LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode Arbeitsbelastung der Rechtspfleger in Mecklenburg-Vorpommern
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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Gino Leonhard, Fraktion der FDP Arbeitsbelastung der Rechtspfleger in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Dem Vernehmen nach sollen die Rechtspfleger in Mecklenburg- Vorpommern unter chronischer Überlastung leiden. Die Arbeitsbelastung der Beamten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften habe in den letzten drei Jahren etwa um 50 bis 70 Prozent über dem Soll-Pensum der Vorjahre gelegen. 1. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Arbeitsbelastung der Rechtspfleger in Mecklenburg-Vorpommern? Die Belastung der Rechtspfleger wird nach Pebb y (Personalbedarfsberechnungssystem) gemessen. Hierbei handelt es sich um ein System zur Personalbedarfsberechnung für die deutschen Justizbehörden. Die Belastung pro Stelle im gehobenen Dienst liegt nach der aktuellen Berechnung für das Jahr 2008 bei durchschnittlich 0,96 Pensen bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie bei durchschnittlich 0,98 Pensen bei den Fachgerichtsbarkeiten. Bei der Berechnung des Personalbedarfs nach Pebb y werden Ausfallzeiten für Kuren, Beurlaubungen über ein Jahr (einschließlich Wehr- und Ersatzdienstzeiten), Elternzeiten über ein Jahr, Krankheiten, Beschäftigungsverbote wegen Mutterschutz und Dienstbefreiungen bereits berücksichtigt. Die Zahl der Planstellen ist ausreichend. Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. April 2009 beantwortet.
2 Drucksache 5/2358 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Die Belastung pro Kopf wurde für das Jahr 2008 mit durchschnittlich 1,26 Pensen bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie mit durchschnittlich 1,12 Pensen bei den Fachgerichtsbarkeiten ermittelt. Insbesondere die Belastung bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften ist hoch. Sie hat ihre ganz wesentliche Ursache in einem strukturbedingt überdurchschnittlich hohen Anteil an in Elterzeit befindlichen Rechtspflegerinnen. In Anbetracht dieser Sachlage hat sich das Justizministerium bereits 2008 entschlossen, 9 weitere Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger einzustellen. 2. Mit welchen Auswirkungen für die Rechtspfleger an den hiesigen Gerichten und Staatsanwaltschaften rechnet die Landesregierung durch die Finanz- und Wirtschaftskrise? Die Landesregierung sieht sich derzeit nicht in der Lage, die Folgen der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftslage abzuschätzen. Zunächst bleibt abzuwarten, wie sich die von Bund und Ländern ergriffenen konjunkturpolitischen Maßnahmen auswirken. 3. Welche Planstellenzahl für Rechtspfleger ist vor diesem Hintergrund notwendig und wie hoch ist die Planstellenzahl derzeit? Wie viele Personen sind derzeit tatsächlich im Dienst? Zurzeit gibt es 423 Planstellen für Beamte und 15 Stellen für Angestellte des gehobenen Dienstes. Diese Anzahl an Planstellen reicht für die bisher bekannte Zahl von Eingängen und laufenden Geschäftsausgaben aus. Tatsächlich im Dienst sind zurzeit insgesamt 397 Mitarbeiter des gehobenen Dienstes. Die sich ergebende Differenz beruht auf Abwesenheiten infolge Mutterschutz- und Elternzeiten, längerfristigen Erkrankungen und Abordnungen. 4. Welche Auswirkungen hat die etwaige Unterbesetzung auf die Dauer der Verfahren und die mögliche Qualität der Bearbeitung? Welche Nachteile entstehen dadurch den jeweiligen Verfahrensbeteiligten? Bei einer signifikanten Zunahme der Neueingänge in Rechtspflegergeschäften wäre mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen. Die Qualität der Ergebnisse würde aufgrund der jeweils anzuwendenden Verfahrensordnungen und der Kompetenz der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger durch einen Anstieg der Eingänge nicht berührt. Eine generelle Aussage zu eventuellen Nachteilen der Verfahrenbeteiligten ist aufgrund der jeweils individuellen Betroffenheit nicht möglich. 2
3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung kurz-, mittel- und langfristig, um die etwaige Überlastung der Rechtspfleger zu reduzieren bzw. zu beseitigen? Wegen der angespannten Personalsituation im Rechtspflegerbereich stimmte das Zentrale Personalmanagement (PeM) der externen Besetzung von 9 Rechtspflegerstellen im Jahre 2008 zu. Die Stellen wurden erstmalig im Amtsblatt von Mecklenburg-Vorpommern 2008, Seite 781, ausgeschrieben. Auf diese Ausschreibung konnten mangels ausreichend qualifizierter Bewerber lediglich 3 Stellen besetzt werden. Die restlichen Stellen wurden erneut im Amtsblatt von Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Februar 2009 ausgeschrieben. Für die Einstellung neuer Rechtspfleger wurde auch im Hinblick auf diese Stellen von der Möglichkeit einer Doppelbesetzung von Planstellen Gebrauch gemacht. Nach 8 Abs. 8 des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 vom 17. Dezember 2007 können unter anderem bei Mutterschutzzeiten, Elternzeiten, Zeiten des Wehr- bzw. Zivildienstes Planstellen für den Zeitraum der Freistellung mit einer weiteren Person besetzt werden. Sollte sich ein weiterer Stellenbedarf ergeben, müssten im Haushalt entsprechende Stellen eingewoben werden. 6. Welche Entlastung hat die Kooperation mit dem Hamburger Amtsgericht bisher gebracht, welche weiteren Kooperationen sind möglich? Durch Staatsvertrag vom 17. August 2005 wurde zwischen den Ländern Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts in Hamburg vereinbart. Das gemeinsame Mahngericht hat am 1. November 2005 seine Arbeit aufgenommen. Damit ist das Amtsgericht Hamburg als zentrales Mahngericht für sämtliche Mahnverfahren beider Länder zuständig. In dem Zeitraum Januar bis Oktober 2005 fielen in Mecklenburg-Vorpommern Mahnverfahren an. Das entspricht einem Rechtspflegerpensum von 2,5. Die Möglichkeit weiterer Kooperationen kann sich aus Gesprächen mit den norddeutschen Ländern ergeben, so z. B. durch einen gemeinsamen Staatsschutzsenat. 3
4 Drucksache 5/2358 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode 7. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung für die verstärkte Ausbildung von Rechtspflegern im Land? Für die Ausbildung von Rechtspflegeranwärtern stehen zurzeit 27 Stellen zur Verfügung. In der Vergangenheit wurden regelmäßig alle zwei Jahre 13 bzw. 14 Anwärter eingestellt haben 20 Mitarbeiter des mittleren Dienstes die Zulassung zur Rechtspflegerausbildung erhalten. Des Weiteren wurden 4 externe Auszubildende eingestellt. Hiervon sind noch 15 Mitarbeiter des mittleren Dienstes und 4 externe Bewerber in der Ausbildung. Die Laufbahnprüfung ist im September wurden 19 externe Bewerber und 4 Aufstiegsbeamte zur Rechtspflegerausbildung zugelassen sollen wiederum mehr als 14 Anwärter eingestellt werden. 8. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Rechtspfleger nach Beendigung der Ausbildung in Mecklenburg- Vorpommern zu halten? Es werden ausreichend Stellen (auch in Form von Doppelbesetzungen) für die Übernahme aller Rechtspflegeranwärter in ein Beamtenverhältnis auf Probe bereitgehalten. Den Wünschen der Rechtspflegeranwärter nach bestimmten Einsatzbereichen und Einsatzorten wird, soweit entsprechende Bedarfe bestehen, so weit wie möglich entgegengekommen. Hilfreich wird auch die zum 1. Januar 2010 eintretende Besoldungsangleichung sein. 9. Welche finanziellen Aufwendungen sind nach derzeitigem Planungsstand im Landeshaushalt 2010 und 2011 für den gesamten Bereich Rechtspfleger vorgesehen? Die in der Haushaltsplanung 2010/2011 vorgesehenen finanziellen Aufwendungen für den gesamten Bereich Rechtspfleger lassen sich mit vertretbarem Aufwand nicht ermitteln. Die Personalausgaben der Rechtspfleger werden bei den Titeln der Gruppe 422 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamten - Richter veranschlagt und nicht gesondert ausgewiesen. Entsprechendes gilt für andere Ausgaben. Die vom Finanzministerium ermittelten Jahreswerte für die Veranschlagung von Personalausgaben 2010/2011 liegen, abhängig von der Besoldungsstufe der Rechtspfleger, zwischen (Besoldungsgruppe A 9 gehobener Dienst) und (Besoldungsgruppe A 13 gehobener Dienst). Allein bei Zugrundelegung der niedrigsten Besoldungsgruppe A 9 müssen somit bei einer Anzahl von 438 Planstellen des gehobenen Dienstes Personalausgaben in Höhe von mindestens aufgewendet werden. 4
5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ Inwieweit erfolgte eine Berücksichtigung der Übertragung von richterlichen Aufgaben auf Rechtspfleger in der Pensenberechnung nach PEBB Y (Personalbedarfsberechnungssystem)? Mit Verordnung vom 11. Dezember 2007 (GVOBl. M-V 2008 S. 2) hat die Justizministerin die in 19 Abs. 1 Nr. 2-5 Rechtspflegergesetz benannten Angelegenheiten des Nachlassgerichts mit Wirkung zum auf die Rechtspfleger übertragen. Valide Zahlen für das Jahr 2008 liegen noch nicht vor. Der entsprechende Geschäftsanfall wird im Bereich der Rechtspfleger erstmals für das Jahr 2009 nach Pebb y erfasst. Der geschätzte Geschäftsanfall im Zeitpunkt der Übertragung der Nachlasssachen lag bei 0,75 Richterpensen. 5
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