Stadtkurier. Amtsblatt für die Stadt Uebigau-Wahrenbrück. Verbreitungsgebiet

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1 Stadtkurier Amtsblatt für die Stadt Uebigau-Wahrenbrück 22. Jahrgang 7. Ausgabe Uebigau-Wahrenbrück, 11. Juni 2014 Verbreitungsgebiet Stadtteile: Bahnsdorf Beiersdorf Beutersitz Bomsdorf Bönitz Domsdorf Drasdo Kauxdorf Langennaundorf Marxdorf München Neudeck Prestewitz Rothstein Saxdorf Uebigau Wahrenbrück Wiederau Wildgrube Winkel Zinsdorf

2 2 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom Öffentliche Bekanntmachungen Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer Sitzung am Öffentlicher Teil über die Abwägung der Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange, der Bürger und der Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Gewerbepark Uebigau-Nord - Innenstadt Stadt Uebigau-Wahrenbrück, OT Uebigau Vorlage: 0045/14-SV Abstimmungsergebnis: Anwesend: 16 Dafür: 15 Dagegen: 0 Enthaltung: 1 22 BbgK- Verf: 0 über den Feststellungsbeschluss zum Bebauungsplan Gewerbepark Uebigau-Nord - Innenstadt Stadt Uebigau-Wahrenbrück, OT Uebigau Vorlage: 0046/14-SV Abstimmungsergebnis: Anwesend: 16 Dafür: 16 Dagegen: 0 Enthaltung: 0 22 BbgK- Verf: 0 über die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Uebigau-Wahrenbrück Vorlage: 0049/14-SV Abstimmungsergebnis: Anwesend: 16 Dafür: 15 Dagegen: 0 Enthaltung: 1 22 BbgK- Verf: 0 Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Uebigau - Wahrenbrück Auf der Grundlage der 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl. I Nr. 18) i. V. m. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl. I Nr. 40) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Uebigau-Wahrenbrück in ihrer Sitzung am 7. Mai 2014 folgende Friedhofsgebührensatzung beschlossen: 1 Gebührenpflicht Für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für die Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen der Friedhofsverwaltung der Stadt Uebigau- Wahrenbrück werden Gebühren erhoben. 2 Gebührenschuldner Schuldner der Gebühren ist derjenige, a) der einen Antrag auf Benutzung der kommunalen Friedhöfe und deren Bestattungseinrichtungen stellt, b) der einen Antrag auf Erbringung einer Leistung der Friedhofsverwaltung selbst oder durch Dritte, deren Handeln ihm zuzurechnen ist, stellt, c) wer zum Tragen der Kosten gesetzlich verpflichtet ist. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. 3 Entstehen der Gebührenpflicht und Fälligkeit (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Anmeldung einer Bestattung oder mit Eingang des Antrages auf eine Leistung der Friedhofsverwaltung. In den Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, Leistungen aber erbracht werden müssen, entstehen die Gebühren mit Erbringung der Leistungen. Sind die Gebühren nicht bezahlt oder hinreichend sichergestellt, werden die Leistungen durchgeführt, durch welche die niedrigsten Gebühren entstehen. (2) Die Gebühren gem. 5 Abs. 1-8 sind innerhalb eines Monats nach Zugang des Gebührenbescheides fällig. Die Gebühren gem. 5 Abs. 9 sind zum eines jeden Kalenderjahres fällig. (3) Der Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid hat keine aufschiebende Wirkung. 4 Gebührenerstattung Im Falle einer vorzeitigen Rücknahme von Wahlgrabstätten, bei denen die Ruhezeit abgelaufen ist, jedoch noch ein Nutzungsrecht besteht, wird keine anteilige Erwerbsgebühr für das Nutzungsrecht zurück erstattet. 5 Gebührentarife (1) Überlassung einer Grabstelle in einer Urnengemeinschaftsanlage 700,00 (2) Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten für a) eine Einzelgrabstätte 600,00 b) eine Doppelgrabstätte 1.200,00 c) eine Urnenwahlgrabstätte 400,00 (3) Verlängerung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten je Jahr für a) eine Einzelgrabstätte 30,00 b) eine Doppelgrabstätte 60,00 c) eine Urnengrabstätte 20,00 (4) Ausheben und Schließen der Urnenwahlgräber je Beisetzung und der Grabstellen auf der Urnengemeinschaftsanlage je Beisetzung 30,00 (5) Benutzung der Leichenhalle 100,00 (6) Ausläuten 8,00 (7) Leistungen der Friedhofswärter je Bestattung 30,00 (Organisatorische Arbeiten wie z. B. Vorbereitung der Grabherstellung und Reinigung der Leichenhalle) (8) Für Namenplatten auf Urnengemeinschaftsanlagen ist eine Gebühr in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten zu entrichten. (9) Friedhofsunterhaltungsgebühr jährlich pro Grabstelle 12,00 Die Gebühr ist auch für die nicht belegten aber noch zu belegenden Stellen zu zahlen. 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Uebigau-Wahrenbrück, den Andreas Claus Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Ich ordne die Bekanntmachung der am beschlossenen Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Uebigau- Wahrenbrück im Stadtkurier Amtsblatt für die Stadt Uebigau- Wahrenbrück vom an. Uebigau-Wahrenbrück, den Andreas Claus Bürgermeister

3 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom über die Mitgliedschaft der Stadt Uebigau-Wahrenbrück im Kreisfeuerwehrverband Elbe-Elster e. V. Vorlage: 0050/14-SV Abstimmungsergebnis: Anwesend: 16 Dafür: 16 Dagegen: 0 Enthaltung: 0 22 BbgK- Verf: 0 die Satzung über die Erhebung von Marktgebühren für die Stadt Uebigau-Wahrenbrück Vorlage: 0052/14-SV Abstimmungsergebnis: Anwesend: 16 Dafür: 13 Dagegen: 3 Enthaltung: 0 22 BbgK- Verf: 0 Satzung über die Erhebung von Marktgebühren für die Stadt Uebigau-Wahrenbrück vom (Marktgebührensatzung) Gemäß 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I 107, [Nr. 19], S.286) in der derzeit gültigen Fassung sowie der 1, 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174) in der derzeit gültigen Fassung und 13 der Satzung über die Durchführung von Märkten in der Stadt Uebigau-Wahrenbrück beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Uebigau-Wahrenbrück in ihrer Sitzung am folgende Satzung über die Erhebung einer Marktgebühr: 1 Gebührenpflicht Für die Benutzung von Flächen zur Teilnahme an von der Stadt Uebigau-Wahrenbrück durchgeführten Märkten und zur Nutzung der stadteigenen Stände werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. 2 Begriff (1) Die Satzung unterscheidet zwischen Wochen- und Spezialmärkten. (2) Wochenmarkt bezeichnet eine am gleichen Ort regelmäßig abgehaltene, zeitlich begrenzte Veranstaltung, zu welcher eine Vielzahl von Anbietern Ihre Waren zum Verkauf anbieten. (3) Spezialmarkt ist eine regelmäßig, in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren anbietet. 3 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist, wer aufgrund einer Zuteilung oder aufgrund einer tatsächlichen Inanspruchnahme einen Standplatz nutzt bzw. Einrichtungen der Energieversorgung in Anspruch nimmt, oder derjenige, in dessen Auftrag die vorgenannten Einrichtungen in Anspruch genommen werden. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Zuweisung eines Standplatzes, bei unangemeldeter Benutzung mit deren Beginn, bzw. bei Übergabe des stadteigenen Standes. (2) Die Gebühr wird mit der Zuweisung des Standplatzes bzw. mit der Übergabe des stadteigenen Standes bei Beginn der Nutzung sofort in bar gegen Erteilung einer Quittung fällig; in allen anderen Fällen nach Rechnungslegung. (3) Die Gebühren unterliegen der Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren. 5 Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung (1) Von der Gebühr zur Teilnahme an von der Stadt Uebigau- Wahrenbrück durchgeführten Wochenmärkten werden ortsansässige Vereine bzw. ortsansässige Interessengruppen befreit. (2) Im Übrigen kann eine Befreiung gewährt werden, wenn im Einzelfall ein öffentliches Interesse besteht und die Nutzung ohne jede kommerzielle Absicht ausgeübt wird oder die Teilnahme einem gemeinnützigen Zweck dient. (3) Eine Ermäßigung der Gebühr für die Nutzung der stadteigenen Stände durch ortsansässige Interessengruppen, die einen gemeinnützigen Zweck zur Kinder-, Jugend- und Seniorenbetreuung erfüllen. kann auf Antrag durch den Hauptausschuss gewährt werden. 6 Bemessungsgrundlage (1) Grundlage für die Bemessung der Gebühr für die Teilnahme an von der Stadt Uebigau-Wahrenbrück durchgeführten Märkten sind die laufenden Meter der einnehmenden Verkaufsvorderfront. Standplätze sind in der Tiefe auf maximal 3 m begrenzt. Jeder angefangene Meter ist aufzurunden und wird als voller Meter berechnet. (2) Bei der Berechnung der Grundfläche werden Stellflächen für Tische und Stühle, Warenauslagen, abgestellte Fahrzeuge oder sonst von den Gebührenschuldnern in Anspruch genommene Flächen mit berechnet. (3) Soweit die Gebühr wegen der Eigenart des Geschäftes, der Lage des Platzes oder des Verkaufsstandes nicht nach Abs. 2 festgesetzt werden kann, bestimmt die Marktaufsicht im Einzelfall die Gebührenhöhe nach Maßgabe des Umfangs der Benutzung oder des Wertes der Leistung in Angleichung an vergleichbare Gebührentatbestände. 7 Gebührenberechnung Wochenmarkt (1) Die Höhe der Gebühr beträgt je Markttag und je laufender Meter Verkaufslänge 2,00. (2) Anfallende Energiekosten werden zusätzlich je Tag berechnet. a bei eigenem Zähler pro kwh nach Tarif +1,00 Grundgebührenpauschale b. eine Pauschalgebühr für Licht 2,00 c. eine Pauschalgebühr für Heizgeräte bzw. Kühlanlagen 4,00 (3) Alle Gebühren werden auf volle aufgerundet. 8 Gebührenberechnung Spezialmarkt (1) Die Höhe der Gebühr beträgt je Markttag und je laufender Meter Verkaufslänge 3,00. (2) Zusätzlich wird einmalig je Veranstaltung eine Pauschale je Verkaufsstand in Höhe von 50,00, bei Verkauf von alkoholischen Getränken in Höhe von 100,00 erhoben. Eingetragene Vereine entrichten einmalig je Veranstaltung 25,00 je Verkaufsstand, bei Verkauf von alkoholischen Getränken 75,00. (3) Anfallende Energiekosten werden zusätzlich je Tag berechnet. a bei eigenem Zähler pro kwh nach Tarif +1,00 Grundgebührenpauschale b. eine Pauschalgebühr für Licht 3,50 c. eine Pauschalgebühr für Heizgeräte bzw. Kühlanlagen 8,50 (4) Für die Nutzung der stadteigenen Holzhütten wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 /Tag für alle Nutzer erhoben. 9 Rückerstattung der Gebührenschuld (1) Wird der Standplatz bzw. der stadteigene Stand nicht oder nur teilweise genutzt, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ermäßigung der Gebühr.

4 4 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom Meldepflicht Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, jede Nutzung der Marktflächen sowie alle Veränderungen der Verhältnisse, die für die Gebührenerhebung von Bedeutung sein können, der/dem Marktverantwortlichen unverzüglich und ohne Aufforderung zu melden und auf Verlangen darüber Auskunft zu geben. 11 Inkrafttreten (1) Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Marktgebühren für die Stadt Uebigau-Wahrenbrück vom außer Kraft. Uebigau-Wahrenbrück, den Andreas Claus Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Ich ordne die Bekanntmachung der am beschlossenen Satzung über die Erhebung von Marktgebühren für die Stadt Uebigau-Wahrenbrück im Stadtkurier Amtsblatt für die Stadt Uebigau-Wahrenbrück vom an. Uebigau-Wahrenbrück, den Andreas Claus Bürgermeister die Satzung über die Durchführung von Märkten in der Stadt Uebigau-Wahrenbrück (Marktsatzung) Vorlage: 0053/14-SV Abstimmungsergebnis: Anwesend: 15 Dafür: 12 Dagegen: 3 Enthaltung: 0 22 BbgK- Verf: 0 Satzung über die Durchführung von Märkten in der Stadt Uebigau-Wahrenbrück vom (Marktsatzung) Gemäß 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Titel II und Titel III und fortfolgende der Gewerbeordnung (GewO) vom in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Uebigau-Wahrenbrück in ihrer Sitzung am folgende Wochenmarktsatzung: 1 Öffentliche Einrichtungen Märkte im Sinne dieser Satzung sind Wochenmärkte, Spezialmärkte und Märkte aus besonderem Anlass. Diese sind eine öffentliche Einrichtung der Stadt Uebigau-Wahrenbrück, zu der jedermann nach Maßgabe dieser Satzung Zutritt hat. Es gelten Titel II und III der Gewerbeordnung. 2 Zutrittsvoraussetzungen Zutritt kann laut 55 und 55a GewO erhalten: 1. wer eine gültige Reisegewerbekarte für sein angebotenes Warensortiment besitzt; 2. ohne Reisegewerbekarte, wer selbst gewonnene Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Gemüse-, Obst- und Gartenbaus der Geflügelzucht und der Imkerei sowie der Jagd und Fischerei vertreibt; das Gleiche gilt für die im Erzeugerbetrieb beschäftigten Personen; 3. reisegewerbekartenfrei, wer im Stadtbereich Uebigau-Wahrenbrück seinen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hat und nach 55 Abs.1 Nr. 1 selbstständig oder unselbstständig in eigener Person Waren feilbietet oder vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Leistungen vertreibt. 3 Marktplatz und Markttage (1) In der Stadt Uebigau-Wahrenbrück findet an jedem Dienstag und Freitag auf dem Marktplatz in Uebigau der Wochenmarkt statt. (2) Fällt ein festgesetzter Markttag auf einen gesetzlichen Feiertag, so findet der Wochenmarkt an dem vorhergehenden Werktag statt. (3) Sollten in anderen Orten außerplanmäßig genehmigte Märkte stattfinden, so kommt die Marktsatzung zur Anwendung. 4 Marktverkaufszeiten (1) Der Verkauf beginnt um 8.00 Uhr und endet um Uhr. (2) Mit dem Aufstellen und Einrichten der Marktstände und Verkaufseinrichtungen darf frühestens 2 Stunden vor Beginn der Verkaufszeit begonnen werden. (3) Spätestens um Uhr müssen die Marktstände und Verkaufseinrichtungen vom Marktplatz ( 3, Abs. 1) geräumt sein. 5 Gegenstände des Wochenmarktes (1) Gegenstände des Wochenmarktes sind: 1. Lebensmittel im Sinne des 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes mit Ausnahme alkoholischer Getränke; 2. Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei; 3. rohe Naturerzeugnisse, mit Ausnahme des größeren Viehs. (2) Weitere Gegenstände des Wochenmarktes sind: 1. Haushalts- und Küchenmetallwaren des täglichen Bedarfs; 2. Töpfer-, Keramik-, Glas-, Porzellan- und lewaren; 3. Korb-, Bürsten-, Seil- und Holzwaren, Spankörbe; 4. Reinigungs- und Putzmittel; 5. Wachs- und Paraffinwaren; 6. Kurzwaren; 7. Toilettenartikel; 8. Blumenpflegemittel, Blumenarrangements, künstliche und getrocknete Blumen, Grabgestecke, Kränze; 9. Kleingartenbedarf einfacher Art; 10. Modeschmuck und Kleinlederwaren; 11. Neuheiten und sonstige Werbeverkaufsartikel; 12. Textilien aller Art, 13. Hausschuhe, Sandalen, Badeschuhe, Schuhe; 14. Spielwaren; 15. Schreibwaren und Bilder. (3) Verboten sind nach 56 GewO: 1. der Vertrieb von: Giften und gifthaltigen Waren, Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, medizinischen Stützapparaten und Bandagen, Brillen und Augengläsern (zugelassen sind Sonnen- und Schutzbrillen), elektromedizinische Geräte, einschließlich elektronischer Hörgeräte. Wertpapiere, Lotterielose, Bezugs- und Anteilscheinen auf Wertpapiere und Lotterielose Schriften, die unter Zusicherung von Prämien oder Gewinnen vertrieben werden;

5 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom das Feilbieten und der Ankauf von Edelmetallen (zugelassen sind nur Waren mit Silberüberzug), Edelsteinen, Schmucksteinen und synthetischen Steinen sowie von Perlen, Bäume, Sträucher und Rebenpflanzgut. (4) Der Verkauf von Pflanzen oder Pflanzenteilen, die gesetzlich geschützt sind, ist grundsätzlich verboten. Ebenso verboten ist der Verkauf von Kleintieren, die unter Schutz des Washingtoner Artenschutzabkommens fallen. (5) Für den Ausschank von Getränken (Bier, Schnaps, Brause, Glühwein usw.) und das Anbieten von zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Entgelt ist eine Gestattung nach 12 Gaststättengesetz erforderlich. 6 Marktaufsicht (1) Die Marktaufsicht obliegt dem/der Marktverantwortlichen sowie den Aufsichtsbehörden. (2) Die Anbieter haben den Anordnungen der Person, die mit der Marktaufsicht betraut ist, Folge zu leisten. Sie haben sich insbesondere auf Verlangen durch die Reisegewerbekarte auszuweisen. (3) Die Anbieter sind verpflichtet, den Dienstkräften der Marktaufsicht 1. jederzeit Zutritt zu ihren Standplätzen zu gewähren, 2. sachdienliche Auskünfte zu erteilen (z. B. Anschlusswerte für Elektroenergie), 3. Warenproben zur Überprüfung gegen eine angemessenen Entschädigung auszuhändigen (dies gilt auch für Dienstkräfte der Lebensmittelüberwachung), 4. die Anbieter haben die Verkaufsstände mit Namen, Firma und Anschrift zu kennzeichnen, 5. die Vorschriften der Preisangabenverordnung sind zu beachten (Preisauszeichnung der Waren). 7 Zuweisung der Verkaufsflächen (1) Auf dem Marktplatz werden Tages- und Dauerverkaufsflächen zugewiesen. (2) Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht. (3) Tagesverkaufsflächen werden am Markttag von der Marktaufsicht zugewiesen. Sie können an einem Tag so oft vergeben werden, wie sie verfügbar sind. (4) Dauerverkaufsflächen werden für den Zeitraum eines Kalenderjahres zugewiesen. (5) Ist das Bewerberaufkommen für die zu vergebenden Verkaufsflächen größer als das Platzangebot, so erfolgt die Zuweisung in der zeitlichen Reihenfolge der Anträge. Von dieser generellen Regelung kann abgewichen werden, wenn durch diese Zuweisungspraxis ein nicht am öffentlichen Bedürfnis orientiertes Warenangebot vorgehalten würde. (6) Durch die Zuweisung einer Verkaufsfläche wird ein öffentlichrechtliches Benutzungsverhältnis begründet. (7) Wird eine zugewiesene Verkaufsfläche 1 Stunde nach Marktbeginn nicht belegt, so kann die Verkaufsfläche für den betreffenden Markttag an einen anderen Bewerber vergeben werden. (8) Keine Verkaufsfläche darf vor Zuweisung genutzt werden. (9) Der Verkauf darf nur von der zugewiesenen Verkaufsfläche erfolgen. (10) Die zugewiesene Verkaufsfläche darf nur vom Anbieter und seinen Hilfskräften genutzt werden. (11) Wird die zugewiesene Verkaufsfläche für die Dauer eines Monats nicht im vollen Umfang genutzt, so kann der nicht genutzte Teil anderweitig vergeben werden. 8 Versagen, Widerruf, Erlöschen und Beendigung der Zuweisung (1) Bei Vorliegen eines sachlich rechtfertigenden Grundes kann die Zuweisung versagt werden (z. B. Nichtzahlung der Marktgebühr und Verstoß gegen die Marktordnung). (2) Die Zuweisung erlischt, wenn die Verkaufsfläche für einen Zeitraum von mehr als einem Monat nicht genutzt wird. Ausgenommen hiervon sind Gründe, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. (3) Die Zuweisung endet, wenn: 1. der Anbieter schriftlich verzichtet, 2. der Anbieter verstirbt, 3. die Firma des Anbieters erlischt. (4) Erben oder Rechtsnachfolger haben keinen Rechtsanspruch auf Überlassung der Verkaufsflächen. 9 Allgemeine Ordnungsvorschriften (1) Jede Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere des Marktfriedens ist verboten. (2) Das Mitführen von Zweirädern und ähnlichen Fahrzeugen sowie das Mitführen von Hunden (außer Führhunde) sind auf dem Marktplatz nicht zulässig. (3) Das Verstellen der Feuerwehrzufahrten und der Durchgänge durch Gegenstände jeglicher Art ist unzulässig. (4) Unzulässig sind ebenfalls Schlachtungen warmblütiger Tiere im Marktbereich. 10 Verkauf und Lagerung (1) Alle Lebens- und Genussmittel dürfen nur in einwandfreiem nicht gesundheitsschädlichem Zustand auf dem Wochenmarkt gebracht werden. (2) Lebende Tiere, die zum Verkauf angeboten werden, sind nach den einschlägigen tierschutzrechtlichen Bestimmungen aufzubewahren. (3) Die Auszeichnung der Ware ist entsprechend den Bestimmungen der Preisauszeichnungsverordnung vorzunehmen. (4) Für das Abwiegen der angebotenen Ware sind nur geeichte Wiegevorrichtungen zu verwenden. 11 Allgemeine Hygiene und Reinigung (1) Die Anbieter sind verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Verkaufsflächen sauber zu halten. Abfälle sind in eigene Behältnisse zu verbringen und wieder mitzunehmen. (2) Nach Beendigung des Marktverkehrs ist die Standfläche besenrein herzurichten. (3) Die für die Bevölkerung aufgestellten Wertstoffcontainer für Glas und Papier dürfen durch die Anbieter nicht benutzt werden. 12 Haftung (1) Die Teilnahme am Marktverkehr geschieht auf eigene Gefahr. Die Stadt Uebigau-Wahrenbrück haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. (2) Ersatzanspruch der Anbieter für Einnahmeeinbußen durch bauliche Maßnahmen oder andere Ereignisse im Marktbereich sind ausgeschlossen. 13 Gebühr Für die Überlassung der Verkehrsfläche werden Gebühren nach der jeweils geltenden Marktgebührensatzung erhoben. 14 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. außerhalb der in den 3 und 4 festgelegten Marktzeiten Waren anbietet oder verkauft, 2. Waren auf dem Wochenmarkt anbietet oder verkauft, die nach 5 Abs. 1 und 2 nicht zugelassen oder nach 5 Abs. 3 bis 5 ausdrücklich ausgenommen sind,

6 6 3. entgegen den Bestimmungen des 6 den Anordnungen der/ des Marktverantwortlichen oder anderer berechtigter Personen nicht nachkommt, 4. entgegen den Bestimmungen des 7 Nr. 8 eine Verkaufsfläche ohne Zuweisung nutzt, 5. den allgemeinen Ordnungsvorschriften des 9 zuwiderhandelt, 6. entgegen den Bestimmungen des 10 Waren verkauft oder lagert, 7. den Bestimmungen des 11 zuwiderhandelt, (2) Ordnungswidrigkeitentatbestände anderer gesetzlicher Bestimmungen bleiben durch diese Satzung unberührt. (3) Die unter Abs. 1 Nr. 1 bis 7 genannten Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 500,00 geahndet werden, so weit nicht nach Bundes- oder Landesrecht andere Bußgeldfestsetzungen vorgesehen sind. 15 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Durchführung von Märkten in der Stadt Uebigau vom außer Kraft. Uebigau-Wahrenbrück, den Andreas Claus Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Ich ordne die Bekanntmachung der am beschlossenen Satzung über die Durchführung von Märkten in der Stadt Uebigau-Wahrenbrück im Stadtkurier Amtsblatt für die Stadt Uebigau-Wahrenbrück vom an. Uebigau-Wahrenbrück, den Andreas Claus Bürgermeister die 1. Änderung der Entgeltordnung für das Technische Denkmal Brikettfabrik Louise und die Demonstrationsanlage Hochpolgenerator der Stadt Uebigau-Wahrenbrück Vorlage: 0054/14-SV Abstimmungsergebnis: Anwesend: 15 Dafür: 14 Dagegen: 1 Enthaltung: 0 22 BbgK- Verf: 0 1. Änderung Entgeltordnung für das Technische Denkmal Brikettfabrik Louise und die Demonstrationsanlage Hochpolgenerator der Stadt Uebigau-Wahrenbrück Auf der Grundlage der 28 Absatz 2, Nr. 9 und 64 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 2007 (GVBI. 1/07, [Nr. 19], S.286) in der derzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Uebigau-Wahrenbrück in ihrer Sitzung am folgende 1. Änderung der Entgeltordnung beschlossen: Artikel I 3 Abs. I Nr. 1 und Nr. 5 werden wie folgt geändert: (1) Technisches Denkmal Brikettfabrik Louise 1. Eintrittsentgelt für Besucher 1.1. Erwachsene 8, Gruppen (ab 15 Personen) pro Person, Studenten, Schwerbehinderte 5,00 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom Kinder (6-16 Jahre) 3, FamiIienkarte (Eltern und 1 Kind) 15,00 5. Nutzung der Räumlichkeiten Kraftwerkshalle pro Tag Im Zeitraum vom ,00 (ohne Bestuhlung und Heizung) Das restaurierte Nebengebäude ist für folgende Veranstaltungen vorgesehen: Veranstaltungen der Louise Veranstaltungen anderer Träger für Konferenzen, Seminare wobei 5 Abs. 2 nicht Anwendung findet (Entgeltbefreiung) Die Nutzung für Familien- und Betriebsfeiern ist ausgeschlossen Zechensaal mit ca 70 Sitzplätzen Ohne Heizung 100,00 Mit Heizung 130, Kaue mit ca. 30 Sitzplätzen Ohne Heizung 70,00 Mit Heizung 100,00 Artikel 2 Die 1. Änderung der Entgeltordnung für das Technische Denkmal Brikettfabrik Louise und die Demonstrationsanlage Hochpolgenerator der Stadt Uebigau-Wahrenbrück tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Uebigau-Wahrenbrück, den Andreas Claus Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Ich ordne die Bekanntmachung der am beschlossenen 1. Änderung der Entgeltordnung für das Technische Denkmal Brikettfabrik Louise und die Demonstrationsanlage Hochpolgenerator der Stadt Uebigau-Wahrenbrück im Stadtkurier Amtsblatt für die Stadt Uebigau-Wahrenbrück vom an. Uebigau-Wahrenbrück, den Andreas Claus Bürgermeister die Satzung für die Bildung des Schulbezirkes für die Grundschulen der Stadt Uebigau-Wahrenbrück (Schulbezirkssatzung) Vorlage: 0056/14-SV Abstimmungsergebnis: Anwesend: 15 Dafür: 14 Dagegen: 1 Enthaltung: 0 22 BbgK- Verf: 0 Satzung für die Bildung des Schulbezirkes für die Grundschulen der Stadt Uebigau-Wahrenbrück (Schulbezirkssatzung) Aufgrund der 3 und 28 (2) Nr. 9 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 2007 (GVBI. 1/07 [Nr: 19] S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBI. 1/13 [Nr: 18]) in Verbindung mit 106 des Brandenburgischen Schulgesetzes vom 2. August 2002 (GVBI. 1 S.78) in der zurzeit geltenden Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Uebigau-Wahrenbrück in ihrer Sitzung am folgende Satzung beschlossen:

7 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom Schulbezirk Für die Stadt Uebigau-Wahrenbrück wird im Bereich der Grundschulen ein Schulbezirk gebildet. Der Schulbezirk wird aus Ortsteilen (OT) der Stadt Uebigau- Wahrenbrück gebildet. Der Schulbezirk umfasst folgendes Einzugsgebiet: OT Bahnsdorf OT Beiersdorf OT Beutersitz OT Bomsdorf OT Bönitz OT Domsdorf OT Drasdo OT Kauxdorf OT Langennaundorf OT Marxdorf OT München OT Neudeck OT Prestewitz OT Rothstein OT Saxdorf OT Uebigau OT Wahrenbrück OT Wiederau OT Wildgrube OT Winkel OT Zinsdorf Den Eltern aus den oben genannten Ortsteilen wird freigestellt, die Grundschule, Wahrenbrücker Str. 15 in Uebigau oder die Grundschule Erich Schindler, Zinsdorfer Str. 6 in Wahrenbrück anzuwählen. 2 Inkrafttreten Die Satzung für die Bildung des Schulbezirkes für die Grundschulen der Stadt Uebigau-Wahrenbrück tritt ab in Kraft. Uebigau-Wahrenbrück, den Andreas Claus Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Ich ordne die Bekanntmachung der am beschlossenen Satzung für die Bildung des Schulbezirkes für die Grundschulen der Stadt Uebigau-Wahrenbrück (Schulbezirkssatzung) der Stadt Uebigau-Wahrenbrück im Stadtkurier Amtsblatt für die Stadt Uebigau-Wahrenbrück vom an. Uebigau-Wahrenbrück, den Andreas Claus Bürgermeister Nichtöffentlicher Teil über die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Errichtung einer Bushaltestelle im Ortsteil Zinsdorf Vorlage: 0038/14-SV Abstimmungsergebnis: Anwesend: 14 Dafür: 14 Dagegen: 0 Enthaltung: 0 22 BbgK- Verf: 0 die Vergabe von Bauleistungen für die energetische Sanierung der Außenwände und Erdgeschossdecke in der Kindertagesstätte Sonnenschein im Ortsteil Wahrenbrück Vorlage: 0051/14-SV Abstimmungsergebnis: Anwesend: 14 Dafür: 13 Dagegen: 0 Enthaltung: 0 22 BbgK- Verf: 1 die Vergabe von Ingenieurleistungen für den Umbau des Feuerwehrgebäudes in Winkel (Teilung Lagerraum und Türdurchbruch) Vorlage: 0055/14-SV Abstimmungsergebnis: Anwesend: 14 Dafür: 14 Dagegen: 0 Enthaltung: 0 22 BbgK- Verf: 0 Konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Gremium: Sitzungstermin: Ort, Raum: Stadtverordnetenversammlung Mittwoch, , 18:00 Uhr Bönitz, im Mehrzweckgebäude, Beiersdorfer Str. 12 Tagesordnung Öffentlicher Teil 1 Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 2 Bestätigung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der heutigen Sitzung 3 Feststellung des an Lebensjahren ältesten, nicht verhinderten Mitgliedes der neu gewählten Stadtverordnetenversammlung ( 37 (3) BbgKVerf) 4 Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahl vom Vorlage: 0058/14-SV 5 Wahl der Wahlkommission (3 Mitglieder) 6 Wahl des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung ( 33 (2) BbgKVerf) 7 Übernahme der Leitung der Sitzung durch den neu gewählten Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung 8 Wahl des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung ( 33 (2) BbgKVerf) 9 Wahl des 2. Stellvertreters des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung ( 33 (2) BbgKVerf) 10 Wahl des 3. Stellvertreters des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung ( 33 (2) BbgKVerf) 11 Beschlussfassung über die Niederschrift -öffentlicher Teilder Sitzung vom Beratung und Beschlussfassung über die Anzahl der Stadtverordneten, die Mitglied des Hauptausschusses sind ( 49 (2) BbgKVerf) Vorlage: 0059/14-SV 13 Beratung und Beschlussfassung über die namentliche Festlegung der Mitglieder des Hauptausschusses und deren Stellvertreter ( 49 (2) BbgKVerf) Vorlage: 0060/14-SV 14 Bestimmung des Bürgermeisters als Vorsitzenden des Hauptausschusses ( 49 (2) BbgKVerf) Vorlage: 0066/14-SV 15 Beratung und Beschlussfassung über die Bildung und zahlenmäßige Besetzung von freiwilligen Ausschüssen ( 43 (1) BbgKVerf) Vorlage: 0061/14-SV 16 Beratung und Beschlussfassung über die personelle Besetzung des Bau-, Vergabe-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Strukturausschusses Vorlage: 0062/14-SV 17 Beratung und Beschlussfassung über die personelle Besetzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung, Kultur und Sport Vorlage: 0063/14-SV 18 Beratung und Beschlussfassung über die personelle Besetzung des Haushalts-, Finanz- und Personalausschusses Vorlage: 0064/14-SV 19 Kenntnisnahme über die Verteilung und die namentliche Besetzung der Ausschussvorsitze entsprechend der Sitzanteile der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung ( 43 (5) BbgKVerf) Vorlage: 0065/14-SV

8 8 20 Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in der Gemarkung Beiersdorf, Flur 3, Flurstück 546 Vorlage: 0067/14-SV 21 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Durchführungsvertrages für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebbauungsplanes zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in der Gemarkung Beiersdorf, Flur 3, Flurstück 546 Vorlage: 0071/14-SV 22 Beratung und Beschlussfassung über den Kooperationsvertrag zur Zusammenarbeit der Städte Bad Liebenwerda, Falkenberg/Elster, Mühlberg/Elbe und Uebigau-Wahrenbrück als Kurstadtregion Elbe-Elster Vorlage: 0074/14-SV 23 Informationen 24 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung Nichtöffentlicher Teil 1 Beschlussfassung über die Niederschrift -nichtöffentlicher Teil- der Sitzung vom Änderungsanträge 3 Bestätigung der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils der heutigen Sitzung 4 Bericht des Bürgermeisters 5 Anfragen von Abgeordneten und Fraktionen 6 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Grundstücksnutzungsvertrages mit der Telekom über das Flurstück 251 der Flur 6 in der Gemarkung Wahrenbrück (Kita) Vorlage: 0002/14-SV 7 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Gestattungsvertrages für eine Kabeltrasse zum Windpark Buchhainer Heide Vorlage: 0068/14-SV 8 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer entgeltlichen Vermögenszuordnungsvereinbarung für das Flurstück 60 der Flur 1 in der Gemarkung Wildgrube Vorlage: 0069/14-SV 9 Beratung und Beschlussfassung über den Kauf des Flurstückes 49 der Flur 3 in Gemarkung Uebigau mit einer Größe von qm Vorlage: 0070/14-SV 10 Beratung und Beschlussfassung über die kostenlose Übernahme der Flurstücke 1248 (135 qm) und 1251 (738 qm) der Flur 1 in der Gemarkung Uebigau Vorlage: 0072/14-SV 11 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Vertrages zur Sicherung der Infrastruktur für die Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Flurstück 141/1 der Flur 1 in der Gemarkung Kauxdorf Vorlage: 0073/14-SV 12 Informationen 13 Schließung der Sitzung Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom Fassung April 2014, gemäß 10 BauGB, als Satzung beschlossen. Diese Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung, nach 10 Abs. 3 BauGB, in Kraft. Der Bebauungsplan wird mit Begründung und Umweltbericht vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, zu jedermanns Einsicht im Bauamt der Stadtverwaltung Uebigau- Wahrenbrück, Markt 11, Uebigau zu folgenden Dienstzeiten Montag, Donnerstag 9.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Dienstag 9.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Mittwoch geschlossen Freitag 9.00 Uhr bis Uhr bereitgehalten und auf Verlangen über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft erteilt. Hinweise gemäß 44 BauGB: Es wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Hinweis gemäß 215 BauGB: Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften. 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplans schriftlich unter Darlegung des, die Verletzung oder den Mangel begründenden, Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a beachtlich sind. Uebigau-Wahrenbrück, A. Claus Bürgermeister Rüdiger Passek Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Bekanntmachung Bebauungsplan Gewerbepark Uebigau-Nord - Innenstadt der Stadt Uebigau-Wahrenbrück, OT Uebigau Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Uebigau-Wahrenbrück hat in ihrer öffentlichen Sitzung am den Bebauungsplan Gewerbepark Uebigau-Nord - Innenstadt in der

9 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom

10 10 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom Gruppierung Sitze insgesamt Vorläufiges Endergebnis Name, Vorname Anzahl der Stimmen FDP 2 Gerlach, Delf 313 (Nachfolgek.) Torsten, Leibnitz Diecke, Frank Sandmann, Mario 111 Müller-Deck, Christian 82 Störmer, Ronny 36 Einzelwahlvorschlag WG Elster- Röderland 1 Mirbach, Marleen Hollmig, Marco 431 Freund, Hans-Joachim 339 Keilhauer, Olaf 180 (Nachfolgek.) Schneider, Gerlinde Liehr, Kurt 76 64

11 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

12 12 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom Informationen des Bürgermeisters Informationen der Ämter Titelseite: Zur Naturparkgemeinde 2014 sind Prestewitz und Maasdorf in Gemeinschaft am 18. Mai 2014 in Staupitz gekürt worden. Der Ortsvorsteher von Prestewitz, Olaf Keilhauer, und die stellvertretende Ortsvorsteherin von Maasdorf, Jördis Thiere, nahmen die Auszeichnung entgegen. Weiter auf Seite 20. Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, dem 9. Juli 2014 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Donnerstag, der 26. Juni 2014 in der Stadtverwaltung Uebigau-Wahrenbrück Dank den fleißigen Wahlhelfern Die Europa- und Kommunalwahl am wurde in 19 Wahllokalen im Stadtgebiet Uebigau-Wahrenbrück durchgeführt. Um optimale Bedingungen für eine reibungslose Wahlhandlung zu gewährleisten, waren wieder viele Helfer in den Ortsteilen tätig. Allen sei hiermit ein recht herzliches Dankeschön ausgesprochen. Ich würde mich freuen, wenn alle ehrenamtlichen Helfer sich wieder bereit erklären würden, im Wahllokal und in der Herrichtung der Wahllokale zur Landtagswahl am 14. September 2014 tätig zu werden. Wer sich aus der Bevölkerung für solch ein Ehrenamt als Wahlvorsteher, Schriftführer oder Beisitzer bzw. als deren Stellvertreter im Wahllokal interessiert, kann sich dafür auch gern schon langfristig im Hauptamt oder per Fax bzw. auch persönlich in Wahrenbrück, Uebigauer Str. 30 bewerben. R. Schrey Wahlleiter

13 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom Erreichbarkeit der Verwaltung und weiterer Einrichtungen Stadt Uebigau-Wahrenbrück Postanschrift: Stadt Uebigau-Wahrenbrück, Markt 11, Uebigau Internet: Tourismusportal: Uebigau Fax: Wahrenbrück Fax: Öffnungszeiten in der Verwaltung in Uebigau und Wahrenbrück: Montag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Dienstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Freitag 9.00 bis Uhr Öffnungszeiten Standes-, Gewerbe- u. Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro in Wahrenbrück: Dienstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Donnerstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr sowie nach telef. Vereinbarung unter Nr Telefonverzeichnis der Stadtverwaltung Uebigau-Wahrenbrück: Rathaus Uebigau, Markt 11 Vorwahlbereich Durchwahlnummer Sekretariat des Bürgermeisters, Frau Lentzsch 101 Bürgermeister, Herr Claus 11 Einwohnermeldeamt, Standesamt, Bürgerservice, Frau Frohberg 18 Gewerbeamt, Bürgerservice, Frau Schenke 37 Leiterin Bauamt, Frau Reiniger 28 Wirtschaftsförderung, Planung/Bau, Frau Dunkel 29 Liegenschaften, Frau Richter 30 EDV-Verantwortlicher, Herr Runge 32 Sicherheit/Ordnung/Bauhof Herr Lehmann 33 Sicherheit/Ordnung/Brandschutz Frau Winzer-Kircheis 34 Fax: 40 Ortsvorsteher Uebigau, Herr Jachmann 101 Sprechtage Herr Jachmann nach Vereinbarung Verwaltungsgebäude Wahrenbrück Vorwahlbereich Durchwahlnummer Hauptamt, Amtsblatt, Frau Friedrich 102 Leiter Hauptamt, Herr Schrey 13 Franziska Preetz 20 Personalbüro, Frau Bosdorf 35 Bezügerechnerin, Frau Heinrich 36 Archiv, Tourismus, Ausbildung, Frau Schumann 14 Sitzungsdienst, Beschaffung, Frau Große 15 Einwohnermeldeamt, Standesamt, Bürgerservice, Frau Wegeleben 16 Schule, Kita, Jugend, Frau Block 19 Jugendkoordinatorin, Frau Andreas 21 Leiterin Kämmerei, Frau Gmerek 23 Haushalt, Gebäudeservice, Frau Hiob, Frau Lehmann 24 Kasse, Frau Schwürz, Frau Knoll 25 Steuern, Friedhofsverwaltung, Frau Rappsilber 26 Vollstreckung, Frau Fischer 27 Sprechstunden des Revierpolizisten Herrn Ralf Paul Rathaus Uebigau, Markt 11 dienstags Uhr Telefon: Handy: Sprechstunden des Revierpolizisten Herrn Dieter Heide im Verwaltungsgebäude, Uebigauer Str. 30 in Wahrenbrück donnerstags Uhr Telefon: Handy: Feuerwehrnotruf kostenlos 112 Polizei kostenlos 110 Leitstelle Lausitz mit Sitz in Cottbus übernimmt alle Aufgaben des Rettungsdienstes und des Brandschutzes Die Stadt Uebigau-Wahrenbrück unterhält eine Schiedsstelle für Streitigkeiten Sprechtag: jeden 1. Dienstag im Monat im Verwaltungsgebäude Wahrenbrück, Uebigauer Str. 30, in der Zeit von bis Uhr, Terminvereinbarungen über Bibliothek Uebigau Leiterin: Frau Petri, Tel.: Fax: Öffnungszeiten: Montag, Freitag bis Uhr Dienstag 9.00 bis Uhr Donnerstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr bibo@uewa.de Städtische Schlossherberge Uebigau, Schloßstr. 9 Leiterin der Herberge: Frau Müller Telefon: Fax: info@schlossherberge.de Internet: Technisches Denkmal Brikettfabrik Louise Domsdorf Öffnungszeiten: April bis Oktober täglich Uhr - letzte Führung Uhr Führungszeiten zur Orientierung: Uhr; Uhr; Uhr; Uhr November und März Mo. bis Fr Uhr - letzte Führung Uhr Dezember, Januar und Februar nach Absprache Bei Gruppen ab 10 Personen sind die Führungen bitte anzumelden. Telefon: Fax-Nr.: info@brikettfabrik-louise.de Internet: Schülerakademie EE e. V. im TD Louise Domsdorf Telefon: Fax: Internet: schuelerakademie-elbe-elster@web.de Schulküche Uebigau Hort Uebigau Hort Wahrenbrück DRK-Kita Eichhörnchen Uebigau Kita Sonnenschein Wahrenbrück Kita Zwergenland Wildgrube Hochpolgenerator Neumühl auf Anfrage Herr Wegeleben Heimatstube Uebigau auf Anfrage C. Lademann Krügers Zweirad-Oldtimer-Museum, Uebigau Doberluger Str. 13, täglich geöffnet ab Uhr Telefon: Kegelbahn Uebigau, Herr Falkenberg Heimatmuseum Wahrenbrück auf Anfrage S. Ai Kahnfahrt Kleiner Spreewald Wahrenbrück Herr Jurischka Handy: Historische Mühle Wahrenbrück Frau Mirbach Telefon/AB u. Fax: Gewässertourismus Elsterstübchen Neumühl: AbSteige München, Bootsverleih BMBF-Projekt W 3 - Wachstum, Widerstand, Wohlstand als Dimensionen regionaler Energieflächenpolitik Regionalkoordinatorin Innovationsmanagement Erneuerbare Energien Yvonne Raban Telefon: Fax: Internet: yvonne.raban@uewa.de BMBF-Projekt RePro - Ressourcen vom Land Projektmitarbeiter Joachim Mertzig

14 14 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom Seniorenveranstaltung am im Haus des Gastes Falkenberg Achtung!!! Die Abfahrtszeiten können sich + / - um 5 Minuten ändern (Rückfahrt um 19:00 Uhr) Stand: Abfahrtsort Abfahrts- Busunterzeit nehmen Drasdo 14:25 Uhr Jaich Langennaundorf, BHS Kirche 14:30 Uhr Jaich Uebigau, BHS Uesa 14:00 Uhr Jaich Uebigau, BHS Markt 14:03 Uhr Jaich Uebigau, BHS Torgauer Str. 14:05 Uhr Jaich Beutersitz, Bahnhof 14:25 Uhr Obst Wildgrube 14:17 Uhr Obst Domsdorf, Kumpelklause 14:10 Uhr Obst Domsdorf, BHS Ort 14:13 Uhr Obst Domsdorf, Kurve nach Wildgrube 14:15 Uhr Obst Prestewitz, Gasthaus 13:55 Uhr Obst Prestewitz, Siedlung 14:00 Uhr Obst Rothstein BHS Gaststätte 14:05 Uhr Obst Winkel 14:15 Uhr Obst Wahrenbrück Park/kl. Spreew. 14:17 Uhr Obst Wahrenbrück Ratskeller 14:20 Uhr Obst Wahrenbrück, Bahnhof 14:25 Uhr Obst Zinsdorf 14:30 Uhr Obst Bönitz 14:05 Uhr Jaich Kauxdorf 13:55 Uhr Jaich Saxdorf 13:50 Uhr Jaich Marxdorf, BHS Feuerwehr 14:10 Uhr Jaich Eine kurzfristige Anmeldung ist noch in der Stadtverwaltung bei Frau Schumann (Tel.-Nr ) bzw. Frau Friedrich (Tel.-Nr ) möglich. Tradition trifft Innovation 6. Juli 2014 Dampftag, Chorkonzert und 5. Erneuerbare-Energien-Messe Elbe-Elster Gesamtmoderation: Sascha Erler (Antenne Brandenburg) Uhr Ertönen der Dampfsirene und zünftiger Auftakt mit dem Männerchor der Sängervereinigung Concordia Domsdorf/Tröbitz 1899 e. V. Begrüßung Wie siehst du die Brikettfabrik Louise? - Preisverleihung Malwettbewerb 24-Stunden-Lauf Uebigau - Scheckübergabe des Hauptsponsors UKA an den Vorsitzenden des SV Lok Uebigau e.v. Beginn der Fabrikführungen mit den deutschlandweit einmaligen Schaubetrieb Echtdampfgespeister Brikettpressen Uhr Auftritt Falkenberger Tanzmäuse e. V Uhr Erstaufführung: Energiepuppen on Tour Peter und das Stromfresserchen - für Klein & Groß durch die Puppenbühne Regenbogen mobil Frankena Ausstellerrundgang mit Bürgermeister, Gästen und rbb- Moderator Sascha Erler Uhr Bürgerwind - Vorstellung des Projektes Windenergieanlage mit Bürgerbeteiligung durch die UKA Projektentwicklung GmbH & Co. KG Cottbus Uhr Wo Preußen und Sachsen gemeinsam singen- Singen schlägt Brücken Chorkonzert mit dem Männerchor Großenhain-Reinersdorf e. V. und dem Elster- Chor Plessa e. V. (angefragt) IMPRESSUM Amtsblatt für die Stadt Uebigau-Wahrenbrück Stadtteile: Bahnsdorf, Beiersdorf, Beutersitz, Bomsdorf, Bönitz, Domsdorf, Drasdo, Kauxdorf, Langennaundorf, Marxdorf, München, Neudeck, Prestewitz, Rothstein, Saxdorf, Uebigau, Wahrenbrück, Wiederau, Wildgrube, Winkel, Zinsdorf Das Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. - Herausgeber, Druck und Verlag: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) , Telefax: ( ) , Telefax-Redaktion: ( ) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister, Herr Andreas Claus, Sitz Uebigau - Verantwortlich für den Anzeigenteil: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan - Anzeigenannahme/Beilagen: Herr Lange, Herzberg, An den Steinenden 10, 0171/ Telefon: ( ) , Telefax: ( ) Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt in Papierform zum Abopreis von 29,40 Euro (inklusive MwSt. und Versand) oder per PDF zu einem Preis von 1,50 Euro pro Ausgabe über den Verlag bezogen werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigen preisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzel exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen Uhr Energiepuppen on Tour Peter und das Stromfresserchen - Aufführung durch die Puppenbühne Regenbogen mobil Frankena Auf dem Fabrikgelände: 5. Erneuerbare-Energien-Messe halbstündlich Fabrikführungen offene Transmissionswerkstatt Grubenbahnfahrten Forschen und Experimentieren in der Schülerakademie Süßigkeiten-Wettsuchen in der Heuarena UKA-Hüpfburg u. v. m. Für das leibliche Wohl ist wieder bestens gesorgt. Technisches Denkmal Brikettfabrik LOUISE Domsdorf, Elbe-Elster-Land Freier Eintritt auf die Festwiesen. Parkplatzgebühr Änderungen vorbehalten!

15 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom Veranstaltungen in der Stadt Uebigau-Wahrenbrück Juni 2014 Datum Uhrzeit Veranstaltungsort Veranstaltungsinhalt, -art bis Wahrenbrück Historische Mühle: Public Viewing zur Fußball-WM :00 bis Wiederau Nachtangeln Kiebitz Westufer, 6:00 Uhr Treff: 18:00 Uhr und 10:00 Uhr Saxdorf Rosentage :00 Uhr Saxdorf Konzert mit den Dresdner Harmonists :00 Uhr Uebigau Oldtimer-Treffen in der Wahrenbrücker Str. (Eintritt frei) :00 Uhr Uebigau Kirche: Europäische Orgelnacht - 10 Jahre Konzertzyklus im Uebigauer Land m. Espen Melbo und Christopher Lichtenstein Uebigau Wahrenbrücker Str. 4. Pokallauf der FFw Uebigau :00 bis Uebigau Bibliothek: Wasser- und Bodenproben- 17:00 Uhr analysen durch die AG Umwelttoxikologie :00 Uhr Falkenberg Brbg. Seniorenwoche für die Senioren aller 21 Ortsteile Domsdorf Monatsversammlung: Vereinsseniorentag in Neumühl, Elsterstübchen mit Forellenessen Uebigau Königsschießen bei den Uebigauer Schützen :30 bis Wahrenbrück Schüler-Eltern-Sportfest in der Grundschule Erich Schindler 13:00 Uhr :00 Uhr Wahrenbrück Kirche: Gottesdienst zum Konfirmationsjubiläum :00 Uhr Wahrenbrück Graunplatz/Kirche: Kirchen-Nacht: kulinarisch, theatralisch, musikalisch und besinnlich :00 bis Wiederau Hegefischen Brassen Mühlberg Werk 4 20:00 Uhr Treff: 16:15 Uhr Strandhaus :30 Uhr Wahrenbrück Kinderfest mit Programm in der Kita Sonnenschein Wiederau Veteranenangeln des KAV :30 Uhr Drasdo Gemeindehaus: Geburtstag des Monats :00 Uhr Drasdo Kegelbahn: Männerabend bis Uebigau Schützenfest (siehe Programm) bis 13:00 Uhr Lönnewitz Flugplatz Tag der offenen Tür Fliegerclub Falkenberg Die Falken e. V :30 Uhr Uebigau Ev. Kirche Uebigau Madrigalsingen Kantorei Uebigau/Falkenberg, Kinderkantorei Uebigau, Akkordeongruppe Falkenberg/Uebigau Juli bis Bönitz 379. Bönitzer Lobetanz (siehe Programm) Kinder-, Sport- und Heimatfest :00 bis Neudeck Schloss: Benefizkonzert mit dem 20:00 Uhr Landespolizeiorchester Brandenburg im Rahmen der Landesausstellung :00 Uhr Bönitz Kirche: Konzert zum Lobetanz bis Langennaundorf 80 Jahre Freiwillige Feuerwehr Langennaundorf/Dorffest (siehe Programm) und 16:00 Uhr Uebigau Familienzelten d. Glückskinder Uebigau e. V in ruhiger Atmosphäre verbringen Kinder mit ihren Eltern ein paar Stunden :00 Uhr Wahrenbrück Grillabend auf dem Mühlenhof :00 Uhr Domsdorf TD Brikettfabrik Louise Dampftag zum Tag des Bergmanns, traditioneller Familiensonntag Domsdorf TD Brikettfabrik Louise Energiemesse Domsdorf Monatsversammlung: Vereinsseniorentag, Bergmannstag/ Tagesprogramm mitgestalten :00 Uhr Uebigau Denkmal des Monats Markt 17 der AG Historischer Stadtkern bis Uebigau Bibliothek: Aktion Sommer-Ferien-Lese-Club mit vielen interessanten Veranstaltungen, Büchern u. v. m bis Uebigau Schreibwettbewerb 2014 für Schüler und Erwachsene Prämierung durch den OV, Herrn Jachmann, mit einem Büchergutschein

16 16 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom Datum Uhrzeit Veranstaltungsort Veranstaltungsinhalt, -art :00 Uhr Uebigau Schlosspark: Lesung im Park mit der Künstlerin Heike Kellermann, satirische und melancholische Lieder und Texte bis Rothstein Rothsteiner Felsenfest :30 Uhr Wiederau Arbeitseinsatz am Anglerheim :00 Uhr Neudeck Schloss: Public viewing: Fußball-WM/ Endspiel :00 Uhr Saxdorf CONCERT ROYAL KÖLN - Barockoboe und Orgel :00 Uhr Uebigau Bibliothek: Würfeln, Raten und Wissen neue Gesellschaftsspiele :00 Uhr Uebigau Informationsveranstaltung zum Thema: Was ist Cyber-Mobbing? in der Grundschule Uebigau :00 Uhr Uebigau Bibliothek: Wo Preußen Sachsen küsst Malwettbewerb mit der Malerin Frau Marion Weigel aus Falkenberg :00 Uhr Uebigau Bibliothek: Runder Tisch zum Thema: Drogen und Alkohol gemeinsame Veranstaltung mit der Jugendkoordinatorin Domsdorf Monatsversammlung: Vereinsseniorentag, Bergmannstag/ Tagesprogramm mitgestalten :00 Uhr Uebigau Bibliothek: Vorlesefrühstück im Schlosspark :30 Uhr Wiederau Arbeitseinsatz am Anglerheim Beiersdorf Dorffest Beiersdorf Frühschoppen der Freiwilligen Feuerwehr bis 19:30/ Drasdo Sportplatz: Dorffest :30 Uhr bis 16:00 Uhr Wiederau 43. Anglerfest :00 Uhr :30 bis Winkel Böhmische Blasmusik im Landgasthof Zu den Drei 17:00 Uhr Rosen mit Schlachtefest und Showeinlage :00 Uhr Drasdo Kegelbahn: Männerabend :00 Uhr Saxdorf VOCALIS ENSEMBLE, Dresden (ehemalig Kruzianer) Änderungen vorbehalten! Außerdem auf Anfrage Wahrenbrück die beliebten Kahnfahrten Kontakt Herr Karsten Jurischka, oder dienstags Wildgrube Chorprobe MC/FC/GC des SV Concordia Domsdorf-Tröbitz in der Gaststätte Prinz Uhr dienstags Uebigau Probe des Frauenchores Uebigau in der Gaststätte Waldschlößchen Uhr Wochenende Wahrenbrück Kirche verlässlich offen. Saxdorf Täglich Freitag bis Dienstag (10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr) Pfarrgarten: Öffnungszeiten zu Konzerten und von Ostern bis Mitte Oktober: Mittwoch/Samstag/Sonn- und Feiertage ab 10:00 Uhr bis Schloss 10:00 bis 16:30 Uhr Besichtigung der Schlossanlage/ sonntags Neudeck Führungen/Ausstellungen zur Historie Veranstaltungen in der Stadt Falkenberg/Elster und den Ortsteilen Beyern, Großrössen, Kölsa, Schmerkendorf und Rehfeld Juni 13. Juni 2014 Diskothek Blue Velvet präsentiert Kiebitz Open Air im Erholungsgebiet Kiebitz 14. Juni 2014 Seniorenwoche Falkenberg/Elster im Haus des Gastes Tag der offenen Tür des Hundsportverein Falkenberg/ Uebigau e. V Uhr Feierliche Fahnenweihe der Freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil Beyern Diskothek Blue Velvet präsentiert Kiebitz Open Air Ü 25 Party im Erholungsgebiet Kiebitz 17. Juni Uhr Gemütliche Kaffeerunde im Jugendzentrum Clean 18. Juni Uhr Seniorenwoche Uebigau/Wahrenbrück im Haus des Gastes 19. Juni Uhr Stadtverordnetensitzung im Haus des Gastes 22. Juni Uhr Kaffeekonzert der Jugendblasorchesters Falkenberg e. V. im Eiscafé Bönisch am Kiebitz 23. Juni Uhr Sitzung des Kreistages Elbe-Elster im Haus des Gastes

17 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom Juni bis 29. Juni 2014 Dorffest im Ortsteil Großrössen 28. Juni bis 29. Juni :00 Uhr Lönnewitz: Flugplatz Tag der offenen Tür Fliegerclub Falkenberg Die Falken e.v. Juli 4. Juli 2014 Abschlussball der Oberschule Falkenberg im Haus des Gastes 5. Juli bis 6. Juli 2014 Sport- Dorffest im Ortsteil Beyern 5. Juli Uhr Nachtangeln am Kiebitz 60 Jahre Kita ASB im Haus des Gastes 11. Juli bis 13. Juli 2014 Gartenfest der Gartensparte Schreber Nord 12. Juli Oldtimertreffen im Ortsteil Schmerkendorf 26. Juli bis 27. Juli 2014 Dorf- und Heimatfest im Ortsteil Schmerkendorf Ärztlicher Bereitschaftsdienst und andere wichtige Rufnummern Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen Notruf bei lebensbedrohlichen Krankheiten 112 (kostenlos) Krankenhaus Elbe-Elster Klinikum GmbH Herzberg (Elster) Elsterwerda Finsterwalde Familienberatung für Kinder, Jugendliche und Eltern ASB Regionalverband Elbe-Elster e. V Schwangerschaftsberatung Gesundheitsamt Landkreis Elbe-Elster oder Frühförderstellen und Jugendamt Sorgentelefon für Kinder- und Jugendliche Clean Falkenberg Ilka Below Dittgard Hapich Kinder- und Jugendnotdienst 112 Frauenhaus: Aufnahme rund um die Uhr Suchtberatung - Ausweg Bad Liebenwerda Weißer Ring Finsterwalde: Hilfe f. Opfer krimineller Gewalt Kostenfreies Opfertelefon Bundesweit Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. Finsterwalde Arbeitslosen-Service-Einrichtung Bad Liebenwerda oder v b Uhr Arbeitslosen-Service-Einrichtung Herzberg Pflegestützpunkt Elbe-Elster oder Die Fraktion der Linken führt jeden ersten Dienstag im Monat in der Zeit von Uhr bis Uhr im Versammlungsraum der Bibliothek der Stadt Uebigau eine Bürgersprechstunde durch. Abgabe- und Erscheinungstermine III. Quartal 2014 für das Amtsblatt der Stadt Uebigau-Wahrenbrück mit ihren Ortsteilen Monat Abgabe im Sekretariat der Erscheinungs- Stadtverwaltung in Uebigau tag bzw. im Hauptamt in Wahrenbrück per elke.friedrich@uewa.de Juli August September Die Bibliothek Uebigau informiert Die Literatur-Tour im Elbe Elster Kreis, welche von der Stadtbibliothek Uebigau vom bis organisiert wurde, war für viele ein kultureller Höhepunkt. Die Schriftstellerin Sabine Engel stellte am 19. Mai ihr neues Buch Mission mit Schwein in der Museumsscheune vor. Am 20. Mai reiste der Krimiautor Julian Press an. Die Schüler mussten ganz schön aufpassen, wenn man in Julian Press Mitratekrimis wichtige Spuren entdecken wollte, da diese in den wimmeligen Bildern steckten. Am 21. Mai konnte eine neue Fotoausstellung von Alfred Regel aus Doberlug- Kirchhain unter dem Motto Natur zwischen Brandenburg und Sachsen in der Bibliothek eröffnet werden. Diese ist weiter zu den Öffnungszeiten der Bibliothek Uebigau zu besichtigen. Die Fotos können ebenfalls für zwei Euro käuflich erworben werden. Am 22. Mai wurde ein Dia-Vortrag unter dem Motto Eine Zeitreise in China und Vietnam mit der Weltenbummlerin Franziska Pauliuk gezeigt. Diese reiste im letzten Jahr 3 Monate durch China und einen Monat durch Vietnam. Viele interessierte Besucher waren gekommen, um das beeindruckende Fotomaterial zu bestaunen. Am 23. Mai war in der Schlossherberge in Uebigau Krimizeit angesagt. Der Schriftsteller Boris Pfeiffer begeisterte 54 Kinder mit seinem Buch Unsichtbar und trotzdem da. Mario Pfau servierte den Kindern zur Stärkung ein 4-Gänge-Menü. Natürlich gab es am 24. Mai auch ein Krimi-Dinner für Erwachsene. Der Schriftsteller Vincent Kliesch aus Berlin gab sein Debüt in der Schlossherberge in Uebigau mit dem

18 18 Buch Bis in den Tod hinein. Bei einem 4-Gänge-Menü klang die Literaturwoche der Bibliothek Uebigau mit vielen Eindrücken von interessanten, neu vorgestellten Büchern und Erwartungen an das nächste Jahr aus. Die Bibliothek bedankt sich bei den Besuchern aller Veranstaltungen. Vorankündigung: Am findet eine Lesung im Park statt. Die studierte Musikerin und Musikpsychotherapeutin Heike Kellermann führt Sie in ihrem musikalisch-literarischen Programm auf das Glatteis menschlicher Beziehungen. Es sind Alltagsgeschichten, Wünsche, Sehnsüchte, Kuriositäten und Gedichte voller Melancholie und Lebensenergie, welche Frau Kellermann feinfühlig mit Melodien versehen wird. Beginn: Uhr, Eintritt: Vorverkauf in der Bibliothek Uebigau: 5,00 Euro, Abendkasse: 6,00 Euro Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Eine weitere Ausstellung ist im Juli 2014 geplant. Frau Corina Bernhardt aus Plessa wird ihre Bilder in den Räumen der Bibliothek für interessierte Besucher zur Verfügung stellen. Die Ausstellung wird am 7. Juli 2014, um Uhr eröffnet. Kreativ Wettbewerb 2014: Gestaltet ein Logo für einen Einkaufsbeutel für leckere Produkte aus Brandenburg ; so lautete das Projekt von LANDaktiv. Mitmachen konnten Schüler und Schülerinnen der Grundschulen von der 1. bis 6. Klasse. Die Bibliothek sprach daraufhin die Klassenlehrerin der 6. Klasse Frau Poetzsch an und fragte, ob die Schüler den Wettbewerb im Kunstunterricht mit gestalten würden. Dieses Angebot wurde von den Schülern mit Begeisterung angenommen. Auch der Hort unter der Leitung von Frau Krause beteiligte sich an diesem kreativem Wettbewerb. Über das Ergebnis berichten wir im nächsten Stadtkurier. Einladung zu Workshops des Projekts Anlaufstellen für ältere Menschen in der Kurstadtregion 1. Ziele des Projektes Die Entwicklung eines strategischen Konzeptes Selbstbestimmt Altern ist ein wichtiger Schwerpunkt im Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung. Mit einem Förderprogramm Anlaufstellen für ältere Menschen, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durchgeführt wird, sollen im unmittelbaren Lebensumfeld Angebote gefördert werden, die Teilhabe und Engagement, aber im Bedarfsfall auch Hilfe, Betreuung und Pflege ermöglichen. Kontakte und Begegnung in der Nachbarschaft, Beratungen zur altersgerechten Anpassung von Wohnungen, wohnortnahe Angebote der Daseinsvorsorge sowie die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs sind hierfür essentiell. Die Städte Bad Liebenwerda, Falkenberg, Mühlberg und Uebigau-Wahrenbrück haben sich gemeinsam für eine Teilnahme an dem Programm als Kurstadtregion beworben und wurden ins Programm aufgenommen. 2. Ziele der Workshops Ein wichtiger Baustein bei der Konzeptentwicklung ist die Durchführung von vier Workshops auf denen wir mit Ihnen diskutieren und Ideen sammeln wollen u. a. zu den Fragen: (1) Wie können Unterstützung und Verstärkung vielfältiger sozialer Kontakte, Begegnungen, Beweglichkeit und Mobilität älterer Menschen in den Ortsteilen der Kurstadtregion weiter entwickelt werden? Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom (2) Wie gelingt eine enge Einbindung und Aktivierung der Zielgruppe (über 65-Jährige) und der Dienstleister und Akteure im regionalen Netzwerk? (3) Wie kann eine Verstärkung der Kooperationen in der Kurstadtregion mit neuen Aktivitäten und Aktionen erreicht werden? 3. Wann und wo finden die Workshops statt? Einzugsgebiet: Tag: Zeit: Ort: Mühlberg: Uhr Mühlberg, Rathaus großer Saal Bad Liebenwerda: Uhr Bad Liebenwerda, Bürgerhaus Falkenberg: Uhr Falkenberg, Haus des Gastes, kleiner Saal Uebigau-Wahrenbrück: Uhr Domsdorf, Brikettfabrik Louise Sie sind herzlich eingeladen, sich dort zu beteiligen oder auch Ihre Ideen oder Vorschläge an die Verwaltungen der vier beteiligten Städte zu richten. Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch OT Bahnsdorf am Frau Edeltraud Schubert zum 74. Geburtstag OT Beiersdorf am Frau Erdmute Hübner zum 70. Geburtstag am Herrn Siegfried Heide zum 73. Geburtstag am Herrn Ewald Heim zum 85. Geburtstag am Frau Waltraud Mittmann zum 73. Geburtstag OT Beutersitz am Frau Ingrid Görlich zum 73. Geburtstag am Frau Ursula Fischer zum 77. Geburtstag am Herrn Fritz Waschfeld zum 86. Geburtstag am Herrn Franz Pieczewski zum 75. Geburtstag OT Bönitz am Herrn Klaus Richter zum 70. Geburtstag am Herrn Werner Richter zum 80. Geburtstag am Herrn Günter Beyer zum 79. Geburtstag am Frau Irene Kaspar zum 91. Geburtstag am Frau Martha Risse zum 78. Geburtstag am Frau Gertrud Richter zum 83. Geburtstag OT Domsdorf am Herrn Heinz Wilhelm zum 79. Geburtstag am Herrn Werner Rißmann zum 70. Geburtstag am Herrn Klaus Maniq zum 77. Geburtstag am Herrn Helmut Schorm zum 70. Geburtstag am Frau Erika Lieske zum 73. Geburtstag am Frau Gerda Rißmann zum 71. Geburtstag am Herrn Manfred Kern zum 70. Geburtstag am Frau Elfriede Wilhelm zum 88. Geburtstag am Herrn Bodo Dumke zum 73. Geburtstag OT Drasdo am Herrn Gerhard Klausch zum 70. Geburtstag am Frau Erika Jähnichen zum 88. Geburtstag am Frau Ursula Neumann zum 87. Geburtstag am Frau Brunhilde Knäbel zum 85. Geburtstag OT Kauxdorf am Herrn Gerhard Schollbach zum 85. Geburtstag OT Langennaundorf am Herrn Hendrik Hiller zum 70. Geburtstag am Herrn Waldemar Höse zum 79. Geburtstag am Frau Ursula Kraske zum 75. Geburtstag am Frau Ilse Deul zum 81. Geburtstag am Herrn Rudolf König zum 81. Geburtstag

19 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom OT Neudeck am Frau Herta Lehmann zum 84. Geburtstag OT Prestewitz am Frau Anna Langer zum 84. Geburtstag am Frau Hannelore Busch zum 79. Geburtstag am Frau Annemarie Schiffner zum 72. Geburtstag am Frau Helene Seifert zum 91. Geburtstag am Frau Bärbel Tietze zum 76. Geburtstag am Herrn Joachim Ziesche zum 81. Geburtstag am Herrn Ingo Paukisch zum 84. Geburtstag am Frau Ingeborg Senkel zum 78. Geburtstag OT Rothstein am Herrn Siegfried Kachler zum 80. Geburtstag OT Saxdorf am Frau Ruth Macht zum 82. Geburtstag am Frau Renate Numrich zum 72. Geburtstag am Herrn Hans-Dieter Dieke zum 72. Geburtstag OT Uebigau am Herrn Friedrich Tittmann zum 84. Geburtstag am Frau Gudrun Salbach zum 79. Geburtstag am Frau Waltraud Schleifer zum 77. Geburtstag am Herrn Jürgen Lehmann zum 78. Geburtstag am Herrn Walter Wolf zum 84. Geburtstag am Frau Ilse Roigk zum 90. Geburtstag am Herrn Horst Timmel zum 75. Geburtstag am Frau Ilse Knote zum 90. Geburtstag am Frau Elisabeth Michaelis zum 84. Geburtstag am Frau Adelheid Schmidt zum 73. Geburtstag am Herrn Friedhelm Wendt zum 73. Geburtstag am Frau Anna-Maria Süßkind zum 79. Geburtstag am Frau Ingrid Schieblich zum 72. Geburtstag am Frau Gisela Haufe zum 74. Geburtstag am Frau Helga Stuckas zum 73. Geburtstag OT Wahrenbrück am Herrn Kurt Lehmann zum 86. Geburtstag am Frau Margitta Lohse zum 72. Geburtstag am Frau Frieda Figula zum 91. Geburtstag am Frau Herta Kerth zum 89. Geburtstag am Frau Helene Böhm zum 94. Geburtstag am Herrn Klaus Winkler zum 71. Geburtstag OT Wiederau am Frau Roswitha Zimmermann zum 70. Geburtstag am Frau Waltraud Haufe zum 87. Geburtstag am Herrn Heinz Gebhard zum 80. Geburtstag OT Wildgrube am Frau Ingrid Waldmann zum 73. Geburtstag am Herrn Werner Stein zum 85. Geburtstag am Frau Gertraud Bischof zum 72. Geburtstag am Herrn Horst Schulze zum 81. Geburtstag am Frau Annemarie Rüddigkeit zum 76. Geburtstag am Herrn Heinz Krüger zum 76. Geburtstag OT Winkel am Herrn Manfred Dähne zum 85. Geburtstag am Herrn Peter Stephan zum 72. Geburtstag am Frau Ingeborg Rakowski zum 79. Geburtstag OT Zinsdorf am Herrn Manfred Stößer zum 75. Geburtstag am Herrn Heinz Stamm zum 78. Geburtstag Aktivitäten im Ortsteil Beiersdorf Frühjahrsputz im Ortsteil Beiersdorf Am 26. April führten wir im Ortsteil Beiersdorf unseren alljährlichen Frühjahrsputz durch. Hauptveranstalter war der Traditionsvein gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr und den Jugendlichen sowie Bürger/innen des Ortsteiles Beiersdorf. Es wurde gehackt, gemäht, Bäume und Hecken verschnitten, die Bushaltestelle gesäubert, auf dem Friedhof das entsorgte Gestrüpp und Abfälle entsorgt, die Räume des Gemeinschaftsraumes gesäubert, der Kinderspielplatz aufgeräumt sowie der Sand erneuert und noch vieles mehr. Ein großes Dankeschön an alle fleißigen Helfer/innen des Ortsteiles. Besonderes Dankeschön an alle Sponsoren, die die Technik und den LKW zur Verfügung gestellt haben. Ist schon toll, was im Ehrenamt alles geschafft werden kann. Ortsvorsteherin Dittgard Hapich Hexenfeuer im Ortsteil Beiersdorf Wie in jedem Jahr fand traditionell am unser Hexenfeuer statt. Eröffnet wurde es mit einem Lampionumzug der kleinsten Bewohner und ihren Eltern/Großeltern. Der Hexenhaufen war diesmal sehr umfangreich und die fleißigen Helfer der Freiwilligen Feuerwehr des OT Beiersdorf hatten alle Hände zu tun. Ein großes Dankeschön an die fleißigen Kameraden/ innen. Die Hexe wurde wieder über Danny gestellt und brannte lichterloh. Das gesellige Beisammensein stand besonders im Mittelpunkt und es hat allen Bürger/innen und Gästen gefallen. Dank an alle Organisatoren/ innen und alle freuen sich wieder auf das nächste Jahr. Ortsvorsteherin Dittgard Hapich Informationen aus den Ortsteilen Für die nachfolgenden Berichte sind die jeweiligen Verfasser selbst verantwortlich. Die Berichte müssen nicht die Meinung der Verwaltung widerspiegeln. Muttertagsfahrt im Ortsteil Beiersdorf Zum Muttertag am starteten einige Mütter zur entspannten Fahrt nach Bad Liebenwerda. Sie wurden liebevoll von ihren Männern hingebracht und wieder geholt. Von Bad Liebenwerda ging es mit dem Kremser weiter zu den Thalberger Teichen. Für Essen und Trinken wurde

20 20 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom reichlich gesorgt. Der Kuchen hat besonders geschmeckt. Der Spaß kam auch nicht zu kurz und die Witze erheiterten die lustige Frauenrunde. Dank an alle Organisatoren und dem Kremserunternehmen Hering aus Bad Liebenwerda. Die nächste Fahrt für 2015 wurde schon gebucht. Ortsvorsteherin Dittgard Hapich schief gehen. Es war ein tolles und gelungenes Fest, an welches ich noch lange denken werde, so die Uebigauerin Hannelore Schubert. Entstanden war die Idee aus einem ABM-Projekt aus dem Jahr 1994, wobei sich insbesondere Frau Döring, Frau Eulitz, Frau Tuchardt und Frau Kretschmer engagierten. Allen fleißigen und ehrenamtlichen Helfern sei hier ein großes und herzliches Dankeschön für ihre super Arbeit ausgesprochen! Andreas Dietze (Bilder auf (Schnappschüsse) Naturparkgemeinde 2014 sind Prestewitz und Maasdorf in Gemeinschaft Beide Ortsteile und das städteübergreifend, Maasdorf gehört zur Stadt Bad Liebenwerda und Prestewitz zur Stadt Uebigau-Wahrenbrück, haben sich gemeinsam beworben. Getrennt durch die Kleine Elster harmonierten die beiden Gemeinden schon immer. Wenn unsere Brücke - die Überquerungshilfe über die Kleine Elster - fertig ist, starten wir mit dem gemeinsamen Konzept hieß es schon vor 2 Jahren. Die Brücke war ein hartes Stück Arbeit, die Bewerbungsunterlagen haben Kraft Herzlichen Glückwunsch! und Nerven gekostet - es hat sich gelohnt! Am Sonntag, dem 18. Mai 2014, konnten die stellvertretende Ortsvorsteherin von Maasdorf, Jördis Thiere, und der Ortsvorsteher von Prestewitz, Olaf Keilhauer, unter dem Jubel der mitgereisten Bürger, die Urkunden und den Scheck von der Sparkasse in Höhe von Euro in Empfang nehmen. Jetzt sind wir Austragungsort des Naturparkfestes Das Festgelände soll am Heiligen Hain an der Brücke über die Kleine Elster liegen. Helga Naumburger Zwanzig Jahre Uebigauer Seniorenclub! Am 16. April war es endlich so weit, die Feier konnte beginnen! Der Club der Uebigauer Senioren feierte sein 20-jähriges Jubiläum. Zahlreich erschienen die Gäste, Vertreter der Stadt mit Herrn Ulli Jachmann an der Spitze, sorgten für den offiziellen Glanz unter den Gratulanten. Wenn man aber schon mal einen Ortsbürgermeister im stimmungsgeladenen Kreis hat, dann soll er natürlich auch gleich bei einem lustigen Stück mitspielen dürfen! Dafür sorgte Ilona Tschischka, die Powerfrau der Hauskrankenpflege Heike Dietze. Dank ihres Organisationstalentes wurden Frau Kretschmer und Maximilian Dietze in das Team erfolgreich integriert! Die Kinder des Uebigauer Kindergartens unterhielten die Gäste mit einer wundervollen Einlage! Mit Akkordeon-Musik durch Frau Bader und toller Betreuung durch Frau Kretschmer und unserer Uebigauer Hauskrankenpflege Heike Dietze konnte eigentlich nichts mehr 379. Lobetanz in Bönitz vom bis Freitag, d ab 17:00 Uhr Fußballturnier der Alten Herren 19:00 Uhr Tanzladen 04 aus Bad Liebenwerda (im Festzelt) ca. 20:00 Uhr Disco mit DJ Supermario Samstag, d ab 13:00 Uhr Fußballturnier der Herren mit vier Mannschaften ab 14:00 Uhr Rentnernachmittag mit Kaffee & Kuchen und Live Musik 20:00 Uhr Tanzabend mit DJ Supermario im Festzelt Sonntag, d :30 Uhr Musikalischer Frühschoppen mit den Org. Zeischaer Blasmusikanten Wollnys großes Kinderprogramm mit Hüpfburg und vielen Überraschungen für Kinder am Sonntag Eis, Getränke und Pommes gratis 3 Meisterschaft im Bierglasschieben ca. 12:00 Uhr Essen aus der Gulaschkanone 14:00 Uhr Gaudi mit dem Org. Wodka Trio anschließend gemütliches Beisammensein mit Kaffee und Kuchen 16:00 Uhr Siegerehrung Bierglasschieben und Auslosung der Tombola und Ausklang mit Disco und Live-Musik von Stefan Neudeck An allen drei Tagen wird für das leibliche Wohl gesorgt sein. Bönitz freut sich auf viele Besucher und wünscht allen wie immer viel Spaß und Unterhaltung. Das Festkomitee

21 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom Freiwillige Feuerwehr Langennaundorf lädt ein! 140 Jahre Ersterwähnung Pumpenschau 100 Jahre Kirchturmbrand 80 Jahre FF Langennaundorf Einweihung der neu gebauten Fahrzeughalle Am 5. und 6. Juli führt die FF Langennaundorf ihr Feuerwehrfest durch. Dazu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Für Speisen und Getränke sowie Unterhaltung, auch für unsere Kinder, ist an beiden Tagen bestens gesorgt. Am Samstag, ab Uhr findet die feierliche Einweihung der neu gebauten Fahrzeughalle statt mit anschließender Festveranstaltung und öffentlichem Feuerwehrball. Der Sonntag beginnt um Uhr mit einem musikalischen Frühschoppen und einer Vorführung der Kinder- und Jugendfeuerwehr. Um Uhr startet der Festumzug anlässlich der Jubiläen mit den umliegenden Ortswehren durch das Dorf! Es freuen sich auf viele Gäste die Kameradinnen und Kameraden der FF Langennaundorf! Verabschiedung von Margitta Rodtmann Dazu kamen am 28. Mai gegen 19 Uhr zahlreiche Einwohner zur alten Schule in Drasdo. Steffen Zscherneck dankt im Namen der Einwohner der Ortsvorsteherin für ihr Engagement und gibt einen Rückblick auf die letzten 10 Jahre ihres Wirkens. Als Abschiedsgeschenk erhielt sie von den Drasdoern das liebevoll mit ihrem Mann Armin aufgebaute Fachwerkhaus in Miniatur, damit sie sich auch später noch an ihr Häuschen und unsere gemeinsame Zeit erinnern kann, sie versprach auch uns ab und an mal zu besuchen. Margitta Rodtmann bedankt sich ganz herzlich bei allen für das ihr entgegengebrachte Vertrauen und wünscht der künftigen Ortsvorsteherin Monika Kley für ihre künftigen Aufgaben alles Gute. Kita- und Schulnachrichten Eine Teeverkostung im Kreismuseum in Bad Liebenwerda und ihre Folgen Es liegt schon eine gewisse Zeit zurück, da besuchte das Lehrerkollegium der Grundschule Uebigau eine Teeverkostung im Kreismuseum in Bad Liebenwerda und anschließend präsentierte Frau Bettina Beyer ihre selbstgebaute Schattenbühne und führte ein Schattenspiel mit eigens dafür hergestellten Figuren vor. Von da an wuchs ganz langsam die Idee, es doch auch einmal mit Schülern zu probieren. Behandelten sie doch im Physikunterricht das Thema, Wo Licht ist, ist auch Schatten. Die Schüler waren sofort begeistert als sie das Vorhaben der Physiklehrerin hörten und wie sich später herausstellte, hatten sie auch viel Spaß dabei. Die gemeinsame Planung konnte also beginnen. Aber als erstes brauchten wir eine Schattenbühne. Eine Anfrage bei der Firma Leibnitz in Uebigau machte uns Mut, denn sie sponserte uns das Material und Herr Mirz, ein Mitarbeiter der Firma und gleichzeitig Vater einer Mitschülerin, baute uns die gewünschte Bühne nach unseren Vorstellungen. Dafür möchten wir uns noch einmal recht herzlich bedanken. Die Suche nach passenden Stücken war auch schnell erledigt. Im vergangenen Jahr war es die Geschichte vom Wettlauf zwischen Hase und Igel und in diesem Jahr das Märchen der Bremer Stadtmusikanten. Alle Schüler der Klasse 6 bekamen nun ihre besonderen Aufgaben. Es mussten Figuren gebastelt werden, Musik zur Untermalung wurde ausgesucht und gute Sprecher und Spieler wurden gebraucht. Endlich konnte es losgehen. Einmal pro Woche wurde im Neigungsunterricht geprobt und es stellte sich bald heraus, dass manche Passagen für die Spieler eine echte Herausforderung waren. Aber, wir hatten ein Ziel vor Augen. Zum Tag der offenen Tür im März wollten wir es unseren Gästen zeigen. Und das haben wir auch geschafft. Generalproben gab es vor anderen Klassen unserer Schule. Die haben schon mal geklappt, aber trotzdem war die Aufregung groß, als es endlich zur großen Aufführung zum Tag der offenen Tür kam. Die Zuschauer kamen in Scharen, zweimal war der Klassenraum voll gefüllt. Der schönste Lohn war für alle der anschließende Applaus und die lobenden Worte im Anschluss. Geplant ist nun das Stück noch einmal vor den Eltern der Klasse 6 und den Kindergartenkindern zu spielen. Es hat sich also wieder einmal bewiesen, dass Unterricht auch Spaß machen kann! Ob sich der nächste Jahrgang auch dafür begeistern lässt? Klasse 6, Physiklehrerin Frau Voigt

22 22 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom Tag des Buches - ein Projekttag der besonderen Art der Grundschule Uebigau Der 23. April wurde zum Welttag des Buches ausgerufen. Die Grundschule Uebigau nimmt diesen Tag seit 10 Jahren zum Anlass, um die besten Leser der Kl. 3-5 zu ermitteln. Keine leichte Aufgabe für die Jury, in der Frau K. Petri (Leiterin Stadtbibliothek Uebigau), Frau M. Ballnat (Leiterin Kreisbildstelle), Frau S. Knisse (Schulsachbearbeiterin) und N. Nitzsche (Siegerin des Lesewettbewerbes Kl. 6) sind. Die Gewinner sind nun ermittelt: Kl. 3 Hanna Golda Kl. 4 Richard Herrmann Kl. 5 Michelle Richter Anlässlich dieses besonderen Tages verschenken Buchhandlungen in ganz Deutschland über 1 Mio. Exemplare des Buches Ich schenke dir eine Geschichte an Schulklassen der Klassenstufe 4 und 5, um die Freude am Lesen zu wecken. Die Buchhandlung Voigt in Falkenberg beteiligte sich ebenso an dieser Aktion und übergab unserer Schule diese Bücher. Gleichzeitig rief Frau Voigt alle jungen Leserinnen und Leser auf, sich an einer Schnitzeljagt zu beteiligen. Dieses Angebot nahmen die Schüler der Klasse 4 dankend an. Die heranwachsenden Leseratten konnten am Tag des Buches, den wir auf den wegen der Osterferien vorverlegt hatten, an verschiedenen Stationen Rätsel lösen. Natürlich musste das Buch dazu erst einmal gelesen werden. Es winken auch attraktive Preise. Ein früher und zwangsloser Zugang zum Buch, erhöht später die Bildungschancen, sagt Buchhändlerin Frau Voigt. Die Klasse 4 bedankt sich bei der Buchhandlung Voigt in Falkenberg. Lutz Krüger, Klassenleiter - Wir lassen die Neugier in Kindern aufblühen - Die Grundschule Erich Schindler Wahrenbrück mit dem Hort Happy Kids ist seit Mai ein Haus der kleinen Forscher Mit Begeisterung nahmen am Dienstag, dem 6. Mai 2014 die Schüler, Lehrer und Horterzieher das Zertifikat und die Glückwünsche für die Verleihung des Titels Haus der kleinen Forscher entgegen. Wir sind die erste Grundschule des Landes Brandenburg und die zweite Schule deutschlandweit, die diese Auszeichnung erhielt. Der Hort und die Schule haben damit bewiesen, dass Zusammenarbeit und Zusammenhalt zum Erfolg führen. Das erfüllt alle Beteiligten mit viel Stolz, denn damit wurde eine fleißige und kontinuierliche Forscherarbeit geehrt. Die Gratulanten, die nicht mit leeren Händen kamen, waren der Bürgermeister der Stadt Uebigau-Wahrenbrück Herr Claus, der Ortsvorsteher Herr Tranze, Herr Stahr von der Röderland GmbH Bönitz, Frau Prof. Dr. Lehmann von der BTU Senftenberg/Cottbus und Frau Stobbe von der Stiftung Haus der kleinen Forscher. Wir werden uns aber nun nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen, sondern kräftig weiterforschen und experimentieren. Ein Dankeschön an das Autohaus Berger Elsterwerda für die gesponserte Hüpfburg. Die Schüler, Lehrer und Horterzieher

23 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom Vereine und Verbände Großer Frühjahrsputz auf dem Museumsgelände, um die Saison zu eröffnen! Am stand der jährliche Frühlingsarbeitseinsatz der Mitglieder des Heimatvereines auf dem Plan. Wir hatten uns vorgenommen, für die anstehende Saison, das Gelände begehbar und für die Besucher attraktiv vorzubereiten. Durch die Jugendkoordinatorin, Frau Andreas, wurde uns große Hilfe von einigen Schülern der sechsten Klassen vorausgesagt. Doch da hatten wir wohl alle vergessen, dass Ferien waren und keiner der freiwilligen Helfer in sein Hausaufgabenheft schaut. Schade, das wäre sicher toll geworden! Frau Andreas hat uns tatkräftig unterstützt. Dennoch wurde von den Anwesenden mit viel Eifer und auch professionellem Werkzeug, welches vom Bauhof zur Verfügung gestellt wurde, so einiges geschafft. Wir waren erfreut, dass die Brücke zum Betreten des Bronzezeitdorfes spartanisch repariert wurde. Doch während unserer Aktivitäten fiel so manch verwitterte Palisade und Absperrung um und wurde zum Feuerholz umfunktioniert. Hier bedarf es mehrerer starker Arme, die unter fachkundiger Anleitung, das Dorf wieder zur Attraktion werden lassen. Leider können wir aus eigener Kraft dies nicht leisten und bauen auf eine weitere unkomplizierte Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Stadt. Am konnte mit einigen Einschränkungen das traditionelle Backofenfest begangen werden. Wieder wurde am Vormittag alles gerichtet und geschmückt, doch dann hat uns Petrus etwas übel mitgespielt. Tische und Bänke in der Scheune luden diejenigen ein, die dem Wetter trotzten und bei leckerem Kuchen und Kaffee kam Gemütlichkeit auf. Es war wieder für diejenigen, die diesen Tag seit Langem mit uns begehen, ein gelungener Nachmittag und als die letzten Helfer das Gelände verließen, konnte eine positive Bilanz gezogen werden. Klein aber Fein! Es müssen nicht immer Massen die Veranstaltung füllen, wenn wir Wenigen, Treugebliebenen einen schönen Nachmittag gestaltet haben, dann freuen wir uns. Denn liebe Freunde der Museumsanlage, es geschieht alles in unserer Freizeit und mit Herzblut für die Sache und unsere Stadt. Ein herzliches Danke an die Vereinsmitglieder und deren Partner! Sabine Wille Heimatverein Uebigau e. V. Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Uebigau Die Freiwillige Feuerwehr Uebigau, der Feuerwehrverein 1909 e. V. Uebigau und der Musikzug der FFw Uebigau hatten am Samstag, d. 4. April 2014 ihre diesjährige Jahreshauptversammlung. Es waren 45 Mitglieder anwesend. Außerdem nahmen der Landrat Christian Heinrich-Jaschinski, der Bürgermeister der Stadt Uebigau- Wahrenbrück Andreas Claus, der Stadtverordnete Thomas Lehmann, der Stadtwehrführer der Stadt Uebigau-Wahrenbrück Marco Hollmig und sein Stellvertreter Dietmar Bruchholz sowie das Ordnungsamt der Stadt Uebigau-Wahrenbrück, Frau Kirsten Winzer-Kircheis, teil. Der Ortswehrführer und gleichzeitig Vereinsvorsitzende Sebastian Tschischka berichtete über Ausbildungen, Aktivitäten und Einsätze der FFw Uebigau. Die Jugendfeuerwehr verlas ihren Jahresbericht für das vergangene Jahr In Uebigau sind derzeit 14 Mitglieder in der Jugendfeuerwehr tätig. Die Kameradinnen und Kameraden leisteten im Jahr Stunden in der FFw Uebigau. Darunter waren u. a. Zeltaufbau bei der Energiemesse, die Grünpflege am Gerätehaus und die Bewässerung der Pflanzenanlagen mit dem Tanklöschfahrzeug in Uebigau Stunden waren Vereinsarbeit, wie u. a. Notwasserversorgung, Weihnachtsbaumverbrennen, Osterfeuer, Maibaumstellen, Eisbein essen, Pokallauf in Uebigau, Oldtimertreffen und Absicherung des 24-h-Laufes auf dem Sportplatz. Die Freiwillige Feuerwehr Uebigau wurde im Jahr 2013 zu 18 Einsätzen alarmiert. Das teilte sich in 15 Hilfeleistungseinsätze und 3 Brandeinsätze. Auch wurde wieder sehr viel Ausbildung absolviert. Jeden Mittwoch um 17:00 Uhr treffen sich die Uebigauer Kameraden zur Absolvierung von Feuerwehrausbildung. Des Weiteren bildeten sich viele Kameraden auf Kreis- und Landesebene weiter. Die Kameraden, die sich auf der Kreis- und Landesebene weitergebildet haben, wurden dafür natürlich ausgezeichnet. Nach dem offiziellen Teil der Jahreshauptversammlung spielte der Feuerwehrmusikzug das ein oder andere Lied. Das wurde von allen Beteiligten sehr gut angenommen. Dafür noch einmal ein Dankeschön an den Leiter des Feuerwehrmusikzuges Lutz Rößler und die Kameradinnen und Kameraden des Musikzuges. Nach dem Buffet saßen die Kameraden noch ein paar Stunden gemütlich zusammen. Folgende Kameraden wurden befördert: Tim Gärtner Anwärter Jens Gebauer Feuerwehrmann Florian Edlich Feuerwehrmann Kevin Dege Oberfeuerwehrmann Thomas Klobuch Oberfeuerwehrmann Andre Reichenbach Oberfeuerwehrmann Frank Tschischka Hauptfeuerwehrmann Chris Mowschek Hauptfeuerwehrmann Michael Pille Hauptfeuerwehrmann Tobias Mowschek Hauptfeuerwehrmann Martin Scheike Oberlöschmeister Olaf Becker Hauptlöschmeister Oliver Friedrich Oberbrandmeister Heiko Kretschmer Oberbrandmeister Denis Ruh Hauptbrandmeister Mit kameradschaftlichen Grüßen Brandmeister Sebastian Tschischka Ortswehrführer FFw Uebigau Schützenfest Uebigau 2014 Mittwoch, 25. Juni Tag der Pokale - Jeder kann dabei sein! ab Uhr Auf dem Schießstand in der Wahrenbrücker Straße werden die mit den verschiedensten Waffen Pokale ausgeschossen: Schützenfestpokal, Bester Jungschütze, Stadtteller, Schulpokal, Schießen um die Ehrenscheibe mit dem Flobartgewehr Freitag, 27. Juni Uhr Kranzniederlegung am Ärztehaus anschließend Kranzniederlegung an der Evangelischen Kirche Ausstand Königspaar auf dem Schießstand Samstag, 28. Juni ab 9.30 Uhr Ausflug der Partnervereine Uhr Schießen um den Pokal der Ortsbürgermeister Uhr Schießen um den Pokal mit Embsen Uhr Schützenappell auf dem Markt mit Pokalübergaben, Ehrungen Ausmarsch zum Schießstand Uhr Schießen um die Ehrenscheibe mit dem Flobartgewehr Jeder ist herzlich eingeladen! Uhr Öffentlicher Tanz mit live Musik --- Eintritt frei --- gegen Uhr Proklamation des Schützenkönigs 2014 Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

24 24 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom Kirchennachrichten Evangelische Nachrichten für den Pfarrbereich Uebigau mit Wiederau, Langennaundorf und Drasdo Monatsspruch für Juni 2014 Die Frucht des Geistes aber ist Liebe, Freude, Langmut, Freundlichkeit, Güte, Treue, Sanftmut und Selbstbeherrschung. (Galater 5,22-23a) Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten In Uebigau findet gleichzeitig Kindergottesdienst statt! 15. Juni, Trinitatis 9.00 Uhr Uebigau Uhr Langennaundorf mit Drasdo 22. Juni, 1. Sonntag nach Trinitatis 9.00 Uhr Uebigau Uhr Wiederau 29. Juni, 2. Sonntag nach Trinitatis Uhr Uebigau, regionaler Abendmahlsgottesdienst mit Feier der Goldenen und Diamanten Konfirmation 6. Juli, 3. Sonntag nach Trinitatis 9.00 Uhr Uebigau Veranstaltungen Samstag, 14. Juni 2014, Uhr Europäische Orgelnacht 10 Jahre Konzertzyklus im Uebigauer Land Werke aus verschiedenen Ländern Europas u. a. Jose Rheinberger, Edward Elgar, Marcio Enrico Bossi, Oskar Lindberg, Guy Bovet u. a. An der Orgel: Matthias Maierhofer, Austin, TX/ Graz Espen Melbö Leipzig/ Lillehammer Christopher Lichtenstein, Herzberg Evangelische Kirchengemeinde Uebigau Madrigalsingen Gesungene und mitgesungene Volkslieder Kantorei Uebigau/ Falkenberg Kinderkantorei Uebigau Akkordeongruppe Falkenberg/ Uebigau Sonntag, 29. Juni Uhr Ev. Kirche Uebigau Verein zur Förderung der Kirchenmusik im Pfarrbereich Uebigau e. V. - Eintritt frei Juni 2014, Uhr Madrigalsingen vor dem Pfarrhaus Uebigau Frauenhilfe Musikalisches Morgengebet Kinderchor in Uebigau Kantorei Posaunenchor Konfirmanden 16. Juni, Uhr in Uebigau jeden Dienstag, 8.45 Uhr in Uebigau jeden Montag, ab Uhr jeden Mittwoch, ab Uhr jeden Mittwoch, ab Uhr 13. und 27. Juni, jeweils um Uhr Bürozeiten: jeden Dienstag 9.00 Uhr Uhr im Pfarramt Uebigau Telefon Pfarramt (035365) 8291 Telefon Gemeindebüro (035365) Fax: (035365) Internet: Evangelisches Pfarramt Mühlgasse 1, Wahrenbrück mit den Kirchengemeinden Wahrenbrück, Bönitz, Kosilenzien Tel , Fax kirche-wahrenbrueck@t-online.de Gottesdienste: Sa., 21. Juni Uhr Wahrenbrück - Kirche, Gottesdienst zum Konfirmationsjubiläum anschl. Kaffeetrinken. So., 22. Juni 9.00 Uhr Bönitz Uhr Wahrenbrück - Pflegepark

25 Uebigau-Wahrenbrück Nr. 7/2014 vom So., 29. Juni 9.00 Uhr Kosilenzien Uhr Wahrenbrück - Kirche So., 6. Juli 9.00 Uhr Wildgrube Uhr Prestewitz Sa., 12. Juli Uhr Wahrenbrück - Kirche So., 13. Juli 9.00 Uhr Kosilenzien Uhr Wahrenbrück - Pflegepark Verschiedenes: Public Viewing Fußball WM: Do., 12. Juni bis So., 13. Juli - Mühle Wahrenbrück Mo., 16. Juni, Uhr Deutschland - Portugal Sa., 21. Juni, Uhr Deutschland - Ghana (Pfarrhaus) Do., 26. Juni, Uhr USA - Deutschland Wahrenbrücker Kirchennacht Sa., 21. Juni Uhr Canta d elysio - Vokalensemble mit ehemaligen Sängern des Dresdner Kreuzchores und des Leipziger Thomanerchores mit Werken von Bach bis zu den Beatles Uhr Fußball: Deutschland - Ghana Uhr Lesungen zur Nacht Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Lobetanz in Bönitz: Fr., 4. Juli Uhr Programm mit dem Tanzladen 04, Bad Liebenwerda Das Pfarramt Wahrenbrück ist vom 14. Juli bis zum 4. August geschlossen. Für die Vertretung: Tel Katholische Kirche St. Peter u. Paul Uebigau Das Lachen ist die Sonne, die aus dem menschlichen Antlitz den Winter vertreibt. Victor Hugo Gottesdienste: Samstag, d kein Gottesdienst Samstag, d kein Gottesdienst Samstag, d , Uhr Vorabendmesse Regelmäßige Gottesdienstordnung in der Pfarrei St. Franziskus Samstag Uhr Vorabendmesse Schlieben Sonntag 9.00 Uhr Hl. Messe in Bad Liebenwerda 9.00 Uhr Hl. Messe in Herzberg Uhr Hl.Messe in Falkenberg Uhr Hl.Messe in Mühlberg (Änderungen vorbehalten, siehe die Aushänge) Wichtige Mitteilung!!! In den Sommermonaten wird es wegen der Urlaubszeit veränderte Gottesdienstzeiten geben. Leider lagen diese bis zum Redaktionsschluss dieses Blattes noch nicht vor. Bitte informieren Sie sich an den Aushängen in den einzelnen Gemeinden über die aktuellen Zeiten. Vielen Dank!!! Besondere Gottesdienste unserer Pfarrei Donnerstag, d Fronleichnam 9.00 Uhr Heilige Messe in Herzberg Uhr Heilige Messe in Bad Liebenwerda Uhr Heilige Messe in Mühlberg Sonntag, d gemeinsamer Gottesdienst für alle Gemeinden mit Prozession Uhr in Herzberg anschl. gemütliches Beisammensein zum Patronatsfest Freitag, d Patronatsfest in Bad Liebenwerda 18.00Uhr Heilige Messe Besondere Veranstaltungen unserer Pfarrei Pfarreifahrt nach Spaichingen (Für kurzfristige Änderungen bitte die Aushänge u. Vermeldungen beachten!) Familienwochenende in Wienrode Messdienerwallfahrt nach Rom Sonstiges Einberufung einer Mitgliederversammlung der Wohnungsgenossenschaft eg Falkenberg/Elster Hiermit laden wir Sie zur Mitgliederversammlung der Wohnungsgenossenschaft eg Falkenberg/Elster am Montag, dem 30. Juni 2014, um Uhr in den kleinen Saal im Haus des Gastes Lindenstr. 6 in Falkenberg/Elster ein. Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung: 1. Bericht des Vorstandes zur Lage der Wohnungsgenossenschaft 2. Bericht des Aufsichtsrates 3. Bericht über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses Diskussion zu den Berichten 5. Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 7. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates 8. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 9. Anfragen der Mitglieder Fritzsche, Vorsitzende des Aufsichtsrates Tourenplan der Kreisfahrbibliothek Tour 2: Dienstag, den / Domsdorf 13:50-14:10 Uhr Rothstein 14:20-14:50 Uhr Prestewitz 15:00-15:30 Uhr Tour 3: Mittwoch, den / Marxdorf 14:30-14:50 Uhr Bönitz 15:00-15:20 Uhr Zinsdorf 15:35-15:55 Uhr Wahrenbrück 16:00-16:30 Uhr Beutersitz 16:40-17:00 Uhr Wildgrube 17:10-17:35 Uhr Beutersitz/Bahnh. 17:40-18:00 Uhr Tour 4: Donnerstag, den / Saxdorf Uhr Tour 5: Montag, den / Winkel 13:40-14:00 Uhr Tour 06: Dienstag, den / Bahnsdorf 17:15-17:35 Uhr Tour 09: Montag, den Langennaundorf 16:00-16:20 Uhr Wiederau 16:30-17:10 Uhr

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