Fragen zu IFD ÜSB und zur KPA
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- Julius Holtzer
- vor 8 Jahren
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1 Fragen zu IFD ÜSB und zur KPA Fragen zur Begleitung durch den IFD Partizipation der Betroffenen bei der Entscheidung zu IFD ÜSB Teilnahme Die Frage, ob eine Schülerin oder ein Schüler durch IFD ÜSB begleitet werden soll, ist in jedem Fall eine Entscheidung, die unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten getroffen werden muss. Es handelt sich hier um einen dialogischen Prozess der Entscheidungsfindung, bei dem es keine zuvor festgelegten EntscheidungsträgerInnen gibt. Im Konfliktfall gehört es zur Aufgabe der IFD Fachkräfte und Schulen, einen Konsens herzustellen. Bei Schulen, die zusammen mit dem IFD die Kompetenz und Potentialanalyse durchführen, fließen diese Ergebnisse mit ein. Platzzahlen bei den IFD Jeder IFD Träger hat mit dem Integrationsamt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) vertraglich ein bestimmtes Platz Kontingent sowie zu betreuende Schulen vereinbart. Es ist allerdings nicht festgelegt, wie viele Schülerinnen und Schüler von welcher Schule betreut werden. Dadurch ist eine flexible Verteilung der Plätze auf die zu betreuenden Schulen nach Bedarf möglich. Vorrangig sollen junge Menschen mit Förderschwerpunkt G betreut werden. Versicherung der Schülerinnen und Schüler bei Betriebsbesichtigungen, Praktika etc. im Rahmen von IFD ÜSB bzw. der KPA Die Veranstaltungen im Rahmen von IFD ÜSB finden in der Regel während der Unterrichtszeit statt und sind daher schulische Veranstaltungen. Bei Schulveranstaltungen sind die Schülerinnen und Schüler über die Schule versichert. Beförderung von Schülerinnen und Schüler im Dienstwagen oder in Privatfahrzeugen der IFD Fachkraft im Zusammenhang mit einer Schulveranstaltung: IFD Fachkräfte haben grundsätzlich die Genehmigung, Schülerinnen und Schüler bei dienstlichen Fahrten (z. B. zu Praktikumsbetrieben) in Dienstfahrzeugen und Privatfahrzeugen mitzunehmen. Bei Mitnahme im Dienstfahrzeug ist die Frage der Versicherung (PKW Schaden und Insassen) jeweils mit dem Träger des IFD zu klären. In manchen Fällen sind die Insassen im Dienstwagen über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters (Arbeitgeber/Träger des IFD ÜSB) versichert. In anderen Fällen beinhaltet die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters keine Insassenversicherung. 1
2 Bei Dienstfahrten, die die IFD Fachkräfte mit dem Privat PKW durchführen, sind die Privatfahrzeuge der MA bei manchen Trägern (nicht bei allen!) über eine spezielle zusätzliche Dienstreise Kasko Versicherung versichert. Darüber werden Schäden am Auto bezahlt, so dass die Fachkräfte keine Nachteile für ihre private Versicherung haben. Die Insassen des PKW sind nicht über die spezielle Dienstreise Kasko Versicherung versichert. Im Schadensfall greift hier die private Kfz Haftpflichtversicherung des Wageninhabers, die immer auch eine Insassenversicherung mit beinhaltet. Dies ist in jedem Fall so, auch wenn der Arbeitgeber die o. g. Dienstreise Versicherung nicht abgeschlossen hat. Das bedeutet, dass die mitfahrenden Teilnehmenden immer versichert sind, unabhängig, wie das mit sonstigen Schäden am Privatauto bei den einzelnen Trägern geregelt ist. Kosten für Betriebsbesichtigungen etc. im Rahmen von IFD ÜSB bzw. der KPA Werden Beförderungen von Schülerinnen und Schülern zur Besichtigung von Betrieben oder zu Praktikumsorten notwendig, tragen die kommunalen Schulträger die Kosten entsprechend der geltenden Verwaltungsvorschrift (Verwaltungsvorschrift Erkundungen und Praktika an allgemeinbildenden Schulen vom ). Für private Träger gilt dies analog die entsprechenden eigenen Regelungen der Schulträger bzgl. des Budgets etc. sind vorher zu klären. Fragen zur örtlichen Zuständigkeit Bei den Schülerinnen und Schülern, die aus anderen Arbeitsagenturbezirken kommen als dem der Schule, gilt zunächst, dass sich die Zuständigkeit des IFD nach der Schule richtet. Zusätzlich kann im Einzelfall bzw. bei Bedarf, wenn der junge Mensch heimatnah im anderen Agenturbezirk eine Ausbildungs /Arbeitsstelle sucht, ggf. eine Absprache mit dem für diesen AA Bezirk zuständigem IFD stattfinden. Einbindung von Fachdiensten der Agentur für Arbeit Die sogenannten Fachdienste der AA (ärztlicher, psychologischer und technischer Dienst) werden im Rahmen der individuellen Berufsberatung in die Entscheidungsprozesse der Berufswegeplanung bei Bedarf von der Beratungsfachkraft der Agentur einbezogen. AnsprechpartnerIn für Schulen und Eltern ist also immer die Beratungsfachkraft der Agentur. 2
3 Fragen zu beruflichen Perspektiven der Schülerinnen und Schüler nach IFD ÜSB Betreuungsdauer und Gewährleistung von einer guten Übergabe der Schülerinnen und Schüler Die Betreuung durch den IFD ÜSB umfasst den Übergang von der Schule in den Beruf, d. h. sie endet nicht mit Abschluss der Förder bzw. Schwerpunktschule. Es ist gerade wichtig, dass der IFD hier in der kritischen Übergangsphase grundsätzlich so lange begleitet, bis der Übergang in eine weiterführende Unterstützung sichergestellt ist. Dies kann je nach Fallgestaltung unterschiedlich sein: 1) Ausbildungs bzw. Arbeitsstelle ist vorhanden: Übergabe in die Betreuung durch die IFD Berufsbegleitung. Um hier eine Begleitung durch den IFD weiter zu ermöglichen, ist es sinnvoll, wenn im Rahmen der ÜSB Betreuung die Schwerbehinderteneigenschaft (bzw. Gleichstellung) hergestellt wird. Azubis, die nicht schwerbehindert sind, können auf Grundlage von 68 SGB IX betreut werden (s. u.). 2) Ein Platz in einer Berufsvorbereitungsmaßnahme, einer überbetrieblichen Ausbildung oder einer anderen Qualifizierungsmaßnahme (z. B. UB) ist gefunden: Hier soll eine Übergabe an die sozialpädagogische Betreuung dieser Maßnahme erfolgen. 3) Übergang von Förderschule L ins BVJ (Berufsschule): Hier kann durch den IFD ÜSB weiter betreut werden (s. u.). 4) Übergang in die WfbM steht an: Begleitung durch ÜSB, bis alles zur Eingliederung des TN in die WfbM geregelt ist. Bei allen diesen Übergängen hat die IFD ÜSB Fachkraft eine gute Übergabe an die nachfolgende Betreuungsstelle (ob im IFD oder außerhalb) zu organisieren bzw. sicherzustellen. 5) Es ist nach der Schule noch keine Lösung zur beruflichen Integration des TN gefunden: a. Es sind noch Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die eine berufliche Integration ermöglichen (z. B. med. Reha): Hier begleitet die IFD ÜSB Fachkraft so lange weiter, bis ein passendes Integrationskonzept vorliegt und dessen Umsetzung organisiert ist. b. Es geht nun nur noch um die Suche eines geeigneten Arbeitsplatzes: 1. Sicherstellung / Vermittlung der Kontaktaufnahme/Betreuung durch die Agentur für Arbeit und ggf. 2. Übergabe an die IFD Vermittlung sollten erfolgen. 6) Weiterer Schulbesuch steht an a. an bisheriger Schule: Weitere Betreuung durch den IFD ÜSB erforderlich? b. mit Schulwechsel: Weitere Betreuung erforderlich? Durch wen? (Falls es dort einen IFD ÜSB gibt, soll der abgebende IFD ÜSB den reibungslosen Betreuungswechsel vorbereiten.) 3
4 Weitere Betreuung nach dem Übergang in den Beruf/in eine berufliche Tätigkeit und zu 1): Nach dem Übergang in den Beruf besteht für schwerbehinderte (junge) Menschen die Möglichkeit der weiteren Begleitung durch den IFD im Bereich Berufsbegleitende Dienste oder im Bereich Vermittlung. In Einzelfällen können Auszubildende, deren Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt, auf der Grundlage von 68 Abs. 4 SGB IX ebenfalls vom Berufsbegleitenden Dienst des IFD betreut werden, sofern die Agentur für Arbeit eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. In der IFD Vermittlung können behinderte SchulabgängerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ebenfalls ohne Ausweis und Gleichstellung auf den hierfür ausgewiesenen Kontingentplätzen betreut werden. Voraussetzungen dafür sind die Vorlage des Förderschulzeugnisses, der Fachärztlichen Bescheinigung (FäB) oder der Nachweis eines GdB von 30 oder 40 (Bescheid). Zu 3): Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch den IFD im BVJ bzw. in berufsbefähigenden Bildungsgängen nach 10 Abs. 10 Satz 2 SchulG IFD ÜSB ist grundsätzlich auf die allgemeinbildende Schulzeit ausgerichtet und nicht auf den berufsbildenden Bereich. Deshalb kann der Betreuungsbeginn nicht erst im BVJ oder in berufsbefähigenden Bildungsgängen 1 liegen. Grundsätzlich darf der IFD in ÜSB während des kompletten BVJ die Schülerinnen und Schüler weiterbetreuen, die bereits in der allgemeinbildenden Schule von ihm betreut wurden. Praktische Ausgestaltung: Da im Falle einer Weiterbetreuung im BVJ diese Plätze des Trägers von IFD ÜSB weiter besetzt sind und daher weniger neue Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können, kann es sich nur um begründete Einzelfälle handeln, in denen die Fortsetzung der Betreuung im BVJ erfolgt. Es hat sich bewährt, die Unterstützungsmaßnahmen im BVJ zu nutzen, z. B. SchulsozialarbeiterInnen, die sich auch um die berufliche Integration kümmern. In solchen Fällen sollte durch Verabredungen sichergestellt werden, dass die Übergabe gelingt und bei Bedarf zeitlich befristet der IFD einbezogen wird, z. B. in der letzten Phase des BVJ. Dabei ist zu klären, welche Aufgaben durch wen erledigt werden (z. B. durch die Schule im BVJ, die SchulsozialarbeiterInnen oder den IFD ÜSB), um Überschneidungen und Dopplungen bei der Betreuung zu vermeiden. Bezüglich einer zeitweisen Abmeldung von Schülerinnen und Schülern während des BVJ werden die IFD Fachkräfte gebeten, sich in Bezug auf die Dokumentation mit dem LSJV und dem ism in 1 Im Folgenden wird der Begriff BVJ verwendet, die Regelungen gelten entsprechend für berufsbefähigende Bildungsgänge. 4
5 Verbindung zu setzen. Diese Verfahrensweise ist jedoch von Umständen und Möglichkeiten des Einzelfalls abhängig. Möglichkeiten der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Durch die demographische Entwicklung (jetzt schon mehr Ausbildungsplätze als BewerberInnen) und den Fachkräftebedarf ergeben sich auch neue Chancen auf Anlernebene. Dies versuchen die AA durch individuelle betriebliche Qualifizierung (InbeQ) für behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung (UB) nach 38a Abs. 2 SGB IX zu nutzen. Die InbeQ dauert im Regelfall 2 Jahre und umfasst drei Phasen mit folgender Zielsetzung: o auf Basis des identifizierten besonderen Unterstützungsbedarfs Akquise grundsätzlich geeigneter Qualifizierungsplätze und betriebliche Erprobung zur Platzierung des Teilnehmenden im Betrieb (Orientierungsphase) o unterstützte Einarbeitung und Qualifizierung auf dem individuell am besten geeigneten Platz, der eine berufliche Perspektive bietet (Qualifizierungsphase) o Festigung im betrieblichen Alltag zur Realisierung einer dauerhaften Beschäftigung im Betrieb (Stabilisierungsphase). Das Vermitteln von berufsübergreifenden Lerninhalten und Schlüsselqualifikationen sowie Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit sind wesentliche Inhalte von InbeQ und insoweit integrale Bestandteile aller Phasen. Die Dauer der einzelnen Phasen ist grundsätzlich nicht festgelegt und orientiert sich an den Erfordernissen zur erfolgreichen Umsetzung der InbeQ. In einigen Berufsfeldern können behinderte junge Menschen auch spezielle abgestufte Ausbildungen gemäß 66 BBiG bzw. 42 HWO absolvieren, bei denen die Anforderungen v. a. im Bereich der Fachtheorie reduziert sind. In der Regel werden diese Ausbildungen (z. B. in den Berufsfeldern Holz, Metall, Farbe, Hauswirtschaft, Lager, Verkauf und Büro) außerbetrieblich angeboten, bei Eignung des Betriebes kommt aber auch eine betriebliche Ausbildung in Frage. Nähere Informationen sind bei den Kammern verfügbar (IHK, HWK, LWK). Nischenarbeitsplätze (i. d. R. Zusammenfassung von mehreren einfacheren Aufgaben in einem Betrieb / in einer Verwaltung, die keiner Ausbildung bedürfen, sondern lediglich Anlerntätigkeiten umfassen) wurden im Rahmen der Vermittlung durch den IFD insbesondere in folgenden Bereichen gefunden: o Alten und Behindertenpflegebereich (Küchen und Stationshilfen) 5
6 o Hotel und Gaststättengewerbe o Öffentliche Verwaltungen (leichte Bürotätigkeiten, Post und Botendienste) o Helfertätigkeiten in Verbandsgemeinden/Kommunen o Helfertätigkeiten im grünen Bereich (z.b. Gartenbau, Landwirtschaft, Weinbau, Tierpflege) o Produktion, Montage, Lager o Autowerkstatt, Reifenhandel, Tankstellen o Hausmeisterbereich Erhalt von Werkstattleistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich über das Persönliche Budget ohne Anbindung an eine WfbM Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom , B 11 AL 7/10 R: Das Urteil des Schleswig Holsteinischen Landessozialgerichts vom 5. Dezember 2008 wurde aufgehoben. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Entgegen der Auffassung des LSG ist ein Anspruch nach 102 Abs. 2 SGB III nicht schon deshalb zu verneinen, weil die Vorschrift auf 40 SGB IX verweist, der Regelungen zur Leistungserbringung in einer anerkannten WfbM enthält, die vom Kläger gewählte Einrichtung jedoch keine anerkannte WfbM ist. Insoweit hat das LSG nicht hinreichend beachtet, dass der Kläger nach wie vor die Leistungsausführung durch ein Persönliches Budget gemäß 17 SGB IX begehrt. Zwar ist 102 Abs. 2 SGB III grundsätzlich auf eine Beschränkung der Leistungserbringung in anerkannten Werkstätten ausgerichtet, nach dem Gesetzeswortlaut sind andere Möglichkeiten jedoch nicht ausgeschlossen. In Fällen der Leistungsausführung durch ein Persönliches Budget ist unter Beachtung von Sinn und Zweck des 17 SGB IX die in 102 Abs. 2 SGB III genannte Vorschrift des 40 SGB IX nur eingeschränkt heranzuziehen und in sachlich begründeten Ausnahmefällen dem zuständigen Träger die Befugnis zuzugestehen, Leistungen im Ermessenswege auch dann zu bewilligen, wenn der Leistungsberechtigte eine nicht formell anerkannte Einrichtung wählt. Mit dem jetzt begründeten Urteil des Bundessozialgerichts ist die entscheidende Frage geklärt, die bisher von vielen Kostenträgern anders beurteilt worden ist: Anträge auf Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich können nicht mehr mit dem Hinweis abgelehnt werden, ein Persönliches Budget von Werkstattleistungen ohne Anbindung an eine Werkstatt für behinderte Menschen sei vom geltenden Recht nicht gedeckt. Die Kostenträger sind jetzt 6
7 gefordert, den berechtigten Wünschen der behinderten Menschen zu folgen. Dabei werden die Agenturen für Arbeit prüfen, ob die in der Leistungsform des persönlichen Budgets erbrachten Leistungen bei einem gewählten Leistungserbringer qualitativ dem Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich von WfbM entsprechen. Maßstab hierfür wird im Wesentlichen das Fachkonzept der Bundesagentur zum Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich ( sein, das die Qualität in den WfbM vorgibt. Maßnahme DIA AM der Arbeitsagentur Über die diagnostischen Möglichkeiten eines individuellen Beratungsgesprächs sowie die ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmethoden hinaus setzen AA auch weitere Instrumente zur Klärung von Alternativen zur WfbM ein: Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen (DIA AM). Ziel der Nutzung von DIA AM ist, durch eine auf jede/n Teilnehmende/n individuell ausgerichtete Orientierung und praxisorientierte Eignungsabklärung/Diagnostik realistische und belastbare Aussagen/Feststellungen ( 33 Abs. 4 SGB IX) zu erhalten, inwieweit Art oder Schwere der Behinderung einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entgegenstehen. Die individuelle Verweildauer der Teilnehmenden beträgt maximal 12 Wochen. Die Maßnahme gliedert sich in zwei Phasen: o Phase 1 Eignungsanalyse mit Einzel und Gruppenerprobungen beim Auftragnehmer o Phase 2 betriebliche Erprobung. Rückkehr bzw. spätere Aufnahme in die WfbM Wenn sich im Laufe des Erwerbslebens (nach einem Integrationsversuch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) ein Teilhabebedarf zeigt, der nur in einer WfbM realisiert werden kann, kommen bedarfsgerechte Förderleistungen der Rehabilitationsträger in Frage, z. B.: Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich gemäß 40 SGB IX: Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen erhalten behinderte Menschen 1. im Eingangsverfahren zur Feststellung, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen in Betracht kommen, und um einen Eingliederungsplan zu erstellen, 2. im Berufsbildungsbereich, wenn die Leistungen erforderlich sind, um die Leistungs oder Erwerbsfähigkeit des behinderten Menschen so weit 7
8 wie möglich zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen und erwartet werden kann, dass der behinderte Mensch nach Teilnahme an diesen Leistungen in der Lage ist, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Sinne des 136 zu erbringen. Die WfbM haben einen Versorgungsauftrag, der sich wie folgt darstellt: Die Werkstatt steht allen behinderten Menschen unabhängig von Art oder Schwere der Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden. Anerkannte Werkstätten nehmen diejenigen behinderten Menschen aus ihrem Einzugsgebiet auf, die die Aufnahmevoraussetzungen gemäß 136 Abs. 2 erfüllen, wenn Leistungen durch die Rehabilitationsträger gewährleistet sind; die Möglichkeit zur Aufnahme in eine andere anerkannte Werkstatt nach Maßgabe des 9 SGB XII oder entsprechender Regelungen bleibt unberührt. Die Aufnahme erfolgt unabhängig von der Ursache der Behinderung, der Art der Behinderung, wenn in dem Einzugsgebiet keine besondere Werkstatt für behinderte Menschen für diese Behinderungsart vorhanden ist, und der Schwere der Behinderung, der Minderung der Leistungsfähigkeit und einem besonderen Bedarf an Förderung, begleitender Betreuung oder Pflege. Fragen zur KPA Zusammenhang KPA und IFD ÜSB Die Kompetenz und Potentialanalyse ist ein zusätzliches Angebot, das dem Regel IFD ÜSB Angebot vorgeschaltet wird. Das Angebot IFD ÜSB läuft im Rahmen der Verträge zumindest bis Ende 2012 so weiter wie bislang. Die Schülerinnen und Schüler, die sich aktuell in der Betreuung finden, werden ganz regulär weiterhin von der IFD Fachkraft begleitet. Schulen, die die KPA durchführen Die Kompetenz und Potentialanalyse wird an allen Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung (SFG) einschließlich der SFG/M und den Förderzentren (FÖZ), die zurzeit vom IFD begleitet werden und an denen die erforderliche Gruppengröße gegeben ist, durchgeführt. Lehrkräfte aus den SFG Frankenthal, Oppenheim und Bad Dürkheim sowie dem FÖZ Gerolstein, die zurzeit noch nicht bzw. derzeit nicht vom IFD begleitet werden, nehmen jedoch an den Schulungen zur Kompetenz und Potentialanalyse teil. 8
9 Die Kompetenz und Potentialanalyse wird zunächst nicht an Schulen mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung (SFM), mit dem Förderschwerpunkt Lernen (SFL), für Sinnesbehinderung (SfGLS und SfBLS) und an Schwerpunktschulen (SPS) durchgeführt. Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus der KPA in IFD ÜSB Schülerinnen und Schüler, bei denen in der gemeinsamen Auswertung der KPA mit allen Beteiligten (junger Mensch, Personensorgeberechtigte/Eltern, Lehrkraft, IFD Fachkraft) deutlich wurde, dass sie zur Zielgruppe von IFD ÜSB gehören, sollen ab der 11. Klasse vom IFD begleitet werden. Dazu ist das Einverständnis der Eltern erforderlich; diese Einverständniserklärung ist im Zusammenhang mit dem Abschlussbericht vorgesehen. Der IFD leitet den Abschlussbericht des dem jungen Menschen an das LSJV weiter. Dort wird einzelfallbezogen über die Aufnahme in IFD ÜSB entschieden. Sofern mehr Schülerinnen und Schüler mit Potential für den allgemeinen Arbeitsmarkt identifiziert werden, als der betreuende IFD Kapazitäten (Platzzahlen) hat, werden bei dem IFD nach Absprache mit dem Kostenträger LSJV und nach Auffüllen der vorhandenen regulären ÜSB Plätze zusätzliche Plätze geschaffen. Die Entscheidung über die Aufnahme in IFD ÜSB und die eventuelle Aufstockung von Plätzen wird nach Erhalt der Abschlussberichte unverzüglich vom LSJV getroffen werden. Zeitraum der KPA Der erste Durchgang der KPA findet im 2. Halbjahr des Schuljahres 2011/2012 statt. Der zweite Durchgang der KPA findet im 2. Halbjahr des Schuljahres 2012/2013 statt. Aufgrund der Finanzierungsbedingungen des Bundes ist eine Vorverlagerung der KPA ins erste Schulhalbjahr nicht möglich. Kosten für die KPA (Materialien, Kopien etc.) Den Schulen werden durch das MBWWK für die Durchführung der KPA jeweils zwei Materialbücher zu beo zur Verfügung gestellt. Kosten für Arbeitsmaterial (Kopien, Tonpapier, Packpapier etc.) gehören entsprechend der Aufgabenverteilung im Schulgesetz zu den Sachkosten, die grundsätzlich der Schulträger zu tragen hat. Zuschüsse vom Land werden nicht gewährt. 9
10 Gruppengröße KPA Eine KPA Gruppe kommt ab 4 Schülerinnen und Schülern zustande, ab 9 Personen wird eine zweite Gruppe gebildet. Für Schulen, die 2012 keine KPA durchführen konnten, prüft und entscheidet der Kostenträger LSJV, ob im 2. Durchgang der KPA 2013 die KPA durchgeführt wird, wenn in den Klassenstufen 10 und 11 gemeinsam die Mindestgruppengröße erreicht wird. Aufgaben und Rollen des Tandems aus Lehrkraft und IFD Fachkraft Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung zwischen Lehrkräften und IFD Fachkraft: Es handelt sich um eine Zusammenarbeit zwischen Schule und einem außerschulischen Partner gem. 10 Schulgesetz. Die Zusammenarbeit ist in dem Bewusstsein auszugestalten und zu organisieren, dass jede/r Partner/in im Rahmen seiner eigenen Kompetenzen und Zuständigkeiten eine Aufgabe in der Berufsorientierung hat, d. h. bei der Vorbereitung, Begleitung und Unterstützung des jungen Menschen auf den Übergang in den Beruf. Dazu sind die erforderlichen Verabredungen über die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zu treffen, die sich auf die konkrete Situation an der Schule und die Unterstützungsbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler beziehen (ggf. erforderliche Hilfen, besonderer Aufsichtsbedarf, Sicherheitsmaßnahmen und Regeln an der Schule etc.). Vorgaben zur Verteilung der Zuständigkeiten werden als nicht sinnvoll erachtet. Es empfiehlt sich jedoch, Verabredungen zu treffen für Fälle von Erkrankungen (auf beiden Seiten) und zur gegenseitigen Information, um Klarheit und Kontinuität in der Kooperation zu erreichen. In Konfliktfällen sind die jeweiligen Leitungen (Schulleitung und IFD Leitung) AnsprechpartnerInnen bei Bedarf auch das LSJV sowie die Schulaufsicht. Der Schulleiter ist nicht Dienstvorgesetzter, das Hausrecht des Schulleiters bleibt unberührt. Entscheidungen über die Betreuung eines jungen Menschen im Rahmen von IFD ÜSB gründen zuerst auf der Zustimmung des Betroffenen und seiner Eltern; im Hinblick auf die erforderliche Kooperation von IFD und Schule sollten dazu beide Partner eine Aufnahme befürworten und unterschiedliche Sichtweisen vor Beginn der Arbeit ausgeräumt sein. Bei der Entscheidung über die Ergebnisse der KPA haben beide Partner gleichgewichtige Stimmen. Beteiligung IFD an Entscheidungen der Schule IFD Fachkräfte sind außerschulische Partner; sie erteilen keinen eigenverantwortlichen Unterricht an der Schule und sind daher auch nicht Lehrkräfte im Sinne des Schulgesetzes oder der Konferenz oder Dienstordnung. Ihre Mitwirkung an der (Weiter )Entwicklung der schulischen Konzepte zur Berufsorientierung und bei der Abstimmung der Maßnahmen im Rahmen von IFD 10
11 ÜSB ergibt sich aus der Richtlinie zur Berufsorientierung (Verwaltungsvorschrift vom ). Aus dem Auftrag des IFD ergibt sich, dass sie auch den Eltern im Zusammenhang mit dem Thema berufliche Orientierung auf Wunsch zur Verfügung stehen; ihre Mitwirkung bei der Elternarbeit der Schule ergibt sich aus der o. g. Richtlinie. Entscheidung über Sachkostenbedarf im Rahmen von IFD ÜSB und KPA Die Entscheidungskompetenz der Konferenz und der Schulleitung bleibt unberührt. Aufgaben der IFD Fachkraft Die Aufgaben ergeben sich aus den Konzeptionen zu IFD ÜSB und zur KPA, die Bestandteile der jeweiligen Verträge sind, die das Land, vertreten durch das LSJV, mit den Trägern der IFD abgeschlossen hat. Die Verträge regeln auch die Berichtspflichten. Diese beziehen sich nicht auf Aufgaben, die zu den Aufgaben der Lehrkräfte gehören der Auftrag der IFD versteht sich als Ergänzung der schulischen Berufsorientierung und ist entsprechend auszugestalten. Zusammenstellung: Steuerungsgruppe IFD ÜSB Stand: Juni
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