersachsen Varel, 3. September RA Joerg Heidrich Fachanwalt für IT-Recht Justiziar

15. Kommunales IuK-Forum Niedersachsen Varel, 3. September RA Joerg Heidrich Fachanwalt für IT-Recht Justiziar 15. Kommunales IuK-Forum Niedersachsen Varel, 3. September 2015 Fachanwalt für IT-Recht Justiziar Über den Referenten Studium der Rechtswissenschaften in Köln und Concord, NH, USA Justiziar und Datenschutzbeauftragter

Mehr

BGH, Urteil vom 18. Mai 1993, BGH NStZ 1993, 489 Falscher Zeuge

BGH, Urteil vom 18. Mai 1993, BGH NStZ 1993, 489 Falscher Zeuge BGH, Urteil vom 18. Mai 1993, BGH NStZ 1993, 489 Falscher Zeuge Sachverhalt: Bruno verursacht auf dem Heimweg fahrlässig einen Unfall mit einem anderen PKW. Um den straf- und zivilrechtlichen Folgen zu

Mehr

Was muss ich mir als Behördenmitglied alles gefallen lassen?

Was muss ich mir als Behördenmitglied alles gefallen lassen? Was muss ich mir als Behördenmitglied alles gefallen lassen? Rechtsanwalt Martin Steiger 12. März 2016 Bild: beoachter.ch «Korruption» «Bashing» Was ist «Bashing»? Bashing, das, heftige, herabsetzende

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 11.03.2009, Az: 5 U 35/08, Urteil; LG Hamburg, 31.01.2008, Az: 315 O 767/07

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 11.03.2009, Az: 5 U 35/08, Urteil; LG Hamburg, 31.01.2008, Az: 315 O 767/07 Gericht BGH Aktenzeichen I ZR 47/09 Datum 21.01.2010 Vorinstanzen Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 11.03.2009, Az: 5 U 35/08, Urteil; LG Hamburg, 31.01.2008,

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 11.03.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!

Mehr

Abmahnung erhalten Was tun?

Abmahnung erhalten Was tun? Abmahnung erhalten Was tun? - Wie sind die ersten Reaktionsmöglichkeiten nach dem Eingang einer Abmahnung - Abmahnungen haben in den letzen Jahren im Internet stark zugenommen. Dieses Whitepaper nennt

Mehr

Informationsblatt für Verbraucher

Informationsblatt für Verbraucher Informationsblatt für Verbraucher nach Maßgabe des 312a BGB, Art 246 EGBGB, 246a EGBGB i.v.m. der DL-InfoV Ihre Vertragspartner: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 196/500/122 Die 1 sind Mitglieder

Mehr

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt, Berlin. 164 Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt, Berlin. 164 Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung Synopse der Vorschriften, deren Änderung im Referentenentwurf zur Verschärfung des Selbstanzeigerechts (Bearbeitungsstand: 27.08.2014, 7:44 Uhr) vorgesehen ist. Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt, Berlin

Mehr

Hasspostings bzw. strafbare Postings

Hasspostings bzw. strafbare Postings Hasspostings Hasspostings bzw. strafbare Postings Gemeinhin werden unter dem Begriff Hasspostings verschiedene Arten von negativen Äußerungen bzw. Postings im Internet zusammengefasst. Prinzipiell werden

Mehr

Gerichtliches Scheidungsverfahren für Ausländer

Gerichtliches Scheidungsverfahren für Ausländer Gerichtliches Scheidungsverfahren für Ausländer 1. Einvernehmliche Scheidung und gerichtliche Scheidung Nach dem koreanischen BGB gibt es zwei Arten von Scheidungsverfahren: Einvernehmliche Scheidung und

Mehr

Das Rechtsdienstleistungsgesetz

Das Rechtsdienstleistungsgesetz Das Rechtsdienstleistungsgesetz Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz, welches am 1. Juli 2008 in Kraft tritt, wird das alte Rechtsberatungsgesetz ablösen. Es regelt die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

Mehr

Beschluss vom 22. April 2015 Beschwerdekammer

Beschluss vom 22. April 2015 Beschwerdekammer B u n d e s s t r a f g e r i c h t T r i b u n a l p é n a l f é d é r a l T r i b u n a l e p e n a l e f e d e r a l e T r i b u n a l p e n a l f e d e r a l Geschäftsnummer: BG.2015.8 Beschluss vom

Mehr

Verständigungsverfahren in Zusammenhang mit der Regulierung deutscher Kunden zwischen Schweizer Banken und deutschen Ermittlungsbehörden.

Verständigungsverfahren in Zusammenhang mit der Regulierung deutscher Kunden zwischen Schweizer Banken und deutschen Ermittlungsbehörden. Verständigungsverfahren in Zusammenhang mit der Regulierung deutscher Kunden zwischen Schweizer Banken und deutschen Ermittlungsbehörden. Basel, 1. März 2016 Dr. Karsten Randt A. Ausgangslage In den letzten

Mehr

Der niedergelassene fachärztlich tätige Internist und der Umgang mit Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung durch Patienten

Der niedergelassene fachärztlich tätige Internist und der Umgang mit Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung durch Patienten Der niedergelassene fachärztlich tätige Internist und der Umgang mit Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung durch Patienten von Rechtsanwältin Dr. Ulrike Dinglreiter, Burgkunstadt Im Arzt-Patienten-Gespräch

Mehr

Information Kündigung Bausparverträge

Information Kündigung Bausparverträge Information Kündigung Bausparverträge Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, dass Sie sich für das Thema Kündigung von Bausparverträgen interessieren und dabei auf die Expertise unserer erfahrenen

Mehr

Die wichtigsten Fakten kurz und knapp. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung

Die wichtigsten Fakten kurz und knapp. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Die wichtigsten Fakten kurz und knapp Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Unser Beratungsansatz und unsere Lösungsvorschläge ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Wir

Mehr

... Beglmibigte Abschrift.. . Amtsgericht Heilbro. Im Namen des Volkes

... Beglmibigte Abschrift.. . Amtsgericht Heilbro. Im Namen des Volkes ....... ~ : :...... :.: :..... 1!... Beglmibigte Abschrift.. 1..L ; Aktenzeichen: 6 c 306/15. Amtsgericht Heilbro Im Namen des Volkes In dem Rechtsstreit gegen - Beklagte - i '! 1 wegen Forderung hat das

Mehr

Kinderfreundliche Justiz: Zentrale Begriffe

Kinderfreundliche Justiz: Zentrale Begriffe Kinderfreundliche Justiz: Zentrale Begriffe Was sind Rechte?....3 Was bedeutet Kindeswohl?....4 Was bedeutet Schutz vor Diskriminierung?....5 Was ist Schutz?.......................................................

Mehr

B e s c h l u s s. vom 25.10.2004. erlässt das Amtsgericht - Strafgericht - Plauen durch Direktor des Amtsgerichts Klein den Beschluss:

B e s c h l u s s. vom 25.10.2004. erlässt das Amtsgericht - Strafgericht - Plauen durch Direktor des Amtsgerichts Klein den Beschluss: B e s c h l u s s vom 25.10.2004 in der Strafsache gegen Dr. K. geboren am deutscher Staatsangehöriger; verheirateter Rechtsanwalt wegen Verteidiger: Rechtsanwalt Posner, Plauen unerlaubten Entfernens

Mehr

Ehrschutzdelikte 185 ff StGB

Ehrschutzdelikte 185 ff StGB Ehrschutzdelikte 185 ff StGB Der Auffangtatbestand ist 185. 186 und 187 beziehen sich nur auf Tatsachenäußerungen ggü Dritten. 187 ist Qualifikation zu 186. 185 erfaßt neben Tatsachen auch Werturteile

Mehr

Info Kosten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Beitragsrahmengebühren Gebührenvereinbarung Prozesskosten Außergerichtliche Kosten

Info Kosten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Beitragsrahmengebühren Gebührenvereinbarung Prozesskosten Außergerichtliche Kosten Info Kosten In der Bundesrepublik sind die Anwaltskosten gesetzlich seit dem 01.07.2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), vorher in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung geregelt. Je nach Tätigkeitsbereich,

Mehr

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz - Checkliste RA Benedikt Kröger, Sendenhorst www.kroeger-ra.de A. Einführung I. Steuerstraftaten

Mehr

Einfaches ignorieren ist der falsche Weg - Oft werden zu kurze Fristen gesetzt - Übereilig abgegebene Unterlassungserklärungen können teuer werden

Einfaches ignorieren ist der falsche Weg - Oft werden zu kurze Fristen gesetzt - Übereilig abgegebene Unterlassungserklärungen können teuer werden Wettbewerbsrecht Abmahnung: Was nun? Einfaches ignorieren ist der falsche Weg - Oft werden zu kurze Fristen gesetzt - Übereilig abgegebene Unterlassungserklärungen können teuer werden Plötzlich wird Ihnen

Mehr

Dr. Markus Faber Landkreistag NRW

Dr. Markus Faber Landkreistag NRW Kommunaler Namensschutz bei der Verwendung behördlicher oder behördenähnlicher Bezeichnung Dr. Markus Faber Landkreistag NRW I. Problematik Private Betreiber von Internetdiensten/Webseiten verwenden an

Mehr

Rechtsschutzhilferichtlinien

Rechtsschutzhilferichtlinien Landeshauptstadt München Personal- und Organisationsreferat P 1 Recht Rechtsschutzhilferichtlinien für die Dienstkräfte der Landeshauptstadt München Rechtsschutzhilferichtlinien 1. Rechtsschutzhilfe in

Mehr

SchiedsamtsZeitung 73. Jahrgang 2002, Heft 6 Online-Archiv Seite 121 128 Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 73. Jahrgang 2002, Heft 6 Online-Archiv Seite 121 128 Organ des BDS Das Privatklageverfahren Verhandlungsstrategien in der Sühneverhandlung von Rechtsreferendarin Cristina Tinkl, Münster Hinlänglich bekannt ist, dass in bestimmten Fällen aus dem Bereich der Privatklagedelikte

Mehr

R i c h t l i n i e zur Rechtsschutzgewährung für Bedienstete des Magistrats der Stadt Bremerhaven

R i c h t l i n i e zur Rechtsschutzgewährung für Bedienstete des Magistrats der Stadt Bremerhaven R i c h t l i n i e zur Rechtsschutzgewährung für Bedienstete des Magistrats der Stadt Bremerhaven Inkrafttreten: 1. Oktober 2012 Beschlossen vom Magistrat am 17.10.2012 Magistrat der Stadt Bremerhaven

Mehr

Geschäftsnummer: 27 0 16/08 verkündet am : 08.04.2008

Geschäftsnummer: 27 0 16/08 verkündet am : 08.04.2008 Landgericht Berlin Im Namen des Volkes Urteil Geschäftsnummer: 27 0 16/08 verkündet am : 08.04.2008 Toch, Justizsekretär In dem Rechtsstreit Klägers, Beklagte, hat die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin

Mehr

Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung

Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung Universität Siegen SoSe 2010 Dipl.-Soz.päd. Hans Günther Mischke Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung - - Sozialrechtlicher SGB I, SGB X, SGB VIII Strafrechtlicher Strafgesetzbuch (StGB) Zivilrechtlicher

Mehr

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN BESCHLUSS 16 W 55/06 2-03 O 504/06 Landgericht Frankfurt OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN BESCHLUSS In der Beschwerdesache hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch die Richter am

Mehr

Oberstaatsanwaltschaft

Oberstaatsanwaltschaft Oberstaatsanwaltschaft Weisung Nr. 5.9 Akteneinsicht I. bei hängigem Verfahren 1. Grundsätzliches (Art. 101 f., Art. 149 Abs. 2 Bst. e StPO) Die Akteneinsicht bei hängigem Verfahren richtet sich nach den

Mehr

Rechtliche Möglichkeiten bei ehrverletzendem Verhalten von Schülern und Eltern gegen Lehrer

Rechtliche Möglichkeiten bei ehrverletzendem Verhalten von Schülern und Eltern gegen Lehrer Gesine Walz Ehrschutz in der Schule Rechtliche Möglichkeiten bei ehrverletzendem Verhalten von Schülern und Eltern gegen Lehrer Beschimpfungen durch Schüler, Karikaturen an der Tafel und Spottreime auf

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung

Aktuelle Rechtsprechung Rechtsprechung Aktuell Keine über Sicherheitsleistung hinausgehende Haftung des Gesellschafter-Geschäftführers für Verbindlichkeiten der Gesellschaft (OLG Koblenz, Hinweisbeschluß vom 09.03.2011-5 U 1417/10

Mehr

BOOKLET NR.3 ABMAHNUNG KANZLEI KRAHMER RECHTSANWALTSKANZLEI 1 ZUM INHALT

BOOKLET NR.3 ABMAHNUNG KANZLEI KRAHMER RECHTSANWALTSKANZLEI 1 ZUM INHALT BOOKLET NR.3 ABMAHNUNG KANZLEI KRAHMER RECHTSANWALTSKANZLEI 1 ABMAHNUNG! 10 PUNKTE, DIE SIE BEACHTEN SOLLTEN! STEFANIE KRAHMER RECHTSANWÄLTIN 2 3 INHALT Punkt 1 Was ist eine Abmahnung? S. 6 Punkt 2 Wann

Mehr

Wettbewerbsverstöße richtig abmahnen Rechtsanwalt Marcus Beckmann. IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, 30.06.2014

Wettbewerbsverstöße richtig abmahnen Rechtsanwalt Marcus Beckmann. IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, 30.06.2014 Wettbewerbsverstöße richtig abmahnen Rechtsanwalt Marcus Beckmann IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, 30.06.2014 BECKMANN UND NORDA RECHTSANWÄLTE Welle 9-33602 Bielefeld http://www.beckmannundnorda.de info@beckmannundnorda.de

Mehr

Amtsgericht Mitte. Im Namen des Volkes. Urteil

Amtsgericht Mitte. Im Namen des Volkes. Urteil Amtsgericht Mitte Im Namen des Volkes Urteil Geschäftsnummer: 25 C 280/08 verkündet am : 21.01.2009 In dem Rechtsstreit Kallies, Justizangestellte des Herrn Frank Richter,, - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt

Mehr

Informationen Über Richter- & Juryverhandlungen

Informationen Über Richter- & Juryverhandlungen VIA Victim Information and Advice (Beratungs- und Informationsstelle für Opfer) Weitere Informationen Bitte wenden Sie sich an die VIA, falls Sie weitere Informationen wünschen oder Fragen haben. Sie können

Mehr

Recht am eigenen Bild

Recht am eigenen Bild Recht am eigenen Bild Das Recht am eigenen Bild ist in Zeiten des Internets und der sozialen Netzwerke wichtiger denn je. Das Recht am eigenen Bild ist ein besonderes Persönlichkeitsrecht und Teil des

Mehr

Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Claudia Stockmann Caritasverband Meschede e.v.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Claudia Stockmann Caritasverband Meschede e.v. Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht 1 Betreuungsrecht - 1992 löste das Betreuungsrecht das bis dahin bestehende Vormundschaftsrecht ab - Keine Entmündigung mehr - Wenn ein Mensch sein Leben nicht mehr

Mehr

Begriffsbestimmungen

Begriffsbestimmungen und Sexualpädagogik in der stationären Erziehungshilfe Fachtag am 26.01.2011 in der Diakonie Michaelshoven Susanne Roepke Juristin, Diakonie RWL Begriffsbestimmungen Um eine mögliche Strafbarkeit zu untersuchen,

Mehr

Datenschutz in der Jugendhilfe

Datenschutz in der Jugendhilfe Datenschutz in der Jugendhilfe (k)ein Hindernis?! 1 Systematik des Datenschutzes Zentrale Prinzipien: Erforderlichkeit, Betroffenenerhebung und Zweckbindung 2 Anwendbarkeit der Vorschriften auf die Träger

Mehr

Günstlings-Justiz hält sich Kläger durch Strafen vom Hals

Günstlings-Justiz hält sich Kläger durch Strafen vom Hals Günstlings-Justiz hält sich Kläger durch Strafen vom Hals Vor dem Gesetz werden Amts- und Würdenträger ungleich besser behandelt, oder man lässt sie auf Anweisung von oben gleich gänzlich in Ruh. Das Diskriminierungsverbot

Mehr

Beschluss vom 23. Mai 2012 Strafkammer

Beschluss vom 23. Mai 2012 Strafkammer B u n d e s s t r a f g e r i c h t T r i b u n a l p é n a l f é d é r a l T r i b u n a l e p e n a l e f e d e r a l e T r i b u n a l p e n a l f e d e r a l Geschäftsnummer: SK.2012.5 Beschluss vom

Mehr

SchiedsamtsZeitung 69. Jahrgang 1998, Heft 02 Online-Archiv Seite 17-22 Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 69. Jahrgang 1998, Heft 02 Online-Archiv Seite 17-22 Organ des BDS Ehrverletzende Äußerungen Zivil- und strafrechtliche Aspekte - von Dr. Karl-Dieter Pardey, Direktor des Amtsgerichts, Wolfenbüttel 1) Statt einer Einleitung 1.1.»Mein Nachbar Franz Meyer hat gesagt, ich

Mehr

Fall 5. Strafbarkeit von T und F? Die Strafbarkeit wegen dem Überfall auf die Tankstelle ist nicht zu prüfen. Gutachten. A. Strafbarkeit der F

Fall 5. Strafbarkeit von T und F? Die Strafbarkeit wegen dem Überfall auf die Tankstelle ist nicht zu prüfen. Gutachten. A. Strafbarkeit der F Fall 5 T hat einen Raubüberfall auf eine Tankstelle begangen. Einige Zeit später kommt es zur Anklage vor dem Landgericht Saarbrücken. Da T nicht eindeutig identifiziert werden konnte, weil er während

Mehr

Rechtsanwälte Rupp, Z!pp, Meyer, Wank, Zeuggasse 7, 86150 Augsburg

Rechtsanwälte Rupp, Z!pp, Meyer, Wank, Zeuggasse 7, 86150 Augsburg Abschrift Landgericht Augsburg Az.: 021 0 4589/13 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit - Kläger - Prozessbevollmächti$: gegen - Beklagter - Pr(»z6ssbevgllmQct)tiqte: Rechtsanwälte Rupp, Z!pp, Meyer,

Mehr

Amtsdelikte im Land Bremen

Amtsdelikte im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1109 Landtag 18. Wahlperiode 29.10.2013 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Amtsdelikte im Land Bremen Mitteilung des Senats an die Bremische

Mehr

Presseinformation. Punkte und Fahrverbot lassen sich oft abwenden. Verkehrsanwälte kennen die Ausnahmeregelungen:

Presseinformation. Punkte und Fahrverbot lassen sich oft abwenden. Verkehrsanwälte kennen die Ausnahmeregelungen: Verkehrsanwälte kennen die Ausnahmeregelungen: Punkte und Fahrverbot lassen sich oft abwenden Wer bei Rot über die Ampel gefahren ist oder in einen Unfall verwickelt war, dem drohen neben einem Bußgeld

Mehr

Überblick über das Strafprozessrecht

Überblick über das Strafprozessrecht Überblick über das Strafprozessrecht Für die Ausbildung zum Justizwachtmeister Silvia Eger Stand: Mai 2012 Unterscheidung materielles und formelles Recht Materielles Strafrecht Formelles Strafrecht Wann

Mehr

ANTRAG AUF SCHUTZ ANTRAGSFORMULAR - SCHUTZBEFEHL. Anschrift: DEN ANTRAG ENTGEGENNEHMENDE BEHÖRDE Name der Einrichtung:

ANTRAG AUF SCHUTZ ANTRAGSFORMULAR - SCHUTZBEFEHL. Anschrift: DEN ANTRAG ENTGEGENNEHMENDE BEHÖRDE Name der Einrichtung: ANTRAGSFORMULAR - SCHUTZBEFEHL ANTRAG AUF SCHUTZ DATUM: UHRZEIT: DEN ANTRAG ENTGEGENNEHMENDE BEHÖRDE Name der Einrichtung: Anschrift: Telefonnummer: Fax: E-Mail: Ort: Den Antrag entgegennehmende Person

Mehr

G 1/10 vom 17.01.2013 Gutachterinnen: Susann Kroworsch Dr. Edna Rasch

G 1/10 vom 17.01.2013 Gutachterinnen: Susann Kroworsch Dr. Edna Rasch Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. G 1/10 vom 17.01.2013 Gutachterinnen: Susann Kroworsch Dr. Edna Rasch Zur nachträglichen Rückerstattung von Aufwendungen, die ein Sozialhilfeträger

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. Juni 2006. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. Juni 2006. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 44/04 BESCHLUSS vom 13. Juni 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 Die Beauftragung eines am Sitz des Insolvenzverwalters

Mehr

www.schijnrelatie.be www.relationdecomplaisance.be Vorsicht vor Schein- oder Zwangsbeziehungen!

www.schijnrelatie.be www.relationdecomplaisance.be Vorsicht vor Schein- oder Zwangsbeziehungen! www.schijnrelatie.be www.relationdecomplaisance.be Vorsicht vor Schein- oder Zwangsbeziehungen! Scheinehe, Scheinzusammenwohnen oder Zwangsehe? Was kann ich tun? 2 Ist eine Scheinbeziehung strafbar? Sind

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2012

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2012 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2012 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht

Mehr

Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Fehlverhalten im Gesundheitswesen Fehlverhalten im Gesundheitswesen Vortrag bei der AOK Baden-Württemberg Übersicht Relevante Straftatbestände Fehlverhalten in der Praxis: Erscheinungsformen Rechtliche Beurteilung Grundlagen der Strafbarkeit

Mehr

Kurzvortrag aus dem Strafrecht

Kurzvortrag aus dem Strafrecht Kurzvortrag aus dem Strafrecht Der Bauunternehmer A war vor dem Amtsgericht wegen Beleidigung und Körperverletzung zum Nachteil des L angeklagt. L ist der Leiter des Bauamtes der Stadt S. In der Hauptverhandlung

Mehr

Staat USS. Strafgesetzbuch

Staat USS. Strafgesetzbuch Staat USS Strafgesetzbuch 1 (Verpflichtung gegenüber dem Staat) (1) Alle Bürgerinnen und Bürger des Staates USS sowie dessen Besucher sind den Gesetzen dieses Staates verpflichtet. (2) Die Gesetze der

Mehr

Click Spamming : Ein (rechtlich) junges Phänomen

Click Spamming : Ein (rechtlich) junges Phänomen RECHTSANWALT DR. MARTIN BAHR Click Spamming : Ein (rechtlich) junges Phänomen aus der Reihe: Recht für Merchants und Affiliates Teil V!"### - Seite 2 - Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr Click Spamming : Ein

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München Vorab per E-Mail (anfragen@bayern.landtag.de) Präsidentin des Bayer.

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 U 62/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 13 O 186/04 Landgericht Frankfurt (Oder) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit des Herrn H S, - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt,

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im November 2007 Stellungnahme Nr. 51/07 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Verfassungsrecht zur Verfassungsbeschwerde des Rechtsanwalts

Mehr

Für alle die aufwachen wollen! Bürozeiten: Montag, Dienstag & Donnerstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Mittwoch & Freitag von 11.00 Uhr bis 15.

Für alle die aufwachen wollen! Bürozeiten: Montag, Dienstag & Donnerstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Mittwoch & Freitag von 11.00 Uhr bis 15. Inhaltskopie! Torsten Ramm R e c h t s a n w a l t gepr. Haus- & WEG Verwalter IHK, RDM, VDM Bürozeiten: Montag, Dienstag & Donnerstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Mittwoch & Freitag von 11.00 Uhr bis

Mehr