Fragen zu IFD ÜSB und zur KPA

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fragen zu IFD ÜSB und zur KPA"

Transkript

1 Fragen zu IFD ÜSB und zur KPA Fragen zur Begleitung durch den IFD Partizipation der Betroffenen bei der Entscheidung zu IFD ÜSB Teilnahme Die Frage, ob eine Schülerin oder ein Schüler durch IFD ÜSB begleitet werden soll, ist in jedem Fall eine Entscheidung, die unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten getroffen werden muss. Es handelt sich hier um einen dialogischen Prozess der Entscheidungsfindung, bei dem es keine zuvor festgelegten EntscheidungsträgerInnen gibt. Im Konfliktfall gehört es zur Aufgabe der IFD Fachkräfte und Schulen, einen Konsens herzustellen. Bei Schulen, die zusammen mit dem IFD die Kompetenz und Potentialanalyse durchführen, fließen diese Ergebnisse mit ein. Platzzahlen bei den IFD Jeder IFD Träger hat mit dem Integrationsamt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) vertraglich ein bestimmtes Platz Kontingent sowie zu betreuende Schulen vereinbart. Es ist allerdings nicht festgelegt, wie viele Schülerinnen und Schüler von welcher Schule betreut werden. Dadurch ist eine flexible Verteilung der Plätze auf die zu betreuenden Schulen nach Bedarf möglich. Vorrangig sollen junge Menschen mit Förderschwerpunkt G betreut werden. Versicherung der Schülerinnen und Schüler bei Betriebsbesichtigungen, Praktika etc. im Rahmen von IFD ÜSB bzw. der KPA Die Veranstaltungen im Rahmen von IFD ÜSB finden in der Regel während der Unterrichtszeit statt und sind daher schulische Veranstaltungen. Bei Schulveranstaltungen sind die Schülerinnen und Schüler über die Schule versichert. Beförderung von Schülerinnen und Schüler im Dienstwagen oder in Privatfahrzeugen der IFD Fachkraft im Zusammenhang mit einer Schulveranstaltung: IFD Fachkräfte haben grundsätzlich die Genehmigung, Schülerinnen und Schüler bei dienstlichen Fahrten (z. B. zu Praktikumsbetrieben) in Dienstfahrzeugen und Privatfahrzeugen mitzunehmen. Bei Mitnahme im Dienstfahrzeug ist die Frage der Versicherung (PKW Schaden und Insassen) jeweils mit dem Träger des IFD zu klären. In manchen Fällen sind die Insassen im Dienstwagen über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters (Arbeitgeber/Träger des IFD ÜSB) versichert. In anderen Fällen beinhaltet die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters keine Insassenversicherung. 1

2 Bei Dienstfahrten, die die IFD Fachkräfte mit dem Privat PKW durchführen, sind die Privatfahrzeuge der MA bei manchen Trägern (nicht bei allen!) über eine spezielle zusätzliche Dienstreise Kasko Versicherung versichert. Darüber werden Schäden am Auto bezahlt, so dass die Fachkräfte keine Nachteile für ihre private Versicherung haben. Die Insassen des PKW sind nicht über die spezielle Dienstreise Kasko Versicherung versichert. Im Schadensfall greift hier die private Kfz Haftpflichtversicherung des Wageninhabers, die immer auch eine Insassenversicherung mit beinhaltet. Dies ist in jedem Fall so, auch wenn der Arbeitgeber die o. g. Dienstreise Versicherung nicht abgeschlossen hat. Das bedeutet, dass die mitfahrenden Teilnehmenden immer versichert sind, unabhängig, wie das mit sonstigen Schäden am Privatauto bei den einzelnen Trägern geregelt ist. Kosten für Betriebsbesichtigungen etc. im Rahmen von IFD ÜSB bzw. der KPA Werden Beförderungen von Schülerinnen und Schülern zur Besichtigung von Betrieben oder zu Praktikumsorten notwendig, tragen die kommunalen Schulträger die Kosten entsprechend der geltenden Verwaltungsvorschrift (Verwaltungsvorschrift Erkundungen und Praktika an allgemeinbildenden Schulen vom ). Für private Träger gilt dies analog die entsprechenden eigenen Regelungen der Schulträger bzgl. des Budgets etc. sind vorher zu klären. Fragen zur örtlichen Zuständigkeit Bei den Schülerinnen und Schülern, die aus anderen Arbeitsagenturbezirken kommen als dem der Schule, gilt zunächst, dass sich die Zuständigkeit des IFD nach der Schule richtet. Zusätzlich kann im Einzelfall bzw. bei Bedarf, wenn der junge Mensch heimatnah im anderen Agenturbezirk eine Ausbildungs /Arbeitsstelle sucht, ggf. eine Absprache mit dem für diesen AA Bezirk zuständigem IFD stattfinden. Einbindung von Fachdiensten der Agentur für Arbeit Die sogenannten Fachdienste der AA (ärztlicher, psychologischer und technischer Dienst) werden im Rahmen der individuellen Berufsberatung in die Entscheidungsprozesse der Berufswegeplanung bei Bedarf von der Beratungsfachkraft der Agentur einbezogen. AnsprechpartnerIn für Schulen und Eltern ist also immer die Beratungsfachkraft der Agentur. 2

3 Fragen zu beruflichen Perspektiven der Schülerinnen und Schüler nach IFD ÜSB Betreuungsdauer und Gewährleistung von einer guten Übergabe der Schülerinnen und Schüler Die Betreuung durch den IFD ÜSB umfasst den Übergang von der Schule in den Beruf, d. h. sie endet nicht mit Abschluss der Förder bzw. Schwerpunktschule. Es ist gerade wichtig, dass der IFD hier in der kritischen Übergangsphase grundsätzlich so lange begleitet, bis der Übergang in eine weiterführende Unterstützung sichergestellt ist. Dies kann je nach Fallgestaltung unterschiedlich sein: 1) Ausbildungs bzw. Arbeitsstelle ist vorhanden: Übergabe in die Betreuung durch die IFD Berufsbegleitung. Um hier eine Begleitung durch den IFD weiter zu ermöglichen, ist es sinnvoll, wenn im Rahmen der ÜSB Betreuung die Schwerbehinderteneigenschaft (bzw. Gleichstellung) hergestellt wird. Azubis, die nicht schwerbehindert sind, können auf Grundlage von 68 SGB IX betreut werden (s. u.). 2) Ein Platz in einer Berufsvorbereitungsmaßnahme, einer überbetrieblichen Ausbildung oder einer anderen Qualifizierungsmaßnahme (z. B. UB) ist gefunden: Hier soll eine Übergabe an die sozialpädagogische Betreuung dieser Maßnahme erfolgen. 3) Übergang von Förderschule L ins BVJ (Berufsschule): Hier kann durch den IFD ÜSB weiter betreut werden (s. u.). 4) Übergang in die WfbM steht an: Begleitung durch ÜSB, bis alles zur Eingliederung des TN in die WfbM geregelt ist. Bei allen diesen Übergängen hat die IFD ÜSB Fachkraft eine gute Übergabe an die nachfolgende Betreuungsstelle (ob im IFD oder außerhalb) zu organisieren bzw. sicherzustellen. 5) Es ist nach der Schule noch keine Lösung zur beruflichen Integration des TN gefunden: a. Es sind noch Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die eine berufliche Integration ermöglichen (z. B. med. Reha): Hier begleitet die IFD ÜSB Fachkraft so lange weiter, bis ein passendes Integrationskonzept vorliegt und dessen Umsetzung organisiert ist. b. Es geht nun nur noch um die Suche eines geeigneten Arbeitsplatzes: 1. Sicherstellung / Vermittlung der Kontaktaufnahme/Betreuung durch die Agentur für Arbeit und ggf. 2. Übergabe an die IFD Vermittlung sollten erfolgen. 6) Weiterer Schulbesuch steht an a. an bisheriger Schule: Weitere Betreuung durch den IFD ÜSB erforderlich? b. mit Schulwechsel: Weitere Betreuung erforderlich? Durch wen? (Falls es dort einen IFD ÜSB gibt, soll der abgebende IFD ÜSB den reibungslosen Betreuungswechsel vorbereiten.) 3

4 Weitere Betreuung nach dem Übergang in den Beruf/in eine berufliche Tätigkeit und zu 1): Nach dem Übergang in den Beruf besteht für schwerbehinderte (junge) Menschen die Möglichkeit der weiteren Begleitung durch den IFD im Bereich Berufsbegleitende Dienste oder im Bereich Vermittlung. In Einzelfällen können Auszubildende, deren Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt, auf der Grundlage von 68 Abs. 4 SGB IX ebenfalls vom Berufsbegleitenden Dienst des IFD betreut werden, sofern die Agentur für Arbeit eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. In der IFD Vermittlung können behinderte SchulabgängerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ebenfalls ohne Ausweis und Gleichstellung auf den hierfür ausgewiesenen Kontingentplätzen betreut werden. Voraussetzungen dafür sind die Vorlage des Förderschulzeugnisses, der Fachärztlichen Bescheinigung (FäB) oder der Nachweis eines GdB von 30 oder 40 (Bescheid). Zu 3): Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch den IFD im BVJ bzw. in berufsbefähigenden Bildungsgängen nach 10 Abs. 10 Satz 2 SchulG IFD ÜSB ist grundsätzlich auf die allgemeinbildende Schulzeit ausgerichtet und nicht auf den berufsbildenden Bereich. Deshalb kann der Betreuungsbeginn nicht erst im BVJ oder in berufsbefähigenden Bildungsgängen 1 liegen. Grundsätzlich darf der IFD in ÜSB während des kompletten BVJ die Schülerinnen und Schüler weiterbetreuen, die bereits in der allgemeinbildenden Schule von ihm betreut wurden. Praktische Ausgestaltung: Da im Falle einer Weiterbetreuung im BVJ diese Plätze des Trägers von IFD ÜSB weiter besetzt sind und daher weniger neue Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können, kann es sich nur um begründete Einzelfälle handeln, in denen die Fortsetzung der Betreuung im BVJ erfolgt. Es hat sich bewährt, die Unterstützungsmaßnahmen im BVJ zu nutzen, z. B. SchulsozialarbeiterInnen, die sich auch um die berufliche Integration kümmern. In solchen Fällen sollte durch Verabredungen sichergestellt werden, dass die Übergabe gelingt und bei Bedarf zeitlich befristet der IFD einbezogen wird, z. B. in der letzten Phase des BVJ. Dabei ist zu klären, welche Aufgaben durch wen erledigt werden (z. B. durch die Schule im BVJ, die SchulsozialarbeiterInnen oder den IFD ÜSB), um Überschneidungen und Dopplungen bei der Betreuung zu vermeiden. Bezüglich einer zeitweisen Abmeldung von Schülerinnen und Schülern während des BVJ werden die IFD Fachkräfte gebeten, sich in Bezug auf die Dokumentation mit dem LSJV und dem ism in 1 Im Folgenden wird der Begriff BVJ verwendet, die Regelungen gelten entsprechend für berufsbefähigende Bildungsgänge. 4

5 Verbindung zu setzen. Diese Verfahrensweise ist jedoch von Umständen und Möglichkeiten des Einzelfalls abhängig. Möglichkeiten der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Durch die demographische Entwicklung (jetzt schon mehr Ausbildungsplätze als BewerberInnen) und den Fachkräftebedarf ergeben sich auch neue Chancen auf Anlernebene. Dies versuchen die AA durch individuelle betriebliche Qualifizierung (InbeQ) für behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung (UB) nach 38a Abs. 2 SGB IX zu nutzen. Die InbeQ dauert im Regelfall 2 Jahre und umfasst drei Phasen mit folgender Zielsetzung: o auf Basis des identifizierten besonderen Unterstützungsbedarfs Akquise grundsätzlich geeigneter Qualifizierungsplätze und betriebliche Erprobung zur Platzierung des Teilnehmenden im Betrieb (Orientierungsphase) o unterstützte Einarbeitung und Qualifizierung auf dem individuell am besten geeigneten Platz, der eine berufliche Perspektive bietet (Qualifizierungsphase) o Festigung im betrieblichen Alltag zur Realisierung einer dauerhaften Beschäftigung im Betrieb (Stabilisierungsphase). Das Vermitteln von berufsübergreifenden Lerninhalten und Schlüsselqualifikationen sowie Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit sind wesentliche Inhalte von InbeQ und insoweit integrale Bestandteile aller Phasen. Die Dauer der einzelnen Phasen ist grundsätzlich nicht festgelegt und orientiert sich an den Erfordernissen zur erfolgreichen Umsetzung der InbeQ. In einigen Berufsfeldern können behinderte junge Menschen auch spezielle abgestufte Ausbildungen gemäß 66 BBiG bzw. 42 HWO absolvieren, bei denen die Anforderungen v. a. im Bereich der Fachtheorie reduziert sind. In der Regel werden diese Ausbildungen (z. B. in den Berufsfeldern Holz, Metall, Farbe, Hauswirtschaft, Lager, Verkauf und Büro) außerbetrieblich angeboten, bei Eignung des Betriebes kommt aber auch eine betriebliche Ausbildung in Frage. Nähere Informationen sind bei den Kammern verfügbar (IHK, HWK, LWK). Nischenarbeitsplätze (i. d. R. Zusammenfassung von mehreren einfacheren Aufgaben in einem Betrieb / in einer Verwaltung, die keiner Ausbildung bedürfen, sondern lediglich Anlerntätigkeiten umfassen) wurden im Rahmen der Vermittlung durch den IFD insbesondere in folgenden Bereichen gefunden: o Alten und Behindertenpflegebereich (Küchen und Stationshilfen) 5

6 o Hotel und Gaststättengewerbe o Öffentliche Verwaltungen (leichte Bürotätigkeiten, Post und Botendienste) o Helfertätigkeiten in Verbandsgemeinden/Kommunen o Helfertätigkeiten im grünen Bereich (z.b. Gartenbau, Landwirtschaft, Weinbau, Tierpflege) o Produktion, Montage, Lager o Autowerkstatt, Reifenhandel, Tankstellen o Hausmeisterbereich Erhalt von Werkstattleistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich über das Persönliche Budget ohne Anbindung an eine WfbM Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom , B 11 AL 7/10 R: Das Urteil des Schleswig Holsteinischen Landessozialgerichts vom 5. Dezember 2008 wurde aufgehoben. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Entgegen der Auffassung des LSG ist ein Anspruch nach 102 Abs. 2 SGB III nicht schon deshalb zu verneinen, weil die Vorschrift auf 40 SGB IX verweist, der Regelungen zur Leistungserbringung in einer anerkannten WfbM enthält, die vom Kläger gewählte Einrichtung jedoch keine anerkannte WfbM ist. Insoweit hat das LSG nicht hinreichend beachtet, dass der Kläger nach wie vor die Leistungsausführung durch ein Persönliches Budget gemäß 17 SGB IX begehrt. Zwar ist 102 Abs. 2 SGB III grundsätzlich auf eine Beschränkung der Leistungserbringung in anerkannten Werkstätten ausgerichtet, nach dem Gesetzeswortlaut sind andere Möglichkeiten jedoch nicht ausgeschlossen. In Fällen der Leistungsausführung durch ein Persönliches Budget ist unter Beachtung von Sinn und Zweck des 17 SGB IX die in 102 Abs. 2 SGB III genannte Vorschrift des 40 SGB IX nur eingeschränkt heranzuziehen und in sachlich begründeten Ausnahmefällen dem zuständigen Träger die Befugnis zuzugestehen, Leistungen im Ermessenswege auch dann zu bewilligen, wenn der Leistungsberechtigte eine nicht formell anerkannte Einrichtung wählt. Mit dem jetzt begründeten Urteil des Bundessozialgerichts ist die entscheidende Frage geklärt, die bisher von vielen Kostenträgern anders beurteilt worden ist: Anträge auf Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich können nicht mehr mit dem Hinweis abgelehnt werden, ein Persönliches Budget von Werkstattleistungen ohne Anbindung an eine Werkstatt für behinderte Menschen sei vom geltenden Recht nicht gedeckt. Die Kostenträger sind jetzt 6

7 gefordert, den berechtigten Wünschen der behinderten Menschen zu folgen. Dabei werden die Agenturen für Arbeit prüfen, ob die in der Leistungsform des persönlichen Budgets erbrachten Leistungen bei einem gewählten Leistungserbringer qualitativ dem Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich von WfbM entsprechen. Maßstab hierfür wird im Wesentlichen das Fachkonzept der Bundesagentur zum Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich ( sein, das die Qualität in den WfbM vorgibt. Maßnahme DIA AM der Arbeitsagentur Über die diagnostischen Möglichkeiten eines individuellen Beratungsgesprächs sowie die ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmethoden hinaus setzen AA auch weitere Instrumente zur Klärung von Alternativen zur WfbM ein: Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen (DIA AM). Ziel der Nutzung von DIA AM ist, durch eine auf jede/n Teilnehmende/n individuell ausgerichtete Orientierung und praxisorientierte Eignungsabklärung/Diagnostik realistische und belastbare Aussagen/Feststellungen ( 33 Abs. 4 SGB IX) zu erhalten, inwieweit Art oder Schwere der Behinderung einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entgegenstehen. Die individuelle Verweildauer der Teilnehmenden beträgt maximal 12 Wochen. Die Maßnahme gliedert sich in zwei Phasen: o Phase 1 Eignungsanalyse mit Einzel und Gruppenerprobungen beim Auftragnehmer o Phase 2 betriebliche Erprobung. Rückkehr bzw. spätere Aufnahme in die WfbM Wenn sich im Laufe des Erwerbslebens (nach einem Integrationsversuch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) ein Teilhabebedarf zeigt, der nur in einer WfbM realisiert werden kann, kommen bedarfsgerechte Förderleistungen der Rehabilitationsträger in Frage, z. B.: Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich gemäß 40 SGB IX: Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen erhalten behinderte Menschen 1. im Eingangsverfahren zur Feststellung, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen in Betracht kommen, und um einen Eingliederungsplan zu erstellen, 2. im Berufsbildungsbereich, wenn die Leistungen erforderlich sind, um die Leistungs oder Erwerbsfähigkeit des behinderten Menschen so weit 7

8 wie möglich zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen und erwartet werden kann, dass der behinderte Mensch nach Teilnahme an diesen Leistungen in der Lage ist, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Sinne des 136 zu erbringen. Die WfbM haben einen Versorgungsauftrag, der sich wie folgt darstellt: Die Werkstatt steht allen behinderten Menschen unabhängig von Art oder Schwere der Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden. Anerkannte Werkstätten nehmen diejenigen behinderten Menschen aus ihrem Einzugsgebiet auf, die die Aufnahmevoraussetzungen gemäß 136 Abs. 2 erfüllen, wenn Leistungen durch die Rehabilitationsträger gewährleistet sind; die Möglichkeit zur Aufnahme in eine andere anerkannte Werkstatt nach Maßgabe des 9 SGB XII oder entsprechender Regelungen bleibt unberührt. Die Aufnahme erfolgt unabhängig von der Ursache der Behinderung, der Art der Behinderung, wenn in dem Einzugsgebiet keine besondere Werkstatt für behinderte Menschen für diese Behinderungsart vorhanden ist, und der Schwere der Behinderung, der Minderung der Leistungsfähigkeit und einem besonderen Bedarf an Förderung, begleitender Betreuung oder Pflege. Fragen zur KPA Zusammenhang KPA und IFD ÜSB Die Kompetenz und Potentialanalyse ist ein zusätzliches Angebot, das dem Regel IFD ÜSB Angebot vorgeschaltet wird. Das Angebot IFD ÜSB läuft im Rahmen der Verträge zumindest bis Ende 2012 so weiter wie bislang. Die Schülerinnen und Schüler, die sich aktuell in der Betreuung finden, werden ganz regulär weiterhin von der IFD Fachkraft begleitet. Schulen, die die KPA durchführen Die Kompetenz und Potentialanalyse wird an allen Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung (SFG) einschließlich der SFG/M und den Förderzentren (FÖZ), die zurzeit vom IFD begleitet werden und an denen die erforderliche Gruppengröße gegeben ist, durchgeführt. Lehrkräfte aus den SFG Frankenthal, Oppenheim und Bad Dürkheim sowie dem FÖZ Gerolstein, die zurzeit noch nicht bzw. derzeit nicht vom IFD begleitet werden, nehmen jedoch an den Schulungen zur Kompetenz und Potentialanalyse teil. 8

9 Die Kompetenz und Potentialanalyse wird zunächst nicht an Schulen mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung (SFM), mit dem Förderschwerpunkt Lernen (SFL), für Sinnesbehinderung (SfGLS und SfBLS) und an Schwerpunktschulen (SPS) durchgeführt. Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus der KPA in IFD ÜSB Schülerinnen und Schüler, bei denen in der gemeinsamen Auswertung der KPA mit allen Beteiligten (junger Mensch, Personensorgeberechtigte/Eltern, Lehrkraft, IFD Fachkraft) deutlich wurde, dass sie zur Zielgruppe von IFD ÜSB gehören, sollen ab der 11. Klasse vom IFD begleitet werden. Dazu ist das Einverständnis der Eltern erforderlich; diese Einverständniserklärung ist im Zusammenhang mit dem Abschlussbericht vorgesehen. Der IFD leitet den Abschlussbericht des dem jungen Menschen an das LSJV weiter. Dort wird einzelfallbezogen über die Aufnahme in IFD ÜSB entschieden. Sofern mehr Schülerinnen und Schüler mit Potential für den allgemeinen Arbeitsmarkt identifiziert werden, als der betreuende IFD Kapazitäten (Platzzahlen) hat, werden bei dem IFD nach Absprache mit dem Kostenträger LSJV und nach Auffüllen der vorhandenen regulären ÜSB Plätze zusätzliche Plätze geschaffen. Die Entscheidung über die Aufnahme in IFD ÜSB und die eventuelle Aufstockung von Plätzen wird nach Erhalt der Abschlussberichte unverzüglich vom LSJV getroffen werden. Zeitraum der KPA Der erste Durchgang der KPA findet im 2. Halbjahr des Schuljahres 2011/2012 statt. Der zweite Durchgang der KPA findet im 2. Halbjahr des Schuljahres 2012/2013 statt. Aufgrund der Finanzierungsbedingungen des Bundes ist eine Vorverlagerung der KPA ins erste Schulhalbjahr nicht möglich. Kosten für die KPA (Materialien, Kopien etc.) Den Schulen werden durch das MBWWK für die Durchführung der KPA jeweils zwei Materialbücher zu beo zur Verfügung gestellt. Kosten für Arbeitsmaterial (Kopien, Tonpapier, Packpapier etc.) gehören entsprechend der Aufgabenverteilung im Schulgesetz zu den Sachkosten, die grundsätzlich der Schulträger zu tragen hat. Zuschüsse vom Land werden nicht gewährt. 9

10 Gruppengröße KPA Eine KPA Gruppe kommt ab 4 Schülerinnen und Schülern zustande, ab 9 Personen wird eine zweite Gruppe gebildet. Für Schulen, die 2012 keine KPA durchführen konnten, prüft und entscheidet der Kostenträger LSJV, ob im 2. Durchgang der KPA 2013 die KPA durchgeführt wird, wenn in den Klassenstufen 10 und 11 gemeinsam die Mindestgruppengröße erreicht wird. Aufgaben und Rollen des Tandems aus Lehrkraft und IFD Fachkraft Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung zwischen Lehrkräften und IFD Fachkraft: Es handelt sich um eine Zusammenarbeit zwischen Schule und einem außerschulischen Partner gem. 10 Schulgesetz. Die Zusammenarbeit ist in dem Bewusstsein auszugestalten und zu organisieren, dass jede/r Partner/in im Rahmen seiner eigenen Kompetenzen und Zuständigkeiten eine Aufgabe in der Berufsorientierung hat, d. h. bei der Vorbereitung, Begleitung und Unterstützung des jungen Menschen auf den Übergang in den Beruf. Dazu sind die erforderlichen Verabredungen über die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zu treffen, die sich auf die konkrete Situation an der Schule und die Unterstützungsbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler beziehen (ggf. erforderliche Hilfen, besonderer Aufsichtsbedarf, Sicherheitsmaßnahmen und Regeln an der Schule etc.). Vorgaben zur Verteilung der Zuständigkeiten werden als nicht sinnvoll erachtet. Es empfiehlt sich jedoch, Verabredungen zu treffen für Fälle von Erkrankungen (auf beiden Seiten) und zur gegenseitigen Information, um Klarheit und Kontinuität in der Kooperation zu erreichen. In Konfliktfällen sind die jeweiligen Leitungen (Schulleitung und IFD Leitung) AnsprechpartnerInnen bei Bedarf auch das LSJV sowie die Schulaufsicht. Der Schulleiter ist nicht Dienstvorgesetzter, das Hausrecht des Schulleiters bleibt unberührt. Entscheidungen über die Betreuung eines jungen Menschen im Rahmen von IFD ÜSB gründen zuerst auf der Zustimmung des Betroffenen und seiner Eltern; im Hinblick auf die erforderliche Kooperation von IFD und Schule sollten dazu beide Partner eine Aufnahme befürworten und unterschiedliche Sichtweisen vor Beginn der Arbeit ausgeräumt sein. Bei der Entscheidung über die Ergebnisse der KPA haben beide Partner gleichgewichtige Stimmen. Beteiligung IFD an Entscheidungen der Schule IFD Fachkräfte sind außerschulische Partner; sie erteilen keinen eigenverantwortlichen Unterricht an der Schule und sind daher auch nicht Lehrkräfte im Sinne des Schulgesetzes oder der Konferenz oder Dienstordnung. Ihre Mitwirkung an der (Weiter )Entwicklung der schulischen Konzepte zur Berufsorientierung und bei der Abstimmung der Maßnahmen im Rahmen von IFD 10

11 ÜSB ergibt sich aus der Richtlinie zur Berufsorientierung (Verwaltungsvorschrift vom ). Aus dem Auftrag des IFD ergibt sich, dass sie auch den Eltern im Zusammenhang mit dem Thema berufliche Orientierung auf Wunsch zur Verfügung stehen; ihre Mitwirkung bei der Elternarbeit der Schule ergibt sich aus der o. g. Richtlinie. Entscheidung über Sachkostenbedarf im Rahmen von IFD ÜSB und KPA Die Entscheidungskompetenz der Konferenz und der Schulleitung bleibt unberührt. Aufgaben der IFD Fachkraft Die Aufgaben ergeben sich aus den Konzeptionen zu IFD ÜSB und zur KPA, die Bestandteile der jeweiligen Verträge sind, die das Land, vertreten durch das LSJV, mit den Trägern der IFD abgeschlossen hat. Die Verträge regeln auch die Berichtspflichten. Diese beziehen sich nicht auf Aufgaben, die zu den Aufgaben der Lehrkräfte gehören der Auftrag der IFD versteht sich als Ergänzung der schulischen Berufsorientierung und ist entsprechend auszugestalten. Zusammenstellung: Steuerungsgruppe IFD ÜSB Stand: Juni

Gerhard Noll, Reha-Berater (Team Reha/SB 16) der Agentur für Arbeit Ludwigshafen:

Gerhard Noll, Reha-Berater (Team Reha/SB 16) der Agentur für Arbeit Ludwigshafen: Gerhard Noll, Reha-Berater (Team Reha/SB 16) der Agentur für Arbeit Ludwigshafen: Maßnahmen der deutschen Arbeitsverwaltung zur Eingliederung von behinderten Menschen Zahlen aus 2013 Arbeitslose Schwerbehinderte

Mehr

Die Berufswegekonferenz

Die Berufswegekonferenz Die Berufswegekonferenz Zielsetzung der Berufswegekonferenz (BWK) Die BWK verfolgt das Ziel, die Übergänge und Schnittstellen von Schule und Beruf unter Beteiligung der Schülerinnen und Schüler sowie deren

Mehr

Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben

Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Information STAR Regionales Netzwerktreffen, AA Bielefeld 07.03.2012 Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Prüfung der Reha-Eigenschaft Behinderte Menschen als Berechtigte i.s.d. 19 Abs. 1 SGB III sind

Mehr

Übergang Schule Beruf und Arbeitswelt

Übergang Schule Beruf und Arbeitswelt BWK Fö Modulentwicklung Berufswahlkoordinatorinnen/Berufswahlkoordinatoren an Förderschulen 2005/2006/2007 Stefan Gimbel, Ingrid Jung Modul V Übergang Schule Beruf und Arbeitswelt Ingrid Jung V.1 Schulische

Mehr

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan

Mehr

Sonderpädagogische Förderung für den Förderbereich Lernen an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen

Sonderpädagogische Förderung für den Förderbereich Lernen an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/844 10.09.2012 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 293 vom 25. Juli 2012 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/449

Mehr

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Fortsetzung der erfolgreichen Politik der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Sicherung der selbstbestimmten Teilhabe behinderter

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Das Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales

Das Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Das beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Ihr kompetenter Partner bei Fragen zur Beschäftigung schwer behinderter und diesen gleichgestellter Menschen. E-Mail: Internet: integrationsamt.schw@zbfs.bayern.de

Mehr

Anlage 4. Wegweiser. für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich

Anlage 4. Wegweiser. für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich Anlage 4 Wegweiser für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich WfB Der Wegweiser soll den Teilnehmer und seine Angehörigen über den Ablauf des Eingangsverfahrens und der Berufsbildungsmaßnahme

Mehr

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die 30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch

Mehr

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Caritasverband f. d. Stadt und den Landkreis Osnabrück, Johannisstr. 91, 49074 Osnabrück Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Arbeitsgenehmigungsrechtliche Informationsstelle Ansprechpartnerin

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

Name der Ausbildungsstätte. 1. Wenn Sie diese Ausbildung beginnen: Welchen höchsten Schulabschluss haben Sie dann? a) ohne Hauptschulabschluss

Name der Ausbildungsstätte. 1. Wenn Sie diese Ausbildung beginnen: Welchen höchsten Schulabschluss haben Sie dann? a) ohne Hauptschulabschluss Sehr geehrte Ausbilderin, sehr geehrter Ausbilder, die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt ist als zuständige Stelle nach 88 Abs. 2 BBiG verpflichtet, Daten zur Berufsbildungsstatistik im Bereich der Freien

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

Niedersächsisches Kultusministerium. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur inklusiven Schule. - Leichte Sprache - Niedersachsen

Niedersächsisches Kultusministerium. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur inklusiven Schule. - Leichte Sprache - Niedersachsen Niedersächsisches Kultusministerium Die wichtigsten Fragen und Antworten zur inklusiven Schule - Leichte Sprache - Niedersachsen Liebe Eltern, Liebe Schüler und Schülerinnen! Inklusion in der Schule bedeutet:

Mehr

Finanzielle Förderung. des Übergangs. behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Finanzielle Förderung. des Übergangs. behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Finanzielle Förderung des Übergangs behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Richtlinien Präambel Der Wechsel behinderter Menschen aus einer WfbM auf den allgemeinen

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über

Mehr

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice

Mehr

Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII

Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII zwischen dem Amt für Soziale Dienste / Jugendamt und der Senatorin

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Jugend in Arbeit plus

Jugend in Arbeit plus Jugend in Arbeit plus - Eine starke Marke seit 1998 in NRW und der Region Köln Seit 1998 beteiligt sich die Industrie- und Handelskammer erfolgreich an der Umsetzung des NRW-Programms Jugend in Arbeit

Mehr

Teilzeitausbildung in Hamburg. Ausbildung in Teilzeit Für junge Mütter, Väter und für Betriebe. Tipps und Informationen.

Teilzeitausbildung in Hamburg. Ausbildung in Teilzeit Für junge Mütter, Väter und für Betriebe. Tipps und Informationen. Familie mit Kind Ausbildung in Teilzeit Für junge Mütter, Väter und für Betriebe Tipps und Informationen Teilzeitausbildung in Hamburg Einklinker DIN lang Logo Gewusst wie - Ausbildung in Teilzeit Ausbildung

Mehr

1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres

1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/1874 04. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e n der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung

Mehr

Schuljahr 2015/16. Kein Abschluss ohne Anschluss Stand Düsseldorf. 46 an KAoA teilnehmende Schulen nach Schulform

Schuljahr 2015/16. Kein Abschluss ohne Anschluss Stand Düsseldorf. 46 an KAoA teilnehmende Schulen nach Schulform Kein Abschluss ohne Anschluss Stand Düsseldorf Schuljahr 2015/16 Kurz-Information zum Stand Praktikumsbörse 12.05.2015 46 an KAoA teilnehmende Schulen nach Schulform 46 Schulen jetzt KAoA 18 Schulen später

Mehr

Textausgaben zum Sozialrecht 5. Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen

Textausgaben zum Sozialrecht 5. Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen Textausgaben zum Sozialrecht 5 Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX mit anderen Gesetzen und Verordnungen 1. Auflage 2013 im Übrigen gilt 33 des Ersten Buches. 3 Den besonderen

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

Förderleistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber

Förderleistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung 22. Februar 2011 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben S. Lehnert, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) K. Fleischer, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) Zentrum für Ambulante Rehabilitation 2014 Grundsatz: Rehabilitation

Mehr

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer

Mehr

Der Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen ist am Standort Charlottenburger Straße 140 in 13086 Berlin zu erreichen.

Der Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen ist am Standort Charlottenburger Straße 140 in 13086 Berlin zu erreichen. Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Frau Abgeordnete Elke Breitenbach (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Kleine

Mehr

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV

Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Hessen Diakonie Hessen Positionspapier zur Zukunft der WfbM 1 Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.v. Leichte Sprache 8

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

SIE KÖNNEN PROFITIEREN! VON MEINEM ALTER UND MEINER PRAXISERFAHRUNG. Sie suchen Fachkräfte? Chancen geben

SIE KÖNNEN PROFITIEREN! VON MEINEM ALTER UND MEINER PRAXISERFAHRUNG. Sie suchen Fachkräfte? Chancen geben SIE KÖNNEN PROFITIEREN! VON MEINEM ALTER UND MEINER PRAXISERFAHRUNG Chancen geben Sie suchen Fachkräfte? Mit geringem Aufwand können Sie durch Umschulung, Ausbildung und Weiterbildung eigene Fachkräfte

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII, 73 a SGG, Art. 3 GG, Art. 25 S. 3 lit. f UN-BRK

2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII, 73 a SGG, Art. 3 GG, Art. 25 S. 3 lit. f UN-BRK UV Recht & Reha Aktuell (UVR) 02/2015 vom 28.01.2015-31 - DOK 311.04 Im Rahmen des 2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII ist zu unterscheiden zwischen Behinderten, die fähig sind, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer

Mehr

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt. Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des

Mehr

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und

Mehr

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß 13 1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß In diesem einleitenden Kapitel wird ein Überblick über die Ziele und Merkmale der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gegeben. Unter der

Mehr

Osnabrücker Werkstätten. Netzwerk. zur beruflichen Rehabilitation

Osnabrücker Werkstätten. Netzwerk. zur beruflichen Rehabilitation Osnabrücker Werkstätten Netzwerk zur beruflichen Rehabilitation Die Osnabrücker Werkstätten Möglichkeiten schaffen In den Osnabrücker Werkstätten finden Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder

Mehr

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf? Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012

Mehr

Der INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick

Der INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick INTEGRATIONSFACHDIENST - ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung Referenten: Elisabeth Kämmerer Dorit Bleichrodt Fachberaterin Fachberaterin Malteser Hilfsdienst e. V. Malteser

Mehr

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Beamtenrecht/Arbeitsrecht Arbeits- und Dienstbefreiung bei Erkrankung von Kindern Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind

Mehr

Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken

Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken RICHTLINIEN für das Begleitende Wohnen erwachsener seelisch behinderter Menschen gemäß 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt]

Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt] Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt] Der Fragebogen richtet sich an Schulen, in denen Kinder mit Behinderungen integriert

Mehr

Betriebliches Arbeitstraining Job-Coaching

Betriebliches Arbeitstraining Job-Coaching Die Fachdienste des LWL-Integrationsamts Westfalen stellen sich vor LWL-Integrationsamt Westfalen Menschen mit Behinderung im Beruf Betriebliches Arbeitstraining Job-Coaching Was ist betriebliches Arbeitstraining?

Mehr

Prozessbeschreibung PB 01

Prozessbeschreibung PB 01 1. Zweck und Geltungsbereich In dieser Prozessbeschreibung wird der Ablauf der Aufnahme behinderter Menschen in die Werkstätten und in die Fördergruppen an den Werkstätten Michaelshofes dargelegt. 2. Abkürzungen

Mehr

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München. Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zur Anhörung des Ausschusses für Soziales,

Mehr

1 Beschreibung durchführende IKUS-Schule: Wilhelm-Busch-Schule, Wesseling (WBS6)

1 Beschreibung durchführende IKUS-Schule: Wilhelm-Busch-Schule, Wesseling (WBS6) 1 Beschreibung durchführende IKUS-Schule: Wilhelm-Busch-Schule, Wesseling (WBS6) Vorbereitung Auslandsaufenthalt Horizont Horyzont: Horizont erweitern, Zukunft gestalten Tandem: Katrin Zirfas, Wilhelm-Busch-Schule,

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Einige schwere Wörter werden in Leichter Sprache erklärt!

Einige schwere Wörter werden in Leichter Sprache erklärt! Einige schwere Wörter werden in Leichter Sprache erklärt! ärztliches Gutachten ein Brief Ein Arzt schreibt den Brief. Oder eine Ärztin. Agentur für Arbeit In dem Brief steht zum Beispiel: Welche Behinderung

Mehr

Carl-Orff-Realschule plus

Carl-Orff-Realschule plus An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen Betriebspraktikum der 9. Klassen Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, die Carl-Orff-Realschule plus führt in der Zeit vom 18. Januar

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm. mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm. mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene n Schulbedarf n Ausflüge n Schülerbeförderung 1n Lernförderung/ Nachhilfe 2 Zuschuss zum gemeinschaftlichen

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Teilzeitausbildung. Allgemeine Informationen. www.bwv.de. Stand: Juli 2013. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v.

Teilzeitausbildung. Allgemeine Informationen. www.bwv.de. Stand: Juli 2013. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v. Teilzeitausbildung Allgemeine Informationen Stand: Juli 2013 Was ist Teilzeitausbildung und für wen eignet sie sich? Erwerbs eines Berufsabschlusses in Teilzeit Geeignet für» junge Mütter und Väter» Menschen,

Mehr

1. OSTALB-JUGENDKONFERENZ 19.07.2014. Beruf/Bildung

1. OSTALB-JUGENDKONFERENZ 19.07.2014. Beruf/Bildung 1. OSTALB-JUGENDKONFERENZ 19.07.2014 Beruf/Bildung Schule - Grundschulempfehlung wieder einführen, um Überforderung von Schülerinnen und Schülern entgegenzuwirken. - Bildungsplanumstellung 2015: Umstellung

Mehr

Zukunft Job-Coaching

Zukunft Job-Coaching IFD Tagung Bad Boll 2010 Zukunft Job-Coaching Informationen zur Gegenwart und Zukunft von Job-Coaching sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten für Job-Coaches Reinhard Hötten Was ist Job-Coaching?

Mehr

Inklusion Chancen für Beschäftigte und Unternehmen Wirtschaftsforum Treptow-Köpenick am 22.04.2015. Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen

Inklusion Chancen für Beschäftigte und Unternehmen Wirtschaftsforum Treptow-Köpenick am 22.04.2015. Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Inklusion Chancen für Beschäftigte und Unternehmen Wirtschaftsforum Treptow-Köpenick am 22.04.2015 Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Inhaltsübersicht Nr. Inhalt Seite 1 Warum? 3-4 2 Ihr Arbeitgeber-Service

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

DEINE ZUKUNFT ZEIGT GESICHT

DEINE ZUKUNFT ZEIGT GESICHT DEINE ZUKUNFT ZEIGT GESICHT TEILZEITAUSBILDUNG Der erste Schritt ins Berufsleben für Mütter, Väter und Pflegende. Bewerber-Info WAS IST TEILZEITAUSBILDUNG? Die Teilzeitausbildung ist eine anerkannte Berufsausbildung

Mehr

Reha-Sport und Funktionstraining

Reha-Sport und Funktionstraining Reha-Sport und Funktionstraining ( 44 Abs.1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB IX) Mit Reha-Sport und Funktionstraining werden Menschen, die von Behinderung bedroht oder bereits behindert sind, oder nach einer Krankheit

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Am Ball bleiben: Inklusion gewinnt!

Am Ball bleiben: Inklusion gewinnt! Woche der Inklusion im Löhr-Center Am Ball bleiben: Inklusion gewinnt! Brosch_Dinlang_standard In Koblenz dreht sich vom 16. bis 20. Juni 2014 alles um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen Menschengruppe

Mehr

Name Praktikumsbetreuer: Unterschrift für den Betrieb: Unterschrift Klassenlehrer:

Name Praktikumsbetreuer: Unterschrift für den Betrieb: Unterschrift Klassenlehrer: 1 Praktikumsmappe Dauer des Betriebspraktikums: vom _bis _ Name des Schülers: Straße: Postleitzahl/Wohnort: Telefon: Name der Lehrkraft:: Telefon: Schulstempel: Betrieb: Name Praktikumsbetreuer: Unterschrift

Mehr

Unterstützte Beschäftigung nach 38a SGB IX. Fachforum 23.06.11. Agentur für Arbeit Hamburg. Juni 2011

Unterstützte Beschäftigung nach 38a SGB IX. Fachforum 23.06.11. Agentur für Arbeit Hamburg. Juni 2011 Agentur für Arbeit Hamburg Juni 2011 Unterstützte Beschäftigung nach 38a SGB IX Fachforum 23.06.11 Pia Zimmermann, Beraterin für Menschen mit Behinderung 2 Inhalt Übergang in die InbQ Das Rehateam der

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit

Mehr

Mit Teilzeitausbildung Perspektiven schaffen

Mit Teilzeitausbildung Perspektiven schaffen Frau mit Mobiltelefon und Ordner Informationen für Betriebe und Auszubildende Lab-Brosch_A5 Mit Teilzeitausbildung Perspektiven schaffen Logo weisses Feld Vorteile der Teilzeitausbildung Teilzeitberufsausbildung

Mehr

Beispiel überschießendes Kindergeld:

Beispiel überschießendes Kindergeld: Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.

Mehr

Wesentliche Änderungen 19

Wesentliche Änderungen 19 Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund

Mehr

Ausgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis

Ausgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis Ausgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis Seite: 1 Allgemeiner Hinweis Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderleistungen Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung

20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20 Anhang 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20. 2 Arbeitsbeschreibung der Frühförderinnen am LIH Salzburg 20. 3 Organisations- und Durchführungsrichtlinien der mobilen Frühförderung, Steiermark 20.

Mehr

Schule oder Lehre? Elternratgeber zur Berufsorientierung

Schule oder Lehre? Elternratgeber zur Berufsorientierung Schule oder Lehre? Elternratgeber zur Berufsorientierung Dr. Johann Kalliauer AK-Präsident Liebe Eltern! Die Bildungs- bzw. Berufswahl ist eine wichtige Weichenstellung im Leben Ihres Kindes. Da diese

Mehr

Auswirkungen des Fachkonzeptes für EV und BBB für das QM-System der WfbM

Auswirkungen des Fachkonzeptes für EV und BBB für das QM-System der WfbM 7./8. September 2011 Auswirkungen des Fachkonzeptes für EV und BBB für das QM-System der WfbM Themenschwerpunkt: Leistungen im EV und BBB der WfbM Referent: Jürgen Hillen 1 Jürgen Hillen 1984 Diplompädagoge

Mehr

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. I Seite 874) zuletzt geändert durch: Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-

Mehr

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Forschungsprojekt: Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Leichte Sprache Autoren: Reinhard Lelgemann Jelena

Mehr

Teilzeitbeschäftigte 209

Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte Erläuterungen zur Teilzeitarbeit Der Gesetzgeber verfolgt seit Ende 2000, in Kraft getreten zum 01.01.2001, mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete

Mehr