Die Gemeindebürgerliste GBL Absolute Unabhängigkeit - keine Parteinähe Nur den Gemeindebürgern verpflichtet

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1 An einen Haushalt Postgebühr bar bezahlt Die Gemeindebürgerliste GBL Absolute Unabhängigkeit - keine Parteinähe Nur den Gemeindebürgern verpflichtet Liebe Mitbürger! Dringliche Anträge der GBL im Gemeinderat Dringliche Anträge sind der einzige Weg ein Bürgeranliegen ohne Mehrheit im Gemeindevorstand auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu bringen. Die Gemeindeordnung wurde ja dahingehend geändert, damit die Bürgermeisterparteien sich leichter tun. Wir müssen daher sehr oft auf dieses einzig verbliebene Mittel zurückgreifen. Damit hat die schwarz-rote Gemeindeführung naturgemäß keine Freude. Ein Teil der Gemeindevertreter der Einheitspartie Schwarz-Rot scheut sogar nicht davor zurück die Behandlung dieser Anträge mit bedenklichen Mitteln zu verhindern. In der Sitzung am wurden von der GBL wieder Dringlichkeitanträge mit Bürgeranliegen eingebracht: Sofortiger Ankauf eines gebrauchten Reisebusses für den sicheren Transport der Kinder und weiterer Verwendung in der Gemeinde (Ausflüge der Senioren, Vermietung, etc.) Erhöhung des jährlichen Beitrages an die Seniorengruppe Wienerwald und den Pensionistenverband Kaltenleutgeben (nur für Mitglieder aus Wienerwald) auf 20,-- pro Senior, dafür keine Subventionen. Beschluß eines Jahresbudgets für den SV Wienerwald abhängig von der Zahl der trainierenden Jugendlichen. Neuvergabe der Baum- und Strauchschnittabholung wegen nicht der Ausschreibung entsprechender Abholung. Sofortigen Stop des Ankaufs von Sittendorfer Grundstücken wegen stark überhöhter Preise - 13,08 per m². Bau eines Radweges zwischen Sulz und Sittendorf. Bereitstellung von Geldern zur Beschaffung der Grundstücke. Schadstoffmessungen neben der Autobahnbrücke Sittendorf im Hinblick auf den Schulneubau. Sofortige Entfernung des im Bachbett des Mödlingsbachs befindlichen Betonbruchs und Ausschneidung der Bäume und Sträucher im Bett damit die Durchflussbehinderung nicht mehr besteht. Die seit längerem gegebene Halbierung der Müllabfuhrkosten ist an die Gemeindebürger weiterzugeben. Die unrechtmässig eingehobenen Entsorgungsbeiträge für Waschmaschinen, Geschirrspüler und Elektroherde ist zurückzuzahlen. Lärmmessung neben der Autobahn in Sittendorf. Prüfung des Grundstückes Kreuzhaus für einen Schulneubau. Erstellung eines Bebauungsplanes für alle Gemeindeteile. Sofortige Einstellung aller Zahlungen an die FWG bis zur Klärung, ob die Wärmemessgeräte zugelassen sind und die angezeigten Verbräuche richtig sind. Sämtliche Dringlichkeitsanträge wurden durch einstimmige Abstimmung auf die Tagesordnung genommen. Zu einer Bearbeitung ist es nicht gekommen, da die Gemeindevertreter Heindl, Winter, Hacker, Ragendorfer, Fischer, Kroneis und Bernhard die Sitzung verlassen haben und daher Beschlussunfähigkeit gegeben war. Die GBL hat daher diese dringlichen Anträge mit Bürgeranliegen in der Gemeinderatssitzung am nochmals gestellt. Diesmal ist es allerdings gar nicht zu Anhörungen oder Abstimmungen gekommen. Die Gemeindevertreter Heindl, Hacker, Fischer, Kaiser, Neubauer und Kroneis haben bereits nach 18 Minuten die Sitzung verlassen und damit wieder die Beschlussunfähigkeit herbeigeführt. Wofür hat man solche Mandatare im Gemeinderat. Sie sollten sofort zurücktreten und Platz für Leute machen, die es ernst mit der Gemeinde Wienerwald meinen.

2 Anträge der GBL in der Gemeindevorstandssitzung Nachdem uns vom politischen Gegner gerne vorgeworfen wird, aus Selbstdarstellungsgründen nur mit dringlichen Anträgen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung zu arbeiten, informieren wir über die von uns eingebrachten Anträge zur Gemeindevorstandssitzung am : Herstellung eines Fußweges zwischen Bachweg und Brücke Gasthof Schöny in Dornbach entlang der Kanaltrasse. Die Herstellung und der Bau einer Brücke erfolgt durch GR Burda und seine GBL Mitarbeiter ohne Kosten für die Gemeindekasse. Herstellung eines Gehweges zwischen Ortsende Sulz und Kreuzung Kaltenleutgeben. Der Bau erfolgt durch GR Burda und seine GBL Mitarbeiter ohne Kosten für die Gemeindekasse. Aufnahme des öffentlichen Weges Stangaustraße zwischen Furt und Landesstraße in den Schneeräum- und Streudienst. Abstimmung: Eine Tafel wird aufgestellt Keine Schneeräumung und keine Streuung Vorschreibung der sofortigen Entfernung des Schrankens auf dem öffentlichen Weg Stangaustraße zwischen Furt und Landesstraße wegen Behinderung der Fußgänger und Gefährdung. Abstimmung: 1 dafür 4 dagegen Vorschriftsmässige Absicherung der Brücke Stangaustraße bei der Abzweigung Tennisplatz. Beschluß: wird durchgeführt Kauf eines Jungfamilienhauses in Sulz (Inanspruchnahme des Vorkaufsrechts) Beschluß: lt. Bgm hat die Gemeinde kein Vorkaufsrecht (Interessant beim Bau der Häuser wurde noch gegenteiliges behauptet) Vorschreibung eines Kostenanteils an die FWG für die Instandsetzung der Raitlstraße in Sulz (Verlegung von Fernwärmerohren) Sofortige Reinigung sämtlicher Regenwasserkanaleinläufe im Gemeindegebiet. Beschluß: Reinigung ist nicht notwendig Vorschreibung zur ordnungsgemässen Auffüllung von Künetten durch Leopold Schmölz und Überprüfung durch die Gemeinde. Beschluß: eine Fachfirma wird prüfen Grundbücherliche Sicherung des Wegerechts beim Reitstall Brodl-Fischer in Grub. Beschluß: die Gemeinde glaubt der mündlichen Zusage Auftragserteilung bzw. Ausschreibung zur Straßenkehrung im gesamten Gemeindegebiet(Gemeíndestraßen, Landesstraßen, Parkbuchten) nach Bedarf während des ganzen Jahres. Beschluß: ist nicht notwendig Einbringung einer Besitzstörungklage und einer Schadenersatzforderung gegen Leopold Schmölz wegen des Umschneidens eines gesunden Kastanienbaumes auf öffentlichem Grund. Beschluß: mach ma net Vorschreibung einer adäquaten Ersatzpflanzung durch Leopold Schmölz wegen des umgeschnittenen Kastanienbaumes. Beschluß: GR Burda wird Angebot einer Fachfirma einholen Das Resümee daraus: ganz selten wird zugestimmt, das Meiste wird abgelehnt oder ins Lächerliche gezogen. Wir werden daher weiterhin bei Bedarf unsere Dringlichkeitsanträge im Gemeinderat stellen. Aufsichtsbeschwerden an die Bezirkshauptmannschaft Gestützt auf ihre derzeitige Mehrheit im Gemeinderat ignoriert die schwarz-rote Gemeindeführung auf fragwürdige Weise laufend wichtige Angelegenheiten und Vorhaben, die dem Wohl der Bürger dienen. Wir, als derzeitige Opposition können aber Aufsichtsbeschwerden dagegen an die Bezirkshauptmannschaft einbringen und hoffen, dass dieser Apell an die Ordnung etwas bewirkt. Wir dürfen Sie nachstehend über die eingebrachten Beschwerden gegen den Verantwortlichen, Bgm. Michael Krischke, informieren: Nichtaufnahme von 6 dringlichen Anträgen in den folgenden Gemeinderatssitzungen, nachdem diese Anträge trotz zugestandener Dringlichkeit wegen Nachhausegehens der Mandatare nicht behandelt werden konnten. 5 ÖVP und 2 SPÖ Gemeinderäte haben die Sitzung am grundlos vorzeitig verlassen. Nichtvorlage von Unterlagen zum Rechnungsabschluß Eine verantwortungsvolle Abstimmung wurde damit verhindert. Ungenügende Absicherung der Brücke in der Stangaustraße bei den Tennisplätzen trotz mehrmaliger Aufforderung dies zu beheben. Keine Schneeräumung und Streuung trotz Aufforderung auf dem öffentlichen Gehweg Stangaustraße zwischen Furt Mödlingbach und Landesstraße.

3 Kein Blitzschutz am im Gemeideeigentum stehenden voll vermieteten Haus Villa Louise Sulz Nr. 85. Zu spät erfolgter Aushang auf den Amtstafeln beim Temelin Volksbegehren. Prozessführung gegen die Mieter des Hauses Nr. 85 durch alle Instanzen ohne Gemeinderatsbeschluß oder Nichtreparatur der Raitlstraße in Sulz trotz großer Verkehrsgefährdung Nichteinforderung eines Verlegeplans der Fernwärmeleitungen in Sulz. In der Gemeinderatsabstimmung über die Bausache Hössl Dornbach, wurden den Mandataren der GBL wesentliche Unterlagen (Pläne) nicht zur Verfügung gestellt. Dies trotz ausdrücklicher Aufforderung. Verweigerung der Aufnahme ins Sitzungsprotokoll von Stellungnahmen der GBL, obwohl die Gemeindeordnung dies ganz klar für zulässig erklärt. O-ton des Vizebürgermeisters: I bestimm, wos ins Protokoll kummt. Gerichts- und Anwaltskosten wegen fahrlässiger Nichtzahlung der Streusplittkehrrechnung Anschaffung einer Weihnachtsbeleuchtung für eine Nebenstraße in Sulz, Säulen und Montagekosten (ca ,--) ohne Gemeinderats- oder Beschwerde gegen Bgm und Vzbgm. Für die Gemeinderatssitzung vom wurde den GBL Gemeinderäten Siegele und Kussian die Ausfolgung der Sitzungsunterlagen verweigert. Beschwerde gegen Bgm und Amtssekretär Landauer. Nichtüberprüfung der Fernwärmemessgeräte in den Gemeindehäusern trotz Vorliegen eines Gerichtsgutachtens. Beschwerde gegen den Bgm und die Gemeinderäte die gegen diese Überprüfung gestimmt haben. Ungültige Abstimmung über die Besetzung der Grundverkehrskommission, da Bgm und Vzbgm befangen waren. Vergabe von Asphaltierungsarbeiten am Spielplatz Sulz um ,-- und Bestellung des Fun-Courts ,-- ohne Ausschreibung, ohne Einholung von Angeboten, ohne Gemeinderats- oder Nicht der Ausschreibung und Vergabe entsprechende Durchführung der Baum- und Strauchschnittabholung. Bei den dringlichen Anträgen der GBL wurde nicht zugelassen, diese auch zu begründen. Um ein Jahr verspätete Herstellung der Straßenbeleuchtung zwischen Ortsende Sittendorf und dem Busparkplatz. Von der GBL beantragt und im Gemeinderat beschlossen. Vom Bgm trotz Auftrag nicht durchgeführt. Wohnungsvergaben im Haus Nr. 85 ohne die übliche Kaution zur Sicherstellung. Wohnungsvergabe im Haus Nr. 85 ohne Gemeinderats- oder Gemeindevorstandsbeschluß an die Ex- Schwiegertochter eines SPÖ Gemeinderates. Vergabe des Hausmeisterpostens im Haus Nr. 85 ohne Ausschreibung und Gemeinderats- oder Amt der NÖ Landesregierung rügt die Gemeindeführung Wir geben nachstehend die wichtigsten Inhalte des Schreibens der NÖ Landesregierung vom 1. Oktober 2002 bekannt: Kassenführung: Das Hauptgirokonto weist deutlich schlechtere Konditionen aus. Auffällig ist insbesondere der hohe Sollzinssatz, obwohl hierfür ein Überziehungsrahmen besteht. Für etwaige Rahmenüberschreitungen würde zusätzlich noch ein Aufschlag von 7 % verrechnet werden. Bereits im letzten Einschaubericht wurden insbesondere die ungünstigen Konditionen auf dem Hauptgirokonto beanstandet. Eine Überprüfung auf Wirtschaftlichkeit der Konditionen erfolgte bislang nicht. In Sinne einer wirtschaftlichen Haushaltsführung wird der Gemeinde empfohlen durch Verhandlungen mit dem Kreditinstitut eine Angleichung des Habenzinssatzes an die deutlich besseren Werte des Girokontos zu erreichen. Sollte dies nicht möglich sein wird empfohlen, wie bereits im letzten Einschaubericht dargestellt, zumindest die Guthaben auf das deutlich höher verzinste Girokonto umzuschichten. Auf Grund des derzeitigen Zinsniveaus entsprechen auch die festgestellten Sollzinsen nicht dem Niveau, welches derzeit im kommunalen Bereich zu erzielen ist. Derzeit sind für Kassenkredite Sollzinsen unter 5 % durchaus erreichbar. Bei den Darlehen mit variablen Zinssatz wird ebenfalls empfohlen, Verhandlungen zwecks Reduzierung der Zinssätze aufzunehmen.

4 Wasserversorgung: Der Gebührenhaushalt Wasserversorgung musste auf Basis des Rechnungsabschlusses 2001 reell mit einem Defizit in der Höhe von ,-- abgeschlossen werden. Auch im Voranschlag 2002 errechnet sich ein Defizit von ca ,--. Entsprechende Rücklagemittel insbesondere für Instandhaltungsmaßnahmen konnten bislang nicht gebildet werden. Bereits im letzten Prüfbericht wurde eine entsprechende Anpassung empfohlen. Von der Gemeinde sind daher Maßnahmen zu setzen, die eine kostendeckende Führung des Gebührenhaushaltes ermöglichen.sollte daher von der Gemeinde keine entsprechende Anpassung zur Erreichung der Kostendeckung durchgeführt werden, wird eine Sperre über etwaige Bedarfszuweisungsmittel für das Haushaltsjahr 2003 (z. B. Volksschulneubau mit Kommunikationszentrum) zu verfügen sein. Weiters könnten nur negative Stellungnahmen bezüglich eventueller Landesförderungen abgegeben werden. Protokolle der Gemeinderatssitzungen Zu der Gemeinderatssitzung am 25. Jänner 2002 wurden 12 schriftliche Dringlichkeitsanträge eingebracht. Auf Grund der schriftlichen Anträge sollte deren Begründung mündlich in der Sitzung erfolgen. Aus dem Protokoll war aber keine Begründung ersichtlich. Die Gegenstände der Tagesordnung sind auf der Einladung so zu bezeichnen, dass die einzelnen zur Verhandlung gelangenden Tagesordnungspunkte klar erkennbar sind. Unter einem Tagesordnungspunkt, der den Gegenstand der Verhandlung nicht genau erkennen lässt, dürfen künftig keine Beschlüsse mehr gefasst werden. Finanzlage Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es für eine wirtschaftliche Führung eines Gemeindehaushaltes primäres Ziel sein muss, sämtliche marktbestimmten Betriebe, im Falle der Gemeinde derzeit insbesondere die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung, zumindest kostendeckend zu führen. Vor allem in Anbetracht des von der Gemeinde geplanten Vorhabens Volksschulneubau mit Kommunikationszentrum, ist diese Empfehlung in jedem Fall zu beachten und auch entsprechend umzusetzen. Im Rahmen der Einschau wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen bezüglich dieses Projektes ein Finanzierungsgespräch mit den einzelnen Abteilungen der NÖ Landesregierung anzustreben ist, in welchem unter anderen zu klären sein wird, in welchem Ausmaß die Gemeinde tatsächlich mit Landesförderungsmittel rechnen kann und ob die Gemeinde wirklich über jenen finanziellen Freiraum verfügt, um ihren Eigenanteil finanzieren zu können, ohne dass der Haushaltsausgleich gefährdet sein wird. Über einen zusätzlichen substanziellen laufenden Einnahmenzuwachs aus gemeindeeigenen Steuern ist in den Folgejahren nicht zu rechnen. In den nächsten Jahren laufen auch keine erheblichen Darlehens- und sonstige Leistungsverpflichtungen aus; z. B. die Leasingrate für das Feuerwehrhaus Sulz, welche das Gemeindebudget jährlich mit ,-- (S ,--) belastet, hat noch eine Laufzeit bis ins Haushaltsjahr Vor Inangriffnahme des Vorhabens Schulbau sind daher folgende Maßnahmen zu setzen, um eine Aufrechterhaltung des Haushaltausgleiches weiterhin zu gewährleisten: Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung, in welcher die Kosten des Zu- und Umbaues des bestehenden Schulgebäudes, der Neuerrichtung der Volksschule mit dem Kommunikationszentrum mit sämtlichen Folgekosten gegenüberzustellen sind. Zumindest kostendeckende Führung des Gebührenhaushaltes Wasserversorgung Verringerung des Defizits bei der Abwasserbeseitigungsanlage Sollte das Vorhaben doch in Angriff genommen werden, müssen die übrigen Vorhaben zurückgestellt werden. Sämtliche Einnahmen aus Abgaben, Steuern und Gebühren sind im höchszulässigen Ausmaß einzuheben. Die auf Grund des Überprüfungsergebnisses getroffenen Maßnahmen sind der Aufsichtsbehörde innerhalb von 3 Monaten mitzuteilen --- Dies ist bis heute nicht geschehen. Alles was die GBL den Finanzdilletanten in unserer Gemeinde vorwirft, ist damit von der NÖ Landesregierung bestätigt worden. Wir stehen für ehrliche Arbeit 4 Ihre Gemeindebürgerliste

5 Aussendung Nr. 111 vom Medieninhaber, Verleger, Hersteller, Herausgeber, : Herbert Burda, Frankenberggasse 14, 1040 Wien. Die Gemeindebürgerliste, Redaktion: Herbert Burda, Frankenberggasse 14, 1040 Wien. Medieninhaber, Hersteller, Herausgeber, Erscheinungsort, Verlagsort, Herstellungsort: Herbert Burda, Frankenbergg. 14, 1040 Wien. Eigendruck, Verlagspostamt: 2392 Gem. Wienerwald herbert.burda@netway.at Tel. u. FAX: 02238/8891 Mobil: 0676/

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