Anfänge: Radikalisierung von Individuen und kleinen Gruppen

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1 Anfänge: Radikalisierung von Individuen und kleinen Gruppen 9/11 und eine Welle von Terroranschlägen im Namen von Al Quaeda resultierten in der Frage warum und wie Terroristen radikalisiert und rekrutiert wurden Einige der Selbstmordterroristen des 11. September waren Studenten und in keiner Weise auffällig Shoe-Bomber Reid, dem ein Anschlag kurz nach dem misslang, war ein englischer Kleinkrimineller mit Gefängniserfahrung (so wie einige der Täter der Attentate von Paris 2015 und Brüssel 2016) Kriminologie II WS Page 1

2 Ein Massen-Phänomen: Reisende terroristische Kämpfer Seit 2011 sind ca junge Menschen nach Syrien und in den Irak gereist, um sich dort terroristischen Milizen anzuschließen (Daesh, al Nusra etc.) Syria/Iraq. Nur eine Region, die ausländische Kämpfer anzieht (Somalia, Yemen, Libyen) Ca 15% kommen aus Nordamerika, Australien und Europa Ca kommen aus dem Kaukasus Ca sind aus Russland und der früheren Sowjet-Union Ca kommen aus Frankreich Ca. 700 kommen aus Deutschland Ca. 200 aus dem Balkan Historische Vorläufer: Internationale Brigaden (Spanischer Bürgerkrieg) Kriminologie II WS Page 2

3 Der Verbleib Deutschland, Stichtag % sind tot Etwa ein Drittel kehrte zurück (davon jeder zehnte inhaftiert) Etwa ein Drittel befindet sich noch in Syrien/Irak Etwa 10% sind aus Syrien/Irak ausgereist, aber nicht zurückgekehrt Kriminologie II WS Page 3

4 Veränderungen Anzahl der Kämpfer Früher: einzelne Jetzt: viele Einzugsgebiet der Kämpfer Früher: begrenzte Räume Jetzt: international Kriminologie II WS Page 4

5 Europarat Konvention 2005 und Zusatzprotokoll 2015 Pönalisierung von Teilnahme an terroristischen Gruppen Ausbildung (aktiv, passiv) Herstellung/Anwendung von Explosivstoffen, Waffen etc..., um terroristische Gewalt auszuüben Reise in einen anderen Staat, um terroristische Gewalt auszuüben oder in terroristischer Gewalt ausgebildet zu werden Finanzierung der Ausreise zu terroristischen Zwecken Organisation oder Beihilfe zur Ausreise zu terroristischen Zwecken Kriminologie II WS Page 5

6 Europarat: Action Plan th Session of the Committee of Ministers (Brussels, 19 May 2015) The fight against violent extremism and radicalisation leading to terrorism - Action Plan To prevent and fight radicalisation through concrete measures in the public sector, in particular in schools and prisons, and on the Internet Education: Living Together as Equals in Culturally Diverse and Democratic Societies: Setting Out Competences Required for Democratic Culture and Intercultural Dialogue Building inclusive societies Providing a counter-narrative to the misuse of religion Draft Guidelines for Prison and Probation Services Regarding Radicalisation and Violent Extremism, September 2015 No Hate Speech Campaign on the Internet Kriminologie II WS Page 6

7 Vereinte Nationen und Radikalisierung United Nations Global Counter-Terrorism Strategy, 8 September, 2006 Working Group on Radicalisation and Extremism that Lead to Terrorism Kriminologie II WS Page 7

8 UN: Radikalisierung und Entradikalisierung Security Council Resolution 2178, September, 24, 2014 fordert Prevention of foreign fighters travelling abroad to commit terrorist acts or to undergo terrorist training Penalization of travelling and the attempt to travel to commit terrorist acts abroad Penalization of financing travel of foreign fighters and collecting funds to support travelling Measures to prevent propaganda, training and preparation of weapons, explosives etc. Measures to deradicalize and to re-integrate radicalized individuals Kriminologie II WS Page 8

9 Maßnahmen Prävention Appelle (Kognition und Risiken, Beispiele: Drogen, Alkohol) Familie, Freunde: emotionale Bindungen Religiöse Autoritäten (Legitimation und Rechtfertigung) Strafrechtliche Verbote Ziele Loslösung (disengagement, Verhalten) Änderung (Einstellungen, Motivation etc.) Entradikalisierung Abschreckung (dichte Überwachung) Anreize (Strafmilderung) Dialoge/Überzeugung Versöhnung, Mediation Kriminologie II WS Page 9

10 Reisende Djihadisten Söldner (mercenaries) Private Military Companies (z. B. G4S Risk Management, Control Risks Group, Sharp End International) Ausländische Kämpfer Ausländische terroristische Kämpfer 1987 UN Convention against the Recruitment, Use, Financing and Training of Mercenaries International Humanitarian Law (Geneva Conventions) Kriminologie II WS Page 10

11 Radikalisierung und Rekrutierung Radikalisierung Internalisierung von Normen und Werten, die einschließen» Narrative, die die Verteidigung von Opfern verlangen» Gewalt Rekrutierung Aktiv werden Mitglied einer terroristischen Gruppe werden Reise zu Plätzen des Djihad (Syrien, Somalia, Libyen, Afghanistan etc. Verabredung zu terroristischen Anschlägen Kriminologie II WS Page 11

12 Besonderheiten Extreme Gewalt = seltene Ereignisse 1 aus Muslimen in den USA wurde zwischen dem und Ende 2009 für terroristische Gruppen rekrutiert Kriminologie II WS Page 12

13 Räume der Radikalisierung und Rekrutierung (Selbstradikalisierung) Radikalisierung und Rekrutierung in Gefängnissen in Schulen und Universitäten an religiösen Orten im Internet und in sozialen Medien in Familie und in der Nachbarschaft Kriminologie II WS Page 13

14 Radikalisierung, Internet und soziale Medien Internet und soziale Medien spielen eine gewisse Rolle Erleichtert vieles Globale und weitreichende Kommunikation (relevant für eine Bewegung, die eine Armee von Gläubigen aufbauen will) Leichtere Rekrutierung Leicht zugänglich für die, die suchen Online Gemeinschaften Gleichgesinnter Ausbildung und verdeckte Kommunikation Begrenzte Auswirkungen (bei gleichzeitiger Erweiterung der Gegenmaßnahmen) Kriminologie II WS Page 14

15 Ein Prozess der Radikalisierung Modell der kriminellen Karriere (labeling) Einstieg, Teilnahme, Ausstieg Auf dem Weg werden die meisten aussteigen Gelegenheiten sind blockiert Entscheidungen werden überdacht Fragen Warum beginnt der Prozess? Welche turning points werden sichtbar? Wo kann Prävention ansetzen? Kriminologie II WS Page 15

16 Einstieg Extremistische Gruppen können eine wichtige Nachfrage auf Seiten junger Menschen erfüllen Status und Identität Der Anschluss an extremistische Gruppen (politisch, Gangs religiös, etc.) ist nicht ideologisch bedingt Peers Mentoren Sozio-politischer Kontext (Nachbarschaft) Verstärkungsprozesse (labeling)» Abgeschlossene und stigmatisierte Gemeinschaft (Gruppe)» Geteiltes System von Rechtfertigung (Opfernarrative)» Abbruch von Beziehungen zur konventionellen Gesellschaft (einschließlich Familie) Kriminologie II WS Page 16

17 Was zieht ausländische Kämpfer an? Generell: das was zu Radikalisierung und Rekrutierung führt: Status Daesh (Islamischer Staat) bietet Gelegenheit in einem islamischen Staat zu leben zu exzessiver Gewalt zur Teilnahme am Entscheidungskampf zwischen Gläubigen und Ungläubigen Kriminologie II WS Page 17

18 Was bedeutet Radikalisierung und Rekrutierung Kognitive Transformation Veränderung in der Offenheit zu Veränderung Fähigkeit, eine attraktive neue Identität sich vorzustellen und anzunehmen Transformation der Wahrnehmung terroristischer Gewalt und damit verbundener Werte und Normen Moralische Transformationen: Veränderung des moralischen Rahmens, innerhalb dessen Unrecht definiert wird Aus dem Tötungsverbot wird ein Tötungsgebot Kriminologie II WS Page 18

19 Was passiert mit ausländischen Kämpfern? Viele sterben Einige ziehen weiter zu anderen Plätzen des Djihad Einige werden desillusioniert zurückkehren Einige werden zurückkehren und terroristische Gewalt anwenden wollen Fälle Brüssel 2014 (Jüdisches Museum, Paris November 2015, Brüssel März 2016) Kriminologie II WS Page 19

20 Rechtliche Antworten Verwaltungsrechtliche Maßnahmen (bereits bekannt aus der Kontrolle von Fussball-Hooligans) Reisebeschänkungen 1. Juní 2015, Änderung des deutschen Personalausweisgesetzes Strafrechtliche Verbote Ausreise mit der Absicht. Radikalisierung und Rekrutierung Beihilfehandlungen Kriminologie II WS Page 20

21 Reform a StGB Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat 89b StGB Aufnahme von Kontakten zu einer terroristischen Organisation mit der Absicht von 89a StGB 91 StGB Beschaffung und Abgabe etc. von Materialien, die geeignet sind, Straftaten nach 89a StGB durchzuführen Kriminologie II WS Page 21

22 89a StGB Vorbereitung muss sich manifestieren in Unterweisung einer anderen Person in der Handhabung von Waffen, Herstellung von Unterwiesen werden Herstellung etc. von Waffen, Bomben Verschaffung etc. von Vorläufersubstanzen zur Herstellung von Waffen etc. Finanzierung (erhebliche Beträge) Strafrahmen 6 Monate bis 10 Jahre Kriminologie II WS Page 22

23 Kritik des 89a StGB Unbestimmtheit Schwere Gewalt, Bedrohung staatlicher Sicherheit Schuldprinzip Androhung schwerer Strafen für bloße Vorbereitungshandlungen (Bedarf an Sicherheit rückt an die Stelle von Schuld) Pönalisierung der Absicht (eine Straftat zu begehen) Unverhältnismäßigkeit Hohe Strafandrohung für Risikosetzung Auflösung der Grenzen zwischen Polizei- und Strafrecht BGH (2013): Nachweis eines festen Vorsatzes eines bestimmte Gewalttat zu begehen Kriminologie II WS Page 23

24 StGB Reform 1. Juni a (2a) Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat durch den Versuch, das Territorium zu verlassen, um im Ausland Eine schwere Gewalttat zu begehen In terroristischen Methoden unterwiesen zu werden 89c (Terrorismusfinanzierung) Kriminologie II WS Page 24

25 Implementierung 89a, b, c, abgeschlossene Ermittlungsverfahren 8 Einstellungen Polizei und Staatsanwaltschaften begrüßen dennoch die Einführung der Tatbestände Erweiterung der strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen Kriminologie II WS Page 25

26 Ehrenmorde

27 Fall Hatun Sürücü, Berlin 2005 Hatun Aynur Sürücü (* 17. Januar 1982 in Berlin; 7. Februar 2005) war eine Deutsche kurdischer Herkunft, die einem sogenannten Ehrenmord zum Opfer fiel. Sie wurde an einer Bushaltestelle in Berlin-Tempelhof durch mehrere Kopfschüsse getötet. Ihr Tod sorgte bundesweit für Entsetzen und löste eine Debatte über Zwangsehen und Wertvorstellungen von in Deutschland lebenden muslimischen Familien aus. Kriminologie II WS Page 27

28 Zusammenführung mehrerer Diskurse Gewalt und junge Einwanderer Gewalt gegen Frauen Islam und Terrorismus Kopftuch, Zwangsheirat Parallelgesellschaften, insbesondere von Immigranten aus muslimischen Ländern, und Paralleljustiz Islam, Sharia und Gleichheitsgrundsatz 28 Kriminologie II WS

29 Aufmerksamkeit Drastische Zunahme der Medienaufmerksamkeit sowie der öffentlichen Aufmerksamkeit seit der zweiten Hälfte der 1990er Jahre Berichte der Vereinten Nationen und des Europarats Relativ wenig Forschung (Ethnologie, Sozialwissenschaften, Recht) Überwiegend bezogen auf die Herkunftsländer (Türkei, Pakistan, Jordanien) 29 Kriminologie II WS

30 Ehrenmorde Tötung von Frauen durch Männer Wiederherstellung der kollektiven Familienehre Betrachtet als notwendige Reaktion (Sanktion) auf eine Verletzung von Verhaltensnormen durch das Opfer Rechtfertigungssysteme 30 Kriminologie II WS

31 Abgrenzung von anderen Phänomenen Blutrache Nach außen Tötung des Intimpartners 31 Kriminologie II WS

32 Ursachen Vorstaatliche Gesellschaften (keine Zentralgewalt, Selbstjustiz) Arme und wenig entwickelte agrarische Wirtschaft Patrilineare Familienverbände/kollektivistische Orientierung Männliche Hegemonie 32 Kriminologie II WS

33 Ehrenmordfälle in Deutschland BKA-Erhebung Zwischen 1 und 3 pro Jahr MPI-Studie ca. 50 Fälle Täter ganz überwiegend Männer Opfer zu 40% Männer Geburtsland zumeist Türkei Keine Hinweise auf starke Beteiligung der zweiten oder dritten Generation Prekäre Milieus 33 Kriminologie II WS

34 Veränderungen der Rechtsprechung 211 niedrige Beweggründe Von Persönlichkeitsmängeln BGH GA 1967, S. 244: in Anschauungen der Heimat befangen, von denen sie sich noch nicht lösen konnten Kein niedriger Beweggrund, 212 Zum niedrigen Beweggrund (Mord) Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes ist den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen BGH NStZ 1995, S. 79; BGH NStZ 2002, S. 369 Nur ausnahmsweise, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewusst waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen kann eine Verurteilung nach 212 in Betracht kommen 34 Kriminologie II WS

35 Europarat (und Cultural Defence) Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence (Istanbul Convention), vom 11. Mai 2011 Art Parties shall ensure that culture, custom, religion, tradition or so-called honour shall not be considered as justification for any acts of violence covered by the scope of this Convention. Kriminologie II WS Page 35

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