Seite. Auf der sicheren ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe. Lernziele. Arbeitsmedizinische Vorsorge

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Seite. Auf der sicheren ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe. Lernziele. Arbeitsmedizinische Vorsorge"

Transkript

1 ARBEIT UND GESUNDHEIT Informationen und Lehrmaterial für die berufliche Bildung UnterrichtsHilfe Arbeitsmedizinische Vorsorge Auf der sicheren Seite Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind notwendig und wichtig, wenn man während seines Berufslebens und danach gesund bleiben will. Die regelmäßigen Untersuchungen durch einen Arbeitsmediziner helfen dabei, frühzeitig Krankheiten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen aufzudecken und gezielt etwas dagegen zu unternehmen. Diese Chance sollte sich kein Arbeitnehmer entgehen lassen. Lernziele Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen sich klar darüber werden, dass sie am Arbeitsplatz möglicherweise gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind; ihre eventuell vorhandenen Vorbehalte gegenüber Vorsorgeuntersuchungen abbauen; sich bewusst machen, dass potenzielle Gesundheitsschäden nur durch regelmäßige Aufklärung, Kontrolle und Früherkennung in Grenzen gehalten oder gemindert werden können; den Unterschied zwischen allgemeinen und speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen kennen; über die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers Bescheid wissen. DEZEMBER 2006 UNTERRICHTSHILFE

2 ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE Für die Lerneinheit Verteilen Sie die Zeitschrift ARBEIT UND GESUNDHEIT next, Ausgabe Dezember Einstieg: Um in das Thema einzuführen, bietet es sich an, im Kurs die Jugendbeilage der Zeitschrift ARBEIT UND GESUNDHEIT next, Dezember-Ausgabe 2006, lesen zu lassen. Auf den vier Jugendseiten wird auch das Thema Arbeitsmedizinische Vorsorge behandelt und zwar in Form eines Interviews mit einer Arbeitsmedizinerin. Alternativ können Sie die Lerneinheit mit den Einstiegsfragen auf der Kopiervorlage (Seite 5) beginnen. Die Teilnehmer besprechen zuerst in Gruppen untereinander die Fragen auf den Karten. Es geht zunächst nur darum, eine Sensibilität für den sorgsamen Umgang mit der eigenen Gesundheit aufzubauen. Vervielfältigen Sie die Kopiervorlage auf Seite 5 und schneiden Sie die Kärtchen aus. Verteilen Sie je einen Stapel in den Kleingruppen. Zum Beispiel die Internetseiten Sehen Sie sich vorher die empfohlenen Internetseiten (Seite 6) an. Verlauf: Nachdem einige Aspekte aus der Kleingruppendiskussion aufgegriffen und dabei entstandene Fragen im Plenum behandelt wurden, können Sie in den Gruppen unterschiedliche Teilbereiche bearbeiten lassen. Lassen Sie dafür wenn nicht bereits geschehen - den in der next-beilage abgedruckten Text lesen. Ziel: Teile des Inhalts werden für die anderen Teilnehmer im Plenum dargestellt und zusammengefasst. Teilbereiche sind die verschiedenen Untersuchungen, die ärztliche Schweigepflicht, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und -nehmern. Die Gruppen präsentieren ihr Teilthema für die anderen Kursteilnehmer so anschaulich wie möglich: an der Tafel, mit Folie auf dem Tageslichtprojektor o. a. Falls die Möglichkeit besteht, können die Teilnehmer auch im Computerraum arbeiten und hier auf von Ihnen vorgegebenen Internetseiten recherchieren. Während der Kurzpräsentationen machen sich die Teilnehmer Notizen zu den jeweiligen Informationen. Dabei sollten Sie immer wieder wichtige Details vertiefen und wiederholen. Ende: Zur Ergebnissicherung der Lerneinheit können die Teilnehmer die Richtig-Falsch-Fragen auf dem Arbeitsblatt (Seite 4) beantworten. Zusätzlich bietet es sich an, ein Interview zum Thema arbeitsmedizinische Vorsorge im (eigenen) Betrieb durchzuführen und zwar entweder mit einem Vorgesetzten, dem Betriebsarzt und/oder mit einem langjährigen, erfahrenen Kollegen. Dabei sollte der Schwerpunkt zum einen auf den Gesundheitsrisiken der jeweiligen Berufe und Tätigkeiten liegen und zum anderen auf den Maßnahmen, die von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern unternommen werden, um Unfallgefahren und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Kopieren Sie das Arbeitsblatt Wissen Sie jetzt Bescheid? auf Seite 4 für alle Teilnehmer. Lösungen zum Arbeitsblatt auf Seite 4: 1: falsch 2: falsch; 3: richtig; 4: richtig; 5: falsch; 6: falsch; 7: richtig; 8: richtig; 9: richtig; 10: richtig. Vorbeugen ist clever Jeder Arbeitgeber trägt per Gesetz auch Verantwortung für die Gesunderhaltung seiner Mitarbeiter. Das bedeutet unter anderem eine aktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder dem arbeitsmedizinischen Dienst wenn es keinen eigenen Betriebsarzt gibt. Und das sind deren Aufgaben: Arbeitgeber und Betriebsarzt erarbeiten einen arbeitsmedizinischen Vorsorgeplan zu den einzelnen Tätigkeitsfeldern des Betriebes und kümmern sich um die Organisation der Ersten Hilfe. Der Betriebsarzt analysiert und beurteilt gemeinsam mit dem Arbeitgeber tätigkeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Er berät ihn, wie gesundheitliche Risiken vermindert oder besser noch beseitigt werden können. Zum Beispiel empfiehlt er das Methodischer Hinweis Internet-Hinweis Arbeitsauftrag Hintergrundinformationen Lernziele Arbeitsblatt Kopier- / Folienvorlage Lehrmaterial / Medien 2 UNTERRICHTSHILFE DEZEMBER 2006

3 ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung wie Schutzbrille, Gehörschutz, Fußschutz etc. Der Betriebsarzt klärt die Mitarbeiter über mögliche Gesundheitsgefahren auf und berät sie, wie sie sich schützen können. Der Betriebsarzt führt regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch. Dadurch kann er arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkennen und eine Behandlung einleiten. Vorsorgeuntersuchungen Man unterscheidet zwischen allgemeinen und speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Erstere sind freiwillig und finden in regelmäßigen Abständen statt. Sie dienen der Aufklärung über mögliche Gefahren und Risiken bei der Tätigkeit. Große Betriebe haben hierfür einen eigenen Betriebsarzt, kleinere Unternehmen engagieren zum Beispiel einen Arbeitsmediziner des Arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD). Zu der Untersuchung gehören zum Beispiel ein Hör- und Sehtest, EKG und ein Lungenfunktionstest. Das Ergebnis der Untersuchung wird zwar dokumentiert, aber dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt es unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Stellt der Arzt eine Erkrankung fest, empfiehlt er dem Mitarbeiter, einen Fachoder Hausarzt aufzusuchen. Eine Behandlung gehört nicht zu seinem Aufgabengebiet. Typische arbeitsbedingte Erkrankungen sind zum Beispiel Muskelund Skeletterkrankungen, Lärmschwerhörigkeit, berufsbedingte Allergien und Hautkrankheiten. Tätigkeiten, bei denen Mitarbeiter besonderen chemischen, physikalischen oder biologischen Einwirkungen (Lärm, Hitze, Gefahrstoffen) ausgesetzt sind, bedürfen auf der Grundlage der Gefahrstoffverordnung und der Biostoffverordnung einer speziellen medizinischen Vorsorge, die nur von Ärzten mit besonderer Ermächtigung ausgeübt werden darf. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und findet nach folgendem Muster statt: In der Erstuntersuchung wird festgestellt, ob gesundheitliche Faktoren gegen eine Aufnahme der Tätigkeit sprechen. Sie klärt, ob der Mitarbeiter einer bestimmten Arbeit gesundheitlich gewachsen ist. Die in regelmäßigen Abständen stattfindenden Nachuntersuchungen prüfen, ob die Unbedenklichkeit weiterhin gegeben ist, oder ob bei dem Mitarbeiter mittlerweile Anzeichen gesundheitlicher Schäden bestehen. Bei Tätigkeiten, von denen Krebsgefahr oder erbgutverändernde Krankheiten ausgehen können, sind vom Arbeitgeber sogar nach Ausscheiden aus dem Betrieb oder dem Wechsel des Aufgabenbereichs nachgehende Untersuchungen anzubieten, um rechtzeitig mögliche Spätfolgen behandeln zu können. Die ärztliche Bescheinigung der speziellen Vorsorgeuntersuchungen enthält keinen Befund, sondern nur das Ergebnis, das der Untersuchte als Kopie erhält. Das Ergebnis kann folgendermaßen lauten: Keine gesundheitlichen Bedenken Keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen Befristete gesundheitliche Bedenken Dauernde gesundheitliche Bedenken. Im Falle existierender gesundheitlicher Bedenken wird der Facharzt dem Arbeitgeber dazu raten, den Arbeitsplatz auf bestimmte Risiken hin zu überprüfen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat oder Personalrat über die Risiken und über bevorstehende Maßnahmen zu informieren. Rechte und Pflichten haben bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind Pflichtuntersuchungen für Mitarbeiter, drücken gibt es da nicht. Nicht zuletzt aus eigenem Interesse sollte sich der Arbeitnehmer an die Vorgaben des Arztes halten. Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen wie die Bildschirmarbeitsplatz-Vorsorge sind im Gegensatz dazu freiwillig für den Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Schweigen ist Pflicht Normalerweise gilt auch bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen die ärztliche Schweigepflicht. Nur ernsthafte Befunde können diese aufheben. Dies ist nur in Fällen unmittelbarer Gefahr auch gegen die Einwilligung des Untersuchten erlaubt. Falls beispielsweise ein Mitarbeiter an Diabetes erkrankt ist, und dieser sich bei Unterzuckerung selbst oder Dritte gefährden könnte (z. B. bei Arbeiten auf dem Gerüst, beim Bedienen einer Maschine, im Umgang mit Gefahrstoffen), muss der Vorgesetzte informiert werden. Aber ganz klar ist: Untersuchungsergebnisse dürfen nicht zu einem Beschäftigungsverbot führen. weiter Seite 6 Zum Nachlesen: betriebsärztliche Schweigepflicht im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). DEZEMBER 2006 UNTERRICHTSHILFE 3

4 Arbeitsblatt ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE Wüssten Sie Bescheid? 1. Jeder Mitarbeiter ist für die Erhaltung seiner Gesundheit ganz allein verantwortlich. richtig falsch 2. Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist nicht obligatorisch, wer nicht will, braucht nicht hinzugehen. 3. Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen sind freiwillig. 4. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind sinnvoll und notwendig, um arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können. 5. Wenn der Betrieb keinen eigenen Betriebsarzt hat, muss der Arbeitgeber keine Vorsorgeuntersuchungen anbieten. 6. Der Arbeitgeber muss per Gesetz allgemeine Untersuchungen wie die Bildschirmarbeitsplatzvorsorge-Untersuchung jedes Jahr anbieten. 7. Die nachgehende Untersuchung bei speziellen Vorsorgeuntersuchungen prüft die weitere Unbedenklichkeit der Tätigkeit des Mitarbeiters. 8. Die nachgehende Untersuchung ist verpflichtend für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. 9. Der Arzt unterliegt bis auf wenige Ausnahmen der Schweigepflicht. 10. Der Betriebsarzt klärt über mögliche Gesundheitsgefahren auf und berät, wie man sich schützen kann. DEZEMBER 2006 UNTERRICHTSHILFE 4

5 Kopier-/Folienvorlage ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE Umfrage Gehst du privat regelmäßig zur ärztlichen Routineuntersuchung, z. B. auch zum Zahnarzt? Begründe deine Antwort. Bist du momentan bei deiner Arbeit einem Gesundheitsrisiko ausgesetzt? Wenn ja, welchem? Was könnten potenzielle gesundheitliche Risiken deines Berufes sein? Wurdest du von deinem Arbeitgeber auf mögliche Gefahren hingewiesen? Wenn ja, auf welche? Hat jemand aus deinem Betrieb ernste gesundheitliche Schäden davongetragen, die wahrscheinlich durch die Arbeit bedingt sind? Wenn ja, welche? Kennst du den Unterschied zwischen einer allgemeinen und einer spezifischen Vorsorgeuntersuchung am Arbeitsplatz? Warum sollte sich jeder Beschäftigte an die Vorgaben des Betriebsarztes halten? Fallen dir Berufe ein, bei denen die Arbeitnehmer speziellen Belastungen ausgesetzt sind? DEZEMBER 2006 UNTERRICHTSHILFE 5

6 Lehrmaterialien/ Medien ARBEIT UND GESUNDHEIT next: Arbeitsmedizinische Vorsorge. Ausgabe November Download unter (Magazin > Archiv). Die passende UnterrichtsHilfe findet man unter: (teacher > UnterrichtsHilfe > Archiv). Bitte beachten Sie, dass es sich um eine ältere Ausgabe handelt und deshalb nicht alle Informationen der aktuellen Vorschriftenlage entsprechen. - Reihe ARBEIT UND GESUNDHEIT BASICS, Heft 1: Grundregeln (BGI 597-1) und Heft 26: Start in den Beruf (BGI ), herausgegeben vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG). Zu beziehen über den Universum Verlag GmbH, Wiesbaden, Bestell-Fax: 0611/ , vertrieb@universum.de. Infos im Internet: Rund um das Thema arbeitsmedizinische Vorsorge gibt es viele Informationen im Internet zum Herunterladen und Ausdrucken. Einige nützliche Adressen: Mithilfe der Stichwortsuche Arbeitsmedizinische Vorsorge findet man kurze und verständliche Informationen zu den einzelnen Untersuchungen. Auf der Homepage des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte gibt es übersichtliche Informationen zum Thema. Die Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bietet reichliche Informationen (Stichwortsuche Arbeitsmedizinische Vorsorge ). Dort werden u.a. auch FAQs angesprochen. Homepage des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Auch hier sind ausführliche Informationen zum Thema gesammelt. Die Untersuchung beinhaltet u.a. eine Ganzkörperund Urinuntersuchung. Ggf. werden Ergänzungsuntersuchungen bei einem Facharzt veranlasst. Die Kosten übernimmt das zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Jugendarbeitsschutzuntersuchung Der berufliche Gesundheitscheck beginnt schon vor Arbeitsbeginn mit der Jugendarbeitsschutzuntersuchung. Sie gilt laut Jugendarbeitsschutzgesetz für alle Jugendlichen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen. Die Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme der Ausbildung. Die Nachuntersuchung soll vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres durchgeführt werden, sofern der Jugendliche dann noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das Ergebnis der Untersuchung geht nur an den Jugendlichen selbst. Er muss letztendlich selbst entscheiden, ob er aufgrund der Ergebnisse fit für den Beruf ist. Jetzt auch Bestellung der Klassensätze von ARBEIT UND GESUNDHEIT next inklusive UnterrichtsHilfe im Internet möglich unter ( > Shop > kostenlose Schulmaterialien). VORSCHAU Folgende Themen werden in den kommenden UnterrichtsHilfen behandelt: Januar: Berufe mit Kniebelastungen Februar: Prüfungsangst März: Lärm/Gehörschutz Impressum ARBEIT UND GESUNDHEIT UNTERRICHTSHILFE MONAT 2006 Herausgeber: HVBG Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Sankt Augustin. Redaktion: Martin Rüddel (verantwortlich), Sankt Augustin, Gabriele Albert, Wiesbaden. Text: Christiane Bolte, Brixen. Cartoon: Michael Hüter. Verlag: Universum Verlag GmbH & Co. KG, Wiesbaden, Telefon 06 11/ , Telefax - 181, Internet oder info@universum.de. Grafisches Konzept: a priori werbeagentur, Wiesbaden. Druck: altmanndruck GmbH, Berlin. ARBEIT UND GESUNDHEIT ARBEIT UND GESUNDHEIT www. nextline.de Unterrichts- Hilfe Blended Learning DEZEMBER 2006 UNTERRICHTSHILFE 6

Kurz. und bündig Betriebsanweisungen sollen helfen, Unfälle und Gesundheitsgefahren ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe

Kurz. und bündig Betriebsanweisungen sollen helfen, Unfälle und Gesundheitsgefahren ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe ARBEIT UND GESUNDHEIT 10 05 Informationen und Lehrmaterial für die berufliche Bildung UnterrichtsHilfe Betriebsanweisungen Kurz und bündig Betriebsanweisungen sollen helfen, Unfälle und Gesundheitsgefahren

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge Neue Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 31.10.2013 mit Stärkung der Selbstbestimmung der Mitarbeiter Ziele der Arbeitsmedizinischen Vorsorge: Arbeitsbedingte

Mehr

ArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung

ArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung - die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung Die Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge trat am 23.Dezember 2008 in Kraft. Die Arbeitsmedizinische

Mehr

Drehen,Bohren, Fräsen ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe

Drehen,Bohren, Fräsen ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe ARBEIT UND UnterrichtsHilfe 106 Informationen und Lehrmaterial für die berufliche Bildung Metallbearbeitung Drehen,Bohren, Fräsen Scharfe Kanten, fliegende Späne, rotierende Werkstücke, Staub und Lärm:

Mehr

ODIN - nachgehende Untersuchungen im Kontext der neuen Verordnung. Dr. Matthias Kluckert Leiter Fachbereich Arbeitsmedizin BG RCI, Heidelberg

ODIN - nachgehende Untersuchungen im Kontext der neuen Verordnung. Dr. Matthias Kluckert Leiter Fachbereich Arbeitsmedizin BG RCI, Heidelberg ODIN - nachgehende Untersuchungen im Kontext der neuen Verordnung Dr. Matthias Kluckert Leiter Fachbereich Arbeitsmedizin BG RCI, Heidelberg Gliederung 1. Was sind nachgehende Untersuchungen 2. Geschichte

Mehr

Lernen und Gesundheit. Wer macht was? Illustration: Michael Hüter. Arbeitsschutz im Betrieb 12/2018

Lernen und Gesundheit. Wer macht was? Illustration: Michael Hüter.   Arbeitsschutz im Betrieb 12/2018 Wer macht was? Unternehmerinnen und Unternehmer sind verantwortlich für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb veranlassen Gefährdungsbeurteilungen und entsprechende Schutzmaßnahmen

Mehr

Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes

Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes B A D GmbH Thema Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes Dr. med. Fatih Sirin Facharzt für Arbeitsmedizin B A D GmbH Gesund am NOK Arbeitskreis BGM 22.11.2017 www.bad-gmbh.de/ www.teamprevent.com

Mehr

Durchblick gefragt ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. Lernziele

Durchblick gefragt ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. Lernziele 7 2007 Informationen und Lehrmaterial für die berufliche Bildung UnterrichtsHilfe Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Durchblick gefragt Sicherheitszeichen dienen der schnellen Orientierung.

Mehr

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Leiterin des Referates Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach dem SGB VII im Bundesministerium für Arbeit und Soziales IIIb1@bmas.bund.de

Mehr

> Start in den Beruf BASICS. sicher & gesund arbeiten

> Start in den Beruf BASICS. sicher & gesund arbeiten > Start in den Beruf BASICS sicher & gesund arbeiten > Inhaltsverzeichnis 1. Vorschriften, die Sie kennen sollten... 4 2. Wer macht was im Arbeitsschutz?... 8 3. Die ersten Wochen im neuen Job... 13 4.

Mehr

Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information

Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information 504-41 BGI/GUV-I 504-41 Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 Arbeiten mit Absturz gefahr Januar 2010 Herausgeber Deutsche

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.2 Mineralischer Staub, Teil 2: Asbestfaserhaltiger Staub BGI/GUV-I 504-1.2 Juni 2009

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: 1-Chlor-2,3-epoxypropan

Mehr

Dienstanweisung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Dienstanweisung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen: Zielsetzung der Vorsorgeuntersuchungen Eine wichtige Aufgabe der betriebsärztlichen Betreuung ist die Durchführung und Bewertung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen.

Mehr

Giftig, ätzend, explosiv! ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe

Giftig, ätzend, explosiv! ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe ARBEIT UND GESUNDHEIT UnterrichtsHilfe 505 Informationen und Lehrmaterial für die berufliche Bildung Gefahrstoffe Giftig, ätzend, Täglich können wir mit Gefahrstoffen in Berührung kommen: Zu Hause, in

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Umgang mit schadstoffbelasteten Objekten

Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Umgang mit schadstoffbelasteten Objekten Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Umgang mit schadstoffbelasteten Objekten Dr. Markus Sander, VBG Berlin 10.11. 2016 Arbeitsmedizinischen Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme

Mehr

Es passiert schneller, als man denkt

Es passiert schneller, als man denkt Arbeitsunfall Es passiert schneller, als man denkt 02 I 2012 Folie 1 Folie 2 Die gesetzliche Unfallversicherung Träger: Berufsgenossenschaften für die gewerbliche Wirtschaft bzw. die Landwirtschaft sowie

Mehr

passiert Es ist schnell ARBEIT UND GESUNDHEIT UnterrichtsHilfe Arbeitsunfall Lernziele

passiert Es ist schnell ARBEIT UND GESUNDHEIT UnterrichtsHilfe Arbeitsunfall Lernziele 5 2009 Informationen und Lehrmaterial für die berufliche Bildung. www.nextline.de UnterrichtsHilfe Arbeitsunfall Es ist schnell passiert Eine kleine Unachtsamkeit reicht, schon ist es passiert: Knapp eine

Mehr

amtliche bekanntmachung

amtliche bekanntmachung Nr. 1023 31. Juli 2014 amtliche bekanntmachung Dienstvereinbarung zur Regelung der Durchführung der arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G25 für die Beschäftigten

Mehr

Neuregelung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Neuregelung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Gewerbeaufsichtsamt Hannover Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz Neuregelung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Kongress für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz am

Mehr

DGUV. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband. Arbeit & Gesundheit BASICS DGUV. Start in den Beruf

DGUV. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband. Arbeit & Gesundheit BASICS DGUV. Start in den Beruf DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband DGUV Arbeit & Gesundheit BASICS Start in den Beruf 1 i N H A LT s V E R z E i c H N i s Und los geht s! 3 Vorschriften, die sie kennen sollten

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge Unternehmen TIERMEDIZIN Arbeitsmedizinische Vorsorge Welche Ziele sollten Sie erreichen? Die Beschäftigten werden individuell von der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt beraten, gegebenenfalls untersucht

Mehr

Null Plan? ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe

Null Plan? ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe ARBEIT UND GESUNDHEIT UnterrichtsHilfe 806 Informationen und Lehrmaterial für die berufliche Bildung Null Plan? kann Leben retten. Vorausgesetzt, man weiß am Unfallort, was zu tun ist. Wer nur hilflos

Mehr

Jugendarbeitsschutzgesetz/ Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen

Jugendarbeitsschutzgesetz/ Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen Jugendarbeitsschutzgesetz/ Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen Inhaltsübersicht Die Erstuntersuchung Die erste Nachuntersuchung Weitere Nachuntersuchungen Die außerordentliche Nachuntersuchung Die

Mehr

amtliche bekanntmachung

amtliche bekanntmachung Nr. 1022 31. Juli 2014 amtliche bekanntmachung Dienstvereinbarung zur Regelung der Durchführung der arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G41 für die Beschäftigten

Mehr

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Gesetze und Verordnungen Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung

Mehr

DQS-Forum für Profis Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2

DQS-Forum für Profis Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2 DQS-Forum für Profis 2011 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2 Gliederung Themenübersicht Rechtsgrundlagen Focus arbeitsmedizinische Betreuung Umsetzung in die Praxis

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grund satz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Labortierstaub in Tierhaltungsräumen und

Mehr

Linke Seite: - Grün: Umweltbezogene Einflüsse wirken auf uns alle, müssen beachtet werden, sind aber nicht direkter Teil der ArbmedVV.

Linke Seite: - Grün: Umweltbezogene Einflüsse wirken auf uns alle, müssen beachtet werden, sind aber nicht direkter Teil der ArbmedVV. 1 2 Linke Seite: - Grün: Umweltbezogene Einflüsse wirken auf uns alle, müssen beachtet werden, sind aber nicht direkter Teil der ArbmedVV. - Blau: Individuum/Konstitution: Jeder Mensch bringt sein eigene

Mehr

Die Azubi-Formel: sicher + richtig + gut = TOP AUSBILDUNG. Kopiervorlage Arbeitsblatt A1

Die Azubi-Formel: sicher + richtig + gut = TOP AUSBILDUNG. Kopiervorlage Arbeitsblatt A1 Kopiervorlage Arbeitsblatt A1 Die Azubi-Formel: sicher + richtig + gut = TOP AUSBILDUNG d. h. so arbeiten, dass der oder die Auszubildende sich nicht verletzt oder erkrankt d. h. nach den geltenden Gesetzen

Mehr

Nur nicht. selbst tragen ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe

Nur nicht. selbst tragen ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe ARBEIT UND GESUNDHEIT UnterrichtsHilfe 805 Informationen und Lehrmaterial für die berufliche Bildung Hebe- und Tragehilfen Nur nicht selbst tragen Schweres und häufiges Heben und Tragen gehört für viele

Mehr

Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

Jugendarbeitsschutzuntersuchungen Jugendarbeitsschutzuntersuchungen Umsetzung im Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Referat 26 Gewerbeaufsicht, Mess- und Eichwesen, Verbraucherschutz 25. April 2009

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge Unternehmer/-innen BERTUNG UND BETREUUNG rbeitsmedizinische Vorsorge Welche Ziele sollten Sie erreichen? Die Beschäftigten werden individuell von einer Betriebsärztin oder einem Betriebsarzt beraten, gegebenenfalls

Mehr

Der WAI als Routineanwendung beim Betriebsarzt. WAI als Screening Instrument in der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Der WAI als Routineanwendung beim Betriebsarzt. WAI als Screening Instrument in der arbeitsmedizinischen Vorsorge Der WAI als Routineanwendung beim Betriebsarzt WAI als Screening Instrument in der arbeitsmedizinischen Vorsorge Dr. Thomas Kopf Arzt für Arbeitsmedizin Dr. Brigitte Seemann Ärztin für Arbeitsmedizin Die

Mehr

Fragen und Antworten zur arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Fragen und Antworten zur arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Fragen und Antworten zur arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Die nachfolgenden Fragen und Antworten beziehen sich auf die Verordnung zur arbeitsmedizinischen

Mehr

Fragen und Antworten zur arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Fragen und Antworten zur arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Fragen und Antworten zur arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Die nachfolgenden Fragen und Antworten beziehen sich auf die Verordnung zur arbeitsmedizinischen

Mehr

Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information

Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information 504-31 BGI/GUV-I 504-31 Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 31 Überdruck ung s s a Anp 8 n i t ächs 8.12.200arbeitet. n m

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Unausgehärtete Epoxidharze BGI/GUV-I 504-23f

Mehr

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 Bildschirmarbeitsplätze Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV

Mehr

Warum Arbeitsschutz in der Ausbildung?

Warum Arbeitsschutz in der Ausbildung? Warum in der Ausbildung? HWK Nr. 1 Gründe für den 1. Humane Gründe Vermeidung von Personenschäden Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.... (GG Art. 2 Ziff. 2) 2. Betriebswirtschaftliche

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Platinverbindungen BGI/GUV-I 504-23b Mai 2009

Mehr

Unfallgefahren auf Baustellen

Unfallgefahren auf Baustellen ARBEIT UND GESUNDHEIT UnterrichtsHilfe 704 Informationen und Lehrmaterial für die berufliche Bildung Unfallgefahren auf Baustellen Erhöhtes Risiko Auch wenn die Unfallzahlen auf Baustellen in den letzten

Mehr

ABSCHLUSSBERICHT. Landesprojekt 2012: Jugendarbeitsschutz in Großbäckereien

ABSCHLUSSBERICHT. Landesprojekt 2012: Jugendarbeitsschutz in Großbäckereien ABSCHLUSSBERICHT Landesprojekt 2012: Jugendarbeitsschutz in Großbäckereien IMPRESSUM Herausgeber: Bearbeitung: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße

Mehr

Geeignete Untersuchungen?

Geeignete Untersuchungen? Geeignete Untersuchungen? Vorstand 2. Konferenz für Sicherheitsfachkräfte, Betriebsräte, Betriebs- und Werksärzte 13. Mai 2015 Sprockhövel Ausgangslage Vorstand Absender Arbeitgeber drängen auf die Durchführung

Mehr

ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe

ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe ARBEIT UND GESUNDHEIT UnterrichtsHilfe 706 Informationen und Lehrmaterial für die berufliche Bildung Gefährliche Ladung Ladehemmung? Man nehme einen Eimer Acryllack, ein oder zwei Druckgasflaschen, einige

Mehr

Stecker rein und los?

Stecker rein und los? ARBEIT UND 4 2007 Informationen und Lehrmaterial für die berufliche Bildung UnterrichtsHilfe Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Stecker rein und los? Ob Bohrmaschine, Trennschleifer, Handleuchte

Mehr

Sicher und gesund arbeiten Arbeitsschutz in Deutschland das Wichtigste im Überblick.

Sicher und gesund arbeiten Arbeitsschutz in Deutschland das Wichtigste im Überblick. Sicher und gesund arbeiten Arbeitsschutz in Deutschland das Wichtigste im Überblick. www.lia.nrw 2 Arbeitsschutz in Deutschland das Wichtigste im Überblick. Impressum Herausgeber Landesinstitut für Arbeitsgestaltung

Mehr

Antrag auf Ermächtigung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung durchzuführen

Antrag auf Ermächtigung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung durchzuführen Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.NRW) Fachbereich 1.3 Strahlenschutzdienste Ulenbergstr. 127-131 40225 Düsseldorf Antrag auf Ermächtigung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Mehr

Berufsbedingte Allergien

Berufsbedingte Allergien Berufsbedingte Allergien Gefährlicher Kontakt 10 I 2010 Folie 1 Foto: digitalstock/k. Adler Folie 2 Jobkiller Berufsallergie Die gesundheitlichen Probleme beginnen oft schon kurz nach dem Berufseinstieg:

Mehr

schlau Sich machen ARBEIT UND GESUNDHEIT Aushangpflichtige Gesetze Lernziele Viele Vorschriften verpflichten

schlau Sich machen ARBEIT UND GESUNDHEIT Aushangpflichtige Gesetze Lernziele Viele Vorschriften verpflichten UHilfe 09-07_RZ:UHilfe Blanko 2005 15.08.2007 9:58 Uhr Seite 6 9 2007 Informationen und Lehrmaterial für die berufliche Bildung UnterrichtsHilfe Aushangpflichtige Gesetze Sich schlau machen Viele Vorschriften

Mehr

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Lernziele: Sinn und Zweck der Arbeitsplatzbeurteilung und begehung Praktische Durchführung

Mehr

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Risiken und Chancen

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Risiken und Chancen Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Risiken und Chancen Dr. med. Peter Kujath, BAuA Berlin Sifa-Workshop 2015 - Informationsveranstaltung mit Erfahrungsaustausch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Mehr

4 Ausgewählte zentrale Aufgaben: Begehung, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmanagementsysteme

4 Ausgewählte zentrale Aufgaben: Begehung, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmanagementsysteme 40 : Begehung, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmanagementsysteme 4.1 Begehungen Regelmäßige Begehungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, gemeinsam mit dem Betriebsarzt, dem zuständigen

Mehr

Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden:

Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden: Arbeits-Betriebsmedizinisches-Institut Dr. Klaus Hensmann GmbH Karl-Vetter-Ring 15 76698 Ubstadt-Weiher Tel.07254-955 946 Fax 07254-77 99 974 Mobil 0170-542 620 9 Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der

Mehr

Wann Vorsorge, wann Eignung?

Wann Vorsorge, wann Eignung? ArbMedVV 15.04.2015 Wann Vorsorge, wann Eignung? DGAUM, Mainz Nationaler Arbeitsschutz, SOP, Annika Wörsdörfer 1 Grundsätzliches Arbeitsmedizinische Vorsorge: Beurteilung der Wechselwirkung zwischen Arbeit

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt R echtliche R egelungen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973, Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) und Betriebsarzt muss bestellt werden. BGV A 2: Betriebsärzte und FASi, nähere Ausführungen zu

Mehr

Schweigen, ARBEIT UND GESUNDHEIT. schlucken, ducken? UnterrichtsHilfe

Schweigen, ARBEIT UND GESUNDHEIT. schlucken, ducken? UnterrichtsHilfe ARBEIT UND GESUNDHEIT 10 06 Informationen und Lehrmaterial für die berufliche Bildung UnterrichtsHilfe Gewalt und Diskriminierung am Arbeitsplatz Schweigen, schlucken, ducken? Auszubildende und junge Leute

Mehr

Niedersächsischer Fragebogen zur Arbeitsschutzorganisation nach 3 (2) Arbeitsschutzgesetz Betriebsdaten:

Niedersächsischer Fragebogen zur Arbeitsschutzorganisation nach 3 (2) Arbeitsschutzgesetz Betriebsdaten: Niedersächsischer Fragebogen zur Arbeitsschutzorganisation nach 3 (2) Arbeitsschutzgesetz Betriebsdaten: - Name und Anschrift des Betriebes : Betriebsnummer: Anzahl Beschäftigte: männl.: weibl.: Jugendl.:

Mehr

Fragen über Fragen. Unterrichtsidee: Fragen im Vorstellungsgespräch

Fragen über Fragen. Unterrichtsidee: Fragen im Vorstellungsgespräch Fragen über Fragen Ziele Die Schüler/innen lernen die typischen Fragen kennen, die in en an sie gestellt werden und erarbeiten individuelle Antworten. Sie überlegen, welche Fragen sie selbst im stellen

Mehr

Die Novellierung der ArbMedVV - Was ändert sich?

Die Novellierung der ArbMedVV - Was ändert sich? Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Arbeitsmedizin im Wandel. Die Novellierung der ArbMedVV Was kann, was soll, was muss ein Arbeitsmediziner? Die Novellierung der ArbMedVV - Was ändert sich?

Mehr

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf Gehört die

Mehr

Verwaltungsrundschreiben

Verwaltungsrundschreiben Verwaltungsrundschreiben Der Kanzler 7.6 Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz Veröffentlicht am 02.02.2018 Gewährleistung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge an der Otto-von-Guericke- Universität

Mehr

Ohren brauchen Pausen

Ohren brauchen Pausen Gehörschutz Ohren brauchen Pausen 07 I 2011 Folie 1 Folie 2 Risiko Lärmstress Einige Millionen Menschen in Deutschland sind an ihrem Arbeitsplatz starken Lärmbelastungen ausgesetzt Jedes Jahr erkennen

Mehr

Informationen zum Thema Abrechnung von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

Informationen zum Thema Abrechnung von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen Informationen zum Thema Stand Januar 2015 Begriff Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) darf ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten

Mehr

Geplante Novellierung der ArbMedVV 2013

Geplante Novellierung der ArbMedVV 2013 Geplante Novellierung der ArbMedVV 2013 Sicherheitsfachkräfte-Tagung Sonthofen Dr. med. Andreas Rickauer Branchenprävention Chemie Präventionsbereich Nürnberg Aktueller Stand der Novellierung 02/2013:

Mehr

Augenärztliche Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmtätigkeit (Grundsatz Augenärztliche Vorsorge Bildschirmtätigkeit )

Augenärztliche Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmtätigkeit (Grundsatz Augenärztliche Vorsorge Bildschirmtätigkeit ) Empfehlung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands für die Augenärztliche Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmtätigkeit (Grundsatz Augenärztliche

Mehr

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Hydrazin Diese Schrift

Mehr

Fragen und Aufgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Fragen und Aufgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Fragen und Aufgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 1. Was versteht man unter mechanischen Gefährdungen am Arbeitsplatz? Absturz, stolpern, rutschen, stürzen erfasst/getroffen werden unkontrolliert

Mehr

Gefahrstoffe in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Gefahrstoffe in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Gewerbeaufsichtsamt Hannover Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz Gefahrstoffe in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Kongress für betrieblichen Arbeits-

Mehr

DGUV Lernen und Gesundheit Arbeitsschutz im Betrieb

DGUV Lernen und Gesundheit Arbeitsschutz im Betrieb DGUV Lernen und Gesundheit Arbeitsschutz im Betrieb Hintergrundinformationen für die Lehrkraft Schwerpunkt Prävention Um Arbeitsplätze so sicher und gesund wie möglich zu gestalten, sind vielerlei Anstrengungen

Mehr

Verwaltungsrichtlinie zur Ermächtigung von Ärzten nach der Druckluftverordnung. (Stand: )

Verwaltungsrichtlinie zur Ermächtigung von Ärzten nach der Druckluftverordnung. (Stand: ) Inhaltsverzeichnis Verwaltungsrichtlinie zur Ermächtigung von Ärzten nach der Druckluftverordnung 1. Grundsätze 2. Ermächtigungsvoraussetzungen 3. Ermächtigungsverfahren 4. Nebenbestimmungen 5. Verzeichnis

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 44 Hartholzstäube

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 44 Hartholzstäube Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 44 Hartholzstäube BGI/GUV-I 504-44 Juni 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Mehr

ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE

ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE 2. Konferenz für Sicherheitsfachkräfte, Betriebsräte, Betriebsund Werksärzte am 13. Mai im IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel Dr. Brigitte Hoffmann Ärztin für Arbeitsmedizin

Mehr

Perspektive Betriebsärztin/Betriebsarzt

Perspektive Betriebsärztin/Betriebsarzt Perspektive Betriebsärztin/Betriebsarzt Eine Information für ärztliche Berufsanfänger Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v. Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner Die Mitarbeiter in den Unternehmen

Mehr

ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe

ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe ARBEIT UND GESUNDHEIT UnterrichtsHilfe 105 Informationen und Lehrmaterial für die berufliche Bildung Leitern Wer hoch hinaus will, braucht einen Aufstieg. Aber nicht jeder Aufstieg führt zum Gipfel. Denn

Mehr

Antrag auf Ermächtigung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung durchzuführen

Antrag auf Ermächtigung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung durchzuführen Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.NRW) Fachgruppe 1.1: Berufskrankheiten und Strahlenschutzrecht Gesundheitscampus 10 44801 Bochum Antrag auf Ermächtigung arbeitsmedizinische

Mehr

Gesetzliche Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Gesetzliche Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Gesetzliche Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Gesetzliche Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 15. April 2014 Fachbereich:

Mehr

Arbeitsmedizinische VorsorgeVerordnung

Arbeitsmedizinische VorsorgeVerordnung Update Arbeitsmedizinische VorsorgeVerordnung Die Verordnung in der betrieblichen Praxis Forum ArbMedVV Dr. M. Heitkemper Dr. P. Schiefen Fachtagung Dresden 2015 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge Mutterschutz Jugendschutz. in Einrichtungen zur vorschulischen Kinderbetreuung in Bayern

Arbeitsmedizinische Vorsorge Mutterschutz Jugendschutz. in Einrichtungen zur vorschulischen Kinderbetreuung in Bayern Arbeitsschutz Arbeitsmedizinische Vorsorge Mutterschutz Jugendschutz in Einrichtungen zur vorschulischen Kinderbetreuung in Bayern Empfehlungen für Arbeitgeber Betriebsärzte Beschäftigte Stand: Juni 2009

Mehr

Hände wie. Reibeisen ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe

Hände wie. Reibeisen ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe ARBEIT UND GESUNDHEIT UnterrichtsHilfe 305 Informationen und Lehrmaterial für die berufliche Bildung Hautschutz Hände wie Reibeisen In vielen Berufen müssen besonders die Hände einiges aushalten: Sie packen

Mehr

Stand: Februar Neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in Kraft getreten Arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkennen

Stand: Februar Neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in Kraft getreten Arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkennen Stand: Februar 2009 Neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in Kraft getreten Arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkennen Am 24. Dezember 2008 trat die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen

Mehr

Kniefall? ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe. Lernziele. Berufe mit Kniebelastungen

Kniefall? ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe. Lernziele. Berufe mit Kniebelastungen 01 07 Informationen und Lehrmaterial für die berufliche Bildung UnterrichtsHilfe Berufe mit Kniebelastungen Kniefall? Weil in Bodennähe Aufgaben zu erledigen sind, bleibt oft nichts anderes übrig, als

Mehr

Im freien Fall? ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe

Im freien Fall? ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe ARBEIT UND GESUNDHEIT UnterrichtsHilfe 306 Informationen und Lehrmaterial für die berufliche Bildung Arbeiten in der Höhe/Absturzsicherung Im freien Fall? Jedes Jahr stürzen in Deutschland fast 7.000 Menschen

Mehr

Die neue Gefahrstoffverordnung

Die neue Gefahrstoffverordnung FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure

Mehr

Verordnung zur Arbeitmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Verordnung zur Arbeitmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Verordnung zur Arbeitmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) - In Kraft getreten am 24.12.2008 H I N W E I S U N D H A F T U N G S A U S S C H L U S S: Sämtliche nachstehenden Darlegungen sind Hinweise und Überlegungen,

Mehr

Vorsorgeuntersuchungen an Beschäftigte im Gesundheitswesen nach Tuberkulosekontakt

Vorsorgeuntersuchungen an Beschäftigte im Gesundheitswesen nach Tuberkulosekontakt Vorsorgeuntersuchungen an Beschäftigte im Gesundheitswesen nach Tuberkulosekontakt Fragestellung 1: Wer ist verpflichtet, Beschäftigten im Gesundheitswesen Vorsorgeuntersuchungen anzubieten, nachdem sie

Mehr

Gut gedämmt? ARBEIT UND GESUNDHEIT. Gehörschutz. Lernziele. Wenn es zu laut wird, halten wir uns automatisch die Ohren

Gut gedämmt? ARBEIT UND GESUNDHEIT. Gehörschutz. Lernziele. Wenn es zu laut wird, halten wir uns automatisch die Ohren 11 2008 Informationen und Lehrmaterial für die berufliche Bildung UnterrichtsHilfe Gehörschutz Gut gedämmt? Wenn es zu laut wird, halten wir uns automatisch die Ohren zu. Ein natürlicher Schutzmechanismus.

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge Kapitel 6 Seite Untersuchungspflicht bei bestimmten Beschäftigungen... - Wann ist die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung erforderlich - Teilnahme- und Duldungspflicht

Mehr

Neue Regelungen zum Schutz gegen Lärm aus arbeitsmedizinischer Sicht

Neue Regelungen zum Schutz gegen Lärm aus arbeitsmedizinischer Sicht Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz Neue Regelungen zum Schutz gegen Lärm aus arbeitsmedizinischer Sicht Regionaler Arbeitskreis Hildesheim

Mehr

Die Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Die Schuleingangsuntersuchung Was ist die Schuleingangsuntersuchung? Diese kostenlose Untersuchung dient der Gesundheitsvorsorge. Die Schuleingangsuntersuchung

Mehr

Abschlussbericht. Landesprojekt Jugendarbeitsschutz im Baunebengewerbe

Abschlussbericht. Landesprojekt Jugendarbeitsschutz im Baunebengewerbe Abschlussbericht Landesprojekt 2009 Jugendarbeitsschutz im Baunebengewerbe Einleitung An Jugendliche werden beim Wechsel von der Schule ins Erwerbsleben gerade im Baugewerbe zwangsläufig neue Anforderungen

Mehr

Erfahrungsaustausch AMS/UMS 2011. Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin

Erfahrungsaustausch AMS/UMS 2011. Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin Erfahrungsaustausch AMS/UMS 2011 Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin Gliederung Themenübersicht Rechtsgrundlagen Focus arbeitsmedizinische Betreuung Umsetzung in die Praxis Die

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Informationen zum Thema Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Viele Beschäftigte sind bereits einmal auf Veranlassung des Arbeitgebers oder sonst wie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit

Mehr

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom

Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 16 Arsen oder seine Verbindungen (mit Ausnahme des Arsenwasserstoffs) Diese Schrift wird

Mehr