Protokoll. Budgetgemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Welschenrohr vom 11. Dezember 2017, Uhr, Medienraum Mehrzweckgebäude

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Protokoll. Budgetgemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Welschenrohr vom 11. Dezember 2017, Uhr, Medienraum Mehrzweckgebäude"

Transkript

1 Protokoll Budgetgemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Welschenrohr vom 11. Dezember 2017, Uhr, Medienraum Mehrzweckgebäude Traktanden: 1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler 2. Kreditbewilligungen für Investitionen 2018 a. Belag Angelsteinstrasse CHF b. Schulwegsicherung CHF c. Schutzzonenerweiterung Rüschgraben CHF d. Unterhalt Kanalisation CHF e. Investitionsbeitrag ZAF CHF f. Investitionen Thalhof FV CHF Stellenplan Budget 2018 und Steuerfuss a. Erfolgsrechnung b. Investitionsrechnung c. Steuerfuss Gemeindesteuer für natürliche Personen d. Steuerfuss Gemeindesteuer für juristische Personen e. Steuerfuss Gemeindesteuer für Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften f. Feuerwehrersatzabgabe g. Verbrauchspreis Wasser und Abwasser h. Teuerungsausgleich hauptamtliches Personal 5. Genehmigung Wasserreglement 6. Genehmigung Änderung 4 Abs. 2 Gebührenreglement Kanzlei 7. Genehmigung Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren 8. Wahl Revisionsstelle Amtsperiode Verschiedenes 628

2 Traktandum 1 Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler Gemeindepräsident Stefan Schneider begrüsst die 26 Stimmberechtigten zur diesjährigen Budgetgemeindeversammlung. Ein spezieller Gruss geht an Finanzkommissionspräsident Beat Allemann, Gemeindeverwalterin Daniela Altermatt und Gemeindeschreiberin Beatrice Fink. Begrüsst wird auch Frau Zwahlen von der Presse, welche über die heutige Gemeindeversammlung einen Zeitungsbericht verfassen wird. Wie die Versammelten sicher schon dem Bulletin entnehmen konnten, kann der Gemeinderat heute ein sehr gutes Budget 2018 präsentieren. Daher schlagen Finanzkommission und Gemeinderat für 2018 eine Steuerfusssenkung vor. Wir möchten die Höhe des Steuerfusses flexibel halten und diesen je nach Finanzlage senken oder erhöhen. Es ist nicht im Sinne des Gemeinderates, ein überdimensioniertes Eigenkapital anzuhäufen, da das aktuelle eigentlich reicht und eventuell mit Abschluss der Rechnungen 2017 und 2018 noch etwas erhöht werden kann. Trotzdem können wir noch Investitionen tätigen, was für eine Gemeinde wichtig ist. Die Einladung zur heutigen Gemeindeversammlung wurde rechtzeitig im offiziellen Publikationsorgan ausgeschrieben. Stefan Schneider fragt an, ob es Wortbegehren zur Traktandenliste gibt, was nicht der Fall ist, da sie durch die Versammlung einstimmig gutgeheissen wird. Als Stimmenzähler vorgeschlagen und von der Versammlung einstimmig gewählt werden René Christ und Stephan Walser. Traktandum 2 Kreditbewilligungen für Investitionen 2018 a. Belag Angelsteinstrasse CHF b. Schulwegsicherung CHF c. Schutzzonenerweiterung Rüschgraben CHF d. Unterhalt Kanalisation CHF e. Investitionsbeitrag ZAF CHF f. Investitionen Thalhof FV CHF Stefan Schneider führt aus, dass der Gemeinderat der Gemeindeversammlung beantragt, den Kredit für den Belag Angelsteinstrasse von CHF , einen Kredit Schulwegsicherung von CHF , einen Kredit Schutzzonenerweiterung von CHF , einen Kredit Unterhalt Kanalisation von CHF , einen Kredit Investitionsbeitrag ZAF von CHF sowie einen Kredit Investitionen Thalhof FV von CHF zu sprechen. Stefan Schneider fragt an, ob es Wortbegehren zum Eintreten gibt. Eintreten wird einstimmig beschlossen. Detailberatung: 629

3 a. Belag Angelsteinstrasse CHF Wie dem Bulletin zu entnehmen ist, muss der Belag der Angelsteinstrasse ab der Kreuzung Hofackerstrasse / Angelsteinstrasse bis zum Fluhweg erneuert werden, da es im Belag grössere Löcher hat. Dafür ist ein Betrag von CHF nötig. b. Schulwegsicherung CHF Gemäss Stefan Schneider hat der Verkehr ins Industriegebiet in den letzten Jahren stark zugenommen. Vor allem bei der Kreuzung Dünnernstrasse / Balmbergstrasse gibt es immer wieder gefährliche Situationen mit den Schulkindern, da die grossen Lastwagen dort recht ausholen müssen. Der Gemeinderat hat sich mit der Thematik befasst und ist auf die Idee gekommen, östlich der bestehenden Balmbergbrücke eine Fussgängerbrücke zu bauen. Das würde bedeuten, dass die Kinder vor der Balmbergbrücke aus Richtung Dorf die Strasse von West nach Ost via Fussgängerstreifen überqueren, dann über die Fussgängerbrücke laufen und danach den Schulweg geradeaus über die Dünnernstrasse zum Schulhaus fortsetzen. Dadurch könnte die gefährliche Situation bei der Kreuzung Balmbergstrasse / Dünnernstrasse etwas entschärft werden. Jürg Uebelhart spricht an, dass nun die Dünnernstrasse ausgebaut wurde, damit man mit den Lastwagen gut um die Ecke fahren und auf die Dünnernstrasse einbiegen kann. Er findet es daher etwas verrückt, dass man nun von einem Sicherheitsproblem spricht. Früher war es wirklich ein Nadelöhr, heute ist die Kurve elegant zum Fahren. Jürg Uebelhart erkundigt sich, ob es dann zwei Fussgängerstreifen gibt? Kann man den Kindern sagen, sie müssten auf der rechten Trottoirseite vom Dorf her kommend laufen, da links beim Volg nur Parkplätze bis an die Strasse sind, damit sie dann von rechts nach links die Strassenseite weiter unten vor der Brücke wechseln können? Laut Stefan Schneider besteht die Problematik, dass im Bereich der Kreuzung kein Fussgängerstreifen mehr angebracht werden darf, da das Verkehrsaufkommen scheinbar zu gering ist und zudem ein gewisser Abstand zur Kreuzung vorhanden sein muss. Der Lastwagen muss bei der Einfahrt in die Dünnernstrasse trotz dem grösseren Radius immer noch etwas ausholen, kommt aber dann nicht mehr ins Feld. Thomas Mägli ergänzt, dass die Radiuserweiterung nur wegen dem Verkehr in die Industrie angelegt wurde. Diese Strecke frequentieren nicht nur Schüler, sondern auch Angestellte der Betriebe im Industriegebiet. Wie sie bei Tests gesehen haben, mussten vorher Lastwagen mit Anhänger so weit ausholen, dass die Karosserie über die östliche Trottoirkante bei der Brücke herausragte. Das ist mit der Radiuserweiterung nun erledigt, wie Jürg Uebelhart selbst festgestellt hat. Als der Belag bei der Balmbergstrasse im Sommer neu angebracht wurde, hat man den Fussgängerstreifen gedeckt und keinen neuen angebracht bis man wusste, ob die Fussgängerbrücke realisiert werden kann oder nicht. Der Kanton wird vor der Balmbergbrücke nordseitig einen Fussgängerstreifen anbringen. Die Frage ist noch offen, ob man nach der Fussgängerbrücke auf der Südseite über die Dünnernstrasse auch noch einen Fussgängerstreifen anbringen muss. Auf der Dünnernstrasse zur Industrie müsste man einen Abstand von 25 m ab der Balmbergstrasse einhalten, 630

4 bevor ein Fussgängerstreifen angebracht werden kann. Zudem müssten die Trottoirs abgeflacht werden, damit sie behindertengerecht sind. Also wird dort kein Fussgängerstreifen angebracht, sondern die Kinder werden vor der Balmbergbrücke nordseitig über einen Fussgängerstreifen auf die Ostseite gelotst. Ob das die beste Lösung ist sehen wir erst, wenn das Projekt umgesetzt wurde. Gut ist es nur, wenn es auch tatsächlich benutzt wird. Man kann niemanden zwingen, über die Fussgängerbrücke zu laufen. Mit dieser Lösung haben wir dem Thema dann wenigstens die nötige Aufmerksamkeit geschenkt und es kann niemand sagen, wir hätten nichts getan. Das Schlimmste, das uns passieren kann, wäre, wenn ein Kind von einem Lastwagen angefahren würde. Für Beat Allemann hat Thomas Mägli die Situation richtig geschildert. Die einfachste und günstigste Variante wäre für uns gewesen, wenn nach der Überquerung der Brücke auf der Westseite ein Fussgängerstreifen angebracht worden wäre, was aber der Kanton nicht bewilligt. Die Kinder laufen nicht 25 m auf der Dünnernstrasse, bevor sie die Strasse überqueren. Können die Kinder vor der Brücke die Strasse von West nach Ost überqueren, so sind weg von der gefährlichen Zone. Der Bogen wurde für die Lastwagen und nicht die Kinder angelegt. Eigentlich wurde damit die gefährliche Zone vergrössert. Unsere Massnahme mit der Fussgängerbrücke ist der Teil für die Kinder, damit sie vor der Brücke auf die Ostseite und somit weg aus dem gefährlichen Bereich kommen. Wie wir die Kinder soweit bekommen, dass sie dann tatsächlich auf diesem Weg laufen, kann er nicht sagen. Es besteht die Idee, dass wir das hinbringen müssen, indem alle Eltern mithelfen, da es um ihre Kinder geht. Jürg Uebelhart wirft ein, dass demnach die Kinder zweimal die Chance einer Strassenüberquerung haben müssen, damit das Projekt des Gemeinderates mit diesem Weg umgesetzt werden kann. Sie müssten entweder über den Fussgängerstreifen beim Volg oder demjenigen vor der Brücke, den der Kanton nun zeichnen will, gehen. Beat Allemann sagt, dass das nicht ganz stimmt, da die Mehrheit der Kinder vom Hinterdorf kommt. Diese Kinder sind bereits auf der Westseite und müssen die Balmbergstrasse einmal vor der Brücke überqueren. Nun gibt es Kinder, die von der anderen Seite (Osten) kommen. Dort fragt es sich, ob sie den Fussgängerstreifen beim Volg dann tatsächlich überqueren. Gehen sie auf der Seite beim Volg weiter und befinden sich demnach bereits auf der richtigen Seite, so sieht er das als nicht schlimm an. Das tun die Kinder heute schon, befinden sich dann aber auf der schmalen Seite der Brücke, wo es gefährlich ist. Wir haben so oder so eine etwas blöde Situation. Thomas Mägli äussert, dass kürzlich eine Sitzung mit der Lehrerschaft stattgefunden hat, wo der Schulweg auch angesprochen wurde. Kommen die Kinder von der Ostseite und laufen auf dieser Seite beim Volg weiter Richtung Brücke, dann stehen vor dem Volg oftmals Autos, es gibt einen Briefkasten und Postfächer. Es wurde darüber diskutiert, eventuell mit Pfosten auf dem Areal von Volg zu operieren, damit man dort nicht mehr parkieren kann. Dann wäre der Weg Richtung Schulhaus frei. Was das Aufstellen von Pfosten anbelangt, so laufen noch Abklärungen, der Kanton hat jedoch nichts dagegen. Volg muss jedoch auch einverstanden sein. 631

5 c. Schutzzonenerweiterung Rüschgraben CHF Momentan sind wir gemäss Stefan Schneider daran zu eruieren, wie die Wasserqualität ist und wie man das Wasser ins Netz einspeisen kann. Wollen wir die Rüschbachquelle fassen, so müssen wir die Schutzzone beim Rüschgraben erweitern. Dafür brauchen wir einen Kredit von CHF Zur Rüschbachquelle kann gesagt werden, dass sie konstant rund 100 Minutenliter abgibt und die Wasserqualität ist laut bisherigen Feststellungen in Ordnung. Das Monitoring dauert noch ein knappes halbes Jahr, danach sollten wir genauere Auswertungen haben. Thomas Mägli ergänzt, dass die Schutzzonenerweiterung mit oder ohne Fassung der Rüschbachquelle stattfindet. Im ganzen Kanton werden die alten Schutzzonen überarbeitet und vergrössert. Es gibt bereits Gemeinden im Thal, welche deshalb gewisse Quellen schliessen mussten. Es lohnt sich, das Projekt beim Rüschgraben weiter zu verfolgen. Seit etwa einem halben Jahr wird das Monitoring durchgeführt. Dabei werden die Wassermenge und die qualität regelmässig gemessen. Je nach Ergebnis dieser Messungen wird die Schutzzone entsprechend vergrössert. d. Unterhalt Kanalisation CHF Gemäss Stefan Schneider stehen im Finanzplan für die nächsten Jahr jeweils jährlich CHF für Sanierung und Unterhalt der Kanalisation. Der für 2018 geplante Abschnitt ist mit CHF etwas teurer, jedoch nötig. Daher beantragt der Gemeinderat CHF für Unterhalt Kanalisation einzusetzen. e. Investitionsbeitrag ZAF CHF Neu sind wir laut Stefan Schneider beim Zweckverband ARA Falkenstein (ZAF) angeschlossen und müssen uns daher anteilsmässig an dessen Investitionen beteiligen. Unser Anteil beträgt für 2018 CHF Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die CHF Investitionsbeitrag ZAF zu genehmigen. f. Investitionen Thalhof FV CHF Stefan Schneider erläutert, dass die Räume im 1. Stock Ost des Thalhofs, in denen vormals das Uhrenmuseum untergebracht war, seit dessen Auszug leer stehen. Früher waren es Büroräume. Der Gemeinderat möchte aus diesen Räumen zwei grosse 2-Zimmer-Wohnungen gestalten, damit diese Räumlichkeiten optimal genutzt und dann vermietet werden können. Der Umbau der Büroräume in zwei Wohnungen kostet CHF Der Kredit Belag Angelsteinstrasse von CHF wird von den Versammelten einstimmig genehmigt. 632

6 Der Kredit Schulwegsicherung von CHF wird von der Versammlung mehrheitlich mit drei Gegenstimmen genehmigt. Der Kredit Schutzzonenerweiterung Rüschgraben von CHF wird vom Souverän einstimmig genehmigt. Der Kredit Unterhalt Kanalisation von CHF wird von der Versammlung einstimmig genehmigt. Der Kredit Investitionsbeitrag Zweckverband ARA Falkenstein (ZAF) von CHF wird von den Versammelten einstimmig genehmigt. Der Kredit Investitionen Thalhof FV von CHF wird vom Souverän einstimmig genehmigt. Traktandum 3 Stellenplan 2018 Stefan Schneider teilt mit, dass der Gemeinderat gemäss 3 der Dienst- und Gehaltsordnung den Stellenplan von der Gemeindeversammlung genehmigen lassen muss. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, von Januar August Stellenprozent und von September Dezember Stellenprozent zu genehmigen. Die Erhöhung der Stellenprozente hat damit zu tun, dass Rita Rotschi Ende 2018 pensioniert wird und wir Daniela Iseli, die schon heute bei uns einen gewissen Prozentsatz arbeitet, ab diesem Zeitpunkt um 20 % mehr anstellen wollen, damit Rita Rotschi ihrer Nachfolgerin ihr grosses Wissen weitergeben kann. Eintreten wird einstimmig beschlossen. Detailberatung: Theres Brunner kommt auf 500 % ab September Daniela Altermatt erwidert, dass es nicht 250 % bei der Verwaltung, sondern nur 240 % sind, so dass wir auf 490 % kommen. Bei den 250 % ist das Reinigungspersonal Verwaltung eingerechnet. Die Versammelten beschliessen einstimmig, von Januar August Stellenprozent und von September bis Dezember Stellenprozent zu genehmigen. 633

7 Traktandum 4 Budget 2018 und Steuerfuss a. Erfolgsrechnung b. Investitionsrechnung c. Steuerfuss Gemeindesteuer für natürliche Personen d. Steuerfuss Gemeindesteuer für juristische Personen e. Steuerfuss Gemeindesteuer für Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften f. Feuerwehrersatzabgabe g. Verbrauchspreis Wasser und Abwasser h. Teuerungsausgleich hauptamtliches Personal Stefan Schneider übergibt das Wort an Beat Allemann und Daniela Altermatt. Beat Allemann beginnt mit den allgemeinen Bemerkungen zum Budget Zielsetzung von Finanzkommission und Gemeinderat waren, dass die Erfolgsrechnung einen Gewinn erzielen soll, was mit einem Gewinn von CHF im Moment erreicht ist. Das Ziel bei der Investitionsrechnung war, einen Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 80 % gemäss neuer Vorgabe Kanton zu erreichen, was wir momentan genau erreicht haben. Es ist selbstverständlich unser Ziel, einen möglichst hohen Selbstfinanzierungsgrad zu erreichen, damit möglichst keine neuen Schulden gebildet werden, was mit dem vorliegenden Budget erreicht wurde. Der Finanzausgleichsbeitrag des Kantons beträgt CHF (Vorjahr ) und entspricht damit dem von 2017 auf 2018 prognostizierten Anstieg. In den Jahren 2019 und 2020 sollte er gemäss Vorgaben nochmals um denselben Betrag ansteigen. Also sollte es uns in den nächsten beiden Jahren finanziell tendenziell gut gehen. Der Teuerungsausgleich bei den Lehrerbesoldungen beträgt gemäss Kanton für %, was analog auch für das Gemeindepersonal gilt. Spezielle Bemerkungen: Ab September 2018 wird das Pensum von Daniela Iseli von 30 % auf 50 % erhöht. Investitionen unter CHF werden in der Erfolgsrechnung verbucht, was so umgesetzt wurde. Früher lag die Grenze bei CHF Steuereinnahmen Festsetzung Steuerfüsse: Beim Steuerfuss natürliche Personen stellt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung den Antrag, diesen für 2018 auf 124 % zu reduzieren (Vorjahr 129 %). Bei der letzten Reduktion des Steuerfusses hat Beat Allemann gesagt, er denke, wir könnten beim Budget 2019 wieder über eine weitere Steuerfusssenkung diskutieren. Er hätte nicht gedacht, dass wir den Steuerfuss gerade um 5 % reduzieren wollen. Bei der Budgetierung 2018 handelt es sich nicht um Kalkulation, sondern es ist auch ein wenig Glück dabei. Gewisse Posten, die wir nicht beeinflussen können, konnten gemäss Vorgabe deutlich tiefer budgetiert werden als in anderen Jahren, z.b. die Sonderschulen. Besuchen 634

8 viele Kinder die Sonderschule, so kostet das die Gemeinde relativ viel Geld. Gemäss Vormeldungen fällt in diesem Bereich 2018 kein grosser Betrag im Vergleich mit den Vorjahren an, das kann aber auch wieder ändern. Schlussendlich hat der Gemeinderat gesagt, es würde bereits 2018 eine weitere Steuerfusssenkung möglich sein. Zuerst war die Rede von 3 %, dann von 4 % und irgendjemand hat dann die 5 % eingebracht. Es herrschte dann die Meinung, dass die 5 % Steuerfusssenkung ein Schritt wären, den man merken würde. Er ist sehr positiv eingestellt, das umzusetzen. Beim Budget 2019 müssten wir dann anschauen, ob das funktioniert, wobei er nicht befürchtet, dass wir den Steuerfuss wieder anheben müssten, er würde aber eher in Frage stellen, ob wir den Steuerfuss 2019 erneut senken können. Momentan steht er hinter einer Steuerfusssenkung 2018 um 5 %, da er das gut findet. Der Steuerfuss für juristische Personen soll 2018 bei 115 % (Vorjahr 115 %) bleiben. Der Gemeinderat möchte beim Budget 2019 über eine Steuerfusssenkung für juristische Personen diskutieren. Eine Reduktion des Steuerfusses bei den juristischen Personen macht viel weniger aus als bei den natürlichen Personen, da der Steuerertrag viel tiefer ist. Bei den juristischen Personen macht 1 % rund CHF aus, bei den natürlichen Personen rund CHF Der Steuerfuss Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften soll bei 30 % wie im Vorjahr bleiben, da wir dort keine Steuerzahler haben. Spezialfinanzierungen: Bei der SF Wasser wird im Budget 2018 ein Gewinn von CHF ausgewiesen, was im Vergleich zur Rechnung 2016 mit einem hohen Verlust von CHF gut ist. Würde sich dieser Verlust in den Jahren 2017 und 2018 weiterziehen, so müssten wir uns Gedanken über die Erhöhung des Wasserverbrauchspreises machen. Beat Allemann hofft, dass zumindest eine ausgeglichene Rechnung bei der SF Wasser resultiert. Bei der SF Abwasser wird für das Budget 2018 ein Gewinn von CHF vorausgesagt. Die Vorjahre zeigen, dass wir in diesem Bereich gut dran sind, wie wir anhand des Rechnungsergebnisses 2016 mit einem Gewinn von CHF sehen. Auch der budgetierte Gewinn für 2018 bei der SF Abfall von CHF ist gut (Rechnung 2016 Gewinn CHF ). Bei den Spezialfinanzierungen müssen wir keinen Gewinn erzielen, sollten aber auch nicht zu hohe Verluste einfahren. Am idealsten wäre, wenn bei den Spezialfinanzierungen eine ausgeglichene Rechnung resultieren würde. Daher stellt der Gemeinderat bezüglich Verbrauchsgebühren folgenden Antrag: Verbrauchsgebühr Wasser CHF 2.00/m 3 wie bisher Verbrauchsgebühr Abwasser CHF 1.60/m 3 wie bisher Gebühren Abfall für Grünabfuhr CHF pro Liegenschaft wie bisher 635

9 Finanzierungsrechnung: Budgetierte Abschreibungen Verwaltungsvermögen CHF Zusätzliche Abschreibung Verwaltungsvermögen CHF 0.00 Einlagen in Spezialfinanzierungen CHF Entnahme Spezialfinanzierung - CHF Ertragsüberschuss Erfolgsrechnung CHF Selbstfinanzierung CHF Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen - CHF Finanzierungsfehlbetrag nach Nettoinvestitionen VV CHF Selbstfinanzierungsgrad (Richtwert Kanton 80 %) 80 % Verschuldung pro Einwohner per (EW 1082) Zunahme Verschuldung 2017 ca. 165 Zunahme Verschuldung gemäss Budget 2018 (EW 1082) ca. 95 Neue Verschuldung pro Einwohner per (prov.) Nettoinvestitionen Finanzvermögen (Thalhof) CHF Der Selbstfinanzierungsgrad liegt knapp unter 80 %, er wurde gemäss Beat Allemann auf 80 % aufgerundet. Die Zunahme Verschuldung 2017 liegt gemäss Budget bei ca. CHF , wird aber vermutlich etwas tiefer ausfallen. Daher werden wir Ende 2018 eine Verschuldung pro Einwohner von CHF nicht überschreiten. Die Tendenz bei der Verschuldung sieht für die nächsten Jahre gemäss Finanzplan eher eine Abflachung vor. Also würde die Verschuldung nicht weiter ansteigen, sondern eher etwas zurückgehen. Die CHF Nettoinvestitionen Finanzvermögen (Thalhof) kommen in unserer Rechnung Verwaltungsvermögen nicht mehr vor, der Betrag wird direkt in der Bilanz beim Thalhof verbucht. b. Investitionsrechnung 2018 Bei den Investitionen 2018 gibt es Posten, die heute beschlossen wurden und solche, die bereits vorher beschlossen wurden. Projekte Ausgaben Einnahmen Spielplatz Schulhaus Projekt Hochwasserschutz ( ) Belag Angelsteinstrasse Schulwegsicherung Schutzzonenerweiterung Rüschgraben Anschlussgeb. Wasser/Abwasser SF Unterhalt Kanalisation Investitionsbeitrag ZAF Güterregulierung Welschenrohr ( ) Güterregulierung Welschenrohr ( ) Total Nettoinvestitionen Investitionen Thalhof Finanzvermögen

10 Die CHF für den Spielplatz wurden bereits beschlossen, das Projekt wird aber erst im Frühling 2018 ausgeführt. Beim Projekt Hochwasserschutz sind für 2018 CHF für die Planung der Brücke bei der ARA budgetiert. Gemäss seinen Informationen soll diese Brücke angehoben werden, was genau passiert wissen wir nicht und lassen uns überraschen. Bei den Anschlussgebühren Wasser / Abwasser SF handelt es sich um eine Annahme. Es wird von je CHF Einnahmen beim Wasser und Abwasser ausgegangen. Die beiden Beiträge an die Güterregulierung von CHF und CHF wurden bereits früher beschlossen. Die anderen Investitionen wurden heute beschlossen. Das ergibt Nettoinvestitionen von CHF a. Erfolgsrechnung 2018 Daniela Altermatt erläutert die Abweichungen bei der Erfolgsrechnung von 2017 zu Budget 2018 Budget 2017 Abweichung 0 Allgemeine Verwaltung Legislative Exekutive Gemeindeverwaltung Mehrzweckgebäude Die CHF weniger Aufwand bei der Legislative entstehen, da 2018 kein Wahljahr ist. Bei der Exekutive fallen die Ehrungen 2018 weg, es werden jedoch im Gemeinderatszimmer neue Stühle angeschafft, weshalb ein Mehraufwand von CHF entsteht. Der Mehraufwand bei der Gemeindeverwaltung von CHF entsteht einerseits durch die Pensenerhöhung und andererseits durch die Anschaffung eines neuen Servers sowie der Neuausstattung von zwei Arbeitsplätzen. Beim Mehrzweckgebäude fallen CHF weniger Aufwand an wurden relativ viele Renovationsarbeiten ausgeführt, 2018 ist nur vorgesehen, den Bühnenboden abzuschleifen. Budget 2018 Budget 2017 Abweichung 1 Öffentliche Sicherheit Feuerwehr Militärische Verteidigung Bei der Feuerwehr ist die Anschaffung verschiedener Geräte, Ausrüstungen und Dienstkleider von insgesamt rund CHF budgetiert, davon bekommen wir von der SGV etwa CHF zurück. Bei der militärischen Verteidigung haben wir einen Mehraufwand von CHF Es wurde ein neues Konto für Unterhalt Trefferanzeige mit einem Budgetbetrag von CHF eröffnet. 637

11 Budget 2018 Budget 2017 Abweichung 2 Bildung Kindergarten Primarschule Kreisschule Schulliegenschaften Schulleitung Sonderschulen Spezielle Förderung Die Schülerpauschale sollte 2018 etwas höher sein als 2017, es geht jedoch von Gänsbrunnen kein Geld ein, da sie keine Kinder im Kindergarten haben. Daher entsteht beim Kindergarten ein Mehraufwand von CHF Bei der Primarschule ist der Aufwand tiefer, da keine Anschaffungen von Mobilien und Geräten vorgesehen sind. Zudem sollten die Schülerpauschale und der Beitrag von Gänsbrunnen etwas höher ausfallen. Der Mehraufwand bei den Schulliegenschaften ist begründet durch die Sanierung von Mauer und Geländer beim alten Schulhaus. Bei der Schulleitung resultiert ein Mehraufwand von CHF , da neu ein Beitrag für mobile Schulsozialarbeit und Schulhilfe aufgenommen wurde. Bei der Sonderschulung entsteht aufgrund der aktuellen Schülerzahlen ein Mehraufwand von CHF Bei der speziellen Förderung zeichnet sich ein Minderaufwand von CHF ab, da aufgrund der aktuellen Anstellungsverhältnisse die Pensen und somit die Löhne tiefer sind. Wir bekommen von Gänsbrunnen einen Beitrag an diese Kosten, der aufgrund der Einwohnerzahlen über einen Kostenverteiler berechnet wird. Budget 2018 Budget 2017 Abweichung 3 Kultur / Freizeit Massenmedien allgemein Sport Freizeit Bei den Massenmedien ist ein Redesign unserer Homepage von CHF geplant. Beim Sport gibt es weniger Aufwand, da keine Anschaffungen oder Reparaturen vorgesehen sind. Bei der Freizeit entsteht ein Minderaufwand von CHF , da 2017 die Neubepflanzung beim Dorfbrunnen enthalten war. Budget 2018 Budget 2017 Abweichung 4 Gesundheit Alters,-Kranken-,Pflegeheim Krankenpflege Alters-, Kranken-, Pflegeheim ist gemäss Budgeteingabe Kanton um CHF tiefer, die Krankenpflege ist gemäss Eingabe der Spitex Thal um CHF tiefer. 638

12 Budget 2018 Budget 2017 Abweichung 5 Soziale Wohlfahrt Ergänzungsleistungen IV Ergänzungsleist. AHV Gesetzliche Sozialhilfe Bei den Ergänzungsleistungen IV und AHV handelt es sich um Eingaben des Kantons, die eigentlich nicht günstiger geworden sind, jedoch von den Einwohnerzahlen abhängen, da es sich um eine Pro-Kopf-Verteilung handelt. Die Eingaben des Kantons für die gesetzliche Sozialhilfe sind leicht gesunken, hängen jedoch auch von der Einwohnerzahl ab. Budget 2018 Budget 2017 Abweichung 6 Verkehr Gemeindestrassen öffentlicher Verkehr Im Bereich Gemeindestrassen ist die Anschaffung eines Mulchers für CHF sowie ein Ersatzfahrzeug für den Subaru von CHF vorgesehen. Ferner wurde der Strassenunterhalt von CHF auf CHF erhöht. Die internen Verrechnungen in die SF Wasserversorgung wurden reduziert. Beim öffentlichen Verkehr resultiert aufgrund der Budgeteingabe ein Minderaufwand von CHF Budget 2018 Budget 2017 Abweichung 7 Umweltschutz und Raumordnung Friedhof und Bestattung Raumordnung allgemein Beim Friedhof sind CHF für ein neues Gemeinschaftsgrab enthalten. Budget 2018 Budget 2017 Abweichung 8 Volkswirtschaft Strukturverbesserung Der Mehraufwand entsteht aufgrund der Abschreibungen. Budget 2018 Budget 2017 Abweichung 9 Finanzen und Steuern Gemeindesteuern Sondersteuern Finanz- u.lastenausgl Zinsen Liegenschaften FV

13 Aufgrund der Steuerfussreduktion auf 124 % gehen die Einnahmen bei den Gemeindesteuern um rund CHF zurück, zudem wurden die Steuerberichtigungen von CHF auf CHF erhöht. Bei den Sondersteuern wurde die Kapitalabfindungssteuer von CHF auf CHF gesenkt. Der Finanzausgleich sollte 2018 um CHF höher als im Vorjahr ausfallen. Bei den Zinsen fällt der Aufwand aufgrund von Abschlüssen für neue Darlehen um CHF tiefer aus. Bei den Liegenschaften FV fällt die Stilllegung des Heizöltanks an, in den Wohnungen werden neue Heizungszähler angebracht, auf der Südseite gibt es Sonnenstoren und die Türe bei der HS Collection muss ersetzt werden. Das führt zu Mehraufwendungen von CHF Abschluss Es entsteht ein budgetierter Ertragsüberschuss von CHF für 2018, 2017 wurde ein Ertragsüberschuss von CHF veranschlagt, womit das Budget 2018 gegenüber dem Vorjahr um CHF schlechter abschliesst. Eintreten wird einstimmig beschlossen. Detailberatung: Es liegen keine Fragen aus der Versammlung vor. c. Steuerfuss Gemeindesteuer für natürliche Personen Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Steuerfuss Gemeindesteuer für natürliche Personen ab 2018 von 129 % auf 124 % der einfachen Staatssteuer zu senken. Die Versammelten beschliessen einstimmig, den Steuerfuss natürliche Personen ab 2018 auf 124 % festzulegen. d. Steuerfuss Gemeindesteuer für juristische Personen Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Steuerfuss juristische Personen 2018 bei 115 % der einfachen Staatssteuer zu belassen. Der Souverän beschliesst einstimmig, den Steuerfuss juristische Personen 2018 bei 115 % zu belassen. 640

14 e. Steuerfuss Gemeindesteuer für Holding, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Steuerfuss für Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften 2018 bei 30 % der einfachen Staatssteuer zu belassen. Die Versammelten beschliessen einstimmig, den Steuerfuss für Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften 2018 bei 30 % zu belassen. f. Feuerwehrersatzabgabe Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Feuerwehrersatzabgabe 2018 wie bisher auf 10 % der einfachen Staatssteuer im Minimum CHF / im Maximum CHF festzulegen. Die Versammelten beschliessen einstimmig, die Feuerwehrersatzabgabe 2018 auf 10 % der einfachen Staatssteuer im Minimum CHF / im Maximum CHF festzulegen. g. Verbrauchspreis Wasser und Abwasser Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Verbrauchspreis Wasser 2018 bei CHF 2.00 pro m 3 und den Verbrauchspreis Abwasser bei CHF 1.60 pro m 3 unverändert zu belassen. Der Souverän beschliesst einstimmig, den Verbrauchspreis Wasser 2018 bei CHF 2.00 pro m 3 und den Verbrauchspreis Abwasser bei CHF 1.60 pro m 3 festzulegen. h. Teuerungsausgleich hauptamtliches Personal Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, dem hauptamtlichen Gemeindepersonal 2018 keinen Teuerungsausgleich auszurichten. Die Versammelten beschliessen einstimmig, dem hauptamtlichen Gemeindepersonal 2018 keinen Teuerungsausgleich auszurichten. 641

15 a. Erfolgsrechnung Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Erfolgsrechnung 2018 mit einem budgetierten Ertragsüberschuss von CHF zu genehmigen. Die Versammlung beschliesst einstimmig, die Erfolgsrechnung 2018 mit einem budgetierten Ertragsüberschuss von CHF anzunehmen. Traktandum 5 Genehmigung Wasserreglement Laut Stefan Schneider mussten wir bei der Überarbeitung unseres Wasserreglements gewisse Begriffe anpassen und vor allem Anpassungen aufgrund von übergeordneten Reglementen vornehmen. Der Gemeinderat hat das überarbeitete Wasserreglement an seiner Sitzung vom 03. November 2017 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Beat Allemann macht Stefan Schneider darauf aufmerksam, dass bei Traktandum 4 die Investitionsrechnung von der Versammlung noch nicht genehmigt wurde. Es sind alle Stimmberechtigten damit einverstanden, dass wir nochmals zu Traktandum 4 zurückkehren. Traktandum 4 Budget 2018 und Steuerfuss a. Erfolgsrechnung b. Investitionsrechnung c. Steuerfuss Gemeindesteuer für natürliche Personen d. Steuerfuss Gemeindesteuer für juristische Personen e. Steuerfuss Gemeindesteuer für Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften f. Feuerwehrersatzabgabe g. Verbrauchspreis Wasser und Abwasser h. Teuerungsausgleich hauptamtliches Personal b. Investitionsrechnung Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Investitionsrechnung 2018 mit budgetierten Nettoinvestitionen von CHF anzunehmen. 642

16 Die Versammelten beschliessen einstimmig, die Investitionsrechnung 2018 mit budgetierten Nettoinvestitionen von CHD anzunehmen. Traktandum 5 Genehmigung Wasserreglement Stefan Schneider wiederholt die einleitenden Worte. Wir mussten bei der Überarbeitung unseres Wasserreglements gewisse Begriffe anpassen und vor allem Anpassungen aufgrund von übergeordneten Reglementen vornehmen. Der Gemeinderat hat das überarbeitete Wasserreglement an seiner Sitzung vom 03. November 2017 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Eintreten wird einstimmig beschlossen. Detailberatung: Stefan Schneider hofft, dass alle ein Exemplar des überarbeiteten Wasserreglements bekommen haben, weitere Exemplare liegen draussen auf. Wir gehen das Reglement seitenweise durch, wobei Stefan Schneider auf diejenigen Paragraphen verweist, bei denen es eine Änderung gegeben hat. Neues wird rot geschrieben. Seite 2: Der Abkürzungsbegriff WRG wird gestrichen, neu aufgeführt werden GWBA = Gesetz über Wasser, Boden und Abfall vom , BGS sowie VWBA = Verordnung über Wasser, Boden und Abfall vom , BGS Seite 5: Die bisherige Einleitung wird gestrichen und heisst neu: Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Welschenrohr, gestützt auf 118 des Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 ), 2 f. der Kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (GBV) vom 3. Juli 1998 ) und 98 Absatz 2, 109 Absatz 2 und 121 des Gesetzes über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) vom 4. März 2009 ) sowie die Schutzzonenreglemente beschliesst: 1: Nach Wasserversorgung wird (WV) eingeschoben. 2 Abs. 2 heisst neu: Gleichzeitig gewährleistet sie im Versorgungsgebiet eine ausreichende Löschwasserreserve Löschwassermenge über das in der Generellen Wasserversorgungsplanung (GWP) festgelegte Hydrantennetz und gestützt auf die allgemeinen Bedingungen der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV). 643

17 Seite 6: 3 Abs. 2 heisst neu: Die Schutzzonen sind Bestandteil der WV. Die Grundeigentümer der Grundstücke in den Quellschutzzonen haben sich betreffend Nutzung und Bewirtschaftung an die gesetzlichen Auflagen zu halten und die Anweisungen der Werkkommission in diesem Rahmen zu befolgen. Die Grundeigentümer haben sich an die im Schutzzonenreglement festgelegten Bestimmungen zu halten. Pächter sind durch die Grundeigentümer zu informieren. 5 Abs. 2 wird ergänzt mit: und dem Erschliessungsprogramm. 7 Abs. 1: Gestrichen wird besonderen Reglement, dort steht neu Pflichtenheft. Seite 7: Beim Titel III. Wasserversorgungslangen wird ergänzt der Gemeinde 9 Abs. 1: Ergänzt wird. Dieses ist regelmässig insbesondere im Anschluss an die der Ortsplanung anzupassen. 10 Abs. 1 wird gestrichen, die nachfolgenden Absätze 2 4 werden zu 1 3. Bei Abs. 3 (alt) wird ergänzt: öffentlichen Leitungen (Basis- und Detailerschliessung) Bei Abs. 4 (alt) b) wird gestrichen Bei neuen, standortgebundenen Bauten und Anlagen, besonders wenn ein öffentliches Interesse besteht. Neu kommt dazu: Ausserhalb der Bauzone gilt die Anschlusspflicht soweit der Anschluss zweckmässig und zumutbar ist ( 114 Abs. 2 und 3 GWBA). Gestrichen wird Eine Beitragsleistung der Gemeinde ist angebracht, wenn der Bund, der Kanton oder die Gebäudeversicherung Beiträge leisten. 11 Abs. 1: Gestrichen wird. und die Hausanschlussleitungen bis zur Grundstückgrenze. Seite 8: 11 Abs. 2 wird gestrichen. 12 Abs. 1 wird zum Teil gestrichen und es gibt eine Ergänzung, er heisst neu: Die Gemeinde übernimmt private Anlagen nur, wenn sie über einen Löschschutz verfügen, die Gebäudeversicherung die Anlage geprüft und Beiträge geleistet hat. Vorbehalten bleibt 105 Planungs- und Baugesetz. gemäss 103 Abs. 1 PBG bzw. gemäss 105 Planungs- und Baugesetz. Absatz 2 heisst neu: Die Übernahme von privaten Anlagen durch die Gemeinde erfolgt allenfalls gegen Entschädigung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. 644

18 14 Abs. 2: Löschreserven wird gestrichen und ersetzt durch Löschwasserreserven. Seite 9: 15: Der Begriff Grundstückgrenze wird durch Hauptleitung ersetzt. 17 Abs. 1: Der Begriff Grundstückbesitzers wird durch Wasserbezügers ersetzt. Abs. 2 wird ergänzt mit: Brüche an der Hausanschlussleitung sind vom Wasserbezüger unverzüglich beheben zu lassen. Die Wasseruhr ist Eigentum der Gemeinde. 18: Der Begriff Grundstückbesitzer wird ersetzt durch Wasserbezüger. 19: Bei den Absätzen 1 und 2 gibt es Streichungen und Ergänzungen, sie heissen neu: 1 Der Hausbesitzer darf die Reparatur oder den Ersatz einer Hausanschlussleitung nur durch einen konzessionierten Installateur ausführen lassen. Der Wasserbezüger darf eine neue Hausanschlussleitung, deren Ersatz und die Reparatur nur durch einen qualifizierten Fachmann / qualifizierte Fachleute ausführen lassen. 2 Die Schadenbehebung kann auch der Gemeinde übertragen werden. Diese beauftragt ihre Vertragsunternehmer mit der Schadenbehebung. Die Kosten werden dem Wasserbezüger belastet. Seite 10: 21: Es gibt bei den Absätzen 1, 2 und 5 Ergänzungen sowie eine Streichung in Abs. 2: 1 Die Gemeinde erstellt die Wasserleitungen nach den Richtlinien des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW). In der Regel ist nur eine Hausanschlussleitung pro Grundstück zu erstellen. 2 Die Hausanschlussleitung muss durch den Keller oder einen Schacht ins Gebäude führen. Sie muss gut zugänglich sein und frostsicher verlegt werden. Die Überdeckung ausserhalb des Gebäudes muss mindestens 1.20m 1,0 m betragen. Als Leitungsmaterial für die Hausanschlussleitung dürfen nur korrosionsgeschützte Stahlrohre oder Polyethylen-Kunststoffrohre (PE) nach den Richtlinien des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) verwendet werden. Die Nennweite muss bei Stahlrohren im Minimum 1 ¼ Zoll, bei Kunststoffrohren im Minimum 40 mm betragen. 5 Um den Rückfluss des Wassers in das öffentliche Leitungsnetz auszuschliessen, ist direkt nach dem Wasserzähler - vor dem Druckreduzierventil ein Rückschlagventil einzubauen. Privates Quellwasser oder Hauswassertänke dürfen nicht mit dem Leitungsnetz gekoppelt werden. 645

19 Die Erdung von elektrischen Anlagen ist Sache des Anlageninhabers (in der Regel der Grund- bzw. Gebäudeeigentümer). Bei älteren Liegenschaften wurde die Erdung oftmals über die Wasserleitungen aus Metall vorgenommen. Bei baulichen Massnahmen im Wasserversorgungsnetz ersetzt die Gemeinde aber Metallrohre in der Regel durch elektrisch isolierte Polyethylen-Kunststoffrohre. Die Erdung der elektrischen Anlagen ist damit unter Umständen nicht mehr gewährleistet. Die Erdung und somit die Sicherheit der Hausinstallationen ist indessen durch den Grund- bzw. Gebäudeeigentümer jederzeit sicherzustellen. Die BWK Werkkommission kann baupolizeilich die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verfügen. Beat Moser fragt, was die Abkürzung BWK bei Abs. 5 bedeutet. Gemäss Stefan Schneider heisst das Bau- und Werkkommission. Rainer Germann ergänzt, dass wir einerseits die Baukommission und andererseits die Werkkommission haben. Laut Stefan Schneider hat der Kanton das so geschrieben. Er denkt, dass wir diesen Begriff in Werkkommission ändern müssten. Der Kanton prüft unser überarbeitetes Reglement vor und nimmt dann solche Ergänzungen vor. Wir nehmen anstelle von BWK neu Werkkommission in Abs. 5 auf. Seite 11: 25: Beim Titel wird ergänzt: Private Wasserbehandlungsanlagen. Seite 12: 29: Die Abs. 3 und 4 werden gestrichen, bei 3 steht neu: 3 Der Wasserzähler wir von der Gemeinde geliefert und ist durch einen Installateur auf Kosten des Wasserbezügers einzubauen. Er bleibt im Eigentum der Gemeinde. Der Wasserbezüger bezahlt für die Benützung des Wasserzählers eine jährliche Miete. Diese ist im Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren geregelt. 30: In den Abs. 1 und 3 gibt es Änderungen sowie Ergänzungen, sie lauten neu: 1 Der Standort des Wasserzählers wird durch die Gemeinde nach Rücksprache mit dem Wasserbezüger bestimmt. Der Wasserzähler darf nicht in einem Schacht installiert werden. Er ist so anzubringen, dass er jederzeit zugänglich und ablesbar ist. 3 Nachträgliche Aenderungen gehen zu Lasten des Wasserbezügers. Wird durch bauliche Veränderungen oder durch veränderte Nutzungen des Raumes das Ablesen des Wasserzählers erschwert oder verunmöglicht, hat der Wasserbezüger die Kosten für die zusätzlichen Umtriebe bzw. für die Verlegung des Standortes zu tragen. 32: In Abs. 1 wird revidiert ersetzt durch ersetzt. 646

20 Seite 13: 32: In Abs. 3 wird zwei durch drei ersetzt und er wird durch folgenden Wortlaut ergänzt Als fehlerhafte Angabe gelten Abweichungen von mehr als +/- 5% bei 10% Nennbelastung. 34: In Abs. 1 wird gestrichen für häusliche Zwecke und lebensnotwendige Betriebe, es wird ersetzt durch zu Trinkwasserzwecken. Seite 14: 35: Bei Abs. 1 wird f) ergänzt durch: bei ausserordentlichen Brandfällen 37: Gestrichen wird die einwandfreies Wasser liefern, es wird ersetzt durch die den gesetzlichen Bestimmungen genügen. 38: Abs. 2 wird gestrichen und heisst neu: Das Gesuch ist schriftlich auf dem Formular Wasseranschlussgesuch einzureichen. Die Wasserbezugseinrichtungen sind in einem Situationsplan Massstab 1 : 500 in besonderen Fällen 1 : 100 darzustellen. In den Grundrissplänen der Baueingabe ist der Wasserzähler einzuzeichnen. Seite 15: 43: Gestrichen wird zu ihren Lasten, es wird ersetzt durch zulasten des Verursachers. 44: Gestrichen wird Während der Stilllegung wird keine Grundgebühr verrechnet. Seite 16: 46: Der bisherige Titel wird gestrichen und heisst neu Erschliessungsbeiträge, Anschluss- und Benutzungsgebühren Der alte Text wird gestrichen, neu heissen die Abs. 1 und 2: 1 Die Wasserversorgung finanziert die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. Es stehen ihr dazu zur Verfügung: 1. Einmalige Beiträge (Erschliessungsbeitrag, Anschlussgebühren) 2. Jährliche Benützungsgebühren (Grundgebühren, Verbrauchsgebühren) 3. Allfällige Beiträge Dritter (z.b. Solothurnische Gebäudeversicherung SGV) 2 Grundeigentümerbeiträge und gebühren sind im Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren vom geregelt. 647

21 48, Abs. 3: Gestrichen wird analog Gemeindesteuer, ersetzt wird es durch gemäss kantonaler Regelung Seite 17: 52: Abs. 1: wird ersetzt durch Abs. 2: 27. Juni 1994 wird ersetzt durch Beschlossen durch die Gemeindeversammlung vom 15. Dezember Dezember 2017 Das überarbeitete Wasserreglement der Einwohnergemeinde Welschenrohr wird von den Versammelten mit der zusätzlich besprochenen Änderung in 21 Abs. 5, wo es anstelle von BWK neu Werkkommission heisst, einstimmig mit Inkrafttreten per genehmigt. Traktandum 6 Genehmigung Änderung 4 Abs. 2 Gebührenreglement Kanzlei Das Gebührenreglement Kanzlei wurde laut Stefan Schneider per angepasst. Leider wird in 4 Abs. 2 auf den 15 statt auf den 17 verwiesen. Das müssen wir ändern. Da die Gemeindeversammlung das Gebührenreglement Kanzlei genehmigt hat, muss auch diese Änderung wieder durch die Gemeindeversammlung beschlossen werden. Eintreten wird einstimmig beschlossen. Detailberatung: Stefan Schneider verweist darauf, dass im genannten Paragraphen 4 Abs. 2 der Lapsus passiert ist, dass auf 15 statt auf 17 verwiesen wird. Die Versammelten beschliessen einstimmig, die Änderung in 4 Abs. 2 mit neu dem Verweis auf 17 statt auf 15 zu genehmigen. Traktandum 7 Genehmigung Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren Stefan Schneider führt aus, dass der Gemeinderat auch dieses Reglement überarbeiten und anpassen musste. Der Gemeinderat schlägt der Gemeindeversammlung vor, das überarbeitete Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren mit Inkrafttreten per zu genehmigen. 648

22 Eintreten wird einstimmig beschlossen. Detailberatung: Stefan Schneider geht die Änderungen durch. 6: Abs. 3 wird wie folgt ergänzt (rot): 3 Wird die Gebäudeversicherungssumme infolge baulicher Veränderung irgendwelcher Art erhöht, muss für die Differenz die Anschlussgebühr nachbezahlt werden. Hat der Grundeigentümer besondere bauliche Massnahmen im energetischen oder umwelttechnischen Bereich realisiert, hat er für den darauf entfallenden Anteil des massgebenden Berechnungswertes keine Anschlussgebühren zu entrichten. Den Nachweis dieses Anteils hat der Grundeigentümer zu erbringen. Beträgt die Erhöhung weniger als 5 % der Gebäudeversicherungssumme wird keine Rechnung gestellt. 13: Abs. 2 wird wie folgt ergänzt (rot): 2 Wird die Gebäudeversicherungssumme infolge baulicher Veränderung irgendwelcher Art erhöht, muss für die Differenz die Anschlussgebühr nachbezahlt werden. Hat der Grundeigentümer besondere bauliche Massnahmen im energetischen oder umwelttechnischen Bereich realisiert, hat er für den darauf entfallenden Anteil des massgebenden Berechnungswertes keine Anschlussgebühren zu entrichten. Den Nachweis dieses Anteils hat der Grundeigentümer zu erbringen Beträgt die Erhöhung weniger als 5 % der Gebäudeversicherungssumme wird keine Rechnung gestellt. 14: Abs. 1 wird wie folgt ergänzt (rot): - Grundgebühr pro Jahr pro Liegenschaft inkl. Miete Wasserzähler - Grundgebühr pro Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb inkl. Miete Wasserzähler 16: Bei Abs. 1 wird ergänzt: der Erschliessungsanlage (Installation der Wasseruhr) 20: heisst neu : Inkrafttreten ist per 01. Januar 2018 Genehmigt durch die Gemeindeversammlung am 11. Dezember

23 Das überarbeitete Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren wird mit den besprochenen Änderungen in den 6, 13, 14, 16, 20 und 21 von der Versammlung einstimmig mit Inkrafttreten per genehmigt. Traktandum 8 Wahl Revisionsstelle Amtsperiode Laut Stefan Schneider kennen wir alle Norbert Fink, er ist Inhaber von Trigon Treuhand Fink Solothurn und hat bis anhin die Rechnung der Einwohnergemeinde Welschenrohr jeweils revidiert. Gemäss 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Welschenrohr müssen wir jeweils zu Beginn einer neuen Amtsperiode die Revisionsstelle durch die Gemeindeversammlung wählen lassen. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 03. November 2017 zuhanden der Gemeindeversammlung beschlossen, Norbert Fink, Inhaber der Trigon Treuhand Fink Solothurn, für eine weitere Amtsperiode als Revisionsstelle zu wählen. Stefan Schneider stellt der Versammlung den Antrag, Norbert Fink, Inhaber der Trigon Treuhand Fink Solothurn, als Revisionsstelle für die Amtsperiode zu wählen. Eintreten wird mehrheitlich mit einer Enthaltung beschlossen. Detailberatung: Es kommen keine Wortmeldungen aus der Versammlung. Die Versammelten wählen Norbert Fink, Inhaber der Trigon Treuhand Fink Solothurn, einstimmig als Revisionsstelle der Einwohnergemeinde Welschenrohr für die Amtsperiode Stefan Schneider gratuliert Norbert Fink herzlich zur Wahl. Traktandum 9 Verschiedenes - Stefan Schneider fragt an, ob jemand im Verschiedenen etwas vorzubringen hat, was nicht der Fall ist. Weiter fragt Stefan Schneider, ob jemand mit dem Ablauf der Gemeindeversammlung nicht zufrieden ist, was nicht der Fall ist. - Stefan Schneider dankt allen, dass sie die heutige Budgetgemeindeversammlung besucht haben. Er freut sich immer wieder, dass die Gemeindeversammlung dem Gemeinderat das Vertrauen ausspricht und seinen Anträgen Folge leistet. Er denkt, dass die Kommissionen sowie der Gemeinderat sehr gute Arbeit leisten und dabei jeweils das Wohl der Gemeinde im Auge haben. Ihnen gehört sein herzliches Dankeschön. 650

24 Stefan Schneider dankt Beat Allemann und Daniela Altermatt für ihre Vorarbeiten zum Erstellen des Budgets 2018, Beatrice Fink dankt er für das Erstellen der jeweils guten Protokolle. Ein weiterer Dank geht auch an Frau Zwahlen von der Presse, die sicher einen guten Bericht über die heutige Gemeindeversammlung verfassen wird. Matthias Roth und Bruno Antenen gebührt ebenfalls ein Dankeschön für die Organisation des Apéros. - Stefan Schneider wünscht allen eine besinnliche und friedvolle Adventszeit und alles Gute im neuen Jahr. Er hofft, dass wir uns an der Rechnungsgemeinde wieder sehen werden, wo wir hoffentlich auch ein so gutes Ergebnis präsentieren können. Stefan Schneider wünscht allen einen schönen Abend, es sind alle herzlich zum anschliessenden Apéro eingeladen. Mit diesen Worten schliesst Stefan Schneider die Versammlung. Die Anwesenden honorieren das mit Applaus. Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin: Stefan Schneider Beatrice Fink 651

B U L L E T I N. zu den Traktanden der Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, 20.00 Uhr Medienraum Mehrzweckgebäude Dünnerehof

B U L L E T I N. zu den Traktanden der Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, 20.00 Uhr Medienraum Mehrzweckgebäude Dünnerehof B U L L E T I N zu den Traktanden der Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, 20.00 Uhr Medienraum Mehrzweckgebäude Dünnerehof Traktanden 1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler 2. Nachtragskredite

Mehr

Reglement über Grundeigentümerbeiträge

Reglement über Grundeigentümerbeiträge Einwohnergemeinde Zuchwil Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren Beschluss der Gemeindeversammlung vom 28. Juni 1999 Nachführungen bis 12.12.2005 Seite 2 von 8 Die Einwohnergemeinde Zuchwil

Mehr

E I N L A D U N G. zur Einwohner- und Bürgergemeindeversammlung. Budget 2014. auf Donnerstag, 28. November 2013 20.00 Uhr im Gemeindehaus

E I N L A D U N G. zur Einwohner- und Bürgergemeindeversammlung. Budget 2014. auf Donnerstag, 28. November 2013 20.00 Uhr im Gemeindehaus Gemeinde Zullwil E I N L A D U N G zur Einwohner- und Bürgergemeindeversammlung Budget 2014 auf Donnerstag, 28. November 2013 20.00 Uhr im Gemeindehaus Das Protokoll der letzten Versammlung, das vollständige

Mehr

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther P r o t o k o l l Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Mehrzweckgebäude Stampfi 19:30 Uhr Gemeindepräsident Walter von Siebenthal Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Mehr

Gebührenreglement Wasserversorgung. (inkl. Gebührenverordnung mit Änderung vom )

Gebührenreglement Wasserversorgung. (inkl. Gebührenverordnung mit Änderung vom ) Gebührenreglement Wasserversorgung (inkl. Gebührenverordnung mit Änderung vom 10.11.2003) vom 07.12.1994 in Kraft seit 01.01.1995 2 Gebührenreglement Wasserversorgung Die Einwohnergemeinde Ittigen beschliesst,

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SCHWANDEN VORBERICHT ZUM VORANSCHLAG 2010

EINWOHNERGEMEINDE SCHWANDEN VORBERICHT ZUM VORANSCHLAG 2010 EINWOHNERGEMEINDE SCHWANDEN VORBERICHT ZUM VORANSCHLAG 2010 1. Rechnungsführung Der vorliegende Voranschlag 2010 der Einwohnergemeinde Schwanden wurde nach dem Neuen Rechnungsmodel (NRM) des Kantons Bern

Mehr

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 05 vom 25. März 2013. Stefan Schneider, Gemeindepräsident

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 05 vom 25. März 2013. Stefan Schneider, Gemeindepräsident Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr Sitzung No 05 vom 25. März 2013 Vorsitz: Protokoll: Ort: Entschuldigt: Stefan Schneider, Gemeindepräsident Beatrice Fink Gemeinderatszimmer

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE FREIMETTIGEN

EINWOHNERGEMEINDE FREIMETTIGEN EINWOHNERGEMEINDE FREIMETTIGEN 16. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Tag und Zeit Ort Vorsitz Sekretariat Anwesend Traktanden Donnerstag, 26. Mai 2011, 20.00 Uhr Saal, Schulhaus Freimettigen Arthur

Mehr

Traktandum 3a: Voranschlag 2011. 1. Laufende Rechnung

Traktandum 3a: Voranschlag 2011. 1. Laufende Rechnung Traktandum 3a: Voranschlag 2011 1. Laufende Rechnung Voranschlag 2011 Voranschlag 2010 Rechnung 2009 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Einwohnergemeinde 2'095'132 2'244'046 2'014'938 1'932'097

Mehr

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist GEMEINDE ROTHRIST Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Rothrist vom. Juni 005 Ingress Die Einwohnergemeinde Rothrist erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL

EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL Reglement über die Grundeigentümerbeiträge und -gebühren Gültig ab. Januar 05 0. November 04 Seite / Gestützt auf 8 Planungs- und Baugesetz und der Kantonalen Verordnung über

Mehr

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 18 vom 02. November 2015. Stefan Schneider, Gemeindepräsident

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 18 vom 02. November 2015. Stefan Schneider, Gemeindepräsident Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr Sitzung No 18 vom 02. November 2015 Vorsitz: Protokoll: Ort: Entschuldigt: Stefan Schneider, Gemeindepräsident Beatrice Fink Gemeinderatszimmer

Mehr

Defizit niedriger als budgetiert dank Sparmassnahmen des Gemeinderats und ausserordentlichen Einnahmen

Defizit niedriger als budgetiert dank Sparmassnahmen des Gemeinderats und ausserordentlichen Einnahmen Seite 1 von 8 Geschäft 3420 Beilage: Jahresrechnung 2002 Bericht an den Einwohnerrat vom 30. April 2003 Jahresrechnung der Einwohnerkasse pro 2002 1. Kommentar Defizit niedriger als budgetiert dank Sparmassnahmen

Mehr

EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM DIENSTAG, 14. MÄRZ 2006, 19.30 UHR IM GEMEINDESAAL

EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM DIENSTAG, 14. MÄRZ 2006, 19.30 UHR IM GEMEINDESAAL EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM DIENSTAG, 14. MÄRZ 2006, 19.30 UHR IM GEMEINDESAAL TRAKTANDEN 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2005 (Beschluss-

Mehr

Verteiler gemäss letzter Seite. Stadtrat. Brugg, 7. April 2011 We. Rechnungsabschlüsse 2010

Verteiler gemäss letzter Seite. Stadtrat. Brugg, 7. April 2011 We. Rechnungsabschlüsse 2010 Stadtrat Verteiler gemäss letzter Seite Brugg, 7. April 2011 We Rechnungsabschlüsse 2010 1. Einwohnergemeinde Die Erfolgsrechnung der Einwohnergemeinde weist für das Jahr 2010 einen Umsatz von 50.4 Mio.

Mehr

Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung

Zone mit Planungspflicht Nr. 9 Arnistrasse Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, den Gesamtkredit von Fr. 390'000.-- für die Erschliessung

Mehr

E I N L A D U N G zur. Kirchgemeindeversammlung

E I N L A D U N G zur. Kirchgemeindeversammlung E I N L A D U N G zur Kirchgemeindeversammlung Dienstag, 14. Juni 2011 20.00 Uhr Pfarreiheim Kriegstetten Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Rechnung 2010 a) Laufende Rechnung b) Verwendung Ertragsüberschuss

Mehr

Vorbericht zum Budget 2016

Vorbericht zum Budget 2016 Budget 2016 Reformierte Kirchgemeinde Zollikofen Vorbericht zum Budget 2016 Seite 2 Vorbericht zum Budget 2016 1. Erarbeitung Das Budget 2016 wurde durch Thérèse Gugger, Finanzverwalterin, gestützt auf

Mehr

Gemeinde Gipf-Oberfrick Abteilung Finanzen

Gemeinde Gipf-Oberfrick Abteilung Finanzen Gemeinde Gipf-Oberfrick Abteilung Finanzen Informationsbroschüre Rechnungsabschluss 21 Einleitung Die Broschüre zeigt allgemeine Kennzahlen zum Rechnungsabschluss 21 sowie Entwicklungen über die vergangenen

Mehr

19.30 Uhr im Sitzungszimmer MZH

19.30 Uhr im Sitzungszimmer MZH 8. Juli 2008 38 Beginn: 19.30 Uhr im Sitzungszimmer MZH Anwesende: Gemeindepräsident: Muralt Beat Gemeindevizepräsident: Fröhlicher André Gemeinderatsmitglieder: Flühmann Peter Lange Simon Bärtschi Peter

Mehr

Liste der Nachkredite > 5'000.00

Liste der Nachkredite > 5'000.00 Gesamttotal 8'062'750.00 10'702'648.18 2'639'898.18 929'521.90 452'663.30 012 Gemeinderat 012.300.02 Sitzungs- & Taggeldentschädigung 40'000.00 47'180.00 10'520.89 7'180.00 10'520.89 7'180.00 Mehr Sitzungen

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung)

EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung) EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung). September 0 Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung)

Mehr

Einwohner-Gemeinde 4578 Bibern (SO)

Einwohner-Gemeinde 4578 Bibern (SO) Einwohner-Gemeinde 4578 Bibern (SO) PROTOKOLL DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 15. Dezember 2005 Zeit : Anwesend: Vorsitz : Traktanden : 20.00-22.55 Uhr 20 Stimmberechtigte Gemeindepräsident Kurt Rufer

Mehr

GEMEINDE STALDENRIED

GEMEINDE STALDENRIED GEMEINDE STALDENRIED REGLEMENT ÜBER DIE WOHNBAUFÖRDERUNG Die Urversammlung der Gemeinde Staldenried eingesehen die Artikel 69, 75 und 78 der Kantonsverfassung; eingesehen die Art. 2, 17, 146 und 147 des

Mehr

Gemeinde Gipf-Oberfrick Abteilung Finanzen

Gemeinde Gipf-Oberfrick Abteilung Finanzen Gemeinde Gipf-Oberfrick Abteilung Finanzen Informationsbroschüre Rechnungsabschluss 2012 Einleitung Die Broschüre zeigt allgemeine Kennzahlen zum Rechnungsabschluss 2012 sowie Entwicklungen über die vergangenen

Mehr

Einwohnergemeinde Boltigen

Einwohnergemeinde Boltigen Einwohnergemeinde Boltigen Reglement über die Beitragsleistung an Neuanlagen, Korrektionen, Ausbauten, Belagsarbeiten, Unterhalt und Schneeräumung von Strassen und Wegen genannt Strassenreglement. November

Mehr

Synopse. Teilrevision Grundeigentümerbeitragsverordnung 2012. Änderung der Kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (GBV)

Synopse. Teilrevision Grundeigentümerbeitragsverordnung 2012. Änderung der Kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (GBV) Synopse Teilrevision Grundeigentümerbeitragsverordnung 0 Änderung der Kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (GBV) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf 7 des Planungs- und

Mehr

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015. Stefan Schneider, Gemeindepräsident

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015. Stefan Schneider, Gemeindepräsident Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015 Vorsitz: Protokoll: Ort: Entschuldigt: Stefan Schneider, Gemeindepräsident Beatrice Fink Gemeinderatszimmer

Mehr

Tarif für die Wasserabgabe

Tarif für die Wasserabgabe Tarif für die Wasserabgabe Gültig ab 1. Oktober 1991 Gestützt auf Art. 32, Ziff. 2 lit c des Organisationsreglementes erlässt der Gemeinderat den nachstehenden Tarif für die Abgabe von Wasser. I. Allgemeine

Mehr

Stadt St.Gallen Rechnungsabschluss Medienkonferenz vom 14. März 2016

Stadt St.Gallen Rechnungsabschluss Medienkonferenz vom 14. März 2016 Stadt St.Gallen Rechnungsabschluss 2015 Medienkonferenz vom 14. März 2016 Ausgangslage Budget 2015 Ausgangslage nicht einfach nur wenig Spielraum Keine zusätzlichen Abschreibungen Keine Reservebildung

Mehr

TARIFBLATT. zum Abwasserreglement. Genehmigung durch den Gemeinderat 11. September Inkrafttreten 1. Januar 2014

TARIFBLATT. zum Abwasserreglement. Genehmigung durch den Gemeinderat 11. September Inkrafttreten 1. Januar 2014 TARIFBLATT zum Abwasserreglement Genehmigung durch den Gemeinderat 11. September 2013 Inkrafttreten 1. Januar 2014 Gemeinde Eschen Gemeindeverwaltung St. Martins-Ring 2 FL-9492 Eschen T +423 377 50 10

Mehr

300.00 Gemeinderatssitzungen/Sitzungsgelder Voranschlag Fr. 18'700.00 Rechnung Fr. 15'419.95 Ab Monat Mai bestand der Gemeinderat aus 6 Personen.

300.00 Gemeinderatssitzungen/Sitzungsgelder Voranschlag Fr. 18'700.00 Rechnung Fr. 15'419.95 Ab Monat Mai bestand der Gemeinderat aus 6 Personen. Informationen zur Jahresrechnung 2005 0 Verwaltung 010 Gemeindeversammlung, Gemeinderat, Kommissionen 300.00 Gemeinderatssitzungen/Sitzungsgelder Voranschlag Fr. 18'700.00 Rechnung Fr. 15'419.95 Ab Monat

Mehr

Gemeinde Sarmenstorf. Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen

Gemeinde Sarmenstorf. Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen Gemeinde Sarmenstorf Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen 2001 2 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeine Bestimmungen 3 1 Geltungsbereich 3 2 Finanzierung der Erschliessungsanlagen

Mehr

EINLADUNG ZUR UR- UND BURGER- VERSAMMLUNG VOM 11. JUNI 2015

EINLADUNG ZUR UR- UND BURGER- VERSAMMLUNG VOM 11. JUNI 2015 EINLADUNG ZUR UR- UND BURGER- VERSAMMLUNG VOM 11. JUNI 2015 Gemeinde 3929 Täsch Telefon 027 / 966 46 66 Telefax 027 / 966 46 67 VORWORT Werte Mitbürgerinnen & Mitbürger, werte Burgerinnen & Burger An der

Mehr

Protokoll der Gemeindeversammlung

Protokoll der Gemeindeversammlung Protokoll der Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 26. November 2014 Ort: Dauer: Vorsitz: Protokoll: Turnhalle Sekundarschule Lützelmurg, Balterswil 20:00 20:45 Uhr Bruno Ruppli, Präsident Volksschulgemeinde

Mehr

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Die Einwohnergemeinde Oberentfelden erlässt gestützt auf die 7 und 8 des Gemeindegesetzes vom 9. Dezember 978 folgende GEMEINDEORDNUNG Begriff Die Einwohnergemeinde

Mehr

Gemeinderat. GR Seite 32. Protokoll der 8. Sitzung Montag, 25. August 2008 GR-Saal, Gemeindehaus

Gemeinderat. GR Seite 32. Protokoll der 8. Sitzung Montag, 25. August 2008 GR-Saal, Gemeindehaus GR Seite 32 Gemeinderat Protokoll der 8. Sitzung Montag, 25. August 2008 GR-Saal, Gemeindehaus Beginn: Schluss: Vorsitz: Protokoll: Anwesende: ferner zu Trakt. 2: Entschuldigungen: 20.00 Uhr 22.00 Uhr

Mehr

Gemeindeordnung. vom 3. März 2013

Gemeindeordnung. vom 3. März 2013 Gemeindeordnung vom 3. März 2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundsätze 1 2 Aufgabenerfüllung 1 3 Organisationstyp 1 1. Politische Rechte 4 Obligatorisches Referendum 1 5 Fakultatives Referendum 2 6 Initiative

Mehr

05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau

05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau STADTRAT Aktennummer Sitzung vom 18. Juni 2015 Ressort Bildung, Kultur und Sport 05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau 2016-2019 Mit der Einführung des Kulturförderungsgesetzes beteiligen sich alle Gemeinden

Mehr

Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons (Finanzhaushaltgesetz, kfhg)

Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons (Finanzhaushaltgesetz, kfhg) Vernehmlassungsvorlage 511.1 Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons (Finanzhaushaltgesetz, kfhg) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung, beschliesst: I.

Mehr

gestützt auf Artikel 15 Absatz 3 des Abwasserreglements vom 22. Juni 2010, Berechnungsmethode und Höhe bei Gebäuden mit Wohnnutzung

gestützt auf Artikel 15 Absatz 3 des Abwasserreglements vom 22. Juni 2010, Berechnungsmethode und Höhe bei Gebäuden mit Wohnnutzung Abwasser Uri Seite TARIFORDNUNG zum Abwasserreglement (vom. Juni 00; Stand am. Januar 06) Die Abwasser Uri, gestützt auf Artikel 5 Absatz des Abwasserreglements vom. Juni 00, beschliesst:. Kapitel: ANSCHLUSSGEBÜHREN

Mehr

176. Bezirksgemeinde vom 17. April 2013

176. Bezirksgemeinde vom 17. April 2013 Bezirk Höfe www.hoefe.ch Richard Kälin, Bezirksammann Mark Steiner, Säckelmeister Der Bezirksrat heisst Sie herzlich willkommen! 176. Bezirksgemeinde vom 17. April 2013 Übersicht zur Versammlung und zu

Mehr

Protokoll. der Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 30. November 2010, 20.00 Uhr im Gemeindehaus

Protokoll. der Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 30. November 2010, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 30. November 2010, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Vorsitz: Roger Hänggi Protokoll: Claudia Katic Stimmberechtigte: 17 (absolutes Mehr 9) Stimmenzähler:

Mehr

Protokoll 09/14 Zur 9. Sitzung des Gemeinderates Montag, 29. September 2014 um 19.30 Uhr im Gallihaus

Protokoll 09/14 Zur 9. Sitzung des Gemeinderates Montag, 29. September 2014 um 19.30 Uhr im Gallihaus Gemeinde 4714 Aedermannsdorf Protokoll 09/14 Zur 9. Sitzung des Gemeinderates Montag, 29. September 2014 um 19.30 Uhr im Gallihaus Vorsitz: Bruno Born Gemeindepräsident Protokoll: Regina Fuchs Gemeindeschreiberin

Mehr

Einwohnergemeinde Beispielswil Finanzplan 2012-2016

Einwohnergemeinde Beispielswil Finanzplan 2012-2016 Einwohnergemeinde Beispielswil Finanzplan 2012-2016 Investitionsplan Tabelle O1 Investitionen / Projekte Brutto- Ein- Netto- Budget invest. nahmen invest. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 später Kontrolle

Mehr

Der Gemeinderat hat in allen Gemeinden noch einmal Überlegungen zu den vorhandenen Gebäuden angestellt.

Der Gemeinderat hat in allen Gemeinden noch einmal Überlegungen zu den vorhandenen Gebäuden angestellt. Traktandum 6 Umbau Gemeindeverwaltung Grundsatz / Warum Umbau Verwaltung in Mühledorf Der Gemeinderat hat in allen Gemeinden noch einmal Überlegungen zu den vorhandenen Gebäuden angestellt. Einige Gemeinden

Mehr

Reglement 2008 über Wasserversorgung und Wassergebühren

Reglement 2008 über Wasserversorgung und Wassergebühren Reglement 2008 über Wasserversorgung und Wassergebühren Einwohnergemeinde Gretzenbach Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen 3 II. Organisation und Aufsicht 4 III. Wasserversorgungsanlagen

Mehr

Bürgergemeinde-Versammlung

Bürgergemeinde-Versammlung 295 Bürgergemeinde-Versammlung Dienstag, 9. Dezember 2014, 19.30 Uhr, in der Hofackerhalle Traktanden: 1. Begrüssung, Wahl der Stimmenzähler, Genehmigung der Traktandenliste 2. Voranschlag 2015 der Bürgergemeinde

Mehr

Finanzplan 2012-2018

Finanzplan 2012-2018 Gemeinde Rickenbach (Politische Gemeinde und Primarschulgemeinde) Finanzplan 2012-2018 Stand: 28.11.2011 Alfred Gerber, Beratungen Hofwiesenstrasse 14, 8330 Pfäffikon Telefon 044 952 10 10. Fax 044 952

Mehr

8.6.2010 FINANZPLAN 2009-2014 EINWOHNERGEMEINDE UNTERENTFELDEN

8.6.2010 FINANZPLAN 2009-2014 EINWOHNERGEMEINDE UNTERENTFELDEN 8.6.2010 FINANZPLAN 2009-2014 EINWOHNERGEMEINDE UNTERENTFELDEN F I N A N Z P L A N 2 0 0 9-2 0 1 4 Zweck der Finanzplanung Der Finanzplan will die finanzielle Entwicklung der Gemeinde aufzeigen. Er dient

Mehr

Mittwoch, 24. Juni 2015, 20.00 Uhr Mehrzweckhalle Kappel

Mittwoch, 24. Juni 2015, 20.00 Uhr Mehrzweckhalle Kappel Botschaft über die Geschäfte der Einwohnergemeindeversammlung Kappel (Rechnungsgemeinde) Mittwoch, 24. Juni 2015, 20.00 Uhr Mehrzweckhalle Kappel Traktanden: 1. Nachtragskredit CHF 45 200.00 und neue Gesamtsumme

Mehr

Einwohnergemeinde Zuchwil. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung)

Einwohnergemeinde Zuchwil. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung) Einwohnergemeinde Zuchwil Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung) Beschluss des Gemeinderates vom 7. November 005 Seite von 5 Der Gemeinderat

Mehr

Gemeindefinanzstatistik 2014

Gemeindefinanzstatistik 2014 Finanzdepartement Departementssekretariat Bahnhofstrasse 15 Postfach 1230 6431 Schwyz Telefon 041 819 23 23 Telefax 041 819 23 09 E-Mail fd@sz.ch 11. Juni 2015 finanzstatistik 2014 Kontakt Finanzdepartement

Mehr

der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 4. Dezember 2014, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle. Brigitte Schmid Schüpbach, Gemeindeschreiberin

der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 4. Dezember 2014, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle. Brigitte Schmid Schüpbach, Gemeindeschreiberin PROTOKOLL der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 4. Dezember 2014, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle. Vorsitz: Protokoll: Willy Schmid, Gemeindeammann Brigitte Schmid Schüpbach, Gemeindeschreiberin

Mehr

Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach. S t a t u t e n

Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach. S t a t u t e n Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach S t a t u t e n Art. 1 Unter dem Namen ZWECKVERBAND ALTERS- UND PFLEGEHEIM BAUMGARTEN besteht eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

Mehr

Einwohner-Gemeinde 4578 Bibern (SO)

Einwohner-Gemeinde 4578 Bibern (SO) Einwohner-Gemeinde 4578 Bibern (SO) PROTOKOLL DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 18. Dezember 2008 Zeit : Anwesend: Vorsitz : Traktanden : 20.00-22.25 Uhr 20 Stimmberechtigte Gemeindepräsident Kurt Rufer

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE-VERSAMMLUNG Donnerstag, 21. Oktober 2010 in der Primarturnhalle 20.15 Uhr Beginn GEMEINDEVERSAMMLUNG

EINWOHNERGEMEINDE-VERSAMMLUNG Donnerstag, 21. Oktober 2010 in der Primarturnhalle 20.15 Uhr Beginn GEMEINDEVERSAMMLUNG EINWOHNERGEMEINDE-VERSAMMLUNG Donnerstag, 21. Oktober 2010 in der Primarturnhalle 20.15 Uhr Beginn GEMEINDEVERSAMMLUNG 1. Genehmigung des Beschlussprotokolls der Einwohnergemeinde- Versammlung vom 22.6.2010

Mehr

0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 3'278'505.80 1'542'610.18 3'216'100.00 1'424'970.00 3'354'413.61 1'472'963.02

0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 3'278'505.80 1'542'610.18 3'216'100.00 1'424'970.00 3'354'413.61 1'472'963.02 0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 3'278'505.80 1'542'610.18 3'216'100.00 1'424'970.00 3'354'413.61 1'472'963.02 01 Legislative und Exekutive 619'417.45 8'595.00 615'800.00 598'789.70 011 Gemeindeversammlung 44'584.45

Mehr

Werke / Wasserversorgung Neubau Hauptleitung Bäretsmoos - Frohaldenstrasse Fr

Werke / Wasserversorgung Neubau Hauptleitung Bäretsmoos - Frohaldenstrasse Fr Werke / Wasserversorgung Neubau Hauptleitung Bäretsmoos - Frohaldenstrasse Fr. 490 000.00 Antrag und Weisung an den Gemeinderat 28. Oktober 2015 Antrag Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle

Mehr

Gemeinde Wiliberg STRASSENREGLEMENT

Gemeinde Wiliberg STRASSENREGLEMENT Gemeinde Wiliberg STRASSENREGLEMENT Genehmigungsexemplar Gemeindeversammlung vom 26.11.2010 - 2 - INHALTSVERZEICHNIS 6 A. Allgemeine Bestimmungen 3 1 Zweck, Geltungsbereich 3 2 Allgemeines 3 3 Öffentliche

Mehr

Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr.

Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Einwohnergemeinde 5746 Walterswil / SO Gemeinderat Antrag an die Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2015 Abrechnung,,Wasserleitung Obergulachen" Die Abrechnung,,Wasserleitung Obergulachen" präsentiert sich

Mehr

Einwohnergemeinde Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

Einwohnergemeinde Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Einwohnergemeinde 6'909'610 6'527'170 6'844'340 6'484'600 7'596'846.19 7'041'280.70 382'440 359'740 555'565.49 0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 816'200 95'100 742'600 54'600 729'063.34 81'333.70 721'100 688'000

Mehr

Einladung zur Gemeindeversammlung

Einladung zur Gemeindeversammlung Einladung zur Gemeindeversammlung Mittwoch, 8. Juni 2016, 19.30 Uhr (!) in der Mehrzweckhalle Nuglar Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Der Gemeinderat lädt Sie herzlich zur Gemeindeversammlung vom

Mehr

GEMEINDE WELSCHENROHR. Wasserreglement

GEMEINDE WELSCHENROHR. Wasserreglement GEMEINDE WELSCHENROHR Wasserreglement 2 Abkürzungen AfU Amt für Umwelt GWP Genereller Wasserversorgungsplan GSchG Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz) vom 24. 01. 1991, SR 814.20

Mehr

Organe der Baugenossenschaft Uster. Standorte Liegenschaften. Vorstand

Organe der Baugenossenschaft Uster. Standorte Liegenschaften. Vorstand Jahresbericht 1 Organe der Baugenossenschaft Uster Vorstand Schenkel Ueli Präsident Sonnenbergstrasse 94, 8610 Uster Strickler René Vizepräsident Sonnenbergstrasse 94, 8610 Uster Joos Roger Tannenzaunstrasse

Mehr

Gesetz über die Trimmiser Industriellen Betriebe (TIB) I. RECHTSFORM UND ZWECK. Durch die Gemeindeversammlung genehmigt am 5. November 2008.

Gesetz über die Trimmiser Industriellen Betriebe (TIB) I. RECHTSFORM UND ZWECK. Durch die Gemeindeversammlung genehmigt am 5. November 2008. Gesetz über die Trimmiser Industriellen Betriebe (TIB) Durch die Gemeindeversammlung genehmigt am 5. November 2008. I. RECHTSFORM UND ZWECK Art. 1 Unter der Bezeichnung Trimmiser Industrielle Betriebe

Mehr

Protokoll: Frau Bea Schütz, Lützelflüh Herr Andreas Schütz, Lützelflüh. Frau Elisabeth Brügger, Lützelflüh

Protokoll: Frau Bea Schütz, Lützelflüh Herr Andreas Schütz, Lützelflüh. Frau Elisabeth Brügger, Lützelflüh 126 Protokoll Der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung, Sonntag, 6. Juni 2010, nach dem Morgengottesdienst, Kirche Lützelflüh Traktanden: 1. Protokollgenehmigungen 1.1 der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung

Mehr

Einladung. zur Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung Freitag, 27. Juni 2014, in der Turnhalle

Einladung. zur Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung Freitag, 27. Juni 2014, in der Turnhalle G E M E I N D E Z U Z G E N Einladung zur Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung Freitag, 27. Juni 2014, in der Turnhalle 19.30 Uhr Ortsbürgergemeindeversammlung 20.00 Uhr Einwohnergemeindeversammlung

Mehr

Erläuterungen zur Rechnung 2010 Feuerwehr Oberes Seetal

Erläuterungen zur Rechnung 2010 Feuerwehr Oberes Seetal Erläuterungen zur Rechnung 2010 Feuerwehr Oberes Seetal Allgemeines Das Kader und das Kommando haben auch im Geschäftsjahr 2010 versucht, die Betriebskosten der regionalen Feuerwehr so tief wie möglich

Mehr

Bämbeler Gmeiniblatt

Bämbeler Gmeiniblatt Bämbeler Gmeiniblatt Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Bennwil Erscheint monatlich ca. am 10. Redaktionsschluss jeweils am 30. Inserate für's Blättli via E-Mail an: gemeinde@bennwil.bl.ch Gemeindeverwaltung

Mehr

EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG

EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG GEMEINDE 8474 DINHARD EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG Dienstag, 13. November 2012, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Dinhard POLITISCHE GEMEINDE 1. Voranschlag 2013 2. Revision der Statuten des Zweckverbandes

Mehr

Freitag, 29. Mai 2015

Freitag, 29. Mai 2015 Freitag, 29. Mai 2015 Gemeindesaal Herznach 20.00 Uhr Ortsbürgergemeinde 20.30 Uhr Einwohnergemeinde Einladung Gemeindeversammlung 29.05.2015 Seite 1 TRAKTANDEN der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2015

Mehr

PROTOKOLL DER GENERALVERSAMMLUNG DER ELEKTRA GENOSSENSCHAFT OBERLUNKHOFEN VOM MITTWOCH, 14. APRIL 1999, 20.00 UHR IM RESTAURANT CENTRAL

PROTOKOLL DER GENERALVERSAMMLUNG DER ELEKTRA GENOSSENSCHAFT OBERLUNKHOFEN VOM MITTWOCH, 14. APRIL 1999, 20.00 UHR IM RESTAURANT CENTRAL Protokoll der Generalversammlung vom Mittwoch, den 14. April 1999 PROTOKOLL DER GENERALVERSAMMLUNG DER ELEKTRA GENOSSENSCHAFT OBERLUNKHOFEN VOM MITTWOCH, 14. APRIL 1999, 20.00 UHR IM RESTAURANT CENTRAL

Mehr

Protokoll der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 20. Juni 2002, um 20.15 Uhr im Gemeindesaal

Protokoll der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 20. Juni 2002, um 20.15 Uhr im Gemeindesaal 255 Protokoll der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 20. Juni 2002, um 20.15 Uhr im Gemeindesaal Traktanden 1. Wahl der StimmenzählerInnen 2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Dezember 2001 3.

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE NUNNINGEN REGLEMENT ÜBER DIE ABWASSERGEBÜHREN

EINWOHNERGEMEINDE NUNNINGEN REGLEMENT ÜBER DIE ABWASSERGEBÜHREN EINWOHNERGEMEINDE NUNNINGEN REGLEMENT ÜBER DIE ABWASSERGEBÜHREN Inhaltsverzeichnis Seite Finanzierung der Abwasserbeseitigung Kostendeckende, verursacherorientierte Gebühren Rechnungsführung Grundeigentümerbeiträge

Mehr

Voranschlag 2016 - Aufwandüberschuss von 58,2 Mio. Franken

Voranschlag 2016 - Aufwandüberschuss von 58,2 Mio. Franken Staatskanzlei Information Rathaus / Barfüssergasse 24 4509 Solothurn Telefon 032 627 20 70 Telefax 032 627 21 26 kanzlei@sk.so.ch www.so.ch Medienmitteilung Voranschlag 2016 - Aufwandüberschuss von 58,2

Mehr

WASSERLEITUNGSGEBÜHRENORDNUNG VON IMST

WASSERLEITUNGSGEBÜHRENORDNUNG VON IMST WASSERLEITUNGSGEBÜHRENORDNUNG VON IMST Der Gemeinderat von Imst hat mit Sitzungsbeschluss vom 2. Juni 1976 auf Grund der 15 Abs. 3 lit.d. FAG 1967, BGBl. Nr. 2, in Verbindung mit 30 Abs. 1 Gemeindeabgabengesetz

Mehr

Einladung. Einwohnergemeinde Ormalingen. zur. Protokoll Genehmigung der Protokolle vom 2. Juni 2010

Einladung. Einwohnergemeinde Ormalingen. zur. Protokoll Genehmigung der Protokolle vom 2. Juni 2010 Einwohnergemeinde Ormalingen Ormalingen, im September 2010 Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 3. Dezember 2010, 20.15 Uhr im Mehrzweckraum des Zentrums Ergolz (ehemals APH Ergolz,

Mehr

GEMEINDERAT. 8. Sitzung vom 10. Mai 2016 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte. Beschlüsse

GEMEINDERAT. 8. Sitzung vom 10. Mai 2016 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte. Beschlüsse GEMEINDERAT 8. Sitzung vom 10. Mai 2016 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Rechnungsprüfungskommission/Rücktritt Rainer Stutz/Ersatzwahl/Anordnung Strassenunterhalt 2016/Diverse Sanierungen/Kredit

Mehr

Konzessionsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Risch und der Wassergenossenschaft Rotkreuz und Umgebung

Konzessionsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Risch und der Wassergenossenschaft Rotkreuz und Umgebung 6 Konzessionsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Risch und der Wassergenossenschaft Rotkreuz und Umgebung vom. Januar 0 Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Risch genehmigt den nachfolgenden

Mehr

GEMEINDE OBERKULM. vom Freitag, 12. Juni 2015, 20:15 Uhr bis 20:55 Uhr, Aula Wynenschulanlage. Egli Sabine, Hunziker Marianne, Hunziker Therese

GEMEINDE OBERKULM. vom Freitag, 12. Juni 2015, 20:15 Uhr bis 20:55 Uhr, Aula Wynenschulanlage. Egli Sabine, Hunziker Marianne, Hunziker Therese PROTOKOLL DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Freitag, 12. Juni 2015, 20:15 Uhr bis 20:55 Uhr, Aula Wynenschulanlage Vorsitzender: Stellvertreter: Gemeinderäte: Protokollführerin: Stimmenzähler: Studiger

Mehr

Wasserreglement der Gemeinde Arboldswil

Wasserreglement der Gemeinde Arboldswil Gemeinde Arboldswil Kanton Basel-Landschaft Gemeinderat Arboldswil Ziefnerstrasse 11 4424 Arboldswil 061/933 13 13 061/933 13 15 email: gemeinde@arboldswil.ch Homepage: www.arboldswil.ch Wasserreglement

Mehr

Finanzdepartement. Gemeindefinanzstatistik Inhaltsverzeichnis

Finanzdepartement. Gemeindefinanzstatistik Inhaltsverzeichnis Finanzdepartement Gemeindefinanzstatistik 2006 Inhaltsverzeichnis 0 Kommentar und Definitionen 1 Kennzahlen der Laufenden Rechnung 2006 2 Kennzahlen der kommunalen Steuern 2006 3 Kennzahlen der Investitionsrechnung

Mehr

4. Nachtrag I zum bestehenden Baurechtsvertrag vom 17. Juni 2013 mit der Firma Gebr. Möhr AG, Maienfeld Genehmigung

4. Nachtrag I zum bestehenden Baurechtsvertrag vom 17. Juni 2013 mit der Firma Gebr. Möhr AG, Maienfeld Genehmigung 1 Protokoll Bürgerversammlung vom Montag, 26. Mai 2014, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Lust, Maienfeld Bürgerratspräsident Max Leuener begrüsst die anwesenden 33 Bürgerinnen und Bürger und dankt für das

Mehr

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp.

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp. Ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Belp Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp B o t s c h a f t des Gemeinderats an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der

Mehr

Frau Lea Reimann (AZ-Medien, Solothurner Zeitung)

Frau Lea Reimann (AZ-Medien, Solothurner Zeitung) PROTOKOLL RECHNUNGSGEMEINDEVERSAMMLUNG Donnerstag, 11. Juni 2015, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Winistorf Vorsitz: GR: Finanzverwalter: RPK: Entschuldigt: Protokoll: Presse: Thomas Fischer Ruth Freudiger Infantino,

Mehr

Struktur der bestehenden Gemeindebuchhaltung

Struktur der bestehenden Gemeindebuchhaltung Struktur der bestehenden Gemeindebuchhaltung Grundlage aller Beschreibungen sind die Verhältnisse im Kanton Aargau. Entsprechend der Erfolgsrechnung und der Bilanz in der kaufmännischen Buchführung gibt

Mehr

E p t i n g e n. EINLADUNG zur Einwohner- und Bürger- Gemeindeversammlung

E p t i n g e n. EINLADUNG zur Einwohner- und Bürger- Gemeindeversammlung EINLADUNG zur Einwohner- und Bürger- Gemeindeversammlung Donnerstag, 27. November 2008 im Friedheim 19.30 Uhr Bürgergemeinde 20.00 Uhr Einwohnergemeinde Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen

Mehr

Stellungnahme der Finanzkommission zum Budget 2016

Stellungnahme der Finanzkommission zum Budget 2016 Finanzkommission der Gemeinde Kaiseraugst Stellungnahme der Finanzkommission zum Budget 2016 Basisunterlagen und Erläuterungen Die Erläuterungen zum Budget und teilweise die Nachweise zu den einzelnen

Mehr

P r o t o k o l l. der Einwohnergemeindeversammlung Habsburg vom Freitag, 20. November 2015, Schulhaus Habsburg

P r o t o k o l l. der Einwohnergemeindeversammlung Habsburg vom Freitag, 20. November 2015, Schulhaus Habsburg P r o t o k o l l 1 der Einwohnergemeindeversammlung Habsburg vom Freitag, 20. November 2015, Schulhaus Habsburg Das Büro ist wie folgt bestellt: Vorsitzender: Hansedi Suter, Gemeindeammann Stellvertreter:

Mehr

Verordnung über die Aktualisierung des Finanzplans und die Erstellung des Budgets (VFB)

Verordnung über die Aktualisierung des Finanzplans und die Erstellung des Budgets (VFB) 0. Verordnung über die Aktualisierung des Finanzplans und die Erstellung des Budgets (VFB) vom 7. Februar 05 [Stand vom. Januar 06] Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Risch, gestützt auf Abs. des Finanzhaushaltsgesetzes

Mehr

Finanzdepartement. Gemeindefinanzstatistik Inhaltsverzeichnis

Finanzdepartement. Gemeindefinanzstatistik Inhaltsverzeichnis Finanzdepartement Gemeindefinanzstatistik 2008 Inhaltsverzeichnis 0 Kommentar und Definitionen 1 Kennzahlen der Laufenden Rechnung 2008 2 Kennzahlen der kommunalen Steuern 2008 3 Kennzahlen der Investitionsrechnung

Mehr

F. Finanzierung. I. Allgemeine Bestimmungen. 28 Grundsatz

F. Finanzierung. I. Allgemeine Bestimmungen. 28 Grundsatz F. Finanzierung I. Allgemeine Bestimmungen Art. 28 Grundsätze der Finanzierung 1 Über das Wasserversorgungswesen der Gemeinde wird innerhalb der Gemeinderechnung ein separater Rechnungskreis als Spezialfinanzierung

Mehr

Beiträge und Gebühren der Wasserversorgung Rapperswil-Jona

Beiträge und Gebühren der Wasserversorgung Rapperswil-Jona STADT RAPPERSWIL-JONA Auf Antrag der Verwaltung der Genossenschaft Wasserversorgung Jona (abgek. WV) ab 1. Januar 2007 Wasserversorgung Rapperswil-Jona erlässt die Behördenkonferenz Rapperswil-Jona gestützt

Mehr

3. E INWOHNERGEMEINDEVER SAMMLUNG

3. E INWOHNERGEMEINDEVER SAMMLUNG 3. E INWOHNERGEMEINDEVER SAMMLUNG Freitag, 24. November 2000, 20.15 Uhr, im Gemeindezentrum Traktanden: 1. Protokoll der Versammlung vom 15. September 2000 2. Voranschlag 2001 der Einwohnerkasse; Festlegung

Mehr

Ausführungsbestimmungen zum Parkierungsreglement

Ausführungsbestimmungen zum Parkierungsreglement Ausführungsbestimmungen zum Parkierungsreglement der Gemeinde Oberglatt ZH vom 01. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Grundsatz... 3 Art. 2 Sprachform... 3 Art. 3 Parkzeitbeschränkung

Mehr

PROTOKOLL Nr. G108. Gemeindeversammlung (Budget-Gemeinde) vom Montag, 8. Dezember 2014, 20.00 Uhr im Pfarreiheim. Gemeindepräsident Marcel Allemann

PROTOKOLL Nr. G108. Gemeindeversammlung (Budget-Gemeinde) vom Montag, 8. Dezember 2014, 20.00 Uhr im Pfarreiheim. Gemeindepräsident Marcel Allemann PROTOKOLL Nr. G108 Gemeindeversammlung (Budget-Gemeinde) vom Montag, 8. Dezember 2014, 20.00 Uhr im Pfarreiheim Vorsitz Protokoll Gemeindepräsident Marcel Allemann Gemeindeschreiber Armin Kamenzin Stimmenzähler

Mehr

im Anschluss an den um 9.30 Uhr beginnenden Gottesdienst in der Kirche Laupen

im Anschluss an den um 9.30 Uhr beginnenden Gottesdienst in der Kirche Laupen ZUR ORDENTLICHEN KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM SONNTAG, 30. NOVEMBER 2014 im Anschluss an den um 9.30 Uhr beginnenden Gottesdienst in der Kirche Laupen -- Fritz Marschall, Präsident Ursula Kündig, Sekretärin

Mehr

G E M E I N D E F R E I E N S T E I N T E U F EN

G E M E I N D E F R E I E N S T E I N T E U F EN G E M E I N D E F R E I E N S T E I N T E U F EN Gemeinderatsbeschluss: 22. Oktober 2007 / GRB 209 Voranschlag und Steuerfussdekretierung pro 2008 ANTRAG Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung

Mehr

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG EINWOHNERGEMEINDE ARISDORF EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Donnerstag, 11. Dezember 2003, 20.15 Uhr im Gemeindesaal Traktanden 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2003 2. Neues

Mehr