ALLGEMEINE MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS PROGRAMM BENEFITS TO BUSINESS CLASSIC (B2B Classic)

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1 ALLGEMEINE MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS PROGRAMM BENEFITS TO BUSINESS CLASSIC (B2B Classic) 1. ANWENDUNG DER VORLIEGENDEN ALLGEMEINEN MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN THI FACTORY, Aktiengesellschaft belgischen Rechts mit Geschäftssitz Place Stéphanie, 20 in 1050 Brüssel, Belgien, eingetragen in der zentralen Unternehmensdatenbank im Register der juristischen Personen von Brüssel unter der Umsatz-Identifikationsnummer BE , verwaltet ein Programm für Unternehmen mit dem Namen Benefits to Business Classic oder B2B Classic. Die vorliegenden allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen (nachfolgend die Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen ) finden für jeden Mitgliedschaftsantrag für das weiter oben genannte Programm Benefits to Business Classic (nachfolgend das Programm ) Anwendung. Jede Gesellschaft, die die Mitgliedschaft am Programm beantragt, gibt an, zuvor die Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und diese ab dem Moment des Mitgliedschaftsantrags vorbehaltlos akzeptiert zu haben. 2. GEGENSTAND DES PROGRAMMS Gegenstand des Programms ist es, der Mitgliedsgesellschaft (wie nachfolgend definiert) beim Kauf von B2B Classic-Tickets (wie nachfolgend definiert) zum Flex-Tarif in Comfort 1 umgehend eine Ermäßigung von 5% des Kaufpreises für zwei Strecken nach Wahl (wie im Artikel 8 beschrieben) sowie andere Vergünstigungen zu gewähren, die im nachfolgenden Artikel 9 beschrieben sind. 3. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Thalys: bezeichnet den in Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden vorhandenen Service für den Hochgeschwindigkeits-Schienenpersonenverkehr sowie die mit diesem Service verbundenen Marken und geschützten Zeichen. THIF: bezeichnet THI FACTORY, wie im vorstehenden Artikel 1 definiert. THIF betreibt und vertreibt direkt oder indirekt mit einer Zulassung als Eisenbahnunternehmen, einem Sicherheitszertifikat und zahlreichen Partnerschaften Serviceleistungen für den internationalen und nationalen Hochgeschwindigkeits-Personenverkehr in Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden sowie damit zusammenhängende, zusätzliche oder zugehörige Serviceleistungen. Mitgliedsgesellschaft: bezeichnet die Gesellschaft, die die vorliegenden Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen akzeptiert und dessen Mitgliedschaft am Programm von THIF gemäß den vorliegenden Bestimmungen bestätigt wurde. B2B Classic-Ticket: bezeichnet das von der Mitgliedsgesellschaft im Rahmen des Programms gekaufte Thalys-Ticket. Booking-Code oder FCE-Code (Fiche Client Entreprise - Unternehmenskunde): bezeichnet die von THIF der Mitgliedsgesellschaft zugewiesene(n) Nummer(n), um Thalys B2B Classic Fahrscheine zu erwerben und um ihren Fahrscheinkonsum nachzuverfolgen. Diese Nummern sind von Personen, die nicht für die Mitgliedsgesellschaft arbeiten, weder übertragbar, noch verwendbar. Der FCE-Code ermöglicht es, im SNCF-Netzwerk Tickets zu kaufen, während der Booking-Code für die anderen Netzwerke gilt. Sollte die Gesellschaft bereits über einen Code verfügen, muss sie diesen THIF übermitteln. 1

2 Ticketless: bezeichnet den Service, mit dem man mit den Thalys-Zügen ohne einen physischen Fahrausweis reisen kann. Ticketless wird auch virtuelles Ticket genannt und ersetzt das traditionelle Papierticket. Der zugrunde liegende Transportvertrag ist digital und die Reiseinformationen (Name des Reisenden, Datum und Uhrzeit der Reise, Abfahrts- und Ankunftsbahnhof, Klasse usw.) werden elektronisch gespeichert, damit sie über verschiedene Kanäle eingesehen werden können. Ticketless gibt es für die Tarife Thalys B2B mit Ausnahme von Toute Gare Belge/Alle belgischen Bahnhöfe. TGB oder Toute Gare Belge/Alle belgischen Bahnhöfe: bezeichnet die Option für einen Sondertarif, mit dem man die Fahrt mit Thalys durch einen Anschluss in einem nationalen belgischen Zug verlängern kann oder zu einem Thalys-Bahnhof von jedem beliebigen belgischen Bahnhof gelangen kann. Der TGB-Tarif ermöglicht die Fahrt bis zu jedem belgischen Bahnhof und/oder von jedem dieser Bahnhöfe aus ab dem Vortag der Thalys-Hinfahrt und bis zum Folgetag der Rückfahrt. Dieser Tarif ist nicht für die Ticketless-Option verfügbar. 4. VERFAHREN FÜR DEN PROGRAMMBEITRITT Das Programm ist für alle Unternehmen geöffnet, die B2B Classic Fahrscheine über Vertriebskanäle erwerben möchten, die von THIF zugelassen sind, wie im Artikel 7 beschrieben. Um ihre Mitgliedschaft am Programm zu beantragen, muss jede Gesellschaft das beiliegende Mitgliedschaftsantragsformular von einem ordnungsgemäß ermächtigten Vertreter ausfüllen und übermitteln lassen, wobei alle Felder ausgefüllt werden müssen. Nach Erhalt des Mitgliedschaftsantragsformulars kann THIF die beantragende Gesellschaft kontaktieren und nach weiteren Auskünften über die auf dem Formular angegebenen Daten bitten, um den/die Booking Code(s) oder FCE oder jegliche andere im Rahmen des Programms benötigte Information zu ermitteln.. Innerhalb einer Frist von dreißig (30) Werktagen ab Empfang des Mitgliedschaftsantragsformulars bestätigt THIF der beantragenden Gesellschaft die Anmeldung und übermittelt THIF ihr die ihr zugeteilten Booking- oder FCE-Codes. 5. LAUFZEIT DER MITGLIEDSCHAFT AM PROGRAMM Die Anmeldung im Programm tritt ab dem ersten Tag des Folgemonats der Anmeldungsbestätigung in Kraft, gemäß der im Artikel 4 beschrieben Prozedur. Ab diesem Tag wird die Gesellschaft offiziell Mitgliedsgesellschaft und kann für eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten von den Konditionen und Vorteilen des Programms profitieren. Nach der obengenannten Laufzeit wird THIF die Mitgliedsgesellschaft kontaktieren, sofern mindestens ein (1) B2B Classic Fahrschein erworben wurde, um zu erfragen, ob diese die Mitgliedschaft für eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten verlängern möchte.. 6. ENDE DER MITGLIEDSCHAFT AM PROGRAMM, AUSSCHLUSS UND ÄNDERUNG 6.1. Die Mitgliedsgesellschaft kann ihre Mitgliedschaft am Programm jederzeit kündigen. In diesem Fall muss sie ihre Entscheidung THIF per Einschreiben mit Rückschein oder per an die Adresse b2bclassic@thalys.com mitteilen. Die Mitgliedschaft gilt an dem ersten Tag des Folgemonats, in dem THIF das genannte Einschreiben oder die genannte empfangen hat, als gekündigt THIF behält sich das Recht vor, von Rechts wegen per Einschreiben mit Rückschein oder einfache an die von der Mitgliedsgesellschaft auf ihrem Mitgliedschaftsantragsformular angegebene Adresse jede Mitgliedsgesellschaft (oder, gegebenenfalls, die Anwärtermitgliedsgesellschaft), die eine der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen nicht einhält oder das Programm missbraucht oder es betrügerisch benutzt, unbeschadet jedweder Schadenersatzansprüche von THIF, umgehend vom Programm auszuschließen. 2

3 Unbeschadet des vorstehenden kann THIF ebenfalls von Rechts wegen per Einschreiben mit Rückschein oder einfache an die von der Mitgliedsgesellschaft (oder, gegebenenfalls, von der Anwärtermitgliedsgesellschaft) auf ihrem Mitgliedschaftsantragsformular angegebene Adresse jede Mitgliedsgesellschaft (oder, gegebenenfalls, die Anwärtermitgliedsgesellschaft) umgehend vom Programm ausschließen, die Insolvenz angemeldet hat oder zahlungsunfähig ist, die ein gerichtliches Sanierungs- oder Insolvenzverfahren eingeleitet oder Konkurs angemeldet hat, sich vorläufig auflöst oder auf eine sonstige Art und Weise ihren Betrieb einstellt. THIF kann schließlich jederzeit das Programm beenden oder es ändern, indem sie dies schriftlich per Schreiben an die Mitgliedsgesellschaft (oder, gegebenenfalls, die Anwärtermitgliedsgesellschaft) spätestens drei (3) Monate vor Inkrafttreten der Beendigung oder Änderung des Programms mitteilt Das Ende der Mitgliedschaft am Programm, der Ausschluss aus dem Programm und die Beendigung des Programms aus jeglichem Grund bewirken den sofortigen Verlust aller Vorteile und Privilegien in Verbindung mit dem Status der Mitgliedsgesellschaft. Das Ende der Mitgliedschaft am Programm, der Ausschluss aus dem Programm und die Beendigung des Programms aus jeglichem Grund geben keinen Anspruch auf einen Ausgleich oder Schadenersatz vonseiten von THIF an die Mitgliedsgesellschaft oder eine andere Gesellschaft. 7. BUCHUNG VON B2B CLASSIC-TICKETS Die B2B Classic-Tickets können lediglich über die von THIF zugelassenen Kanäle gebucht werden. Als zugelassene Kanäle im Sinne dieses Artikels, gelten Reiseagenturen, die durch THIF zugelassen sind sowie die Unternehmensportale oder corporate sites unserer Vertreiber: - SNCB : Corporate Online Booking ; - SNCF: Portail Entreprise ; - NS : Rail Corporate. Bei jeder B2B Classic Fahrschein Buchung durch die Mitgliedsgesellschaft müssen die ihr gemäß Artikel 4 zugeteilten Booking- oder FCE-Codes angegeben werden. 8. MERKMALE DES ANSPRUCHS AUF ERMÄSSIGUNG UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN Das Programm gewährt der Mitgliedsgesellschaft während der im Artikel 5 festgelegten Laufzeit der Mitgliedschaft einen Anspruch auf umgehende Ermäßigung in Höhe von 5% beim Kauf von Thalys-Tickets auf lediglich den Preis des Flex-Tarifs in Comfort 1 und dies für zwei Strecken, in beide Richtungen, die beim Registrierungsverfahren ausgewählt wurden (vorbehaltlich des Bestehens der Thalys-Verbindung für diese Zielorte). Diese Ermäßigung gilt nicht für die anderen Strecken. Das Programm ermöglicht ebenfalls, ohne Zusatzkosten und auf ausdrücklichen Antrag der Mitgliedsgesellschaft, Tickets zum Tarif B2B Classic TGB zu buchen. Die B2B Classic Tickets werden namentlich auf die Arbeitnehmer der Mitgliedsgesellschaft ausgestellt, die geschäftlich für die Mitgliedsgesellschaft reisen, und dürfen nur von diesen benutzt werden. Die Mitgliedsgesellschaft wird gebeten zwei der hierunter aufgeführten Strecken auszuwählen: STRECKEN FRANKREICH BELGIEN FRANKREICH NIEDERLANDE ABFAHRT - ZIELORT Paris Brüssel* Paris Antwerpen* Paris Lüttich* Lille Brüssel* Lille Antwerpen* Paris Rotterdam Paris Amsterdam 3

4 PARIS DEUTSCHLAND BELGIEN NIEDERLANDE BELGIEN DEUTSCHLAND Paris Schiphol Lille Rotterdam Lille Amsterdam Lille Schiphol Paris Aachen Paris Köln Paris Essen Paris Düsseldorf Paris Duisburg Paris Düsseldorf Flughafen Paris - Dortmund Brüssel Rotterdam* Brüssel Amsterdam* Brüssel Schiphol* Antwerpen Rotterdam* Antwerpen Amsterdam* Antwerpen Schiphol* Brüssel Aachen* Brüssel Köln* Brüssel Dortmund* Brüssel Duisburg* Brüssel Düsseldorf* Brüssel Düsseldorf Flughafen* Brüssel Essen* Lüttich Aachen* Lüttich Köln* Lüttich Dortmund* Lüttich Duisburg* Lüttich Düsseldorf* Lüttich Düsseldorf Flughafen* Lüttich Essen* * Die Mitgliedsgesellschaft kann die Option Toute Gare Belge / Alle belgischen Bahnhöfe (TGB) abschließen. Für jede der beiden ausgewählten Strecken teilt die Mitgliedsgesellschaft mit welche Teilstücke (Abfahrt-Zielort) sie interessieren. Die Umtausch- und Erstattungsbedingungen des B2B Classic Fahrscheins sind wie folgt: - Volle Erstattung vor und nach Abfahrt des Zuges, am Tag der Abfahrt - Uneingeschränkter Umtausch vor der Abfahrt des Thalys, - Umtausch bis eine Stunde nach der Abfahrt am Abfahrtsbahnhof. Der Tarif B2B Classic kann von der Mitgliedsgesellschaft nicht für eine Buchung für Reisegruppen von über neun (9) Personen in demselben Thalys an demselben Tag benutzt werden. Die Mitgliedsgesellschaft haftet alleine für die betrügerische Nutzung des Ermäßigungsanspruchs und anderer Vorteile aufgrund der Mitgliedschaft am Programm durch ihre Arbeitnehmer. 9. ANDERE VERGÜNSTIGUNGEN DES PROGRAMMS Die Personen, die für die Mitgliedsgesellschaft zum Tarif B2B Classic in Comfort 1 geschäftlich reisen, haben an demselben Tag, für den sie ein Thalys-Ticket gebucht haben, Zugang zu jedem Thalys-Zug, der dieselbe Strecke fährt, wobei nicht gewährleistet wird, dass sie einen Sitzplatz oder Verpflegung erhalten. Unbeschadet der zuvor beschriebenen flexiblen Auswahlmöglichkeiten wird im Falle einer Änderung empfohlen, um einen Sitzplatz und die Verpflegung am Sitzplatz in CF 1 zu erhalten, 4

5 den B2B Classic Fahrscheinordnungsgemäß umzutauschen. Dies kann an einer der nachfolgenden Verkaufsstellen getan werden: * An der ursprünglichen Verkaufsstelle, * An den Schaltern der Thalys-Bahnhöfe in Belgien, den Niederlanden und Frankreich, * Per Telefon über den Service Direkter Umtausch: o In Frankreich: täglich von 7 bis 22 Uhr, unter der Nummer (0,30 EUR/Min). o In Belgien: täglich von 7 bis 22 Uhr, unter der Nummer (0,30 EUR/Min). o In Deutschland: täglich von 7 bis 22 Uhr unter der Nummer (0,14 EUR/Min von einem Festnetzanschluss und 0,42 EUR/Min aus dem Mobilfunk). o In den Niederlanden: täglich rund um die Uhr unter der Nummer (Kosten variieren je nach Anbieter). Der Sachbearbeiter gibt per Telefon die neuen Zug-, Wagen- und Platznummern durch, die auf das Ticket zu schreiben sind. Er gibt ebenfalls einen Zugangscode an, der dem Train Manager mitgeteilt werden muss. 10. HAFTUNG 10.1 Haftung der Mitgliedsgesellschaft Die Mitgliedsgesellschaft garantiert gegenüber THIF, dass ihre Arbeitnehmer, die diesbezüglich gebührend angewiesen werden müssen, die in den Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen vorgesehenen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen einhalten. Die Mitgliedsgesellschaft haftet allein für die betrügerische Nutzung des Anspruchs auf Ermäßigung und der Vorteile aufgrund der Mitgliedschaft am Programm und die Nichteinhaltung der gesamten in den Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen vorgesehenen Pflichten durch ihre Arbeitnehmer. Ungeachtet jedweder gegensätzlichen Klausel und unbeschadet aller anderen Rechte aufgrund der Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen oder des anwendbaren Rechts, behält sich THIF das Recht vor, die Entschädigung für einen Schaden aufgrund eines Missbrauchs oder eines Verstoßes durch die Mitgliedsgesellschaft oder ihre Arbeitnehmer gegen eine Bestimmung der Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen zu erhalten Haftung von THIF Die Mitgliedsgesellschaft erkennt ausdrücklich an und akzeptiert, dass der exklusive Gegenstand des Programms darin besteht, der Mitgliedsgesellschaft während der Laufzeit der Mitgliedschaft am Programm und gemäß den darin vorgesehenen Bedingungen einen Anspruch auf Ermäßigung der Preise der Thalys-Tickets des Flex-Tarifs in Comfort 1 zu gewährleisten. THIF schließt ausdrücklich jede Haftung für die der Mitgliedsgesellschaft oder ihren Arbeitnehmern von Drittunternehmen angebotenen Serviceleistungen (wie Autovermietungsunternehmen, Taxiunternehmen, Eisenbahnbeförderer usw.) aus, die nicht spezifisch Teil des Gegenstands des Programms sind. Die Mitgliedsgesellschaft akzeptiert ausdrücklich, dass die in den vorliegenden Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen beschriebenen Vergünstigungen von THIF während der Laufzeit des Programms geändert oder sogar gelöscht werden können, ohne dass solche Änderungen oder ein solches Löschen einen Anspruch auf eine Entschädigung vonseiten der THIF geben. Desgleichen hat die Mitgliedsgesellschaft keinen Anspruch darauf, eine Reklamation einzureichen, wenn eine Thalys-Verbindung für einen Zielort wegfällt. Die Gesellschaft erkennt an und akzeptiert, dass der Verkauf der Thalys B2B Classic-Tickets im Rahmen des vorliegenden Vertrags ausschließlich von zugelassenen Verkaufsstellen durchgeführt und bearbeitet wird (und somit insbesondere nicht von THIF). 11. ÜBERTRAGBARKEIT DER RECHTE UND PFLICHTEN Die Mitgliedsgesellschaft kann Dritten die Rechte und Pflichten aufgrund ihrer Mitgliedschaft am Programm nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von THIF übertragen. 5

6 THIF kann die Rechte und Pflichten aufgrund der Mitgliedschaft der Mitgliedsgesellschaft am Programm nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der Letztgenannten übertragen, THIF kann jedoch alle oder einen Teil der Rechte und Pflichten daraus an eine Gesellschaft der Thalys- Gruppe übertragen und/oder diese unterbeauftragen, indem sie dies der Mitgliedsgesellschaft in einem einfachen Schreiben mitteilt. Als Thalys-Gruppe gilt die Gruppe der Gesellschaften für die Organisation, Ausführung und den Vertrieb der Serviceleistungen/Produkte von Thalys. 12. AUSWEITUNG DER NUTZUNG DES PROGRAMMS Die Mitgliedsgesellschaft kann die Vorteile aufgrund der Mitgliedschaft am Programm ebenfalls auf ihre Standorte, Filialen und/oder Zweigstellen ausweiten, insofern die Mitgliedsgesellschaft diese kontrolliert. Hierfür muss die Mitgliedsgesellschaft vorher THIF schriftlich darüber in Kenntnis setzen und THIF eine Liste der genannten Standorte, Filialen und/oder Zweigstellen übermitteln. Ein Unternehmen wird im Sinne des vorangehenden Artikel 12.1 kontrolliert: 1 wenn die Mehrheit der Wahlrechte aller Aktien, Anteile oder Gesellschafterrechte von der betroffenen Gesellschaft gehalten werden, 2 wenn ein Gesellschafter das Recht hat, die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder oder Geschäftsführer zu ernennen oder ihres Amts zu entheben, 3 wenn ein Gesellschafter aufgrund der Satzung der betroffenen Gesellschaft oder mit ihr abgeschlossenen Vereinbarungen die Kontrolle über sie hat, 4 wenn ein Gesellschafter aufgrund von mit anderen Gesellschaftern der betroffenen Gesellschaft abgeschlossenen Vereinbarungen über die Mehrheit der Wahlrechte der Aktien, Anteile oder Gesellschafterrechte dieser Gesellschaft hält, und/oder 5 im Falle der gemeinsamen Kontrolle Die Mitgliedsgesellschaft garantiert gegenüber THIF, dass ihre Standorte, Filialen und/oder Zweigstellen sowie deren Arbeitnehmer, die diesbezüglich gebührend angewiesen werden müssen, die in den Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen vorgesehenen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen einhalten. Die Mitgliedsgesellschaft ist gegenüber THIF allein für die Einhaltung der gesamten in den Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen vorgesehenen Pflichten durch ihre Standorte, Filialen und/oder Zweigstellen und deren Arbeitnehmer verantwortlich. Ungeachtet jedweder gegensätzlichen Klausel und unbeschadet aller anderen Rechte aufgrund der Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen oder des anwendbaren Rechts, behält sich THIF das Recht vor, die Entschädigung eines Schadens aufgrund eines Missbrauchs oder eines Verstoßes durch einen Standort, eine Filiale oder eine Zweigstelle oder deren Arbeitnehmer gegen eine Bestimmung der Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen zu erhalten. Insofern THIF die Mitgliedsgesellschaft gemäß den Bestimmungen von Artikel 6 aus dem Programm ausschließen kann, kann sie dies vollständig oder teilweise tun, dies ist auch lediglich für einen/eine der Standorte, Filialen und/oder Zweigstellen möglich. 13. NACHHALTIGE ENTWICKLUNG THIF und die Mitgliedsgesellschaft verpflichten sich, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen sowie die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation einzuhalten, die ihr jeweiliges Land abgeschlossen hat. Insbesondere verbieten sich THIF und die Mitgliedsgesellschaft unter anderem die Inanspruchnahme von Schwarzarbeit, illegaler Arbeit oder Zwangsarbeit sowie von Kinderarbeit. THIF und die Mitgliedsgesellschaft verpflichten sich des Weiteren, die jeweils für sie geltenden Umweltschutzgesetze einzuhalten. Sollte die Mitgliedsgesellschaft gegen eine dieser Verpflichtungen verstoßen, kann THIF sie unter Anwendung von vorstehendem Artikel 6.2. vom Programm ausschließen. 6

7 14. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT Das Programm und die vorliegenden Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen unterliegen dem belgischen Recht. Jedwede Streitigkeit hinsichtlich des Abschlusses, der Anwendung und der Auslegung der Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen werden den Gerichten von Brüssel vorgelegt. 15. SONSTIGES Keinesfalls kann die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Anspruchs oder Rechtsmittels, die in den Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen oder gemäß den geltenden Gesetzen vorgesehen sind, als Verzicht auf diesen Anspruch oder dieses Rechtsmittel ausgelegt werden und auch keinen solchen Verzicht bewirken. Desgleichen kann die Ausübung eines Anspruchs oder Rechtsmittels als Verzicht eines anderen Anspruchs oder Rechtsmittels (in den Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen oder gemäß den geltenden Gesetzen vorgesehen) ausgelegt werden und auch keinen solchen Verzicht bewirken. Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen von einem laut Gesetz zuständigen Gericht als nichtig, gesetzeswidrig oder unanwendbar erklärt werden, werden hierdurch die anderen Bestimmungen nicht nichtig, gesetzeswidrig oder unanwendbar, sondern bleiben weiterhin gültig. Die Parteien werden die nichtige, gesetzeswidrige oder unanwendbare Bestimmung durch eine neue Klausel ersetzen, die bestmöglich dem Zweck der ursprünglichen Klausel entspricht. 7

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