Erfüllung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken

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1 Statistisches Bundesamt Erfüllung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken 2017 Erschienen am 1. Juni 2017 Ihr Kontakt zu uns: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2017 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

2 Der folgende Sachstandsbericht informiert über die Umsetzung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken nach Artikel 11 (4) der revidierten EU-Statistikverordnung 223/2009. Zunächst wird der Sachstand der Implementierung zu den im Rahmen des ESS Peer-Reviews 2013/2015 vereinbarten Maßnahmen (improvement actions) zur Verbesserung der Umsetzung des Verhaltenskodex dargestellt. Anschließend wird auf die zeitlich hiermit einhergehende, für die weitere Umsetzung der vereinbarten Peer- Review-Maßnahmen maßgebliche Veränderungen der Rahmenbedingungen für die amtliche Statistik durch die Novellierung des Bundesstatistikgesetzes im Jahr 2016 näher eingegangen. Abschließend werden darüber hinaus neuere Entwicklungen und getroffene Maßnahmen im nationalen statistischen System dargelegt, die ebenfalls zur Umsetzung des Verhaltenskodex beitragen. Umsetzung der Ergebnisse des Peer-Review 2013/2015 Im Rahmen des ESS Peer-Review 2013/2015 wurden 33 Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung des Verhaltenskodex vereinbart. Diese zielen auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die amtliche Statistik einschließlich der Verwendung von Verwaltungsdaten, die Verbesserung des Qualitätsmanagements, die Stärkung der Nutzerorientierung und die Stärkung der Koordinierungsrolle im nationalen statistischen System ab. 16 dieser Maßnahmen waren Ende 2016 abgeschlossen. (1) Außenwahrnehmung: Zur grundlegenden Erhöhung des Bekanntheitsgrads der amtlichen Statistik als zentraler Anbieter qualitativ hochwertiger statistischer Informationen über Deutschland wurde eine gemeinsame Kommunikations- und Verbreitungsstrategie der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder entwickelt. Mit den daraus abgeleiteten und bereits initiierten Maßnahmen soll die Außendarstellung des Statistischen Verbunds und insbesondere die Marke Amtliche Statistik gestärkt werden. So werden die statistischen Ämter prioritär ihre Pressearbeit und die Präsenz an Hochschulen weiter verstärken sowie das Erscheinungsbild des gemeinsamen Statistikportals modernisieren. (2) Qualität: Im Bereich des Qualitätsmanagements wurde die systemische Komponente verstärkt. Mit den Qualitätsrichtlinien für den Statistikerstellungsprozess wurde ein Standard für die Qualität des Statistikerstellungsprozesses entwickelt, der den Fachbereichen die systematische Identifizierung von Verbesserungspotentialen ermöglicht und über dessen Erreichung statistikübergreifend jährlich den Leitungsgremien berichtet wird. Mit Fertigstellung der technischen Infrastruktur für die automatisierte Erstellung der Qualitätsdatenblätter im Verbund wird es den Fachbereichen ab Mitte 2017 möglich sein, die Qualität ihrer statistischen Prozesse und Produkte im laufenden Produktionsprozess zu messen, gezielt zu steuern und zu dokumentieren. Zur Stärkung der Nutzerorientierung wurde der bestehende Veröffentlichungskalender erweitert, es wurden eine Revisionspolitik mit einem zugehörigen Revisionskalender sowie eine Richtlinie zum Umgang mit Veröffentlichungsfehlern veröffentlicht und es wurden eine Strategie zur Verbesserung der Aktualität sowie Leitlinien für Sonderauswertungen für Dritte ausgearbeitet. (3) Koordinierung: Im Rahmen der Maßnahmen zur Stärkung der Koordinierungsrolle des Statistischen Bundesamts im nationalen statistischen System wurden mit nationalen Datenproduzenten europäischer Statistiken (ONAs) Memoranda of Understanding abgeschlossen, in denen die Zusammenarbeit zwischen Statistischem Bundesamt und der jeweiligen Institution vereinbart wurde. Zudem wurde ein Netzwerk der ONAs eingerichtet, in dem das Statistische Bundesamt die Rolle der einzigen Kontaktstelle (sole contact point) für Eurostat einnimmt und die Umsetzung des Verhaltenskodex im Rahmen einer gemeinsamen Gremienstruktur koordiniert. Statistisches Bundesamt, Erfüllung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken,

3 Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen Ebenfalls tragen für die zur weiteren Umsetzung der im ESS Peer-Review 2013/2015 vereinbarten Maßnahmen die vom Gesetzgeber veranlassten Verbesserungen der Rahmenbedingungen der amtlichen Statistik durch die Novellierung des Bundesstatistikgesetztes im Juli 2016 bei. Dabei wurde in Umsetzung des Verhaltenskodex die Eigenverantwortung der Entscheidungsträger des statistischen Systems bezüglich statistischer Methoden und Standards sowie in Bezug auf Inhalt und Zeitpunkt statistischer Veröffentlichungen deutlich hervorgehoben. In diesem Zusammenhang wurde der Begriff der wissenschaftlichen Unabhängigkeit durch den Begriff der fachlichen Unabhängigkeit ersetzt. Mit Inkrafttreten des Bundesstatistikgesetztes wurde zudem die Koordinierungsrolle des Statistischen Bundesamts gestärkt und präzisiert. Die besondere Rolle des Statistischen Bundesamts im föderalen Statistiksystem mit den statistischen Ämtern der Länder wird nun besonders betont. Das Statistische Bundesamt hat in diesem Zusammenhang für valide Daten und Termingerechtigkeit sowohl für Bundesstatistiken als auch für Datenlieferungen an Eurostat für europäische Statistiken Sorge zu tragen. In der Neufassung des Bundesstatistikgesetzes wurde eine Regelung zur Nutzung von Verwaltungsdaten für statistische Zwecke in das Gesetz aufgenommen. Damit sind sowohl der Gesetzgeber als auch die statistischen Ämter gehalten, die Verwendung von Verwaltungsdaten zur Erstellung von Bundesstatistiken noch stärker in den Blick zu nehmen. Zum ersten Mal werden die Verwaltungsdaten haltenden Stellen verpflichtet, mit dem Statistischen Bundesamt zusammenzuarbeiten, indem sie dem Bundesamt Metadaten und auf Anforderung auch formal anonymisierte Einzelangaben zur Prüfung auf Eignung für statistische Zwecke übermitteln. Weitere Änderungen zielen darauf ab, sowohl die gemeinsame Datennutzung innerhalb der statistischen Stellen voranzubringen, um eine Vervielfachung der Erhebungen zu vermeiden, als auch die Verknüpfung von Datenquellen zu ermöglichen, um den Beantwortungsaufwand zu reduzieren. Zum einen ist eine Regelung zur Führung eines Anschriftenregisters in das Bundesstatistikgesetz aufgenommen worden, um eine Nutzung der Daten für andere Statistiken zu gewährleisten. Zum anderen wurde eine das statistische Unternehmensregister betreffende Regelung ergänzt, die einen Austausch von Mikrodaten zwischen dem Statistischen Bundesamt und der Deutschen Bundesbank vorsieht. Dies dient sowohl der Verbesserung des statistischen Unternehmensregisters, als auch der Statistiken der Deutschen Bundesbank und einer verbesserten Kohärenz von gemeinsam erstellten Produkten. Das Statistische Bundesamt hat darüber hinaus auch die Möglichkeit, statistische Daten der Bundesbank mit Daten aus Wirtschafts- und Umweltstatistiken zu verknüpfen, um statistische Informationen ohne zusätzliche statistische Erhebungen zu gewinnen. Weitere Änderungen dienen einer stärkeren Flexibilisierung des Programms der Bundesstatistik mit dem Ziel, schneller und einfacher sich ändernde Datenanforderungen der Europäischen Union abdecken zu können. So ist es künftig erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen durch Rechtsverordnung Bundesstatistiken zur Erfüllung von EU- Lieferverpflichtungen anzuordnen. Zur Harmonisierung des deutschen Rechts mit dem europäischen Recht sieht die Novellierung auch eine Verbesserung der Forschungsund Analysemöglichkeiten für die unabhängige Wissenschaft durch einen erweiterten Zugang zu statistischen Daten in speziell abgesicherten Bereichen der statistischen Ämter des Bundes und der Länder vor. Statistisches Bundesamt, Erfüllung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken,

4 Neuere Entwicklungen bei der Umsetzung des Verhaltenskodex Neben den im obigen Abschnitt über die Novellierung des Bundesstatistikgesetzes bereits dargestellten Verbesserungen sind weitere wirksame Maßnahmen durch die aktive Mitarbeit bei der Implementierung der Vision 2020 zur Weiterentwicklung des Europäischen Statistiksystems (ESS) sowie durch eine enge Kooperation des Statistische Bundesamtes mit den Statistischen Landesämtern veranlasst worden. Diese Maßnahmen tragen zur Umsetzung und Einhaltung der 15 im Verhaltenskodex definierten Grundsätze bei. Von diesen teilweise bereits implementierten, sich in der Umsetzung befindenden oder möglichst in Kürze zu operationalisierenden Weiterentwicklungsmaßnahmen sind exemplarisch zu nennen: (1) Strukturen und Prozesse: Die statistischen Prozesse im nationalen statistischen System werden durch die Weiterentwicklung von Methoden und den Einsatz geeigneter statistischer Verfahren weiter verbessert. Dadurch werden kosteneffiziente, leistungsfähige und somit zukunftsfähige statistische Prozesse dauerhaft sichergestellt und somit zu einer Verbesserung des Produktangebotes führen. Sie wirken sich positiv auf die Qualitätskriterien Relevanz, Genauigkeit und Zuverlässigkeit, Aktualität und Pünktlichkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit sowie Zugänglichkeit und Klarheit aus und tragen bei zur Erfüllung der hohen Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer nach zuverlässigen statistischen Informationen. (2) Innovationsfeld Big Data: Besonders die Erschließung von alternativen Datenquellen durch den Einsatz innovativer Erhebungsmethoden und hoch entwickelter statistischer Verfahren wird als strategisches Handlungsfeld für die amtliche Statistik definiert. Die Operationalisierung der bestehenden Road Map zu Big Data wird durch die Umsetzung in konkreten Projekten weiter intensiviert. Die rechtliche Machbarkeit und statistische Verwertbarkeit solcher Daten (z.b. Scanner- und Satellitendaten) werden in kooperativer Zusammenarbeit mit unseren Partnern geprüft, um innovative Statistikprodukte realisieren zu können. So wird gegenwärtig evaluiert, wie im Bereich der Preisstatistik durch die Einführung von Webscraping-Verfahren bei der Datenerhebung ein innovatives Erhebungsinstrument als statistisches Verfahren implementiert werden kann. Damit wird zugleich eine grundsätzliche Zielsetzung der amtlichen Statistik nach einem effektiven und somit wirtschaftlichen Ressourceneinsatz verfolgt. Zudem wird durch die aktive Mitarbeit in dem EU Projekt (ESSnet) Big Data geprüft, inwieweit es die internetgestützte Erfassung von offenen Stellen im Bereich der Arbeitsmarktstatistik ermöglicht, verfahrenstechnisch die Potenziale alternativer Datenquellen besser zu erschließen. (3) Respondenten: Um die Belastung der Auskunftgebenden schrittweise zu verringern und den Beantwortungsaufwand zu senken, werden neue Maßnahmen umgesetzt. Im Bereich Datengewinnung findet durch die Evaluierung, Weiterentwicklung und Etablierung des Erhebungsportals der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder eine Prozessoptimierung statt. Das Erhebungsportal dient als zentrale Stelle, um die Meldungen gemäß 11a Bundesstatistikgesetz elektronisch abzugeben. Die Nutzerfreundlichkeit wird erhöht und somit voraussichtlich auch zu einer weiteren Steigerung der Online-Erhebungsquoten führen. (4) Geoinformationen: Die Analyse und Darstellung kleinräumiger Daten stellt aktuell statistikübergreifend eine wichtige Zielsetzung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dar. Durch eine generelle Einführungsstrategie zur Veröffentlichung von georeferenzierten Daten werden die Nutzerbedarfe im Hinblick auf freie und allgemein zugängliche, leicht auswertbare und kostenlos bereitgestellte statistische Informationen berücksichtigt. Mit der umfassenden Georeferenzierung des statistischen Unter- Statistisches Bundesamt, Erfüllung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken,

5 nehmensregisters sollen im Bereich der registerbasierten Unternehmensstatistik neue kleinräumige Darstellungen möglich werden. In diesem Zusammenhang ist es von Bedeutung, dass die verbesserte Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie und dem Statistischen Bundesamt in einem Memorandum of Understanding vereinbart wurde. Schlussfolgerung Die aufgezeigten Initiativen und die bereits umgesetzten Maßnahmen für eine verbesserte Einhaltung der Vorgaben des Verhaltenskodex für europäische Statistiken dokumentieren, dass die deutsche amtliche Statistik ihrer Verpflichtung zur Bereitstellung zuverlässiger und qualitativ hochwertiger Statistiken im europäischen Kontext nachkommt. Damit wird Artikel 11 der revidierten EU-Statistikverordnung Nr. 223/2009 Rechnung getragen. Statistisches Bundesamt, Erfüllung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken,

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