Niederschrift der 46. Sitzung des Finanzausschusses vom 14. März 2017 Seite 1. Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T

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1 Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 46. Sitzung des Finanzausschusses vom 14. März 2017 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich 1. Budgetüberträge vom Rechnungsjahr 2016 in das Rechnungsjahr 2017 im Bereich Schulen, Kindergärten, Horte und dem Jugendzentrum; Beschlussfassung 2. Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen; (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2017; Antrag des TSV 1899 Partenkirchen e.v.; Beschlussfassung 3. Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen; (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2017; Antrag des TV Garmisch 1868 e.v.; Beschlussempfehlung an den Gemeinderat 4. Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen; (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2017; Antrag des SC Riessersee e.v. (Hauptverein); Beschlussempfehlung an den Gemeinderat 5. Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen; (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2017; Antrag des SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.v. (Nachwuchs); Beschlussempfehlung an den Gemeinderat B B V V V

2 Seite 2 Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder des Finanzausschusses form- und fristgerecht geladen wurden und der Finanzausschuss beschlussfähig ist. mit 10 Stimmen Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Niederschrift der 45. Sitzung vom 14. Februar 2017 liegt aus. Da im Übrigen keine Einwendungen gegen die Niederschrift der 45. Sitzung vom 14. Februar 2017 eingegangen sind, ist die Genehmigung erteilt. Tagesordnung öffentlich TOP 1: Budgetüberträge vom Rechnungsjahr 2016 in das Rechnungsjahr 2017 im Bereich Schulen, Kindergärten, Horte und dem Jugendzentrum; Beschlussfassung B Die Vorlage der Hauptverwaltung, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Eitzenberger erläutern den Sachverhalt. Ab dem Haushaltsjahr 2002 werden gemäß der 26. Finanzausschuss-Sitzung vom die Überschüsse bei sämtlichen seinerzeitigen Budgets zu 100% übertragen. Besonderheiten wurde Rechnung getragen und die Ergebnisse entsprechend berichtigt: Grund- und Mittelschule am Gröben: Schulausstattung HHSt : Zusätzliche nicht absehbare Mehrkosten durch den Umzug der Mittagsbetreuung zurück zur Gröbenschule und die Möblierung/Ausstattung der ausgelagerten Klassenräume im Abrams-Komplex in Höhe von 2.881,57 EUR Strombezugskosten HHSt : Durch die Unterbringung der Mittagsbetreuung im Container des Kindergartens Breitenau waren im Haushaltsjahr 2016 für die Beheizung der Container mit Strom zusätzlich nicht geplante Stromkosten in Höhe von 7.254,82 EUR (2015) und 3.942,40 EUR (2016) = ,22 EUR über das Budget der Grund- und Mittelschule am Gröben zu decken.

3 Seite 3 Schülerbücherei, HHSt : Es wurden Mittel in Höhe von 4.000,00 EUR beantragt, Buchungen erfolgten jedoch nicht bzw. auf anderen HHSt. ( , ). Diese Mittel sollten deshalb nicht übertragen werden. Bürobedarf, HHSt : Zusätzliche unvorhergesehene Kosten durch die 2 ausgelagerten Klassenräume im Abrams-Komplex für Grundausstattung (Papierkörbe, Wandtafeln, Drucker etc.). Zudem Mehrkosten für Lernmaterialien für die 4 Übergangsklassen (Folien, Laminierfolien und Papier). Insgesamt Mehrkosten in Höhe von 5.480,84 EUR. Sonstige Geschäftsausgaben, HHSt : Zusätzliche unvorhergesehene Kosten für die Erneuerung der defekten Elektronik der Haupteingangstür (Türöffner, Sprechanlage, Schloss). Mehrkosten in Höhe von 1.854,80 EUR. Es wird vorgeschlagen, das Ergebnis des Budgetübertrags hinsichtlich dieser außerplanmäßigen Kosten zu berichtigen und im Rahmen des Budgetübertrags der Schule wieder zur Verfügung zu stellen. Kindergarten und Hort Breitenau: Durch die nicht geplante Einnahme aus Nutzungsentgelt für die Unterbringung einer Krippengruppe des Klinikums Garmisch-Partenkirchen im Kindergarten Breitenau wären dem Kindergarten Mehreinnahmen in Höhe von 8.400,00 EUR zur Verfügung gestanden. Im Gegenzug musste der Kindergarten aber auch nicht geplante Mehrausgaben bei den Reinigungs- und Strombezugskosten in Höhe von 2.040,32 EUR aus seinem Budget tragen. Es wird vorgeschlagen, das Ergebnis des Budgetübertrags hinsichtlich dieser außerplanmäßigen Einnahmen/Ausgaben zu berichtigen und die tatsächlichen Mehreinnahmen in Höhe von 6.359,68 EUR nicht zu übertragen. Folgende Budgetüberträge von 2016 auf 2017 werden im Einvernehmen mit den Schulrektoren und den Leitungen der gemeindlichen Kindergärten und Horte sowie des Jugendzentrums von der Hauptverwaltung vorgeschlagen: GS Burg-/Krankenhausstraße Übertrag in den Verwaltungshaushalt ,75 Übertrag Büchergeld (zweckgebunden) 0,00 GS Burgrain Übertrag in den Verwaltungshaushalt ,70 Übertrag Büchergeld (zweckgebunden) 0,00 GS+MS Partenkirchen Übertrag in den Verwaltungshaushalt ,30 Übertrag Büchergeld (zweckgebunden) ,64

4 Seite 4 GS+MS am Gröben Übertrag in den Verwaltungshaushalt ,94 Übertrag Büchergeld (zweckgebunden) ,05 Jugendzentrum Übertrag in den Verwaltungshaushalt 726,51 Kindergarten Partenkirchen Übertrag in den Verwaltungshaushalt ,97 Kindergarten und Hort Breitenau Übertrag in den Verwaltungshaushalt ,89 Hort Partenkirchen Übertrag in den Verwaltungshaushalt ,16 Die Budgetierungsform wird 2017 von der Verwaltung grundsätzlich geprüft und ggf. überarbeitet (Überträge aus Vorjahren, Schwankungen bei Nebenkosten). Der Finanzausschuss hat beschossen: Die von der Hauptverwaltung vorgeschlagenen Budgetüberträge aus 2016 zu Gunsten/zu Lasten der entsprechenden Budgethaushaltsstellen 2016 werden über die jeweiligen Budgethaushaltsstellen im Haushalt 2017 zur Verfügung gestellt. TOP 2: Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen; (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2017; Antrag des TSV 1899 Partenkirchen e.v.; Beschlussfassung B Die Vorlage der Hauptverwaltung, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Bader erläutern den Sachverhalt. Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der TSV 1899 Partenkirchen e.v. am fristgerecht einen Sonderförderantrag für 2017 nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien im Rathaus eingereicht. Der TSV 1899 Partenkirchen e.v. begehrt dabei aus den Sonderfördermitteln einen Betrag von Euro zu erhalten, welcher zur Begleichung von Rechnungen für die Anmietung von Turnhallen der weiterführenden Schulen des Landkreises bzw. des Ordinariats (St. Irmengard-Schule) ( Euro) sowie für ermäßigte Eintritte der Schwimmabteilung im Alpspitzwellenbad (3.000 Euro) verwendet werden soll.

5 Seite 5 Der Verein bedankt sich für die großzügige Förderung im abgelaufenen Jahr und beantragt auch für 2017 in Anlehnung an die in der Vergangenheit vom Markt gewährte 50% - Übernahme der Turnhallenkosten in Turnhallen der weiterführenden Schulen im Ort einen Sonderförderzuschuss. Der TSV Partenkirchen zählt zu den mitgliederstärksten Vereinen im Ort und bietet ein großes Portfolio an verschiedenen Sportmöglichkeiten seinen Mitgliedern an. Ohne eine zusätzliche Förderung, wäre es nach der Begründung der Vorstandschaft dem Verein nicht mehr möglich, den Mitgliedern in der Zukunft das gewohnte, umfangreiche, qualifizierte und vielseitige Spartenangebot, welches überwiegend in Turnhallen durchgeführt wird, bieten zu können. Die Folgen wären fatal für die Jugendarbeit, die der Verein hier täglich leistet. (Der gestellte Antrag liegt in Kopie der Beschlussvorlage bei.) In seinem Antrag führt der Verein eine vorläufige Kostenschätzung an, nachdem für die Abteilungen Badminton (1080,- Euro), LAG (Leichtathletik) (4860,- Euro), Handball (5940,- Euro) und Basketball (9612,- Euro) zzgl. anfallender Reinigungs- und Hallenwartkosten mit Gesamtkosten im Bereich der Hallenanmietung von gesamt ca Euro für 2017 gerechnet werden. Ungefähr die Hälfte davon ( Euro), beantragt der Verein erneut in Anlehnung an die 50% Regelung aus der Vergangenheit als Zuschuss. Daneben bittet der Verein auch um einen weiteren Zuschuss in Höhe von Euro um den Mitgliedern der Abteilung Schwimmen weiterhin einen ermäßigten Eintritt im Alpspitzwellenbad gewähren zu können. Zum Nachweis seiner finanziellen Verhältnisse, legt der TSV 1899 Partenkirchen e.v. zudem seinen vollständigen Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 vor. In der u.a. dort beinhalteten Einnahmen-Ausgaben- Überschussrechnung wird gegenüber dem Rechnungsjahr 2014, das mit einem Plus von ,16 Euro abgeschlossen wurde, ein Überschuss von ,49 Euro als Vereinsergebnis in 2015 ausgegeben. Zahlen für das Vereinsjahr 2016 sind zum Antragsdatum noch nicht vorgelegen. Stellungnahme der Verwaltung: Als einer der größten und ältesten Vereine im Ort (Stand: Gesamtmitglieder -), der ein vielfältiges Sportangebot seinen Mitgliedern anbietet und auch umfangreiche Jugendarbeit leistet, hat der TSV 1899 Partenkirchen e.v. in der Vergangenheit (vor Einführung der Sportförderrichtlinien in 2016) mitunter am stärksten von der damaligen 50%-Regelung bei der Übernahme der Turnhallenkosten anderer Träger profitiert. Während andere Vereine in Bereichen zwischen 200,- Euro und 2.000,- Euro damals jährliche Unterstützungen bekommen haben, wurden für den antragstellenden Verein regelmäßig Kosten in Höhe von ca Euro übernommen. Für den ermäßigten Eintritt im Alpspitzwellenbad wurden ferner in der Vergangenheit regelmäßig Kosten von ca Euro jährlich direkt an die Gemeindewerke überwiesen. Dem Verein wurde auf Antrag in 2016 ein Sonderförderbetrag für gleiche Zwecke von Gesamt Euro gewährt. Mit Vorlage von Rechnungen des Landkreises über die Nutzungen der Turnhallen des Werdenfelsgymnasiums, der Zugspitzrealschule und auch der Christophorusschule in Farchant sowie der Gemeindewerke über Eintritte im Alpspitzwellenbad im Jahre 2016 hat der Verein wie im Förderbescheid gefordert, die Verwendung der Sonderfördermittel zweckbestimmt in voller Höhe nachgewiesen.

6 Seite 6 Die vorgelegten Rechnungen, deren vollständige und fristgerechte Bezahlung auch von der Landkreisverwaltung schriftlich bestätigt wurde, belaufen sich hierbei auf einen Gesamtbetrag von ,80 Euro. Dies inkludiert Gesamtkosten für die Turnhallennutzung in den Landkreisturnhallen von ,00 Euro und Gesamtkosten für Eintritte im Alpspitzwellenbad von 1594,80 Euro. Nicht vorgelegt, da noch nicht komplett abgerechnet, wurden Rechnungen die der TSV Partenkirchen für die Nutzung der Turnhalle des Ordinariates (St. Irmengard Schule) (überwiegende Nutzung der Basketballer) für 2016 bezahlen muss. Nach Auskunft der Geschäftsstelle wurden die gemieteten Hallenzeiten hier jedoch gegenüber dem Vorjahr nicht verändert und man rechnet hier mit noch weiteren Kosten von ca Euro, so dass die anfängliche Schätzung von ca Euro an Gesamtkosten für die Turnhallenanmietung in 2016 mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erreicht und sogar übertroffen werden wird. Der TSV Partenkirchen erfüllt alle in Nr. I/2.1 der Sportförderrichtlinien auch für die Gewährung von Sonderzuschüssen geltenden Fördervoraussetzungen. Neben dem Sonderzuschussantrag hat der Verein auch einen Antrag auf Gewährung des Jugendzuschusses, des Übungsleiterzuschusses und des allg. Vereinszu-schusses beim Markt gestellt. Sollte der staatliche Übungsleiterzuschuss in 2017 in etwa der Höhe aus 2016 entsprechen, rechnet die Verwaltung hier vorläufig damit, dass dem Verein auch in 2017 Fördermittel aus der allg. Vereinsförderung in Höhe von gesamt ca ,00 Euro gewährt werden können. In 2016 hat der Verein insgesamt ,94 Euro an monetären Zuschüssen erhalten: Jugendzuschuss (10,-Euro pro Mitglied): Übungsleiterzuschuss (Aufdopplung staatl. Zuschuss): Allg. Vereinszuschuss (7,17 Euro pro Mitglied): Sonderzuschuss (Turnhallen/Schwimmbad): 4.490,00 Euro 6.952,77 Euro 6.618,17 Euro ,00 Euro Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Sonderförderantrag stattzugeben, wobei eine Reduzierung der Gesamtfördersumme um Euro gegenüber dem beantragten Betrag auf insgesamt Euro (entspricht in etwa 50% der Gesamtkosten für die Turnhallen- und Schwimmbadnutzung des TSVP in 2016), nach den durchschnittlichen Zahlungen der Vorjahre, der Einrechnung der zu erwartenden Zuschüsse der allg. Vereinsförderung 2017, sowie unter Einrechnung eines für den Verein zu tragenden eigenen Anteils an den Kosten für die Anmietung von Turnhallen sowie der Schwimmbadnutzung als möglich und zumutbar erscheint. Im vorläufigen Haushaltsentwurf sind auf der Haushaltsstelle (Gesamtansatz Sonderförderungen im Verwaltungshaushalt ,- Euro) insgesamt Euro für eine Sonderförderung gemäß dem Antrag des TSV 1899 Partenkirchen e.v. angemeldet und eingeplant. Der Finanzausschuss ist nach Nr. I/4.2 der Sportförderrichtlinien in Verbindung mit 9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die Entscheidung über die Gewährung von Sonderzuschüssen in der Höhe zwischen Euro und Euro zuständig.

7 Seite 7 Der Finanzausschuss hat beschlossen: Der TSV 1899 Partenkirchen e.v. erhält im Vollzug der Sportförderrichtlinien (vorbehaltlich der abschließenden Verabschiedung und Bekanntmachung des Haushalts 2017) aus den Fördermitteln der Sonderförderung (HhSt ) in 2017 einen Förderbetrag in Höhe von gesamt Euro, welcher zweckgebunden für die Anmietung von Turnhallen anderer Träger im Ort bzw. für Eintritte der Schwimmabteilung im Alpspitzwellenbad zu verwenden ist. Der Förderbetrag ist in drei Raten aufgeteilt, jeweils zum 01. Mai, zum 01. Juli und zum 01. Oktober an den Verein zu überweisen. Nach Jahresabschluss ist im Januar 2017 ein Verwendungsnachweis durch Vorlage entsprechender Rechnungsbelege unaufgefordert beim Markt einzureichen TOP 3: Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen; (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2017; Antrag des TV Garmisch 1868 e.v.; Beschlussempfehlung an den Gemeinderat V Die Vorlage der Hauptverwaltung, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Bader erläutern den Sachverhalt. Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der Turnverein Garmisch e.v. am fristgerecht einen Sonderförderantrag nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien beim Markt eingereicht. Der Verein begehrt dabei aus den Sonderfördermitteln einen in der Höhe noch festzusetzenden Betrag zu erhalten, welcher zur Abmilderung der dem Verein entstehenden Aufwendungen und Belastungen bei der geplanten Auswechslung der Fenster der vereinseigenen Einfach-Turnhalle am Gröben Verwendung finden soll. (Die Begründung, die der Verein anführt, kann aus den anliegenden Kopien des Antragsschreibens entnommen werden.) Der TV Garmisch möchte die Bausubstanz der vereinseigenen Anlagen, die mitunter bereits seit 39 Jahren bestehen, erhalten. In näherer Zukunft stehen deshalb wichtige Renovierungsarbeiten an, die den Verein außerordentlich finanziell belasten werden. Gemäß Antrag plant der Verein in 2017, mitunter auch aus energetischen Gründen, die Auswechslung der Fenster der vereinseigenen Einfach-Turnhalle am Gröben. Hierzu hat der Verein bereits ein Angebot der Firma Ludwig Maurer GmbH & Co. Metallbau KG eingeholt, welches für die beabsichtigten Maßnahmen Gesamtkosten in Höhe von Euro brutto berechnet. (Eine Kopie des Angebots liegt ebenfalls als Anlage der Beschlussvorlage bei.) Der Verein benennt die Höhe des gewünschten Zuschussbetrags nicht und beantragt einen für den Markt möglichen, und für den Verein größtmöglichen Zuschuss als Unterstützung für die Investitionsmaßnahme. Zum Nachweis seiner finanziellen Verhältnisse, wird ein Kassenbericht des Kassiers zum vorgelegt. In der dort aufgeführten Einnahmen und -Ausgabendarstellung für das Vereinsjahr 2016, mit Gesamteinnahmen von ,93 Euro und Gesamtausgaben

8 Seite 8 von ,08 Euro wird ein Vereinsüberschuss in Höhe von ,85 Euro ausgewiesen. Stellungnahme der Verwaltung: Der TV Garmisch 1868 e.v. ist einer der größten Sportvereine im Ort (1.447 Mitglieder zum Stand ) und bietet seinen Mitgliedern ein umfangreiches Angebot an verschiedenen Möglichkeiten der sportlichen Betätigung an. Mit 529 jugendlichen Mitgliedern führt der Verein auf hohem Niveau eine qualifizierte, pädagogische Jugendausbildung durch. Das Spartenangebot erstreckt sich dabei überwiegend auf Sportarten die in Turnhallen durchgeführt werden. Hierfür unterhält der TV Garmisch eine eigene Turnhalle im Bereich der Schulanlagen am Gröben, die zu den Vormittags- und Nachmittagszeiten auch vom Markt für den Schulsport der benachbarten Gröbenschule angemietet und genutzt wird. Auf Nachfrage, wie sich der Verein, unter der Prämisse einer Zuschussgewährung durch den Markt, eine Aufteilung der Lasten der Investitionsmaßnahme grundsätzlich vorstellt, hat der Verein unter anderem angegeben, dass er für die geplanten Sanierungsmaßnahmen auch einen Zuschussantrag an den Bayerischen Landessportverband stellen möchte und daneben auf einen größtmöglichen Anteil hofft, den der Markt zusätzlich an den Baumaßnahmen übernimmt. Die Verwaltung empfiehlt dem Zuschussbegehren stattzugeben und schlägt wie im Beschlussvorschlag beschrieben vor, die Investitionsmaßnahme in Höhe von 40% der nach dem vorgelegten Kostenvoranschlag anfallenden Kosten zu unterstützen. Der Vorschlag auf eine 40%ige Förderung ist dabei an das durchschnittliche Förderverhalten des Landesgesetzgebers in Bayern angelehnt, der nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit bei Sanierungsmaßnahmen von kommunalen Einrichtungen (z.b. Schul- oder Schulsportanlagen) ähnliche Fördersätze anbietet. Der Freistaat hat z.b. in der jüngeren Vergangenheit den Eigenanteil des Marktes an der Sanierung der Schulsportanlage (400m-Bahn) im Stadion am Gröben mit 42%, den Eigenanteil an der Sanierung der Sektoren (Allwetterplätze) mit 40%, die Erweiterung der Klassenräume in der Gröbenschule mit 37% oder in 2012 durchgeführten Sanierungsmaßnahmen in der Volksschule Partenkirchen mit 30% der förderfähigen Kosten gefördert. Nachdem der Verein beabsichtigt einen Zuschussantrag an den BLSV zu stellen, ist zudem anzuführen, dass eine Förderfähigkeit beim Landessportverband nach den staatlichen Förderrichtlinien grundsätzlich nur besteht, wenn der antragstellende Verein mindestens 10% der Kosten als Eigenanteil übernimmt. Nach den allgemeinen staatlichen Fördersätzen im Sportstättenbau, die in aller Regel in Bereichen bis zu 20% der förderfähigen Kosten für die Vereine liegen, sollte demnach eine zu gewährende Förderung durch den Markt, maximal 70% der Gesamtkosten nicht übersteigen, um hier nicht eine weitere Fördermöglichkeit für den Verein unter Umständen zu gefährden. In 2016 hat der Verein insgesamt ,97 Euro an monetären Zuschüssen vom Markt Garmisch-Partenkirchen erhalten: Jugendzuschuss: Übungsleiterzuschuss: allg. Vereinszuschuss: 4.880,00 Euro 7.453,08 Euro 5.384,89 Euro Ein Sonderförderantrag wurde für 2016 nicht gestellt.

9 Seite 9 Der Turnverein Garmisch 1868 e.v. erfüllt alle in Nr. I/2.1 der Sportförderrichtlinien auch für die Gewährung von Sonderzuschüssen geltenden Fördervoraussetzungen. Neben dem Sonderzuschussantrag hat der Verein auch einen Antrag auf Gewährung des Jugendzuschusses, des Übungsleiterzuschusses und des allg. Vereinszuschusses beim Markt gestellt. Sollte der staatliche Übungsleiterzuschuss in 2017 in etwa der Höhe aus 2016 entsprechen, rechnet die Verwaltung hier vorläufig damit, dass dem Verein in 2017 Fördermittel aus der allg. Vereinsförderung in Höhe von gesamt ca ,- Euro überwiesen werden können. Im vorläufigen Haushaltsentwurf sind auf der Haushaltsstelle (Gesamtansatz Sonderförderungen für Investitionen im Vermögenshaushalt ,- Euro) gemäß dem vorgelegten Angebot insgesamt ,- Euro für Sonderförderungen angemeldet und eingeplant. Nicht ausgeschöpfte Gelder in diesem Fördertopf werden über die Jahresrechnung dann wieder der Rücklage zugeführt. Der Marktgemeinderat ist nach Nr. I/4.3 der Sportförderrichtlinien in Verbindung mit 9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die Entscheidung über die Gewährung von Sonderzuschüssen über Euro zuständig. Eine Behandlung im Marktgemeinderat ist in der Sitzung am vorgesehen. Die Behandlung im Finanzausschuss erfolgt vorberatend. Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat wie folgt zu beschließen: Der Turnverein Garmisch 1868 e.v. erhält im Vollzug der Sportförderrichtlinien aus den Fördermitteln der Sonderförderung (Vermögenshaushalt: HhSt ) in 2017 einen Förderbetrag als Investitionszuschuss in Höhe von gesamt ,91 Euro (entspricht einer Förderung von 40% der Gesamtkosten der geplanten Investitionsmaßnahme durch den Markt), welcher zweckgebunden für bauliche Maßnahmen zur Instandsetzung und Auswechslung der Fenster der vereinseigenen Einfach-Turnhalle am Gröben zu verwenden ist. Nach Abschluss der Arbeiten ist ein Verwendungsnachweis über die tatsächliche Mittelverwendung durch Vorlage entsprechender Rechnungsbelege unaufgefordert beim Markt einzureichen. TOP 4: Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen; (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2017; Antrag des SC Riessersee e.v. (Hauptverein); Beschlussempfehlung an den Gemeinderat V

10 Seite 10 Die Vorlage der Hauptverwaltung, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Bader erläutern den Sachverhalt. Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der Sportclub Riessersee e.v. (Hauptverein) am Samstag (Eingang Frühleerung Briefkasten am Dienstag ) noch fristgerecht einen Sonderförderantrag nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien beim Markt eingereicht. Der Verein begehrt dabei aus den Sonderfördermitteln einen Betrag von gesamt Euro zu erhalten, welcher - einerseits zur Begleichung von Rechnungen für die Anmietung des Olympia- Eissportzentrums für Training und geplante Veranstaltungen (Schätzkosten lt. Antrag für Eiskunstlauf Euro und Curling ,- Euro) / Gesamt ,- Euro, - als weiteren Zuschuss für die Jugendarbeit der Abteilungen Rennrodel (1.000 Euro) und Eiskunstlauf (8.000 Euro) / Gesamt 9000,- Euro, - als Zuschuss zur Durchführung der jährlichen Eisgala in Höhe von Euro, - sowie als Zuschuss zur Beschaffung von Trainings- und Sportgeräten in Höhe von Gesamt Euro für die Abteilungen Eiskunstlauf und Rodel verwendet werden soll. Daneben beantragt der Verein weiterhin - Unterstützungsleistungen des Bauhofs für die Abteilung Rennrodeln im Wert von 1000,- Euro. Aufgrund von Schäden am Dach des Tennisclubheims am Hausberg, die umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich machen, beantragt der Verein zudem einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 40% ( Euro) der vom Verein geschätzt direkt anfallenden Kosten in Höhe von Euro. Rund die Hälfte des laut Kostenvoranschlag der Firma Thomas Biber - Dachdeckerei und Spenglerei anfallenden Gesamtkosten für die Maßnahmen in Höhe von ca Euro möchte der Verein durch Eigenleistung erbringen und so die Kosten entsprechend abmildern. (Die Kopie des Kostenvoranschlags liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei) Zudem wird ein Antrag auf Übernahme von 40% (2.000 Euro) der für die beabsichtigte Anschaffung eines Anschubbockes für die Rodelstrecke am Kainzenbad (geschätzte Gesamtkosten Euro) anfallenden Kosten gestellt. (Eine Kopie des eingereichten Antrags und die jeweiligen Begründungen liegen der Beschlussvorlage ebenfalls als Anlage bei.) Zum Nachweis seiner finanziellen Verhältnisse, legt der Verein einen Kassenbericht des Schatzmeisters aus 2015 vor. In der dort aufgeführten Einnahmen und -Ausgabendarstellung für das Vereinsjahr, mit Gesamteinnahmen von Euro und Gesamtausgaben von Euro, wird ein Vereinsüberschuss von allen Abteilungen in Höhe von Euro ausgewiesen. Darüber hinaus konnten Zahlen für das Vereinsjahr 2016 noch nicht vorgelegt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der Sportclub Riessersee e.v. unterhält die Abteilungen Eiskunstlauf, Eisschiessen, Bob, Curling, Rennrodel und Tennis und trägt damit zu einem vielfältigen Sportangebot u.a. im Bereich der Wintersportarten in Garmisch-Partenkirchen bei. Aufgrund der Historie und der als Wintersportort engen Verbundenheit Garmisch-Partenkirchens wurden dem Verein

11 Seite 11 in der Vergangenheit jährlich diverse finanzielle Unterstützungen durch den Markt gewährt. Zum Vergleich: Als damals titulierte Jahreszuschüsse wurden dem Verein in 2015 (noch vor Einführung der Sportförderrichtlinien) und auch in den Vorjahren insgesamt immer Fördermittel in Höhe von Euro, aufgeteilt für den Hauptverein selbst (2.000 Euro) und für die Abteilungen Rennrodeln (2.000 Euro) und Eiskunstlauf (8.800 Euro) überwiesen. Im Jahreszuschuss von Euro war damals auch eine Beteiligung an den Kosten für die Eisgala in Höhe von Euro eingerechnet. Daneben wurden dem Verein als Aufdopplung der Übungsleiterpauschale 1.406,70 Euro in 2015 gewährt. Zudem wurden in 2015 insgesamt 2.655,34 Euro und in 2014 gesamt 5.094,50 Euro zur Begleichung von Eiskosten im OEZ für diverse Curlingveranstaltungen übernommen und die hier anfallenden Kosten direkt an die Gemeindewerke überwiesen. Eine Beteiligung an den Trainingseiskosten durch Übernahme entsprechender Rechnungen der Gemeindewerke erfolgte in 2014 und 2015 nicht. In 2016 hat der Verein insgesamt ,38 Euro an monetären Zuschüssen erhalten: Jugendzuschuss: Übungsleiterzuschuss: allg. Vereinszuschuss: Sonderförderung (Eiskosten / weiterer Jugendzuschuss): 860,00 Euro 1.418,04 Euro 2.330,34 Euro ,00 Euro Mit Eingang vom hat der Verein die Verwendung der in 2016 gewährten Sonderfördermittel in Höhe von gesamt Euro, welche zweckbestimmt für die Anmietung des Olympia-Eissportzentrums für Training und Veranstaltungen als auch anteilig für die Jugendarbeit zu verwenden waren, durch Vorlage entsprechender Rechnungen nachgewiesen. Nach den hier übermittelten Unterlagen, die neben Rechnungskopien der Gemeindewerke über die durchgeführten Veranstaltungen und Trainingseisbelegungen auch Kontenausdrucke über die Gesamtkosten für die Eisbelegung und Mietkosten der Abteilungen Eiskunstlauf (gesamt 5.220,31 Euro) und Curling (gesamt 7.970,95 Euro) für das gesamte Jahr 2016 im Eisstadion beinhaltet haben, wurde demnach seitens der Gemeindewerke im Gesamten ein Betrag von ,26 Euro dem Verein in Rechnung gestellt. Nach Auskunft der Gemeindewerke teilten sich die Kosten der Abteilung Curling in Mietkosten für die Curlinghalle für das Training von gesamt 2.378,69 Euro und für die in 2016 durchgeführten Veranstaltungen von gesamt 5.592,00 Euro (Senioren- Curling-Meisterschaft 660,00 Euro, Deutsche Mix-Meisterschaft 1422,00 Euro und Curling-Sommerturnier 3.510,00 Euro) auf. Laut Kontennachweis teilten sich zudem auch die Gesamtkosten der Abteilung Eiskunstlauf im Eistadion für das Jahr 2016 in Kosten für die Anmietung von Trainingseis in Höhe von 3.385,83 Euro, für die regelmäßige Anmietung von weiteren Räumen (Trainerraum, Gymnastikraum) in Höhe von 972,65 Euro, für Heiz und Nebenkosten in Höhe von 50,71 Euro und für die Eiskosten zur Durchführung der Eisgala im Dezember in Höhe von 789,52 Euro auf. Nach den durchschnittlichen Werten der Vorjahre handelt es sich laut Auskunft der Gemeindewerke jedoch im Bereich der Eiskunstläufer um ein Jahr mit geringeren Belegungszeiten und Abrechnungsbeträgen entgegen den Vorjahren, bei denen im Schnitt ca Euro (in 2014 ca Euro und in 2015 ca Euro) an Eisbelegungs-

12 Seite 12 und weiteren Kosten im Gesamten angefallen sind. Die jährlichen Kosten in den früheren Jahren der Abteilung Curling bewegten sich in etwa auf dem gleichen Niveau wie in 2016, wobei hier auch der Markt noch weitere Kosten wie etwa in 2014 in Höhe von 5.094,50 Euro und in 2015 in Höhe von 2.644,32 Euro für Veranstaltungen direkt übernommen hat. Die Verwendung der weiteren Fördermittel für die Jugendarbeit der Abteilungen Rennrodel und Eiskunstlauf wurde ebenfalls durch Vorlage entsprechender Rechnungen (z.b. Fahrtkostenrechnungen für Jugendturniere, Rechnungen für Trainer für Jugendsondertraining, Rechnungen über Anmeldegebühren von Jugendturnieren, Beschaffungskosten für Jugendrennrodel und zugehörige Schienen ) nachgewiesen. Der Sportclub Riessersee e.v. erfüllt alle in Nr. I/2.1 der Sportförderrichtlinien auch für die Gewährung von Sonderzuschüssen geltenden Fördervoraussetzungen. Neben dem Sonderzuschussantrag hat der Verein auch einen Antrag auf Gewährung des Jugendzuschusses, des Übungsleiterzuschusses und des allg. Vereinszu-schusses beim Markt gestellt. Sollte der staatliche Übungsleiterzuschuss in 2017 in etwa der Höhe aus 2016 entsprechen, rechnet die Verwaltung hier vorläufig damit, dass dem Verein in 2017 Fördermittel aus der allg. Vereinsförderung in Höhe von gesamt ca ,- Euro überwiesen werden können. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Sonderförderbegehren teilweise, insbesondere im Hinblick auf die Investitionsmaßnahmen, stattzugeben, den beantragten weiteren Jugendzuschuss in Höhe von Euro abzulehnen und die beantragte Eiskostenförderung gemäß Beschlussvorschlag zu kürzen. Dies scheint unter Einrechnung der in Aussicht stehenden Zuschüsse der allg. Vereinsförderung sowie nach den durchschnittlichen zusätzlichen Förderungen der Vorjahre als auch der vorgelegten Abrechnungen der Gemeindewerke für 2016, als möglich und für den Verein zumutbar. In Ausführung des Vorschlags auf Ablehnung des zusätzlich beantragten Jugendzuschusses in Höhe von Euro, darf angeführt werden, dass der Markt im Bereich der allg. Vereinsförderung hier gerade mit dem nun angebotenen und auch erhöhten Jugendzuschuss versucht, die Belange des Jugendsports allgemein unter Bezug auf die Mitgliederzahlen gleichberechtigt zu fördern. Eine darüber hinausgehende höhere Förderung eines einzelnen Vereins würde hier diesem Grundgedanken widersprechen. Der Marktgemeinderat ist nach Nr. I/4.3 der Sportförderrichtlinien in Verbindung mit 9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die Entscheidung über die Gewährung von Sonderzuschüssen über Euro zuständig. Im vorläufigen Haushaltsentwurf sind auf der Haushaltsstelle (Gesamtansatz Sonderförderungen im Verwaltungshaushalt ,- Euro) insgesamt Euro und auf der Haushaltsstelle (Gesamtansatz Sonderförderungen für Investitionen im Vermögenshaushalt ,- Euro) insgesamt Euro für Sonderförderungen gemäß dem Antrag des SC Riessersee e.v. (Nachwuchs) angemeldet und eingeplant. Eine Behandlung im Marktgemeinderat ist in der Sitzung am vorgesehen. Die Behandlung im Finanzausschuss erfolgt vorberatend.

13 Seite 13 Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat wie folgt zu beschließen: Der Sportclub Riessersee e.v. erhält im Vollzug der Sportförderrichtlinien aus den Fördermitteln der Sonderförderung 2017 einen Gesamtbetrag von Euro der in Höhe von Euro aus den Mitteln des Verwaltungshaushaltes (HhSt ) und in Höhe von Euro aus den Mitteln des Vermögenshaushaltes (HhSt ) gewährt wird. Sämtliche Fördermittel sind zweckgebunden und dürfen - in Höhe von Euro nur für die Abteilungen Eiskunstlauf und Curling zur Anmietung des Olympia-Eissportzentrums für Training und Veranstaltungen, - in Höhe von Euro zur Durchführung der jährlichen Eisgala, - in Höhe von Euro für die Beschaffung von Sport- und Trainingsgeräten der Abteilungen Eiskunstlauf und Rodeln sowie - - in Höhe in Höhe von Euro für bauliche Instandsetzungsmaßnahmen am Dach des vereinseigenen Tennisclubheims am Hausberg und - in Höhe von Euro für die Beschaffung eines neuen Anschubbockes der Rodelabteilung verwendet werden. Zudem unterstützt der Markt Garmisch-Partenkirchen den SC Riessersee e.v. bei Ausbesserungsarbeiten an der Rodelstrecke am Kainzenbad durch kostenfreie Bereitstellung von Sach- und Personalleistungen des Bauhofs in Höhe von Gesamt bis zu Euro. Die Bereitstellung der Ressourcen erfolgt vorbehaltlich einer möglichen Verfügbarkeit von Personal und Arbeitsgeräten nach enger Absprache, Einteilung und Genehmigung mit der Bauhofleitung. Nach Jahresabschluss, ist im Januar 2018 für alle Förderungen, ein Verwendungsnachweis durch Vorlage entsprechender Rechnungsbelege unaufgefordert beim Markt einzureichen. Der Förderbetrag für die Anmietung des Olympia-Eissportzentrums in Höhe von Euro ist in monatlichen Raten direkt an die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen zu überweisen. Diese gewähren dem Verein in gleicher Höhe ein Budget an kostenfreier Nutzung der Eisflächen und Einrichtungen. Sollte das Budget widererwartend nicht ausgeschöpft werden, ist der Differenzbetrag von den Gemeindewerken an den Markt zurückzuerstatten. TOP 5: Vollzug der Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen; (-Sportförderrichtlinien-); Sonderförderung 2017; Antrag des SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.v. (Nachwuchs); Beschlussempfehlung an den Gemeinderat V Die Vorlage der Hauptverwaltung, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Bader erläutern den Sachverhalt.

14 Seite 14 Im Vollzug der Sportförderrichtlinien hat der SC Riessersee Eishockey Garmisch- Partenkirchen e.v. (Nachwuchs) am fristgerecht einen Sonderförderantrag nach Nr. VII der Sportförderrichtlinien beim Markt eingereicht. Der Verein begehrt dabei aus den Sonderfördermitteln einen Betrag in Höhe von ,- Euro zu erhalten, welcher für die Begleichung von Rechnungen der Gemeindewerke für die Nutzung des Olympia-Eissportzentrums für Training und Spiele analog wie in den Vorjahren verwendet werden soll. (Der dieser Beschlussvorlage anliegenden Kopie des Antrags kann die vom Verein angeführte Begründung, u.a. auch die Begründung für eine erhöhte Antragstellung gegenüber dem in 2016 gewährten Förderbetrag von Euro auf einen Zuschussbetrag von Euro für 2017 entnommen werden.) Daneben legt der Verein seinem Antrag div. Abrechnungen der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen vor und weist fristgerecht die vollumfängliche Verwendung der gewährten Sonderfördermittel in 2016 in Höhe von Euro nach. Gemäß den vorgelegten Rechnungsunterlagen der Gemeindewerke für die Monate Januar 2016 bis März 2016 sowie August bis Dezember 2016 beliefen sich die Kosten für die Eisbelegung des Trainings- und Spielbetriebs im Olympia-Eissportzentrum auf Gesamt ,62 Euro. Weitere Rechnungen für Reinigungsleistungen der Gemeindewerke in Höhe von gesamt 2.812,44 Euro wurden über den Verwendungsnachweis zusätzlich eingereicht. Daneben ist nach dem durch den Verein vorgelegten Jahreskontendruck der Gemeindewerke für 2016 zu entnehmen, dass der Verein unabhängig von der gewährten Förderung zudem Mietkosten für Kabinen im Neubau in Höhe von gesamt 1436,16 Euro, Mietkosten für Räume der Halle 1 (jeweils eine Kabine für die Mannschaften im Alttrakt, Büroraum..) in Höhe von gesamt 9920,19 Euro, Mietkosten (bis August 2016) für einen Lagerraum samt Nebenkosten in Höhe von 694,40 Euro und für die Anmietung der Curlinghalle zum Sommertraining im Juli 2016 von gesamt 3.778,25 Euro an die Gemeindewerke überweisen musste. Mit Rechnung vom mussten zudem Heiz- und Nebenkosten für die Räume für das Jahr 2015 in Höhe von ,37 Euro bezahlt werden. Der SCR Nachwuchs e.v. hat demnach Rechnungen für Gesamtkosten von ,43 Euro in 2016 erhalten. Der Sonderförderbetrag des Marktes in Höhe von Euro wurde hierbei als Guthaben von den Gemeindewerken verrechnet. Zum Nachweis seiner finanziellen Verhältnisse legt der Verein dem Antrag eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Zeitraum bei, welche Gesamteinnahmen in Höhe von ,13 Euro gegenüber Gesamtausgaben in Höhe von ,53 Euro und somit einen Gewinn in Höhe von 6.062,60 Euro ausweist. Stellungnahme der Verwaltung: Als Ausbildungsverein in der Sportart Eishockey genießt der SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.v. (Nachwuchs) deutschlandweit seit Jahrzehnten ein hohes Ansehen. Durch die hervorragende, hochqualifizierte Jugendarbeit und Ausbildung, die der Verein leistet, schaffen es regelmäßig immer wieder junge Spieler sich in Profimannschaften zu etablieren und dem Eishockeysport dann professionell nachzugehen. Auch die Profimannschaft des SCR profitiert regelmäßig von der guten Ausbildung der Jugend. Dies trägt im großen Maße auch zum Erhalt des Profieishockeys in Garmisch-Partenkirchen bei.

15 Seite 15 Durch die enge Verbundenheit zum Wintersport und zum SC Riessersee als solches hat der Markt Garmisch-Partenkirchen in der Vergangenheit den Verein großzügig unterstützt. In 2016 hat der Verein insgesamt ,71 Euro an monetären Zuschüssen erhalten: Jugendzuschuss (10,-Euro pro Mitglied mit Wohnsitz in GAP): 450,00 Euro Übungsleiterzuschuss (Aufdopplung staatl. Zuschuss): 3.479,76 Euro Allg. Vereinszuschuss (7,17 Euro pro Mitglied m. Wh in GAP): 1.218,95 Euro Sonderzuschuss (Eiskostenförderung): ,00 Euro (Der Zuschussbetrag wurde direkt den Gemeindewerken überwiesen, diese haben dem Verein in Höhe des Förderbetrages ein Budget an kostenfreier Nutzung der Einrichtungen und Eisflächen im OEZ gewährt) Der SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.v. (Nachwuchs) erfüllt alle in Nr. I/2.1 der Sportförderrichtlinien auch für die Gewährung von Sonderzuschüssen geltenden Fördervoraussetzungen. Neben dem Sonderzuschussantrag hat der Verein auch einen Antrag auf Gewährung des Jugendzuschusses, des Übungsleiterzuschusses und des allg. Vereinszuschuss für 2017 gestellt. Sollte der staatliche Übungsleiterzuschuss in 2017 in etwa der Höhe aus 2016 entsprechen, rechnet die Verwaltung hier vorläufig damit, dass dem Verein in 2017 Fördermittel aus der allg. Vereinsförderung in Höhe von gesamt ca ,- Euro überwiesen werden können. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Sonderförderantrag stattzugeben, wobei es den Mitgliedern des Gremiums vorbehalten ist, durch Beschluss die Höhe des zu gewährenden Zuschusses festzulegen. Aufgrund der seit geltenden neuen Gebührenstruktur im Eisstadion ist aus Sicht der Verwaltung eine moderate Anhebung des Förderbetrages von bisher Euro grundsätzlich zu empfehlen, damit der Verein wieder ausreichend Trainingseiszeiten für die Nachwuchsmannschaften im Eisstadion belegen kann. Aufgrund des Wunsches in der Finanzausschusssitzung im April 2016 hat die Verwaltung nach Kenntnis der Mitgliederzahlen des Vereins aus 2016, bei denen ein Anteil von etwa 60% der Jugendlichen aus den Umlandgemeinden und lediglich ein Anteil von 40% der Spieler mit Wohnort in Garmisch-Partenkirchen festgestellt wurde, Landrat Anton Speer angeschrieben und um eine Beteiligung an den Förderkosten durch den Landkreis gebeten. Mit Schreiben des Landratsamtes vom wurde jedoch mitgeteilt, dass eine Beteiligung an diesen Kosten aus rechtlichen Gründen und im Speziellen eine Förderung von einzelnen Sportvereinen grundsätzlich nicht möglich ist. Der Marktgemeinderat ist nach Nr. I/4.3 der Sportförderrichtlinien in Verbindung mit 9 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die Entscheidung über die Gewährung von Sonderzuschüssen über Euro zuständig. Im vorläufigen Haushaltsentwurf sind auf der Haushaltsstelle (Gesamtansatz Sonderförderungen im Verwaltungshaushalt ,- Euro) insgesamt Euro für eine Sonderförderung gemäß dem Antrag des SC Riessersee Eishockey e.v. (Nachwuchs) angemeldet und eingeplant.

16 Seite 16 Eine Behandlung im Marktgemeinderat ist in der Sitzung am vorgesehen. Die Behandlung im Finanzausschuss erfolgt vorberatend. Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat wie folgt zu beschließen: Der SC Riessersee Eishockey Garmisch-Partenkirchen e.v. (Nachwuchs) erhält im Vollzug der Sportförderrichtlinien aus den Fördermitteln der Sonderförderung (HhSt ) in 2017 einen Förderbetrag in Höhe von gesamt ,- Euro, welcher zweckgebunden für die Anmietung des Olympia-Eissportzentrums für Training und Spiele zu verwenden ist. Der Förderbetrag ist in monatlichen Raten direkt an die Gemeindewerken Garmisch- Partenkirchen zu überweisen. Dort ist in Höhe des Förderbetrages ein entsprechendes Budget für den Verein an kostenfreier Nutzung der Kabinen und Eisflächen im Olympia- Eissportzentrum einzurichten und zu gewähren. Nach Jahresabschluss ist im Januar 2018 ein Verwendungsnachweis durch Vorlage entsprechender Rechnungsbelege unaufgefordert beim Markt durch den Verein einzureichen. Dr. Sigrid Meierhofer 1. Bürgermeisterin und Vorsitzende des Finanzausschusses Christoph Maier Leiter der Finanzverwaltung und Schriftführer Stephanie Jäger Sachbearbeiterin der Kämmerei und Schriftführerin

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