Manz Ratgeber. Pension & Invalidität

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Manz Ratgeber. Pension & Invalidität"

Transkript

1

2 Manz Ratgeber Pension & Invalidität

3

4 Pension & Invalidität Alles über Ihre Rechte und Pflichten von Dr. Winfried Pinggera Dr. Walter Pöltner Dr. Einar Sladecek

5 Zitiervorschlag: Pinggera/Pöltner/Sladecek, Pension & Invalidität (2010) Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Sämtliche Angaben in diesem Ratgeber erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr; eine Haftung der Autoren sowie des Verlages ist ausgeschlossen. ISBN Buch: ISBN Ebook: MANZsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Wien Telefon: (01) World Wide Web: Datenkonvertierung und Satz: Anita Frühwirth/ Coverfoto: Horst Fischer imagepoint.biz

6 Vorwort Gerade in schwierigen Lebensabschnitten, etwa verursacht durch einen reduzierten Gesundheitszustand, brauchen die Menschen schnelle und unbürokratische Hilfe. Für die betroffenen Menschen erweist sich aber oft das zersplitterte, in verschiedene Behördenzuständigkeiten aufgeteilte und in unterschiedlichen Gesetzen geregelte Sozialrecht als dornenreicher, schwer verständlicher Weg zum Ziel. Dieser Ratgeber will in einem Teilbereich des Sozialrechts, im Bereich des Invaliditätsrechts, einen kleinen Beitrag zur Verständlichkeit des Systems sein und eine Hilfestellung durch den Behörden- und Paragraphendschungel anbieten. Als Schnelleinstieg beginnt dieser Ratgeber mit einer Hitliste aus der Sammlung jener Fragen, die im Rahmen der täglichen Arbeit an die Berater der Pensionsversicherungsanstalt gerichtet werden. Der zweite Teil des Buches behandelt ebenso im Frage- und Antwort-Stil die Grundlagen für die Erlangung einer Leistung aus dem Titel der geminderten Erwerbsfähigkeit. Im dritten Teil wird ein Überblick über die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung von diesen Ansprüchen gegeben. Ein Anhang mit den wichtigsten Formularen und Adressen soll den Leser bei der Verfolgung seiner Ansprüche unterstützen. Die verschiedenen im Ratgeber angeführten Eurobeträge werden in der Regel einer jährlichen Anpassung unterzogen. Die aktuellen Werte können Sie jederzeit unter abrufen. Wien, November 2009 Dr. Winfried Pinggera, Dr. Walter Pöltner, Dr. Einar Sladecek 5

7

8 Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis Fragen und Antworten Invaliditätspension auf einen Blick 1. Ich will in Pension gehen, ab wann kann ich das? Ich bin zu krank, um bis zum Erreichen der Alterspension (60/65 Jahre) zu arbeiten. Kann ich früher gehen? Ich bin krank und kann meinen Beruf nicht mehr ausüben muss ich mir eine leichtere Arbeit suchen? Wie lange muss ich krank sein, um in Pension gehen zu können? Wie alt muss ich sein, um einen Antrag auf Invaliditäts- Berufsunfähigkeitspension zu stellen? Ich habe mich in der Arbeit schwer verletzt und kann jetzt meinen Beruf nicht mehr ausüben. Was muss ich tun? Wo kann ich meinen Pensionsantrag stellen? Muss ich vorher zum Arzt gehen? Welche Unterlagen muss ich mitschicken? Wo und wie finden die medizinischen Untersuchungen statt? Wie lange dauert das Verfahren? Ich bin noch berufstätig, muss ich vorher meinen Beruf aufgeben? Was passiert mit meinem Dienstverhältnis während der befristeten Pension? Wie hoch ist die Pension? Muss man sich die Pension auf ein Konto überweisen 7

9 lassen, oder bekommt man sie auch bar nach Hause geschickt? Darf ich etwas dazuverdienen? Ändert sich die Zuverdienstmöglichkeit, wenn ich das Regelpensionsalter (60/65) erreicht habe? Ich habe Kinder, bekomme ich einen Zuschuss? Hat meine Frau einmal als Witwe einen Pensionsanspruch? Bekomme ich eine Ausgleichszulage zur Invaliditätspension? Wie wirken sich die Pensionsreformen der letzten Jahre auf meinen Pensionsanspruch aus? Was ist mit der Arbeitslosenversicherung kann ich, wenn ich einen Nebenjob hatte, eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bekommen? Das AMS hat gesagt ich bin berufsunfähig, bekomme ich automatisch die Pension? Ich habe einen Pensionsvorschuss des AMS wirkt sich das auf die Pension aus? Meine Pension wurde befristet worauf muss ich achten? Gilt mein Pensionsantrag als Krankenstand? Kann ich meine Invalidität unabhängig vom Pensionsantrag feststellen lassen? Ich habe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz 80 % MdE bin ich damit pensionsberechtigt? Was ist berufliche Rehabilitation? Was ist medizinische Rehabilitation? Was ist soziale Rehabilitation? Bekomme ich Pflegegeld, wenn ich in einer Invaliditätspension bin? Wenn ich in Österreich invalid bin, gilt das auch für meinen deutschen Pensionsanspruch? Wenn ich während meines Pensionsbezugs einen Arbeitsversuch mache ändert das meine Pensionshöhe?

10 34. Mein Invaliditätspensionsantrag wurde abgelehnt wann kann ich einen neuen Antrag stellen? Ich bin derzeit arbeitslos und bekomme eine Mietzinsbeihilfe und Sozialhilfe. Bleiben mir die im Fall der Invaliditätspension erhalten? Kann ich, wenn ich in Invaliditätspension bin, auch in Urlaub fahren oder ins Ausland übersiedeln? Wenn ich abgesehen von meiner Berufs unfähigkeit krank werde, wo bin ich kranken versichert? Invaliditäts-, Berufs- und erwerbsunfähigkeitspension I. Grundlagen A. Wen und unter welchen Umständen schützt die Pensionsversicherung? Wen schützt die Pensionsversicherung? Bei welchen Lebensumständen (Risiken) hilft die Pensionsversicherung? Welche Leistungen sind von der Pensionsversicherung zu erwarten? Wann schützt mich die Pensionsversicherung genau und wann ist sie zuständig? B. Begriffserklärungen Was bedeutet Berufsstand im Zusammenhang mit Invalidität? Worin liegt der Unterschied zwischen Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspension? Was bedeutet Berufsschutz? Was bedeutet der Begriff Anspruchsvoraussetzung? C. Voraussetzungen für die Pension Welche Anspruchsvoraussetzungen müssen für einen Anspruch auf Invaliditätspension erfüllt werden? Wie kann ein Antrag gestellt werden? Wie viele Versicherungsmonate müssen für eine Invaliditätspension erworben werden?

11 4. Was ist der Unterschied zwischen Versicherungs- und Beitragsmonaten? II. Abgrenzung der Pensionsversicherung von anderen Bereichen der sozialen Sicherheit A. Pensionsversicherung und Krankenversicherung Warum können Versicherte bei langen/wiederkehrenden Krankenständen nicht einfach in Invaliditätspension gehen? Können lange Krankheiten einen Anspruch auf Invaliditätspension bewirken? Können schwere Gehbehinderungen zu einer I nvaliditätspension führen? B. Pensionsversicherung und Unfallversicherung Ist mit dem Anspruch auf Versehrtenrente auch ein Anspruch auf Invaliditätspension verbunden? C. Pensionsversicherung und Arbeitsmarkt verwaltung Spielt die mangelnde Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen beim Anspruch auf Invaliditätspension eine Rolle? Spielt die Gefahr drohender Arbeitslosigkeit bei der Zuerkennung einer Invaliditätspension eine Rolle? Ist das Erfordernis eines besonders ausgestatteten Arbeitsplatzes für den Anspruch auf Invaliditätspension wichtig? Wegen bestimmter Leidenszustände kann schon länger keine Arbeit mehr gefunden werden. Reicht das für einen Anspruch auf Invaliditätspension? Werden als arbeitslos gemeldete Personen, die einen Antrag auf Invaliditätspension gestellt haben, noch vom AMS vermittelt? Wie hoch ist der Pensionsvorschuss? D. Pensionsversicherungsanstalten und Bundesamt für Soziales und Behinderung (BSB) Hilft ein Bescheid vom Bundesamt für Soziales und 10

12 Behinderung, bei dem eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) festgestellt worden ist? III. Mitwirkungspflichten der Versicherten Kann die PVA einen Anspruch mit der Begründung ablehnen, dass der Gesundheitszustand verbesserbar wäre? Sind die Versicherten zur Beschaffung von Hilfsmitteln (Prothesen, Auto) verpflichtet? IV. Allgemeine Fragen zur Invaliditätspension A. Befristete und unbefristete Pension Warum wird immer nur eine befristete Pension zuerkannt? Was ist bei gleichbleibendem Gesundheitszustand, wenn die Befristung der Pension ausläuft? Was wird bei der Weitergewährung der befristeten Pension geprüft? Gibt es eine unbefristete Invaliditätspension? Gibt es auch eine Invaliditätspension für einen geringeren Zeitraum als ein halbes Jahr? B. Anspruchsvoraussetzungen Werden persönliche Gründe bei der Beurteilung der Invalidität berücksichtigt? Gibt es auch eine Invaliditätspension ohne gesund - heitliche Einschränkungen als Voraussetzung? Es bestünde schon Anspruch auf Alterspension. Kann dennoch ein Antrag auf Invaliditätspension gestellt werden? Ist der Erwerb einer Invaliditätspension auch möglich, wenn schon vor Eintritt in das Erwerbsleben, Invalidität bestanden hat? Gibt es eine Invaliditätspension für Kinder (Waisen)? Ist die Aufgabe der versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit eine Voraussetzung für den Anspruch auf Invaliditätspension? Ist Invaliditätspension auch möglich, wenn man durch 11

13 Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation zu bestimmten Tätigkeiten befähigt worden ist, diese aber nicht mehr ausüben kann? Kann zu einer Invaliditätspension dazuverdient werden? C. Feststellung der Invalidität und Antrag Wann ist ein neuerlicher Antrag bei Ablehnung durch die Pensionsversicherungsanstalt möglich? Können Versicherte vorsorglich feststellen lassen, ob sie invalid sind? V. Die Invaliditätspension der Arbeiter A. Gelten für alle ArbeiterInnen die gleichen Regelungen? B. Wann gelten Versicherte als ArbeiterInnen mit einem erlernten Beruf? Was ist ein Lehrberuf? Was bedeutet der Berufsschutz der Arbeiterin und des Arbeiters mit erlerntem Beruf für die Invaliditätspension? Was bedeutet, dass man innerhalb seines Berufs auf Teiltätigkeiten verwiesen werden kann? Wird den Versicherten eine Nachschulung zugemutet, um beispielsweise Spezialkenntnisse zu erwerben? Was bedeutet, dass der Beruf überwiegend auch ausgeübt werden muss? Hindert die Tatsache, dass eine Arbeiterin in einem Betrieb aus sozialen Überlegungen auf einen leichteren Arbeitsplatz versetzt wurde, den Anspruch auf Invaliditätspension? C. Wann ist ein Beruf angelernt? Wann gelten Tätigkeiten als angelernt und sind somit einem erlernten Beruf gleichzuhalten? Was sind die Konsequenzen der Anerkennung als angelernter Beruf? D. Was bedeutet der Begriff des/der ungelernte/n ArbeiterIn?

14 1. Spielt die bisher ausgeübte Tätigkeit von nicht - qualifizierten ArbeiterInnen bei der Beurteilung eines Invaliditätsanspruchs eine Rolle? Warum gibt es keine Invaliditätspension, wenn im Umkreis des Wohnsitzes keine freien Arbeitsplätze vorhanden sind? Unter welchen Umständen kann eine ungelernte Arbeiterin oder ein ungelernter Arbeiter in Invaliditätspension gehen? Spielt die Möglichkeit der Erzielung einer bestimmten Einkommenshöhe eine Rolle? Verbesserte Zugangsbedingungen für ungelernte ArbeiterInnen mit Vollendung des 57. Lebensjahres Kann die Pensionsversicherung einen Antrag auf Invaliditätspension mit dem Argument ablehnen, dass noch Teilzeitarbeit möglich ist? E. Schnittstelle ArbeiterInnen und Angestellte Kann eine Arbeiterin oder ein Arbeiter auf Angestelltentätigkeiten verwiesen werden? Eine Arbeiterin wird im Dienstverhältnis als Angestellte geführt, tatsächlich übt sie aber weiter Arbeitertätigkeiten aus, was gilt? VI. Die Berufsunfähigkeitspension der Angestellten Wann sind ArbeitnehmerInnen Angestellte? Wie unterscheidet sich die Invalidität (Arbeiter) von der Berufsunfähigkeit (Angestellte)? Welchen Berufsschutz haben Angestellte? Kann Angestellten die Berufsunfähigkeitspension mit der Begründung verweigert werden, sie könnten noch Arbeitertätigkeiten verrichten? Was bedeutet der Begriff unzumutbarer sozialer Abstieg? Wie wirkt sich eine Verwendungsänderung im Betrieb auf die Chancen für eine Berufsunfähigkeitspension aus?

15 7. Wie wird beurteilt, wenn sowohl (qualifizierte) ArbeiterIn nentätigkeiten als auch Angestelltentätigkeiten vorliegen? VII. Die Erwerbsunfähigkeitspension der Selbständigen nach dem GSVG A. Was bedeutet der Begriff Erwerbsunfähigkeit bei den Selbständigen? B. Wie weit werden krankheitsbedingte Ausfälle bei Selbständigen berücksichtigt? C. Was ändert sich bei der Erwerbsunfähigkeitspension bei Selbständigen ab Vollendung des 50. Lebensjahres? Was versteht man unter der Notwendigkeit der persönlichen Arbeitsleistung? Welche Tätigkeiten kann die Pensionsversicherung anführen, die im Vergleich zur bisher ausgeübten Tätigkeiten noch zumutbar ist? Spielt die Gefahr des Verlusts des Betriebs von S elbständigen bei der Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension eine Rolle? D. Muss die selbständige Erwerbstätigkeit bei Antritt einer Erwerbsunfähigkeitspension aufgegeben werden? VIII. Die Erwerbsunfähigkeitspension der Bauern und Bäuerinnen Muss der landwirtschaftliche Betrieb aufgegeben werden, um eine Erwerbsunfähigkeitspension zu erhalten? IX. Die Invaliditätspension bei Erreichung des 57. Lebensjahres Wann kann die Pensionsversicherung nicht mehr argumentieren, dass eine andere Tätigkeit zumutbar wäre? Kann der Berufsschutz mit 57 durch Zeiten der Arbeitslosigkeit verloren gehen? Können noch andere Zeiten das Eintreten des besonderen Tätigkeitsschutzes mit 57 verhindern?

16 4. Wie wirkt sich das Zusammenfallen von selbständiger und unselbständiger Tätigkeit auf die Regelung mit 57 aus? Gilt diese Pensionsart für Selbständige sowie Bauern und Bäuerinnen? X. Die Rehabilitation Für welche Personen leistet die Pensionsversicherung Rehabilitation? Warum umfasst der Antrag auf Invaliditätspension auch gleichzeitig einen Antrag auf Rehabilitation? Gibt es einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation? Unter welchen Voraussetzungen gewähren die Pensionsversicherungsanstalten Rehabilitation? Was ist das Rehabilitationsziel? Was versteht man unter medizinischer Rehabilitation? Ist bei (stationären) Rehabilitationsaufenthalten eine Zuzahlung von den Versicherten zu leisten? Was versteht man unter beruflicher Rehabilitation? Wird während der Rehabilitation auch eine Geldleistung gezahlt? XI. Exkurs: Die Höhe der Pension A. Gibt es eine Hilfestellung, wenn die Invaliditätspension sehr gering ist? B. Gibt es Geldaushilfen bei besonders schwierigen finanziellen Situationen? DAS SOZIALGERICHTSVERFAHREn I. Grundsätzliche Bestimmungen A. Das Arbeits- und Sozialgericht Was ist das Arbeits- und Sozialgericht? Wie entscheiden die Arbeits- und Sozialgerichte? Ab wann sind die Arbeits- und Sozialgerichte entscheidungsbefugt? Wie beginnt das gerichtliche Pensionierungs verfahren?

17 5. Welches ASG ist für mich zuständig? Braucht man vor dem Sozialgericht einen Anwalt? II. Von der Klage bis zum Urteil A. Die Klage Unter welcher Voraussetzung kann man eine Klage beim Sozialgericht einbringen? Wann muss man die Klage einbringen? Welche Auswirkung hat eine Klage? Bekomme ich noch eine Leistung, wenn ich nur die im Bescheid festgesetzte Höhe der Leistungen bekämpfe? B. Was ist Verfahrenshilfe? Wer bewilligt die Verfahrenshilfe? Wird im Verfahren 1. Instanz Verfahrenshilfe bewilligt? C. Kann man einen Richter ablehnen? D. Vom Antrag bis zum Urteil Wo ist die Klage einzubringen? Kann man etwas tun, wenn man die Klagsfrist versäumt hat? Muss die Klage eine bestimmte Form oder einen bestimmten Inhalt haben? Brauche ich zur Einbringung der Klage einen Vertreter? Was sollte ich bei einer Klage beachten? E. Die Klagebeantwortung und die Vorlage des Pensionsaktes Kann das Gericht auch ohne Klagebeantwortung medizinische Sachverständige bestellen? F. Bestellung der Gerichtssachverständigen Kann der Kläger die Auswahl des Sachverständigen beeinflussen? Kann die Pensionsversicherung die Auswahl des Sachverständigen beeinflussen? Können sich die Parteien auf einen Sachverständigen einigen?

18 4. Kann ein Sachverständiger abgelehnt werden? Kann das Gericht anstelle eines bereits beauftragten Sachverständigen einen anderen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen? Wer bezahlt den Sachverständigen? G. Das Gutachten Wie ist ein Gutachten aufgebaut? Müssen alle vom Kläger behaupteten Leiden im Gutachten erwähnt werden? Kann der Sachverständige zu anderen Schluss - folgerungen als der behandelnde Arzt kommen? Kann der Sachverständige zu anderen Schlussfolgerungen als der begutachtende Arzt der Pensionsversicherung kommen? Müssen alle ärztlichen Gutachter zu denselben Schlüssen bezüglich der Arbeitsfähigkeit des Pensionswerbers kommen? Was passiert bei widersprüchlichen Schluss - folgerungen? Wann holt der Vorsitzende weitere Gutachten aus demselben Fachgebiet ein? Kann die Einholung weiterer Gutachten aus dem selben Fachgebiet beantragt werden? Wann müssen weitere Gutachten eingeholt werden? Was ist ein berufskundliches Gutachten? Wann wird ein berufskundliches Gutachten eingeholt?. 145 H. Die mündliche Streitverhandlung Verfahrensleitung Vorbringen der Parteien Die einzelnen Beweismittel Erklärungen der Parteien zu den Beweisanträgen und Beweismitteln Beweiswürdigung Zwischenfälle während des Verfahrens

19 I. Verfahrensbeendigung Zurückziehung Vergleich Urteil J. Gebühren und Kosten III. Das Verfahren in 2. Instanz A. Berufung Brauche ich im Berufungsverfahren einen Vertreter? Bekomme ich einen Vertreter, wenn ich mir selbst keinen leisten kann? B. Berufungsbeantwortung C. Mündliche Berufungsverhandlung D. Berufungsentscheidung IV. Das Verfahren in 3. Instanz A. Revision Brauche ich im Revisionsverfahren einen Vertreter? Bekomme ich einen Vertreter, wenn ich mir selbst keinen leisten kann? B. Revisionsbeantwortung C. Revisionsentscheidung D. Exkurs V. Anhang I. Muster II. Adressen der Pensions versicherungsträger III. Adressen der Arbeits- und Sozialgerichte IV. Formulare V. Stichwortverzeichnis

20 Abkürzungsverzeichnis Abs. AlVG AMS APG ASG ASGG ASoK ASVG BGBl. BMSK BPGG BSB BSVG BVA DRdA FSVG GSVG i.d.r. LG LGfSt LGfZRS MdE OGH OLG PV PVA Rp SSV-NF Absatz Arbeitslosenversicherungsgesetz Arbeitsmarktservice Allgemeines Pensionsgesetz Arbeits- und Sozialgericht Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz Arbeits- und Sozialrechtskartei Allgemeines Sozialversicherungsgesetz Bundesgesetzblatt Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz Bundespflegegeldgesetz Bundesamt für Soziales und Behinderung Bauern-Sozialversicherungsgesetz Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter Das Recht der Arbeit (Zeitschrift) Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz in der Regel Landesgericht Landesgericht für Strafsachen Landesgericht für Zivilrechtssachen Minderung der Erwerbsfähigkeit Oberster Gerichtshof Oberlandesgericht Pensionsversicherung Pensionsversicherungsanstalt Rechtspraktikant Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Sozialrechtssachen 19

21 Abkürzungsverzeichnis SVA SVB VAEB ZAS ZPO Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft Sozialversicherung der Bauern Versicherungsanstalt der Eisenbahn und Bergbau Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht Zivilprozessordnung 20

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis FRAGEN UND ANTWORTEN INVALIDITÄTSPENSION AUF EINEN BLICK

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis FRAGEN UND ANTWORTEN INVALIDITÄTSPENSION AUF EINEN BLICK INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 19 41 FRAGEN UND ANTWORTEN INVALIDITÄTSPENSION AUF EINEN BLICK 1. Ich will in Pension gehen, ab wann kann ich das? 22 2. Ich bin zu krank, um bis zum

Mehr

Pension & Invalidität

Pension & Invalidität RATGEBER Plus: Die wichtigsten Formulare und Adressen Pinggera/Pöltner/Sladecek Pension & Invalidität Alles über Ihre Rechte und Pflichten 2. Auflage recht.verständlich Manz Ratgeber Pension & Invalidität

Mehr

Workshop Invaliditätspension

Workshop Invaliditätspension Workshop Invaliditätspension 3.11.2008 AGENDA Zu den Arbeitsgesprächen Invalidität im Wandel 2008 Anspruchsvoraussetzungen zur IP Die IP als Teilpension Pension und Ausgleichszulage Die Hinterbliebenenpension

Mehr

Das Risiko Arbeitsunfähigkeit in der Sozialversicherung

Das Risiko Arbeitsunfähigkeit in der Sozialversicherung Das Risiko Arbeitsunfähigkeit in der Sozialversicherung 16. Juni K.R. Pirich Pensionsversicherungsanstalt Arbeitsunfähigkeit in der Pensionsversicherung Determinanten Gesetzliche Bestimmungen Antragsverhalten

Mehr

Menschen zwischen Arbeitsmarktservice und Pensionsversicherungsträger

Menschen zwischen Arbeitsmarktservice und Pensionsversicherungsträger Menschen zwischen Arbeitsmarktservice und Pensionsversicherungsträger März 2006 1 LeistungsbezieherInnen beim AMS Salzburg im Vergleich: Auf 6 BezieherInnen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe fällt

Mehr

Gesetzliche Pensionsversicherung. Continentale Lebensversicherung a. G.

Gesetzliche Pensionsversicherung. Continentale Lebensversicherung a. G. Gesetzliche Pensionsversicherung Gesetzliche Pensionsversicherung Invaliditätspension Pensionsversicherung der Arbeiter (ASVG) Berufsunfähigkeitspension Pensionsversicherung der Angestellten (ASVG) Erwerbsunfähigkeitspension

Mehr

Ich gehe in Pension. Informationen zum Pensionsantritt. Mag. Gabriele Hebesberger, Dr. Raphael Wimmer Stand:

Ich gehe in Pension. Informationen zum Pensionsantritt. Mag. Gabriele Hebesberger, Dr. Raphael Wimmer Stand: Ich gehe in Pension Informationen zum Pensionsantritt Mag. Gabriele Hebesberger, Dr. Raphael Wimmer Stand: 2016-04 Inhaltsverzeichnis 1. Welcher Versicherungsträger ist zuständig?... 3 2. Einholung von

Mehr

Ich gehe in Pension. Informationen zum Pensionsantritt. Mag. Gabriele Hebesberger, Dr. Raphael Wimmer Stand:

Ich gehe in Pension. Informationen zum Pensionsantritt. Mag. Gabriele Hebesberger, Dr. Raphael Wimmer Stand: Ich gehe in Pension Informationen zum Pensionsantritt Mag. Gabriele Hebesberger, Dr. Raphael Wimmer Stand: 2017-06 Inhaltsverzeichnis 1. Welcher Versicherungsträger ist zuständig?... 3 2. Einholung von

Mehr

20. Bin ich verpflichtet, Arbeitgeberinnen über meine Begünstigteneigenschaft zu informieren und können damit auch Nachteile verbunden sein? Ka

20. Bin ich verpflichtet, Arbeitgeberinnen über meine Begünstigteneigenschaft zu informieren und können damit auch Nachteile verbunden sein? Ka Inhaltsverzeichnis Kapitel I: Probleme am Arbeitsplatz 1. Muss ich den Arbeitgeberinnen meine Krebserkrankung mitteilen? 15 2. Was passiert, wenn ich wegen meiner Erkrankung nicht mehr die volle Leistung

Mehr

Wiedereingliederungsmaßnahmen in der Arbeitslosenversicherung. Hon. Prof. Dr. Rudolf Müller

Wiedereingliederungsmaßnahmen in der Arbeitslosenversicherung. Hon. Prof. Dr. Rudolf Müller Wiedereingliederungsmaßnahmen in der Arbeitslosenversicherung Hon. Prof. Dr. Rudolf Müller Überblick Das BudgetbegleitG 2011 Das SRÄG 2012 39b AlVG persönl. Geltungsbereich [Berufliche und medizinische

Mehr

Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension

Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension 3 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: [email protected]

Mehr

2. Möglichkeiten der Pensionierung

2. Möglichkeiten der Pensionierung 2.1. Einleitung 2. Möglichkeiten der Pensionierung In Bezug auf die Möglichkeiten, in Pension zu gehen, bestehen gravierende Unterschiede zwischen Beamten und Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis auf

Mehr

Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension für ab 1964 Geborene

Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension für ab 1964 Geborene Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension für ab 1964 Geborene Rechtslage Neu ab 1.1.2014 Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 (SRÄG 2012) wurde am 10. Jänner 2013 im Bundesgesetzblatt I Nr. 3/2013 veröffentlicht

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Pensionsversicherungsträger 10. II. Versicherungsmonate.. 15

Inhaltsverzeichnis. I. Pensionsversicherungsträger 10. II. Versicherungsmonate.. 15 Inhaltsverzeichnis I. Pensionsversicherungsträger 10 II. Versicherungsmonate.. 15 A. Gemeinsame Bestimmungen für Unselbständige und für Selbständige... 15 1. Allgemeines 15 2. Monate einer freiwilligen

Mehr

SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN DER MEDIZINISCHEN UND BERUFLICHEN REHABILITATION

SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN DER MEDIZINISCHEN UND BERUFLICHEN REHABILITATION 1 SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN DER MEDIZINISCHEN UND BERUFLICHEN REHABILITATION UPDATE Rehabilitation 2014 Allgemeines zu Rehabilitation und Pensionsreformen 2 Zur Historik 3 Rehabilitation

Mehr

Die Pensionen ab dem Jahr 2009

Die Pensionen ab dem Jahr 2009 Die Pensionen ab dem Jahr 2009 für Arbeiter Angestellte Freie Dienstnehmer Selbständige Bauern Mit Brutto-Netto-Tabelle nach der Steuerreform 2009 von Dr. Erika Marek A 255586 Inhaltsverzeichnis I. Pensionsversicherungsträger

Mehr

III. Leistungen der Pensionsversicherung

III. Leistungen der Pensionsversicherung III. Leistungen der Pensionsversicherung A. Allgemeines III. Leistungen der Pensionsversicherung A. Allgemeines 1. Pensionsantrag Was muss man über die Antragstellung wissen? Das Verfahren zur Feststellung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XIII Erster Abschnitt: Grundlegung... 1 1. Begriff und Zweck des Sozialrechts... 1 2. Historische Entwicklung... 3 3. Stellung des Sozialrechts in der Rechtsordnung...

Mehr

1474 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

1474 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP 1 von 5 1474 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern- Sozialversicherungsgesetz,

Mehr

Vorzeitige Alterspension

Vorzeitige Alterspension Vorzeitige Alterspension Langzeitversicherungspensionen 2 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: [email protected]

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2004 Stichtag: 1. Jänner 2004 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 61. Novelle B-KUVG

Mehr

Allgemeines über die Schwerarbeitspension

Allgemeines über die Schwerarbeitspension Schwerarbeitspension Die Schwerarbeitspension gilt grundsätzlich für Männer und Frauen, die über eine bestimmte Dauer unter psychisch und physisch besonders belastenden Bedingungen Schwerarbeit geleistet

Mehr

Rückversicherung von Pensionsleistungen Mag. a Ingeborg Beck. Informationsveranstaltung Rückversicherung 27.10.2015

Rückversicherung von Pensionsleistungen Mag. a Ingeborg Beck. Informationsveranstaltung Rückversicherung 27.10.2015 von Pensionsleistungen Mag. a Ingeborg Beck Informationsveranstaltung 27.10.2015 Waisenpension Voraussetzungen für die Waisenpension sind: Tod eines Elternteiles ( Versicherungsfall ), das Vorliegen einer

Mehr

September 2017 Richard Medlitsch 1

September 2017 Richard Medlitsch 1 Richard Medlitsch 1 Rehabilitation in der Pensionsversicherung (medizinisch, beruflich, sozial) FIT2WORK R4I (Reha for Integration) Richard Medlitsch 2 medizinische Maßnahmen / 302 ASVG berufliche Maßnahmen

Mehr

gefasst: Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.

gefasst: Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. 10 ObS 139/09b Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Schramm sowie

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2018 Stichtag: 1. Jänner 2018 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 88. Novelle B-KUVG in der Fassung der 41. Novelle GSVG in der Fassung der 45.

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2018 Stichtag: 1. Jänner 2018 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 88. Novelle B-KUVG in der Fassung der 41. Novelle GSVG in der Fassung der 45.

Mehr

Personenbezogene Statistiken 2015

Personenbezogene Statistiken 2015 STATISTIKEN 2015 NEUE WEGE Personenbezogene Statistiken 2015 Die Ergebnisse für 2015 zeigen u. a., dass 3.438.000 beschäftigten Personen 3.480.000 Beschäftigungsverhältnisse gegenüberstehen; 13,9 Prozent

Mehr

Tiroler Ärztetage Praxiszurücklegungsseminar Pensionsversicherung nach dem ASVG und FSVG

Tiroler Ärztetage Praxiszurücklegungsseminar Pensionsversicherung nach dem ASVG und FSVG Ärztekammer für Tirol Tiroler Ärztetage 2017 Praxiszurücklegungsseminar Pensionsversicherung nach dem ASVG und FSVG 1 Prinzipien Mehrfachversicherung gleichzeitig mehrere Erwerbstätigkeiten z.b. als -

Mehr

NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT

NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT Die freiwilligen Versicherungen in der Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Für den Fall, dass keine versicherungspflichtige

Mehr

I-Pension neu! Anstieg psychischer Erkrankungen

I-Pension neu! Anstieg psychischer Erkrankungen 1 I-Pension neu! Seit 01. Jänner 2014 wird die Invaliditätspension, bekannt als I-Pension, neu geregelt, was viele Betroffene verunsichert zurücklässt. Um Aufklärung zu schaffen und die Maßnahmen kritisch

Mehr

Pensionsantragsteller

Pensionsantragsteller Pensionsantragsteller / innen 19 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: [email protected] www.pensionsversicherung.at

Mehr

Reform des Invaliditätspensionsrechts

Reform des Invaliditätspensionsrechts Reform des Invaliditätspensionsrechts (SRÄG 2012, BGBl. I 3/2013, SVÄG 2013, BGBl I 86/2013) Mit 1.1.2014 tritt eine umfassende Reform des Invaliditätspensionsrechts in Kraft. Ziel dieser Reform ist, Menschen

Mehr

Konrad Grillberger. Osterreichisches Sozialrecht. Vierte, neubearbeitete Auflage. Springers Kurzlehrbiicher der Rechtswissenschaft

Konrad Grillberger. Osterreichisches Sozialrecht. Vierte, neubearbeitete Auflage. Springers Kurzlehrbiicher der Rechtswissenschaft Konrad Grillberger Osterreichisches Sozialrecht Vierte, neubearbeitete Auflage Springers Kurzlehrbiicher der Rechtswissenschaft SpringerWienNewYork Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis XIII 1. Abschnjtt.

Mehr

Pension am Konto - (k)eine Kunst?

Pension am Konto - (k)eine Kunst? Pension am Konto - (k)eine Kunst? Die gesetzliche Pensionsversicherung Ein Informationsservice der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Stand März 2017 GESUND IST GESÜNDER www.svagw.at

Mehr

Personenbezogene Statistiken 2014

Personenbezogene Statistiken 2014 NEUE WEGE STATISTIKEN 2014 NAN - Fotolia.com Personenbezogene Statistiken 2014 Der folgende Artikel gibt einen umfassenden statistischen Überblick über Mehrfachversicherungen in der österreichischen Sozialversicherung.

Mehr

Rehabilitation und Pensionsversicherung

Rehabilitation und Pensionsversicherung Symposium Neue Rolle der Rehabilitation in der Sozialversicherung Reintegration in den Arbeitsmarkt Rehabilitation und Pensionsversicherung Medizin. Rehabilitation unter 5 / über 5 4. 35. 3. Medizinische

Mehr

Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang zur Pension

Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang zur Pension Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang zur Pension von Andreas Gerhartl 1. Auflage Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang zur Pension Gerhartl schnell und portofrei

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 10 ObS 27/03y

IM NAMEN DER REPUBLIK. 10 ObS 27/03y IM NAMEN DER REPUBLIK 10 ObS 27/03y 2 10 ObS 27/03y Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer

Mehr

Sozialversicherungsanstalt der Bauern

Sozialversicherungsanstalt der Bauern System der Sozialversicherungen (BSVG u. ASVG) für die DienstgeberInnen und DienstnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft in Österreich Sozialversicherungsanstalt der Bauern 1 Sozialer Schutz für

Mehr

Personenbezogene Statistiken 2016

Personenbezogene Statistiken 2016 STATISTIK 206 Fotolia.com Personenbezogene Statistiken 206 Die Ergebnisse für 206 zeigen unter anderem, dass 3.484.000 beschäftigten Personen 3.526.000 Beschäftigungsverhältnisse gegenüberstehen; 3,9 Prozent

Mehr

A. Pensionsberechnung nach dem Bemessungsgrundlagensystem

A. Pensionsberechnung nach dem Bemessungsgrundlagensystem A. Pensionsberechnung nach dem Bemessungsgrundlagensystem 1. Allgemeines Für alle Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren wurden, wird die Pension ausschließlich nach dem Bemessungsgrundlagensystem

Mehr

Schwerarbeitspension

Schwerarbeitspension Schwerarbeitspension 21 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: [email protected] www.pensionsversicherung.at

Mehr

SOZIAL- VERSICHERUNGS- RECHT

SOZIAL- VERSICHERUNGS- RECHT SOZIAL- VERSICHERUNGS- RECHT Stefan STEIGER 9/2017 Nr.: 127 Einführung in das Sozialversicherungsrecht StB Dr. Stefan Steiger Auflage September 2017 Einführung in das Sozialversicherungsrecht Allgemeiner

Mehr

SOZIAL- VERSICHERUNGS- RECHT

SOZIAL- VERSICHERUNGS- RECHT SOZIAL- VERSICHERUNGS- RECHT Stefan STEIGER 8/2016 Nr.: 127 Einführung in das Sozialversicherungsrecht StB Dr. Stefan Steiger Auflage August 2016 Einführung in das Sozialversicherungsrecht Allgemeiner

Mehr

Sozialrechts- Änderungsgesetz 2012 (SRÄG G 2012)

Sozialrechts- Änderungsgesetz 2012 (SRÄG G 2012) Sozialrechts- Änderungsgesetz 2012 (SRÄG G 2012) FACTS Erwerbsaustritt in IP/BUP fast 4 Jahre früher als Anfang der 70er Jahre: M: 59,2 / F: 57,3* Erwerbsbeteiligung Älterer ist eine der niedrigsten im

Mehr

Schwerarbeitspension

Schwerarbeitspension Schwerarbeitspension 21 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: [email protected] www.pensionsversicherung.at

Mehr

Invalidität - neu. Dr. Johannes Pflug. Invalidität - neu/ Dr. Pflug

Invalidität - neu. Dr. Johannes Pflug. Invalidität - neu/ Dr. Pflug Invalidität - neu Dr. Johannes Pflug Invalidität neu Wegfall befristeter Invaliditäts(Berufsunfähigkeits)pensionen für Personen, die am 1.1.2014 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Aufhebung

Mehr

Neue Perspektiven - Erfahrungen aus dem Case Management mit Rehageld-BezieherInnen

Neue Perspektiven - Erfahrungen aus dem Case Management mit Rehageld-BezieherInnen Juni 2013 / rum Neue Perspektiven - Erfahrungen aus dem Case Management mit Rehageld-BezieherInnen Kongress Integrierte Versorgung: Neu Denken Innovativ Handeln 7. Mai 2014, FH OÖ Fakultät für Gesundheit

Mehr

1. SOZIALVERSICHERUNG

1. SOZIALVERSICHERUNG 1.1. KRANKENVERSICHERUNG Die Krankenversicherung trifft Vorsorge: 1. SOZIALVERSICHERUNG für die Früherkennung von Krankheiten: Jugendlichenuntersuchungen und Vorsorge-(Gesunden-)untersuchungen; für den

Mehr

Artikel X1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (77. Novelle zum ASVG)

Artikel X1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (77. Novelle zum ASVG) 1 von 8 Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Nachtschwerarbeitsgesetz

Mehr

Präambel. zum Bericht gem. 79c ASVG berufliche Rehabilitation für das Jahr 2011

Präambel. zum Bericht gem. 79c ASVG berufliche Rehabilitation für das Jahr 2011 Präambel zum Bericht gem. 79c ASVG berufliche Rehabilitation für das Jahr 2011 Gem. 79c ASVG hat der Hauptverband jährlich, erstmalig für das Kalenderjahr 2011, bis zum 30. September einen Bericht über

Mehr

Beilage Nr. 23/2006 LG /0001 ENTWURF. eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird

Beilage Nr. 23/2006 LG /0001 ENTWURF. eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird Beilage Nr. 23/2006 LG 01950-2006/0001 ENTWURF eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird Entwurf: Gesetz, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird Der Wiener

Mehr

10905/AB XXIV. GP. Eingelangt am Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

10905/AB XXIV. GP. Eingelangt am Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. 10905/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 1 von 32 10905/AB XXIV. GP Eingelangt am 16.05.2012 BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Anfragebeantwortung Ich beantworte

Mehr

Agenda. Abteilung Versicherung, Rente und Rehabilitation - - Stand:

Agenda. Abteilung Versicherung, Rente und Rehabilitation - - Stand: Agenda Rente wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Erwerbsminderung und Hinzuverdienst Grundsicherung Altersrente für schwerbehinderte

Mehr

16. WEGE DES ÜBERTRITTS IN DIE PENSION. Inhalt BMASK. Michaela Mayer-Schulz Johann Stefanits

16. WEGE DES ÜBERTRITTS IN DIE PENSION. Inhalt BMASK. Michaela Mayer-Schulz Johann Stefanits 16. WEGE DES ÜBERTRITTS IN DIE PENSION Michaela Mayer-Schulz Johann Stefanits BMASK Inhalt 16.1 Einleitung....326 16.2 Statistische Informationen und methodische Anmerkungen...327 16.2.1 Erstmalige Pensionsneuzuerkennungen...327

Mehr

BASIS-VORTRAG-BERUFSUNFÄHIGKEIT

BASIS-VORTRAG-BERUFSUNFÄHIGKEIT BASIS-VORTRAG-BERUFSUNFÄHIGKEIT SIE BRAUCHEN KEIN MITLEID. SIE BRAUCHEN HILFE UND LÖSUNGEN. BERUFSUNFÄHIG Zu krank für den Job: Viele bleiben auf der Strecke Mag. Jürgen E. Holzinger, Obmann des Vereins

Mehr

SOZIALVERSICHERUNG. Die entsprechenden Anträge sind beim zuständigen Krankenversicherungsträger einzubringen.

SOZIALVERSICHERUNG. Die entsprechenden Anträge sind beim zuständigen Krankenversicherungsträger einzubringen. 1.1. KRANKENVERSICHERUNG Die Krankenversicherung trifft Vorsorge: SOZIALVERSICHERUNG für die Früherkennung von Krankheiten: Jugendlichenuntersuchungen und Vorsorge-(Gesunden-)untersuchungen; für den Versicherungsfall

Mehr

SCHWERARBEIT PFLEGE? MAG. FRANJO MARKOVIC I

SCHWERARBEIT PFLEGE? MAG. FRANJO MARKOVIC I SCHWERARBEIT PFLEGE? MAG. FRANJO MARKOVIC I 30.11.2017 Schwerarbeit Pflege? I 30.11.2017 I Folie Nr. 2 INHALTSVERZEICHNIS Alterspension Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension Schwerarbeitspension

Mehr

Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension

Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension 3 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: [email protected]

Mehr

Berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation

Berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation Berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation fit2work 18 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail:

Mehr

Berufliche Rehabilitation statt Invaliditätspension

Berufliche Rehabilitation statt Invaliditätspension Berufliche Rehabilitation statt Invaliditätspension 1. Ursachen für Frühpensionierungen 48 2. Berufliche Rehabilitation 49 3. Beteiligung des Arbeitsmarktservice 49 4. Medizinische Rehabilitation 50 Herbert

Mehr

Arbeitstext Sonderunterstützungsgesetz Stand 1. Jänner 2013

Arbeitstext Sonderunterstützungsgesetz Stand 1. Jänner 2013 Seite 1 von 7 Arbeitstext Sonderunterstützungsgesetz Stand 1. Jänner 2013 Bundesgesetz über die Gewährung einer Sonderunterstützung an Personen, die in bestimmten, von Betriebseinschränkung oder Betriebsstillegung

Mehr

Ohne böses Erwachen in die Pension

Ohne böses Erwachen in die Pension www.frauen vorarlberg.at Ohne böses Erwachen in die Pension Frauenbewegung Götzis, 20.04.17 Welche Arten von Pension gibt es? Alterspension Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer Korridorpension

Mehr

Manz Ratgeber. Jobverlust was kann ich tun?

Manz Ratgeber. Jobverlust was kann ich tun? Manz Ratgeber Jobverlust was kann ich tun? Jobverlust was kann ich tun? von Mag. Günter Krapf Dipl.-Jur. Andreas Thamm Zitiervorschlag: Krapf/Thamm, Jobverlust (2011) Alle Rechte, insbesondere das Recht

Mehr

Inhalt. Das ist in Österreich anders 2. Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Alterspension 2 Invalidität oder Berufsunfähigkeit 2 Tod 3

Inhalt. Das ist in Österreich anders 2. Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Alterspension 2 Invalidität oder Berufsunfähigkeit 2 Tod 3 Inhalt Das ist in Österreich anders 2 Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Alterspension 2 Invalidität oder Berufsunfähigkeit 2 Tod 3 So ist die Situation in Österreich 3 Rechtliche Grundlage 3 Versicherungssystem,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober 1996 191. Stück 4257 & Bundesgesetz: Änderung des Allgemeinen

Mehr

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeits- pension 3 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: [email protected]

Mehr

Inhalt. Das ist in Österreich anders 2. Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Alterspension 2 Invalidität oder Berufsunfähigkeit 3 Tod 3

Inhalt. Das ist in Österreich anders 2. Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Alterspension 2 Invalidität oder Berufsunfähigkeit 3 Tod 3 Inhalt Das ist in Österreich anders 2 Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Alterspension 2 Invalidität oder Berufsunfähigkeit 3 Tod 3 So ist die Situation in Österreich 3 Rechtliche Grundlage 3 Versicherungssystem,

Mehr

Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension

Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension 3 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: [email protected]

Mehr

10 ObS 19/09f. gefasst:

10 ObS 19/09f. gefasst: 10 ObS 19/09f Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie

Mehr

7254/AB XXIV. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

7254/AB XXIV. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. 7254/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 7254/AB XXIV. GP Eingelangt am 04.03.2011 BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Anfragebeantwortung Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche

Mehr

Pensionsregelungen für pragmatisierte LehrerInnen seit 2014

Pensionsregelungen für pragmatisierte LehrerInnen seit 2014 Pensionsregelungen für pragmatisierte LehrerInnen seit 2014 Regelpension Grundsätzlich gilt für Landeslehrpersonen ein Pensionsantrittsalter von 65. Das bedeutet, dass eine Versetzung in den Ruhestand

Mehr

Waisenpension PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT

Waisenpension PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Waisenpension 5 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: [email protected] www.pensionsversicherung.at

Mehr

Alterspension PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT

Alterspension PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Alterspension 1 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: [email protected] www.pensionsversicherung.at

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 10 ObS 30/10z

IM NAMEN DER REPUBLIK. 10 ObS 30/10z IM NAMEN DER REPUBLIK 10 ObS 30/10z 2 10 ObS 30/10z Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte

Mehr

Einführung in das Arbeits- und Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland

Einführung in das Arbeits- und Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland Rudolf Aufhauser Manfred H. Bobke Norbert Warga Einführung in das Arbeits- und Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland Bund-Verlag Inhalt Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 12 Erster Teil: Das Arbeitsrecht

Mehr

Gesetzliche Rahmenbedingungen rund um die Pensionsvorsorge. Mag. Petra Dreer

Gesetzliche Rahmenbedingungen rund um die Pensionsvorsorge. Mag. Petra Dreer Gesetzliche Rahmenbedingungen rund um die Pensionsvorsorge Mag. Petra Dreer Zu meiner Person Mag. Petra Dreer Studium der Rechtswissenschaften Wien seit 2005 bei der SVA beschäftigt Abteilungsleiterin

Mehr

Arbeitskreis Rückversicherung in Wien

Arbeitskreis Rückversicherung in Wien Arbeitskreis Rückversicherung in Wien Ingrid Hofer, Koordinationsstelle Jugend Bildung Beschäftigung Die Koordinationsstelle Jugend Bildung Beschäftigung wird beauftragt und finanziert durch: Jugendliche

Mehr

Anlage 14 zur KV der ZT. Fassung 2015

Anlage 14 zur KV der ZT. Fassung 2015 Die ZT-Pensionisten *, die erst nach dem 31.12.2012 in den Ruhestand getreten sind und daher ihre Pension in Form von zwei Teilpensionen erhalten, eine Teilpension nach altem Recht ( WE-Pension ) als Besone

Mehr