ich heiße Sie ganz herzlich am Studienseminar für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen in Cuxhaven willkommen.
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- Karl Maus
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1 Ausgabe 10/2007
2 Liebe Anwärterin, lieber Anwärter, ich heiße Sie ganz herzlich am Studienseminar für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen in Cuxhaven willkommen. Mit dem Vorbereitungsdienst beginnt für Sie ein wichtiger Abschnitt in Ihrer Berufsausbildung. Ich wünsche Ihnen dafür viel Erfolg und hoffe, dass Ihnen während dieser Zeit zahlreiche Möglichkeiten eröffnet werden, sich in Ihrem professionellen Handeln zu erproben und zu entfalten. Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes werden Sie eine Reihe Fragen haben hinsichtlich der Organisation Ihrer Ausbildung und der an Sie gestellten Anforderungen. Außerdem werden Sie mit einigen beamten- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten konfrontiert. Dieses von Seminarleiterinnen und Anwärterinnen gemeinsam erstellte INFO soll Ihnen als Orientierungshilfe dienen und Ihnen den Einstieg in Ihre zweite Ausbildungsphase erleichtern. Es erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und wir sind gerne bereit, konstruktive Ergänzungs- und Änderungsvorschläge aufzugreifen. Selbstverständlich stehen Ihnen darüber hinaus Ihre Ausbilder sowie die Verwaltungsangestellten für Ihre Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Lösung von Problemen. Ich hoffe, auch im Namen aller Ausbildenden, auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünsche Ihnen in einem interessanten Berufsfeld viele neue Erfahrungen, die Sie in Ihrem Sinne nutzen können. Marianne Munzinger-Jothe Seminarrektorin
3 Inhalt Das Studienseminar Ihre Dienststelle.. 1 Der Dienstweg 1 Muster: Dienstliches Schreiben... 2 Reisekosten... 2 Muster: Reisekostenrechnung... 3 Anlage zur Reisekostenrechnung 4 Krankmeldung 5 Hinweise zur Beihilfe 5 Ablauf des Vorbereitungsdienstes... 6 Seminarveranstaltungen.. 7 Ausbildungsunterricht... 7 Unterricht an der nicht ausbildenden Schulform... 8 Information zu Unterrichtsbesuchen.. 9 Organisationsmodell des Vorbereitungsdienstes..10 Nutzung der Seminarbibliothek...11
4 Das Studienseminar - Ihre Dienststelle Für die Dauer Ihres Vorbereitungsdienstes ist das Studienseminar Cuxhaven für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (GHRS) Ihre Dienststelle. Ihre Dienstvorgesetzte ist Frau Munzinger-Jothe. In Ihrer Ausbildungsschule hat die Schulleiterin bzw. der Schulleiter Ihnen gegenüber die gleichen Rechte und Pflichten wie gegenüber den dort tätigen Lehrkräften. Der Dienstweg Alle Schreiben, die an die vorgesetzten Dienststellen gerichtet werden, müssen nach 100 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) auf dem Dienstweg eingereicht werden. a) Anwärter/in Studienseminar Landesschulbehörde Lüneburg Alle Anträge und Anfragen werden über die Dienststelle des Studienseminars weitergeleitet. (Reisekostenanträge, Unfallanzeigen,...) Änderungen von Namen, Familienstand,... teilen Sie bitte unter Beifügung einer Kopie der entsprechenden Urkunde innerhalb einer Woche Ihrer Dienststelle mit. Die dienstliche Post liegt für Sie abholbereit im Fach Ihres PS-Leiters bzw. Ihrer PS- Leiterin in der Bibliothek. b) Anwärter/in Schulleitung Studienseminar Der Weg über Ihre Schulleitung ist verbindlich bei allen Angelegenheiten, die Auswirkungen auf die Organisation der Schule haben. c) Anträge auf Genehmigung eine Nebentätigkeit, Sonderurlaub, richten Sie direkt an die Seminarleitung Ein Muster für ein dienstliches Schreiben finden Sie auf der nächsten Seite.
5 Muster: Dienstliches Schreiben! " # $ % & ' ( ) * ) ) ' ' +, " ) - $ & Reisekosten Mit der Einstellungsverfügung wurde Ihnen für die Dauer des Vorbereitungsdienstes der Ort der Ausbildungsschule als dienstlicher Wohnort (Dienstort) zugewiesen. Da Ihr Dienstort (Schule) in den meisten Fällen nicht mit dem Seminarort identisch ist, entstehen Rechtsansprüche auf Erstattung der Reisekosten. Für Fahrten mit dem eigenen PKW gilt, dass sie nur erstattet werden, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zeitgerecht fahren, was im Landkreis Cuxhaven in den meisten Fällen zutreffen dürfte. Fahrtkosten zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Dienstort werden nicht erstattet. Sie können diese aber in Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Den Reisekostenantrag sowie die beizufügende Anlage (erhältlich im Downloadbereich der Homepage des Studienseminars und im Sekretariat) füllen Sie Ihren Daten entsprechend aus. Ein Muster für den Reisekostenantrag sowie die entsprechende Anlage finden Sie auf den nächsten Seiten.
6 Verkleinerter Musterantrag ACHTUNG: Ihr Anspruch auf Reisekostenerstattung verfällt nach sechs Monaten!
7 Anlage zur Reisekostenrechnung
8 Krankmeldung Im Falle einer Erkrankung informieren Sie bitte umgehend das Studienseminar und Ihre Ausbildungsschule. An Seminartagen verständigen Sie bitte außerdem die betroffene Seminarleiterin bzw. den Seminarleiter. Wenn Sie länger als drei Arbeitstage krank sind, muss dem Seminar spätestens am vierten Tag Ihrer Erkrankung eine von einer Ärztin / einem Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen. Sollten Sie im Krankheitsfall Ihren Wohnort verlassen, ist das Studienseminar davon in Kenntnis zu setzen ( 81,2 NBG). Hinweise zur Beihilfe Allgemeine Informationen, Merkblätter und Antragsformulare können Sie unter aus dem Internet herunterladen. WICHTIG: Beihilfen werden nur unter Beifügung der Originalbelege (Rechnungen und Rezepte) innerhalb eines Jahres gewährt. Ihre Beihilfeanträge schicken Sie an: NLBV Beihilfefestsetzungsstelle Postfach Aurich
9 Ablauf des Vorbereitungsdienstes Organisation des Ausbildungsunterrichts 1. Ausbildungsquartal Ausbildungsquartal Schulerkundung Erstellung eines Hospitationsplanes 8 Wochenstunden betreuter Unterricht nach Hospitationsplan 8 Wochenstunden betreuter Unterricht in den Fächern mit möglichst hohen eigenen Unterrichtsanteilen (1. Besuch durch PSL und FSL) Gespräch zwischen SL und PSL zur Koordination des Ausbildungsunterrichts ab bzw Wochenstunden eigenverantwortlicher Unterricht (EU) + 4 Wochenstunden betreuter Unterricht (BU), davon insgesamt 40 Stunden in der nicht ausbildenden Schulform In dieser Zeit führen die Ausbildenden je nach Ausbildungsstand Unterrichtsbesuche durch. Einstellungstermin Maihälfte 1. Maihälfte bis zum Ende des 2. Ende des 2. Beginn des 1. bis Ende des Novemberhälfte 1. Novemberhälfte bis zum Ende des 1. Ende des 1. Beginn des 2. bis Ende des 1. Nach ca. einem halben Jahr findet das 1. Gespräch über den Ausbildungsstand statt (gem. 9 DB zur PVO) Bei den sog. besonderen Unterrichtsbesuchen nach DB 9,4 kann die Schulleiterin / der Schulleiter anwesend sein; findet der Unterricht im betreuten Unterricht statt, soll die Fachlehrkraft anwesend sein. Hausarbeit Nach ca. einem Jahr findet das 2. Gespräch über den Ausbildungsstand statt (gem. 9 DB zur PVO) ca. Mai / Juni ca. Nov. / Dez. 6. Ausbildungsquartal 8 Wochenstunden betreuter Unterricht (BU) 2. Augusthälfte September Oktober Februar März April Prüfung
10 Seminarveranstaltungen Die Ausbildungsveranstaltungen im pädagogischen Seminar finden 14-tägig donnerstags von Uhr bis Uhr statt. Weiterhin nehmen Sie dreimal während Ihres Vorbereitungsdienstes an jahrgangshomogenen Modulveranstaltungen teil. Ihre Fachseminare tagen montags und/oder donnerstags vormittags von Uhr bis Uhr und nachmittags von Uhr bis Uhr. Im Langfach besuchen Sie die Veranstaltungen 14-tägig, in Ihren Kurzfächern ist Ihre Anwesenheit einmal monatlich erforderlich. Genaue Absprachen treffen Sie mit der Fachseminarleitung. Die einzelnen Termine Ihrer Seminarveranstaltungen entnehmen Sie dem halbjährlich neu festgelegten Terminplan. Bitte weisen Sie Ihre Schulleitung auf Ihre festen Seminartage hin, an denen Sie nach den ersten beiden Unterrichtsstunden von Unterrichtsverpflichtungen freigehalten werden müssen. Der Ausbildungsunterricht Ihr Ausbildungsunterricht gliedert sich in zwei Bereiche: den betreuten Unterricht (BU): Die Fachlehrkraft ist für die Lerngruppe und den Unterricht verantwortlich. Sie hospitieren zunächst und übernehmen dann möglichst bald schrittweise (z. B. zuerst einzelne Sequenzen oder Teilgruppen) den Unterricht und den eigenverantwortlichen Unterricht (EU): Hier planen Sie den Unterricht selbständig (ggf. in Absprache mit den jew. Fachlehrkräften) und führen ihn allein durch. Die genaue Verteilung der Fächer und Wochenstunden richtet sich nach den Anforderungen der Ausbildung, den Bedingungen der Schule und Ihren persönlichen Fähigkeiten und Wünschen. Die Leiterin bzw. der Leiter Ihres Pädagogischen Seminars trifft mit Ihrer Schulleitung und Ihnen rechtzeitig individuelle Absprachen. Ihren Ausbildungsunterricht dokumentieren Sie in Ihrem Stundenplan, den Sie im Sekretariat abgeben. Bitte geben Sie bei Stundenplanänderungen ein neues, ausgefülltes Formblatt ab. Jeder Unterricht ist schriftlich vorzubereiten (PVO Lehr II 9, Abs. 3.7). TIPP: Legen Sie sich ein pädagogisches Tagebuch zu, in dem Sie Ihre Vor- und Nachbereitung, Beobachtungen, Absprachen mit Schülerinnen und Schülern usw. notieren.
11 Unterricht an der nicht ausbildenden Schulform Während Ihres Vorbereitungsdienstes sollen Sie auch einen Einblick in die Schulform, in der Sie nicht schwerpunktmäßig ausgebildet werden, erhalten. Dies ist sinnvoll, da Sie nach Ihrer Prüfung die Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen erlangen und in allen diesen Schulstufen bzw. -formen eingesetzt werden können. Außerdem haben Sie Gelegenheit, eventuelle Vorbehalte abzubauen und Ihren eigenen Horizont zu erweitern. Insgesamt sind mindestens 40 Wochenstunden zu unterrichten, die Sie entweder im Block oder aber als 2 Wochenstunden (oder mehr) für ein Halbjahr ableisten können. Möglich ist auch eine Wochenstunde für ein ganzes Schuljahr. Dies kann in einem oder in mehreren Ihrer Fächer stattfinden. Die Organisation führen Sie in Eigenregie durch, das heißt, Sie nehmen (evtl. über Ihre Schule) Kontakt mit einer anderen Schule auf und klären die organisatorischen Rahmenbedingungen mit den Schulleitungen. (Falls erforderlich, hilft Ihnen Ihre PS-Leitung auch bei der Organisation.) Wenn Sie Zeitpunkt und Schule wissen, sprechen Sie dies mit Ihrer PS- Leitung ab und informieren das Sekretariat. Es erfolgt dann eine schriftliche Zuweisung zu einer weiteren Ausbildungsschule für den betreffenden Zeitraum (das ist die Schule der anderen Schulform). Diese offizielle schriftliche Zuweisung ist wichtig für Ihren Versicherungsschutz. Nach dem Ende des Unterrichts in der anderen Schulform lassen Sie sich bitte eine Bescheinigung (erhalten Sie zusammen mit der schriftlichen Zuweisung im Sekretariat) von der dortigen Schulleitung unterschreiben, die Sie im Sekretariat abgeben. Diese wird dann zu Ihren Akten genommen. Während der Zeit des Unterrichts in der anderen Schulform ist ein Unterrichtsbesuch durchzuführen.
12 Informationen zu den Unterrichtsbesuchen In möglichst regelmäßigen Abständen werden Sie von Ihren Seminarleiterinnen und Seminarleitern im Unterricht besucht und ausbildungsbegleitend beraten. Für die jeweiligen Unterrichtsbesuche fertigen Sie Unterrichtsentwürfe in unterschiedlichem Umfang an: Bei den 1. Unterrichtsbesuchen legen Sie eine Kurzplanung vor (Deckblatt inkl. Angaben zur Stellung der Stunde innerhalb der Einheit, Verlaufsübersicht mit Lernzielangabe, Anhang) vgl. Vademecum zur schriftlichen Unterrichtsplanung«aus dem Downloadbereich der Homepage des Studienseminars Cuxhaven. Bei allen 2. Unterrichtsbesuchen ausgenommen im Fach Pädagogik - fertigen Sie vollständige Unterrichtsentwürfe an. In der Regel dreimal, im Rahmen der sog. besonderen Unterrichtsbesuche (nach DB 9,4), kommen die FSLn bzw. der FSL und die PSLn bzw. der PSL gemeinsam. Auch bei diesen Unterrichtsbesuchen legen Sie einen vollständigen Entwurf vor. Über die Besprechung wird ein Protokoll angefertigt. Auf Grund individueller Absprachen mit Ihren Seminarleitern kann allerdings die zusätzliche Ausarbeitung einzelner Reflexionsteile des Entwurfes auch unabhängig von o.a. Regelungen vereinbart werden. In jedem Prüfungsfach findet mindestens ein besonderer Unterrichtsbesuch statt. Die Unterrichtsentwürfe legen Sie Ihren beratenden Seminarleiterinnen bzw. Seminarleitern, wenn keine anderen Absprachen getroffen werden, spätestens am Vortag bis Uhr, an Wochenenden oder Feiertagen am vorausgegangenen Arbeitstag vor. Zur Terminierung der einzelnen Unterrichtsbesuche können Sie sich am»organisationsmodell des Vorbereitungsdienstes«(vgl. S. 10) orientieren.
13 Organisationsmodell des Vorbereitungsdienstes Einstellungstermin 1. Mai Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. März Apr. Mai. Juni Juli Aug. Sep. Okt. Einstellungstermin 1. Nov. Nov. Dez. Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. März Apr. Ausbildungsunterricht BU 8 Wochenstd. EU und BU 14 Wochenstunden BU 8 Wochenstd. PSL(n) Pädagogik UB 1 UB 2 UB 3 UB 4 UB 5 FSL(n) 1. Langfach UB 1 UB 2 UB 3 UB 4 UB 5 FSL(n) 2. Langfach/1. Kurzfach UB 1 UB 2 UB 3 UB 4 UB 5 FSL(n) 2. Kurzfach UB 1 UB 2 UB 3 UB 4 Legende: BU: Betreuter Unterricht / EU: Eigenverantwortlicher Unterricht / UB: Unterrichtsbesuch / UB: vollständiger Entwurf Die Anzahl der Unterrichtsbesuche ist ein Richtwert. Die Terminierung orientiert sich nach Ausbildungsstand und Ferienzeiten. Sie wird in Absprache mit den Seminarleitern und Anwärtern festgelegt. Besonderer Unterrichtsbesuch (nach DB 9,4) (Der dritte besondere Besuch (ein UB 5) findet in dem Prüfungsfach statt, in dem größerer Beratungsbedarf besteht.) Bearbeitungszeit der HAUSARBEIT: zwei Monate
14 Nutzung der Seminarbibliothek 1. Ausleihe Außer Nachschlagewerken können alle Bücher während der Öffnungszeiten entliehen werden. Die Leihfrist beträgt 14 Tage. Es dürfen maximal 6 Bücher ausgeliehen werden. Eine zweimalige Verlängerung von jeweils 14 Tagen ist jedoch möglich. Diese Verlängerung kann per mera_torres.studienseminar-cux@web.de oder auch telefonisch erfolgen. Sind die Bücher vorbestellt, ist keine Verlängerung möglich und die Bücher müssen fristgerecht abgegeben werden. Zur Verlängerung ist es notwendig, die Signatur der einzelnen Bücher anzugeben. Werden die Bücher nicht innerhalb der vorgeschriebenen Leihfrist zurückgegeben, werden Mahngebühren fällig: Für die erste Woche in Höhe von 50 Cent pro Buch, ab der zweiten Woche erhöht sich der Betrag auf 1 Euro je Buch. Die erste Mahnung erfolgt über eine , danach durch direkte Ansprache im PS. Nach der 5. Mahnung muss das Buch ersetzt werden. Zeitschriften können nicht ausgeliehen werden. Es besteht die Möglichkeit, Artikel aus den Zeitschriften zu kopieren. Kopierkarten können in der Bibliothek für 17,50 (incl. 5,50 Pfand) erworben werden. 2. Öffnungszeiten Die Bibliothek ist an folgenden Tagen geöffnet: Montag Mittwoch Donnerstag Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Während der Schulferien öffnet die Bibliothek an folgenden Tagen: Montag Donnerstag Uhr Uhr Uhr Uhr
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