LETS go! Landesweite Kontrollinfrastruktur Hausmesse des WBO 23. Februar 2018
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- Gudrun Langenberg
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1 LETS go! Landesweite Kontrollinfrastruktur Hausmesse des WBO 23. Februar 2018
2 1 Begrüßung + Einführung 2 Baden-Württemberg-Tarif 3 Vertrieb von E-Tickets 4 LETS go! Nachrüstung 5 Neu- und Ersatzbeschaffung 2
3 1 Begrüßung + Einführung 2 Baden-Württemberg-Tarif 3 Vertrieb von E-Tickets 4 LETS go! Nachrüstung 5 Neu- und Ersatzbeschaffung 3
4 Referenten Kerstin Sander-Zuck Referentin ÖPNV & Verbünde WBO Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.v. Peter Dittus Ausbaustrategie und Grundsatzangelegenheiten ÖPNV Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Klaus Schäfer Inhaber DIKS Consult 4
5 Lizenzierungsverfahren und LETS go! Zwei Projekte: strikt zu trennen Lizenzierungsverfahren LETS go!
6 Lizenzierungsverfahren und LETS go! und doch verbunden Lizenzierungsverfahren LETS go!
7 Programm 10:15 Uhr Begrüßung 10:30 10:45 Uhr Einführung zum Baden-Württemberg Tarif Klaus Schäfer (DIKS Consult) 10:45 14:00 Uhr Zeit für den Besuch der Hausmesse 14:00 14:30 Uhr Förderrichtlinie und weiteres Vorgehens Klaus Schäfer (DIKS Consult) 14:30 14:45 Uhr Weiteres Vorgehen aus der Sicht des WBO Dr. iur. Witgar Weber (WBO) 7
8 Team DIKS Consult Volker König DIKS Consult Klaus Schäfer DIKS Consult Hans-Andreas Hoffmann IT für den ÖPNV David Egloff Egloff Engineering Consulting Coaching 8
9 1 Begrüßung + Einführung 2 Baden-Württemberg-Tarif 3 Vertrieb von E-Tickets 4 LETS go! Nachrüstung 5 Neu- und Ersatzbeschaffung 9
10 Ausgangssituation Heute: 22 Tarif- und Verkehrsverbünde Ab Dez zusätzlich: Verbundübergreifend fahren mit nur einem Fahrschein Quelle:
11 BW-Tarif in zwei Stufen Stufe 1 Stufe 2 Einführung des Baden-Württemberg-Tarifs (Dez. 2018) Verbundgrenzen überschreitenden SPNV-Verbindungen Einzelfahrausweise und Gruppenfahrkarten Integrierte Anschlussmobilität im ÖSPV an Zielorten Geplante Weiterentwicklung (geplant für 2021) Entwicklung zu einem SPNV/ÖSPV-Tarif für alle Verbundgrenzen überschreitenden Relationen im Land Baden-Württemberg Zusätzlich Zeitfahrausweise Integrierte Anschlussmobilität im ÖSPV an Start und Ziel
12 1 Begrüßung + Einführung 2 Baden-Württemberg-Tarif 3 Vertrieb von E-Tickets 4 LETS go! Nachrüstung 5 Neu- und Ersatzbeschaffung 12
13 Ausbauvarianten nach 2 Lizenzvertrag Ausbauvariante 2b Elektronischer Fahrschein als Chipkarte Elektronischer Fahrschein auf NFC-Mobiltelefon Statische Berechtigung (2D-Barcode) auf Mobiltelefon Statische Berechtigung (2D-Barcode) auf Papier Ausbauvariante 3 IN-OUT mit Chipkarte IN-OUT mit NFC-Mobiltelefon IN-OUT mit Mobiltelefon Öffnungsklausel für weitere / zukünftig Ausbauvarianten 13
14 Regionale Begrenzung Grundsatz Barcodetickets werden für alle Relationen im BW-Tarif verkauft. Regionale Begrenzung für die Ausbauvariante 2b bei Elektronischer Fahrschein als Chipkarte Elektronischer Fahrschein auf NFC-Mobiltelefon Verkauft werden nur Relationen, in denen in der Start- und in der Zieltarifzone Chipkarten kontrollierbar sind. Regionale Begrenzung für die Ausbauvariante 3 bei IN-OUT mit Chipkarte IN-OUT mit NFC-Mobiltelefon Verkauft werden nur Relationen zwischen aneinandergrenzenden Verkehrsverbünden, die für Verkehre innerhalb der Verkehrsverbünde IN-OUT mit Chipkarte und/oder NFC-Mobiltelefon anbieten. 14
15 1 Begrüßung + Einführung 2 Baden-Württemberg-Tarif 3 Vertrieb von E-Tickets 4 LETS go! Nachrüstung 5 Neu- und Ersatzbeschaffung 15
16 Wer entscheidet über die Kontrolle? Fahrausweiskontrollen regeln die Verkehrsverträge SPNV und die Förderbescheide für Regiobuslinien Baden-Württemberg-Tarif Anschlussmobilität Fahrausweiskontrollen regeln die Verkehrsverbünde im Sinne ihrer Einnahmensicherung DIKS Consult LETS go! Information des Verkehrsministeriums 16
17 Bestandssysteme Aufnahme Bestandssysteme Abfrage über die Verkehrsverbünde Erfassung in Datenbank Aufklärung und Plausibilisierung Ermittlung der Ansprechpartner der Verkehrsunternehmen Nachrüstung von Bestandssystemen (Software und Hardware, Hintergrundsysteme, Schnittstellen) Fahrscheindrucker (FSD) bis zu Stk. Mobile Kontrollgeräte (MKG) bis zu 363 Stk. Einstiegs-Kontroll-Systeme (EKS) bis zu 960 Stk. Prüf-Handys 17
18 Wer entscheidet? Beurteilung Nachrüstung von Bestandssystemen Technische Machbarkeit Wirtschaftliche Bewertung - Kosten Nachrüstung vs. Neubeschaffung - Restnutzungszeit des Gerätes Zukunftssicherheit Wer entscheidet? Der Eigentümer! (i.d.r. Verkehrsunternehmen oder verbund) 18
19 Technische Anforderungen E-Ticket Technisches Konzept E-Ticket im BW-Tarif Anlage zum Vertriebskonzept Tarif- und Vertriebsdatenschnittstellen [Anlage 1] Technische Anforderungen E-Ticket Teil 1: Vertrieb [Anlage 3.1] Teil 2: Kontrolle [Anlage 3.2] TLV-EFS [Anlage 3.3] Verabschiedet vom vorläufigen Tarifausschuss Verbindliche Vorgabe Technische Spezifikationen der VDV Kernapplikation (VDV KA) 19
20 PKM Anforderungen der Hersteller Welche Festlegungen sind notwendig? Fachfunktionen 20
21 Matchen von Haltestellen (z. B.) Chipkarte mit Fahrtberechtigung Chip Kontrollmodul BW-Tarif BWTG liefert tarifliche Hst.nummer Aufgabe Hersteller: Verbindung zwischen Fahrplan und (P)KM zu klären. Zentrales Tarifhaltestellenregister? Haltestellenweiterschaltung auf Grund der Ortung Bordrechnerversorgung / Linienband aus Fahrplanprogramm 21
22 ION Interoperables Netzwerk Abgrenzung BW-Tarif / Verbundtarif Angeschlossene Verkehrsverbünde nutzen bei der VIP-BW (ggf.) zusätzliche Funktionen Strategie für die gleichzeitige Nutzung von E-Tickets im BW-Tarif und einem oder mehren Verbundtarifen individuell zu klären Entscheidungsgrundlage ZVM steht mit Grundfunktionen zur Verfügung Bedarf (und heutige Nutzung) von Zusatzfunktionen prüfen HINWEIS Das weitere Vorgehen ist in Abstimmung 22
23 Ausschreibungen Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) 3. Vergabe von Aufträgen 3.2 Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers als Auftraggeber gemäß dem vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben unberührt. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen Abschnitt 1 Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich (1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. FAZIT Vergaberecht ist zwingend anzuwenden 23
24 1 Begrüßung + Einführung 2 Baden-Württemberg-Tarif 3 Vertrieb von E-Tickets 4 LETS go! Nachrüstung 5 Neu- und Ersatzbeschaffung 24
25 Fortsetzung um 14:00 Uhr: Neu- und Ersatzbeschaffung Pflicht zur Ausschreibung Förderrichtlinie LETS go! Weiteres Vorgehen Viel Spaß mit den Ausstellern! 25
26 PAUSE 26
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