c) Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung und entsprechender Vorsatz

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1 SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht StGB Prüfungsaufbau: Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a) Tatobjekt: Fremde bewegliche Sache b) Tathandlung: Wegnahme 2. Subjektiver Tatbestand a) Vorsatz b) Zueignungsabsicht c) Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung und entsprechender Vorsatz

2 SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht StGB Zueignungsabsicht Zueignung = Anmaßung einer eigentümerähnlichen Verfügungsgewalt über die Sache zum Zeitpunkt der Wegnahmehandlung durch Enteignung + = dauerhafte Verdrängung des Eigentümers aus seiner Verfügungsgewalt durch Entziehung der Sache oder des in ihr verkörperten Wertes Abgrenzung zur Gebrauchsanmaßung Bedingter Vorsatz genügt Aneignung = zumindest vorübergehende Einverleibung der Sache oder des in ihr verkörperten Wertes in das eigene Vermögen oder das Vermögen eines Dritten Abgrenzung zur Sachentziehung Absicht erforderlich

3 SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht StGB Gegenstand der beabsichtigten Zueignung Beispiel: Entwendung eines Sparbuchs, das der Eigentümer nach dem Geldabheben zurückerhalten soll Substanztheorie Absicht, die fremde Sache ihrer Substanz nach zu erlangen hier: Zueignungsabsicht (-) Sachwerttheorie Absicht, den wirtschaftlichen Wert der Sache zu erlangen hier: Zueignungsabsicht (+) Absicht, die Sache selbst... Vereinigungstheorie... oder wenigstens den in ihr verkörperten Sachwert zu erlangen hier: Zueignungsabsicht (+)

4 SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht StGB Prüfungsaufbau: Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a) Nötigungsmittel: Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel b) Nötigungserfolg: Handlung, Duldung oder Unterlassung c) Vermögensverfügung, str. d) Vermögensnachteil e) Kausalität a) - d) 2. Subjektiver Tatbestand a) Vorsatz b) Bereicherungsabsicht a) Vorsatz c) Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung und Vorsatz diesbezüglich

5 SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht Straftatsystem und Versuch Vorprüfung 1. Nichtvollendung 2. (Generelle) Strafbarkeit des Versuchs I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Subjektiver Tatbestand: Tatentschluss (= Vorsatz und sonstige subjektive Tatbestandsmerkmale) 2. Objektiver Tatbestand: unmittelbares Ansetzen II. Rechtswidrigkeit III. Schuld IV. Persönlicher Strafaufhebungsgrund: Rücktritt ( 24 StGB)

6 SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht Bestrafung auf unsicherer Tatsachengrundlage (1) Rechtsstaatlicher Grundsatz Eine Verurteilung ist nur dann möglich, wenn zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass der Täter diese Straftat begangen hat. Problemlage Das Tatgeschehen ist durch das Gericht nicht vollständig aufklärbar. Lösungsmöglichkeiten in dubio pro reo Wahlfeststellung

7 SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht Bestrafung auf unsicherer Tatsachengrundlage (2) Echte Wahlfeststellung (umstr. s. BGH NStZ 2014, 392) Fest steht, dass der Täter den einen oder den anderen Tatbestand verwirklicht hat (Tatbestandsalternativität); unklar ist, welcher der entsprechenden Sachverhalte vorliegt. Sachverhalt A oder Sachverhalt B 242 StGB 259 StGB Alternative Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage bei rechtsethischer und psychologischer Vergleichbarkeit der Tatbestände; Bestrafung nach dem milderen Gesetz 242 StGB oder 259 StGB

8 SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht Ablauf des Strafverfahrens Erkenntnisverfahren Ermittlungsverfahren Zwischenverfahren Hauptverfahren (einschließlich des Rechtsmittelverfahrens) Vollstreckungsverfahren Verwirklichung der rechtskräftig verhängten Rechtsfolgen

9 SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht Verdachtsgrade im Strafverfahren Anfangsverdacht Möglichkeit der Tatbegehung und Verurteilung Beginn des Ermittlungsverfahrens Hinreichender Tatverdacht Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung und Verurteilung Anklageerhebung und Eröffnung des Hauptverfahrens Dringender Tatverdacht hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung und Verurteilung Zwangsmaßnahmen, z. B. 112 StPO

10 SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht Der Anklagegrundsatz (Akkusationsprinzip), 151 StPO Staatsanwaltschaft Gericht Erforschung des Sachverhalts Untersuchung der angeklagten Tat und Entscheidung Anklage: Festlegung des Prozessstoffes

11 SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht Die Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft: Formelle Alternativen Öffentliche Klage Einstellung des Verfahrens - Anklageschrift, 170 Abs. 1, 200 StPO - Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, 407 Abs. 1 StPO - Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren, 417 StPO - mangels hinreichenden Tatverdachts, 170 Abs. 2 StPO - aus Opportunitätsgründen, insbes. 153, 153 a StPO

12 SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht Die Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft: Inhaltliche Alternativen Hinreichender Tatverdacht Kein hinreichender Tatverdacht - Anwendung des Legalitätsprinzips: Anklageerhebung, Strafbefehlsantrag, Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren - Anwendung des Opportunitätsprinzips: Einstellung des Verfahrens, insbes. gem. 153, 153 a StPO -Anwendung des Legalitätsprinzips: Einstellung des Verfahrens gem. 170 Abs. 2 StPO

13 SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht Diebstahl: prozessuale Erledigung nach Abschluss der Ermittlungen Entscheidungsalternativen der Staatsanwaltschaft bei hinreichendem Diebstahlsverdacht Einstellung gem. 153, 153 a StPO (evtl. mit Zustimmung des Gerichts) Anklage gem. 200 StPO Strafbefehlsantrag gem. 407 StPO Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren gem. 417 StPO

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