Strafrecht Allgemeiner Teil
|
|
|
- Helene Winkler
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AchSo! Lernen mit Fällen Strafrecht Allgemeiner Teil Materielles Recht & Klausurenlehre von Winfried Schwabe 2., aktualisierte Auflage Strafrecht Allgemeiner Teil Schwabe schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Straf-/Verkehrsrecht Boorberg Stuttgart/München 2010 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN
2 Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Die Grundlagen: Kausalität, Vorsatz und deliktsspezifische Absichten der strafrechtliche Deliktsaufbau Fall 1:»Ziemlich blöd gelaufen!«14 Der Deliktsaufbau eines vorsätzlichen Erfolgsdelikts; die Zurechnung des Deliktserfolges; die Kausalität zwischen Handlung und Erfolg; die Bedingungstheorie; die Versuchsstrafbarkeit. Fall 2:»Zwei Verliebte ein Gedanke«25 Die so genannte»überholende«, die»abbrechende«und die»hypothetische«kausalität; Aufbau eines vorsätzlichen Begehungsdelikts; der dreigliedrige Deliktsaufbau. Fall 3:»Die Hühner halten immer zusammen!«35 Der subjektive Tatbestand eines Delikts; der Vorsatz; die Bestimmung des Zeitpunktes für die subjektiven Merkmale einer Tat; die Regeln der 15 und 8 StGB; Vorsatzwechsel; besondere deliktspezifische Absichten; die Zueignungsabsicht aus 242 StGB; der Diebstahl nach 242 Abs. 1 StGB; die Unterschlagung nach 246 Abs. 1 StGB; das Antragserfordernis aus 248a StGB als Strafverfolgungsvoraussetzung. 2. Abschnitt Die Rechtswidrigkeit einer Tat: Rechtfertigungsgründe im Strafrecht Fall 4:»Belegte Brötchen«46 Die Rechtfertigung einer Straftat; das Notwehrrecht aus 32 StGB; Voraussetzungen der Notwehr: Notwehrlage und Notwehrhandlung; der Verteidigungswille; Grenzen der Notwehr; die Selbsthilfe nach 859 Abs. 2 BGB als Rechtfertigungsgrund im Strafrecht.
3 Inhaltsverzeichnis 9 Fall 5:»Notstand am Starnberger See«64 Der rechtfertigende Notstand; die Regeln der 34 StGB und 228, 904 BGB; der»defensive«und der»aggressive«notstand; das vorläufige Festnahmerecht aus 127 Abs. 1 Satz 1 StPO; die Selbsthilfe nach 229 BGB als Rechtfertigungsgrund im Strafrecht; die Konkurrenz mehrerer Rechtfertigungsgründe. 3. Abschnitt Die Merkmale der Schuld: Schuldfähigkeit, actio libera in causa; entschuldigender Notstand nach 35 StGB Fall 6:»Hemmungslos!«80 Die Merkmale der Schuld; die Schuldunfähigkeit im Sinne des 20 StGB; die»actio libera in causa«; das Ausnahme- und das Tatbestandsmodell; der Vollrausch nach 323a StGB; die Konkurrenz des 323a StGB zur»actio libera in causa«; Lösungsmöglichkeiten für eine Rauschtat; die fahrlässige und die vorsätzliche»actio libera in causa«; das»koinzidenzprinzip«im Strafrecht. Fall 7:»My heart will go on!«94 Der entschuldigende Notstand nach 35 StGB; Abgrenzung zum rechtfertigenden Notstand aus 34 StGB und zur Notwehr aus 32 StGB; Sinn der Regelung des 35 StGB; die Verteidigung gleichwertiger Rechtsgüter; Voraussetzungen und Rechtsfolgen des 35 StGB. 4. Abschnitt Besondere Deliktsarten: Fahrlässigkeit und Unterlassungsdelikt Fall 8:»Völliger Blödsinn oder?«106 Die Fahrlässigkeitstat; Aufbau einer Fahrlässigkeitsprüfung am Beispiel des 229 StGB; der einheitliche Tatbestand des Fahrlässigkeitsdelikts; die objektive Sorgfaltspflichtverletzung; Pflichten aus geschriebenen und ungeschriebenen Rechtsnormen; das Problem der objektiven Zurechnung; der Schutzzweck der Norm als Zurechnungskriterium. Im Anhang: Das pflichtgemäße Alternativverhalten; der Pflichtwidrigkeitszusammenhang.
4 10 Inhaltsverzeichnis Fall 9:»Hätte, wäre, täte «116 Die Strafbarkeit wegen Unterlassens nach 13 StGB;»echte«und»unechte«Unterlassungsdelikte; die Rechtspflicht zum Handeln; Beschützer- und Überwachungsgarant; die Garantenstellung nach der Rechtsprechung des BGH; Problem bei rechtmäßigem Vorverhalten; Autofahrer als Garanten im Straßenverkehr; Handeln in Notwehr; die unterlassene Hilfeleistung nach 323c StGB; die Aussetzung nach 221 StGB. 5. Abschnitt Täterschaft und Teilnahme ( 25 ff. StGB) Fall 10:»Body-Pump tut gut!«132 Die Mittäterschaft nach 25 Abs. 2 StGB; Abgrenzung zur Anstiftung und Beihilfe; die Voraussetzungen der Mittäterschaft; die Tatherrschaftslehre; Problem der Vorbereitungshandlung; funktionales Zusammenwirken; die Strafbarkeit des Bandenchefs; Fragen nach dem Erfordernis einer Beteiligung an der konkreten Ausführungshandlung. Im Anhang: Strafbarkeit wegen versuchter Tötung des Mittäters an einem Komplizen BGH St 11, 268. Fall 11:»Bier und Lederjacken«143 Die mittelbare Täterschaft nach 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB; der Standard-Fall; die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen; das vorsatzlose Werkzeug; Fragen der Tatherrschaft; überlegenes Wissen zur Begründung der Tatherrschaft; der Strafbarkeitsmangel des Werkzeugs; das»verantwortungsprinzip«. Fall 12:»Die heimliche Helferin«152 Die mittelbare Täterschaft; Vertiefungsfall; Problem der Bösgläubigkeit des Werkzeugs; versuchte Tatbegehung in mittelbarer Täterschaft; das»verantwortungsprinzip«; vollendete Anstiftung trotz fehlenden Anstiftervorsatzes. Im Anhang: Der Tatmittler als Opfer; Personenidentität zwischen beiden; die Rechtsfigur»Täter hinter dem Täter«. Fall 13:»Besser den Mund gehalten!«162 Die Anstiftung nach 26 StGB; Abgrenzung zur Beihilfe gemäß 27 StGB; der Grundsatz der»limitierten Akzessorietät«; der Prüfungsaufbau einer Teilnahmekonstellation; das Problem der so genannten»aufstiftung«; das»bestimmen«im Sinne des 26 StGB; der doppelte Anstiftervorsatz; Fragen der Zurechnung beim Anstifter.
5 Inhaltsverzeichnis 11 Fall 14:»Hahnwald«177 Die Beihilfe nach 27 StGB; Voraussetzungen und Rechtsfolgen; der Aufbau der Beihilfeprüfung; Problem der Beihilfehandlung; das»hilfeleisten«als Tatbestandsvoraussetzung; Ursächlichkeit der Beihilfehandlung als zwingende Voraussetzung; neutrale, berufstypischen Verhaltensweisen als Beihilfehandlungen im Sinne des 27 StGB. 6. Abschnitt Versuch und Rücktritt ( StGB) Fall 15:»Erben will gelernt sein!«192 Der Versuch einer Straftat gemäß 22 StGB; die Aufbauregeln; der Tatentschluss und das unmittelbare Ansetzen; Nichtvollendung und Versuchsstrafbarkeit; der untaugliche Versuch; das»trottelprivileg«aus 23 Abs. 3 StGB. Fall 16:»Einmal ist keinmal?!«202 Der Rücktritt vom Versuch nach 24 Abs. 1 StGB; der Prüfungsaufbau; Begriff der Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe; der beendete und der unbeendete Versuch im Sinne des 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; der fehlgeschlagene Versuch; die Lehre von der Gesamtbetrachtung und die Einzelaktstheorie; der Begriff der Freiwilligkeit. Fall 17:»Der letzte Versuch!«217 Der Rücktritt vom beendeten Versuch nach 24 Abs. 1 Satz 1, 2. Var. StGB; die Anforderungen an die Rücktrittsbemühungen; Abgrenzung zum unbeendeten Versuch; die Freiwilligkeit; Straffreiheit nur im Hinblick auf die Versuchsstrafbarkeit; kein Rücktritt von vollendeten Taten im Zwischenstadium.
6 12 Inhaltsverzeichnis 7. Abschnitt Die Irrtümer im Strafrecht: Tatbestandsirrtum ( 16 StGB), Verbotsirrtum ( 17 StGB) und Erlaubnistatbestandsirrtum Fall 18:»Der Kampf um die Ritze«232 Der Irrtum über Tatumstände im Sinne des 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (Tatbestandsirrtum); der Grundfall des»error in persona«; Abgrenzung zur»aberratio ictus«; das Fehlgehen der Tat; der Versuch am verfehlten Objekt; das Problem der»mittelbaren Individualisierung«bei einem Sprengstoffanschlag. Fall 19:»Drei, zwei, eins meins!«242 Der Verbotsirrtum gemäß 17 StGB; der Irrtum über die Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes; die Notwehr gemäß 32 StGB; die Selbsthilfe des Besitzers nach 859 Abs. 2 BGB als Rechtfertigungsgrund; die Selbsthilfe aus 229 BGB; der»direkte«und der»indirekte«verbotsirrtum; Abgrenzung zum Erlaubnistatbestandsirrtum; die Vermeidbarkeit beim indirekten Verbotsirrtum; die Rechtsfolgen des 17 StGB. Fall 20:»Retter ohne Not«254 Der»Erlaubnistatbestandsirrtum«; die rechtliche Einordnung im Prüfungsaufbau; Abgrenzung zum klassischen Verbotsirrtum im Sinne des 17 StGB und zum Tatbestandsirrtum gemäß 16 StGB; die strenge Schuldtheorie; die eingeschränkte Schuldtheorie; die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen; die Lösung des BGH. Im Anhang: Der»Putativnotwehrexzess«. Sachverzeichnis 270
Strafrecht Allgemeiner Teil
Prof. Dr. Urs Kindhäuser Strafrecht Allgemeiner Teil Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 5: Logik des Deliktsaufbaus Vorwort Abkürzungsverzeichnis 1. Teil: Das Strafgesetz 1. Abschnitt: Das Strafrecht
Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil
Basiswissen - Alpmann-Schmidt Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil Bearbeitet von Dr. Rolf Krüger 4. Auflage 2015. Buch. IV, 154 S. Kartoniert ISBN 978 3 86752 400 1 Format (B x L): 16,5 x 23,0 cm Gewicht:
Würzburger Woche an der April Dipl. Jur. Christopher Jones, Europajurist (Universität Würzburg)
Würzburger Woche an der Bahçeşehir Üniversitesi 26. 30. April 2010 Strafrecht Dipl. Jur. Christopher Jones, Europajurist (Universität Würzburg) Gliederung: Teil 1 Allgemeiner Teil Allgemeines (Allg) Deliktsprüfung
Strafrecht Allgemeiner Teil
Schriftenreihe der juristischen Schulung/ Studium 196 Strafrecht Allgemeiner Teil von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Prof. Dr. Brian Valerius 1. Auflage Strafrecht Allgemeiner Teil Hilgendorf / Valerius
INHALTSVERZEICHNIS XXII
INHALTSVERZEICHNIS LITERATUR ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XVII XXII EINFÜHRUNG 1 1. Kapitel: Grundlagen, * 1 A) Übersichten 1 Übersicht 1: Stellung des Strafrechts in der Rechtsordnung / Übersicht 2: Rechtsfolgensystem
Das Recht. Arbeitstechnik, Sprache, Grundbegriffe, Fallbeispiele Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht
Das Recht Arbeitstechnik, Sprache, Grundbegriffe, Fallbeispiele Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht 1. Auflage 2013. Buch. 256 S. Kartoniert ISBN 978 3 932944 50 5 Format (B x L): 13,7 x 19 cm Gewicht:
C könnte sich durch das Töten der O des Totschlags gemäß 212 I StGB strafbar gemacht haben.
Fall 5 I. Strafbarkeit des C C könnte sich durch das Töten der O des Totschlags gemäß 212 I StGB strafbar gemacht haben. 1. Tatbestand a) objektiver Tatbestand C müsste den Tod einer anderen Person kausal
EINFÜHRUNG IN DAS STRAFRECHT
EINFÜHRUNG IN DAS STRAFRECHT Übersichtsplan Literaturempfehlung: Rengier, Strafrecht Allgemeiner Teil, 3. Aufl., 2011; Rengier, Strafrecht Besonderer Teil II, 12. Aufl., 2011 (zu den ausgewählten Delikten
I. Versuchter schwerer Raub, 249 I, 250 II Nr. 1, 22, 23 I StGB
Lösung Klausur Nr. 1497 Strafrecht Teil I: Strafbarkeit der Beteiligten A. Strafbarkeit des P I. Versuchter schwerer Raub, 249 I, 250 II Nr. 1, 22, 23 I StGB 1. Vorprüfung a. Nichtvollendung der Tat b.
Strafrecht Allgemeiner Teil
Juristische Kurz-Lehrbücher Strafrecht Allgemeiner Teil Ein Studienbuch von Prof. Dr. Helmut Frister 4. Auflage Strafrecht Allgemeiner Teil Frister schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE
32 Probleme aus dem Strafrecht
Klausurprobleme - Juristische Übungsbücher 32 Probleme aus dem Strafrecht Allgemeiner Teil von Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Hillenkamp 14., überarbeitete Auflage 32 Probleme aus dem Strafrecht Hillenkamp
Lösungsskizze zur 3. Klausur
Lösungsskizze zur 3. Klausur 1. Wie hat sich M am Unfalltag strafbar gemacht? Erster Tatkomplex: Fahrt bis zum Unfall (1) Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs, 315c I Nr. 1a, III Nr. 1 StGB Objektiver
Täterschaft und Teilnahme
Täterschaft und Teilnahme Täterschaft Teilnahme unmittelbare Täterschaft ( 25 I) Anstiftung ( 26) mittelbare Täterschaft ( 25 I) Beihilfe ( 27) Mittäter ( 25 II) Abgrenzung erforderlich Nebentäter (gesetzlich
Die Anfängerübung im Strafrecht
Die Anfängerübung im Strafrecht von "Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Tiedemann ' o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. 4. Auflage C. H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN 1999 Inhaltsverzeichnis
Lösungshinweise Fall 11
Lösungshinweise Fall 11 A. Strafbarkeit des V wegen Hausfriedensbruchs gem. 123 Abs. 1 StGB durch Betreten und Verweilen in der Wohnung des M 1. Objektiver Tatbestand - Tatobjekt Wohnung eines anderen
Wintersemester 2010 / Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht. 2. Klausur / Tritte auf die Unrechtsseite
Prof. Dr. Wolfgang Mitsch Universität Potsdam Wintersemester 2010 / 2011 Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht 2. Klausur / 5. 11. 2010 Tritte auf die Unrechtsseite Lösung des Falles A. Strafbarkeit
Strafrecht Allgemeiner Teil: Strafrecht AT
Grundrisse des Rechts Strafrecht Allgemeiner Teil: Strafrecht AT von Prof. Dr. Rudolf Rengier 3., neu bearbeitete Auflage Strafrecht Allgemeiner Teil: Strafrecht AT Rengier schnell und portofrei erhältlich
Fälle zum Strafrecht für Fortgeschrittene
Juristische Fall-Lösungen Fälle zum Strafrecht für Fortgeschrittene Klausurenkurs II von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de
Inhaltsverzeichnis. Erster Teil: EinfÅhrung... 1. Kapitel 1: Grundbegriffe und Standort des Strafrechts... 1
Vorwort zur dritten Auflage... AbkÅrzungsverzeichnis... V XXI Literaturverzeichnis... XXIV Erster Teil: EinfÅhrung... 1 Kapitel 1: Grundbegriffe und Standort des Strafrechts... 1 I. Begriff und Aufgabe
Materielles Strafrecht im Assessorexamen
Materielles Strafrecht im Assessorexamen Von Horst Kaiser Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck a.d. Ehem. Arbeitsgemeinschaftsleiter für Referendare Ehem. Mitglied des Gemeinsamen Prüfungsamtes Nord
Wiederholung des Stoffes aus dem GK Strafrecht
Wiederholung des Stoffes aus dem GK Strafrecht Die Folien wurden von Dipl. - Jur. Frank Richter, LL.B. in Vorbereitung für den VK zum Aufbaukurs Strafrecht ( WS 07/08) der Universität Greifswald erstellt.
Vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht für das 1. Semester (WS 11/12) Wiss. Mit. Jürgen Telke
I. Das Strafrecht 1. Einordnung des Strafrechts Die bestehende Rechtslandschaft gliedert sich einerseits in das Privatrecht, das die Rechtverhältnisse von Privatpersonen untereinander regelt (u.u. kann
A: Strafbarkeit der N
ÜBUNG IM STRAFRECHT FÜR ANFÄNGER/INNEN II (SoS 2007) Juristische Fakultät der Universität Freiburg Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht Prof. Dr. Roland Hefendehl & Mitarbeiter Lösungshinweise
226, 227 StGB. schwere Tatfolgen. 223 StGB - Grundtatbestand
StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 4 Straftaten gg d. körperl. Unversehrtheit: 224 ff., 231 StGB 1 Gründe für die Qualifizierung der 224 StGB 225 StGB 226, 227 StGB 340 StGB gefährliche Begehungsweise
Inhaltsverzeichnis. Erster Teil: Grundlagen
Inhaltsverzeichnis Widmung Danksagung Abkürzungsverzeichnis V VII XXI Einleitung 1 Erster Teil: Grundlagen 1. Entstehungsgeschichte des neuen türkischen StGB's (Erfordernisse eines neuen StGB in der Türkei,
1 Prof. Dr. Detlev Sternberg-Lieben Sommersemester 2014. Vorlesung Strafrecht - Einführung (Allgemeiner Teil) Überblick über den Gang der Vorlesung
1 Prof. Dr. Detlev Sternberg-Lieben Sommersemester 2014 Vorlesung Strafrecht - Einführung (Allgemeiner Teil) Überblick über den Gang der Vorlesung Vorbemerkung: Nicht alle der nachfolgend aufgeführten
b) und ggf. dem Vorliegen sonstiger vom Tatbestand rein subjektiv geforderter Merkmale (z. B. Aneignungsabsicht)
Versuch I. Vorprüfung a) keine Vollendung b) Strafbarkeit des Versuchs, 22, 23 I i. V. m. 12 I, II StGB II. Tatentschluss a) ist das Wissen und Wollen der Verwirklichung der objektiven Tatbestandsmerkmale
Anwendungskurs Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte - Mittelbare Täterschaft -
Anwendungskurs Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte - Mittelbare Täterschaft - Fall 3 Gammelfleisch Lösungsskizze Ausgangsfall Prüfungsaufbau: mit dem Tatnächsten beginnen. Hier hat M die
Fahrlässigkeit: objektive Pflichtverletzung nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte
Strafrecht Fahrlässigkeit: Fahrlässig handelt ein Täter, der eine objektive Pflichtverletzung begeht, sofern er sie nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte und wenn gerade
Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Allgemeinen Teil des Strafrechts
Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Allgemeinen Teil des Strafrechts 100 Entscheidungen für Studium und Referendariat mit Fragen und Antworten von Dr. Dr. h.c. mult. Claus Roxin o. Professor an der Universität
Universität Heidelberg Lösung 1. Klausur Sommersemester 2014 Prof. Dr. Gerhard Dannecker Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
Lösung A. Strafbarkeit des A I. 212 I, 211 StGB 1. Objektiver Tatbestand (-) a) Tathandlung (+) Eingriff in den Verteilungsprozess durch Eurotransplant (mittelbare Täterschaft) Eingriff in rettenden Kausalverlauf
Fall 2 Lösung des 2. Falles zur Täterschaft/Teilnahme (Anstiftung, Beihilfe); ausnahmsweise
Fall 2 Lösung des 2. Falles zur Täterschaft/Teilnahme (Anstiftung, Beihilfe); ausnahmsweise ausformuliert Strafbarkeit des M I. Versuchter Mord, 212, 211, 22, 23 StGB Indem M seiner Ehefrau eine vergiftete
Tötung auf Verlangen, 216 StGB
Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht (BT) SoSe 2014 Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht Laura Diebold http://www.strafecht-online.org
Strafrecht Allgemeiner Teil
Academia Iuris - Basisstudium Strafrecht Allgemeiner Teil Die Straftat von Prof. Dr. Günther Stratenwerth, Prof. Dr. Lothar Kuhlen 6., überarbeitete Auflage Strafrecht Allgemeiner Teil Stratenwerth / Kuhlen
Fälle zum Strafrecht für Anfänger
Juristische Fall-Lösungen Fälle zum Strafrecht für Anfänger Klausurenkurs I von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf 1. Auflage Fälle zum Strafrecht für Anfänger Hilgendorf ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische
Strafrecht Allgemeiner Teil
Juristische Kurz-Lehrbücher Strafrecht Allgemeiner Teil Ein Studienbuch von Prof. Dr. Helmut Frister 5. Auflage Strafrecht Allgemeiner Teil Frister wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:
Einführung in das Strafrecht (AT) 13/1
Einführung in das Strafrecht (AT) 13/1 DIE STRAFTAT 3. Abschnitt - Irrtumslehre 13 Irrtum 1 GROPP 13; ROXIN 12, 21; KINDHÄUSER AT (5.A. 2011), 26-29; JÄGER EXREP AT (5.A. 2011), 5 RN 187-189, 211-221,
IV. Unterlassungsdelikte 1. Produkthaftung 2. Geschäftsherrenhaftung 3. Betriebliche Aufsichtspflichtverletzung, 130 OWiG
IV. Unterlassungsdelikte 1. Produkthaftung 2. Geschäftsherrenhaftung 3. Betriebliche Aufsichtspflichtverletzung, 130 OWiG IV. Unterlassungsdelikte 1. Produkthaftung Garantenstellung aus Ingerenz? Lederspray:
BGH, Urt. v. 22. August 1996, BGHSt 42, 235 Grenzkontrolle
BGH, Urt. v. 22. August 1996, BGHSt 42, 235 Grenzkontrolle Sachverhalt: Ole, ein dänischer Staatsangehöriger, der bereits mehrfach in Deutschland und Dänemark wegen Trunkenheitsfahrten verurteilt wurde
Grundsätze im Strafrecht
APÜ Strafrecht Grundsätzlich lässt sich das Strafrecht in einen prozessrechtlichen und einen materiellen Teil einteilen. Das Strafrecht im materiellen Sinn dient dem Schutz der Rechtsgüter. Das Strafprozessrecht
Gewahrsamsbruch erst mit Verlassen der Räumlichkeit, vgl. BGH NStZ 2008, 624= JuS 2008, 1119 (betreffend die Wegnahme eines Laptops).
Lösung Fall 3 A. Strafbarkeit des A gem. 242 I StGB A könnte sich wegen Diebstahls nach 242 I StGB strafbar gemacht haben, indem er den Bildschirm aus dem Großlager entwendete. 1. Tatbestand a) objektiver
Lösungsskizze zum Probeexamen vom 08.04.2015 Besprechung am 24.04.2015
PD Dr. Ulrike Schittenhelm Lösungsskizze zum Probeexamen vom 08.04.2015 Besprechung am 24.04.2015 A. Das Darlehen I. Strafbarkeit des C - 267 I 1. Alt., III Nr. 2 Obj. Tb: Herstellen einer unechten Urkunde
Klausurtraining Strafrecht
NomosStudium Kindhäuser Schumann Lubig Klausurtraining Strafrecht 2. Auflage Nomos NomosStudium Urs Kindhäuser Kay H. Schumann Sebastian Lubig Klausurtraining Strafrecht Fälle und Lösungen 2. Auflage Prof.
Fall: Die Baugrube. - An einer Gefahrenquelle spielendes Kind ist nicht generell in einer hilflosen Lage. (-)
Lösungshinweise Variante 1 A. Strafbarkeit der N gem. 221 Abs. 1 Nr. 2 - An einer Gefahrenquelle spielendes Kind ist nicht generell in einer hilflosen Lage. (-) B. Strafbarkeit der N gem. 171 - Scheitert
Die 34 wichtigsten Fälle zum Strafrecht AT
Die wichtigsten Fälle - Hemmer Die 34 wichtigsten Fälle zum Strafrecht AT Einordnungen. Gliederungen. Musterlösungen. bereichsübergreifende Hinweise. Zusammenfassungen Bearbeitet von Karl Edmund Hemmer,
Fall 4 I. Strafbarkeit des K 1. Tatbestand
Fall 4 I. Strafbarkeit des K K könnte sich durch das Ohrfeigen wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß 223, 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB strafbar gemacht haben. 1. Tatbestand a) objektiver Tatbestand aa)
Vertiefung zu Täterschaft und Teilnahme
Vertiefung zu Täterschaft und Teilnahme I. Teilnahme ( 26, 27 StGB) Ist ein Tatbeteiligter kein Täter i. S.d. 25 StGB, so ist zu prüfen, ob er Teilnehmer an der Tat ist. Teilnahme kann in Form der Anstiftung
Autofahrer A schaltet bei einer nächtlichen Fahrt das Fahrlicht nicht ein. Dadurch sieht ihn der Radfahrer R nicht. R fährt deshalb seitlich in A`s
Dr. Michael Jasch 1 Autofahrer A schaltet bei einer nächtlichen Fahrt das Fahrlicht nicht ein. Dadurch sieht ihn der Radfahrer R nicht. R fährt deshalb seitlich in A`s PKW und wird schwer verletzt. --------------------
Strafrecht Allgemeiner Teil
NomosStudium Prof. Dr. Ingeborg Puppe Strafrecht Allgemeiner Teil im Spiegel der Rechtsprechung 2. Auflage Nomos Einleitung 17 I. DIE GRUNDLAGEN DER ZURECHNUNG EINES ERFOLGES 1 Der tatbestandsmäßige Erfolg
Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 1. Stunde: Wiederholung AT (I.) Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Wiederholung Strafrecht AT (I.) Versuch und Rücktritt Prüfungsaufbau eines
Übersicht 153ff. StGB
Hauptkurs Strafrecht Übersicht 26 BT Seite 1 von 5 Systematik: Übersicht 153ff. StGB Schutzgut: Rechtspflege (öffentl. Interesse an wahrheitsgemäßer Tatsachenfeststellung) Eigenhändige Delikte: (P) Mittelbare
Übungen Strafrecht allgemeiner Teil
Übungen Strafrecht allgemeiner Teil Fall 1 Von den Tatnäheren Personen zu den Tatferneren: Mit Frau Müller beginnen. Art. 139 StGB: objektiver Tatbestand: bewegliche Sache (Armband) fremde Sache (die Sache
Leseprobe Text (Auszug) Der Irrtum über rechtfertigende Umstände
Leseprobe Text (Auszug) Der Irrtum über rechtfertigende Umstände Der Irrtum über rechtfertigende Umstände wird auch Erlaubnistatbestandsirrtum genannt. Dieser Fall des Irrtums ist im Gesetz nicht ausdrücklich
Abkürzungsverzeichnis... Seite XXXIV Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur... Seite XXXVIII. Erster Teil: Grundlagen
Abkürzungsverzeichnis... Seite XXXIV Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur... Seite XXXVIII Erster Teil: Grundlagen Rn. 1 Subsidiarität des Strafrechts Die Strafnorm als»ultima ratio«im System
22: Die Verwirklichungsstufen der vorsätzlichen Tat und Strafbarkeit des Versuch
22: Die Verwirklichungsstufen der vorsätzlichen Tat und Strafbarkeit des Versuch Jede Vorsatztat durchläuft mehrere Stadien der Verwirklichung des Täterwillens, die sich unterscheiden lassen. In der chronologischen
Versuch und Rücktritt
Versuch Versuch und Rücktritt Versuch Versuch Versuch Versuch Vorprüfung: - gedankliche Vorprüfung genügt - Strafbarkeit des Versuches ergibt sich aus 23 Abs.1 i.v.m. 12 StGB Versuch I. Tatentschluss Versuch
Fall Tatkomplex: Der Bruch
Lösungshinweise 1. Tatkomplex: Der Bruch A. Strafbarkeit der A wegen Einbruchsdiebstahls gem. 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Nr. 2 StGB durch Eindrücken des Fensters und Ansichnehmen der 1.000 Euro
Fälle zum Strafrecht Allgemeiner Teil
Klausurenkurs - Juristische Übungsbücher Fälle zum Strafrecht Allgemeiner Teil von Prof. Dr. Hans Kudlich 1. Auflage Fälle zum Strafrecht Allgemeiner Teil Kudlich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
Strafrecht AT. Versuchter Totschlag Aussetzung Unterlassene Hilfeleistung Anstiftung zum versuchten Totaschlag
Versuchter Totschlag Aussetzung Unterlassene Hilfeleistung Anstiftung zum versuchten Totaschlag Thomas Rönnau / Mathias Nebendahl 1990, 748 Strafecht Überraschungen im Parkhaus - Rücktritt, Irrtum über
Fragen zu Kapitel II: Täterschaft und Teilnahme
Fragen zu Kapitel II: 1. Welche Beteiligungsformen gibt es? Beteiligtungsformen sind ( 28 II). Im Rahmen der Täterschaft unterscheidet man zwischen dem Alleintäter nach 25 I 1. Fall, dem mittelbaren Täter
Die Strafbarkeit von Mitarbeitern des Jugendamtes bei häuslicher Kindeswohlbeeinträchtigung
Die Strafbarkeit von Mitarbeitern des Jugendamtes bei häuslicher Kindeswohlbeeinträchtigung von Daniel R Kronseder 1. Auflage Tectum 2010 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 8288 2198
Es gibt keine Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe
Fall 1: Zuerst sollte man die Handlung umschreiben und dann die Verhaltensweise prüfen. A steckt die Eier in die Tasche und versetzt M einen kräftigen Stoß. A begeht daraufhin Flucht. Zu prüfen ist die
Grundstudium Strafrecht
Grundstudium Strafrecht Eine praxisorientierte Darstellung von Dr. Waltraud Nolden Fachhochschuldozentin an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt Frank Palkovits Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an
c) Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung und entsprechender Vorsatz
SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht 13.10.2015 1 242 StGB Prüfungsaufbau: Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a) Tatobjekt: Fremde bewegliche Sache b) Tathandlung: Wegnahme 2. Subjektiver
AG im Strafrecht II. Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr.. Tobias Singelnstein. Holland. Tel.
AG im Strafrecht II Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr.. Tobias Singelnstein Lehrstuhl Prof. Dr.. Hoffmann-Holland Holland b.brodkorb@fu [email protected] Tel. 838-54715 2. AK-Sitzung Täterschaft und
Inhalt. Standardfälle Strafrecht Band 2
Inhalt Standardfälle Strafrecht Band 2 Fall 1: Mord und Totschlag 7 Versuch Rücktritt vom Versuch Mordmerkmale Gefährliche Körperverletzung Unterlassene Hilfeleistung Fall 2: Mensch ärgere Dich nicht!
BOYKOTT UND STRAFRECHT DER WIRTSCHAFTLICHE BOYKOTT UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTI GUNG VON 26 ABS. 1 IN VERBINDUNG MIT 38 ABS. 1 NR.
BOYKOTT UND STRAFRECHT DER WIRTSCHAFTLICHE BOYKOTT UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTI GUNG VON 26 ABS. 1 IN VERBINDUNG MIT 38 ABS. 1 NR. 8 GWB Inaugural-Di ssertation zur Erlangung der juristischen Doktorwürde
IV. Strafzumessung Regelbeispiele gem 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1-3 StGB
StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 7 Straftaten gg die persönl. Freiheit: Nötigung 1 Nötigung gem. 240 Abs. 1 und 2 StGB: Prüfungsaufbau I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a) Nötigungsmittel:
Schnuppervorlesung. Strafrecht Prof. Dr. Christian Jäger
Schnuppervorlesung Strafrecht 1 Teil 1: Allgemeines zum Deliktsaufbau 2 Teil 1: Allgemeines zum Deliktsaufbau I. Tatbestandsmäßigkeit II. Rechtswidrigkeit Prüfung des Vorliegens von Rechtfertigungsgründen,
Fälle zum Strafrecht für Anfänger
Juristische Fall-Lösungen Fälle zum Strafrecht für Anfänger Klausurenkurs I Bearbeitet von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf 3. Auflage 2015. Buch. Rund 200 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 67896 7 Format (B x
Vorlesung Täterlehren
Prof. Dr. Bernhard Hardtung Vorlesung Täterlehren im Rahmen der Vorlesung Strafrecht AT WS 2006/2007 A. Überblick: Die Arten der Beteiligung an einer Straftat Beteiligte 28 II Täter 25 Teilnehmer 28 II
Thema: Abgrenzung Tötung in mittelbarer Täterschaft (straflose) Teilnahme an fremder Selbsttötung
BGH, Urteil vom 5. Juli 1983, BGHSt 32, 38 Sirius-Fall Sachverhalt: Anton unterhält eine Beziehung mit der ihm hörigen Berta. Im Mittelpunkt ihrer Beziehung stehen Gespräche über Psychologie und Philosophie.
BGH v StR 529/74 BGHSt 26, 35 ( Gastwirt- Fall )
BGH v. 05.12.1974-4 StR 529/74 BGHSt 26, 35 ( Gastwirt- Fall ) Sachverhalt: Willi ist Wirt seiner kleinen Kneipe, in der er auch selbst allabendlich hinter dem Tresen steht und den Getränkeausschank macht.
Erfolgsqualifikationen. 226 StGB schwere. Körperverletzung. 227 StGB. Körperverletzung. mit Todesfolge
StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 3u4 Straftaten gg die körperl. Unversehrtheit: 1 Systematik der sdelikte Qualifikationen Grundtatbestand Erfolgsqualifikationen selbständige Abwandlungen 223 StGB
Skript zum Vortrag Methodik der Fallbearbeitung. Die prüfungstechnische Umsetzung der Straftatlehre. von Prof. Dr. Georg Freund
Prof. Dr. Georg Freund Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg Die Präsidentin der ELSA Marburg e.v. Skript
Einführung in das Strafrecht (AT) 11/1
Einführung in das Strafrecht (AT) 11/1 DIE STRAFTAT 11 Unterlassen 1 GROPP AT 11; JESCHECK/WEIGEND 26 II 3, 58 60; ROXIN AT II 31 32; RENGIER AT 48-51; JOECKS VOR 13 UND 13.; KINDHÄUSER AT 35-37. 2 ZUR
Jura Online - Fall: Latino Liebe - Lösung
Jura Online - Fall: Latino Liebe - Lösung 1. Teil: Strafbarkeit des R A. Strafbarkeit gem. 223 I StGB durch die Hiebe R könnte sich gem. 223 I StGB wegen Körperverletzung strafbar gemacht haben, indem
Universität Heidelberg Lösung 1. Klausur Sommersemester Lösungsskizze
Lösungsskizze 1. Abschnitt: Strafbarkeit des D A. Körperverletzung durch Unterlassen, 223 I, 13 I StGB 1 1. körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung 2. Handlung: Unterlassen 3. physisch-reale
Strafrecht. Rechtsanwältin Annett Lindemann. Fachanwältin für Verkehrsrecht Fachanwältin für Strafrecht
Strafrecht Aufbau + Prüfung von Rechtsnormen Rechtsnormen bestehen aus Tatbestand (= Voraussetzungen) alle Studentinnen mit braunen Haaren die eine blaue Jeans anhaben und Rechtsfolge (= Ergebnis) dürfen
APÜ aus Strafrecht Dr. Stephanie Öner/ Dr. Lisa Pühringer WS 2011/2012
APÜ aus Strafrecht Dr. Stephanie Öner/ Dr. Lisa Pühringer WS 2011/2012 Fall 1 A hat vor einigen Wochen in seinem Stammlokal seine Lederjacke vergessen. Als er eines Tages wieder in das Lokal kommt, sieht
Kolloquium im Strafrecht AT II begleitend zur Vorlesung von Prof. Dr. Kudlich Sommersemester 2005 Lösungen der Fälle zum Unterlassen.
Kolloquium im Strafrecht AT II begleitend zur Vorlesung von Prof. Dr. Kudlich Sommersemester 2005 Lösungen der Fälle zum Unterlassen Fall 1 A) Strafbarkeit des T gem. 212 I, 13 I StGB durch Nichtverbringen
Volker Geball Lüneburg ( [email protected] ) Rechtliche Informationen für Karateka
Volker Geball Lüneburg ( [email protected] ) Im nachfolgenden Text finden sich die Informationen zu meinem Vortrag anlässlich der Fachübungsleiterausbildung des Karateverbandes Niedersachsen (KVN) im Juli
Lösung des Besprechungsfalles Irrungen und Wirrungen
Propädeutische Übung im Strafrecht AT I begleitend zum Grundkurs I bei Prof. Dr. Kudlich WS 2007/08 Einheit 11: a.l.i.c. Lösung des Besprechungsfalles Irrungen und Wirrungen A. Strafbarkeit der A I. 223,
Vorsätzlich vollendetes Begehungsdelikt Rechtswidrigkeit
Allgemeines Grundsätzlich steht mit der Verwirklichung der Tatbestandsmäßigkeit das Unrecht der Tat fest, es sei denn es greift ein Rechtfertigungsgrund, diese sind geeignet, das Unrecht der Tat zu kompensieren.
Definitionen. Krüger. Strafrecht. 5. Auflage 2014 Alpmann Schmidt
D Definitionen Krüger Strafrecht 5. Auflage 2014 Alpmann Schmidt Strafrecht 2014 Dr. Rolf Krüger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Repetitor ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges.
Überblick über das materielle Strafrecht
Überblick über das materielle Strafrecht Ausbildung der Justizwachtmeister Silvia Eger Stand: Januar 2016 Unterscheidung materielles - formelles Recht Materielles Strafrecht Formelles Strafrecht Wann liegt
Verhältnis Mord und Totschlag. Lösungshinweise Fall 1a
Verhältnis Mord und Totschlag Lösungshinweise Fall 1a Strafbarkeit des T gem. 212 I; 211 II Gr. 1 Var. 4; Gr. 3 Alt. 2 I. Tötung eines Menschen (+) II. Habgier (+) III. Verdeckungsabsicht (-) T kam es
Lösungsskizze für die integrierte Hausarbeit im Strafrecht Sommersemester 2012
Lösungsskizze für die integrierte Hausarbeit im Strafrecht Sommersemester 2012 Strafbarkeit des H A. 212, 22, 23 I StGB I. Nichtvollendung der Haupttat (+) II. Strafbarkeit des Versuchs: 23 I, 12 I StGB
Prof. Dr. Henning Radtke. 1. Tatkomplex: Im Stadtpark
Prof. Dr. Henning Radtke Strafrecht, Allgemeiner Teil Wintersemester 2007/08 Hausarbeit Lösungsvorschlag svorschlag 1. Tatkomplex: Im Stadtpark A. Versuchter Totschlag, 212 I, 22, 23 I StGB Indem T dem
Prof. Dr. Klaus Marxen 1. Februar 2008 PÜ Strafrecht Grundkurs I Wintersemester 2007/2008. Fall 10: Panik-Fall
Fall 10: Panik-Fall Sachverhalt A befährt mit seinem Wagen eine abseits gelegene, schmale Landstraße. Ein quer auf dieser Straße stehender PKW versperrt ihm den Weg. Das Fahrzeug war zuvor gegen einen
Lösungshinweise zur Klausur vom 15. November 2014
EXAMENSKLAUSURENKURS Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht Prof. Dr. Roland Hefendehl Lösungshinweise zur Klausur vom 15. November
2. Die Vorwerfbarkeit
2.1 Verantwortlichkeit Vorwerfbarkeit setzt Verantwortlichkeit voraus. Verantwortlichkeit entspricht der Schuldfähigkeit im Strafrecht, vgl. 20 StGB. Vorwerfbar handelt nicht, wer bei Begehung der Ordnungswidrigkeit
Bestrafung trotz Schuldunfähigkeit im Zeitpunkt der Tatbegehung?
Bestrafung trotz Schuldunfähigkeit im Zeitpunkt der Tatbegehung? Grundsätzlich muss Schuldfähigkeit im Zeitpunkt der Tatbegehung gegeben sein wenn Art. 19 Abs. 1 StGB eingreift, ist eine Bestrafung grundsätzlich
Die 34 wichtigsten Fälle zum Strafrecht AT
Skripten - Zivilrecht Die 34 wichtigsten Fälle zum Strafrecht AT von Karl-Edmund Hemmer, Achim Wüst 7. Auflage 2011 Die 34 wichtigsten Fälle zum Strafrecht AT Hemmer / Wüst schnell und portofrei erhältlich
Mittäterschaft ( 25 Abs. 2 StGB)
Mittäterschaft ( 25 Abs. 2 StGB) I. Voraussetzungen 1. Gemeinsamer Tatentschluss 2. Objektiver Tatbeitrag a) Zeitpunkt nach hm genügt Beitrag im Vorbereitungsstadium, nach aa ist der Beitrag im Stadium
BGH, Urteil vom 18. Mai 1993, BGH NStZ 1993, 489 Falscher Zeuge
BGH, Urteil vom 18. Mai 1993, BGH NStZ 1993, 489 Falscher Zeuge Sachverhalt: Bruno verursacht auf dem Heimweg fahrlässig einen Unfall mit einem anderen PKW. Um den straf- und zivilrechtlichen Folgen zu
Sommersemester 2015 Übung im Strafrecht für Anfänger Hausarbeit vom 20. Juli Lösungshinweise. Teil 1 Der Wurf mit der Hantelscheibe
FAKULTÄT FÜR RECHTSWISSENSCHAFT Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht Prof. Dr. Tonio Walter Richter am Oberlandesgericht Sommersemester 2015 Übung
