I. Materieller Teil/1.
|
|
|
- Hede Salzmann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 UE Straf- und Strafverfahrensrecht SS 2009 Fall 8 Hubert Hinterhofer I. Anknüpfungspunkte A und B: Verabredung zur notfalls gewaltsamen Verführung der C A: Packen, Festhalten, Festbinden, Ausziehen B: Vollzug des Beischlafs D: Vollzug des Beischlafs Zentrale Rechtsprobleme 201 als mehraktiges Delikt Mittäterschaft bei mehraktigen Delikten Unmittelbare Ausführung eines Teilaktes Kausale Mitwirkung am anderen Teilakt Keine sukzessive Täterschaft Abgrenzung Mittäterschaft 201 zu Keine kausale Mitwirkung an den Tathandlungen des 201 Bloßes Ausnützen des wehrlosen Opfers 99 kein mehraktiges Delikt > keine Mittäterschaft des B 1
2 A und B wegen Verabredung zur notfalls gewaltsamen Verführung Kein 277, weil 201 kein Komplottdelikt A und B wegen Nötigung der C zum Beischlaf 201 Abs 1 in unmittelbarer Täterschaft (Mittäter) A: Gewalt, Freiheitsentzug und dadurch Nötigung der C zur Duldung des Beischlafs mit B. B: vollzieht Beischlaf und war für Gewalt/Freiheitsentzug durch A kausal (Mittäter am mehraktigen Delikt) A und B wegen Nötigung der C zum Beischlaf 201 Abs 1 in unmittelbarer Täterschaft (Mittäter) STB: Vorsatz in Form der Absicht 201 Abs 2 in unmittelbarer Täterschaft (Mittäter) Qualvoller Zustand für längere Zeit: längeres Festgebunden-Sein der C Bedingter Vorsatz Zwischenergebnis: A und B wegen 201 Abs 1 und 2 in unmittelbarer Täterschaft (Mittäter) A und B wegen Nötigung der C zum Beischlaf 105 und 106 Abs 1 Z 2 (verzichtbar neben 201) A wegen Festhalten und Festbinden Qualifizierte Freiheitsentziehung ( 99 Abs 2) Gefangen Halten Zeitliche Mindestschwelle Besondere Qualen 2
3 A wegen Festhalten und Festbinden Qualifizierte Freiheitsentziehung ( 99 Abs 2) STB Absicht in Bezug auf 99 Abs 1 (Durchgangsstadium) Bedingter Vorsatz bezüglich besonderer Qualen Ergebnis: A wegen 99 Abs 2 D wegen Vollzug des Beischlafs Vergewaltigung ( 201)? Nein, weil D am ersten Teilakt des 201 nicht beteiligt war Sexueller Missbrauch Wehrloser ( 205 Abs 1) Wehrlosigkeit der C Ausnützen dieses Zustandes Vornahme einer geschlechtlichen Handlung = Beischlaf D wegen Vollzug des Beischlafs Sexueller Missbrauch Wehrloser ( 205 Abs 1) STB: Absicht ( 5 Abs 2) Ergebnis: D verwirklicht 205 Abs 1 Konkurrenzen und Ergebnis A und B: 201 Abs 1 und 2 A: 99 Abs 1 und 2 > wird von 201 verdrängt (mitbestrafte Begleittat) D: 205 Abs 1 3
4 Materieller Teil/2. Anknüpfungspunkte Volles Berauschen durch F Versuchtes Einsperren der E Materieller Teil/2. Zentrale Rechtsprobleme Zurechnungsunfähigkeit des F zur Tatzeit ( 11) Aber: Actio libera in causa Doppelvorsatz (Mut antrinken zur Deliktsbegehung) Abgrenzung zu 287 Abgrenzung zur Einlassungsfahrlässigkeit (Minderrausch) Abgrenzung zu 81 Abs 1 Z 2 (Minderrausch) Materieller Teil/2. F wegen versuchtem Einsperren der E Zurechnungsunfähigkeit wegen tief greifender Bewusstseinsstörung is des 11 (Vollrausch mit 3 Promille) Keine Strafbarkeit des F mangels Schuld 4
5 Materieller Teil/2. F wegen vollem Berauschen und anschließendem versuchtem Einsperren der E Versuchte Freiheitsentziehung ivm actio libera in causa ( 15 Abs 2, 99 Abs 1 ivm alic) Versetzen in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Vollrausch Ausführungsnahe Handlung in Bezug auf 99 Abs 1 Keine absolute Untauglichkeit F wegen vollem Berauschen und anschließendem versuchtem Einsperren der E Versuchte Freiheitsentziehung ivm actio libera in causa ( 15 Abs 2, 99 Abs 1 ivm alic) STB: Doppelvorsatz Vorsatz auf volle Berauschung Vorsatz auf Freiheitsentziehung (Absicht da geplant ) Schuld: Zurechnungsfähigkeit Ergebnis: 15 Abs 2, 99 Abs 1 ivm alic II. Prozessualer Teil/ StGB (Veruntreuung) Zuständigkeit: BG ( 30 Abs 1 StPO) Verjährung gem 57 StGB Verjährungsfrist: 1 Jahr ab Beendigung ( 57 Abs 3 StGB) Beginn der Frist: ( 68 StGB) Im Anzeigezeitpunkt verjährt RM: Nichtigkeitsberufung ( 464 Z 1 ivm 468 Abs 1 Z 4 ivm 281 Abs 1 Z 9 lit b StPO) - Rechtsrüge Verjährung = Strafaufhebungsgrund Unrichtige Anwendung des Gesetzes 5
6 II. Prozessualer Teil/2. Begehung einer strafbaren Handlung durch den Angeklagten während der HV StPO: Verweis auf 263 StPO Antrag auf Ausdehnung der Anklage gem 263 Abs 1 StPO unterblieben Präklusion des Anklagerechts Späteres Urteil: nichtig nach 489 Abs 1 ivm 281 Abs 1 Z 9 lit b Rechtsrüge (Verfolgungshindernis) Kein Fall des 278 StPO! 6
Lösungsvorschlag Fall 8
UE Strafrecht und Strafverfahrensrecht SS 2009 Hinterhofer 1 Lösungsvorschlag Fall 8 I. 1. Sexueller Missbrauch am Arbeitsplatz Der Beischlaf an C Strafbarkeit des A und B 1) Vergewaltigung ( 201 Abs 1)
Lösungsvorschlag Fall 8
UE Strafrecht und Strafverfahrensrecht SS 2008 Hinterhofer 1 Lösungsvorschlag Fall 8 1. Schulden und die Folgen I. I. Strafbarkeit des P wegen Unterlassens der Anweisung der Rechtsabteilung Qualifizierte
I. Materielles Strafrecht
UE Straf- und Strafverfahrensrecht SS 2009 3. Klausur Hubert Hinterhofer Anknüpfungspunkte A und B Versprechen von 4.000 Übergabe der 4.000 A: Flucht aus Gefängnis B: Versuchte Flucht V Versprechen-Lassen
Lösungsvorschlag 3. Klausur
UE Strafrecht und Strafverfahrensrecht SS 2008 Hinterhofer 1 Lösungsvorschlag 3. Klausur I. 1. Strafbarkeit des A Packen und aus dem Fenster-Drücken der C 1) Versuchter Mord ( 15 Abs 2, 75) Da C von A
UE Straf- und Strafverfahrensrecht SS Hubert Hinterhofer
UE Straf- und Strafverfahrensrecht SS 2009 Hubert Hinterhofer I. Materieller Teil/1. A wegen zu schnellem Fahren Fahrlässige Tötung ( 80 Abs 1) OTB Fehlender Risikozusammenhang: grob fahrlässiges Dazwischentreten
UE Straf- und Strafverfahrensrecht SS Klausur. Hubert Hinterhofer
UE Straf- und Strafverfahrensrecht SS 2009 1. Klausur Hubert Hinterhofer I. Materieller Teil Strafrechtlich relevante Anknüpfungspunkte für B Fahren mit Aufblendlicht Antritt der Motorradfahrt ohne Führerschein
Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 10. Stunde: Freiheitsberaubung, Geiselnahme und Nötigung Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Freiheitsberaubung, 239 StGB 239 Freiheitsberaubung
Lösungsvorschlag Fall 1
Pflichtübung Straf- und Strafverfahrensrecht/Hinterhofer WS 2008/2009 1 Lösungsvorschlag Fall 1 I. I. Strafbarkeit des A wegen Erhebens des Aschenbechers in Richtung des W 1) Versuchte Körperverletzung,
Verjährungsfristen von Sexualstraftaten
Verjährungsfristen von Sexualstraftaten Überblick der gesetzlichen Veränderungen seit 1997 Stand: 29.09.2017 Was bedeutet Verjährung? Eine Straftat kann nach dem deutschen Strafrecht nicht mehr verfolgt
Lösungsvorschlag Fall 3
Lösungsvorschlag Fall 3 I. Strafbarkeit der A wegen Niederstoßen des Z Fahrlässige schwere Körperverletzung ( 88 Abs 4 2. Fall) Verkürzte Prüfung: A ist aufgrund ihrer Alkoholisierung nicht in der Lage,
LÖSUNGSVORSCHLAG 1. Klausur
UE SS 20008 1 LÖSUNGSVORSCHLAG 1. Klausur I. MATERIELLRECHTLICHER TEIL 1. Strafbarkeit des C Stich mit dem Messer 1) Körperverletzung ( 83 Abs 1) C verletzt A am Körper, weil er ihm eine Stichwunde zufügt.
Reform des Sexualstrafrechts
Reform des Sexualstrafrechts Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2011 (BGBl. Teil I 2016, S. 2460) Hintergrund
Strafrecht BT, Prof. Wohlers
Strafrecht Besonderer Teil I Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden (Art. 260 bis und Art. 263 StGB) Prof. Dr. Wolfgang Wohlers Vgl. DONATSCH/WOHLERS, S. 196 ff. Strafbare Vorbereitungshandlungen
Klausurenkurs im Strafrecht Lösungshinweise zur Klausur vom Diana Thörnich Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Mark A.
Klausurenkurs im Strafrecht Lösungshinweise zur Klausur vom 6.4.2016 Diana Thörnich Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Mark A. Zöller 1 Statistik Punkte 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Anzahl 0 0 2 9
Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte 12. Stunde: Abgrenzung 249/253, 255 StGB Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster E Mail: daniel.mueller@uni wuerzburg.de Internet: www.jura.uni wurzburg.de/lehrstuehle/schuster/mitarbeiter
Strafzumessung. Humboldt-Universität - Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie Prof. Dr. Klaus Marxen
StrafR AT 13, actio libera in causa und Vollrausch 1 Schuldbegriff Strafprozess Strafzumessung Straftatsystem StrafR AT 13, actio libera in causa und Vollrausch 2 fehlende Reife seelische Störungen 1.
Inhaltsverzeichnis. Teil A Ausgewählte Bereiche des Strafrechts Allgemeiner Teil. Literatur- und Rechtsgrundlagenverzeichnis... 9
Literatur- und Rechtsgrundlagenverzeichnis... 9 Teil A Ausgewählte Bereiche des Strafrechts Allgemeiner Teil 1. Strafrecht als ein Mittel der Sozialkontrolle... 13 1.1 Aufgabe des Strafrechts... 13 1.1.1
Probleme des Einheitstatbestandes sexueller Nötigung/ Vergewaltigung
Birgit Harbeck Probleme des Einheitstatbestandes sexueller Nötigung/ Vergewaltigung Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Einleitung 13 1. Teil: Vorgeschichte der Reform 15 A. Entkriminalisierung
I. Versuchter schwerer Raub, 249 I, 250 II Nr. 1, 22, 23 I StGB
Lösung Klausur Nr. 1497 Strafrecht Teil I: Strafbarkeit der Beteiligten A. Strafbarkeit des P I. Versuchter schwerer Raub, 249 I, 250 II Nr. 1, 22, 23 I StGB 1. Vorprüfung a. Nichtvollendung der Tat b.
VL Strafverfahrensrecht SS 2009. Rechtsmittel. Rechtsmittel. Hubert Hinterhofer
VL Strafverfahrensrecht SS 2009 Hubert Hinterhofer Rechtsmittel Allgemeines Definition: Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung Insb gegen Urteile oder Beschlüsse
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF 2 StR 3/13 BESCHLUSS vom 4. Juni 2013 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach
c) Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung und entsprechender Vorsatz
SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht 13.10.2015 1 242 StGB Prüfungsaufbau: Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a) Tatobjekt: Fremde bewegliche Sache b) Tathandlung: Wegnahme 2. Subjektiver
Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet.
15 Os 119/16p Der Oberste Gerichtshof hat am 14. Dezember 2016 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Danek als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Schutzrichtungen j StGB
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Schutzrichtungen 174-184 j StGB sexuelle Selbstbestimmung Gefahren der Prostitution Freiheit zur Wahrnehmung sexueller Vorgänge ungestörte sexuelle Entwicklung
Lösungsskizze zur 3. Klausur
Lösungsskizze zur 3. Klausur 1. Wie hat sich M am Unfalltag strafbar gemacht? Erster Tatkomplex: Fahrt bis zum Unfall (1) Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs, 315c I Nr. 1a, III Nr. 1 StGB Objektiver
Bestrafung trotz Schuldunfähigkeit im Zeitpunkt der Tatbegehung?
Bestrafung trotz Schuldunfähigkeit im Zeitpunkt der Tatbegehung? Grundsätzlich muss Schuldfähigkeit im Zeitpunkt der Tatbegehung gegeben sein wenn Art. 19 Abs. 1 StGB eingreift, ist eine Bestrafung grundsätzlich
Übung Strafrecht. Das wird ihm eine Lehre sein!
Übung Strafrecht Das wird ihm eine Lehre sein! WS 2014/15 3. November 2014 03.11.2014 Dr. Alois Birklbauer Folie 1 Problemübersicht 1. HA: Telefonanruf durch A Strafbarkeit des A wegen 107 StGB 2. HA:
13: Vollrausch ( 323 a)
I. Allgemeines Da eine im schuldunfähigen Zustand ( 20) begangene rechtswidrige Tat aufgrund des Schuldprinzips nicht bestraft werden kann, die (schuldhafte) Herbeiführung des schuldunfähigen Zustands
Lösungsvorschlag Fall 4
Hinterhofer UE Straf- und Strafverfahrensrecht SS 2009 1 Lösungsvorschlag Fall 4 I. Materiellrechtlicher Teil 1. A hat regelmäßig mit seiner Ehefrau C Streitigkeiten. Als er spätabends nach Hause kommt,
Lösungsvorschlag 1. Klausur
Pflichtübung aus Straf- und Strafverfahrensrecht WS 2008/09 Hinterhofer 1 Lösungsvorschlag 1. Klausur I. Strafbarkeit des A wegen des Hiebes Schwere Körperverletzung ( 83 Abs 1, 84 Abs 1, 84 Abs 2 Z 1)
VOLLENDETES VORSÄTZLICHES BEGEHUNGSDELIKT I. TATBESTAND. Vorsatz hinsichtlich aller Umstände des objektiven Tatbestands ( 5 StGB) II.
VOLLENDETES VORSÄTZLICHES BEGEHUNGSDELIKT Strafbarkeit des/der... wegen... gem X StGB durch... Deliktspezifisch: Qualität des Tatsubjekts (Sonderdelikte) Erfolg Erfolgsspezifisch gefährliche Handlung,
Karteikarten 1 bis 29
Karteikarten 1 bis 29 Lektion 1: Der Diebstahl, 242 StGB Lektion 4: Die Unterschlagung, 246 StGB Aufbau.................... 1 Aufbau..................... 16 Definitionen Obj. Vor............. 2 Definitionen..................
Lösungsvorschlag Fall 1
Lösungsvorschlag Fall 1 I. 1. Bierzeltrauferei und die Folgen I. Strafbarkeit des A wegen des Kinnhakens 1) Schwere Körperverletzung, 83 Abs 1, 84 Abs 1 OTB: KV/An sich schwere KV: Der Verlust aller 4
Lösungsvorschlag Fall 7
UE SS 2008 1 Lösungsvorschlag Fall 7 I. Hinweis auf Fremdenpolizei STRAFBARKEIT DES B 1) Qualifizierte Nötigung ( 105, 106 Abs 1 Z 3) I TB 1. Obj. TB: Tathandlung: gefährliche Drohung Drohung = Inaussichtstellen
BGH, Urt. v. 22. August 1996, BGHSt 42, 235 Grenzkontrolle
BGH, Urt. v. 22. August 1996, BGHSt 42, 235 Grenzkontrolle Sachverhalt: Ole, ein dänischer Staatsangehöriger, der bereits mehrfach in Deutschland und Dänemark wegen Trunkenheitsfahrten verurteilt wurde
5 IX: Beteiligung an einer Schlägerei ( 231)
5 IX: Beteiligung an einer Schlägerei ( 231) 1. Struktur: abstraktes Gefährdungsdelikt mit obj. Bedingung der Strafbarkeit 2. Tatbestand (Abs. 1 Halbs. 1) a) Schlägerei ist eine mit gegenseitigen Körperverletzungen
GESETZESTEXT. BGBl. I 110/ Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird - 2. Ärztegesetz-Novelle
GESETZESTEXT BGBl. I 110/2001-110. Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird - 2. Ärztegesetz-Novelle ÄRZTEGESETZ 1998 Anmerkung: 54 Abs.1-3 blieben nach der 2. Ärztegesetznovelle 2001 unverändert
Lösungsvorschlag Fall 2
Lösungsvorschlag Fall 2 I. I. Strafbarkeit des A wegen des Schusses auf B 1) Versuchter Mord ( 15, 75) Nichterfüllung des laut SV konnte B gerettet werden; mangels Eintritt des Todes ist 75 somit nicht
Anwendungskurs Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte. SoSe Fall 2: Lösungsskizze -
Anwendungskurs Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte SoSe 2011 - Fall 2: Lösungsskizze - Ausgangsfall Prüfungsaufbau bei Mittäterschaft Prüfung gemeinsam oder getrennt? 1. Nehmen die handelnden
Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung. Fragen und Antworten
Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung Fragen und Antworten 1. Was regelt der Gesetzentwurf? Mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
Sommersemester 2017 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Rückgabe der Hausarbeit Professor Dr. Gerhard Dannecker, Institut für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht
Die Grundlagen: Kausalität, Vorsatz und deliktsspezifische Absichten der strafrechtliche Deliktsaufbau. Fall 1: Doofgelaufen 14
Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Die Grundlagen: Kausalität, Vorsatz und deliktsspezifische Absichten der strafrechtliche Deliktsaufbau Fall 1: Doofgelaufen 14 Der Deliktsaufbau eines vorsätzlichen Erfolgsdelikts;
Lösungsvorschlag Fall 5
UE SS 2008 1 Lösungsvorschlag Fall 5 I. Strafbarkeit des B wegen der Verletzung des A 1) Schwere Körperverletzung ( 83 Abs 1, 84 Abs 1) OTB: Der Bruch des Mittelfingers ist nach der Rsp eine an sich schwere
Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil
Basiswissen - Alpmann-Schmidt Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil Bearbeitet von Dr. Rolf Krüger 4. Auflage 2015. Buch. IV, 154 S. Kartoniert ISBN 978 3 86752 400 1 Format (B x L): 16,5 x 23,0 cm Gewicht:
Strafrecht Allgemeiner Teil
Strafrecht Allgemeiner Teil Konkurrenzen Prof. Wohlers Vgl. DONATSCH/TAG, S. 392 ff.; WOHLERS, S. 151 ff. 31.08.2010 Seite 1 Schematische Darstellung der Strafbemessung bei mehrfacher Gesetzesverletzung
LÖSUNGSVORSCHLÄGE EINSTIEGSFÄLLE
UE Straf- und Strafverfahrensrecht WS 2008/09 Hinterhofer 1 LÖSUNGSVORSCHLÄGE EINSTIEGSFÄLLE 1. A will X loswerden. Zu diesem Zweck schüttet er Gift in dessen Vitaminsaft. a) Die vom Vorhaben des A nichts
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 2 StR 405/15 URTEIL vom 30. März 2016 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. ECLI:DE:BGH:2016:300316U2STR405.15.0 - 2 - Der
Universität Heidelberg Besprechungsfall 8 Wintersemester 2014/15
1. Tatkomplex: Der Angriff auf V Strafbarkeit des A I. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, 315b I Nr. 3 StGB 1. Objektiver Tatbestand a. Tathandlung ähnliche, ebenso gefährliche Eingriffe (+)
Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene WS 2004/05. Tipps zum Besprechungsfall 5
PD Dr. Degener Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene WS 2004/05 Tipps zum Besprechungsfall 5 Folgender Text beschränkt sich auf die Wiedergabe der Lösungswege. Im Übrigen sei, namentlich zur Systematik
Täterschaft und Teilnahme. Dualistischer Aufbau
Dualistischer Aufbau Täterschaft Teilnahme Alleintäterschaft Mittäterschaft Anstiftung mittelbar Nebentäterschaft Beihilfe - Abgrenzung - animus auctoris animus socii formell-objektive Theorie extrem-subjektive
Lösung Fall 3. Pflichtübung aus Strafrecht und Strafprozessrecht. o. Univ.-Prof. Dr. Frank Höpfel. Wintersemester 2011/12.
Wegnahme der Saliera: o. Univ.-Prof. Dr. Frank Höpfel Pflichtübung aus Strafrecht und Strafprozessrecht Wintersemester 2011/12 Lösung Fall 3 Strafbarkeit des A: Als Kern- und Grunddelikt ist Diebstahl
Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität
Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität (in Strafgesetzbuch/Besonderer Teil / Zehnter Abschnitt: 201-220b) Copyright: JUSLINE GmbH Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Oktober
Überblick über die wesentlichen Änderungen des 2. Gewaltschutzgesetzes BGBl. I 2009/40 (2. GeSchG) in Geltung ab 1.6.2009
Überblick über die wesentlichen Änderungen des 2. Gewaltschutzgesetzes BGBl. I 2009/40 (2. GeSchG) in Geltung ab 1.6.2009 Hon.Prof. Dr. Udo Jesionek & MMag.a Dina Nachbaur 1. Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz
Räuberische Erpressung, 253, 255 Abs.1 StGB
Räuberische Erpressung, 253, 255 Abs.1 StGB a) (qualifizierte) Nötigungsmittel Gewalt (gegen eine Person) = Vermittlung körperlich wirkenden Zwanges, zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands
Abgrenzung Raub räuberische Erpressung
Abgrenzung Raub räuberische Erpressung Ein Webinar rund um die klassischen Klausurfragen Sabine Tofahrn juracademy.de 1 Kein Freund und Helfer A, am Steuer seines Fahrzeuges sitzend und B auf dem Beifahrersitz
Lösungsvorschlag Fall 1
Lösungsvorschlag Fall 1 Bierzeltrauferei und die Folgen I. Strafbarkeit des A wegen des Kinnhakens 1) Schwere Körperverletzung, 83 Abs 1, 84 Abs 1 OTB: KV/An sich schwere KV: Der Verlust aller 4 Schneidezähne
I. Strafbarkeit des A wegen des zu schnellen Fahrens
UE SS 2007 1 Lösungsvorschlag Fall 3 I. I. Strafbarkeit des A wegen des zu schnellen Fahrens 1) Fahrlässige Tötung, 80 Tötungserfolg: Dieser ist eingetreten, weil M laut Sachverhalt den Tod gefunden hat.
Strafrecht Allgemeiner Teil
AchSo! Lernen mit Fällen Strafrecht Allgemeiner Teil Materielles Recht & Klausurenlehre von Winfried Schwabe 2., aktualisierte Auflage Strafrecht Allgemeiner Teil Schwabe schnell und portofrei erhältlich
Grundkurs Strafrecht II Prof. Dr. Luís Greco Teil 10: Raub usw. A. Raub. A. Raub ( 249 StGB)
Teil 10: Raub usw. A. Raub A. Raub ( 249 StGB) (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen
Lektion 11 Prozessvoraussetzungen. Prozessvoraussetzungen des StGB. Inhaltsverzeichnis
Lektion 11 Prozessvoraussetzungen Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter Einschluss des internationalen Strafrechts Prof. Dr. iur. Frank Meyer LL.M. (Yale) Prozessvoraussetzungen des StGB
Strafrecht Allgemeiner Teil
Prof. Dr. Urs Kindhäuser Strafrecht Allgemeiner Teil Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 5: Logik des Deliktsaufbaus Vorwort Abkürzungsverzeichnis 1. Teil: Das Strafgesetz 1. Abschnitt: Das Strafrecht
EINFÜHRUNG IN DAS STRAFRECHT
EINFÜHRUNG IN DAS STRAFRECHT Übersichtsplan Literaturempfehlung: Rengier, Strafrecht Allgemeiner Teil, 3. Aufl., 2011; Rengier, Strafrecht Besonderer Teil II, 12. Aufl., 2011 (zu den ausgewählten Delikten
Lösungsvorschlag 2. Klausur. Schuldeintreibung
UE Straf- und Strafverfahrensrecht WS 2008/2009 Hinterhofer Lösungsvorschlag 2. Klausur Schuldeintreibung I. Materiellrechtlicher Teil Nichtrückgabe des Geldes Strafbarkeit des X Veruntreuung ( 133 Abs
Schwerpunkte der geplanten Änderungen des Sexualstrafrechts
i Berlin, am 29. Januar 2003 Schwerpunkte der geplanten Änderungen des Sexualstrafrechts Die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften
A. Materiellrechtliches Gutachten
Lösungsskizze StR I/44 A. Materiellrechtliches Gutachten I. Überfall auf die Tankstelle Hinreichender Verdacht gegen Koster (K) und Mertens (M) wegen 1. gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung,
1. Versuchter Mord/Totschlag, 211, 212, 22 StGB ( - )
Lösung Frage 1 I. Strafbarkeit der T 1. Versuchter Mord/Totschlag, 211, 212, 22 StGB ( - ) a) Kein vollendeter Mord / Totschlag. b) Versuchter Mord und versuchter Totschlag sind mit Strafe bedroht, 23
BGH, Urteil vom 25. März 1952, BGHSt 2, 246 Exbraut
BGH, Urteil vom 25. März 1952, BGHSt 2, 246 Exbraut Sachverhalt: Anton will nach der Trennung in die Wohnung seiner Exbraut Klara eindringen, dort ihren Schrank aufbrechen und ihre Wertsachen entnehmen.
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene. 2. Besprechungsfall
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene 2. Besprechungsfall 1. Tatkomplex: Die Wegnahme des Autos I. Räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer, 316a I StGB a) Angriff (+) b) Gegenstand des Angriffs aa)
Verhandlungsspiegel des Landesgerichtes Innsbruck
Verhandlungsspiegel des Landesgerichtes Innsbruck Kalenderwoche 33 von bis VS R Tatbestand ER Schöffen Geschw. Besonderes Interesse für die Öffentlichkeit Montag, der 14.08.2017 1 08:45 18:00 Schwur gerichts
Fall 5 Grundfall: Die Auseinandersetzung in der Disco
Fall 5 Grundfall: Die Auseinandersetzung in der Disco Strafbarkeit des H A. Beleidigung in Mittäterschaft, 185 (+) B. Totschlag, 212 I (-) BGH: hohe Hemmschwelle bzgl. Tötungsvorsatz à (-) C. Gefährliche
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz - Checkliste RA Benedikt Kröger, Sendenhorst www.kroeger-ra.de A. Einführung I. Steuerstraftaten
Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern.
Leseprobe Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie einen Auszug Ihres gewünschten JVP-Exemplars als Leseprobe. Sie können die komplette
Lösungsvorschlag 1. Klausur
UE SS 2009 1 Lösungsvorschlag 1. Klausur I. Strafbarkeit des B Das Fahren mit dem Fernlicht und das Blenden von X Fahrlässige Tötung ( 80 StGB) des X Verkürzte Prüfung: Subjektive Sorgfaltswidrigkeit:
Prof. Dr. Jürgen Rath Besonderer Teil III: Delikte gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit. Vollrausch a StGB
Vollrausch - 323 a StGB Schutzzweck Überwiegende Auffassung Es soll der generellen Gefährlichkeit schuldausschließender Rauschzustände für beliebige Rechtsgüter entgegengewirkt werden. Andere Auffassung
Lösungsvorschlag Fall 7
UE SS 2009 1 Lösungsvorschlag Fall 7 I. 1. Schulden und die Folgen I. Strafbarkeit des P wegen Unterlassens der Anweisung der Rechtsabteilung Qualifizierte Untreue durch Unterlassen ( 2, 153 Abs 1 und
Grundkurs Strafrecht II Prof. Dr. Luís Greco Teil 4: Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Teil 4: Straftaten gegen die persönliche Freiheit
Teil 4: Straftaten gegen die persönliche Freiheit I. Freiheitsberaubung ( 239 StGB) II. Nötigung ( 240 StGB) III. Bedrohung ( 241 StGB) IV. Erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme ( 239a, b StGB) V.
Matthias Dick. Die Verjährung der. Steuerhinterziehung. Nomos
Matthias Dick Die Verjährung der Steuerhinterziehung Nomos Abkürzungen 11 Einführung 17 Kapitell: Grundlagen der Verfolgungs Verjährung 21 A. Zwecke der Verfolgungsverjährung 23 I. Verfahrensrechtliche
22: Die Verwirklichungsstufen der vorsätzlichen Tat und Strafbarkeit des Versuch
22: Die Verwirklichungsstufen der vorsätzlichen Tat und Strafbarkeit des Versuch Jede Vorsatztat durchläuft mehrere Stadien der Verwirklichung des Täterwillens, die sich unterscheiden lassen. In der chronologischen
25 Hv 39/12 z. Verbrechen der Vergewaltigung nach 201 Abs. 1 StGB 25 Hv 231/11 h. Vergehen der Körperverletzung nach 83 Abs 1 StGB
Verhandlungsspiegel des Landesgerichtes Innsbruck Kalenderwoche 28 von bis VS RichterIn Tatbestand ER Schöffe n Montag, der 09.07.2012 1 08:30 12:00 N 114 Mag. Markus Neyer 2 13:00 14:15 N 114 Mag. Markus
Tatkomplex A: Die Niederschrift Strafbarkeit des R. I. Rechtsbeugung, 339 StGB (+/-) Verstoß gegen formelles Recht: 275 StPO
Tatkomplex A: Die Niederschrift Strafbarkeit des R I. Rechtsbeugung, 339 StGB (+/-) Allgemeine Prüfung von 339 StGB; Begriff Beugung des Rechts => unterschiedliche Ansätze zur Bestimmung. Verstoß gegen
Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte 11. Stunde: 316a; 239a,b StGB Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster E Mail: daniel.mueller@uni wuerzburg.de Internet: www.jura.uni wurzburg.de/lehrstuehle/schuster/mitarbeiter
Gewahrsamsbruch erst mit Verlassen der Räumlichkeit, vgl. BGH NStZ 2008, 624= JuS 2008, 1119 (betreffend die Wegnahme eines Laptops).
Lösung Fall 3 A. Strafbarkeit des A gem. 242 I StGB A könnte sich wegen Diebstahls nach 242 I StGB strafbar gemacht haben, indem er den Bildschirm aus dem Großlager entwendete. 1. Tatbestand a) objektiver
Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht. Dr. Martin Stricker
Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht Dr. Martin Stricker Fall 4 I. A und X leben schon jahrelang in einer unglücklichen Ehe. Eines Abends als A nach Hause kommt, sieht er von der Einfahrt aus,
... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
Bundesrat Drucksache 463/16 02.09.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung Der Deutsche Bundestag
LÖSUNG. Strafbarkeit des A. A. 249 I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) fremde bewegliche Sache (+) b) Wegnahme (+)
LÖSUNG Strafbarkeit des A A. 249 I StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) fremde bewegliche Sache (+) b) Wegnahme (+) Def: Bruch fremden und Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen
Schriften der EBS Law School. Matthias Dick. Die Verjährung der Steuerhinterziehung. Nomos
Schriften der EBS Law School 8 Matthias Dick Die Verjährung der Steuerhinterziehung Nomos Schriften der EBS Law School herausgegeben von der EBS Universität für Wirtschaft und Recht Band 8 Matthias Dick
Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV
Grundkurs Strafrecht III IV Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: [email protected] Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster
