Bibliotheksstrategie und Bibliotheksförderung im Kanton St.Gallen

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1 Amt für Kultur Bibliotheksstrategie und Bibliotheksförderung im BIS-Kongress 2016, Luzern Thomas Wieland, Stv. Leiter der Kantonsbibliothek St.Gallen Departement des Innern

2 Inhalt 1. Gesetzliche Grundlage und Rahmenbedingungen 2. Kantonale Bibliotheksstrategie 3. Bibliotheksförderung Seite 2 Bibliothekskommission

3 1. Gesetzliche Grundlage und Rahmenbedingungen Bibliotheksgesetz (sgs 276.1; BiblG) seit 2014 Bibliotheksgesetz entstand als Gegenvorschlag der Regierung auf die im Februar 2012 mit mehr als Unterschriften eingereichte «Volksinitiative für zeitgemässe Bibliotheken im» (Biblkiotheksinitiative). Zweck: dient gemäss Art. 1 «im Interesse von Bildung, Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft der Sicherstellung der bibliothekarischen Grundversorgung; Förderung eines zeitgemässen, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Bibliothekswesens.» Reichweite: gilt für Bibliotheken von Kanton und Gemeinden; öffentlich-rechtlichen Körperschaften des Kantons; privaten Trägern, die Beiträge von Kanton und Gemeinden erhalten; Volksschulen, Mittelschulen, Berufsfachschulen. für die Stiftsbibliothek, die Bibliothek der UniSG, der PHSG Seite 3

4 1. Gesetzliche Grundlage und Rahmenbedingungen Bibliotheksgesetz (sgs 276.1; BiblG) seit 2014 Akteure im Bibliothekswesen Kanton und Gemeinden stellen gemeinsam bibliothekarische Grundversorgung sicher; Gemeinden tragen Hauptverantwortung für Grundversorgung der Bevölkerung (Subsidiaritätsprinzip); Schulträger sind für bibliothekarische Grundversorgung ihrer Schülerinnen und Schüler verantwortlich (Subsidiaritätsprinzip). Seite 4

5 1. Gesetzliche Grundlage und Rahmenbedingungen Bibliotheksgesetz (sgs 276.1; BiblG) seit 2014 Kanton fördert Zusammenarbeit von Bibliotheken sowie die Koordination ihrer Angebote und Dienstleistungen; Qualität bibliothekarischer Angebote und Dienstleistungen und den Ausbildungsstand des Bibliothekspersonals; Lese-, Medien-, Informationskompetenz der Bevölkerung. Förderung durch unterstützende Aufgaben der Kantonsbibliothek zugunsten anderer Bibliotheken; die Bibliotheksstrategie (Umsetzung durch kantonale Bibliothekskommission); die Ausrichtung von Kantonsbeiträgen. Seite 5

6 2. Kantonale Bibliotheksstrategie ( ): Ausgangslage und Handlungsbedarf Die kantonale Bibliotheksstrategie fördert das st.gallische Bibliothekswesen und legt dazu strategische Ziele und von diesen abgeleitete Massnahmen fest. Merkmale der st.gallischen Bibliothekslandschaft sind: stark segmentiert; 45 Gemeindebibliotheken, 200 Schulbibliotheken, Spezialbibliotheken, Universitätsbibliothek, Kantonsbibliothek; verschiedene Trägerschaften, kantonale Departemente und Bibliotheksverbünde. Schwächen des st.gallischen Bibliothekswesens: Mangel an Lern- und Arbeitsplätzen; Ausgestaltung des elektronischen Medienangebots; wenig Zusammenarbeit zwischen Bibliotheken und Schulen; Situation der Volksschulbibliotheken unbekannt; selten barrierefrei. Seite 6

7 2. Kantonale Bibliotheksstrategie ( ) Leitlinien St.Gallisches Bibliothekswesen dient Bedürfnissen und Interessen aller Bevölkerungsgruppen und bietet bibliothekarische Dienstleistungen in hoher Qualität; angemessene bibliothekarische Angebote für alle Bevölkerungsgruppen; Angebote der einzelnen Bibliotheken ergänzen sich und werden in Zusammenarbeit erbracht; Nutzung bibliothekarischer Angebote ist von jedem Ort aus möglich mit geringem zeitlichem und finanziellem Aufwand; Bibliotheken stellen vielfältige Medien zur Verfügung, die innerhalb und ausserhalb der Bibliotheken gesucht, bestellt, entgegengenommen, gelesen und gehört werden können; vor Ort bieten Bibliotheken Lektüremöglichkeiten, Beratung, Kurse in Informations- und Medienkompetenz, kulturelle Veranstaltungen, Lese-, Lernund Arbeitsplätze sowie gute Rahmenbedingungen für sozialen Austausch in anregender Atmosphäre. Seite 7

8 2. Kantonale Bibliotheksstrategie ( ) Leitsätze und Ziele 1. Bibliotheken sind mehr als Orte zur Nutzung und Ausleihe von Medien Bibliotheken eröffnen den Zugang zu Informationen und Wissen, sind Lern-, und Arbeitsorte, sind Kommunikations- und Begegnungsorte. 2. Durch Zusammenarbeit und Vernetzung steigt die Leistungsfähigkeit einzelner Bibliotheken sowie des gesamten Bibliothekswesens. Verbesserte Leistungserbringung durch Synergien Verbesserung der zeit-, orts- und bibliotheksunabhängigen Versorgung mit Medien Verbesserte Leistungserbringung durch interkantonale oder internationale Zusammenarbeit und Vernetzung Massnahmen Strukturelle Massnahmen Ausbau bestehender Verbundstrukturen Empfehlungen für das Bibliothekswesen Analyse der Volksschulbibliotheken Aufbau kooperativer Strukturen bez. Kulturgüter Einzelmassnahmen und Förderprogramme Förderung der interkulturellen Angebote für Schulen Förderung bibliothekarischer Angebote der Leseförderung Förderung von Massnahmen für den barrierefreien Zugang zu Bibliotheken Seit anfangs 2015 stehen dafür rund Franken jährlich zur Verfügung. Kantonale Empfehlungen Leistungen der Kantonsbibliothek bez. der Fachstelle Bibliotheken Seite 8

9 2. Kantonale Bibliotheksstrategie ( ) Kantonale Bibliothekskommission Für die Umsetzung der kantonalen Bibliotheksstrategie zuständig Aufgaben: Festlegung allgemeiner Förderrichtlinien, die durch das Departement des Innern, hinsichtlich spezifischer Bedürfnisse von Schulen durch das Bildungsdepartement, zu genehmigen sind. Festlegung von Förderprogrammen für Einzelmassnahmen bzw. projekte; Festlegung des Fahrplans für strukturelle Massnahmen und Projekte; Vergabe von finanziellen Beiträgen sowie Überwachung des Verlaufs geförderter Projekte und Massnahmen und Evaluation; Erlass von kantonalen Empfehlungen; Kenntnisnahme von freiwilligen Leistungen grösserer Bibliotheken; Vorbereitung der Berichterstattung über die bibliothekarische Grundversorgung bzw. über die Wirkung der Massnahmen und Projekte zur Förderung des Bibliothekswesens zhd. Regierung. Seite 9

10 2. Kantonale Bibliotheksstrategie ( ) Zusammensetzung der Kantonalen Bibliothekskommission: Katrin Meier, Leiterin Amt für Kultur, Dr. Daniel Gut, Stadtpräsident Buchs, Vertreter VSGP Markus Buschor, Stadtrat St.Gallen, Vertreter SGV Christoph Mattle, Leiter Amt für Mittelschulen, Prof. Dr. Rudolf Mumenthaler, HTW Chur Dr. Sonia Abun-Nasr, Leiterin der Kantonsbibliothek Vadiana Paula Looser, Leiterin der Bibliothek Ebnat-Kappel Thomas Wieland, stv. Leiter Kantonsbibliothek, Geschäftsführer Seite 10

11 3. Bibliotheksförderung Massnahmen und Projekte dienen Zielen der Bibliotheksstrategie Voraussetzungen für Beiträge sind: Bezug zum Vorhaben dient der Öffentlichkeit Einhalten der Fristen Schlüssiges Finanzierungskonzept angemessene finanzielle oder anderweitige Eigenleistungen in der Regel: mind. ein Drittel der Kosten durch (personelle oder finanzielle) Eigenleistungen der Trägerschaft bzw. von Gemeinden oder Privaten erbracht. Beitragsberechtigt sind die Trägerschaften von Bibliotheken Keine Beiträge werden in der Regel ausgerichtet an: bauliche Einrichtung und Ausstattung bei Errichtung oder Erneuerung von Bibliotheken Vorhaben, die vor der Beschlussfassung bereits abgeschlossen sind Seite 11

12 3. Bibliotheksförderung Kriterien für Beiträge aus Bibliotheksförderung: Relevanz: Wirkkraft im Rahmen der Umsetzung der Bibliotheksstrategie. Professionalität: Vorhaben wird professionell umgesetzt, indem auf entsprechende Erfahrung, Praxis oder Ausbildung aufgebaut wird. Projektträger halten die für das Vorhaben wesentlichen bibliothekarischen Standards ein. Resonanz: Das nachhaltige, für ein interessiertes Zielpublikum konzipierte Vorhaben setzt Impulse. Innovation: regt neue Sichtweisen an, umfasst Kooperationen oder ist interdisziplinär, findet neue Wege oder bereitet Altes neu auf. Stimmigkeit: Das Vorhaben ist kohärent und besticht durch Glaubwürdigkeit und Engagement. Seite 12

13 3. Bibliotheksförderung Verfahren für Beiträge aus Bibliotheksförderung Informationen und Gesuchsformulare: Auskünfte/Beratung: Geschäftsstelle der Bibliothekskommission: Thomas Wieland, Fachstelle Bibliotheken, Kantonsbibliothek Vadiana Eingabetermine für Gesuche: 20. Feb. / 20. Mai / 20. August / 20. Okt. Entscheid: Bibliothekskommission entscheidet 4 Mal jährlich Auszahlung/ Auflagen: Auszahlung in der Regel, sobald Abrechnung eintrifft (Auflagen: Gesuch wird wie beschrieben umgesetzt) Schnittstelle: Beiträge an Bewahrung, Erschliessung und Vermittlung von Beständen, die zum kulturellen Erbe gehören: Kulturförderung des Amtes für Kultur Seite 13

14 3. Bibliotheksförderung Möglichkeiten zur Einreichung von Anträgen Einreichung von Projektanträgen für konkrete Massnahmen in folgenden Themenbereichen (aus Bibliotheksstrategie): 1. Förderung interkultureller Angebote (max. 10% Medienbudget und bis Fr / einmalig FR für Anlässe) 2. Angebote für Schulen (bis Fr bzw. 2/3 der Projektkosten) 3. Leseförderung (bis Fr bzw. 50% der Projektkosten) 4. Barrierefreiheit (bis Fr ) 5. Übergreifende Themen (max. 2/3 der Projektkosten) Seite 14

15 3. Bibliotheksförderung Verfahren für Projektanträge Grundsätze: so wenig Aufwand für Antragstellung wie nötig; einfaches Verfahren; pro Fördermassnahme leicht angepasste Verfahren und Beiträge; Antragstellung via PDF-Formular; im Zweifelsfall Geschäftsstelle fragen. Seite 15

16 3. Bibliotheksförderung Stand der Umsetzung Strukturelle Projekte Analyse der Volksschulbibliotheken: erfolgt Ausbau bestehender Verbundstrukturen: 1. Schritt: Analyse gestartet Empfehlungen für das Bibliothekswesen: fehlen Aufbau kooperativer Strukturen bzgl. Kulturgüter: noch nicht terminiert Beiträge an Einzelmassnahmen und Förderprogramme bisher insgesamt 27 Projektanträge eingegangen Seite 16

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