DEUTSCHE NORM DIN 18353
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- Julius Fried
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1 DEUTSCHE NORM DIN Oktober 2006 D ICS Ersatz für DIN 18353: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Estricharbeiten German construction contract procedures Part C: General technical specifications for building works Floor screed works Cahier des charges pour des travaux du bâtiment Partie C: Règlements techniques générales pour d exécution des travaux du bâtiment Travaux des chapes Gesamtumfang 15 Seiten Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN DIN Deutsches Institut für Normung e.v. Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e.v., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, Berlin Preisgruppe
2 Vorwort Diese Norm wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) aufgestellt. Änderungen Gegenüber DIN 18353: wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Unter Berücksichtigung der damit zusammenhängenden Festlegungen wurde das Dokument redaktionell überarbeitet. Hierbei wurden Standardformulierungen angewendet. b) Die Normenverweise wurden aktualisiert. Frühere Ausgaben DIN 1965: , DIN 18353: , , , , , , , , , , Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). DIN 488-4, Betonstahl Betonstahlmatten und Bewehrungsdraht, Aufbau, Maße und Gewichte DIN 1100, Hartstoffe für zementgebundene Hartstoffestriche Anforderungen und Prüfverfahren DIN , Zement mit besonderen Eigenschaften Teil 10: Zusammensetzung, Anforderungen und Übereinstimmungsnachweis von Normalzement mit besonderen Eigenschaften DIN 16945, Reaktionsharze, Reaktionsmittel und Reaktionsharzmassen Prüfverfahren DIN 18202, Toleranzen im Hochbau Bauwerke DIN 18299, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18340, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Trockenbauarbeiten DIN 18354, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Gussasphaltarbeiten DIN 18500, Betonwerkstein Begriffe, Anforderungen, Prüfung, Überwachung Normen der Reihe DIN 18560, Estriche im Bauwesen DIN EN 197-1, Zement Teil 1: Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement DIN EN 622-1, Faserplatten Anforderungen Teil 1: Allgemeine Anforderungen 2
3 DIN EN 12620, Gesteinskörnungen für Beton DIN EN , Leichte Gesteinskörnungen Teil 1: Leichte Gesteinskörnungen für Beton, Mörtel und Einpressmörtel DIN EN 13139, Gesteinskörnungen für Mörtel DIN EN 13162, Wärmedämmstoffe für Gebäude Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) Spezifikation DIN EN 13163, Wärmedämmstoffe für Gebäude Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) Spezifikation DIN EN 13164, Wärmedämmstoffe für Gebäude Werkmäßig hergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) Spezifikation DIN EN 13165, Wärmedämmstoffe für Gebäude Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan- Hartschaum (PUR) Spezifikation DIN EN 13166, Wärmedämmstoffe für Gebäude Werkmäßig hergestellte Produkte aus Phenolharzhartschaum (PF) Spezifikation DIN EN 13167, Wärmedämmstoffe für Gebäude Werkmäßig hergestellte Produkte aus Schaumglas (CG) Spezifikation DIN EN 13168, Wärmedämmstoffe für Gebäude Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzwolle (WW) Spezifikation DIN EN 13169, Wärmedämmstoffe für Gebäude Werkmäßig hergestellte Produkte aus Blähperlit (EPB) Spezifikation DIN EN 13170, Wärmedämmstoffe für Gebäude Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) Spezifikation DIN EN 13171, Wärmedämmstoffe für Gebäude Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) Spezifikation DIN EN , Calciumsulfat-Binder, Calciumsulfat-Compositbinder und Calciumsulfat-Werkmörtel für Estriche Teil 1: Begriffe und Anforderungen DIN EN , Bindemittel für Magnesiaestriche Kaustische Magnesia und Magnesiumchlorid Teil 1: Definitionen, Anforderungen 3
4 Leerseite 4
5 Inhalt Seite 0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung Geltungsbereich Stoffe, Bauteile Ausführung Nebenleistungen, Besondere Leistungen Abrechnung Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung Diese Hinweise ergänzen die ATV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, DIN Abschnitt 0. Die Beachtung dieser Hinweise ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung gemäß 9 VOB/A. Die Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil. In der Leistungsbeschreibung sind nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbesondere anzugeben: 0.1 Angaben zur Baustelle Keine ergänzende Regelung zur ATV DIN 18299, Abschnitt Angaben zur Ausführung Ausführung nach bestimmten Zeichnungen Art und Beschaffenheit des Untergrundes, z. B. Art und Lage der Bauwerksabdichtung Gefälle des Untergrundes. 5
6 0.2.4 Vorbehandeln des Untergrundes, z. B. Auftragen der Haftbrücken Art und Dicke von Ausgleichsestrichen, Ausgleichschichten und Schüttungen Anzahl, Art und Maße von Sperr-, Trenn- und Gleitschichten, Folien und dergleichen Anzahl, Art und Maße von Dämmstoffschichten zur Wärme- oder Trittschalldämmung, Art und Dicke der Abdeckungen von Dämmstoffschichten Anforderungen an den Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutz Anforderungen an die Dämmstoffe hinsichtlich der dynamischen Steifigkeit, des Brandverhaltens und der Wärmeleitfähigkeit Estrich- und Konstruktionsart, Festigkeitsklasse und Nenndicke sowie Stoffe, z. B. Hartstoffgruppe Art und Ausführung der Estrichbewehrung, z. B. Gitter- oder Faserbewehrung Gefälle, Bezugspunkte Bauart, Art des Heiz- und Kühlsystems, Dicke und Lage der Heiz- und Kühlelemente, Estrichnenndicke und Höhe der Rohrüberdeckung bei Heizestrichen. Art der Beläge Farbtönung, Flächenaufteilungen, Oberflächenbeschaffenheit Anzahl, Art, Lage und Maße von Aussparungen Nutzung der Estriche, lotrechte Nutzlasten, sowie besondere Beanspruchungen mechanischer, chemischer und thermischer Art oder durch Nässe Art, Lage, Maße und Ausbildung von Bewegungs-, Bauwerks- und Bauteilfugen Ausbildung der zu belegenden Treppenstufen und Treppenpodeste Art Maße und Ausbildung von Abstufungen, Schwellen und dergleichen Anzahl, Art und Maße von Winkelrahmen, Anschlag- und Stoßschienen, Trennschienen, Fugenprofilen Art der Fugenfüllmassen Art und Dicke von Belägen Art von Imprägnierungen, Versiegelungen, Beschichtungen und Kunstharz-, Nutz- und Schutzschichten. 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben. 6
7 0.3.2 Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen bei Abschnitt 2.5, Abschnitt 3.1.3, Abschnitt 3.2.1, Abschnitt 3.2.4, wenn Baustahlgitter eine andere Maschenweite als 50 mm/50 mm bei Stabdurchmesser 2 mm bis Maschenweite 70 mm/70 mm bei Stabdurchmesser 3 mm aufweisen sollen, wenn andere als die dort aufgeführten Toleranzen gelten sollen, wenn Calciumsulfat-, Kunstharz-, Magnesia- und Zementestriche auf Dämmstoffschichten zur Aufnahme von Stein- und keramischen Belägen abweichend von der vorgesehenen Regelung ausgeführt werden sollen, wenn Heizestriche abweichend von der vorgesehenen Regelung ausgeführt werden sollen, Abschnitt 3.2.5, wenn die Oberfläche von Estrichen nicht abgerieben, sondern z. B. geglättet oder geriffelt werden soll, Abschnitt 3.3.1, Abschnitt 3.3.5, wenn Terrazzoböden nicht zweischichtig hergestellt werden sollen, wenn Terrazzoböden nicht geschliffen, gespachtelt und feingeschliffen hergestellt werden sollen, sondern z. B. nur geschliffen oder ausgewaschen. 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen Keine ergänzende Regelung zur ATV DIN 18299, Abschnitt Abrechnungseinheiten Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorzusehen: Flächenmaß (m 2 ), getrennt nach Bauart und Maßen, für Vorbehandlungen des Untergrundes, Haftbrücken, Ausgleichsschichten, Trenn- und Schutzschichten, Dämmstoffschichten, Schüttungen, Estriche, Terrazzoböden, Kunstharz-, Nutz- und Schutzschichten, Oberflächenbehandlungen, Oberflächenbearbeitung, Estrichbewehrungen Längenmaß (m), getrennt nach Bauart und Maßen, für Abschneiden des Überstandes von Randdämmstreifen, Leisten, Profile, Schienen, Kehlen, Sockel, Kanten, Ausbilden und Schließen von Fugen, Anarbeiten an Durchdringungen über 0,1 m 2 Einzelgröße. 7
8 0.5.3 Anzahl (Stück), getrennt nach Bauart und Maßen, für Estriche auf Stufen und Schwellen, Schienen, Profile, Rahmen, Schließen von Aussparungen, Anarbeiten an Durchdringungen bis 0,1 m 2 Einzelgröße. 1 Geltungsbereich 1.1 Die ATV DIN Estricharbeiten gilt für das Herstellen von Estrichen aus Estrichmörteln. 1.2 Die ATV DIN gilt nicht für das Herstellen von Gussasphaltestrichen (siehe ATV DIN Gussasphaltarbeiten ) sowie für das Herstellen von Fertigteilestrichen und Trockenunterböden (siehe ATV DIN Trockenbauarbeiten ) 1.3 Ergänzend gilt die ATV DIN Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art, Abschnitt 1 bis 5. Bei Widersprüchen gehen die Regelung der ATV DIN vor. 2 Stoffe, Bauteile Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt: Für die gebräuchlichsten genormten Stoffe und Bauteile sind die DIN-Normen nachstehend aufgeführt. 2.1 Bindemittel DIN DIN EN DIN EN DIN EN Zement mit besonderen Eigenschaften Teil 10: Zusammensetzung, Anforderungen und Übereinstimmungsnachweis von Normalzement mit besonderen Eigenschaften Zement Teil 1: Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement Calciumsulfat-Binder, Calciumsulfat-Compositbinder und Calciumsulfat-Werkmörtel für Estriche Teil 1: Begriffe und Anforderungen Bindemittel für Magnesiaestriche Kaustische Magnesia und Magnesiumchlorid Teil 1: Definitionen, Anforderungen 8
9 2.2 Kunstharze DIN Reaktionsharze, Reaktionsmittel und Reaktionsharzmassen Prüfverfahren Kunstharze müssen alkalibeständig sein. 2.3 Gesteinskörnung DIN 1100 Hartstoffe für zementgebundene Hartstoffestriche Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN DIN EN DIN EN Gesteinskörnungen für Beton Gesteinskörnungen für Mörtel Leichte Gesteinskörnungen Teil 1: Leichte Gesteinskörnungen für Beton, Mörtel und Einpressmörtel Als Zuschlag für geschliffene Terrazzoböden sind schleif- und polierfähige Körnungen möglichst gleicher Härte zu verwenden. 2.4 Dämmstoffe DIN EN Faserplatten Anforderungen Teil 1: Allgemeine Anforderungen DIN EN bis DIN EN Wärmedämmstoffe für Gebäude Nicht genormte Dämmstoffe, z. B. gekörnte, geschäumte, geblähte Stoffe, dürfen nur verwendet werden, wenn die Gebrauchstauglichkeit den bauaufsichtlichen Vorschriften entsprechend nachgewiesen ist. 2.5 Estrichbewehrungen DIN Betonstahl Betonstahlmatten und Bewehrungsdraht, Aufbau, Maße und Gewichte Baustahlgitter müssen eine Maschenweite von 50 mm/50 mm bei Stabdurchmesser 2 mm, bis Maschenweite 70 mm/70 mm bei Stabdurchmesser 3 mm aufweisen. 3 Ausführung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, gilt: 9
10 3.1 Allgemeines Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken (siehe 4 Nr. 3 VOB/B) insbesondere geltend zu machen bei unrichtiger Lage und Höhe sowie ungenügender Tragfähigkeit des Untergrundes ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes, z. B. Ausblühungen, zu wenig festen, zu glatten oder zu rauen, zu trockenen oder zu feuchten, verölten oder gefrorenen Flächen, Rissen, ungeeigneten oder mangelhaft ausgebildeten Fugen, Unebenheiten, die mehr als 20 % Mehrverbrauch für die Herstellung der Nenndicke bei Estrichen aus fließfähigen Massen verursachen, größeren Maßabweichungen des Untergrundes als nach den im Abschnitt aufgeführten Normen zulässig, fehlenden Bezugspunkten, fehlendem, ungenügendem oder von der Angabe in den Ausführungsunterlagen abweichendem Gefälle oder einem Gefälle, das keine Ausführung nach Abschnitt zulässt, Rohrleitungen und dergleichen auf dem Untergrund, nicht vorhandenen oder ungeeigneten Putzanschlüssen, fehlenden Türzargen und fehlenden Anschlagschienen, ungeeigneter Temperatur des Untergrundes sowie ungeeigneten Temperatur- und Luftverhältnissen im Raum, z. B. bei Zugluft im nicht geschlossenen Bauwerk, unzugänglichen, zu schützenden Metallbauteilen, z. B. bei Magnesiaestrichen Estriche dürfen ab einer Mindesttemperatur von +5 C hergestellt werden, sofern das Bindemittel keine anderen Temperaturen erfordert oder zulässt Abweichungen von vorgeschriebenen Maßen sind in den durch DIN bestimmten Grenzen zulässig. Toleranzen im Hochbau Bauwerke Bei Streiflicht sichtbar werdende Unebenheiten in den Oberflächen sind zulässig, wenn diese die Grenzwerte nach DIN nicht überschreiten. Werden an die Ebenheit erhöhte Anforderungen nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4 oder sonstige erhöhte Anforderungen an die Maßhaltigkeit gegenüber den in den genannten Normen aufgeführten Werte gestellt, so sind die zu treffenden Maßnahmen Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.9) Estriche sind, auch wenn sie im Gefälle ausgeführt werden, gleichmäßig dick und ebenflächig herzustellen. 10
11 3.1.5 Bewegungsfugen des Bauwerks müssen an gleicher Stelle mit gleicher Bewegungsmöglichkeit übernommen werden. Sonstige Bewegungsfugen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber anzulegen Bei gefärbten Estrichen muss die Farbe gleichmäßig mit dem Mörtel vermischt sein, bei einschichtigem Estrich in der ganzen Dicke des Estrichs, bei mehrschichtigem Estrich in der ganzen Dicke der Nutzschicht Bei Estrichen mit Fasern als Estrichbewehrung müssen die Fasern möglichst gleichmäßig mit dem Mörtel vermischt sein Estriche sind gegen zu rasches und ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen Durch Estrich gefährdete Metallbauteile sind durch Anstriche, Ummantelungen oder auf andere Weise zu schützen. 3.2 Estriche Calciumsulfat-, Kunstharz-, Magnesia- und Zementestriche sind herzustellen nach: Normen der Reihe DIN Estriche im Bauwesen Die Estrichmörtel sind mindestens in den in Tabelle 1 aufgeführten Festigkeitsklassen auszuführen. 11
12 Tabelle 1 Mindestfestigkeitsklassen von Estrichmörteln Estrichart Calciumsulfat fließestrich CAF* Estrich auf Dämmstoffschichten Calciumsulfatestrich CA Kunstharzestrich SR Magnesiaestrich MA Estriche auf Trennschichten bei Nutzung mit Belag bei Nutzung ohne Belag Verbundestriche bei Nutzung mit Belag bei Nutzung ohne Belag F4 F4 F4 C20/F3 C25/F4 F4 F4 F4 C20/F3 C25/F4 F7 F7 F7 C20/F3 C25/F4 F4 F4 F7 C20/F3 C25/F4 5 Zementestrich CT F4 F4 F4 C20/F3 C25/F4 * bei Calciumsulfatfließestrichen (CAF) müssen die deklarierten Festigkeitsklassen auch in der Bestätigungsprüfung ohne Abzug erreicht werden Calciumsulfat-, Calciumsulfatfließ-, Magnesia- und Zementestriche zur Aufnahme von Stein- und keramischen Belägen müssen auf Dämmstoffschichten erhöhte Nenndicken nach DIN aufweisen Bitumenemulsions-Estriche sind aus einer stabilen Bitumenemulsion und Zement als Bindemittel, aus Füller, Sand, Kies oder gegebenenfalls Splitt herzustellen Heizestriche sind über Heizrohren bei der Mindestfestigkeitsklasse F4 mit einer Nenndicke von mindestens 45 mm auszuführen, als Fließestriche mit einer Nenndicke von mindestens 40 mm Die Oberfläche von erdfeuchten und plastischen Estrichen ist abzureiben Kunstharzestriche nach DIN sind mit einer Nenndicke von mindestens 5 mm auszuführen. 12
13 3.2.7 Nutz- und Schutzschichten aus Kunstharzen auf Estrichen und Beton sind in folgenden Mindestnenndicken auszuführen: Kunstharzversiegelung mindestens 0,1 mm, Kunstharzbeschichtung mindestens 0,5 mm, Kunstharzbeläge mindestens 2,0 mm. 3.3 Terrazzoböden Terrazzoböden sind zweischichtig herzustellen. Terrazzoböden im Verbund dürfen bei Dicken von 15 mm bis 30 mm auch einschichtig hergestellt werden Die Dicke der Vorsatzschicht bei Terrazzoböden muss mindestens 15 mm betragen Terrazzoböden, die im Verbund mit dem tragenden Untergrund hergestellt werden, müssen in Festigkeit und Schleifverschleiß DIN Betonwerkstein Begriffe, Anforderungen, Prüfung, Überwachung entsprechen Für Terrazzoböden als schwimmende Estriche gelten die Festlegungen für Zementestrich nach DIN Der Schleifverschleiß von schwimmenden Terrazzoböden darf die Werte nach DIN nicht überschreiten Terrazzoböden sind nach ausreichender Erhärtung zu schleifen, zu spachteln und soweit fein zu schleifen, dass das Größtkorn sichtbar wird. 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 4.1 Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: Reinigen des Untergrundes, ausgenommen Leistungen nach den Abschnitten und Herstellen der Anschlüsse der Estriche an angrenzende Bauteile wie Wände, Schwellen, Säulen, Rohrleitungen, Zargen, Bekleidungen, Anschlagschienen, Vorstoßschienen, Bodenabläufe und dergleichen Vorlegen vorgefertigter Muster. 4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.: Herstellen von Musterflächen Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt. 13
14 4.2.3 Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, soweit diese nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde Besonderes Reinigen des Untergrundes mittels Staubsauger, Hochdruckreiniger und dergleichen Vorbereiten des Untergrundes mittels Fräsen, Stocken, Strahlen und dergleichen Aufbringen von Haftbrücken Maßnahmen zum Ausgleich von größeren Unebenheiten des Untergrundes als nach DIN zulässig Ausgleich von Unebenheiten des Untergrundes bei Estrichen aus fließfähigen Massen, soweit diese Unebenheiten 20 % der vorgeschriebenen Nenndicke des Estrichs überschreiten Maßnahmen zur Erfüllung erhöhter Anforderungen an die Ebenheit oder Maßhaltigkeit (siehe Abschnitt 3.1.3) Maßnahmen für den Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutz Maßnahmen zum Schutz gegen Zugluft innerhalb des Gebäudes Besondere Maßnahmen für das Herstellen von Estrichen im Freien, z. B. Schutz durch Zelte, Abdeckungen Nachträgliches Herstellen von Anschlüssen an angrenzende Bauteile, soweit dies vom Auftragnehmer nicht zu vertreten ist Einbauen von Anschlag-, Stoß- und Trennschienen, Mattenrahmen, Bewehrungen und dergleichen Ausbilden, Verfüllen, Schließen und Abdecken von Fugen mit Fugenmassen oder Fugenprofilen Herstellen von Kanten und Abstellungen, z. B. an Aussparungen über 0,10 m 2 Einzelgröße Schließen von Aussparungen Ausbilden von Kehlen und Sockeln sowie Aufbringen von Estrich auf Stufen und Schwellen Beseitigen von Putzüberständen Entfernen des Überstandes von Randdämmstreifen nach Verlegen der Bodenbeläge. 14
15 Besondere Oberflächenbearbeitung von Estrichen, z. B. Glätten. 5 Abrechnung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: 5.1 Allgemeines Der Ermittlung der Leistung gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt sind bei Estrichen, Kunstharz-, Nutz- und Schutzschichten, Terrazzoböden, Ausgleichsschichten, Trenn-, Sperr- und Dämmstoffschichten, Schüttungen, Estrichbewehrungen und Oberflächenbearbeitungen zugrunde zu legen: auf Flächen mit begrenzenden Bauteilen die Maße der zu belegenden Fläche bis zu den sie begrenzenden, ungeputzten nicht bekleideten Bauteilen, auf Flächen ohne begrenzende Bauteile deren Maße, für das Anarbeiten an Durchdringungen über 0,1 m 2 Einzelgröße die Maße der Abwicklung der jeweiligen Durchdringung Bei der Ermittlung des Längenmaßes wird die größte Bauteillänge zugrunde gelegt Fugen werden übermessen. 5.2 Es werden abgezogen: Bei Abrechnung nach Flächenmaß: Aussparungen, z. B. für Öffnungen, Pfeiler, Pfeilervorlagen, über 0,1 m 2 Einzelgröße Bei Abrechnung nach Längenmaß: Unterbrechungen über 1 m Einzellänge. 15
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