Ausbildungssituation bei der Kreisverwaltung Wesel; hier: Einstellung von Nachwuchskräften im Jahre 2013

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1 KREIS WESEL Drucksache 1176 /VIII VIII. Wahlperiode Betreff: Ausbildungssituation bei der Kreisverwaltung Wesel; hier: Einstellung von Nachwuchskräften im Jahre 2013 Vorlagenart/-datum: Verwaltungsvorlage vom Beratungsart: Federführung: öffentlich Der Landrat, Fachdienst Organisation, Personal, IT Anlagen: Beratungsweg: Ausschuss für Personal- und Verwaltungsangelegenheiten Sitzungsdatum: Kreisausschuss Kreistag I. Beschlussvorschlag: Der Kreisausschuss schlägt dem Kreistag vor, wie folgt zu beschließen: Der Kreistag beschließt, für das Jahr 2013 insgesamt 18 Ausbildungsplätze, davon 3 Ausbildungsplätze bedarfsgerecht und 15 Ausbildungsplätze über Bedarf, in folgenden Ausbildungsbereichen zu besetzen: 1. bedarfsgerechte Ausbildung 3 Inspektoranwärter/innen / Aufstiegsbeamte/innen 2. Ausbildung über Bedarf 13 Verwaltungsfachangestellte davon 2 Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche 1 Informatikkauffrau/kaufmann 1 Vermessungstechniker/in

2 2 Sollten über die Ausbildungszahl von 18 hinaus weitere Ausbildungsverhältnisse angezeigt sein, wird der Landrat hierzu ermächtigt. Darüber hinaus beschließt der Kreistag, die Haushaltskonsolidierung für den Bereich Ausbildung aufgrund seiner Beschlüsse zum Umfang der Ausbildung insoweit anzupassen, dass die prognostizierten Konsolidierungsbeiträge von ab dem Jahr 2014 auf jährlich reduziert werden (darin enthalten eine vollschichtige Wiederbesetzung der Stelle der Ausbildungsleitung). Die Verwaltung (GB 15) wird beauftragt, den ursprünglich angestrebten Konsolidierungsbetrag anderweitig sicher zu stellen. II. Sachlage: Der Kreis Wesel ist mit seiner seit Jahren betriebenen Ausbildungspolitik über die Region hinaus bekannt. Er nimmt seine gesellschaftspolitische Verpflichtung zur Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten sehr ernst und stellt neben der bedarfsgerechten Ausbildung auch im Rahmen der Ausbildungskapazität Ausbildungsplätze über Bedarf zur Verfügung. So ermöglicht er jungen Menschen eine fundierte, arbeitsmarktverwertbare Ausbildung, die sie auf das Berufsleben vorbereitet. Jeder bereitgestellte Ausbildungsplatz verspricht Sicherheit und schafft einen positiven Blick in die Zukunft. Eine fehlende Berufsausbildung führt für viele Betroffene zu eingeschränkten beruflichen Perspektiven. Meist ist dann der Weg in die Arbeitslosigkeit vorprogrammiert, was mit beträchtlichen gesellschaftlichen Folgekosten verbunden ist. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erläuterungen sollte der Kreis Wesel auch im Einstellungsjahr 2013 seine Ausbildungspraxis mit der Schaffung von Ausbildungsplätzen über den eigenen Bedarf hinaus fortführen. Vor allem auch unter dem Aspekt, dass eine grundlegende Entspannung auf dem Ausbildungsmarkt weiterhin nicht zu verzeichnen ist, obwohl sich die Zahl an Ausbildungsplätzen gegenüber den Vorjahren leicht erhöht hat. Nach dem Bericht der Agentur für Arbeit Wesel aus Juli 2012 über den Ausbildungsstellenmarkt stehen im Kreis Wesel Bewerbern/innen lediglich gemeldete Ausbildungsstellen gegenüber. Gemessen an der Nachfrage stehen somit Ausbildungsplätze weniger zur Verfügung, als es Bewerber/innen gibt, was eine Relation von 0,58 ausmacht. Das bedeutet, dass gerade einmal jede/jeder zweite Lehrstellensuchende auf einen Ausbildungsplatz vermittelt werden kann. Ein auswahlfähiges Ausbildungsplatzangebot steht somit jungen Menschen immer noch nicht zur Verfügung, sie sind meist gezwungen, auf vorhan-

3 3 dene Ausbildungsplätze zurückzugreifen, ohne ihre persönlichen Berufswünsche verwirklichen zu können. Daneben wird bereits im Entwurf des Kreisentwicklungskonzeptes 2020 festgestellt, dass die Zahl der Menschen im Erwerbsalter sinkt und ein dramatischer Anstieg im Nacherwerbsalter zu erwarten ist. Zudem wächst die Gruppe der Jährigen, die den Kreis verlassen, stetig an. Besonders schwer wiegt die Tatsache, dass es zu wenig Ausbildungsplätze in der Region gibt. Das Interesse an einer Ausbildung im Kreis Wesel muss dahin gehend gesteigert werden, dass wieder mehr junge Menschen diese unmittelbar nach der Regelschulzeit für sich nutzen. Mit Blick auf die demografische Entwicklung, die auch im Kreis Wesel weiter voranschreitet, sind hier die Ausbildungsbetriebe und ihr Engagement gefragt. Ein zusätzliches Problem auf dem Ausbildungsmarkt wird der sogenannte Doppelte Abiturjahrgang sein. Die Verkürzung der Schulzeit auf 12 Jahre wird im Einstellungsjahr 2013 zu einem erheblichen Anstieg in der Nachfrage nach Ausbildungsplätzen führen, da zwei Jahrgänge zeitgleich ihr Abitur ablegen. In Kenntnis dieser Situation sollten neben der bedarfsgerechten Ausbildung auch Ausbildungsplätze über Bedarf zur Verfügung gestellt werden. a) Ermittlung des Bedarfs an Nachwuchskräften für das Einstellungsjahr 2013 Wie in den Vorjahren wurde im Rahmen der Personalbedarfsplanung für die Jahre ermittelt, wie viele Nachwuchskräfte im Jahr 2013 einzustellen und ggfls. nach Abschluss der Ausbildung in 2016 in Zeit- oder Dauerarbeitsverhältnisse bzw. in Beamtenverhältnisse zu übernehmen sind. Hierzu wurde für die verschiedenen Berufsgruppen, in denen der Kreis Wesel ein Ausbildungsangebot unterbreiten kann, ein Vergleich zwischen den zu erwartenden Abgängen und zu erwartenden Zugängen gezogen. Der auf diese Weise ermittelte Bedarf wurde für die Anzahl der einzustellenden Nachwuchskräfte in den einzelnen Bereichen zu Grunde gelegt. Bei der bisherigen Personalbedarfsplanung wurden die Untersuchungsergebnisse der Gemeindeprüfungsanstalt, von Kienbaum und der eigenen Aufgabenkritik herausgearbeiteten Maßnahmen angerechnet. Darüber hinaus werden die in der Personalkostenplanung zu berücksichtigenden Erkenntnisse aus der strategischen Konsolidierung (Dr. Heinz) sowie die von den Fachdiensten/Organisationseinheiten beantragten Stellennachbesetzungen einbezogen.

4 4 Zur Ermittlung des Ausbildungsbedarfs wurde in den Vorjahren ein Vergleich zwischen den einzuschätzenden bzw. tatsächlichen Abgängen (Ruhestand aus verschiedenen Gründen, Tod, sonstiges Ausscheiden, Inanspruchnahme der Altersteilzeitregelung, Beurlaubungen u. Elternzeit) und zu erwartenden Zugängen aus Ausbildung und Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Beurlaubungen und Elternzeit gezogen. Trotz der vorliegenden Erfahrungswerte der Vorjahre ist die Festlegung von Prognosen für die kommenden Jahre mit großen Unsicherheiten behaftet. Aus diesem Grund wurden in diesem Jahr Abgänge aufgrund Inanspruchnahme vorzeitiger Ruhestandsregelungen, Tod und sonstige Beendigungsgründe nicht in die Planung einbezogen. Bei den Personalabgängen aufgrund von Beurlaubungen und Elternzeit wurde davon ausgegangen, dass eine gleich hohe Zahl die Freistellung in Anspruch nimmt bzw. den Dienst wieder aufnimmt. Es wurden somit zunächst die tatsächlichen Abgänge für den Zeitraum ermittelt. Den zu besetzenden Stellen wurden die feststehenden Zugänge aus Ausbildung gegenübergestellt, wodurch sich für die einzelnen Ausbildungsbereiche folgende Situation ergibt: Allgemeine Verwaltung Beamte/innen des gehobenen Dienstes Es ist beabsichtigt, den Ausbildungsumfang für das Einstellungsjahr 2013 wie in den Vorjahren seit 2009 auf 3 Inspektorenanwärter/innen festzusetzen. Durch die Beibehaltung der gleichen Anzahl der einzustellenden Inspektorenanwärter/innen kann eine kontinuierliche Ausbildungsgrundlage für die zukünftigen Jahre gewährleistet werden, ohne dass es zu einer Überlastung der Ausbilder, die die fachpraktischen Prüfungen im Rahmen dieses Bachelor Studiengangs vor Ort abnehmen müssen, kommt. Aufgrund von Fluktuation im Jahr 2016 könnten zwar nach derzeitigem Stand voraussichtlich insgesamt 5,5 Inspektoren/innen erforderlich sein, doch erscheint eine belastbare Aussage aufgrund des weit in der Zukunft liegenden Zeitpunktes nicht möglich. Im Bereich der Verwaltungsfachangestellten haben darüber hinaus in der Vergangenheit Mitarbeiter/innen die Gelegenheit wahrgenommen, den Angestellten-

5 5 lehrgang II (AL II) zu absolvieren, um damit die Qualifikation für den gehobenen Dienst zu erwerben. In 2012 haben 4 Verwaltungsfachangestellte den AL II erfolgreich absolviert. Seit 2010 nehmen noch ein und ab weitere Verwaltungsfachangestellte an dem AL II teil. Für den Fall, dass der entstehende Bedarf nicht durch in 2012 einzustellenden Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes gedeckt werden kann, könnte somit auf die Verwaltungsfachangestellten, die den Angestelltenlehrgang II erfolgreich absolviert haben, zurückgegriffen werden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, eine Tätigkeit im gehobenen Dienst wahrzunehmen. Darüber hinaus wird als Personalentwicklungsmaßnahme den Verwaltungsfachangestellten, die besonders gute Leistungen erbringen, angeboten, an dem AL II bedarfsgerecht teilzunehmen. Beamte des mittleren Dienstes/Verwaltungsfachangestellte Auf Grundlage der vorliegenden Bedarfsberechnung, nach der festzulegen ist, welche Ausbildungsplätze zur Deckung des notwendigen Bedarfs benötigt werden (dies verbunden mit der grundsätzlichen unbefristeten Übernahme für die betreffenden Auszubildenden), wäre für das Ausbildungsjahr 2013 (Ausbildungsende 2016) eine bedarfsgerechte Ausbildung im Umfang von 4 Ausbildungsplätzen notwendig. In Anbetracht der vom Kreis Wesel Über-Bedarf-Ausgebildeten sollte hierauf jedoch verzichtet werden. Auch für 2013 sollte die Regelung angestrebt werden, dass bei Über- Bedarf-Ausbildung auf eine förmliche Ausweisung von bedarfsgerechten Ausbildungsplätzen verzichtet wird und der vorhandene Bedarf durch die Über-Bedarf- Ausgebildeten gedeckt wird. Technischer Dienst Ein Bedarf ist nicht gegeben Übrige Bereiche Ein Bedarf ist nicht gegeben. b) Überprüfung der Ausbildungskapazitäten der Kreisverwaltung Wesel und Festlegung der Ausbildung über Bedarf

6 6 Die Ausbildungskapazität der Kreisverwaltung, die jährlich neu überprüft wird, umfasst im Bereich der Allgemeinen Verwaltung für die Ausbildung zum/zur Inspektoranwärter/in sowie zum/zur Verwaltungsfachangestellten 46 Ausbildungsplätze, im technischen und gewerblichen Bereich sowie in den Kammerberufen 7 Ausbildungsplätze. Da die Ausbildungsplatzsituation weiterhin unbefriedigend ist und in Erwartung des Doppelten Abiturjahrganges sollte die vorhandene Ausbildungskapazität im Ausbildungsbereich der allgemeinen Verwaltung (hier bei den Verwaltungsfachangestellten) voll ausgeschöpft werden. Hintergrund ist hier ebenfalls, dass im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung im Job-Center und dem Ende der derzeitigen Zuweisungen auf Grundlage des SGB II (lt. Gesetz mit Ablauf des Jahres 2015) ein weiterer Bedarf in Betracht kommen kann, der dann mit über Bedarf ausgebildeten Verwaltungsfachangestellten gedeckt werden könnte. Für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r können für das Einstellungsjahr 2013 im Rahmen der Ausbildungsplatzkapazität 13 Ausbildungsplätze besetzt werden. Zur Förderung benachteiligter Jugendlicher sollen auch weiterhin wie in den Vorjahren davon 2 Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche festgeschrieben werden. Auf eine förmliche Ausweisung von bedarfsgerechten Ausbildungsplätzen bzw. Ausbildungsplätzen über Bedarf wird verzichtet. Vielmehr erfolgt nach erfolgreicher Ausbildung für dann anstehende Bedarfe eine Bestenauslese unter diesen Nachwuchskräften. Der im Ausbildungsberuf Informatikkauffrau/kaufmann frei werdende Ausbildungsplatz sollte über Bedarf für das Einstellungsjahr 2013 angeboten werden, da sich überwiegend Abiturienten/innen für diese Ausbildung interessieren. Im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in ist vor dem Hintergrund, dass sich der Personalbedarf in den Fachdiensten Vermessung und Bewertung sowie Liegenschaftskataster und Kartographie für die Zukunft nicht konkret abschätzen lässt, in diesem Bereich die Besetzung eines Über-Bedarf-Ausbildungsplatzes zweckmäßig. Auch nutzen verstärkt Abiturienten/innen diese Ausbildungsmöglichkeit, um vor einem Studium grundlegende Kenntnisse zu erwerben. In Anbetracht der derzeitigen Finanzknappheit und um die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung vorzunehmende Reduzierung der Ausbildungsplätze erfüllen zu können, sollte hingegen auf die Ausbildung über Bedarf in den gewerblichen Ausbildungsberufen (Gärtner/in, Straßenwärter/in) verzichtet werden. Hierbei muss beachtet werden, dass diese Ausbildungen mit erheblich höheren Kosten durch die vorgeschriebene überbetriebliche Ausbildung sowie den Erwerb des EC-Führerscheines

7 7 verbunden sind als jene im allgemeinen Verwaltungsdienst und die beim Kreis Wesel in den Kammerberufen Ausgebildeten überwiegend keine Anschlussbeschäftigung finden, sondern vielmehr Weiterbildungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen (müssen). Weitere Aktivitäten der Kreisverwaltung Wesel bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Qualifizierungen ergeben sich aus der Anlage 1. c) Fazit Aufgrund der weiter angespannten Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt sowie der Problematik des Doppelten Abiturjahrganges mit einem verstärkten Ansturm auf freie Ausbildungsplätze sollte der Kreis Wesel auch im Einstellungsjahr 2013 neben der bedarfsgerechten Ausbildung im gehobenen Dienst die vorhandene Ausbildungskapazität im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r sowie in den Ausbildungsberufen Vermessungstechniker/in und Informatikkauffrau/kaufmann ausschöpfen, um Ausbildungsplätze über Bedarf zur Verfügung stellen zu können. III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Ressourcen, Finanzen, Personal, IT): Die Ausbildungskosten werden im Haushalt eingeplant. Auswirkungen auf Ressourcen und IT bestehen nicht. Trotz der Ausbildung über Bedarf im Bereich der allgemeinen Verwaltung bis zur Ausbildungsplatzkapazität sowie in den Bereichen IT und Vermessungstechnik, können die für das Jahr 2013 angestrebten Konsolidierungsbeiträge in Höhe von knapp noch erreicht werden. Auf Grundlage des Basisjahrs 2010 wurde im Zuge der Personalkostenplanung 2011 für den Bereich der Ausbildung ein Ansatz in Höhe von veranschlagt. Unter Berücksichtigung der KT-Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung ist dieser Betrag wie folgt zu verringern: 2012 um ; 2013 um ; ab 2014 um jährlich. Im Rahmen der Konsolidierung wurde davon ausgegangen, dass sich ausgehend vom Einstellungsjahr 2010 (Ausbildungskosten beplant für 2011) - die bedarfsgerechte und die über Bedarf Ausbildung jeweils halbieren (bedarfsgerecht von 10 auf 5; über Bedarf von 15 auf 7). Wie in der Vorlage dargestellt, werden zwar nur 3 Ausbildungsplätze (Inspektoranwärter/innen bzw. Aufstiegsbeamte/innen) bedarfsgerecht ausgeschrieben/ausgewiesen, doch besteht ein grundsätzlicher Bedarf an 10

8 8 (9,5) Nachwuchskräften. Die ursprüngliche Annahme der Reduzierung der bedarfsgerechten Ausbildung geschah vor dem Hintergrund, dass grundsätzlich mit einem mit der Haushaltskonsolidierung einhergehenden Stellenabbau gerechnet werden musste. Insbesondere durch das JobCenter Kreis Wesel ist es allerdings zu einer erheblichen Stellenausweitung gekommen, so dass für den Bereich der bedarfsgerechten Ausbildung die Prognose korrigiert werden muss. Aufgrund der sukzessiven Rückkehr von Mitarbeitenden vom JobCenter zu ihren Heimatkommunen ist zukünftig eher von der Notwendigkeit einer Ausweitung der bedarfsgerechten Ausbildung auszugehen. Damit einher geht ebenfalls, dass sich in absehbarer Zeit die Gesamtanzahl der zu betreuenden Auszubildenden nicht im prognostizierten Maß verringert. Es werden weiterhin ca. 60 Auszubildende sowie darüber hinaus berufsbegleitend in den Angestelltenlehrgängen durchschnittlich ca. 15 Mitarbeitende zu betreuen sein. Ebenso wird jährlich im Rahmen eines Sonderprojekts in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur 2 schwerbehinderten Jugendlichen eine Ausbildung beim Kreis Wesel ermöglicht. Die Betreuung dieser Auszubildenden gestaltet sich sehr zeitintensiv; derzeit werden 8 schwerbehinderte Jugendliche betreut. Daher ist auch nach dem Ausscheiden der derzeitigen Ausbildungsleiterin im Jahr 2014 weiterhin eine Vollzeitstelle für die Ausbildungsleitung erforderlich und die prognostizierte Minderung der derzeitigen 1,0-Stelle auf eine 0,5 Stelle kann nicht erfolgen. Der angestrebte Kumulativbetrag der Konsolidierung für die Jahre 2011 bis 2015 im Bereich der Ausbildung in Höhe von kann allerdings nach derzeitigem Erkenntnisstand mit ca sogar überschritten werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren gegenüber dem Personalrat, der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung wurden durchgeführt.

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