Winter- Newsletter 2013 der Sektion SBK Zentralschweiz
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- Margarete Busch
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1 Schweizer Berufsverband der Pflegfachfrauen und Pflegefachmänner Association suisse des infirmières et infirmiers Associazione svizzera infermiere e infermieri Associaziun svizra da las tgirunzas e dals tgirunzs Sektion Zentralschweiz Obergrundstrasse Luzern Tel Fax: info@sbk-zentralschweiz.ch die Stimme der Pflege Dezember 2013 Winter- Newsletter 2013 der Sektion SBK Zentralschweiz Vorbereiteter Stand des SBK am Pflegesymposium in Nottwil: nicht nur Werbung für den Verband, sondern auch eine Gelegenheit mit den Mitgliedern ins Gespräch zu kommen. In diesem Newsletter Hauptversammlung der Sektion Zentralschweiz... 2 Mit dem Parlament des SBK tagen... 2 SBK in den Medien... 2 Impfzwanges im Gesundheitswesen nach neuem Epidemiegesetz... 2 Kanton Luzern... 2 Verhandlungen im Luzerner Kantonsspital und Luzerner Psychiatrie... 2 Das Luzerner Kantonsspital unterliegt neu dem Arbeitsgesetz... 3 Stadt Luzern... 3 Umwandlung Heime und Alterssiedlungen der Stadt (HAS) in eine AG... 3 Kanton Schwyz... 3 Spitäler im Kanton Schwyz unter hohem Druck... 3 Kanton Zug... 3 Der Verwaltungsrat des Zuger Kantonsspital gewährt eine Lohnerhöhung... 3 Änderung bei der Zuger Pensionskasse... 4 Aus den Fachgruppen... 4 Vorschau Kurse /2
2 Hauptversammlung der Sektion Zentralschweiz Am 25. März 2014 findet ab Uhr im Spital Wolhusen die Hauptversammlung des SBK Zentralschweiz statt. Geplant sind zwei einführende Referate zum Thema Homöopathie in der Pflegepraxis. Das Grusswort der Hauptversammlung wird Frau Elsi Meier halten und auf ihre Rolle als Pflegefachfrau im Spitalrat des Luzerner Kantonsspitals eingehen. Beim anschliessenden Apéro besteht wiederum die Möglichkeit, sich mit dem Vorstand und engagierten Mitgliedern des SBK Zentralschweiz auszutauschen. Die Einladung folgt Ende Februar. Der Vorstand freut sich auf rege Teilnahme. Reservieren Sie sich das Datum. Mit dem Parlament des SBK tagen Möchten Sie an einer Sitzung des obersten Organs, der Delegiertenversammlung des SBK teilnehmen? An der Delegiertenversammlung wird die grundsätzliche Verbandspolitik diskutiert und festgelegt. Wenn Sie als Stimmenzählerin oder Stimmenzähler an der Delegiertenversammlung teilnehmen, erfahren Sie, wie die Entscheide im SBK zustandekommen und haben die Möglichkeit, sich mit den Delegierten aus der ganzen Schweiz auszutauschen. Die Sitzung findet am 12. Juni 2014 in Bern statt. Die Reisespesen werden Ihnen entschädigt. Melden Sie sich bei Interesse bis zum 31. Januar 2014 bei der Geschäftsstelle der Sektion Zentralschweiz SBK in den Medien Pflegefachleute erheben Vorwürfe titelte die Neue Luzerner Zeitung vom 9. Dezember ihren Beitrag zur Frage der blutigen Entlassungen. Damit wurden zum zweiten Mal in diesem Herbst Aussagen des SBK Zentralschweiz in einen reisserischen Zusammenhang gesetzt, der so nicht besteht. Das Zitat der Geschäftsstellenleiterin, dass Diagnosen bei Wiedereintritt angepasst werden, war im Zusammenhang mit Kritik am System der DRG geäussert. Zur Frage, ob ein Medienkontakt zur NLZ unterbunden werden soll, hat sich der Vorstand wie folgt positioniert: Die Mitglieder wissen, dass der SBK nicht polarisierend argumentiert. Da die NLZ das einzige grosse regionale Printmedium ist, werden wir trotz diesen negativen Erfahrungen weiterhin differenziert und gut begründet Auskunft geben. Impfzwanges im Gesundheitswesen nach neuem Epidemiegesetz Die Zeitschrift Pflegerecht nimmt nach der erfolgten Abstimmung zum neuen Epidemiegesetz in der Ausgabe 4/2013 nochmals die Frage von möglichen Impfobligatorien auf. Nach Ansicht der Autoren ändert das neue Epidemiegesetz für das Gesundheitspersonal wenig. Impfobligatorien sind nur als ulitma ratio vorzusehen und müssen weiterhin (etwas verstärkt) dem Verhältnismässigkeitprinzip ( bei erheblicher Gefahr ) genügen. Es entfällt die Voraussetzung zur Kostenlosigkeit von obligatorischen Impfungen, welche aber über die Vergütungspflicht von Krankenkassen weitgehend kompensiert wird. Der Artikel nimmt Fragen zur Verhältnismässigkeit und möglichen Sanktionen vertieft auf. Kanton Luzern Verhandlungen im Luzerner Kantonsspital und Luzerner Psychiatrie Die zweimal pro Jahr stattfindenden Gespräche zwischen der Leitung LUKS/lups erfolgten wiederum in wohlwollender Atmosphäre. Sowohl die Direktoren als auch die Spitalräte beider Institutionen sind sich bewusst, dass die gute Leistung ihrer Betriebe dank motiviertem und engagiertem Personal möglich ist. Dies zeigt sich auch in den Lohnverhandlungen, bei denen die Eingaben der Personalverbände trotz fehlender Teuerung weitgehend berücksichtigt wurden. Beide Betriebe budgetieren 1% für die individuelle Besoldungsanpassung und eine noch nicht in Zahlen festgelegte strukturelle Anpassung (für einzelne Bereiche oder Berufsgruppen). Im LUKS erhält jede Mitarbeitende eine Einmalprämien von insgesamt (nach Pensum abgestuft) und einen Gutschein für das Personalrestaurant. Das Personal der lups erhält ebenfalls eine Prämie von sowie in Reka Checks. Zudem wird die zusätzliche Ferienwoche eingeführt. 2/5
3 Wie schon beim LUKS wird die zusätzliche Ferienwoche mit 3-4 gestrichenen Feiertagen (die dann somit auch gewährt werden, wenn sie auf einen Sonntag fallen) verrechnet. Noch nicht einig wurden sich an den Gesprächen die Arbeitgeber und Personalverbände in der Frage der Zeiterfassung. Wir sind der Meinung, dass eine Mittagspause, welche auf der Station verbracht werden muss, als Arbeitszeit gilt. Die Verhandlungen in dieser Frage werden weitergeführt. SBK-Mitglieder können unsere Stellungnahme zu dieser Frage in der Geschäftsstelle anfordern. Das Luzerner Kantonsspital unterliegt neu dem Arbeitsgesetz Nach einer Klage von vpod-mitgliedern hat das Luzerner Kantonsgericht in einem Grundsatzurteil festgehalten, dass das LUKS dem Arbeitsgesetz untersteht. Der SBK hat sich bisher eher zurückgehalten in dieser Frage. Wir wollten die guten Bedingungen der öffentlichrechtlichen Anstellung analog zum Kanton erhalten. Nach diesem Urteil ist es nun unsere Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Arbeitsbedingungen nicht auf die Minimalbestimmungen des Arbeitsgesetzes reduziert werden können. Dazu werden wir zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft der Personalverbände (ALP-G), in der auch die Personalkommission des LUKS einen Sitz hat, im kommenden Jahr das weitere Vorgehen planen. Die Arbeitgeber haben die Absicht zur engen Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen bekräftigt. Stadt Luzern Umwandlung Heime und Alterssiedlungen der Stadt (HAS) in eine AG An seiner Klausurtagung hat sich der Vorstand intensiv mit der Umwandlung der HAS in eine privatrechtliche Organisationsform auseinandergesetzt. Dazu hat er zwei Vertreterinnen eingeladen, mit welchen er die Vor- und Nachteile einer Umwandlung diskutiert hat. Der Vorstand kommt zum Schluss, dass sich mit beiden Organisationsformen grundsätzlich eine gute Pflegeversorgung anbieten lässt. Für die längerfristige Entwicklung wird die Politik über den Grundlagenbericht zur Gestaltung und Steuerung der Pflegeversorgung in der Stadt (B+A 20) auf die Pflegeversorgung Einfluss nehmen. Diese Strategie ist unabhängig von der Frage der Umwandlung. Der Vorstand wird das Thema an der Sitzung vom Februar 2014 nochmals aufnehmen, wenn feststeht, ob eine Pflegefachperson für den Verwaltungsrat nominiert wird. Die beiden Berichte werden im Dezember und ev. Januar im Grossen Stadtrat behandelt. Den Bericht und Antrag 20 und 21 finden Sie auf der Homepage der Stadt Luzern: Kanton Schwyz Spitäler im Kanton Schwyz unter hohem Druck Die drei Spitäler im Kanton Schwyz nehmen einen für das Pflegepersonal nicht sehr erfreulichen Spitzenplatz ein. Sie sind die wettbewerbsfreundlichsten Spitäler. Dies bedeutet, dass der Kanton wenig Einfluss nimmt und finanziell die Spitäler nicht oder kaum über gemeinwirtschaftliche Leistungen oder Investitionskredite unterstützt. Im laufenden Jahr wollte nun die Staatswirtschaftskommission des Kantons, die Aus- und Weiterbildungsbeiträge für Spitäler um 1,4 Millionen Franken kürzen. Der Kantonsrat hat sich glücklicherweise gegen die Kürzung entschieden. Er setzt damit ein Zeichen, in der Frage des Fachpersonalmangels seinen Beitrag zu leisten. Aus- und Weiterbildung ist zentral für eine gute Leistungserbringung und verbessert den Verbleib im Beruf. Kanton Zug Der Verwaltungsrat des Zuger Kantonsspital gewährt eine Lohnerhöhung Nach mehreren Verhandlungsrunden hat sich der Verwaltungsrat des Zuger Kantonsspitals durchgerungen, dem Personal 0,6% Lohnerhöhung innerhalb der Matrix zu gewähren. Zu- 3/5
4 dem erhalten alle Mitarbeitenden im Mai 2014 eine Einmalzahlung von (abgestuft nach Pensum). Das Kantonsspital begründet seinen Entscheid mit den zukünftigen finanziellen Belastungen für das Spital, z.b. mit Ertragsminderungen im Bereich Tarmed, Reduktion der Baserate und den Umlagebeiträgen für die Pensionskasse (s. unten). In Anbetracht der Risiken und den Lohnanpassungen in den Spitälern der Zentralschweiz, sind wir vom SBK zufrieden mit dem Ergebnis. Der Lohn ist ein wichtiger, aber nicht der einzige Faktor zur Arbeitszufriedenheit. Änderung bei der Zuger Pensionskasse Unter intensiver Einflussnahme der Angestelltenvereinigung Region Zug, in der auch der SBK Einsitz hat, konnten beim Pensionskassengesetz und dessen Umsetzung (Definition der Leistungsziele) einzelne für das Personal vorteilhafte Bedingungen gesichert werden. Die Eintrittsschwelle für die Zuger Pensionskasse liegt nun neu bei der Hälfte des BVG-Mindestsatzes, d.h ab einem Jahreslohn von CHF werden die Mitarbeitenden in der 2. Säule versichert. Dies ist vor allem für die Teilzeitangestellten vorteilhaft. Das Zuger Kantonsspital hatte seinen Mitarbeitern bereits vor der Gesetzesänderung diese Möglichkeit geboten, nun ist dies auch bei anderen Institutionen möglich, die der Zuger Pensionskasse angeschlossen sind. Neu werden die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge nach Altersgruppen abgestuft. Ältere Mitarbeitenden werden daher in Zukunft höhere Lohnprozente abgezogen. Allerdings bedeutet dies auch einen Vorteil, da gerade ältere ArbeitnehmerInnen bei Wechsel des Arbeitsplatzes eine Versicherungslücke aufwiesen. Das Gesetz sieht neu für die Arbeitgeber einen Umlagebeitrag vor, welcher verhindert, dass der Ausgangsdeckungsgrad unter 84% fällt. Eine allfällige Unterdeckung müsste von den Arbeitgebern und Arbeitnehmenden gemeinsam finanziert werden. Bei der Zuger Pensionskasse sind die Mitarbeitenden unter dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Zuger Kantonsspitals angeschlossen, aber auch 12 weitere Institutionen wie Klinik Zugersee in Oberwil, Klinik Adelheid, Alters und Pflegeheime und Spitex. Aus den Fachgruppen Die Fachgruppe Gesundheitsmanagement hat sich an ihrem letzten Treffen entschieden, vorläufig keine Sitzungen mehr einzuberufen. An den letzten Sitzungen waren jeweils nur drei ständige Mitglieder anwesend. Aus ihrer Sicht gibt es zu wenig AbsolventInnen dieser Weiterbildungsrichtung, und viele haben keine entsprechende Funktion bei ihrer Anstellung. Die Fachgruppe kann sich vorstellen, sich allenfalls projektbezogen wieder zu organisieren. Freiberufliche in den Online-Medien: Die Pflegefachpersonen aus dem Bereich der freiberuflichen Pflege haben sich in den Medien positioniert. Sie können den Artikel unter folgendem Link nachlesen: Missbräuche-gibt-es-nicht».htm Fachgruppe geriatrische Pflege: Die Fachfrauen aus der Langzeitpflege haben in der Sitzung im November über zwei Schwerpunktthemen diskutiert. Die Ergebnisse der SHURP Studie (Swiss Nursing Homes Human Resources Project; s. Zeitschrift Krankenpflege 12/2013 S. 22) zeigt für die Fachgruppe wichtige Argumente und Handlungsoptionen in der die Interessenvertretung der Langzeitpflege durch den SBK auf. Unter der Frage der Autonomie im Alter diskutierte die Fachgruppe bestehende ethische Richtlinien. Die Fachgruppe plant eine Abendveranstaltung mit Referat und Diskussion zum Thema Ethische Herausforderungen in der Pflege alter Menschen. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Pflegefachpersonen und wird am 17. Juni 2014 ab Uhr in Luzern stattfinden. Eine Ausschreibung in der Krankenpflege folgt. 4/5
5 Vorschau Kurse 2014 Palliative Wundbehandlung 13. März 2014 Noch ein Jahrzehnt erfolgreich im Beruf 18. März 2014 Patientenedukation 31. März 2014 Phytotherapie Heilpflanzen im Alltag anwenden 3. April 2014 Demenzkranke Menschen pflegen 10. April 2014 Schizophrenie und wahnhafte Störungen 11. April 2014 Pharmakologie in der Pflegepraxis 30. April und 14. Mai 2014 Diabetes Neustes Basiswissen 20. Mai 2014 Diabetes Aufbaukurs: 3. Juni 2014 Schluckstörungen bei älteren Menschen 3. Juni 2014 Lymphbehandlung am Wundrand 15. Mai 2014 (Nachmittag) Sexualität im Pflegealltag 10. September 2014 Resilienz 11. September 2014 Phytotherapie für Mutter und Kind 18. September 2014 Weitere Informationen und Flyer zu den Bildungsangeboten finden Sie auf unserer Homepage, Vom 23. Dezember bis 8. Januar 2014 bleibt die Geschäftsstelle geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage uns sind gerne danach wieder für Sie da. Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben. Werbung: Es hat noch freie Plätze bitte weitersagen 5/5
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